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| Ministeriële omzendbrief GPI 37 betreffende de sportactiviteiten in de politiediensten Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 37 concernant la pratique du sport dans les services de police Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 9 APRIL 2003. - Ministeriële omzendbrief GPI 37 betreffende de | 9 AVRIL 2003. - Circulaire ministérielle GPI 37 concernant la pratique |
| sportactiviteiten in de politiediensten Duitse vertaling | du sport dans les services de police Traduction allemande |
| De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 37 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 9 april 2003 betreffende | circulaire GPI 37 du Ministre de l'Intérieur du 9 avril 2003 |
| concernant la pratique du sport dans les services de police (Moniteur | |
| de sportactiviteiten in de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 30 | belge du 30 avril 2003), établie par le Service central de traduction |
| april 2003), opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse vertaling | |
| van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| 9. APRIL 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 37 über die | 9. APRIL 2003 - Ministerielles Rundschreiben GPI 37 über die |
| sportlichen Aktivitäten in den Polizeidiensten | sportlichen Aktivitäten in den Polizeidiensten |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen | An den Herrn Generalinspektor der föderalen Polizei und der lokalen |
| Polizei | Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrter Herr Generalinspektor, | Sehr geehrter Herr Generalinspektor, |
| dieses Rundschreiben hat zum Ziel: | dieses Rundschreiben hat zum Ziel: |
| den Verantwortlichen Richtlinien zu geben, damit sie die Anfragen | den Verantwortlichen Richtlinien zu geben, damit sie die Anfragen |
| ihrer Personalmitglieder in Bezug auf sportliche Aktivitäten während | ihrer Personalmitglieder in Bezug auf sportliche Aktivitäten während |
| der Dienstzeiten auf angemessene Weise beantworten können. | der Dienstzeiten auf angemessene Weise beantworten können. |
| 1. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen | 1. Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen |
| - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes, Artikel 119 und 120. | strukturierten integrierten Polizeidienstes, Artikel 119 und 120. |
| - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
| Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), Teil III - | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), Teil III - |
| Titel II und Teil VI. | Titel II und Teil VI. |
| - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung | - Ministerieller Erlass vom 28. Dezember 2001 zur Ausführung |
| bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | bestimmter Bestimmungen des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
| Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste |
| (AEPol), Art. VI.9 Nr. 15. | (AEPol), Art. VI.9 Nr. 15. |
| 2. Allgemeines | 2. Allgemeines |
| - Im vorliegenden Rundschreiben versteht man unter "verantwortliche | - Im vorliegenden Rundschreiben versteht man unter "verantwortliche |
| Behörde" den Chef, der befugt ist, den Dienst zu bestimmen, den die | Behörde" den Chef, der befugt ist, den Dienst zu bestimmen, den die |
| Personalmitglieder verrichten müssen. | Personalmitglieder verrichten müssen. |
| - Die sportlichen Aktivitäten sind in zwei Kategorien aufgeteilt, je | - Die sportlichen Aktivitäten sind in zwei Kategorien aufgeteilt, je |
| nachdem, ob sie Anrecht auf eine Anrechnung als Dienstleistung geben | nachdem, ob sie Anrecht auf eine Anrechnung als Dienstleistung geben |
| oder nicht. | oder nicht. |
| 3. Sportliche Aktivitäten, die von der Behörde vorgeschrieben und als | 3. Sportliche Aktivitäten, die von der Behörde vorgeschrieben und als |
| Dienstleistung angerechnet werden | Dienstleistung angerechnet werden |
| 3.1 Ausbildungsaktivitäten | 3.1 Ausbildungsaktivitäten |
| Hierbei handelt es sich um sportliche Aktivitäten, die in die | Hierbei handelt es sich um sportliche Aktivitäten, die in die |
| Programme der Grundausbildung, Weiterbildung, funktionellen | Programme der Grundausbildung, Weiterbildung, funktionellen |
| Fachausbildung oder der für die Beförderung notwendigen Ausbildung | Fachausbildung oder der für die Beförderung notwendigen Ausbildung |
| aufgenommen werden, so wie sie von der Direktion der Ausbildung der | aufgenommen werden, so wie sie von der Direktion der Ausbildung der |
| föderalen Polizei (DGPI/IDPF) festgelegt worden sind. | föderalen Polizei (DGPI/IDPF) festgelegt worden sind. |
| 3.2 Funktionelle Trainings | 3.2 Funktionelle Trainings |
| In diese Kategorie fallen Sportarten, Übungen und Trainings (zum | In diese Kategorie fallen Sportarten, Übungen und Trainings (zum |
| Beispiel: Reiten, Schiessübungen, Übungen zur Gewaltbewältigung, | Beispiel: Reiten, Schiessübungen, Übungen zur Gewaltbewältigung, |
| Hundetraining,...), die im Rahmen der Organisation des Dienstes und | Hundetraining,...), die im Rahmen der Organisation des Dienstes und |
| der Vorbereitung der Einheiten beziehungsweise Dienste auf die | der Vorbereitung der Einheiten beziehungsweise Dienste auf die |
| Ausübung ihrer operativen Aufträge von der verantwortlichen Behörde | Ausübung ihrer operativen Aufträge von der verantwortlichen Behörde |
| auferlegt werden. | auferlegt werden. |
| Die verantwortliche Behörde benennt entweder manche oder alle | Die verantwortliche Behörde benennt entweder manche oder alle |
| Mitglieder ihres Dienstes beziehungsweise einer ganz bestimmten Zelle, | Mitglieder ihres Dienstes beziehungsweise einer ganz bestimmten Zelle, |
| die an einem bestimmten Sporttraining entsprechend der Spezifität des | die an einem bestimmten Sporttraining entsprechend der Spezifität des |
| Amtes teilnehmen sollen, damit sie im Stande sind, ihr Amt so gut wie | Amtes teilnehmen sollen, damit sie im Stande sind, ihr Amt so gut wie |
| möglich auszuüben. Diese Mitglieder müssen vorher benannt werden. | möglich auszuüben. Diese Mitglieder müssen vorher benannt werden. |
| Die sportliche Aktivität kann in der internen Infrastruktur oder in | Die sportliche Aktivität kann in der internen Infrastruktur oder in |
| externen Anlagen ausgeübt werden, jedoch unter der Leitung von dazu | externen Anlagen ausgeübt werden, jedoch unter der Leitung von dazu |
| befugten Ausbildern. | befugten Ausbildern. |
| 4. Sportliche Aktivitäten, die zwar nicht von der Behörde | 4. Sportliche Aktivitäten, die zwar nicht von der Behörde |
| vorgeschrieben und nicht angerechnet werden, aber den Anspruch auf | vorgeschrieben und nicht angerechnet werden, aber den Anspruch auf |
| eine Anerkennung als Arbeitsunfall begründen können | eine Anerkennung als Arbeitsunfall begründen können |
| 4.1 Allgemeine Prinzipien | 4.1 Allgemeine Prinzipien |
| - Sportliche Aktivitäten, die nicht in Nr. 3 aufgeführt sind und auf | - Sportliche Aktivitäten, die nicht in Nr. 3 aufgeführt sind und auf |
| Initiative des (der) Personalmitglieds (Personalmitglieder) allein | Initiative des (der) Personalmitglieds (Personalmitglieder) allein |
| oder in einer Gruppe ausgeübt werden, werden nicht als aktiver Dienst | oder in einer Gruppe ausgeübt werden, werden nicht als aktiver Dienst |
| betrachtet und geben somit keinen Anlass zu einer Anrechnung als | betrachtet und geben somit keinen Anlass zu einer Anrechnung als |
| Dienstleistung (auch nicht zu einer Zulage für Überstunden, Wochenend- | Dienstleistung (auch nicht zu einer Zulage für Überstunden, Wochenend- |
| oder Nachtarbeit). | oder Nachtarbeit). |
| - Diese sportlichen Aktivitäten können allerdings unter bestimmten | - Diese sportlichen Aktivitäten können allerdings unter bestimmten |
| Bedingungen den Anspruch auf eine Anerkennung als Arbeitsunfall | Bedingungen den Anspruch auf eine Anerkennung als Arbeitsunfall |
| begründen (siehe Nr. 4.3). | begründen (siehe Nr. 4.3). |
| - Diese sportlichen Aktivitäten können sowohl in den Anlagen der | - Diese sportlichen Aktivitäten können sowohl in den Anlagen der |
| Polizei als auch in externen Sportkomplexen ausgeübt werden. | Polizei als auch in externen Sportkomplexen ausgeübt werden. |
| 4.2 Begrenzung dieser sportlichen Aktivitäten | 4.2 Begrenzung dieser sportlichen Aktivitäten |
| - Damit eine sportliche Aktivität gegebenenfalls als Arbeitsunfall | - Damit eine sportliche Aktivität gegebenenfalls als Arbeitsunfall |
| anerkannt werden kann, muss sie zur Beibehaltung oder Verbesserung der | anerkannt werden kann, muss sie zur Beibehaltung oder Verbesserung der |
| körperlichen Kondition beziehungsweise der spezifischen polizeilichen | körperlichen Kondition beziehungsweise der spezifischen polizeilichen |
| Fertigkeiten beitragen. Folgende Sportarten werden zum Beispiel nicht | Fertigkeiten beitragen. Folgende Sportarten werden zum Beispiel nicht |
| berücksichtigt: Billard, Angelfischerei, Schach,... | berücksichtigt: Billard, Angelfischerei, Schach,... |
| - Ferner werden eine bestimmte Anzahl gefährlicher sportlicher | - Ferner werden eine bestimmte Anzahl gefährlicher sportlicher |
| Aktivitäten aufgrund ihrer Gefährlichkeit und demnach aufgrund der | Aktivitäten aufgrund ihrer Gefährlichkeit und demnach aufgrund der |
| Arbeitsunfähigkeit, zu der sie führen können, auf eigene Verantwortung | Arbeitsunfähigkeit, zu der sie führen können, auf eigene Verantwortung |
| des Personalmitglieds ausgeübt. Die Ausübung dieser Sportarten kann | des Personalmitglieds ausgeübt. Die Ausübung dieser Sportarten kann |
| also keinen Anlass zu der Anerkennung eines Arbeitsunfalls geben. | also keinen Anlass zu der Anerkennung eines Arbeitsunfalls geben. |
| Diese Sportarten erfordern übrigens meistens eine Privatversicherung. | Diese Sportarten erfordern übrigens meistens eine Privatversicherung. |
| Hierbei handelt es sich vor allem um folgende sportliche Aktivitäten: | Hierbei handelt es sich vor allem um folgende sportliche Aktivitäten: |
| * auf dem Land: | * auf dem Land: |
| - Ballsportarten wie Rugby, American Football, Hockey, Polo..., | - Ballsportarten wie Rugby, American Football, Hockey, Polo..., |
| - Reitsport, | - Reitsport, |
| - Rennen mit Motorfahrzeugen, | - Rennen mit Motorfahrzeugen, |
| - Kampfsportarten wie Boxen, Ringen, brutale und aggressive östliche | - Kampfsportarten wie Boxen, Ringen, brutale und aggressive östliche |
| Kampfsportarten oder Kampfsportarten, bei denen spezielles Material | Kampfsportarten oder Kampfsportarten, bei denen spezielles Material |
| benutzt wird, mit Ausnahme der Disziplinen, bei denen die Philosophie | benutzt wird, mit Ausnahme der Disziplinen, bei denen die Philosophie |
| der Gewaltbewältigung beachtet wird (nicht erschöpfende Liste: von | der Gewaltbewältigung beachtet wird (nicht erschöpfende Liste: von |
| Fall zu Fall zu beurteilen), | Fall zu Fall zu beurteilen), |
| - andere Sportarten wie Strassenlauf beziehungsweise -rennen, | - andere Sportarten wie Strassenlauf beziehungsweise -rennen, |
| Bobsleigh, Skispringen, alpiner Skisport, Snowboarden, Skeleton, | Bobsleigh, Skispringen, alpiner Skisport, Snowboarden, Skeleton, |
| Speläologie, Alpinismus, Bungeespringen, Klettern..., | Speläologie, Alpinismus, Bungeespringen, Klettern..., |
| * im Wasser: | * im Wasser: |
| - Motorbootsport, Wildwasserrennen, Tieftauchen, Freitauchen, | - Motorbootsport, Wildwasserrennen, Tieftauchen, Freitauchen, |
| Rafting..., | Rafting..., |
| * in der Luft: | * in der Luft: |
| - Fallschirmspringen, Paragleiten, Deltafliegen, Segelfliegen, | - Fallschirmspringen, Paragleiten, Deltafliegen, Segelfliegen, |
| Ultraleichtfliegen und alle anderen Flugsportarten. | Ultraleichtfliegen und alle anderen Flugsportarten. |
| - Die sportliche Aktivität darf nicht gegen die Philosophie der | - Die sportliche Aktivität darf nicht gegen die Philosophie der |
| Gewaltbewältigung verstossen. Sportarten wie Paintball, Boxen,... | Gewaltbewältigung verstossen. Sportarten wie Paintball, Boxen,... |
| werden daher nicht berücksichtigt. | werden daher nicht berücksichtigt. |
| 4.3 Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall | 4.3 Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall |
| Unfälle, die den gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall | Unfälle, die den gesetzlichen Voraussetzungen für einen Arbeitsunfall |
| entsprechen und die sich im Rahmen einer individuellen oder | entsprechen und die sich im Rahmen einer individuellen oder |
| kollektiven sportlichen Aktivität ereignet haben, können gemäss | kollektiven sportlichen Aktivität ereignet haben, können gemäss |
| folgenden Regeln als "Arbeitsunfälle" betrachtet werden, insofern die | folgenden Regeln als "Arbeitsunfälle" betrachtet werden, insofern die |
| Personalmitglieder, die an dieser sportlichen Aktivität teilgenommen | Personalmitglieder, die an dieser sportlichen Aktivität teilgenommen |
| haben, unter der virtuellen Amtsgewalt der vorgesetzten Behörde | haben, unter der virtuellen Amtsgewalt der vorgesetzten Behörde |
| gestanden haben: | gestanden haben: |
| 4.3.1 Erlaubnis | 4.3.1 Erlaubnis |
| Der Antrag auf Ausübung des Sports hat den Gegenstand einer vorherigen | Der Antrag auf Ausübung des Sports hat den Gegenstand einer vorherigen |
| Erlaubnis der verantwortlichen Behörde gebildet. | Erlaubnis der verantwortlichen Behörde gebildet. |
| 4.3.2 Art der Aktivität | 4.3.2 Art der Aktivität |
| - Der ausgeübte Sport steht nicht auf der Liste der gefährlichen | - Der ausgeübte Sport steht nicht auf der Liste der gefährlichen |
| Sportarten. | Sportarten. |
| - Der ausgeübte Sport verstösst nicht gegen die Prinzipien der | - Der ausgeübte Sport verstösst nicht gegen die Prinzipien der |
| Gewaltbewältigung. | Gewaltbewältigung. |
| - Der ausgeübte Sport trägt zur Beibehaltung und Verbesserung der | - Der ausgeübte Sport trägt zur Beibehaltung und Verbesserung der |
| körperlichen Kondition beziehungsweise der spezifischen polizeilichen | körperlichen Kondition beziehungsweise der spezifischen polizeilichen |
| Fertigkeiten bei. | Fertigkeiten bei. |
| 4.3.3. Modalitäten | 4.3.3. Modalitäten |
| - Die sportliche Aktivität wird weder während eines Urlaubstags noch | - Die sportliche Aktivität wird weder während eines Urlaubstags noch |
| während eines Ruhetags des Personalmitglieds ausgeübt. | während eines Ruhetags des Personalmitglieds ausgeübt. |
| - Der Sport wird im Zeitraum zwischen Ankunft am Arbeitsplatz und | - Der Sport wird im Zeitraum zwischen Ankunft am Arbeitsplatz und |
| Verlassen des Arbeitsplatzes ausgeübt. | Verlassen des Arbeitsplatzes ausgeübt. |
| - Die sportliche Aktivität (oder das Zurücklegen des Weges zum Ort | - Die sportliche Aktivität (oder das Zurücklegen des Weges zum Ort |
| dieser Aktivität) geschieht vom Arbeitsplatz aus; nach Ablauf der | dieser Aktivität) geschieht vom Arbeitsplatz aus; nach Ablauf der |
| Aktivität ist das Personalmitglied verpflichtet, zum Arbeitsplatz | Aktivität ist das Personalmitglied verpflichtet, zum Arbeitsplatz |
| zurückzukehren. | zurückzukehren. |
| Diese Regeln sind strikt auszulegen. | Diese Regeln sind strikt auszulegen. |
| 4.4 Materielle Unterstützung | 4.4 Materielle Unterstützung |
| Die verantwortliche Behörde kann den Gebrauch eines Dienstfahrzeugs | Die verantwortliche Behörde kann den Gebrauch eines Dienstfahrzeugs |
| erlauben, wenn sie es als zweckmässig und vereinbar mit den | erlauben, wenn sie es als zweckmässig und vereinbar mit den |
| Erfordernissen des Dienstes erachtet. | Erfordernissen des Dienstes erachtet. |
| 5. Sonderfälle | 5. Sonderfälle |
| 5.1 Teilnahme an Turnieren, interpolizeilichen oder ähnlichen | 5.1 Teilnahme an Turnieren, interpolizeilichen oder ähnlichen |
| Wettkämpfen | Wettkämpfen |
| 5.1.1 Diese Art von Aktivitäten fällt im Allgemeinen in die Kategorie | 5.1.1 Diese Art von Aktivitäten fällt im Allgemeinen in die Kategorie |
| der sportlichen Aktivitäten, die in Nr. 4 beschrieben sind. Sie gibt | der sportlichen Aktivitäten, die in Nr. 4 beschrieben sind. Sie gibt |
| also kein Anrecht auf eine Anrechnung als Dienstleistung. Die | also kein Anrecht auf eine Anrechnung als Dienstleistung. Die |
| Bestimmungen in Nr. 4 finden Anwendung. | Bestimmungen in Nr. 4 finden Anwendung. |
| 5.1.2 Im besonderen Fall von nationalen und internationalen | 5.1.2 Im besonderen Fall von nationalen und internationalen |
| Wettkämpfen, an denen alle Mitglieder der integrierten Polizei | Wettkämpfen, an denen alle Mitglieder der integrierten Polizei |
| teilnehmen dürfen, kann die verantwortliche Behörde ein oder mehrere | teilnehmen dürfen, kann die verantwortliche Behörde ein oder mehrere |
| Personalmitglieder offiziell benennen, damit sie das gesamte | Personalmitglieder offiziell benennen, damit sie das gesamte |
| Polizeikorps vertreten. | Polizeikorps vertreten. |
| In diesem Fall können die Mitglieder der Vertretung in den Genuss | In diesem Fall können die Mitglieder der Vertretung in den Genuss |
| folgender Bestimmungen kommen: | folgender Bestimmungen kommen: |
| - Die verantwortliche Behörde kann ausnahmsweise die Anrechnung einer | - Die verantwortliche Behörde kann ausnahmsweise die Anrechnung einer |
| Pauschalzeit von 7,36 Stunden pro Wettkampftag erlauben, wenn besagter | Pauschalzeit von 7,36 Stunden pro Wettkampftag erlauben, wenn besagter |
| Wettkampf stattfindet, während das Personalmitglied gemäss den | Wettkampf stattfindet, während das Personalmitglied gemäss den |
| Modalitäten von Nr. 4.3 unter der virtuellen Amtsgewalt der | Modalitäten von Nr. 4.3 unter der virtuellen Amtsgewalt der |
| vorgesetzten Behörde steht, und ausschliesslich für Sportarten wie | vorgesetzten Behörde steht, und ausschliesslich für Sportarten wie |
| Cross, Schwimmen und Schiessen. Die übrigen Bestimmungen von Nr. 4 | Cross, Schwimmen und Schiessen. Die übrigen Bestimmungen von Nr. 4 |
| finden ebenfalls Anwendung. | finden ebenfalls Anwendung. |
| - Für die anderen Turniere oder wenn der Wettkampf ausserhalb der in | - Für die anderen Turniere oder wenn der Wettkampf ausserhalb der in |
| Nr. 4.3.3 aufgeführten Modalitäten stattfindet, werden die | Nr. 4.3.3 aufgeführten Modalitäten stattfindet, werden die |
| Dienstleistungen nicht angerechnet. In Anbetracht der Benennung durch | Dienstleistungen nicht angerechnet. In Anbetracht der Benennung durch |
| die verantwortliche Behörde kann die Anerkennung eines Unfalls als | die verantwortliche Behörde kann die Anerkennung eines Unfalls als |
| Arbeitsunfall jedoch in Betracht gezogen werden. | Arbeitsunfall jedoch in Betracht gezogen werden. |
| Die verantwortliche Behörde muss berücksichtigen, dass die Teilnahme | Die verantwortliche Behörde muss berücksichtigen, dass die Teilnahme |
| an solchen Aktivitäten nicht nur jedermanns Gesundheit zugute kommt, | an solchen Aktivitäten nicht nur jedermanns Gesundheit zugute kommt, |
| sondern auch die guten Beziehungen in und zwischen den verschiedenen | sondern auch die guten Beziehungen in und zwischen den verschiedenen |
| Polizeidiensten fördert. | Polizeidiensten fördert. |
| 5.2 Schiessübung eines Mitglieds des Einsatzkaders | 5.2 Schiessübung eines Mitglieds des Einsatzkaders |
| - Zur Erinnerung: Die Benutzung einer privaten Feuerwaffe in einem | - Zur Erinnerung: Die Benutzung einer privaten Feuerwaffe in einem |
| Schiessstand der Polizei ist nicht gestattet. | Schiessstand der Polizei ist nicht gestattet. |
| - Die Benutzung einer privaten Feuerwaffe in einem privaten | - Die Benutzung einer privaten Feuerwaffe in einem privaten |
| Schiessstand kann als sportliche Aktivität der zweiten Kategorie | Schiessstand kann als sportliche Aktivität der zweiten Kategorie |
| betrachtet werden (Nr. 4.1 und folgende), insofern die verschiedenen | betrachtet werden (Nr. 4.1 und folgende), insofern die verschiedenen |
| Bedingungen eingehalten werden. | Bedingungen eingehalten werden. |
| - Schliesslich kann die Benutzung der Dienstwaffe in einem privaten | - Schliesslich kann die Benutzung der Dienstwaffe in einem privaten |
| Schiessstand auf Antrag des Personalmitglieds selbst ausserhalb der in | Schiessstand auf Antrag des Personalmitglieds selbst ausserhalb der in |
| Nr. 4.3.3 aufgeführten Modalitäten als sportliche Aktivität betrachtet | Nr. 4.3.3 aufgeführten Modalitäten als sportliche Aktivität betrachtet |
| werden, insofern das Personalmitglied die Erlaubnis des Korpschefs | werden, insofern das Personalmitglied die Erlaubnis des Korpschefs |
| (Generalkommissar der föderalen Polizei) oder der zu diesem Zweck | (Generalkommissar der föderalen Polizei) oder der zu diesem Zweck |
| bestimmten Behörde hierzu erhalten hat. | bestimmten Behörde hierzu erhalten hat. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |