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| Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 8 OKTOBER 2016. - Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie | 8 OCTOBRE 2016. - Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des |
| van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - | membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande |
| Duitse vertaling | |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 8 oktober 2016 | circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 8 octobre |
| betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de | 2016 relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de |
| hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 24 november 2016). | secours (Moniteur belge du 24 novembre 2016). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des | 8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des |
| Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
| An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen | An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen |
| Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone, |
| Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone, |
| vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, | vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, |
| wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
| Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und | Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und |
| an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der | an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der |
| Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden | Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden |
| Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer | Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer |
| Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen | Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen |
| Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen | Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen |
| Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind. | Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind. |
| Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht: | Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht: |
| -die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44 | -die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44 |
| bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses | bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses |
| vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der | vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der |
| Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt) | Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt) |
| geregelt wird, | geregelt wird, |
| - die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln | - die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln |
| 17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 | 17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 |
| über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der | über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der |
| Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE | Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE |
| vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird, | vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird, |
| - die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116 | - die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116 |
| des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen | des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen |
| Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines | Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines |
| Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine | Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine |
| Auswahl und seine Bewertung geregelt wird. | Auswahl und seine Bewertung geregelt wird. |
| Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der | Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der |
| Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL | Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL |
| enthalten. | enthalten. |
| 1. Einleitung | 1. Einleitung |
| Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind | Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind |
| die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue | die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue |
| Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser | Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser |
| Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind | Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind |
| verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des | verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des |
| Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. |
| Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug | Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug |
| auf die Bewertung und die Bewertungsakte. | auf die Bewertung und die Bewertungsakte. |
| Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds | Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds |
| des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für | des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für |
| angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als | angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als |
| Best-Practice-Regeln dienen können. | Best-Practice-Regeln dienen können. |
| In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die | In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die |
| Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür | Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür |
| ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber | ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber |
| informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie | informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie |
| in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet | in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet |
| werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden. | werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden. |
| Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in | Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in |
| der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten | der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten |
| sein. | sein. |
| 2. Rechtsgrundlage | 2. Rechtsgrundlage |
| In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die | In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die |
| Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte | Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte |
| erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst: | erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst: |
| - die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. | - die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. |
| Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des | Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des |
| Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist, | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist, |
| - den Bericht über das Funktionsgespräch, | - den Bericht über das Funktionsgespräch, |
| - Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder | - Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder |
| ungünstigen Beurteilungen, | ungünstigen Beurteilungen, |
| - den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom | - den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom |
| 19. April 2014 festgelegt. | 19. April 2014 festgelegt. |
| Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die | Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die |
| erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet. | erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet. |
| Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des | Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des |
| Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt | Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt |
| bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im | bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im |
| Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen | Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen |
| liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e). | liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e). |
| Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht | Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht |
| und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das | und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das |
| Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die | Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die |
| bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses | bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses |
| wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente | wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente |
| zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt | zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt |
| werden kann. | werden kann. |
| 3. Bewertungszyklus | 3. Bewertungszyklus |
| Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu, | Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu, |
| die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu | die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu |
| stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu | stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu |
| fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen." | fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen." |
| Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden | Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden |
| Schritten: | Schritten: |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| 3.1 Funktionsgespräch | 3.1 Funktionsgespräch |
| Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem | Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem |
| Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein | Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein |
| Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der | Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der |
| funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder | funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder |
| mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines | mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines |
| hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise | hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise |
| eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden | eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden |
| die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des | die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des |
| Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die | Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die |
| Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. | Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. |
| Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den | Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den |
| Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das | Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das |
| Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die | Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die |
| technischen Kompetenzen anwendbar sind. | technischen Kompetenzen anwendbar sind. |
| Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können | Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können |
| also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen | also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen |
| vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter | vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter |
| beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen | beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen |
| Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im | Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im |
| Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die | Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die |
| Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst | Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst |
| zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen | zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen |
| aufgenommen werden kann. | aufgenommen werden kann. |
| Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter | Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter |
| wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des | wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des |
| Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist | Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist |
| die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied | die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied |
| wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese | wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese |
| Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche | Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche |
| Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der | Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der |
| Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro | Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro |
| Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu | Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu |
| jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei | jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei |
| jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau | jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau |
| niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede | niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede |
| Funktion auszuüben. | Funktion auszuüben. |
| Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen | Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen |
| fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter | fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter |
| kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur | kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur |
| "Empfangsbestätigung". (1) | "Empfangsbestätigung". (1) |
| Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage | Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage |
| 1 bei. | 1 bei. |
| 3.2 Mitarbeitergespräch | 3.2 Mitarbeitergespräch |
| Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der | Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der |
| bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode | bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode |
| ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem | ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem |
| Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und | Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und |
| Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich | Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich |
| empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch | empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch |
| einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen | einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen |
| Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses | Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses |
| Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. | Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. |
| In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des | In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des |
| Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung | Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung |
| seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen. | seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen. |
| Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das | Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das |
| Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen. | Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen. |
| Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds | Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds |
| zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das | zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das |
| Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied | Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied |
| darf also am meisten reden. | darf also am meisten reden. |
| Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode | Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode |
| statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell | statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell |
| geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das | geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das |
| Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2) | Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2) |
| Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage | Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage |
| 2 bei. | 2 bei. |
| Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können | Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können |
| auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die | auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die |
| zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind, | zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind, |
| aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können. | aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können. |
| Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der | Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der |
| Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen | Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen |
| und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann | und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann |
| jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese | jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese |
| Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein. | Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein. |
| Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte | Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte |
| hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen | hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen |
| Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das | Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das |
| Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3) | Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3) |
| 3.3 Bewertungsgespräch | 3.3 Bewertungsgespräch |
| Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom | Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom |
| funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer | funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer |
| individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen: | individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen: |
| *Funktionsbeschreibung, | *Funktionsbeschreibung, |
| * Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1), | * Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1), |
| * Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen | * Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen |
| Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4). | Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4). |
| Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden: | Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden: |
| * Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2), | * Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2), |
| * Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch. | * Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch. |
| Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4 | Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4 |
| zum KE vom 19. April 2014 festgelegt. | zum KE vom 19. April 2014 festgelegt. |
| Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte. | Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte. |
| Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität, | Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität, |
| Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen, | Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen, |
| zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen, | zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen, |
| Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und | Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und |
| Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der | Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der |
| Kompetenzen zu berücksichtigen. | Kompetenzen zu berücksichtigen. |
| Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro | Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro |
| verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert. | verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert. |
| In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro | In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro |
| Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist. | Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist. |
| Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen | Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen |
| Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen | Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen |
| eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10), | eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10), |
| sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet | sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet |
| werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre | werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre |
| Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die | Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die |
| Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss | Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss |
| "entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11) | "entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11) |
| muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann | muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann |
| sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in | sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in |
| welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich | welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich |
| dazu bereit erklärt hat. | dazu bereit erklärt hat. |
| Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder | Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder |
| 11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte | 11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte |
| Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten. | Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten. |
| Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des | Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des |
| Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im | Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im |
| mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen | mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen |
| ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn | ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn |
| ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat | ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat |
| oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein | oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein |
| Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres" | Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres" |
| spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden. | spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden. |
| Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch | Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch |
| die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu | die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu |
| berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das | berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das |
| zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu | zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu |
| berücksichtigen. | berücksichtigen. |
| Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder | Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder |
| Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht | Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht |
| bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem | bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem |
| Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann | Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann |
| "entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr | "entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr |
| als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss | als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss |
| der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung | der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung |
| unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut" | unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut" |
| oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer | oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer |
| Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine | Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine |
| Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in | Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in |
| diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das | diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das |
| Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt | Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt |
| also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen | also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen |
| einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch | einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch |
| organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen. | organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen. |
| Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut", | Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut", |
| "genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine | "genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine |
| Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist. | Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist. |
| Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das | Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das |
| Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten | Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten |
| und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu | und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu |
| verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch | verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch |
| wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12 | wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12 |
| Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan | Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan |
| in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein | in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein |
| Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen. | Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen. |
| Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen | Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen |
| zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur | zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur |
| "Empfangsbestätigung". (5) | "Empfangsbestätigung". (5) |
| Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach | Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach |
| Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die | Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die |
| Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren | Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren |
| ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168) | ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168) |
| beschrieben. | beschrieben. |
| 3.4 Bewerter | 3.4 Bewerter |
| In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es | In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es |
| wird empfohlen, dass es folgende Person ist: | wird empfohlen, dass es folgende Person ist: |
| * für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst | * für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst |
| (Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem | (Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem |
| Dienstgrad eines Sergeanten, | Dienstgrad eines Sergeanten, |
| * für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit |
| mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten, | mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten, |
| * für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit |
| mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants, | mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants, |
| * für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit |
| mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns, | mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns, |
| * für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit |
| mindestens dem Dienstgrad eines Majors, | mindestens dem Dienstgrad eines Majors, |
| * für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant, | * für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant, |
| * für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der | * für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der |
| Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai | Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai |
| 2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014 | 2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014 |
| vorgesehenen Bewertungskommission, | vorgesehenen Bewertungskommission, |
| * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist): | * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist): |
| ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines | ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines |
| Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt, | Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt, |
| oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter, | oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter, |
| * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein | * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein |
| Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter. | Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter. |
| Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter | Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter |
| bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals | bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals |
| mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber | mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber |
| auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der | auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der |
| Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der | Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der |
| Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der | Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der |
| Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw. | Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw. |
| helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens | helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens |
| sorgen. | sorgen. |
| Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die | Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die |
| Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen | Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen |
| zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine | zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine |
| ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr | ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr |
| wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu | wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu |
| entwickeln. | entwickeln. |
| Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen | Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen |
| "Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als | "Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als |
| Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf | Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf |
| Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1) | Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1) |
| eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für | eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für |
| Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone | Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone |
| Informationssitzungen organisieren. | Informationssitzungen organisieren. |
| 3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens | 3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens |
| Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht | Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht |
| darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten | darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten |
| Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der | Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der |
| Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am | Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am |
| 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit | 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit |
| jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss. | jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss. |
| Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung | Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung |
| des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder | des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder |
| der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die | der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die |
| Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist. | Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist. |
| Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten | Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten |
| Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen | Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen |
| von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE | von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE |
| vom 23. August 2014. | vom 23. August 2014. |
| Möglicher zeitlicher Ablauf: | Möglicher zeitlicher Ablauf: |
| Jahr 1, erstes Quartal | Jahr 1, erstes Quartal |
| Funktionsgespräch | Funktionsgespräch |
| erster Zyklus | erster Zyklus |
| Jahr 1, ab dem zweiten Quartal | Jahr 1, ab dem zweiten Quartal |
| Mitarbeitergespräch | Mitarbeitergespräch |
| Jahr 2, letztes Quartal | Jahr 2, letztes Quartal |
| Bewertungsgespräch | Bewertungsgespräch |
| Jahr 2, letztes Quartal | Jahr 2, letztes Quartal |
| Funktionsgespräch | Funktionsgespräch |
| zweiter Zyklus | zweiter Zyklus |
| Jahr 3, letztes Quartal | Jahr 3, letztes Quartal |
| Mitarbeitergespräch | Mitarbeitergespräch |
| Jahr 4, letztes Quartal | Jahr 4, letztes Quartal |
| Bewertungsgespräch | Bewertungsgespräch |
| Mit freundlichen Grüßen | Mit freundlichen Grüßen |
| J. JAMBON | J. JAMBON |
| Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
| _______ | _______ |
| Nota's | Nota's |
| 1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur | 1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur |
| "Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die | "Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die |
| Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur | Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur |
| "Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine | "Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine |
| Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht. | Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht. |
| 2. Idem. | 2. Idem. |
| 3. Idem. | 3. Idem. |
| 4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über | 4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über |
| die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen | die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen |
| Feuerwehrdienste. | Feuerwehrdienste. |
| 5. Idem. | 5. Idem. |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |