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Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
8 OKTOBER 2016. - Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie | 8 OCTOBRE 2016. - Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des |
van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - | membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande |
Duitse vertaling | |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 8 oktober 2016 | circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 8 octobre |
betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de | 2016 relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de |
hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 24 november 2016). | secours (Moniteur belge du 24 novembre 2016). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des | 8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen | An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone, |
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone, | Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone, |
vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, | vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, |
wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile |
Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und | Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und |
an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der | an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der |
Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden | Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden |
Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer | Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer |
Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen | Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen |
Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen | Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen |
Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind. | Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind. |
Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht: | Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht: |
-die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44 | -die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44 |
bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses | bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses |
vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der | vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der |
Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt) | Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt) |
geregelt wird, | geregelt wird, |
- die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln | - die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln |
17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 | 17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 |
über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der | über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der |
Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE | Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE |
vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird, | vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird, |
- die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116 | - die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116 |
des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen | des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen |
Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines | Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines |
Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine | Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine |
Auswahl und seine Bewertung geregelt wird. | Auswahl und seine Bewertung geregelt wird. |
Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der | Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der |
Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL | Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL |
enthalten. | enthalten. |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind | Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind |
die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue | die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue |
Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser | Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser |
Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind | Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind |
verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des | verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. |
Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug | Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug |
auf die Bewertung und die Bewertungsakte. | auf die Bewertung und die Bewertungsakte. |
Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds | Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds |
des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für | des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für |
angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als | angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als |
Best-Practice-Regeln dienen können. | Best-Practice-Regeln dienen können. |
In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die | In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die |
Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür | Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür |
ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber | ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber |
informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie | informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie |
in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet | in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet |
werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden. | werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden. |
Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in | Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in |
der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten | der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten |
sein. | sein. |
2. Rechtsgrundlage | 2. Rechtsgrundlage |
In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die | In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die |
Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte | Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte |
erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst: | erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst: |
- die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. | - die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. |
Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des | Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des |
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist, | Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist, |
- den Bericht über das Funktionsgespräch, | - den Bericht über das Funktionsgespräch, |
- Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder | - Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder |
ungünstigen Beurteilungen, | ungünstigen Beurteilungen, |
- den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom | - den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom |
19. April 2014 festgelegt. | 19. April 2014 festgelegt. |
Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die | Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die |
erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet. | erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet. |
Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des | Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des |
Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt | Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt |
bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im | bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im |
Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen | Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen |
liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e). | liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e). |
Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht | Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht |
und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das | und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das |
Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die | Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die |
bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses | bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses |
wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente | wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente |
zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt | zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt |
werden kann. | werden kann. |
3. Bewertungszyklus | 3. Bewertungszyklus |
Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu, | Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu, |
die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu | die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu |
stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu | stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu |
fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen." | fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen." |
Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden | Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden |
Schritten: | Schritten: |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
3.1 Funktionsgespräch | 3.1 Funktionsgespräch |
Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem | Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem |
Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein | Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein |
Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der | Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der |
funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder | funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder |
mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines | mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines |
hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise | hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise |
eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden | eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden |
die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des | die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des |
Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die | Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die |
Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. | Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. |
Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den | Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den |
Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das | Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das |
Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die | Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die |
technischen Kompetenzen anwendbar sind. | technischen Kompetenzen anwendbar sind. |
Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können | Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können |
also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen | also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen |
vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter | vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter |
beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen | beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen |
Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im | Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im |
Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die | Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die |
Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst | Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst |
zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen | zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen |
aufgenommen werden kann. | aufgenommen werden kann. |
Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter | Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter |
wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des | wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des |
Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist | Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist |
die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied | die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied |
wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese | wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese |
Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche | Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche |
Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der | Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der |
Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro | Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro |
Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu | Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu |
jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei | jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei |
jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau | jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau |
niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede | niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede |
Funktion auszuüben. | Funktion auszuüben. |
Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen | Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen |
fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter | fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter |
kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur | kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur |
"Empfangsbestätigung". (1) | "Empfangsbestätigung". (1) |
Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage | Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage |
1 bei. | 1 bei. |
3.2 Mitarbeitergespräch | 3.2 Mitarbeitergespräch |
Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der | Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der |
bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode | bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode |
ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem | ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem |
Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und | Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und |
Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich | Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich |
empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch | empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch |
einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen | einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen |
Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses | Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses |
Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. | Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. |
In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des | In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des |
Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung | Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung |
seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen. | seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen. |
Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das | Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das |
Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen. | Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen. |
Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds | Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds |
zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das | zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das |
Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied | Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied |
darf also am meisten reden. | darf also am meisten reden. |
Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode | Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode |
statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell | statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell |
geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das | geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das |
Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2) | Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2) |
Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage | Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage |
2 bei. | 2 bei. |
Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können | Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können |
auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die | auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die |
zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind, | zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind, |
aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können. | aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können. |
Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der | Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der |
Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen | Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen |
und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann | und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann |
jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese | jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese |
Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein. | Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein. |
Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte | Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte |
hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen | hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen |
Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das | Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das |
Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3) | Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3) |
3.3 Bewertungsgespräch | 3.3 Bewertungsgespräch |
Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom | Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom |
funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer | funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer |
individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen: | individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen: |
*Funktionsbeschreibung, | *Funktionsbeschreibung, |
* Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1), | * Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1), |
* Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen | * Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen |
Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4). | Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4). |
Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden: | Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden: |
* Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2), | * Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2), |
* Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch. | * Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch. |
Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4 | Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4 |
zum KE vom 19. April 2014 festgelegt. | zum KE vom 19. April 2014 festgelegt. |
Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte. | Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte. |
Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität, | Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität, |
Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen, | Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen, |
zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen, | zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen, |
Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und | Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und |
Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der | Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der |
Kompetenzen zu berücksichtigen. | Kompetenzen zu berücksichtigen. |
Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro | Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro |
verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert. | verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert. |
In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro | In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro |
Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist. | Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist. |
Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen | Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen |
Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen | Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen |
eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10), | eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10), |
sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet | sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet |
werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre | werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre |
Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die | Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die |
Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss | Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss |
"entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11) | "entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11) |
muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann | muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann |
sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in | sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in |
welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich | welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich |
dazu bereit erklärt hat. | dazu bereit erklärt hat. |
Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder | Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder |
11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte | 11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte |
Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten. | Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten. |
Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des | Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des |
Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im | Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im |
mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen | mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen |
ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn | ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn |
ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat | ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat |
oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein | oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein |
Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres" | Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres" |
spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden. | spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden. |
Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch | Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch |
die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu | die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu |
berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das | berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das |
zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu | zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu |
berücksichtigen. | berücksichtigen. |
Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder | Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder |
Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht | Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht |
bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem | bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem |
Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann | Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann |
"entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr | "entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr |
als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss | als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss |
der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung | der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung |
unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut" | unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut" |
oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer | oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer |
Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine | Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine |
Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in | Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in |
diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das | diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das |
Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt | Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt |
also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen | also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen |
einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch | einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch |
organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen. | organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen. |
Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut", | Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut", |
"genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine | "genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine |
Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist. | Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist. |
Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das | Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das |
Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten | Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten |
und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu | und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu |
verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch | verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch |
wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12 | wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12 |
Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan | Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan |
in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein | in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein |
Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen. | Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen. |
Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen | Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen |
zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur | zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur |
"Empfangsbestätigung". (5) | "Empfangsbestätigung". (5) |
Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach | Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach |
Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die | Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die |
Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren | Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren |
ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168) | ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168) |
beschrieben. | beschrieben. |
3.4 Bewerter | 3.4 Bewerter |
In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es | In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es |
wird empfohlen, dass es folgende Person ist: | wird empfohlen, dass es folgende Person ist: |
* für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst | * für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst |
(Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem | (Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem |
Dienstgrad eines Sergeanten, | Dienstgrad eines Sergeanten, |
* für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit |
mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten, | mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten, |
* für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit |
mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants, | mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants, |
* für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit |
mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns, | mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns, |
* für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit | * für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit |
mindestens dem Dienstgrad eines Majors, | mindestens dem Dienstgrad eines Majors, |
* für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant, | * für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant, |
* für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der | * für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der |
Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai | Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai |
2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014 | 2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014 |
vorgesehenen Bewertungskommission, | vorgesehenen Bewertungskommission, |
* für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist): | * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist): |
ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines | ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines |
Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt, | Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt, |
oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter, | oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter, |
* für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein | * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein |
Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter. | Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter. |
Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter | Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter |
bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals | bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals |
mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber | mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber |
auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der | auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der |
Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der | Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der |
Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der | Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der |
Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw. | Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw. |
helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens | helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens |
sorgen. | sorgen. |
Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die | Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die |
Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen | Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen |
zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine | zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine |
ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr | ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr |
wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu | wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu |
entwickeln. | entwickeln. |
Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen | Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen |
"Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als | "Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als |
Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf | Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf |
Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1) | Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1) |
eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für | eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für |
Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone | Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone |
Informationssitzungen organisieren. | Informationssitzungen organisieren. |
3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens | 3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens |
Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht | Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht |
darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten | darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten |
Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der | Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der |
Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am | Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am |
1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit | 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit |
jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss. | jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss. |
Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung | Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung |
des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder | des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder |
der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die | der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die |
Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist. | Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist. |
Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten | Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten |
Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen | Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen |
von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE | von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE |
vom 23. August 2014. | vom 23. August 2014. |
Möglicher zeitlicher Ablauf: | Möglicher zeitlicher Ablauf: |
Jahr 1, erstes Quartal | Jahr 1, erstes Quartal |
Funktionsgespräch | Funktionsgespräch |
erster Zyklus | erster Zyklus |
Jahr 1, ab dem zweiten Quartal | Jahr 1, ab dem zweiten Quartal |
Mitarbeitergespräch | Mitarbeitergespräch |
Jahr 2, letztes Quartal | Jahr 2, letztes Quartal |
Bewertungsgespräch | Bewertungsgespräch |
Jahr 2, letztes Quartal | Jahr 2, letztes Quartal |
Funktionsgespräch | Funktionsgespräch |
zweiter Zyklus | zweiter Zyklus |
Jahr 3, letztes Quartal | Jahr 3, letztes Quartal |
Mitarbeitergespräch | Mitarbeitergespräch |
Jahr 4, letztes Quartal | Jahr 4, letztes Quartal |
Bewertungsgespräch | Bewertungsgespräch |
Mit freundlichen Grüßen | Mit freundlichen Grüßen |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Minister der Sicherheit und des Innern | Minister der Sicherheit und des Innern |
_______ | _______ |
Nota's | Nota's |
1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur | 1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur |
"Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die | "Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die |
Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur | Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur |
"Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine | "Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine |
Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht. | Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht. |
2. Idem. | 2. Idem. |
3. Idem. | 3. Idem. |
4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über | 4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über |
die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen | die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen |
Feuerwehrdienste. | Feuerwehrdienste. |
5. Idem. | 5. Idem. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |