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Meertalige weergave van Omzendbrief van 08/10/2016
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Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
8 OKTOBER 2016. - Ministeriële omzendbrief betreffende de evaluatie 8 OCTOBRE 2016. - Circulaire ministérielle relative à l'évaluation des
van de operationele personeelsleden van de hulpverleningszones. - membres opérationnels des zones de secours. - Traduction allemande
Duitse vertaling
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Veiligheid en Binnenlandse Zaken van 8 oktober 2016 circulaire du Ministre de la Sécurité et de l'Intérieur du 8 octobre
betreffende de evaluatie van de operationele personeelsleden van de 2016 relative à l'évaluation des membres opérationnels des zones de
hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 24 november 2016). secours (Moniteur belge du 24 novembre 2016).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des 8. OKTOBER 2016 - Ministerielles Rundschreiben über die Bewertung des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen
An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen An die Vorsitzenden der Hilfeleistungszonen und der vorläufigen Zonen
Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone, Sehr geehrte Frau Vorsitzende der Hilfeleistungszone,
Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone, Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Hilfeleistungszone,
vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen, vorliegendes Rundschreiben richtet sich an die Hilfeleistungszonen,
wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile wie in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und Sicherheit (nachstehend Gesetz vom 15. Mai 2007 genannt) erwähnt, und
an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der an den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe der
Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden Region Brüssel-Hauptstadt. Für die Anwendung des vorliegenden
Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer Rundschreibens fallen unter das Einsatzpersonal einer
Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen Hilfeleistungszone die Berufsfeuerwehrleute und die freiwilligen
Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen Feuerwehrleute sowie die freiwilligen und berufsmäßigen
Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind. Krankenwagenfahrer, die keine Feuerwehrleute sind.
Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht: Vorliegendes Rundschreiben betrifft nicht:
-die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44 -die Bewertung der Feuerwehrleute auf Probe, die in den Artikeln 44
bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses bis 50, 61 bis 66, 76 bis 83 und 98 bis 105 des Königlichen Erlasses
vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der
Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt) Hilfeleistungszonen (nachstehend KE vom 19. April 2014 genannt)
geregelt wird, geregelt wird,
- die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln - die Bewertung der Krankenwagenfahrer auf Probe, die in den Artikeln
17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014 17 bis 23 und 34 bis 39 des Königlichen Erlasses vom 23. August 2014
über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der über das Verwaltungsstatut des Krankenwagenpersonals der
Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE Hilfeleistungszonen, das kein Feuerwehrpersonal ist, (nachstehend KE
vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird, vom 23. August 2014 genannt) geregelt wird,
- die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116 - die Bewertung des Zonenkommandanten, die in den Artikeln 115 und 116
des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen des Gesetzes 15. Mai 2007 und den Artikeln 8 bis 12 des Königlichen
Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines Erlasses vom 26. März 2014 zur Festlegung des Funktionsprofils eines
Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine Kommandanten einer Hilfeleistungszone und der Modalitäten für seine
Auswahl und seine Bewertung geregelt wird. Auswahl und seine Bewertung geregelt wird.
Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der Weitere Erläuterungen über die Probezeiten und Bewertungen der
Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL Personalmitglieder auf Probe sind in der Unterrichtsunterlage EVAL
enthalten. enthalten.
1. Einleitung 1. Einleitung
Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind Am 1. Januar 2015 (beziehungsweise spätestens am 1. Januar 2016) sind
die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue die kommunal organisierten Feuerwehrdienste endgültig in eine neue
Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser Struktur übergegangen: die Hilfeleistungszone. Einhergehend mit dieser
Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind Umstrukturierung auf Verwaltungsebene und ihren Auswirkungen sind
verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des verschiedene Königliche Erlasse in Kraft getreten, die das Statut des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen. Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen ausformen.
Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug Der KE vom 19. April 2014 umfasst insbesondere Bestimmungen in Bezug
auf die Bewertung und die Bewertungsakte. auf die Bewertung und die Bewertungsakte.
Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds Da die Bewertung einen wesentlichen Teil der Laufbahn jedes Mitglieds
des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen bildet, halte ich es für
angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als angebracht, einige Richtlinien zu erteilen, die den Zonen als
Best-Practice-Regeln dienen können. Best-Practice-Regeln dienen können.
In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die In Erwartung des Inkrafttretens der neuen Bewertungsmethode werden die
Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür Personalmitglieder, die die Bewertungen vornehmen werden, hierfür
ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber ausgebildet werden. Die Zonen müssen ihr Personal ausführlich darüber
informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie informieren, wie die neue Bewertungsmethode funktioniert und wie sie
in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet in der Zone angewandt wird. Hierfür können Muster und Texte verwendet
werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden. werden, die vom KCCE zur Verfügung gestellt werden.
Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in Die erforderlichen Informationen über die Bewertung sollten auch in
der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten der Zulassungspolitik als Teil der Politik des Wohlbefindens enthalten
sein. sein.
2. Rechtsgrundlage 2. Rechtsgrundlage
In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die In Artikel 154 des KE vom 19. April 2014 wird bestimmt, dass die
Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte Bewertung auf der Grundlage einer individuellen Bewertungsakte
erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst: erfolgt, die folgende Unterlagen umfasst:
- die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. - die Funktionsbeschreibung, wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8.
Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Oktober 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des
Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist, Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen festgelegt ist,
- den Bericht über das Funktionsgespräch, - den Bericht über das Funktionsgespräch,
- Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder - Unterlagen in Bezug auf die Feststellungen und vorteilhaften oder
ungünstigen Beurteilungen, ungünstigen Beurteilungen,
- den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom - den Bericht über das Bewertungsgespräch, wie in Anlage 4 zum KE vom
19. April 2014 festgelegt. 19. April 2014 festgelegt.
Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die Diese Unterlagen können digital verwaltet werden, sofern die Zone die
erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet. erforderliche Gewähr in Bezug auf die elektronische Signatur bietet.
Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des Die Funktionsbeschreibungen bilden also den Ausgangspunkt des
Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt Bewertungsverfahrens, während das Bewertungsgespräch den Schlusspunkt
bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im bildet. Das Funktionsgespräch mit Planung des Zyklus n+1 findet im
Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen Anschluss an das Bewertungsgespräch des Zyklus n statt. Dazwischen
liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e). liegen noch weitere wichtige Momente, nämlich Funktionsgespräch(e).
Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht Mit vorliegendem Rundschreiben wird der Bewertungszyklus verdeutlicht
und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das und werden Muster für Berichte über das Funktionsgespräch und über das
Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die Mitarbeitergespräch vorgeschlagen. Es ist nämlich sowohl für die
bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses bewertete Person als auch für den Bewerter wichtig, für dieses
wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente wichtige Verfahren über die erforderlichen Kenntnisse und Instrumente
zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt zu verfügen, sodass alles als ein zusammenhängendes Ganzes gehandhabt
werden kann. werden kann.
3. Bewertungszyklus 3. Bewertungszyklus
Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu, Gemäß Artikel 152 des KE vom 19. April 2014 dient die Bewertung "dazu,
die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu die Kommunikation zwischen der bewerteten Person und dem Bewerter zu
stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu stimulieren, die Entwicklung der Kompetenzen des Personalmitglieds zu
fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen." fördern und die Ziele des Dienstes zu erreichen."
Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden Dieses konstruktive und wertschätzende Verfahren verläuft in folgenden
Schritten: Schritten:
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
3.1 Funktionsgespräch 3.1 Funktionsgespräch
Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem Zu Beginn einer jeden Bewertungsperiode findet zwischen dem
Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein Personalmitglied und dem funktionellen Vorgesetzten ein
Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der Funktionsgespräch statt (Art. 157-158 des KE vom 19. April 2014). Der
funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder funktionelle Vorgesetzte übt die direkte Amtsgewalt über eine oder
mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines mehrere Personen aus und untersteht selbst der Verantwortung eines
hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise hierarchischen Vorgesetzten. In der Praxis muss er die Arbeitsweise
eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden eines Personalmitglieds einschätzen können. Bei diesem Gespräch werden
die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des die Zielsetzungen und Kriterien, auf die sich die Bewertung des
Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die Mitarbeiters bezieht, überprüft. Als Grundlage dient/dienen die
Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8. Funktionsbeschreibung(en), wie sie im Ministeriellen Erlass vom 8.
Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den Oktober 2016 aufgeführt sind. Der funktionelle Vorgesetzte kann in den
Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das Funktionsbeschreibungen konkret angeben, welche Aufgaben das
Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die Personalmitglied ausführen muss und welche Normen in Bezug auf die
technischen Kompetenzen anwendbar sind. technischen Kompetenzen anwendbar sind.
Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können Das Funktionsgespräch umfasst auch ein Planungsgespräch. Es können
also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen also konkrete Ziele in Verbindung mit den Kompetenzen der Funktionen
vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter vereinbart werden. So kann ein funktioneller Vorgesetzter
beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen beispielsweise im Rahmen der Kompetenz "Loyalität" mit seinen
Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im Personalmitgliedern vereinbaren, kostensparend zu arbeiten oder im
Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die Rahmen der zwischenmenschlichen Kompetenzen besonders die
Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst Verschiedenartigkeit zu berücksichtigen. Das Funktionsgespräch umfasst
zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen zudem einen Entwicklungsplan, in den eine Planung der Weiterbildungen
aufgenommen werden kann. aufgenommen werden kann.
Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter Das Funktionsgespräch betrifft alle Funktionen, die vom Mitarbeiter
wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des wahrgenommen werden. In diesem Gespräch werden die Erwartungen des
Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist Mitarbeiters, des Bewerters und der Organisation geklärt. Hierbei ist
die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied die Zahl der Funktionen zu berücksichtigen, die ein Personalmitglied
wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese wahrnimmt. Je nach Personalplan und Organisation der Zone kann diese
Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche Zahl mehr oder weniger hoch sein. Wenn ein Personalmitglied zahlreiche
Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der Funktionen wahrnimmt, muss der funktionelle Vorgesetzte bei der
Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro Formulierung der Ziele diese Vielseitigkeit und die Zahl der pro
Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu Funktion anfallenden Arbeitsstunden berücksichtigen. Im Gegensatz zu
jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei jemandem, der nur eine oder zwei Funktionen kombiniert, kann bei
jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau jemandem, der viele Funktionen wahrnehmen muss, das Leistungsniveau
niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede niedriger angesetzt werden, da er weniger Zeit haben wird, um jede
Funktion auszuüben. Funktion auszuüben.
Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen Über dieses Gespräch erstellt der funktionelle Vorgesetzte binnen
fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter fünfzehn Kalendertagen ab dem Gespräch einen Bericht. Der Mitarbeiter
kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur kann Bemerkungen hinzufügen und unterzeichnet zur
"Empfangsbestätigung". (1) "Empfangsbestätigung". (1)
Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage
1 bei. 1 bei.
3.2 Mitarbeitergespräch 3.2 Mitarbeitergespräch
Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der Artikel 160 des KE vom 19. April 2014 bestimmt, dass auf Antrag der
bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode bewerteten Person oder des Bewerters im Laufe der Bewertungsperiode
ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem ein Mitarbeitergespräch zwischen der bewerteten Person und dem
Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und Bewerter stattfinden kann. Da dieses Gespräch als Coaching- und
Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich Entwicklungsmoment für das Personalmitglied gilt, wird ausdrücklich
empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch empfohlen, für jeden Bewertungszyklus ein Mitarbeitergespräch
einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen einzuplanen. Zugleich ermöglicht dieses Gespräch dem funktionellen
Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses Vorgesetzten eine sorgfältige Verfolgung der Situation. Dieses
Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen. Gespräch kann also für den Mitarbeiter einen Mehrwert darstellen.
In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des In diesem Gespräch können insbesondere die Arbeitsweise des
Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung Personalmitglieds, eventuelle Probleme, Hindernisse zur Erreichung
seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen. seiner Ziele, seine Entwicklung und seine Laufbahn zur Sprache kommen.
Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das Zwei Wochen vorher sollten der funktionelle Vorgesetzte und das
Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen. Personalmitglied die Gesprächsthemen austauschen.
Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds Ziel dieses Gesprächs ist es, die Arbeitsweise des Personalmitglieds
zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das zu verbessern. Hierbei sind der funktionelle Vorgesetzte und das
Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied Personalmitglied gleichwertige Gesprächspartner. Das Personalmitglied
darf also am meisten reden. darf also am meisten reden.
Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode Dieses Mitarbeitergespräch findet in der Mitte der Bewertungsperiode
statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell statt. Über dieses Gespräch wird ein Bericht erstellt, der eventuell
geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das geänderte Ziele und getroffene Absprachen umfasst. Das
Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2) Personalmitglied unterzeichnet zur "Empfangsbestätigung". (2)
Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage Ein Muster dieses Berichts liegt vorliegendem Rundschreiben in Anlage
2 bei. 2 bei.
Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können Am Rande des Mitarbeitergesprächs und des Bewertungsgesprächs können
auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die auch bestimmte Talente des Personalmitglieds angesprochen werden, die
zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind, zwar nicht unbedingt im Bewertungsgespräch zur Sprache gekommen sind,
aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können. aber dennoch einen Mehrwert für die Organisation darstellen können.
Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der Der funktionelle Vorgesetzte und der Mitarbeiter können der
Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen Bewertungsakte im Laufe der Bewertungsperiode mehrere Feststellungen
und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann und Bewertungen hinzufügen. Dieses punktuelle Mitarbeitergespräch kann
jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese jederzeit und nach bestimmten Ereignissen stattfinden. Diese
Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein. Ereignisse können sowohl positiver als auch negativer Art sein.
Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte Die Bewertungen und Feststellungen können erst der Bewertungsakte
hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen hinzugefügt werden, nachdem sie zwischen dem funktionellen
Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das Vorgesetzten und dem Mitarbeiter besprochen worden sind. Das
Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3) Personalmitglied unterzeichnet dann zur "Empfangsbestätigung". (3)
3.3 Bewertungsgespräch 3.3 Bewertungsgespräch
Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom Bei diesem Gespräch wird die Bewertung des Personalmitglieds vom
funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer funktionellen Vorgesetzten durchgeführt. Die Bewertung fußt auf einer
individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen: individuellen Bewertungsakte mit folgenden Unterlagen:
*Funktionsbeschreibung, *Funktionsbeschreibung,
* Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1), * Bericht über das Funktionsgespräch (siehe 3.1),
* Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen * Unterlagen in Bezug auf die günstigen beziehungsweise ungünstigen
Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4). Feststellungen und Bewertungen (siehe 3.4).
Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden: Sie kann durch folgende Unterlagen ergänzt werden:
* Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2), * Bericht über ein eventuelles Mitarbeitergespräch (siehe 3.2),
* Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch. * Bericht über das vorherige Bewertungsgespräch.
Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4 Das Muster des Berichts über das Bewertungsgespräch ist in Anlage 4
zum KE vom 19. April 2014 festgelegt. zum KE vom 19. April 2014 festgelegt.
Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte. Dieser Bericht umfasst elf Bewertungspunkte.
Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität, Für die Vervollständigung der neun ersten Bewertungspunkte (Loyalität,
Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen, Pflichtbewusstsein, Integrität, persönliche Kompetenzen,
zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen, zwischenmenschliche Kompetenzen, aufgabenbezogene Kompetenzen,
Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und Management, Sinn für Qualität und Sicherheit, Anweisungserteilung und
Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der Didaktik) sind das Lexikon der Kompetenzen und die Matrix der
Kompetenzen zu berücksichtigen. Kompetenzen zu berücksichtigen.
Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro Im Lexikon der Kompetenzen, in Anlage 3 beigefügt, werden pro
verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert. verhaltensbezogene Kompetenz drei Stufen formuliert.
In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro In der Matrix der Kompetenzen, in Anlage 4 beigefügt, wird pro
Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist. Funktion bestimmt, welche Kompetenzstufe anwendbar ist.
Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen Die Zonen müssen eine zonale Politik in Bezug auf die technischen
Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen Kompetenzen entwickeln: körperliche Eignung, Zulassung für das Tragen
eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10), eines Atemschutzgeräts, Weiter-/Fortbildung usw. (Bewertungspunkt 10),
sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet sodass ein Kriterium besteht, anhand dessen die Kompetenzen bewertet
werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre werden können, und die Personalmitglieder die Möglichkeit haben, ihre
Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die Kompetenzen zu entwickeln/aufzufrischen. Andernfalls können die
Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss Personalmitglieder diesbezüglich nicht bewertet werden und muss
"entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11) "entfällt" eingetragen werden. Die Verfügbarkeit (Bewertungspunkt 11)
muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann muss nach den Regeln der Geschäftsordnung bewertet werden. (4) Es kann
sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in sich sowohl um einen bestimmten Prozentsatz handeln als auch darum, in
welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich welchem Maße man einem Abruf tatsächlich Folge leistet, wenn man sich
dazu bereit erklärt hat. dazu bereit erklärt hat.
Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder Erhält ein Personalmitglied in Bezug auf die Bewertungspunkte 10 oder
11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte 11 ein negatives Ergebnis, kann die Schlussfolgerung für die gesamte
Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten. Bewertung nur "zu verbessern" oder "ungenügend" lauten.
Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des Es sei darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung eines Mitglieds des
Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im Berufspersonals des Kaders des Personals im einfachen Dienst oder im
mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen mittleren Dienst unter Punkt 11 der Vermerk "entfällt" einzutragen
ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn ist. Dies gilt auch für den Bewertungspunkt 10, beispielsweise wenn
ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat ein Personalmitglied eine Verwaltungsfunktion zugewiesen bekommen hat
oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein oder wenn es sich um einen Krankenwagenfahrer handelt, der kein
Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres" Feuerwehrmann ist. In jedem Fall können in der Kategorie "Weiteres"
spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden. spezifisch technische Kompetenzen hinzugefügt werden.
Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch Ähnlich wie beim Funktionsgespräch ist auch beim Bewertungsgespräch
die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu die Zahl der vom Personalmitglied wahrgenommenen Funktionen zu
berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das berücksichtigen. Bei der Bewertung eines Personalmitglieds, das
zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu zahlreiche Funktionen wahrnimmt, ist diese Vielseitigkeit zu
berücksichtigen. berücksichtigen.
Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder Bei langfristiger Abwesenheit (beispielsweise Krankheit oder
Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht Laufbahnunterbrechung) kann es sein, dass bestimmte Punkte nicht
bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem bewertet werden können. Dies kann im Bereich unter dem
Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann Bewertungsraster so begründet werden. In diesem Raster muss dann
"entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr "entfällt" eingetragen werden. Wenn alle Abwesenheitszeiträume mehr
als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss als die Hälfte der Mindestdauer des Bewertungszyklus betragen, muss
der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung der funktionelle Vorgesetzte feststellen, dass eine Bewertung
unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut" unmöglich ist. Ein Personalmitglied, das eine Note "genügend", "gut"
oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer oder "sehr gut" erhalten hat, befindet sich in diesem Fall nach einer
Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine Abwesenheit von mindestens 9 Monaten; ein Personalmitglied, das eine
Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in Note "zu verbessern" oder "ungenügend" erhalten hat, befindet sich in
diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das diesem Fall nach einer Abwesenheit von mindestens 4,5 Monaten. Das
Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt Personalmitglied behält das Ergebnis der vorherigen Bewertung. Es gibt
also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen also keine Note für den vorerwähnten Abwesenheitszeitraum. Binnen
einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch einem Monat nach der Abwesenheit muss ein neues Funktionsgespräch
organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen. organisiert werden, um einen neuen Bewertungszyklus zu beginnen.
Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut", Die Bewertung schließt mit der Erteilung der Note "sehr gut", "gut",
"genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine "genügend", "zu verbessern" beziehungsweise "ungenügend", da eine
Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist. Begründung dieses Vermerks unerlässlich ist.
Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das Bei einer Note "genügend", "gut" beziehungsweise "sehr gut" findet das
Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten Bewertungsgespräch alle zwei Jahre statt (nach mindestens 18 Monaten
und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu und höchstens 24 Monaten). Falls das Ergebnis der Bewertung "zu
verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch verbessern" beziehungsweise "ungenügend" ist, findet das Gespräch
wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12 wieder nach einem Jahr (nach mindestens 9 Monaten und höchstens 12
Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan Monaten) statt. Im Fall einer Note "ungenügend" sollte ein Aktionsplan
in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein in den Bericht aufgenommen werden. Auch hier ist es ratsam, ein
Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen. Mitarbeitergespräch zwischen zwei Bewertungen einzuplanen.
Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen Der Bericht wird dem Personalmitglied binnen fünfzehn Kalendertagen
zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur zugeschickt. Das Personalmitglied unterzeichnet dann zur
"Empfangsbestätigung". (5) "Empfangsbestätigung". (5)
Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach Das Personalmitglied kann binnen einer Frist von 10 Werktagen nach
Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die Notifizierung des Bewertungsberichts Widerspruch gegen die
Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren Schlussfolgerung der Bewertung einlegen. Dieses Widerspruchsverfahren
ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168) ist in Buch 7 Titel 3 des KE vom 19. April 2014 (Artikel 165 bis 168)
beschrieben. beschrieben.
3.4 Bewerter 3.4 Bewerter
In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es In diesem Zyklus ist der Bewerter der funktionelle Vorgesetzte. Es
wird empfohlen, dass es folgende Person ist: wird empfohlen, dass es folgende Person ist:
* für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst * für die Bewertung eines Mitglieds des Personals im einfachen Dienst
(Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem (Feuerwehrmann und Korporal): ein Personalmitglied mit mindestens dem
Dienstgrad eines Sergeanten, Dienstgrad eines Sergeanten,
* für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit * für die Bewertung eines Sergeanten: ein Personalmitglied mit
mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten, mindestens dem Dienstgrad eines Adjutanten,
* für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit * für die Bewertung eines Adjutanten: ein Personalmitglied mit
mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants, mindestens dem Dienstgrad eines Leutnants,
* für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit * für die Bewertung eines Leutnants: ein Personalmitglied mit
mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns, mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns,
* für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit * für die Bewertung eines Kapitäns: ein Personalmitglied mit
mindestens dem Dienstgrad eines Majors, mindestens dem Dienstgrad eines Majors,
* für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant, * für die Bewertung eines Majors oder Obersten: der Zonenkommandant,
* für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der * für den Zonenkommandanten: das Kollegium, auf der Grundlage der
Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai Stellungnahme der in den Artikeln 115-116 des Gesetzes vom 15. Mai
2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014 2007 und im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 26. März 2014
vorgesehenen Bewertungskommission, vorgesehenen Bewertungskommission,
* für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist): * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer (der kein Feuerwehrmann ist):
ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines ein Personalmitglied mit dem Dienstgrad eines
Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt, Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinators, das die Funktion ausübt,
oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter, oder in dessen Ermangelung der Zonenkommandant oder sein Beauftragter,
* für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein * für den Sanitäter-Krankenwagenfahrer-Koordinator (der kein
Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter. Feuerwehrmann ist): der Zonenkommandant oder sein Beauftragter.
Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter Für das gesamte Projekt innerhalb der Zone wird ein Verfahrenswächter
bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals bestimmt. Diese Funktion kann von einem Mitglied des Berufspersonals
mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber mit mindestens dem Dienstgrad eines Kapitäns ausgeübt werden, aber
auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der auch von einem Verantwortlichen des Personaldienstes der
Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der Hilfeleistungszone. Dieser Verfahrenswächter kann beim Ausfüllen der
Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der Unterlagen in Bezug auf die Bewertung, beim Fortschreiten der
Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw. Bewertungsakten, beim Terminieren der verschiedenen Gespräche usw.
helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens helfen und so für Einheitlichkeit und Überwachung des Verfahrens
sorgen. sorgen.
Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die Der Bewerter und der Verfahrenswächter absolvieren vorher die
Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen Ausbildung, um die verschiedenen Gespräche des Bewertungszyklus führen
zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine zu können und sich in den Methoden und Techniken zu üben. Eine
ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr ergänzende Ausbildung (im Rahmen der Weiterbildung) ist ebenfalls sehr
wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu wünschenswert, insbesondere um ein gemeinsames "Normgefühl" zu
entwickeln. entwickeln.
Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen Die Ausbildungen für die Bewerter sind in den Grundausbildungen
"Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als "Brevet MO1" und "Brevet OFF2" vorgesehen, können aber auch als
Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf Modulzertifizierung im Rahmen der Weiterbildung absolviert werden. Auf
Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1) Ebene eines Feuerwehrmanns ist in der Grundausbildung (Brevet BO1)
eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für eine Informationssitzung über den Bewertungszyklus vorgesehen. Für
Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone Personalmitglieder, die derzeit im aktiven Dienst sind, muss die Zone
Informationssitzungen organisieren. Informationssitzungen organisieren.
3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens 3.5 Einführung des Bewertungsverfahrens
Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht Das Bewertungsverfahren kann schrittweise eingeführt werden. Es geht
darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten darum, dass der erste Bewertungszyklus, der mit dem ersten
Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der Funktionsgespräch startet, spätestens drei Jahre nach dem Datum der
Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am Übertragung an die Zone beginnt. Das heißt, dass für die Zonen, die am
1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit 1. Januar 2015 in Kraft getreten sind, das erste Funktionsgespräch mit
jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss. jedem Personalmitglied vor dem 1. Januar 2018 stattfinden muss.
Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung Bis zum ersten Funktionsgespräch bleiben die Regeln für die Bewertung
des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder des Personals der Feuerwehrdienste anwendbar auf Personalmitglieder
der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die der Zone, deren letzte Bewertung vor dem Datum der Übertragung an die
Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist. Zone nicht mindestens zufriedenstellend gewesen ist.
Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten Der Zonenrat bestimmt das Datum des Beginns der ersten
Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen Bewertungsperiode im Rahmen der verordnungsrechtlichen Einschränkungen
von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE von Artikel 318 des KE vom 19. April 2014 und von Artikel 56 des KE
vom 23. August 2014. vom 23. August 2014.
Möglicher zeitlicher Ablauf: Möglicher zeitlicher Ablauf:
Jahr 1, erstes Quartal Jahr 1, erstes Quartal
Funktionsgespräch Funktionsgespräch
erster Zyklus erster Zyklus
Jahr 1, ab dem zweiten Quartal Jahr 1, ab dem zweiten Quartal
Mitarbeitergespräch Mitarbeitergespräch
Jahr 2, letztes Quartal Jahr 2, letztes Quartal
Bewertungsgespräch Bewertungsgespräch
Jahr 2, letztes Quartal Jahr 2, letztes Quartal
Funktionsgespräch Funktionsgespräch
zweiter Zyklus zweiter Zyklus
Jahr 3, letztes Quartal Jahr 3, letztes Quartal
Mitarbeitergespräch Mitarbeitergespräch
Jahr 4, letztes Quartal Jahr 4, letztes Quartal
Bewertungsgespräch Bewertungsgespräch
Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen
J. JAMBON J. JAMBON
Minister der Sicherheit und des Innern Minister der Sicherheit und des Innern
_______ _______
Nota's Nota's
1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur 1. Wenn das Personalmitglied sich weigert zu unterzeichnen, selbst zur
"Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die "Empfangsbestätigung" (also nicht mit "einverstanden"), sollte ihm die
Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur Unterlage per Einschreiben zugestellt werden. Die Unterschrift zur
"Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine "Empfangsbestätigung" bedeutet keinesfalls, dass später keine
Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht. Widerspruchsmöglichkeit mehr besteht.
2. Idem. 2. Idem.
3. Idem. 3. Idem.
4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über 4. Siehe auch: Ministerielles Rundschreiben vom 22. April 2014 über
die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen die Organisation der Verfügbarkeit der Freiwilligen der öffentlichen
Feuerwehrdienste. Feuerwehrdienste.
5. Idem. 5. Idem.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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