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| Omzendbrief PLP 25. - Politiehervorming Personeelsformaties. - Duitse vertaling | Circulaire PLP 25. - Réforme des polices Cadres du personnel. - Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 8 MEI 2002. - Omzendbrief PLP 25. - Politiehervorming | 8 MAI 2002. - Circulaire PLP 25. - Réforme des polices Cadres du |
| Personeelsformaties. - Duitse vertaling | personnel. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 25 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 mei 2002 betreffende | circulaire PLP 25 du Ministre de l'Intérieur du 8 mai 2002 relative à |
| de politiehervorming - Personeelsformaties (Belgisch Staatsblad van 8 | la réforme des polices - Cadres du personnel (Moniteur belge du 8 juin |
| juni 2002), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling | 2002), établie par le Service central de traduction allemande du |
| van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 8. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 25 - Polizeireform - Stellenpläne | 8. MAI 2002 - Rundschreiben PLP 25 - Polizeireform - Stellenpläne |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Provinzialen Unterstützungsteams | An die Provinzialen Unterstützungsteams |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
| Einleitung | Einleitung |
| Die Genehmigung der Stellenpläne bereitet manchen Zonen der lokalen | Die Genehmigung der Stellenpläne bereitet manchen Zonen der lokalen |
| Polizei Probleme. Diese Korps können die vakanten Stellen ihrer | Polizei Probleme. Diese Korps können die vakanten Stellen ihrer |
| Stellenpläne nicht über Mobilität und Anwerbung besetzen, weil diese | Stellenpläne nicht über Mobilität und Anwerbung besetzen, weil diese |
| Stellenpläne nicht genehmigt worden sind. | Stellenpläne nicht genehmigt worden sind. |
| In vorliegendem Rundschreiben sollen ausführlichere Informationen | In vorliegendem Rundschreiben sollen ausführlichere Informationen |
| hierzu erteilt werden. | hierzu erteilt werden. |
| Gesetzliche Verweise | Gesetzliche Verweise |
| - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | - Gesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizeidienstes, | strukturierten integrierten Polizeidienstes, |
| - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - Königlicher Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
| Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), |
| - Königlicher Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des | - Königlicher Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des |
| Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und | Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und |
| Logistikpersonal der lokalen Polizei, | Logistikpersonal der lokalen Polizei, |
| - Königlicher Erlass vom 7. Dezember 2001 zur Bestimmung der Normen | - Königlicher Erlass vom 7. Dezember 2001 zur Bestimmung der Normen |
| für die Festlegung der Stellenpläne der Personalmitglieder der lokalen | für die Festlegung der Stellenpläne der Personalmitglieder der lokalen |
| Polizei, | Polizei, |
| - Rundschreiben BA/2001/13 der Flämischen Gemeinschaft vom 7. Dezember | - Rundschreiben BA/2001/13 der Flämischen Gemeinschaft vom 7. Dezember |
| 2001 über die neue lokale Polizei, die Eingemeindezonen und die | 2001 über die neue lokale Polizei, die Eingemeindezonen und die |
| Mehrgemeindezonen: Verwaltungsaufsicht, spezifische Aufsicht und | Mehrgemeindezonen: Verwaltungsaufsicht, spezifische Aufsicht und |
| gewöhnliche Aufsicht, | gewöhnliche Aufsicht, |
| - Rundschreiben BA/2001/16 der Flämischen Gemeinschaft - Lokale | - Rundschreiben BA/2001/16 der Flämischen Gemeinschaft - Lokale |
| Polizei - Festlegung der Stellenpläne - Finanzielle Auswirkungen - | Polizei - Festlegung der Stellenpläne - Finanzielle Auswirkungen - |
| Festlegung der kommunalen Dotationen - Erstellung der Haushaltspläne | Festlegung der kommunalen Dotationen - Erstellung der Haushaltspläne |
| 2002. | 2002. |
| Obligatorische Aufsicht | Obligatorische Aufsicht |
| Die Stellenpläne, die vom Polizeirat/Gemeinderat genehmigt werden, | Die Stellenpläne, die vom Polizeirat/Gemeinderat genehmigt werden, |
| werden der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Die Beschlüsse des | werden der Aufsichtsbehörde vorgelegt. Die Beschlüsse des |
| Polizeirates/Gemeinderates können nicht zur Ausführung gelangen, wenn | Polizeirates/Gemeinderates können nicht zur Ausführung gelangen, wenn |
| die Stellenpläne nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind. | die Stellenpläne nicht von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind. |
| Da dies eine der Voraussetzungen für die Einrichtung der lokalen | Da dies eine der Voraussetzungen für die Einrichtung der lokalen |
| Polizei ist, verfügen alle Zonen, die vom König eingerichtet worden | Polizei ist, verfügen alle Zonen, die vom König eingerichtet worden |
| sind, über einen vom Polizeirat/Gemeinderat genehmigten Stellenplan. | sind, über einen vom Polizeirat/Gemeinderat genehmigten Stellenplan. |
| Die Aufsichtsbehörde stellt jedoch fest, dass eine Reihe von | Die Aufsichtsbehörde stellt jedoch fest, dass eine Reihe von |
| Beschlüssen ihr noch nicht vorgelegt worden sind. | Beschlüssen ihr noch nicht vorgelegt worden sind. |
| Das bedeutet, dass diese Zonen nicht über einen Stellenplan verfügen | Das bedeutet, dass diese Zonen nicht über einen Stellenplan verfügen |
| und daher nicht imstande sind, die vakanten Stellen zu besetzen. Sie | und daher nicht imstande sind, die vakanten Stellen zu besetzen. Sie |
| können zurzeit nicht auf die Mobilität oder die | können zurzeit nicht auf die Mobilität oder die |
| Anwerbungsmöglichkeiten zurückgreifen. | Anwerbungsmöglichkeiten zurückgreifen. |
| Diese Zonen sollten so schnell wie möglich den Aufsichtsbehörden die | Diese Zonen sollten so schnell wie möglich den Aufsichtsbehörden die |
| Beschlüsse in Bezug auf die Stellenpläne vorschriftsmässig | Beschlüsse in Bezug auf die Stellenpläne vorschriftsmässig |
| übermitteln. | übermitteln. |
| Nichtgenehmigung der Stellenpläne | Nichtgenehmigung der Stellenpläne |
| Die Stellenpläne bestimmter Korps werden nicht von der | Die Stellenpläne bestimmter Korps werden nicht von der |
| Aufsichtsbehörde genehmigt. | Aufsichtsbehörde genehmigt. |
| Hierbei ist zwischen Mehrgemeindezonen und Eingemeindezonen zu | Hierbei ist zwischen Mehrgemeindezonen und Eingemeindezonen zu |
| unterscheiden. | unterscheiden. |
| a. Mehrgemeindezonen | a. Mehrgemeindezonen |
| Zurzeit unterliegen die Beschlüsse der Mehrgemeindezonen nur der | Zurzeit unterliegen die Beschlüsse der Mehrgemeindezonen nur der |
| spezifischen Aufsicht. Diese Aufsicht wird vom Gouverneur ausgeübt, | spezifischen Aufsicht. Diese Aufsicht wird vom Gouverneur ausgeübt, |
| wenn er seine Befugnisse als Föderalbeamter ausübt. | wenn er seine Befugnisse als Föderalbeamter ausübt. |
| In der Praxis werden die Beschlüsse über die Stellenpläne geprüft in | In der Praxis werden die Beschlüsse über die Stellenpläne geprüft in |
| Bezug auf ihre Übereinstimmung mit: | Bezug auf ihre Übereinstimmung mit: |
| - dem Königlichen Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der | - dem Königlichen Erlass vom 30. März 2001 zur Festlegung der |
| Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), | Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (RSPol), |
| - dem Königlichen Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des | - dem Königlichen Erlass vom 5. September 2001 zur Festlegung des |
| Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und | Mindestbestandes an Einsatzpersonal und an Verwaltungs- und |
| Logistikpersonal der lokalen Polizei, | Logistikpersonal der lokalen Polizei, |
| - dem Königlichen Erlass vom 7. Dezember 2001 zur Bestimmung der | - dem Königlichen Erlass vom 7. Dezember 2001 zur Bestimmung der |
| Normen für die Festlegung der Stellenpläne der Personalmitglieder der | Normen für die Festlegung der Stellenpläne der Personalmitglieder der |
| lokalen Polizei. | lokalen Polizei. |
| Wenn Beschlüsse von Mehrgemeindezonen nicht genehmigt worden sind, | Wenn Beschlüsse von Mehrgemeindezonen nicht genehmigt worden sind, |
| genügt es daher meistens, sie aufgrund der festgestellten Verstösse | genügt es daher meistens, sie aufgrund der festgestellten Verstösse |
| gegen diese Königlichen Erlasse anzupassen. | gegen diese Königlichen Erlasse anzupassen. |
| b. Eingemeindezonen | b. Eingemeindezonen |
| Die Beschlüsse der Eingemeindezonen unterliegen sowohl der allgemeinen | Die Beschlüsse der Eingemeindezonen unterliegen sowohl der allgemeinen |
| Aufsicht als auch der spezifischen Aufsicht. | Aufsicht als auch der spezifischen Aufsicht. |
| Die spezifische Aufsicht wird wie für die Mehrgemeindezonen ausgeübt | Die spezifische Aufsicht wird wie für die Mehrgemeindezonen ausgeübt |
| und ruft in der Praxis wenig Probleme hervor. | und ruft in der Praxis wenig Probleme hervor. |
| Die allgemeine Aufsicht wird von der Flämischen Gemeinschaft ausgeübt, | Die allgemeine Aufsicht wird von der Flämischen Gemeinschaft ausgeübt, |
| so wie im Rundschreiben BA/2001/16 beschrieben. | so wie im Rundschreiben BA/2001/16 beschrieben. |
| Wenn der Stellenplan der Mindestpersonalnorm entspricht, müssen nicht | Wenn der Stellenplan der Mindestpersonalnorm entspricht, müssen nicht |
| unbedingt zusätzliche Informationen beigebracht werden; es sollte | unbedingt zusätzliche Informationen beigebracht werden; es sollte |
| jedoch ein Bedarfs- und Finanzplan beigefügt werden. | jedoch ein Bedarfs- und Finanzplan beigefügt werden. |
| Wenn der Stellenplan über die Mindestpersonalnorm hinausgeht, fordert | Wenn der Stellenplan über die Mindestpersonalnorm hinausgeht, fordert |
| die Flämische Gemeinschaft, dass dieser Stellenplan durch eine Studie | die Flämische Gemeinschaft, dass dieser Stellenplan durch eine Studie |
| über den Personalbedarf, ein übersichtliches Organigramm und einen | über den Personalbedarf, ein übersichtliches Organigramm und einen |
| genauen Finanzplan gestützt wird. Dieser Plan muss sich nach dem | genauen Finanzplan gestützt wird. Dieser Plan muss sich nach dem |
| mehrjährigen Finanzplan richten, der den Gemeinden auferlegt wird. | mehrjährigen Finanzplan richten, der den Gemeinden auferlegt wird. |
| Für einen Stellenplan, der über die Mindestpersonalnorm oder den | Für einen Stellenplan, der über die Mindestpersonalnorm oder den |
| Personalbestand hinausgeht, der auf der Grundlage von Artikel 235 GIP | Personalbestand hinausgeht, der auf der Grundlage von Artikel 235 GIP |
| zu den Zonen überwechselt, muss logischerweise angegeben werden, | zu den Zonen überwechselt, muss logischerweise angegeben werden, |
| weshalb diese Erweiterung der Personalkapazität erforderlich ist und | weshalb diese Erweiterung der Personalkapazität erforderlich ist und |
| auf welche Weise diese Personalmitglieder jetzt und in Zukunft bezahlt | auf welche Weise diese Personalmitglieder jetzt und in Zukunft bezahlt |
| werden sollen. | werden sollen. |
| Stellenpläne von Eingemeindezonen werden hauptsächlich in Ermangelung | Stellenpläne von Eingemeindezonen werden hauptsächlich in Ermangelung |
| eines korrekten Finanzplans nicht genehmigt. | eines korrekten Finanzplans nicht genehmigt. |
| Deshalb empfehlen wir folgende Vorgehensweise: | Deshalb empfehlen wir folgende Vorgehensweise: |
| Die Zonen müssen, nachdem ihre Stellenpläne nicht genehmigt worden | Die Zonen müssen, nachdem ihre Stellenpläne nicht genehmigt worden |
| sind, diese so schnell wie möglich wie folgt anpassen: | sind, diese so schnell wie möglich wie folgt anpassen: |
| 1. Der vorgeschlagene Stellenplan sowie der Gemeindehaushaltsplan und | 1. Der vorgeschlagene Stellenplan sowie der Gemeindehaushaltsplan und |
| der mehrjährige Finanzplan müssen auf haltbare Weise finanziell | der mehrjährige Finanzplan müssen auf haltbare Weise finanziell |
| untermauert werden. | untermauert werden. |
| 2. Ist dies nicht unmittelbar machbar, muss der Stellenplan auf die | 2. Ist dies nicht unmittelbar machbar, muss der Stellenplan auf die |
| Mindestnorm zurückgebracht werden und mit der Vorbereitung der | Mindestnorm zurückgebracht werden und mit der Vorbereitung der |
| Erstellung dieses Finanzplans begonnen werden, sodass später eine | Erstellung dieses Finanzplans begonnen werden, sodass später eine |
| Abänderung des Stellenplans eingereicht werden kann. | Abänderung des Stellenplans eingereicht werden kann. |
| Schlussfolgerung | Schlussfolgerung |
| Es ist äusserst wichtig, dass alle Korps der lokalen Polizei über | Es ist äusserst wichtig, dass alle Korps der lokalen Polizei über |
| einen genehmigten Stellenplan verfügen. Deshalb drängen wir darauf, | einen genehmigten Stellenplan verfügen. Deshalb drängen wir darauf, |
| dass alle Zonen ihre Stellenpläne mit grösster Sorgfalt und unter | dass alle Zonen ihre Stellenpläne mit grösster Sorgfalt und unter |
| Berücksichtigung der in den oben erwähnten Rechtsvorschriften und | Berücksichtigung der in den oben erwähnten Rechtsvorschriften und |
| Rundschreiben festgelegten Regeln vorbereiten und diese nach Beschluss | Rundschreiben festgelegten Regeln vorbereiten und diese nach Beschluss |
| des Gemeinderates/Polizeirates der Aufsichtbehörde vorlegen. | des Gemeinderates/Polizeirates der Aufsichtbehörde vorlegen. |
| Ich bitte Sie, die Polizeizonen Ihrer Provinz unverzüglich hierüber zu | Ich bitte Sie, die Polizeizonen Ihrer Provinz unverzüglich hierüber zu |
| informieren. | informieren. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
| Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |