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Meertalige weergave van Omzendbrief van 08/02/2013
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Ministeriële omzendbrief GPI 72 betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle GPI 72 relative à l'assistance en justice des membres du personnel des services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses plaintes. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 8 FEBRUARI 2013. - Ministeriële omzendbrief GPI 72 betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten. - Duitse vertaling SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 8 FEVRIER 2013. - Circulaire ministérielle GPI 72 relative à l'assistance en justice des membres du personnel des services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses plaintes. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
72 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 februari 2013 circulaire GPI 72 du Ministre de l'Intérieur du 8 février 2013
betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten relative à l'assistance en justice des membres du personnel des
die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten (Belgisch services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses
Staatsblad van 8 maart 2013). plaintes (Moniteur belge du 8 mars 2013).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
8. FEBRUAR 2013 - Ministerielles Rundschreiben GPI 72 über den 8. FEBRUAR 2013 - Ministerielles Rundschreiben GPI 72 über den
rechtlichen Beistand für Personalmitglieder der Polizeidienste, die rechtlichen Beistand für Personalmitglieder der Polizeidienste, die
Opfer von Gewalttaten oder Falschanzeigen sind Opfer von Gewalttaten oder Falschanzeigen sind
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure An die Frauen und Herren Provinzgouverneure
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und
Vorbeugung Vorbeugung
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, Sehr geehrte Frau Generalkommissarin,
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren,
die Gewalt gegen die Inhaber der öffentlichen Gewalt steigt an. Sie die Gewalt gegen die Inhaber der öffentlichen Gewalt steigt an. Sie
nimmt die unterschiedlichsten und leider manchmal auch die extremsten nimmt die unterschiedlichsten und leider manchmal auch die extremsten
Formen an (1). Dies ist in einem modernen Rechtsstaat absolut Formen an (1). Dies ist in einem modernen Rechtsstaat absolut
inakzeptabel. inakzeptabel.
Im Rahmen der Bekämpfung der Gewalt gegen Personalmitglieder der Im Rahmen der Bekämpfung der Gewalt gegen Personalmitglieder der
Polizeidienste habe ich daher zusammen mit der Ministerin der Justiz Polizeidienste habe ich daher zusammen mit der Ministerin der Justiz
eine Reihe konkreter Massnahmen ausgearbeitet, um diese Problematik eine Reihe konkreter Massnahmen ausgearbeitet, um diese Problematik
vorrangig anzugehen. Diese Massnahmen sind das Ergebnis der Arbeit der vorrangig anzugehen. Diese Massnahmen sind das Ergebnis der Arbeit der
folgenden vier Arbeitsgruppen, die im Rahmen der Problematik der folgenden vier Arbeitsgruppen, die im Rahmen der Problematik der
"Gewalt gegen Polizisten" geschaffen worden sind: "Gewalt gegen Polizisten" geschaffen worden sind:
1. Arbeitsgruppe "Sensibilisierung, Vorbeugung, Ausbildung", 1. Arbeitsgruppe "Sensibilisierung, Vorbeugung, Ausbildung",
2. Arbeitsgruppe "Phänomenanalyse", 2. Arbeitsgruppe "Phänomenanalyse",
3. Arbeitsgruppe "Nachbetreuung - Begleitung", 3. Arbeitsgruppe "Nachbetreuung - Begleitung",
4. Arbeitsgruppe "Justiz". 4. Arbeitsgruppe "Justiz".
Die betreffenden Massnahmen sind im Verhandlungsausschuss für die Die betreffenden Massnahmen sind im Verhandlungsausschuss für die
Polizeidienste vom 26. September 2012 ausführlich besprochen worden. Polizeidienste vom 26. September 2012 ausführlich besprochen worden.
Neben der Ausarbeitung einiger Massnahmen zur Verbesserung der Neben der Ausarbeitung einiger Massnahmen zur Verbesserung der
Rechtsstellung der Opfer von Gewalt gegen Polizisten und zur Rechtsstellung der Opfer von Gewalt gegen Polizisten und zur
Verbesserung ihrer Unterstützung durch das HRM habe ich mich im Rahmen Verbesserung ihrer Unterstützung durch das HRM habe ich mich im Rahmen
meiner Befugnisse dazu verpflichtet, die Verantwortlichen der meiner Befugnisse dazu verpflichtet, die Verantwortlichen der
föderalen und lokalen Polizeidienste zu veranlassen, als Arbeitgeber föderalen und lokalen Polizeidienste zu veranlassen, als Arbeitgeber
den Personalmitgliedern rechtlichen Beistand zu gewähren, wenn deren den Personalmitgliedern rechtlichen Beistand zu gewähren, wenn deren
physische oder psychische Unversehrtheit beeinträchtigt worden ist, physische oder psychische Unversehrtheit beeinträchtigt worden ist,
insbesondere im Fall von moralischem Schaden oder Falschanzeigen. Die insbesondere im Fall von moralischem Schaden oder Falschanzeigen. Die
Straftäter greifen bei ihrer Verteidigungsstrategie nämlich immer Straftäter greifen bei ihrer Verteidigungsstrategie nämlich immer
häufiger auf solche Anzeigen zurück, um Personalmitglieder der Polizei häufiger auf solche Anzeigen zurück, um Personalmitglieder der Polizei
in Verruf zu bringen. Auch in der alltäglichen Arbeit vor Ort werden in Verruf zu bringen. Auch in der alltäglichen Arbeit vor Ort werden
die Polizeimitglieder mit zahlreichen unbegründeten Beschwerden die Polizeimitglieder mit zahlreichen unbegründeten Beschwerden
konfrontiert. Hierzu sei an die Feststellungen des Ausschusses P konfrontiert. Hierzu sei an die Feststellungen des Ausschusses P
erinnert, wonach der übergrosse Teil dieser Beschwerden unbegründet erinnert, wonach der übergrosse Teil dieser Beschwerden unbegründet
ist. ist.
Gemäss Artikel 52 des Gesetzes über das Polizeiamt haben Gemäss Artikel 52 des Gesetzes über das Polizeiamt haben
Personalmitglieder der Polizeidienste, die vor Gericht geladen werden Personalmitglieder der Polizeidienste, die vor Gericht geladen werden
oder gegen die eine Strafverfolgung eingeleitet wird wegen Taten oder oder gegen die eine Strafverfolgung eingeleitet wird wegen Taten oder
Handlungen, die bei der Ausübung ihrer Funktionen begangen wurden, Handlungen, die bei der Ausübung ihrer Funktionen begangen wurden,
Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand. Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand.
Dieses Anrecht wird auch Personalmitgliedern gewährt, die entweder in Dieses Anrecht wird auch Personalmitgliedern gewährt, die entweder in
ihrer Eigenschaft und infolge der Ausübung ihrer Funktionen Opfer ihrer Eigenschaft und infolge der Ausübung ihrer Funktionen Opfer
eines schädigenden Ereignisses sind oder nur wegen ihrer Eigenschaft eines schädigenden Ereignisses sind oder nur wegen ihrer Eigenschaft
Opfer eines schwerwiegenden Racheakts sind. Dasselbe Anrecht können Opfer eines schwerwiegenden Racheakts sind. Dasselbe Anrecht können
die ehemaligen Personalmitglieder und die Anspruchsberechtigten eines die ehemaligen Personalmitglieder und die Anspruchsberechtigten eines
verstorbenen Personalmitglieds geltend machen. Diese Bestimmung muss verstorbenen Personalmitglieds geltend machen. Diese Bestimmung muss
weit ausgelegt werden und betrifft sowohl das Auftreten als weit ausgelegt werden und betrifft sowohl das Auftreten als
Zivilpartei vor einem Strafgericht als auch die Zivilklage. Zivilpartei vor einem Strafgericht als auch die Zivilklage.
Als Reaktion auf die ständig zunehmende Gewalt gegen Inhaber der Als Reaktion auf die ständig zunehmende Gewalt gegen Inhaber der
öffentlichen Gewalt ist der rechtliche Beistand für Polizeipersonal öffentlichen Gewalt ist der rechtliche Beistand für Polizeipersonal
durch die Gesetzesänderung vom 29. Dezember 2010 ausgeweitet worden. durch die Gesetzesänderung vom 29. Dezember 2010 ausgeweitet worden.
Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Personalmitglieder mindestens Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Personalmitglieder mindestens
einen Tag arbeitsunfähig gewesen sein. Diese einschränkende Bedingung einen Tag arbeitsunfähig gewesen sein. Diese einschränkende Bedingung
ist aufgehoben worden und das Vorliegen eines schädigenden Ereignisses ist aufgehoben worden und das Vorliegen eines schädigenden Ereignisses
reicht seither aus, um Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand zu reicht seither aus, um Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand zu
haben. haben.
Auf Grundlage der jetzigen Regelung kann somit auch für ernsthafte Auf Grundlage der jetzigen Regelung kann somit auch für ernsthafte
Bedrohungen, Beleidigungen, Falschanzeigen und Gewalttaten, die nicht Bedrohungen, Beleidigungen, Falschanzeigen und Gewalttaten, die nicht
zu Arbeitsunfähigkeit führen, rechtlicher Beistand gewährt werden. zu Arbeitsunfähigkeit führen, rechtlicher Beistand gewährt werden.
Die grosse Tragweite dieser Bedingung darf jedoch nicht dazu führen, Die grosse Tragweite dieser Bedingung darf jedoch nicht dazu führen,
dass der Beistand für gleich welche Handlung zu Lasten der Behörde dass der Beistand für gleich welche Handlung zu Lasten der Behörde
gehen muss. So sieht das Gesetz insbesondere die Möglichkeit vor, den gehen muss. So sieht das Gesetz insbesondere die Möglichkeit vor, den
rechtlichen Beistand zu verweigern, wenn das Personalmitglied einen rechtlichen Beistand zu verweigern, wenn das Personalmitglied einen
vorsätzlichen Fehler oder einen schweren Fehler begangen hat oder wenn vorsätzlichen Fehler oder einen schweren Fehler begangen hat oder wenn
es sofort und ohne triftige Gründe die in Artikel 216ter § 1 Absatz 1 es sofort und ohne triftige Gründe die in Artikel 216ter § 1 Absatz 1
des Strafprozessgesetzbuches erwähnte Vermittlung in Strafsachen des Strafprozessgesetzbuches erwähnte Vermittlung in Strafsachen
zurückgewiesen hat. Zur Durchführung dieser Vermittlung kann das zurückgewiesen hat. Zur Durchführung dieser Vermittlung kann das
Personalmitglied gegebenenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, Personalmitglied gegebenenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen,
der ihm gemäss Artikel 52 GPA zugewiesen wird. der ihm gemäss Artikel 52 GPA zugewiesen wird.
In Anbetracht des Gesetzes vom 13. August 2011 (2) (des sogenannten In Anbetracht des Gesetzes vom 13. August 2011 (2) (des sogenannten
Salduz-Gesetzes) habe ich im Verhandlungsausschuss für die Salduz-Gesetzes) habe ich im Verhandlungsausschuss für die
Polizeidienste vom 30. Mai 2012 einen Gesetzentwurf vorgestellt, in Polizeidienste vom 30. Mai 2012 einen Gesetzentwurf vorgestellt, in
dem vorgesehen wird, dass Personalmitglieder der Polizeidienste, die dem vorgesehen wird, dass Personalmitglieder der Polizeidienste, die
bestimmter Verstösse bei der Ausübung ihrer Funktionen verdächtigt bestimmter Verstösse bei der Ausübung ihrer Funktionen verdächtigt
werden und die unter die Kategorien 3 und 4 des Salduz-Gesetzes werden und die unter die Kategorien 3 und 4 des Salduz-Gesetzes
fallen, Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand haben können, und fallen, Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand haben können, und
zwar für die vertrauliche Beratung mit einem Rechtsanwalt vor der zwar für die vertrauliche Beratung mit einem Rechtsanwalt vor der
ersten Vernehmung (Kategorie 3) oder für die vertrauliche Beratung mit ersten Vernehmung (Kategorie 3) oder für die vertrauliche Beratung mit
einem Rechtsanwalt vor und während der ersten Vernehmung (Kategorie einem Rechtsanwalt vor und während der ersten Vernehmung (Kategorie
4). Dieser Gesetzentwurf ermöglicht folglich, den kostenlosen 4). Dieser Gesetzentwurf ermöglicht folglich, den kostenlosen
rechtlichen Beistand bereits bei der ersten Vernehmung zu gewähren, rechtlichen Beistand bereits bei der ersten Vernehmung zu gewähren,
wohingegen dies zurzeit nur bei Einleitung einer Strafverfolgung wohingegen dies zurzeit nur bei Einleitung einer Strafverfolgung
vorgesehen ist. vorgesehen ist.
Der Gesetzentwurf wird zurzeit den verschiedenen Formalitäten Der Gesetzentwurf wird zurzeit den verschiedenen Formalitäten
unterworfen. Darin wird eine rückwirkende Kraft bis zum 1. Januar unterworfen. Darin wird eine rückwirkende Kraft bis zum 1. Januar
2012, dem Datum des Inkrafttretens des Salduz-Gesetzes, vorgesehen. 2012, dem Datum des Inkrafttretens des Salduz-Gesetzes, vorgesehen.
Ich fordere Sie daher auf, in diesem Sinne zu handeln, auch für Ich fordere Sie daher auf, in diesem Sinne zu handeln, auch für
eventuell nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereichte Anfragen eventuell nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereichte Anfragen
für den Beistand ab dem 1. Januar 2012. für den Beistand ab dem 1. Januar 2012.
Zudem ist im Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste vom 27. Juni Zudem ist im Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste vom 27. Juni
2012 ein Entwurf eines Königlichen Erlasses über die zivilrechtliche 2012 ein Entwurf eines Königlichen Erlasses über die zivilrechtliche
Haftung der Personalmitglieder der Polizeidienste und den rechtlichen Haftung der Personalmitglieder der Polizeidienste und den rechtlichen
Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese
Personalmitglieder besprochen worden. Dieser Entwurf wird den Personalmitglieder besprochen worden. Dieser Entwurf wird den
bestehenden Königlichen Erlass vom 10. April 1995 über die bestehenden Königlichen Erlass vom 10. April 1995 über die
zivilrechtliche Haftung der Polizeibeamten und den rechtlichen zivilrechtliche Haftung der Polizeibeamten und den rechtlichen
Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese Beamten ersetzen. Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese Beamten ersetzen.
Dieser Erlass stammt nämlich von vor der Polizeireform und muss daher Dieser Erlass stammt nämlich von vor der Polizeireform und muss daher
aktualisiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung der aktualisiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung der
vorerwähnten Abänderungen von Kapitel V des Gesetzes über das vorerwähnten Abänderungen von Kapitel V des Gesetzes über das
Polizeiamt. Polizeiamt.
Die rechtlichen Möglichkeiten für eine Politik in Sachen rechtlicher Die rechtlichen Möglichkeiten für eine Politik in Sachen rechtlicher
Beistand, die den legitimen Erwartungen des Polizeipersonals Beistand, die den legitimen Erwartungen des Polizeipersonals
entspricht, sind also vorhanden. Eine effiziente und effektive entspricht, sind also vorhanden. Eine effiziente und effektive
Bekämpfung der Gewalt gegen das Polizeipersonal erfordert jedoch, dass Bekämpfung der Gewalt gegen das Polizeipersonal erfordert jedoch, dass
jeder im Rahmen seiner Befugnisse Verantwortung übernimmt. Hierbei jeder im Rahmen seiner Befugnisse Verantwortung übernimmt. Hierbei
geht es nicht darum, auf Vergeltung zu sinnen, sondern darum, geht es nicht darum, auf Vergeltung zu sinnen, sondern darum,
Personalmitgliedern, die in ihrer physischen und/oder psychischen Personalmitgliedern, die in ihrer physischen und/oder psychischen
Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, rechtlichen Beistand zu Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, rechtlichen Beistand zu
bieten. Wer eine Ordnungskraft angreift, sollte wissen, dass diese bieten. Wer eine Ordnungskraft angreift, sollte wissen, dass diese
Reaktion der Behörden zu erwarten ist (3). Die Gewährung des Reaktion der Behörden zu erwarten ist (3). Die Gewährung des
rechtlichen Beistands, mit dem die Behörde zeigt, dass sie hinter den rechtlichen Beistands, mit dem die Behörde zeigt, dass sie hinter den
Polizisten steht, kann als symbolischer Akt an sich bereits erhebliche Polizisten steht, kann als symbolischer Akt an sich bereits erhebliche
moralische Genugtuung verschaffen. moralische Genugtuung verschaffen.
Ich möchte zudem anmerken, dass seit Inkrafttreten der neuen Regelung Ich möchte zudem anmerken, dass seit Inkrafttreten der neuen Regelung
über die Verfahrensentschädigung die Erstattung eines grösseren Teils über die Verfahrensentschädigung die Erstattung eines grösseren Teils
der Kosten für rechtlichen Beistand von der unterlegenen Partei der Kosten für rechtlichen Beistand von der unterlegenen Partei
verlangt werden kann. Zudem kann die Behörde als Arbeitgeber den verlangt werden kann. Zudem kann die Behörde als Arbeitgeber den
erlittenen Schaden beim haftenden Dritten zurückfordern, erlittenen Schaden beim haftenden Dritten zurückfordern,
beispielsweise indem sie neben dem Personalmitglied als Zivilpartei beispielsweise indem sie neben dem Personalmitglied als Zivilpartei
auftritt. Im Rahmen eines solchen Auftretens einer Polizeizone als auftritt. Im Rahmen eines solchen Auftretens einer Polizeizone als
Zivilpartei hat der Appellationshof von Brüssel kürzlich in einem Zivilpartei hat der Appellationshof von Brüssel kürzlich in einem
Entscheid vom 11. Januar 2012 einer Zone eine Entschädigung für Entscheid vom 11. Januar 2012 einer Zone eine Entschädigung für
moralischen Schaden infolge von Widerstand gegen die Staatsgewalt moralischen Schaden infolge von Widerstand gegen die Staatsgewalt
gewährt. Der Appellationshof hat seine Entscheidung wie folgt gewährt. Der Appellationshof hat seine Entscheidung wie folgt
begründet: "In dieser Hinsicht erwähnt die Zivilpartei zu Recht die begründet: "In dieser Hinsicht erwähnt die Zivilpartei zu Recht die
psychologischen Auswirkungen von Gewalttaten gegen Polizeipersonal auf psychologischen Auswirkungen von Gewalttaten gegen Polizeipersonal auf
Kollegen, das Image der Polizei, die aus Sicht der Bevölkerung Kollegen, das Image der Polizei, die aus Sicht der Bevölkerung
jederzeit eingreifen können muss, damit die öffentliche Ordnung jederzeit eingreifen können muss, damit die öffentliche Ordnung
aufrechterhalten und die Sicherheit gewährleistet wird, sowie die aufrechterhalten und die Sicherheit gewährleistet wird, sowie die
Folgen einer langen Abwesenheit mehrerer Polizeiinspektoren, Folgen einer langen Abwesenheit mehrerer Polizeiinspektoren,
beispielsweise die Streichung bestimmter Streifen." (Freie beispielsweise die Streichung bestimmter Streifen." (Freie
Übersetzung). Übersetzung).
Daher fordere ich die Verantwortlichen für das Personal und die Daher fordere ich die Verantwortlichen für das Personal und die
jeweils zuständigen Behörden eindringlich auf, den vom Gesetzgeber jeweils zuständigen Behörden eindringlich auf, den vom Gesetzgeber
gewollten und also vorgenommenen Änderungen die volle Tragweite zu gewollten und also vorgenommenen Änderungen die volle Tragweite zu
geben und den Personalmitgliedern somit die nötige Unterstützung zu geben und den Personalmitgliedern somit die nötige Unterstützung zu
gewähren. gewähren.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Die Vizepremierministerin, Die Vizepremierministerin,
Ministerin des Innern und der Chancengleichheit Ministerin des Innern und der Chancengleichheit
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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Fussnoten Fussnoten
(1) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 (1) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer,
2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 40. 2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 40.
(2) Gesetz vom 13. August 2011 zur Abänderung des (2) Gesetz vom 13. August 2011 zur Abänderung des
Strafprozessgesetzbuches und des Gesetzes vom 20. Juli 1990 über die Strafprozessgesetzbuches und des Gesetzes vom 20. Juli 1990 über die
Untersuchungshaft im Hinblick auf die Verleihung von Rechten an Untersuchungshaft im Hinblick auf die Verleihung von Rechten an
Personen, die vernommen werden, und an solche, denen die Freiheit Personen, die vernommen werden, und an solche, denen die Freiheit
entzogen wird, darunter das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren entzogen wird, darunter das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren
und von ihm Beistand zu erhalten. und von ihm Beistand zu erhalten.
(3) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 (3) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer,
2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 41. 2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 41.
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