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Ministeriële omzendbrief GPI 72 betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 72 relative à l'assistance en justice des membres du personnel des services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses plaintes. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 8 FEBRUARI 2013. - Ministeriële omzendbrief GPI 72 betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten. - Duitse vertaling | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 8 FEVRIER 2013. - Circulaire ministérielle GPI 72 relative à l'assistance en justice des membres du personnel des services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses plaintes. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
72 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 8 februari 2013 | circulaire GPI 72 du Ministre de l'Intérieur du 8 février 2013 |
betreffende de rechtshulp aan personeelsleden van de politiediensten | relative à l'assistance en justice des membres du personnel des |
die slachtoffer zijn van gewelddaden of valse klachten (Belgisch | services de police qui sont victimes d'actes de violence ou de fausses |
Staatsblad van 8 maart 2013). | plaintes (Moniteur belge du 8 mars 2013). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
8. FEBRUAR 2013 - Ministerielles Rundschreiben GPI 72 über den | 8. FEBRUAR 2013 - Ministerielles Rundschreiben GPI 72 über den |
rechtlichen Beistand für Personalmitglieder der Polizeidienste, die | rechtlichen Beistand für Personalmitglieder der Polizeidienste, die |
Opfer von Gewalttaten oder Falschanzeigen sind | Opfer von Gewalttaten oder Falschanzeigen sind |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An den Herrn Gouverneur des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheit und |
Vorbeugung | Vorbeugung |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, | Sehr geehrte Frau Generalkommissarin, |
Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
die Gewalt gegen die Inhaber der öffentlichen Gewalt steigt an. Sie | die Gewalt gegen die Inhaber der öffentlichen Gewalt steigt an. Sie |
nimmt die unterschiedlichsten und leider manchmal auch die extremsten | nimmt die unterschiedlichsten und leider manchmal auch die extremsten |
Formen an (1). Dies ist in einem modernen Rechtsstaat absolut | Formen an (1). Dies ist in einem modernen Rechtsstaat absolut |
inakzeptabel. | inakzeptabel. |
Im Rahmen der Bekämpfung der Gewalt gegen Personalmitglieder der | Im Rahmen der Bekämpfung der Gewalt gegen Personalmitglieder der |
Polizeidienste habe ich daher zusammen mit der Ministerin der Justiz | Polizeidienste habe ich daher zusammen mit der Ministerin der Justiz |
eine Reihe konkreter Massnahmen ausgearbeitet, um diese Problematik | eine Reihe konkreter Massnahmen ausgearbeitet, um diese Problematik |
vorrangig anzugehen. Diese Massnahmen sind das Ergebnis der Arbeit der | vorrangig anzugehen. Diese Massnahmen sind das Ergebnis der Arbeit der |
folgenden vier Arbeitsgruppen, die im Rahmen der Problematik der | folgenden vier Arbeitsgruppen, die im Rahmen der Problematik der |
"Gewalt gegen Polizisten" geschaffen worden sind: | "Gewalt gegen Polizisten" geschaffen worden sind: |
1. Arbeitsgruppe "Sensibilisierung, Vorbeugung, Ausbildung", | 1. Arbeitsgruppe "Sensibilisierung, Vorbeugung, Ausbildung", |
2. Arbeitsgruppe "Phänomenanalyse", | 2. Arbeitsgruppe "Phänomenanalyse", |
3. Arbeitsgruppe "Nachbetreuung - Begleitung", | 3. Arbeitsgruppe "Nachbetreuung - Begleitung", |
4. Arbeitsgruppe "Justiz". | 4. Arbeitsgruppe "Justiz". |
Die betreffenden Massnahmen sind im Verhandlungsausschuss für die | Die betreffenden Massnahmen sind im Verhandlungsausschuss für die |
Polizeidienste vom 26. September 2012 ausführlich besprochen worden. | Polizeidienste vom 26. September 2012 ausführlich besprochen worden. |
Neben der Ausarbeitung einiger Massnahmen zur Verbesserung der | Neben der Ausarbeitung einiger Massnahmen zur Verbesserung der |
Rechtsstellung der Opfer von Gewalt gegen Polizisten und zur | Rechtsstellung der Opfer von Gewalt gegen Polizisten und zur |
Verbesserung ihrer Unterstützung durch das HRM habe ich mich im Rahmen | Verbesserung ihrer Unterstützung durch das HRM habe ich mich im Rahmen |
meiner Befugnisse dazu verpflichtet, die Verantwortlichen der | meiner Befugnisse dazu verpflichtet, die Verantwortlichen der |
föderalen und lokalen Polizeidienste zu veranlassen, als Arbeitgeber | föderalen und lokalen Polizeidienste zu veranlassen, als Arbeitgeber |
den Personalmitgliedern rechtlichen Beistand zu gewähren, wenn deren | den Personalmitgliedern rechtlichen Beistand zu gewähren, wenn deren |
physische oder psychische Unversehrtheit beeinträchtigt worden ist, | physische oder psychische Unversehrtheit beeinträchtigt worden ist, |
insbesondere im Fall von moralischem Schaden oder Falschanzeigen. Die | insbesondere im Fall von moralischem Schaden oder Falschanzeigen. Die |
Straftäter greifen bei ihrer Verteidigungsstrategie nämlich immer | Straftäter greifen bei ihrer Verteidigungsstrategie nämlich immer |
häufiger auf solche Anzeigen zurück, um Personalmitglieder der Polizei | häufiger auf solche Anzeigen zurück, um Personalmitglieder der Polizei |
in Verruf zu bringen. Auch in der alltäglichen Arbeit vor Ort werden | in Verruf zu bringen. Auch in der alltäglichen Arbeit vor Ort werden |
die Polizeimitglieder mit zahlreichen unbegründeten Beschwerden | die Polizeimitglieder mit zahlreichen unbegründeten Beschwerden |
konfrontiert. Hierzu sei an die Feststellungen des Ausschusses P | konfrontiert. Hierzu sei an die Feststellungen des Ausschusses P |
erinnert, wonach der übergrosse Teil dieser Beschwerden unbegründet | erinnert, wonach der übergrosse Teil dieser Beschwerden unbegründet |
ist. | ist. |
Gemäss Artikel 52 des Gesetzes über das Polizeiamt haben | Gemäss Artikel 52 des Gesetzes über das Polizeiamt haben |
Personalmitglieder der Polizeidienste, die vor Gericht geladen werden | Personalmitglieder der Polizeidienste, die vor Gericht geladen werden |
oder gegen die eine Strafverfolgung eingeleitet wird wegen Taten oder | oder gegen die eine Strafverfolgung eingeleitet wird wegen Taten oder |
Handlungen, die bei der Ausübung ihrer Funktionen begangen wurden, | Handlungen, die bei der Ausübung ihrer Funktionen begangen wurden, |
Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand. | Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand. |
Dieses Anrecht wird auch Personalmitgliedern gewährt, die entweder in | Dieses Anrecht wird auch Personalmitgliedern gewährt, die entweder in |
ihrer Eigenschaft und infolge der Ausübung ihrer Funktionen Opfer | ihrer Eigenschaft und infolge der Ausübung ihrer Funktionen Opfer |
eines schädigenden Ereignisses sind oder nur wegen ihrer Eigenschaft | eines schädigenden Ereignisses sind oder nur wegen ihrer Eigenschaft |
Opfer eines schwerwiegenden Racheakts sind. Dasselbe Anrecht können | Opfer eines schwerwiegenden Racheakts sind. Dasselbe Anrecht können |
die ehemaligen Personalmitglieder und die Anspruchsberechtigten eines | die ehemaligen Personalmitglieder und die Anspruchsberechtigten eines |
verstorbenen Personalmitglieds geltend machen. Diese Bestimmung muss | verstorbenen Personalmitglieds geltend machen. Diese Bestimmung muss |
weit ausgelegt werden und betrifft sowohl das Auftreten als | weit ausgelegt werden und betrifft sowohl das Auftreten als |
Zivilpartei vor einem Strafgericht als auch die Zivilklage. | Zivilpartei vor einem Strafgericht als auch die Zivilklage. |
Als Reaktion auf die ständig zunehmende Gewalt gegen Inhaber der | Als Reaktion auf die ständig zunehmende Gewalt gegen Inhaber der |
öffentlichen Gewalt ist der rechtliche Beistand für Polizeipersonal | öffentlichen Gewalt ist der rechtliche Beistand für Polizeipersonal |
durch die Gesetzesänderung vom 29. Dezember 2010 ausgeweitet worden. | durch die Gesetzesänderung vom 29. Dezember 2010 ausgeweitet worden. |
Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Personalmitglieder mindestens | Vor dieser Gesetzesänderung mussten die Personalmitglieder mindestens |
einen Tag arbeitsunfähig gewesen sein. Diese einschränkende Bedingung | einen Tag arbeitsunfähig gewesen sein. Diese einschränkende Bedingung |
ist aufgehoben worden und das Vorliegen eines schädigenden Ereignisses | ist aufgehoben worden und das Vorliegen eines schädigenden Ereignisses |
reicht seither aus, um Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand zu | reicht seither aus, um Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand zu |
haben. | haben. |
Auf Grundlage der jetzigen Regelung kann somit auch für ernsthafte | Auf Grundlage der jetzigen Regelung kann somit auch für ernsthafte |
Bedrohungen, Beleidigungen, Falschanzeigen und Gewalttaten, die nicht | Bedrohungen, Beleidigungen, Falschanzeigen und Gewalttaten, die nicht |
zu Arbeitsunfähigkeit führen, rechtlicher Beistand gewährt werden. | zu Arbeitsunfähigkeit führen, rechtlicher Beistand gewährt werden. |
Die grosse Tragweite dieser Bedingung darf jedoch nicht dazu führen, | Die grosse Tragweite dieser Bedingung darf jedoch nicht dazu führen, |
dass der Beistand für gleich welche Handlung zu Lasten der Behörde | dass der Beistand für gleich welche Handlung zu Lasten der Behörde |
gehen muss. So sieht das Gesetz insbesondere die Möglichkeit vor, den | gehen muss. So sieht das Gesetz insbesondere die Möglichkeit vor, den |
rechtlichen Beistand zu verweigern, wenn das Personalmitglied einen | rechtlichen Beistand zu verweigern, wenn das Personalmitglied einen |
vorsätzlichen Fehler oder einen schweren Fehler begangen hat oder wenn | vorsätzlichen Fehler oder einen schweren Fehler begangen hat oder wenn |
es sofort und ohne triftige Gründe die in Artikel 216ter § 1 Absatz 1 | es sofort und ohne triftige Gründe die in Artikel 216ter § 1 Absatz 1 |
des Strafprozessgesetzbuches erwähnte Vermittlung in Strafsachen | des Strafprozessgesetzbuches erwähnte Vermittlung in Strafsachen |
zurückgewiesen hat. Zur Durchführung dieser Vermittlung kann das | zurückgewiesen hat. Zur Durchführung dieser Vermittlung kann das |
Personalmitglied gegebenenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, | Personalmitglied gegebenenfalls einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, |
der ihm gemäss Artikel 52 GPA zugewiesen wird. | der ihm gemäss Artikel 52 GPA zugewiesen wird. |
In Anbetracht des Gesetzes vom 13. August 2011 (2) (des sogenannten | In Anbetracht des Gesetzes vom 13. August 2011 (2) (des sogenannten |
Salduz-Gesetzes) habe ich im Verhandlungsausschuss für die | Salduz-Gesetzes) habe ich im Verhandlungsausschuss für die |
Polizeidienste vom 30. Mai 2012 einen Gesetzentwurf vorgestellt, in | Polizeidienste vom 30. Mai 2012 einen Gesetzentwurf vorgestellt, in |
dem vorgesehen wird, dass Personalmitglieder der Polizeidienste, die | dem vorgesehen wird, dass Personalmitglieder der Polizeidienste, die |
bestimmter Verstösse bei der Ausübung ihrer Funktionen verdächtigt | bestimmter Verstösse bei der Ausübung ihrer Funktionen verdächtigt |
werden und die unter die Kategorien 3 und 4 des Salduz-Gesetzes | werden und die unter die Kategorien 3 und 4 des Salduz-Gesetzes |
fallen, Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand haben können, und | fallen, Anrecht auf kostenlosen rechtlichen Beistand haben können, und |
zwar für die vertrauliche Beratung mit einem Rechtsanwalt vor der | zwar für die vertrauliche Beratung mit einem Rechtsanwalt vor der |
ersten Vernehmung (Kategorie 3) oder für die vertrauliche Beratung mit | ersten Vernehmung (Kategorie 3) oder für die vertrauliche Beratung mit |
einem Rechtsanwalt vor und während der ersten Vernehmung (Kategorie | einem Rechtsanwalt vor und während der ersten Vernehmung (Kategorie |
4). Dieser Gesetzentwurf ermöglicht folglich, den kostenlosen | 4). Dieser Gesetzentwurf ermöglicht folglich, den kostenlosen |
rechtlichen Beistand bereits bei der ersten Vernehmung zu gewähren, | rechtlichen Beistand bereits bei der ersten Vernehmung zu gewähren, |
wohingegen dies zurzeit nur bei Einleitung einer Strafverfolgung | wohingegen dies zurzeit nur bei Einleitung einer Strafverfolgung |
vorgesehen ist. | vorgesehen ist. |
Der Gesetzentwurf wird zurzeit den verschiedenen Formalitäten | Der Gesetzentwurf wird zurzeit den verschiedenen Formalitäten |
unterworfen. Darin wird eine rückwirkende Kraft bis zum 1. Januar | unterworfen. Darin wird eine rückwirkende Kraft bis zum 1. Januar |
2012, dem Datum des Inkrafttretens des Salduz-Gesetzes, vorgesehen. | 2012, dem Datum des Inkrafttretens des Salduz-Gesetzes, vorgesehen. |
Ich fordere Sie daher auf, in diesem Sinne zu handeln, auch für | Ich fordere Sie daher auf, in diesem Sinne zu handeln, auch für |
eventuell nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereichte Anfragen | eventuell nach der Veröffentlichung des Gesetzes eingereichte Anfragen |
für den Beistand ab dem 1. Januar 2012. | für den Beistand ab dem 1. Januar 2012. |
Zudem ist im Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste vom 27. Juni | Zudem ist im Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste vom 27. Juni |
2012 ein Entwurf eines Königlichen Erlasses über die zivilrechtliche | 2012 ein Entwurf eines Königlichen Erlasses über die zivilrechtliche |
Haftung der Personalmitglieder der Polizeidienste und den rechtlichen | Haftung der Personalmitglieder der Polizeidienste und den rechtlichen |
Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese | Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese |
Personalmitglieder besprochen worden. Dieser Entwurf wird den | Personalmitglieder besprochen worden. Dieser Entwurf wird den |
bestehenden Königlichen Erlass vom 10. April 1995 über die | bestehenden Königlichen Erlass vom 10. April 1995 über die |
zivilrechtliche Haftung der Polizeibeamten und den rechtlichen | zivilrechtliche Haftung der Polizeibeamten und den rechtlichen |
Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese Beamten ersetzen. | Beistand und die Sachschadenersatzleistung für diese Beamten ersetzen. |
Dieser Erlass stammt nämlich von vor der Polizeireform und muss daher | Dieser Erlass stammt nämlich von vor der Polizeireform und muss daher |
aktualisiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung der | aktualisiert werden, insbesondere unter Berücksichtigung der |
vorerwähnten Abänderungen von Kapitel V des Gesetzes über das | vorerwähnten Abänderungen von Kapitel V des Gesetzes über das |
Polizeiamt. | Polizeiamt. |
Die rechtlichen Möglichkeiten für eine Politik in Sachen rechtlicher | Die rechtlichen Möglichkeiten für eine Politik in Sachen rechtlicher |
Beistand, die den legitimen Erwartungen des Polizeipersonals | Beistand, die den legitimen Erwartungen des Polizeipersonals |
entspricht, sind also vorhanden. Eine effiziente und effektive | entspricht, sind also vorhanden. Eine effiziente und effektive |
Bekämpfung der Gewalt gegen das Polizeipersonal erfordert jedoch, dass | Bekämpfung der Gewalt gegen das Polizeipersonal erfordert jedoch, dass |
jeder im Rahmen seiner Befugnisse Verantwortung übernimmt. Hierbei | jeder im Rahmen seiner Befugnisse Verantwortung übernimmt. Hierbei |
geht es nicht darum, auf Vergeltung zu sinnen, sondern darum, | geht es nicht darum, auf Vergeltung zu sinnen, sondern darum, |
Personalmitgliedern, die in ihrer physischen und/oder psychischen | Personalmitgliedern, die in ihrer physischen und/oder psychischen |
Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, rechtlichen Beistand zu | Unversehrtheit beeinträchtigt worden sind, rechtlichen Beistand zu |
bieten. Wer eine Ordnungskraft angreift, sollte wissen, dass diese | bieten. Wer eine Ordnungskraft angreift, sollte wissen, dass diese |
Reaktion der Behörden zu erwarten ist (3). Die Gewährung des | Reaktion der Behörden zu erwarten ist (3). Die Gewährung des |
rechtlichen Beistands, mit dem die Behörde zeigt, dass sie hinter den | rechtlichen Beistands, mit dem die Behörde zeigt, dass sie hinter den |
Polizisten steht, kann als symbolischer Akt an sich bereits erhebliche | Polizisten steht, kann als symbolischer Akt an sich bereits erhebliche |
moralische Genugtuung verschaffen. | moralische Genugtuung verschaffen. |
Ich möchte zudem anmerken, dass seit Inkrafttreten der neuen Regelung | Ich möchte zudem anmerken, dass seit Inkrafttreten der neuen Regelung |
über die Verfahrensentschädigung die Erstattung eines grösseren Teils | über die Verfahrensentschädigung die Erstattung eines grösseren Teils |
der Kosten für rechtlichen Beistand von der unterlegenen Partei | der Kosten für rechtlichen Beistand von der unterlegenen Partei |
verlangt werden kann. Zudem kann die Behörde als Arbeitgeber den | verlangt werden kann. Zudem kann die Behörde als Arbeitgeber den |
erlittenen Schaden beim haftenden Dritten zurückfordern, | erlittenen Schaden beim haftenden Dritten zurückfordern, |
beispielsweise indem sie neben dem Personalmitglied als Zivilpartei | beispielsweise indem sie neben dem Personalmitglied als Zivilpartei |
auftritt. Im Rahmen eines solchen Auftretens einer Polizeizone als | auftritt. Im Rahmen eines solchen Auftretens einer Polizeizone als |
Zivilpartei hat der Appellationshof von Brüssel kürzlich in einem | Zivilpartei hat der Appellationshof von Brüssel kürzlich in einem |
Entscheid vom 11. Januar 2012 einer Zone eine Entschädigung für | Entscheid vom 11. Januar 2012 einer Zone eine Entschädigung für |
moralischen Schaden infolge von Widerstand gegen die Staatsgewalt | moralischen Schaden infolge von Widerstand gegen die Staatsgewalt |
gewährt. Der Appellationshof hat seine Entscheidung wie folgt | gewährt. Der Appellationshof hat seine Entscheidung wie folgt |
begründet: "In dieser Hinsicht erwähnt die Zivilpartei zu Recht die | begründet: "In dieser Hinsicht erwähnt die Zivilpartei zu Recht die |
psychologischen Auswirkungen von Gewalttaten gegen Polizeipersonal auf | psychologischen Auswirkungen von Gewalttaten gegen Polizeipersonal auf |
Kollegen, das Image der Polizei, die aus Sicht der Bevölkerung | Kollegen, das Image der Polizei, die aus Sicht der Bevölkerung |
jederzeit eingreifen können muss, damit die öffentliche Ordnung | jederzeit eingreifen können muss, damit die öffentliche Ordnung |
aufrechterhalten und die Sicherheit gewährleistet wird, sowie die | aufrechterhalten und die Sicherheit gewährleistet wird, sowie die |
Folgen einer langen Abwesenheit mehrerer Polizeiinspektoren, | Folgen einer langen Abwesenheit mehrerer Polizeiinspektoren, |
beispielsweise die Streichung bestimmter Streifen." (Freie | beispielsweise die Streichung bestimmter Streifen." (Freie |
Übersetzung). | Übersetzung). |
Daher fordere ich die Verantwortlichen für das Personal und die | Daher fordere ich die Verantwortlichen für das Personal und die |
jeweils zuständigen Behörden eindringlich auf, den vom Gesetzgeber | jeweils zuständigen Behörden eindringlich auf, den vom Gesetzgeber |
gewollten und also vorgenommenen Änderungen die volle Tragweite zu | gewollten und also vorgenommenen Änderungen die volle Tragweite zu |
geben und den Personalmitgliedern somit die nötige Unterstützung zu | geben und den Personalmitgliedern somit die nötige Unterstützung zu |
gewähren. | gewähren. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Die Vizepremierministerin, | Die Vizepremierministerin, |
Ministerin des Innern und der Chancengleichheit | Ministerin des Innern und der Chancengleichheit |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
_______ | _______ |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 | (1) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 |
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, |
2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 40. | 2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 40. |
(2) Gesetz vom 13. August 2011 zur Abänderung des | (2) Gesetz vom 13. August 2011 zur Abänderung des |
Strafprozessgesetzbuches und des Gesetzes vom 20. Juli 1990 über die | Strafprozessgesetzbuches und des Gesetzes vom 20. Juli 1990 über die |
Untersuchungshaft im Hinblick auf die Verleihung von Rechten an | Untersuchungshaft im Hinblick auf die Verleihung von Rechten an |
Personen, die vernommen werden, und an solche, denen die Freiheit | Personen, die vernommen werden, und an solche, denen die Freiheit |
entzogen wird, darunter das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren | entzogen wird, darunter das Recht, einen Rechtsanwalt zu konsultieren |
und von ihm Beistand zu erhalten. | und von ihm Beistand zu erhalten. |
(3) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 | (3) Siehe ebenfalls die Begründung zum Gesetz vom 29. Dezember 2010 |
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen, Parl. Dok., Kammer, |
2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 41. | 2010-11, Nr. 53-0771/001, S. 41. |