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Ministeriële omzendbrief betreffende de standaardisering van de containersledes die bestemd zijn voor de Openbare Brandweer en de Civiele Bescherming. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle relative à la standardisation des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et à la Protection civile. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
8 APRIL 2008. - Ministeriële omzendbrief betreffende de | 8 AVRIL 2008. - Circulaire ministérielle relative à la standardisation |
standaardisering van de containersledes die bestemd zijn voor de | des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et |
Openbare Brandweer en de Civiele Bescherming. - Duitse vertaling | à la Protection civile. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
omzendbrief van 8 april 2008 betreffende de standaardisering van de | circulaire ministérielle du 8 avril 2008 relative à la standardisation |
containersledes die bestemd zijn voor de Openbare Brandweer en de | des berces de conteneurs destinées aux Services publics d'Incendie et |
Civiele Bescherming (Belgisch Staatsblad van 11 juni 2008). | à la Protection civile (Moniteur belge du 11 juin 2008). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
8. APRIL 2008 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf die | 8. APRIL 2008 - Ministerielles Rundschreiben in Bezug auf die |
Standardisierung der Abrollrahmen für Container, die für die | Standardisierung der Abrollrahmen für Container, die für die |
öffentlichen Feuerwehrdienste und den Zivilschutz bestimmt sind | öffentlichen Feuerwehrdienste und den Zivilschutz bestimmt sind |
An die Frauen und Herren Provinzgouverneure | An die Frauen und Herren Provinzgouverneure |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
das vorliegende Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über | das vorliegende Rundschreiben ist für die Behörden bestimmt, die über |
einen Feuerwehrdienst verfügen. | einen Feuerwehrdienst verfügen. |
Bei der Ausführung ihrer Aufträge benutzen die Hilfsdienste oft | Bei der Ausführung ihrer Aufträge benutzen die Hilfsdienste oft |
Container und Containerfahrzeuge. Meine Dienste haben technische | Container und Containerfahrzeuge. Meine Dienste haben technische |
Normen erstellt, damit die verschiedenen Container und die | Normen erstellt, damit die verschiedenen Container und die |
Tragfahrzeuge kompatibel sind. | Tragfahrzeuge kompatibel sind. |
Das vorliegende Rundschreiben bezieht sich nicht auf Abrollrahmen für | Das vorliegende Rundschreiben bezieht sich nicht auf Abrollrahmen für |
Container für den Gefahrguttransport. | Container für den Gefahrguttransport. |
1. Benutzung des Abrollrahmens | 1. Benutzung des Abrollrahmens |
Die Container der Hilfsdienste liegen auf einem Rahmen auf, der | Die Container der Hilfsdienste liegen auf einem Rahmen auf, der |
Abrollrahmen genannt wird. Hierdurch können diese Container von | Abrollrahmen genannt wird. Hierdurch können diese Container von |
Fahrzeugen, die mit einem hydraulischen Hakenarm ausgerüstet sind, | Fahrzeugen, die mit einem hydraulischen Hakenarm ausgerüstet sind, |
gehandhabt und transportiert werden. | gehandhabt und transportiert werden. |
Die Container der Hilfsdienste haben eine Nutzlänge (siehe Anlage 1) | Die Container der Hilfsdienste haben eine Nutzlänge (siehe Anlage 1) |
zwischen 5 m und 6,4 m und eine Gesamtmasse bis zu 14 Tonnen. | zwischen 5 m und 6,4 m und eine Gesamtmasse bis zu 14 Tonnen. |
2. Farbe des Abrollrahmens | 2. Farbe des Abrollrahmens |
Der sichtbare Teil des Abrollrahmens ist mit der schwarzen Farbe RAL | Der sichtbare Teil des Abrollrahmens ist mit der schwarzen Farbe RAL |
9005 versehen. | 9005 versehen. |
3. Geometrie des Abrollrahmens | 3. Geometrie des Abrollrahmens |
Die Masse des Abrollrahmens und seiner Greifachse entsprechen den | Die Masse des Abrollrahmens und seiner Greifachse entsprechen den |
Massen in den Anlagen 1 und 2. | Massen in den Anlagen 1 und 2. |
4. Werkstoffe und Bauart des Abrollrahmens | 4. Werkstoffe und Bauart des Abrollrahmens |
Die Längsträger müssen mindestens aus IPN 180-Profilen gemäss der Norm | Die Längsträger müssen mindestens aus IPN 180-Profilen gemäss der Norm |
DIN 1025 gebaut werden. | DIN 1025 gebaut werden. |
Die Werkstoffe des Abrollrahmens werden je nach den | Die Werkstoffe des Abrollrahmens werden je nach den |
Benutzungsbedingungen gewählt: Masse des Containers, Beanspruchung | Benutzungsbedingungen gewählt: Masse des Containers, Beanspruchung |
aufgrund der Handhabungen und des Transports, der Art der | aufgrund der Handhabungen und des Transports, der Art der |
transportierten Last usw. | transportierten Last usw. |
Die Verbindung zwischen den Längsträgern und dem senkrechten Pfosten | Die Verbindung zwischen den Längsträgern und dem senkrechten Pfosten |
des Abrollrahmens, auf dem die Greifachse angebracht ist, muss dem | des Abrollrahmens, auf dem die Greifachse angebracht ist, muss dem |
Kraftaufwand beim Laden eines Containers, der eine doppelt so grosse | Kraftaufwand beim Laden eines Containers, der eine doppelt so grosse |
Masse aufweist, wie die des Containers, für den der Abrollrahmen | Masse aufweist, wie die des Containers, für den der Abrollrahmen |
bestimmt ist, widerstehen können. | bestimmt ist, widerstehen können. |
Der gesamte Aufbau muss durchlaufende Schweissnähte aufweisen und die | Der gesamte Aufbau muss durchlaufende Schweissnähte aufweisen und die |
gesamte Steifigkeit des Aufbaus muss gewährleistet sein. | gesamte Steifigkeit des Aufbaus muss gewährleistet sein. |
Der gesamte Abrollrahmen muss wartungslos sein. | Der gesamte Abrollrahmen muss wartungslos sein. |
5. Greifen des Abrollrahmens | 5. Greifen des Abrollrahmens |
Die Höhe zwischen der Ebene der Auflagefläche der Längsträger und des | Die Höhe zwischen der Ebene der Auflagefläche der Längsträger und des |
unteren Teils der Vorderseite der Greifachse (siehe Anlage 1) muss | unteren Teils der Vorderseite der Greifachse (siehe Anlage 1) muss |
mindestens 1 425 mm und höchstens 1 435 mm betragen. | mindestens 1 425 mm und höchstens 1 435 mm betragen. |
Die Greifachse muss eine Winkelform aufweisen und die in Anlage 2 | Die Greifachse muss eine Winkelform aufweisen und die in Anlage 2 |
angegebenen Masse aufweisen. Hinter der Greifachse ist eine mindestens | angegebenen Masse aufweisen. Hinter der Greifachse ist eine mindestens |
10 mm dicke Schutzplatte gemäss Anlage 2 vorzusehen, um die Wand des | 10 mm dicke Schutzplatte gemäss Anlage 2 vorzusehen, um die Wand des |
Containers auf einer Höhe von ca. 300 mm beiderseits der Greifachse zu | Containers auf einer Höhe von ca. 300 mm beiderseits der Greifachse zu |
schützen. Diese Platte darf den Freiraum zum Einhaken nicht | schützen. Diese Platte darf den Freiraum zum Einhaken nicht |
verringern. | verringern. |
Auf dieser Platte ist ein weisses rückstrahlendes Schild von | Auf dieser Platte ist ein weisses rückstrahlendes Schild von |
mindestens 200 x 200 mm angebracht, dessen Mitte der Mitte der | mindestens 200 x 200 mm angebracht, dessen Mitte der Mitte der |
Greifachse entspricht. | Greifachse entspricht. |
6. Führungs- und Verriegelungssystem des Abrollrahmens | 6. Führungs- und Verriegelungssystem des Abrollrahmens |
Die Führung des Containers auf das Containerfahrzeug erfolgt an der | Die Führung des Containers auf das Containerfahrzeug erfolgt an der |
Aussenseite der Längsträger des Abrollrahmens. | Aussenseite der Längsträger des Abrollrahmens. |
Die Verriegelung des Containers erfolgt an der Aussenseite der | Die Verriegelung des Containers erfolgt an der Aussenseite der |
Längsträger. Dies ist beim Anbringen der Verstärkungen der Längsträger | Längsträger. Dies ist beim Anbringen der Verstärkungen der Längsträger |
zu beachten (siehe Punkt 8). | zu beachten (siehe Punkt 8). |
Die Abrollrahmen sind mit Haltevorrichtungen für Kipper (oder | Die Abrollrahmen sind mit Haltevorrichtungen für Kipper (oder |
Container) vorgesehen, die das Befestigen des Containers auf dem | Container) vorgesehen, die das Befestigen des Containers auf dem |
Fahrzeug und seine korrekte Lage je nach seiner Länge und seinem | Fahrzeug und seine korrekte Lage je nach seiner Länge und seinem |
Schwerpunkt gewährleisten. Diese Vorrichtungen entsprechen dem Bild 11 | Schwerpunkt gewährleisten. Diese Vorrichtungen entsprechen dem Bild 11 |
der Norm NF R 17-108. Die Haltevorrichtungen für Kipper sind auf einem | der Norm NF R 17-108. Die Haltevorrichtungen für Kipper sind auf einem |
Querträger positioniert und befestigt, der gemäss der Abbildung in | Querträger positioniert und befestigt, der gemäss der Abbildung in |
Anlage 1 mit dem Abrollrahmen ein Stück bildet. | Anlage 1 mit dem Abrollrahmen ein Stück bildet. |
Jede Haltevorrichtung für Kipper und ihre Befestigung müssen folgenden | Jede Haltevorrichtung für Kipper und ihre Befestigung müssen folgenden |
Beanspruchungen ohne bleibende Verformung standhalten: | Beanspruchungen ohne bleibende Verformung standhalten: |
- einer waagerechten Zugkraft von 10 000 daN, | - einer waagerechten Zugkraft von 10 000 daN, |
- einer senkrechten Zugkraft, die 0,6 mal dem Nettogewicht des | - einer senkrechten Zugkraft, die 0,6 mal dem Nettogewicht des |
Containers entspricht. | Containers entspricht. |
Ab dem 1. Januar 2011 müssen Container mit einer Masse über 8 Tonnen | Ab dem 1. Januar 2011 müssen Container mit einer Masse über 8 Tonnen |
und/oder einer Länge über 5,5 m durch Containerfahrzeuge transportiert | und/oder einer Länge über 5,5 m durch Containerfahrzeuge transportiert |
werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 26 Tonnen beträgt. | werden, deren zulässige Gesamtmasse mindestens 26 Tonnen beträgt. |
7. Stützrollen des Abrollrahmens | 7. Stützrollen des Abrollrahmens |
Damit der Container leichter auf dem Boden bewegt werden kann und der | Damit der Container leichter auf dem Boden bewegt werden kann und der |
Bodenbelag, auf dem die Container in den Kasernen der Hilfsdienste | Bodenbelag, auf dem die Container in den Kasernen der Hilfsdienste |
abgestellt werden, nicht beschädigt wird, sind zwei Metall- oder | abgestellt werden, nicht beschädigt wird, sind zwei Metall- oder |
Kunststoffrollen mit einem Durchmesser von mindestens 150 mm an der | Kunststoffrollen mit einem Durchmesser von mindestens 150 mm an der |
Rückseite des Abrollrahmens vorgesehen. | Rückseite des Abrollrahmens vorgesehen. |
Die Drehachsen der Rollen sind aus korrosionsbeständigem Material | Die Drehachsen der Rollen sind aus korrosionsbeständigem Material |
hergestellt. Die Lager sind vorzugsweise aus Bronze oder aus Teflon. | hergestellt. Die Lager sind vorzugsweise aus Bronze oder aus Teflon. |
Die Rollen haben eine Gesamtlänge gleich oder über 600 mm und ihre | Die Rollen haben eine Gesamtlänge gleich oder über 600 mm und ihre |
Einzellänge überschreitet nicht 400 mm. Die Rollen werden in der | Einzellänge überschreitet nicht 400 mm. Die Rollen werden in der |
Breite so weit wie möglich voneinander und in der Nähe der Seitenenden | Breite so weit wie möglich voneinander und in der Nähe der Seitenenden |
des Kippers angebracht, es sei denn, dies ist wegen der Art des | des Kippers angebracht, es sei denn, dies ist wegen der Art des |
Aufbaus nicht möglich. | Aufbaus nicht möglich. |
Die Position der Auflagerollen ist so, dass der Container auf flachem | Die Position der Auflagerollen ist so, dass der Container auf flachem |
Boden auf der gesamten Länge der Längsträger ruht. | Boden auf der gesamten Länge der Längsträger ruht. |
8. Verstärkung der Längsträger des Abrollrahmens | 8. Verstärkung der Längsträger des Abrollrahmens |
Damit die Längsträger des Abrollrahmens nicht durch die Zentrierrollen | Damit die Längsträger des Abrollrahmens nicht durch die Zentrierrollen |
des Containerfahrzeugs plastisch verformt werden können, werden die | des Containerfahrzeugs plastisch verformt werden können, werden die |
unteren Flügel der Längsträger aussen an den Längsträgern auf einer | unteren Flügel der Längsträger aussen an den Längsträgern auf einer |
Länge von mindestens 2 000 mm verstärkt. Sollten diese Verstärkungen | Länge von mindestens 2 000 mm verstärkt. Sollten diese Verstärkungen |
nicht ausreichen, kann eine zusätzliche Verstärkung an der Innenseite | nicht ausreichen, kann eine zusätzliche Verstärkung an der Innenseite |
der Längsträger angebracht werden. | der Längsträger angebracht werden. |
Damit die Befestigungsriegel des Containerfahrzeugs den Abrollrahmen | Damit die Befestigungsriegel des Containerfahrzeugs den Abrollrahmen |
gemäss Punkt 6 auf dem Fahrzeug blockieren können, dürfen die | gemäss Punkt 6 auf dem Fahrzeug blockieren können, dürfen die |
Verstärkungen der Längsträger des Abrollrahmens den Betrieb dieser | Verstärkungen der Längsträger des Abrollrahmens den Betrieb dieser |
Riegel nicht hindern. | Riegel nicht hindern. |
Auf keinen Fall darf sich das Bodenblech des Containers oder der | Auf keinen Fall darf sich das Bodenblech des Containers oder der |
untere Teil seiner Auflagequerträger unter der oberen Ebene der | untere Teil seiner Auflagequerträger unter der oberen Ebene der |
Längsträger befinden. | Längsträger befinden. |
9. Kennzeichnung des Abrollrahmens | 9. Kennzeichnung des Abrollrahmens |
Die Nummer des Abrollrahmens, die Kennzeichnung der Containerfahrzeuge | Die Nummer des Abrollrahmens, die Kennzeichnung der Containerfahrzeuge |
der Hilfsdienste, die den Abrollrahmen transportieren dürfen, und die | der Hilfsdienste, die den Abrollrahmen transportieren dürfen, und die |
Gesamthöhe des Ganzen müssen auf der Aussenseite des Pfostens auf der | Gesamthöhe des Ganzen müssen auf der Aussenseite des Pfostens auf der |
Fahrerseite angegeben werden. Die Buchstaben oder Ziffern müssen | Fahrerseite angegeben werden. Die Buchstaben oder Ziffern müssen |
mindestens 10 mm hoch und auf weissem Hintergrund geschrieben sein. | mindestens 10 mm hoch und auf weissem Hintergrund geschrieben sein. |
10. Inkrafttreten des ministeriellen Rundschreibens | 10. Inkrafttreten des ministeriellen Rundschreibens |
Das vorliegende Rundschreiben findet Anwendung auf Abrollrahmen für | Das vorliegende Rundschreiben findet Anwendung auf Abrollrahmen für |
Container, die von den öffentlichen Feuerwehrdiensten und dem | Container, die von den öffentlichen Feuerwehrdiensten und dem |
Zivilschutz ab dem Datum seiner Unterzeichnung bestellt werden. | Zivilschutz ab dem Datum seiner Unterzeichnung bestellt werden. |
Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die betreffenden Behörden | Ich bitte Sie, dieses Rundschreiben an die betreffenden Behörden |
weiterzuleiten. | weiterzuleiten. |
Hochachtungsvoll | Hochachtungsvoll |
C. BREYNE | C. BREYNE |
Generaldirektorin | Generaldirektorin |
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