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Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en Justitie. - Duitse vertaling | Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
7 MEI 2004. - Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de | 7 MAI 2004. - Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la |
procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de | procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation |
goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en | par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction |
Justitie. - Duitse vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
35 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie | circulaire PLP 35 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la |
van 7 mei 2004 betreffende de procedure tot indiening van de zonale | Justice du 7 mai 2004 relative à la procédure de dépôt des plans |
veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van | zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de |
Binnenlandse Zaken en Justitie (Belgisch Staatsblad van 2 juni 2004), | l'Intérieur et de la Justice (Moniteur belge du 2 juin 2004), établie |
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het | par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf | 7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf |
das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren | das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren |
Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz | Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren | An die Frauen und Herren Generalprokuratoren |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen |
Polizei | Polizei |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
1. Allgemeiner Rahmen / Situierung | 1. Allgemeiner Rahmen / Situierung |
1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens | 1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens |
Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur | Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur |
Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz | Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz |
und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand | und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand |
erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung. | erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung. |
In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das | In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das |
Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das | Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das |
Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere | Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere |
Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen | Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen |
zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der | zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der |
integrierten Politik situieren zu können. | integrierten Politik situieren zu können. |
Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in | Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in |
einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf | einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf |
lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten | lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten |
Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise | Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise |
im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter | im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter |
Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente | Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente |
ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der | ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der |
Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene | Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene |
(politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind. | (politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind. |
Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung | Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung |
der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die | der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die |
Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der | Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der |
gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine | gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine |
optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die | optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die |
sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden. | sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden. |
Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine | Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine |
gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte | gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte |
Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung | Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung |
des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den | des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den |
vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan | vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan |
berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website | berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website |
www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar. | www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar. |
Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10. | Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10. |
April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche | April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche |
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert | Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert |
worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht | worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht |
mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird. | mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird. |
Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der | Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der |
zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; | zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; |
deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) | deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) |
sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten | sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten |
in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden. | in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden. |
Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen | Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen |
Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei | Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei |
Jahre galt. | Jahre galt. |
Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt | Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt |
vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die | vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die |
lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der | lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der |
Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin | Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin |
geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der | geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der |
Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur | Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur |
Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt | Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt |
werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um | werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um |
die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv | die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv |
bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung | bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung |
dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen, | dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen, |
den nächsten Plan anzupassen. | den nächsten Plan anzupassen. |
Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan | Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan |
2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen | 2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen |
Sicherheitspläne 2005-2008 dienen. | Sicherheitspläne 2005-2008 dienen. |
Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan | Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan |
die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens | die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens |
selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das | selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das |
Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden. | Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden. |
Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im | Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im |
Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden | Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden |
Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung | Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung |
unterzogen werden. | unterzogen werden. |
1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen | 1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen |
Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der | Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der |
Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen. | Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen. |
Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen: | Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen: |
- das Vademekum der Sicherheitspläne, | -das Vademekum der Sicherheitspläne, |
- der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, | - der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, |
- der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen. | - der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen. |
1.3 Betroffene Dienste | 1.3 Betroffene Dienste |
Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem | Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem |
die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, | die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, |
dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung | dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung |
vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab | vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab |
Empfang des Plans dazu äussern. | Empfang des Plans dazu äussern. |
Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses | Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses |
der Minister beteiligt: | der Minister beteiligt: |
- Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - | - Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - |
Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des | Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des |
Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den | Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den |
Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten | Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten |
seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem | seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem |
Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2). | Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2). |
- Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende | - Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende |
Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater | Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater |
für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was | für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was |
für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle | für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle |
Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3). | Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3). |
In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung | In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung |
der ZSP für den Minister der Justiz betraut. | der ZSP für den Minister der Justiz betraut. |
- Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) | - Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) |
gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen | gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen |
Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt | Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt |
eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig | eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig |
auf der Grundlage eines Berichts des | auf der Grundlage eines Berichts des |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird |
an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den | an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den |
Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung | Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung |
und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der | und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der |
föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen | föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen |
Stellungnahmen abgibt. | Stellungnahmen abgibt. |
Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion | Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion |
Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der | Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der |
Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. | Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. |
2. Grundsätze des Zyklus | 2. Grundsätze des Zyklus |
2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen | 2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen |
Sicherheitspläne | Sicherheitspläne |
Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der | Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der |
Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des | Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des |
Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus | Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus |
vier Phasen: | vier Phasen: |
a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres | a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres |
des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning | des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning |
und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase | und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase |
auf den Monat April ausgedehnt werden. | auf den Monat April ausgedehnt werden. |
b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres | b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres |
des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren | des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren |
Phasen zusammengesetzt: | Phasen zusammengesetzt: |
- Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen | - Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen |
Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus | Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus |
(April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat | (April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat |
angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden | angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden |
(Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde- | (Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde- |
beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber | beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber |
informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine | informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine |
Zuständigkeit fallenden Teile. | Zuständigkeit fallenden Teile. |
- Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August | - Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August |
den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des | den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des |
Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das | Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das |
Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, | Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, |
ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht | ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht |
(3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die | (3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die |
eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung | eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung |
der endgültigen Fassung. | der endgültigen Fassung. |
c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem | c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem |
Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des | Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des |
gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage | gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage |
und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen | und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen |
haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden | haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden |
Aktionspläne. | Aktionspläne. |
d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende | d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende |
Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem | Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem |
letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert | letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert |
zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den | zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den |
darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen | darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen |
Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die | Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die |
verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. | verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. |
Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen | Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen |
Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden | Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden |
Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe | Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe |
von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf | von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf |
den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen, | den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen, |
der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale | der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale |
Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen | Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen |
Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige | Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige |
Ausführung ausgelegt. | Ausführung ausgelegt. |
Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar. | Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar. |
Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des | Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des |
Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen | Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen |
Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig | Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig |
werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der | werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der |
zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich | zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich |
sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen | sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen |
Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen | Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen |
Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese | Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese |
Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. | Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. |
Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren | Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren |
findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der | findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der |
Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats | Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats |
aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der | aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der |
Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird. | Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird. |
Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003 | Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003 |
(Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der | (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der |
Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne | Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne |
dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne | dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne |
2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung | 2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung |
des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan | des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan |
2004-2007 zu berücksichtigen ist. | 2004-2007 zu berücksichtigen ist. |
2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan | 2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan |
Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt, | Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt, |
der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu | der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu |
koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: | koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: |
- Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte | - Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte |
Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die | Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die |
Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als | Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als |
Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies | Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies |
in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer | in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer |
Pläne berücksichtigen. | Pläne berücksichtigen. |
- Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise | - Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise |
der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf | der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf |
integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit | integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit |
zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem | zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem |
Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf | Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf |
verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich | verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich |
nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie | nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie |
müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten | müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten |
Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die | Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die |
Erhöhung der Sicherheit in Belgien. | Erhöhung der Sicherheit in Belgien. |
- Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene | - Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene |
neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel | neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel |
Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden, | Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden, |
insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen | insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen |
ist: | ist: |
° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung), | ° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung), |
° illegale Einwanderung und Schlepperei, | ° illegale Einwanderung und Schlepperei, |
° Menschenhandel, | ° Menschenhandel, |
° Terrorismus, | ° Terrorismus, |
° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt | ° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt |
werden, | werden, |
° Drogen, | ° Drogen, |
° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel, | ° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel, |
° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität, | ° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität, |
° Waffenhandel. | ° Waffenhandel. |
Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch | Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch |
mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen. | mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen. |
Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP | Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP |
(www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden. | (www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden. |
2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle | 2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle |
- Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP | - Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP |
- Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten | - Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten |
besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator | besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator |
des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von | des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von |
Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens | Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens |
alle verantwortlich sind. | alle verantwortlich sind. |
- Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der | - Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der |
Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom | Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom |
Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur | Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur |
Genehmigung vor. | Genehmigung vor. |
- Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung | - Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung |
des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des | des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des |
ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen | ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen |
mitteilen. | mitteilen. |
- Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, | - Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, |
um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen. | um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen. |
- Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP | - Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP |
verantwortlich. | verantwortlich. |
- Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7) | - Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7) |
In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem | In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem |
Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den | Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den |
Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den | Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den |
Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen | Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen |
Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der | Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der |
Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen | Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen |
Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. | Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. |
Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es | Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es |
natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP | natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP |
übermitteln. | übermitteln. |
Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und | Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und |
der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht | der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht |
gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig | gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig |
über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung | über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung |
der ZSP informieren. | der ZSP informieren. |
- Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise | - Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise |
des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der | des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der |
Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten | Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten |
Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die | Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die |
Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden | Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden |
Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler | Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler |
Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der | Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der |
föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen | föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen |
Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu | Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu |
informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des | informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des |
zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der | zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der |
Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln | Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln |
61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge | 61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge |
durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der | durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der |
Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet, | Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet, |
insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung | insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung |
der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104 | der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104 |
Nr. 6 des GIP). | Nr. 6 des GIP). |
In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos | In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos |
ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des | ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des |
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer | Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer |
umschrieben werden. | umschrieben werden. |
3. Genehmigungsverfahren | 3. Genehmigungsverfahren |
Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen | Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen |
zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. | zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. |
3.1 Frist | 3.1 Frist |
Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist | Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist |
von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung | von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung |
des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht | des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht |
werden. | werden. |
Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen | Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen |
ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die | ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die |
Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren | Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren |
spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und | spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und |
die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann. | die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann. |
3.2 Zulässigkeit | 3.2 Zulässigkeit |
Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende | Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende |
Bedingungen erfüllt sind: | Bedingungen erfüllt sind: |
- Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) | - Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) |
und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. | und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. |
- Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf | - Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf |
dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse: | dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse: |
- Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) | - Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) |
Direktion Öffentliche Sicherheit | Direktion Öffentliche Sicherheit |
Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin | Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin |
Rue Royale/Koningsstraat 56 | Rue Royale/Koningsstraat 56 |
1000 BRÜSSEL | 1000 BRÜSSEL |
- psp.spuv@ibz.fgov.be (FR) | - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR) |
vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL) | vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL) |
Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans | Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans |
an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der | an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der |
Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks | Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks |
Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei | Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei |
schicken. | schicken. |
Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden | Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden |
des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die | des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die |
Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der | Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der |
Genehmigungsfrist. | Genehmigungsfrist. |
Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des | Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des |
zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in | zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in |
Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben | Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben |
läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an. | läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an. |
3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans | 3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans |
3.3.1 Allgemeines | 3.3.1 Allgemeines |
Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten, | Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten, |
in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per | in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per |
E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an: | E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an: |
- psp.spuv@ibz.fgov.be (FR), | - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR), |
- vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL), | - vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL), |
- oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben | - oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben |
erwähnte Adresse. | erwähnte Adresse. |
3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien | 3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien |
- Kriterien in puncto Form | - Kriterien in puncto Form |
Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur | Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur |
Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht | Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht |
ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten | ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten |
Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und | Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und |
verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle | verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle |
wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer | wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer |
dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der | dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der |
Zone ausgerichtet ist. | Zone ausgerichtet ist. |
Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die | Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die |
genehmigenden Dienste Beachtung schenken | genehmigenden Dienste Beachtung schenken |
- Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen | - Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen |
Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers | Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers |
der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem | der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem |
lokalen Sicherheitsplan, | lokalen Sicherheitsplan, |
- die benutzten objektiven und subjektiven Quellen, | - die benutzten objektiven und subjektiven Quellen, |
- Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung | - Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung |
des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich | des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich |
nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht | nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht |
vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten | vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten |
nicht berücksichtigt werden, | nicht berücksichtigt werden, |
- Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen | - Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen |
politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit | politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit |
(Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...), | (Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...), |
- Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans. | - Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans. |
Davon sind folgende Elemente betroffen: | Davon sind folgende Elemente betroffen: |
- Prioritäten des ZSP 2003-2004, | - Prioritäten des ZSP 2003-2004, |
- Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität, | - Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität, |
besondere Beachtung, ...), | besondere Beachtung, ...), |
- durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse, | - durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse, |
- Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen | - Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen |
werden?, | werden?, |
- Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, | - Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, |
- Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5. | - Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5. |
September 2001), | September 2001), |
- Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung. | - Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung. |
3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung | 3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung |
- Administrative Bearbeitung | - Administrative Bearbeitung |
Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug | Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug |
auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen | auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen |
die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu | die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu |
vervollständigen. | vervollständigen. |
Zum Beispiel bei: | Zum Beispiel bei: |
- fehlenden Anlagen, | - fehlenden Anlagen, |
- undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen, | - undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen, |
- fehlendem Organigramm, | - fehlendem Organigramm, |
- ... | - ... |
Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung | Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung |
des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei | des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei |
der GD SVP neu angesetzt. | der GD SVP neu angesetzt. |
- Beschluss | - Beschluss |
Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die | Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die |
Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem | Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem |
Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung | Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung |
vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des | vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des |
Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre | Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre |
Genehmigung als erteilt betrachtet. | Genehmigung als erteilt betrachtet. |
In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden: | In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden: |
- Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen | - Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen |
berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um | berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um |
Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch | Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch |
verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), | verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), |
- Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen | - Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen |
grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im | grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im |
nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als | nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als |
Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des | Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des |
nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer | nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer |
Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht | Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht |
nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, | nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, |
nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...). | nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...). |
Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan | Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan |
(insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen | (insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen |
einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall | einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall |
beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat. | beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat. |
Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu | Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu |
rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine | rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine |
Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen | Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen |
ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen | ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen |
Bemerkungen, wie oben erwähnt). | Bemerkungen, wie oben erwähnt). |
- Notifizierung des Beschlusses | - Notifizierung des Beschlusses |
Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des | Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des |
zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des | zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des |
ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber | ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber |
informiert. | informiert. |
Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren | Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren |
jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. | jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. |
3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans | 3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans |
Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er | Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er |
selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier | selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier |
Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der | Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der |
lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des | lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des |
Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des | Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des |
GIP) verantwortlich ist. | GIP) verantwortlich ist. |
Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten | Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten |
Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die | Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die |
besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr | besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr |
oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die | oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die |
übliche Arbeit integriert werden. | übliche Arbeit integriert werden. |
Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten | Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten |
Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der | Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der |
Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der | Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der |
polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. | polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. |
Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel | Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel |
unentbehrlich. | unentbehrlich. |
Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung | Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung |
eines Projektleiters ausgearbeitet (8). | eines Projektleiters ausgearbeitet (8). |
Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen | Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen |
Polizeiaufgaben einbezogen werden. | Polizeiaufgaben einbezogen werden. |
Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die | Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die |
Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel | Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel |
bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. | bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. |
Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare | Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare |
Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP | Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP |
bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen | bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen |
Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich. | Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich. |
Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls | Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls |
einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat | einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat |
verantwortlich ist. | verantwortlich ist. |
Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für | Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für |
die Vorbereitung des nächsten ZSP. | die Vorbereitung des nächsten ZSP. |
4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene | 4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene |
4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) | 4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) |
Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den | Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den |
Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: | Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: |
- das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, | - das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, |
- die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern, | - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern, |
- die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans. | - die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans. |
Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen | Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen |
durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der | durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der |
provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung | provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung |
als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. | als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. |
4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) | 4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) |
Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle | Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle |
Informationen in Bezug auf: | Informationen in Bezug auf: |
- das vorliegende Rundschreiben, | - das vorliegende Rundschreiben, |
- die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz, | - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz, |
- die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen. | - die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen. |
Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen | Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen |
Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie | Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie |
betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die | betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die |
Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums | Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums |
der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen | der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen |
ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben. | ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben. |
4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) | 4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) |
Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von | Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von |
der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch: | der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch: |
- die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in | - die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in |
Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den | Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den |
Testzonen entwickelt worden sind, | Testzonen entwickelt worden sind, |
- eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der | - eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der |
Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der | Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der |
Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die | Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die |
Ausführung beim ZSR), | Ausführung beim ZSR), |
- eine ständige Information über dieses Thema, | - eine ständige Information über dieses Thema, |
- Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und | - Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und |
der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke), | der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke), |
- die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane | - die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane |
und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel | und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel |
und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden. | und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden. |
5. Informationsaustausch | 5. Informationsaustausch |
Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und | Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und |
den Informationsaustausch zu optimalisieren. | den Informationsaustausch zu optimalisieren. |
- Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden | - Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden |
Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des | Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des |
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise | Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise |
Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im | Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im |
Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden, | Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden, |
- Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der | - Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der |
Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des | Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des |
Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...), | Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...), |
- Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die | - Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die |
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die |
den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt, | den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt, |
- Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die | - Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die |
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die | Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die |
den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel | den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel |
162 des GIP), | 162 des GIP), |
- Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst | - Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst |
an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des | an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des |
zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs | zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs |
zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der « | zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der « |
bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL | bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL |
übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist. | übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist. |
Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf | Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf |
elektronischem Weg. | elektronischem Weg. |
Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5. | Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5. |
Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung | Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung |
und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches | und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches |
Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches | Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches |
Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13. | Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13. |
Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne | Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne |
(Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung: | (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung: |
Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben. | Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben. |
Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale | Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale |
Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen | Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen |
Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute | Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute |
Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst | Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst |
angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll. | angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll. |
Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden | Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden |
in Kenntnis zu setzen. | in Kenntnis zu setzen. |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anmerkungen | Anmerkungen |
(1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. | (1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. |
(2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des | (2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des |
Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. | Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. |
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten | Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches | integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches |
Staatsblatt vom 23. Mai 2003). | Staatsblatt vom 23. Mai 2003). |
(3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer | (3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer |
Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März | Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März |
1994). | 1994). |
(4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über | (4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über |
den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei | den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei |
(Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter | (Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter |
Ministerieller Erlass vom 22. April 2003. | Ministerieller Erlass vom 22. April 2003. |
(5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern | (5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern |
und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten | und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten |
Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen. | Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen. |
(6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. | (6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. |
(7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. | (7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. |
(8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler | (8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler |
Ebene. | Ebene. |
(9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der | (9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der |
Beziehungen mit der lokalen Polizei. | Beziehungen mit der lokalen Polizei. |
(10) Ibidem. | (10) Ibidem. |
ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter | ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter |
DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK | DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK |
Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8 | Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8 |
1060 Brüssel | 1060 Brüssel |
Fax: 02-542 74 44 | Fax: 02-542 74 44 |
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
- Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik | - Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik |
Tel.: 02-542 74 36 | Tel.: 02-542 74 36 |
Freddy.Gazanjust.fgov.be | Freddy.Gazanjust.fgov.be |
- Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin | - Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin |
Tel.: 02-542 74 40 | Tel.: 02-542 74 40 |
Fabienne.Polain@just.fgov.be | Fabienne.Polain@just.fgov.be |
Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
- Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik | - Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik |
Tel.: 02-542 74 25 | Tel.: 02-542 74 25 |
Diane.Reynders@just.fgov.be | Diane.Reynders@just.fgov.be |
- Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin | - Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin |
Tel.: 02-542 74 93 | Tel.: 02-542 74 93 |
Christel.Defever@just.fgov.be | Christel.Defever@just.fgov.be |
GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK | GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK |
Direktion Öffentliche Sicherheit | Direktion Öffentliche Sicherheit |
Rue Royale / Koningsstraat 56 | Rue Royale / Koningsstraat 56 |
1000 Brüssel | 1000 Brüssel |
Fax: 02-500 24 68 | Fax: 02-500 24 68 |
Direktorin: | Direktorin: |
Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin | Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin |
Tel.: 02-500 24 58 | Tel.: 02-500 24 58 |
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
- Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich, | - Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich, |
Luxemburg und Hennegau) | Luxemburg und Hennegau) |
Tel.: 02-500 24 04 | Tel.: 02-500 24 04 |
Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be | Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be |
- Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk | - Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk |
Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau) | Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau) |
Tel.: 02-500 24 57 | Tel.: 02-500 24 57 |
Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be | Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be |
Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
- Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern, | - Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern, |
Ostflandern und Flämisch-Brabant) | Ostflandern und Flämisch-Brabant) |
Tel.: 02-500 24 23 | Tel.: 02-500 24 23 |
Arne.dormaels@ibz.fgov.be | Arne.dormaels@ibz.fgov.be |
- Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen, | - Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen, |
Limburg und Flämisch-Brabant) | Limburg und Flämisch-Brabant) |
Tel.: 02-500 24 60 | Tel.: 02-500 24 60 |
Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be | Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be |
DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI | DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI |
Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1 | Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1 |
1210 Brüssel | 1210 Brüssel |
Fax: 02-223 99 45/47 | Fax: 02-223 99 45/47 |
E-Mail: cgl@ibz.fgov.be | E-Mail: cgl@ibz.fgov.be |
Dienstleiter: | Dienstleiter: |
Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik | Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik |
Tel.: 02-223 99 05 | Tel.: 02-223 99 05 |
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: | Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: |
- Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm | - Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm |
Polizeipolitik | Polizeipolitik |
Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Tel.: 02-223 99 35 | Tel.: 02-223 99 35 |
- Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik | - Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik |
Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg | Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg |
Tel.: 02-223 99 43 | Tel.: 02-223 99 43 |
- Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik | - Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik |
Tel.: 02-223 99 39 | Tel.: 02-223 99 39 |
- Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik | - Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik |
Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau | Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau |
Tel.: 02-223 99 40 | Tel.: 02-223 99 40 |
Für die niederländischsprachigen Pläne: | Für die niederländischsprachigen Pläne: |
- Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant | Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant |
Tel.: 02-223 99 39 | Tel.: 02-223 99 39 |
- Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern | Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern |
Tel.: 02-223 99 37 | Tel.: 02-223 99 37 |
- Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
Ansprechpartner der Provinz Westflandern | Ansprechpartner der Provinz Westflandern |
Tel.: 02-223 99 42 | Tel.: 02-223 99 42 |
- Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik | - Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik |
Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
Tel.: 02-223 99 36 | Tel.: 02-223 99 36 |