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Meertalige weergave van Omzendbrief van 07/05/2004
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Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en Justitie. - Duitse vertaling Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
7 MEI 2004. - Interministeriële omzendbrief PLP 35 betreffende de 7 MAI 2004. - Circulaire interministérielle PLP 35 relative à la
procedure tot indiening van de zonale veiligheidsplannen en de procédure de dépôt des plans zonaux de sécurité et de leur approbation
goedkeuring ervan door de Ministers van Binnenlandse Zaken en par les Ministres de l'Intérieur et de la Justice. - Traduction
Justitie. - Duitse vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
35 van de Minister van Binnenlandse Zaken en de Minister van Justitie circulaire PLP 35 du Ministre de l'Intérieur et du Ministre de la
van 7 mei 2004 betreffende de procedure tot indiening van de zonale Justice du 7 mai 2004 relative à la procédure de dépôt des plans
veiligheidsplannen en de goedkeuring ervan door de Ministers van zonaux de sécurité et de leur approbation par les Ministres de
Binnenlandse Zaken en Justitie (Belgisch Staatsblad van 2 juni 2004), l'Intérieur et de la Justice (Moniteur belge du 2 juin 2004), établie
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling bij het par le Service central de traduction allemande auprès du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf 7. MAI 2004 - Interministerielles Rundschreiben PLP 35 in Bezug auf
das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren das Verfahren zur Hinterlegung der zonalen Sicherheitspläne und deren
Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz Genehmigung durch den Minister des Innern und den Minister der Justiz
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Generalprokuratoren An die Frauen und Herren Generalprokuratoren
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses der lokalen
Polizei Polizei
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
1. Allgemeiner Rahmen / Situierung 1. Allgemeiner Rahmen / Situierung
1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens 1.1 Zielsetzungen des vorliegenden Rundschreibens
Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur Im Rundschreiben PLP 26 vom 5. Juni 2002 wurde das Verfahren zur
Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne durch den Minister der Justiz
und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand und den Minister des Innern erläutert. Dieses Rundschreiben fand
erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung. erstmals 2003 auf die zonalen Sicherheitspläne (ZSP) Anwendung.
In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das In Übereinstimmung mit Nummer 3.1 des Rundschreibens PLP 26 ist das
Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das Verfahren eingehend bewertet worden. Daraus ging hervor, dass das
Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere Verfahren in bestimmten Punkten angepasst werden muss, um eine bessere
Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen Transparenz hinsichtlich der auf föderaler Ebene betroffenen Instanzen
zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der zu gewährleisten und das Verfahren besser in den globalen Zyklus der
integrierten Politik situieren zu können. integrierten Politik situieren zu können.
Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in Der zonale Sicherheitsplan und seine Genehmigung fallen nämlich in
einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf einen globalen Kontext. Der ZSP, mit dem die Polizeiaktivität auf
lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten lokaler Ebene geplant werden soll, ist Teil eines gross angelegten
Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise Prozesses im Rahmen einer integralen und integrierten Vorgehensweise
im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter im Bereich Sicherheit und wird daher zwangsläufig unter
Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente Berücksichtigung verschiedener anderer Planungsinstrumente
ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der ausgearbeitet, die sowohl auf föderaler (politische Leitlinien der
Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene Minister, nationaler Sicherheitsplan) als auch auf lokaler Ebene
(politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind. (politische Leitlinien der Bürgermeister) vorgesehen sind.
Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung Der zonale Sicherheitsplan ist zugleich ein Hebel für die Entwicklung
der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die der Organisation der lokalen Polizei. Dieser Plan ermöglicht die
Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der Entwicklung einer Arbeitsweise auf der Grundlage der Prinzipien der
gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine gemeinschaftsorientierten Polizeiarbeit (Community Policing), eine
optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die optimale Qualität und die Umsetzung politischer Entscheidungen, die
sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden. sich schlussendlich im Mehrjahresfinanzplan widerspiegeln werden.
Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine Der Minister des Innern und der Minister der Justiz haben eine
gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte gemeinsame Rahmenmitteilung « Integrale und integrierte
Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung Sicherheitspolitik » abgefasst. Die Zonen müssen bei der Erstellung
des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den des ZSP dieser Rahmenmitteilung Rechnung tragen, so wie sie für den
vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan vorigen zonalen Sicherheitsplan den föderalen Sicherheitsplan
berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website berücksichtigt haben. Diese Rahmenmitteilung ist auf der Website
www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar. www.vps.fgov.be der GD SVP einsehbar.
Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Ferner ist Artikel 36 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur
Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten
Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10. Polizeidienstes (nachstehend « GIP » genannt) durch das Gesetz vom 10.
April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche April 2003 (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche
Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 8. Juni 2004) abgeändert
worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht worden, indem vorgesehen wurde, dass ein zonaler Sicherheitsplan nicht
mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird. mehr jährlich, sondern zweijährlich aufgestellt wird.
Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Im Rundschreiben GPI 38 vom 13. Mai 2003 über die Zweijährigkeit der
zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; zonalen Sicherheitspläne (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003;
deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003)
sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten sind die den Zonen während einer Übergangszeit gebotenen Möglichkeiten
in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden. in Bezug auf die Aktionspläne genauer umrissen worden.
Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen Diese Änderung der Gültigkeitsdauer erfolgte analog zum nationalen
Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei Sicherheitsplan, der auch zunächst für ein Jahr und dann für zwei
Jahre galt. Jahre galt.
Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt Durch das Programmgesetz vom 22. Dezember 2003 (Belgisches Staatsblatt
vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die vom 31. Dezember 2003) sind der nationale Sicherheitsplan wie auch die
lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der lokalen Sicherheitspläne zu vierjährigen Plänen geworden. Der
Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin Gesetzgeber (1) ist nämlich der Meinung, dass mit der bis dahin
geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der geltenden Zweijährigkeit des Plans der globale Charakter der
Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur Sicherheitspolitik und die für die Anwendung der Massnahmen zur
Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt Durchführung dieser Politik nötige Frist nur ungenügend berücksichtigt
werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um werden. Zudem erscheint eine Frist von vier Jahren eher angebracht, um
die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen eingehend und objektiv
bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung bewerten zu können. Diese Bewertung kann natürlich erst nach Anwendung
dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen, dieser Massnahmen vorgenommen werden und muss der Behörde ermöglichen,
den nächsten Plan anzupassen. den nächsten Plan anzupassen.
Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan Infolge dieser Änderungen wird der neue nationale Sicherheitsplan
2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen 2004-2007 als Leitfaden für die Erstellung der neuen zonalen
Sicherheitspläne 2005-2008 dienen. Sicherheitspläne 2005-2008 dienen.
Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan Aus technischen Gründen ist ein neuer Text erstellt worden, der fortan
die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens die Rundschreiben PLP 26 und GPI 38 ersetzt; der Ablauf des Verfahrens
selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das selbst ist zwar nicht grundsätzlich geändert worden, aber das
Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden. Verfahren ist in einigen Punkten verdeutlicht worden.
Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im Aufgrund des neuen Zyklus und unter Berücksichtigung dessen, was im
Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden Rundschreiben PLP 26 vorgesehen war, wird das im vorliegenden
Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung Rundschreiben beschriebene Verfahren einer eingehenden Bewertung
unterzogen werden. unterzogen werden.
1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen 1.2 Rechtlicher Rahmen und Arbeitsrahmen
Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der Das vorliegende ministerielle Rundschreiben wird in Anwendung der
Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen. Artikel 35 bis 37 des GIP erlassen.
Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen: Drei wichtige Arbeitsunterlagen sind ebenfalls zu berücksichtigen:
- das Vademekum der Sicherheitspläne, -das Vademekum der Sicherheitspläne,
- der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene, - der Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Ebene,
- der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen. - der Leitfaden zur Erstellung von Sicherheitsplänen.
1.3 Betroffene Dienste 1.3 Betroffene Dienste
Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem Gemäss Artikel 37 § 3 des GIP wird der zonale Sicherheitsplan, nachdem
die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, die Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben,
dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung dem Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung
vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab vorgelegt; diese müssen sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab
Empfang des Plans dazu äussern. Empfang des Plans dazu äussern.
Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses Konkret sind folgende Instanzen an der Vorbereitung des Beschlusses
der Minister beteiligt: der Minister beteiligt:
- Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - - Die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) -
Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des Direktion Öffentliche Sicherheit - bereitet den Beschluss des
Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den Ministers des Innern vor und unterbreitet ihm Vorschläge in den
Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten Angelegenheiten, die zur globalen Strategie und zu den Prioritäten
seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem seiner Zuständigkeiten gehören. In diesem Rahmen ist sie mit dem
Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2). Verfahren zur Genehmigung des ZSP betraut (2).
- Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende - Die Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) ist eine beratende
Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater Instanz, die dem Minister der Justiz untersteht. Der Generalberater
für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was für Kriminalpolitik informiert den Minister der Justiz über alles, was
für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle für die Kriminalitätsbekämpfung wichtig ist, und teilt ihm alle
Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3). Vorschläge mit, die er für zweckdienlich hält (3).
In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung In dieser Eigenschaft ist die DKP mit dem Verfahren zur Genehmigung
der ZSP für den Minister der Justiz betraut. der ZSP für den Minister der Justiz betraut.
- Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) - Die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL)
gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen gewährleistet die Unterstützung und die Bewertung der zonalen
Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt Sicherheitsberatung und der zonalen Sicherheitspläne (4). Die CGL gibt
eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig eine technische Stellungnahme zu den ZSP ab. Dies geschieht vorrangig
auf der Grundlage eines Berichts des auf der Grundlage eines Berichts des
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators (Dirco). Dieser Bericht wird
an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den an die CGL weitergeleitet, die auf der Grundlage ihrer Kontakte zu den
Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung Diensten der lokalen Polizei und der ihnen geleisteten Unterstützung
und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der und nach Beratung mit den anderen Generaldirektionen und Diensten der
föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen föderalen Polizei ihre eigenen methodischen und technischen
Stellungnahmen abgibt. Stellungnahmen abgibt.
Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion Die globale technische Stellungnahme der CGL wird der Generaldirektion
Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der Sicherheits- und Vorbeugungspolitik des FÖD Inneres und der
Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt. Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz übermittelt.
2. Grundsätze des Zyklus 2. Grundsätze des Zyklus
2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen 2.1 Kontextualisierung des Verfahrens zur Genehmigung der zonalen
Sicherheitspläne Sicherheitspläne
Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der Es ist wichtig, das Genehmigungsverfahren nochmals in den Zyklus der
Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des Polizeipolitik zu situieren und dabei auf jede Phase und Teilphase des
Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus Verfahrens hinzuweisen. Der Zyklus der lokalen Polizei besteht aus
vier Phasen: vier Phasen:
a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres a. Vorbereitung der Polizeipolitik (Januar bis März des ersten Jahres
des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning des Zyklus der Polizeipolitik). In dieser Phase finden das Scanning
und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase und die Analyse statt. Im ersten Anwendungsjahr kann diese erste Phase
auf den Monat April ausgedehnt werden. auf den Monat April ausgedehnt werden.
b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres b. Definition der Polizeipolitik (April bis Dezember des ersten Jahres
des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren des Zyklus der Polizeipolitik). Diese zweite Phase ist aus mehreren
Phasen zusammengesetzt: Phasen zusammengesetzt:
- Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen - Zunächst bestimmt der zonale Sicherheitsrat die politischen
Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus Rahmenbedingungen und arbeitet einen Entwurf des zonalen Plans aus
(April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat (April bis Juni). Dieser muss dann vom zonalen Sicherheitsrat
angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden angenommen werden und mindestens die Unterschrift der lokalen Behörden
(Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde- (Bürgermeister und Prokurator des Königs) tragen. Der Gemeinde-
beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber beziehungsweise Polizeirat, soweit es ihn betrifft, wird hierüber
informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine informiert und erteilt seine Genehmigung für die in seine
Zuständigkeit fallenden Teile. Zuständigkeit fallenden Teile.
- Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August - Der von allen Parteien genehmigte Plan wird spätestens zum 1. August
den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des den betroffenen Verwaltungen des Ministers des Innern und des
Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das Ministers der Justiz übermittelt. Diese Verwaltungen bereiten das
Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen, Genehmigungsverfahren (5) vor. Sie können auch den Zonen vorschlagen,
ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht ihren Plan anzupassen, wenn er bestimmten Kriterien nicht entspricht
(3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die (3.3.2 und 3.3.3). Die beiden zuständigen Minister genehmigen die
eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung eventuell angepassten Pläne spätestens zwei Monate nach Hinterlegung
der endgültigen Fassung. der endgültigen Fassung.
c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem c. Ausführung der Polizeipolitik während der vier Jahre nach dem
Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des Genehmigungsjahr durch das Erstellen von Aktionsplänen. Während des
gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage gesamten Zyklus verfolgt der zonale Sicherheitsrat ständig die Lage
und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen und nimmt er regelmässig Zwischenbewertungen vor. Diese Bewertungen
haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden haben eine direkte Auswirkung auf das Erstellen der nachfolgenden
Aktionspläne. Aktionspläne.
d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende d. Bewertung der Polizeipolitik am Ende des Zyklus: Diese eingehende
Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem Bewertung erfolgt unmittelbar am Ende der Ausführungsphase (an jedem
letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert letzten Jahr des Zyklus der Polizeipolitik). Diese Phase dauert
zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den zwischen drei Monaten und einem Jahr, das Ergebnis muss aber für den
darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen darauf folgenden Zyklus verfügbar sein. Um den folgenden zonalen
Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die Sicherheitsplan zu erstellen, wird die Zone sich also auf die
verfügbaren Zwischenbewertungen stützen. verfügbaren Zwischenbewertungen stützen.
Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen Jede Phase dieses Prozesses ist wichtig, um zu einem zonalen
Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden Sicherheitsplan zu gelangen, der den in der Zone vorkommenden
Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe Problemen Rechnung trägt und dazu beiträgt, diese Probleme mit Hilfe
von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf von Aktionsplänen anzupacken. In dieser Hinsicht ist es wichtig, auf
den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen, den strategischen Charakter der zonalen Sicherheitspläne zu verweisen,
der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale der durch den vierjährlichen Zyklus gefestigt wird. Der zonale
Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen Sicherheitsplan ist ein langfristig angelegter Plan. Die jährlichen
Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige Aktionspläne sind operativ und im Hinblick auf eine kurzfristige
Ausführung ausgelegt. Ausführung ausgelegt.
Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler Der vollständige Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler
Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar. Ebene ist auf der Website www.infozone.be einsehbar.
Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Die Änderung beziehungsweise Verlängerung der Gültigkeitsdauer des
Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen Plans bleiben ohne Einfluss auf die Möglichkeit der Behörden, seinen
Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig Inhalt anzupassen, sollte dies während der Ausführung notwendig
werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der werden, um die Ziele der Sicherheitspolitik zu erreichen (6). Da der
zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich zonale Sicherheitsplan fortan vier Jahre gültig ist, könnte es möglich
sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen sein, dass bestimmte Punkte entweder auf Initiative des zonalen
Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen Sicherheitsrats oder infolge einer auf föderaler Ebene vorgenommenen
Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese Anpassung im Laufe des Zyklus angepasst werden müssen. Diese
Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt. Anpassungen finden unter der Verantwortung der lokalen Behörden statt.
Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren Das in vorliegendem Rundschreiben beschriebene Genehmigungsverfahren
findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der findet keine Anwendung auf diese Anpassungen. Die Begründung der
Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats Anpassungen muss jedoch im Bericht des zonalen Sicherheitsrats
aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der aufgeführt werden, der den betroffenen Verwaltungen des Ministers der
Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird. Justiz und des Ministers des Innern zur Information übermittelt wird.
Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003 Die erste Anwendung des Programmgesetzes vom 22. Dezember 2003
(Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der (Belgisches Staatsblatt vom 31. Dezember 2003) startet 2004 mit der
Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne Vorbereitung der zonalen Sicherheitspläne 2005-2008. Diese neuen Pläne
dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne dürfen keinesfalls eine reine Verlängerung der bestehenden Pläne
2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung 2003-2004 sein. Wir erinnern nochmals daran, dass bei der Einführung
des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan des neuen Zyklus der Polizeipolitik der nationale Sicherheitsplan
2004-2007 zu berücksichtigen ist. 2004-2007 zu berücksichtigen ist.
2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan 2.2 Abstimmung auf den nationalen Sicherheitsplan
Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt, Mit dem nationalen Sicherheitsplan (NSP) 2004-2007 wird beabsichtigt,
der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu der allgemeinen Polizeipolitik einen Inhalt zu geben und sie zu
koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben: koordinieren. Folgende Leitlinien werden darin beschrieben:
- Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte - Der NSP trägt dazu bei, eine integrale und integrierte
Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die Vorgehensweise der Polizeidienste im Bereich Sicherheit sowie die
Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als Kohäsion in ihrem Auftreten zu gewährleisten. Dieser Plan muss als
Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies Polizeiplan betrachtet werden. Die lokalen Polizeidienste müssen dies
in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer in Absprache mit den zuständigen Behörden bei der Erstellung ihrer
Pläne berücksichtigen. Pläne berücksichtigen.
- Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise - Damit in diesem Land eine integrale und integrierte Vorgehensweise
der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf der Polizei im Bereich Sicherheit erreicht wird, muss effektiv auf
integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit integrierte Weise gearbeitet werden und eine reelle Zusammenarbeit
zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem zwischen beiden Polizeiebenen bestehen. Selbst wenn sie dem
Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf Weisungsrecht verschiedener Behörden unterworfen sind und auf
verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich verschiedene Weise geleitet werden, dürfen die beiden Ebenen sich
nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie nicht nur für den eigenen Tätigkeitsbereich interessieren, sondern sie
müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten müssen sich dessen bewusst sein, dass sie Teil einer integrierten
Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die Polizei sind und zusammen ein gemeinsames Ziel verfolgen, nämlich die
Erhöhung der Sicherheit in Belgien. Erhöhung der Sicherheit in Belgien.
- Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene - Das bedeutet, dass die nachstehend erwähnten vorrangigen Phänomene
neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel neben spezifischen lokalen Prioritäten, wie zum Beispiel
Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden, Belästigungen, in die zonalen Sicherheitspläne aufgenommen werden,
insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen insofern die Polizeizone von diesen vorrangigen Phänomenen betroffen
ist: ist:
° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung), ° Verkehrssicherheit (Verkehrsunfälle mit Körperverletzung),
° illegale Einwanderung und Schlepperei, ° illegale Einwanderung und Schlepperei,
° Menschenhandel, ° Menschenhandel,
° Terrorismus, ° Terrorismus,
° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt ° Eigentumsdelikte, die insbesondere durch umherziehende Banden verübt
werden, werden,
° Drogen, ° Drogen,
° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel, ° Umwelt, begrenzt auf den Abfallhandel,
° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität, ° grosse Finanz- und Wirtschaftskriminalität,
° Waffenhandel. ° Waffenhandel.
Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch Insbesondere im zweiten Teil des nationalen Sicherheitsplans sind auch
mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen. mögliche Massnahmen und Initiativen für die lokale Ebene vorgesehen.
Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP Dieser nationale Sicherheitsplan kann auf der Website der GD SVP
(www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden. (www.vps.fgov.be) und der CGL (www.infozone.be) eingesehen werden.
2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle 2.3 Die Instanzen des Zyklus und ihre Rolle
- Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP - Zonaler Sicherheitsrat (ZSR) - Artikel 35 des GIP
- Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten - Die zonalen Sicherheitspläne werden von den zonalen Sicherheitsräten
besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator besprochen, vorbereitet und erstellt. Die Polizeibehörden (Prokurator
des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von des Königs und Bürgermeister) und die Polizeidienste sind folglich von
Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens Anfang an am zonalen Sicherheitsplan beteiligt, für den sie übrigens
alle verantwortlich sind. alle verantwortlich sind.
- Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der - Der Vorsitzende legt der Dienststelle für Kriminalpolitik und der
Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom Direktion öffentliche Sicherheit den von den Bürgermeistern und vom
Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur Prokurator des Königs gebilligten und unterzeichneten ZSP zur
Genehmigung vor. Genehmigung vor.
- Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung - Der Bürgermeister-Vorsitzende, an den das Schreiben zur Genehmigung
des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des des zonalen Sicherheitsplans adressiert ist, muss den Mitgliedern des
ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen ZSR dieses Schreiben und die darin enthaltenen Informationen
mitteilen. mitteilen.
- Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist, - Wenn die geplante Kapazität der Zone sich als unzureichend erweist,
um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen. um ihre Aufträge auszuführen, sucht der ZSR nach Lösungen.
- Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP - Der ZSR ist ebenfalls für die Bewertung und die Ausführung des ZSP
verantwortlich. verantwortlich.
- Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7) - Provinziale Beratung - Artikel 162 des GIP / Artikel 9 des GPA (7)
In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem In jeder Provinz wird eine provinziale Beratung zwischen dem
Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den Gouverneur, dem Generalprokurator beim Appellationshof, den
Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den Verwaltungspolizeidirektoren-Koordinatoren, den
Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen Gerichtspolizeidirektoren und den Vertretern der lokalen
Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Polizeidienste organisiert. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der
Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen Unterstützung der Polizeizonen. Ziel ist es, die zonalen
Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen. Sicherheitsräte und die interzonale Zusammenarbeit anzuspornen.
Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es Damit eine solche Unterstützung organisiert werden kann, ist es
natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP natürlich wichtig, dass die Polizeizonen dem Gouverneur ihren ZSP
übermitteln. übermitteln.
Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und Auf diese Weise werden auch engere Bande zwischen der föderalen und
der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht der provinzialen Ebene geknüpft, sodass eine integrierte Sicht
gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig gestärkt wird. Die GD SVP wird ihrerseits den Gouverneur regelmässig
über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung über den Stand der Dinge in Bezug auf die Hinterlegung und Genehmigung
der ZSP informieren. der ZSP informieren.
- Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise - Der Dirco muss dem CGL über den zonalen Plan und die Arbeitsweise
des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der des zonalen Sicherheitsrats Bericht erstatten. Einerseits ist der
Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten Dirco infolge des ihm durch Artikel 104 Nr. 5 des GIP erteilten
Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die Auftrags eng an der im Rahmen seiner Verantwortung in Bezug auf die
Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden Erstellung und Überwachung des zonalen Sicherheitsplans zu leistenden
Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler Unterstützung beteiligt und muss er diesbezüglich als föderaler
Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der Partner der lokalen Ebene angesehen werden. Es obliegt dem Dirco der
föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen föderalen Polizei, bei der Beratung innerhalb des ZSR die anderen
Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu Mitglieder über den Inhalt des nationalen Sicherheitsplans zu
informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des informieren, damit dieser auch tatsächlich bei der Vorbereitung des
zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der zonalen Sicherheitsplans berücksichtigt wird. Andererseits ist der
Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln Dirco gesetzlich verpflichtet, über die Ausführung der in den Artikeln
61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge 61 bis einschliesslich 64 des GIP festgelegten föderalen Aufträge
durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der durch die lokale Polizei Bericht zu erstatten. Auch von der
Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet, Bezirksebene (Dirco und Dirjud) wird ein Bericht erwartet,
insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung insbesondere vom Dirco, der aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtung
der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104 der Berichterstattung beim Generalkommissar betroffen ist (Artikel 104
Nr. 6 des GIP). Nr. 6 des GIP).
In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos In einem von der Föderalen Polizei in Zusammenarbeit mit den Dircos
ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des ausgearbeiteten Leitfaden wird die Rolle des
Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer Verwaltungspolizeidirektor-Koordinators in diesem Rahmen genauer
umschrieben werden. umschrieben werden.
3. Genehmigungsverfahren 3. Genehmigungsverfahren
Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen Gemäss Artikel 36 des GIP sind alle Polizeizonen verpflichtet, einen
zonalen Sicherheitsplan zu erstellen. zonalen Sicherheitsplan zu erstellen.
3.1 Frist 3.1 Frist
Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist Unter Berücksichtigung dieser Verpflichtung und der Genehmigungsfrist
von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung von 2 Monaten (eventuell um einen Monat verlängert bei Missbilligung
des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht des Plans), muss der ZSP spätestens für den 1. August eingereicht
werden. werden.
Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen Da es sich hierbei um das äusserste Datum handelt, können die Zonen
ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die ihre Pläne selbstverständlich davor hinterlegen. Wir verweisen auf die
Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren Wichtigkeit der Einhaltung dieser Frist, damit das ganze Verfahren
spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und spätestens im Laufe des Monats Dezember abgeschlossen werden kann und
die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann. die Ausführung der Aktionspläne mit dem Monat Januar beginnen kann.
3.2 Zulässigkeit 3.2 Zulässigkeit
Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende Die zweimonatige Genehmigungsfrist beginnt erst, wenn folgende
Bedingungen erfüllt sind: Bedingungen erfüllt sind:
- Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern) - Der Plan muss mindestens vom Bürgermeister (von den Bürgermeistern)
und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein. und vom Prokurator des Königs unterzeichnet sein.
- Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf - Der Vorsitzende des zonalen Sicherheitsrats schickt ein Exemplar auf
dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse: dem Postweg oder per elektronischer Post an folgende Adresse:
- Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) - Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP)
Direktion Öffentliche Sicherheit Direktion Öffentliche Sicherheit
Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin Zu Händen von Frau Laura SZABO - Direktorin
Rue Royale/Koningsstraat 56 Rue Royale/Koningsstraat 56
1000 BRÜSSEL 1000 BRÜSSEL
- psp.spuv@ibz.fgov.be (FR) - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR)
vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL) vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL)
Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans Die GD SVP muss unverzüglich ein Exemplar des zonalen Sicherheitsplans
an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der an die Dienststelle für Kriminalpolitik, die ebenfalls mit der
Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne betraut ist, und zwecks
Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei Stellungnahme an die Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei
schicken. schicken.
Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden Ist der Plan für zulässig erklärt, schickt die GD SVP dem Vorsitzenden
des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die des zonalen Sicherheitsrats systematisch eine Empfangsbestätigung. Die
Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der Empfangsbestätigung dient zur Bestimmung des Datums des Anfangs der
Genehmigungsfrist. Genehmigungsfrist.
Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des Im Fall von Nichtzulässigkeit des ZSP wird dem Vorsitzenden des
zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in zonalen Sicherheitsrats ein Schreiben zugestellt, in dem um Abhilfe in
Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben Bezug auf die angegebenen Punkte gebeten wird. Mit diesem Schreiben
läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an. läuft die Genehmigungsfrist noch nicht an.
3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans 3.3 Genehmigung des zonalen Sicherheitsplans
3.3.1 Allgemeines 3.3.1 Allgemeines
Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten, Um den Genehmigungsprozess zu erleichtern, werden die Zonen gebeten,
in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per in jedem Fall eine elektronische Fassung ihres Plans entweder per
E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an: E-Mail oder auf Diskette beziehungsweise CD-Rom zu schicken an:
- psp.spuv@ibz.fgov.be (FR), - psp.spuv@ibz.fgov.be (FR),
- vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL), - vpb.spuv@ibz.fgov.be (NL),
- oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben - oder, für den Versand einer Diskette oder CD-Rom, an die oben
erwähnte Adresse. erwähnte Adresse.
3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien 3.3.2 Formale und inhaltliche Kriterien
- Kriterien in puncto Form - Kriterien in puncto Form
Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur Es wird nachdrücklich empfohlen, dem Muster des Leitfadens zur
Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht Erstellung von zonalen Sicherheitsplänen zu folgen. Hierdurch entsteht
ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten ein Gleichgewicht zwischen einerseits einer bestimmten
Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und Einheitlichkeit, durch die die zonalen Sicherheitspläne lesbarer und
verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle verständlicher werden und man sich vergewissern kann, dass alle
wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer wichtigen Punkte berücksichtigt worden sind, und andererseits einer
dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der dynamischen Reflexion, die auf die Lösung spezifischer Probleme der
Zone ausgerichtet ist. Zone ausgerichtet ist.
Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die Kriterien in puncto Inhalt: die wichtigsten Elemente, denen die
genehmigenden Dienste Beachtung schenken genehmigenden Dienste Beachtung schenken
- Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen - Zusammenhang und Übereinstimmung des ZSP mit dem nationalen
Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers Sicherheitsplan und den aktuellen politischen Leitlinien des Ministers
der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem der Justiz und des Ministers des Innern sowie - falls vorhanden - dem
lokalen Sicherheitsplan, lokalen Sicherheitsplan,
- die benutzten objektiven und subjektiven Quellen, - die benutzten objektiven und subjektiven Quellen,
- Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung - Aufgrund von Artikel 37 des GIP wird der ZSP unter Berücksichtigung
des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich des nationalen Sicherheitsplans erstellt. Die Zone muss natürlich
nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht nicht die Gesamtheit der Prioritäten des NSP auswählen (Qualität geht
vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten vor Quantität), aber sie muss begründen, warum bestimmte Prioritäten
nicht berücksichtigt werden, nicht berücksichtigt werden,
- Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen - Zusammenhang zwischen dem zonalen Sicherheitsplan und anderen
politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit politischen Instrumenten auf Ebene der Vorbeugung und der Sicherheit
(Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...), (Vorbeugungs- und Sicherheitsvereinbarungen, ...),
- Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans. - Zwischenbewertung des vorigen zonalen Sicherheitsplans.
Davon sind folgende Elemente betroffen: Davon sind folgende Elemente betroffen:
- Prioritäten des ZSP 2003-2004, - Prioritäten des ZSP 2003-2004,
- Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität, - Art des Szenarios für jedes berücksichtigte Phänomen (Priorität,
besondere Beachtung, ...), besondere Beachtung, ...),
- durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse, - durchgeführte Aktionen und ihre Ergebnisse,
- Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen - Schlussfolgerung: Was muss weitergeführt, angepasst oder gestrichen
werden?, werden?,
- Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, - Einhaltung der Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise,
- Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5. - Stellenplan (Mindestnormen in puncto Personalbestand - KE vom 5.
September 2001), September 2001),
- Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung. - Einbeziehung und Informierung der Bevölkerung.
3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung 3.3.3 Beschluss zur Genehmigung oder Missbilligung
- Administrative Bearbeitung - Administrative Bearbeitung
Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug Wenn bei der Prüfung des Plans Mängel und Unzulänglichkeiten in Bezug
auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen auf die Form festgestellt werden, können die betroffenen Verwaltungen
die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu die Zone in gegenseitigem Einvernehmen bitten, die Akte zu
vervollständigen. vervollständigen.
Zum Beispiel bei: Zum Beispiel bei:
- fehlenden Anlagen, - fehlenden Anlagen,
- undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen, - undeutlichen oder fehlenden Erläuterungen,
- fehlendem Organigramm, - fehlendem Organigramm,
- ... - ...
Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung Dadurch wird die zweimonatige Billigungsfrist am Tag der Zurücksendung
des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei des Plans unterbrochen und bei Hinterlegung des geänderten Plans bei
der GD SVP neu angesetzt. der GD SVP neu angesetzt.
- Beschluss - Beschluss
Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die Gemäss Artikel 37 Absatz 3 des GIP wird der Plan, nachdem die
Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem Bürgermeister und der Prokurator des Königs ihn genehmigt haben, dem
Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung Minister des Innern und dem Minister der Justiz zur Genehmigung
vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des vorgelegt, die sich binnen einer Frist von zwei Monaten ab Empfang des
Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre Plans dazu äussern müssen. Nach Ablauf dieser Frist wird ihre
Genehmigung als erteilt betrachtet. Genehmigung als erteilt betrachtet.
In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden: In diesem Fall können zwei Arten von Genehmigung erteilt werden:
- Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen - Einfache Genehmigung: Die hierbei eventuell gemachten Bemerkungen
berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um berühren nicht die Qualität des Plans. Es handelt sich eher um
Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch Ratschläge, wie die Qualität des Plans beim nächsten Mal noch
verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...), verbessert werden könnte (Beispiel: unübersichtliche Struktur, ...),
- Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen - Genehmigung mit Bemerkungen: Hier betreffen die Bemerkungen
grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im grundlegendere Elemente, schwerwiegendere Unzulänglichkeiten, die im
nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als nächsten Plan behoben werden müssen. Diese Genehmigung muss als
Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des Warnung verstanden werden: Sollte die Zone sie bei der Erstellung des
nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer nächsten Plans nicht berücksichtigen, könnte dies zu einer
Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht Missbilligung führen (Beispiele: nicht erreichte und nicht
nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise, nachgewiesene Normen in puncto Organisation und Arbeitsweise,
nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...). nichtssagende oder unzureichende Bewertung des vorigen ZSP, ...).
Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan Wenn der Minister des Innern und der Minister der Justiz den Plan
(insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen (insgesamt oder teilweise) missbilligen, muss die Zone ihnen binnen
einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall einer Frist von einem Monat eine neue Fassung vorlegen. In diesem Fall
beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat. beschränkt sich die Genehmigungsfrist auf einen Monat.
Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu Ein Plan wird missbilligt, wenn darin zu schwerwiegende und nicht zu
rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine rechtfertigende Unzulänglichkeiten festgestellt werden, die eine
Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen Bewertung verhindern (Beispiele: keine Zwischenbewertung des vorigen
ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen ZSP, Nichtberücksichtigung der in der vorigen Genehmigung enthaltenen
Bemerkungen, wie oben erwähnt). Bemerkungen, wie oben erwähnt).
- Notifizierung des Beschlusses - Notifizierung des Beschlusses
Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des Die GD SVP schickt den Beschluss an den Bürgermeister-Vorsitzenden des
zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des zonalen Sicherheitsrats, der seinerseits die anderen Mitglieder des
ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber ZSR in einer speziell hierzu einberufenen Sondersitzung darüber
informiert. informiert.
Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren Wir bitten die Mitglieder des ZSR, diese Informationen in ihren
jeweiligen Instanzen weiterzuleiten. jeweiligen Instanzen weiterzuleiten.
3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans 3.4 Ausführung des zonalen Sicherheitsplans
Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er Ist der zonale Sicherheitsplan von den Ministern genehmigt, muss er
selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier selbstverständlich ausgeführt werden. Dazu verfügt die Zone über vier
Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der Jahre. Wir erinnern daran, dass der Korpschef für die Umsetzung der
lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des lokalen Polizeipolitik (Artikel 44 des GIP) unter der Amtsgewalt des
Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des Bürgermeisters beziehungsweise des Polizeikollegiums (Artikel 45 des
GIP) verantwortlich ist. GIP) verantwortlich ist.
Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten Zunächst müssen die im zonalen Sicherheitsplan festgelegten
Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die Entscheidungen entweder in Projekte oder Überlegungspunkte, die
besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr besondere Beachtung verdienen, umgesetzt (in beiden Fällen werden mehr
oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die oder weniger konsequente Aktionspläne ausgearbeitet) oder in die
übliche Arbeit integriert werden. übliche Arbeit integriert werden.
Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten Aktionspläne werden erstellt, um komplexe Phänomene eines bestimmten
Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der Ausmasses anzugehen, die in Zusammenarbeit mit anderen Partnern der
Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der Sicherheitskette angepackt werden. In diesem Zusammenhang wird der
polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt. polizeilichen Vorbeugungsarbeit systematisch Beachtung geschenkt.
Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel Hierfür sind die entsprechende Kapazität und besondere Mittel
unentbehrlich. unentbehrlich.
Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung Die Pläne werden vorzugsweise von einer Projektgruppe unter Führung
eines Projektleiters ausgearbeitet (8). eines Projektleiters ausgearbeitet (8).
Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen Die Lösung von Problemen geringeren Ausmasses kann in die täglichen
Polizeiaufgaben einbezogen werden. Polizeiaufgaben einbezogen werden.
Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die Auch wenn die Ausführungsphase vier Jahre dauert, gelten die
Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel Aktionspläne weiterhin für ein Jahr. Sie müssen nämlich flexibel
bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können. bleiben und je nach Zwischenbewertung angepasst werden können.
Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare Damit diese Ausführungsphase verfolgt werden kann, müssen vorher klare
Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP Indikatoren festgelegt werden. Ziel ist es, die Umsetzung des ZSP
bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen bewerten zu können. Diese Zwischenbewertungen müssen dem zonalen
Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich. Sicherheitsrat unterbreitet werden; danach sind Anpassungen möglich.
Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls Am Ende der vierjährigen Ausführungszeit wird diese Phase ebenfalls
einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat einer globalen Bewertung unterzogen, für die der zonale Sicherheitsrat
verantwortlich ist. verantwortlich ist.
Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für Diese Bewertungen bilden natürlich eine unverzichtbare Grundlage für
die Vorbereitung des nächsten ZSP. die Vorbereitung des nächsten ZSP.
4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene 4. Föderale Unterstützung auf lokaler Ebene
4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP) 4.1 Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik (GD SVP)
Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den Die GD SVP steht den lokalen und provinzialen Behörden sowie den
Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf: Polizeizonen zur Verfügung für alle Informationen in Bezug auf:
- das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren, - das vorliegende Rundschreiben und das diesbezügliche Verfahren,
- die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern, - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers des Innern,
- die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans. - die Fortschritte des zonalen Sicherheitsplans.
Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen Die GD SVP möchte die lokale Ebene auf konstruktive Weise unterstützen
durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der durch eine bessere Begleitung der zonalen Sicherheitsräte und der
provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung provinzialen Beratungsorgane sowohl auf Ebene der internen Verwaltung
als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene. als auch auf Ebene der Unsicherheitsphänomene.
4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP) 4.2 Dienststelle für Kriminalpolitik (DKP)
Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle Die DKP steht den lokalen Gerichtsbehörden zur Verfügung für alle
Informationen in Bezug auf: Informationen in Bezug auf:
- das vorliegende Rundschreiben, - das vorliegende Rundschreiben,
- die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz, - die föderalen Prioritäten, insbesondere des Ministers der Justiz,
- die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen. - die Erstellung des zonalen Sicherheitsplans im Allgemeinen.
Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen Die DKP wird ebenfalls die Arbeiten der ZSR, der provinzialen
Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie Beratungsorgane und der Ermittlungsberatungsorgane in den sie
betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die betreffenden Bereichen näher verfolgen und dabei insbesondere über die
Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums Expertennetzwerke « Polizei » und « Kriminalpolitik » des Kollegiums
der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen der Generalprokuratoren die relevanten politischen Informationen
ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben. ermitteln, um nützliche politische Empfehlungen abzugeben.
4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL) 4.3 Direktion der Beziehungen mit der lokalen Polizei (CGL)
Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von Den ganzen Zyklus der Polizeipolitik über können die Polizeizonen von
der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch: der CGL eine methodische Unterstützung erhalten, unter anderem durch:
- die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in - die methodischen Hilfsmittel und die verschiedenen Leitfäden, die in
Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den Zusammenarbeit mit zahlreichen Partnern, insbesondere mit den
Testzonen entwickelt worden sind, Testzonen entwickelt worden sind,
- eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der - eine direktere technische und methodische Unterstützung (bei der
Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der Vorbereitung und Ausarbeitung des ZSP, der Ausarbeitung der
Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die Aktionspläne, der Weiterverfolgung und Berichterstattung über die
Ausführung beim ZSR), Ausführung beim ZSR),
- eine ständige Information über dieses Thema, - eine ständige Information über dieses Thema,
- Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und - Ausbildungen (insbesondere der Mitarbeiter der Polizeipolitik und
der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke), der Prozessbegleiter innerhalb der Zonen und provinzialen Netzwerke),
- die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane - die Unterstützung und Begleitung der provinzialen Beratungsorgane
und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel und der zonalen Sicherheitsräte, damit die methodischen Hilfsmittel
und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden. und die Unterstützung so gut wie möglich angewandt werden.
5. Informationsaustausch 5. Informationsaustausch
Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und Im Rahmen dieses integrierten Prozesses ist es wichtig, den Dialog und
den Informationsaustausch zu optimalisieren. den Informationsaustausch zu optimalisieren.
- Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden - Die GD SVP wird die von den Verwaltungsbehörden ausgehenden
Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des Informationen verfolgen: Die Beschlüsse und Berichte des
Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise Bürgermeister- und Schöffenkollegiums beziehungsweise
Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im Polizeikollegiums und des Gemeinde- beziehungsweise Polizeirats im
Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden, Bereich Sicherheit und Polizei müssen der GD SVP übermittelt werden,
- Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der - Die DKP richtet sich vor allem nach den Informationen der
Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des Gerichtsbehörden (Kollegium der Generalprokuratoren, Prokurator des
Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...), Königs, Bezugsnetze des Kollegiums, ...),
- Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die - Alle Berichte des zonalen Sicherheitsrats werden an die
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die
den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt, den anderen betroffene Instanzen (9) eine Kopie übermittelt,
- Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die - Alle Berichte der provinzialen Beratungsorgane werden an die
Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die Generaldirektion Sicherheits- und Vorbeugungspolitik geschickt, die
den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel den anderen betroffenen Instanzen (10) eine Kopie übermittelt (Artikel
162 des GIP), 162 des GIP),
- Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst - Die Aktionspläne werden, auch wenn sie Teil des ZSP sind, im Herbst
an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des an die CGL geschickt: Es sei daran erinnert, dass der Vorsitzende des
zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs zonalen Sicherheitsrats im Sinne eines breiten Informationsaustauschs
zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der « zwischen den Polizeizonen und im Hinblick auf eine Datenbank der «
bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL bewährten Praktiken » die endgültig genehmigten Aktionspläne der CGL
übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist. übermittelt, die für deren Bestandsaufnahme zuständig ist.
Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf Der Austausch von Informationen und Dokumenten erfolgt möglichst auf
elektronischem Weg. elektronischem Weg.
Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5. Mit vorliegendem Rundschreiben werden das Rundschreiben PLP 26 vom 5.
Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung Juni 2002 über Anweisungen in Bezug auf das Verfahren zur Hinterlegung
und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches und Genehmigung der zonalen Sicherheitspläne 2003 (Belgisches
Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 15. Juni 2002; deutsche Übersetzung: Belgisches
Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13. Staatsblatt vom 03. Oktober 2002) und das Rundschreiben GPI 38 vom 13.
Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne Mai 2003 über die Zweijährigkeit der Zonalen Sicherheitspläne
(Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung: (Belgisches Staatsblatt vom 23. Mai 2003; deutsche Übersetzung:
Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben. Belgisches Staatsblatt vom 17. Dezember 2003) ersetzt und aufgehoben.
Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale Zum Abschluss möchte ich noch darauf hinweisen, dass der zonale
Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen Sicherheitsplan ein politisch-strategisches Instrument ist, dessen
Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute Ergebnis der Bevölkerung zugute kommen muss. Das setzt eine gute
Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst Informierung der Bevölkerung voraus. Daher muss bereits im ZSP selbst
angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll. angegeben werden, auf welche Weise das geschehen soll.
Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Wir bitten die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden Wir bitten Sie zudem, die Bürgermeister Ihrer Provinz vom Vorstehenden
in Kenntnis zu setzen. in Kenntnis zu setzen.
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anmerkungen Anmerkungen
(1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. (1) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung.
(2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des (2) Ministerieller Erlass vom 22. April 2003 zur Festlegung des
Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7. Verfahrens zur administrativen Behandlung der im Gesetz vom 7.
Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten
integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches integrierten Polizeidienstes erwähnten Angelegenheiten (Belgisches
Staatsblatt vom 23. Mai 2003). Staatsblatt vom 23. Mai 2003).
(3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer (3) Königlicher Erlass vom 14. Januar 1994 zur Schaffung einer
Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März Dienststelle für Kriminalpolitik (Belgisches Staatsblatt vom 3. März
1994). 1994).
(4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über (4) Art. 5 Nr. 4 des Königlichen Erlasses vom 3. September 2000 über
den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei den Generalkommissar und die Generaldirektionen der föderalen Polizei
(Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter (Belgisches Staatsblatt vom 23. September 2000) und vorerwähnter
Ministerieller Erlass vom 22. April 2003. Ministerieller Erlass vom 22. April 2003.
(5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern (5) Das Verfahren für die Genehmigung durch den Minister des Innern
und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten und den Minister der Justiz kann also ab dem Monat Juni des ersten
Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen. Jahres des Zyklus der Polizeipolitik beginnen.
(6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung. (6) Entwurf des Programmgesetzes vom 24. November 2003, Begründung.
(7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt. (7) Gesetz vom 5. August 1992 über das Polizeiamt.
(8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler (8) Siehe den Leitfaden zum Zyklus der Polizeipolitik auf lokaler
Ebene. Ebene.
(9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der (9) Dienststelle für Kriminalpolitik des FÖD Justiz und Direktion der
Beziehungen mit der lokalen Polizei. Beziehungen mit der lokalen Polizei.
(10) Ibidem. (10) Ibidem.
ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter ANLAGE 1 zum Rundschreiben PLP 35: Angaben über die Aktenverwalter
DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK DIENSTSTELLE FÜR KRIMINALPOLITIK
Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8 Avenue de la Porte de Hal / Hallepoortlaan 5-8
1060 Brüssel 1060 Brüssel
Fax: 02-542 74 44 Fax: 02-542 74 44
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne:
- Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik - Freddy GAZAN - Beigeordneter Generalberater für Kriminalpolitik
Tel.: 02-542 74 36 Tel.: 02-542 74 36
Freddy.Gazanjust.fgov.be Freddy.Gazanjust.fgov.be
- Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin - Aktenverwalterin: Fabienne POLAIN - Beigeordnete Beraterin
Tel.: 02-542 74 40 Tel.: 02-542 74 40
Fabienne.Polain@just.fgov.be Fabienne.Polain@just.fgov.be
Für die niederländischsprachigen Pläne: Für die niederländischsprachigen Pläne:
- Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik - Diane REYNDERS - Generalberaterin für Kriminalpolitik
Tel.: 02-542 74 25 Tel.: 02-542 74 25
Diane.Reynders@just.fgov.be Diane.Reynders@just.fgov.be
- Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin - Aktenverwalterin: Christel DEFEVER - Beigeordnete Beraterin
Tel.: 02-542 74 93 Tel.: 02-542 74 93
Christel.Defever@just.fgov.be Christel.Defever@just.fgov.be
GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK GENERALDIREKTION SICHERHEITS- UND VORBEUGUNGSPOLITIK
Direktion Öffentliche Sicherheit Direktion Öffentliche Sicherheit
Rue Royale / Koningsstraat 56 Rue Royale / Koningsstraat 56
1000 Brüssel 1000 Brüssel
Fax: 02-500 24 68 Fax: 02-500 24 68
Direktorin: Direktorin:
Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin Laura SZABO (FR/NL) - Beraterin
Tel.: 02-500 24 58 Tel.: 02-500 24 58
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne:
- Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich, - Delphine MARTINY-FRYNS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Lüttich,
Luxemburg und Hennegau) Luxemburg und Hennegau)
Tel.: 02-500 24 04 Tel.: 02-500 24 04
Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be Delphine.martiny-fryns@ibz.fgov.be
- Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk - Pierre VANBELLINGEN - Beigeordneter Berater (Verwaltungsbezirk
Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau) Brüssel-Hauptstadt, Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Hennegau)
Tel.: 02-500 24 57 Tel.: 02-500 24 57
Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be Pierre.vanbellingen@ibz.fgov.be
Für die niederländischsprachigen Pläne: Für die niederländischsprachigen Pläne:
- Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern, - Arne DORMAELS - Beigeordnete Beraterin (Provinzen Westflandern,
Ostflandern und Flämisch-Brabant) Ostflandern und Flämisch-Brabant)
Tel.: 02-500 24 23 Tel.: 02-500 24 23
Arne.dormaels@ibz.fgov.be Arne.dormaels@ibz.fgov.be
- Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen, - Gunter CEUPPENS - Beigeordneter Berater (Provinzen Antwerpen,
Limburg und Flämisch-Brabant) Limburg und Flämisch-Brabant)
Tel.: 02-500 24 60 Tel.: 02-500 24 60
Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be Gunter.ceuppens@ibz.fgov.be
DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI DIREKTION DER BEZIEHUNGEN MIT DER LOKALEN POLIZEI
Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1 Square Victoria Regina / Victoria Regina Plantsoen 1
1210 Brüssel 1210 Brüssel
Fax: 02-223 99 45/47 Fax: 02-223 99 45/47
E-Mail: cgl@ibz.fgov.be E-Mail: cgl@ibz.fgov.be
Dienstleiter: Dienstleiter:
Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik Leo EESTERMANS - Dienstleiter Polizeipolitik
Tel.: 02-223 99 05 Tel.: 02-223 99 05
Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne: Für die französischsprachigen und deutschsprachigen Pläne:
- Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm - Marylène DECOLLE (F) - Verantwortliche für das Programm
Polizeipolitik Polizeipolitik
Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Ansprechpartnerin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Tel.: 02-223 99 35 Tel.: 02-223 99 35
- Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik - Christian DEMAREZ (F) - Konsultant für Polizeipolitik
Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg Ansprechpartner der Provinzen Wallonisch-Brabant, Namur und Luxemburg
Tel.: 02-223 99 43 Tel.: 02-223 99 43
- Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik - Claude JEANMOTTE (F) - Konsultant für Polizeipolitik
Tel.: 02-223 99 39 Tel.: 02-223 99 39
- Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik - Maria PINZINO (F) - Konsultantin für Polizeipolitik
Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau Ansprechpartnerin der Provinzen Lüttich und Hennegau
Tel.: 02-223 99 40 Tel.: 02-223 99 40
Für die niederländischsprachigen Pläne: Für die niederländischsprachigen Pläne:
- Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik - Jean-Pierre DEVOS (N) - Konsultant für Polizeipolitik
Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant Ansprechpartner der Provinzen Antwerpen und Flämisch-Brabant
Tel.: 02-223 99 39 Tel.: 02-223 99 39
- Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik - Bart HEYNS (N) - Konsultant für Polizeipolitik
Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern Ansprechpartner der Provinzen Limburg und Ostflandern
Tel.: 02-223 99 37 Tel.: 02-223 99 37
- Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik - Valère HUVENEERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik
Ansprechpartner der Provinz Westflandern Ansprechpartner der Provinz Westflandern
Tel.: 02-223 99 42 Tel.: 02-223 99 42
- Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik - Thomas WAUTERS (N) - Konsultant für Polizeipolitik
Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Ansprechpartner des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
Tel.: 02-223 99 36 Tel.: 02-223 99 36
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