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Omzendbrief nr. 572. - Definitief stelsel inzake gratis openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de federale overheid. - Duitse vertaling | Circulaire n° 572. - Régime définitif en matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les membres du personnel fédéral. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST PERSONEEL EN ORGANISATIE | SERVICE PUBLIC FEDERAL PERSONNEL ET ORGANISATION |
7 JUNI 2007. - Omzendbrief nr. 572. - Definitief stelsel inzake gratis | 7 JUIN 2007. - Circulaire n° 572. - Régime définitif en matière de |
openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de | transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les |
federale overheid. - Duitse vertaling | membres du personnel fédéral. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de Omzendbrief nr. | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
572 van 7 juni 2007 betreffende het definitief stelsel inzake gratis | Circulaire n° 572 du 7 juin 2007 concernant le régime définitif en |
openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de | matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail |
federale overheid (Belgisch Staatsblad van 14 juni 2007 - Ed.2) | pour les membres du personnel fédéral (Moniteur belge du 14 juin 2007 - Ed.2) . |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION |
7. JUNI 2007 - Rundschreiben Nr. 572 - Endgültige Regelung der | 7. JUNI 2007 - Rundschreiben Nr. 572 - Endgültige Regelung der |
kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und | kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und |
Arbeitsplatz für die Personalmitglieder der Föderalbehörde | Arbeitsplatz für die Personalmitglieder der Föderalbehörde |
An die Führungsdienste und Personaldienste der Verwaltungen und | An die Führungsdienste und Personaldienste der Verwaltungen und |
anderen Dienste der föderalen öffentlichen Dienste und des | anderen Dienste der föderalen öffentlichen Dienste und des |
Ministeriums der Landesverteidigung, sowie der föderalen öffentlichen | Ministeriums der Landesverteidigung, sowie der föderalen öffentlichen |
Einrichtungen, die der Gewalt, Kontrolle oder Aufsicht des Staates | Einrichtungen, die der Gewalt, Kontrolle oder Aufsicht des Staates |
unterliegen, wie auch der anderen föderalen Einrichtungen die unter | unterliegen, wie auch der anderen föderalen Einrichtungen die unter |
den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in | den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in |
Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen | Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen |
Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort | Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort |
und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche | und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche |
Einrichtungen fallen. | Einrichtungen fallen. |
Sehr geehrte Frau Ministerin, | Sehr geehrte Frau Ministerin, |
Sehr geehrter Herr Minister, | Sehr geehrter Herr Minister, |
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, | Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, |
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, | Sehr geehrter Herr Staatssekretär, |
Nachstehend folgen neue Richtlinien anlässlich der Veröffentlichung im | Nachstehend folgen neue Richtlinien anlässlich der Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt vom 21. Mai 2007 des Königlichen Erlasses vom | Belgischen Staatsblatt vom 21. Mai 2007 des Königlichen Erlasses vom |
3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des | 3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des |
föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel | föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel |
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte | zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte |
föderale öffentliche Einrichtungen, mit denen die endgültige Regelung | föderale öffentliche Einrichtungen, mit denen die endgültige Regelung |
der vollkommen kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel | der vollkommen kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel |
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für Föderalbeamten ab den 1. Juni | zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für Föderalbeamten ab den 1. Juni |
2007 konkretisiert wird. | 2007 konkretisiert wird. |
Ich möchte aber im Besonderen auf den grossen ökologischen Wert, auf | Ich möchte aber im Besonderen auf den grossen ökologischen Wert, auf |
dem diese neue Regelung gründet, aufmerksam machen. Wenn die | dem diese neue Regelung gründet, aufmerksam machen. Wenn die |
Personalmitglieder die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen - die | Personalmitglieder die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen - die |
Zugfahrkarten und Abonnements bieten doch viele | Zugfahrkarten und Abonnements bieten doch viele |
Benutzungsmöglichkeiten - wird das ohne Zweifel die immer noch | Benutzungsmöglichkeiten - wird das ohne Zweifel die immer noch |
übermässige Nutzung von Privatfahrzeugen, und die damit verbundene | übermässige Nutzung von Privatfahrzeugen, und die damit verbundene |
Umweltschädigung, inklusive Unfälle, günstig beeinflussen. | Umweltschädigung, inklusive Unfälle, günstig beeinflussen. |
Gemäss Artikel 1, letzter Absatz, dieses Königlichen Erlasses vom 3. | Gemäss Artikel 1, letzter Absatz, dieses Königlichen Erlasses vom 3. |
Mai 2007 können föderale Dienste, für die dieser Erlass nicht ipso | Mai 2007 können föderale Dienste, für die dieser Erlass nicht ipso |
facto gilt, der Regelung freiwillig beitreten, sofern sie den Minister | facto gilt, der Regelung freiwillig beitreten, sofern sie den Minister |
des Öffentlichen Dienstes davon in Kenntnis setzen und den mit den | des Öffentlichen Dienstes davon in Kenntnis setzen und den mit den |
öffentlichen Verkehrsgesellschaften - NGBE, DE LIJN, SRWT-TEC und | öffentlichen Verkehrsgesellschaften - NGBE, DE LIJN, SRWT-TEC und |
STIB-MIVB - geschlossen Vereinbarungen beitreten. | STIB-MIVB - geschlossen Vereinbarungen beitreten. |
Da die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile | Da die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile |
erworben ist, ist es ratsam, dass in der Regel alle grösseren Strecken | erworben ist, ist es ratsam, dass in der Regel alle grösseren Strecken |
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit diesen öffentlichen | zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit diesen öffentlichen |
Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. | Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. |
Artikel 5 dieses Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 bestimmt | Artikel 5 dieses Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 bestimmt |
nochmals, dass der zuständige Minister, mit Einverständnis des | nochmals, dass der zuständige Minister, mit Einverständnis des |
Ministers des Öffentlichen Dienstes, die Fälle, deren Besonderheit | Ministers des Öffentlichen Dienstes, die Fälle, deren Besonderheit |
eine massgeschneiderte Lösung erfordert, regelt. | eine massgeschneiderte Lösung erfordert, regelt. |
Ich möchte aber die Tatsache betonen, dass jeder Fall einzeln | Ich möchte aber die Tatsache betonen, dass jeder Fall einzeln |
betrachten werden muss, und allgemeine Entscheidungen so viel wie | betrachten werden muss, und allgemeine Entscheidungen so viel wie |
möglich vermieden werden müssen. | möglich vermieden werden müssen. |
Kapitel III des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 behandelt die | Kapitel III des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 behandelt die |
aussergewöhnliche Nutzung eigener Fahrzeuge. Allerdings müssen die | aussergewöhnliche Nutzung eigener Fahrzeuge. Allerdings müssen die |
beteiligten öffentlichen Dienste zuerst Vereinbarungen schliessen mit | beteiligten öffentlichen Dienste zuerst Vereinbarungen schliessen mit |
den regionalen öffentlichen Verkehrsgesellschaften, damit ihre | den regionalen öffentlichen Verkehrsgesellschaften, damit ihre |
Personalmitglieder an der nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen | Personalmitglieder an der nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen |
Verkehrs abgeholt und dorthin zurückgebracht werden - dazu können | Verkehrs abgeholt und dorthin zurückgebracht werden - dazu können |
natürlich auch Transportmittel des beteiligten Dienstes eingesetzt | natürlich auch Transportmittel des beteiligten Dienstes eingesetzt |
werden (z. B. Militärfahrzeuge). | werden (z. B. Militärfahrzeuge). |
Um die Fahrtkosten mit eigenen Fahrzeugen so niedrig wie möglich zu | Um die Fahrtkosten mit eigenen Fahrzeugen so niedrig wie möglich zu |
halten, frage ich die zuständigen Föderalbehörden, die Erlaubnis | halten, frage ich die zuständigen Föderalbehörden, die Erlaubnis |
eigener Fahrzeuge zu benutzen so viel wie möglich einzuschränken, und | eigener Fahrzeuge zu benutzen so viel wie möglich einzuschränken, und |
wo möglich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verordnen. | wo möglich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verordnen. |
Immerhin ist das Ziel der Erteilung kostenloser Abonnements, dass die | Immerhin ist das Ziel der Erteilung kostenloser Abonnements, dass die |
Beamten die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen, um unsere | Beamten die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen, um unsere |
Umwelt und die Natur zu schützen. | Umwelt und die Natur zu schützen. |
Nur wenn das wirklich unmöglich erscheint, können Artikel 7 und | Nur wenn das wirklich unmöglich erscheint, können Artikel 7 und |
folgende dieses Erlasses angewandt werden. | folgende dieses Erlasses angewandt werden. |
Für die Berechnung der in Anspruch zu nehmenden Strecke nimmt man die | Für die Berechnung der in Anspruch zu nehmenden Strecke nimmt man die |
Referenzstrecke für öffentliche Verkehrsmittel, insofern die Strecke | Referenzstrecke für öffentliche Verkehrsmittel, insofern die Strecke |
vergleichbar ist, oder die Strecke in gerader Linie auf der NGI-Karte | vergleichbar ist, oder die Strecke in gerader Linie auf der NGI-Karte |
vom Wohnort zum Arbeitsplatz, mittels einer Multiplikation mit dem | vom Wohnort zum Arbeitsplatz, mittels einer Multiplikation mit dem |
Koeffizienten 1,25 - und dies weil Strassen in der Praxis nie einer | Koeffizienten 1,25 - und dies weil Strassen in der Praxis nie einer |
geraden Linie folgen. | geraden Linie folgen. |
Da die finanzielle Last, die dieses System mit sich bringt, von den | Da die finanzielle Last, die dieses System mit sich bringt, von den |
föderalen Diensten getragen werden muss, ist es notwendig einige | föderalen Diensten getragen werden muss, ist es notwendig einige |
Richtlinien zu bestimmen, um diese Kosten unter Kontrolle zu halten. | Richtlinien zu bestimmen, um diese Kosten unter Kontrolle zu halten. |
Zuerst muss betont werden, dass die Führungsdienste und | Zuerst muss betont werden, dass die Führungsdienste und |
Personaldienste darauf achten müssen, dass kein Missbrauch getrieben | Personaldienste darauf achten müssen, dass kein Missbrauch getrieben |
wird mit Abonnementsanträgen (insbesondere Netzabonnements), die für | wird mit Abonnementsanträgen (insbesondere Netzabonnements), die für |
die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht wirklich notwendig | die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht wirklich notwendig |
sind. | sind. |
Deshalb dränge ich darauf, dass bei allen öffentlichen | Deshalb dränge ich darauf, dass bei allen öffentlichen |
Verkehrsgesellschaften Jahresabonnements genommen werden, weil diese | Verkehrsgesellschaften Jahresabonnements genommen werden, weil diese |
viel billiger sind als Monats- oder Dreimonatsabonnements. Natürlich | viel billiger sind als Monats- oder Dreimonatsabonnements. Natürlich |
wäre es bei manchen Fällen doch angebracht, andere Abonnements zu | wäre es bei manchen Fällen doch angebracht, andere Abonnements zu |
benutzen, oder sogar Mehrfahrtenkarten, wenn es sich um | benutzen, oder sogar Mehrfahrtenkarten, wenn es sich um |
Personalmitglieder handelt, von denen feststeht, dass sie nicht das | Personalmitglieder handelt, von denen feststeht, dass sie nicht das |
ganze Jahr über arbeiten werden, z.B. im Falle befristeter | ganze Jahr über arbeiten werden, z.B. im Falle befristeter |
Arbeitsverträge, Vertretungsverträge, schwangerer Frauen,... | Arbeitsverträge, Vertretungsverträge, schwangerer Frauen,... |
Es ist ratsam, dass teilzeitbeschäftigte Personalmitglieder | Es ist ratsam, dass teilzeitbeschäftigte Personalmitglieder |
Abonnements für Teilzeitbeschäftigung benutzen. | Abonnements für Teilzeitbeschäftigung benutzen. |
Es ist notwendig, dass in allen föderalen öffentlichen Diensten und in | Es ist notwendig, dass in allen föderalen öffentlichen Diensten und in |
allen föderalen öffentlichen Einrichtungen, auf die der Königliche | allen föderalen öffentlichen Einrichtungen, auf die der Königliche |
Erlass vom 3. Mai 2007 anwendbar ist, ein Mitarbeiter des Führungs- | Erlass vom 3. Mai 2007 anwendbar ist, ein Mitarbeiter des Führungs- |
oder Personaldienstes besonders beauftragt wird, die Daten und | oder Personaldienstes besonders beauftragt wird, die Daten und |
Statistiken hinsichtlich des kostenlosen Verkehrs zwischen Wohnort und | Statistiken hinsichtlich des kostenlosen Verkehrs zwischen Wohnort und |
Arbeitsplatz der Personalmitglieder seines föderalen öffentlichen | Arbeitsplatz der Personalmitglieder seines föderalen öffentlichen |
Dienstes oder seiner Einrichtung aktuell zu halten. | Dienstes oder seiner Einrichtung aktuell zu halten. |
Der Minister des Haushalts hat übrigens mehrmals darauf gedrängt, dass | Der Minister des Haushalts hat übrigens mehrmals darauf gedrängt, dass |
die öffentlichen Dienste die Kosten des Verkehrs zwischen Wohnort und | die öffentlichen Dienste die Kosten des Verkehrs zwischen Wohnort und |
Arbeitsplatz und die Benutzung der Zugfahrkarten und Abonnements für | Arbeitsplatz und die Benutzung der Zugfahrkarten und Abonnements für |
diesen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund einer | diesen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund einer |
strukturellen Basis und korrekter und reeller Daten evaluieren würden. | strukturellen Basis und korrekter und reeller Daten evaluieren würden. |
Brüssel, den 7. Juni 2007 | Brüssel, den 7. Juni 2007 |
Der Minister des Öffentlichen Dienstes, | Der Minister des Öffentlichen Dienstes, |
Ch. DUPONT | Ch. DUPONT |