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Meertalige weergave van Omzendbrief van 07/06/2007
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Omzendbrief nr. 572. - Definitief stelsel inzake gratis openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de federale overheid. - Duitse vertaling Circulaire n° 572. - Régime définitif en matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les membres du personnel fédéral. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST PERSONEEL EN ORGANISATIE SERVICE PUBLIC FEDERAL PERSONNEL ET ORGANISATION
7 JUNI 2007. - Omzendbrief nr. 572. - Definitief stelsel inzake gratis 7 JUIN 2007. - Circulaire n° 572. - Régime définitif en matière de
openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail pour les
federale overheid. - Duitse vertaling membres du personnel fédéral. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de Omzendbrief nr. Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
572 van 7 juni 2007 betreffende het definitief stelsel inzake gratis Circulaire n° 572 du 7 juin 2007 concernant le régime définitif en
openbaar vervoer in woon-werkverkeer voor de personeelsleden van de matière de transport public gratuit de la résidence au lieu de travail
federale overheid (Belgisch Staatsblad van 14 juni 2007 - Ed.2) pour les membres du personnel fédéral (Moniteur belge du 14 juin 2007 - Ed.2) .
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST PERSONAL UND ORGANISATION
7. JUNI 2007 - Rundschreiben Nr. 572 - Endgültige Regelung der 7. JUNI 2007 - Rundschreiben Nr. 572 - Endgültige Regelung der
kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort und
Arbeitsplatz für die Personalmitglieder der Föderalbehörde Arbeitsplatz für die Personalmitglieder der Föderalbehörde
An die Führungsdienste und Personaldienste der Verwaltungen und An die Führungsdienste und Personaldienste der Verwaltungen und
anderen Dienste der föderalen öffentlichen Dienste und des anderen Dienste der föderalen öffentlichen Dienste und des
Ministeriums der Landesverteidigung, sowie der föderalen öffentlichen Ministeriums der Landesverteidigung, sowie der föderalen öffentlichen
Einrichtungen, die der Gewalt, Kontrolle oder Aufsicht des Staates Einrichtungen, die der Gewalt, Kontrolle oder Aufsicht des Staates
unterliegen, wie auch der anderen föderalen Einrichtungen die unter unterliegen, wie auch der anderen föderalen Einrichtungen die unter
den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in den Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 in
Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des föderalen
Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnort
und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte föderale öffentliche
Einrichtungen fallen. Einrichtungen fallen.
Sehr geehrte Frau Ministerin, Sehr geehrte Frau Ministerin,
Sehr geehrter Herr Minister, Sehr geehrter Herr Minister,
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sehr geehrte Frau Staatssekretärin,
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Sehr geehrter Herr Staatssekretär,
Nachstehend folgen neue Richtlinien anlässlich der Veröffentlichung im Nachstehend folgen neue Richtlinien anlässlich der Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt vom 21. Mai 2007 des Königlichen Erlasses vom Belgischen Staatsblatt vom 21. Mai 2007 des Königlichen Erlasses vom
3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des 3. Mai 2007 in Bezug auf die Übernahme der Kosten der Mitglieder des
föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel föderalen Personals für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte zwischen Wohnort und Arbeitsplatz durch den Staat und bestimmte
föderale öffentliche Einrichtungen, mit denen die endgültige Regelung föderale öffentliche Einrichtungen, mit denen die endgültige Regelung
der vollkommen kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel der vollkommen kostenlosen Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für Föderalbeamten ab den 1. Juni zwischen Wohnort und Arbeitsplatz für Föderalbeamten ab den 1. Juni
2007 konkretisiert wird. 2007 konkretisiert wird.
Ich möchte aber im Besonderen auf den grossen ökologischen Wert, auf Ich möchte aber im Besonderen auf den grossen ökologischen Wert, auf
dem diese neue Regelung gründet, aufmerksam machen. Wenn die dem diese neue Regelung gründet, aufmerksam machen. Wenn die
Personalmitglieder die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen - die Personalmitglieder die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen - die
Zugfahrkarten und Abonnements bieten doch viele Zugfahrkarten und Abonnements bieten doch viele
Benutzungsmöglichkeiten - wird das ohne Zweifel die immer noch Benutzungsmöglichkeiten - wird das ohne Zweifel die immer noch
übermässige Nutzung von Privatfahrzeugen, und die damit verbundene übermässige Nutzung von Privatfahrzeugen, und die damit verbundene
Umweltschädigung, inklusive Unfälle, günstig beeinflussen. Umweltschädigung, inklusive Unfälle, günstig beeinflussen.
Gemäss Artikel 1, letzter Absatz, dieses Königlichen Erlasses vom 3. Gemäss Artikel 1, letzter Absatz, dieses Königlichen Erlasses vom 3.
Mai 2007 können föderale Dienste, für die dieser Erlass nicht ipso Mai 2007 können föderale Dienste, für die dieser Erlass nicht ipso
facto gilt, der Regelung freiwillig beitreten, sofern sie den Minister facto gilt, der Regelung freiwillig beitreten, sofern sie den Minister
des Öffentlichen Dienstes davon in Kenntnis setzen und den mit den des Öffentlichen Dienstes davon in Kenntnis setzen und den mit den
öffentlichen Verkehrsgesellschaften - NGBE, DE LIJN, SRWT-TEC und öffentlichen Verkehrsgesellschaften - NGBE, DE LIJN, SRWT-TEC und
STIB-MIVB - geschlossen Vereinbarungen beitreten. STIB-MIVB - geschlossen Vereinbarungen beitreten.
Da die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile Da die kostenlose Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel mittlerweile
erworben ist, ist es ratsam, dass in der Regel alle grösseren Strecken erworben ist, ist es ratsam, dass in der Regel alle grösseren Strecken
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit diesen öffentlichen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz mit diesen öffentlichen
Verkehrsmitteln zurückgelegt werden. Verkehrsmitteln zurückgelegt werden.
Artikel 5 dieses Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 bestimmt Artikel 5 dieses Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 bestimmt
nochmals, dass der zuständige Minister, mit Einverständnis des nochmals, dass der zuständige Minister, mit Einverständnis des
Ministers des Öffentlichen Dienstes, die Fälle, deren Besonderheit Ministers des Öffentlichen Dienstes, die Fälle, deren Besonderheit
eine massgeschneiderte Lösung erfordert, regelt. eine massgeschneiderte Lösung erfordert, regelt.
Ich möchte aber die Tatsache betonen, dass jeder Fall einzeln Ich möchte aber die Tatsache betonen, dass jeder Fall einzeln
betrachten werden muss, und allgemeine Entscheidungen so viel wie betrachten werden muss, und allgemeine Entscheidungen so viel wie
möglich vermieden werden müssen. möglich vermieden werden müssen.
Kapitel III des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 behandelt die Kapitel III des Königlichen Erlasses vom 3. Mai 2007 behandelt die
aussergewöhnliche Nutzung eigener Fahrzeuge. Allerdings müssen die aussergewöhnliche Nutzung eigener Fahrzeuge. Allerdings müssen die
beteiligten öffentlichen Dienste zuerst Vereinbarungen schliessen mit beteiligten öffentlichen Dienste zuerst Vereinbarungen schliessen mit
den regionalen öffentlichen Verkehrsgesellschaften, damit ihre den regionalen öffentlichen Verkehrsgesellschaften, damit ihre
Personalmitglieder an der nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Personalmitglieder an der nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen
Verkehrs abgeholt und dorthin zurückgebracht werden - dazu können Verkehrs abgeholt und dorthin zurückgebracht werden - dazu können
natürlich auch Transportmittel des beteiligten Dienstes eingesetzt natürlich auch Transportmittel des beteiligten Dienstes eingesetzt
werden (z. B. Militärfahrzeuge). werden (z. B. Militärfahrzeuge).
Um die Fahrtkosten mit eigenen Fahrzeugen so niedrig wie möglich zu Um die Fahrtkosten mit eigenen Fahrzeugen so niedrig wie möglich zu
halten, frage ich die zuständigen Föderalbehörden, die Erlaubnis halten, frage ich die zuständigen Föderalbehörden, die Erlaubnis
eigener Fahrzeuge zu benutzen so viel wie möglich einzuschränken, und eigener Fahrzeuge zu benutzen so viel wie möglich einzuschränken, und
wo möglich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verordnen. wo möglich die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verordnen.
Immerhin ist das Ziel der Erteilung kostenloser Abonnements, dass die Immerhin ist das Ziel der Erteilung kostenloser Abonnements, dass die
Beamten die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen, um unsere Beamten die öffentlichen Verkehrsmittel massiv nutzen, um unsere
Umwelt und die Natur zu schützen. Umwelt und die Natur zu schützen.
Nur wenn das wirklich unmöglich erscheint, können Artikel 7 und Nur wenn das wirklich unmöglich erscheint, können Artikel 7 und
folgende dieses Erlasses angewandt werden. folgende dieses Erlasses angewandt werden.
Für die Berechnung der in Anspruch zu nehmenden Strecke nimmt man die Für die Berechnung der in Anspruch zu nehmenden Strecke nimmt man die
Referenzstrecke für öffentliche Verkehrsmittel, insofern die Strecke Referenzstrecke für öffentliche Verkehrsmittel, insofern die Strecke
vergleichbar ist, oder die Strecke in gerader Linie auf der NGI-Karte vergleichbar ist, oder die Strecke in gerader Linie auf der NGI-Karte
vom Wohnort zum Arbeitsplatz, mittels einer Multiplikation mit dem vom Wohnort zum Arbeitsplatz, mittels einer Multiplikation mit dem
Koeffizienten 1,25 - und dies weil Strassen in der Praxis nie einer Koeffizienten 1,25 - und dies weil Strassen in der Praxis nie einer
geraden Linie folgen. geraden Linie folgen.
Da die finanzielle Last, die dieses System mit sich bringt, von den Da die finanzielle Last, die dieses System mit sich bringt, von den
föderalen Diensten getragen werden muss, ist es notwendig einige föderalen Diensten getragen werden muss, ist es notwendig einige
Richtlinien zu bestimmen, um diese Kosten unter Kontrolle zu halten. Richtlinien zu bestimmen, um diese Kosten unter Kontrolle zu halten.
Zuerst muss betont werden, dass die Führungsdienste und Zuerst muss betont werden, dass die Führungsdienste und
Personaldienste darauf achten müssen, dass kein Missbrauch getrieben Personaldienste darauf achten müssen, dass kein Missbrauch getrieben
wird mit Abonnementsanträgen (insbesondere Netzabonnements), die für wird mit Abonnementsanträgen (insbesondere Netzabonnements), die für
die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht wirklich notwendig die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz nicht wirklich notwendig
sind. sind.
Deshalb dränge ich darauf, dass bei allen öffentlichen Deshalb dränge ich darauf, dass bei allen öffentlichen
Verkehrsgesellschaften Jahresabonnements genommen werden, weil diese Verkehrsgesellschaften Jahresabonnements genommen werden, weil diese
viel billiger sind als Monats- oder Dreimonatsabonnements. Natürlich viel billiger sind als Monats- oder Dreimonatsabonnements. Natürlich
wäre es bei manchen Fällen doch angebracht, andere Abonnements zu wäre es bei manchen Fällen doch angebracht, andere Abonnements zu
benutzen, oder sogar Mehrfahrtenkarten, wenn es sich um benutzen, oder sogar Mehrfahrtenkarten, wenn es sich um
Personalmitglieder handelt, von denen feststeht, dass sie nicht das Personalmitglieder handelt, von denen feststeht, dass sie nicht das
ganze Jahr über arbeiten werden, z.B. im Falle befristeter ganze Jahr über arbeiten werden, z.B. im Falle befristeter
Arbeitsverträge, Vertretungsverträge, schwangerer Frauen,... Arbeitsverträge, Vertretungsverträge, schwangerer Frauen,...
Es ist ratsam, dass teilzeitbeschäftigte Personalmitglieder Es ist ratsam, dass teilzeitbeschäftigte Personalmitglieder
Abonnements für Teilzeitbeschäftigung benutzen. Abonnements für Teilzeitbeschäftigung benutzen.
Es ist notwendig, dass in allen föderalen öffentlichen Diensten und in Es ist notwendig, dass in allen föderalen öffentlichen Diensten und in
allen föderalen öffentlichen Einrichtungen, auf die der Königliche allen föderalen öffentlichen Einrichtungen, auf die der Königliche
Erlass vom 3. Mai 2007 anwendbar ist, ein Mitarbeiter des Führungs- Erlass vom 3. Mai 2007 anwendbar ist, ein Mitarbeiter des Führungs-
oder Personaldienstes besonders beauftragt wird, die Daten und oder Personaldienstes besonders beauftragt wird, die Daten und
Statistiken hinsichtlich des kostenlosen Verkehrs zwischen Wohnort und Statistiken hinsichtlich des kostenlosen Verkehrs zwischen Wohnort und
Arbeitsplatz der Personalmitglieder seines föderalen öffentlichen Arbeitsplatz der Personalmitglieder seines föderalen öffentlichen
Dienstes oder seiner Einrichtung aktuell zu halten. Dienstes oder seiner Einrichtung aktuell zu halten.
Der Minister des Haushalts hat übrigens mehrmals darauf gedrängt, dass Der Minister des Haushalts hat übrigens mehrmals darauf gedrängt, dass
die öffentlichen Dienste die Kosten des Verkehrs zwischen Wohnort und die öffentlichen Dienste die Kosten des Verkehrs zwischen Wohnort und
Arbeitsplatz und die Benutzung der Zugfahrkarten und Abonnements für Arbeitsplatz und die Benutzung der Zugfahrkarten und Abonnements für
diesen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund einer diesen Verkehr zwischen Wohnort und Arbeitsplatz aufgrund einer
strukturellen Basis und korrekter und reeller Daten evaluieren würden. strukturellen Basis und korrekter und reeller Daten evaluieren würden.
Brüssel, den 7. Juni 2007 Brüssel, den 7. Juni 2007
Der Minister des Öffentlichen Dienstes, Der Minister des Öffentlichen Dienstes,
Ch. DUPONT Ch. DUPONT
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