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Meertalige weergave van Omzendbrief van 07/01/2003
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Omzendbrief PLP 29 betreffende de begroting van de politiezone. - Gemeentelijke dotaties aan de politiezones. - Duitse vertaling Circulaire PLP 29 relative au budget de la zone de police. - Dotations communales aux zones de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
7 JANUARI 2003. - Omzendbrief PLP 29 betreffende de begroting van de 7 JANVIER 2003. - Circulaire PLP 29 relative au budget de la zone de
politiezone. - Gemeentelijke dotaties aan de politiezones. - Duitse police. - Dotations communales aux zones de police. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
29 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 januari 2003 circulaire PLP 29 du Ministre de l'Intérieur du 7 janvier 2003
betreffende de begroting van de politiezone - Gemeentelijke dotaties relative au budget de la zone de police - Dotations communales aux
aan de politiezones (Belgisch Staatsblad van 21 januari 2003), zones de police (Moniteur belge du 21 janvier 2003), établie par le
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het Service central de traduction allemande du Commissariat
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. JANUAR 2003 - Rundschreiben PLP 29 über den Polizeihaushaltsplan 7. JANUAR 2003 - Rundschreiben PLP 29 über den Polizeihaushaltsplan
Kommunale Dotationen an die Polizeizonen Kommunale Dotationen an die Polizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale
Polizei Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
in den Mehrgemeindezonen geht der Haushaltsplan der Polizeizone zu in den Mehrgemeindezonen geht der Haushaltsplan der Polizeizone zu
Lasten der verschiedenen Gemeinden der Zone und zu Lasten des Lasten der verschiedenen Gemeinden der Zone und zu Lasten des
Föderalstaats. Der Haushaltsplan der Polizeizone umfasst daher die Föderalstaats. Der Haushaltsplan der Polizeizone umfasst daher die
Beträge der Dotationen der jeweiligen Gemeinden. Zu diesem Zweck Beträge der Dotationen der jeweiligen Gemeinden. Zu diesem Zweck
werden in Artikel 40 des GIP folgende Verpflichtungen auferlegt: werden in Artikel 40 des GIP folgende Verpflichtungen auferlegt:
1. In Mehrgemeindezonen wird der Haushaltsplan des lokalen 1. In Mehrgemeindezonen wird der Haushaltsplan des lokalen
Polizeikorps vom Polizeirat (...) genehmigt. Polizeikorps vom Polizeirat (...) genehmigt.
2. Jeder Gemeinderat der Zone stimmt über die dem lokalen Polizeikorps 2. Jeder Gemeinderat der Zone stimmt über die dem lokalen Polizeikorps
zuzuerkennende Dotation ab, die der Polizeizone zugeführt wird. zuzuerkennende Dotation ab, die der Polizeizone zugeführt wird.
3. Die Dotation wird in jeden Gemeindehaushaltsplan als Ausgabe 3. Die Dotation wird in jeden Gemeindehaushaltsplan als Ausgabe
eingetragen. eingetragen.
Die in Nr. 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse unterliegen der besonderen Die in Nr. 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse unterliegen der besonderen
spezifischen Aufsicht (Art. 71 ff. GIP). spezifischen Aufsicht (Art. 71 ff. GIP).
Bei den Haushaltsplänen 2002 der Polizeizonen sind manchmal Bei den Haushaltsplänen 2002 der Polizeizonen sind manchmal
Unstimmigkeiten festgestellt worden zwischen einerseits dem Betrag, Unstimmigkeiten festgestellt worden zwischen einerseits dem Betrag,
der als Dotation einer bestimmten Gemeinde im Haushaltsplan der der als Dotation einer bestimmten Gemeinde im Haushaltsplan der
Polizeizone angegeben ist, und andererseits dem Betrag, der im Polizeizone angegeben ist, und andererseits dem Betrag, der im
Gemeindehaushaltsplan beziehungsweise im Beschluss des Gemeinderates Gemeindehaushaltsplan beziehungsweise im Beschluss des Gemeinderates
als Dotation an die Polizeizone festgelegt worden ist. als Dotation an die Polizeizone festgelegt worden ist.
Hieraus geht ganz deutlich hervor, dass man sich in bestimmten Zonen Hieraus geht ganz deutlich hervor, dass man sich in bestimmten Zonen
auf Ebene der Gemeinde und der Zone nicht ausreichend in Bezug auf die auf Ebene der Gemeinde und der Zone nicht ausreichend in Bezug auf die
Dotationen vor dem endgültigen Beschluss beraten hat. Dotationen vor dem endgültigen Beschluss beraten hat.
Es ist selbstverständlich, dass die Beträge, die als finanzieller Es ist selbstverständlich, dass die Beträge, die als finanzieller
Beitrag an die Polizeizone im Gemeindehaushaltsplan und im Beitrag an die Polizeizone im Gemeindehaushaltsplan und im
Haushaltsplan der Polizeizone angegeben sind, übereinstimmen müssen Haushaltsplan der Polizeizone angegeben sind, übereinstimmen müssen
und dass die Polizeizone auf erhebliche Finanzierungsprobleme stossen und dass die Polizeizone auf erhebliche Finanzierungsprobleme stossen
kann, wenn der im Gemeindehaushaltsplan eingetragene finanzielle kann, wenn der im Gemeindehaushaltsplan eingetragene finanzielle
Beitrag unter dem Betrag liegt, der im Haushaltsplan der Polizeizone Beitrag unter dem Betrag liegt, der im Haushaltsplan der Polizeizone
eingetragen ist. eingetragen ist.
Daher bitte ich die Mehrgemeindezonen und die dazugehörenden Daher bitte ich die Mehrgemeindezonen und die dazugehörenden
Gemeinden, sich effektiv zu beraten und einen eindeutigen Beschluss in Gemeinden, sich effektiv zu beraten und einen eindeutigen Beschluss in
Bezug auf die kommunalen Dotationen zu fassen, bevor sowohl die Bezug auf die kommunalen Dotationen zu fassen, bevor sowohl die
Gemeinde als auch die Polizeizone die in Nr. 1 und 2 erwähnten Gemeinde als auch die Polizeizone die in Nr. 1 und 2 erwähnten
Beschlüsse fasst. Im Idealfall sollte der Beschluss zuerst auf Ebene Beschlüsse fasst. Im Idealfall sollte der Beschluss zuerst auf Ebene
der Gemeinden gefasst werden, bevor die Polizeizone diese Beträge in der Gemeinden gefasst werden, bevor die Polizeizone diese Beträge in
ihren Haushaltsplan einträgt und sie dem Polizeirat zur Abstimmung ihren Haushaltsplan einträgt und sie dem Polizeirat zur Abstimmung
vorlegt. vorlegt.
Schliesslich möchte ich die Gemeinderäte und die Polizeiräte daran Schliesslich möchte ich die Gemeinderäte und die Polizeiräte daran
erinnern, dass ihre jeweiligen Beschlüsse im Rahmen der durch das GIP erinnern, dass ihre jeweiligen Beschlüsse im Rahmen der durch das GIP
eingeführten spezifischen Verwaltungsaufsicht dem Gouverneur binnen eingeführten spezifischen Verwaltungsaufsicht dem Gouverneur binnen
zwanzig Tagen nach der Beschlussfassung zugeschickt werden müssen zwanzig Tagen nach der Beschlussfassung zugeschickt werden müssen
(Art. 71 GIP). (Art. 71 GIP).
Für die Behandlung der Akten wäre es von grossem Vorteil, wenn man Für die Behandlung der Akten wäre es von grossem Vorteil, wenn man
sich für die Zusendung der Unterlagen absprechen und diese sogar sich für die Zusendung der Unterlagen absprechen und diese sogar
gleichzeitig an die Aufsichtsbehörden schicken würde. gleichzeitig an die Aufsichtsbehörden schicken würde.
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken.
Bitte informieren Sie die Bürgermeister der Gemeinden der Bitte informieren Sie die Bürgermeister der Gemeinden der
Mehrgemeindezonen Ihrer Provinz unverzüglich über Voraufgehendes. Mehrgemeindezonen Ihrer Provinz unverzüglich über Voraufgehendes.
Der Minister Der Minister
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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