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Omzendbrief PLP 29 betreffende de begroting van de politiezone. - Gemeentelijke dotaties aan de politiezones. - Duitse vertaling | Circulaire PLP 29 relative au budget de la zone de police. - Dotations communales aux zones de police. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
7 JANUARI 2003. - Omzendbrief PLP 29 betreffende de begroting van de | 7 JANVIER 2003. - Circulaire PLP 29 relative au budget de la zone de |
politiezone. - Gemeentelijke dotaties aan de politiezones. - Duitse | police. - Dotations communales aux zones de police. - Traduction |
vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
29 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 7 januari 2003 | circulaire PLP 29 du Ministre de l'Intérieur du 7 janvier 2003 |
betreffende de begroting van de politiezone - Gemeentelijke dotaties | relative au budget de la zone de police - Dotations communales aux |
aan de politiezones (Belgisch Staatsblad van 21 januari 2003), | zones de police (Moniteur belge du 21 janvier 2003), établie par le |
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
7. JANUAR 2003 - Rundschreiben PLP 29 über den Polizeihaushaltsplan | 7. JANUAR 2003 - Rundschreiben PLP 29 über den Polizeihaushaltsplan |
Kommunale Dotationen an die Polizeizonen | Kommunale Dotationen an die Polizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
Polizei | Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
in den Mehrgemeindezonen geht der Haushaltsplan der Polizeizone zu | in den Mehrgemeindezonen geht der Haushaltsplan der Polizeizone zu |
Lasten der verschiedenen Gemeinden der Zone und zu Lasten des | Lasten der verschiedenen Gemeinden der Zone und zu Lasten des |
Föderalstaats. Der Haushaltsplan der Polizeizone umfasst daher die | Föderalstaats. Der Haushaltsplan der Polizeizone umfasst daher die |
Beträge der Dotationen der jeweiligen Gemeinden. Zu diesem Zweck | Beträge der Dotationen der jeweiligen Gemeinden. Zu diesem Zweck |
werden in Artikel 40 des GIP folgende Verpflichtungen auferlegt: | werden in Artikel 40 des GIP folgende Verpflichtungen auferlegt: |
1. In Mehrgemeindezonen wird der Haushaltsplan des lokalen | 1. In Mehrgemeindezonen wird der Haushaltsplan des lokalen |
Polizeikorps vom Polizeirat (...) genehmigt. | Polizeikorps vom Polizeirat (...) genehmigt. |
2. Jeder Gemeinderat der Zone stimmt über die dem lokalen Polizeikorps | 2. Jeder Gemeinderat der Zone stimmt über die dem lokalen Polizeikorps |
zuzuerkennende Dotation ab, die der Polizeizone zugeführt wird. | zuzuerkennende Dotation ab, die der Polizeizone zugeführt wird. |
3. Die Dotation wird in jeden Gemeindehaushaltsplan als Ausgabe | 3. Die Dotation wird in jeden Gemeindehaushaltsplan als Ausgabe |
eingetragen. | eingetragen. |
Die in Nr. 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse unterliegen der besonderen | Die in Nr. 1 und 2 aufgeführten Beschlüsse unterliegen der besonderen |
spezifischen Aufsicht (Art. 71 ff. GIP). | spezifischen Aufsicht (Art. 71 ff. GIP). |
Bei den Haushaltsplänen 2002 der Polizeizonen sind manchmal | Bei den Haushaltsplänen 2002 der Polizeizonen sind manchmal |
Unstimmigkeiten festgestellt worden zwischen einerseits dem Betrag, | Unstimmigkeiten festgestellt worden zwischen einerseits dem Betrag, |
der als Dotation einer bestimmten Gemeinde im Haushaltsplan der | der als Dotation einer bestimmten Gemeinde im Haushaltsplan der |
Polizeizone angegeben ist, und andererseits dem Betrag, der im | Polizeizone angegeben ist, und andererseits dem Betrag, der im |
Gemeindehaushaltsplan beziehungsweise im Beschluss des Gemeinderates | Gemeindehaushaltsplan beziehungsweise im Beschluss des Gemeinderates |
als Dotation an die Polizeizone festgelegt worden ist. | als Dotation an die Polizeizone festgelegt worden ist. |
Hieraus geht ganz deutlich hervor, dass man sich in bestimmten Zonen | Hieraus geht ganz deutlich hervor, dass man sich in bestimmten Zonen |
auf Ebene der Gemeinde und der Zone nicht ausreichend in Bezug auf die | auf Ebene der Gemeinde und der Zone nicht ausreichend in Bezug auf die |
Dotationen vor dem endgültigen Beschluss beraten hat. | Dotationen vor dem endgültigen Beschluss beraten hat. |
Es ist selbstverständlich, dass die Beträge, die als finanzieller | Es ist selbstverständlich, dass die Beträge, die als finanzieller |
Beitrag an die Polizeizone im Gemeindehaushaltsplan und im | Beitrag an die Polizeizone im Gemeindehaushaltsplan und im |
Haushaltsplan der Polizeizone angegeben sind, übereinstimmen müssen | Haushaltsplan der Polizeizone angegeben sind, übereinstimmen müssen |
und dass die Polizeizone auf erhebliche Finanzierungsprobleme stossen | und dass die Polizeizone auf erhebliche Finanzierungsprobleme stossen |
kann, wenn der im Gemeindehaushaltsplan eingetragene finanzielle | kann, wenn der im Gemeindehaushaltsplan eingetragene finanzielle |
Beitrag unter dem Betrag liegt, der im Haushaltsplan der Polizeizone | Beitrag unter dem Betrag liegt, der im Haushaltsplan der Polizeizone |
eingetragen ist. | eingetragen ist. |
Daher bitte ich die Mehrgemeindezonen und die dazugehörenden | Daher bitte ich die Mehrgemeindezonen und die dazugehörenden |
Gemeinden, sich effektiv zu beraten und einen eindeutigen Beschluss in | Gemeinden, sich effektiv zu beraten und einen eindeutigen Beschluss in |
Bezug auf die kommunalen Dotationen zu fassen, bevor sowohl die | Bezug auf die kommunalen Dotationen zu fassen, bevor sowohl die |
Gemeinde als auch die Polizeizone die in Nr. 1 und 2 erwähnten | Gemeinde als auch die Polizeizone die in Nr. 1 und 2 erwähnten |
Beschlüsse fasst. Im Idealfall sollte der Beschluss zuerst auf Ebene | Beschlüsse fasst. Im Idealfall sollte der Beschluss zuerst auf Ebene |
der Gemeinden gefasst werden, bevor die Polizeizone diese Beträge in | der Gemeinden gefasst werden, bevor die Polizeizone diese Beträge in |
ihren Haushaltsplan einträgt und sie dem Polizeirat zur Abstimmung | ihren Haushaltsplan einträgt und sie dem Polizeirat zur Abstimmung |
vorlegt. | vorlegt. |
Schliesslich möchte ich die Gemeinderäte und die Polizeiräte daran | Schliesslich möchte ich die Gemeinderäte und die Polizeiräte daran |
erinnern, dass ihre jeweiligen Beschlüsse im Rahmen der durch das GIP | erinnern, dass ihre jeweiligen Beschlüsse im Rahmen der durch das GIP |
eingeführten spezifischen Verwaltungsaufsicht dem Gouverneur binnen | eingeführten spezifischen Verwaltungsaufsicht dem Gouverneur binnen |
zwanzig Tagen nach der Beschlussfassung zugeschickt werden müssen | zwanzig Tagen nach der Beschlussfassung zugeschickt werden müssen |
(Art. 71 GIP). | (Art. 71 GIP). |
Für die Behandlung der Akten wäre es von grossem Vorteil, wenn man | Für die Behandlung der Akten wäre es von grossem Vorteil, wenn man |
sich für die Zusendung der Unterlagen absprechen und diese sogar | sich für die Zusendung der Unterlagen absprechen und diese sogar |
gleichzeitig an die Aufsichtsbehörden schicken würde. | gleichzeitig an die Aufsichtsbehörden schicken würde. |
Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das | Ich bitte die Frauen und Herren Gouverneure, das Datum, an dem das |
vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht | vorliegende Rundschreiben im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht |
worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. | worden ist, im Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Bitte informieren Sie die Bürgermeister der Gemeinden der | Bitte informieren Sie die Bürgermeister der Gemeinden der |
Mehrgemeindezonen Ihrer Provinz unverzüglich über Voraufgehendes. | Mehrgemeindezonen Ihrer Provinz unverzüglich über Voraufgehendes. |
Der Minister | Der Minister |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |