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Ministeriëleomzendbrief GPI 19 betreffende de functie, bevoegdheden en opdrachten van de politieassistenten. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle GPI 19 relative à la fonction, aux compétences et aux missions des assistants de police. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
6 MEI 2002. -Ministeriëleomzendbrief GPI 19 betreffende de functie, | 6 MAI 2002. - Circulaire ministérielle GPI 19 relative à la fonction, |
bevoegdheden en opdrachten van de politieassistenten. - Duitse | aux compétences et aux missions des assistants de police. - Traduction |
vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
omzendbrief GPI 19 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 mei | circulaire GPI 19 du Ministre de l'Intérieur du 6 mai 2002 relative à |
2002 betreffende de functie, bevoegdheden en opdrachten van de | la fonction, aux compétences et aux missions des assistants de police |
politieassistenten (Belgisch Staatsblad van 11 juni 2002), opgemaakt | (Moniteur belge du 11 juin 2002), établie par le Service central de |
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
6. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 19 über die Funktion, | 6. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 19 über die Funktion, |
die Befugnisse und die Aufträge der Polizeiassistenten | die Befugnisse und die Aufträge der Polizeiassistenten |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
anlässlich der Polizeireform, aber auch auf Wunsch der | anlässlich der Polizeireform, aber auch auf Wunsch der |
Polizeiassistenten denke ich, dass es nützlich ist, dieses | Polizeiassistenten denke ich, dass es nützlich ist, dieses |
Rundschreiben, in dem die Funktion, die Befugnisse und die Aufträge | Rundschreiben, in dem die Funktion, die Befugnisse und die Aufträge |
der oben erwähnten Personalkategorie innerhalb der neuen | der oben erwähnten Personalkategorie innerhalb der neuen |
Polizeiorganisation erläutert werden, zu verbreiten. | Polizeiorganisation erläutert werden, zu verbreiten. |
1. Einleitung | 1. Einleitung |
a. Nach stetigen Bemühungen der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, der | a. Nach stetigen Bemühungen der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, der |
Polizeibehörden und nicht zuletzt des Nationalen Verbands der | Polizeibehörden und nicht zuletzt des Nationalen Verbands der |
Polizeiassistenten ist im Belgischen Staatsblatt vom 19. März 1998 der | Polizeiassistenten ist im Belgischen Staatsblatt vom 19. März 1998 der |
Königliche Erlass (vom 22. Dezember 1997) über die allgemeinen | Königliche Erlass (vom 22. Dezember 1997) über die allgemeinen |
Bestimmungen in Bezug auf die Anwerbung und die Ernennung der | Bestimmungen in Bezug auf die Anwerbung und die Ernennung der |
Polizeiassistenten erschienen. | Polizeiassistenten erschienen. |
Das Ministerielle Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 über das | Das Ministerielle Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 über das |
Statut der Polizeiassistenten enthielt darüber hinaus einige | Statut der Polizeiassistenten enthielt darüber hinaus einige |
Präzisierungen in Bezug auf Anwerbung, Ernennung und Laufbahn sowie | Präzisierungen in Bezug auf Anwerbung, Ernennung und Laufbahn sowie |
Aufträge, Befugnisse und Ausrüstung des Polizeiassistenten. | Aufträge, Befugnisse und Ausrüstung des Polizeiassistenten. |
b. Die Polizeireform hat folglich auch eine Auswirkung auf die | b. Die Polizeireform hat folglich auch eine Auswirkung auf die |
Kategorie der Polizeiassistenten. Aus dem Königlichen Erlass vom 30. | Kategorie der Polizeiassistenten. Aus dem Königlichen Erlass vom 30. |
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste (Mammuterlass) geht hervor, dass die Polizeiassistenten | Polizeidienste (Mammuterlass) geht hervor, dass die Polizeiassistenten |
seit dem 1. April 2001 kein spezifisches Statut mehr haben. Der | seit dem 1. April 2001 kein spezifisches Statut mehr haben. Der |
Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter; zudem sind für | Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter; zudem sind für |
die Ausübung der Funktion des Polizeiassistenten besondere Kenntnisse | die Ausübung der Funktion des Polizeiassistenten besondere Kenntnisse |
und/oder Qualitäten erforderlich. Um als Polizeiassistent angeworben | und/oder Qualitäten erforderlich. Um als Polizeiassistent angeworben |
zu werden, muss der Bewerber Inhaber eines Diploms oder | zu werden, muss der Bewerber Inhaber eines Diploms oder |
Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie oder | Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie oder |
Kriminologie sein (Art. I.I.1. Nr. 14 und Art. IV.I.9). | Kriminologie sein (Art. I.I.1. Nr. 14 und Art. IV.I.9). |
Durch den Königlichen Erlass vom 24. August 2001 zur Aufhebung | Durch den Königlichen Erlass vom 24. August 2001 zur Aufhebung |
verschiedener Erlasse in Bezug auf die Gendarmerie, die | verschiedener Erlasse in Bezug auf die Gendarmerie, die |
Gemeindepolizei und die Gerichtspolizei wird zudem der in der | Gemeindepolizei und die Gerichtspolizei wird zudem der in der |
Einleitung des vorliegenden Rundschreibens erwähnte Königliche Erlass | Einleitung des vorliegenden Rundschreibens erwähnte Königliche Erlass |
vom [22. Dezember 1997] aufgehoben. | vom [22. Dezember 1997] aufgehoben. |
2. Zielsetzungen | 2. Zielsetzungen |
Das vorliegende Rundschreiben richtet sich vor allem an die lokalen | Das vorliegende Rundschreiben richtet sich vor allem an die lokalen |
Polizeibehörden mit folgenden Zielsetzungen: | Polizeibehörden mit folgenden Zielsetzungen: |
- an die soziale Rolle der lokalen Polizei erinnern, | - an die soziale Rolle der lokalen Polizei erinnern, |
- die Funktion des Polizeiassistenten in diesem sozialen Rahmen | - die Funktion des Polizeiassistenten in diesem sozialen Rahmen |
erläutern, | erläutern, |
- die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten näher bestimmen. | - die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten näher bestimmen. |
Diese Aufträge rechtfertigen sich im Rahmen der neuen Polizeistruktur. | Diese Aufträge rechtfertigen sich im Rahmen der neuen Polizeistruktur. |
Denn auf lokaler Ebene ist die Struktur tiefgreifend geändert worden. | Denn auf lokaler Ebene ist die Struktur tiefgreifend geändert worden. |
Die Funktion sowie die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten | Die Funktion sowie die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten |
sind im Prinzip nicht grundlegend geändert worden; dagegen sind die | sind im Prinzip nicht grundlegend geändert worden; dagegen sind die |
Umstände, unter denen diese Änderungen stattfinden werden, völlig | Umstände, unter denen diese Änderungen stattfinden werden, völlig |
geändert worden. Man denke an die künftige grundlegende Rolle der | geändert worden. Man denke an die künftige grundlegende Rolle der |
lokalen Polizei, an die Anwendung der Organisations- und | lokalen Polizei, an die Anwendung der Organisations- und |
Arbeitsnormen, an die Umsetzung der Sicherheitspläne usw. | Arbeitsnormen, an die Umsetzung der Sicherheitspläne usw. |
3. Soziale Rolle der lokalen Polizei | 3. Soziale Rolle der lokalen Polizei |
a. Allgemeiner Rahmen | a. Allgemeiner Rahmen |
Die lokale Polizei gewährleistet die bürgernahe Polizeiarbeit. Diese | Die lokale Polizei gewährleistet die bürgernahe Polizeiarbeit. Diese |
umfasst alle administrativen und gerichtlichen Aufträge, die zur | umfasst alle administrativen und gerichtlichen Aufträge, die zur |
Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten nötig sind. | Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten nötig sind. |
Vorbeugung, Hilfe und Beistand an die Bevölkerung sind nur einige | Vorbeugung, Hilfe und Beistand an die Bevölkerung sind nur einige |
Stichworte dessen, was man unter bürgernaher Polizei versteht. Ihre | Stichworte dessen, was man unter bürgernaher Polizei versteht. Ihre |
eigentliche Verwirklichung geschieht unter Beachtung minimaler | eigentliche Verwirklichung geschieht unter Beachtung minimaler |
Organisations- und Arbeitsnormen, wie z.B.: | Organisations- und Arbeitsnormen, wie z.B.: |
- Revierarbeit, | - Revierarbeit, |
- Empfang, | - Empfang, |
- polizeilicher Opferbeistand, | - polizeilicher Opferbeistand, |
- ... | - ... |
Die lokale Polizei hat als Unternehmen ihrem Personal gegenüber auch | Die lokale Polizei hat als Unternehmen ihrem Personal gegenüber auch |
eine soziale Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe fällt insbesondere | eine soziale Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe fällt insbesondere |
unter die Verantwortung des Korpschefs, der sich hierbei beistehen | unter die Verantwortung des Korpschefs, der sich hierbei beistehen |
lässt von: | lässt von: |
- (eventuell) einem Sozialdienst, | - (eventuell) einem Sozialdienst, |
- den Vorbeugungsberatern des Internen und/oder Externen Dienstes für | - den Vorbeugungsberatern des Internen und/oder Externen Dienstes für |
Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. | Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. |
b. Gesetzlicher Rahmen | b. Gesetzlicher Rahmen |
Nach dieser globalen Betrachtung über die soziale Rolle der Polizei | Nach dieser globalen Betrachtung über die soziale Rolle der Polizei |
sollte an einige wichtige Gesetzesbestimmungen erinnert werden, mit | sollte an einige wichtige Gesetzesbestimmungen erinnert werden, mit |
denen die soziale Funktion der Gesamtheit der Polizei und ihrer | denen die soziale Funktion der Gesamtheit der Polizei und ihrer |
einzelnen Mitglieder festgelegt werden. | einzelnen Mitglieder festgelegt werden. |
Im Rahmengesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei | Im Rahmengesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes werden die | Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes werden die |
allgemeinen Grundsätze des Statuts der Polizeibeamten bestimmt. In | allgemeinen Grundsätze des Statuts der Polizeibeamten bestimmt. In |
Artikel 123 wird festgelegt, dass die Polizeibeamten jederzeit und | Artikel 123 wird festgelegt, dass die Polizeibeamten jederzeit und |
unter allen Umständen den Bürgern Schutz bieten und ihnen den Beistand | unter allen Umständen den Bürgern Schutz bieten und ihnen den Beistand |
leisten, den diese von ihnen erwarten dürfen. | leisten, den diese von ihnen erwarten dürfen. |
Während im oben erwähnten Artikel 123 der Polizeibeamte als Individuum | Während im oben erwähnten Artikel 123 der Polizeibeamte als Individuum |
gemeint ist, wird in der einleitenden Begründung dieses Gesetzes eher | gemeint ist, wird in der einleitenden Begründung dieses Gesetzes eher |
die Rolle der Polizei und insbesondere ihre soziale Rolle im Rahmen | die Rolle der Polizei und insbesondere ihre soziale Rolle im Rahmen |
des Community Policing [(bürgernahe Polizeiarbeit)] angegangen. Diese | des Community Policing [(bürgernahe Polizeiarbeit)] angegangen. Diese |
Rolle wird wie folgt beschrieben: | Rolle wird wie folgt beschrieben: |
« Die wesentliche Bedingung für die gute Arbeitsweise eines modernen | « Die wesentliche Bedingung für die gute Arbeitsweise eines modernen |
Polizeidienstes ist die optimale Integrierung der Polizei in die | Polizeidienstes ist die optimale Integrierung der Polizei in die |
Gesellschaft. Community Policing ist sowohl eine philosophische als | Gesellschaft. Community Policing ist sowohl eine philosophische als |
auch eine organisatorische Strategie, die eine enge Zusammenarbeit der | auch eine organisatorische Strategie, die eine enge Zusammenarbeit der |
Polizei mit der lokalen Bevölkerung ermöglicht, um Verbrechen und | Polizei mit der lokalen Bevölkerung ermöglicht, um Verbrechen und |
Vergehen aufzuklären und dem Unsicherheitsgefühl, den Störungen des | Vergehen aufzuklären und dem Unsicherheitsgefühl, den Störungen des |
gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Kriminalität im Revier | gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Kriminalität im Revier |
vorzubeugen. Ständige enge und persönliche Kontakte bilden hierzu eine | vorzubeugen. Ständige enge und persönliche Kontakte bilden hierzu eine |
grundlegende Voraussetzung. Eine gesellschaftlich integrierte Polizei | grundlegende Voraussetzung. Eine gesellschaftlich integrierte Polizei |
kann über mehr gesellschaftliche Informationen verfügen. » | kann über mehr gesellschaftliche Informationen verfügen. » |
Im Einleitenden Titel des Strafprozessgesetzbuches wird unter Artikel | Im Einleitenden Titel des Strafprozessgesetzbuches wird unter Artikel |
3bis der Schwerpunkt auf eine andere Rolle der Polizei innerhalb des | 3bis der Schwerpunkt auf eine andere Rolle der Polizei innerhalb des |
gesellschaftlichen Kontextes gelegt: | gesellschaftlichen Kontextes gelegt: |
« Den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen muss sorgfältig und | « Den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen muss sorgfältig und |
konkret beigestanden werden, insbesondere indem ihnen die nötige | konkret beigestanden werden, insbesondere indem ihnen die nötige |
Information besorgt wird und gegebenenfalls indem sie mit den | Information besorgt wird und gegebenenfalls indem sie mit den |
spezialisierten Diensten in Verbindung gesetzt werden. » | spezialisierten Diensten in Verbindung gesetzt werden. » |
Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt ist die | Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt ist die |
Grundlage jeden Auftretens den Opfern gegenüber. In diesem Artikel | Grundlage jeden Auftretens den Opfern gegenüber. In diesem Artikel |
heisst es: | heisst es: |
« Polizeidienste setzen Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, | « Polizeidienste setzen Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, |
mit spezialisierten Diensten in Verbindung. | mit spezialisierten Diensten in Verbindung. |
Sie leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie | Sie leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie |
ihnen die nötige Information erteilen. » | ihnen die nötige Information erteilen. » |
Im Rundschreiben OOP 15ter vom 19. Juli 1999 über den polizeilichen | Im Rundschreiben OOP 15ter vom 19. Juli 1999 über den polizeilichen |
Beistand an Opfer wird die Rolle der Polizei auf diesem Gebiet | Beistand an Opfer wird die Rolle der Polizei auf diesem Gebiet |
präzisiert und abgegrenzt. | präzisiert und abgegrenzt. |
Im Königlichen Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der | Im Königlichen Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der |
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf | Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf |
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu | die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu |
Gunsten der Bevölkerung wird der polizeiliche Opferbeistand als eine | Gunsten der Bevölkerung wird der polizeiliche Opferbeistand als eine |
der sechs Funktionen zur Gewährleistung dieser minimalen | der sechs Funktionen zur Gewährleistung dieser minimalen |
Dienstleistung bestimmt. Gemäss Artikel 5 des vorgenannten KE besteht | Dienstleistung bestimmt. Gemäss Artikel 5 des vorgenannten KE besteht |
die Funktion polizeilicher Opferbeistand darin, die Opfer in | die Funktion polizeilicher Opferbeistand darin, die Opfer in |
angemessener Weise zu empfangen, sie zu informieren und ihnen Beistand | angemessener Weise zu empfangen, sie zu informieren und ihnen Beistand |
zu leisten. Obwohl von jedem Polizeibeamten erwartet wird, dass er | zu leisten. Obwohl von jedem Polizeibeamten erwartet wird, dass er |
diese Aufgabe erfüllen kann, gilt die Benennung eines spezialisierten | diese Aufgabe erfüllen kann, gilt die Benennung eines spezialisierten |
Mitarbeiters pro Zone als minimale Norm für diese Funktion. | Mitarbeiters pro Zone als minimale Norm für diese Funktion. |
Im Rundschreiben PLP 10 vom 9. Oktober 2001 zum gleichen Thema werden | Im Rundschreiben PLP 10 vom 9. Oktober 2001 zum gleichen Thema werden |
zudem die möglichen Aufträge bestimmt, mit denen der spezialisierte | zudem die möglichen Aufträge bestimmt, mit denen der spezialisierte |
Mitarbeiter betraut werden kann; diesem Rundschreiben gemäss kann | Mitarbeiter betraut werden kann; diesem Rundschreiben gemäss kann |
diese Aufgabe einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des | diese Aufgabe einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des |
Zivilpersonals mit geeignetem Diplom anvertraut werden. | Zivilpersonals mit geeignetem Diplom anvertraut werden. |
c. Aus dem Vorhergehenden lässt sich schlussfolgern, dass ein lokales | c. Aus dem Vorhergehenden lässt sich schlussfolgern, dass ein lokales |
Polizeikorps sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Organisation | Polizeikorps sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Organisation |
eine sehr wichtige soziale Funktion zu erfüllen hat. Es wird daher | eine sehr wichtige soziale Funktion zu erfüllen hat. Es wird daher |
empfohlen, einen (oder mehrere) Polizeiassistenten vorzusehen und sie | empfohlen, einen (oder mehrere) Polizeiassistenten vorzusehen und sie |
unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal arbeiten zu lassen. | unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal arbeiten zu lassen. |
4. Funktion des Polizeiassistenten | 4. Funktion des Polizeiassistenten |
a. Aus dem allgemeinen und gesetzlichen Rahmen wird ersichtlich, dass | a. Aus dem allgemeinen und gesetzlichen Rahmen wird ersichtlich, dass |
die Rolle der Polizei über die reine polizeiliche Hilfeleistung | die Rolle der Polizei über die reine polizeiliche Hilfeleistung |
hinausgeht. Die Hilfe an die Bevölkerung im weiten Sinne ist ein sehr | hinausgeht. Die Hilfe an die Bevölkerung im weiten Sinne ist ein sehr |
wichtiger Auftrag der Polizei und besonders der lokalen Polizei. Man | wichtiger Auftrag der Polizei und besonders der lokalen Polizei. Man |
stellt jedoch fest, dass diese Aufträge der Polizei in ihrer | stellt jedoch fest, dass diese Aufträge der Polizei in ihrer |
Gesamtheit zugeteilt sind, während die praktische Umsetzung der | Gesamtheit zugeteilt sind, während die praktische Umsetzung der |
Initiative der (lokalen) Polizeibehörden überlassen wird. | Initiative der (lokalen) Polizeibehörden überlassen wird. |
Es ist nicht zu leugnen, dass diese Aufgaben, obwohl sie von jedem | Es ist nicht zu leugnen, dass diese Aufgaben, obwohl sie von jedem |
Polizeibeamten verlangt werden, eine besondere Kenntnis voraussetzen. | Polizeibeamten verlangt werden, eine besondere Kenntnis voraussetzen. |
Deshalb stellt sich die Frage, ob der Polizeiassistent hier eine Rolle | Deshalb stellt sich die Frage, ob der Polizeiassistent hier eine Rolle |
spielen kann. | spielen kann. |
b. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit den Elementen | b. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit den Elementen |
befassen, die die « spezialisierte » Funktion des Polizeiassistenten | befassen, die die « spezialisierte » Funktion des Polizeiassistenten |
ausmachen. | ausmachen. |
Wie bereits gesagt muss der Polizeiassistent Inhaber eines Diploms | Wie bereits gesagt muss der Polizeiassistent Inhaber eines Diploms |
oder Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie | oder Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie |
oder Kriminologie sein, das mindestens gleichwertig mit denjenigen | oder Kriminologie sein, das mindestens gleichwertig mit denjenigen |
ist, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe 2+ in den föderalen | ist, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe 2+ in den föderalen |
Verwaltungen in Frage kommen. | Verwaltungen in Frage kommen. |
Ein Polizeiassistent ist folglich ein Polizeibeamter mit spezifischen | Ein Polizeiassistent ist folglich ein Polizeibeamter mit spezifischen |
Sachkenntnissen in sozialen Bereichen. | Sachkenntnissen in sozialen Bereichen. |
Der Polizeiassistent leitet die verschiedenen sozialen Probleme, die | Der Polizeiassistent leitet die verschiedenen sozialen Probleme, die |
eine aussergerichtliche Vorgehensweise erfordern, an das Sozialwesen | eine aussergerichtliche Vorgehensweise erfordern, an das Sozialwesen |
weiter. Diese Problemstellungen können ausserhalb des ursprünglichen | weiter. Diese Problemstellungen können ausserhalb des ursprünglichen |
Aufgabenbereichs der Polizei liegen; dass sie gemeldet werden, liegt | Aufgabenbereichs der Polizei liegen; dass sie gemeldet werden, liegt |
an der leichten Zugänglichkeit und ständigen Verfügbarkeit der lokalen | an der leichten Zugänglichkeit und ständigen Verfügbarkeit der lokalen |
Polizeidienste. | Polizeidienste. |
Diese sozialen Probleme können auch mit Anzeigen in Bezug auf | Diese sozialen Probleme können auch mit Anzeigen in Bezug auf |
strafrechtliche Verstösse zusammenhängen. Ein von einem Minderjährigen | strafrechtliche Verstösse zusammenhängen. Ein von einem Minderjährigen |
begangener Diebstahl kann ein Zeichen von instabilen | begangener Diebstahl kann ein Zeichen von instabilen |
Familienverhältnissen sein. | Familienverhältnissen sein. |
In diesen Situationen kann der Polizeiassistent die Person sein, die | In diesen Situationen kann der Polizeiassistent die Person sein, die |
geeignet ist, soziale Missstände zu erkennen, eine erste Vermittlung | geeignet ist, soziale Missstände zu erkennen, eine erste Vermittlung |
durchzuführen, Personen zu orientieren und entsprechende Schritte | durchzuführen, Personen zu orientieren und entsprechende Schritte |
aufzuzeigen. Er nimmt Kontakt auf mit den verschiedenen | aufzuzeigen. Er nimmt Kontakt auf mit den verschiedenen |
Sozialhilfestellen, die eine Antwort auf die anfallenden Probleme | Sozialhilfestellen, die eine Antwort auf die anfallenden Probleme |
finden können. Der Polizeiassistent hat folglich eine wichtige Filter- | finden können. Der Polizeiassistent hat folglich eine wichtige Filter- |
und Verweisungsfunktion. | und Verweisungsfunktion. |
Ferner kann der Polizeiassistent bei gerichtlichen Massnahmen auch in | Ferner kann der Polizeiassistent bei gerichtlichen Massnahmen auch in |
delikateren Angelegenheiten eingreifen, wie z.B. Verhöre von Opfern | delikateren Angelegenheiten eingreifen, wie z.B. Verhöre von Opfern |
sexueller und körperlicher Gewalt, Inzestprobleme, Verwahrlosung und | sexueller und körperlicher Gewalt, Inzestprobleme, Verwahrlosung und |
Misshandlung von Kindern. | Misshandlung von Kindern. |
Der Polizeiassistent kann für die Gerichtsbehörden einen wichtigen | Der Polizeiassistent kann für die Gerichtsbehörden einen wichtigen |
informativen Beitrag leisten, indem er bestimmte Straftaten in ihren | informativen Beitrag leisten, indem er bestimmte Straftaten in ihren |
allgemeinen Zusammenhang einordnet (familiäre und soziale | allgemeinen Zusammenhang einordnet (familiäre und soziale |
Verhältnisse, Stellung des Betreffenden in der Gesellschaft, soziale | Verhältnisse, Stellung des Betreffenden in der Gesellschaft, soziale |
Vorgeschichte,...). | Vorgeschichte,...). |
Obwohl seine Aufgabe in erster Linie extern ausgerichtet ist, darf man | Obwohl seine Aufgabe in erster Linie extern ausgerichtet ist, darf man |
nicht übersehen, dass der Polizeiassistent auch bei internen Problemen | nicht übersehen, dass der Polizeiassistent auch bei internen Problemen |
eine Rolle spielen kann. Hier ist vor allem die Beistands- und | eine Rolle spielen kann. Hier ist vor allem die Beistands- und |
Verweisungsfunktion oder eine Rolle in Bezug auf die interne | Verweisungsfunktion oder eine Rolle in Bezug auf die interne |
Sensibilisierung und Ausbildung zu nennen. | Sensibilisierung und Ausbildung zu nennen. |
Durch seine spezifische Ausbildung geht der Polizeiassistent die | Durch seine spezifische Ausbildung geht der Polizeiassistent die |
Sachverhalte in einer anderen Weise an als die normalen | Sachverhalte in einer anderen Weise an als die normalen |
Polizeibeamten. Der Polizeiassistent geht in erster Linie psychosozial | Polizeibeamten. Der Polizeiassistent geht in erster Linie psychosozial |
vor. Diese Vorgehensweise kann präventiv sein, doch bei Scheitern der | vor. Diese Vorgehensweise kann präventiv sein, doch bei Scheitern der |
präventiven Vorgehensweise ist es die Aufgabe des Polizeiassistenten, | präventiven Vorgehensweise ist es die Aufgabe des Polizeiassistenten, |
die Folgen einer repressiven Vorgehensweise erträglich und annehmbar | die Folgen einer repressiven Vorgehensweise erträglich und annehmbar |
zu gestalten. | zu gestalten. |
Schlussfolgernd kann man sagen, dass der Polizeiassistent auf sehr | Schlussfolgernd kann man sagen, dass der Polizeiassistent auf sehr |
nützliche Weise zur Verwirklichung der sozialen Rolle der lokalen | nützliche Weise zur Verwirklichung der sozialen Rolle der lokalen |
Polizei, ob extern oder der Bevölkerung zugewandt, beitragen kann. | Polizei, ob extern oder der Bevölkerung zugewandt, beitragen kann. |
c. Zum Schluss kann man sich fragen, ob die vorerwähnten Aufgaben, die | c. Zum Schluss kann man sich fragen, ob die vorerwähnten Aufgaben, die |
man von der lokalen Polizei verlangt, eine tatsächliche Anwesenheit | man von der lokalen Polizei verlangt, eine tatsächliche Anwesenheit |
bzw. Anwerbung eines Polizeiassistenten in einem Polizeikorps | bzw. Anwerbung eines Polizeiassistenten in einem Polizeikorps |
erforderlich machen. | erforderlich machen. |
In der Vergangenheit ist die Funktion des Polizeiassistenten nicht in | In der Vergangenheit ist die Funktion des Polizeiassistenten nicht in |
allen Korps der Gemeindepolizei ausgeübt worden. Vor allem die kleinen | allen Korps der Gemeindepolizei ausgeübt worden. Vor allem die kleinen |
Korps hatten nicht immer die materiellen und/oder finanziellen | Korps hatten nicht immer die materiellen und/oder finanziellen |
Möglichkeiten, einen Polizeiassistenten in ihrem Stellenplan | Möglichkeiten, einen Polizeiassistenten in ihrem Stellenplan |
vorzusehen. Darüber hinaus bestanden keine verbindlichen Richtlinien | vorzusehen. Darüber hinaus bestanden keine verbindlichen Richtlinien |
und wurde den Korpschefs die Initiative überlassen, jemanden mit | und wurde den Korpschefs die Initiative überlassen, jemanden mit |
dieser Funktion zu betrauen oder nicht. | dieser Funktion zu betrauen oder nicht. |
Diese Frage sollte jedoch positiv beantwortet werden. Unter | Diese Frage sollte jedoch positiv beantwortet werden. Unter |
Berücksichtigung des « Auftrags » der Polizei ist es | Berücksichtigung des « Auftrags » der Polizei ist es |
selbstverständlich, dass jedes lokale Polizeikorps alles unternehmen | selbstverständlich, dass jedes lokale Polizeikorps alles unternehmen |
muss, um über mindestens einen Polizeiassistenten zu verfügen; diese | muss, um über mindestens einen Polizeiassistenten zu verfügen; diese |
Anzahl ist je nach lokaler Situation (z.B. Art der Bevölkerung, | Anzahl ist je nach lokaler Situation (z.B. Art der Bevölkerung, |
Bevölkerungszahl,...) zu erhöhen. | Bevölkerungszahl,...) zu erhöhen. |
Für kleine Polizeizonen kann mittels eines interzonalen | Für kleine Polizeizonen kann mittels eines interzonalen |
Zusammenarbeitsabkommens eine Lösung herbeigeführt werden. | Zusammenarbeitsabkommens eine Lösung herbeigeführt werden. |
5. Aufträge und Befugnisse | 5. Aufträge und Befugnisse |
a. Bevor auf die Aufträge und Befugnisse des Polizeiassistenten | a. Bevor auf die Aufträge und Befugnisse des Polizeiassistenten |
eingegangen wird, ist es wichtig, nochmals auf folgende Grundsätze | eingegangen wird, ist es wichtig, nochmals auf folgende Grundsätze |
hinzuweisen: | hinzuweisen: |
- Der Polizeiassistent untersteht der hierarchischen Leitung des | - Der Polizeiassistent untersteht der hierarchischen Leitung des |
Korpschefs. | Korpschefs. |
- Seine Aufträge sind an erster Stelle extern ausgerichtet. Probleme | - Seine Aufträge sind an erster Stelle extern ausgerichtet. Probleme |
internen Wohlbefindens fallen u.a. in die Zuständigkeit der internen | internen Wohlbefindens fallen u.a. in die Zuständigkeit der internen |
und/oder externen Präventionsdienste. | und/oder externen Präventionsdienste. |
- Die Aufträge sowohl präventiver als auch repressiver Art sind im | - Die Aufträge sowohl präventiver als auch repressiver Art sind im |
familiären und sozialen Umfeld angesiedelt. | familiären und sozialen Umfeld angesiedelt. |
- Der Polizeiassistent muss wie jeder andere Polizeibeamte die | - Der Polizeiassistent muss wie jeder andere Polizeibeamte die |
Rechtsvorschriften und insbesondere Artikel 29 des | Rechtsvorschriften und insbesondere Artikel 29 des |
Strafprozessgesetzbuches einhalten; wenn er in der Ausübung seiner | Strafprozessgesetzbuches einhalten; wenn er in der Ausübung seiner |
Funktion ein Verbrechen oder eine Straftat feststellt, ist er | Funktion ein Verbrechen oder eine Straftat feststellt, ist er |
verpflichtet, den Tatbestand in einem Protokoll festzuhalten. | verpflichtet, den Tatbestand in einem Protokoll festzuhalten. |
b. Die spezifischen Aufträge und Befugnisse können wie folgt | b. Die spezifischen Aufträge und Befugnisse können wie folgt |
zusammengefasst werden: verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufgaben | zusammengefasst werden: verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufgaben |
sowie spezifische Beistandsaufgaben. | sowie spezifische Beistandsaufgaben. |
Verwaltungspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der präventiven Aufträge | Verwaltungspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der präventiven Aufträge |
Auf Ebene der individuellen Prävention können die Polizeiassistenten | Auf Ebene der individuellen Prävention können die Polizeiassistenten |
beauftragt werden mit der Behandlung: | beauftragt werden mit der Behandlung: |
- der Probleme bezüglich des Verhaltens von Minderjährigen: | - der Probleme bezüglich des Verhaltens von Minderjährigen: |
Schulversäumnisse, problematische Erziehungssituationen, abweichendes | Schulversäumnisse, problematische Erziehungssituationen, abweichendes |
Verhalten, Drogenprobleme,..., | Verhalten, Drogenprobleme,..., |
- der globalen Problematik der Familienkonflikte: Eheprobleme und | - der globalen Problematik der Familienkonflikte: Eheprobleme und |
Beziehungsprobleme zwischen Zusammenwohnenden, Scheidungsprobleme und | Beziehungsprobleme zwischen Zusammenwohnenden, Scheidungsprobleme und |
damit verbundene Konflikte (u.a. Besuchsrecht und Alimente), Probleme | damit verbundene Konflikte (u.a. Besuchsrecht und Alimente), Probleme |
zwischen Eltern und Jugendlichen, Kindesmisshandlung, ...), | zwischen Eltern und Jugendlichen, Kindesmisshandlung, ...), |
- aller Probleme sozialer Art, die bei der Polizei angezeigt werden | - aller Probleme sozialer Art, die bei der Polizei angezeigt werden |
und einen Lösungsansatz erfordern (Rat, methodische Weiterverweisung | und einen Lösungsansatz erfordern (Rat, methodische Weiterverweisung |
und kurzfristige Behandlung), | und kurzfristige Behandlung), |
- der Wiederherstellungsmassnahmen und des Opferbeistands. Bei der | - der Wiederherstellungsmassnahmen und des Opferbeistands. Bei der |
gerichtlichen Untersuchung können die Polizeiassistenten auch in | gerichtlichen Untersuchung können die Polizeiassistenten auch in |
Sachen Opferbegleitung und -beistand tätig werden. | Sachen Opferbegleitung und -beistand tätig werden. |
Auf Ebene der kollektiven Prävention können die Polizeiassistenten: | Auf Ebene der kollektiven Prävention können die Polizeiassistenten: |
- Präventionsprojekte sozialer Art organisieren oder daran teilnehmen, | - Präventionsprojekte sozialer Art organisieren oder daran teilnehmen, |
- Sozialarbeit gewährleisten und eine Sozialkarte ausarbeiten, | - Sozialarbeit gewährleisten und eine Sozialkarte ausarbeiten, |
- mit den Sozialdiensten der föderalen Polizei, den verschiedenen | - mit den Sozialdiensten der föderalen Polizei, den verschiedenen |
Einrichtungen des Sozialhilfesektors (wie den ÖSHZ, Betreuungszentren, | Einrichtungen des Sozialhilfesektors (wie den ÖSHZ, Betreuungszentren, |
Schulen, psycho-medizinisch-sozialen Zentren, Jugendhilfsdiensten, SOS | Schulen, psycho-medizinisch-sozialen Zentren, Jugendhilfsdiensten, SOS |
Enfants,...) zusammenarbeiten und Kontakt pflegen, | Enfants,...) zusammenarbeiten und Kontakt pflegen, |
- sich mit dem Bezirksrat über den Opferbeistand beraten. | - sich mit dem Bezirksrat über den Opferbeistand beraten. |
Gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der repressiven Aufträge | Gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der repressiven Aufträge |
Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden | Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden |
in Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten oder zur Ergänzung | in Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten oder zur Ergänzung |
anderer, von anderen Polizeibeamten durchgeführten Untersuchungen | anderer, von anderen Polizeibeamten durchgeführten Untersuchungen |
bezüglich Gerichtsakten zu informieren. Sie können bestehen aus: | bezüglich Gerichtsakten zu informieren. Sie können bestehen aus: |
- Sozial-, Familien- und Persönlichkeitsuntersuchungen, | - Sozial-, Familien- und Persönlichkeitsuntersuchungen, |
- zivilrechtlichen Untersuchungen (z.B. Untersuchungen bezüglich des | - zivilrechtlichen Untersuchungen (z.B. Untersuchungen bezüglich des |
Adoptionsverfahrens, der Zuerkennung des exklusiven Sorgerechts und | Adoptionsverfahrens, der Zuerkennung des exklusiven Sorgerechts und |
des Rechts auf persönliche Kontakte (Besuchsrecht), des | des Rechts auf persönliche Kontakte (Besuchsrecht), des |
Namenswechsels, der Befreiung von Ehehindernissen,...), | Namenswechsels, der Befreiung von Ehehindernissen,...), |
- der weiteren Untersuchung von ursprünglichen Akten, wenn dafür eine | - der weiteren Untersuchung von ursprünglichen Akten, wenn dafür eine |
aktive Begleitung von Familien erforderlich ist, | aktive Begleitung von Familien erforderlich ist, |
- der Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten bei Untersuchungen in | - der Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten bei Untersuchungen in |
Bezug auf Gewalt in den Familien und/oder Sittendelikte (ergänzende | Bezug auf Gewalt in den Familien und/oder Sittendelikte (ergänzende |
informative Aufgaben) und der Vernehmung der Opfer in delikaten | informative Aufgaben) und der Vernehmung der Opfer in delikaten |
Fällen, | Fällen, |
- informativen Untersuchungen in Bezug auf den Lebensrahmen der | - informativen Untersuchungen in Bezug auf den Lebensrahmen der |
Minderjährigen, problematische Erziehungssituationen, gefährdete | Minderjährigen, problematische Erziehungssituationen, gefährdete |
Minderjährige, widerrechtliche Drohungen des | Minderjährige, widerrechtliche Drohungen des |
Erziehungsberechtigten,..., | Erziehungsberechtigten,..., |
- der weiteren Bearbeitung der Akten infolge von Randbemerkungen, | - der weiteren Bearbeitung der Akten infolge von Randbemerkungen, |
- der Pflege von Kontakten mit dem Magistrat der Abteilung | - der Pflege von Kontakten mit dem Magistrat der Abteilung |
Jugendangelegenheiten und dem Jugendrichter. | Jugendangelegenheiten und dem Jugendrichter. |
Die Polizeiassistenten sind ebenfalls für die Erstellung der Berichte | Die Polizeiassistenten sind ebenfalls für die Erstellung der Berichte |
zuständig, mit denen die Randbemerkungen der Zivilkammer des | zuständig, mit denen die Randbemerkungen der Zivilkammer des |
Jugendgerichts beantwortet werden. | Jugendgerichts beantwortet werden. |
Es ist nicht die Aufgabe der Polizeiassistenten, bei Straftaten die | Es ist nicht die Aufgabe der Polizeiassistenten, bei Straftaten die |
Untersuchung über den Tatbestand durchzuführen. | Untersuchung über den Tatbestand durchzuführen. |
Spezifischer Beistand | Spezifischer Beistand |
Der spezifische Beistand kommt vor allem im Rahmen der Bewältigung von | Der spezifische Beistand kommt vor allem im Rahmen der Bewältigung von |
Krisensituationen zur Geltung. | Krisensituationen zur Geltung. |
Krisensituationen können für alle Personen, die von den Begebenheiten, | Krisensituationen können für alle Personen, die von den Begebenheiten, |
Zwischenfällen und Katastrophensituationen betroffen sind, | Zwischenfällen und Katastrophensituationen betroffen sind, |
schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann es sich um direkte oder | schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann es sich um direkte oder |
indirekte Opfer, Zeugen wie auch Polizeipersonal handeln. | indirekte Opfer, Zeugen wie auch Polizeipersonal handeln. |
Angesichts des erschütternden und plötzlichen Charakters der | Angesichts des erschütternden und plötzlichen Charakters der |
Krisensituation und in Erwartung eines spezialisierten Einsatzes von | Krisensituation und in Erwartung eines spezialisierten Einsatzes von |
aussen kann der Polizeiassistent ein Plus bedeuten sowohl in Bezug auf | aussen kann der Polizeiassistent ein Plus bedeuten sowohl in Bezug auf |
die interne Versorgung des Polizeipersonals als auch in Bezug auf den | die interne Versorgung des Polizeipersonals als auch in Bezug auf den |
Opferbeistand. Letzteres könnte wichtig sein, weil die Hilfszentren | Opferbeistand. Letzteres könnte wichtig sein, weil die Hilfszentren |
für Opfer in solchen Momenten nicht immer unmittelbar eingreifen | für Opfer in solchen Momenten nicht immer unmittelbar eingreifen |
können. | können. |
Der Polizeiassistent kann eingreifen, um individuelle Bitten um Hilfe | Der Polizeiassistent kann eingreifen, um individuelle Bitten um Hilfe |
zu behandeln und die Verwaltung von Krisensituationen zu organisieren | zu behandeln und die Verwaltung von Krisensituationen zu organisieren |
(z.B. die Organisation der psychosozialen Betreuung bei Katastrophen). | (z.B. die Organisation der psychosozialen Betreuung bei Katastrophen). |
6. Organisation und Durchführung des Dienstes | 6. Organisation und Durchführung des Dienstes |
Innerhalb der Polizeistruktur hat der Polizeiassistent den Rang eines | Innerhalb der Polizeistruktur hat der Polizeiassistent den Rang eines |
Polizeihauptinspektors und die Eigenschaft eines | Polizeihauptinspektors und die Eigenschaft eines |
Gerichtspolizeioffiziers. Er ist somit integraler Bestandteil der | Gerichtspolizeioffiziers. Er ist somit integraler Bestandteil der |
Hierarchie innerhalb des Polizeidienstes. | Hierarchie innerhalb des Polizeidienstes. |
Weil es nicht angebracht ist, dass Polizeiassistenten ihre Aufträge | Weil es nicht angebracht ist, dass Polizeiassistenten ihre Aufträge |
stets in Uniform ausführen, wird der Korpschef unter Berücksichtigung | stets in Uniform ausführen, wird der Korpschef unter Berücksichtigung |
der Art der Aufträge bestimmen, wann der Polizeiassistent die Uniform | der Art der Aufträge bestimmen, wann der Polizeiassistent die Uniform |
und/oder die Dienstwaffe tragen muss. | und/oder die Dienstwaffe tragen muss. |
Die Polizeiassistenten können sich in den Polizeizonen eventuell durch | Die Polizeiassistenten können sich in den Polizeizonen eventuell durch |
ein oder mehrere qualifizierte Personalmitglieder des Verwaltungs- und | ein oder mehrere qualifizierte Personalmitglieder des Verwaltungs- und |
Logistikkaders beistehen lassen, aber mit der Einschränkung, dass | Logistikkaders beistehen lassen, aber mit der Einschränkung, dass |
dieses Personal nicht mit den polizeilichen Aufgaben betraut werden | dieses Personal nicht mit den polizeilichen Aufgaben betraut werden |
darf. | darf. |
Der Polizeiassistent vermerkt neben seinem Rang als Hauptinspektor | Der Polizeiassistent vermerkt neben seinem Rang als Hauptinspektor |
auch seine Eigenschaft als Polizeiassistent. | auch seine Eigenschaft als Polizeiassistent. |
7. Unvereinbarkeiten | 7. Unvereinbarkeiten |
Einige Korpschefs werden wahrscheinlich geneigt sein, bei den | Einige Korpschefs werden wahrscheinlich geneigt sein, bei den |
Polizeiassistenten eher den Schwerpunkt auf die Befugnisse eines | Polizeiassistenten eher den Schwerpunkt auf die Befugnisse eines |
Hauptinspektors (GPO) als auf die eines Polizeiassistenten zu legen. | Hauptinspektors (GPO) als auf die eines Polizeiassistenten zu legen. |
Damit würde die Korpsführung jedoch eine völlige Verkennung der | Damit würde die Korpsführung jedoch eine völlige Verkennung der |
grundlegenden Aufträge der lokalen Polizei, insbesondere in Bezug auf | grundlegenden Aufträge der lokalen Polizei, insbesondere in Bezug auf |
die bürgernahe Polizei und den polizeilichen Opferbeistand, an den Tag | die bürgernahe Polizei und den polizeilichen Opferbeistand, an den Tag |
legen. | legen. |
Um eine maximale Leistung aus den Aktivitäten der Polizeiassistenten | Um eine maximale Leistung aus den Aktivitäten der Polizeiassistenten |
zu erhalten, muss darauf geachtet werden, dass die Polizeiassistenten | zu erhalten, muss darauf geachtet werden, dass die Polizeiassistenten |
nicht mit Polizeiaufgaben belastet werden, die mit der spezifischen | nicht mit Polizeiaufgaben belastet werden, die mit der spezifischen |
Art ihrer Funktion unvereinbar sind, wie Aufträge auf Ebene der | Art ihrer Funktion unvereinbar sind, wie Aufträge auf Ebene der |
Aufrechterhaltung der Ordnung, des Strassenverkehrs, der repressiven | Aufrechterhaltung der Ordnung, des Strassenverkehrs, der repressiven |
Kontrollen usw. | Kontrollen usw. |
Ferner sind die Polizeiassistenten nicht befugt, therapeutischen | Ferner sind die Polizeiassistenten nicht befugt, therapeutischen |
Beistand zu leisten. Auf diesem Gebiet müssen sie sich darauf | Beistand zu leisten. Auf diesem Gebiet müssen sie sich darauf |
beschränken, das Opfer an die spezialisierten Dienste zu verweisen | beschränken, das Opfer an die spezialisierten Dienste zu verweisen |
(wie in Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnt). | (wie in Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnt). |
8. Aufhebung | 8. Aufhebung |
Das Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 (Belgisches Staatsblatt vom | Das Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 (Belgisches Staatsblatt vom |
19. März 1998; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21. | 19. März 1998; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21. |
Oktober 1998) über das Statut der Polizeiassistenten wird aufgehoben. | Oktober 1998) über das Statut der Polizeiassistenten wird aufgehoben. |
Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im | Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im |
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt | Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt |
zu vermerken. | zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |