Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 06/05/2002
← Terug naar "Ministeriëleomzendbrief GPI 19 betreffende de functie, bevoegdheden en opdrachten van de politieassistenten. - Duitse vertaling "
Ministeriëleomzendbrief GPI 19 betreffende de functie, bevoegdheden en opdrachten van de politieassistenten. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle GPI 19 relative à la fonction, aux compétences et aux missions des assistants de police. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
6 MEI 2002. -Ministeriëleomzendbrief GPI 19 betreffende de functie, 6 MAI 2002. - Circulaire ministérielle GPI 19 relative à la fonction,
bevoegdheden en opdrachten van de politieassistenten. - Duitse aux compétences et aux missions des assistants de police. - Traduction
vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de ministeriële Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
omzendbrief GPI 19 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 mei circulaire GPI 19 du Ministre de l'Intérieur du 6 mai 2002 relative à
2002 betreffende de functie, bevoegdheden en opdrachten van de la fonction, aux compétences et aux missions des assistants de police
politieassistenten (Belgisch Staatsblad van 11 juni 2002), opgemaakt (Moniteur belge du 11 juin 2002), établie par le Service central de
door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Malmedy.
6. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 19 über die Funktion, 6. MAI 2002 - Ministerielles Rundschreiben GPI 19 über die Funktion,
die Befugnisse und die Aufträge der Polizeiassistenten die Befugnisse und die Aufträge der Polizeiassistenten
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
anlässlich der Polizeireform, aber auch auf Wunsch der anlässlich der Polizeireform, aber auch auf Wunsch der
Polizeiassistenten denke ich, dass es nützlich ist, dieses Polizeiassistenten denke ich, dass es nützlich ist, dieses
Rundschreiben, in dem die Funktion, die Befugnisse und die Aufträge Rundschreiben, in dem die Funktion, die Befugnisse und die Aufträge
der oben erwähnten Personalkategorie innerhalb der neuen der oben erwähnten Personalkategorie innerhalb der neuen
Polizeiorganisation erläutert werden, zu verbreiten. Polizeiorganisation erläutert werden, zu verbreiten.
1. Einleitung 1. Einleitung
a. Nach stetigen Bemühungen der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, der a. Nach stetigen Bemühungen der Verwaltungs- und Gerichtsbehörden, der
Polizeibehörden und nicht zuletzt des Nationalen Verbands der Polizeibehörden und nicht zuletzt des Nationalen Verbands der
Polizeiassistenten ist im Belgischen Staatsblatt vom 19. März 1998 der Polizeiassistenten ist im Belgischen Staatsblatt vom 19. März 1998 der
Königliche Erlass (vom 22. Dezember 1997) über die allgemeinen Königliche Erlass (vom 22. Dezember 1997) über die allgemeinen
Bestimmungen in Bezug auf die Anwerbung und die Ernennung der Bestimmungen in Bezug auf die Anwerbung und die Ernennung der
Polizeiassistenten erschienen. Polizeiassistenten erschienen.
Das Ministerielle Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 über das Das Ministerielle Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 über das
Statut der Polizeiassistenten enthielt darüber hinaus einige Statut der Polizeiassistenten enthielt darüber hinaus einige
Präzisierungen in Bezug auf Anwerbung, Ernennung und Laufbahn sowie Präzisierungen in Bezug auf Anwerbung, Ernennung und Laufbahn sowie
Aufträge, Befugnisse und Ausrüstung des Polizeiassistenten. Aufträge, Befugnisse und Ausrüstung des Polizeiassistenten.
b. Die Polizeireform hat folglich auch eine Auswirkung auf die b. Die Polizeireform hat folglich auch eine Auswirkung auf die
Kategorie der Polizeiassistenten. Aus dem Königlichen Erlass vom 30. Kategorie der Polizeiassistenten. Aus dem Königlichen Erlass vom 30.
März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste (Mammuterlass) geht hervor, dass die Polizeiassistenten Polizeidienste (Mammuterlass) geht hervor, dass die Polizeiassistenten
seit dem 1. April 2001 kein spezifisches Statut mehr haben. Der seit dem 1. April 2001 kein spezifisches Statut mehr haben. Der
Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter; zudem sind für Polizeiassistent ist ein vollwertiger Polizeibeamter; zudem sind für
die Ausübung der Funktion des Polizeiassistenten besondere Kenntnisse die Ausübung der Funktion des Polizeiassistenten besondere Kenntnisse
und/oder Qualitäten erforderlich. Um als Polizeiassistent angeworben und/oder Qualitäten erforderlich. Um als Polizeiassistent angeworben
zu werden, muss der Bewerber Inhaber eines Diploms oder zu werden, muss der Bewerber Inhaber eines Diploms oder
Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie oder Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie oder
Kriminologie sein (Art. I.I.1. Nr. 14 und Art. IV.I.9). Kriminologie sein (Art. I.I.1. Nr. 14 und Art. IV.I.9).
Durch den Königlichen Erlass vom 24. August 2001 zur Aufhebung Durch den Königlichen Erlass vom 24. August 2001 zur Aufhebung
verschiedener Erlasse in Bezug auf die Gendarmerie, die verschiedener Erlasse in Bezug auf die Gendarmerie, die
Gemeindepolizei und die Gerichtspolizei wird zudem der in der Gemeindepolizei und die Gerichtspolizei wird zudem der in der
Einleitung des vorliegenden Rundschreibens erwähnte Königliche Erlass Einleitung des vorliegenden Rundschreibens erwähnte Königliche Erlass
vom [22. Dezember 1997] aufgehoben. vom [22. Dezember 1997] aufgehoben.
2. Zielsetzungen 2. Zielsetzungen
Das vorliegende Rundschreiben richtet sich vor allem an die lokalen Das vorliegende Rundschreiben richtet sich vor allem an die lokalen
Polizeibehörden mit folgenden Zielsetzungen: Polizeibehörden mit folgenden Zielsetzungen:
- an die soziale Rolle der lokalen Polizei erinnern, - an die soziale Rolle der lokalen Polizei erinnern,
- die Funktion des Polizeiassistenten in diesem sozialen Rahmen - die Funktion des Polizeiassistenten in diesem sozialen Rahmen
erläutern, erläutern,
- die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten näher bestimmen. - die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten näher bestimmen.
Diese Aufträge rechtfertigen sich im Rahmen der neuen Polizeistruktur. Diese Aufträge rechtfertigen sich im Rahmen der neuen Polizeistruktur.
Denn auf lokaler Ebene ist die Struktur tiefgreifend geändert worden. Denn auf lokaler Ebene ist die Struktur tiefgreifend geändert worden.
Die Funktion sowie die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten Die Funktion sowie die Aufträge und Befugnisse der Polizeiassistenten
sind im Prinzip nicht grundlegend geändert worden; dagegen sind die sind im Prinzip nicht grundlegend geändert worden; dagegen sind die
Umstände, unter denen diese Änderungen stattfinden werden, völlig Umstände, unter denen diese Änderungen stattfinden werden, völlig
geändert worden. Man denke an die künftige grundlegende Rolle der geändert worden. Man denke an die künftige grundlegende Rolle der
lokalen Polizei, an die Anwendung der Organisations- und lokalen Polizei, an die Anwendung der Organisations- und
Arbeitsnormen, an die Umsetzung der Sicherheitspläne usw. Arbeitsnormen, an die Umsetzung der Sicherheitspläne usw.
3. Soziale Rolle der lokalen Polizei 3. Soziale Rolle der lokalen Polizei
a. Allgemeiner Rahmen a. Allgemeiner Rahmen
Die lokale Polizei gewährleistet die bürgernahe Polizeiarbeit. Diese Die lokale Polizei gewährleistet die bürgernahe Polizeiarbeit. Diese
umfasst alle administrativen und gerichtlichen Aufträge, die zur umfasst alle administrativen und gerichtlichen Aufträge, die zur
Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten nötig sind. Bewältigung von lokalen Ereignissen und Sachverhalten nötig sind.
Vorbeugung, Hilfe und Beistand an die Bevölkerung sind nur einige Vorbeugung, Hilfe und Beistand an die Bevölkerung sind nur einige
Stichworte dessen, was man unter bürgernaher Polizei versteht. Ihre Stichworte dessen, was man unter bürgernaher Polizei versteht. Ihre
eigentliche Verwirklichung geschieht unter Beachtung minimaler eigentliche Verwirklichung geschieht unter Beachtung minimaler
Organisations- und Arbeitsnormen, wie z.B.: Organisations- und Arbeitsnormen, wie z.B.:
- Revierarbeit, - Revierarbeit,
- Empfang, - Empfang,
- polizeilicher Opferbeistand, - polizeilicher Opferbeistand,
- ... - ...
Die lokale Polizei hat als Unternehmen ihrem Personal gegenüber auch Die lokale Polizei hat als Unternehmen ihrem Personal gegenüber auch
eine soziale Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe fällt insbesondere eine soziale Aufgabe zu erfüllen. Diese Aufgabe fällt insbesondere
unter die Verantwortung des Korpschefs, der sich hierbei beistehen unter die Verantwortung des Korpschefs, der sich hierbei beistehen
lässt von: lässt von:
- (eventuell) einem Sozialdienst, - (eventuell) einem Sozialdienst,
- den Vorbeugungsberatern des Internen und/oder Externen Dienstes für - den Vorbeugungsberatern des Internen und/oder Externen Dienstes für
Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz. Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz.
b. Gesetzlicher Rahmen b. Gesetzlicher Rahmen
Nach dieser globalen Betrachtung über die soziale Rolle der Polizei Nach dieser globalen Betrachtung über die soziale Rolle der Polizei
sollte an einige wichtige Gesetzesbestimmungen erinnert werden, mit sollte an einige wichtige Gesetzesbestimmungen erinnert werden, mit
denen die soziale Funktion der Gesamtheit der Polizei und ihrer denen die soziale Funktion der Gesamtheit der Polizei und ihrer
einzelnen Mitglieder festgelegt werden. einzelnen Mitglieder festgelegt werden.
Im Rahmengesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Im Rahmengesetz vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes werden die Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes werden die
allgemeinen Grundsätze des Statuts der Polizeibeamten bestimmt. In allgemeinen Grundsätze des Statuts der Polizeibeamten bestimmt. In
Artikel 123 wird festgelegt, dass die Polizeibeamten jederzeit und Artikel 123 wird festgelegt, dass die Polizeibeamten jederzeit und
unter allen Umständen den Bürgern Schutz bieten und ihnen den Beistand unter allen Umständen den Bürgern Schutz bieten und ihnen den Beistand
leisten, den diese von ihnen erwarten dürfen. leisten, den diese von ihnen erwarten dürfen.
Während im oben erwähnten Artikel 123 der Polizeibeamte als Individuum Während im oben erwähnten Artikel 123 der Polizeibeamte als Individuum
gemeint ist, wird in der einleitenden Begründung dieses Gesetzes eher gemeint ist, wird in der einleitenden Begründung dieses Gesetzes eher
die Rolle der Polizei und insbesondere ihre soziale Rolle im Rahmen die Rolle der Polizei und insbesondere ihre soziale Rolle im Rahmen
des Community Policing [(bürgernahe Polizeiarbeit)] angegangen. Diese des Community Policing [(bürgernahe Polizeiarbeit)] angegangen. Diese
Rolle wird wie folgt beschrieben: Rolle wird wie folgt beschrieben:
« Die wesentliche Bedingung für die gute Arbeitsweise eines modernen « Die wesentliche Bedingung für die gute Arbeitsweise eines modernen
Polizeidienstes ist die optimale Integrierung der Polizei in die Polizeidienstes ist die optimale Integrierung der Polizei in die
Gesellschaft. Community Policing ist sowohl eine philosophische als Gesellschaft. Community Policing ist sowohl eine philosophische als
auch eine organisatorische Strategie, die eine enge Zusammenarbeit der auch eine organisatorische Strategie, die eine enge Zusammenarbeit der
Polizei mit der lokalen Bevölkerung ermöglicht, um Verbrechen und Polizei mit der lokalen Bevölkerung ermöglicht, um Verbrechen und
Vergehen aufzuklären und dem Unsicherheitsgefühl, den Störungen des Vergehen aufzuklären und dem Unsicherheitsgefühl, den Störungen des
gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Kriminalität im Revier gesellschaftlichen Zusammenlebens und der Kriminalität im Revier
vorzubeugen. Ständige enge und persönliche Kontakte bilden hierzu eine vorzubeugen. Ständige enge und persönliche Kontakte bilden hierzu eine
grundlegende Voraussetzung. Eine gesellschaftlich integrierte Polizei grundlegende Voraussetzung. Eine gesellschaftlich integrierte Polizei
kann über mehr gesellschaftliche Informationen verfügen. » kann über mehr gesellschaftliche Informationen verfügen. »
Im Einleitenden Titel des Strafprozessgesetzbuches wird unter Artikel Im Einleitenden Titel des Strafprozessgesetzbuches wird unter Artikel
3bis der Schwerpunkt auf eine andere Rolle der Polizei innerhalb des 3bis der Schwerpunkt auf eine andere Rolle der Polizei innerhalb des
gesellschaftlichen Kontextes gelegt: gesellschaftlichen Kontextes gelegt:
« Den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen muss sorgfältig und « Den Opfern von Straftaten und ihren Angehörigen muss sorgfältig und
konkret beigestanden werden, insbesondere indem ihnen die nötige konkret beigestanden werden, insbesondere indem ihnen die nötige
Information besorgt wird und gegebenenfalls indem sie mit den Information besorgt wird und gegebenenfalls indem sie mit den
spezialisierten Diensten in Verbindung gesetzt werden. » spezialisierten Diensten in Verbindung gesetzt werden. »
Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt ist die Artikel 46 des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt ist die
Grundlage jeden Auftretens den Opfern gegenüber. In diesem Artikel Grundlage jeden Auftretens den Opfern gegenüber. In diesem Artikel
heisst es: heisst es:
« Polizeidienste setzen Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten, « Polizeidienste setzen Personen, die um Hilfe oder Beistand bitten,
mit spezialisierten Diensten in Verbindung. mit spezialisierten Diensten in Verbindung.
Sie leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie Sie leisten den Opfern von Straftaten Beistand, insbesondere indem sie
ihnen die nötige Information erteilen. » ihnen die nötige Information erteilen. »
Im Rundschreiben OOP 15ter vom 19. Juli 1999 über den polizeilichen Im Rundschreiben OOP 15ter vom 19. Juli 1999 über den polizeilichen
Beistand an Opfer wird die Rolle der Polizei auf diesem Gebiet Beistand an Opfer wird die Rolle der Polizei auf diesem Gebiet
präzisiert und abgegrenzt. präzisiert und abgegrenzt.
Im Königlichen Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der Im Königlichen Erlass vom 17. September 2001 zur Festlegung der
Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf Organisations- und Arbeitsnormen der lokalen Polizei im Hinblick auf
die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu die Gewährleistung von gleichwertigen Mindestdienstleistungen zu
Gunsten der Bevölkerung wird der polizeiliche Opferbeistand als eine Gunsten der Bevölkerung wird der polizeiliche Opferbeistand als eine
der sechs Funktionen zur Gewährleistung dieser minimalen der sechs Funktionen zur Gewährleistung dieser minimalen
Dienstleistung bestimmt. Gemäss Artikel 5 des vorgenannten KE besteht Dienstleistung bestimmt. Gemäss Artikel 5 des vorgenannten KE besteht
die Funktion polizeilicher Opferbeistand darin, die Opfer in die Funktion polizeilicher Opferbeistand darin, die Opfer in
angemessener Weise zu empfangen, sie zu informieren und ihnen Beistand angemessener Weise zu empfangen, sie zu informieren und ihnen Beistand
zu leisten. Obwohl von jedem Polizeibeamten erwartet wird, dass er zu leisten. Obwohl von jedem Polizeibeamten erwartet wird, dass er
diese Aufgabe erfüllen kann, gilt die Benennung eines spezialisierten diese Aufgabe erfüllen kann, gilt die Benennung eines spezialisierten
Mitarbeiters pro Zone als minimale Norm für diese Funktion. Mitarbeiters pro Zone als minimale Norm für diese Funktion.
Im Rundschreiben PLP 10 vom 9. Oktober 2001 zum gleichen Thema werden Im Rundschreiben PLP 10 vom 9. Oktober 2001 zum gleichen Thema werden
zudem die möglichen Aufträge bestimmt, mit denen der spezialisierte zudem die möglichen Aufträge bestimmt, mit denen der spezialisierte
Mitarbeiter betraut werden kann; diesem Rundschreiben gemäss kann Mitarbeiter betraut werden kann; diesem Rundschreiben gemäss kann
diese Aufgabe einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des diese Aufgabe einem Polizeiassistenten oder einem Mitglied des
Zivilpersonals mit geeignetem Diplom anvertraut werden. Zivilpersonals mit geeignetem Diplom anvertraut werden.
c. Aus dem Vorhergehenden lässt sich schlussfolgern, dass ein lokales c. Aus dem Vorhergehenden lässt sich schlussfolgern, dass ein lokales
Polizeikorps sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Organisation Polizeikorps sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Organisation
eine sehr wichtige soziale Funktion zu erfüllen hat. Es wird daher eine sehr wichtige soziale Funktion zu erfüllen hat. Es wird daher
empfohlen, einen (oder mehrere) Polizeiassistenten vorzusehen und sie empfohlen, einen (oder mehrere) Polizeiassistenten vorzusehen und sie
unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal arbeiten zu lassen. unter der Aufsicht von qualifiziertem Personal arbeiten zu lassen.
4. Funktion des Polizeiassistenten 4. Funktion des Polizeiassistenten
a. Aus dem allgemeinen und gesetzlichen Rahmen wird ersichtlich, dass a. Aus dem allgemeinen und gesetzlichen Rahmen wird ersichtlich, dass
die Rolle der Polizei über die reine polizeiliche Hilfeleistung die Rolle der Polizei über die reine polizeiliche Hilfeleistung
hinausgeht. Die Hilfe an die Bevölkerung im weiten Sinne ist ein sehr hinausgeht. Die Hilfe an die Bevölkerung im weiten Sinne ist ein sehr
wichtiger Auftrag der Polizei und besonders der lokalen Polizei. Man wichtiger Auftrag der Polizei und besonders der lokalen Polizei. Man
stellt jedoch fest, dass diese Aufträge der Polizei in ihrer stellt jedoch fest, dass diese Aufträge der Polizei in ihrer
Gesamtheit zugeteilt sind, während die praktische Umsetzung der Gesamtheit zugeteilt sind, während die praktische Umsetzung der
Initiative der (lokalen) Polizeibehörden überlassen wird. Initiative der (lokalen) Polizeibehörden überlassen wird.
Es ist nicht zu leugnen, dass diese Aufgaben, obwohl sie von jedem Es ist nicht zu leugnen, dass diese Aufgaben, obwohl sie von jedem
Polizeibeamten verlangt werden, eine besondere Kenntnis voraussetzen. Polizeibeamten verlangt werden, eine besondere Kenntnis voraussetzen.
Deshalb stellt sich die Frage, ob der Polizeiassistent hier eine Rolle Deshalb stellt sich die Frage, ob der Polizeiassistent hier eine Rolle
spielen kann. spielen kann.
b. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit den Elementen b. Um diese Frage zu beantworten, muss man sich mit den Elementen
befassen, die die « spezialisierte » Funktion des Polizeiassistenten befassen, die die « spezialisierte » Funktion des Polizeiassistenten
ausmachen. ausmachen.
Wie bereits gesagt muss der Polizeiassistent Inhaber eines Diploms Wie bereits gesagt muss der Polizeiassistent Inhaber eines Diploms
oder Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie oder Studienzeugnisses im Bereich Sozialwissenschaften, Psychologie
oder Kriminologie sein, das mindestens gleichwertig mit denjenigen oder Kriminologie sein, das mindestens gleichwertig mit denjenigen
ist, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe 2+ in den föderalen ist, die für die Anwerbung für Stellen der Stufe 2+ in den föderalen
Verwaltungen in Frage kommen. Verwaltungen in Frage kommen.
Ein Polizeiassistent ist folglich ein Polizeibeamter mit spezifischen Ein Polizeiassistent ist folglich ein Polizeibeamter mit spezifischen
Sachkenntnissen in sozialen Bereichen. Sachkenntnissen in sozialen Bereichen.
Der Polizeiassistent leitet die verschiedenen sozialen Probleme, die Der Polizeiassistent leitet die verschiedenen sozialen Probleme, die
eine aussergerichtliche Vorgehensweise erfordern, an das Sozialwesen eine aussergerichtliche Vorgehensweise erfordern, an das Sozialwesen
weiter. Diese Problemstellungen können ausserhalb des ursprünglichen weiter. Diese Problemstellungen können ausserhalb des ursprünglichen
Aufgabenbereichs der Polizei liegen; dass sie gemeldet werden, liegt Aufgabenbereichs der Polizei liegen; dass sie gemeldet werden, liegt
an der leichten Zugänglichkeit und ständigen Verfügbarkeit der lokalen an der leichten Zugänglichkeit und ständigen Verfügbarkeit der lokalen
Polizeidienste. Polizeidienste.
Diese sozialen Probleme können auch mit Anzeigen in Bezug auf Diese sozialen Probleme können auch mit Anzeigen in Bezug auf
strafrechtliche Verstösse zusammenhängen. Ein von einem Minderjährigen strafrechtliche Verstösse zusammenhängen. Ein von einem Minderjährigen
begangener Diebstahl kann ein Zeichen von instabilen begangener Diebstahl kann ein Zeichen von instabilen
Familienverhältnissen sein. Familienverhältnissen sein.
In diesen Situationen kann der Polizeiassistent die Person sein, die In diesen Situationen kann der Polizeiassistent die Person sein, die
geeignet ist, soziale Missstände zu erkennen, eine erste Vermittlung geeignet ist, soziale Missstände zu erkennen, eine erste Vermittlung
durchzuführen, Personen zu orientieren und entsprechende Schritte durchzuführen, Personen zu orientieren und entsprechende Schritte
aufzuzeigen. Er nimmt Kontakt auf mit den verschiedenen aufzuzeigen. Er nimmt Kontakt auf mit den verschiedenen
Sozialhilfestellen, die eine Antwort auf die anfallenden Probleme Sozialhilfestellen, die eine Antwort auf die anfallenden Probleme
finden können. Der Polizeiassistent hat folglich eine wichtige Filter- finden können. Der Polizeiassistent hat folglich eine wichtige Filter-
und Verweisungsfunktion. und Verweisungsfunktion.
Ferner kann der Polizeiassistent bei gerichtlichen Massnahmen auch in Ferner kann der Polizeiassistent bei gerichtlichen Massnahmen auch in
delikateren Angelegenheiten eingreifen, wie z.B. Verhöre von Opfern delikateren Angelegenheiten eingreifen, wie z.B. Verhöre von Opfern
sexueller und körperlicher Gewalt, Inzestprobleme, Verwahrlosung und sexueller und körperlicher Gewalt, Inzestprobleme, Verwahrlosung und
Misshandlung von Kindern. Misshandlung von Kindern.
Der Polizeiassistent kann für die Gerichtsbehörden einen wichtigen Der Polizeiassistent kann für die Gerichtsbehörden einen wichtigen
informativen Beitrag leisten, indem er bestimmte Straftaten in ihren informativen Beitrag leisten, indem er bestimmte Straftaten in ihren
allgemeinen Zusammenhang einordnet (familiäre und soziale allgemeinen Zusammenhang einordnet (familiäre und soziale
Verhältnisse, Stellung des Betreffenden in der Gesellschaft, soziale Verhältnisse, Stellung des Betreffenden in der Gesellschaft, soziale
Vorgeschichte,...). Vorgeschichte,...).
Obwohl seine Aufgabe in erster Linie extern ausgerichtet ist, darf man Obwohl seine Aufgabe in erster Linie extern ausgerichtet ist, darf man
nicht übersehen, dass der Polizeiassistent auch bei internen Problemen nicht übersehen, dass der Polizeiassistent auch bei internen Problemen
eine Rolle spielen kann. Hier ist vor allem die Beistands- und eine Rolle spielen kann. Hier ist vor allem die Beistands- und
Verweisungsfunktion oder eine Rolle in Bezug auf die interne Verweisungsfunktion oder eine Rolle in Bezug auf die interne
Sensibilisierung und Ausbildung zu nennen. Sensibilisierung und Ausbildung zu nennen.
Durch seine spezifische Ausbildung geht der Polizeiassistent die Durch seine spezifische Ausbildung geht der Polizeiassistent die
Sachverhalte in einer anderen Weise an als die normalen Sachverhalte in einer anderen Weise an als die normalen
Polizeibeamten. Der Polizeiassistent geht in erster Linie psychosozial Polizeibeamten. Der Polizeiassistent geht in erster Linie psychosozial
vor. Diese Vorgehensweise kann präventiv sein, doch bei Scheitern der vor. Diese Vorgehensweise kann präventiv sein, doch bei Scheitern der
präventiven Vorgehensweise ist es die Aufgabe des Polizeiassistenten, präventiven Vorgehensweise ist es die Aufgabe des Polizeiassistenten,
die Folgen einer repressiven Vorgehensweise erträglich und annehmbar die Folgen einer repressiven Vorgehensweise erträglich und annehmbar
zu gestalten. zu gestalten.
Schlussfolgernd kann man sagen, dass der Polizeiassistent auf sehr Schlussfolgernd kann man sagen, dass der Polizeiassistent auf sehr
nützliche Weise zur Verwirklichung der sozialen Rolle der lokalen nützliche Weise zur Verwirklichung der sozialen Rolle der lokalen
Polizei, ob extern oder der Bevölkerung zugewandt, beitragen kann. Polizei, ob extern oder der Bevölkerung zugewandt, beitragen kann.
c. Zum Schluss kann man sich fragen, ob die vorerwähnten Aufgaben, die c. Zum Schluss kann man sich fragen, ob die vorerwähnten Aufgaben, die
man von der lokalen Polizei verlangt, eine tatsächliche Anwesenheit man von der lokalen Polizei verlangt, eine tatsächliche Anwesenheit
bzw. Anwerbung eines Polizeiassistenten in einem Polizeikorps bzw. Anwerbung eines Polizeiassistenten in einem Polizeikorps
erforderlich machen. erforderlich machen.
In der Vergangenheit ist die Funktion des Polizeiassistenten nicht in In der Vergangenheit ist die Funktion des Polizeiassistenten nicht in
allen Korps der Gemeindepolizei ausgeübt worden. Vor allem die kleinen allen Korps der Gemeindepolizei ausgeübt worden. Vor allem die kleinen
Korps hatten nicht immer die materiellen und/oder finanziellen Korps hatten nicht immer die materiellen und/oder finanziellen
Möglichkeiten, einen Polizeiassistenten in ihrem Stellenplan Möglichkeiten, einen Polizeiassistenten in ihrem Stellenplan
vorzusehen. Darüber hinaus bestanden keine verbindlichen Richtlinien vorzusehen. Darüber hinaus bestanden keine verbindlichen Richtlinien
und wurde den Korpschefs die Initiative überlassen, jemanden mit und wurde den Korpschefs die Initiative überlassen, jemanden mit
dieser Funktion zu betrauen oder nicht. dieser Funktion zu betrauen oder nicht.
Diese Frage sollte jedoch positiv beantwortet werden. Unter Diese Frage sollte jedoch positiv beantwortet werden. Unter
Berücksichtigung des « Auftrags » der Polizei ist es Berücksichtigung des « Auftrags » der Polizei ist es
selbstverständlich, dass jedes lokale Polizeikorps alles unternehmen selbstverständlich, dass jedes lokale Polizeikorps alles unternehmen
muss, um über mindestens einen Polizeiassistenten zu verfügen; diese muss, um über mindestens einen Polizeiassistenten zu verfügen; diese
Anzahl ist je nach lokaler Situation (z.B. Art der Bevölkerung, Anzahl ist je nach lokaler Situation (z.B. Art der Bevölkerung,
Bevölkerungszahl,...) zu erhöhen. Bevölkerungszahl,...) zu erhöhen.
Für kleine Polizeizonen kann mittels eines interzonalen Für kleine Polizeizonen kann mittels eines interzonalen
Zusammenarbeitsabkommens eine Lösung herbeigeführt werden. Zusammenarbeitsabkommens eine Lösung herbeigeführt werden.
5. Aufträge und Befugnisse 5. Aufträge und Befugnisse
a. Bevor auf die Aufträge und Befugnisse des Polizeiassistenten a. Bevor auf die Aufträge und Befugnisse des Polizeiassistenten
eingegangen wird, ist es wichtig, nochmals auf folgende Grundsätze eingegangen wird, ist es wichtig, nochmals auf folgende Grundsätze
hinzuweisen: hinzuweisen:
- Der Polizeiassistent untersteht der hierarchischen Leitung des - Der Polizeiassistent untersteht der hierarchischen Leitung des
Korpschefs. Korpschefs.
- Seine Aufträge sind an erster Stelle extern ausgerichtet. Probleme - Seine Aufträge sind an erster Stelle extern ausgerichtet. Probleme
internen Wohlbefindens fallen u.a. in die Zuständigkeit der internen internen Wohlbefindens fallen u.a. in die Zuständigkeit der internen
und/oder externen Präventionsdienste. und/oder externen Präventionsdienste.
- Die Aufträge sowohl präventiver als auch repressiver Art sind im - Die Aufträge sowohl präventiver als auch repressiver Art sind im
familiären und sozialen Umfeld angesiedelt. familiären und sozialen Umfeld angesiedelt.
- Der Polizeiassistent muss wie jeder andere Polizeibeamte die - Der Polizeiassistent muss wie jeder andere Polizeibeamte die
Rechtsvorschriften und insbesondere Artikel 29 des Rechtsvorschriften und insbesondere Artikel 29 des
Strafprozessgesetzbuches einhalten; wenn er in der Ausübung seiner Strafprozessgesetzbuches einhalten; wenn er in der Ausübung seiner
Funktion ein Verbrechen oder eine Straftat feststellt, ist er Funktion ein Verbrechen oder eine Straftat feststellt, ist er
verpflichtet, den Tatbestand in einem Protokoll festzuhalten. verpflichtet, den Tatbestand in einem Protokoll festzuhalten.
b. Die spezifischen Aufträge und Befugnisse können wie folgt b. Die spezifischen Aufträge und Befugnisse können wie folgt
zusammengefasst werden: verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufgaben zusammengefasst werden: verwaltungs- und gerichtspolizeiliche Aufgaben
sowie spezifische Beistandsaufgaben. sowie spezifische Beistandsaufgaben.
Verwaltungspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der präventiven Aufträge Verwaltungspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der präventiven Aufträge
Auf Ebene der individuellen Prävention können die Polizeiassistenten Auf Ebene der individuellen Prävention können die Polizeiassistenten
beauftragt werden mit der Behandlung: beauftragt werden mit der Behandlung:
- der Probleme bezüglich des Verhaltens von Minderjährigen: - der Probleme bezüglich des Verhaltens von Minderjährigen:
Schulversäumnisse, problematische Erziehungssituationen, abweichendes Schulversäumnisse, problematische Erziehungssituationen, abweichendes
Verhalten, Drogenprobleme,..., Verhalten, Drogenprobleme,...,
- der globalen Problematik der Familienkonflikte: Eheprobleme und - der globalen Problematik der Familienkonflikte: Eheprobleme und
Beziehungsprobleme zwischen Zusammenwohnenden, Scheidungsprobleme und Beziehungsprobleme zwischen Zusammenwohnenden, Scheidungsprobleme und
damit verbundene Konflikte (u.a. Besuchsrecht und Alimente), Probleme damit verbundene Konflikte (u.a. Besuchsrecht und Alimente), Probleme
zwischen Eltern und Jugendlichen, Kindesmisshandlung, ...), zwischen Eltern und Jugendlichen, Kindesmisshandlung, ...),
- aller Probleme sozialer Art, die bei der Polizei angezeigt werden - aller Probleme sozialer Art, die bei der Polizei angezeigt werden
und einen Lösungsansatz erfordern (Rat, methodische Weiterverweisung und einen Lösungsansatz erfordern (Rat, methodische Weiterverweisung
und kurzfristige Behandlung), und kurzfristige Behandlung),
- der Wiederherstellungsmassnahmen und des Opferbeistands. Bei der - der Wiederherstellungsmassnahmen und des Opferbeistands. Bei der
gerichtlichen Untersuchung können die Polizeiassistenten auch in gerichtlichen Untersuchung können die Polizeiassistenten auch in
Sachen Opferbegleitung und -beistand tätig werden. Sachen Opferbegleitung und -beistand tätig werden.
Auf Ebene der kollektiven Prävention können die Polizeiassistenten: Auf Ebene der kollektiven Prävention können die Polizeiassistenten:
- Präventionsprojekte sozialer Art organisieren oder daran teilnehmen, - Präventionsprojekte sozialer Art organisieren oder daran teilnehmen,
- Sozialarbeit gewährleisten und eine Sozialkarte ausarbeiten, - Sozialarbeit gewährleisten und eine Sozialkarte ausarbeiten,
- mit den Sozialdiensten der föderalen Polizei, den verschiedenen - mit den Sozialdiensten der föderalen Polizei, den verschiedenen
Einrichtungen des Sozialhilfesektors (wie den ÖSHZ, Betreuungszentren, Einrichtungen des Sozialhilfesektors (wie den ÖSHZ, Betreuungszentren,
Schulen, psycho-medizinisch-sozialen Zentren, Jugendhilfsdiensten, SOS Schulen, psycho-medizinisch-sozialen Zentren, Jugendhilfsdiensten, SOS
Enfants,...) zusammenarbeiten und Kontakt pflegen, Enfants,...) zusammenarbeiten und Kontakt pflegen,
- sich mit dem Bezirksrat über den Opferbeistand beraten. - sich mit dem Bezirksrat über den Opferbeistand beraten.
Gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der repressiven Aufträge Gerichtspolizeiliche Aufgaben im Rahmen der repressiven Aufträge
Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden Zu den Aufgaben von Polizeiassistenten gehört es, die Gerichtsbehörden
in Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten oder zur Ergänzung in Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten oder zur Ergänzung
anderer, von anderen Polizeibeamten durchgeführten Untersuchungen anderer, von anderen Polizeibeamten durchgeführten Untersuchungen
bezüglich Gerichtsakten zu informieren. Sie können bestehen aus: bezüglich Gerichtsakten zu informieren. Sie können bestehen aus:
- Sozial-, Familien- und Persönlichkeitsuntersuchungen, - Sozial-, Familien- und Persönlichkeitsuntersuchungen,
- zivilrechtlichen Untersuchungen (z.B. Untersuchungen bezüglich des - zivilrechtlichen Untersuchungen (z.B. Untersuchungen bezüglich des
Adoptionsverfahrens, der Zuerkennung des exklusiven Sorgerechts und Adoptionsverfahrens, der Zuerkennung des exklusiven Sorgerechts und
des Rechts auf persönliche Kontakte (Besuchsrecht), des des Rechts auf persönliche Kontakte (Besuchsrecht), des
Namenswechsels, der Befreiung von Ehehindernissen,...), Namenswechsels, der Befreiung von Ehehindernissen,...),
- der weiteren Untersuchung von ursprünglichen Akten, wenn dafür eine - der weiteren Untersuchung von ursprünglichen Akten, wenn dafür eine
aktive Begleitung von Familien erforderlich ist, aktive Begleitung von Familien erforderlich ist,
- der Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten bei Untersuchungen in - der Zusammenarbeit mit anderen Polizeibeamten bei Untersuchungen in
Bezug auf Gewalt in den Familien und/oder Sittendelikte (ergänzende Bezug auf Gewalt in den Familien und/oder Sittendelikte (ergänzende
informative Aufgaben) und der Vernehmung der Opfer in delikaten informative Aufgaben) und der Vernehmung der Opfer in delikaten
Fällen, Fällen,
- informativen Untersuchungen in Bezug auf den Lebensrahmen der - informativen Untersuchungen in Bezug auf den Lebensrahmen der
Minderjährigen, problematische Erziehungssituationen, gefährdete Minderjährigen, problematische Erziehungssituationen, gefährdete
Minderjährige, widerrechtliche Drohungen des Minderjährige, widerrechtliche Drohungen des
Erziehungsberechtigten,..., Erziehungsberechtigten,...,
- der weiteren Bearbeitung der Akten infolge von Randbemerkungen, - der weiteren Bearbeitung der Akten infolge von Randbemerkungen,
- der Pflege von Kontakten mit dem Magistrat der Abteilung - der Pflege von Kontakten mit dem Magistrat der Abteilung
Jugendangelegenheiten und dem Jugendrichter. Jugendangelegenheiten und dem Jugendrichter.
Die Polizeiassistenten sind ebenfalls für die Erstellung der Berichte Die Polizeiassistenten sind ebenfalls für die Erstellung der Berichte
zuständig, mit denen die Randbemerkungen der Zivilkammer des zuständig, mit denen die Randbemerkungen der Zivilkammer des
Jugendgerichts beantwortet werden. Jugendgerichts beantwortet werden.
Es ist nicht die Aufgabe der Polizeiassistenten, bei Straftaten die Es ist nicht die Aufgabe der Polizeiassistenten, bei Straftaten die
Untersuchung über den Tatbestand durchzuführen. Untersuchung über den Tatbestand durchzuführen.
Spezifischer Beistand Spezifischer Beistand
Der spezifische Beistand kommt vor allem im Rahmen der Bewältigung von Der spezifische Beistand kommt vor allem im Rahmen der Bewältigung von
Krisensituationen zur Geltung. Krisensituationen zur Geltung.
Krisensituationen können für alle Personen, die von den Begebenheiten, Krisensituationen können für alle Personen, die von den Begebenheiten,
Zwischenfällen und Katastrophensituationen betroffen sind, Zwischenfällen und Katastrophensituationen betroffen sind,
schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann es sich um direkte oder schwerwiegende Folgen haben. Dabei kann es sich um direkte oder
indirekte Opfer, Zeugen wie auch Polizeipersonal handeln. indirekte Opfer, Zeugen wie auch Polizeipersonal handeln.
Angesichts des erschütternden und plötzlichen Charakters der Angesichts des erschütternden und plötzlichen Charakters der
Krisensituation und in Erwartung eines spezialisierten Einsatzes von Krisensituation und in Erwartung eines spezialisierten Einsatzes von
aussen kann der Polizeiassistent ein Plus bedeuten sowohl in Bezug auf aussen kann der Polizeiassistent ein Plus bedeuten sowohl in Bezug auf
die interne Versorgung des Polizeipersonals als auch in Bezug auf den die interne Versorgung des Polizeipersonals als auch in Bezug auf den
Opferbeistand. Letzteres könnte wichtig sein, weil die Hilfszentren Opferbeistand. Letzteres könnte wichtig sein, weil die Hilfszentren
für Opfer in solchen Momenten nicht immer unmittelbar eingreifen für Opfer in solchen Momenten nicht immer unmittelbar eingreifen
können. können.
Der Polizeiassistent kann eingreifen, um individuelle Bitten um Hilfe Der Polizeiassistent kann eingreifen, um individuelle Bitten um Hilfe
zu behandeln und die Verwaltung von Krisensituationen zu organisieren zu behandeln und die Verwaltung von Krisensituationen zu organisieren
(z.B. die Organisation der psychosozialen Betreuung bei Katastrophen). (z.B. die Organisation der psychosozialen Betreuung bei Katastrophen).
6. Organisation und Durchführung des Dienstes 6. Organisation und Durchführung des Dienstes
Innerhalb der Polizeistruktur hat der Polizeiassistent den Rang eines Innerhalb der Polizeistruktur hat der Polizeiassistent den Rang eines
Polizeihauptinspektors und die Eigenschaft eines Polizeihauptinspektors und die Eigenschaft eines
Gerichtspolizeioffiziers. Er ist somit integraler Bestandteil der Gerichtspolizeioffiziers. Er ist somit integraler Bestandteil der
Hierarchie innerhalb des Polizeidienstes. Hierarchie innerhalb des Polizeidienstes.
Weil es nicht angebracht ist, dass Polizeiassistenten ihre Aufträge Weil es nicht angebracht ist, dass Polizeiassistenten ihre Aufträge
stets in Uniform ausführen, wird der Korpschef unter Berücksichtigung stets in Uniform ausführen, wird der Korpschef unter Berücksichtigung
der Art der Aufträge bestimmen, wann der Polizeiassistent die Uniform der Art der Aufträge bestimmen, wann der Polizeiassistent die Uniform
und/oder die Dienstwaffe tragen muss. und/oder die Dienstwaffe tragen muss.
Die Polizeiassistenten können sich in den Polizeizonen eventuell durch Die Polizeiassistenten können sich in den Polizeizonen eventuell durch
ein oder mehrere qualifizierte Personalmitglieder des Verwaltungs- und ein oder mehrere qualifizierte Personalmitglieder des Verwaltungs- und
Logistikkaders beistehen lassen, aber mit der Einschränkung, dass Logistikkaders beistehen lassen, aber mit der Einschränkung, dass
dieses Personal nicht mit den polizeilichen Aufgaben betraut werden dieses Personal nicht mit den polizeilichen Aufgaben betraut werden
darf. darf.
Der Polizeiassistent vermerkt neben seinem Rang als Hauptinspektor Der Polizeiassistent vermerkt neben seinem Rang als Hauptinspektor
auch seine Eigenschaft als Polizeiassistent. auch seine Eigenschaft als Polizeiassistent.
7. Unvereinbarkeiten 7. Unvereinbarkeiten
Einige Korpschefs werden wahrscheinlich geneigt sein, bei den Einige Korpschefs werden wahrscheinlich geneigt sein, bei den
Polizeiassistenten eher den Schwerpunkt auf die Befugnisse eines Polizeiassistenten eher den Schwerpunkt auf die Befugnisse eines
Hauptinspektors (GPO) als auf die eines Polizeiassistenten zu legen. Hauptinspektors (GPO) als auf die eines Polizeiassistenten zu legen.
Damit würde die Korpsführung jedoch eine völlige Verkennung der Damit würde die Korpsführung jedoch eine völlige Verkennung der
grundlegenden Aufträge der lokalen Polizei, insbesondere in Bezug auf grundlegenden Aufträge der lokalen Polizei, insbesondere in Bezug auf
die bürgernahe Polizei und den polizeilichen Opferbeistand, an den Tag die bürgernahe Polizei und den polizeilichen Opferbeistand, an den Tag
legen. legen.
Um eine maximale Leistung aus den Aktivitäten der Polizeiassistenten Um eine maximale Leistung aus den Aktivitäten der Polizeiassistenten
zu erhalten, muss darauf geachtet werden, dass die Polizeiassistenten zu erhalten, muss darauf geachtet werden, dass die Polizeiassistenten
nicht mit Polizeiaufgaben belastet werden, die mit der spezifischen nicht mit Polizeiaufgaben belastet werden, die mit der spezifischen
Art ihrer Funktion unvereinbar sind, wie Aufträge auf Ebene der Art ihrer Funktion unvereinbar sind, wie Aufträge auf Ebene der
Aufrechterhaltung der Ordnung, des Strassenverkehrs, der repressiven Aufrechterhaltung der Ordnung, des Strassenverkehrs, der repressiven
Kontrollen usw. Kontrollen usw.
Ferner sind die Polizeiassistenten nicht befugt, therapeutischen Ferner sind die Polizeiassistenten nicht befugt, therapeutischen
Beistand zu leisten. Auf diesem Gebiet müssen sie sich darauf Beistand zu leisten. Auf diesem Gebiet müssen sie sich darauf
beschränken, das Opfer an die spezialisierten Dienste zu verweisen beschränken, das Opfer an die spezialisierten Dienste zu verweisen
(wie in Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnt). (wie in Artikel 46 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnt).
8. Aufhebung 8. Aufhebung
Das Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 (Belgisches Staatsblatt vom Das Rundschreiben POL 59 vom 3. März 1998 (Belgisches Staatsblatt vom
19. März 1998; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21. 19. März 1998; deutsche Fassung: Belgisches Staatsblatt vom 21.
Oktober 1998) über das Statut der Polizeiassistenten wird aufgehoben. Oktober 1998) über das Statut der Polizeiassistenten wird aufgehoben.
Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im Ich bitte Sie, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben im
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im Verwaltungsblatt
zu vermerken. zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
^