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Meertalige weergave van Omzendbrief van 06/03/1997
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Omzendbrief OOP 20bis houdende actualisatie van de omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van rally's of gelijkgestelde wedstrijden. - Duitse vertaling Circulaire OOP 20bis portant actualisation de la circulaire OOP 20 relative à l'organisation de rallyes ou d'épreuves assimilées. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
6 MAART 1997. Omzendbrief OOP 20bis houdende actualisatie van de 6 MARS 1997. Circulaire OOP 20bis portant actualisation de la
omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van rally's of circulaire OOP 20 relative à l'organisation de rallyes ou d'épreuves
gelijkgestelde wedstrijden. - Duitse vertaling assimilées. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
20bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 maart 1997 houdende circulaire OOP 20bis du Ministre de l'Intérieur du 6 mars 1997 portant
actualisatie van de omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van actualisation de la circulaire OOP 20 relative à l'organisation de
rallyes ou d'épreuves assimilées (Moniteur belge traduction allemande
rally's of gelijkgestelde wedstrijden (Belgisch Staatsblad van 16 mei du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy du 16 mai 1997),
1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het établie par le Service central de de traduction allemande du
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
6. MÄRZ 1997 - Rundschreiben OOP 20bis zur Aktualisierung des 6. MÄRZ 1997 - Rundschreiben OOP 20bis zur Aktualisierung des
Rundschreibens OOP 20 über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen Rundschreibens OOP 20 über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen
gleichgestellten Wettbewerben gleichgestellten Wettbewerben
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Information an die Herren Bezirkskommissare und an die Frauen und Zur Information an die Herren Bezirkskommissare und an die Frauen und
Herren Bürgermeister Herren Bürgermeister
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
in Erwartung der Ausfertigung eines Königlichen Erlasses zur Regelung in Erwartung der Ausfertigung eines Königlichen Erlasses zur Regelung
der Veranstaltung von ganz oder teilweise auf öffentlichen der Veranstaltung von ganz oder teilweise auf öffentlichen
Verkehrswegen durchgeführten Sportprüfungen oder -wettbewerben für Verkehrswegen durchgeführten Sportprüfungen oder -wettbewerben für
Kraftfahrzeuge kommt das Rundschreiben OOP 20 vom 29. Februar 1996 Kraftfahrzeuge kommt das Rundschreiben OOP 20 vom 29. Februar 1996
über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen gleichgestellten über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen gleichgestellten
Wettbewerben (Belgisches Staatsblatt vom 26. September 1996) weiterhin Wettbewerben (Belgisches Staatsblatt vom 26. September 1996) weiterhin
zur Anwendung. zur Anwendung.
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die im Rundschreiben OOP 20 Wir möchten Sie daran erinnern, dass die im Rundschreiben OOP 20
enthaltenen Richtlinien in erster Linie Rallyes, Rallye-Sprints und enthaltenen Richtlinien in erster Linie Rallyes, Rallye-Sprints und
Bergrennen, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Verkehrswegen Bergrennen, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Verkehrswegen
ausgetragen werden, betreffen. ausgetragen werden, betreffen.
Diese Rallyes oder die ihnen gleichgestellten Wettbewerbe werden unter Diese Rallyes oder die ihnen gleichgestellten Wettbewerbe werden unter
anderem nur zugelassen, wenn sie in den Jahresprogrammen der anderem nur zugelassen, wenn sie in den Jahresprogrammen der
anerkannten Automobilsportverbände vorgesehen sind. Hierbei wird davon anerkannten Automobilsportverbände vorgesehen sind. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass ein Wettbewerb, der nicht auf einem der Programme ausgegangen, dass ein Wettbewerb, der nicht auf einem der Programme
steht (neuer Wettbewerb, unvollständiges Programm zum Zeitpunkt seiner steht (neuer Wettbewerb, unvollständiges Programm zum Zeitpunkt seiner
Veröffentlichung), trotzdem dieser Anforderung genügt, wenn er den Veröffentlichung), trotzdem dieser Anforderung genügt, wenn er den
offiziellen Genehmigungsvermerk eines der anerkannten offiziellen Genehmigungsvermerk eines der anerkannten
Automobilsportverbände erhalten hat. Der Veranstalter sollte bei der Automobilsportverbände erhalten hat. Der Veranstalter sollte bei der
Beantragung der Zulassung auf jeden Fall eine Bescheinigung vorlegen, Beantragung der Zulassung auf jeden Fall eine Bescheinigung vorlegen,
aus der hervorgeht, dass der geplante Wettbewerb rechtsgültig aus der hervorgeht, dass der geplante Wettbewerb rechtsgültig
anerkannt ist. anerkannt ist.
Für alle anderen in den Jahresprogrammen aufgenommenen oder nicht Für alle anderen in den Jahresprogrammen aufgenommenen oder nicht
aufgenommenen Motorsportwettbewerbe (wie Karting oder Slalom) können aufgenommenen Motorsportwettbewerbe (wie Karting oder Slalom) können
sich die Provinzial- und Gemeindebehörden nach eigenem Ermessen nach sich die Provinzial- und Gemeindebehörden nach eigenem Ermessen nach
den Anweisungen des Rundschreibens richten, um ein ausreichendes den Anweisungen des Rundschreibens richten, um ein ausreichendes
Sicherheitsniveau zu erreichen. Sicherheitsniveau zu erreichen.
Zur Aktualisierung des Rundschreibens OOP 20 für das Jahr 1997 finden Zur Aktualisierung des Rundschreibens OOP 20 für das Jahr 1997 finden
Sie in der Anlage die Jahresprogramme 1997 der anerkannten Sie in der Anlage die Jahresprogramme 1997 der anerkannten
Sportverbände. Sportverbände.
Ferner möchten wir durch vorliegendes Rundschreiben präzisieren, dass Ferner möchten wir durch vorliegendes Rundschreiben präzisieren, dass
in Nummer 6 « Veranstalter » des Rundschreibens OOP 20 lediglich der in Nummer 6 « Veranstalter » des Rundschreibens OOP 20 lediglich der
erste Satz zu berücksichtigen ist: Der Gegenstand des erste Satz zu berücksichtigen ist: Der Gegenstand des
Versicherungsvertrags wird ja eigentlich durch die Rechtsvorschriften Versicherungsvertrags wird ja eigentlich durch die Rechtsvorschriften
über die diesbezüglichen Versicherungen bestimmt, auf die mit diesem über die diesbezüglichen Versicherungen bestimmt, auf die mit diesem
Satz ausdrücklich verwiesen wird. Satz ausdrücklich verwiesen wird.
Ich möchte Sie bitten, dieses Rundschreiben den Bürgermeistern und den Ich möchte Sie bitten, dieses Rundschreiben den Bürgermeistern und den
Bezirkskommissaren Ihrer Provinz zu übermitteln. Bezirkskommissaren Ihrer Provinz zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüssen, Mit freundlichen Grüssen,
Der Staatssekretär für Sicherheit, Der Staatssekretär für Sicherheit,
J. PEETERS J. PEETERS
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
J. VANDE LANOTTE J. VANDE LANOTTE
Anlage Anlage
Wettbewerbe auf dem Jahresprogramm 1997 Wettbewerbe auf dem Jahresprogramm 1997
A. Jahresprogramm der nationalen Sportkommission A. Jahresprogramm der nationalen Sportkommission
B. Jahresprogramm des « Vlaamse Autosport Federatie » B. Jahresprogramm des « Vlaamse Autosport Federatie »
C. Jahresprogramm der « Association sportive automobile francophone » C. Jahresprogramm der « Association sportive automobile francophone »
(siehe B.S. vom 16. Mai 1997) (siehe B.S. vom 16. Mai 1997)
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