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Omzendbrief OOP 20bis houdende actualisatie van de omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van rally's of gelijkgestelde wedstrijden. - Duitse vertaling | Circulaire OOP 20bis portant actualisation de la circulaire OOP 20 relative à l'organisation de rallyes ou d'épreuves assimilées. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
6 MAART 1997. Omzendbrief OOP 20bis houdende actualisatie van de | 6 MARS 1997. Circulaire OOP 20bis portant actualisation de la |
omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van rally's of | circulaire OOP 20 relative à l'organisation de rallyes ou d'épreuves |
gelijkgestelde wedstrijden. - Duitse vertaling | assimilées. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief OOP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
20bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 maart 1997 houdende | circulaire OOP 20bis du Ministre de l'Intérieur du 6 mars 1997 portant |
actualisatie van de omzendbrief OOP 20 betreffende de organisatie van | actualisation de la circulaire OOP 20 relative à l'organisation de |
rallyes ou d'épreuves assimilées (Moniteur belge traduction allemande | |
rally's of gelijkgestelde wedstrijden (Belgisch Staatsblad van 16 mei | du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy du 16 mai 1997), |
1997), opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | établie par le Service central de de traduction allemande du |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
6. MÄRZ 1997 - Rundschreiben OOP 20bis zur Aktualisierung des | 6. MÄRZ 1997 - Rundschreiben OOP 20bis zur Aktualisierung des |
Rundschreibens OOP 20 über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen | Rundschreibens OOP 20 über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen |
gleichgestellten Wettbewerben | gleichgestellten Wettbewerben |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
Zur Information an die Herren Bezirkskommissare und an die Frauen und | Zur Information an die Herren Bezirkskommissare und an die Frauen und |
Herren Bürgermeister | Herren Bürgermeister |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
in Erwartung der Ausfertigung eines Königlichen Erlasses zur Regelung | in Erwartung der Ausfertigung eines Königlichen Erlasses zur Regelung |
der Veranstaltung von ganz oder teilweise auf öffentlichen | der Veranstaltung von ganz oder teilweise auf öffentlichen |
Verkehrswegen durchgeführten Sportprüfungen oder -wettbewerben für | Verkehrswegen durchgeführten Sportprüfungen oder -wettbewerben für |
Kraftfahrzeuge kommt das Rundschreiben OOP 20 vom 29. Februar 1996 | Kraftfahrzeuge kommt das Rundschreiben OOP 20 vom 29. Februar 1996 |
über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen gleichgestellten | über die Veranstaltung von Rallyes oder ihnen gleichgestellten |
Wettbewerben (Belgisches Staatsblatt vom 26. September 1996) weiterhin | Wettbewerben (Belgisches Staatsblatt vom 26. September 1996) weiterhin |
zur Anwendung. | zur Anwendung. |
Wir möchten Sie daran erinnern, dass die im Rundschreiben OOP 20 | Wir möchten Sie daran erinnern, dass die im Rundschreiben OOP 20 |
enthaltenen Richtlinien in erster Linie Rallyes, Rallye-Sprints und | enthaltenen Richtlinien in erster Linie Rallyes, Rallye-Sprints und |
Bergrennen, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Verkehrswegen | Bergrennen, die ganz oder teilweise auf öffentlichen Verkehrswegen |
ausgetragen werden, betreffen. | ausgetragen werden, betreffen. |
Diese Rallyes oder die ihnen gleichgestellten Wettbewerbe werden unter | Diese Rallyes oder die ihnen gleichgestellten Wettbewerbe werden unter |
anderem nur zugelassen, wenn sie in den Jahresprogrammen der | anderem nur zugelassen, wenn sie in den Jahresprogrammen der |
anerkannten Automobilsportverbände vorgesehen sind. Hierbei wird davon | anerkannten Automobilsportverbände vorgesehen sind. Hierbei wird davon |
ausgegangen, dass ein Wettbewerb, der nicht auf einem der Programme | ausgegangen, dass ein Wettbewerb, der nicht auf einem der Programme |
steht (neuer Wettbewerb, unvollständiges Programm zum Zeitpunkt seiner | steht (neuer Wettbewerb, unvollständiges Programm zum Zeitpunkt seiner |
Veröffentlichung), trotzdem dieser Anforderung genügt, wenn er den | Veröffentlichung), trotzdem dieser Anforderung genügt, wenn er den |
offiziellen Genehmigungsvermerk eines der anerkannten | offiziellen Genehmigungsvermerk eines der anerkannten |
Automobilsportverbände erhalten hat. Der Veranstalter sollte bei der | Automobilsportverbände erhalten hat. Der Veranstalter sollte bei der |
Beantragung der Zulassung auf jeden Fall eine Bescheinigung vorlegen, | Beantragung der Zulassung auf jeden Fall eine Bescheinigung vorlegen, |
aus der hervorgeht, dass der geplante Wettbewerb rechtsgültig | aus der hervorgeht, dass der geplante Wettbewerb rechtsgültig |
anerkannt ist. | anerkannt ist. |
Für alle anderen in den Jahresprogrammen aufgenommenen oder nicht | Für alle anderen in den Jahresprogrammen aufgenommenen oder nicht |
aufgenommenen Motorsportwettbewerbe (wie Karting oder Slalom) können | aufgenommenen Motorsportwettbewerbe (wie Karting oder Slalom) können |
sich die Provinzial- und Gemeindebehörden nach eigenem Ermessen nach | sich die Provinzial- und Gemeindebehörden nach eigenem Ermessen nach |
den Anweisungen des Rundschreibens richten, um ein ausreichendes | den Anweisungen des Rundschreibens richten, um ein ausreichendes |
Sicherheitsniveau zu erreichen. | Sicherheitsniveau zu erreichen. |
Zur Aktualisierung des Rundschreibens OOP 20 für das Jahr 1997 finden | Zur Aktualisierung des Rundschreibens OOP 20 für das Jahr 1997 finden |
Sie in der Anlage die Jahresprogramme 1997 der anerkannten | Sie in der Anlage die Jahresprogramme 1997 der anerkannten |
Sportverbände. | Sportverbände. |
Ferner möchten wir durch vorliegendes Rundschreiben präzisieren, dass | Ferner möchten wir durch vorliegendes Rundschreiben präzisieren, dass |
in Nummer 6 « Veranstalter » des Rundschreibens OOP 20 lediglich der | in Nummer 6 « Veranstalter » des Rundschreibens OOP 20 lediglich der |
erste Satz zu berücksichtigen ist: Der Gegenstand des | erste Satz zu berücksichtigen ist: Der Gegenstand des |
Versicherungsvertrags wird ja eigentlich durch die Rechtsvorschriften | Versicherungsvertrags wird ja eigentlich durch die Rechtsvorschriften |
über die diesbezüglichen Versicherungen bestimmt, auf die mit diesem | über die diesbezüglichen Versicherungen bestimmt, auf die mit diesem |
Satz ausdrücklich verwiesen wird. | Satz ausdrücklich verwiesen wird. |
Ich möchte Sie bitten, dieses Rundschreiben den Bürgermeistern und den | Ich möchte Sie bitten, dieses Rundschreiben den Bürgermeistern und den |
Bezirkskommissaren Ihrer Provinz zu übermitteln. | Bezirkskommissaren Ihrer Provinz zu übermitteln. |
Mit freundlichen Grüssen, | Mit freundlichen Grüssen, |
Der Staatssekretär für Sicherheit, | Der Staatssekretär für Sicherheit, |
J. PEETERS | J. PEETERS |
Der Minister des Innern, | Der Minister des Innern, |
J. VANDE LANOTTE | J. VANDE LANOTTE |
Anlage | Anlage |
Wettbewerbe auf dem Jahresprogramm 1997 | Wettbewerbe auf dem Jahresprogramm 1997 |
A. Jahresprogramm der nationalen Sportkommission | A. Jahresprogramm der nationalen Sportkommission |
B. Jahresprogramm des « Vlaamse Autosport Federatie » | B. Jahresprogramm des « Vlaamse Autosport Federatie » |
C. Jahresprogramm der « Association sportive automobile francophone » | C. Jahresprogramm der « Association sportive automobile francophone » |
(siehe B.S. vom 16. Mai 1997) | (siehe B.S. vom 16. Mai 1997) |