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Meertalige weergave van Omzendbrief van 06/12/2001
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Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les directives complémentaires pour l'établissement du budget de police 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
6 DECEMBER 2001. - Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende 6 DECEMBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les
aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting directives complémentaires pour l'établissement du budget de police
voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
13bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001 circulaire PLP 13bis du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001
betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de concernant les directives complémentaires pour l'établissement du
politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone (Belgisch budget de police 2002 à l'usage de la zone de police (Moniteur belge
Staatsblad van 24 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst du 24 janvier 2002), établie par le Service central de traduction
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die 6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die
ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des
Polizeihaushaltsplans 2002 Polizeihaushaltsplans 2002
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei Gemeindepolizei
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare An die Frauen und Herren Bezirkskommissare
Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband
und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von
der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche
Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen
müssen. müssen.
Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass
die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten
unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und
schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu
bestimmen. bestimmen.
Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst
von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer
selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf
statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21. statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21.
November Verantwortungsgefühl gezeigt. November Verantwortungsgefühl gezeigt.
In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben
PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue
Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten
Problems finden. Problems finden.
In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten: In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten:
a. Die budgetären mindestnormen a. Die budgetären mindestnormen
Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären
Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom
Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der
ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens
Folgendes umfasst: Folgendes umfasst:
1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer 1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer
Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der
Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der
Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen
eingetragenen Mittel; eingetragenen Mittel;
dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden
werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des
Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der
der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des
Monats Juli 2000 entspricht, Monats Juli 2000 entspricht,
2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die 2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die
föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen
strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt
worden sind. worden sind.
b. Die föderale Dotation b. Die föderale Dotation
Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation
2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der 2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der
föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich
von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen
Polizeikorps genannt wird. Polizeikorps genannt wird.
Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen, Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen,
dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die
Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen
Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden. Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden.
Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu
veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den
Haushaltsplan einzutragen. Haushaltsplan einzutragen.
b.1 Die föderale Grunddotation b.1 Die föderale Grunddotation
In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation, In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation,
die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen. die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen.
b.2 Die föderale soziale Dotation b.2 Die föderale soziale Dotation
Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu
verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro
berücksichtigt werden. berücksichtigt werden.
b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende
zulässige Mehrkosten » zulässige Mehrkosten »
Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des
Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der
Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den
Abschluss des Polizeihaushaltsplans. Abschluss des Polizeihaushaltsplans.
In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen
tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale
Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine
zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und
zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan
eingetragen werden. eingetragen werden.
Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel
des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- « des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- «
Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige
Mehrkosten ». Mehrkosten ».
Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des
ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen
veranschlagt werden: veranschlagt werden:
Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen
abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n) abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n)
kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen
Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes
(indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht (indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht
(entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer (entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer
Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen
worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der
Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den
Haushaltsplan eingetragen worden ist). Haushaltsplan eingetragen worden ist).
Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die
Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen
(einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen (einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen
Haushalts 2001 für die föderale Polizei. Haushalts 2001 für die föderale Polizei.
Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan
2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten 2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten
des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden,
der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des
Monats Juli 2000 entspricht. Monats Juli 2000 entspricht.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die
Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.: Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.:
- die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des - die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des
(ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen (ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen
Gendarmeriebrigaden, Gendarmeriebrigaden,
- die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei, - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei,
- bestimmte Betriebskosten. - bestimmte Betriebskosten.
Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende
zu informieren. zu informieren.
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im
Verwaltungsblatt zu vermerken. Verwaltungsblatt zu vermerken.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Föderale Subvention 2002 Föderale Subvention 2002
[siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587] [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587]
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