← Terug naar "Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling "
Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les directives complémentaires pour l'établissement du budget de police 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande |
---|---|
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
6 DECEMBER 2001. - Ministeriële omzendbrief PLP 13bis betreffende | 6 DECEMBRE 2001. - Circulaire ministérielle PLP 13bis concernant les |
aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de politiebegroting | directives complémentaires pour l'établissement du budget de police |
voor 2002 ten behoeve van de politiezone. - Duitse vertaling | 2002 à l'usage de la zone de police. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PLP | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
13bis van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2001 | circulaire PLP 13bis du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2001 |
betreffende aanvullende onderrichtingen voor het opstellen van de | concernant les directives complémentaires pour l'établissement du |
politiebegroting voor 2002 ten behoeve van de politiezone (Belgisch | budget de police 2002 à l'usage de la zone de police (Moniteur belge |
Staatsblad van 24 januari 2002), opgemaakt door de Centrale dienst | du 24 janvier 2002), établie par le Service central de traduction |
voor Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die | 6. DEZEMBER 2001 - Ministerielles Rundschreiben PLP 13bis über die |
ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des | ergänzenden Richtlinien für die Polizeizone zur Erstellung des |
Polizeihaushaltsplans 2002 | Polizeihaushaltsplans 2002 |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei |
An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei | Gemeindepolizei |
An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs | An den Herrn Generaldirektor der Allgemeinen Polizei des Königreichs |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband | Gemäss der vor einiger Zeit zwischen dem Gemeinde- und Städteverband |
und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von | und der Regierung getroffenen Vereinbarung, die am 9. März 2001 von |
der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche | der Regierung ratifiziert worden ist, haben wir eine gründliche |
Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen | Schätzung der statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei vornehmen |
müssen. | müssen. |
Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass | Diese Schätzung ist kürzlich abgeschlossen worden. Es war klar, dass |
die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten | die für die Mitglieder der Gemeindepolizei veranschlagten Mehrkosten |
unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und | unterschätzt worden sind. Zurzeit ist es jedoch besonders komplex und |
schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu | schwierig, in jeder Zone die genauen Mehrkosten des neuen Statuts zu |
bestimmen. | bestimmen. |
Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst | Das Statut der Gemeindepolizei ändert von Region zu Region und selbst |
von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer | von Gemeinde zu Gemeinde. Sogar in Bezug auf die Gemeindepolizei einer |
selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf | selben Mehrgemeindezone bestehen bedeutende Unterschiede auf |
statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21. | statutarischer Ebene. Folglich hat die Regierung am vergangenen 21. |
November Verantwortungsgefühl gezeigt. | November Verantwortungsgefühl gezeigt. |
In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben | In Bezug auf diese Vereinbarung verweise ich auf mein Rundschreiben |
PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue | PLP 17. Darin werden Sie alle nützlichen Informationen über die neue |
Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten | Vereinbarung und über den Vorschlag zur Behebung des oben angedeuteten |
Problems finden. | Problems finden. |
In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten: | In jedem Fall sind zusätzliche budgetäre Anweisungen vonnöten: |
a. Die budgetären mindestnormen | a. Die budgetären mindestnormen |
Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären | Im Entwurf des Königlichen Erlasses zur Festlegung der budgetären |
Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom | Mindestnormen der lokalen Polizei wird festgelegt, dass der vom |
Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der | Gemeinderat bzw. vom Polizeirat gebilligte Haushaltsplan der |
ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens | ordentlichen Ausgaben 2002 des lokalen Polizeikorps mindestens |
Folgendes umfasst: | Folgendes umfasst: |
1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer | 1. die im Jahr 2001 durch die Gemeinde oder, im Fall einer |
Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der | Mehrgemeindezone, durch die Gemeinden veranschlagten Gesamtkosten der |
Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der | Gemeindepolizei, unter Abzug der im Haushaltsplan 2001 im Rahmen der |
Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen | Ausführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen |
eingetragenen Mittel; | eingetragenen Mittel; |
dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden | dabei müssen die Gesamtkosten an den Verbraucherpreisindex gebunden |
werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des | werden, indem für das Rechnungsjahr 2002 die Gesamtkosten des |
Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der | Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, der |
der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des | der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des |
Monats Juli 2000 entspricht, | Monats Juli 2000 entspricht, |
2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die | 2. die föderale Dotation, d.h. die föderale Grunddotation und die |
föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des | föderale soziale Dotation, die in Ausführung von Artikel 41 des |
Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei Ebenen |
strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt | strukturierten integrierten Polizeidienstes vom König festgelegt |
worden sind. | worden sind. |
b. Die föderale Dotation | b. Die föderale Dotation |
Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation | Wie im Rundschreiben PLP 13 erwähnt, besteht die föderale Dotation |
2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der | 2002 für die Polizeizonen aus der föderalen Grunddotation und der |
föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich | föderalen sozialen Dotation, die auch föderale Dotation zum Ausgleich |
von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen | von Sozialbeiträgen bestimmter Personalmitglieder der lokalen |
Polizeikorps genannt wird. | Polizeikorps genannt wird. |
Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen, | Um jedes Missverständnis auszuschliessen, möchte ich unterstreichen, |
dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die | dass die soziale Dotation den Anteil der Föderalregierung an die |
Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen | Finanzierung der lokalen Aufträge und der spezifischen föderalen |
Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden. | Aufträge beinhaltet, die innerhalb der Zone gewährleistet werden. |
Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu | Ergänzend ist es nun zugelassen, eine föderale Dotation für « zu |
veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den | veranschlagende und zu verrechnende zulässige mehrkosten » in den |
Haushaltsplan einzutragen. | Haushaltsplan einzutragen. |
b.1 Die föderale Grunddotation | b.1 Die föderale Grunddotation |
In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation, | In der Anlage finden Sie die neuen Zahlen der föderalen Grunddotation, |
die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen. | die die Zahlen von Anlage I zum Rundschreiben PLP 13 ersetzen. |
b.2 Die föderale soziale Dotation | b.2 Die föderale soziale Dotation |
Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu | Bei der Berechnung der föderalen sozialen Dotation muss die zu |
verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro | verteilende Summe von 89,06 Millionen Euro anstatt 70,5 Millionen Euro |
berücksichtigt werden. | berücksichtigt werden. |
b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende | b.3 Die föderale Dotation für « zu veranschlagende und zu verrechnende |
zulässige Mehrkosten » | zulässige Mehrkosten » |
Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des | Das verpflichtend auferlegte Gleichgewicht im ordentlichen Dienst des |
Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der | Polizeihaushaltsplans kommt im Normalfall durch eine Dotation der |
Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den | Gemeinde(n) zustande. Die kommunale Dotation bildet normalerweise den |
Abschluss des Polizeihaushaltsplans. | Abschluss des Polizeihaushaltsplans. |
In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen | In Erwartung der (individuellen) Veranschlagung der zulässigen |
tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale | tatsächlichen Mehrkosten kann über die oben erwähnte föderale |
Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine | Grunddotation und die föderale soziale Dotation hinaus eine |
zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und | zusätzliche föderale Dotation unter dem Namen « zu veranschlagende und |
zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan | zu verrechnende zulässige Mehrkosten » in den Haushaltsplan |
eingetragen werden. | eingetragen werden. |
Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel | Die zusätzliche föderale Dotation wird unter einem getrennten Artikel |
des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- « | des Haushaltsplans eingetragen, vorzugsweise unter 33001/465-48- « |
Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige | Föderale Dotation: zu veranschlagende und zu verrechnende zulässige |
Mehrkosten ». | Mehrkosten ». |
Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des | Die zusätzliche föderale Dotation bildet einen neuen Abschluss des |
ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen | ordentlichen Polizeihaushaltsplans 2002 und kann folgendermassen |
veranschlagt werden: | veranschlagt werden: |
Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen | Von den ordentlichen Ausgaben werden alle ordentlichen Einnahmen |
abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n) | abgezogen, in denen die im Haushaltsplan 2002 eingetragene(n) |
kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen | kommunale(n) Dotation(en) für die Finanzierung des ordentlichen |
Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes | Dienstes mindestens den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes |
(indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht | (indexiert - siehe unten) der Gemeindepolizei entspricht |
(entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer | (entsprechen), der für 2001 von der Gemeinde oder, im Fall einer |
Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen | Mehrgemeindezone, den Gemeinden in den Haushaltsplan eingetragen |
worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der | worden ist (unter Abzug dessen, was eventuell 2001 im Rahmen der |
Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den | Durchführung der Sicherheits- und Gesellschaftsvereinbarungen in den |
Haushaltsplan eingetragen worden ist). | Haushaltsplan eingetragen worden ist). |
Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die | Unter den Gesamtkosten des ordentlichen Dienstes 2001 versteht man die |
Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen | Differenz zwischen den Gesamtausgaben und den Gesamteinnahmen |
(einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen | (einschliesslich der föderalen Dotation 2001) des ordentlichen |
Haushalts 2001 für die föderale Polizei. | Haushalts 2001 für die föderale Polizei. |
Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan | Die Gesamtkosten des Rechnungsjahres 2001 sind für den Haushaltsplan |
2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten | 2002 an den Verbraucherpreisindex gebunden; so müssen die Gesamtkosten |
des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, | des Rechnungsjahres 2001 mit dem Koeffizienten multipliziert werden, |
der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des | der der Proportion zwischen dem Index des Monats Juli 2001 und dem des |
Monats Juli 2000 entspricht. | Monats Juli 2000 entspricht. |
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die | Wir weisen Sie darauf hin, dass wir unter « zulässige Mehrkosten » die |
Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.: | Kosten verstehen, die sich direkt aus der Polizeireform ergeben, d.h.: |
- die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des | - die genauen statutarischen Mehrkosten der Ex-Gendarmen und des |
(ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen | (ehemaligen) Verwaltungs- und Logistikpersonals der ehemaligen |
Gendarmeriebrigaden, | Gendarmeriebrigaden, |
- die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei, | - die statutarischen Mehrkosten der Gemeindepolizei, |
- bestimmte Betriebskosten. | - bestimmte Betriebskosten. |
Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende | Ich bitte Sie, sämtliche Bürgermeister dringend über das Voranstehende |
zu informieren. | zu informieren. |
Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Föderale Subvention 2002 | Föderale Subvention 2002 |
[siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587] | [siehe Belgisches Staatsblatt vom 24. Januar 2002, Seiten 2583-2587] |