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| Omzendbrief ZPZ 10. - Uniform van de geïntegreerde politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling | Circulaire ZPZ 10 Uniforme de la police intégrée, structurée à deux niveaux Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 6 DECEMBER 2000. - Omzendbrief ZPZ 10. - Uniform van de geïntegreerde | 6 DECEMBRE 2000. - Circulaire ZPZ 10 Uniforme de la police intégrée, |
| politie, gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling | structurée à deux niveaux Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief ZPZ | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 10 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 6 december 2000 | circulaire ZPZ 10 du Ministre de l'Intérieur du 6 décembre 2000 |
| betreffende de uniform van de geïntegreerde politie, gestructureerd op | relative à l'uniforme de la police intégrée, structurée à deux niveaux |
| twee niveaus (Belgisch Staatsblad van 22 december 2000), opgemaakt | (Moniteur belge du 22 décembre 2000), établie par le Service central |
| door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het | de traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 6. DEZEMBER 2000 - Rundschreiben ZPZ 10 - Uniform der auf zwei Ebenen | 6. DEZEMBER 2000 - Rundschreiben ZPZ 10 - Uniform der auf zwei Ebenen |
| strukturierten integrierten Polizei | strukturierten integrierten Polizei |
| An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
| An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
| Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| am 1. April 2001 tritt das neue Statut des Personals der | am 1. April 2001 tritt das neue Statut des Personals der |
| Polizeidienste in Kraft. Dies wird insbesondere zur Folge haben, dass | Polizeidienste in Kraft. Dies wird insbesondere zur Folge haben, dass |
| fortan der Arbeitgeber den Mitgliedern des Personals der lokalen | fortan der Arbeitgeber den Mitgliedern des Personals der lokalen |
| Polizei (Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten) die Uniform zur | Polizei (Polizeibeamten und Polizeihilfsbediensteten) die Uniform zur |
| Verfügung stellen muss. | Verfügung stellen muss. |
| Das heutige System variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde: | Das heutige System variiert stark von Gemeinde zu Gemeinde: |
| Entschädigungen, Bekleidungsfonds, Punktsystem, Rückzahlung von | Entschädigungen, Bekleidungsfonds, Punktsystem, Rückzahlung von |
| Rechnungen usw. Ab dem 1. April 2001 darf dieses System nicht mehr | Rechnungen usw. Ab dem 1. April 2001 darf dieses System nicht mehr |
| benutzt werden, da die in Anwendung von Artikel 189 des neuen | benutzt werden, da die in Anwendung von Artikel 189 des neuen |
| Gemeindegesetzes erlassenen Gemeindeverordnungen verfallen. | Gemeindegesetzes erlassenen Gemeindeverordnungen verfallen. |
| Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeinden und gegebenenfalls | Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Gemeinden und gegebenenfalls |
| die Zonen die zu diesem Zweck im Haushaltsplan 2001 eingetragenen | die Zonen die zu diesem Zweck im Haushaltsplan 2001 eingetragenen |
| Mittel benutzen müssen, um einerseits während der drei ersten Monate | Mittel benutzen müssen, um einerseits während der drei ersten Monate |
| des Jahres 2001 die Ausgaben in Zusammenhang mit der derzeitigen, | des Jahres 2001 die Ausgaben in Zusammenhang mit der derzeitigen, |
| durch die Gemeindeverordnung festgelegten Regelung zu decken und | durch die Gemeindeverordnung festgelegten Regelung zu decken und |
| andererseits den betroffenen Personalmitgliedern ab 1. April 2001 die | andererseits den betroffenen Personalmitgliedern ab 1. April 2001 die |
| zur Ausübung ihres Amtes notwendigen Uniformstücke zur Verfügung zu | zur Ausübung ihres Amtes notwendigen Uniformstücke zur Verfügung zu |
| stellen. | stellen. |
| Mit anderen Worten werden die Haushaltsmittel, die zur Deckung der | Mit anderen Worten werden die Haushaltsmittel, die zur Deckung der |
| Uniformkosten für das Jahr 2001 vorgesehen waren, ab April 2001 für | Uniformkosten für das Jahr 2001 vorgesehen waren, ab April 2001 für |
| den gleichen Zweck, aber nach einem anderen Verfahren benutzt. | den gleichen Zweck, aber nach einem anderen Verfahren benutzt. |
| Meine Dienste bereiten zurzeit eine Regelung für die | Meine Dienste bereiten zurzeit eine Regelung für die |
| Zurverfügungstellung der Uniformen, ihre Zusammensetzung sowie die | Zurverfügungstellung der Uniformen, ihre Zusammensetzung sowie die |
| Stückzahl und die Fristen für ihre Ersetzung vor. | Stückzahl und die Fristen für ihre Ersetzung vor. |
| Zurzeit findet ein Wettbewerb für den Entwurf einer neuen Uniform | Zurzeit findet ein Wettbewerb für den Entwurf einer neuen Uniform |
| statt, bei dem eine Firma ausgewählt wird, die sie entwerfen soll. In | statt, bei dem eine Firma ausgewählt wird, die sie entwerfen soll. In |
| diesem Stadium der Vorbereitung der Akte wird vorgesehen, dass die | diesem Stadium der Vorbereitung der Akte wird vorgesehen, dass die |
| ersten ausführlichen Lastenhefte ab Mitte 2001 vorliegen werden; ab | ersten ausführlichen Lastenhefte ab Mitte 2001 vorliegen werden; ab |
| diesem Zeitpunkt können die Gemeinden und Polizeizonen ihre Bestellung | diesem Zeitpunkt können die Gemeinden und Polizeizonen ihre Bestellung |
| für die neue Uniform aufgeben. Ich habe die Absicht, für die | für die neue Uniform aufgeben. Ich habe die Absicht, für die |
| Einführung aller neuen Uniformstücke eine Übergangszeit von drei | Einführung aller neuen Uniformstücke eine Übergangszeit von drei |
| Jahren vorzusehen, während deren die alte Uniform weiterhin getragen | Jahren vorzusehen, während deren die alte Uniform weiterhin getragen |
| werden kann. | werden kann. |
| Diese neue Regelung gilt also noch eine Zeit lang für die jetzigen | Diese neue Regelung gilt also noch eine Zeit lang für die jetzigen |
| Uniformen. | Uniformen. |
| Die neuen Dienstgrade hingegen werden ab dem 1. April 2001 in Kraft | Die neuen Dienstgrade hingegen werden ab dem 1. April 2001 in Kraft |
| treten. Folglich werden die neuen Erkennungszeichen der Dienstgrade | treten. Folglich werden die neuen Erkennungszeichen der Dienstgrade |
| bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt, damit sie ab diesem | bis zu einem bestimmten Zeitpunkt festgelegt, damit sie ab diesem |
| Datum getragen werden können. | Datum getragen werden können. |
| Ich erinnere Sie schliesslich daran, dass alle Anwärter auf den | Ich erinnere Sie schliesslich daran, dass alle Anwärter auf den |
| Dienstgrad eines Polizisten in Zukunft auf föderaler Ebene angeworben | Dienstgrad eines Polizisten in Zukunft auf föderaler Ebene angeworben |
| und von der föderalen Polizei mit ihrer ersten Uniform ausgestattet | und von der föderalen Polizei mit ihrer ersten Uniform ausgestattet |
| werden, was ganz offensichtlich einen Vorteil für die lokale Polizei | werden, was ganz offensichtlich einen Vorteil für die lokale Polizei |
| darstellt. | darstellt. |
| Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes | Ich bitte Sie, sämtlichen Bürgermeistern Ihrer Provinz Vorangehendes |
| mitzuteilen. | mitzuteilen. |
| Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben | Ich bitte Sie zudem, das Datum, an dem das vorliegende Rundschreiben |
| im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im | im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht worden ist, im |
| Verwaltungsblatt zu vermerken. | Verwaltungsblatt zu vermerken. |
| Der Minister, | Der Minister, |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |