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| Omzendbrief GPI 60 betreffende de weging van de functies van het niveau A van het administratief en logistiek kader van de politiediensten. - Duitse vertaling | Circulaire GPI 60 concernant la pondération des fonctions de niveau A du cadre administratif et logistique des services de police. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 5 JUNI 2007. - Omzendbrief GPI 60 betreffende de weging van de | 5 JUIN 2007. - Circulaire GPI 60 concernant la pondération des |
| functies van het niveau A van het administratief en logistiek kader | fonctions de niveau A du cadre administratif et logistique des |
| van de politiediensten. - Duitse vertaling | services de police. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 60 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 5 juni 2007 betreffende | circulaire GPI 60 du Ministre de l'Intérieur du 5 juin 2007 concernant |
| de weging van de functies van het niveau A van het administratief en | la pondération des fonctions de niveau A du cadre administratif et |
| logistiek kader van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 29 | logistique des services de police (Moniteur belge du 29 juin 2007). |
| juni 2007). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
| 5. JUNI 2007 - Rundschreiben GPI 60 über die Gewichtung der Funktionen | 5. JUNI 2007 - Rundschreiben GPI 60 über die Gewichtung der Funktionen |
| der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste | der Stufe A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste |
| An die Frau und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau und die Herren Provinzgouverneure |
| An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
| An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
| An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare |
| An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale | An den Herrn Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale |
| Polizei | Polizei |
| An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
| Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
| Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
| Sehr geehrte Damen und Herren, | Sehr geehrte Damen und Herren, |
| Einleitung | Einleitung |
| im Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | im Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
| (III) (B.S. vom 14. März 2007) und im Königlichen Erlass vom 23. März | (III) (B.S. vom 14. März 2007) und im Königlichen Erlass vom 23. März |
| 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur | 2007 zur Abänderung des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur |
| Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (B.S. | Festlegung der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste (B.S. |
| vom 30. März 2007) werden die Grundsätze der neuen Calog-Laufbahn | vom 30. März 2007) werden die Grundsätze der neuen Calog-Laufbahn |
| festgelegt und eine Reihe punktueller statutarischer Aspekte in Bezug | festgelegt und eine Reihe punktueller statutarischer Aspekte in Bezug |
| auf dieses Personal abgeändert. | auf dieses Personal abgeändert. |
| Insbesondere im Ministeriellen Erlass vom 5. Juni 2007 wird das System | Insbesondere im Ministeriellen Erlass vom 5. Juni 2007 wird das System |
| zur Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und | zur Gewichtung der Funktionen der Stufe A des Verwaltungs- und |
| Logistikkaders der Polizeidienste festgelegt; vorliegendes | Logistikkaders der Polizeidienste festgelegt; vorliegendes |
| Rundschreiben enthält die Leitlinien für die Umsetzung dieses | Rundschreiben enthält die Leitlinien für die Umsetzung dieses |
| Ministeriellen Erlasses. | Ministeriellen Erlasses. |
| Grundprinzipien | Grundprinzipien |
| In den Gesetzes- und Verordnungstexten in Bezug auf die neue | In den Gesetzes- und Verordnungstexten in Bezug auf die neue |
| Calog-Laufbahn werden für die Stufe A fünf Klassen vorgesehen, von A1 | Calog-Laufbahn werden für die Stufe A fünf Klassen vorgesehen, von A1 |
| bis A5, an die verschiedene Gehaltstabellen gekoppelt sind. Die | bis A5, an die verschiedene Gehaltstabellen gekoppelt sind. Die |
| Funktionen der Stufe A werden nach einer Gewichtung auf der Grundlage | Funktionen der Stufe A werden nach einer Gewichtung auf der Grundlage |
| einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien in die Klassen | einer zweiachsigen Matrix mit folgenden Kriterien in die Klassen |
| eingeteilt: | eingeteilt: |
| 1. Achse "Führung": | 1. Achse "Führung": |
| - absteigende Hierarchie, | - absteigende Hierarchie, |
| - aufsteigende Hierarchie, | - aufsteigende Hierarchie, |
| - Haushaltsverantwortung, | - Haushaltsverantwortung, |
| - Autonomie in der Personalverwaltung, | - Autonomie in der Personalverwaltung, |
| 2. Achse "Beitrag": | 2. Achse "Beitrag": |
| - für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau, | - für die Ausübung der Funktion verlangtes Ausbildungsniveau, |
| - für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung, | - für die Ausübung der Funktion erforderliche Berufserfahrung, |
| - Komplexität der zu behandelnden Probleme, | - Komplexität der zu behandelnden Probleme, |
| - Auswirkung der Funktion. | - Auswirkung der Funktion. |
| Daher sollte das Entscheidungssystem, das die Gewichtung der in der | Daher sollte das Entscheidungssystem, das die Gewichtung der in der |
| Organisation vorhandenen Funktionen und die Bestimmung ihrer Klasse | Organisation vorhandenen Funktionen und die Bestimmung ihrer Klasse |
| ermöglicht, erläutert werden. | ermöglicht, erläutert werden. |
| Mit vorliegendem Rundschreiben wird somit Folgendes bezweckt: | Mit vorliegendem Rundschreiben wird somit Folgendes bezweckt: |
| ? Erläuterung der Methodik dieses Gewichtungssystems, | ? Erläuterung der Methodik dieses Gewichtungssystems, |
| ? Bestimmung der acht Gewichtungskriterien, | ? Bestimmung der acht Gewichtungskriterien, |
| ? Bestimmung der sich aus der der Gewichtung ergebenden Folgen, | ? Bestimmung der sich aus der der Gewichtung ergebenden Folgen, |
| ? Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Einführung des | ? Festlegung der allgemeinen Grundsätze für die Einführung des |
| Systems. | Systems. |
| Methodik | Methodik |
| 1. Allgemeine Grundsätze | 1. Allgemeine Grundsätze |
| Mit der Anwendung dieses Entscheidungssystems wird bezweckt, jeder | Mit der Anwendung dieses Entscheidungssystems wird bezweckt, jeder |
| Calog-Funktion der Stufe A entsprechend ihrem Gewicht innerhalb der | Calog-Funktion der Stufe A entsprechend ihrem Gewicht innerhalb der |
| Organisation eine Klasse zuzuordnen. Dabei wird das Gewicht einer | Organisation eine Klasse zuzuordnen. Dabei wird das Gewicht einer |
| Funktion mit den Dimensionen "Führung" und "Beitrag" verbunden. Daraus | Funktion mit den Dimensionen "Führung" und "Beitrag" verbunden. Daraus |
| folgt, dass das System (wie auch das neue System zur Bewertung der | folgt, dass das System (wie auch das neue System zur Bewertung der |
| Personalmitglieder der Polizeidienste) auf einer Matrix mit zwei | Personalmitglieder der Polizeidienste) auf einer Matrix mit zwei |
| Achsen beruht: "Führung" und "Beitrag". | Achsen beruht: "Führung" und "Beitrag". |
| Auf jeder dieser Achsen befinden sich vier Steigerungsstufen. Jede | Auf jeder dieser Achsen befinden sich vier Steigerungsstufen. Jede |
| Stufe wird durch einen Mindest- und einen Höchstwert begrenzt. Werden | Stufe wird durch einen Mindest- und einen Höchstwert begrenzt. Werden |
| sie gekreuzt, ergeben diese 4 x 4 Stufen 16 mögliche Kombinationen. An | sie gekreuzt, ergeben diese 4 x 4 Stufen 16 mögliche Kombinationen. An |
| jede dieser 16 Kombinationen ist eine der fünf Klassen der Stufe A | jede dieser 16 Kombinationen ist eine der fünf Klassen der Stufe A |
| gekoppelt (siehe nachstehende Tabelle). Die Zuordnung der Klassen | gekoppelt (siehe nachstehende Tabelle). Die Zuordnung der Klassen |
| erfolgt nach einer Matrixlogik unter Berücksichtigung der Stufen auf | erfolgt nach einer Matrixlogik unter Berücksichtigung der Stufen auf |
| jeder Achse. | jeder Achse. |
| Führung _____________ | Führung _____________ |
| Beitrag | Beitrag |
| 0 bis 9 | 0 bis 9 |
| 10 bis 14 | 10 bis 14 |
| 15 bis 22 | 15 bis 22 |
| 23 und mehr | 23 und mehr |
| 4 bis 12 | 4 bis 12 |
| KLA1 | KLA1 |
| KLA2 | KLA2 |
| KLA3 | KLA3 |
| KLA4 | KLA4 |
| 13 bis 16 | 13 bis 16 |
| KLA2 | KLA2 |
| KLA2 | KLA2 |
| KLA3 | KLA3 |
| KLA4 | KLA4 |
| 17 bis 20 | 17 bis 20 |
| KLA2 | KLA2 |
| KLA3 | KLA3 |
| KLA4 | KLA4 |
| KLA5 | KLA5 |
| 21 und mehr | 21 und mehr |
| KLA3 | KLA3 |
| KLA3 | KLA3 |
| KLA4 | KLA4 |
| KLA5 | KLA5 |
| 2. Bestimmung der Stufen auf den beiden Achsen | 2. Bestimmung der Stufen auf den beiden Achsen |
| Um letztendlich zu bestimmen, welcher Kombination (von den 16) die zu | Um letztendlich zu bestimmen, welcher Kombination (von den 16) die zu |
| gewichtende Funktion entspricht, muss zunächst bestimmt werden, auf | gewichtende Funktion entspricht, muss zunächst bestimmt werden, auf |
| welcher Position jeder Achse die Funktion liegt. Dazu wird die | welcher Position jeder Achse die Funktion liegt. Dazu wird die |
| Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet, diese | Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet, diese |
| Gesamtpunktzahl mit den Minima und Maxima der Stufen der | Gesamtpunktzahl mit den Minima und Maxima der Stufen der |
| entsprechenden Achse verglichen und so die Position der Funktion auf | entsprechenden Achse verglichen und so die Position der Funktion auf |
| jeder Achse bestimmt. | jeder Achse bestimmt. |
| 2.1 Kriterien | 2.1 Kriterien |
| Es wurden acht Kriterien (vier pro Achse) festgelegt, auf deren | Es wurden acht Kriterien (vier pro Achse) festgelegt, auf deren |
| Grundlage die Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet | Grundlage die Gesamtpunktzahl der Funktion für jede Achse berechnet |
| werden kann. Es handelt sich um Folgendes: | werden kann. Es handelt sich um Folgendes: |
| ? für die Achse "Führung": absteigende Hierarchie, aufsteigende | ? für die Achse "Führung": absteigende Hierarchie, aufsteigende |
| Hierarchie, Haushaltsverantwortung und Autonomie in der | Hierarchie, Haushaltsverantwortung und Autonomie in der |
| Personalverwaltung, | Personalverwaltung, |
| ? für die Achse "Beitrag": für die Ausübung der Funktion verlangtes | ? für die Achse "Beitrag": für die Ausübung der Funktion verlangtes |
| Ausbildungsniveau, für die Ausübung der Funktion erforderliche | Ausbildungsniveau, für die Ausübung der Funktion erforderliche |
| Berufserfahrung, Komplexität der zu behandelnden Probleme und | Berufserfahrung, Komplexität der zu behandelnden Probleme und |
| Auswirkung der Funktion. | Auswirkung der Funktion. |
| Für jedes Kriterium gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, und jede | Für jedes Kriterium gibt es mehrere Antwortmöglichkeiten, und jede |
| dieser Antworten entspricht einem bestimmten Wert. | dieser Antworten entspricht einem bestimmten Wert. |
| Beispiel: absteigende Hierarchie: Die Funktion führt "x" Personen. | Beispiel: absteigende Hierarchie: Die Funktion führt "x" Personen. |
| Mit "x" = | Mit "x" = |
| 0 | 0 |
| 1-4 | 1-4 |
| 5-9 | 5-9 |
| 10-49 | 10-49 |
| 50-199 | 50-199 |
| 200-499 | 200-499 |
| +500 | +500 |
| mögliche Antworten | mögliche Antworten |
| 0 | 0 |
| 1 | 1 |
| 2 | 2 |
| 3 | 3 |
| 4 | 4 |
| 5 | 5 |
| 6 | 6 |
| entsprechende Werte | entsprechende Werte |
| Die acht Kriterien sind in Anlage 1 aufgeführt. | Die acht Kriterien sind in Anlage 1 aufgeführt. |
| 2.2 Koeffizienten | 2.2 Koeffizienten |
| Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Funktion, sowohl für die | Bei der Ermittlung der Gesamtpunktzahl der Funktion, sowohl für die |
| Achse "Führung" als auch für die Achse "Beitrag", haben die acht | Achse "Führung" als auch für die Achse "Beitrag", haben die acht |
| Kriterien ein unterschiedliches "Gewicht"; bestimmte Kriterien sind | Kriterien ein unterschiedliches "Gewicht"; bestimmte Kriterien sind |
| bei der Beurteilung der Führung oder des Beitrags "wichtiger" | bei der Beurteilung der Führung oder des Beitrags "wichtiger" |
| (beispielsweise absteigende Hierarchie für die Achse "Führung"), | (beispielsweise absteigende Hierarchie für die Achse "Führung"), |
| während andere eher zweitrangig sind. Diese relative Bedeutung der | während andere eher zweitrangig sind. Diese relative Bedeutung der |
| verschiedenen Kriterien kommt dadurch zum Ausdruck, dass jedem | verschiedenen Kriterien kommt dadurch zum Ausdruck, dass jedem |
| Kriterium ein Koeffizient (1, 2, 4) zugeordnet wird, mit dem der für | Kriterium ein Koeffizient (1, 2, 4) zugeordnet wird, mit dem der für |
| ein bestimmtes Kriterium erzielte Wert multipliziert wird. | ein bestimmtes Kriterium erzielte Wert multipliziert wird. |
| Beispiel: absteigende Hierarchie | Beispiel: absteigende Hierarchie |
| x 2 (Koeffizient, mit dem der erzielte Wert multipliziert werden muss) | x 2 (Koeffizient, mit dem der erzielte Wert multipliziert werden muss) |
| 0 | 0 |
| 1-4 | 1-4 |
| 5-9 | 5-9 |
| 10-49 | 10-49 |
| 50-199 | 50-199 |
| 200-499 | 200-499 |
| +500 | +500 |
| mögliche Antworten | mögliche Antworten |
| 0 | 0 |
| 1 | 1 |
| 2 | 2 |
| 3 | 3 |
| 4 | 4 |
| 5 | 5 |
| 6 | 6 |
| entsprechende Werte | entsprechende Werte |
| Unterstehen einer Funktion also 20 Personen, werden ihr für dieses | Unterstehen einer Funktion also 20 Personen, werden ihr für dieses |
| Kriterium 3 x 2 = 6 Punkte zugeteilt (3 für den Wert und 2 für den | Kriterium 3 x 2 = 6 Punkte zugeteilt (3 für den Wert und 2 für den |
| Koeffizienten). | Koeffizienten). |
| 2.3 Bestimmung der Klasse | 2.3 Bestimmung der Klasse |
| Jedem Kriterium wird eine Punktzahl zugeordnet (Wert x Koeffizient). | Jedem Kriterium wird eine Punktzahl zugeordnet (Wert x Koeffizient). |
| Die Punktzahlen für die Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl | Die Punktzahlen für die Kriterien werden zu einer Gesamtpunktzahl |
| addiert, einerseits für die Führung (horizontale Achse) und | addiert, einerseits für die Führung (horizontale Achse) und |
| andererseits für den Beitrag (vertikale Achse). Diese | andererseits für den Beitrag (vertikale Achse). Diese |
| Gesamtpunktzahlen ermöglichen es, die Funktion auf den jeweiligen | Gesamtpunktzahlen ermöglichen es, die Funktion auf den jeweiligen |
| Achsen zu positionieren. Die Kombination der Ebenen bestimmt die | Achsen zu positionieren. Die Kombination der Ebenen bestimmt die |
| Position der Funktion in der Tabelle und ermöglicht so die Zuweisung | Position der Funktion in der Tabelle und ermöglicht so die Zuweisung |
| einer Klasse (Matrixansatz). | einer Klasse (Matrixansatz). |
| 2.4 Praktische Regeln | 2.4 Praktische Regeln |
| ? Als erste Regel ist bei der Gewichtung darauf zu achten, dass man | ? Als erste Regel ist bei der Gewichtung darauf zu achten, dass man |
| sich auf die zu gewichtende Funktion und nicht auf das | sich auf die zu gewichtende Funktion und nicht auf das |
| Personalmitglied, das sie ausübt, bezieht. Die Funktion ist nach | Personalmitglied, das sie ausübt, bezieht. Die Funktion ist nach |
| Inhalt und Anforderungen zu beurteilen, je nachdem, was die | Inhalt und Anforderungen zu beurteilen, je nachdem, was die |
| Organisation von ihr erwartet. Daher kann es sein, dass die gleiche | Organisation von ihr erwartet. Daher kann es sein, dass die gleiche |
| Funktionsbezeichnung unterschiedlich gewichtet wird. | Funktionsbezeichnung unterschiedlich gewichtet wird. |
| Beispiel: Ein HR-Direktor kann derjenige sein, der die Ausführung der | Beispiel: Ein HR-Direktor kann derjenige sein, der die Ausführung der |
| Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalverwaltung überwacht (die | Aufgaben im Zusammenhang mit der Personalverwaltung überwacht (die |
| HR-Strategie wird vom Korpschef festgelegt); er kann aber auch von | HR-Strategie wird vom Korpschef festgelegt); er kann aber auch von |
| seinem Korpschef mit der Entwicklung der HR-Strategie und mit ihrer | seinem Korpschef mit der Entwicklung der HR-Strategie und mit ihrer |
| Umsetzung beauftragt werden: In beiden Fällen ist sein Beitrag | Umsetzung beauftragt werden: In beiden Fällen ist sein Beitrag |
| unterschiedlich. | unterschiedlich. |
| ? Die einzelnen Kriterien sind zudem mit Informationen zu versehen, | ? Die einzelnen Kriterien sind zudem mit Informationen zu versehen, |
| damit sie richtig verstanden werden und eine einheitliche Anwendung | damit sie richtig verstanden werden und eine einheitliche Anwendung |
| gewährleistet wird. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Kriterien | gewährleistet wird. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Kriterien |
| unabhängig vom jeweiligen lokalen oder föderalen Polizeidienst in | unabhängig vom jeweiligen lokalen oder föderalen Polizeidienst in |
| gleicher Weise verstanden und angewandt werden. | gleicher Weise verstanden und angewandt werden. |
| ? Bei der Gewichtung einer Funktion ist auch der Kontext ihrer | ? Bei der Gewichtung einer Funktion ist auch der Kontext ihrer |
| Funktionsweise zu berücksichtigen (die Funktion handelt nicht für sich | Funktionsweise zu berücksichtigen (die Funktion handelt nicht für sich |
| allein, sondern im Verbund mit anderen Funktionen, in einem bestimmten | allein, sondern im Verbund mit anderen Funktionen, in einem bestimmten |
| Kontext). | Kontext). |
| Beispiel: Kriterium "Komplexität der zu behandelnden Probleme": Werden | Beispiel: Kriterium "Komplexität der zu behandelnden Probleme": Werden |
| Probleme strategischer Art auf Ebene eines Dienstes behandelt, | Probleme strategischer Art auf Ebene eines Dienstes behandelt, |
| bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich alle im Dienst vorhandenen | bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass sich alle im Dienst vorhandenen |
| Funktionen mit Problemen strategischer Art befassen. Der Leiter der | Funktionen mit Problemen strategischer Art befassen. Der Leiter der |
| "strategischen" Akte trägt die tatsächliche Verantwortung und wird für | "strategischen" Akte trägt die tatsächliche Verantwortung und wird für |
| dieses Kriterium mit 3 x 4 Punkten bewertet (siehe Anlage 1); andere | dieses Kriterium mit 3 x 4 Punkten bewertet (siehe Anlage 1); andere |
| Funktionen, die durch die Erfüllung operativer Aufgaben zu dieser | Funktionen, die durch die Erfüllung operativer Aufgaben zu dieser |
| Tätigkeit beitragen, werden für dieses Kriterium mit 1 x 4 Punkten | Tätigkeit beitragen, werden für dieses Kriterium mit 1 x 4 Punkten |
| bewertet (siehe Anlage 1). | bewertet (siehe Anlage 1). |
| Folgen, die sich aus der Gewichtung ergeben | Folgen, die sich aus der Gewichtung ergeben |
| Bei der ersten Gewichtung der Funktionen und danach bei den | Bei der ersten Gewichtung der Funktionen und danach bei den |
| regelmäßigen Bewertungen des Systems (jeweils mit Wirkung zum | regelmäßigen Bewertungen des Systems (jeweils mit Wirkung zum |
| folgenden 1. September) können drei Fälle eintreten: Der Funktion wird | folgenden 1. September) können drei Fälle eintreten: Der Funktion wird |
| durch die Gewichtung eine Klasse zugeordnet, die niedriger/höher ist | durch die Gewichtung eine Klasse zugeordnet, die niedriger/höher ist |
| als die Klasse der Gehaltstabelle, die bei der horizontalen Einstufung | als die Klasse der Gehaltstabelle, die bei der horizontalen Einstufung |
| oder infolge der vorherigen Gewichtung festgelegt worden war, oder | oder infolge der vorherigen Gewichtung festgelegt worden war, oder |
| eine Klasse zugeordnet, die dieser Klasse entspricht. | eine Klasse zugeordnet, die dieser Klasse entspricht. |
| Der Funktion wird durch die Gewichtung eine niedrigere Klasse | Der Funktion wird durch die Gewichtung eine niedrigere Klasse |
| zugeordnet: | zugeordnet: |
| In diesem Fall erhält das Personalmitglied eine Gehaltstabelle der | In diesem Fall erhält das Personalmitglied eine Gehaltstabelle der |
| betreffenden niedrigeren Klasse; diese Gehaltstabelle wird unter | betreffenden niedrigeren Klasse; diese Gehaltstabelle wird unter |
| Berücksichtigung des als statutarischer Bediensteter erworbenen | Berücksichtigung des als statutarischer Bediensteter erworbenen |
| Stufenalters, einschließlich der Dienstaltersverbesserungen | Stufenalters, einschließlich der Dienstaltersverbesserungen |
| (6-Jahres-Regel), festgelegt. Das nach Anwendung der 6-Jahres-Regel | (6-Jahres-Regel), festgelegt. Das nach Anwendung der 6-Jahres-Regel |
| verbleibende Dienstalter wird zum Dienstalter in der neuen | verbleibende Dienstalter wird zum Dienstalter in der neuen |
| Gehaltstabelle. | Gehaltstabelle. |
| Beispiel: | Beispiel: |
| - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA4 und ein Stufenalter | - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA4 und ein Stufenalter |
| von 10 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch horizontale | von 10 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch horizontale |
| Einstufung erhält es die Gehaltstabelle A31 (Klasse 3). | Einstufung erhält es die Gehaltstabelle A31 (Klasse 3). |
| - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es | - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es |
| erhält dann die Gehaltstabelle A22 (das betreffende Dienstalter | erhält dann die Gehaltstabelle A22 (das betreffende Dienstalter |
| beträgt mehr als 6 Jahre, aber weniger als 12 Jahre) mit einem | beträgt mehr als 6 Jahre, aber weniger als 12 Jahre) mit einem |
| Dienstalter in der Gehaltstabelle von 4 Jahren (10 - 6 Jahre). | Dienstalter in der Gehaltstabelle von 4 Jahren (10 - 6 Jahre). |
| - Allerdings erhält das Personalmitglied in diesem Fall eine | - Allerdings erhält das Personalmitglied in diesem Fall eine |
| (evolutive) Sicherung aus seiner letzten Gehaltstabelle (= A31). | (evolutive) Sicherung aus seiner letzten Gehaltstabelle (= A31). |
| Der Funktion wird durch die Gewichtung die gleiche Klasse zugeordnet: | Der Funktion wird durch die Gewichtung die gleiche Klasse zugeordnet: |
| In diesem Fall bleiben sowohl die Klasse als auch die Gehaltstabelle | In diesem Fall bleiben sowohl die Klasse als auch die Gehaltstabelle |
| unverändert. | unverändert. |
| Der Funktion wird durch die Gewichtung eine höhere Klasse zugeordnet: | Der Funktion wird durch die Gewichtung eine höhere Klasse zugeordnet: |
| In diesem Fall erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle | In diesem Fall erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle |
| der Gehaltstabellengruppe, die zur höheren Klasse gehört, mit einem | der Gehaltstabellengruppe, die zur höheren Klasse gehört, mit einem |
| Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. | Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. |
| Beispiel: | Beispiel: |
| - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA2 und ein Stufenalter | - Ein Personalmitglied hat die Gehaltstabelle AA2 und ein Stufenalter |
| von 9 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch Einstufung erhält | von 9 Jahren als statutarischer Bediensteter; durch Einstufung erhält |
| es die Gehaltstabelle A12. | es die Gehaltstabelle A12. |
| - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es | - Nach der Gewichtung wird seine Funktion in Klasse 2 eingestuft; es |
| erhält dann die Gehaltstabelle A21 (erste Gehaltstabelle der | erhält dann die Gehaltstabelle A21 (erste Gehaltstabelle der |
| Gehaltstabellengruppe der Klasse 2) mit einem Dienstalter in der | Gehaltstabellengruppe der Klasse 2) mit einem Dienstalter in der |
| Gehaltstabelle gleich 0. | Gehaltstabelle gleich 0. |
| Im Fall von Mobilität gelten entsprechend die gleichen Regeln, außer | Im Fall von Mobilität gelten entsprechend die gleichen Regeln, außer |
| in Bezug auf die Sicherung. Wird das Personalmitglied durch Mobilität | in Bezug auf die Sicherung. Wird das Personalmitglied durch Mobilität |
| in eine gewichtete Funktion in einer niedrigeren Klasse versetzt, | in eine gewichtete Funktion in einer niedrigeren Klasse versetzt, |
| erhält es eine der Gehaltstabellen dieser Klasse (6-Jahres-Regel) mit | erhält es eine der Gehaltstabellen dieser Klasse (6-Jahres-Regel) mit |
| einem Dienstalter in der Gehaltstabelle, das dem nach Anwendung der | einem Dienstalter in der Gehaltstabelle, das dem nach Anwendung der |
| 6-Jahres-Regel verbleibenden Dienstalter entspricht (keine Sicherung | 6-Jahres-Regel verbleibenden Dienstalter entspricht (keine Sicherung |
| der Gehaltstabelle der höheren Klasse). | der Gehaltstabelle der höheren Klasse). |
| Wird die Funktion hingegen in einer höheren Klasse gewichtet, erhält | Wird die Funktion hingegen in einer höheren Klasse gewichtet, erhält |
| das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle dieser Klasse mit einem | das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle dieser Klasse mit einem |
| Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. | Dienstalter in der Gehaltstabelle gleich 0. |
| Wird der Inhalt der von einem Personalmitglied ausgeübten Funktion von | Wird der Inhalt der von einem Personalmitglied ausgeübten Funktion von |
| der Behörde geändert und führt diese Änderung zu einer Gewichtung der | der Behörde geändert und führt diese Änderung zu einer Gewichtung der |
| Funktion in einer niedrigeren Klasse, findet auf das Personalmitglied | Funktion in einer niedrigeren Klasse, findet auf das Personalmitglied |
| eine evolutive Sicherung für seine letzte Gehaltstabelle Anwendung. | eine evolutive Sicherung für seine letzte Gehaltstabelle Anwendung. |
| Führt diese Änderung jedoch zu einer Gewichtung in einer höheren | Führt diese Änderung jedoch zu einer Gewichtung in einer höheren |
| Klasse, erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle der | Klasse, erhält das Personalmitglied die erste Gehaltstabelle der |
| höheren Klasse, und zwar ab dem 1. September, der auf die Entscheidung | höheren Klasse, und zwar ab dem 1. September, der auf die Entscheidung |
| folgt. | folgt. |
| Einführung des Gewichtungssystems | Einführung des Gewichtungssystems |
| Im Ministeriellen Erlass über die Gewichtung der Funktionen der Stufe | Im Ministeriellen Erlass über die Gewichtung der Funktionen der Stufe |
| A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste ist die | A des Verwaltungs- und Logistikkaders der Polizeidienste ist die |
| Anwendung der sich aus der Gewichtung ergebenden Folgen ab dem 1. | Anwendung der sich aus der Gewichtung ergebenden Folgen ab dem 1. |
| September 2007 vorgesehen. | September 2007 vorgesehen. |
| Bei der lokalen Polizei obliegt es dem Gemeinde-/Polizeirat, das | Bei der lokalen Polizei obliegt es dem Gemeinde-/Polizeirat, das |
| System nach Beratung im zuständigen Basiskonzertierungsausschuss | System nach Beratung im zuständigen Basiskonzertierungsausschuss |
| einzuführen und die Entscheidungen anschließend den Aufsichtsbehörden | einzuführen und die Entscheidungen anschließend den Aufsichtsbehörden |
| mitzuteilen. | mitzuteilen. |
| Es obliegt dem Minister, diese Einführung auf Vorschlag des | Es obliegt dem Minister, diese Einführung auf Vorschlag des |
| Generalkommissars und der Generaldirektoren für die betreffenden | Generalkommissars und der Generaldirektoren für die betreffenden |
| Personalmitglieder der föderalen Polizei nach Beratung im Hohen | Personalmitglieder der föderalen Polizei nach Beratung im Hohen |
| Konzertierungsausschuss vorzunehmen. | Konzertierungsausschuss vorzunehmen. |
| Konkret wird die Direktion der Mobilität und der Personalverwaltung | Konkret wird die Direktion der Mobilität und der Personalverwaltung |
| (DGS/DSP) die Verantwortlichen (Korpschefs, Generalkommissar und | (DGS/DSP) die Verantwortlichen (Korpschefs, Generalkommissar und |
| Generaldirektoren) auffordern, die Gewichtung der Funktionen in ihrem | Generaldirektoren) auffordern, die Gewichtung der Funktionen in ihrem |
| Verantwortungsbereich nach den in vorliegendem Rundschreiben | Verantwortungsbereich nach den in vorliegendem Rundschreiben |
| festgelegten Grundsätzen vorzunehmen, sobald die Gesetzes- und | festgelegten Grundsätzen vorzunehmen, sobald die Gesetzes- und |
| Verordnungstexte über die neue Laufbahn des Calog-Personals | Verordnungstexte über die neue Laufbahn des Calog-Personals |
| veröffentlicht sind. | veröffentlicht sind. |
| Die Zonenchefs werden aufgefordert, ihren mit Gründen versehenen | Die Zonenchefs werden aufgefordert, ihren mit Gründen versehenen |
| Vorschlag an die DGS/DSP zu übermitteln, die eine Stellungnahme dazu | Vorschlag an die DGS/DSP zu übermitteln, die eine Stellungnahme dazu |
| abgibt (Einhaltung der Grundsätze, kohärente Anwendung der Kriterien). | abgibt (Einhaltung der Grundsätze, kohärente Anwendung der Kriterien). |
| Diese Stellungnahme wird dem Vorschlag des Korpschefs im Hinblick auf | Diese Stellungnahme wird dem Vorschlag des Korpschefs im Hinblick auf |
| die Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen beigefügt. | die Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen beigefügt. |
| Der Generalkommissar und die Generaldirektoren übermitteln ihren mit | Der Generalkommissar und die Generaldirektoren übermitteln ihren mit |
| Gründen versehenen Gewichtungsvorschlag an die DGS/DSP, die ihn | Gründen versehenen Gewichtungsvorschlag an die DGS/DSP, die ihn |
| validiert. Nach Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen | validiert. Nach Konzertierung mit den Gewerkschaftsorganisationen |
| leitet die DGS den Vorschlag der föderalen Polizei an den Minister | leitet die DGS den Vorschlag der föderalen Polizei an den Minister |
| weiter. | weiter. |
| Es obliegt der DGS/DSP, eine kohärente und einheitliche Anwendung der | Es obliegt der DGS/DSP, eine kohärente und einheitliche Anwendung der |
| Gewichtungsgrundsätze innerhalb der integrierten Polizei zu | Gewichtungsgrundsätze innerhalb der integrierten Polizei zu |
| gewährleisten; nur so kann das Gewichtungssystem seine Wirkung als | gewährleisten; nur so kann das Gewichtungssystem seine Wirkung als |
| Instrument zur Anerkennung des Beitrags zum Funktionieren der | Instrument zur Anerkennung des Beitrags zum Funktionieren der |
| Organisation voll entfalten. | Organisation voll entfalten. |
| Eine erste Gesamtbewertung des Systems findet zwei Jahre nach seiner | Eine erste Gesamtbewertung des Systems findet zwei Jahre nach seiner |
| Einführung statt. Danach erfolgt die Bewertung alle fünf Jahre. | Einführung statt. Danach erfolgt die Bewertung alle fünf Jahre. |
| In diesen fünf Jahren wird die Gewichtung einer Funktion nicht | In diesen fünf Jahren wird die Gewichtung einer Funktion nicht |
| geändert, es sei denn, die Behörde ändert den Inhalt der Funktion | geändert, es sei denn, die Behörde ändert den Inhalt der Funktion |
| (Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten bei der Entscheidungsfindung, ...). | (Tätigkeiten, Verantwortlichkeiten bei der Entscheidungsfindung, ...). |
| In diesem Fall erfolgt eine neue Gewichtung der Funktion. Die sich | In diesem Fall erfolgt eine neue Gewichtung der Funktion. Die sich |
| eventuell daraus ergebende Änderung der Klasse muss der DGS/DSP zwecks | eventuell daraus ergebende Änderung der Klasse muss der DGS/DSP zwecks |
| Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. | Stellungnahme zur Kenntnis gebracht werden. |
| Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gewichtungssystems wird die Klasse | Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gewichtungssystems wird die Klasse |
| der Calog-Funktionen der Stufe A in den Bekanntmachungen der vakanten | der Calog-Funktionen der Stufe A in den Bekanntmachungen der vakanten |
| Stellen (Anwerbung und Mobilität) und im Stellenplan vermerkt (die | Stellen (Anwerbung und Mobilität) und im Stellenplan vermerkt (die |
| Klasse wird neben den entsprechend vorgesehenen Dienstgraden in einem | Klasse wird neben den entsprechend vorgesehenen Dienstgraden in einem |
| zusätzlichen Feld angegeben). | zusätzlichen Feld angegeben). |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |