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| Ministeriële Omzendbrief PZ 2 : Syndicale overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones. - Verdere uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle ZP 2 : Structure de la concertation syndicale dans les zones de police pilotes. - Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction allemande |
|---|---|
| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN | MINISTERE DE L'INTERIEUR |
| 4 MEI 2000. - Ministeriële Omzendbrief PZ 2 : Syndicale | 4 MAI 2000. - Circulaire ministérielle ZP 2 : Structure de la |
| overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones. - Verdere uitwerking | concertation syndicale dans les zones de police pilotes. - Elaboration |
| geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus. - Duitse | de la police intégrée, structurée à deux niveaux. - Traduction |
| vertaling | allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 2 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 mei 2000 betreffende de | circulaire ZP 2 du Ministre de l'Intérieur du 4 mai 2000 relative à la |
| syndicale overlegstructuur binnen de pilootpolitiezones.- Verdere | structure de la concertation syndicale dans les zones de police |
| uitwerking geïntegreerde politie gestructureerd op twee niveaus | pilotes.- Elaboration de la police intégrée, structurée à deux niveaux |
| (Belgisch Staatsblad van 9 juni 2000), opgemaakt door de Centrale | (Moniteur belge du 9 juin 2000), établie par le Service central de |
| dienst voor Duitse vertaling van het | traduction allemande du Commissariat d'arrondissement adjoint à |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 4. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 2: Struktur der | 4. MAI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 2: Struktur der |
| gewerkschaftlichen Konzertierung in den Pilotpolizeizonen - Errichtung | gewerkschaftlichen Konzertierung in den Pilotpolizeizonen - Errichtung |
| der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei | der auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizei |
| I. Allgemeines | I. Allgemeines |
| Im Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 werden die Strukturen und die | Im Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 werden die Strukturen und die |
| Regeln für die Arbeitsweise hinsichtlich der Einrichtung der lokalen | Regeln für die Arbeitsweise hinsichtlich der Einrichtung der lokalen |
| Polizei ausführlich erläutert. Damit die Einrichtung der lokalen | Polizei ausführlich erläutert. Damit die Einrichtung der lokalen |
| Polizei schneller vonstatten geht, wird in drei Phasen vorgegangen. In | Polizei schneller vonstatten geht, wird in drei Phasen vorgegangen. In |
| der ersten dieser drei Phasen werden lokale Pilotpolizeizonen | der ersten dieser drei Phasen werden lokale Pilotpolizeizonen |
| eingerichtet, in denen die betroffenen Polizeidienste eine lokale | eingerichtet, in denen die betroffenen Polizeidienste eine lokale |
| Polizei bilden werden, noch bevor diese landesweit startet. Ziel | Polizei bilden werden, noch bevor diese landesweit startet. Ziel |
| dieser Zonen ist es, eine maximal integrierte Arbeitsweise der | dieser Zonen ist es, eine maximal integrierte Arbeitsweise der |
| bestehenden Polizeidienste zu erreichen, unter anderem auf Ebene der | bestehenden Polizeidienste zu erreichen, unter anderem auf Ebene der |
| auszuführenden Dienstleistungen, der Leitung der Einsätze und der | auszuführenden Dienstleistungen, der Leitung der Einsätze und der |
| Zusammenarbeit. | Zusammenarbeit. |
| Die sofortige enge Zusammenarbeit, die auf diese Weise angestrebt | Die sofortige enge Zusammenarbeit, die auf diese Weise angestrebt |
| wird, erfordert eine adäquate gewerkschaftliche Überwachung, wodurch | wird, erfordert eine adäquate gewerkschaftliche Überwachung, wodurch |
| die Mitbestimmung und die Vertretung aller betroffenen Parteien | die Mitbestimmung und die Vertretung aller betroffenen Parteien |
| ausreichend garantiert wird. | ausreichend garantiert wird. |
| In diesem Rundschreiben wird daher die Struktur der gewerkschaftlichen | In diesem Rundschreiben wird daher die Struktur der gewerkschaftlichen |
| Konzertierung in den Pilotpolizeizonen festgelegt und erläutert. Die | Konzertierung in den Pilotpolizeizonen festgelegt und erläutert. Die |
| obenerwähnten Regeln werden ebenfalls in den Zonen angewandt werden, | obenerwähnten Regeln werden ebenfalls in den Zonen angewandt werden, |
| die zwar nicht zu den Pilotpolizeizonen gehören, aber in denen dennoch | die zwar nicht zu den Pilotpolizeizonen gehören, aber in denen dennoch |
| Initiativen ergriffen werden, mit denen die gleiche integrierte | Initiativen ergriffen werden, mit denen die gleiche integrierte |
| Arbeitsweise angestrebt wird (siehe Punkt II.3). | Arbeitsweise angestrebt wird (siehe Punkt II.3). |
| II. Struktur der gewerkschaftlichen Konzertierung | II. Struktur der gewerkschaftlichen Konzertierung |
| 1. Lokale Ad-hoc-Konzertierung | 1. Lokale Ad-hoc-Konzertierung |
| Im Rahmen der Einrichtung der verschiedenen Pilotpolizeizonen ist mit | Im Rahmen der Einrichtung der verschiedenen Pilotpolizeizonen ist mit |
| den betroffenen Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass | den betroffenen Gewerkschaftsorganisationen vereinbart worden, dass |
| die obenerwähnten Projekte über eine Konzertierungsstruktur von den | die obenerwähnten Projekte über eine Konzertierungsstruktur von den |
| Gewerkschaftsorganisationen überwacht werden, die zur Zeit im | Gewerkschaftsorganisationen überwacht werden, die zur Zeit im |
| Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste sitzen. | Verhandlungsausschuss für die Polizeidienste sitzen. |
| Aufgrund von Artikel 258 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur | Aufgrund von Artikel 258 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur |
| Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten | Organisation eines auf zwei Ebenen strukturierten integrierten |
| Polizeidienstes und des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung | Polizeidienstes und des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung |
| der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den | der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den |
| Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, | Gewerkschaften der Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, |
| einerseits und aufgrund der gewerkschaftlichen Vertretung in den | einerseits und aufgrund der gewerkschaftlichen Vertretung in den |
| lokalen Verwaltungen andererseits wird eine lokale | lokalen Verwaltungen andererseits wird eine lokale |
| Ad-hoc-Konzertierung unter dem Vorsitz der lokalen Verwaltungsbehörde, | Ad-hoc-Konzertierung unter dem Vorsitz der lokalen Verwaltungsbehörde, |
| das heisst des Bürgermeisters, eingeführt. Wenn die Pilotpolizeizone | das heisst des Bürgermeisters, eingeführt. Wenn die Pilotpolizeizone |
| gegebenenfalls mehrere Städte oder Gemeinden umfasst, muss | gegebenenfalls mehrere Städte oder Gemeinden umfasst, muss |
| vorzugsweise von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ein Vorsitzender | vorzugsweise von den jeweiligen Verwaltungsbehörden ein Vorsitzender |
| aus ihrer Mitte bestimmt werden; andernfalls wird der Vorsitz | aus ihrer Mitte bestimmt werden; andernfalls wird der Vorsitz |
| kollegial wahrgenommen. | kollegial wahrgenommen. |
| Dem lokalen Ad-hoc-Konzertierungsausschuss werden die Angelegenheiten | Dem lokalen Ad-hoc-Konzertierungsausschuss werden die Angelegenheiten |
| vorgelegt, die gemäss dem obenerwähnten Gesetz vom 19. Dezember 1974 | vorgelegt, die gemäss dem obenerwähnten Gesetz vom 19. Dezember 1974 |
| in die Zuständigkeit der Sonderausschüsse fallen. | in die Zuständigkeit der Sonderausschüsse fallen. |
| Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Angelegenheiten in mehreren | Wenn sich herausstellt, dass bestimmte Angelegenheiten in mehreren |
| Pilotpolizeizonen ein Problem darstellen und eine einheitliche Lösung | Pilotpolizeizonen ein Problem darstellen und eine einheitliche Lösung |
| für die verschiedenen Zonen gefunden werden muss, müssen diese | für die verschiedenen Zonen gefunden werden muss, müssen diese |
| Angelegenheiten in Anwendung von Artikel 258 § 2 des obenerwähnten | Angelegenheiten in Anwendung von Artikel 258 § 2 des obenerwähnten |
| Gesetzes vom 7. Dezember 1998 innerhalb des Verhandlungsausschusses | Gesetzes vom 7. Dezember 1998 innerhalb des Verhandlungsausschusses |
| für die Polizeidienste und gegebenenfalls mit einer Vertretung der | für die Polizeidienste und gegebenenfalls mit einer Vertretung der |
| lokalen Behörden besprochen werden. In diesem Fall richten die | lokalen Behörden besprochen werden. In diesem Fall richten die |
| betroffenen lokalen Behörden oder die Gewerkschaftsorganisationen zu | betroffenen lokalen Behörden oder die Gewerkschaftsorganisationen zu |
| diesem Zweck einen schriftlichen Antrag an den Minister des Innern. | diesem Zweck einen schriftlichen Antrag an den Minister des Innern. |
| 2. Verfahren | 2. Verfahren |
| 2.1. Da es sich in diesem Fall um eine lokale Konzertierung handelt, | 2.1. Da es sich in diesem Fall um eine lokale Konzertierung handelt, |
| wird diese gemäss dem Verfahren durchgeführt, das in den Artikeln 45 | wird diese gemäss dem Verfahren durchgeführt, das in den Artikeln 45 |
| bis 50 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung | bis 50 des Königlichen Erlasses vom 28. September 1984 zur Ausführung |
| des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen | des Gesetzes vom 19. Dezember 1974 zur Regelung der Beziehungen |
| zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der | zwischen den öffentlichen Behörden und den Gewerkschaften der |
| Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, vorgeschrieben ist, | Bediensteten, die von diesen Behörden abhängen, vorgeschrieben ist, |
| wobei jedoch als vereinbart gilt, dass die fünf | wobei jedoch als vereinbart gilt, dass die fünf |
| Gewerkschaftsorganisationen (das heisst: CGSP, CCSP, SNPS, SLFP und | Gewerkschaftsorganisationen (das heisst: CGSP, CCSP, SNPS, SLFP und |
| CGPM), die in dem aufgrund von Artikel 258 des obenerwähnten Gesetzes | CGPM), die in dem aufgrund von Artikel 258 des obenerwähnten Gesetzes |
| vom 7. Dezember 1998 eingesetzten Verhandlungsausschuss vertreten | vom 7. Dezember 1998 eingesetzten Verhandlungsausschuss vertreten |
| sind, in der lokalen Ad-hoc-Konzertierungsstruktur sitzen. | sind, in der lokalen Ad-hoc-Konzertierungsstruktur sitzen. |
| 2.2. Die Vertretung der Behörde, einschliesslich ihres beziehungsweise | 2.2. Die Vertretung der Behörde, einschliesslich ihres beziehungsweise |
| ihrer Vorsitzenden, umfasst höchstens 10 Mitglieder. Der Vertretung | ihrer Vorsitzenden, umfasst höchstens 10 Mitglieder. Der Vertretung |
| können Sachverständige beigeordnet werden. | können Sachverständige beigeordnet werden. |
| Der Vorsitzende bestimmt die Mitglieder der Behördenvertretung und | Der Vorsitzende bestimmt die Mitglieder der Behördenvertretung und |
| ihre Stellvertreter. Angesichts der Ziele der Pilotzonen und der | ihre Stellvertreter. Angesichts der Ziele der Pilotzonen und der |
| anderen gegebenenfalls anderweitig entwickelten Initiativen und unter | anderen gegebenenfalls anderweitig entwickelten Initiativen und unter |
| Berücksichtigung des globalen Zusammenhangs bestehe ich darauf, dass | Berücksichtigung des globalen Zusammenhangs bestehe ich darauf, dass |
| die zuständige lokale Verwaltungsbehörde, das heisst der | die zuständige lokale Verwaltungsbehörde, das heisst der |
| beziehungsweise die Bürgermeister, die Konzertierung selbst leitet und | beziehungsweise die Bürgermeister, die Konzertierung selbst leitet und |
| keinen Stellvertreter beauftragt. | keinen Stellvertreter beauftragt. |
| Der Vorsitzende bestimmt einen Vertreter des lokalen | Der Vorsitzende bestimmt einen Vertreter des lokalen |
| Gendarmeriedistrikts, vorzugsweise den Personal- und Logistikdirektor | Gendarmeriedistrikts, vorzugsweise den Personal- und Logistikdirektor |
| des Distrikts, als Sachverständigen innerhalb der Vertretung der | des Distrikts, als Sachverständigen innerhalb der Vertretung der |
| Behörde. | Behörde. |
| 2.3. Jede repräsentative Gewerkschaftsorganisation stellt ihre | 2.3. Jede repräsentative Gewerkschaftsorganisation stellt ihre |
| Vertretung frei zusammen. Diese umfasst höchstens drei Mitglieder und | Vertretung frei zusammen. Diese umfasst höchstens drei Mitglieder und |
| kann sich von höchstens zwei Sachverständigen pro Punkt, der auf der | kann sich von höchstens zwei Sachverständigen pro Punkt, der auf der |
| Tagesordnung steht, begleiten lassen. | Tagesordnung steht, begleiten lassen. |
| Ausserdem sollten die im Amtsbereich der betroffenen Pilotpolizeizonen | Ausserdem sollten die im Amtsbereich der betroffenen Pilotpolizeizonen |
| beschäftigten Personalmitglieder im jeweiligen gewerkschaftlichen | beschäftigten Personalmitglieder im jeweiligen gewerkschaftlichen |
| Konzertierungsorgan bestmöglich vertreten sein. | Konzertierungsorgan bestmöglich vertreten sein. |
| 2.4. Die lokale Ad-hoc-Konzertierung und ihre eventuelle Vorbereitung | 2.4. Die lokale Ad-hoc-Konzertierung und ihre eventuelle Vorbereitung |
| werden für jeden Gewerkschaftsvertreter gemäss den Regeln des | werden für jeden Gewerkschaftsvertreter gemäss den Regeln des |
| Gewerkschaftsstatuts, dem er unterliegt, angerechnet. Für Vertreter | Gewerkschaftsstatuts, dem er unterliegt, angerechnet. Für Vertreter |
| der Personalmitglieder des operativen Korps der Gendarmerie bedeutet | der Personalmitglieder des operativen Korps der Gendarmerie bedeutet |
| das konkret die Anwendung von Artikel 67 des Königlichen Erlasses vom | das konkret die Anwendung von Artikel 67 des Königlichen Erlasses vom |
| 1. Oktober 1998 zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur | 1. Oktober 1998 zur Ausführung des Gesetzes vom 11. Juli 1978 zur |
| Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den | Regelung der Beziehungen zwischen den öffentlichen Behörden und den |
| Gewerkschaften des Personals des operativen Korps der Gendarmerie (Tag | Gewerkschaften des Personals des operativen Korps der Gendarmerie (Tag |
| der Sitzung = Gewerkschaftsurlaub; 5 Tage Vorbereitung pro | der Sitzung = Gewerkschaftsurlaub; 5 Tage Vorbereitung pro |
| Konzertierungsakte; überdies Anrechnung auf die Quote 450). | Konzertierungsakte; überdies Anrechnung auf die Quote 450). |
| 3. Nicht-Pilotzonen | 3. Nicht-Pilotzonen |
| Auch anderorts werden in bezug auf die lokalen Polizeidienste ähnliche | Auch anderorts werden in bezug auf die lokalen Polizeidienste ähnliche |
| Initiativen ergriffen, die die Ausführung der Dienstleistungen, die | Initiativen ergriffen, die die Ausführung der Dienstleistungen, die |
| Durchführung von Einsätzen und die Zusammenarbeit betreffen. | Durchführung von Einsätzen und die Zusammenarbeit betreffen. |
| Insofern es sich bei diesen Initiativen um Angelegenheiten handelt, | Insofern es sich bei diesen Initiativen um Angelegenheiten handelt, |
| die den Gegenstand einer Konzertierung bilden sollten (siehe Punkt | die den Gegenstand einer Konzertierung bilden sollten (siehe Punkt |
| II.1 Absatz 3), ist es logisch, obenerwähnte Regeln dort ebenfalls | II.1 Absatz 3), ist es logisch, obenerwähnte Regeln dort ebenfalls |
| anzuwenden. | anzuwenden. |
| III. Informationspflicht | III. Informationspflicht |
| Im Rahmen der obenerwähnten Konzertierungsstruktur wird die lokale | Im Rahmen der obenerwähnten Konzertierungsstruktur wird die lokale |
| Verwaltungsbehörde also in bezug auf Gendarmen tätig, die vorerst noch | Verwaltungsbehörde also in bezug auf Gendarmen tätig, die vorerst noch |
| Beamte der föderalen Polizei bleiben. Im Hinblick auf die Verwaltung | Beamte der föderalen Polizei bleiben. Im Hinblick auf die Verwaltung |
| dieser Personalmitglieder und wegen der Notwendigkeit, eine klare | dieser Personalmitglieder und wegen der Notwendigkeit, eine klare |
| Übersicht über die Arbeitsweise sowohl der Pilotpolizeizonen als auch | Übersicht über die Arbeitsweise sowohl der Pilotpolizeizonen als auch |
| der gewerkschaftlichen Konzertierungsforen zu erlangen, bestehe ich | der gewerkschaftlichen Konzertierungsforen zu erlangen, bestehe ich |
| darauf, dass die Protokolle der Konzertierungsversammlungen so schnell | darauf, dass die Protokolle der Konzertierungsversammlungen so schnell |
| wie möglich, und zwar spätestens 7 Tage, nachdem sie definitiv | wie möglich, und zwar spätestens 7 Tage, nachdem sie definitiv |
| geworden sind, an folgende Adresse geschickt werden: | geworden sind, an folgende Adresse geschickt werden: |
| APUD | APUD |
| Föderales Überwachungs- und Unterstützungsteam | Föderales Überwachungs- und Unterstützungsteam |
| Rue Royale 47 | Rue Royale 47 |
| 1000 Brüssel. | 1000 Brüssel. |
| In bezug auf die unter Punkt II.3 erwähnten Initiativen in | In bezug auf die unter Punkt II.3 erwähnten Initiativen in |
| Nicht-Pilotzonen bitte ich die betroffenen Bürgermeister aus dem | Nicht-Pilotzonen bitte ich die betroffenen Bürgermeister aus dem |
| gleichen Grund, das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam | gleichen Grund, das föderale Überwachungs- und Unterstützungsteam |
| unverzüglich von diesen Initiativen in Kenntnis zu setzen. | unverzüglich von diesen Initiativen in Kenntnis zu setzen. |
| Zur Förderung dieses Verfahrens bitte ich schliesslich die unter Punkt | Zur Förderung dieses Verfahrens bitte ich schliesslich die unter Punkt |
| II.2.2. erwähnten Vorsitzenden, sich zwecks Kontakten oder | II.2.2. erwähnten Vorsitzenden, sich zwecks Kontakten oder |
| Schriftverkehr in bezug auf die durch vorliegendes Rundschreiben | Schriftverkehr in bezug auf die durch vorliegendes Rundschreiben |
| eingeführte Ad-hoc-Konzertierung mit den betreffenden repräsentativen | eingeführte Ad-hoc-Konzertierung mit den betreffenden repräsentativen |
| Gewerkschaftsorganisationen in Verbindung zu setzen, deren Adressen | Gewerkschaftsorganisationen in Verbindung zu setzen, deren Adressen |
| vorliegendem Schreiben beigefügt sind. | vorliegendem Schreiben beigefügt sind. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. Duquesne. | A. Duquesne. |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |