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| Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande |
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| MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 4 JULI 2000. - Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ | MINISTERE DE L'INTERIEUR 4 JUILLET 2000. - Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
| 5 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juli 2000 betreffende | circulaire ZP 5 du Ministre de l'Intérieur du 4 juillet 2000 traitant |
| de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones | de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de |
| (Belgisch Staatsblad van 25 juli 2000), opgemaakt door de Centrale | police pilotes (Moniteur belge du 25 juillet 2000), établie par le |
| dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
| Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
| Ministerium des Innern | Ministerium des Innern |
| 4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle | 4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle |
| Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen | Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen |
| An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
| Zur Information: | Zur Information: |
| An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, | An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, |
| An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
| An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
| Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
| Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
| I. Allgemeines | I. Allgemeines |
| Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung | Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung |
| der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten | der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten |
| integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200 | integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200 |
| Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der | Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der |
| Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im | Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im |
| Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen. |
Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen. |
| II. Gewährung des Zuschusses | II. Gewährung des Zuschusses |
| 1. Anwendungsbereich | 1. Anwendungsbereich |
| Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört | Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört |
| (angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die | (angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die |
| Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten | Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten |
| Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung | Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung |
| kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der | kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der |
| bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des | bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des |
| (bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage. | (bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage. |
| Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone | Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone |
| eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste | eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste |
| an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie | an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie |
| dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist. | dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist. |
| Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten | Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten |
| bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess | bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess |
| stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an | stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an |
| früheren Investitionen auszugleichen. | früheren Investitionen auszugleichen. |
| Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der | Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der |
| Pilotpolizeizone können bezuschusst werden: | Pilotpolizeizone können bezuschusst werden: |
| - Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in | - Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in |
| den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche | den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche |
| Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der | Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der |
| betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung | betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung |
| dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine | dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine |
| Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise | Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise |
| darstellen (1), | darstellen (1), |
| - Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen | - Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen |
| Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie | Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie |
| als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei), | als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei), |
| - Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne | - Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne |
| Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die | Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die |
| Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste | Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste |
| Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell | Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell |
| ausgearbeitet werden können (2), | ausgearbeitet werden können (2), |
| - Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge, | - Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge, |
| Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 | Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 |
| « Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf | « Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf |
| zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes », | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes », |
| - Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System, | - Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System, |
| - Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3). | - Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3). |
| 2. Gewährungsbedingungen | 2. Gewährungsbedingungen |
| Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die | Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die |
| Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen | Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen |
| Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative | Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative |
| Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte | Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte |
| Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat | Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat |
| er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der | er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der |
| integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle | integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle |
| Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt | Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt |
| und zeitlich und räumlich vorgesehen wird. | und zeitlich und räumlich vorgesehen wird. |
| Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat | Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat |
| beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von | beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von |
| den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) | den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) |
| genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage). | genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage). |
| Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten) | Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten) |
| sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs- | sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs- |
| und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König | und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König |
| festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4). | festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4). |
| Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet. | Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet. |
| Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über | Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über |
| öffentliche Aufträge verwendet werden. | öffentliche Aufträge verwendet werden. |
| Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen), | Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen), |
| müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner | müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner |
| Gewährung nachweisen. | Gewährung nachweisen. |
| 3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel | 3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel |
| Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen | Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen |
| Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die | Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die |
| Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen | Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen |
| erfüllen: | erfüllen: |
| - pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen, | - pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen, |
| - für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines | - für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines |
| Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der | Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der |
| Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der | Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der |
| Pilotpolizeizone(n) stützt. | Pilotpolizeizone(n) stützt. |
| Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999 | Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999 |
| (APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik") | (APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik") |
| berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und | berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und |
| der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone. | der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone. |
| Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag | Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag |
| pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro | pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro |
| Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge. | Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge. |
| Für Flandern: Höchstbetrag | Für Flandern: Höchstbetrag |
| Ostflandern: | Ostflandern: |
| - PZ Gent 18 788 699 F | - PZ Gent 18 788 699 F |
| - PZ Lokeren 3 937 255 F | - PZ Lokeren 3 937 255 F |
| Westflandern: | Westflandern: |
| - PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F | - PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F |
| - PZ Ostende 7 009 398 F | - PZ Ostende 7 009 398 F |
| Antwerpen: | Antwerpen: |
| - PZ Antwerpen 37 573 457 F | - PZ Antwerpen 37 573 457 F |
| - PZ Lier 3 834 132 F | - PZ Lier 3 834 132 F |
| Limburg: | Limburg: |
| - PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F | - PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F |
| - PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F | - PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F |
| Flämisch-Brabant: | Flämisch-Brabant: |
| - PZ Löwen, 7 612 593 F | - PZ Löwen, 7 612 593 F |
| - PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F | - PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F |
| - PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F | - PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F |
| Für Wallonien: | Für Wallonien: |
| Hennegau: | Hennegau: |
| - PZ Charleroi 17 063 787 F | - PZ Charleroi 17 063 787 F |
| - PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F | - PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F |
| Wallonisch-Brabant: | Wallonisch-Brabant: |
| - PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F | - PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F |
| - PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F | - PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F |
| Luxemburg: | Luxemburg: |
| - PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne, | - PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne, |
| Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6 | Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6 |
| 732 447 F | 732 447 F |
| - PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode, | - PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode, |
| Vaux-sur-Sûre, | Vaux-sur-Sûre, |
| Fauvillers, Léglise 5 403 358 F | Fauvillers, Léglise 5 403 358 F |
| Lüttich: | Lüttich: |
| - PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F | - PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F |
| - PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F | - PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F |
| Namur: | Namur: |
| - PZ Namur 8 826 126 F | - PZ Namur 8 826 126 F |
| - PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F | - PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F |
| Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: | Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: |
| - PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F | - PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F |
| III. Gewährungsverfahren | III. Gewährungsverfahren |
| 1. Bezuschussungsantrag | 1. Bezuschussungsantrag |
| Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen | Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen |
| versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim | versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim |
| Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht | Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht |
| wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der | wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der |
| Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, | Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, |
| übermittelt. | übermittelt. |
| Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung | Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung |
| des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung | des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung |
| (unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten | (unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten |
| Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone | Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone |
| als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um | als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um |
| Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht). | Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht). |
| Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht | Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht |
| werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n) | werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n) |
| keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den | keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den |
| Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der | Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der |
| Pilotpolizeizonen steht (stehen). | Pilotpolizeizonen steht (stehen). |
| Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den | Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den |
| Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen | Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen |
| einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...). | einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...). |
| 2. Selektion und Begutachtungsverfahren | 2. Selektion und Begutachtungsverfahren |
| Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission | Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission |
| bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der | bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der |
| Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der | Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der |
| Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir | Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir |
| einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum | einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum |
| Bezuschussungsantrag zukommen lassen. | Bezuschussungsantrag zukommen lassen. |
| Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die | Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die |
| allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und | allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und |
| des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der | des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der |
| Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches | Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches |
| Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess, | Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess, |
| gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren | gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren |
| Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen | Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen |
| Polizeireform eingeholt. | Polizeireform eingeholt. |
| 3. Genehmigungsverfahren | 3. Genehmigungsverfahren |
| Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine | Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine |
| Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde | Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde |
| in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird. | in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird. |
| Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird | Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird |
| durch Königlichen Erlass festgelegt. | durch Königlichen Erlass festgelegt. |
| IV. Kontrolle und Sanktionen | IV. Kontrolle und Sanktionen |
| Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit | Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit |
| Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung | Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung |
| des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen. | des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen. |
| Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf | Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf |
| einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in | einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in |
| denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur | denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur |
| Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der | Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der |
| finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen. | finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen. |
| Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten | Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten |
| Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten | Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten |
| Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der | Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der |
| bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise | bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise |
| zurückgefordert. | zurückgefordert. |
| Minister des Innern | Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| Fussnoten | Fussnoten |
| (1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob | (1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob |
| in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte | in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte |
| Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind. | Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind. |
| (2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet | (2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet |
| eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung | eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung |
| und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte | und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte |
| Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben, | Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben, |
| wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese | wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese |
| Haushaltsmittel zu finanzieren. | Haushaltsmittel zu finanzieren. |
| Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den | Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den |
| Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher | Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher |
| Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen | Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen |
| Grundfunktion vorgeschlagen worden. | Grundfunktion vorgeschlagen worden. |
| (3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte | (3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte |
| auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden | auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden |
| ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt | ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt |
| werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt | werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt |
| beschlossen wird. | beschlossen wird. |
| (4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf | (4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf |
| der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen. | der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen. |
| ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS | ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS |
| Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . . | Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . . |
| (Eigenschaft) . . . . . | (Eigenschaft) . . . . . |
| beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . . | beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . . |
| die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im | die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im |
| Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden | Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden |
| Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste. | Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste. |
| Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die | Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die |
| Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen | Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen |
| Anträge werden nachstehend hinzugefügt. | Anträge werden nachstehend hinzugefügt. |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| Art. 3 - (Praktische Informationen) | Art. 3 - (Praktische Informationen) |
| Name und Telefonnummer der Kontaktperson | Name und Telefonnummer der Kontaktperson |
| Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . . | Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . . |
| Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag | Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag |
| wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt. | wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt. |
| Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
| Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe « | Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe « |
| Operative Beratung » der Pilotpolizeizone) | Operative Beratung » der Pilotpolizeizone) |
| Für richtig erklärt, | Für richtig erklärt, |
| Aufgestellt in . . . . . , am . . . . . | Aufgestellt in . . . . . , am . . . . . |
| Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses | Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses |