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Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling | Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande |
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MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN 4 JULI 2000. - Ministeriële omzendbrief PZ 5 betreffende de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ | MINISTERE DE L'INTERIEUR 4 JUILLET 2000. - Circulaire ministérielle ZP 5 traitant de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de police pilotes. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
5 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juli 2000 betreffende | circulaire ZP 5 du Ministre de l'Intérieur du 4 juillet 2000 traitant |
de financiële hulp voor de ondersteuning van pilootpolitiezones | de l'aide financière pour le soutien du fonctionnement des zones de |
(Belgisch Staatsblad van 25 juli 2000), opgemaakt door de Centrale | police pilotes (Moniteur belge du 25 juillet 2000), établie par le |
dienst voor Duitse vertaling van het | Service central de traduction allemande du Commissariat |
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. | d'arrondissement adjoint à Malmedy. |
Ministerium des Innern | Ministerium des Innern |
4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle | 4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 5 über die finanzielle |
Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen | Beihilfe für die Unterstützung der Arbeit der Pilotpolizeizonen |
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure | An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure |
Zur Information: | Zur Information: |
An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, | An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, |
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, | An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, |
An die Frauen und Herren Bürgermeister, | An die Frauen und Herren Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, |
Sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrter Herr Gouverneur, |
I. Allgemeines | I. Allgemeines |
Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung | Im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 « Einrichtung |
der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten | der lokalen Polizei - Errichtung der auf zwei Ebenen strukturierten |
integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200 | integrierten Polizei » wurde angekündigt, dass die Regierung zirka 200 |
Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der | Millionen Franken für die Funktionsfähigkeit der ersten Phase der |
Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im | Pilotpolizeizonen zur Verfügung stellt. Es handelt sich um die im |
Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen. |
Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 erwähnten 22 Pilotpolizeizonen. |
II. Gewährung des Zuschusses | II. Gewährung des Zuschusses |
1. Anwendungsbereich | 1. Anwendungsbereich |
Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört | Die Gemeinde(n), die einer Pilotpolizeizone (Phase 1) angehört |
(angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die | (angehören), kann (können) eine finanzielle Beihilfe für die |
Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten | Investitions- und Betriebskosten im Rahmen einer optimal integrierten |
Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung | Arbeitsweise der Pilotpolizeizone erhalten. Für diese Bezuschussung |
kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der | kommen weder die Personal- und gewöhnlichen Betriebskosten der |
bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des | bestehenden Polizeidienste noch die Kosten für die Reparatur des |
(bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage. | (bezuschussten) Materials und der (bezuschussten) Ausrüstung in Frage. |
Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone | Im Sinne des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 strebt die Pilotpolizeizone |
eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste | eine optimal integrierte Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste |
an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie | an für alle Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie |
dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist. | dies in der betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist. |
Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten | Die finanzielle Beihilfe ist ausschliesslich zur Deckung der Kosten |
bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess | bestimmt, die in direktem Zusammenhang mit dem Integrierungsprozess |
stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an | stehen. Diese Beihilfe darf auf keinen Fall dazu dienen, den Mangel an |
früheren Investitionen auszugleichen. | früheren Investitionen auszugleichen. |
Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der | Die Kosten für folgende Aspekte der integrierten Arbeitsweise der |
Pilotpolizeizone können bezuschusst werden: | Pilotpolizeizone können bezuschusst werden: |
- Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in | - Aktionen und Studien zur Förderung der integrierten Arbeitsweise in |
den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche | den bestehenden Polizeidiensten, und zwar für sämtliche |
Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der | Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion, so wie dies in der |
betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung | betreffenden Pilotpolizeizone bestimmt worden ist; aus der Zielsetzung |
dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine | dieser Aktionen/Studien muss deutlich hervorgehen, dass sie eine |
Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise | Hilfe/einen Mehrwert bei der Umsetzung der integrierten Arbeitsweise |
darstellen (1), | darstellen (1), |
- Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen | - Veranstaltung gemeinsamer Ausbildungen für die zukünftigen |
Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie | Mitglieder der lokalen Polizei (sowohl die Mitglieder der Gendarmerie |
als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei), | als auch die Mitglieder der Gemeindepolizei), |
- Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne | - Organisation eines Begleitprozesses (durch externe oder interne |
Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die | Berater), so dass im Hinblick auf die Einrichtung eines auf die |
Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste | Gemeinschaft ausgerichteten Polizeidienstes die angemessenste |
Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell | Organisationskultur und das angemessenste Organisationsmodell |
ausgearbeitet werden können (2), | ausgearbeitet werden können (2), |
- Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge, | - Anbringung des neuen Emblems auf der Polizeiausrüstung (Fahrzeuge, |
Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 | Gebäude, Uniformen...) gemäss dem Rundschreiben PZ 3 vom 10. Mai 2000 |
« Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf | « Polizeireform - Pilotprojekte - Benutzung des Emblems des neuen, auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes », | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes », |
- Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System, | - Übergang zu einem gemeinsamen EDV-System, |
- Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3). | - Übergang zu einem gemeinsamen Funk- und Kommunikationssystem (3). |
2. Gewährungsbedingungen | 2. Gewährungsbedingungen |
Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die | Zur Verwirklichung dieser integrierten Arbeitsweise hat die |
Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen | Pilotpolizeizone gemäss den Richtlinien des Ministeriellen |
Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative | Rundschreibens PZ 1 einen Direktionsrat oder eine Gruppe « Operative |
Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte | Beratung » eingesetzt. Der Direktionsrat muss diese integrierte |
Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat | Arbeitsweise nach und nach in mehreren Etappen einführen. Hierzu hat |
er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der | er einen Etappenplan ausgearbeitet, in dem die Einführung der |
integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle | integrierten Arbeitsweise in die betreffende Pilotpolizeizone für alle |
Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt | Aufgabenbereiche der polizeilichen Grundfunktion methodisch bestimmt |
und zeitlich und räumlich vorgesehen wird. | und zeitlich und räumlich vorgesehen wird. |
Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat | Die eingereichte Bezuschussungsakte ist vom Direktionsrat |
beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von | beziehungsweise von der Gruppe « Operative Beratung » sowie vom (von |
den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) | den) Bürgermeister(n) der Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) |
genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage). | genehmigt worden (siehe auch Nummer III.1 und Muster in der Anlage). |
Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten) | Die Gemeinde(n) der Pilotpolizeizone(n) verpflichtet (verpflichten) |
sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs- | sich, die Ausbildung und den Stellenplan des Einsatz-, Verwaltungs- |
und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König | und Logistikpersonals des lokalen Polizeikorps gemäss den vom König |
festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4). | festgelegten Mindestnormen zu ergänzen (4). |
Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet. | Der Zuschuss wird pro Pilotpolizeizone von einer Gemeinde verwaltet. |
Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über | Der Zuschuss muss unter Beachtung der Rechtsvorschriften über |
öffentliche Aufträge verwendet werden. | öffentliche Aufträge verwendet werden. |
Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen), | Gemeinden, die einen Zuschuss erhalten haben (Pilotpolizeizonen), |
müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner | müssen seinen Verwendungszweck spätestens im Jahr nach seiner |
Gewährung nachweisen. | Gewährung nachweisen. |
3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel | 3. Art und Weise der Verteilung der Haushaltsmittel |
Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen | Die verfügbaren Haushaltsmittel, das heisst etwa 200 Millionen |
Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die | Franken, werden aufgrund nachstehender Verteilerschlüssel unter die |
Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen | Gemeinden verteilt, die die in Nummer II.1 bestimmten Bedingungen |
erfüllen: | erfüllen: |
- pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen, | - pauschaler Ausgangsbetrag von 1.000.000 F für Mehrgemeindezonen, |
- für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines | - für den Rest des Gesamtbetrags aufgrund eines |
Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der | Verteilungskoeffizienten, der sich zu 50% auf die Bevölkerungszahl der |
Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der | Pilotpolizeizone(n) und zu 50% auf die Personalbestände der |
Pilotpolizeizone(n) stützt. | Pilotpolizeizone(n) stützt. |
Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999 | Als Polizeipersonalbestände werden die Bestände vom 31. Dezember 1999 |
(APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik") | (APUD/Abteilung "Unterstützung in Sachen Polizeipolitik") |
berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und | berücksichtigt. Sie umfassen die Mitglieder der Gemeindepolizei und |
der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone. | der Gendarmerie der betreffenden Pilotpolizeizone. |
Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag | Aufgrund der obenerwähnten Verteilerschlüssel wird ein Höchstbetrag |
pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro | pro Pilotpolizeizone festgelegt. Nachstehend finden Sie die pro |
Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge. | Pilotpolizeizone festgelegten Höchstbeträge. |
Für Flandern: Höchstbetrag | Für Flandern: Höchstbetrag |
Ostflandern: | Ostflandern: |
- PZ Gent 18 788 699 F | - PZ Gent 18 788 699 F |
- PZ Lokeren 3 937 255 F | - PZ Lokeren 3 937 255 F |
Westflandern: | Westflandern: |
- PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F | - PZ Blankenberge, Zuienkerke 4 440 024 F |
- PZ Ostende 7 009 398 F | - PZ Ostende 7 009 398 F |
Antwerpen: | Antwerpen: |
- PZ Antwerpen 37 573 457 F | - PZ Antwerpen 37 573 457 F |
- PZ Lier 3 834 132 F | - PZ Lier 3 834 132 F |
Limburg: | Limburg: |
- PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F | - PZ Hasselt, Diepenbeek, Zonhoven 8 763 012 F |
- PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F | - PZ Tongeren, Herstappe 4 833 309 F |
Flämisch-Brabant: | Flämisch-Brabant: |
- PZ Löwen, 7 612 593 F | - PZ Löwen, 7 612 593 F |
- PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F | - PZ Affligem, Roosdaal, Ternat, Liedekerke 5 405 080 F |
- PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F | - PZ Vilvoorde, Machelen 5 679 676 F |
Für Wallonien: | Für Wallonien: |
Hennegau: | Hennegau: |
- PZ Charleroi 17 063 787 F | - PZ Charleroi 17 063 787 F |
- PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F | - PZ Silly, Brugelette, Lens, Chièvre, Jurbise, Enghien 5 034 572 F |
Wallonisch-Brabant: | Wallonisch-Brabant: |
- PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F | - PZ Ottignies-Louvain-la-Neuve 3 669 913 F |
- PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F | - PZ Jodoigne, Ramillies, Hélécine, Orp-Jauche, Perwez 4 625 383 F |
Luxemburg: | Luxemburg: |
- PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne, | - PZ Durbuy, Hotton, Erezée, Rendeux, Marche-en-Famenne, Nassogne, |
Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6 | Tenneville, Manhay, La Roche-en-Ardenne, Houffalize, Gouvy, Vielsalm 6 |
732 447 F | 732 447 F |
- PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode, | - PZ Libramont, Neufchâteau, Bastogne, Bertogne, Sainte-Ode, |
Vaux-sur-Sûre, | Vaux-sur-Sûre, |
Fauvillers, Léglise 5 403 358 F | Fauvillers, Léglise 5 403 358 F |
Lüttich: | Lüttich: |
- PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F | - PZ Soumagne, Fléron, Beyne-Heusay 5 144 768 F |
- PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F | - PZ Seraing, Neupré 7 540 240 F |
Namur: | Namur: |
- PZ Namur 8 826 126 F | - PZ Namur 8 826 126 F |
- PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F | - PZ Ciney, Hamois, Havelange, Somme-Leuze 4 694 672 F |
Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: | Für den Verwaltungsbezirk Brüssel-Hauptstadt: |
- PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F | - PZ Etterbeek, Woluwe-Saint-Pierre, Woluwe-Saint-Lambert 11 388 098 F |
III. Gewährungsverfahren | III. Gewährungsverfahren |
1. Bezuschussungsantrag | 1. Bezuschussungsantrag |
Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen | Die interessierten Pilotpolizeizonen erstellen einen mit Gründen |
versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim | versehenen Bezuschussungsantrag (Bezuschussungsakte), der beim |
Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht | Minister des Innern, Rue Royale 60-62 in 1000 Brüssel, eingereicht |
wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der | wird. Eine Kopie der Bezuschussungsakte wird der Generaldirektion der |
Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, | Allgemeinen Polizei des Königreichs, Rue Royale 56 in 1000 Brüssel, |
übermittelt. | übermittelt. |
Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung | Der Bezuschussungsantrag umfasst eine Vorstellung und eine Begründung |
des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung | des oder der Projekte und dessen beziehungsweise deren Ausführung |
(unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten | (unter Angabe des eigenen Beitrags der Gemeinde(n) und der beantragten |
Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone | Beihilfe) sowie den Namen der Gemeinde, die für die Pilotpolizeizone |
als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um | als Verwalter auftritt (hauptsächlich in den Fällen, in denen es um |
Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht). | Mehrgemeindepilotpolizeizonen geht). |
Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht | Der Bezuschussungsantrag muss vor dem 15. September 2000 eingereicht |
werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n) | werden. In Ermangelung eines Antrags kann (können) die Gemeinde(n) |
keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den | keine finanzielle Beihilfe erhalten, selbst wenn sie gemäss den |
Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der | Bestimmungen des Ministeriellen Rundschreibens PZ1 auf der Liste der |
Pilotpolizeizonen steht (stehen). | Pilotpolizeizonen steht (stehen). |
Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den | Das Einsenden des Antragsformulars setzt voraus, dass die Gemeinde den |
Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen | Zuschuss annimmt und sich verpflichtet, die Verordnungsbestimmungen |
einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...). | einzuhalten (Bestimmung des Zuschusses, Kontrolle...). |
2. Selektion und Begutachtungsverfahren | 2. Selektion und Begutachtungsverfahren |
Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission | Die eingereichten Projekte werden von einer Selektionskommission |
bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der | bewertet, die sich aus Vertretern des Unterstützungsteams der |
Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der | Polizeizonen, der provinzialen Unterstützungsteams und der |
Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir | Arbeitsgruppen Polizeireform zusammensetzt. Die Kommission wird mir |
einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum | einen Monat später eine mit Gründen versehene Stellungnahme zum |
Bezuschussungsantrag zukommen lassen. | Bezuschussungsantrag zukommen lassen. |
Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die | Diese mit Gründen versehene Stellungnahme umfasst einerseits die |
allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und | allgemeine Stellungnahme des Unterstützungsteams der Polizeizonen und |
des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der | des provinzialen Unterstützungsteams zu den allgemeinen Zielen der |
Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches | Pilotpolizeizonen und andererseits ein spezifisches technisches |
Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess, | Gutachten in puncto Informatik, Funkverkehr, Begleitprozess, |
gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren | gemeinsame Ausbildungen und Anbringung des Emblems. In letzteren |
Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen | Fällen wird zudem das technische Gutachten der Arbeitsgruppen |
Polizeireform eingeholt. | Polizeireform eingeholt. |
3. Genehmigungsverfahren | 3. Genehmigungsverfahren |
Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine | Nach Empfang der obenerwähnten Stellungnahme werde ich eine |
Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde | Entscheidung über die finanzielle Beihilfe treffen, die der Gemeinde |
in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird. | in Form eines direkten Zuschusses gewährt wird. |
Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird | Der Betrag, der jeder Gemeinde (Pilotpolizeizone) zuerkannt wird, wird |
durch Königlichen Erlass festgelegt. | durch Königlichen Erlass festgelegt. |
IV. Kontrolle und Sanktionen | IV. Kontrolle und Sanktionen |
Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit | Der Minister des Innern oder sein Beauftragter können jederzeit |
Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung | Kontrollen durchführen, um sich vor Ort von der korrekten Ausführung |
des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen. | des Erlasses zur Gewährung des Zuschusses zu überzeugen. |
Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf | Ferner kann der Minister des Innern oder sein Beauftragter auf |
einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in | einfaches Verlangen jederzeit alle Schriftstücke vor Ort einsehen, in |
denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur | denen nachgewiesen wird, dass die Pilotpolizeizone den Erlass zur |
Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der | Gewährung des Zuschusses korrekt ausführt und dass die mit der |
finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen. | finanziellen Beihilfe getätigten Ausgaben diesem Erlass entsprechen. |
Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten | Bei Nichteinhaltung des Gewährungserlasses seitens der bezuschussten |
Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten | Pilotpolizeizone und bei missbräuchlicher Verwendung des gewährten |
Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der | Zuschusses und/oder des bezuschussten Materials und/oder der |
bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise | bezuschussten Dienste wird der Zuschuss ganz oder teilweise |
zurückgefordert. | zurückgefordert. |
Minister des Innern | Minister des Innern |
A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
Fussnoten | Fussnoten |
(1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob | (1) Zur Vermeidung unnötiger Arbeit muss immer nachgeprüft werden, ob |
in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte | in diesem Zusammenhang bereits auf föderaler Ebene bestimmte |
Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind. | Initiativen oder Untersuchungen vorgesehen worden sind. |
(2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet | (2) Im Rahmen der Arbeitsgruppe 10 « Übergangsmassnahmen » arbeitet |
eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung | eine Untergruppe einen Vorschlag zum Begleitprozess (UIA-Untersuchung |
und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte | und externe Beratung) in den Pilotpolizeizonen aus. Da bestimmte |
Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben, | Pilotpolizeizonen diesbezüglich bereits Initiativen ergriffen haben, |
wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese | wird ihnen die Möglichkeit geboten, diese Initiativen über diese |
Haushaltsmittel zu finanzieren. | Haushaltsmittel zu finanzieren. |
Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den | Zudem ist den Pilotpolizeizonen in Zusammenarbeit mit den |
Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher | Studiengruppen Lentic von Lüttich und Cita von Namur ein ausführlicher |
Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen | Begleitprozess für sämtliche Aufgabenbereiche der polizeilichen |
Grundfunktion vorgeschlagen worden. | Grundfunktion vorgeschlagen worden. |
(3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte | (3) Bei der Anschaffung eines Funk- und Kommunikationssystems sollte |
auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden | auf die Kompatibilität mit dem auf Provinzebene bestehenden |
ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt | ASTRID-System geachtet werden, so dass es auch weiterhin benutzt |
werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt | werden kann, wenn im nachhinein eine Beteiligung am ASTRID-Projekt |
beschlossen wird. | beschlossen wird. |
(4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf | (4) Die KUL-Leuven hat den Auftrag erhalten, diese Mindestnormen auf |
der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen. | der Grundlage einer Regressionsanalyse festzulegen. |
ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS | ANLAGE: MUSTER EINES BEZUSCHUSSUNGSANTRAGS |
Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . . | Art. 1 - Der/Die Unterzeichnete . . . . . |
(Eigenschaft) . . . . . | (Eigenschaft) . . . . . |
beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . . | beantragt im Namen der Pilotpolizeizone . . . . . |
die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im | die Gewährung einer finanziellen Beihilfe für die Pilotpolizeizone im |
Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden | Hinblick auf die integrierte Arbeitsweise der in der betreffenden |
Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste. | Pilotpolizeizone bestehenden Polizeidienste. |
Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die | Art. 2 - Anbei finden Sie eine globale Übersicht über die |
Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen | Bezuschussungsanträge. Die ausführlichen mit Gründen versehenen |
Anträge werden nachstehend hinzugefügt. | Anträge werden nachstehend hinzugefügt. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Art. 3 - (Praktische Informationen) | Art. 3 - (Praktische Informationen) |
Name und Telefonnummer der Kontaktperson | Name und Telefonnummer der Kontaktperson |
Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . . | Kontonummer der Gemeinde (Verwalterin des Zuschusses) . . . . . |
Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag | Art. 4 - (nur für Mehrgemeindezonen) Vorliegender Bezuschussungsantrag |
wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt. | wird von allen Gemeinden der betreffenden Pilotpolizeizone gebilligt. |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe « | Art. 5 - (Stellungnahme des Direktionsrates oder der Gruppe « |
Operative Beratung » der Pilotpolizeizone) | Operative Beratung » der Pilotpolizeizone) |
Für richtig erklärt, | Für richtig erklärt, |
Aufgestellt in . . . . . , am . . . . . | Aufgestellt in . . . . . , am . . . . . |
Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses | Name des Bürgermeisters, Verwalter des Zuschusses |