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Meertalige weergave van Omzendbrief van 04/07/2000
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Ministeriële omzendbrief PZ 4 betreffende de aansprakelijkheidsregeling naar aanleiding van de geïntegreerde werking in de politiezones. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle ZP 4 traitant de la réglementation en matière de responsabilité dans le cadre du fonctionnement intégré des zones de police. - Traduction allemande
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
4 JULI 2000. - Ministeriële omzendbrief PZ 4 betreffende de 4 JUILLET 2000. - Circulaire ministérielle ZP 4 traitant de la
aansprakelijkheidsregeling naar aanleiding van de geïntegreerde réglementation en matière de responsabilité dans le cadre du
werking in de politiezones. - Duitse vertaling fonctionnement intégré des zones de police. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief PZ Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
4 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 juli 2000 betreffende circulaire ZP 4 du Ministre de l'Intérieur du 4 juillet 2000 traitant
de aansprakelijkheidsregeling naar aanleiding van de geïntegreerde de la réglementation en matière de responsabilité dans le cadre du
werking in de politiezones (Belgisch Staatsblad van 25 juli 2000), fonctionnement intégré des zones de police (Moniteur belge du 25
opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse vertaling van het juillet 2000), établie par le Service central de traduction allemande
Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy. du Commissariat d'Arrondissement adjoint à Malmedy.
MINISTERIUM DES INNERN MINISTERIUM DES INNERN
4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 4 über die 4. JULI 2000 - Ministerielles Rundschreiben PZ 4 über die
Haftungsregelung im Rahmen der integrierten Arbeitsweise in den Haftungsregelung im Rahmen der integrierten Arbeitsweise in den
Polizeizonen Polizeizonen
An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure An die Frau Provinzgouverneurin und die Herren Provinzgouverneure
Zur Information : Zur Information :
An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams, An die Mitglieder des provinzialen Unterstützungsteams,
An die Frauen und Herren Bezirkskommissare, An die Frauen und Herren Bezirkskommissare,
An die Frauen und Herren Bürgermeister, An die Frauen und Herren Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, Sehr geehrte Frau Gouverneurin,
Sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrter Herr Gouverneur,
gemäss den im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000 gemäss den im Ministeriellen Rundschreiben PZ 1 vom 10. April 2000
dargelegten Richtlinien haben die Polizeizonen unter der Leitung des dargelegten Richtlinien haben die Polizeizonen unter der Leitung des
Direktionsrats eine Vereinbarung getroffen, damit die integrierte Direktionsrats eine Vereinbarung getroffen, damit die integrierte
Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste schneller zustande kommt. Arbeitsweise der bestehenden Polizeidienste schneller zustande kommt.
Es werden insbesondere bestimmte konkrete Schritte unternommen, um in Es werden insbesondere bestimmte konkrete Schritte unternommen, um in
sehr kurzer Zeit zeitweilige (z.B. gemeinsame Streifenrunden) oder sehr kurzer Zeit zeitweilige (z.B. gemeinsame Streifenrunden) oder
permanente (z.B. Einbeziehung der Gendarmen in die Revierarbeit, permanente (z.B. Einbeziehung der Gendarmen in die Revierarbeit,
gemeinsame Herausnahme und Vorführung von festgenommenen Personen) gemeinsame Herausnahme und Vorführung von festgenommenen Personen)
Projekte zu erstellen, bei denen das Personal der Gendarmerie oder der Projekte zu erstellen, bei denen das Personal der Gendarmerie oder der
Gemeindepolizei gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Polizeiamt Gemeindepolizei gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Polizeiamt
Mitgliedern eines anderen Polizeidienstes unterstellt wird. Mitgliedern eines anderen Polizeidienstes unterstellt wird.
In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage nach der In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage nach der
Haftungsregelung bei Schäden, die im Rahmen solcher Projekte Haftungsregelung bei Schäden, die im Rahmen solcher Projekte
verursacht werden. verursacht werden.
Nach Verhandlungen zwischen den zuständigen Abteilungen der föderalen Nach Verhandlungen zwischen den zuständigen Abteilungen der föderalen
Behörde - die für die Versicherung der Gendarmerie bürgt - und der Behörde - die für die Versicherung der Gendarmerie bürgt - und der
Gesellschaft, die die meisten Gemeindepolizeikorps versichert (1) Gesellschaft, die die meisten Gemeindepolizeikorps versichert (1)
können folgende Richtlinien erteilt werden: können folgende Richtlinien erteilt werden:
Versicherung von Motorfahrzeugen Versicherung von Motorfahrzeugen
Beide Parteien sind der Meinung, dass die Benutzung eines Fahrzeugs Beide Parteien sind der Meinung, dass die Benutzung eines Fahrzeugs
durch einen Beamten eines anderen Korps keinen zusätzlichen durch einen Beamten eines anderen Korps keinen zusätzlichen
Risikofaktor darstellt. Wenn ein Fahrzeug, das dem Staat oder der Risikofaktor darstellt. Wenn ein Fahrzeug, das dem Staat oder der
Gemeinde gehört, von einem Mitglied eines anderen Korps benutzt wird, Gemeinde gehört, von einem Mitglied eines anderen Korps benutzt wird,
müssen also keine besonderen Massnahmen getroffen werden; der Besitzer müssen also keine besonderen Massnahmen getroffen werden; der Besitzer
des betreffenden Fahrzeugs bleibt nach der derzeitigen Regelung des betreffenden Fahrzeugs bleibt nach der derzeitigen Regelung
versichert. Es muss jedoch natürlich darauf geachtet werden, dass der versichert. Es muss jedoch natürlich darauf geachtet werden, dass der
Führer des Fahrzeugs den erforderlichen Führerschein besitzt. Führer des Fahrzeugs den erforderlichen Führerschein besitzt.
Arbeitsunfälle Arbeitsunfälle
Bei einem Arbeitsunfall bleibt jeder Polizeibeamte vollständig der Bei einem Arbeitsunfall bleibt jeder Polizeibeamte vollständig der
Regelung unterworfen, die zur Zeit auf ihn Anwendung findet. Wer Opfer Regelung unterworfen, die zur Zeit auf ihn Anwendung findet. Wer Opfer
eines Arbeitsunfalls wird, muss sich also zuerst an seine (eigene) eines Arbeitsunfalls wird, muss sich also zuerst an seine (eigene)
Versicherungsgesellschaft wenden. Für alle Schäden, die nicht von Versicherungsgesellschaft wenden. Für alle Schäden, die nicht von
dieser Versicherungsgesellschaft gedeckt werden (wie etwa moralischer dieser Versicherungsgesellschaft gedeckt werden (wie etwa moralischer
Schaden, Verlust von ausserordentlichen Leistungen nachts oder am Schaden, Verlust von ausserordentlichen Leistungen nachts oder am
Wochenende,...), kann das Opfer eine Zivilklage gegen die haftbare Wochenende,...), kann das Opfer eine Zivilklage gegen die haftbare
Drittperson beziehungsweise ihren Auftraggeber einreichen. Die Drittperson beziehungsweise ihren Auftraggeber einreichen. Die
integrierte Arbeitsweise schliesst nicht aus, dass die Gendarmen und integrierte Arbeitsweise schliesst nicht aus, dass die Gendarmen und
die Gemeindepolizeibeamten, die auf diese Weise zusammenarbeiten, die Gemeindepolizeibeamten, die auf diese Weise zusammenarbeiten,
gegenseitig noch immer als Drittpersonen gelten; die "zivilen gegenseitig noch immer als Drittpersonen gelten; die "zivilen
Immunitäten" (Gesetz über die Arbeitsunfälle), die jede Zivilklage Immunitäten" (Gesetz über die Arbeitsunfälle), die jede Zivilklage
gegen den Arbeitgeber oder die Kollegen (2) verhindern, kommen in gegen den Arbeitgeber oder die Kollegen (2) verhindern, kommen in
diesem Fall also nicht zur Anwendung. Die integrierte Arbeitsweise tut diesem Fall also nicht zur Anwendung. Die integrierte Arbeitsweise tut
den individuellen Rechten der Betroffenen also keineswegs Abbruch. den individuellen Rechten der Betroffenen also keineswegs Abbruch.
Individuelle Haftung des betroffenen Polizeibeamten Individuelle Haftung des betroffenen Polizeibeamten
Die integrierte Arbeitsweise ändert nichts an der Die integrierte Arbeitsweise ändert nichts an der
disziplinarrechtlichen, strafrechtlichen und individuellen disziplinarrechtlichen, strafrechtlichen und individuellen
zivilrechtlichen Haftung eines Polizeibeamten, der in einen Vorfall zivilrechtlichen Haftung eines Polizeibeamten, der in einen Vorfall
verwickelt ist. verwickelt ist.
Die Rechtsvorschriften in bezug auf die zivilrechtliche Haftung eines Die Rechtsvorschriften in bezug auf die zivilrechtliche Haftung eines
Polizeibeamten sind in Kapitel V des Gesetzes über das Polizeiamt Polizeibeamten sind in Kapitel V des Gesetzes über das Polizeiamt
enthalten. enthalten.
Die Polizeibeamten, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben dem Staat, der Die Polizeibeamten, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben dem Staat, der
Gemeinde oder Drittpersonen einen Schaden zufügen, müssen diesen nur Gemeinde oder Drittpersonen einen Schaden zufügen, müssen diesen nur
ersetzen, wenn es sich um einen vorsätzlichen Fehler, einen schweren ersetzen, wenn es sich um einen vorsätzlichen Fehler, einen schweren
Fehler oder einen leichten Fehler, der bei ihnen zur Gewohnheit Fehler oder einen leichten Fehler, der bei ihnen zur Gewohnheit
geworden ist, handelt (... ) (Artikel 48 des Gesetzes über das geworden ist, handelt (... ) (Artikel 48 des Gesetzes über das
Polizeiamt). Polizeiamt).
Wenn der Polizeibeamte in einen Vorfall im Rahmen der integrierten Wenn der Polizeibeamte in einen Vorfall im Rahmen der integrierten
Arbeitsweise verwickelt ist, werden bei der Qualifizierung des Arbeitsweise verwickelt ist, werden bei der Qualifizierung des
Fehlers, den er eventuell begangen hat, die konkreten Umstände Fehlers, den er eventuell begangen hat, die konkreten Umstände
berücksichtigt, unter denen der Vorfall sich ereignet hat. Also muss berücksichtigt, unter denen der Vorfall sich ereignet hat. Also muss
gegebenenfalls die Tatsache berücksichtigt werden, dass die gegebenenfalls die Tatsache berücksichtigt werden, dass die
Polizeibeamten eine andere Ausbildung erhalten haben, nicht dieselben Polizeibeamten eine andere Ausbildung erhalten haben, nicht dieselben
Taktiken anwenden, nicht über die gleichen Waffen verfügen. Taktiken anwenden, nicht über die gleichen Waffen verfügen.
Für die Beurteilung und Qualifizierung begangener Fehler sind nach wie Für die Beurteilung und Qualifizierung begangener Fehler sind nach wie
vor dieselben Behörden zuständig. Dies gilt ebenfalls für die vor dieselben Behörden zuständig. Dies gilt ebenfalls für die
Behörden, die befugt sind, Disziplinarmassnahmen oder Massnahmen zur Behörden, die befugt sind, Disziplinarmassnahmen oder Massnahmen zur
Aufrechterhaltung der internen Ordnung zu ergreifen. Aufrechterhaltung der internen Ordnung zu ergreifen.
Selbstverständlich muss je nachdem, inwieweit die betroffenen Selbstverständlich muss je nachdem, inwieweit die betroffenen
Polizeibeamten in ein anderes Korps integriert werden, Rücksprache mit Polizeibeamten in ein anderes Korps integriert werden, Rücksprache mit
den verschiedenen Behörden genommen werden. den verschiedenen Behörden genommen werden.
Haftung des "Arbeitgebers" des Polizeibeamten Haftung des "Arbeitgebers" des Polizeibeamten
Auch in diesem Fall bleiben die Artikel des Gesetzes über das Auch in diesem Fall bleiben die Artikel des Gesetzes über das
Polizeiamt weiterhin anwendbar. Polizeiamt weiterhin anwendbar.
Der Staat ist für den Schaden, den Polizeibeamte der Gendarmerie (...) Der Staat ist für den Schaden, den Polizeibeamte der Gendarmerie (...)
bei der Ausübung der Aufgaben verursachen, für die er sie eingesetzt bei der Ausübung der Aufgaben verursachen, für die er sie eingesetzt
hat, genauso haftbar, wie Auftraggeber für den Schaden haftbar sind, hat, genauso haftbar, wie Auftraggeber für den Schaden haftbar sind,
den ihre Auftragnehmer verursachen (...). den ihre Auftragnehmer verursachen (...).
Die Gemeinde ist für den Schaden, den Polizeibeamte der Die Gemeinde ist für den Schaden, den Polizeibeamte der
Gemeindepolizei bei der Ausübung der Aufgaben verursachen, für die der Gemeindepolizei bei der Ausübung der Aufgaben verursachen, für die der
Staat oder die Gemeinde sie eingesetzt hat, genauso haftbar, wie Staat oder die Gemeinde sie eingesetzt hat, genauso haftbar, wie
Auftraggeber für den Schaden haftbar sind, den ihre Auftragnehmer Auftraggeber für den Schaden haftbar sind, den ihre Auftragnehmer
verursachen. verursachen.
Die Gemeinde kann für den Schaden, den der Polizeibeamte der Die Gemeinde kann für den Schaden, den der Polizeibeamte der
Gemeindepolizei bei den Aufträgen verursacht, mit denen der Staat ihn Gemeindepolizei bei den Aufträgen verursacht, mit denen der Staat ihn
betraut hat, Regress gegen den Staat nehmen (Artikel 47 des Gesetzes betraut hat, Regress gegen den Staat nehmen (Artikel 47 des Gesetzes
über das Polizeiamt). über das Polizeiamt).
Wenn ein Polizeibeamter im Rahmen der integrierten Arbeitsweise Wenn ein Polizeibeamter im Rahmen der integrierten Arbeitsweise
Schäden verursacht, gelten folgende Regeln zur Bestimmung der Schäden verursacht, gelten folgende Regeln zur Bestimmung der
verantwortlichen Behörde: verantwortlichen Behörde:
a. Wenn der Schaden durch die Handlung eines Gemeindepolizeibeamten a. Wenn der Schaden durch die Handlung eines Gemeindepolizeibeamten
verursacht wird: verursacht wird:
1. Der Gemeindepolizeibeamte handelt autonom oder auf Befehl eines 1. Der Gemeindepolizeibeamte handelt autonom oder auf Befehl eines
anderen Mitglieds der Gemeindepolizei und begeht einen Fehler: Die anderen Mitglieds der Gemeindepolizei und begeht einen Fehler: Die
Gemeinde ist die verantwortliche Behörde. Gemeinde ist die verantwortliche Behörde.
2. Der Gemeindepolizeibeamte ist gemäss Artikel 8 des Gesetzes über 2. Der Gemeindepolizeibeamte ist gemäss Artikel 8 des Gesetzes über
das Polizeiamt einem Gendarmen unterstellt: das Polizeiamt einem Gendarmen unterstellt:
- Wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Ausführung des erteilten - Wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Ausführung des erteilten
Befehls oder durch die Ausführung eines gesetzwidrigen Befehls Befehls oder durch die Ausführung eines gesetzwidrigen Befehls
verursacht wird, ist die Gemeinde die verantwortliche Behörde. verursacht wird, ist die Gemeinde die verantwortliche Behörde.
- Wenn der Schaden durch die (korrekte) Ausführung eines (von einem - Wenn der Schaden durch die (korrekte) Ausführung eines (von einem
Gendarm erteilten) Befehls, der zwar rechtmässig, jedoch falsch war, Gendarm erteilten) Befehls, der zwar rechtmässig, jedoch falsch war,
verursacht wird, ist der Staat die verantwortliche Behörde. verursacht wird, ist der Staat die verantwortliche Behörde.
b. Wenn der Schaden durch die Handlung eines Gendarmen verursacht b. Wenn der Schaden durch die Handlung eines Gendarmen verursacht
wird: wird:
1. Der Gendarm handelt autonom oder auf Befehl eines anderen Gendarmen 1. Der Gendarm handelt autonom oder auf Befehl eines anderen Gendarmen
und begeht einen Fehler: Der Staat ist die verantwortliche Behörde. und begeht einen Fehler: Der Staat ist die verantwortliche Behörde.
2. Der Gendarm ist gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Polizeiamt 2. Der Gendarm ist gemäss Artikel 8 des Gesetzes über das Polizeiamt
einem Mitglied der Gemeindepolizei unterstellt: einem Mitglied der Gemeindepolizei unterstellt:
- Wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Ausführung eines korrekt - Wenn der Schaden durch eine fehlerhafte Ausführung eines korrekt
erteilten Befehls oder durch die Ausführung eines gesetzwidrigen erteilten Befehls oder durch die Ausführung eines gesetzwidrigen
Befehls verursacht wird, ist der Staat die verantwortliche Behörde. Befehls verursacht wird, ist der Staat die verantwortliche Behörde.
- Wenn der Schaden durch die (korrekte) Ausführung eines (von einem - Wenn der Schaden durch die (korrekte) Ausführung eines (von einem
Mitglied der Gemeindepolizei erteilten) Befehls, der zwar rechtmässig, Mitglied der Gemeindepolizei erteilten) Befehls, der zwar rechtmässig,
jedoch falsch war, verursacht wird, ist die Gemeinde die jedoch falsch war, verursacht wird, ist die Gemeinde die
verantwortliche Behörde. verantwortliche Behörde.
Für die Versicherungsgesellschaft stellt die Tatsache, dass die Für die Versicherungsgesellschaft stellt die Tatsache, dass die
Gemeinde für die Handlungen eines Gendarmen zur Verantwortung gezogen Gemeinde für die Handlungen eines Gendarmen zur Verantwortung gezogen
werden kann, ein erhöhtes Risiko dar. Die betreffenden Gemeinden werden kann, ein erhöhtes Risiko dar. Die betreffenden Gemeinden
sollten deshalb ihrer Haftpflichtversicherungsgesellschaft dieses sollten deshalb ihrer Haftpflichtversicherungsgesellschaft dieses
erhöhte Risiko melden und bei der Angabe der Gehälter für die erhöhte Risiko melden und bei der Angabe der Gehälter für die
Prämienberechnung die Gehälter des bereits eingesetzten Prämienberechnung die Gehälter des bereits eingesetzten
Gendarmeriepersonals mitteilen. Gendarmeriepersonals mitteilen.
Rechtlicher Beistand Rechtlicher Beistand
Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen kommen weiterhin in vollem Umfang Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen kommen weiterhin in vollem Umfang
zur Anwendung. zur Anwendung.
Sachschäden Sachschäden
Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen kommen weiterhin in vollem Umfang Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen kommen weiterhin in vollem Umfang
zur Anwendung. zur Anwendung.
Der Direktionsrat sollte aufgrund der obenerwähnten Grundprinzipien Der Direktionsrat sollte aufgrund der obenerwähnten Grundprinzipien
untersuchen, welche Massnahmen eventuell im Rahmen der auf lokaler untersuchen, welche Massnahmen eventuell im Rahmen der auf lokaler
Ebene umzusetzenden Projekte ergriffen werden müssen und ob ein Ebene umzusetzenden Projekte ergriffen werden müssen und ob ein
diesbezügliches Vereinbarungsprotokoll erstellt werden sollte. So diesbezügliches Vereinbarungsprotokoll erstellt werden sollte. So
können zum Beispiel Absprachen über die Zusammenstellung und die können zum Beispiel Absprachen über die Zusammenstellung und die
Verwaltung der Verwaltungsakte getroffen werden. Wenn effektiv ein Verwaltung der Verwaltungsakte getroffen werden. Wenn effektiv ein
Schadensfall eintritt, setzt der Direktionsrat den (die) betroffenen Schadensfall eintritt, setzt der Direktionsrat den (die) betroffenen
Bürgermeister sofort hiervon in Kenntnis. Bürgermeister sofort hiervon in Kenntnis.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Fussnoten Fussnoten
(1) Dies betrifft die SMAP; Gemeinden, die bei einer anderen (1) Dies betrifft die SMAP; Gemeinden, die bei einer anderen
Gesellschaft versichert sind, müssen selbst die notwendigen Schritte Gesellschaft versichert sind, müssen selbst die notwendigen Schritte
unternehmen, um nachzuprüfen, ob ihre Versicherungsgesellschaft unternehmen, um nachzuprüfen, ob ihre Versicherungsgesellschaft
dieselben Bedingungen gewährt. dieselben Bedingungen gewährt.
(2) Ausser im Fall von Absicht, Wege- oder Verkehrsunfall (2) Ausser im Fall von Absicht, Wege- oder Verkehrsunfall
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