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Meertalige weergave van Omzendbrief van 04/01/2005
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Ministeriële omzendbrief betreffende de procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams. - Duitse vertaling Circulaire ministérielle relative à la procédure de mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours cynophiles. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
4 JANUARI 2005. - Ministeriële omzendbrief betreffende de procedure 4 JANVIER 2005. - Circulaire ministérielle relative à la procédure de
voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams. - Duitse vertaling mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours cynophiles. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Minister van Binnenlandse Zaken van 4 januari 2005 betreffende de circulaire du Ministre de l'Intérieur du 4 janvier 2005 relative à la
procedure voor het inzetten van kynologenhulpverleningsteams (Belgisch procédure de mise en oeuvre opérationnelle d'équipes de secours
Staatsblad van 18 januari 2005), opgemaakt door de Centrale Dienst cynophiles (Moniteur belge du 18 janvier 2005), établie par le Service
voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in central de traduction allemande auprès du Commissariat
Malmedy. d'arrondissement adjoint à Malmedy.
4. JANUAR 2005 - Ministerielles Rundschreiben über das Verfahren für 4. JANUAR 2005 - Ministerielles Rundschreiben über das Verfahren für
den Einsatz von Rettungshundeteams den Einsatz von Rettungshundeteams
An die Frauen und Herren Gouverneure der Provinzen und des An die Frauen und Herren Gouverneure der Provinzen und des
Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der Föderalen Polizei
Der Königliche Erlass vom 11. Oktober 2002 zur Organisation von Der Königliche Erlass vom 11. Oktober 2002 zur Organisation von
Rettungshundeteams ist am 18. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt Rettungshundeteams ist am 18. Oktober 2002 im Belgischen Staatsblatt
veröffentlicht worden. veröffentlicht worden.
In vorliegendem Rundschreiben wird das Verfahren für den Einsatz In vorliegendem Rundschreiben wird das Verfahren für den Einsatz
dieser Rettungshundeteams festgelegt. dieser Rettungshundeteams festgelegt.
A. Rettungshundeteam A. Rettungshundeteam
Ein Rettungshundeteam besteht aus einem Rettungshundeführer und seinem Ein Rettungshundeteam besteht aus einem Rettungshundeführer und seinem
Hund. Hund.
B. Akkreditierungskarte B. Akkreditierungskarte
Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat den Rettungshundeteams, Der Föderale Öffentliche Dienst Inneres hat den Rettungshundeteams,
die als solche anerkannt sind, eine Akkreditierungskarte ausgestellt. die als solche anerkannt sind, eine Akkreditierungskarte ausgestellt.
C. Koordinator der Rettungshundeeinsätze C. Koordinator der Rettungshundeeinsätze
Der Koordinator der Rettungshundeeinsätze stellt sich dem Leiter der Der Koordinator der Rettungshundeeinsätze stellt sich dem Leiter der
Rettungseinsätze oder der Gerichts- oder Polizeibehörde zur Verfügung; Rettungseinsätze oder der Gerichts- oder Polizeibehörde zur Verfügung;
er betreut die Rettungshundeteams am Einsatzort. er betreut die Rettungshundeteams am Einsatzort.
D. Aufträge und Fachbereiche D. Aufträge und Fachbereiche
Die Aufträge der Rettungsteams bestehen: Die Aufträge der Rettungsteams bestehen:
1.) in der Suche nach Personen, die insbesondere infolge von 1.) in der Suche nach Personen, die insbesondere infolge von
Explosionen, Gebäudeeinstürzen, Erdbeben oder Erdrutschen verschüttet Explosionen, Gebäudeeinstürzen, Erdbeben oder Erdrutschen verschüttet
sind. sind.
Um den Auftrag der Suche nach verschütteten Personen ausführen zu Um den Auftrag der Suche nach verschütteten Personen ausführen zu
können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte können, muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte
im Fachbereich « Trümmersuchhund » sein, im Fachbereich « Trümmersuchhund » sein,
2.) in der Suche nach vermissten Personen, deren körperliche 2.) in der Suche nach vermissten Personen, deren körperliche
Unversehrtheit gefährdet sein könnte, auf Ersuchen der Gerichts- oder Unversehrtheit gefährdet sein könnte, auf Ersuchen der Gerichts- oder
Polizeibehörden. Polizeibehörden.
Um den Auftrag der Suche nach vermissten Personen ausführen zu können, Um den Auftrag der Suche nach vermissten Personen ausführen zu können,
muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im muss das Rettungshundeteam Inhaber einer Akkreditierungskarte im
Fachbereich « Flächensuchhund » oder « Mantrailer » sein. Fachbereich « Flächensuchhund » oder « Mantrailer » sein.
Der « Trümmersuchhund » wird eingesetzt, um: Der « Trümmersuchhund » wird eingesetzt, um:
- mit Hilfe seines Geruchssinns in einem bestimmten Gebiet unter - mit Hilfe seines Geruchssinns in einem bestimmten Gebiet unter
Trümmern verschüttete Personen zu suchen, Trümmern verschüttete Personen zu suchen,
- gefundene Personen durch Bellen und/oder Scharren anzuzeigen, - gefundene Personen durch Bellen und/oder Scharren anzuzeigen,
- die genaue Fundstelle dieser Personen durch Verharren an dieser - die genaue Fundstelle dieser Personen durch Verharren an dieser
Stelle anzuzeigen. Stelle anzuzeigen.
Der « Flächensuchhund » wird eingesetzt, um ein bestimmtes Der « Flächensuchhund » wird eingesetzt, um ein bestimmtes
grossflächiges Gebiet systematisch abzusuchen. Diese Technik ersetzt grossflächiges Gebiet systematisch abzusuchen. Diese Technik ersetzt
vorteilhaft die Methode, bei der eine Kette zahlreicher Personen vorteilhaft die Methode, bei der eine Kette zahlreicher Personen
benötigt wird. Während der Suche zeigt der Hund jede Person an, die er benötigt wird. Während der Suche zeigt der Hund jede Person an, die er
in dem abzusuchenden Gebiet findet. Diese Technik ist zeitlich nicht in dem abzusuchenden Gebiet findet. Diese Technik ist zeitlich nicht
begrenzt und kann unabhängig von der Zeit, die zwischen dem Bemerken begrenzt und kann unabhängig von der Zeit, die zwischen dem Bemerken
des Verschwindens einer Person und dem Beginn der Suche verstrichen des Verschwindens einer Person und dem Beginn der Suche verstrichen
ist, angewandt werden. ist, angewandt werden.
Der « Mantrailer » wird eingesetzt, um eine vermisste Person anhand Der « Mantrailer » wird eingesetzt, um eine vermisste Person anhand
eines Geruchsträgers zu suchen. Der Hund nimmt die Spur auf, die die eines Geruchsträgers zu suchen. Der Hund nimmt die Spur auf, die die
Person bei ihrer Fortbewegung hinterlassen hat, und folgt ihr, bis er Person bei ihrer Fortbewegung hinterlassen hat, und folgt ihr, bis er
die Person gefunden hat. Je mehr Zeit bei dieser Technik verstreicht, die Person gefunden hat. Je mehr Zeit bei dieser Technik verstreicht,
desto geringer sind die Erfolgschancen. Ein Zeitraum von 24 Stunden desto geringer sind die Erfolgschancen. Ein Zeitraum von 24 Stunden
zwischen dem Verschwinden einer Person und dem Beginn der Suche mit zwischen dem Verschwinden einer Person und dem Beginn der Suche mit
dem Hund scheint eine vernünftige Durchschnittszeit zu sein. Der Hund dem Hund scheint eine vernünftige Durchschnittszeit zu sein. Der Hund
verfolgt nur die Spur der Person, von der er einen Geruchsträger hat. verfolgt nur die Spur der Person, von der er einen Geruchsträger hat.
E. Einsatz E. Einsatz
1.) Wer kann um den Einsatz von Rettungshundeteams ersuchen? 1.) Wer kann um den Einsatz von Rettungshundeteams ersuchen?
a) Bei verhängnisvollen Ereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen a) Bei verhängnisvollen Ereignissen, Katastrophen oder Unglücksfällen
entscheidet der Leiter der Rettungseinsätze, Rettungshundeteams zu entscheidet der Leiter der Rettungseinsätze, Rettungshundeteams zu
alarmieren. alarmieren.
Der Leiter der Rettungseinsätze oder sein Beauftragter informiert das Der Leiter der Rettungseinsätze oder sein Beauftragter informiert das
territorial zuständige 100-Zentrum, dass der Einsatz, den er leitet, territorial zuständige 100-Zentrum, dass der Einsatz, den er leitet,
den Einsatz von Rettungshundeteams erfordert; er erteilt dem den Einsatz von Rettungshundeteams erfordert; er erteilt dem
100-Zentrum alle Informationen, die für den Einsatz dieser 100-Zentrum alle Informationen, die für den Einsatz dieser
Rettungshundeteams notwendig sind. Rettungshundeteams notwendig sind.
b) Beim Verschwinden von Personen, deren körperliche Unversehrtheit b) Beim Verschwinden von Personen, deren körperliche Unversehrtheit
gefährdet sein könnte, alarmieren die Gerichts- oder Polizeibehörden gefährdet sein könnte, alarmieren die Gerichts- oder Polizeibehörden
die Rettungshundeteams. die Rettungshundeteams.
Gerichts- oder Polizeibehörden, die um den Einsatz von Gerichts- oder Polizeibehörden, die um den Einsatz von
Rettungshundeteams ersuchen, informieren das territorial zuständige Rettungshundeteams ersuchen, informieren das territorial zuständige
100-Zentrum darüber; sie erteilen dem 100-Zentrum alle Informationen, 100-Zentrum darüber; sie erteilen dem 100-Zentrum alle Informationen,
die für den Einsatz dieser Rettungshundeteams notwendig sind. die für den Einsatz dieser Rettungshundeteams notwendig sind.
2.) Rolle der 100-Zentren 2.) Rolle der 100-Zentren
a) Bei Einsätzen in der Wallonie alarmiert das 100-Zentrum die a) Bei Einsätzen in der Wallonie alarmiert das 100-Zentrum die
Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.:
04.257.66.00). 04.257.66.00).
b) Bei Einsätzen in Flandern alarmiert das 100-Zentrum den b) Bei Einsätzen in Flandern alarmiert das 100-Zentrum den
Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80). Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80).
c) Bei Einsätzen in Brüssel-Hauptstadt alarmiert das 100-Zentrum c) Bei Einsätzen in Brüssel-Hauptstadt alarmiert das 100-Zentrum
entweder die Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.: entweder die Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes von Crisnée (Tel.:
04.257.66.00), wenn der Antragsteller (der Leiter der Rettungseinsätze 04.257.66.00), wenn der Antragsteller (der Leiter der Rettungseinsätze
oder die Gerichts- oder Polizeibehörde) Französisch spricht, oder den oder die Gerichts- oder Polizeibehörde) Französisch spricht, oder den
Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80), wenn der Feuerwehrdienst von Merelbeke (Tel.: 09.210.59.80), wenn der
Antragsteller Niederländisch spricht. Antragsteller Niederländisch spricht.
Das 100-Zentrum übermittelt der Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes Das 100-Zentrum übermittelt der Bereitschaftseinheit des Zivilschutzes
von Crisnée oder dem Feuerwehrdienst von Merelbeke die Informationen, von Crisnée oder dem Feuerwehrdienst von Merelbeke die Informationen,
die ihm der Leiter der Rettungseinsätze oder die Gerichts- oder die ihm der Leiter der Rettungseinsätze oder die Gerichts- oder
Polizeibehörden erteilt haben. Polizeibehörden erteilt haben.
3.) Die beiden oben erwähnten Dienste sind beauftragt, 3.) Die beiden oben erwähnten Dienste sind beauftragt,
schnellstmöglich einen Koordinator der Rettungshundeeinsätze und schnellstmöglich einen Koordinator der Rettungshundeeinsätze und
mindestens zwei Rettungshundeteams zum Einsatzort zu schicken. mindestens zwei Rettungshundeteams zum Einsatzort zu schicken.
4.) Wenn nötig fordert der Koordinator der Rettungshundeeinsätze in 4.) Wenn nötig fordert der Koordinator der Rettungshundeeinsätze in
Absprache mit dem Leiter der Rettungseinsätze oder mit den Gerichts- Absprache mit dem Leiter der Rettungseinsätze oder mit den Gerichts-
oder Polizeibehörden über die beiden oben erwähnten Dienste oder Polizeibehörden über die beiden oben erwähnten Dienste
Verstärkung von anderen Rettungshundeteams an. Verstärkung von anderen Rettungshundeteams an.
F. Finanzieller Aspekt F. Finanzieller Aspekt
Der Einsatz von Rettungshundeteams im Rahmen des oben erwähnten Der Einsatz von Rettungshundeteams im Rahmen des oben erwähnten
Königlichen Erlasses und gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Königlichen Erlasses und gemäss den Bestimmungen des vorliegenden
Rundschreibens bringt keinerlei Ausgaben für die öffentlichen Rundschreibens bringt keinerlei Ausgaben für die öffentlichen
Feuerwehrdienste und die Gerichts- oder Polizeibehörden, die diese Feuerwehrdienste und die Gerichts- oder Polizeibehörden, die diese
Teams alarmieren, mit sich. Teams alarmieren, mit sich.
Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an alle Bürgermeister, Ich bitte Sie, vorliegendes Rundschreiben an alle Bürgermeister,
dienstleitenden Offiziere der Feuerwehrdienste, Verwalter der dienstleitenden Offiziere der Feuerwehrdienste, Verwalter der
100-Zentren und Zonenchefs der lokalen Polizei Ihrer Provinz/Ihres 100-Zentren und Zonenchefs der lokalen Polizei Ihrer Provinz/Ihres
Verwaltungsbezirks weiterzuleiten. Verwaltungsbezirks weiterzuleiten.
Brüssel, den 4. Januar 2005 Brüssel, den 4. Januar 2005
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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