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Omzendbrief betreffende de strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling | Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 2 JUNI 2015. - Omzendbrief betreffende de strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 2 JUIN 2015. - Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
de Vice-Eerste Minister en Minister van Binnenlandse Zaken en van de | circulaire du Vice-Premier Ministre et Ministre de l'Intérieur et du |
Staatssecretaris voor Asiel en Migratie van 2 juni 2015 betreffende de | Secrétaire d'Etat à l'Asile et la Migration du 2 juin 2015 relative à |
strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of | la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de |
reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend | voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant |
ter nabootsing hiervan (Belgisch Staatsblad van 18 juni 2015). | ceux-ci (Moniteur belge du 18 juin 2015). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
2. JUNI 2015 - Rundschreiben über die Bekämpfung des betrügerischen | 2. JUNI 2015 - Rundschreiben über die Bekämpfung des betrügerischen |
Gebrauchs von Identitäts- oder Reisedokumenten, die von | Gebrauchs von Identitäts- oder Reisedokumenten, die von |
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die | Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die |
diese nachahmen | diese nachahmen |
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs | An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs |
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei | An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
1. ALLGEMEINER KONTEXT | 1. ALLGEMEINER KONTEXT |
Die Unionsbürgerschaft, die jedem Bürger zuerkannt ist, der die | Die Unionsbürgerschaft, die jedem Bürger zuerkannt ist, der die |
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, geht mit | Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, geht mit |
verschiedenen Rechten einher, unter anderem dem Recht auf | verschiedenen Rechten einher, unter anderem dem Recht auf |
Freizügigkeit und Aufenthalt im Gebiet der Mitgliedstaaten. | Freizügigkeit und Aufenthalt im Gebiet der Mitgliedstaaten. |
Die Verfahren zur Zuerkennung des Aufenthaltsrechts und Eintragung bei | Die Verfahren zur Zuerkennung des Aufenthaltsrechts und Eintragung bei |
den Gemeindebehörden sind vereinfacht und die Ausstellung des | den Gemeindebehörden sind vereinfacht und die Ausstellung des |
Aufenthaltsdokuments ist beschleunigt worden. | Aufenthaltsdokuments ist beschleunigt worden. |
Aus diesen Gründen können bestimmte Drittstaatsangehörige versucht | Aus diesen Gründen können bestimmte Drittstaatsangehörige versucht |
sein, sich eines Identitäts- oder Reisedokuments, das von einem | sein, sich eines Identitäts- oder Reisedokuments, das von einem |
Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben wurde oder das dieses | Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben wurde oder das dieses |
nachahmt, auf betrügerische Weise zu bedienen. | nachahmt, auf betrügerische Weise zu bedienen. |
Infolgedessen ist es absolut notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, damit | Infolgedessen ist es absolut notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, damit |
die Echtheit der vorerwähnten europäischen Dokumente systematisch | die Echtheit der vorerwähnten europäischen Dokumente systematisch |
geprüft wird, die zur Unterstützung eines Antrags auf | geprüft wird, die zur Unterstützung eines Antrags auf |
Anmeldebescheinigung ("Anlage 19") von einem Ausländer vorgelegt | Anmeldebescheinigung ("Anlage 19") von einem Ausländer vorgelegt |
werden, der sich als Unionsbürger ausgibt. | werden, der sich als Unionsbürger ausgibt. |
2. VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER ECHTHEIT VON DOKUMENTEN | 2. VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER ECHTHEIT VON DOKUMENTEN |
Wenn ein Ausländer bei der Gemeindeverwaltung als Unionsbürger | Wenn ein Ausländer bei der Gemeindeverwaltung als Unionsbürger |
vorstellig wird, um dort einen Antrag auf Anmeldebescheinigung | vorstellig wird, um dort einen Antrag auf Anmeldebescheinigung |
("Anlage 19") einzureichen, muss der Gemeindeangestellte: | ("Anlage 19") einzureichen, muss der Gemeindeangestellte: |
o die Vorder- und die Rückseite des nationalen Personalausweises | o die Vorder- und die Rückseite des nationalen Personalausweises |
scannen. Handelt es sich um einen Pass, muss die Seite mit den | scannen. Handelt es sich um einen Pass, muss die Seite mit den |
personenbezogenen Daten gescannt werden, | personenbezogenen Daten gescannt werden, |
o um ein Passfoto des Betreffenden, in Farbe und jüngeren Datums, | o um ein Passfoto des Betreffenden, in Farbe und jüngeren Datums, |
bitten und dieses scannen. | bitten und dieses scannen. |
ACHTUNG: IN KEINEM FALL DARF DIE GEMEINDEVERWALTUNG DIE EINREICHUNG | ACHTUNG: IN KEINEM FALL DARF DIE GEMEINDEVERWALTUNG DIE EINREICHUNG |
EINES ANTRAGS AUF ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 19") UND/ODER DIE | EINES ANTRAGS AUF ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 19") UND/ODER DIE |
AUSSTELLUNG EINER ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 8" ODER "KARTE E") | AUSSTELLUNG EINER ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 8" ODER "KARTE E") |
VERWEIGERN. | VERWEIGERN. |
Die Gemeindeverwaltung übermittelt diese Dokumente unverzüglich per | Die Gemeindeverwaltung übermittelt diese Dokumente unverzüglich per |
E-Mail der lokalen Polizei, die ihrerseits die Echtheit der Dokumente | E-Mail der lokalen Polizei, die ihrerseits die Echtheit der Dokumente |
prüft. | prüft. |
In strittigen Fällen übermittelt die lokale Polizei die Dokumente dem | In strittigen Fällen übermittelt die lokale Polizei die Dokumente dem |
Zentralen Dienst zur Bekämpfung von Fälschungen ("ZDBF") der föderalen | Zentralen Dienst zur Bekämpfung von Fälschungen ("ZDBF") der föderalen |
Polizei unter folgender E-Mail-Adresse: | Polizei unter folgender E-Mail-Adresse: |
djt.cdbv-ocrf.d@police.belgium.eu. | djt.cdbv-ocrf.d@police.belgium.eu. |
Stellt sich heraus, dass das Dokument falsch beziehungsweise gefälscht | Stellt sich heraus, dass das Dokument falsch beziehungsweise gefälscht |
ist, setzt der ZDBF die lokale Polizei und das Ausländeramt davon in | ist, setzt der ZDBF die lokale Polizei und das Ausländeramt davon in |
Kenntnis. | Kenntnis. |
3. FOLGEN DES BETRÜGERISCHEN GEBRAUCHS EINES EUROPÄISCHEN IDENTITÄTS- | 3. FOLGEN DES BETRÜGERISCHEN GEBRAUCHS EINES EUROPÄISCHEN IDENTITÄTS- |
ODER REISEDOKUMENTS BEZIEHUNGSWEISE EINES GEFÄLSCHTEN DOKUMENTS | ODER REISEDOKUMENTS BEZIEHUNGSWEISE EINES GEFÄLSCHTEN DOKUMENTS |
3.1 GEMEINDEVERWALTUNGEN | 3.1 GEMEINDEVERWALTUNGEN |
Die Gemeindeverwaltung: | Die Gemeindeverwaltung: |
o passt die Staatsangehörigkeit des Betreffenden im Warteregister oder | o passt die Staatsangehörigkeit des Betreffenden im Warteregister oder |
in den Bevölkerungsregistern ("IT" 031) an, | in den Bevölkerungsregistern ("IT" 031) an, |
o nimmt die Annullierung der Anmeldebescheinigung ("Anlage 8" oder | o nimmt die Annullierung der Anmeldebescheinigung ("Anlage 8" oder |
"Karte E") vor, die gegebenenfalls im Nationalregister der natürlichen | "Karte E") vor, die gegebenenfalls im Nationalregister der natürlichen |
Personen und/oder in der zentralen Ausländerkartendatei ("Register der | Personen und/oder in der zentralen Ausländerkartendatei ("Register der |
Ausländerkarten") eingetragen ist, | Ausländerkarten") eingetragen ist, |
o nimmt die Annullierung der Akte des Betreffenden im Nationalregister | o nimmt die Annullierung der Akte des Betreffenden im Nationalregister |
der natürlichen Personen vor, | der natürlichen Personen vor, |
o führt die Anweisungen aus, die ihr das Ausländeramt übermittelt. | o führt die Anweisungen aus, die ihr das Ausländeramt übermittelt. |
3.2 LOKALE POLIZEI | 3.2 LOKALE POLIZEI |
In Absprache mit den Diensten des Ausländeramtes unternimmt die lokale | In Absprache mit den Diensten des Ausländeramtes unternimmt die lokale |
Polizei Folgendes: | Polizei Folgendes: |
o Sie führt die administrativen und/oder gerichtlichen Handlungen aus, | o Sie führt die administrativen und/oder gerichtlichen Handlungen aus, |
die nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des | die nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des |
Ausländers, sondern auch für seine Festnahme erforderlich sind. (1) | Ausländers, sondern auch für seine Festnahme erforderlich sind. (1) |
o Sie entzieht die gegebenenfalls ausgestellte Anmeldebescheinigung | o Sie entzieht die gegebenenfalls ausgestellte Anmeldebescheinigung |
("Anlage 8" oder "Karte E"). | ("Anlage 8" oder "Karte E"). |
o Sie entzieht das falsche beziehungsweise auf betrügerische Weise | o Sie entzieht das falsche beziehungsweise auf betrügerische Weise |
gebrauchte Identitäts- oder Reisedokument. | gebrauchte Identitäts- oder Reisedokument. |
4. AUFHEBUNGSBESTIMMUNG | 4. AUFHEBUNGSBESTIMMUNG |
Das Rundschreiben vom 30. Dezember 1997 über die Bekämpfung des | Das Rundschreiben vom 30. Dezember 1997 über die Bekämpfung des |
betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, die von | betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, die von |
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die | Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die |
diese nachahmen, wird aufgehoben. | diese nachahmen, wird aufgehoben. |
Gegeben zu Brüssel, den 2. Juni 2015 | Gegeben zu Brüssel, den 2. Juni 2015 |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
Der Staatssekretär für Asyl und Migration | Der Staatssekretär für Asyl und Migration |
T. FRANCKEN | T. FRANCKEN |
_______ | _______ |
Fußnote | Fußnote |
(1) Diese Handlungen sind umso wichtiger, als sie unerlässlich sind, | (1) Diese Handlungen sind umso wichtiger, als sie unerlässlich sind, |
um die Entfernung des betreffenden Ausländers aus dem Staatsgebiet des | um die Entfernung des betreffenden Ausländers aus dem Staatsgebiet des |
Königreichs organisieren zu können. | Königreichs organisieren zu können. |