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Meertalige weergave van Omzendbrief van 02/06/2015
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Omzendbrief betreffende de strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 2 JUNI 2015. - Omzendbrief betreffende de strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend ter nabootsing hiervan. - Duitse vertaling SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 2 JUIN 2015. - Circulaire relative à la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant ceux-ci. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief van Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
de Vice-Eerste Minister en Minister van Binnenlandse Zaken en van de circulaire du Vice-Premier Ministre et Ministre de l'Intérieur et du
Staatssecretaris voor Asiel en Migratie van 2 juni 2015 betreffende de Secrétaire d'Etat à l'Asile et la Migration du 2 juin 2015 relative à
strijd tegen het frauduleus gebruik van identiteitsdocumenten of la lutte contre l'usage frauduleux de documents d'identité ou de
reisdocumenten uitgegeven door de lidstaten van de Unie of aangewend voyage émis par les Etats membres de l'Union européenne ou imitant
ter nabootsing hiervan (Belgisch Staatsblad van 18 juni 2015). ceux-ci (Moniteur belge du 18 juin 2015).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
2. JUNI 2015 - Rundschreiben über die Bekämpfung des betrügerischen 2. JUNI 2015 - Rundschreiben über die Bekämpfung des betrügerischen
Gebrauchs von Identitäts- oder Reisedokumenten, die von Gebrauchs von Identitäts- oder Reisedokumenten, die von
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die
diese nachahmen diese nachahmen
An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs An die Frauen und Herren Bürgermeister des Königreichs
An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei An die Frau Generalkommissarin der föderalen Polizei
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
1. ALLGEMEINER KONTEXT 1. ALLGEMEINER KONTEXT
Die Unionsbürgerschaft, die jedem Bürger zuerkannt ist, der die Die Unionsbürgerschaft, die jedem Bürger zuerkannt ist, der die
Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, geht mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates besitzt, geht mit
verschiedenen Rechten einher, unter anderem dem Recht auf verschiedenen Rechten einher, unter anderem dem Recht auf
Freizügigkeit und Aufenthalt im Gebiet der Mitgliedstaaten. Freizügigkeit und Aufenthalt im Gebiet der Mitgliedstaaten.
Die Verfahren zur Zuerkennung des Aufenthaltsrechts und Eintragung bei Die Verfahren zur Zuerkennung des Aufenthaltsrechts und Eintragung bei
den Gemeindebehörden sind vereinfacht und die Ausstellung des den Gemeindebehörden sind vereinfacht und die Ausstellung des
Aufenthaltsdokuments ist beschleunigt worden. Aufenthaltsdokuments ist beschleunigt worden.
Aus diesen Gründen können bestimmte Drittstaatsangehörige versucht Aus diesen Gründen können bestimmte Drittstaatsangehörige versucht
sein, sich eines Identitäts- oder Reisedokuments, das von einem sein, sich eines Identitäts- oder Reisedokuments, das von einem
Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben wurde oder das dieses Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben wurde oder das dieses
nachahmt, auf betrügerische Weise zu bedienen. nachahmt, auf betrügerische Weise zu bedienen.
Infolgedessen ist es absolut notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, damit Infolgedessen ist es absolut notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, damit
die Echtheit der vorerwähnten europäischen Dokumente systematisch die Echtheit der vorerwähnten europäischen Dokumente systematisch
geprüft wird, die zur Unterstützung eines Antrags auf geprüft wird, die zur Unterstützung eines Antrags auf
Anmeldebescheinigung ("Anlage 19") von einem Ausländer vorgelegt Anmeldebescheinigung ("Anlage 19") von einem Ausländer vorgelegt
werden, der sich als Unionsbürger ausgibt. werden, der sich als Unionsbürger ausgibt.
2. VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER ECHTHEIT VON DOKUMENTEN 2. VERFAHREN ZUR PRÜFUNG DER ECHTHEIT VON DOKUMENTEN
Wenn ein Ausländer bei der Gemeindeverwaltung als Unionsbürger Wenn ein Ausländer bei der Gemeindeverwaltung als Unionsbürger
vorstellig wird, um dort einen Antrag auf Anmeldebescheinigung vorstellig wird, um dort einen Antrag auf Anmeldebescheinigung
("Anlage 19") einzureichen, muss der Gemeindeangestellte: ("Anlage 19") einzureichen, muss der Gemeindeangestellte:
o die Vorder- und die Rückseite des nationalen Personalausweises o die Vorder- und die Rückseite des nationalen Personalausweises
scannen. Handelt es sich um einen Pass, muss die Seite mit den scannen. Handelt es sich um einen Pass, muss die Seite mit den
personenbezogenen Daten gescannt werden, personenbezogenen Daten gescannt werden,
o um ein Passfoto des Betreffenden, in Farbe und jüngeren Datums, o um ein Passfoto des Betreffenden, in Farbe und jüngeren Datums,
bitten und dieses scannen. bitten und dieses scannen.
ACHTUNG: IN KEINEM FALL DARF DIE GEMEINDEVERWALTUNG DIE EINREICHUNG ACHTUNG: IN KEINEM FALL DARF DIE GEMEINDEVERWALTUNG DIE EINREICHUNG
EINES ANTRAGS AUF ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 19") UND/ODER DIE EINES ANTRAGS AUF ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 19") UND/ODER DIE
AUSSTELLUNG EINER ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 8" ODER "KARTE E") AUSSTELLUNG EINER ANMELDEBESCHEINIGUNG ("ANLAGE 8" ODER "KARTE E")
VERWEIGERN. VERWEIGERN.
Die Gemeindeverwaltung übermittelt diese Dokumente unverzüglich per Die Gemeindeverwaltung übermittelt diese Dokumente unverzüglich per
E-Mail der lokalen Polizei, die ihrerseits die Echtheit der Dokumente E-Mail der lokalen Polizei, die ihrerseits die Echtheit der Dokumente
prüft. prüft.
In strittigen Fällen übermittelt die lokale Polizei die Dokumente dem In strittigen Fällen übermittelt die lokale Polizei die Dokumente dem
Zentralen Dienst zur Bekämpfung von Fälschungen ("ZDBF") der föderalen Zentralen Dienst zur Bekämpfung von Fälschungen ("ZDBF") der föderalen
Polizei unter folgender E-Mail-Adresse: Polizei unter folgender E-Mail-Adresse:
djt.cdbv-ocrf.d@police.belgium.eu. djt.cdbv-ocrf.d@police.belgium.eu.
Stellt sich heraus, dass das Dokument falsch beziehungsweise gefälscht Stellt sich heraus, dass das Dokument falsch beziehungsweise gefälscht
ist, setzt der ZDBF die lokale Polizei und das Ausländeramt davon in ist, setzt der ZDBF die lokale Polizei und das Ausländeramt davon in
Kenntnis. Kenntnis.
3. FOLGEN DES BETRÜGERISCHEN GEBRAUCHS EINES EUROPÄISCHEN IDENTITÄTS- 3. FOLGEN DES BETRÜGERISCHEN GEBRAUCHS EINES EUROPÄISCHEN IDENTITÄTS-
ODER REISEDOKUMENTS BEZIEHUNGSWEISE EINES GEFÄLSCHTEN DOKUMENTS ODER REISEDOKUMENTS BEZIEHUNGSWEISE EINES GEFÄLSCHTEN DOKUMENTS
3.1 GEMEINDEVERWALTUNGEN 3.1 GEMEINDEVERWALTUNGEN
Die Gemeindeverwaltung: Die Gemeindeverwaltung:
o passt die Staatsangehörigkeit des Betreffenden im Warteregister oder o passt die Staatsangehörigkeit des Betreffenden im Warteregister oder
in den Bevölkerungsregistern ("IT" 031) an, in den Bevölkerungsregistern ("IT" 031) an,
o nimmt die Annullierung der Anmeldebescheinigung ("Anlage 8" oder o nimmt die Annullierung der Anmeldebescheinigung ("Anlage 8" oder
"Karte E") vor, die gegebenenfalls im Nationalregister der natürlichen "Karte E") vor, die gegebenenfalls im Nationalregister der natürlichen
Personen und/oder in der zentralen Ausländerkartendatei ("Register der Personen und/oder in der zentralen Ausländerkartendatei ("Register der
Ausländerkarten") eingetragen ist, Ausländerkarten") eingetragen ist,
o nimmt die Annullierung der Akte des Betreffenden im Nationalregister o nimmt die Annullierung der Akte des Betreffenden im Nationalregister
der natürlichen Personen vor, der natürlichen Personen vor,
o führt die Anweisungen aus, die ihr das Ausländeramt übermittelt. o führt die Anweisungen aus, die ihr das Ausländeramt übermittelt.
3.2 LOKALE POLIZEI 3.2 LOKALE POLIZEI
In Absprache mit den Diensten des Ausländeramtes unternimmt die lokale In Absprache mit den Diensten des Ausländeramtes unternimmt die lokale
Polizei Folgendes: Polizei Folgendes:
o Sie führt die administrativen und/oder gerichtlichen Handlungen aus, o Sie führt die administrativen und/oder gerichtlichen Handlungen aus,
die nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des die nicht nur für die Feststellung der wahren Identität des
Ausländers, sondern auch für seine Festnahme erforderlich sind. (1) Ausländers, sondern auch für seine Festnahme erforderlich sind. (1)
o Sie entzieht die gegebenenfalls ausgestellte Anmeldebescheinigung o Sie entzieht die gegebenenfalls ausgestellte Anmeldebescheinigung
("Anlage 8" oder "Karte E"). ("Anlage 8" oder "Karte E").
o Sie entzieht das falsche beziehungsweise auf betrügerische Weise o Sie entzieht das falsche beziehungsweise auf betrügerische Weise
gebrauchte Identitäts- oder Reisedokument. gebrauchte Identitäts- oder Reisedokument.
4. AUFHEBUNGSBESTIMMUNG 4. AUFHEBUNGSBESTIMMUNG
Das Rundschreiben vom 30. Dezember 1997 über die Bekämpfung des Das Rundschreiben vom 30. Dezember 1997 über die Bekämpfung des
betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, die von betrügerischen Gebrauchs von Identitäts- und Reisedokumenten, die von
Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgegeben werden oder die
diese nachahmen, wird aufgehoben. diese nachahmen, wird aufgehoben.
Gegeben zu Brüssel, den 2. Juni 2015 Gegeben zu Brüssel, den 2. Juni 2015
Der Vizepremierminister und Minister des Innern Der Vizepremierminister und Minister des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Der Staatssekretär für Asyl und Migration Der Staatssekretär für Asyl und Migration
T. FRANCKEN T. FRANCKEN
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Fußnote Fußnote
(1) Diese Handlungen sind umso wichtiger, als sie unerlässlich sind, (1) Diese Handlungen sind umso wichtiger, als sie unerlässlich sind,
um die Entfernung des betreffenden Ausländers aus dem Staatsgebiet des um die Entfernung des betreffenden Ausländers aus dem Staatsgebiet des
Königreichs organisieren zu können. Königreichs organisieren zu können.
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