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Omzendbrief GPI 61 betreffende sommige verloven toegekend in 2008 | Circulaire GPI 61 concernant certains congés octroyés en 2008 |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
2 JANUARI 2008. - Omzendbrief GPI 61 betreffende sommige verloven | 2 JANVIER 2008. - Circulaire GPI 61 concernant certains congés |
toegekend in 2008 | octroyés en 2008 |
Duitse vertaling | Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la |
61 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 januari 2008 | circulaire GPI 61 du Ministre de l'Intérieur du 2 janvier 2008 |
betreffende sommige verloven toegekend in 2008 (Belgisch Staatsblad | concernant certains congés octroyés en 2008 (Moniteur belge du 6 |
van 6 februari 2008). | février 2008). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in | exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière |
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van | administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du |
21 april 2007. | 21 avril 2007. |
2. JANUAR 2008 - Rundschreiben GPI 61 in Bezug auf bestimmte im Jahr | 2. JANUAR 2008 - Rundschreiben GPI 61 in Bezug auf bestimmte im Jahr |
2008 gewährte Urlaubstage | 2008 gewährte Urlaubstage |
An die Frau Provinzgouverneurin | An die Frau Provinzgouverneurin |
An die Herren Provinzgouverneure | An die Herren Provinzgouverneure |
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt | An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt |
An die Frauen und Herren Bürgermeister | An die Frauen und Herren Bürgermeister |
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien | An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien |
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei | An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei |
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei | An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei |
Zur Information: | Zur Information: |
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und | An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und |
Vorbeugungspolitik | Vorbeugungspolitik |
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei | An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei |
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, | Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, | Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, |
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, | Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, |
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, | Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, |
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, | Sehr geehrter Herr Generalkommissar, |
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen | aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen |
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 28. November 2007 | Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 28. November 2007 |
geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die | geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die |
Richtlinien für das Jahr 2008 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen | Richtlinien für das Jahr 2008 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, | Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, |
und die Daten, an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden | und die Daten, an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden |
müssen. | müssen. |
1. Urlaubskalender 2008 | 1. Urlaubskalender 2008 |
1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen | 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen |
Behörde festgelegt werden | Behörde festgelegt werden |
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel | Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel |
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den | I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den |
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef | Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef |
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, | beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, |
gewährt. | gewährt. |
Richtlinien für das Jahr 2008: | Richtlinien für das Jahr 2008: |
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar | Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar |
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2008 | gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2008 |
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. | dem Urlaubsblatt hinzugefügt. |
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub | Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub |
genommen werden. | genommen werden. |
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im | Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im |
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am | betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am |
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte | Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte |
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den | Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den |
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. | anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. |
1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen | 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen |
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen | Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen |
Im Jahr 2008 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. und 2. November) | Im Jahr 2008 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. und 2. November) |
und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (15. November) auf einen | und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (15. November) auf einen |
Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein | Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein |
Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 | Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 |
Absatz 2 RSPol ist der erste dieser drei Tage für alle | Absatz 2 RSPol ist der erste dieser drei Tage für alle |
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 10. November 2008 | Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 10. November 2008 |
festgelegt worden, sodass ein Brückentag geschaffen wird. Die beiden | festgelegt worden, sodass ein Brückentag geschaffen wird. Die beiden |
anderen Tage werden dem Urlaubsblatt hinzugefügt. Sie können unter den | anderen Tage werden dem Urlaubsblatt hinzugefügt. Sie können unter den |
gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen werden. | gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen werden. |
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen | Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen |
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) | zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) |
auf den 10. November festgelegt haben, können sie von dieser Regel | auf den 10. November festgelegt haben, können sie von dieser Regel |
abweichen. | abweichen. |
2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen | 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen |
Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die | Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die |
Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf | Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf |
bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. | bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. |
3. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 der 1. Mai ausnahmsweise mit | 3. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 der 1. Mai ausnahmsweise mit |
dem Christi-Himmelfahrtstag zusammenfällt. Folglich kommt der | dem Christi-Himmelfahrtstag zusammenfällt. Folglich kommt der |
Königliche Erlass vom 3. Juni 2007 (Belgisch Staatsblad vom 14. Juni | Königliche Erlass vom 3. Juni 2007 (Belgisch Staatsblad vom 14. Juni |
2007; deutsche Übersetzung: Belgisch Staatsblad vom 23. August 2007) | 2007; deutsche Übersetzung: Belgisch Staatsblad vom 23. August 2007) |
zur Anwendung, in dem bestimmt wird, dass der Feiertag, der den | zur Anwendung, in dem bestimmt wird, dass der Feiertag, der den |
Christi-Himmelfahrtstag ersetzt, der 2. Mai ist. | Christi-Himmelfahrtstag ersetzt, der 2. Mai ist. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |