Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Omzendbrief van 02/01/2008
← Terug naar "Omzendbrief GPI 61 betreffende sommige verloven toegekend in 2008 "
Omzendbrief GPI 61 betreffende sommige verloven toegekend in 2008 Circulaire GPI 61 concernant certains congés octroyés en 2008
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
2 JANUARI 2008. - Omzendbrief GPI 61 betreffende sommige verloven 2 JANVIER 2008. - Circulaire GPI 61 concernant certains congés
toegekend in 2008 octroyés en 2008
Duitse vertaling Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van de omzendbrief GPI Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de la
61 van de Minister van Binnenlandse Zaken van 2 januari 2008 circulaire GPI 61 du Ministre de l'Intérieur du 2 janvier 2008
betreffende sommige verloven toegekend in 2008 (Belgisch Staatsblad concernant certains congés octroyés en 2008 (Moniteur belge du 6
van 6 februari 2008). février 2008).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en
uitvoering van artikel 40 van de wetten op het gebruik van de talen in exécution de l'article 40 des lois sur l'emploi des langues en matière
bestuurszaken, gecoördineerd op 18 juli 1966, gewijzigd bij de wet van administrative, coordonnées le 18 juillet 1966, modifié par la loi du
21 april 2007. 21 avril 2007.
2. JANUAR 2008 - Rundschreiben GPI 61 in Bezug auf bestimmte im Jahr 2. JANUAR 2008 - Rundschreiben GPI 61 in Bezug auf bestimmte im Jahr
2008 gewährte Urlaubstage 2008 gewährte Urlaubstage
An die Frau Provinzgouverneurin An die Frau Provinzgouverneurin
An die Herren Provinzgouverneure An die Herren Provinzgouverneure
An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt An die Frau Gouverneurin des Verwaltungsbezirks Brüssel-Hauptstadt
An die Frauen und Herren Bürgermeister An die Frauen und Herren Bürgermeister
An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien An die Frauen und Herren Vorsitzenden der Polizeikollegien
An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei An die Frauen und Herren Korpschefs der lokalen Polizei
An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei An den Herrn Generalkommissar der föderalen Polizei
Zur Information: Zur Information:
An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und An den Herrn Generaldirektor der Generaldirektion Sicherheits- und
Vorbeugungspolitik Vorbeugungspolitik
An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei An den Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses für die lokale Polizei
Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur, Sehr geehrte Frau Gouverneurin, sehr geehrter Herr Gouverneur,
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister, Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bürgermeister,
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender, Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef, Sehr geehrte Frau Korpschefin, sehr geehrter Herr Korpschef,
Sehr geehrter Herr Generalkommissar, Sehr geehrter Herr Generalkommissar,
aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen aufgrund der Vorschläge, die in der Sitzung des hohen
Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 28. November 2007 Konzertierungsausschusses für die Polizeidienste vom 28. November 2007
geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die geäussert und besprochen worden sind, finden Sie nachstehend die
Richtlinien für das Jahr 2008 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen Richtlinien für das Jahr 2008 in Bezug auf die verordnungsrechtlichen
Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden, Feiertage, die vom Generalkommissar oder vom Korpschef gewährt werden,
und die Daten, an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden und die Daten, an denen bestimmte Ersatzurlaubstage genommen werden
müssen. müssen.
1. Urlaubskalender 2008 1. Urlaubskalender 2008
1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen 1.1 Verordnungsrechtliche Feiertage, die von der dafür zuständigen
Behörde festgelegt werden Behörde festgelegt werden
Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel Zwei verordnungsrechtliche Feiertage werden in Anwendung von Artikel
I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den I.I.1 Nr. 19 RSPol vom Generalkommissar beziehungsweise von den
Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef Behörden, die er für die föderale Polizei bestimmt, oder vom Korpschef
beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt, beziehungsweise vom Dienst, den er für die lokale Polizei bestimmt,
gewährt. gewährt.
Richtlinien für das Jahr 2008: Richtlinien für das Jahr 2008:
Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar Für die föderale Polizei werden die beiden vom Generalkommissar
gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2008 gewährten verordnungsrechtlichen Feiertage ab Anfang des Jahres 2008
dem Urlaubsblatt hinzugefügt. dem Urlaubsblatt hinzugefügt.
Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub Sie können unter den gleichen Bedingungen wie der Jahresurlaub
genommen werden. genommen werden.
Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im Für die lokale Polizei kann der Korpschef nach Beratung im
betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am betreffenden Basiskonzertierungsausschuss die beiden Tage entweder am
Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte Anfang des Jahres dem Urlaubsblatt hinzufügen oder auf zwei bestimmte
Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den Daten festlegen oder einen Tag dem Urlaubsblatt hinzufügen und den
anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen. anderen auf ein bestimmtes Datum festlegen.
1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen 1.2 Ersatzurlaubstage für die gesetzlichen und verordnungsrechtlichen
Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen Feiertage, die auf einen Samstag oder einen Sonntag fallen
Im Jahr 2008 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. und 2. November) Im Jahr 2008 fallen zwei gesetzliche Feiertage (1. und 2. November)
und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (15. November) auf einen und ein verordnungsrechtlicher Feiertag (15. November) auf einen
Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein Samstag oder einen Sonntag. Die Personalmitglieder haben folglich ein
Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13 Anrecht auf drei Ersatzurlaubstage. Aufgrund von Artikel VIII.III.13
Absatz 2 RSPol ist der erste dieser drei Tage für alle Absatz 2 RSPol ist der erste dieser drei Tage für alle
Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 10. November 2008 Personalmitglieder der Polizeidienste auf den 10. November 2008
festgelegt worden, sodass ein Brückentag geschaffen wird. Die beiden festgelegt worden, sodass ein Brückentag geschaffen wird. Die beiden
anderen Tage werden dem Urlaubsblatt hinzugefügt. Sie können unter den anderen Tage werden dem Urlaubsblatt hinzugefügt. Sie können unter den
gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen werden. gleichen Bedingungen wie die Jahresurlaubstage genommen werden.
Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen Sollten die Korpschefs der lokalen Polizei bereits einen der von ihnen
zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1) zu bestimmenden verordnungsrechtlichen Feiertage (siehe Nummer 1.1)
auf den 10. November festgelegt haben, können sie von dieser Regel auf den 10. November festgelegt haben, können sie von dieser Regel
abweichen. abweichen.
2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen 2. Bezüglich der Rechtsstellung der Personalmitglieder, die an diesen
Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die Ersatzurlaubstagen arbeiten müssen, verweise ich Sie auf die
Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf Richtlinien im Rundschreiben GPI 34 vom 11. März 2003 in Bezug auf
bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage. bestimmte im Jahr 2003 gewährte Urlaubstage.
3. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 der 1. Mai ausnahmsweise mit 3. Ich erinnere daran, dass im Jahr 2008 der 1. Mai ausnahmsweise mit
dem Christi-Himmelfahrtstag zusammenfällt. Folglich kommt der dem Christi-Himmelfahrtstag zusammenfällt. Folglich kommt der
Königliche Erlass vom 3. Juni 2007 (Belgisch Staatsblad vom 14. Juni Königliche Erlass vom 3. Juni 2007 (Belgisch Staatsblad vom 14. Juni
2007; deutsche Übersetzung: Belgisch Staatsblad vom 23. August 2007) 2007; deutsche Übersetzung: Belgisch Staatsblad vom 23. August 2007)
zur Anwendung, in dem bestimmt wird, dass der Feiertag, der den zur Anwendung, in dem bestimmt wird, dass der Feiertag, der den
Christi-Himmelfahrtstag ersetzt, der 2. Mai ist. Christi-Himmelfahrtstag ersetzt, der 2. Mai ist.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
^