← Terug naar "Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling "
Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 30 MEI 2020. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 30 MAI 2020. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 30 mei 2020 houdende wijziging van het ministerieel | l'arrêté ministériel du 30 mai 2020 modifiant l'arrêté ministériel du |
besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de | 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation |
verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 30 mei 2020). | du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 30 mai 2020). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
30. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen | 30. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen |
Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen | Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen |
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 | zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 |
Der Minister der Sicherheit und des Innern, | Der Minister der Sicherheit und des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des |
Artikels 4; | Artikels 4; |
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der |
Artikel 11 und 42; | Artikel 11 und 42; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
Artikel 181, 182 und 187; | Artikel 181, 182 und 187; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung |
von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des | von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des |
Coronavirus COVID-19; | Coronavirus COVID-19; |
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember |
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen |
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der |
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Mai 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Mai 2020; |
Aufgrund der am 29. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, | Aufgrund der am 29. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, |
die im Rat darüber beraten haben; | die im Rat darüber beraten haben; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; |
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der | Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der |
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten |
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr | Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr |
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden | schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden |
Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die | Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die |
sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag | sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag |
weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung | weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung |
des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen | des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen |
Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich | Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich |
ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; | ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; |
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der |
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im |
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am | Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am |
15. und 24. April 2020 und am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020 | 15. und 24. April 2020 und am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020 |
zusammengetreten ist; | zusammengetreten ist; |
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der |
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der |
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven |
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses |
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der |
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten |
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; |
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des |
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen |
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | Übertragbarkeit und des Sterberisikos; |
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen |
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; |
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe |
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die |
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; |
In der Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa | In der Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa |
vom 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der | vom 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der |
Abschwächung in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent | Abschwächung in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent |
bleibt, und in der diese Länder ermutigt werden, trotz der | bleibt, und in der diese Länder ermutigt werden, trotz der |
Komplexität, der Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die | Komplexität, der Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die |
zu bringenden erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht | zu bringenden erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht |
nachzulassen und eine angemessene Strategie zu verfolgen, die | nachzulassen und eine angemessene Strategie zu verfolgen, die |
gewährleisten muss, dass die Übertragung des Virus unter Kontrolle | gewährleisten muss, dass die Übertragung des Virus unter Kontrolle |
gehalten wird und dass die Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen | gehalten wird und dass die Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen |
und im Hinblick auf den Übergang zu einer "neuen Normalität" von den | und im Hinblick auf den Übergang zu einer "neuen Normalität" von den |
Grundsätzen der Volksgesundheit bestimmt werden; | Grundsätzen der Volksgesundheit bestimmt werden; |
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem | In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem |
europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der | europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der |
Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um | Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um |
jeden Preis vermieden werden muss; | jeden Preis vermieden werden muss; |
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr | In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr |
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden | für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden |
Dringlichkeit; | Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine |
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege | Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege |
befällt; | befällt; |
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu |
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der | Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der |
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund | Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund |
oder Nase erfolgt; | oder Nase erfolgt; |
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl | In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl |
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; | Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; |
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; | In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; |
In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
vom 22. April 2020; | vom 22. April 2020; |
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der | In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der |
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die | Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die |
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung |
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; | kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; |
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in | In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in |
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein | geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein |
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; | besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; |
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines | In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines |
Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; | Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; |
In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass | In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass |
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich | einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich |
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen | den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen |
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass | Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass |
andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente | andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente |
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; | Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; |
In der Erwägung, dass es notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus | In der Erwägung, dass es notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus |
weiterhin einzudämmen, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten und | weiterhin einzudämmen, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten und |
Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern, | Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern, |
jedoch gleichzeitig einige zusätzliche Lockerungen vorzusehen, um | jedoch gleichzeitig einige zusätzliche Lockerungen vorzusehen, um |
diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die Gesundheitslage | diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die Gesundheitslage |
regelmäßig bewertet wird; dass dies aber auch bedeutet, dass eine | regelmäßig bewertet wird; dass dies aber auch bedeutet, dass eine |
Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie ausgeschlossen werden kann; | Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie ausgeschlossen werden kann; |
In der Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy | In der Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy |
(GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die | (GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die |
schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich | schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich |
auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer Maske, | auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer Maske, |
Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht zwischen der | Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht zwischen der |
Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der Erfüllung | Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der Erfüllung |
pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und der | pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und der |
Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten aus | Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten aus |
verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus Ärzten, | verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus Ärzten, |
Virologen und Wirtschaftsexperten; | Virologen und Wirtschaftsexperten; |
In Erwägung der Gutachten der GEES; | In Erwägung der Gutachten der GEES; |
In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von | In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von |
Comeos; | Comeos; |
In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur | In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur |
Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des | Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des |
Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt | Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt |
wird; | wird; |
In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung | In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung |
von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen | von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung |
zur Verfügung gestellt wird; | zur Verfügung gestellt wird; |
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der | Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der |
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner | Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner |
Ausführungserlasse; | Ausführungserlasse; |
In Erwägung der Konzertierung vom 27., 28. und 29. Mai 2020 im | In Erwägung der Konzertierung vom 27., 28. und 29. Mai 2020 im |
Konzertierungsausschuss; | Konzertierungsausschuss; |
In Erwägung der Bedeutung des Wohles der Familien, einschließlich in | In Erwägung der Bedeutung des Wohles der Familien, einschließlich in |
grenzüberschreitenden Situationen; | grenzüberschreitenden Situationen; |
In der Erwägung, dass das zusätzliche Risiko, das sich daraus ergeben | In der Erwägung, dass das zusätzliche Risiko, das sich daraus ergeben |
würde, grenzüberschreitende Familienbesuche in den Nachbarländern und | würde, grenzüberschreitende Familienbesuche in den Nachbarländern und |
Einkäufe im Grenzgebiet zu erlauben, in Anbetracht der derzeitigen | Einkäufe im Grenzgebiet zu erlauben, in Anbetracht der derzeitigen |
epidemiologischen Situation als akzeptabel betrachtet wird; | epidemiologischen Situation als akzeptabel betrachtet wird; |
Aufgrund der Dringlichkeit, | Aufgrund der Dringlichkeit, |
Erlässt: | Erlässt: |
Artikel 1 - Artikel 6 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 | Artikel 1 - Artikel 6 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 |
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der | zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der |
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: | Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: |
"Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Unterrichtsstunden und Aktivitäten im | "Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Unterrichtsstunden und Aktivitäten im |
Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht wieder aufgenommen | Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht wieder aufgenommen |
werden für die von den Gemeinschaften bestimmten Gruppen auf der | werden für die von den Gemeinschaften bestimmten Gruppen auf der |
Grundlage der Empfehlungen der Experten und zuständigen Behörden. | Grundlage der Empfehlungen der Experten und zuständigen Behörden. |
Im Primarschulwesen wird es dem Personal sehr empfohlen, Mund und Nase | Im Primarschulwesen wird es dem Personal sehr empfohlen, Mund und Nase |
mit einer Maske oder einer anderen Alternative zu bedecken. | mit einer Maske oder einer anderen Alternative zu bedecken. |
Im Sekundarschulwesen wird es dem Personal und allen Schülern sehr | Im Sekundarschulwesen wird es dem Personal und allen Schülern sehr |
empfohlen, Mund und Nase mit einer Maske oder einer sicheren | empfohlen, Mund und Nase mit einer Maske oder einer sicheren |
Alternative zu bedecken. Im Sekundarschulwesen können Schüler | Alternative zu bedecken. Im Sekundarschulwesen können Schüler |
zeitweilig auf das Tragen der Maske verzichten, zum Beispiel aus | zeitweilig auf das Tragen der Maske verzichten, zum Beispiel aus |
medizinischen Gründen oder während der Pausenzeiten oder sportlicher | medizinischen Gründen oder während der Pausenzeiten oder sportlicher |
Aktivitäten. | Aktivitäten. |
Die Schulen können den Schülern für zu Hause neues pädagogisches | Die Schulen können den Schülern für zu Hause neues pädagogisches |
Material zur Verfügung stellen und die Schüler, die aufgrund | Material zur Verfügung stellen und die Schüler, die aufgrund |
schulischer Probleme oder besonderer Lernbedürfnisse einer | schulischer Probleme oder besonderer Lernbedürfnisse einer |
spezifischen Begleitung bedürfen, individuell einladen. | spezifischen Begleitung bedürfen, individuell einladen. |
Internate, Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen | Internate, Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen |
bleiben geöffnet. Besondere Modalitäten in Sachen Organisation können | bleiben geöffnet. Besondere Modalitäten in Sachen Organisation können |
für diese Einrichtungen vorgesehen werden. | für diese Einrichtungen vorgesehen werden. |
Hochschuleinrichtungen und Lehranstalten für Weiterbildungsunterricht | Hochschuleinrichtungen und Lehranstalten für Weiterbildungsunterricht |
dürfen ihre Unterrichtsstunden und Aktivitäten gemäß den Richtlinien | dürfen ihre Unterrichtsstunden und Aktivitäten gemäß den Richtlinien |
der Gemeinschaften und den von der Föderalregierung vorgesehenen | der Gemeinschaften und den von der Föderalregierung vorgesehenen |
zusätzlichen Maßnahmen wieder aufnehmen. Nur wenn die | zusätzlichen Maßnahmen wieder aufnehmen. Nur wenn die |
Ortsbeschaffenheit der Infrastruktur es erlaubt, können die | Ortsbeschaffenheit der Infrastruktur es erlaubt, können die |
Gemeinschaften beschließen, den Teilzeit-Kunstunterricht für begrenzte | Gemeinschaften beschließen, den Teilzeit-Kunstunterricht für begrenzte |
Aktivitäten wieder aufzunehmen." | Aktivitäten wieder aufzunehmen." |
Art. 2 - Artikel 7 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur | Art. 2 - Artikel 7 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur |
Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung | Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung |
des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: | des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: |
"Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach Belgien sind | "Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach Belgien sind |
verboten. | verboten. |
In Abweichung von Absatz 1 ist es erlaubt, unter Einhaltung der in | In Abweichung von Absatz 1 ist es erlaubt, unter Einhaltung der in |
Artikel 5bis §§ 2 und 3 vorgesehenen Bedingungen Familienmitglieder, | Artikel 5bis §§ 2 und 3 vorgesehenen Bedingungen Familienmitglieder, |
die in einem Nachbarland wohnen, zu besuchen, und in einem Nachbarland | die in einem Nachbarland wohnen, zu besuchen, und in einem Nachbarland |
Einkäufe zu tätigen." | Einkäufe zu tätigen." |
Art. 3 - Artikel 8bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 | Art. 3 - Artikel 8bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 |
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der | zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der |
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: | Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: |
"Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 2 werden die erforderlichen | "Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 2 werden die erforderlichen |
Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Regeln des Social | Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Regeln des Social |
Distancing, insbesondere die Aufrechterhaltung eines Mindestabstands | Distancing, insbesondere die Aufrechterhaltung eines Mindestabstands |
von 1,5 m zwischen den Personen für alle durch vorliegenden Erlass | von 1,5 m zwischen den Personen für alle durch vorliegenden Erlass |
erlaubten Aktivitäten, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind jedoch | erlaubten Aktivitäten, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind jedoch |
nicht anwendbar auf Personen, die unter demselben Dach wohnen, auf | nicht anwendbar auf Personen, die unter demselben Dach wohnen, auf |
Kinder im Alter bis zu 12 Jahren einschließlich untereinander und auf | Kinder im Alter bis zu 12 Jahren einschließlich untereinander und auf |
Kontakte zwischen dem Personal einerseits und den Schülern | Kontakte zwischen dem Personal einerseits und den Schülern |
andererseits im Vorschulwesen." | andererseits im Vorschulwesen." |
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 30. Mai 2020 in Kraft. | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 30. Mai 2020 in Kraft. |
Brüssel, den 30. Mai 2020 | Brüssel, den 30. Mai 2020 |
P. DE CREM | P. DE CREM |