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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 30/05/2020
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Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 30 MEI 2020. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 30 MAI 2020. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 30 mei 2020 houdende wijziging van het ministerieel l'arrêté ministériel du 30 mai 2020 modifiant l'arrêté ministériel du
besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation
verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 30 mei 2020). du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 30 mai 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
30. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen 30. MAI 2020 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen
Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen
zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus COVID-19
Der Minister der Sicherheit und des Innern, Der Minister der Sicherheit und des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der
Artikel 11 und 42; Artikel 11 und 42;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 181, 182 und 187; Artikel 181, 182 und 187;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Festlegung
von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des
Coronavirus COVID-19; Coronavirus COVID-19;
Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der
Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Mai 2020; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 29. Mai 2020;
Aufgrund der am 29. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 29. Mai 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, das Gutachten der
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten
Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr
schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden
Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die Staaten, und aufgrund der Notwendigkeit, Maßnahmen zu erwägen, die
sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag sich auf epidemiologische Ergebnisse stützen, die sich Tag für Tag
weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung weiterentwickeln, wobei die jüngsten Ergebnisse die auf der Sitzung
des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen des Nationalen Sicherheitsrates vom 13. Mai 2020 beschlossenen
Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass es daher dringend erforderlich
ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen; ist, bestimmte Maßnahmen zu erneuern und andere anzupassen;
In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der
föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im
Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12., 17. und 27. März 2020, am
15. und 24. April 2020 und am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020 15. und 24. April 2020 und am 6., 13., 20. und 29. Mai 2020
zusammengetreten ist; zusammengetreten ist;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; Übertragbarkeit und des Sterberisikos;
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet;
In der Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa In der Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa
vom 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der vom 16. April 2020, in der betont wird, dass Europa trotz der
Abschwächung in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent Abschwächung in einigen Ländern der am stärksten betroffene Kontinent
bleibt, und in der diese Länder ermutigt werden, trotz der bleibt, und in der diese Länder ermutigt werden, trotz der
Komplexität, der Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die Komplexität, der Unsicherheiten und der Fragen über die Dauer und die
zu bringenden erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht zu bringenden erforderlichen Opfer in ihren Anstrengungen nicht
nachzulassen und eine angemessene Strategie zu verfolgen, die nachzulassen und eine angemessene Strategie zu verfolgen, die
gewährleisten muss, dass die Übertragung des Virus unter Kontrolle gewährleisten muss, dass die Übertragung des Virus unter Kontrolle
gehalten wird und dass die Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen gehalten wird und dass die Maßnahmen zur Lockerung der Beschränkungen
und im Hinblick auf den Übergang zu einer "neuen Normalität" von den und im Hinblick auf den Übergang zu einer "neuen Normalität" von den
Grundsätzen der Volksgesundheit bestimmt werden; Grundsätzen der Volksgesundheit bestimmt werden;
In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem In Erwägung der Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem
europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der europäischen Gebiet und in Belgien; dass die Gesamtzahl der
Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um Ansteckungen weiter ansteigt und dass eine neue Krankheitswelle um
jeden Preis vermieden werden muss; jeden Preis vermieden werden muss;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden
Dringlichkeit; Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu
Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der
Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund
oder Nase erfolgt; oder Nase erfolgt;
In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl
Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020;
In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL;
In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB
vom 22. April 2020; vom 22. April 2020;
In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der
Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die
ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung
kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in
geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein
besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen;
In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines
Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist;
In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass
einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich
den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen
Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass
andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente
Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln;
In der Erwägung, dass es notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus In der Erwägung, dass es notwendig ist, um die Ausbreitung des Virus
weiterhin einzudämmen, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten und weiterhin einzudämmen, die Maßnahmen zur Einschränkung von Fahrten und
Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern, Ausgängen und die Maßnahmen des Social Distancing zu verlängern,
jedoch gleichzeitig einige zusätzliche Lockerungen vorzusehen, um jedoch gleichzeitig einige zusätzliche Lockerungen vorzusehen, um
diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die Gesundheitslage diese Maßnahmen schrittweise aufzuheben; dass die Gesundheitslage
regelmäßig bewertet wird; dass dies aber auch bedeutet, dass eine regelmäßig bewertet wird; dass dies aber auch bedeutet, dass eine
Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie ausgeschlossen werden kann; Rückkehr zu strengeren Maßnahmen nie ausgeschlossen werden kann;
In der Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy In der Erwägung des Berichts der Expertengruppe für die Exit Strategy
(GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die (GEES) vom 22. April 2020, der ein stufenweises Konzept für die
schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich schrittweise Rücknahme der Maßnahmen enthält und sich hauptsächlich
auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer Maske, auf drei wesentliche Aspekte stützt, und zwar das Tragen einer Maske,
Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht zwischen der Testing und Tracing; dass der Bericht ein Gleichgewicht zwischen der
Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der Erfüllung Erhaltung der körperlichen und geistigen Gesundheit, der Erfüllung
pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und der pädagogischer Aufträge im Bereich des Unterrichtswesens und der
Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten aus Wiederaufnahme der Wirtschaft anstrebt; dass die GEES aus Experten aus
verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus Ärzten, verschiedenen Bereichen zusammengesetzt ist, insbesondere aus Ärzten,
Virologen und Wirtschaftsexperten; Virologen und Wirtschaftsexperten;
In Erwägung der Gutachten der GEES; In Erwägung der Gutachten der GEES;
In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von In Erwägung des Phönix-Plans für einen Neustart des Handels von
Comeos; Comeos;
In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur In Erwägung des "Leitfadens für die Öffnung der Geschäfte zur
Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19", der auf der Website des
Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft zur Verfügung gestellt
wird; wird;
In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung In Erwägung des "Allgemeinen Leitfadens zur Eindämmung der Ausbreitung
von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen von COVID-19 am Arbeitsplatz", der auf der Website des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
zur Verfügung gestellt wird; zur Verfügung gestellt wird;
Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 über das Wohlbefinden der
Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner Arbeitnehmer bei der Ausführung ihrer Arbeit und seiner
Ausführungserlasse; Ausführungserlasse;
In Erwägung der Konzertierung vom 27., 28. und 29. Mai 2020 im In Erwägung der Konzertierung vom 27., 28. und 29. Mai 2020 im
Konzertierungsausschuss; Konzertierungsausschuss;
In Erwägung der Bedeutung des Wohles der Familien, einschließlich in In Erwägung der Bedeutung des Wohles der Familien, einschließlich in
grenzüberschreitenden Situationen; grenzüberschreitenden Situationen;
In der Erwägung, dass das zusätzliche Risiko, das sich daraus ergeben In der Erwägung, dass das zusätzliche Risiko, das sich daraus ergeben
würde, grenzüberschreitende Familienbesuche in den Nachbarländern und würde, grenzüberschreitende Familienbesuche in den Nachbarländern und
Einkäufe im Grenzgebiet zu erlauben, in Anbetracht der derzeitigen Einkäufe im Grenzgebiet zu erlauben, in Anbetracht der derzeitigen
epidemiologischen Situation als akzeptabel betrachtet wird; epidemiologischen Situation als akzeptabel betrachtet wird;
Aufgrund der Dringlichkeit, Aufgrund der Dringlichkeit,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Artikel 6 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 Artikel 1 - Artikel 6 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Unterrichtsstunden und Aktivitäten im "Ab dem 18. Mai 2020 dürfen Unterrichtsstunden und Aktivitäten im
Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht wieder aufgenommen Vorschul-, Primarschul- und Sekundarschulunterricht wieder aufgenommen
werden für die von den Gemeinschaften bestimmten Gruppen auf der werden für die von den Gemeinschaften bestimmten Gruppen auf der
Grundlage der Empfehlungen der Experten und zuständigen Behörden. Grundlage der Empfehlungen der Experten und zuständigen Behörden.
Im Primarschulwesen wird es dem Personal sehr empfohlen, Mund und Nase Im Primarschulwesen wird es dem Personal sehr empfohlen, Mund und Nase
mit einer Maske oder einer anderen Alternative zu bedecken. mit einer Maske oder einer anderen Alternative zu bedecken.
Im Sekundarschulwesen wird es dem Personal und allen Schülern sehr Im Sekundarschulwesen wird es dem Personal und allen Schülern sehr
empfohlen, Mund und Nase mit einer Maske oder einer sicheren empfohlen, Mund und Nase mit einer Maske oder einer sicheren
Alternative zu bedecken. Im Sekundarschulwesen können Schüler Alternative zu bedecken. Im Sekundarschulwesen können Schüler
zeitweilig auf das Tragen der Maske verzichten, zum Beispiel aus zeitweilig auf das Tragen der Maske verzichten, zum Beispiel aus
medizinischen Gründen oder während der Pausenzeiten oder sportlicher medizinischen Gründen oder während der Pausenzeiten oder sportlicher
Aktivitäten. Aktivitäten.
Die Schulen können den Schülern für zu Hause neues pädagogisches Die Schulen können den Schülern für zu Hause neues pädagogisches
Material zur Verfügung stellen und die Schüler, die aufgrund Material zur Verfügung stellen und die Schüler, die aufgrund
schulischer Probleme oder besonderer Lernbedürfnisse einer schulischer Probleme oder besonderer Lernbedürfnisse einer
spezifischen Begleitung bedürfen, individuell einladen. spezifischen Begleitung bedürfen, individuell einladen.
Internate, Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen Internate, Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen
bleiben geöffnet. Besondere Modalitäten in Sachen Organisation können bleiben geöffnet. Besondere Modalitäten in Sachen Organisation können
für diese Einrichtungen vorgesehen werden. für diese Einrichtungen vorgesehen werden.
Hochschuleinrichtungen und Lehranstalten für Weiterbildungsunterricht Hochschuleinrichtungen und Lehranstalten für Weiterbildungsunterricht
dürfen ihre Unterrichtsstunden und Aktivitäten gemäß den Richtlinien dürfen ihre Unterrichtsstunden und Aktivitäten gemäß den Richtlinien
der Gemeinschaften und den von der Föderalregierung vorgesehenen der Gemeinschaften und den von der Föderalregierung vorgesehenen
zusätzlichen Maßnahmen wieder aufnehmen. Nur wenn die zusätzlichen Maßnahmen wieder aufnehmen. Nur wenn die
Ortsbeschaffenheit der Infrastruktur es erlaubt, können die Ortsbeschaffenheit der Infrastruktur es erlaubt, können die
Gemeinschaften beschließen, den Teilzeit-Kunstunterricht für begrenzte Gemeinschaften beschließen, den Teilzeit-Kunstunterricht für begrenzte
Aktivitäten wieder aufzunehmen." Aktivitäten wieder aufzunehmen."
Art. 2 - Artikel 7 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur Art. 2 - Artikel 7 des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 zur
Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach Belgien sind "Nicht wesentliche Reisen aus Belgien heraus und nach Belgien sind
verboten. verboten.
In Abweichung von Absatz 1 ist es erlaubt, unter Einhaltung der in In Abweichung von Absatz 1 ist es erlaubt, unter Einhaltung der in
Artikel 5bis §§ 2 und 3 vorgesehenen Bedingungen Familienmitglieder, Artikel 5bis §§ 2 und 3 vorgesehenen Bedingungen Familienmitglieder,
die in einem Nachbarland wohnen, zu besuchen, und in einem Nachbarland die in einem Nachbarland wohnen, zu besuchen, und in einem Nachbarland
Einkäufe zu tätigen." Einkäufe zu tätigen."
Art. 3 - Artikel 8bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020 Art. 3 - Artikel 8bis des Ministeriellen Erlasses vom 23. März 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt: Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird wie folgt ersetzt:
"Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 2 werden die erforderlichen "Unbeschadet des Artikels 3 Absatz 2 werden die erforderlichen
Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Regeln des Social Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Regeln des Social
Distancing, insbesondere die Aufrechterhaltung eines Mindestabstands Distancing, insbesondere die Aufrechterhaltung eines Mindestabstands
von 1,5 m zwischen den Personen für alle durch vorliegenden Erlass von 1,5 m zwischen den Personen für alle durch vorliegenden Erlass
erlaubten Aktivitäten, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind jedoch erlaubten Aktivitäten, zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind jedoch
nicht anwendbar auf Personen, die unter demselben Dach wohnen, auf nicht anwendbar auf Personen, die unter demselben Dach wohnen, auf
Kinder im Alter bis zu 12 Jahren einschließlich untereinander und auf Kinder im Alter bis zu 12 Jahren einschließlich untereinander und auf
Kontakte zwischen dem Personal einerseits und den Schülern Kontakte zwischen dem Personal einerseits und den Schülern
andererseits im Vorschulwesen." andererseits im Vorschulwesen."
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 30. Mai 2020 in Kraft. Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am 30. Mai 2020 in Kraft.
Brüssel, den 30. Mai 2020 Brüssel, den 30. Mai 2020
P. DE CREM P. DE CREM
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