← Terug naar  "Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling "
                    
                        
                        
                
              | Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande | 
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 23 MAART 2020. - Ministerieel besluit houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 23 MARS 2020. - Arrêté ministériel portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de | 
| besluit van 23 maart 2020 houdende dringende maatregelen om de | l'arrêté ministériel du 23 mars 2020 portant des mesures d'urgence | 
| verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch | pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du | 
| Staatsblad van 23 maart 2020). | 23 mars 2020). | 
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction | 
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. | 
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | 
| 23. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von | 23. MÄRZ 2020 - Ministerieller Erlass zur Festlegung von | 
| Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus | 
| COVID-19 | COVID-19 | 
| Der Minister der Sicherheit und des Innern, | Der Minister der Sicherheit und des Innern, | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des | 
| Artikels 4; | Artikels 4; | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der | 
| Artikel 11 und 42; | Artikel 11 und 42; | 
| Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | 
| Artikel 181, 182 und 187; | Artikel 181, 182 und 187; | 
| Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | Aufgrund von Artikel 8 § 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 15. Dezember | 
| 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen | 
| administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | administrative Vereinfachung ist vorliegender Erlass von der | 
| Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften befreit; | 
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2020; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. März 2020; | 
| Aufgrund der am 22. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, | Aufgrund der am 22. März 2020 abgegebenen Stellungnahme der Minister, | 
| die im Rat darüber beraten haben; | die im Rat darüber beraten haben; | 
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | 
| Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | Staatsrat, des Artikels 3 § 1 Absatz 1; | 
| Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme | Aufgrund der Dringlichkeit, die es nicht zulässt, die Stellungnahme | 
| der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | der Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates innerhalb einer verkürzten | 
| Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr | Frist von fünf Tagen abzuwarten, insbesondere aufgrund der sehr | 
| schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden | schnellen Entwicklung der Lage in Belgien und den angrenzenden | 
| Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der | Staaten, des Überschreitens der Schwelle zur Pandemie, wie von der | 
| Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des | Weltgesundheitsorganisation (WHO) festgelegt, der Inkubationszeit des | 
| Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der | Coronavirus COVID-19 und der Steigerung in Umfang und Anzahl der | 
| sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die | sekundären Übertragungsketten; folglich ist es unerlässlich, die | 
| erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; | erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen; | 
| In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | In Erwägung der Konzertierungen zwischen den Regierungen der | 
| föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | föderierten Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im | 
| Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020 | Nationalen Sicherheitsrat, der am 10., 12. und 17. März 2020 | 
| zusammengetreten ist; | zusammengetreten ist; | 
| In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der | 
| Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | 
| Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | 
| Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | 
| Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | 
| Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | 
| wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | 
| In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des | 
| Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen | 
| Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | Übertragbarkeit und des Sterberisikos; | 
| In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen | 
| Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; | 
| In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe | 
| in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die | 
| Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; | 
| In der Erwägung, dass die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem | In der Erwägung, dass die Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf dem | 
| europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung | europäischen Gebiet und in Belgien und der exponentiellen Entwicklung | 
| der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den | der Anzahl Ansteckungen; dass diese exponentielle Entwicklung mit den | 
| bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden | bisher getroffenen Maßnahmen nicht ausreichend eingedämmt werden | 
| konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere | konnte; dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, insbesondere | 
| der Intensivstationen, kritisch wird; | der Intensivstationen, kritisch wird; | 
| In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr | In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr | 
| für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden | für die belgische Bevölkerung und der daraus entstehenden | 
| Dringlichkeit; | Dringlichkeit; | 
| In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine | 
| Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege | Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege | 
| befällt; | befällt; | 
| In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu | In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 offenbar von Mensch zu | 
| Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der | Mensch über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der | 
| Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund | Krankheit scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund | 
| oder Nase erfolgt; | oder Nase erfolgt; | 
| In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; | In Erwägung der Stellungnahme des CELEVAL; | 
| In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in | In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden Zusammenkünfte in | 
| geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein | geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter freiem Himmel ein | 
| besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; | besonderes Risiko für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen; | 
| In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich | In der Erwägung, dass es notwendig ist, die Maßnahmen, die im Bereich | 
| der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und | der Volksgesundheit unerlässlich sind, zwecks Verlangsamung und | 
| Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; | Eindämmung der Weiterverbreitung des Virus sofort anzuordnen; | 
| In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines | In der Erwägung, dass eine polizeiliche Maßnahme zur Auferlegung eines | 
| Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; | Versammlungsverbots folglich unerlässlich und verhältnismäßig ist; | 
| In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass | In der Erwägung, dass das vorerwähnte Verbot dazu führt, dass | 
| einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich | einerseits die Anzahl akuter Ansteckungen verringert wird und folglich | 
| den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen | den Intensivstationen ermöglicht wird, die am schwersten getroffenen | 
| Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass | Patienten unter bestmöglichen Bedingungen aufzunehmen, und dass | 
| andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente | andererseits den Forschern mehr Zeit gegeben wird, um effiziente | 
| Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; | Behandlungsmethoden und Impfstoffe zu entwickeln; | 
| In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der | In der Erwägung, dass das gesamte nationale Hoheitsgebiet von der | 
| Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die | Gefahr betroffen ist; dass es im allgemeinen Interesse liegt, dass die | 
| ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | ergriffenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung | 
| kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; | kohärent sind, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; | 
| In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl | In Erwägung der Anzahl erkannter Infektionsfälle und der Anzahl | 
| Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; | Todesfälle in Belgien seit dem 13. März 2020; | 
| In Erwägung der dringenden Notwendigkeit, | In Erwägung der dringenden Notwendigkeit, | 
| Erlässt: | Erlässt: | 
| Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben | Artikel 1 - § 1 - Handelsgeschäfte und andere Geschäfte bleiben | 
| geschlossen, mit Ausnahme von: | geschlossen, mit Ausnahme von: | 
| -Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops, | -Lebensmittelgeschäften, einschließlich Nightshops, | 
| - Tiernahrungsgeschäften, | - Tiernahrungsgeschäften, | 
| - Apotheken, | - Apotheken, | 
| - Zeitschriftengeschäften, | - Zeitschriftengeschäften, | 
| - Tankstellen und Brennstofflieferanten, | - Tankstellen und Brennstofflieferanten, | 
| - Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin | - Friseuren, sofern sie nur einen Kunden auf einmal und auf Termin | 
| bedienen. | bedienen. | 
| Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung | Die erforderlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Anwendung | 
| der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | 
| Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | 
| Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass | Maßnahmen gelten für alle Aktivitäten, die in vorliegendem Erlass | 
| erwähnt sind. | erwähnt sind. | 
| § 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden | § 2 - Der Zugang zu Supermärkten darf nur gemäß den nachfolgenden | 
| Modalitäten erfolgen: | Modalitäten erfolgen: | 
| - höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30 | - höchstens 1 Kunde pro Geschäftsfläche von 10 m2 während höchstens 30 | 
| Minuten, | Minuten, | 
| - Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin. | - Kunden begeben sich, sofern möglich, allein dorthin. | 
| Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten. | Ausverkäufe und Rabatt-Aktionen sind verboten. | 
| § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet | § 3 - Lebensmittelgeschäfte dürfen nur von 7.00 bis 22.00 Uhr geöffnet | 
| sein. | sein. | 
| Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet | Nightshops dürfen ab der normalen Öffnungszeit bis 22.00 Uhr geöffnet | 
| bleiben. | bleiben. | 
| § 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die | § 4 - Märkte sind verboten, mit Ausnahme von Lebensmittelständen, die | 
| in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur | in Gegenden, in denen keine kommerzielle Lebensmittelinfrastruktur | 
| vorhanden ist, unentbehrlich sind. | vorhanden ist, unentbehrlich sind. | 
| § 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder | § 5 - Einrichtungen im kulturellen, festlichen, rekreativen oder | 
| sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im | sportlichen Bereich und im Hotel- und Gaststättengewerbe sowie im | 
| Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel- | Freizeitbereich werden geschlossen. Das Terrassenmobiliar des Hotel- | 
| und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern. | und Gaststättengewerbes ist drinnen zu lagern. | 
| In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme, | In Abweichung von vorhergehendem Absatz dürfen Hotels mit Ausnahme, | 
| gegebenenfalls, ihres angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. | gegebenenfalls, ihres angrenzenden Restaurants geöffnet bleiben. | 
| Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. | Lieferungen von Mahlzeiten und Gerichte zum Mitnehmen sind erlaubt. | 
| Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen | Art. 2 - Homeoffice ist Pflicht für alle nicht wesentlichen | 
| Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle | Unternehmen gleich welcher Größe, und zwar für alle | 
| Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. | Personalmitglieder, deren Funktion sich dazu eignet. | 
| Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen | Für Funktionen, für die kein Homeoffice möglich ist, müssen | 
| Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung | Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Anwendung | 
| der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | der Regeln des Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines | 
| Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | Abstands von 1,5 m zwischen den Personen, zu gewährleisten. Diese | 
| Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung. | Regel gilt ebenfalls für die vom Arbeitgeber organisierte Beförderung. | 
| Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die | Nicht wesentliche Unternehmen, die nicht in der Lage sind, die | 
| vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen. | vorerwähnten Maßnahmen einzuhalten, müssen schließen. | 
| Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen, | Art. 3 - Die Bestimmungen von Artikel 2 gelten nicht für Unternehmen, | 
| die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten | die zu den in der Anlage zum vorliegenden Erlass aufgeführten | 
| Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören. | Schlüsselsektoren und wesentlichen Diensten gehören. | 
| Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach | Diese Unternehmen und Dienste müssen jedoch alles tun, um nach | 
| Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social | Möglichkeit das System des Homeoffice und die Regeln des Social | 
| Distancing umzusetzen. | Distancing umzusetzen. | 
| Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten. | Art. 4 - Die öffentliche Personenbeförderung wird aufrechterhalten. | 
| Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des | Sie muss so organisiert werden, dass die Anwendung der Regeln des | 
| Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 | Social Distancing, insbesondere die Einhaltung eines Abstands von 1,5 | 
| m zwischen den Personen, gewährleistet ist. | m zwischen den Personen, gewährleistet ist. | 
| Art. 5 - Verboten sind: | Art. 5 - Verboten sind: | 
| - Zusammenkünfte, | - Zusammenkünfte, | 
| - private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, | - private oder öffentliche Aktivitäten kultureller, sozialer, | 
| rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie | rekreativer, folkloristischer oder sportlicher Art sowie | 
| Freizeitaktivitäten, | Freizeitaktivitäten, | 
| - Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem | - Schulausflüge und Aktivitäten im Rahmen von Jugendbewegungen auf dem | 
| nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend, | nationalen Hoheitsgebiet oder vom nationalen Hoheitsgebiet ausgehend, | 
| - Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. | - Aktivitäten im Rahmen religiöser Feierlichkeiten. | 
| In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt: | In Abweichung von Absatz 1 sind erlaubt: | 
| - Aktivitäten im intimen oder familiären Kreis und | - Aktivitäten im intimen oder familiären Kreis und | 
| Bestattungsfeierlichkeiten, | Bestattungsfeierlichkeiten, | 
| - Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die unter einem Dach leben, in | - Spaziergänge mit Familienmitgliedern, die unter einem Dach leben, in | 
| Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller körperlicher | Begleitung einer anderen Person, Ausübung individueller körperlicher | 
| Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die unter einem | Aktivitäten oder zusammen mit Familienmitgliedern, die unter einem | 
| Dach leben, oder stets mit demselben Freund und unter Einhaltung eines | Dach leben, oder stets mit demselben Freund und unter Einhaltung eines | 
| Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen. | Abstands von mindestens 1,5 m zwischen den Personen. | 
| Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- | Art. 6 - Unterrichtsstunden und Aktivitäten im Vorschul-, Primarschul- | 
| und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt. | und Sekundarschulunterricht werden ausgesetzt. | 
| Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet. | Eine Betreuung wird jedoch gewährleistet. | 
| Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht. | Hochschulen und Universitäten arbeiten nur per Fernunterricht. | 
| Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten. | Art. 7 - Nicht wesentliche Fahrten aus Belgien heraus sind verboten. | 
| Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der | Art. 8 - Alle müssen zu Hause bleiben. Es ist verboten, sich auf der | 
| öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im | öffentlichen Straße und an öffentlichen Orten aufzuhalten, außer im | 
| Notfall und aus dringenden Gründen wie: | Notfall und aus dringenden Gründen wie: | 
| - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 | - Weg zu und von Orten, deren Öffnung aufgrund der Artikel 1 und 3 | 
| erlaubt ist, | erlaubt ist, | 
| - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, | - Zugang zu Geldautomaten und Postämtern, | 
| - Zugang zu medizinischer Versorgung, | - Zugang zu medizinischer Versorgung, | 
| - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen | - Unterstützung und Pflege älterer Menschen, Minderjähriger, Personen | 
| mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, | mit Behinderung und schutzbedürftiger Personen, | 
| - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und | - berufliche Fahrten, einschließlich Strecken zwischen Wohnung und | 
| Arbeitsplatz, | Arbeitsplatz, | 
| - in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen. | - in Artikel 5 Absatz 2 vorgesehene Situationen. | 
| Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass | Art. 9 - Im Rahmen der Anwendung der in vorliegendem Erlass | 
| vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es | vorgeschriebenen Maßnahmen und sofern die operativen Erfordernisse es | 
| verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses | verlangen, sind für die Dauer der Anwendung des vorliegenden Erlasses | 
| Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom | Abweichungen von den in Teil IV Titel I des Königlichen Erlasses vom | 
| 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 
| Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Organisation | Polizeidienste vorgeschriebenen Bestimmungen in Bezug auf Organisation | 
| der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt. | der Arbeits- und Ruhezeiten erlaubt. | 
| Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den | Art. 10 - § 1 - Verstöße gegen die Artikel 1, 5 und 8 werden mit den | 
| in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | in Artikel 187 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile | 
| Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet. | Sicherheit vorgesehenen Strafen geahndet. | 
| § 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste | § 2 - In Artikel 2 erwähnte Unternehmen, die, nachdem eine erste | 
| Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in | Feststellung zu ihren Lasten erfolgt ist, die Verpflichtungen in | 
| Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer | Sachen Social Distancing noch immer nicht einhalten, setzen sich einer | 
| Schließungsmaßnahme aus. | Schließungsmaßnahme aus. | 
| Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung | Art. 11 - Die Behörden der Verwaltungspolizei sind mit der Ausführung | 
| des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. | 
| Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des | Die Polizeidienste sind beauftragt, für die Einhaltung des | 
| vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang | vorliegenden Erlasses zu sorgen, notfalls unter Anwendung von Zwang | 
| und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über | und Gewalt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 37 des Gesetzes über | 
| das Polizeiamt. | das Polizeiamt. | 
| Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 18. März 2020 zur Festlegung | Art. 12 - Der Ministerielle Erlass vom 18. März 2020 zur Festlegung | 
| von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus COVID-19 | von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus COVID-19 | 
| wird aufgehoben. | wird aufgehoben. | 
| Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen | Art. 13 - Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen | 
| sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar. | sind bis zum 5. April 2020 einschließlich anwendbar. | 
| Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt ab seiner Veröffentlichung im | Art. 14 - Vorliegender Erlass tritt ab seiner Veröffentlichung im | 
| Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. | 
| Brüssel, den 23. März 2020. | Brüssel, den 23. März 2020. | 
| P. DE CREM | P. DE CREM | 
| Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 23. März 2020 | Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 23. März 2020 | 
| Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | 
| für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | 
| Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind | Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind | 
| Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | Handelsgeschäfte, private und öffentliche Betriebe und Dienste, die | 
| für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | für den Schutz der lebenswichtigen Bedürfnisse der Nation und der | 
| Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden: | Bedürfnisse der Bevölkerung wesentlich sind, sind die Folgenden: | 
| - gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten, | - gesetzgebende und ausführende Gewalt mit all ihren Diensten, | 
| - medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege, | - medizinische Pflegeeinrichtungen einschließlich Präventivpflege, | 
| - Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungsdienste für Betagte, | - Pflege-, Aufnahme- und Unterstützungsdienste für Betagte, | 
| Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen, | Minderjährige, Personen mit Behinderung und schutzbedürftige Personen, | 
| einschließlich der Opfer häuslicher Gewalt, | einschließlich der Opfer häuslicher Gewalt, | 
| - Einrichtungen, Dienste und Unternehmen, die mit Überwachung, | - Einrichtungen, Dienste und Unternehmen, die mit Überwachung, | 
| Kontrolle und Krisenmanagement in den Bereichen Gesundheit und Umwelt | Kontrolle und Krisenmanagement in den Bereichen Gesundheit und Umwelt | 
| betraut sind, | betraut sind, | 
| - Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und | - Dienste für Asyl und Migration einschließlich Aufnahme und | 
| Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen, | Inhaftierung im Rahmen von Rückführungen, | 
| - Integrations- und Eingliederungsdienste, | - Integrations- und Eingliederungsdienste, | 
| - Telekommunikationsinfrastruktur und -dienste (einschließlich des | - Telekommunikationsinfrastruktur und -dienste (einschließlich des | 
| Ersatzes und des Verkaufs von Telefongeräten, Modems und SIM-Karten | Ersatzes und des Verkaufs von Telefongeräten, Modems und SIM-Karten | 
| sowie der Installierung) und digitale Infrastruktur, | sowie der Installierung) und digitale Infrastruktur, | 
| - Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste, | - Medien, Journalisten und Kommunikationsdienste, | 
| - Dienste für die Müllsammlung und -behandlung, | - Dienste für die Müllsammlung und -behandlung, | 
| - Hilfeleistungszonen, | - Hilfeleistungszonen, | 
| - Dienste und Unternehmen zur Verwaltung verseuchter Böden, | - Dienste und Unternehmen zur Verwaltung verseuchter Böden, | 
| - Dienste der privaten und besonderen Sicherheit, | - Dienste der privaten und besonderen Sicherheit, | 
| - Polizeidienste, | - Polizeidienste, | 
| - Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe, | - Dienst für medizinische Hilfe und dringende medizinische Hilfe, | 
| - Ministerium der Landesverteidigung, | - Ministerium der Landesverteidigung, | 
| - Zivilschutz, | - Zivilschutz, | 
| - Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA, | - Nachrichten- und Sicherheitsdienste einschließlich des KOBA, | 
| - Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur | - Justizdienste und damit verbundene Berufe: Justizhäuser, Magistratur | 
| und Strafanstalten, Jugendschutzeinrichtungen, elektronische | und Strafanstalten, Jugendschutzeinrichtungen, elektronische | 
| Überwachung, gerichtliche Sachverständige, Gerichtsvollzieher, | Überwachung, gerichtliche Sachverständige, Gerichtsvollzieher, | 
| Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte, | Gerichtspersonal, Übersetzer-Dolmetscher, Rechtsanwälte, | 
| - Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten, | - Staatsrat und Verwaltungsgerichtsbarkeiten, | 
| - Verfassungsgerichtshof, | - Verfassungsgerichtshof, | 
| - internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen, | - internationale Einrichtungen und diplomatische Vertretungen, | 
| - Dienste für Noteinsatzplanung und Krisenmanagement, einschließlich | - Dienste für Noteinsatzplanung und Krisenmanagement, einschließlich | 
| Vorbeugung und Sicherheit Brüssel | Vorbeugung und Sicherheit Brüssel | 
| - Generalverwaltung Zoll und Akzisen, | - Generalverwaltung Zoll und Akzisen, | 
| - Kinderbetreuungsstellen und Schulen, Internate, | - Kinderbetreuungsstellen und Schulen, Internate, | 
| Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen, im | Aufnahmeeinrichtungen und ständige Betreuungseinrichtungen, im | 
| Hinblick auf die Organisation von Betreuung, | Hinblick auf die Organisation von Betreuung, | 
| - Universitäten und Hochschulen, | - Universitäten und Hochschulen, | 
| - Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Personen- und | - Taxidienste, Dienste für öffentlichen Verkehr, Personen- und | 
| Güterbeförderung im Schienenverkehr, andere Arten der Personen- und | Güterbeförderung im Schienenverkehr, andere Arten der Personen- und | 
| Güterbeförderung und Logistik sowie wesentliche Dienste zur | Güterbeförderung und Logistik sowie wesentliche Dienste zur | 
| Unterstützung dieser Beförderungsarten, | Unterstützung dieser Beförderungsarten, | 
| - Kraftstoffversorger und -beförderer und Brennholzlieferanten, | - Kraftstoffversorger und -beförderer und Brennholzlieferanten, | 
| - Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Nahrungsmittelkette, der | - Handelsgeschäfte und Betriebe, die an der Nahrungsmittelkette, der | 
| Tierernährung, der Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der | Tierernährung, der Lebensmittelindustrie, dem Land- und Gartenbau, der | 
| Herstellung von Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind, | Herstellung von Düngemitteln und der Fischerei beteiligt sind, | 
| - Tierärzte, Besamer für die Viehzucht und | - Tierärzte, Besamer für die Viehzucht und | 
| Tierkörperbeseitigungsdienste, | Tierkörperbeseitigungsdienste, | 
| - Tierpflege- und -unterbringungsdienste und Tierheime, | - Tierpflege- und -unterbringungsdienste und Tierheime, | 
| - Dienste für Tiertransporte, | - Dienste für Tiertransporte, | 
| - Unternehmen, die im Rahmen der Herstellung von Körperpflegemitteln | - Unternehmen, die im Rahmen der Herstellung von Körperpflegemitteln | 
| tätig sind, | tätig sind, | 
| - Produktionsketten, die aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht | - Produktionsketten, die aus technischen oder Sicherheitsgründen nicht | 
| stillgelegt werden können, | stillgelegt werden können, | 
| - Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten, | - Verpackungsindustrie im Zusammenhang mit erlaubten Aktivitäten, | 
| - Apotheken und Arzneimittelindustrie, | - Apotheken und Arzneimittelindustrie, | 
| - Hotels, | - Hotels, | 
| - dringende Pannen-, Reparatur- und Kundendienste für Fahrzeuge | - dringende Pannen-, Reparatur- und Kundendienste für Fahrzeuge | 
| (einschließlich Fahrräder) und Zurverfügungstellung von | (einschließlich Fahrräder) und Zurverfügungstellung von | 
| Ersatzfahrzeugen, | Ersatzfahrzeugen, | 
| - Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein | - Dienste, die für dringende Reparaturen wesentlich sind, die ein | 
| Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen, | Sicherheits- oder Hygienerisiko darstellen, | 
| - Unternehmen im Reinigungs-, Wartungs- oder Reparatursektor, die für | - Unternehmen im Reinigungs-, Wartungs- oder Reparatursektor, die für | 
| die anderen Schlüsselsektoren und wesentlichen Dienste tätig sind, | die anderen Schlüsselsektoren und wesentlichen Dienste tätig sind, | 
| - Postdienste, | - Postdienste, | 
| - Bestattungsunternehmen, Totengräber und Krematorien, | - Bestattungsunternehmen, Totengräber und Krematorien, | 
| - öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den | - öffentliche Dienste und öffentliche Infrastruktur, die bei den | 
| wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle | wesentlichen Dienstleistungen der erlaubten Kategorien eine Rolle | 
| spielen, | spielen, | 
| - Wasserwirtschaft, | - Wasserwirtschaft, | 
| - Inspektions- und Kontrolldienste, | - Inspektions- und Kontrolldienste, | 
| - Sozialsekretariate, | - Sozialsekretariate, | 
| - Notrufzentralen und ASTRID, | - Notrufzentralen und ASTRID, | 
| - Wetterdienste, | - Wetterdienste, | 
| - Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen, | - Einrichtungen für die Auszahlung von Sozialleistungen, | 
| - Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Bau, Gewinnung | - Bereich der Energieversorgung (Gas, Strom und Erdöl): Bau, Gewinnung | 
| beziehungsweise Erzeugung, Raffinerie, Lagerung, Transport, Verteilung | beziehungsweise Erzeugung, Raffinerie, Lagerung, Transport, Verteilung | 
| und Markt, | und Markt, | 
| - Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung, | - Bereich der Wasserversorgung: Trinkwasser, Reinigung, Gewinnung, | 
| Verteilung und Entnahme; | Verteilung und Entnahme; | 
| - Chemische Industrie, einschließlich Contracting und Wartung, | - Chemische Industrie, einschließlich Contracting und Wartung, | 
| - Produktion von medizinischen Instrumenten, | - Produktion von medizinischen Instrumenten, | 
| - Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem | - Finanzsektor: Banken, elektronische Zahlungen und alle in diesem | 
| Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des | Rahmen relevanten Dienste, Handel mit Wertpapieren, Infrastruktur des | 
| Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung, | Finanzmarkts, Außenhandel, Dienste für die Bargeldversorgung, | 
| Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung zwischen | Geldtransporte, Fondsverwalter, finanzielle Berichterstattung zwischen | 
| Banken, | Banken, | 
| - Versicherungsbranche, | - Versicherungsbranche, | 
| - Bodenstationen von Raumfahrtsystemen, | - Bodenstationen von Raumfahrtsystemen, | 
| - Produktion von radioaktiven Isotopen, | - Produktion von radioaktiven Isotopen, | 
| - wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung, | - wissenschaftliche Forschung von entscheidender Bedeutung, | 
| - nationale und internationale Beförderung und Logistik, | - nationale und internationale Beförderung und Logistik, | 
| - Lufttransport, Flughäfen und wesentliche Dienste zur Unterstützung | - Lufttransport, Flughäfen und wesentliche Dienste zur Unterstützung | 
| des Lufttransports, der Bodenabfertigung, der Flughäfen, der | des Lufttransports, der Bodenabfertigung, der Flughäfen, der | 
| Luftfahrtnavigation und der Flugverkehrskontrolle und -planung, | Luftfahrtnavigation und der Flugverkehrskontrolle und -planung, | 
| - Häfen und Seeverkehr, Ästuarschifffahrt, Kurzstreckenseeverkehr, | - Häfen und Seeverkehr, Ästuarschifffahrt, Kurzstreckenseeverkehr, | 
| Gütertransport über Wasser, Binnenschifffahrt und wesentliche Dienste | Gütertransport über Wasser, Binnenschifffahrt und wesentliche Dienste | 
| zur Unterstützung des See- und Flussverkehrs, | zur Unterstützung des See- und Flussverkehrs, | 
| - Nuklearsektor und radiologischer Sektor. | - Nuklearsektor und radiologischer Sektor. | 
| Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen | Für den Privatsektor wird vorerwähnte Liste nach paritätischen | 
| Kommissionen geregelt | Kommissionen geregelt | 
| Einschränkungen | Einschränkungen | 
| 102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und | 102.9 Paritätische Unterkommissionen für die Kalksteinbruch- und | 
| Kalkofenindustrie | Kalkofenindustrie | 
| 104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie | 104 Paritätische Kommission für die Eisen- und Stahlindustrie | 
| 105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle | 105 Paritätische Kommission für Nichteisenmetalle | 
| Kontinuierlich funktionierende Betriebe | Kontinuierlich funktionierende Betriebe | 
| 110 Paritätische Kommission für Textilreinigung | 110 Paritätische Kommission für Textilreinigung | 
| Kontinuierlich funktionierende Betriebe | Kontinuierlich funktionierende Betriebe | 
| 111 Paritätische Kommission für Stahl-, Maschinen- und Elektrobau | 111 Paritätische Kommission für Stahl-, Maschinen- und Elektrobau | 
| Auf Wartung, Herstellung und Reparatur landwirtschaftlicher Maschinen | Auf Wartung, Herstellung und Reparatur landwirtschaftlicher Maschinen | 
| begrenzt | begrenzt | 
| 112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten | 112 Paritätische Kommission für Autowerkstätten | 
| Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt | Auf Pannen- und Reparaturdienste begrenzt | 
| 116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie | 116 Paritätische Kommission für die chemische Industrie | 
| 117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel | 117 Paritätische Kommission für die Erdölindustrie und den Erdölhandel | 
| 118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie | 118 Paritätische Kommission für die Nahrungsmittelindustrie | 
| 119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel | 119 Paritätische Kommission für den Nahrungsmittelhandel | 
| 120 Paritätische Kommission für die Textilindustrie | 120 Paritätische Kommission für die Textilindustrie | 
| Auf den Sektor der Körperpflegemittel, darunter Inkontinenzprodukte, | Auf den Sektor der Körperpflegemittel, darunter Inkontinenzprodukte, | 
| Windeln und Damenhygieneprodukte, begrenzt | Windeln und Damenhygieneprodukte, begrenzt | 
| 121 Paritätische Kommission für die Reinigung | 121 Paritätische Kommission für die Reinigung | 
| Auf die Reinigung in den Unternehmen der Schlüsselsektoren und | Auf die Reinigung in den Unternehmen der Schlüsselsektoren und | 
| wesentlichen Dienste begrenzt | wesentlichen Dienste begrenzt | 
| 124 Paritätische Kommission für das Bauwesen | 124 Paritätische Kommission für das Bauwesen | 
| Auf dringende Arbeiten und Notfälle begrenzt | Auf dringende Arbeiten und Notfälle begrenzt | 
| 125 Paritätische Kommission für die Holzindustrie | 125 Paritätische Kommission für die Holzindustrie | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Holz und auf Paletten begrenzt | Auf Verpackungsmaterial aus Holz und auf Paletten begrenzt | 
| 126 Paritätische Kommission für die Möbelherstellung und die | 126 Paritätische Kommission für die Möbelherstellung und die | 
| holzverarbeitende Industrie | holzverarbeitende Industrie | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Holz und auf Paletten begrenzt | Auf Verpackungsmaterial aus Holz und auf Paletten begrenzt | 
| 127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel | 127 Paritätische Kommission für den Brennstoffhandel | 
| 129 Paritätische Kommission für die Herstellung von Papierbrei, Papier | 129 Paritätische Kommission für die Herstellung von Papierbrei, Papier | 
| und Karton | und Karton | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | 
| Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | 
| 130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und | 130 Paritätische Kommission für Buchdruck, grafische Künste und | 
| Tageszeitungen | Tageszeitungen | 
| Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt | Auf den Druck von Tages- und Wochenzeitungen begrenzt | 
| 132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische | 132 Paritätische Kommission für Betriebe für technische | 
| Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten | Landwirtschafts- und Gartenbauarbeiten | 
| 136 Paritätische Kommission für die Papier- und Kartonverarbeitung | 136 Paritätische Kommission für die Papier- und Kartonverarbeitung | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | 
| Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | 
| 139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt | 139 Paritätische Kommission für die Binnenschifffahrt | 
| 140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik | 140 Paritätische Kommission für Transport und Logistik | 
| Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04 | Unterkommissionen: 140.01, 140.03, 140.04 | 
| Auf Personenbeförderung, Straßentransport, Eisenbahnverkehr, Logistik | Auf Personenbeförderung, Straßentransport, Eisenbahnverkehr, Logistik | 
| und Bodenabfertigung für Flughäfen begrenzt | und Bodenabfertigung für Flughäfen begrenzt | 
| 143 Paritätische Kommission für die Seefischerei | 143 Paritätische Kommission für die Seefischerei | 
| 144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft | 144 Paritätische Kommission für die Landwirtschaft | 
| 145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen | 145 Paritätische Kommission für Gartenbauunternehmen | 
| 149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und | 149.01 Paritätische Unterkommission für Elektriker: Installation und | 
| Versorgung | Versorgung | 
| 149.03 Paritätische Unterkommission für Edelmetalle | 149.03 Paritätische Unterkommission für Edelmetalle | 
| Auf Maschinenwartung und Reparaturen begrenzt | Auf Maschinenwartung und Reparaturen begrenzt | 
| 149.04 Paritätische Unterkommission für den Metallhandel | 149.04 Paritätische Unterkommission für den Metallhandel | 
| Auf Wartung und Reparaturen begrenzt | Auf Wartung und Reparaturen begrenzt | 
| 152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten | 152 Paritätische Kommission für subventionierte freie Lehranstalten | 
| 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte | 200 Paritätische Hilfskommission für Angestellte | 
| Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen | Auf Angestellte der Betriebe begrenzt, die den paritätischen | 
| Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind | Kommissionen für Arbeiter angehören, die in der Liste aufgenommen sind | 
| und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben | und keine eigene paritätische Kommission für Angestellte haben | 
| 201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel | 201 Paritätische Kommission für den selbständigen Einzelhandel | 
| Auf Lebensmittel, Futtermittel, Blumen und Pflanzen begrenzt | Auf Lebensmittel, Futtermittel, Blumen und Pflanzen begrenzt | 
| 202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit | 202 Paritätische Kommission für Angestellte im Einzelhandel mit | 
| Lebensmitteln | Lebensmitteln | 
| 202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren | 202.01 Paritätische Unterkommission für die mittleren | 
| Lebensmittelunternehmen | Lebensmittelunternehmen | 
| 207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen | 207 Paritätische Kommission für die Angestellten der chemischen | 
| Industrie | Industrie | 
| 210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und | 210 Paritätische Kommission für die Angestellten der Eisen- und | 
| Stahlindustrie | Stahlindustrie | 
| 211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie | 211 Paritätische Kommission für die Angestellten der Erdölindustrie | 
| und des Erdölhandels | und des Erdölhandels | 
| 220 Paritätische Kommission für die Angestellten der | 220 Paritätische Kommission für die Angestellten der | 
| Nahrungsmittelindustrie | Nahrungsmittelindustrie | 
| 221 Paritätische Kommission für die Angestellten der Papierindustrie | 221 Paritätische Kommission für die Angestellten der Papierindustrie | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | 
| Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | 
| 222 Paritätische Kommission für die Angestellten der Papier- und | 222 Paritätische Kommission für die Angestellten der Papier- und | 
| Kartonverarbeitung | Kartonverarbeitung | 
| Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | Auf Verpackungsmaterial aus Papier und Pappe, Taschentücher, | 
| Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | Toilettenpapier und Zeitungspapier begrenzt | 
| 225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten | 225 Paritätische Kommission für die Angestellten der subventionierten | 
| freien Lehranstalten | freien Lehranstalten | 
| 226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen | 226 Paritätische Kommission für die Angestellten des internationalen | 
| Handels, des Transports und der Logistik | Handels, des Transports und der Logistik | 
| 227 Paritätische Kommission für den audiovisuellen Sektor | 227 Paritätische Kommission für den audiovisuellen Sektor | 
| Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt | Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt | 
| 301 Paritätische Kommission für die Häfen | 301 Paritätische Kommission für die Häfen | 
| 302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe | 302 Paritätische Kommission für das Hotelgewerbe | 
| Auf Hotels begrenzt | Auf Hotels begrenzt | 
| 304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen | 304 Paritätische Kommission für Unterhaltungsdarbietungen | 
| Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt | Auf Rundfunk und Fernsehen begrenzt | 
| 309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften | 309 Paritätische Kommission für Börsengesellschaften | 
| 310 Paritätische Kommission für Banken | 310 Paritätische Kommission für Banken | 
| Auf wesentliche Bankgeschäfte begrenzt | Auf wesentliche Bankgeschäfte begrenzt | 
| 311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe | 311 Paritätische Kommission für große Einzelhandelsbetriebe | 
| Auf Lebensmittel, Futtermittel, Blumen und Pflanzen begrenzt | Auf Lebensmittel, Futtermittel, Blumen und Pflanzen begrenzt | 
| 312 Paritätische Kommission für Warenhäuser | 312 Paritätische Kommission für Warenhäuser | 
| 313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter | 313 Paritätische Kommission für Apotheken und Tariffestsetzungsämter | 
| 315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt | 315 Paritätische Kommission für die kommerzielle Luftfahrt | 
| 316 Paritätische Kommission für die Handelsmarine | 316 Paritätische Kommission für die Handelsmarine | 
| 317 Paritätische Kommission für Wachdienste | 317 Paritätische Kommission für Wachdienste | 
| 318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste | 318 Paritätische Kommission für die Familien- und Seniorenhilfsdienste | 
| (und Unterkommissionen) | (und Unterkommissionen) | 
| 319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und | 319 Paritätische Kommission für Erziehungs- und | 
| Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen) | Unterbringungseinrichtungen und -dienste (und Unterkommissionen) | 
| 320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen | 320 Paritätische Kommission für Bestattungsunternehmen | 
| 321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln | 321 Paritätische Kommission für Großhandelsverteiler von Arzneimitteln | 
| 322 Paritätische Kommission für Leiharbeit und zugelassene | 322 Paritätische Kommission für Leiharbeit und zugelassene | 
| Unternehmen, die Arbeiten und Dienste im Nahbereich leisten | Unternehmen, die Arbeiten und Dienste im Nahbereich leisten | 
| Auf Hilfsmittel für Personen mit Behinderung begrenzt | Auf Hilfsmittel für Personen mit Behinderung begrenzt | 
| 326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie | 326 Paritätische Kommission für die Gas- und Stromindustrie | 
| 328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr | 328 Paritätische Kommission für städtischen und regionalen Verkehr | 
| 329 Paritätische Kommission für den soziokulturellen Sektor | 329 Paritätische Kommission für den soziokulturellen Sektor | 
| Auf die Betreuung pflegebedürftiger Personen und die | Auf die Betreuung pflegebedürftiger Personen und die | 
| Nahrungsmittelhilfe begrenzt | Nahrungsmittelhilfe begrenzt | 
| 330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und | 330 Paritätische Kommission für die Gesundheitseinrichtungen und | 
| -dienste | -dienste | 
| 331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe | 331 Paritätische Kommission für den flämischen Sektor der Sozialhilfe | 
| und der Gesundheitspflege | und der Gesundheitspflege | 
| 332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den | 332 Paritätische Kommission für den französischsprachigen und den | 
| deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege | deutschsprachigen Sektor der Sozialhilfe und der Gesundheitspflege | 
| 335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die | 335 Paritätische Kommission für die Dienstleistungserbringung und die | 
| Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen | Unterstützung der Wirtschaft und der Selbständigen | 
| Auf Sozialsekretariate begrenzt | Auf Sozialsekretariate begrenzt | 
| 336 Paritätische Kommission für die freien Berufe | 336 Paritätische Kommission für die freien Berufe | 
| 337 Paritätische Kommission für den nichtkommerziellen Sektor | 337 Paritätische Kommission für den nichtkommerziellen Sektor | 
| Auf die Pflege von Personen mit Behinderung begrenzt | Auf die Pflege von Personen mit Behinderung begrenzt | 
| 339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für | 339 Paritätische Kommission für zugelassene Gesellschaften für | 
| sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen) | sozialen Wohnungsbau (und Unterkommissionen) | 
| 340 Paritätische Kommission für orthopädische Technologien | 340 Paritätische Kommission für orthopädische Technologien | 
| Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 23. März 2020 beigefügt zu | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 23. März 2020 beigefügt zu | 
| werden. | werden. | 
| Der Minister der Sicherheit und des Innern | Der Minister der Sicherheit und des Innern | 
| P. DE CREM | P. DE CREM |