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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 23/12/2005
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Ministerieel besluit tot bepaling van de functionele opleidingen betreffende de bijzondere bekwaamheden van de personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling Arrêté ministériel déterminant les formations fonctionnelles relatives aux qualifications particulières des membres du personnel des services de police. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
23 DECEMBER 2005. - Ministerieel besluit tot bepaling van de 23 DECEMBRE 2005. - Arrêté ministériel déterminant les formations
functionele opleidingen betreffende de bijzondere bekwaamheden van de fonctionnelles relatives aux qualifications particulières des membres
personeelsleden van de politiediensten. - Duitse vertaling du personnel des services de police. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 23 december 2005 tot bepaling van de functionele l'arrêté ministériel du 23 décembre 2005 déterminant les formations
opleidingen betreffende de bijzondere bekwaamheden van de fonctionnelles relatives aux qualifications particulières des membres
personeelsleden van de politiediensten (Belgisch Staatsblad van 30 du personnel des services de police (Moniteur belge du 30 janvier
januari 2006). 2006).
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vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
23. DEZEMBER 2005 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der 23. DEZEMBER 2005 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der
funktionellen Ausbildungen funktionellen Ausbildungen
in Bezug auf die besonderen Qualifikationen der Personalmitglieder der in Bezug auf die besonderen Qualifikationen der Personalmitglieder der
Polizeidienste Polizeidienste
Der Minister des Innern, Der Minister des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
der Artikel 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002, und der Artikel 121, ersetzt durch das Gesetz vom 26. April 2002, und
142bis Nr. 2 Buchstabe d), eingefügt durch das Gesetz vom 31. Mai 142bis Nr. 2 Buchstabe d), eingefügt durch das Gesetz vom 31. Mai
2001; 2001;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 30. März 2001 zur Festlegung der
Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der Rechtsstellung des Personals der Polizeidienste, insbesondere der
Artikel I.I.1 Nr. 27 und IV.II.16 Nr. 3; Artikel I.I.1 Nr. 27 und IV.II.16 Nr. 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. Dezember 2005 über die
funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der Polizeidienste, funktionellen Ausbildungen der Personalmitglieder der Polizeidienste,
insbesondere des Artikels 2 Absatz 2; insbesondere des Artikels 2 Absatz 2;
Aufgrund des Protokolls Nr. 128 vom 23. Juni 2004 und des Protokolls Aufgrund des Protokolls Nr. 128 vom 23. Juni 2004 und des Protokolls
Nr. 129 vom 22. Oktober 2004 des Verhandlungsausschusses für die Nr. 129 vom 22. Oktober 2004 des Verhandlungsausschusses für die
Polizeidienste; Polizeidienste;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 13. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 13.
Juli 2004; Juli 2004;
In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht In der Erwägung, dass die Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats nicht
ordnungsgemäss binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und ordnungsgemäss binnen der gesetzten Frist abgegeben worden ist und
dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass dass kein Antrag auf Verlängerung der Frist gestellt worden ist; dass
sie infolgedessen ausser Acht gelassen worden ist; sie infolgedessen ausser Acht gelassen worden ist;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 13.
Januar 2005; Januar 2005;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Öffentlichen Dienstes Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Öffentlichen Dienstes
vom 14. Oktober 2004; vom 14. Oktober 2004;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.731/2/V des Staatsrates vom 3. August Aufgrund des Gutachtens Nr. 38.731/2/V des Staatsrates vom 3. August
2005, 2005,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Die funktionellen Ausbildungen in Bezug auf eine in Artikel 1 - Die funktionellen Ausbildungen in Bezug auf eine in
Artikel I.I.1 Nr. 27 RSPol erwähnte besondere Qualifikation sind in Artikel I.I.1 Nr. 27 RSPol erwähnte besondere Qualifikation sind in
der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt. der Anlage zum vorliegenden Erlass festgelegt.
Art. 2 - Der Ständige Ausschuss für die lokale Polizei gibt eine Art. 2 - Der Ständige Ausschuss für die lokale Polizei gibt eine
vorherige Stellungnahme über den Inhalt der funktionellen Ausbildungen vorherige Stellungnahme über den Inhalt der funktionellen Ausbildungen
in Bezug auf die in den Punkten 1 bis 11, 16 bis 21 und 31 der Anlage in Bezug auf die in den Punkten 1 bis 11, 16 bis 21 und 31 der Anlage
zum vorliegenden Erlass erwähnten besonderen Qualifikationen ab. zum vorliegenden Erlass erwähnten besonderen Qualifikationen ab.
Brüssel, den 23. Dezember 2005 Brüssel, den 23. Dezember 2005
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 23. Dezember 2005 Anlage zum Ministeriellen Erlass vom 23. Dezember 2005
FUNKTIONELLE AUSBILDUNGEN IN BEZUG AUF DIE BESONDEREN QUALIFIKATIONEN FUNKTIONELLE AUSBILDUNGEN IN BEZUG AUF DIE BESONDEREN QUALIFIKATIONEN
1. Ausbildung "Vertrauensperson", 1. Ausbildung "Vertrauensperson",
2. Sensibilisierungsausbildung "Wohlbefinden bei der Arbeit - 2. Sensibilisierungsausbildung "Wohlbefinden bei der Arbeit -
Gefahrenverhütungsberater", Gefahrenverhütungsberater",
3. Ausbildung "Integrierung der Personalmitglieder des Verwaltungs- 3. Ausbildung "Integrierung der Personalmitglieder des Verwaltungs-
und Logistikkaders (CALog), und Logistikkaders (CALog),
4. Ausbildung "Mentor", 4. Ausbildung "Mentor",
5. Ausbildung "Praxisausbilder", 5. Ausbildung "Praxisausbilder",
6. Ausbildung "Sportausbilder", 6. Ausbildung "Sportausbilder",
7. Ausbildung "Spezialist in Gewaltbewältigung mit Feuerwaffen", 7. Ausbildung "Spezialist in Gewaltbewältigung mit Feuerwaffen",
8. Ausbildung "Spezialist in Gewaltbewältigung ohne Feuerwaffen", 8. Ausbildung "Spezialist in Gewaltbewältigung ohne Feuerwaffen",
9. Ausbildung "Bewerter der professionellen Arbeitsweise", 9. Ausbildung "Bewerter der professionellen Arbeitsweise",
10. Ausbildung "Audiovisuelle Befragung von Minderjährigen", 10. Ausbildung "Audiovisuelle Befragung von Minderjährigen",
11. Ausbildung "Zuständiger Beamter für die Ermittlung und 11. Ausbildung "Zuständiger Beamter für die Ermittlung und
Feststellung der Verstösse gegen die Vorschriften über die Feststellung der Verstösse gegen die Vorschriften über die
Lärmbekämpfung", Lärmbekämpfung",
12. Ausbildung "Undercoveragent", 12. Ausbildung "Undercoveragent",
13. Ausbildung "Disaster Victim Identification", 13. Ausbildung "Disaster Victim Identification",
14. Ausbildung "Disaster Victim Identification - Ante Mortem", 14. Ausbildung "Disaster Victim Identification - Ante Mortem",
15. Ausbildung "Disaster Victim Identification - Post Mortem", 15. Ausbildung "Disaster Victim Identification - Post Mortem",
16. Ausbildung "Motorradfahrer", 16. Ausbildung "Motorradfahrer",
17. Ausbildung "Führen eines schnellen Fahrzeugs/eines Fahrzeugs in 17. Ausbildung "Führen eines schnellen Fahrzeugs/eines Fahrzeugs in
Notsituationen", Notsituationen",
18. Ausbildung "Führen eines Dienstmotorrads in städtischer Umgebung", 18. Ausbildung "Führen eines Dienstmotorrads in städtischer Umgebung",
19. Ausbildung "Koordinierung und Bewältigung eines die öffentliche 19. Ausbildung "Koordinierung und Bewältigung eines die öffentliche
Ordnung betreffenden Ereignisses", Ordnung betreffenden Ereignisses",
20. Ausbildung "HyCap-Pelotonskommandant", 20. Ausbildung "HyCap-Pelotonskommandant",
21. Ausbildung "HyCap-Sektionschef/-Sektionsmitglied (Anfänger)", 21. Ausbildung "HyCap-Sektionschef/-Sektionsmitglied (Anfänger)",
22. Ausbildung "Festnahmeteam (Team Arrest - DAR)", 22. Ausbildung "Festnahmeteam (Team Arrest - DAR)",
23. Ausbildung "Taktischer Chef Wasserwerfer", 23. Ausbildung "Taktischer Chef Wasserwerfer",
24. Ausbildung "Technischer Chef Wasserwerfer", 24. Ausbildung "Technischer Chef Wasserwerfer",
25. Ausbildung "Fahrer Wasserwerfer", 25. Ausbildung "Fahrer Wasserwerfer",
26. Ausbildung "Chef Schutzpeloton-Aufgebot DAR", 26. Ausbildung "Chef Schutzpeloton-Aufgebot DAR",
27. Ausbildung "Intercity-Schütze - Teamchef", 27. Ausbildung "Intercity-Schütze - Teamchef",
28. Ausbildung "Überführung gefährlicher Häftlinge (DAR)", 28. Ausbildung "Überführung gefährlicher Häftlinge (DAR)",
29. Ausbildung "Civilian Crisis Management - Generic Course 29. Ausbildung "Civilian Crisis Management - Generic Course
(humanitäre Aktionen)", (humanitäre Aktionen)",
30. Ausbildung "Civilian Crisis Management - Specific Mission Training 30. Ausbildung "Civilian Crisis Management - Specific Mission Training
Course (humanitäre Aktionen)", Course (humanitäre Aktionen)",
31. Ausbildung "Technische Vorbeugung", 31. Ausbildung "Technische Vorbeugung",
32. Ausbildung "Scharfschütze", 32. Ausbildung "Scharfschütze",
33. Ausbildung "Taucher". 33. Ausbildung "Taucher".
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 23. Dezember 2005 zur Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 23. Dezember 2005 zur
Festlegung der funktionellen Ausbildungen in Bezug auf die besonderen Festlegung der funktionellen Ausbildungen in Bezug auf die besonderen
Qualifikationen der Personalmitglieder der Polizeidienste beigefügt zu Qualifikationen der Personalmitglieder der Polizeidienste beigefügt zu
werden werden
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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