Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 21/03/2014
← Terug naar "Ministerieel besluit tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen van het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en Gemeenschapsparlementen. - Duitse vertaling "
Ministerieel besluit tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen van het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en Gemeenschapsparlementen. - Duitse vertaling Arrêté ministériel déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 21 MAART 2014. - Ministerieel besluit tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen van het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en Gemeenschapsparlementen. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 21 maart 2014 tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een geautomatiseerd stemsysteem zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen van het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en Gemeenschapsparlementen SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 21 MARS 2014. - Arrêté ministériel déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 21 mars 2014 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote automatisé lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté (Moniteur
(Belgisch Staatsblad van 26 maart 2014). belge du 26 mars 2014).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
21. MÄRZ 2014 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der 21. MÄRZ 2014 - Ministerieller Erlass zur Festlegung der Muster der
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für
die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems bestimmt sind bei den die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die
Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente
Die Ministerin des Innern, Die Ministerin des Innern,
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt
durch das Gesetz vom 30. Juli 1991; durch das Gesetz vom 30. Juli 1991;
Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der Aufgrund des Gesetzes vom 11. April 1994 zur Organisierung der
automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29; automatisierten Wahl, insbesondere des Artikels 29;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. März 2014 zur Bestimmung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. März 2014 zur Bestimmung der
Wahlkantone und Gemeinden, in denen ein elektronisches Wahlsystem Wahlkantone und Gemeinden, in denen ein elektronisches Wahlsystem
angewandt wird; angewandt wird;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. März 2014 zur Regelung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 21. März 2014 zur Regelung
bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen bestimmter Wahlverrichtungen im Hinblick auf die gleichzeitigen Wahlen
für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die für das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die
Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 25. Mai 2014; Regional- und Gemeinschaftsparlamente vom 25. Mai 2014;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 21. März 2014 zur Festlegung Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 21. März 2014 zur Festlegung
der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den der Reihenfolge der Stimmabgabe bei gleichzeitigen Wahlen in den
Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden; Kantonen und Gemeinden, die ein automatisiertes Wahlsystem anwenden;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August
1996; 1996;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 25. Mai 2014 In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 25. Mai 2014
festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die
Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente
schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt
werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und
Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems
bestimmt sind, Anwendung finden werden, bestimmt sind, Anwendung finden werden,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben Artikel 1 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben
erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines
automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens
die Abgeordnetenkammer und drittens das Wallonische Parlament die die Abgeordnetenkammer und drittens das Wallonische Parlament die
Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 1 zu Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 1 zu
vorliegendem Erlass. vorliegendem Erlass.
Art. 2 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben Art. 2 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben
erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines
automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens
die Abgeordnetenkammer und drittens das Parlament der Region die Abgeordnetenkammer und drittens das Parlament der Region
Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen Brüssel-Hauptstadt und die Brüsseler Mitglieder des Flämischen
Parlaments die Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Parlaments die Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in
Anlage 2 zu vorliegendem Erlass. Anlage 2 zu vorliegendem Erlass.
Art. 3 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben Art. 3 - In den Wahlkantonen und Gemeinden, die durch den oben
erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines erwähnten Königlichen Erlass vom 14. März 2014 für die Anwendung eines
automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den automatisierten Wahlsystems bestimmt sind, entsprechen bei den
gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, zweitens
die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament und die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament und
viertens das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die viertens das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft die
Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 3 zu Anweisungen für den Wähler (Muster I) dem Muster in Anlage 3 zu
vorliegendem Erlass. vorliegendem Erlass.
Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 31. März 1999 zur Festlegung der Art. 4 - Der Ministerielle Erlass vom 31. März 1999 zur Festlegung der
Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen, die für die
Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den Anwendung eines automatisierten Wahlverfahrens bestimmt sind bei den
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Föderalen gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die Föderalen
Gesetzgebenden Kammern, den Wallonischen Regionalrat, den Flämischen Gesetzgebenden Kammern, den Wallonischen Regionalrat, den Flämischen
Rat, den Rat der Region Brüssel-Hauptstadt und den Rat der Rat, den Rat der Region Brüssel-Hauptstadt und den Rat der
Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aufgehoben. Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aufgehoben.
Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 5 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Brüssel, den 21. März 2014 Brüssel, den 21. März 2014
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 1 Anlage 1
(...) (...)
Anlage 2 Anlage 2
(...) (...)
Anlage 3 Anlage 3
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith
bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament, bei den gleichzeitigen Wahlen für erstens das Europäische Parlament,
zweitens die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament zweitens die Abgeordnetenkammer, drittens das Wallonische Parlament
und viertens das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft und viertens das Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft
1. Die Wähler werden von 8 bis 16 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. 1. Die Wähler werden von 8 bis 16 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen.
Wähler, die sich um 16 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur Wähler, die sich um 16 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur
Stimmabgabe zugelassen. Stimmabgabe zugelassen.
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen
Abgabe dieser Unterlagen eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Der im Abgabe dieser Unterlagen eine Magnetkarte für die Stimmabgabe. Der im
Ausland ansässige belgische Wähler, der eine grüne Wahlaufforderung Ausland ansässige belgische Wähler, der eine grüne Wahlaufforderung
vorweist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde, vorweist, erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde,
dass er ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen dass er ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen
kann. Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der kann. Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist und eine blaue Wahlaufforderung vorweist, Europäischen Union ist und eine blaue Wahlaufforderung vorweist,
erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde, dass er erhält eine validierte Magnetkarte, die so angepasst wurde, dass er
ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen kann. ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen kann.
3. 3.
- Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe - Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe
vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen vorzunehmen, führt er erst die Magnetkarte in den dafür vorgesehenen
Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein. Schlitz des Kartenlesers am Wahlapparat ein.
- Der Wähler bestimmt die Sprache, in der er anhand des ihm zur - Der Wähler bestimmt die Sprache, in der er anhand des ihm zur
Verfügung gestellten Lichtstiftes seine Stimmabgaben vornehmen möchte. Verfügung gestellten Lichtstiftes seine Stimmabgaben vornehmen möchte.
4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer 4. Der belgische Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme für
die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese Stimmabgabe
bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der
Abgeordnetenkammer ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, Abgeordnetenkammer ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat,
gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen Parlaments ab und gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen Parlaments ab und
bestätigt sie ebenfalls; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, bestätigt sie ebenfalls; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat,
gibt er seine Stimme für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen gibt er seine Stimme für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen
Gemeinschaft ab und bestätigt sie ebenfalls. Gemeinschaft ab und bestätigt sie ebenfalls.
Der im Ausland ansässige belgische Wähler, der für die persönliche Der im Ausland ansässige belgische Wähler, der für die persönliche
Stimmabgabe in einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt seine Stimmabgabe in einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt seine
Stimme für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine Stimme für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine
Stimmabgabe. Stimmabgabe.
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe.
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor:
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments:
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten
(ordentlicher Kandidat und Ersatzkandidaten) auf der von ihm (ordentlicher Kandidat und Ersatzkandidaten) auf der von ihm
unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld
über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für den ordentlichen
Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste Kandidaten und/oder einen oder mehrere Ersatzkandidaten dieser Liste
ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift ab, vor denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses senkrecht zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses
oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich oder dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich
wo auf das Stimmfeld des ordentlichen Kandidaten und/oder eines oder wo auf das Stimmfeld des ordentlichen Kandidaten und/oder eines oder
mehrerer Ersatzkandidaten; das Feld des gewählten ordentlichen mehrerer Ersatzkandidaten; das Feld des gewählten ordentlichen
Kandidaten und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau Kandidaten und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau
hinterlegt. hinterlegt.
b) Für die Wahl der Abgeordnetenkammer: b) Für die Wahl der Abgeordnetenkammer:
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten
(ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm
unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld
über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor
denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder
dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo
auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt.
c) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments: c) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments:
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten
(ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm
unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht unterstützten Liste einverstanden, so hält er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld
über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet. über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor
denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht denen eine laufende Nummer steht, indem er den Lichtstift senkrecht
zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder zum Bildschirm hält und ihn nacheinander auf das Feld dieses oder
dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo dieser Kandidaten setzt. Dazu drückt er mit dem Lichtstift gleich wo
auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder auf das Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt.
d) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft: d) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft:
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er den Lichtstift
senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste senkrecht zum Bildschirm hält und auf das Feld der gewählten Liste
drückt. drückt.
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so hält er den
Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen Lichtstift senkrecht zum Bildschirm und setzt ihn auf den hellen
Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem
Bildschirm befindet. Bildschirm befindet.
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere
Kandidaten dieser Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht, Kandidaten dieser Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht,
indem er den Lichtstift senkrecht zum Bildschirm hält und ihn indem er den Lichtstift senkrecht zum Bildschirm hält und ihn
nacheinander auf das Feld dieses oder dieser Kandidaten setzt. Dazu nacheinander auf das Feld dieses oder dieser Kandidaten setzt. Dazu
drückt er mit dem Lichtstift gleich wo auf das Stimmfeld eines oder drückt er mit dem Lichtstift gleich wo auf das Stimmfeld eines oder
mehrerer Kandidaten; das Feld jedes gewählten Kandidaten wird grau mehrerer Kandidaten; das Feld jedes gewählten Kandidaten wird grau
hinterlegt. hinterlegt.
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen
bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die bestätigt hat, nimmt er seine Magnetkarte zurück. Er hat die
Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck
führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz ein; er kann führt der Wähler seine Magnetkarte erneut in den Schlitz ein; er kann
jedoch über die Visualisierung seine Stimmabgaben nicht mehr ändern. jedoch über die Visualisierung seine Stimmabgaben nicht mehr ändern.
7. Anschließend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte 7. Anschließend gibt der Wähler dem Vorsitzenden seine Magnetkarte
zurück. Nachdem der Vorsitzende die Karte überprüft hat, fordert er zurück. Nachdem der Vorsitzende die Karte überprüft hat, fordert er
den Wähler auf, sie in die Urne einzuführen. Der Wähler erhält seinen den Wähler auf, sie in die Urne einzuführen. Der Wähler erhält seinen
Personalausweis und vom Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer Personalausweis und vom Vorsitzenden oder beauftragten Beisitzer
abgestempelte Wahlaufforderung zurück. abgestempelte Wahlaufforderung zurück.
8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt: 8. Die Magnetkarte wird für ungültig erklärt:
a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass a) wenn sich bei der in Nr. 7 erwähnten Überprüfung herausstellt, dass
eine Markierung oder eine Eintragung absichtlich auf der Karte eine Markierung oder eine Eintragung absichtlich auf der Karte
angebracht worden ist, die den Wähler erkennbar machen könnte, angebracht worden ist, die den Wähler erkennbar machen könnte,
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines
anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte anderen ungewollten Fehlverhaltens die ihm ausgehändigte Karte
beschädigt hat, beschädigt hat,
c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der c) wenn sich aus irgendeinem technischen Grund die Registrierung der
Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist. Karte durch die elektronische Urne als unmöglich erweist.
In den in vorhergehendem Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler In den in vorhergehendem Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer anderen Karte zu
wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund wiederholen. Wenn nach einem zweiten Versuch die Karte erneut aufgrund
des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird, des vorhergehenden Absatzes Buchstabe a) für ungültig erklärt wird,
wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe wird der Wähler nicht mehr zur Wahl zugelassen und seine Stimmabgabe
wird für ungültig erklärt. wird für ungültig erklärt.
9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt 9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt
zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt, zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt,
macht sich strafbar. macht sich strafbar.
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2014 zur Festlegung Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 21. März 2014 zur Festlegung
der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und
Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems Gemeinden, die für die Anwendung eines automatisierten Wahlsystems
bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische
Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und
Gemeinschaftsparlamente beigefügt zu werden Gemeinschaftsparlamente beigefügt zu werden
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
^