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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 20/10/2022
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Ministerieel besluit tot wijziging van het ministerieel besluit van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de functiebeschrijvingen van het operationeel personeel van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande
20 OKTOBER 2022. - Ministerieel besluit tot wijziging van het 20 OCTOBRE 2022. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel
ministerieel besluit van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel
functiebeschrijvingen van het operationeel personeel van de
hulpverleningszones. - Duitse vertaling opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 20 oktober 2022 tot wijziging van het ministerieel besluit l'arrêté ministériel du 20 octobre 2022 modifiant l'arrêté ministériel
van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de functiebeschrijvingen van du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel
het operationeel personeel van de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 4 november 2022). opérationnel des zones de secours (Moniteur belge du 4 novembre 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
20. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des 20. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des
Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der
Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen
Die Ministerin des Innern, Die Ministerin des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des
Artikels 106 Absatz 1; Artikels 106 Absatz 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das
Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des
Artikels 154 Absatz 2 Nr. 1; Artikels 154 Absatz 2 Nr. 1;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur
Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der
Hilfeleistungszonen; Hilfeleistungszonen;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Mai 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Mai 2022;
Aufgrund des Protokolls Nr. 2022/04 des Ausschusses der provinzialen Aufgrund des Protokolls Nr. 2022/04 des Ausschusses der provinzialen
und lokalen öffentlichen Dienste vom 16. Juni 2022; und lokalen öffentlichen Dienste vom 16. Juni 2022;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.239/2 des Staatsrates vom 17. Oktober Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.239/2 des Staatsrates vom 17. Oktober
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
In der Erwägung des Vorschlags einer Funktionsbeschreibung des In der Erwägung des Vorschlags einer Funktionsbeschreibung des
Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit, wie in Artikel 175 des Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit, wie in Artikel 175 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt; Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt;
In der Erwägung, dass der Oberst, als höchster Dienstgrad in der In der Erwägung, dass der Oberst, als höchster Dienstgrad in der
zonalen Organisation, eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen besitzt, zonalen Organisation, eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen besitzt,
die er in den verschiedenen Kernergebnisbereichen und möglichen die er in den verschiedenen Kernergebnisbereichen und möglichen
Aufgaben zum Ausdruck bringt; Aufgaben zum Ausdruck bringt;
In der Erwägung, dass die Bewertung des Obersts auf der Grundlage In der Erwägung, dass die Bewertung des Obersts auf der Grundlage
aller Elemente der vollständigen Funktionsbeschreibung, einschließlich aller Elemente der vollständigen Funktionsbeschreibung, einschließlich
der allgemeinen Kompetenzen, erfolgen kann. Es ist möglich, sie in der der allgemeinen Kompetenzen, erfolgen kann. Es ist möglich, sie in der
Rubrik "Motivation" des Rasters des in Anlage 4 zum Königlichen Erlass Rubrik "Motivation" des Rasters des in Anlage 4 zum Königlichen Erlass
vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der
Hilfeleistungszonen erwähnten Bewertungsberichts zu bewerten, Hilfeleistungszonen erwähnten Bewertungsberichts zu bewerten,
Erlässt: Erlässt:
Einziger Artikel - Anlage 8 zum Ministeriellen Erlass vom 8. Oktober Einziger Artikel - Anlage 8 zum Ministeriellen Erlass vom 8. Oktober
2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals
der Hilfeleistungszonen wird wie folgt abgeändert: der Hilfeleistungszonen wird wie folgt abgeändert:
1. In der ersten Spalte wird zwischen den Rubriken "Beschreibung" und 1. In der ersten Spalte wird zwischen den Rubriken "Beschreibung" und
"Kernaufgaben und Aufgabenbereiche" eine neue Rubrik mit folgendem "Kernaufgaben und Aufgabenbereiche" eine neue Rubrik mit folgendem
Wortlaut eingefügt: "Allgemeine Kompetenzen". Wortlaut eingefügt: "Allgemeine Kompetenzen".
2. In der zweiten Spalte wird die Rubrik "Allgemeine Kompetenzen" wie 2. In der zweiten Spalte wird die Rubrik "Allgemeine Kompetenzen" wie
folgt ergänzt: folgt ergänzt:
"1. Die Organisation verstehen: Der Oberst entwickelt eine breite "1. Die Organisation verstehen: Der Oberst entwickelt eine breite
Sicht der verschiedenen Funktionen/Einheiten und schätzt die Sicht der verschiedenen Funktionen/Einheiten und schätzt die
Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf andere Bereiche Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf andere Bereiche
korrekt ein. Er bestimmt die Parameter der internen Organisation korrekt ein. Er bestimmt die Parameter der internen Organisation
entsprechend der Vision und Strategie der Organisation im Hinblick auf entsprechend der Vision und Strategie der Organisation im Hinblick auf
die Optimierung der Arbeitsabläufe. die Optimierung der Arbeitsabläufe.
2. Konzepte erstellen: Der Oberst setzt Gedankengänge und abstrakte 2. Konzepte erstellen: Der Oberst setzt Gedankengänge und abstrakte
und allgemeine Konzepte (Werte, Systeme, Prozesse) in praktische und allgemeine Konzepte (Werte, Systeme, Prozesse) in praktische
Lösungen um. Lösungen um.
3. Die Organisation managen: Der Oberst entwickelt und implementiert 3. Die Organisation managen: Der Oberst entwickelt und implementiert
die Verfahren und die Strukturen einheits-/funktionsübergreifend. Er die Verfahren und die Strukturen einheits-/funktionsübergreifend. Er
führt die erforderlichen Veränderungen ein und begleitet sie je nach führt die erforderlichen Veränderungen ein und begleitet sie je nach
den Umständen. Er überwacht und verwaltet die Haushalte. den Umständen. Er überwacht und verwaltet die Haushalte.
4. Den Dienst leiten: Der Oberst schätzt Personen, Mittel, 4. Den Dienst leiten: Der Oberst schätzt Personen, Mittel,
Haushaltsmittel und Zeit effizient ein, verwaltet sie, verfolgt ihre Haushaltsmittel und Zeit effizient ein, verwaltet sie, verfolgt ihre
Entwicklung regelmäßig und passt sie entsprechend den zu erreichenden Entwicklung regelmäßig und passt sie entsprechend den zu erreichenden
Zielen an. Zielen an.
5. Organisieren - planen: Der Oberst setzt die strategischen 5. Organisieren - planen: Der Oberst setzt die strategischen
Leitlinien in konkret messbare Ziele um. Er entwickelt kohärente Leitlinien in konkret messbare Ziele um. Er entwickelt kohärente
Pläne, setzt die erforderlichen Mittel korrekt ein und ergreift die Pläne, setzt die erforderlichen Mittel korrekt ein und ergreift die
zur Überwindung möglicher künftiger Hindernisse notwendigen Maßnahmen. zur Überwindung möglicher künftiger Hindernisse notwendigen Maßnahmen.
6. Inspirieren: Der Oberst inspiriert die Mitarbeiter, indem er als 6. Inspirieren: Der Oberst inspiriert die Mitarbeiter, indem er als
Vorbild fungiert und die Vision und die Werte der Organisation Vorbild fungiert und die Vision und die Werte der Organisation
vermittelt. vermittelt.
7. Teams leiten und befehligen: Der Oberst führt (multidisziplinäre) 7. Teams leiten und befehligen: Der Oberst führt (multidisziplinäre)
Teams zu den Zielen der Organisation, indem er sie koordiniert und die Teams zu den Zielen der Organisation, indem er sie koordiniert und die
Kompetenzen der Personen korrekt beurteilt und nutzt. Kompetenzen der Personen korrekt beurteilt und nutzt.
8. Beziehungen herstellen: Der Oberst baut Beziehungen und 8. Beziehungen herstellen: Der Oberst baut Beziehungen und
Kontaktnetzwerke innerhalb und außerhalb der Organisation, mit Kontaktnetzwerke innerhalb und außerhalb der Organisation, mit
Amtskollegen und durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen der Amtskollegen und durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen der
Organisation hindurch sowie mit Menschen aus verschiedenen Kulturen Organisation hindurch sowie mit Menschen aus verschiedenen Kulturen
auf. auf.
9. Beeinflussen: Der Oberst hat Einfluss, verhandelt, um eine 9. Beeinflussen: Der Oberst hat Einfluss, verhandelt, um eine
"Win-Win"-Situation zu erreichen, und überzeugt ein Publikum, indem er "Win-Win"-Situation zu erreichen, und überzeugt ein Publikum, indem er
seinen Kommunikationsstil anpasst. seinen Kommunikationsstil anpasst.
10. Rechtschaffen, loyal und pflichtbewusst sein: Der Oberst verhält 10. Rechtschaffen, loyal und pflichtbewusst sein: Der Oberst verhält
sich rechtschaffen, ehrlich und loyal, gemäß den geltenden sozialen sich rechtschaffen, ehrlich und loyal, gemäß den geltenden sozialen
und beruflichen Werten und Normen/Standards. Er arbeitet diszipliniert und beruflichen Werten und Normen/Standards. Er arbeitet diszipliniert
entsprechend den Erwartungen der Organisation, indem er sein Verhalten entsprechend den Erwartungen der Organisation, indem er sein Verhalten
an den Werten und Grundsätzen der Organisation ausrichtet und an den Werten und Grundsätzen der Organisation ausrichtet und
Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags und der Ziele der Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags und der Ziele der
Organisation übernimmt. Er ist ein Vorbild." Organisation übernimmt. Er ist ein Vorbild."
Gegeben zu Brüssel, den 20. Oktober 2022 Gegeben zu Brüssel, den 20. Oktober 2022
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