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Ministerieel besluit tot wijziging van het ministerieel besluit van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de functiebeschrijvingen van het operationeel personeel van de hulpverleningszones. - Duitse vertaling | Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande |
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20 OKTOBER 2022. - Ministerieel besluit tot wijziging van het | 20 OCTOBRE 2022. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel |
ministerieel besluit van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de | du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel |
functiebeschrijvingen van het operationeel personeel van de | |
hulpverleningszones. - Duitse vertaling | opérationnel des zones de secours. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 20 oktober 2022 tot wijziging van het ministerieel besluit | l'arrêté ministériel du 20 octobre 2022 modifiant l'arrêté ministériel |
van 8 oktober 2016 tot vaststelling van de functiebeschrijvingen van | du 8 octobre 2016 fixant les descriptions de fonction du personnel |
het operationeel personeel van de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 4 november 2022). | opérationnel des zones de secours (Moniteur belge du 4 novembre 2022). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
20. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des | 20. OKTOBER 2022 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des |
Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der | Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur Festlegung der |
Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen | Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen |
Die Ministerin des Innern, | Die Ministerin des Innern, |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, des |
Artikels 106 Absatz 1; | Artikels 106 Absatz 1; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 19. April 2014 über das |
Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des | Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der Hilfeleistungszonen, des |
Artikels 154 Absatz 2 Nr. 1; | Artikels 154 Absatz 2 Nr. 1; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 8. Oktober 2016 zur |
Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der | Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals der |
Hilfeleistungszonen; | Hilfeleistungszonen; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Mai 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 17. Mai 2022; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 2022/04 des Ausschusses der provinzialen | Aufgrund des Protokolls Nr. 2022/04 des Ausschusses der provinzialen |
und lokalen öffentlichen Dienste vom 16. Juni 2022; | und lokalen öffentlichen Dienste vom 16. Juni 2022; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.239/2 des Staatsrates vom 17. Oktober | Aufgrund des Gutachtens Nr. 72.239/2 des Staatsrates vom 17. Oktober |
2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am | 2022, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
In der Erwägung des Vorschlags einer Funktionsbeschreibung des | In der Erwägung des Vorschlags einer Funktionsbeschreibung des |
Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit, wie in Artikel 175 des | Föderalen Fachzentrums für zivile Sicherheit, wie in Artikel 175 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt; | Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnt; |
In der Erwägung, dass der Oberst, als höchster Dienstgrad in der | In der Erwägung, dass der Oberst, als höchster Dienstgrad in der |
zonalen Organisation, eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen besitzt, | zonalen Organisation, eine Reihe von allgemeinen Kompetenzen besitzt, |
die er in den verschiedenen Kernergebnisbereichen und möglichen | die er in den verschiedenen Kernergebnisbereichen und möglichen |
Aufgaben zum Ausdruck bringt; | Aufgaben zum Ausdruck bringt; |
In der Erwägung, dass die Bewertung des Obersts auf der Grundlage | In der Erwägung, dass die Bewertung des Obersts auf der Grundlage |
aller Elemente der vollständigen Funktionsbeschreibung, einschließlich | aller Elemente der vollständigen Funktionsbeschreibung, einschließlich |
der allgemeinen Kompetenzen, erfolgen kann. Es ist möglich, sie in der | der allgemeinen Kompetenzen, erfolgen kann. Es ist möglich, sie in der |
Rubrik "Motivation" des Rasters des in Anlage 4 zum Königlichen Erlass | Rubrik "Motivation" des Rasters des in Anlage 4 zum Königlichen Erlass |
vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der | vom 19. April 2014 über das Verwaltungsstatut des Einsatzpersonals der |
Hilfeleistungszonen erwähnten Bewertungsberichts zu bewerten, | Hilfeleistungszonen erwähnten Bewertungsberichts zu bewerten, |
Erlässt: | Erlässt: |
Einziger Artikel - Anlage 8 zum Ministeriellen Erlass vom 8. Oktober | Einziger Artikel - Anlage 8 zum Ministeriellen Erlass vom 8. Oktober |
2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals | 2016 zur Festlegung der Funktionsbeschreibungen des Einsatzpersonals |
der Hilfeleistungszonen wird wie folgt abgeändert: | der Hilfeleistungszonen wird wie folgt abgeändert: |
1. In der ersten Spalte wird zwischen den Rubriken "Beschreibung" und | 1. In der ersten Spalte wird zwischen den Rubriken "Beschreibung" und |
"Kernaufgaben und Aufgabenbereiche" eine neue Rubrik mit folgendem | "Kernaufgaben und Aufgabenbereiche" eine neue Rubrik mit folgendem |
Wortlaut eingefügt: "Allgemeine Kompetenzen". | Wortlaut eingefügt: "Allgemeine Kompetenzen". |
2. In der zweiten Spalte wird die Rubrik "Allgemeine Kompetenzen" wie | 2. In der zweiten Spalte wird die Rubrik "Allgemeine Kompetenzen" wie |
folgt ergänzt: | folgt ergänzt: |
"1. Die Organisation verstehen: Der Oberst entwickelt eine breite | "1. Die Organisation verstehen: Der Oberst entwickelt eine breite |
Sicht der verschiedenen Funktionen/Einheiten und schätzt die | Sicht der verschiedenen Funktionen/Einheiten und schätzt die |
Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf andere Bereiche | Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen auf andere Bereiche |
korrekt ein. Er bestimmt die Parameter der internen Organisation | korrekt ein. Er bestimmt die Parameter der internen Organisation |
entsprechend der Vision und Strategie der Organisation im Hinblick auf | entsprechend der Vision und Strategie der Organisation im Hinblick auf |
die Optimierung der Arbeitsabläufe. | die Optimierung der Arbeitsabläufe. |
2. Konzepte erstellen: Der Oberst setzt Gedankengänge und abstrakte | 2. Konzepte erstellen: Der Oberst setzt Gedankengänge und abstrakte |
und allgemeine Konzepte (Werte, Systeme, Prozesse) in praktische | und allgemeine Konzepte (Werte, Systeme, Prozesse) in praktische |
Lösungen um. | Lösungen um. |
3. Die Organisation managen: Der Oberst entwickelt und implementiert | 3. Die Organisation managen: Der Oberst entwickelt und implementiert |
die Verfahren und die Strukturen einheits-/funktionsübergreifend. Er | die Verfahren und die Strukturen einheits-/funktionsübergreifend. Er |
führt die erforderlichen Veränderungen ein und begleitet sie je nach | führt die erforderlichen Veränderungen ein und begleitet sie je nach |
den Umständen. Er überwacht und verwaltet die Haushalte. | den Umständen. Er überwacht und verwaltet die Haushalte. |
4. Den Dienst leiten: Der Oberst schätzt Personen, Mittel, | 4. Den Dienst leiten: Der Oberst schätzt Personen, Mittel, |
Haushaltsmittel und Zeit effizient ein, verwaltet sie, verfolgt ihre | Haushaltsmittel und Zeit effizient ein, verwaltet sie, verfolgt ihre |
Entwicklung regelmäßig und passt sie entsprechend den zu erreichenden | Entwicklung regelmäßig und passt sie entsprechend den zu erreichenden |
Zielen an. | Zielen an. |
5. Organisieren - planen: Der Oberst setzt die strategischen | 5. Organisieren - planen: Der Oberst setzt die strategischen |
Leitlinien in konkret messbare Ziele um. Er entwickelt kohärente | Leitlinien in konkret messbare Ziele um. Er entwickelt kohärente |
Pläne, setzt die erforderlichen Mittel korrekt ein und ergreift die | Pläne, setzt die erforderlichen Mittel korrekt ein und ergreift die |
zur Überwindung möglicher künftiger Hindernisse notwendigen Maßnahmen. | zur Überwindung möglicher künftiger Hindernisse notwendigen Maßnahmen. |
6. Inspirieren: Der Oberst inspiriert die Mitarbeiter, indem er als | 6. Inspirieren: Der Oberst inspiriert die Mitarbeiter, indem er als |
Vorbild fungiert und die Vision und die Werte der Organisation | Vorbild fungiert und die Vision und die Werte der Organisation |
vermittelt. | vermittelt. |
7. Teams leiten und befehligen: Der Oberst führt (multidisziplinäre) | 7. Teams leiten und befehligen: Der Oberst führt (multidisziplinäre) |
Teams zu den Zielen der Organisation, indem er sie koordiniert und die | Teams zu den Zielen der Organisation, indem er sie koordiniert und die |
Kompetenzen der Personen korrekt beurteilt und nutzt. | Kompetenzen der Personen korrekt beurteilt und nutzt. |
8. Beziehungen herstellen: Der Oberst baut Beziehungen und | 8. Beziehungen herstellen: Der Oberst baut Beziehungen und |
Kontaktnetzwerke innerhalb und außerhalb der Organisation, mit | Kontaktnetzwerke innerhalb und außerhalb der Organisation, mit |
Amtskollegen und durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen der | Amtskollegen und durch die verschiedenen hierarchischen Ebenen der |
Organisation hindurch sowie mit Menschen aus verschiedenen Kulturen | Organisation hindurch sowie mit Menschen aus verschiedenen Kulturen |
auf. | auf. |
9. Beeinflussen: Der Oberst hat Einfluss, verhandelt, um eine | 9. Beeinflussen: Der Oberst hat Einfluss, verhandelt, um eine |
"Win-Win"-Situation zu erreichen, und überzeugt ein Publikum, indem er | "Win-Win"-Situation zu erreichen, und überzeugt ein Publikum, indem er |
seinen Kommunikationsstil anpasst. | seinen Kommunikationsstil anpasst. |
10. Rechtschaffen, loyal und pflichtbewusst sein: Der Oberst verhält | 10. Rechtschaffen, loyal und pflichtbewusst sein: Der Oberst verhält |
sich rechtschaffen, ehrlich und loyal, gemäß den geltenden sozialen | sich rechtschaffen, ehrlich und loyal, gemäß den geltenden sozialen |
und beruflichen Werten und Normen/Standards. Er arbeitet diszipliniert | und beruflichen Werten und Normen/Standards. Er arbeitet diszipliniert |
entsprechend den Erwartungen der Organisation, indem er sein Verhalten | entsprechend den Erwartungen der Organisation, indem er sein Verhalten |
an den Werten und Grundsätzen der Organisation ausrichtet und | an den Werten und Grundsätzen der Organisation ausrichtet und |
Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags und der Ziele der | Verantwortung für die Erfüllung des Auftrags und der Ziele der |
Organisation übernimmt. Er ist ein Vorbild." | Organisation übernimmt. Er ist ein Vorbild." |
Gegeben zu Brüssel, den 20. Oktober 2022 | Gegeben zu Brüssel, den 20. Oktober 2022 |
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