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Ministerieel besluit tot vervanging van de bijlagen bij het ministerieel besluit van 14 maart 2019 tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van een elektronisch stemsysteem met papieren bewijsstuk zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen voor het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en Gemeenschapsparlementen. - Duitse vertaling van uittreksels | Arrêté ministériel remplaçant les annexes de l'arrêté ministériel de 14 mars 2019 déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de vote électronique avec preuve papier lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les Parlements de région et de communauté. - Traduction allemande d'extraits |
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9 FEBRUARI 2024. - Ministerieel besluit tot vervanging van de bijlagen | 9 FEVRIER 2024. - Arrêté ministériel remplaçant les annexes de |
bij het ministerieel besluit van 14 maart 2019 tot vaststelling van de | l'arrêté ministériel de 14 mars 2019 déterminant les modèles des |
modellen van de onderrichtingen voor de kiezer in de kieskantons en | instructions pour l'électeur dans les cantons électoraux et communes |
gemeenten die voor het gebruik van een elektronisch stemsysteem met | désignés pour l'usage d'un système de vote électronique avec preuve |
papieren bewijsstuk zijn aangewezen bij de gelijktijdige verkiezingen | papier lors des élections simultanées pour le Parlement européen, la |
voor het Europese Parlement, de Kamer van volksvertegenwoordigers en | Chambre des représentants et les Parlements de région et de |
de Gewest- en Gemeenschapsparlementen. - Duitse vertaling van uittreksels | communauté. - Traduction allemande d'extraits |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 3 en | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des |
4 en van bijlage 3 van het ministerieel besluit van 9 februari 2024 | articles 3 et 4 et de l'annexe 3 de l'arrêté ministériel du 9 février |
tot vervanging van de bijlagen bij het ministerieel besluit van 14 | 2024 remplaçant les annexes de l'arrêté ministériel de 14 mars 2019 |
maart 2019 tot vaststelling van de modellen van de onderrichtingen | déterminant les modèles des instructions pour l'électeur dans les |
voor de kiezer in de kieskantons en gemeenten die voor het gebruik van | cantons électoraux et communes désignés pour l'usage d'un système de |
een elektronisch stemsysteem met papieren bewijsstuk zijn aangewezen | vote électronique avec preuve papier lors des élections simultanées |
bij de gelijktijdige verkiezingen voor het Europese Parlement, de | pour le Parlement européen, la Chambre des représentants et les |
Kamer van volksvertegenwoordigers en de Gewest- en | |
Gemeenschapsparlementen (Belgisch Staatsblad van 22 februari 2024). | Parlements de région et de communauté (Moniteur belge du 22 février 2024). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
9. FEBRUAR 2024 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung der Anlagen zum | 9. FEBRUAR 2024 - Ministerieller Erlass zur Ersetzung der Anlagen zum |
Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur Festlegung der Muster der | Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur Festlegung der Muster der |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die für |
die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung | die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit Papierbescheinigung |
bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische | bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für das Europäische |
Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und | Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- und |
Gemeinschaftsparlamente | Gemeinschaftsparlamente |
Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der | Die Ministerin des Innern, der Institutionellen Reformen und der |
Demokratischen Erneuerung, | Demokratischen Erneuerung, |
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt | Aufgrund des Wahlgesetzbuches, insbesondere des Artikels 112, ersetzt |
durch das Gesetz vom 28. März 2023; | durch das Gesetz vom 28. März 2023; |
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen | Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen |
Parlaments, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2023; | Parlaments, zuletzt abgeändert durch das Gesetz vom 25. Dezember 2023; |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Februar 2014 zur Organisierung der |
elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels | elektronischen Wahl mit Papierbescheinigung, insbesondere des Artikels |
34; | 34; |
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. März 2019 zur Festlegung | Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 14. März 2019 zur Festlegung |
der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und | der Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und |
Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit | Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit |
Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für | Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für |
das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- | das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- |
und Gemeinschaftsparlamente; | und Gemeinschaftsparlamente; |
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das | Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1, ersetzt durch das |
Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August | Gesetz vom 4. Juli 1989 und abgeändert durch das Gesetz vom 4. August |
1996; | 1996; |
Aufgrund der Dringlichkeit; | Aufgrund der Dringlichkeit; |
In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 9. Juni 2024 | In der Erwägung, dass aufgrund der anstehenden, auf den 9. Juni 2024 |
festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die | festgelegten gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die |
Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente | Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente |
schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt | schnellstmöglich die Muster der Anweisungen für den Wähler festgelegt |
werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und | werden müssen, die bei diesen Wahlen in den Wahlkantonen und |
Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems | Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems |
bestimmt sind, Anwendung finden werden, | bestimmt sind, Anwendung finden werden, |
Erlässt: | Erlässt: |
Art. 3 - Im Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur Festlegung der | Art. 3 - Im Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur Festlegung der |
Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und | Muster der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und |
Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit | Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit |
Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für | Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für |
das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- | das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- |
und Gemeinschaftsparlamente, wird Anlage 3 zur Festlegung der Muster | und Gemeinschaftsparlamente, wird Anlage 3 zur Festlegung der Muster |
der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die | der Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen und Gemeinden, die |
für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit | für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit |
Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für | Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für |
das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- | das Europäische Parlament, die Abgeordnetenkammer und die Regional- |
und Gemeinschaftsparlamente, durch das Muster in Anlage 3 zu | und Gemeinschaftsparlamente, durch das Muster in Anlage 3 zu |
vorliegendem Erlass ersetzt. | vorliegendem Erlass ersetzt. |
Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 4 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Brüssel, den 9. Februar 2024 | Brüssel, den 9. Februar 2024 |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |
Anlage 3 | Anlage 3 |
Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith, | Anweisungen für den Wähler in den Wahlkantonen Eupen und Sankt Vith, |
die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit | die für die Anwendung eines elektronischen Wahlsystems mit |
Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für | Papierbescheinigung bestimmt sind bei den gleichzeitigen Wahlen für |
erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer, | erstens das Europäische Parlament, zweitens die Abgeordnetenkammer, |
drittens das Wallonische Parlament und viertens das Parlament der | drittens das Wallonische Parlament und viertens das Parlament der |
Deutschsprachigen Gemeinschaft | Deutschsprachigen Gemeinschaft |
1. Die Wähler werden von 8 bis 16 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. | 1. Die Wähler werden von 8 bis 16 Uhr zur Stimmabgabe zugelassen. |
Wähler, die sich um 16 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur | Wähler, die sich um 16 Uhr im Wahllokal befinden, werden noch zur |
Stimmabgabe zugelassen. | Stimmabgabe zugelassen. |
2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die | 2. Nachdem der Vorsitzende den Personalausweis und die |
Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen | Wahlaufforderung des Wählers überprüft hat, überreicht er ihm gegen |
Abgabe dieser Unterlagen eine Chipkarte für die Stimmabgabe. | Abgabe dieser Unterlagen eine Chipkarte für die Stimmabgabe. |
- Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine | - Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine |
grüne Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die | grüne Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die |
so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl des | so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl des |
Europäischen Parlaments und die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen | Europäischen Parlaments und die Wahl der Abgeordnetenkammer wählen |
kann. | kann. |
- Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine | - Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der eine |
gelbe Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die | gelbe Wahlaufforderung vorweist, erhält eine validierte Chipkarte, die |
so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl der | so angepasst wurde, dass er ausschließlich für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer wählen kann. | Abgeordnetenkammer wählen kann. |
- Der belgische minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern | - Der belgische minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern |
einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, und der im Ausland | einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, und der im Ausland |
ansässige belgische minderjährige Wähler, die eine blaue | ansässige belgische minderjährige Wähler, die eine blaue |
Wahlaufforderung vorweisen, erhalten eine validierte Chipkarte, die so | Wahlaufforderung vorweisen, erhalten eine validierte Chipkarte, die so |
angepasst wurde, dass sie ausschließlich für die Wahl des Europäischen | angepasst wurde, dass sie ausschließlich für die Wahl des Europäischen |
Parlaments wählen können. | Parlaments wählen können. |
- Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | - Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist und eine blaue Wahlaufforderung vorweist, | Europäischen Union ist und eine blaue Wahlaufforderung vorweist, |
erhält eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass er | erhält eine validierte Chipkarte, die so angepasst wurde, dass er |
ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen kann. | ausschließlich für die Wahl des Europäischen Parlaments wählen kann. |
3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe | 3. Der Wähler darf sich nur während der für die Stimmabgabe |
erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe | erforderlichen Zeit in der Wahlkabine aufhalten. Um seine Stimmabgabe |
vorzunehmen, führt er erst die Chipkarte in den dafür vorgesehenen | vorzunehmen, führt er erst die Chipkarte in den dafür vorgesehenen |
Schlitz des Kartenlesers am Wahlcomputer ein. | Schlitz des Kartenlesers am Wahlcomputer ein. |
- Der Wähler drückt auf dem Berührungsbildschirm auf die Sprache, in | - Der Wähler drückt auf dem Berührungsbildschirm auf die Sprache, in |
der er seine Stimmabgaben vornehmen möchte. | der er seine Stimmabgaben vornehmen möchte. |
4. Der belgische volljährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern | 4. Der belgische volljährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern |
einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme | einer belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt zunächst seine Stimme |
für die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese | für die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem er diese |
Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der | Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl der |
Abgeordnetenkammer ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, | Abgeordnetenkammer ab; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, |
gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen Parlaments ab und | gibt er seine Stimme für die Wahl des Wallonischen Parlaments ab und |
bestätigt sie ebenfalls; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, | bestätigt sie ebenfalls; nachdem er diese Stimmabgabe bestätigt hat, |
gibt er seine Stimme für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen | gibt er seine Stimme für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen |
Gemeinschaft ab und bestätigt sie ebenfalls. Der belgische | Gemeinschaft ab und bestätigt sie ebenfalls. Der belgische |
minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer | minderjährige Wähler, der in den Bevölkerungsregistern einer |
belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt seine Stimme für die Wahl | belgischen Gemeinde eingetragen ist, gibt seine Stimme für die Wahl |
des Europäischen Parlaments ab, die er anschließend bestätigt. | des Europäischen Parlaments ab, die er anschließend bestätigt. |
Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der für die | Der im Ausland ansässige belgische volljährige Wähler, der für die |
persönliche Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, | persönliche Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, |
gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem | gibt seine Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments ab; nachdem |
er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl | er diese Stimmabgabe bestätigt hat, gibt er seine Stimme für die Wahl |
der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine Stimmabgabe, sofern | der Abgeordnetenkammer ab und bestätigt seine Stimmabgabe, sofern |
dieser Wähler eine grüne Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland | dieser Wähler eine grüne Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland |
ansässige belgische volljährige Wähler, der für die persönliche | ansässige belgische volljährige Wähler, der für die persönliche |
Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine | Stimmabgabe einer belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine |
Stimme ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und | Stimme ausschließlich für die Wahl der Abgeordnetenkammer ab und |
bestätigt seine Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine gelbe | bestätigt seine Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine gelbe |
Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland ansässige belgische | Wahlaufforderung besitzt. Der im Ausland ansässige belgische |
minderjährige Wähler, der für die persönliche Stimmabgabe einer | minderjährige Wähler, der für die persönliche Stimmabgabe einer |
belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine Stimme ausschließlich | belgischen Gemeinde angegliedert ist, gibt seine Stimme ausschließlich |
für die Wahl des Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine | für die Wahl des Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine |
Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine blaue Wahlaufforderung besitzt. | Stimmabgabe, sofern dieser Wähler eine blaue Wahlaufforderung besitzt. |
Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der | Der Wähler, der Angehöriger eines anderen Mitgliedstaates der |
Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des | Europäischen Union ist, gibt seine Stimme für die Wahl des |
Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. | Europäischen Parlaments ab und bestätigt seine Stimmabgabe. |
5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: | 5. Der Wähler geht für die Stimmabgabe wie folgt vor: |
a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: | a) Für die Wahl des Europäischen Parlaments: |
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem | - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem |
Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese | Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese |
Wahl bestätigt. | Wahl bestätigt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten |
(ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm | (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm |
unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im | unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im |
Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm | Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm |
befindet, und bestätigt diese Wahl. | befindet, und bestätigt diese Wahl. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor |
denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld | denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld |
dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das | dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das |
Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder | Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder |
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten | Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten |
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er | und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er |
bestätigt diese Wahl. | bestätigt diese Wahl. |
b) Für die Wahl der Abgeordnetenkammer: | b) Für die Wahl der Abgeordnetenkammer: |
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem | - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem |
Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese | Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese |
Wahl bestätigt. | Wahl bestätigt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten |
(ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm | (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm |
unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im | unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im |
Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm | Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm |
befindet, und bestätigt diese Wahl. | befindet, und bestätigt diese Wahl. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor |
denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld | denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld |
dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das | dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das |
Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder | Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder |
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten | Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten |
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er | und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er |
bestätigt diese Wahl. | bestätigt diese Wahl. |
c) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments: | c) Für die Wahl des Wallonischen Parlaments: |
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem | - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem |
Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese | Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese |
Wahl bestätigt. | Wahl bestätigt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten |
(ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm | (ordentliche Kandidaten und Ersatzkandidaten) auf der von ihm |
unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im | unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das Stimmfeld im |
Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm | Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem Bildschirm |
befindet, und bestätigt diese Wahl. | befindet, und bestätigt diese Wahl. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor | ordentliche Kandidaten und/oder Ersatzkandidaten dieser Liste ab, vor |
denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld | denen eine laufende Nummer steht, indem er nacheinander auf das Feld |
dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das | dieses oder dieser Kandidaten drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das |
Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder | Stimmfeld eines oder mehrerer ordentlicher Kandidaten und/oder |
Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten | Ersatzkandidaten; das Feld jedes gewählten ordentlichen Kandidaten |
und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er | und/oder jedes gewählten Ersatzkandidaten wird grau hinterlegt. Er |
bestätigt diese Wahl. | bestätigt diese Wahl. |
d) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft: | d) Für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft: |
- Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem | - Der Wähler gibt die Liste seiner Wahl an, indem er auf dem |
Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese | Berührungsbildschirm auf das Feld der gewählten Liste drückt und diese |
Wahl bestätigt. | Wahl bestätigt. |
- Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf | - Ist der Wähler mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf |
der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das | der von ihm unterstützten Liste einverstanden, so drückt er auf das |
Stimmfeld im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem | Stimmfeld im Kopffeld über dieser Liste, das sich links oben auf dem |
Bildschirm befindet, und bestätigt diese Wahl. | Bildschirm befindet, und bestätigt diese Wahl. |
- Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere | - Wenn nicht, gibt er eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere |
Kandidaten dieser Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht, | Kandidaten dieser Liste ab, vor denen eine laufende Nummer steht, |
indem er nacheinander auf das Feld dieses oder dieser Kandidaten | indem er nacheinander auf das Feld dieses oder dieser Kandidaten |
drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das Stimmfeld eines oder mehrerer | drückt. Dazu drückt er gleich wo auf das Stimmfeld eines oder mehrerer |
Kandidaten; das Feld jedes gewählten Kandidaten wird grau hinterlegt. | Kandidaten; das Feld jedes gewählten Kandidaten wird grau hinterlegt. |
Er bestätigt diese Wahl. | Er bestätigt diese Wahl. |
6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen | 6. Nachdem der Wähler seine Stimmabgabe für eine oder mehrere Wahlen |
bestätigt hat, nimmt er den Stimmzettel, der über den Wahlcomputer | bestätigt hat, nimmt er den Stimmzettel, der über den Wahlcomputer |
ausgedruckt wird, und faltet ihn gleichmäßig und sorgfältig in der | ausgedruckt wird, und faltet ihn gleichmäßig und sorgfältig in der |
Mitte mit der bedruckten Seite nach innen. Dann nimmt er seine | Mitte mit der bedruckten Seite nach innen. Dann nimmt er seine |
Chipkarte zurück. Er hat die Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu | Chipkarte zurück. Er hat die Möglichkeit, seine Stimmabgaben zu |
visualisieren. Zu diesem Zweck liest er den Barcode seines | visualisieren. Zu diesem Zweck liest er den Barcode seines |
Stimmzettels anhand des Lesegeräts, das sich in einer der Wahlkabinen | Stimmzettels anhand des Lesegeräts, das sich in einer der Wahlkabinen |
des Wahlbüros befindet; er kann jedoch seine Stimmabgaben nicht mehr | des Wahlbüros befindet; er kann jedoch seine Stimmabgaben nicht mehr |
ändern. | ändern. |
7. Der Wähler begibt sich mit seinem Stimmzettel, der noch immer in | 7. Der Wähler begibt sich mit seinem Stimmzettel, der noch immer in |
der Mitte mit der bedruckten Seite nach innen gefaltet ist, zur Urne. | der Mitte mit der bedruckten Seite nach innen gefaltet ist, zur Urne. |
Befindet sich bereits ein anderer Wähler vor der Urne, um dort seinen | Befindet sich bereits ein anderer Wähler vor der Urne, um dort seinen |
Stimmzettel einzuspeichern, muss der Wähler in dem Wartebereich | Stimmzettel einzuspeichern, muss der Wähler in dem Wartebereich |
warten. Anschließend händigt der Wähler dem Vorstandsvorsitzenden oder | warten. Anschließend händigt der Wähler dem Vorstandsvorsitzenden oder |
dem vom Vorsitzenden bestimmten Beisitzer die Chipkarte aus, scannt | dem vom Vorsitzenden bestimmten Beisitzer die Chipkarte aus, scannt |
den Barcode seines Stimmzettels - durch diesen Vorgang öffnet sich der | den Barcode seines Stimmzettels - durch diesen Vorgang öffnet sich der |
Schlitz der Urne - und steckt seinen Stimmzettel dann in die Urne. Der | Schlitz der Urne - und steckt seinen Stimmzettel dann in die Urne. Der |
Wähler erhält seinen Personalausweis und seine vom Vorsitzenden oder | Wähler erhält seinen Personalausweis und seine vom Vorsitzenden oder |
beauftragten Beisitzer abgestempelte Wahlaufforderung zurück. | beauftragten Beisitzer abgestempelte Wahlaufforderung zurück. |
8. Der Stimmzettel wird für ungültig erklärt: | 8. Der Stimmzettel wird für ungültig erklärt: |
a) wenn der Wähler seinen Stimmzettel beim Verlassen der Wahlkabine so | a) wenn der Wähler seinen Stimmzettel beim Verlassen der Wahlkabine so |
auffaltet, dass zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Dies gilt auch, | auffaltet, dass zu erkennen ist, wie er gewählt hat. Dies gilt auch, |
wenn der Wähler außen auf seinem Stimmzettel Markierungen oder | wenn der Wähler außen auf seinem Stimmzettel Markierungen oder |
Eintragungen angebracht hat, | Eintragungen angebracht hat, |
b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines | b) wenn der Wähler infolge einer falschen Handhabung oder eines |
anderen ungewollten Fehlverhaltens den ihm ausgehändigten Stimmzettel | anderen ungewollten Fehlverhaltens den ihm ausgehändigten Stimmzettel |
beschädigt hat, | beschädigt hat, |
c) wenn aus irgendeinem technischen Grund das Ausdrucken des | c) wenn aus irgendeinem technischen Grund das Ausdrucken des |
Stimmzettels sich ganz oder zum Teil als unmöglich erweist, | Stimmzettels sich ganz oder zum Teil als unmöglich erweist, |
d) wenn der Wähler bei einer Visualisierung des Inhalts des Barcodes | d) wenn der Wähler bei einer Visualisierung des Inhalts des Barcodes |
auf dem Bildschirm feststellt, dass es einen Unterschied zwischen | auf dem Bildschirm feststellt, dass es einen Unterschied zwischen |
dieser Visualisierung auf dem Bildschirm und dem Vermerk der | dieser Visualisierung auf dem Bildschirm und dem Vermerk der |
Stimmabgabe so wie in schriftlicher Form auf dem Stimmzettel angegeben | Stimmabgabe so wie in schriftlicher Form auf dem Stimmzettel angegeben |
gibt, | gibt, |
e) wenn der Barcode nicht durch die elektronische Urne gelesen werden | e) wenn der Barcode nicht durch die elektronische Urne gelesen werden |
kann. | kann. |
In den im vorhergehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler | In den im vorhergehenden Absatz erwähnten Fällen wird der Wähler |
aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer neuen Chipkarte zu | aufgefordert, seine Stimmabgabe anhand einer neuen Chipkarte zu |
wiederholen. Auch wenn ein Wähler vor seiner Stimmabgabe die ihm | wiederholen. Auch wenn ein Wähler vor seiner Stimmabgabe die ihm |
ausgehändigte Chipkarte versehentlich beschädigt hat, erhält er eine | ausgehändigte Chipkarte versehentlich beschädigt hat, erhält er eine |
neue Chipkarte. | neue Chipkarte. |
9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt | 9. Wer sein Stimmrecht mehrmals ausübt, wer wählt, ohne wahlberechtigt |
zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt, | zu sein, oder wer ohne gültige Vollmacht für einen anderen wählt, |
macht sich strafbar. | macht sich strafbar. |
Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. Februar 2024 zur | Gesehen, um dem Ministeriellen Erlass vom 9. Februar 2024 zur |
Ersetzung der Anlagen zum Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur | Ersetzung der Anlagen zum Ministeriellen Erlass vom 14. März 2019 zur |
Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den | Festlegung der Muster der Anweisungen für den Wähler in den |
Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen | Wahlkantonen und Gemeinden, die für die Anwendung eines elektronischen |
Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den | Wahlsystems mit Papierbescheinigung bestimmt sind bei den |
gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die | gleichzeitigen Wahlen für das Europäische Parlament, die |
Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente, | Abgeordnetenkammer und die Regional- und Gemeinschaftsparlamente, |
beigefügt zu werden | beigefügt zu werden |
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