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Meertalige weergave van Ministerieel Besluit van 07/05/2021
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Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 7 MEI 2021. - Ministerieel besluit houdende wijziging van het ministerieel besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding van het coronavirus COVID-19 te beperken. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het ministerieel besluit van 7 mei 2021 houdende wijziging van het ministerieel besluit van 28 oktober 2020 houdende dringende maatregelen om de verspreiding SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 7 MAI 2021. - Arrêté ministériel modifiant l'arrêté ministériel du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation du coronavirus COVID-19. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté ministériel du 7 mai 2021modifiant l'arrêté ministériel du 28 octobre 2020 portant des mesures d'urgence pour limiter la propagation
van het coronavirus COVID-19 te beperken (Belgisch Staatsblad van 7 du coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 7 mai 2021).
mei 2021). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. MAI 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen 7. MAI 2021 - Ministerieller Erlass zur Abänderung des Ministeriellen
Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Festlegung von
Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
COVID-19 COVID-19
Die Ministerin des Innern, Die Ministerin des Innern,
Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des Aufgrund des Gesetzes vom 31. Dezember 1963 über den Zivilschutz, des
Artikels 4; Artikels 4;
Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der Aufgrund des Gesetzes vom 5. August 1992 über das Polizeiamt, der
Artikel 11 und 42; Artikel 11 und 42;
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 181, 182 und 187; Artikel 181, 182 und 187;
Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur Aufgrund des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 zur
Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des Coronavirus COVID-19; des Coronavirus COVID-19;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2021; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 28. April 2021;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom
28. April 2021; 28. April 2021;
Aufgrund der am 28. April 2021 abgegebenen Stellungnahme der Minister, Aufgrund der am 28. April 2021 abgegebenen Stellungnahme der Minister,
die im Rat darüber beraten haben; die im Rat darüber beraten haben;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit, Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Notwendigkeit,
Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische Ergebnisse Maßnahmen zu erwägen, die sich auf epidemiologische Ergebnisse
stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die jüngsten stützen, die sich Tag für Tag weiterentwickeln, wobei die jüngsten
Ergebnisse die auf den Sitzungen des Konzertierungsausschusses vom 14. Ergebnisse die auf den Sitzungen des Konzertierungsausschusses vom 14.
und 23. April 2021 beschlossenen Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass und 23. April 2021 beschlossenen Maßnahmen gerechtfertigt haben; dass
es daher dringend erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen, anzupassen, es daher dringend erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen, anzupassen,
zu ergreifen und zu verlängern; zu ergreifen und zu verlängern;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.305/AG des Staatsrates, abgegeben am 6. Aufgrund des Gutachtens Nr. 69.305/AG des Staatsrates, abgegeben am 6.
Mai 2021 und erhalten am 6. Mai 2021, in Anwendung von Artikel 84 § 1 Mai 2021 und erhalten am 6. Mai 2021, in Anwendung von Artikel 84 § 1
Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Absatz 1 Nr. 3 der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat (siehe Anlage); Staatsrat (siehe Anlage);
In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten
Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der
häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses, häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses,
insbesondere der Sitzungen des Konzertierungsausschusses vom 14., 23. insbesondere der Sitzungen des Konzertierungsausschusses vom 14., 23.
und 28. April 2021 für die im Erlass getroffenen Maßnahmen; und 28. April 2021 für die im Erlass getroffenen Maßnahmen;
In Erwägung der Stellungnahmen der RAG und der Gutachten der GEMS; In Erwägung der Stellungnahmen der RAG und der Gutachten der GEMS;
In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli In Erwägung der Stellungnahme des Hohen Gesundheitsrates vom 9. Juli
2020; 2020;
In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der In Erwägung des Artikels 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der Europäischen Union, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) In Erwägung des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU)
Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April
2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung
personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der
Richtlinie 95/46/EG; Richtlinie 95/46/EG;
In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23; In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23;
In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020 zwischen In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020 zwischen
dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen
Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen
Gemeinschaftskommission in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung von Gemeinschaftskommission in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung von
Daten durch Sciensano und die von den zuständigen föderierten Daten durch Sciensano und die von den zuständigen föderierten
Teilgebieten oder von den zuständigen Agenturen bestimmten Teilgebieten oder von den zuständigen Agenturen bestimmten
Kontaktzentren, Gesundheitsinspektionsdienste und mobilen Teams im Kontaktzentren, Gesundheitsinspektionsdienste und mobilen Teams im
Rahmen einer Kontaktermittlung bei (vermutlich) mit dem Coronavirus Rahmen einer Kontaktermittlung bei (vermutlich) mit dem Coronavirus
COVID-19 infizierten Personen auf der Grundlage einer Datenbank bei COVID-19 infizierten Personen auf der Grundlage einer Datenbank bei
Sciensano; Sciensano;
In Erwägung des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 zur Billigung des In Erwägung des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 zur Billigung des
vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020; vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 25. August 2020;
In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 24. März 2021 zwischen In Erwägung des Zusammenarbeitsabkommens vom 24. März 2021 zwischen
dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen dem Föderalstaat, der Flämischen Gemeinschaft, der Wallonischen
Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen Region, der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Gemeinsamen
Gemeinschaftskommission über die Übermittlung notwendiger Daten an die Gemeinschaftskommission über die Übermittlung notwendiger Daten an die
föderierten Teilgebiete, die lokalen Behörden oder die Polizeidienste föderierten Teilgebiete, die lokalen Behörden oder die Polizeidienste
zur Durchsetzung der verpflichteten Quarantäne oder Tests von zur Durchsetzung der verpflichteten Quarantäne oder Tests von
Reisenden aus dem Ausland, die bei ihrer Ankunft in Belgien einer Reisenden aus dem Ausland, die bei ihrer Ankunft in Belgien einer
verpflichteten Quarantäne oder Untersuchung unterliegen; verpflichteten Quarantäne oder Untersuchung unterliegen;
In Erwägung des Gesetzes vom 8. April 2021 zur Billigung des In Erwägung des Gesetzes vom 8. April 2021 zur Billigung des
vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 24. März 2021; vorerwähnten Zusammenarbeitsabkommens vom 24. März 2021;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 22. Mai 2019 über die
Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf Noteinsatzplanung und die Bewältigung von Notsituationen auf
kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister kommunaler und provinzialer Ebene und über die Rolle der Bürgermeister
und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in und der Provinzgouverneure bei Krisenereignissen und in
Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf Krisensituationen, die eine Koordinierung oder eine Bewältigung auf
nationaler Ebene erfordern; nationaler Ebene erfordern;
In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur In Erwägung des Ministeriellen Erlasses vom 13. März 2020 zur
Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des Auslösung der föderalen Phase hinsichtlich der Koordinierung und des
Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19; Krisenmanagements in Bezug auf das Coronavirus COVID-19;
In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in In Erwägung der Protokolle, die von den zuständigen Ministern in
Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden; Konzertierung mit den betreffenden Sektoren bestimmt werden;
In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/1475 des Rates vom 13. Oktober
2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der 2020 für eine koordinierte Vorgehensweise bei der Beschränkung der
Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie; Freizügigkeit aufgrund der COVID-19-Pandemie;
In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020 In Erwägung der Empfehlung (EU) 2020/912 des Rates vom 30. Juni 2020
zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in zur vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in
die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung; die EU und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung;
In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des In Erwägung der Erklärung der WHO in Bezug auf die Eigenschaften des
Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen Coronavirus COVID-19, insbesondere hinsichtlich der hohen
Übertragbarkeit und des Sterberisikos; Übertragbarkeit und des Sterberisikos;
In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen In Erwägung der am 11. März 2020 von der WHO vorgenommenen
Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie; Qualifizierung des Coronavirus COVID-19 als Pandemie;
In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe In der Erwägung, dass die WHO am 16. März 2020 die höchste Warnstufe
in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die in Bezug auf das Coronavirus COVID-19 ausgerufen hat, das die
Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet; Weltwirtschaft destabilisiert und sich rasch in der Welt ausbreitet;
In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 12. In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 12.
Oktober 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass das Virus Oktober 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass das Virus
hauptsächlich zwischen engen Kontakten übertragen wird und zu hauptsächlich zwischen engen Kontakten übertragen wird und zu
Ausbrüchen der Epidemie führt, die durch die Umsetzung gezielter Ausbrüchen der Epidemie führt, die durch die Umsetzung gezielter
Maßnahmen eingedämmt werden könnten; Maßnahmen eingedämmt werden könnten;
In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO Europa vom 15. In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO Europa vom 15.
Oktober 2020, in der er darauf hingewiesen hat, dass die Situation in Oktober 2020, in der er darauf hingewiesen hat, dass die Situation in
Europa sehr besorgniserregend ist und dass die Übertragung und die Europa sehr besorgniserregend ist und dass die Übertragung und die
Übertragungsquellen in den Häusern, an geschlossenen öffentlichen Übertragungsquellen in den Häusern, an geschlossenen öffentlichen
Orten und bei Personen, die die Selbstschutzmaßnahmen nicht korrekt Orten und bei Personen, die die Selbstschutzmaßnahmen nicht korrekt
befolgen, stattfinden beziehungsweise zu finden sind; befolgen, stattfinden beziehungsweise zu finden sind;
In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO vom 26. Oktober In Erwägung der Erklärung des Generaldirektors der WHO vom 26. Oktober
2020, in der er deutlich gemacht hat, dass alle Anstrengungen 2020, in der er deutlich gemacht hat, dass alle Anstrengungen
unternommen werden müssen, um die Mitarbeiter des unternommen werden müssen, um die Mitarbeiter des
Gesundheitspflegesektors zu schützen; dass Schulen und Unternehmen Gesundheitspflegesektors zu schützen; dass Schulen und Unternehmen
offen bleiben können, dafür aber Kompromisse eingegangen werden offen bleiben können, dafür aber Kompromisse eingegangen werden
müssen; dass der Generaldirektor bestätigt, dass das Virus durch müssen; dass der Generaldirektor bestätigt, dass das Virus durch
schnelles und gezieltes Handeln unterdrückt werden kann; schnelles und gezieltes Handeln unterdrückt werden kann;
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa, In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa,
Doktor Hans Henri P. Kluge, vom 18. März 2021, in der er angegeben Doktor Hans Henri P. Kluge, vom 18. März 2021, in der er angegeben
hat, dass wöchentlich mehr als 20 000 Menschen in der Region durch das hat, dass wöchentlich mehr als 20 000 Menschen in der Region durch das
Virus versterben; dass die Zahl der Menschen in Europa, die an Virus versterben; dass die Zahl der Menschen in Europa, die an
COVID-19 sterben, jetzt höher ist als um dieselbe Zeit im vergangenen COVID-19 sterben, jetzt höher ist als um dieselbe Zeit im vergangenen
Jahr; dass die ansteckendere Variante B.1.1.7 zur vorherrschenden Jahr; dass die ansteckendere Variante B.1.1.7 zur vorherrschenden
Variante in der europäischen Region wird; dass Wirkung und Nutzen der Variante in der europäischen Region wird; dass Wirkung und Nutzen der
Impfstoffe für die Gesundheit noch nicht unmittelbar sichtbar sind; Impfstoffe für die Gesundheit noch nicht unmittelbar sichtbar sind;
dass es zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, bei der Anwendung der dass es zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, bei der Anwendung der
gesamten Palette von Maßnahmen als Reaktion auf die Ausbreitung des gesamten Palette von Maßnahmen als Reaktion auf die Ausbreitung des
Virus standhaft zu bleiben; Virus standhaft zu bleiben;
In der Erwägung, dass für unser Land seit dem 13. Oktober 2020 auf In der Erwägung, dass für unser Land seit dem 13. Oktober 2020 auf
nationaler Ebene Alarmstufe 4 (sehr hohe Alarmstufe) gilt; nationaler Ebene Alarmstufe 4 (sehr hohe Alarmstufe) gilt;
In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten
Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten
sieben Tagen leicht gestiegen ist auf 3 502 bestätigte positive Fälle sieben Tagen leicht gestiegen ist auf 3 502 bestätigte positive Fälle
am 28. April 2021; am 28. April 2021;
In der Erwägung, dass am 28. April 2021 insgesamt 2 858 In der Erwägung, dass am 28. April 2021 insgesamt 2 858
COVID-19-Patienten in belgischen Krankenhäusern behandelt wurden; dass COVID-19-Patienten in belgischen Krankenhäusern behandelt wurden; dass
am selben Tag insgesamt 892 Patienten auf Intensivstationen lagen; am selben Tag insgesamt 892 Patienten auf Intensivstationen lagen;
In der Erwägung, dass die Inzidenz am 28. April 2021 im 14-Tage-Mittel In der Erwägung, dass die Inzidenz am 28. April 2021 im 14-Tage-Mittel
425 pro 100 000 Einwohner beträgt; dass die Reproduktionsrate, 425 pro 100 000 Einwohner beträgt; dass die Reproduktionsrate,
basierend auf der Zahl der neuen Krankenhausaufnahmen, 0,89 beträgt; basierend auf der Zahl der neuen Krankenhausaufnahmen, 0,89 beträgt;
In der Erwägung, dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser, In der Erwägung, dass der Grad der Auslastung der Krankenhäuser,
insbesondere der Intensivstationen, nach wie vor hoch ist; dass der insbesondere der Intensivstationen, nach wie vor hoch ist; dass der
Druck auf die Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die Druck auf die Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die
nicht mit COVID-19 zusammenhängt, nach wie vor deutlich vorhanden ist nicht mit COVID-19 zusammenhängt, nach wie vor deutlich vorhanden ist
und dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der und dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Gesundheit der
Bevölkerung hat; dass die Krankenhäuser Phase 2A des Bevölkerung hat; dass die Krankenhäuser Phase 2A des
Krankenhausnoteinsatzplans aktiviert haben; Krankenhausnoteinsatzplans aktiviert haben;
In der Erwägung, dass die Situation nach wie vor besonders prekär ist In der Erwägung, dass die Situation nach wie vor besonders prekär ist
und dass ein neuer Anstieg der Zahl der Infektionen und Ansteckungen und dass ein neuer Anstieg der Zahl der Infektionen und Ansteckungen
verhindert werden muss; verhindert werden muss;
In der Erwägung, dass die Variante B.1.1.7 zur vorherrschenden In der Erwägung, dass die Variante B.1.1.7 zur vorherrschenden
Variante in Belgien geworden ist; dass diese Variante ansteckender ist Variante in Belgien geworden ist; dass diese Variante ansteckender ist
und dass sich das Virus folglich noch schneller in der Bevölkerung und dass sich das Virus folglich noch schneller in der Bevölkerung
ausbreiten kann; dass es daher erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen ausbreiten kann; dass es daher erforderlich ist, bestimmte Maßnahmen
zu verlängern; zu verlängern;
In der Erwägung, dass die Impfkampagne begonnen hat und dass sie In der Erwägung, dass die Impfkampagne begonnen hat und dass sie
bereits deutliche Auswirkungen auf die Infektionen von Personen, die bereits deutliche Auswirkungen auf die Infektionen von Personen, die
älter als 65 Jahre sind, zeigt; dass infolgedessen die Zahl der älter als 65 Jahre sind, zeigt; dass infolgedessen die Zahl der
Krankenhausaufnahmen und Todesfälle bei Bewohnern von Krankenhausaufnahmen und Todesfälle bei Bewohnern von
Wohnpflegezentren abzunehmen scheint; Wohnpflegezentren abzunehmen scheint;
In der Erwägung, dass es von Bedeutung ist, dass für die ergriffenen In der Erwägung, dass es von Bedeutung ist, dass für die ergriffenen
Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Höchstmaß Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ein Höchstmaß
an Kohärenz gegeben ist, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; dass an Kohärenz gegeben ist, wodurch ihre Effizienz maximiert wird; dass
diese Maßnahmen für das gesamte Staatsgebiet gelten müssen; dass die diese Maßnahmen für das gesamte Staatsgebiet gelten müssen; dass die
lokalen Behörden jedoch die Möglichkeit haben, je nach lokalen Behörden jedoch die Möglichkeit haben, je nach
epidemiologischer Situation auf ihrem Gebiet strengere Maßnahmen zu epidemiologischer Situation auf ihrem Gebiet strengere Maßnahmen zu
ergreifen, sofern diese verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sind; ergreifen, sofern diese verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sind;
In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr In Erwägung der vom Coronavirus COVID-19 ausgehenden Gesundheitsgefahr
für die Bevölkerung und der daraus entstehenden Dringlichkeit; für die Bevölkerung und der daraus entstehenden Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 eine
Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege Infektionskrankheit auslöst, die meist die Lunge und die Atemwege
befällt; befällt;
In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 von Mensch zu Mensch In der Erwägung, dass das Coronavirus COVID-19 von Mensch zu Mensch
über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Krankheit über den Luftweg übertragen wird; dass die Übertragung der Krankheit
scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund und Nase scheinbar auf alle möglichen Verbreitungsarten durch Mund und Nase
erfolgt; erfolgt;
In der Erwägung, dass das Auftreten beziehungsweise die Ausbreitung In der Erwägung, dass das Auftreten beziehungsweise die Ausbreitung
neuer Varianten und Mutationen, die die Wirksamkeit der Impfstoffe neuer Varianten und Mutationen, die die Wirksamkeit der Impfstoffe
beeinträchtigen könnten, verhindert werden muss; dass daher immer noch beeinträchtigen könnten, verhindert werden muss; dass daher immer noch
strenge Regeln erforderlich sind, um einer Ausbreitung des Virus strenge Regeln erforderlich sind, um einer Ausbreitung des Virus
vorzubeugen; dass folglich bestimmte Maßnahmen verlängert werden vorzubeugen; dass folglich bestimmte Maßnahmen verlängert werden
müssen; müssen;
In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden bestimmte In der Erwägung, dass angesichts des Vorhergehenden bestimmte
Zusammenkünfte in geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter Zusammenkünfte in geschlossenen und überdachten Orten, aber auch unter
freiem Himmel noch stets ein besonderes Risiko für die Gesundheit der freiem Himmel noch stets ein besonderes Risiko für die Gesundheit der
Bevölkerung darstellen; Bevölkerung darstellen;
In der Erwägung, dass Maßnahmen zur Beschränkung und Begleitung von In der Erwägung, dass Maßnahmen zur Beschränkung und Begleitung von
Zusammenkünften nach wie vor unerlässlich und verhältnismäßig sind, um Zusammenkünften nach wie vor unerlässlich und verhältnismäßig sind, um
das Grundrecht auf Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu wahren; das Grundrecht auf Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu wahren;
dass in der Höchstanzahl der Personen, die zusammenkommen dürfen, dass in der Höchstanzahl der Personen, die zusammenkommen dürfen,
immer die Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich immer die Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich
inbegriffen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt inbegriffen sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt
ist; ist;
In der Erwägung, dass das Verbot von Versammlungen von mehr als drei In der Erwägung, dass das Verbot von Versammlungen von mehr als drei
Personen auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum zwischen Personen auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum zwischen
Mitternacht und 5 Uhr morgens dazu beiträgt, die Anzahl Feiern und Mitternacht und 5 Uhr morgens dazu beiträgt, die Anzahl Feiern und
Versammlungen sowie den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, wobei die Versammlungen sowie den Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, wobei die
Regeln des Social Distancing oder des Tragens von Masken nicht Regeln des Social Distancing oder des Tragens von Masken nicht
eingehalten werden, zu verringern; dass diese Beschränkung somit dazu eingehalten werden, zu verringern; dass diese Beschränkung somit dazu
beiträgt, die Zahl der Ansteckungen und die Übertragungsrate des Virus beiträgt, die Zahl der Ansteckungen und die Übertragungsrate des Virus
unter Kontrolle zu halten; unter Kontrolle zu halten;
In der Erwägung, dass angesichts der sehr instabilen und zwiespältigen In der Erwägung, dass angesichts der sehr instabilen und zwiespältigen
Gesundheitslage diese Einschränkungen erforderlich sind, um eine Gesundheitslage diese Einschränkungen erforderlich sind, um eine
erneute rasche Verschlechterung der Lage zu verhindern und erneute rasche Verschlechterung der Lage zu verhindern und
sicherzustellen, dass die Bemühungen der gesamten Bevölkerung und sicherzustellen, dass die Bemühungen der gesamten Bevölkerung und
aller betroffenen Sektoren, einschließlich des Wirtschafts- und aller betroffenen Sektoren, einschließlich des Wirtschafts- und
Gesundheitssektors, nicht zunichte gemacht werden; dass nur durch Gesundheitssektors, nicht zunichte gemacht werden; dass nur durch
strenge Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Lage unter strenge Maßnahmen sichergestellt werden kann, dass die Lage unter
Kontrolle bleibt und dass andere Maßnahmen zurückgefahren werden Kontrolle bleibt und dass andere Maßnahmen zurückgefahren werden
können; können;
In der Erwägung, dass es dennoch notwendig ist, die geistige In der Erwägung, dass es dennoch notwendig ist, die geistige
Gesundheit der Bevölkerung zu berücksichtigen; dass die Gesundheit der Bevölkerung zu berücksichtigen; dass die
Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist; dass daher zum jetzigen Ansteckungsgefahr im Freien geringer ist; dass daher zum jetzigen
Zeitpunkt Aktivitäten im Freien so weit wie möglich bevorzugt werden Zeitpunkt Aktivitäten im Freien so weit wie möglich bevorzugt werden
müssen; dass aus diesen Gründen unter anderem die Außenbereiche von müssen; dass aus diesen Gründen unter anderem die Außenbereiche von
Vergnügungsparks, die gewerbsmäßig organisierten Flohmärkte und die Vergnügungsparks, die gewerbsmäßig organisierten Flohmärkte und die
Handelsmessen unter bestimmten Bedingungen wieder geöffnet werden Handelsmessen unter bestimmten Bedingungen wieder geöffnet werden
dürfen; dass ein Publikum von bis zu 50 Personen wieder an der dürfen; dass ein Publikum von bis zu 50 Personen wieder an der
Ausübung eine Kultes, an Veranstaltungen, an kulturellen und anderen Ausübung eine Kultes, an Veranstaltungen, an kulturellen und anderen
Darbietungen und an Profisportwettkämpfen teilnehmen darf, sofern Darbietungen und an Profisportwettkämpfen teilnehmen darf, sofern
diese im Freien stattfinden; diese im Freien stattfinden;
In der Erwägung, dass aus denselben Gründen auch die offenen Terrassen In der Erwägung, dass aus denselben Gründen auch die offenen Terrassen
der Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes unter bestimmten der Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes unter bestimmten
Bedingungen wieder geöffnet werden können; Bedingungen wieder geöffnet werden können;
In der Erwägung, dass unter "offener Terrasse" ein Teil eines Betriebs In der Erwägung, dass unter "offener Terrasse" ein Teil eines Betriebs
des Hotel- und Gaststättengewerbes oder eines professionellen des Hotel- und Gaststättengewerbes oder eines professionellen
Catering-/Traiteur-Unternehmens zu verstehen ist, der sich außerhalb Catering-/Traiteur-Unternehmens zu verstehen ist, der sich außerhalb
eines geschlossenen Bereiches befindet, in dem die Frischluft frei eines geschlossenen Bereiches befindet, in dem die Frischluft frei
zirkulieren kann, in dem Sitzgelegenheiten vorhanden sind und in dem zirkulieren kann, in dem Sitzgelegenheiten vorhanden sind und in dem
Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr angeboten werden; dass die Getränke und Speisen zum sofortigen Verzehr angeboten werden; dass die
Terrasse unabhängig von den Witterungsbedingungen auf mindestens einer Terrasse unabhängig von den Witterungsbedingungen auf mindestens einer
Seite vollständig offen sein muss und dass eine ausreichende Belüftung Seite vollständig offen sein muss und dass eine ausreichende Belüftung
gewährleistet sein muss; dass daher auch eine überdachte Terrasse, bei gewährleistet sein muss; dass daher auch eine überdachte Terrasse, bei
der eine oder mehrere Seiten vollständig offen sind, als offene der eine oder mehrere Seiten vollständig offen sind, als offene
Terrasse gelten kann; dass die offene Seite nicht teilweise Terrasse gelten kann; dass die offene Seite nicht teilweise
geschlossen sein darf, z.B. durch einen Wind- oder Sonnenschutz; dass geschlossen sein darf, z.B. durch einen Wind- oder Sonnenschutz; dass
eine Terrasse, die sich in einem geschlossenen Raum befindet, z.B. in eine Terrasse, die sich in einem geschlossenen Raum befindet, z.B. in
einem Einkaufszentrum, nicht als offene Terrasse angesehen werden einem Einkaufszentrum, nicht als offene Terrasse angesehen werden
kann; kann;
In der Erwägung, dass auf offenen Terrassen grundsätzlich höchstens In der Erwägung, dass auf offenen Terrassen grundsätzlich höchstens
vier Personen pro Tisch erlaubt sind; dass sich jedoch ein Haushalt, vier Personen pro Tisch erlaubt sind; dass sich jedoch ein Haushalt,
der aus mehr als vier Personen besteht, unabhängig von seiner Größe der aus mehr als vier Personen besteht, unabhängig von seiner Größe
einen Tisch teilen darf; einen Tisch teilen darf;
In der Erwägung, dass für die Zwecke des vorliegenden Erlasses unter In der Erwägung, dass für die Zwecke des vorliegenden Erlasses unter
"Haushalt" die Personen zu verstehen sind, die unter demselben Dach "Haushalt" die Personen zu verstehen sind, die unter demselben Dach
leben; dass mit diesem Begriff auch neue Familienkonstellationen wie leben; dass mit diesem Begriff auch neue Familienkonstellationen wie
Patchwork-Familien oder andere Situationen gemeint sind, in denen die Patchwork-Familien oder andere Situationen gemeint sind, in denen die
betreffenden Personen streng genommen nicht ununterbrochen unter betreffenden Personen streng genommen nicht ununterbrochen unter
demselben Dach leben; demselben Dach leben;
In der Erwägung, dass die spezifischen Regeln für Haushalte jederzeit In der Erwägung, dass die spezifischen Regeln für Haushalte jederzeit
unter Berücksichtigung des Rechts auf Wahrung des Privatlebens unter Berücksichtigung des Rechts auf Wahrung des Privatlebens
angewandt werden müssen; dass beispielsweise von Verantwortlichen oder angewandt werden müssen; dass beispielsweise von Verantwortlichen oder
Mitarbeitern eines Horeca-Betriebs nicht erwartet wird, dass sie Mitarbeitern eines Horeca-Betriebs nicht erwartet wird, dass sie
überprüfen, ob anwesende Personen tatsächlich Mitglieder desselben überprüfen, ob anwesende Personen tatsächlich Mitglieder desselben
Haushalts sind; Haushalts sind;
In der Erwägung, dass andere Erleichterungen noch nicht möglich sind, In der Erwägung, dass andere Erleichterungen noch nicht möglich sind,
solange die Zahl der Infektionen und Krankenhausaufnahmen nicht solange die Zahl der Infektionen und Krankenhausaufnahmen nicht
signifikant rückläufig ist; dass daher im Übrigen die bestehenden signifikant rückläufig ist; dass daher im Übrigen die bestehenden
Maßnahmen verlängert werden müssen; Maßnahmen verlängert werden müssen;
In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Einhaltung aller In der Erwägung, dass im Hinblick auf die Einhaltung aller
Gesundheitsempfehlungen und des Social Distancing noch immer an das Gesundheitsempfehlungen und des Social Distancing noch immer an das
Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität jedes Bürgers appelliert Verantwortungsbewusstsein und die Solidarität jedes Bürgers appelliert
wird; wird;
In der Erwägung, dass die Hygienemaßnahmen unerlässlich bleiben; In der Erwägung, dass die Hygienemaßnahmen unerlässlich bleiben;
In der Erwägung, dass Aktivitäten im Freien nach Möglichkeit bevorzugt In der Erwägung, dass Aktivitäten im Freien nach Möglichkeit bevorzugt
werden sollten; dass, sofern dies nicht möglich ist, die Räume werden sollten; dass, sofern dies nicht möglich ist, die Räume
ausreichend durchgelüftet werden müssen; ausreichend durchgelüftet werden müssen;
In der Erwägung, dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird; In der Erwägung, dass die Gesundheitslage regelmäßig bewertet wird;
dass dies bedeutet, dass strengere Maßnahmen nie ausgeschlossen werden dass dies bedeutet, dass strengere Maßnahmen nie ausgeschlossen werden
können, können,
Erlässt: Erlässt:
Artikel 1 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020 Artikel 1 - Artikel 1 des Ministeriellen Erlasses vom 28. Oktober 2020
zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der zur Festlegung von Dringlichkeitsmaßnahmen zur Eindämmung der
Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird durch die Nummern 16, 17, 18 Ausbreitung des Coronavirus COVID-19 wird durch die Nummern 16, 17, 18
und 19 mit folgendem Wortlaut ergänzt: und 19 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"16. "offener Terrasse": einen Teil eines Betriebs des Hotel- und "16. "offener Terrasse": einen Teil eines Betriebs des Hotel- und
Gaststättengewerbes oder eines professionellen Traiteur- oder Gaststättengewerbes oder eines professionellen Traiteur- oder
Cateringunternehmens, der sich außerhalb des geschlossenen Bereichs Cateringunternehmens, der sich außerhalb des geschlossenen Bereichs
befindet, in dem die Frischluft frei zirkulieren kann, befindet, in dem die Frischluft frei zirkulieren kann,
Sitzgelegenheiten vorhanden sind und Speisen und Getränke zum Sitzgelegenheiten vorhanden sind und Speisen und Getränke zum
sofortigen Verzehr angeboten werden, sofortigen Verzehr angeboten werden,
17. "Wettkampf im Bereich des Profisports": einen Wettkampf, bei dem 17. "Wettkampf im Bereich des Profisports": einen Wettkampf, bei dem
die Teilnehmer die betreffende Sportart professionell ausüben, die Teilnehmer die betreffende Sportart professionell ausüben,
18. "CERM": die vom Konzertierungsausschuss in seiner Sitzung vom 23. 18. "CERM": die vom Konzertierungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.
April 2021 erwähnte und auf der Website "covideventriskmodel.be" April 2021 erwähnte und auf der Website "covideventriskmodel.be"
verfügbare Anwendung, die es einer lokalen Behörde ermöglicht, die verfügbare Anwendung, die es einer lokalen Behörde ermöglicht, die
Organisation einer bestimmten Veranstaltung im weitesten Sinne, die Organisation einer bestimmten Veranstaltung im weitesten Sinne, die
auf ihrem Gebiet stattfindet, im Hinblick auf die geltenden auf ihrem Gebiet stattfindet, im Hinblick auf die geltenden
Gesundheitsmaßnahmen zu analysieren, Gesundheitsmaßnahmen zu analysieren,
19. "CIRM": die vom Konzertierungsausschuss in seiner Sitzung vom 23. 19. "CIRM": die vom Konzertierungsausschuss in seiner Sitzung vom 23.
April 2021 erwähnte und auf der Website "covideventriskmodel.be/cirm" April 2021 erwähnte und auf der Website "covideventriskmodel.be/cirm"
verfügbare Anwendung, die es einer lokalen Behörde ermöglicht, eine verfügbare Anwendung, die es einer lokalen Behörde ermöglicht, eine
Analyse einer bestimmten Infrastruktur auf ihrem Gebiet im Hinblick Analyse einer bestimmten Infrastruktur auf ihrem Gebiet im Hinblick
auf die Organisation von Veranstaltungen im weitesten Sinne unter auf die Organisation von Veranstaltungen im weitesten Sinne unter
Berücksichtigung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen durchzuführen". Berücksichtigung der geltenden Gesundheitsmaßnahmen durchzuführen".
Art. 2 - In Artikel 3bis Absatz 2 desselben Erlasses wird der Satz Art. 2 - In Artikel 3bis Absatz 2 desselben Erlasses wird der Satz
"Die vorerwähnten Dienste und Einrichtungen können an den "Die vorerwähnten Dienste und Einrichtungen können an den
Arbeitsstätten insbesondere den Nachweis verlangen, dass eine Reise Arbeitsstätten insbesondere den Nachweis verlangen, dass eine Reise
aus den in Anlage 2 zum vorliegenden Erlass erwähnten rein beruflichen aus den in Anlage 2 zum vorliegenden Erlass erwähnten rein beruflichen
Gründen erfolgt ist." aufgehoben. Gründen erfolgt ist." aufgehoben.
Art. 3 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 3 - Artikel 5 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 2 Nr. 14 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die 1. In Absatz 2 Nr. 14 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die
Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt. Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt.
2. In Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die Wörter 2. In Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die Wörter
"Artikel 23 § 2" ersetzt. "Artikel 23 § 2" ersetzt.
Art. 4 - Artikel 6 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 4 - Artikel 6 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In § 1 wird Absatz 1 wie folgt ersetzt: "Betriebe des Hotel- und 1. In § 1 wird Absatz 1 wie folgt ersetzt: "Betriebe des Hotel- und
Gaststättengewerbes sowie andere Gaststättenbetriebe und Schankstätten Gaststättengewerbes sowie andere Gaststättenbetriebe und Schankstätten
sind geschlossen, außer für den Verkauf von Gerichten und Getränken sind geschlossen, außer für den Verkauf von Gerichten und Getränken
zum Mitnehmen und die Lieferung dieser Gerichte und Getränke bis zum Mitnehmen und die Lieferung dieser Gerichte und Getränke bis
spätestens 22 Uhr." spätestens 22 Uhr."
2. Paragraph 1 Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: "1. alle Arten 2. Paragraph 1 Absatz 2 Nr. 1 wird wie folgt ersetzt: "1. alle Arten
von Unterkünften, einschließlich ihrer gemeinschaftlichen sanitären von Unterkünften, einschließlich ihrer gemeinschaftlichen sanitären
Anlagen und ihre offenen Terrassen, mit Ausnahme der Innenbereiche Anlagen und ihre offenen Terrassen, mit Ausnahme der Innenbereiche
ihrer Gast- und Schankstätten und anderen ihrer Gast- und Schankstätten und anderen
Gemeinschaftseinrichtungen,". Gemeinschaftseinrichtungen,".
3. Paragraph 1 Absatz 2 wird durch eine Nummer 6 mit folgendem 3. Paragraph 1 Absatz 2 wird durch eine Nummer 6 mit folgendem
Wortlaut ergänzt: "6. offene Terrassen". Wortlaut ergänzt: "6. offene Terrassen".
4. Ein § 3 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 3 - In 4. Ein § 3 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 3 - In
Abweichung von § 2 und unbeschadet der geltenden Protokolle gelten für Abweichung von § 2 und unbeschadet der geltenden Protokolle gelten für
offene Terrassen, einschließlich offener Terrassen von Empfangs- und offene Terrassen, einschließlich offener Terrassen von Empfangs- und
Festsälen sowie offener Terrassen im Rahmen von Veranstaltungen, Festsälen sowie offener Terrassen im Rahmen von Veranstaltungen,
Darbietungen und in Artikel 15 § 8 erwähnten Wettkämpfen, folgende Darbietungen und in Artikel 15 § 8 erwähnten Wettkämpfen, folgende
Regeln: Regeln:
1. Tische werden so angeordnet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m 1. Tische werden so angeordnet, dass ein Abstand von mindestens 1,5 m
zwischen den Tischgesellschaften gewährleistet ist. zwischen den Tischgesellschaften gewährleistet ist.
2. Höchstens 4 Personen pro Tisch sind erlaubt. 2. Höchstens 4 Personen pro Tisch sind erlaubt.
3. Nur Sitzplätze an Tischen sind erlaubt. 3. Nur Sitzplätze an Tischen sind erlaubt.
4. Jeder Gast muss an seinem Tisch sitzen bleiben. 4. Jeder Gast muss an seinem Tisch sitzen bleiben.
5. Bedienung an der Theke ist nicht erlaubt. 5. Bedienung an der Theke ist nicht erlaubt.
6. Mindestens eine Seite der Terrasse ist immer vollständig offen und 6. Mindestens eine Seite der Terrasse ist immer vollständig offen und
muss eine ausreichende Belüftung ermöglichen. muss eine ausreichende Belüftung ermöglichen.
7. Der Verzehr von Getränken und Speisen muss im Freien stattfinden. 7. Der Verzehr von Getränken und Speisen muss im Freien stattfinden.
8. Kunden dürfen den Innenbereich nur gelegentlich und für kurze Zeit 8. Kunden dürfen den Innenbereich nur gelegentlich und für kurze Zeit
betreten, um die sanitären Anlagen zu nutzen, zur offenen Terrasse zu betreten, um die sanitären Anlagen zu nutzen, zur offenen Terrasse zu
gelangen oder die Rechnung zu bezahlen. gelangen oder die Rechnung zu bezahlen.
9. Kunden und Personal tragen eine Maske oder eine andere Alternative 9. Kunden und Personal tragen eine Maske oder eine andere Alternative
aus Stoff gemäß Artikel 25. aus Stoff gemäß Artikel 25.
10. Eingeschränkte Öffnungszeiten der offenen Terrasse von 8 bis 22 10. Eingeschränkte Öffnungszeiten der offenen Terrasse von 8 bis 22
Uhr. Uhr.
11. Der Geräuschpegel darf 80 Dezibel nicht überschreiten. 11. Der Geräuschpegel darf 80 Dezibel nicht überschreiten.
In Abweichung von Absatz 1 Nr. 2 darf sich ein Haushalt einen Tisch In Abweichung von Absatz 1 Nr. 2 darf sich ein Haushalt einen Tisch
teilen, unabhängig von der Größe dieses Haushalts." teilen, unabhängig von der Größe dieses Haushalts."
Art. 5 - Artikel 8 § 1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 5 - Artikel 8 § 1 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Absatz 1 Nr. 5 wird aufgehoben. 1. Absatz 1 Nr. 5 wird aufgehoben.
2. In Absatz 1 Nr. 9 werden die Wörter "Trödel-, Floh-, Weihnachts- 2. In Absatz 1 Nr. 9 werden die Wörter "Trödel-, Floh-, Weihnachts-
und Wintermärkte," durch die Wörter "Trödel- und Flohmärkte" ersetzt. und Wintermärkte," durch die Wörter "Trödel- und Flohmärkte" ersetzt.
3. In Absatz 2 Nr. 3 werden zwischen den Wörtern "Außenanlagen von" 3. In Absatz 2 Nr. 3 werden zwischen den Wörtern "Außenanlagen von"
und dem Wort "Naturparks" das Wort "Vergnügungsparks," eingefügt. und dem Wort "Naturparks" das Wort "Vergnügungsparks," eingefügt.
4. In Absatz 2 Nr. 9 zweiter Gedankenstrich werden die Wörter "für 4. In Absatz 2 Nr. 9 zweiter Gedankenstrich werden die Wörter "für
Personen bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich, unter Einhaltung Personen bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich, unter Einhaltung
der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln," durch die Wörter "unter der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln," durch die Wörter "unter
Einhaltung der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln" ersetzt. Einhaltung der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln" ersetzt.
5. In Absatz 2 Nr. 10 zweiter Gedankenstrich werden die Wörter "für 5. In Absatz 2 Nr. 10 zweiter Gedankenstrich werden die Wörter "für
Personen bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich, unter Einhaltung Personen bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich, unter Einhaltung
der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln," durch die Wörter "unter der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln," durch die Wörter "unter
Einhaltung der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln" ersetzt. Einhaltung der in Artikel 18 vorgesehenen Regeln" ersetzt.
6. In Absatz 2 Nr. 11 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die 6. In Absatz 2 Nr. 11 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die
Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt. Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt.
7. Absatz 2 wird durch die Nummern 12, 13 und 14 mit folgendem 7. Absatz 2 wird durch die Nummern 12, 13 und 14 mit folgendem
Wortlaut ergänzt: Wortlaut ergänzt:
"12. Außenbereiche von Trödel- und Flohmärkten, sofern sie "12. Außenbereiche von Trödel- und Flohmärkten, sofern sie
gewerbsmäßig organisiert werden, gewerbsmäßig organisiert werden,
13. offene Terrassen von Empfangs- und Festsälen, 13. offene Terrassen von Empfangs- und Festsälen,
14. Außenbereiche von Handelsmessen, einschließlich 14. Außenbereiche von Handelsmessen, einschließlich
Handelsausstellungen." Handelsausstellungen."
Art. 6 - In Artikel 9 Nr. 5 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 6 - In Artikel 9 Nr. 5 desselben Erlasses werden die Wörter
"Artikel 15bis" durch die Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt. "Artikel 15bis" durch die Wörter "Artikel 23 § 2" ersetzt.
Art. 7 - In Artikel 11 desselben Erlasses werden die Wörter "20 Uhr" Art. 7 - In Artikel 11 desselben Erlasses werden die Wörter "20 Uhr"
durch die Wörter "22 Uhr" ersetzt. durch die Wörter "22 Uhr" ersetzt.
Art. 8 - Artikel 13 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 8 - Artikel 13 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 wird der einleitende Satz wie folgt ersetzt: "Die 1. In Absatz 1 wird der einleitende Satz wie folgt ersetzt: "Die
zuständigen Gemeindebehörden können Märkte, mit Ausnahme von zuständigen Gemeindebehörden können Märkte, mit Ausnahme von
Jahrmärkten und nichtgewerblichen Trödel- und Flohmärkten, unter Jahrmärkten und nichtgewerblichen Trödel- und Flohmärkten, unter
folgenden Bedingungen erlauben:". folgenden Bedingungen erlauben:".
2. In Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die Wörter 2. In Absatz 3 werden die Wörter "Artikel 15bis" durch die Wörter
"Artikel 23 § 2" ersetzt. "Artikel 23 § 2" ersetzt.
Art. 9 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: Art. 9 - Artikel 14 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:
"Versammlungen auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum von "Versammlungen auf öffentlicher Straße und im öffentlichen Raum von
mehr als drei Personen, Kinder bis zum Alter von 12 Jahren mehr als drei Personen, Kinder bis zum Alter von 12 Jahren
einschließlich nicht einbegriffen, sind zwischen Mitternacht und 5 Uhr einschließlich nicht einbegriffen, sind zwischen Mitternacht und 5 Uhr
morgens verboten. morgens verboten.
In Abweichung von Absatz 1 dürfen sich Mitglieder desselben Haushalts In Abweichung von Absatz 1 dürfen sich Mitglieder desselben Haushalts
unabhängig von der Größe dieses Haushalts gemeinsam auf öffentlicher unabhängig von der Größe dieses Haushalts gemeinsam auf öffentlicher
Straße und im öffentlichen Raum aufhalten." Straße und im öffentlichen Raum aufhalten."
Art. 10 - Artikel 15 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 10 - Artikel 15 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. Paragraph 3 Absatz 2 wird wie folgt ersetzt: "Höchstens 50 Personen 1. Paragraph 3 Absatz 2 wird wie folgt ersetzt: "Höchstens 50 Personen
- Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich, Standesbeamter - Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich, Standesbeamter
und Diener des Kultes nicht einbegriffen - dürfen folgenden und Diener des Kultes nicht einbegriffen - dürfen folgenden
Aktivitäten gleichzeitig beiwohnen: Aktivitäten gleichzeitig beiwohnen:
1. Beerdigungen und Einäscherungen in separaten Räumen der zu diesem 1. Beerdigungen und Einäscherungen in separaten Räumen der zu diesem
Zweck bestimmten Gebäude und auf einem Friedhof im Rahmen einer Zweck bestimmten Gebäude und auf einem Friedhof im Rahmen einer
Bestattungszeremonie, sofern sie ohne Möglichkeit einer Aufbahrung des Bestattungszeremonie, sofern sie ohne Möglichkeit einer Aufbahrung des
Leichnams erfolgen, Leichnams erfolgen,
2. die in Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Aktivitäten, sofern sie im 2. die in Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 genannten Aktivitäten, sofern sie im
Freien an den zu diesem Zweck vorgesehenen Orten stattfinden, Freien an den zu diesem Zweck vorgesehenen Orten stattfinden,
gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem geltenden Protokoll." gegebenenfalls in Übereinstimmung mit dem geltenden Protokoll."
2. Paragraph 5 wird wie folgt ersetzt: " § 5 - Höchstens 25 Personen, 2. Paragraph 5 wird wie folgt ersetzt: " § 5 - Höchstens 25 Personen,
Begleitpersonen nicht einbegriffen, dürfen an Aktivitäten in einem Begleitpersonen nicht einbegriffen, dürfen an Aktivitäten in einem
organisierten Rahmen teilnehmen, die draußen organisiert werden, organisierten Rahmen teilnehmen, die draußen organisiert werden,
insbesondere durch einen Club oder eine Vereinigung, immer in insbesondere durch einen Club oder eine Vereinigung, immer in
Anwesenheit eines volljährigen Trainers oder einer volljährigen Anwesenheit eines volljährigen Trainers oder einer volljährigen
Begleit- oder Aufsichtsperson und unter Einhaltung der in Artikel 18 Begleit- oder Aufsichtsperson und unter Einhaltung der in Artikel 18
vorgesehenen Regeln. vorgesehenen Regeln.
Höchstens 10 Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich, Höchstens 10 Kinder bis zum Alter von 12 Jahren einschließlich,
Begleitpersonen nicht einbegriffen, dürfen an Aktivitäten in einem Begleitpersonen nicht einbegriffen, dürfen an Aktivitäten in einem
organisierten Rahmen teilnehmen, die drinnen organisiert werden, organisierten Rahmen teilnehmen, die drinnen organisiert werden,
insbesondere durch einen Club oder eine Vereinigung, immer in insbesondere durch einen Club oder eine Vereinigung, immer in
Anwesenheit eines volljährigen Trainers oder einer volljährigen Anwesenheit eines volljährigen Trainers oder einer volljährigen
Begleit- oder Aufsichtsperson und unter Einhaltung der in Artikel 18 Begleit- oder Aufsichtsperson und unter Einhaltung der in Artikel 18
vorgesehenen Regeln." vorgesehenen Regeln."
3. Paragraph 6 wird wie folgt ersetzt: " § 6 - Jeder darf an 3. Paragraph 6 wird wie folgt ersetzt: " § 6 - Jeder darf an
Wettkämpfen und Trainings im Bereich des Profisports teilnehmen. Diese Wettkämpfen und Trainings im Bereich des Profisports teilnehmen. Diese
Trainings und Wettkämpfe dürfen nur ohne Publikum stattfinden, unter Trainings und Wettkämpfe dürfen nur ohne Publikum stattfinden, unter
Vorbehalt von § 8. Vorbehalt von § 8.
Wettkämpfe und Trainings im Bereich des Amateursports bleiben Wettkämpfe und Trainings im Bereich des Amateursports bleiben
verboten." verboten."
4. Paragraph 8 wird wie folgt ersetzt: " § 8 - Ein sitzendes Publikum 4. Paragraph 8 wird wie folgt ersetzt: " § 8 - Ein sitzendes Publikum
von höchstens 50 Personen darf an Veranstaltungen, kulturellen oder von höchstens 50 Personen darf an Veranstaltungen, kulturellen oder
anderen Darbietungen und Wettkämpfen im Bereich des Profisports anderen Darbietungen und Wettkämpfen im Bereich des Profisports
teilnehmen, sofern sie gewerbsmäßig organisiert und im Freien teilnehmen, sofern sie gewerbsmäßig organisiert und im Freien
veranstaltet werden, unter Einhaltung der in Artikel 8 § 1 Absatz 3 veranstaltet werden, unter Einhaltung der in Artikel 8 § 1 Absatz 3
und im anwendbaren Protokoll vorgesehenen Modalitäten, vorbehaltlich und im anwendbaren Protokoll vorgesehenen Modalitäten, vorbehaltlich
der vorherigen Genehmigung der zuständigen lokalen Behörden gemäß der vorherigen Genehmigung der zuständigen lokalen Behörden gemäß
Artikel 16." Artikel 16."
5. Ein § 10 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 10 - Ein 5. Ein § 10 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 10 - Ein
Publikum von höchstens 50 Personen darf an Handelsmessen, Publikum von höchstens 50 Personen darf an Handelsmessen,
einschließlich Handelsausstellungen, teilnehmen, gemäß den in Artikel einschließlich Handelsausstellungen, teilnehmen, gemäß den in Artikel
5 vorgesehenen Regeln, Nr. 3 ausgenommen, sofern sie im Freien 5 vorgesehenen Regeln, Nr. 3 ausgenommen, sofern sie im Freien
veranstaltet werden, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung der veranstaltet werden, vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung der
zuständigen lokalen Behörden gemäß Artikel 16." zuständigen lokalen Behörden gemäß Artikel 16."
6. Ein § 11 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 11 - Berufliche 6. Ein § 11 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: " § 11 - Berufliche
Tätigkeiten, die eine physische Anwesenheit in einem Haushalt oder in Tätigkeiten, die eine physische Anwesenheit in einem Haushalt oder in
Gruppen von bis zu 10 Personen erfordern und sich an Menschen mit Gruppen von bis zu 10 Personen erfordern und sich an Menschen mit
besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf richten, die von besonderem Pflege- und Unterstützungsbedarf richten, die von
anerkannten Einrichtungen im Rahmen der primären, präventiven oder anerkannten Einrichtungen im Rahmen der primären, präventiven oder
geistigen Gesundheitspflege organisiert werden, sind erlaubt, sofern geistigen Gesundheitspflege organisiert werden, sind erlaubt, sofern
sie so weit wie möglich im Freien organisiert werden." sie so weit wie möglich im Freien organisiert werden."
Art. 11 - Artikel 15bis desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: Art. 11 - Artikel 15bis desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:
"Unbeschadet des Artikels 23 darf jeder Haushalt zu Hause oder in "Unbeschadet des Artikels 23 darf jeder Haushalt zu Hause oder in
einer Touristenunterkunft höchstens zwei Personen, Kinder bis zum einer Touristenunterkunft höchstens zwei Personen, Kinder bis zum
Alter von 12 Jahren einschließlich nicht einbegriffen, zusammen Alter von 12 Jahren einschließlich nicht einbegriffen, zusammen
empfangen, sofern diese Personen demselben Haushalt angehören." empfangen, sofern diese Personen demselben Haushalt angehören."
Art. 12 - Artikel 16 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: Art. 12 - Artikel 16 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:
"Die zuständigen lokalen Behörden verwenden das CERM und, sofern "Die zuständigen lokalen Behörden verwenden das CERM und, sofern
anwendbar, das CIRM, wenn sie einen Genehmigungsbeschluss in Bezug auf anwendbar, das CIRM, wenn sie einen Genehmigungsbeschluss in Bezug auf
die Organisation der durch Artikel 15, §§ 8, 9 und 10 erlaubten die Organisation der durch Artikel 15, §§ 8, 9 und 10 erlaubten
Aktivitäten fassen." Aktivitäten fassen."
Art. 13 - In Artikel 18 Nr. 6 desselben Erlasses werden zwischen den Art. 13 - In Artikel 18 Nr. 6 desselben Erlasses werden zwischen den
Wörtern "jeder Teilnehmer" und den Wörtern "von einem einzigen Wörtern "jeder Teilnehmer" und den Wörtern "von einem einzigen
Mitglied" die Wörter "bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich" Mitglied" die Wörter "bis zum Alter von 18 Jahren einschließlich"
eingefügt. eingefügt.
Art. 14 - In Artikel 23 § 2 desselben Erlasses wird der dritte Art. 14 - In Artikel 23 § 2 desselben Erlasses wird der dritte
Gedankenstrich wie folgt ersetzt: Gedankenstrich wie folgt ersetzt:
"- für Personen, die sich im Rahmen eines dauerhaften engen Kontakts "- für Personen, die sich im Rahmen eines dauerhaften engen Kontakts
treffen, untereinander, begrenzt auf höchstens einen Kontakt pro treffen, untereinander, begrenzt auf höchstens einen Kontakt pro
Person pro Zeitraum von sechs Wochen, Kinder bis zum Alter von 12 Person pro Zeitraum von sechs Wochen, Kinder bis zum Alter von 12
Jahren einschließlich nicht einbegriffen,". Jahren einschließlich nicht einbegriffen,".
Art. 15 - Artikel 25 Absatz 2 desselben Erlasses wird wie folgt Art. 15 - Artikel 25 Absatz 2 desselben Erlasses wird wie folgt
abgeändert: abgeändert:
1. Nummer 9 wird wie folgt ersetzt: "9. bei Veranstaltungen, 1. Nummer 9 wird wie folgt ersetzt: "9. bei Veranstaltungen,
kulturellen oder anderen Darbietungen und Wettkämpfen im Bereich des kulturellen oder anderen Darbietungen und Wettkämpfen im Bereich des
Profisports,". Profisports,".
2. Eine Nr. 10 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: "10. bei 2. Eine Nr. 10 mit folgendem Wortlaut wird eingefügt: "10. bei
Handelsmessen, einschließlich Handelsausstellungen." Handelsmessen, einschließlich Handelsausstellungen."
Art. 16 - Artikel 28 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt: Art. 16 - Artikel 28 desselben Erlasses wird wie folgt ersetzt:
"Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen sind bis zum "Die durch vorliegenden Erlass vorgeschriebenen Maßnahmen sind bis zum
30. Juni 2021 einschließlich anwendbar." 30. Juni 2021 einschließlich anwendbar."
Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 8. Mai 2021 in Kraft. Art. 17 - Vorliegender Erlass tritt am 8. Mai 2021 in Kraft.
Brüssel, den 7. Mai 2021 Brüssel, den 7. Mai 2021
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
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