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Koninklijk besluit betreffende het indienen van de klachten en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet tot bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 september 2006. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à l'introduction des plaintes et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi sur la protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 septembre 2006. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
31 OKTOBER 2006. - Koninklijk besluit betreffende het indienen van de | 31 OCTOBRE 2006. - Arrêté royal relatif à l'introduction des plaintes |
klachten en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet | et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi sur la |
tot bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 | protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 septembre |
september 2006. - Duitse vertaling | 2006. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 31 oktober 2006 betreffende het indienen van de klachten | l'arrêté royal du 31 octobre 2006 relatif à l'introduction des |
en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet tot | plaintes et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi |
bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 | sur la protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 |
september 2006 (Belgisch Staatsblad van 22 november 2006). | septembre 2006 (Moniteur belge du 22 novembre 2006). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot | exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes |
hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen | institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par |
bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 | l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 |
van de wet van 21 april 2007. | de la loi du 21 avril 2007. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
31. OKTOBER 2006 - Königlicher Erlass über die Einreichung der in | 31. OKTOBER 2006 - Königlicher Erlass über die Einreichung der in |
Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 koordinierten | Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 koordinierten |
Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs erwähnten | Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs erwähnten |
Klagen und Anträge | Klagen und Anträge |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den | Aufgrund des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den |
Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, insbesondere des Artikels 46; | Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, insbesondere des Artikels 46; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 1998 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 1998 über die |
Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli | Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli |
1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999; | Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999; |
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass das | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass das |
Gesetz vom 10. Juni 2006 über den Schutz des wirtschaftlichen | Gesetz vom 10. Juni 2006 über den Schutz des wirtschaftlichen |
Wettbewerbs am 1. Oktober 2006 in Kraft tritt und das am 1. Juli 1999 | Wettbewerbs am 1. Oktober 2006 in Kraft tritt und das am 1. Juli 1999 |
koordinierte Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs | koordinierte Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs |
zum selben Datum aufhebt und dass das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur | zum selben Datum aufhebt und dass das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur |
Einsetzung eines Wettbewerbsrates ebenfalls am selben Datum in Kraft | Einsetzung eines Wettbewerbsrates ebenfalls am selben Datum in Kraft |
tritt. Im Hinblick auf eine vollständige Anwendung der Bestimmungen | tritt. Im Hinblick auf eine vollständige Anwendung der Bestimmungen |
dieser neuen Gesetze sollten die Ausführungserlasse spätestens am | dieser neuen Gesetze sollten die Ausführungserlasse spätestens am |
selben Datum in Kraft treten und ihre Veröffentlichung vorher | selben Datum in Kraft treten und ihre Veröffentlichung vorher |
vorgenommen werden. Ansonsten könnten die neuen Rechtsvorschriften | vorgenommen werden. Ansonsten könnten die neuen Rechtsvorschriften |
unmöglich angewandt werden und es würde ein Rechtsvakuum entstehen, | unmöglich angewandt werden und es würde ein Rechtsvakuum entstehen, |
das das wirtschaftliche Leben der Unternehmen, die jegliche | das das wirtschaftliche Leben der Unternehmen, die jegliche |
Rechtssicherheit entbehren müssten, ernsthaft beeinträchtigen und die | Rechtssicherheit entbehren müssten, ernsthaft beeinträchtigen und die |
Glaubwürdigkeit der belgischen Wettbewerbsbehörde gefährden würde. Für | Glaubwürdigkeit der belgischen Wettbewerbsbehörde gefährden würde. Für |
diesen Zustand könnte der Staat haftbar gemacht werden. Dem Staat | diesen Zustand könnte der Staat haftbar gemacht werden. Dem Staat |
gegenüber könnte eine Klage wegen Untätigkeit vor den Gerichten | gegenüber könnte eine Klage wegen Untätigkeit vor den Gerichten |
eingereicht werden und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften | eingereicht werden und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
könnte wegen Unterlassung ein Mahnverfahren einleiten; | könnte wegen Unterlassung ein Mahnverfahren einleiten; |
Aufgrund des Gutachtens 41.371/1 des Staatsrates vom 28. September | Aufgrund des Gutachtens 41.371/1 des Staatsrates vom 28. September |
2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der | 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Wirtschaft | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Wirtschaft |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu |
verstehen unter: | verstehen unter: |
1. Gesetz: das Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen | 1. Gesetz: das Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen |
Wettbewerbs, koordiniert am 15. September 2006, | Wettbewerbs, koordiniert am 15. September 2006, |
2. Auditor: das Mitglied des in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt | 2. Auditor: das Mitglied des in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt |
4 des Gesetzes erwähnten Auditorats, | 4 des Gesetzes erwähnten Auditorats, |
3. Kanzlei: die in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 des | 3. Kanzlei: die in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 des |
Gesetzes erwähnte Kanzlei, | Gesetzes erwähnte Kanzlei, |
4. Rat: der in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 bis 3 des | 4. Rat: der in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 bis 3 des |
Gesetzes erwähnte Wettbewerbsrat, | Gesetzes erwähnte Wettbewerbsrat, |
5. Verordnung 1/2003: die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. | 5. Verordnung 1/2003: die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. |
Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des | Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des |
Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft niedergelegten | Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft niedergelegten |
Wettbewerbsregeln. | Wettbewerbsregeln. |
Art. 2 - § 1 - In Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes erwähnte | Art. 2 - § 1 - In Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes erwähnte |
Klagen und Anträge und gegebenenfalls ihre Anlagen müssen dem | Klagen und Anträge und gegebenenfalls ihre Anlagen müssen dem |
Auditorat wie auf dem in der Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügten | Auditorat wie auf dem in der Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügten |
Formblatt PK/VMP in achtfacher Ausfertigung an die auf der Website des | Formblatt PK/VMP in achtfacher Ausfertigung an die auf der Website des |
Wettbewerbsrates (http://economie.fgov.be) angegebene Adresse der | Wettbewerbsrates (http://economie.fgov.be) angegebene Adresse der |
Kanzlei übermittelt werden. | Kanzlei übermittelt werden. |
§ 2 - Unterzeichnen Vertreter von natürlichen oder juristischen | § 2 - Unterzeichnen Vertreter von natürlichen oder juristischen |
Personen die Klagen oder Anträge, so haben sie ihre | Personen die Klagen oder Anträge, so haben sie ihre |
Vertretungsbefugnis durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Dieser | Vertretungsbefugnis durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Dieser |
Vollmacht ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse des | Vollmacht ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse des |
Vollmachtgebers beigefügt, wenn dieser eine juristische Person ist. | Vollmachtgebers beigefügt, wenn dieser eine juristische Person ist. |
Klagen und Anträgen ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse der | Klagen und Anträgen ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse der |
Unterzeichneten beigefügt, wenn sie von juristischen Personen | Unterzeichneten beigefügt, wenn sie von juristischen Personen |
eingereicht werden, die über ihre Organe handeln. | eingereicht werden, die über ihre Organe handeln. |
Diese Übermittlung erfolgt per Einschreiben oder während der | Diese Übermittlung erfolgt per Einschreiben oder während der |
Öffnungszeiten der Kanzlei per Boten gegen Empfangsbestätigung. Eine | Öffnungszeiten der Kanzlei per Boten gegen Empfangsbestätigung. Eine |
elektronische Fassung der Klage oder des Antrags wird gleichzeitig an | elektronische Fassung der Klage oder des Antrags wird gleichzeitig an |
das Auditorat an die auf der Website des Rates angegebene | das Auditorat an die auf der Website des Rates angegebene |
E-Mail-Adresse der Kanzlei gesandt. | E-Mail-Adresse der Kanzlei gesandt. |
§ 3 - Natürliche oder juristische Personen oder ihre Vertreter, die | § 3 - Natürliche oder juristische Personen oder ihre Vertreter, die |
die Klage oder den Antrag einreichen, geben eine Adresse in Belgien, | die Klage oder den Antrag einreichen, geben eine Adresse in Belgien, |
an die der gesamte Briefverkehr zu übermitteln ist, und eine | an die der gesamte Briefverkehr zu übermitteln ist, und eine |
E-Mail-Adresse an. | E-Mail-Adresse an. |
Art. 3 - § 1 - Klagen oder Anträge sind in einer der Landessprachen | Art. 3 - § 1 - Klagen oder Anträge sind in einer der Landessprachen |
einzureichen. | einzureichen. |
Einer Klage oder einem Antrag beigefügte Schriftstücke sind in der | Einer Klage oder einem Antrag beigefügte Schriftstücke sind in der |
Originalsprache einzureichen. Handelt es sich hierbei nicht um eine | Originalsprache einzureichen. Handelt es sich hierbei nicht um eine |
der Landessprachen oder um Englisch, so kann der Auditor oder der Rat | der Landessprachen oder um Englisch, so kann der Auditor oder der Rat |
von den natürlichen oder juristischen Personen, die die Klage oder den | von den natürlichen oder juristischen Personen, die die Klage oder den |
Antrag einreichen, die Übersetzung aller Anlagen oder eines Teils | Antrag einreichen, die Übersetzung aller Anlagen oder eines Teils |
davon verlangen. | davon verlangen. |
§ 2 - Klagen und Anträge sind ausführlich; die Wettbewerbspraktiken, | § 2 - Klagen und Anträge sind ausführlich; die Wettbewerbspraktiken, |
die im Gesetz und in den Artikeln 81 und 82 des EG-Vertrags in | die im Gesetz und in den Artikeln 81 und 82 des EG-Vertrags in |
Anwendung der Verordnung 1/2003 erwähnt sind, werden deutlich darin | Anwendung der Verordnung 1/2003 erwähnt sind, werden deutlich darin |
beschrieben. | beschrieben. |
Wenn die Klage oder der Antrag vertrauliche Auskünfte enthält, ist | Wenn die Klage oder der Antrag vertrauliche Auskünfte enthält, ist |
eine nicht vertrauliche Fassung beigefügt. | eine nicht vertrauliche Fassung beigefügt. |
Klagen und Anträge werden durch relevante beweiskräftige Unterlagen, | Klagen und Anträge werden durch relevante beweiskräftige Unterlagen, |
über die der Kläger oder der Antragsteller verfügt, untermauert. | über die der Kläger oder der Antragsteller verfügt, untermauert. |
Art. 4 - Die Kanzlei stellt umgehend eine Empfangsbestätigung für die | Art. 4 - Die Kanzlei stellt umgehend eine Empfangsbestätigung für die |
gemäss vorliegendem Erlass eingereichten Klagen und Anträge aus. Auf | gemäss vorliegendem Erlass eingereichten Klagen und Anträge aus. Auf |
der Empfangsbestätigung wird die Eintragungsnummer der Klage oder des | der Empfangsbestätigung wird die Eintragungsnummer der Klage oder des |
Antrags angegeben. | Antrags angegeben. |
Sobald die Akte einem Auditor zugeteilt ist, teilt die Kanzlei den | Sobald die Akte einem Auditor zugeteilt ist, teilt die Kanzlei den |
natürlichen oder juristischen Personen oder ihren Vertretern, die die | natürlichen oder juristischen Personen oder ihren Vertretern, die die |
Klage oder den Antrag eingereicht haben, per gewöhnliche Post, per Fax | Klage oder den Antrag eingereicht haben, per gewöhnliche Post, per Fax |
oder per Mail die Kontaktinformationen des Auditors mit. | oder per Mail die Kontaktinformationen des Auditors mit. |
Art. 5 - § 1 - Die Bestimmungen der Artikel 2 § 2 bis 4 sind anwendbar | Art. 5 - § 1 - Die Bestimmungen der Artikel 2 § 2 bis 4 sind anwendbar |
auf die in Artikel 62 des Gesetzes erwähnten Anträge auf vorläufige | auf die in Artikel 62 des Gesetzes erwähnten Anträge auf vorläufige |
Massnahmen. | Massnahmen. |
§ 2 - In den Anträgen auf vorläufige Massnahmen wird deutlich | § 2 - In den Anträgen auf vorläufige Massnahmen wird deutlich |
angegeben, inwiefern es notwendig ist, eine Lage zu vermeiden, in der | angegeben, inwiefern es notwendig ist, eine Lage zu vermeiden, in der |
Unternehmen, deren Interessen durch diese Praktiken beeinträchtigt | Unternehmen, deren Interessen durch diese Praktiken beeinträchtigt |
werden, schwerer, unmittelbarer und nicht wiedergutzumachender Schaden | werden, schwerer, unmittelbarer und nicht wiedergutzumachender Schaden |
droht oder in der dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse geschadet | droht oder in der dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse geschadet |
wird. Nachweise, die dem Präsidenten des Rates erlauben, diese | wird. Nachweise, die dem Präsidenten des Rates erlauben, diese |
Massnahmen zu ergreifen, sind in der Anlage beigefügt. | Massnahmen zu ergreifen, sind in der Anlage beigefügt. |
Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 22. Januar 1998 über die | Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 22. Januar 1998 über die |
Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli | Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli |
1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den |
Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999, wird aufgehoben. | Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999, wird aufgehoben. |
Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Oktober 2006. | Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Oktober 2006. |
Art. 8 - Unser Minister der Wirtschaft ist mit der Ausführung des | Art. 8 - Unser Minister der Wirtschaft ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Oktober 2006 | Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Oktober 2006 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
Anlage | Anlage |
Formblatt PK/VMP (1) | Formblatt PK/VMP (1) |
Einreichung einer Klage oder eines Antrags gemäss Artikel 44 § 1 Nr. 2 | Einreichung einer Klage oder eines Antrags gemäss Artikel 44 § 1 Nr. 2 |
und 3 des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den Schutz | und 3 des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den Schutz |
des wirtschaftlichen Wettbewerbs | des wirtschaftlichen Wettbewerbs |
In diesem Formblatt ist angegeben, welche Informationen bei | In diesem Formblatt ist angegeben, welche Informationen bei |
Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim Auditorat gemäss dem | Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim Auditorat gemäss dem |
am 15. September 2006 koordinierten Gesetz über den Schutz des | am 15. September 2006 koordinierten Gesetz über den Schutz des |
wirtschaftlichen Wettbewerbs und dem Königlichen Erlass vom 31. | wirtschaftlichen Wettbewerbs und dem Königlichen Erlass vom 31. |
Oktober 2006 über die Einreichung einer Klage oder eines Antrags, dem | Oktober 2006 über die Einreichung einer Klage oder eines Antrags, dem |
dieses Formblatt beigefügt ist, übermittelt werden müssen. Der | dieses Formblatt beigefügt ist, übermittelt werden müssen. Der |
Wortlaut dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse kann der | Wortlaut dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse kann der |
Internetseite « Wettbewerb »/« concurrence »/ »mededinging » der | Internetseite « Wettbewerb »/« concurrence »/ »mededinging » der |
Website des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie | Website des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie |
(http://www.economie.fgov.be) oder der Website des Wettbewerbsrates | (http://www.economie.fgov.be) oder der Website des Wettbewerbsrates |
entnommen werden. Sie finden ebenfalls auf diesen Websiten die Adresse | entnommen werden. Sie finden ebenfalls auf diesen Websiten die Adresse |
der Kanzlei des Auditorats. | der Kanzlei des Auditorats. |
I. Angaben zum Kläger oder Antragsteller und zu dem/den Unternehmen | I. Angaben zum Kläger oder Antragsteller und zu dem/den Unternehmen |
oder Unternehmensvereinigungen, die den Anlass zur Klage oder zum | oder Unternehmensvereinigungen, die den Anlass zur Klage oder zum |
Antrag bilden | Antrag bilden |
1. Geben Sie die vollständigen Personalien der natürlichen Person | 1. Geben Sie die vollständigen Personalien der natürlichen Person |
beziehungsweise die vollständige Bezeichnung und Adresse der | beziehungsweise die vollständige Bezeichnung und Adresse der |
juristischen Person an, die die Klage erhebt oder den Antrag | juristischen Person an, die die Klage erhebt oder den Antrag |
einreicht. Handelt es sich bei dem Kläger oder dem Antragsteller um | einreicht. Handelt es sich bei dem Kläger oder dem Antragsteller um |
ein Unternehmen, geben Sie die Unternehmensgruppe an, zu der das | ein Unternehmen, geben Sie die Unternehmensgruppe an, zu der das |
Unternehmen gehört, und beschreiben Sie kurz Art und Umfang seiner | Unternehmen gehört, und beschreiben Sie kurz Art und Umfang seiner |
Geschäftstätigkeiten. Geben Sie eine Kontaktperson an (Telefonnummer, | Geschäftstätigkeiten. Geben Sie eine Kontaktperson an (Telefonnummer, |
Post- und E-Mail-Adresse), die weitere Auskünfte erteilen kann. | Post- und E-Mail-Adresse), die weitere Auskünfte erteilen kann. |
2. Geben Sie das/die Unternehmen oder die Unternehmensvereinigungen | 2. Geben Sie das/die Unternehmen oder die Unternehmensvereinigungen |
an, gegen dessen/deren Verhalten sich die Klage oder der Antrag | an, gegen dessen/deren Verhalten sich die Klage oder der Antrag |
richtet, einschliesslich aller verfügbaren Informationen über die | richtet, einschliesslich aller verfügbaren Informationen über die |
Unternehmensgruppe, zu der dieses/diese Unternehmen gehört/gehören, | Unternehmensgruppe, zu der dieses/diese Unternehmen gehört/gehören, |
und Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten. Geben Sie an, in | und Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten. Geben Sie an, in |
welchem Verhältnis der Kläger oder Antragsteller zu dem/den | welchem Verhältnis der Kläger oder Antragsteller zu dem/den |
Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung steht, gegen das/die sich | Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung steht, gegen das/die sich |
die Klage oder der Antrag richtet (zum Beispiel Kunde, Wettbewerber). | die Klage oder der Antrag richtet (zum Beispiel Kunde, Wettbewerber). |
II. Angaben zum mutmasslichen Verstoss und Beweismittel | II. Angaben zum mutmasslichen Verstoss und Beweismittel |
3. Geben Sie eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem | 3. Geben Sie eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem |
sich Ihrer Meinung nach ergibt, dass ein Verstoss gegen Artikel 2 oder | sich Ihrer Meinung nach ergibt, dass ein Verstoss gegen Artikel 2 oder |
3 des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und | 3 des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und |
gegebenenfalls gegen Artikel 81 oder 82 des EG-Vertrags vorliegt. | gegebenenfalls gegen Artikel 81 oder 82 des EG-Vertrags vorliegt. |
Geben Sie insbesondere an, welcher Art die Produkte sind (Waren oder | Geben Sie insbesondere an, welcher Art die Produkte sind (Waren oder |
Dienstleistungen), die vom mutmasslichen Verstoss betroffen sind, und | Dienstleistungen), die vom mutmasslichen Verstoss betroffen sind, und |
erläutern Sie die diese Produkte betreffenden Handelsbeziehungen. | erläutern Sie die diese Produkte betreffenden Handelsbeziehungen. |
Legen Sie alle verfügbaren Angaben über Vereinbarungen oder | Legen Sie alle verfügbaren Angaben über Vereinbarungen oder |
Verhaltensweisen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen vor, | Verhaltensweisen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen vor, |
auf die sich die Klage oder der Antrag bezieht. Geben Sie nach | auf die sich die Klage oder der Antrag bezieht. Geben Sie nach |
Möglichkeit die Marktstellung der von dieser Klage oder diesem Antrag | Möglichkeit die Marktstellung der von dieser Klage oder diesem Antrag |
betroffenen Unternehmen an. | betroffenen Unternehmen an. |
4. Legen Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen vor, die sich auf den | 4. Legen Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen vor, die sich auf den |
in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt beziehen oder | in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt beziehen oder |
mit ihm in Verbindung stehen (zum Beispiel Texte von Vereinbarungen, | mit ihm in Verbindung stehen (zum Beispiel Texte von Vereinbarungen, |
Verhandlungs- oder Sitzungsprotokolle, Geschäftsbedingungen, | Verhandlungs- oder Sitzungsprotokolle, Geschäftsbedingungen, |
Geschäftsunterlagen, Rundschreiben, Korrespondenz, Notizen von | Geschäftsunterlagen, Rundschreiben, Korrespondenz, Notizen von |
Telefongesprächen...). Geben Sie Name und Adresse der Personen an, die | Telefongesprächen...). Geben Sie Name und Adresse der Personen an, die |
den in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt bezeugen | den in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt bezeugen |
können, insbesondere auch der Personen, die vom behaupteten Verstoss | können, insbesondere auch der Personen, die vom behaupteten Verstoss |
betroffen sind. Legen Sie Statistiken oder andere verfügbare Daten | betroffen sind. Legen Sie Statistiken oder andere verfügbare Daten |
vor, die sich auf den dargestellten Sachverhalt beziehen, insbesondere | vor, die sich auf den dargestellten Sachverhalt beziehen, insbesondere |
wenn sie Aufschluss über Marktentwicklung geben (zum Beispiel | wenn sie Aufschluss über Marktentwicklung geben (zum Beispiel |
Informationen über Preise und Preistendenzen, Marktzutrittsschranken | Informationen über Preise und Preistendenzen, Marktzutrittsschranken |
für neue Anbieter usw.). | für neue Anbieter usw.). |
5. Geben Sie nach Ihrer Einschätzung den räumlichen Einzugsbereich des | 5. Geben Sie nach Ihrer Einschätzung den räumlichen Einzugsbereich des |
mutmasslichen Verstosses an und erläutern Sie, soweit dies nicht | mutmasslichen Verstosses an und erläutern Sie, soweit dies nicht |
offensichtlich ist, in welchem Umfang der Handel in Belgien oder | offensichtlich ist, in welchem Umfang der Handel in Belgien oder |
zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft durch das | zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft durch das |
beanstandete Verfahren beeinträchtigt werden kann. | beanstandete Verfahren beeinträchtigt werden kann. |
III. Ziel der Klage beziehungsweise des Antrags bei der belgischen | III. Ziel der Klage beziehungsweise des Antrags bei der belgischen |
Wettbewerbsbehörde und berechtigtes Interesse | Wettbewerbsbehörde und berechtigtes Interesse |
6. Erläutern Sie, welche Ziele Sie mit Ihrer Klage beziehungsweise | 6. Erläutern Sie, welche Ziele Sie mit Ihrer Klage beziehungsweise |
Ihrem Antrag verfolgen beziehungsweise was Sie von dem Vorgehen der | Ihrem Antrag verfolgen beziehungsweise was Sie von dem Vorgehen der |
belgischen Wettbewerbsbehörde erwarten. | belgischen Wettbewerbsbehörde erwarten. |
7. Legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie als Kläger oder | 7. Legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie als Kläger oder |
Antragsteller ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 44 § 1 | Antragsteller ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 44 § 1 |
Nr. 2 des Gesetzes geltend machen. Erläutern Sie insbesondere, in | Nr. 2 des Gesetzes geltend machen. Erläutern Sie insbesondere, in |
welcher Weise Sie von dem beanstandeten Verhalten betroffen sind und | welcher Weise Sie von dem beanstandeten Verhalten betroffen sind und |
wie die belgische Wettbewerbsbehörde durch ihr Tätigwerden Ihrer | wie die belgische Wettbewerbsbehörde durch ihr Tätigwerden Ihrer |
Ansicht nach den behaupteten Missstand beseitigen kann. | Ansicht nach den behaupteten Missstand beseitigen kann. |
IV. Verfahren vor nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden | IV. Verfahren vor nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden |
oder Gerichten oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden oder | oder Gerichten oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden oder |
Gerichten der Gemeinschaft | Gerichten der Gemeinschaft |
8. Geben Sie an, ob Sie sich in derselben Sache oder einer eng damit | 8. Geben Sie an, ob Sie sich in derselben Sache oder einer eng damit |
verbundenen anderen Sache bereits an eine andere Wettbewerbsbehörde | verbundenen anderen Sache bereits an eine andere Wettbewerbsbehörde |
gewandt und/oder ein Verfahren vor einem nationalen Gericht oder | gewandt und/oder ein Verfahren vor einem nationalen Gericht oder |
Gemeinschaftsgericht angestrengt haben. Wenn ja, geben Sie genau an, | Gemeinschaftsgericht angestrengt haben. Wenn ja, geben Sie genau an, |
an welche Wettbewerbs-, Regulierungs- oder Gerichtsbehörde Sie sich | an welche Wettbewerbs-, Regulierungs- oder Gerichtsbehörde Sie sich |
gewandt haben, welche Eingaben Sie bei dieser Behörde gemacht haben | gewandt haben, welche Eingaben Sie bei dieser Behörde gemacht haben |
und gegebenenfalls welcher Beschluss gefasst wurde. | und gegebenenfalls welcher Beschluss gefasst wurde. |
Der Unterzeichnete erklärt, dass er die Angaben in dem Formblatt und | Der Unterzeichnete erklärt, dass er die Angaben in dem Formblatt und |
in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht | in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht |
hat. | hat. |
Datum und Unterschrift | Datum und Unterschrift |
_______ | _______ |
Fussnote | Fussnote |
(1) Unzutreffendes bitte streichen: PK = Klage, VMP = vorläufige | (1) Unzutreffendes bitte streichen: PK = Klage, VMP = vorläufige |
Massnahme. | Massnahme. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. Oktober 2006 über die Einreichung | Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. Oktober 2006 über die Einreichung |
der in Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 | der in Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 |
koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge beigefügt zu werden | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |