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| Koninklijk besluit betreffende het indienen van de klachten en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet tot bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 september 2006. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à l'introduction des plaintes et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi sur la protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 septembre 2006. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 31 OKTOBER 2006. - Koninklijk besluit betreffende het indienen van de | 31 OCTOBRE 2006. - Arrêté royal relatif à l'introduction des plaintes |
| klachten en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet | et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi sur la |
| tot bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 | protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 septembre |
| september 2006. - Duitse vertaling | 2006. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 31 oktober 2006 betreffende het indienen van de klachten | l'arrêté royal du 31 octobre 2006 relatif à l'introduction des |
| en verzoeken bedoeld bij artikel 44, § 1, 2° en 3° van de wet tot | plaintes et demandes visées à l'article 44, § 1er, 2° et 3°, de la loi |
| bescherming van de economische mededinging, gecoördineerd op 15 | sur la protection de la concurrence économique, coordonnée le 15 |
| september 2006 (Belgisch Staatsblad van 22 november 2006). | septembre 2006 (Moniteur belge du 22 novembre 2006). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
| uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot | exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes |
| hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen | institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par |
| bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 | l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 |
| van de wet van 21 april 2007. | de la loi du 21 avril 2007. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
| 31. OKTOBER 2006 - Königlicher Erlass über die Einreichung der in | 31. OKTOBER 2006 - Königlicher Erlass über die Einreichung der in |
| Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 koordinierten | Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 koordinierten |
| Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs erwähnten | Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs erwähnten |
| Klagen und Anträge | Klagen und Anträge |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den | Aufgrund des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den |
| Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, insbesondere des Artikels 46; | Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs, insbesondere des Artikels 46; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 1998 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 22. Januar 1998 über die |
| Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli | Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli |
| 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
| Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999; | Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999; |
| Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass das | Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass das |
| Gesetz vom 10. Juni 2006 über den Schutz des wirtschaftlichen | Gesetz vom 10. Juni 2006 über den Schutz des wirtschaftlichen |
| Wettbewerbs am 1. Oktober 2006 in Kraft tritt und das am 1. Juli 1999 | Wettbewerbs am 1. Oktober 2006 in Kraft tritt und das am 1. Juli 1999 |
| koordinierte Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs | koordinierte Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs |
| zum selben Datum aufhebt und dass das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur | zum selben Datum aufhebt und dass das Gesetz vom 10. Juni 2006 zur |
| Einsetzung eines Wettbewerbsrates ebenfalls am selben Datum in Kraft | Einsetzung eines Wettbewerbsrates ebenfalls am selben Datum in Kraft |
| tritt. Im Hinblick auf eine vollständige Anwendung der Bestimmungen | tritt. Im Hinblick auf eine vollständige Anwendung der Bestimmungen |
| dieser neuen Gesetze sollten die Ausführungserlasse spätestens am | dieser neuen Gesetze sollten die Ausführungserlasse spätestens am |
| selben Datum in Kraft treten und ihre Veröffentlichung vorher | selben Datum in Kraft treten und ihre Veröffentlichung vorher |
| vorgenommen werden. Ansonsten könnten die neuen Rechtsvorschriften | vorgenommen werden. Ansonsten könnten die neuen Rechtsvorschriften |
| unmöglich angewandt werden und es würde ein Rechtsvakuum entstehen, | unmöglich angewandt werden und es würde ein Rechtsvakuum entstehen, |
| das das wirtschaftliche Leben der Unternehmen, die jegliche | das das wirtschaftliche Leben der Unternehmen, die jegliche |
| Rechtssicherheit entbehren müssten, ernsthaft beeinträchtigen und die | Rechtssicherheit entbehren müssten, ernsthaft beeinträchtigen und die |
| Glaubwürdigkeit der belgischen Wettbewerbsbehörde gefährden würde. Für | Glaubwürdigkeit der belgischen Wettbewerbsbehörde gefährden würde. Für |
| diesen Zustand könnte der Staat haftbar gemacht werden. Dem Staat | diesen Zustand könnte der Staat haftbar gemacht werden. Dem Staat |
| gegenüber könnte eine Klage wegen Untätigkeit vor den Gerichten | gegenüber könnte eine Klage wegen Untätigkeit vor den Gerichten |
| eingereicht werden und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften | eingereicht werden und die Kommission der Europäischen Gemeinschaften |
| könnte wegen Unterlassung ein Mahnverfahren einleiten; | könnte wegen Unterlassung ein Mahnverfahren einleiten; |
| Aufgrund des Gutachtens 41.371/1 des Staatsrates vom 28. September | Aufgrund des Gutachtens 41.371/1 des Staatsrates vom 28. September |
| 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der | 2006, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers der Wirtschaft | Auf Vorschlag Unseres Ministers der Wirtschaft |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses ist zu |
| verstehen unter: | verstehen unter: |
| 1. Gesetz: das Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen | 1. Gesetz: das Gesetz über den Schutz des wirtschaftlichen |
| Wettbewerbs, koordiniert am 15. September 2006, | Wettbewerbs, koordiniert am 15. September 2006, |
| 2. Auditor: das Mitglied des in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt | 2. Auditor: das Mitglied des in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt |
| 4 des Gesetzes erwähnten Auditorats, | 4 des Gesetzes erwähnten Auditorats, |
| 3. Kanzlei: die in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 des | 3. Kanzlei: die in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 6 des |
| Gesetzes erwähnte Kanzlei, | Gesetzes erwähnte Kanzlei, |
| 4. Rat: der in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 bis 3 des | 4. Rat: der in Kapitel III Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 bis 3 des |
| Gesetzes erwähnte Wettbewerbsrat, | Gesetzes erwähnte Wettbewerbsrat, |
| 5. Verordnung 1/2003: die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. | 5. Verordnung 1/2003: die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. |
| Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des | Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des |
| Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft niedergelegten | Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft niedergelegten |
| Wettbewerbsregeln. | Wettbewerbsregeln. |
| Art. 2 - § 1 - In Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes erwähnte | Art. 2 - § 1 - In Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes erwähnte |
| Klagen und Anträge und gegebenenfalls ihre Anlagen müssen dem | Klagen und Anträge und gegebenenfalls ihre Anlagen müssen dem |
| Auditorat wie auf dem in der Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügten | Auditorat wie auf dem in der Anlage zu vorliegendem Erlass beigefügten |
| Formblatt PK/VMP in achtfacher Ausfertigung an die auf der Website des | Formblatt PK/VMP in achtfacher Ausfertigung an die auf der Website des |
| Wettbewerbsrates (http://economie.fgov.be) angegebene Adresse der | Wettbewerbsrates (http://economie.fgov.be) angegebene Adresse der |
| Kanzlei übermittelt werden. | Kanzlei übermittelt werden. |
| § 2 - Unterzeichnen Vertreter von natürlichen oder juristischen | § 2 - Unterzeichnen Vertreter von natürlichen oder juristischen |
| Personen die Klagen oder Anträge, so haben sie ihre | Personen die Klagen oder Anträge, so haben sie ihre |
| Vertretungsbefugnis durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Dieser | Vertretungsbefugnis durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Dieser |
| Vollmacht ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse des | Vollmacht ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse des |
| Vollmachtgebers beigefügt, wenn dieser eine juristische Person ist. | Vollmachtgebers beigefügt, wenn dieser eine juristische Person ist. |
| Klagen und Anträgen ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse der | Klagen und Anträgen ist in der Anlage der Nachweis der Befugnisse der |
| Unterzeichneten beigefügt, wenn sie von juristischen Personen | Unterzeichneten beigefügt, wenn sie von juristischen Personen |
| eingereicht werden, die über ihre Organe handeln. | eingereicht werden, die über ihre Organe handeln. |
| Diese Übermittlung erfolgt per Einschreiben oder während der | Diese Übermittlung erfolgt per Einschreiben oder während der |
| Öffnungszeiten der Kanzlei per Boten gegen Empfangsbestätigung. Eine | Öffnungszeiten der Kanzlei per Boten gegen Empfangsbestätigung. Eine |
| elektronische Fassung der Klage oder des Antrags wird gleichzeitig an | elektronische Fassung der Klage oder des Antrags wird gleichzeitig an |
| das Auditorat an die auf der Website des Rates angegebene | das Auditorat an die auf der Website des Rates angegebene |
| E-Mail-Adresse der Kanzlei gesandt. | E-Mail-Adresse der Kanzlei gesandt. |
| § 3 - Natürliche oder juristische Personen oder ihre Vertreter, die | § 3 - Natürliche oder juristische Personen oder ihre Vertreter, die |
| die Klage oder den Antrag einreichen, geben eine Adresse in Belgien, | die Klage oder den Antrag einreichen, geben eine Adresse in Belgien, |
| an die der gesamte Briefverkehr zu übermitteln ist, und eine | an die der gesamte Briefverkehr zu übermitteln ist, und eine |
| E-Mail-Adresse an. | E-Mail-Adresse an. |
| Art. 3 - § 1 - Klagen oder Anträge sind in einer der Landessprachen | Art. 3 - § 1 - Klagen oder Anträge sind in einer der Landessprachen |
| einzureichen. | einzureichen. |
| Einer Klage oder einem Antrag beigefügte Schriftstücke sind in der | Einer Klage oder einem Antrag beigefügte Schriftstücke sind in der |
| Originalsprache einzureichen. Handelt es sich hierbei nicht um eine | Originalsprache einzureichen. Handelt es sich hierbei nicht um eine |
| der Landessprachen oder um Englisch, so kann der Auditor oder der Rat | der Landessprachen oder um Englisch, so kann der Auditor oder der Rat |
| von den natürlichen oder juristischen Personen, die die Klage oder den | von den natürlichen oder juristischen Personen, die die Klage oder den |
| Antrag einreichen, die Übersetzung aller Anlagen oder eines Teils | Antrag einreichen, die Übersetzung aller Anlagen oder eines Teils |
| davon verlangen. | davon verlangen. |
| § 2 - Klagen und Anträge sind ausführlich; die Wettbewerbspraktiken, | § 2 - Klagen und Anträge sind ausführlich; die Wettbewerbspraktiken, |
| die im Gesetz und in den Artikeln 81 und 82 des EG-Vertrags in | die im Gesetz und in den Artikeln 81 und 82 des EG-Vertrags in |
| Anwendung der Verordnung 1/2003 erwähnt sind, werden deutlich darin | Anwendung der Verordnung 1/2003 erwähnt sind, werden deutlich darin |
| beschrieben. | beschrieben. |
| Wenn die Klage oder der Antrag vertrauliche Auskünfte enthält, ist | Wenn die Klage oder der Antrag vertrauliche Auskünfte enthält, ist |
| eine nicht vertrauliche Fassung beigefügt. | eine nicht vertrauliche Fassung beigefügt. |
| Klagen und Anträge werden durch relevante beweiskräftige Unterlagen, | Klagen und Anträge werden durch relevante beweiskräftige Unterlagen, |
| über die der Kläger oder der Antragsteller verfügt, untermauert. | über die der Kläger oder der Antragsteller verfügt, untermauert. |
| Art. 4 - Die Kanzlei stellt umgehend eine Empfangsbestätigung für die | Art. 4 - Die Kanzlei stellt umgehend eine Empfangsbestätigung für die |
| gemäss vorliegendem Erlass eingereichten Klagen und Anträge aus. Auf | gemäss vorliegendem Erlass eingereichten Klagen und Anträge aus. Auf |
| der Empfangsbestätigung wird die Eintragungsnummer der Klage oder des | der Empfangsbestätigung wird die Eintragungsnummer der Klage oder des |
| Antrags angegeben. | Antrags angegeben. |
| Sobald die Akte einem Auditor zugeteilt ist, teilt die Kanzlei den | Sobald die Akte einem Auditor zugeteilt ist, teilt die Kanzlei den |
| natürlichen oder juristischen Personen oder ihren Vertretern, die die | natürlichen oder juristischen Personen oder ihren Vertretern, die die |
| Klage oder den Antrag eingereicht haben, per gewöhnliche Post, per Fax | Klage oder den Antrag eingereicht haben, per gewöhnliche Post, per Fax |
| oder per Mail die Kontaktinformationen des Auditors mit. | oder per Mail die Kontaktinformationen des Auditors mit. |
| Art. 5 - § 1 - Die Bestimmungen der Artikel 2 § 2 bis 4 sind anwendbar | Art. 5 - § 1 - Die Bestimmungen der Artikel 2 § 2 bis 4 sind anwendbar |
| auf die in Artikel 62 des Gesetzes erwähnten Anträge auf vorläufige | auf die in Artikel 62 des Gesetzes erwähnten Anträge auf vorläufige |
| Massnahmen. | Massnahmen. |
| § 2 - In den Anträgen auf vorläufige Massnahmen wird deutlich | § 2 - In den Anträgen auf vorläufige Massnahmen wird deutlich |
| angegeben, inwiefern es notwendig ist, eine Lage zu vermeiden, in der | angegeben, inwiefern es notwendig ist, eine Lage zu vermeiden, in der |
| Unternehmen, deren Interessen durch diese Praktiken beeinträchtigt | Unternehmen, deren Interessen durch diese Praktiken beeinträchtigt |
| werden, schwerer, unmittelbarer und nicht wiedergutzumachender Schaden | werden, schwerer, unmittelbarer und nicht wiedergutzumachender Schaden |
| droht oder in der dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse geschadet | droht oder in der dem allgemeinen wirtschaftlichen Interesse geschadet |
| wird. Nachweise, die dem Präsidenten des Rates erlauben, diese | wird. Nachweise, die dem Präsidenten des Rates erlauben, diese |
| Massnahmen zu ergreifen, sind in der Anlage beigefügt. | Massnahmen zu ergreifen, sind in der Anlage beigefügt. |
| Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 22. Januar 1998 über die | Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 22. Januar 1998 über die |
| Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli | Einreichung der in Artikel 23 § 1 Buchstaben c) und d) des am 1. Juli |
| 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | 1999 koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
| Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge, abgeändert durch den |
| Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999, wird aufgehoben. | Königlichen Erlass vom 28. Dezember 1999, wird aufgehoben. |
| Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Oktober 2006. | Art. 7 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. Oktober 2006. |
| Art. 8 - Unser Minister der Wirtschaft ist mit der Ausführung des | Art. 8 - Unser Minister der Wirtschaft ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Oktober 2006 | Gegeben zu Châteauneuf-de-Grasse, den 31. Oktober 2006 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |
| Anlage | Anlage |
| Formblatt PK/VMP (1) | Formblatt PK/VMP (1) |
| Einreichung einer Klage oder eines Antrags gemäss Artikel 44 § 1 Nr. 2 | Einreichung einer Klage oder eines Antrags gemäss Artikel 44 § 1 Nr. 2 |
| und 3 des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den Schutz | und 3 des am 15. September 2006 koordinierten Gesetzes über den Schutz |
| des wirtschaftlichen Wettbewerbs | des wirtschaftlichen Wettbewerbs |
| In diesem Formblatt ist angegeben, welche Informationen bei | In diesem Formblatt ist angegeben, welche Informationen bei |
| Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim Auditorat gemäss dem | Einreichung einer Klage oder eines Antrags beim Auditorat gemäss dem |
| am 15. September 2006 koordinierten Gesetz über den Schutz des | am 15. September 2006 koordinierten Gesetz über den Schutz des |
| wirtschaftlichen Wettbewerbs und dem Königlichen Erlass vom 31. | wirtschaftlichen Wettbewerbs und dem Königlichen Erlass vom 31. |
| Oktober 2006 über die Einreichung einer Klage oder eines Antrags, dem | Oktober 2006 über die Einreichung einer Klage oder eines Antrags, dem |
| dieses Formblatt beigefügt ist, übermittelt werden müssen. Der | dieses Formblatt beigefügt ist, übermittelt werden müssen. Der |
| Wortlaut dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse kann der | Wortlaut dieses Gesetzes und seiner Ausführungserlasse kann der |
| Internetseite « Wettbewerb »/« concurrence »/ »mededinging » der | Internetseite « Wettbewerb »/« concurrence »/ »mededinging » der |
| Website des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie | Website des FÖD Wirtschaft, KMB, Mittelstand und Energie |
| (http://www.economie.fgov.be) oder der Website des Wettbewerbsrates | (http://www.economie.fgov.be) oder der Website des Wettbewerbsrates |
| entnommen werden. Sie finden ebenfalls auf diesen Websiten die Adresse | entnommen werden. Sie finden ebenfalls auf diesen Websiten die Adresse |
| der Kanzlei des Auditorats. | der Kanzlei des Auditorats. |
| I. Angaben zum Kläger oder Antragsteller und zu dem/den Unternehmen | I. Angaben zum Kläger oder Antragsteller und zu dem/den Unternehmen |
| oder Unternehmensvereinigungen, die den Anlass zur Klage oder zum | oder Unternehmensvereinigungen, die den Anlass zur Klage oder zum |
| Antrag bilden | Antrag bilden |
| 1. Geben Sie die vollständigen Personalien der natürlichen Person | 1. Geben Sie die vollständigen Personalien der natürlichen Person |
| beziehungsweise die vollständige Bezeichnung und Adresse der | beziehungsweise die vollständige Bezeichnung und Adresse der |
| juristischen Person an, die die Klage erhebt oder den Antrag | juristischen Person an, die die Klage erhebt oder den Antrag |
| einreicht. Handelt es sich bei dem Kläger oder dem Antragsteller um | einreicht. Handelt es sich bei dem Kläger oder dem Antragsteller um |
| ein Unternehmen, geben Sie die Unternehmensgruppe an, zu der das | ein Unternehmen, geben Sie die Unternehmensgruppe an, zu der das |
| Unternehmen gehört, und beschreiben Sie kurz Art und Umfang seiner | Unternehmen gehört, und beschreiben Sie kurz Art und Umfang seiner |
| Geschäftstätigkeiten. Geben Sie eine Kontaktperson an (Telefonnummer, | Geschäftstätigkeiten. Geben Sie eine Kontaktperson an (Telefonnummer, |
| Post- und E-Mail-Adresse), die weitere Auskünfte erteilen kann. | Post- und E-Mail-Adresse), die weitere Auskünfte erteilen kann. |
| 2. Geben Sie das/die Unternehmen oder die Unternehmensvereinigungen | 2. Geben Sie das/die Unternehmen oder die Unternehmensvereinigungen |
| an, gegen dessen/deren Verhalten sich die Klage oder der Antrag | an, gegen dessen/deren Verhalten sich die Klage oder der Antrag |
| richtet, einschliesslich aller verfügbaren Informationen über die | richtet, einschliesslich aller verfügbaren Informationen über die |
| Unternehmensgruppe, zu der dieses/diese Unternehmen gehört/gehören, | Unternehmensgruppe, zu der dieses/diese Unternehmen gehört/gehören, |
| und Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten. Geben Sie an, in | und Art und Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten. Geben Sie an, in |
| welchem Verhältnis der Kläger oder Antragsteller zu dem/den | welchem Verhältnis der Kläger oder Antragsteller zu dem/den |
| Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung steht, gegen das/die sich | Unternehmen oder der Unternehmensvereinigung steht, gegen das/die sich |
| die Klage oder der Antrag richtet (zum Beispiel Kunde, Wettbewerber). | die Klage oder der Antrag richtet (zum Beispiel Kunde, Wettbewerber). |
| II. Angaben zum mutmasslichen Verstoss und Beweismittel | II. Angaben zum mutmasslichen Verstoss und Beweismittel |
| 3. Geben Sie eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem | 3. Geben Sie eine ausführliche Darstellung des Sachverhalts, aus dem |
| sich Ihrer Meinung nach ergibt, dass ein Verstoss gegen Artikel 2 oder | sich Ihrer Meinung nach ergibt, dass ein Verstoss gegen Artikel 2 oder |
| 3 des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und | 3 des Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs und |
| gegebenenfalls gegen Artikel 81 oder 82 des EG-Vertrags vorliegt. | gegebenenfalls gegen Artikel 81 oder 82 des EG-Vertrags vorliegt. |
| Geben Sie insbesondere an, welcher Art die Produkte sind (Waren oder | Geben Sie insbesondere an, welcher Art die Produkte sind (Waren oder |
| Dienstleistungen), die vom mutmasslichen Verstoss betroffen sind, und | Dienstleistungen), die vom mutmasslichen Verstoss betroffen sind, und |
| erläutern Sie die diese Produkte betreffenden Handelsbeziehungen. | erläutern Sie die diese Produkte betreffenden Handelsbeziehungen. |
| Legen Sie alle verfügbaren Angaben über Vereinbarungen oder | Legen Sie alle verfügbaren Angaben über Vereinbarungen oder |
| Verhaltensweisen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen vor, | Verhaltensweisen von Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen vor, |
| auf die sich die Klage oder der Antrag bezieht. Geben Sie nach | auf die sich die Klage oder der Antrag bezieht. Geben Sie nach |
| Möglichkeit die Marktstellung der von dieser Klage oder diesem Antrag | Möglichkeit die Marktstellung der von dieser Klage oder diesem Antrag |
| betroffenen Unternehmen an. | betroffenen Unternehmen an. |
| 4. Legen Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen vor, die sich auf den | 4. Legen Sie alle Ihnen vorliegenden Unterlagen vor, die sich auf den |
| in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt beziehen oder | in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt beziehen oder |
| mit ihm in Verbindung stehen (zum Beispiel Texte von Vereinbarungen, | mit ihm in Verbindung stehen (zum Beispiel Texte von Vereinbarungen, |
| Verhandlungs- oder Sitzungsprotokolle, Geschäftsbedingungen, | Verhandlungs- oder Sitzungsprotokolle, Geschäftsbedingungen, |
| Geschäftsunterlagen, Rundschreiben, Korrespondenz, Notizen von | Geschäftsunterlagen, Rundschreiben, Korrespondenz, Notizen von |
| Telefongesprächen...). Geben Sie Name und Adresse der Personen an, die | Telefongesprächen...). Geben Sie Name und Adresse der Personen an, die |
| den in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt bezeugen | den in der Klage oder dem Antrag dargestellten Sachverhalt bezeugen |
| können, insbesondere auch der Personen, die vom behaupteten Verstoss | können, insbesondere auch der Personen, die vom behaupteten Verstoss |
| betroffen sind. Legen Sie Statistiken oder andere verfügbare Daten | betroffen sind. Legen Sie Statistiken oder andere verfügbare Daten |
| vor, die sich auf den dargestellten Sachverhalt beziehen, insbesondere | vor, die sich auf den dargestellten Sachverhalt beziehen, insbesondere |
| wenn sie Aufschluss über Marktentwicklung geben (zum Beispiel | wenn sie Aufschluss über Marktentwicklung geben (zum Beispiel |
| Informationen über Preise und Preistendenzen, Marktzutrittsschranken | Informationen über Preise und Preistendenzen, Marktzutrittsschranken |
| für neue Anbieter usw.). | für neue Anbieter usw.). |
| 5. Geben Sie nach Ihrer Einschätzung den räumlichen Einzugsbereich des | 5. Geben Sie nach Ihrer Einschätzung den räumlichen Einzugsbereich des |
| mutmasslichen Verstosses an und erläutern Sie, soweit dies nicht | mutmasslichen Verstosses an und erläutern Sie, soweit dies nicht |
| offensichtlich ist, in welchem Umfang der Handel in Belgien oder | offensichtlich ist, in welchem Umfang der Handel in Belgien oder |
| zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft durch das | zwischen den Mitgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft durch das |
| beanstandete Verfahren beeinträchtigt werden kann. | beanstandete Verfahren beeinträchtigt werden kann. |
| III. Ziel der Klage beziehungsweise des Antrags bei der belgischen | III. Ziel der Klage beziehungsweise des Antrags bei der belgischen |
| Wettbewerbsbehörde und berechtigtes Interesse | Wettbewerbsbehörde und berechtigtes Interesse |
| 6. Erläutern Sie, welche Ziele Sie mit Ihrer Klage beziehungsweise | 6. Erläutern Sie, welche Ziele Sie mit Ihrer Klage beziehungsweise |
| Ihrem Antrag verfolgen beziehungsweise was Sie von dem Vorgehen der | Ihrem Antrag verfolgen beziehungsweise was Sie von dem Vorgehen der |
| belgischen Wettbewerbsbehörde erwarten. | belgischen Wettbewerbsbehörde erwarten. |
| 7. Legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie als Kläger oder | 7. Legen Sie dar, aus welchen Gründen Sie als Kläger oder |
| Antragsteller ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 44 § 1 | Antragsteller ein berechtigtes Interesse im Sinne von Artikel 44 § 1 |
| Nr. 2 des Gesetzes geltend machen. Erläutern Sie insbesondere, in | Nr. 2 des Gesetzes geltend machen. Erläutern Sie insbesondere, in |
| welcher Weise Sie von dem beanstandeten Verhalten betroffen sind und | welcher Weise Sie von dem beanstandeten Verhalten betroffen sind und |
| wie die belgische Wettbewerbsbehörde durch ihr Tätigwerden Ihrer | wie die belgische Wettbewerbsbehörde durch ihr Tätigwerden Ihrer |
| Ansicht nach den behaupteten Missstand beseitigen kann. | Ansicht nach den behaupteten Missstand beseitigen kann. |
| IV. Verfahren vor nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden | IV. Verfahren vor nationalen Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden |
| oder Gerichten oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden oder | oder Gerichten oder Wettbewerbsbehörden, Regulierungsbehörden oder |
| Gerichten der Gemeinschaft | Gerichten der Gemeinschaft |
| 8. Geben Sie an, ob Sie sich in derselben Sache oder einer eng damit | 8. Geben Sie an, ob Sie sich in derselben Sache oder einer eng damit |
| verbundenen anderen Sache bereits an eine andere Wettbewerbsbehörde | verbundenen anderen Sache bereits an eine andere Wettbewerbsbehörde |
| gewandt und/oder ein Verfahren vor einem nationalen Gericht oder | gewandt und/oder ein Verfahren vor einem nationalen Gericht oder |
| Gemeinschaftsgericht angestrengt haben. Wenn ja, geben Sie genau an, | Gemeinschaftsgericht angestrengt haben. Wenn ja, geben Sie genau an, |
| an welche Wettbewerbs-, Regulierungs- oder Gerichtsbehörde Sie sich | an welche Wettbewerbs-, Regulierungs- oder Gerichtsbehörde Sie sich |
| gewandt haben, welche Eingaben Sie bei dieser Behörde gemacht haben | gewandt haben, welche Eingaben Sie bei dieser Behörde gemacht haben |
| und gegebenenfalls welcher Beschluss gefasst wurde. | und gegebenenfalls welcher Beschluss gefasst wurde. |
| Der Unterzeichnete erklärt, dass er die Angaben in dem Formblatt und | Der Unterzeichnete erklärt, dass er die Angaben in dem Formblatt und |
| in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht | in den beigefügten Anlagen nach bestem Wissen und Gewissen gemacht |
| hat. | hat. |
| Datum und Unterschrift | Datum und Unterschrift |
| _______ | _______ |
| Fussnote | Fussnote |
| (1) Unzutreffendes bitte streichen: PK = Klage, VMP = vorläufige | (1) Unzutreffendes bitte streichen: PK = Klage, VMP = vorläufige |
| Massnahme. | Massnahme. |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. Oktober 2006 über die Einreichung | Gesehen, um Unserem Erlass vom 31. Oktober 2006 über die Einreichung |
| der in Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 | der in Artikel 44 § 1 Nr. 2 und 3 des am 15. September 2006 |
| koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen | koordinierten Gesetzes über den Schutz des wirtschaftlichen |
| Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge beigefügt zu werden | Wettbewerbs erwähnten Klagen und Anträge beigefügt zu werden |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| M. VERWILGHEN | M. VERWILGHEN |