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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 30/07/2022
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Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant les modalités d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE
30 JULI 2022. - Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die 30 JUILLET 2022. - Arrêté royal déterminant les modalités
gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des
het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13
van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction
- Duitse vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 30 juli 2022 tot bepaling van de voorwaarden die gelden l'arrêté royal du 30 juillet 2022 déterminant les modalités
voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des
kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13
de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie juin 2005 relative aux communications électroniques (Moniteur belge du
(Belgisch Staatsblad van 3 oktober 2022). 3 octobre 2022).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für 30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für
die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der
Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13.
Juni 2005 über die elektronische Kommunikation Juni 2005 über die elektronische Kommunikation
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische
Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5, Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5,
eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des
europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur
Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen
Kommunikation; Kommunikation;
Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und
Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022; Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21.
April 2022; April 2022;
Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für
Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022
organisiert wurde; organisiert wurde;
Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022, Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die 1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die
elektronische Kommunikation, elektronische Kommunikation,
2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der 2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der
Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen
hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder
SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die
für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl
Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben. Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben.
Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit
zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt, zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt,
der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst
eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf
Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden
Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene
Nummer an einen anderen Betreiber überträgt. Nummer an einen anderen Betreiber überträgt.
Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber
Folgendes: Folgendes:
1. Identifizierung des Teilnehmers, 1. Identifizierung des Teilnehmers,
2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich 2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich
Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen
Bedingungen gibt. Bedingungen gibt.
Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene
Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag
einreichen kann. einreichen kann.
Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle
gleich sein. gleich sein.
Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise
erfolgen, unter anderem: erfolgen, unter anderem:
1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer, 1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer,
2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen 2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen
Betreiber möglich ist. Betreiber möglich ist.
Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht
der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer
durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der
Barrückzahlung. Barrückzahlung.
Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer
Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner
Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen. Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen.
Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der
abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei
Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen
Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei
Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen. Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen.
Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten
für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR
festgelegt. festgelegt.
Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar. Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar.
Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche
und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die
Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die
berechnet werden können. berechnet werden können.
Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022 Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Fernmeldewesens Die Ministerin des Fernmeldewesens
P. DE SUTTER P. DE SUTTER
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