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Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. - Duitse vertaling | Arrêté royal déterminant les modalités d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE | SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE |
30 JULI 2022. - Koninklijk besluit tot bepaling van de voorwaarden die | 30 JUILLET 2022. - Arrêté royal déterminant les modalités |
gelden voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in | d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des |
het kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, | articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 |
van de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie. | juin 2005 relative aux communications électroniques. - Traduction |
- Duitse vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 30 juli 2022 tot bepaling van de voorwaarden die gelden | l'arrêté royal du 30 juillet 2022 déterminant les modalités |
voor de terugbetaling van de eventuele resterende tegoeden in het | d'application du remboursement des avoirs éventuels dans le cadre des |
kader van artikelen 11, § 7, zesde lid, en 111/2, § 1, vijfde lid, van | articles 11, § 7, alinéa 6 et 111/2, § 1, alinéa 5, de la loi du 13 |
de wet van 13 juni 2005 betreffende de elektronische communicatie | juin 2005 relative aux communications électroniques (Moniteur belge du |
(Belgisch Staatsblad van 3 oktober 2022). | 3 octobre 2022). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für | 30. JULI 2022 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Modalitäten für |
die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der | die Anwendung der Erstattung etwaiger Restguthaben im Rahmen der |
Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. | Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5 des Gesetzes vom 13. |
Juni 2005 über die elektronische Kommunikation | Juni 2005 über die elektronische Kommunikation |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische | Aufgrund des Gesetzes vom 13. Juni 2005 über die elektronische |
Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5, | Kommunikation, der Artikel 11 § 7 Absatz 6 und 111/2 § 1 Absatz 5, |
eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des | eingefügt durch das Gesetz vom 21. Dezember 2021 zur Umsetzung des |
europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur | europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und zur |
Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen | Abänderung diverser Bestimmungen im Bereich der elektronischen |
Kommunikation; | Kommunikation; |
Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und | Aufgrund des Vorschlags des Belgischen Instituts für Post- und |
Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022; | Fernmeldewesen vom 18. Januar 2022; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 6. April 2022; |
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. | Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. |
April 2022; | April 2022; |
Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für | Aufgrund der öffentlichen Anhörung, die vom Belgischen Institut für |
Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 | Post- und Fernmeldewesen vom 1. Februar 2022 bis zum 4. März 2022 |
organisiert wurde; | organisiert wurde; |
Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022, | Aufgrund des Gutachtens 71.479/4 des Staatsrates vom 2. Juni 2022, |
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. |
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens | Auf Vorschlag der Ministerin des Fernmeldewesens |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die | 1. "Gesetz vom 13. Juni 2005": das Gesetz vom 13. Juni 2005 über die |
elektronische Kommunikation, | elektronische Kommunikation, |
2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der | 2. "etwaigem Restguthaben": das nicht abgelaufene Guthaben, das der |
Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen | Teilnehmer tatsächlich durch eine finanzielle Transaktion aufgeladen |
hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder | hat, um die Dienste des Betreibers zu benutzen, ob Anruf-, Daten- oder |
SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die | SMS-Guthaben, mit Ausnahme von vorausbezahlten Pauschalbeträgen, die |
für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl | für einen bestimmten Zeitraum Anspruch auf eine bestimmte Anzahl |
Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben. | Gesprächsminuten oder ein bestimmtes Datenvolumen geben. |
Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit | Art. 2 - Wenn der Teilnehmer einen für die Öffentlichkeit |
zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt, | zugänglichen, vorausbezahlten elektronischen Mobilfunkdienst verlässt, |
der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst | der kein nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst |
eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf | eines Betreibers ist, hat der Teilnehmer auf Antrag Anspruch auf |
Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden | Erstattung des etwaigen Restguthabens seitens des abgebenden |
Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene | Betreibers, wenn er gleichzeitig die mit diesem Dienst verbundene |
Nummer an einen anderen Betreiber überträgt. | Nummer an einen anderen Betreiber überträgt. |
Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber | Art. 3 - Hinsichtlich der Erstattung überprüft der abgebende Betreiber |
Folgendes: | Folgendes: |
1. Identifizierung des Teilnehmers, | 1. Identifizierung des Teilnehmers, |
2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich | 2. Anspruch auf Erstattung und ob die geforderten Beträge tatsächlich |
Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen | Restguthaben sind und es keinen Betrug hinsichtlich der allgemeinen |
Bedingungen gibt. | Bedingungen gibt. |
Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene | Art. 4 - Der abgebende Betreiber muss mindestens zwei verschiedene |
Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag | Kanäle anbieten, damit der Teilnehmer seinen Erstattungsantrag |
einreichen kann. | einreichen kann. |
Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle | Die Lösung für die Erstattung kann für jeden dieser beiden Kanäle |
gleich sein. | gleich sein. |
Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise | Art. 5 - Die Erstattung kann auf die vom Teilnehmer bevorzugte Weise |
erfolgen, unter anderem: | erfolgen, unter anderem: |
1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer, | 1. per Banküberweisung auf eine europäische Bankkontonummer, |
2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen | 2. per Gutschrift der Bankkarte, wenn dies für den vorherigen |
Betreiber möglich ist. | Betreiber möglich ist. |
Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht | Verfügt der Teilnehmer über keine europäische Bankkontonummer, sucht |
der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer | der vorherige Betreiber in Absprache mit dem Teilnehmer nach einer |
durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der | durchführbaren Lösung für die Erstattung, mit Ausnahme der |
Barrückzahlung. | Barrückzahlung. |
Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer | Art. 6 - Der Teilnehmer muss seinen Erstattungsantrag innerhalb einer |
Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner | Frist von einem Monat ab dem Tag der tatsächlichen Übertragung seiner |
Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen. | Nummer an den aufnehmenden Betreiber einreichen. |
Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der | Art. 7 - Hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Erstattung, nimmt der |
abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei | abgebende Betreiber diese Erstattung innerhalb einer Frist von zwei |
Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen | Wochen ab dem Zeitpunkt vor, zu dem die in Artikel 3 vorgeschriebenen |
Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei | Überprüfungen durchgeführt worden sind, wobei sie die Dauer von zwei |
Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen. | Wochen ab dem Erstattungsantrag nicht überschreiten dürfen. |
Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten | Art. 8 - Der Betrag der vom Teilnehmer geschuldeten Verwaltungskosten |
für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR | für die Bearbeitung des Erstattungsantrags wird auf höchstens 5 EUR |
festgelegt. | festgelegt. |
Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar. | Die MwSt. ist auf diesen Betrag nicht anwendbar. |
Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche | Art. 9 - Die Betreiber veröffentlichen auf ihrer Website auf deutliche |
und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die | und leicht zugängliche Weise die Einzelheiten des Verfahrens und die |
Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die | Bedingungen für die Erstattung einschließlich der Kosten, die |
berechnet werden können. | berechnet werden können. |
Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner | Art. 10 - Vorliegender Erlass tritt drei Monate nach seiner |
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der | Art. 11 - Der für Fernmeldewesen zuständige Minister ist mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022 | Gegeben zu Ile d'Yeu, den 30. Juli 2022 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Fernmeldewesens | Die Ministerin des Fernmeldewesens |
P. DE SUTTER | P. DE SUTTER |