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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 27/11/2015
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Koninklijk besluit tot uitvoering van de wet betreffende de politie over het wegverkeer, gecoördineerd op 16 maart 1968, wat betreft de speekselanalyse en de bloedproef bij het sturen onder invloed van bepaalde psychotrope stoffen en de erkenning van de laboratoria. - Duitse vertaling Arrêté royal portant exécution de la loi relative à la police de la circulation routière, coordonnée le 16 mars 1968, en ce qui concerne l'analyse salivaire et le prélèvement sanguin dans le cadre de la conduite sous l'influence de certaines substances psychotropes ainsi que l'agrément des laboratoires. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST JUSTITIE FEDERALE OVERHEIDSDIENST SERVICE PUBLIC FEDERAL JUSTICE SERVICE PUBLIC FEDERAL SANTE PUBLIQUE,
VOLKSGEZONDHEID, VEILIGHEID VAN DE VOEDSELKETEN EN LEEFMILIEU FEDERALE SECURITE DE LA CHAINE ALIMENTAIRE ET ENVIRONNEMENT SERVICE PUBLIC
OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN FEDERALE OVERHEIDSDIENST MOBILITEIT FEDERAL INTERIEUR SERVICE PUBLIC FEDERAL MOBILITE ET TRANSPORTS
EN VERVOER FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE
27 NOVEMBER 2015. - Koninklijk besluit tot uitvoering van de wet 27 NOVEMBRE 2015. - Arrêté royal portant exécution de la loi relative
betreffende de politie over het wegverkeer, gecoördineerd op 16 maart à la police de la circulation routière, coordonnée le 16 mars 1968, en
1968, wat betreft de speekselanalyse en de bloedproef bij het sturen ce qui concerne l'analyse salivaire et le prélèvement sanguin dans le
onder invloed van bepaalde psychotrope stoffen en de erkenning van de cadre de la conduite sous l'influence de certaines substances
laboratoria. - Duitse vertaling psychotropes ainsi que l'agrément des laboratoires. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 27 november 2015 tot uitvoering van de wet betreffende de l'arrêté royal du 27 novembre 2015 portant exécution de la loi
politie over het wegverkeer, gecoördineerd op 16 maart 1968, wat relative à la police de la circulation routière, coordonnée le 16 mars
betreft de speekselanalyse en de bloedproef bij het sturen onder 1968, en ce qui concerne l'analyse salivaire et le prélèvement sanguin
invloed van bepaalde psychotrope stoffen en de erkenning van de dans le cadre de la conduite sous l'influence de certaines substances
laboratoria (Belgisch Staatsblad van 30 november 2015), met inachtneming van het bijbehorende erratum (Belgisch Staatsblad van 1 februari 2016, p. 7317). Deze vertaling is opgemaakt door de Vertaaldienst van de Federale Overheidsdienst Mobiliteit en Vervoer in Brussel. Der folgende Text ist die deutsche Übersetzung des Königlichen Erlasses vom 27. November 2015 zur Ausführung des am 16. März 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei bezüglich der Speichelanalyse und der Blutentnahme im Rahmen des Fahrens unter Einfluss von gewissen psychotropen Substanzen sowie der Zulassung der Labore, unter Berücksichtigung des dazugehörigen Erratums (Belgisches Staatsblatt vom 1. Februar 2016, S. 7317). Diese Übersetzung ist vom Übersetzungsdienst des Föderalen Öffentlichen Dienstes Mobilität und Transportwesen in Brüssel erstellt worden. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST psychotropes ainsi que l'agrément des laboratoires (Moniteur belge du 30 novembre 2015), avec prise en compte de l'erratum correspondant (Moniteur belge du 1er février 2016, p. 7317). Cette traduction a été établie par le Service de traduction du Service public fédéral Mobilité et Transports à Bruxelles. FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT, VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT,
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES, FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST MOBILITÄT UND TRANSPORTWESEN UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE
27. NOVEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Ausführung des am 16. März 27. NOVEMBER 2015 - Königlicher Erlass zur Ausführung des am 16. März
1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei bezüglich 1968 koordinierten Gesetzes über die Straßenverkehrspolizei bezüglich
der Speichelanalyse und der Blutentnahme im Rahmen des Fahrens unter der Speichelanalyse und der Blutentnahme im Rahmen des Fahrens unter
Einfluss von gewissen psychotropen Substanzen sowie der Zulassung der Einfluss von gewissen psychotropen Substanzen sowie der Zulassung der
Labore Labore
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
das Fahren unter Einfluss von anderen Substanzen als Alkohol wurde zum das Fahren unter Einfluss von anderen Substanzen als Alkohol wurde zum
ersten Mal durch das Gesetz vom 16. März 1999 zur Abänderung des ersten Mal durch das Gesetz vom 16. März 1999 zur Abänderung des
Gesetzes vom 16. März 1968 unter Strafe gestellt. Gesetzes vom 16. März 1968 unter Strafe gestellt.
Auf Grundlage desselben Gesetzes ist der König dazu ermächtigt, die Auf Grundlage desselben Gesetzes ist der König dazu ermächtigt, die
Modalitäten der Blutentnahme festzulegen im Hinblick auf die Modalitäten der Blutentnahme festzulegen im Hinblick auf die
Feststellung des Vorhandenseins dieser Substanzen. Hieraus entstand Feststellung des Vorhandenseins dieser Substanzen. Hieraus entstand
der Königliche Erlass vom 4. Juni 1999 über die Blutentnahme im der Königliche Erlass vom 4. Juni 1999 über die Blutentnahme im
Hinblick auf die Bestimmung des Gehalts an anderen Substanzen als Hinblick auf die Bestimmung des Gehalts an anderen Substanzen als
Alkohol, die die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs beeinflussen. Alkohol, die die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs beeinflussen.
Eine Revision des Gesetzes war geboten aufgrund der zeitaufwendigen Eine Revision des Gesetzes war geboten aufgrund der zeitaufwendigen
und umständlichen Verfahren bezüglich der Urintests. Der technische und umständlichen Verfahren bezüglich der Urintests. Der technische
Fortschritt, der inzwischen im Bereich der Feststellung von Drogen Fortschritt, der inzwischen im Bereich der Feststellung von Drogen
über eine Speichelentnahme erzielt wurde, gab hierzu Anlass. über eine Speichelentnahme erzielt wurde, gab hierzu Anlass.
Die Gesetze vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei wurden Die Gesetze vom 16. März 1968 über die Straßenverkehrspolizei wurden
seitdem bezüglich des Drogentests ein zweites Mal abgeändert durch das seitdem bezüglich des Drogentests ein zweites Mal abgeändert durch das
Gesetz vom 31. Juli 2009 zur Einführung von Drogenspeicheltests im Gesetz vom 31. Juli 2009 zur Einführung von Drogenspeicheltests im
Straßenverkehr. Straßenverkehr.
Aufgrund des letztgenannten Gesetzes wird der König außerdem dazu Aufgrund des letztgenannten Gesetzes wird der König außerdem dazu
ermächtigt, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen zur Regelung der ermächtigt, zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen zur Regelung der
Speichelanalyse. Der König bestimmt unter anderem die Modalitäten für Speichelanalyse. Der König bestimmt unter anderem die Modalitäten für
die Entnahme, Aufbewahrung und Analyse des Speichels sowie die die Entnahme, Aufbewahrung und Analyse des Speichels sowie die
Zulassung der Labore. Zulassung der Labore.
Der König wird jedoch zunächst vorläufige Zulassungen vornehmen; und Der König wird jedoch zunächst vorläufige Zulassungen vornehmen; und
dies nach Gutachten der BELAC. Aus wissenschaftlichen und praktischen dies nach Gutachten der BELAC. Aus wissenschaftlichen und praktischen
Gründen ist ein Verfahren der vorläufigen Zulassung vorzusehen. In Gründen ist ein Verfahren der vorläufigen Zulassung vorzusehen. In
Ermangelung dessen, wird die Kontinuität der Beweiskraft vor Ort Ermangelung dessen, wird die Kontinuität der Beweiskraft vor Ort
während 18 Monaten nicht mehr gewährleistet werden können. Zusätzliche während 18 Monaten nicht mehr gewährleistet werden können. Zusätzliche
Kommentare hierzu werden im Kapitel bezüglich der Zulassungen gegeben. Kommentare hierzu werden im Kapitel bezüglich der Zulassungen gegeben.
Diese ergänzenden Vorschriften müssten in den oben genannten Diese ergänzenden Vorschriften müssten in den oben genannten
Königlichen Erlass vom 4. Juni 1999 eingefügt werden. Königlichen Erlass vom 4. Juni 1999 eingefügt werden.
Gesetzgebungstechnisch führte dies jedoch zu Problemen, was folglich Gesetzgebungstechnisch führte dies jedoch zu Problemen, was folglich
gewiss die Lesbarkeit und die Durchsetzbarkeit des Erlasses gewiss die Lesbarkeit und die Durchsetzbarkeit des Erlasses
beeinträchtigt hätte. Deshalb wurde entschieden, den oben genannten beeinträchtigt hätte. Deshalb wurde entschieden, den oben genannten
Erlass aufzuheben und seinen Text in einer neuen strukturierten und Erlass aufzuheben und seinen Text in einer neuen strukturierten und
chronologischen Gesamtheit zu übernehmen und gleichzeitig für eine chronologischen Gesamtheit zu übernehmen und gleichzeitig für eine
größtmögliche Einheitlichkeit auf terminologischer und praktischer größtmögliche Einheitlichkeit auf terminologischer und praktischer
Ebene zwischen der Speichelentnahme und der Blutentnahme zu sorgen. Ebene zwischen der Speichelentnahme und der Blutentnahme zu sorgen.
Die von der Finanzinspektion angeführten Bemerkungen in ihren diversen Die von der Finanzinspektion angeführten Bemerkungen in ihren diversen
Gutachten und vom Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 54.451/4 wurden Gutachten und vom Staatsrat in seinem Gutachten Nr. 54.451/4 wurden
ebenfalls größtenteils berücksichtigt. ebenfalls größtenteils berücksichtigt.
Der neue Königliche Erlass ist in fünf Kapitel aufgeteilt, nämlich: Der neue Königliche Erlass ist in fünf Kapitel aufgeteilt, nämlich:
- Kapitel 1 - Definitionen und allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 9); - Kapitel 1 - Definitionen und allgemeine Bestimmungen (Art. 1 - 9);
- Kapitel 2 - Spezifische Bestimmungen bezüglich der Speichelprobe - Kapitel 2 - Spezifische Bestimmungen bezüglich der Speichelprobe
(Art. 10 - 13); (Art. 10 - 13);
- Kapitel 3 - Spezifische Bestimmungen bezüglich der Blutentnahme - Kapitel 3 - Spezifische Bestimmungen bezüglich der Blutentnahme
(Art. 14 - 17); (Art. 14 - 17);
- Kapitel 4 - Bestimmungen bezüglich der Zulassung der Labore (Art. 18 - Kapitel 4 - Bestimmungen bezüglich der Zulassung der Labore (Art. 18
- 23); - 23);
- Kapitel 5 - Übergangsvorschriften, Abänderungs- und - Kapitel 5 - Übergangsvorschriften, Abänderungs- und
Aufhebungsbestimmungen (Art. 24 ff.); Aufhebungsbestimmungen (Art. 24 ff.);
- Anlagen 1 bis 4. - Anlagen 1 bis 4.
Kommentar zu den Artikeln Kommentar zu den Artikeln
KAPITEL 1 - Definitionen und allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Definitionen und allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Dieser Artikel beinhaltet die Definitionen. Artikel 1 - Dieser Artikel beinhaltet die Definitionen.
Die in den Punkten 1 bis 4 genannten Definitionen beziehen sich auf Die in den Punkten 1 bis 4 genannten Definitionen beziehen sich auf
die Strafverfolgungsverfahren. die Strafverfolgungsverfahren.
Die Bezeichnung "antragstellende Behörde" wird eingefügt, um eine Die Bezeichnung "antragstellende Behörde" wird eingefügt, um eine
Einheitlichkeit im Text herzustellen. Es handelt sich dabei um die Einheitlichkeit im Text herzustellen. Es handelt sich dabei um die
Magistrate der Staatsanwaltschaft und Gerichtspolizeioffiziere. Magistrate der Staatsanwaltschaft und Gerichtspolizeioffiziere.
Die Bezeichnung "kontrollierte Person" erfordert ebenfalls genauere Die Bezeichnung "kontrollierte Person" erfordert ebenfalls genauere
Angaben. Angaben.
Beim Lesen der neuen Artikel 61bis und 61ter des Gesetzes vom 16. März Beim Lesen der neuen Artikel 61bis und 61ter des Gesetzes vom 16. März
1968 über die Straßenverkehrspolizei, eingefügt durch das Gesetz vom 1968 über die Straßenverkehrspolizei, eingefügt durch das Gesetz vom
31. Juli 2009, wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Speicheltest 31. Juli 2009, wird deutlich, dass der Gesetzgeber den Speicheltest
sowie die Speichel- und Blutentnahme nicht nur für mutmaßlich unter sowie die Speichel- und Blutentnahme nicht nur für mutmaßlich unter
Drogeneinfluss stehende Fahrzeugführer vorsieht. Drogeneinfluss stehende Fahrzeugführer vorsieht.
Sonstige vom Gesetzgeber betreffende Personen sind: der Führer eines Sonstige vom Gesetzgeber betreffende Personen sind: der Führer eines
Reittiers, der mutmaßliche Urheber eines Verkehrsunfalls, die Person, Reittiers, der mutmaßliche Urheber eines Verkehrsunfalls, die Person,
die dazu beigetragen hat, diesen Verkehrsunfall zu verursachen, oder die dazu beigetragen hat, diesen Verkehrsunfall zu verursachen, oder
die Opfer dieses Unfalls ist, der Schulungsbegleiter und die Personen, die Opfer dieses Unfalls ist, der Schulungsbegleiter und die Personen,
die sich dazu anschickten zu führen oder zu begleiten. die sich dazu anschickten zu führen oder zu begleiten.
Als gebräuchliche Bezeichnung für alle oben genannten Personen wurde Als gebräuchliche Bezeichnung für alle oben genannten Personen wurde
"kontrollierte Person" gewählt. "kontrollierte Person" gewählt.
Durch die Verwendung dieses Terms wird dem Gutachten des Durch die Verwendung dieses Terms wird dem Gutachten des
CENTREX-Straßenverkehr und des ständigen Ausschusses für den Schutz CENTREX-Straßenverkehr und des ständigen Ausschusses für den Schutz
des Privatlebens (nachstehend ASP genannt) nachgekommen. des Privatlebens (nachstehend ASP genannt) nachgekommen.
Die Punkte 5 bis 7 betreffen neue Begriffe in diesen Vorschriften und Die Punkte 5 bis 7 betreffen neue Begriffe in diesen Vorschriften und
beziehen sich auf den administrativen Teil des Kapitels IV über die beziehen sich auf den administrativen Teil des Kapitels IV über die
Zulassung der Labore. Zulassung der Labore.
Durch die Einführung dieser Begriffe wird in Kapitel IV deutlich Durch die Einführung dieser Begriffe wird in Kapitel IV deutlich
skizziert, an wen die (vorläufigen) Zulassungsanträge gerichtet werden skizziert, an wen die (vorläufigen) Zulassungsanträge gerichtet werden
und welchem Verwaltungsweg für die (vorläufigen) Zulassungsverfahren und welchem Verwaltungsweg für die (vorläufigen) Zulassungsverfahren
oder die Aussetzung oder den Entzug der Zulassungen, gefolgt werden oder die Aussetzung oder den Entzug der Zulassungen, gefolgt werden
muss. muss.
Die Punkte 8 und 9 beziehen sich auf den technischen Teil, den die Die Punkte 8 und 9 beziehen sich auf den technischen Teil, den die
Labore erfüllen müssen, um zugelassen zu werden. Labore erfüllen müssen, um zugelassen zu werden.
Der Punkt 10 wird dem ersten Abschnitt hinzugefügt, gemäß dem Der Punkt 10 wird dem ersten Abschnitt hinzugefügt, gemäß dem
Gutachten des ASP. Gutachten des ASP.
Artikel 2 - Dieser Artikel wurde übernommen aus dem Text des Artikel 2 - Dieser Artikel wurde übernommen aus dem Text des
Königlichen Erlasses vom 4. Juni 1999 über die Blutentnahme im Königlichen Erlasses vom 4. Juni 1999 über die Blutentnahme im
Hinblick auf die Bestimmung des Gehalts an anderen Substanzen als Hinblick auf die Bestimmung des Gehalts an anderen Substanzen als
Alkohol, die die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs beeinflussen, Alkohol, die die Fähigkeit zum Führen eines Fahrzeugs beeinflussen,
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 2. Juni 2010. Der Bericht abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 2. Juni 2010. Der Bericht
an den König zu oben genanntem Abänderungserlass bleibt folglich der an den König zu oben genanntem Abänderungserlass bleibt folglich der
Referenztext. Hinsichtlich der Anforderung des Arztes zur Durchführung Referenztext. Hinsichtlich der Anforderung des Arztes zur Durchführung
der Blutentnahme wird nun der Text weiter vervollständigt mit der Blutentnahme wird nun der Text weiter vervollständigt mit
Verweisen auf das Gesetz vom 16. März 1968 über die Verweisen auf das Gesetz vom 16. März 1968 über die
Straßenverkehrspolizei, abgeändert durch das Gesetz vom 31. Juli 2009, Straßenverkehrspolizei, abgeändert durch das Gesetz vom 31. Juli 2009,
nachstehend "das Gesetz" genannt. nachstehend "das Gesetz" genannt.
Artikel 3 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 3 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Auf Antrag des CENTREX-Straßenverkehr werden nachstehend - anhand von Auf Antrag des CENTREX-Straßenverkehr werden nachstehend - anhand von
Beispielen - nähere Angaben hinsichtlich Punkt Nr. 2 des ersten Beispielen - nähere Angaben hinsichtlich Punkt Nr. 2 des ersten
Paragraphen gegeben: der Person, die sich weigert eine Speichel- Paragraphen gegeben: der Person, die sich weigert eine Speichel-
und/oder Blutprobe entnehmen zu lassen, der Person, die sich auf das und/oder Blutprobe entnehmen zu lassen, der Person, die sich auf das
Geschlecht des angeforderten Arztes aus sogenannten religiösen Gründen Geschlecht des angeforderten Arztes aus sogenannten religiösen Gründen
beruft, der Querulant, der keine ärztliche Kontrolle zulässt, um auf beruft, der Querulant, der keine ärztliche Kontrolle zulässt, um auf
diese Weise zu versuchen das Verfahren zu verhindern usw. diese Weise zu versuchen das Verfahren zu verhindern usw.
Für weitere Erklärungen bezüglich der freien Wahl oder nicht des Für weitere Erklärungen bezüglich der freien Wahl oder nicht des
Arztes, wird verwiesen auf Art. 131 des Kodex der ärztlichen Arztes, wird verwiesen auf Art. 131 des Kodex der ärztlichen
Berufspflichten und auf die Gutachten des Nationalen Rates der Berufspflichten und auf die Gutachten des Nationalen Rates der
Ärztekammer vom 27. Oktober 2007, 26. April 2008 und 21. Juni 2008. Ärztekammer vom 27. Oktober 2007, 26. April 2008 und 21. Juni 2008.
Ferner wird in beiden Paragraphen die Terminologie vereinheitlicht. Ferner wird in beiden Paragraphen die Terminologie vereinheitlicht.
Gemäß dem Gutachten des ASP wird dieser Artikel angepasst. Falls der Gemäß dem Gutachten des ASP wird dieser Artikel angepasst. Falls der
Arzt im Teil III des Berichtes medizinische Daten notiert, darf dieser Arzt im Teil III des Berichtes medizinische Daten notiert, darf dieser
Bericht lediglich an den Polizeibeamten übergeben werden, wenn er sich Bericht lediglich an den Polizeibeamten übergeben werden, wenn er sich
in einem verschlossenen Umschlag befindet. in einem verschlossenen Umschlag befindet.
Artikel 4 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 4 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Die Behörden halten es jedoch für sinnvoll den Satzteil "unmittelbar Die Behörden halten es jedoch für sinnvoll den Satzteil "unmittelbar
und auf dem schnellsten Weg" zu präzisieren. Die Behörden erachten es und auf dem schnellsten Weg" zu präzisieren. Die Behörden erachten es
für wünschenswert, dass die Speichel- oder Blutprobe vorzugsweise für wünschenswert, dass die Speichel- oder Blutprobe vorzugsweise
innerhalb von 48 Stunden nach Entnahme an ein zugelassenes Labor innerhalb von 48 Stunden nach Entnahme an ein zugelassenes Labor
übermittelt wird. Falls das Ende der oben genannten Frist jedoch auf übermittelt wird. Falls das Ende der oben genannten Frist jedoch auf
das Wochenende oder einen Feiertag fällt, darf die Aushändigung bis das Wochenende oder einen Feiertag fällt, darf die Aushändigung bis
zum ersten darauffolgenden Werktag ausgesetzt werden. zum ersten darauffolgenden Werktag ausgesetzt werden.
Auf Antrag des CENTREX-Straßenverkehr wird nachstehend der Ausdruck Auf Antrag des CENTREX-Straßenverkehr wird nachstehend der Ausdruck
"auf dem schnellsten Weg" präzisiert. Darunter ist zu verstehen, dass "auf dem schnellsten Weg" präzisiert. Darunter ist zu verstehen, dass
es ratsam ist, die bei der Polizeikontrolle entnommenen Proben es ratsam ist, die bei der Polizeikontrolle entnommenen Proben
schnellstmöglich und auf angemessene Weise dem erforderlichen Labor schnellstmöglich und auf angemessene Weise dem erforderlichen Labor
zukommen zu lassen und sie zwischenzeitlich in einem Kühlschrank bei 2 zukommen zu lassen und sie zwischenzeitlich in einem Kühlschrank bei 2
- 8 ° C aufzubewahren. - 8 ° C aufzubewahren.
Artikel 5 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 und 4 verwiesen. Artikel 5 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 und 4 verwiesen.
Artikel 6 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 6 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Artikel 7 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 7 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Obwohl das CENTREX-Straßenverkehr nach Lesen des Entwurfes eine Obwohl das CENTREX-Straßenverkehr nach Lesen des Entwurfes eine
Reduzierung der in Absatz 2 festgelegten Frist von vierzehn Reduzierung der in Absatz 2 festgelegten Frist von vierzehn
Kalendertagen beantragt, und dieses im Kontext der durch das Gesetz Kalendertagen beantragt, und dieses im Kontext der durch das Gesetz
vom 31. Juli 2009 eingeführten kurzen Fristen, bleibt eine solche vom 31. Juli 2009 eingeführten kurzen Fristen, bleibt eine solche
Zeitspanne unrealistisch für die Labore. Zeitspanne unrealistisch für die Labore.
Die Labore können erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente der Die Labore können erst nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente der
antragstellenden Behörde mit den erforderlichen Analysen beginnen. antragstellenden Behörde mit den erforderlichen Analysen beginnen.
Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Speichel- oder Blutprobe Zu diesem Zeitpunkt befindet sich die Speichel- oder Blutprobe
manchmal bereits seit einigen Tagen im Labor. manchmal bereits seit einigen Tagen im Labor.
Artikel 8 - Aufgrund einer Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr wurde Artikel 8 - Aufgrund einer Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr wurde
der erste Satz angepasst. Die Staatsanwaltschaft ermächtigt eine der erste Satz angepasst. Die Staatsanwaltschaft ermächtigt eine
Person dazu, das Ergebnis der kontrollierten Person mitzuteilen. Diese Person dazu, das Ergebnis der kontrollierten Person mitzuteilen. Diese
sachkundige Person kann der Magistrat selbst sein oder eine von ihm sachkundige Person kann der Magistrat selbst sein oder eine von ihm
benannte Person. Diese benannte Person kann folglich ebenfalls eine benannte Person. Diese benannte Person kann folglich ebenfalls eine
der in Artikel 59 § 1 des Gesetzes erwähnten Behörden sein. der in Artikel 59 § 1 des Gesetzes erwähnten Behörden sein.
Diese Mitteilung kann sowohl mündlich als auch über einen Diese Mitteilung kann sowohl mündlich als auch über einen
Einschreibebrief erfolgen. Bei einer mündlichen Mitteilung des Einschreibebrief erfolgen. Bei einer mündlichen Mitteilung des
Ergebnisses, muss ein Notifizierungsprotokoll erstellt werden. Ergebnisses, muss ein Notifizierungsprotokoll erstellt werden.
Der zweite Absatz ist ebenfalls neu und berücksichtigt auch eine Der zweite Absatz ist ebenfalls neu und berücksichtigt auch eine
Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr. Gemäß Artikel 1380 Absatz 2 des Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr. Gemäß Artikel 1380 Absatz 2 des
Gerichtsgesetzbuches obliegt es der Staatsanwaltschaft die Bedingungen Gerichtsgesetzbuches obliegt es der Staatsanwaltschaft die Bedingungen
festzulegen, denen die Mitteilung einer Abschrift der gerichtlichen festzulegen, denen die Mitteilung einer Abschrift der gerichtlichen
Untersuchungs- und Verfahrenshandlungen in Korrektional- und Untersuchungs- und Verfahrenshandlungen in Korrektional- und
Polizeisachen unterliegt. Polizeisachen unterliegt.
Auch das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens Auch das Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz des Privatlebens
legt fest, dass es zu den Befugnissen der rechtsprechenden Gewalt und legt fest, dass es zu den Befugnissen der rechtsprechenden Gewalt und
nicht der Labore gehört, um zu beurteilen, ob die Ordnungskräfte eine nicht der Labore gehört, um zu beurteilen, ob die Ordnungskräfte eine
Abschrift der Ergebnisse der Analyse erhalten. Abschrift der Ergebnisse der Analyse erhalten.
Andererseits ist die Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr nicht Andererseits ist die Anmerkung des CENTREX-Straßenverkehr nicht
unberechtigt. Man kann allein lernen besser und zielgerichteter unberechtigt. Man kann allein lernen besser und zielgerichteter
Kontrollen durchzuführen, und so wenig wie möglich die anderen Kontrollen durchzuführen, und so wenig wie möglich die anderen
Straßenverkehrsteilnehmer behindern, indem man aus den Ergebnissen der Straßenverkehrsteilnehmer behindern, indem man aus den Ergebnissen der
vorhergehenden Kontrollen seine Lehren zieht. vorhergehenden Kontrollen seine Lehren zieht.
Für den Rest wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Für den Rest wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Artikel 9 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 9 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Ferner wird der Inhalt von Absatz 2 des vorliegenden Artikels Ferner wird der Inhalt von Absatz 2 des vorliegenden Artikels
ebenfalls angepasst an die neue Arbeitsweise von Artikel 8. ebenfalls angepasst an die neue Arbeitsweise von Artikel 8.
KAPITEL 2 - Speichelprobe KAPITEL 2 - Speichelprobe
Artikel 10 - Paragraph 1 enthält sowohl die Teile des Artikel 10 - Paragraph 1 enthält sowohl die Teile des
Speichelentnahmesystems, die auf dem System anzubringenden Angaben als Speichelentnahmesystems, die auf dem System anzubringenden Angaben als
auch die Zubehörteile, die gemeinsam eine Einheit bilden. auch die Zubehörteile, die gemeinsam eine Einheit bilden.
Die minimale Gültigkeitsdauer muss ab dem Liefermoment berechnet Die minimale Gültigkeitsdauer muss ab dem Liefermoment berechnet
werden. werden.
Paragraph 2 beschreibt die Modalitäten der Speichelentnahme und das Paragraph 2 beschreibt die Modalitäten der Speichelentnahme und das
weitere Verwaltungsverfahren. Was die Sammlung anbetrifft, muss die weitere Verwaltungsverfahren. Was die Sammlung anbetrifft, muss die
Speichelentnahme ununterbrochen erfolgen bis der Indikator die Speichelentnahme ununterbrochen erfolgen bis der Indikator die
Sättigungsgrenze erreicht. Die maximale ununterbrochene Sammlungsdauer Sättigungsgrenze erreicht. Die maximale ununterbrochene Sammlungsdauer
beträgt jedoch 5 Minuten. Weitere Erklärungen hierzu in Paragraph 1 beträgt jedoch 5 Minuten. Weitere Erklärungen hierzu in Paragraph 1
von Artikel 12. von Artikel 12.
Artikel 11 gibt dem Minister die Möglichkeit andere Bedingungen Artikel 11 gibt dem Minister die Möglichkeit andere Bedingungen
vorzusehen, falls erforderlich. Konkret ist dies gewöhnlich der Fall, vorzusehen, falls erforderlich. Konkret ist dies gewöhnlich der Fall,
wenn Probleme auf dem Markt bezüglich der Bereitstellung eines Teils wenn Probleme auf dem Markt bezüglich der Bereitstellung eines Teils
des Entnahmesystems auftreten. des Entnahmesystems auftreten.
Artikel 12 - Paragraph 1 beschreibt das Speichelanalyseverfahren das Artikel 12 - Paragraph 1 beschreibt das Speichelanalyseverfahren das
vom LIKK und den zugelassenen Laboren angewendet werden muss. Dieser vom LIKK und den zugelassenen Laboren angewendet werden muss. Dieser
Paragraph muss im Sinne von Artikel 10 § 2 Absatz 2 ausgelegt werden. Paragraph muss im Sinne von Artikel 10 § 2 Absatz 2 ausgelegt werden.
Die Formel in vorliegendem Artikel ist erforderlich, da sich der Die Formel in vorliegendem Artikel ist erforderlich, da sich der
Gesetzgeber auf die Gehalte pro ml Speichel bezieht und daher das Gesetzgeber auf die Gehalte pro ml Speichel bezieht und daher das
Labor die Gehalte pro ml Speichel berichten muss und nicht die bei der Labor die Gehalte pro ml Speichel berichten muss und nicht die bei der
Analyse der durch die Polizei entnommenen Flüssigkeit (Speichel + Analyse der durch die Polizei entnommenen Flüssigkeit (Speichel +
Stabilisierungslösung) erhaltenen Gehalte. Der Sachverständige muss Stabilisierungslösung) erhaltenen Gehalte. Der Sachverständige muss
hierfür die genaue Menge entnommenen Speichels berücksichtigen. hierfür die genaue Menge entnommenen Speichels berücksichtigen.
Verwendet wird dabei die während des europäischen Projektes DRUID Verwendet wird dabei die während des europäischen Projektes DRUID
"Driving Under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines" (1) "Driving Under the Influence of Drugs, Alcohol and Medicines" (1)
entwickelte Formel. In dieser geht man davon aus, dass 1 ml Speichel 1 entwickelte Formel. In dieser geht man davon aus, dass 1 ml Speichel 1
g Speichel entspricht. g Speichel entspricht.
Messunsicherheit ist ein Parameter, der die durch die Analyse einer Messunsicherheit ist ein Parameter, der die durch die Analyse einer
Probe erhaltene Streuung von Messwerten berücksichtigt. Beim Vergleich Probe erhaltene Streuung von Messwerten berücksichtigt. Beim Vergleich
von zwei Analyseergebnissen (z. B. einem Gegengutachten) oder beim von zwei Analyseergebnissen (z. B. einem Gegengutachten) oder beim
Vergleich eines gemessenen Ergebnisses mit den im Gesetz erwähnten Vergleich eines gemessenen Ergebnisses mit den im Gesetz erwähnten
Gehalten, muss diese Streuung berücksichtigt werden. Während diese Gehalten, muss diese Streuung berücksichtigt werden. Während diese
Messunsicherheit nicht in den Rechtsvorschriften hinsichtlich Drogen Messunsicherheit nicht in den Rechtsvorschriften hinsichtlich Drogen
im Straßenverkehr von 1999 erwähnt wurde, wurde sie bereits in der im Straßenverkehr von 1999 erwähnt wurde, wurde sie bereits in der
Anlage zum Königlichen Erlass vom 27. April 2007 über insbesondere das Anlage zum Königlichen Erlass vom 27. April 2007 über insbesondere das
Verfahren zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im Blut angepasst. Hier Verfahren zur Bestimmung des Alkoholgehaltes im Blut angepasst. Hier
wurde ebenfalls eine Messunsicherheit festgelegt (0,1 g/l) als wurde ebenfalls eine Messunsicherheit festgelegt (0,1 g/l) als
technische Korrektur dieser Streuung. Es wurde eine Messunsicherheit technische Korrektur dieser Streuung. Es wurde eine Messunsicherheit
von 30 % festgelegt, da diese mit den Veröffentlichungen in der von 30 % festgelegt, da diese mit den Veröffentlichungen in der
wissenschaftlichen Literatur (2) übereinstimmt und bereits in der wissenschaftlichen Literatur (2) übereinstimmt und bereits in der
Schweizer Gesetzgebung angewandt wird. Schweizer Gesetzgebung angewandt wird.
Aufgrund der Tatsache, dass die Anfangswerte, die Masse des leeren Aufgrund der Tatsache, dass die Anfangswerte, die Masse des leeren
Speichelentnahmesystems, der Verdünnungsfaktor und das Volumen der Speichelentnahmesystems, der Verdünnungsfaktor und das Volumen der
Stabilisierungslösung vom zugewiesenen Speichelentnahmesystem abhängt, Stabilisierungslösung vom zugewiesenen Speichelentnahmesystem abhängt,
müssen die Labore über einen Ministeriellen Erlass über diese Faktoren müssen die Labore über einen Ministeriellen Erlass über diese Faktoren
informiert werden, sobald sich eines der oben genannten Elemente informiert werden, sobald sich eines der oben genannten Elemente
verändert, und dies um die Einheitlichkeit der Berechnungen zu verändert, und dies um die Einheitlichkeit der Berechnungen zu
gewährleisten. gewährleisten.
Paragraph 2 verweist auf die Bedingungen, die die vorläufig Paragraph 2 verweist auf die Bedingungen, die die vorläufig
zugelassenen Labore und das Institut erfüllen müssen, bevor sie die zugelassenen Labore und das Institut erfüllen müssen, bevor sie die
oben genannten Speichelanalysen durchführen dürfen. oben genannten Speichelanalysen durchführen dürfen.
Die Bemerkung des Staatsrates über den Artikel 26 aus dem ersten Die Bemerkung des Staatsrates über den Artikel 26 aus dem ersten
Entwurf wurde berücksichtigt. Es wurde entschieden, diesen Artikel zu Entwurf wurde berücksichtigt. Es wurde entschieden, diesen Artikel zu
streichen und einen zusätzlichen Paragraphen in Artikel 12 einzufügen. streichen und einen zusätzlichen Paragraphen in Artikel 12 einzufügen.
Paragraph 3 legt fest, dass die ursprünglichen Analysekosten als Paragraph 3 legt fest, dass die ursprünglichen Analysekosten als
Gerichtskosten in Strafsachen betrachtet werden müssen. Bezüglich der Gerichtskosten in Strafsachen betrachtet werden müssen. Bezüglich der
Tarife wird auf eine hinzugefügte Anlage 4 verwiesen. Dieselben Tarife Tarife wird auf eine hinzugefügte Anlage 4 verwiesen. Dieselben Tarife
gelten ebenfalls, wenn ein (Gegen-)Gutachten beantragt wird, die gelten ebenfalls, wenn ein (Gegen-)Gutachten beantragt wird, die
Kosten hierfür jedoch über das Budget der Gerichtskosten in Kosten hierfür jedoch über das Budget der Gerichtskosten in
Strafsachen vorgestreckt werden müssen. Strafsachen vorgestreckt werden müssen.
Artikel 13 - Sowohl das Speichel- als auch das Blutentnahmesystem Artikel 13 - Sowohl das Speichel- als auch das Blutentnahmesystem
werden vom öffentlichen Dienst des FÖD Justiz zur Verfügung gestellt werden vom öffentlichen Dienst des FÖD Justiz zur Verfügung gestellt
über einen öffentlichen Auftrag. über einen öffentlichen Auftrag.
Im Gegensatz zum Blutentnahmesystem muss beim zugewiesenen Im Gegensatz zum Blutentnahmesystem muss beim zugewiesenen
Speichelentnahmesystem ein neues Protokoll (fundiertes Speichelentnahmesystem ein neues Protokoll (fundiertes
Validierungsdossier) für die vorläufig zugelassenen Labore jedes Mal Validierungsdossier) für die vorläufig zugelassenen Labore jedes Mal
abgeschlossen werden, wenn sich eines der drei in Artikel 12 § 1 abgeschlossen werden, wenn sich eines der drei in Artikel 12 § 1
erwähnten Elemente ändert. erwähnten Elemente ändert.
Weitere Erklärungen hierüber in Artikel 20 bezüglich der zugelassenen Weitere Erklärungen hierüber in Artikel 20 bezüglich der zugelassenen
Labore. Labore.
Um die Öffentlichkeit und die jeweiligen Labore zu informieren, werden Um die Öffentlichkeit und die jeweiligen Labore zu informieren, werden
die Adressdaten der betreffenden Labore über eine Bekanntmachung im die Adressdaten der betreffenden Labore über eine Bekanntmachung im
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die übrigen Daten sind Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die übrigen Daten sind
lediglich für die antragstellende Behörde nützlich und werden ihr als lediglich für die antragstellende Behörde nützlich und werden ihr als
solche lediglich über das Intranet oder über eine andere innerhalb des solche lediglich über das Intranet oder über eine andere innerhalb des
FÖD Justiz verfügbare elektronische Möglichkeit bekannt gegeben. FÖD Justiz verfügbare elektronische Möglichkeit bekannt gegeben.
Das öffentliche Auftragsverfahren zur Vergabe des Das öffentliche Auftragsverfahren zur Vergabe des
Speichelentnahmesystems muss vollständig und erfolgreich abgeschlossen Speichelentnahmesystems muss vollständig und erfolgreich abgeschlossen
sein bevor die Labore über die Produktbezeichnung informiert werden sein bevor die Labore über die Produktbezeichnung informiert werden
können. Anschließend müssen sie auf eigene Kosten genügend dieser können. Anschließend müssen sie auf eigene Kosten genügend dieser
Entnahmesysteme anschaffen, um ihr fundiertes Validierungsdossier Entnahmesysteme anschaffen, um ihr fundiertes Validierungsdossier
anhand der in Artikel 18 angegebenen Validierungsmethoden anhand der in Artikel 18 angegebenen Validierungsmethoden
vorzubereiten. vorzubereiten.
KAPITEL 3 - Blutentnahme KAPITEL 3 - Blutentnahme
Artikel 14 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 14 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Gemäß dem Gutachten des Staatsrates wird ebenfalls eine dreisprachige Gemäß dem Gutachten des Staatsrates wird ebenfalls eine dreisprachige
Gebrauchsanweisung für das Blutentnahmesystem vorgesehen. Gebrauchsanweisung für das Blutentnahmesystem vorgesehen.
Für das Speichelentnahmesystem wird dagegen auf die von der Firma Für das Speichelentnahmesystem wird dagegen auf die von der Firma
beigefügte Benutzungsanweisung verwiesen, die diese in mehrere beigefügte Benutzungsanweisung verwiesen, die diese in mehrere
Sprachen für ihren Absatzmarkt übersetzt. Sprachen für ihren Absatzmarkt übersetzt.
Für das Blutentnahmesystem muss die eigentliche Gebrauchsanweisung Für das Blutentnahmesystem muss die eigentliche Gebrauchsanweisung
durch die Behörden zusammengestellt werden. Der Text muss folglich durch die Behörden zusammengestellt werden. Der Text muss folglich
auch auf Deutsch im Erlass aufgenommen werden. In der Phase der auch auf Deutsch im Erlass aufgenommen werden. In der Phase der
öffentlichen Ausschreibung muss diese durch den Submittenten, der oft öffentlichen Ausschreibung muss diese durch den Submittenten, der oft
ein Einzelhändler ist, erstellt werden. Die Gebrauchsanweisung wird ein Einzelhändler ist, erstellt werden. Die Gebrauchsanweisung wird
angepasst hinsichtlich der Versiegelung der Proberöhrchen und der angepasst hinsichtlich der Versiegelung der Proberöhrchen und der
deutschen Übersetzung. deutschen Übersetzung.
Gleichzeitig wurde eine Vereinheitlichung mit dem Gleichzeitig wurde eine Vereinheitlichung mit dem
Speichelentnahmesystem hinsichtlich der eindeutigen Speichelentnahmesystem hinsichtlich der eindeutigen
Identifikationsnummer vorgenommen. Identifikationsnummer vorgenommen.
Ein Absatz wurde jedoch hinzugefügt, der den Minister dazu ermächtigen Ein Absatz wurde jedoch hinzugefügt, der den Minister dazu ermächtigen
kann andere Bedingungen festzulegen. kann andere Bedingungen festzulegen.
Zu diesem Zweck wird auf den Kommentar zu Artikel 11 verwiesen. Zu diesem Zweck wird auf den Kommentar zu Artikel 11 verwiesen.
Artikel 15 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 15 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Artikel 16 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen. Artikel 16 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 verwiesen.
Artikel 17 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 und 12 verwiesen. Artikel 17 - Es wird auf den Kommentar zu Artikel 2 und 12 verwiesen.
Ferner werden in Übereinstimmung mit § 3 von Artikel 12 Absätze 3 und Ferner werden in Übereinstimmung mit § 3 von Artikel 12 Absätze 3 und
4 hinzugefügt, die die Analysekosten festlegen. 4 hinzugefügt, die die Analysekosten festlegen.
KAPITEL 4 - Zulassung der Labore KAPITEL 4 - Zulassung der Labore
Artikel 18 - Beschreibt im ersten Paragraphen das administrative und Artikel 18 - Beschreibt im ersten Paragraphen das administrative und
technische Verfahren der vorläufigen Zulassung. In einer Anfangsphase technische Verfahren der vorläufigen Zulassung. In einer Anfangsphase
ist es während eines relativ kurzen Zeitraumes von 18 Monaten ist es während eines relativ kurzen Zeitraumes von 18 Monaten
erforderlich mit einer vorläufigen Zulassung zu arbeiten. Dies nicht erforderlich mit einer vorläufigen Zulassung zu arbeiten. Dies nicht
nur, um die Kontinuität vor Ort zu gewährleisten, sondern auch weil nur, um die Kontinuität vor Ort zu gewährleisten, sondern auch weil
die Labore für die BELAC-Akkreditierung eine praktische Erfahrung vor die Labore für die BELAC-Akkreditierung eine praktische Erfahrung vor
Ort nachweisen müssen. Ort nachweisen müssen.
Das technische Validierungsdossier muss sowohl für Drogen im Speichel Das technische Validierungsdossier muss sowohl für Drogen im Speichel
als auch für Drogen im Blut eingereicht werden. als auch für Drogen im Blut eingereicht werden.
Paragraph 2 beschreibt die internationale Validierungsrichtlinie auf Paragraph 2 beschreibt die internationale Validierungsrichtlinie auf
die sich der Validierungsbericht basieren muss. Die EMEA-Richtlinie die sich der Validierungsbericht basieren muss. Die EMEA-Richtlinie
ist am 1. Februar 2012 in Kraft getreten. Die Wiederholbarkeit ist am 1. Februar 2012 in Kraft getreten. Die Wiederholbarkeit
(Messgenauigkeit) und Verzerrung (Richtigkeit) der Methode werden auf (Messgenauigkeit) und Verzerrung (Richtigkeit) der Methode werden auf
höchstens 15 % festgelegt bei einer Konzentration höher oder gleich höchstens 15 % festgelegt bei einer Konzentration höher oder gleich
dem im Gesetz beschriebenen Wert. Hierdurch zeigt das Labor, dass das dem im Gesetz beschriebenen Wert. Hierdurch zeigt das Labor, dass das
verwendete Analyseverfahren in der Lage ist, mit einem international verwendete Analyseverfahren in der Lage ist, mit einem international
zugelassenen Messfehler ein korrektes Analyseergebnis zu liefern. zugelassenen Messfehler ein korrektes Analyseergebnis zu liefern.
Diese Parameter wurden festgelegt, im Gegensatz zur Diese Parameter wurden festgelegt, im Gegensatz zur
Reproduzierbarkeit, da sie im Rahmen eines Antrags auf vorläufige Reproduzierbarkeit, da sie im Rahmen eines Antrags auf vorläufige
Zulassung eines Labors ermittelt werden können. Im Fall der Zulassung eines Labors ermittelt werden können. Im Fall der
Reproduzierbarkeit muss einem Qualitätsmanagementsystem langfristig Reproduzierbarkeit muss einem Qualitätsmanagementsystem langfristig
nachgegangen werden (was ebenfalls über das nachgegangen werden (was ebenfalls über das
BELAC-Akkreditierungssystem verlangt wird). BELAC-Akkreditierungssystem verlangt wird).
Paragraph 3 beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die Beweiskraft in Kraft Paragraph 3 beschreibt den Zeitpunkt, zu dem die Beweiskraft in Kraft
tritt, der über einen Ministeriellen Erlass bekannt gegeben wird und tritt, der über einen Ministeriellen Erlass bekannt gegeben wird und
für den jedes Mal, wenn die Firma im Rahmen eines bestehenden Vertrags für den jedes Mal, wenn die Firma im Rahmen eines bestehenden Vertrags
eine verbesserte Fassung mit Auswirkungen auf die im Artikel 12 § 1 eine verbesserte Fassung mit Auswirkungen auf die im Artikel 12 § 1
Absatz 2 angegebenen Elemente anbietet oder im Rahmen eines neuen Absatz 2 angegebenen Elemente anbietet oder im Rahmen eines neuen
Vergabeverfahrens für den Speichelsammler, eine Ankündigung Vergabeverfahrens für den Speichelsammler, eine Ankündigung
veröffentlicht wird. veröffentlicht wird.
Paragraph 4 legt die Höchstdauer einer vorläufigen Zulassung fest. Paragraph 4 legt die Höchstdauer einer vorläufigen Zulassung fest.
Danach muss das Labor eine endgültige Zulassung erhalten, ansonsten Danach muss das Labor eine endgültige Zulassung erhalten, ansonsten
können keine weiteren Analysen mehr durchgeführt werden. können keine weiteren Analysen mehr durchgeführt werden.
Um die vorläufige und später auch endgültige Zulassung behalten zu Um die vorläufige und später auch endgültige Zulassung behalten zu
können, muss das Labor neben den in Paragraph 1 von Artikel 20 und den können, muss das Labor neben den in Paragraph 1 von Artikel 20 und den
Anlagen 2 und 3 angegebenen Dokumenten, ebenfalls einen halbjährlichen Anlagen 2 und 3 angegebenen Dokumenten, ebenfalls einen halbjährlichen
Bericht über eine gewisse Anzahl von digitalen Daten einreichen. Wenn Bericht über eine gewisse Anzahl von digitalen Daten einreichen. Wenn
es individuell noch eine Anzahl Bemerkungen über bestimmte es individuell noch eine Anzahl Bemerkungen über bestimmte
Schwerpunkte allgemeiner Art anbringen möchte, dann kann dieser Schwerpunkte allgemeiner Art anbringen möchte, dann kann dieser
Bericht auch als Kommunikationsmittel dienen. Bericht auch als Kommunikationsmittel dienen.
Diese Daten werden im Juni und Dezember angefordert und sind nützlich Diese Daten werden im Juni und Dezember angefordert und sind nützlich
sowohl für den Jahreshaushaltsplan als auch für die spätere sowohl für den Jahreshaushaltsplan als auch für die spätere
Haushaltsanpassung. Die Behörde hofft auf diese Weise sich nach einem Haushaltsanpassung. Die Behörde hofft auf diese Weise sich nach einem
Übergangszeitraum eine genaue Idee über diesen spezifischen Übergangszeitraum eine genaue Idee über diesen spezifischen
Haushaltsposten innerhalb der Gerichtskosten zu machen und eventuell Haushaltsposten innerhalb der Gerichtskosten zu machen und eventuell
Vorsichtsmaßnahmen treffen zu können. Diese Daten werden auch Vorsichtsmaßnahmen treffen zu können. Diese Daten werden auch
statistisch den Beweis ihrer Nützlichkeit erbringen, wie z. B. für die statistisch den Beweis ihrer Nützlichkeit erbringen, wie z. B. für die
Kriminalpolitik, die individuellen Bedürfnisse jedes Gerichtsbezirks Kriminalpolitik, die individuellen Bedürfnisse jedes Gerichtsbezirks
usw. und werden stets in allgemeiner Form verbreitet, aufgeteilt pro usw. und werden stets in allgemeiner Form verbreitet, aufgeteilt pro
Bezirk, niemals pro Labor. Bezirk, niemals pro Labor.
Artikel 19 - Dieser Artikel beschreibt das administrative Artikel 19 - Dieser Artikel beschreibt das administrative
Zulassungsverfahren. Zulassungsverfahren.
Sowohl die vorläufige als auch die endgültige Zulassung erlauben dem Sowohl die vorläufige als auch die endgültige Zulassung erlauben dem
Institut und den zugelassenen Laboren die Durchführung von Institut und den zugelassenen Laboren die Durchführung von
Gegenexpertisen. Gegenexpertisen.
Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der BELAC-Akkreditierung, Die Zulassung erfolgt auf Grundlage der BELAC-Akkreditierung,
begleitet von der vollständigen Verwaltungsakte. begleitet von der vollständigen Verwaltungsakte.
Die in Paragraph 2 genannten Dokumente, die über elektronischen Weg Die in Paragraph 2 genannten Dokumente, die über elektronischen Weg
beantragt werden können entsprechen denen, die über DIGIFLOW für die beantragt werden können entsprechen denen, die über DIGIFLOW für die
Rechtsvorschriften bezüglich der öffentlichen Aufträge beantragt Rechtsvorschriften bezüglich der öffentlichen Aufträge beantragt
werden können, insbesondere die LASS-Bescheinigung, die werden können, insbesondere die LASS-Bescheinigung, die
ZDU-Bescheinigung, die MwSt.-Bescheinigung und die Jahresabschlüsse ZDU-Bescheinigung, die MwSt.-Bescheinigung und die Jahresabschlüsse
veröffentlicht oder nicht von der Belgischen Nationalbank usw. veröffentlicht oder nicht von der Belgischen Nationalbank usw.
Artikel 20 - Paragraph 1 beschreibt die Zulassungsbedingungen. Artikel 20 - Paragraph 1 beschreibt die Zulassungsbedingungen.
Mit Ausnahme der technischen Fähigkeit beruhen die Bedingungen 1 bis Mit Ausnahme der technischen Fähigkeit beruhen die Bedingungen 1 bis
einschließlich 5 auf dem Gesetz vom 20. März 1991 zur Regelung der einschließlich 5 auf dem Gesetz vom 20. März 1991 zur Regelung der
Zulassung von Bauunternehmern. Zulassung von Bauunternehmern.
Die technische Fähigkeit (Punkt 6) hingegen, beruht auf den Die technische Fähigkeit (Punkt 6) hingegen, beruht auf den
Vorschriften über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in Vorschriften über das Identifizierungsverfahren durch DNA-Analyse in
Strafsachen. Strafsachen.
Die Labore müssen eine BELAC-Akkreditierung oder eine Akkreditierung Die Labore müssen eine BELAC-Akkreditierung oder eine Akkreditierung
bei einer ähnlichen nationalen Einrichtung auf Grundlage der Norm ISO bei einer ähnlichen nationalen Einrichtung auf Grundlage der Norm ISO
17025 beantragen für Drogen im Blut und Drogen im Speichel für die vom 17025 beantragen für Drogen im Blut und Drogen im Speichel für die vom
Gesetzgeber erwähnten Bestandteile (Punkt 6 B) a) und b)). Diese Gesetzgeber erwähnten Bestandteile (Punkt 6 B) a) und b)). Diese
Akkreditierung gewährleistet die allgemeine Qualität der geprüften Akkreditierung gewährleistet die allgemeine Qualität der geprüften
Labore: z. B. ausreichend ausgebildetes Personal, Einhaltung eines Labore: z. B. ausreichend ausgebildetes Personal, Einhaltung eines
Qualitätssystems usw. Qualitätssystems usw.
Punkt 6 C) Das Labor muss nachweisen können, dass sein Verfahren gemäß Punkt 6 C) Das Labor muss nachweisen können, dass sein Verfahren gemäß
den internationalen Richtlinien (EMEA) ein Analyseergebnis mit den internationalen Richtlinien (EMEA) ein Analyseergebnis mit
ausreichender Präzision und Richtigkeit gewährleisten kann. Siehe ausreichender Präzision und Richtigkeit gewährleisten kann. Siehe
ebenfalls den Kommentar von Artikel 18 § 2. ebenfalls den Kommentar von Artikel 18 § 2.
Der Ausdruck "gebotene Verschwiegenheit" in Punkt 6 E) erfordert Der Ausdruck "gebotene Verschwiegenheit" in Punkt 6 E) erfordert
ebenfalls einige Erklärungen. ebenfalls einige Erklärungen.
Die Person, die Weisung und Aufsicht über die im Rahmen von Strafakten Die Person, die Weisung und Aufsicht über die im Rahmen von Strafakten
durchgeführten Analysen ausübt, kann unmöglich diese Analysen und für durchgeführten Analysen ausübt, kann unmöglich diese Analysen und für
ihre Durchführung verwendeten Produkte öffentlich in Frage stellen, ihre Durchführung verwendeten Produkte öffentlich in Frage stellen,
ohne der gesamten föderalen Verfolgungspolitik zu schaden. ohne der gesamten föderalen Verfolgungspolitik zu schaden.
Mit oben genannten Ausdrücken wird keinesfalls eine Beschränkung Mit oben genannten Ausdrücken wird keinesfalls eine Beschränkung
eingebaut im Bereich des akademischen und wissenschaftlichen Diskurses eingebaut im Bereich des akademischen und wissenschaftlichen Diskurses
über die betreffenden Analysen und Produkte. über die betreffenden Analysen und Produkte.
Es ist möglich, dass ein Labor über mehrere Personen verfügt, die Es ist möglich, dass ein Labor über mehrere Personen verfügt, die
Weisung und Aufsicht über diese Analysen ausüben können. Die Weisung und Aufsicht über diese Analysen ausüben können. Die
Bedingungen gelten dann auch für alle oben genannten Personen. Dies Bedingungen gelten dann auch für alle oben genannten Personen. Dies
gilt jedoch nicht für den Direktor eines Labors, falls dieser selbst gilt jedoch nicht für den Direktor eines Labors, falls dieser selbst
keine Analysen durchführt, jedoch z. B. als Koordinator keine Analysen durchführt, jedoch z. B. als Koordinator
unterschiedlicher wissenschaftlicher Abteilungen fungiert. unterschiedlicher wissenschaftlicher Abteilungen fungiert.
Der ASP erinnert in seinem Gutachten daran, dass die Analyseergebnisse Der ASP erinnert in seinem Gutachten daran, dass die Analyseergebnisse
stets mit der gebotenen Verschwiegenheit behandelt und auf eine stets mit der gebotenen Verschwiegenheit behandelt und auf eine
sichere Weise aufbewahrt werden müssen, gemäß den Bestimmungen von sichere Weise aufbewahrt werden müssen, gemäß den Bestimmungen von
Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992. Artikel 16 des Gesetzes vom 8. Dezember 1992.
Bezüglich der Diplombedingung wird lediglich verwiesen auf die neue Bezüglich der Diplombedingung wird lediglich verwiesen auf die neue
Terminologie des "Masters". Es ist jedoch selbstverständlich, dass Terminologie des "Masters". Es ist jedoch selbstverständlich, dass
diese Bedingung auch für die älteren Diplome gilt, die dem durch die diese Bedingung auch für die älteren Diplome gilt, die dem durch die
Regionen in ihren entsprechenden Dekreten im Bereich des Regionen in ihren entsprechenden Dekreten im Bereich des
Unterrichtswesens festgelegten Übergangsrecht entsprechen. Unterrichtswesens festgelegten Übergangsrecht entsprechen.
Die Sprachbedingung muss im Rahmen der Artikel 1 bis einschließlich 3 Die Sprachbedingung muss im Rahmen der Artikel 1 bis einschließlich 3
des Gesetzes vom 15. Juni 1935 erfüllt werden. des Gesetzes vom 15. Juni 1935 erfüllt werden.
Obwohl der Gesetzgeber das europäische Prinzip der Obwohl der Gesetzgeber das europäische Prinzip der
"Dienstleistungsfreiheit" respektieren möchte, darf auf keiner Fall "Dienstleistungsfreiheit" respektieren möchte, darf auf keiner Fall
für jeden europäischen gerichtlichen Sachverständigen ein für jeden europäischen gerichtlichen Sachverständigen ein
Übersetzer/Dolmetscher auf Kosten des belgischen Staates angestellt Übersetzer/Dolmetscher auf Kosten des belgischen Staates angestellt
werden müssen, weil der Sachverständige keine der drei Landessprachen werden müssen, weil der Sachverständige keine der drei Landessprachen
beherrscht. beherrscht.
Die Sprachbedingung kann nachgewiesen werden anhand der üblichen Die Sprachbedingung kann nachgewiesen werden anhand der üblichen
diesbezüglichen Zeugnisse (Diplome, fachspezifische belgische diesbezüglichen Zeugnisse (Diplome, fachspezifische belgische
Weiterbildungsnachweise usw.). Weiterbildungsnachweise usw.).
Somit erhält ein Sachverständiger den Vorzug, der die Sprache Somit erhält ein Sachverständiger den Vorzug, der die Sprache
beherrscht, die gesetzlich in dem betreffenden Gerichtsbezirk beherrscht, die gesetzlich in dem betreffenden Gerichtsbezirk
verwendet wird. verwendet wird.
Paragraph 2 beschreibt die Dokumente, die vor Ort dem öffentlichen Paragraph 2 beschreibt die Dokumente, die vor Ort dem öffentlichen
Dienst zur Verfügung gestellt werden müssen, das Verfahren bei der Dienst zur Verfügung gestellt werden müssen, das Verfahren bei der
Änderung einer der Bedingungen und die Kontrollen, die durch den Änderung einer der Bedingungen und die Kontrollen, die durch den
öffentlichen Dienst durchgeführt werden können. öffentlichen Dienst durchgeführt werden können.
Ein zugelassenes Labor darf nur Blut- und Speichelproben annehmen, Ein zugelassenes Labor darf nur Blut- und Speichelproben annehmen,
wenn es über die Akkreditierung verfügt. wenn es über die Akkreditierung verfügt.
Sie müssen das BELAC-Logo und die ISO-Norm ebenfalls auf dem Sie müssen das BELAC-Logo und die ISO-Norm ebenfalls auf dem
Gerichtsbericht angeben. Gerichtsbericht angeben.
Artikel 21 - Dieser Artikel beschreibt die Dauer der Zulassungen. Artikel 21 - Dieser Artikel beschreibt die Dauer der Zulassungen.
Der Ausdruck "teilweise" in Paragraph 1 bezieht sich auf die möglich Der Ausdruck "teilweise" in Paragraph 1 bezieht sich auf die möglich
zu erwartende Aussetzung oder Entziehung. zu erwartende Aussetzung oder Entziehung.
Paragraph 3 beschreibt die Bedingungen hinsichtlich eines Paragraph 3 beschreibt die Bedingungen hinsichtlich eines
Verlängerungsantrags. Verlängerungsantrags.
Paragraph 4 fordert, ebenso wie Paragraph 4 von Artikel 18, den Paragraph 4 fordert, ebenso wie Paragraph 4 von Artikel 18, den
halbjährlichen Bericht. Die Behörde hofft auf diese Weise vorbeugender halbjährlichen Bericht. Die Behörde hofft auf diese Weise vorbeugender
bei der Aufstellung des Haushaltsplans agieren zu können. Diese Daten bei der Aufstellung des Haushaltsplans agieren zu können. Diese Daten
sind sicher nützlich zur Untermauerung des beantragten Haushaltsplans. sind sicher nützlich zur Untermauerung des beantragten Haushaltsplans.
Artikel 22 - Paragraph 1 beschreibt die Akteure, die je nach ihren Artikel 22 - Paragraph 1 beschreibt die Akteure, die je nach ihren
Befugnissen eine Aussetzung beantragen können. Aufgrund der Tatsache, Befugnissen eine Aussetzung beantragen können. Aufgrund der Tatsache,
dass eine Aussetzung normalerweise allein vorübergehend ist und dass eine Aussetzung normalerweise allein vorübergehend ist und
aufgehoben wird, ab dem Zeitpunkt, an dem die in Punkt b) aufgezählten aufgehoben wird, ab dem Zeitpunkt, an dem die in Punkt b) aufgezählten
Leistungsanforderungen erfüllt oder die in Punkt c) genannten Leistungsanforderungen erfüllt oder die in Punkt c) genannten
Bedingungen erneut erfüllt sind, wird diese auch durch den Bedingungen erneut erfüllt sind, wird diese auch durch den
Beauftragten des Ministers verkündet. Beauftragten des Ministers verkündet.
Die Tatsache diese Aufgabe dem Beauftragten des Ministers Die Tatsache diese Aufgabe dem Beauftragten des Ministers
anzuvertrauen, ermöglicht es das Beschwerdeverfahren beim Minister anzuvertrauen, ermöglicht es das Beschwerdeverfahren beim Minister
einzuleiten. einzuleiten.
Hinsichtlich des strafrechtlichen Teils ist das Kollegium der Hinsichtlich des strafrechtlichen Teils ist das Kollegium der
Generalprokuratoren hier ebenfalls für zuständig. Generalprokuratoren hier ebenfalls für zuständig.
Es müssen ebenfalls erforderliche Erklärungen gegeben werden zum Es müssen ebenfalls erforderliche Erklärungen gegeben werden zum
Aussetzungsgrund "Ausführung des Auftrags innerhalb der in Artikel 7 Aussetzungsgrund "Ausführung des Auftrags innerhalb der in Artikel 7
Absatz 2 festgelegten Frist in 90 % der eingehenden Akten". Falls das Absatz 2 festgelegten Frist in 90 % der eingehenden Akten". Falls das
Institut, zugelassene Labor oder der Sachverständige nach mehrmaligen Institut, zugelassene Labor oder der Sachverständige nach mehrmaligen
Ersuchen die Ergebnisse einer bestimmten Akte zu erhalten, der Ersuchen die Ergebnisse einer bestimmten Akte zu erhalten, der
Staatsanwaltschaft kein schriftliches Signal gibt, dass sie z. B. Staatsanwaltschaft kein schriftliches Signal gibt, dass sie z. B.
derzeit überlastet sind, kann dies als Aussetzungsgrund herangezogen derzeit überlastet sind, kann dies als Aussetzungsgrund herangezogen
werden. Andere Gründe können z. B. sein: qualitativ schlechte Arbeit, werden. Andere Gründe können z. B. sein: qualitativ schlechte Arbeit,
wiederholte Diskussionen über die Anrechnung von Gerichtskosten, wiederholte Diskussionen über die Anrechnung von Gerichtskosten,
weitere Ausweitung des Auftrags als beantragt wurde. Für diese letzten weitere Ausweitung des Auftrags als beantragt wurde. Für diese letzten
Beispiele werden die Informationen von der Kommission für Beispiele werden die Informationen von der Kommission für
Gerichtskosten sicher eine bedeutende Rolle spielen. Gerichtskosten sicher eine bedeutende Rolle spielen.
Falls das Institut, das zugelassene Labor oder der Sachverständige bei Falls das Institut, das zugelassene Labor oder der Sachverständige bei
Beginn der Aussetzung noch Akten in seinem Besitz hat, muss es/er dies Beginn der Aussetzung noch Akten in seinem Besitz hat, muss es/er dies
der Staatsanwaltschaft melden, die dann unmittelbar eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft melden, die dann unmittelbar eine Entscheidung
fällt. fällt.
Die Aussetzungsfrist für den strafrechtlichen Teil in Punkt a) und im Die Aussetzungsfrist für den strafrechtlichen Teil in Punkt a) und im
Punkt b) ist unbestimmt, da dieser Zeitraum abhängig ist von der Zeit, Punkt b) ist unbestimmt, da dieser Zeitraum abhängig ist von der Zeit,
die das Kollegium nötig hat, um die Informationen einzuholen und zu die das Kollegium nötig hat, um die Informationen einzuholen und zu
untersuchen (Punkt a) oder von der Aussetzungsfrist, die von der untersuchen (Punkt a) oder von der Aussetzungsfrist, die von der
nationalen Akkreditierungsstelle festgelegt wurde (Punkt b). nationalen Akkreditierungsstelle festgelegt wurde (Punkt b).
In Paragraph 2 werden dann die Gründe angegeben, die durch die 3 In Paragraph 2 werden dann die Gründe angegeben, die durch die 3
Akteure vorgelegt werden können, um zu einer Entziehung überzugehen. Akteure vorgelegt werden können, um zu einer Entziehung überzugehen.
Bezüglich der Durchführung des Auftrags innerhalb der in Artikel 7 Bezüglich der Durchführung des Auftrags innerhalb der in Artikel 7
Absatz 2 festgelegten Frist, muss hierbei ein Wert von weniger als 85 Absatz 2 festgelegten Frist, muss hierbei ein Wert von weniger als 85
% der eingehenden Akten berücksichtigt werden oder die Tatsache, dass % der eingehenden Akten berücksichtigt werden oder die Tatsache, dass
sich die Problematik jedes Jahr wiederholt. Auf diese Weise kann sich die Problematik jedes Jahr wiederholt. Auf diese Weise kann
beispielsweise ein Antrag auf Entziehung eingereicht werden, wenn sich beispielsweise ein Antrag auf Entziehung eingereicht werden, wenn sich
wiederholt derselbe Analysefehler zeigt und dieser über eine wiederholt derselbe Analysefehler zeigt und dieser über eine
Gegenexpertise nachgewiesen wird. Gegenexpertise nachgewiesen wird.
Auch hier muss das Institut oder das Labor die Staatsanwaltschaft Auch hier muss das Institut oder das Labor die Staatsanwaltschaft
informieren über die sich noch in ihrem Besitz befindlichen Akten und informieren über die sich noch in ihrem Besitz befindlichen Akten und
muss die Staatsanwaltschaft unmittelbar eine Entscheidung treffen. muss die Staatsanwaltschaft unmittelbar eine Entscheidung treffen.
In Paragraph 3 werden die Beschwerdemodalitäten beschrieben. In Paragraph 3 werden die Beschwerdemodalitäten beschrieben.
Ausgenommen von Punkt a) der Paragraphen 1 und 2 des Artikels 22 Ausgenommen von Punkt a) der Paragraphen 1 und 2 des Artikels 22
unterliegt dieses Verfahren dem Gesetz vom 11. April 1994 über die unterliegt dieses Verfahren dem Gesetz vom 11. April 1994 über die
Öffentlichkeit der Verwaltung. Der FÖD Justiz ist nämlich dazu Öffentlichkeit der Verwaltung. Der FÖD Justiz ist nämlich dazu
verpflichtet, einen Antrag auf Zugang zu gewissen Dokumenten aus der verpflichtet, einen Antrag auf Zugang zu gewissen Dokumenten aus der
Akte abzulehnen, wenn dadurch z. B. die öffentliche Ordnung, die Akte abzulehnen, wenn dadurch z. B. die öffentliche Ordnung, die
Sicherheit, die Verteidigung des Landes, die Ermittlung oder die Sicherheit, die Verteidigung des Landes, die Ermittlung oder die
Verfolgung von Straftaten usw. gefährdet wird. (4) Verfolgung von Straftaten usw. gefährdet wird. (4)
Die Aussetzung und gegebenenfalls die Nichtigkeitsklage wird, Die Aussetzung und gegebenenfalls die Nichtigkeitsklage wird,
angesichts der kurzen Frist, normalerweise schriftlich auf der Ebene angesichts der kurzen Frist, normalerweise schriftlich auf der Ebene
des FÖD Justiz bearbeitet. des FÖD Justiz bearbeitet.
Die Beschwerde gegen die Verweigerung und Entziehung der Zulassung Die Beschwerde gegen die Verweigerung und Entziehung der Zulassung
müssen an den Staatsrat gerichtet werden. müssen an den Staatsrat gerichtet werden.
Aufgrund der Kontinuität und der Rechtssicherheit vor Ort, können die Aufgrund der Kontinuität und der Rechtssicherheit vor Ort, können die
Nichtigkeitsklagen die Entscheidungen des Beauftragten des Ministers Nichtigkeitsklagen die Entscheidungen des Beauftragten des Ministers
oder des Königs nicht aussetzen. oder des Königs nicht aussetzen.
Falls eine Entziehung in der Berufungsinstanz bestätigt wird, dann Falls eine Entziehung in der Berufungsinstanz bestätigt wird, dann
kann das Labor allein nach dem Zeitraum von einem Jahr erneut eine kann das Labor allein nach dem Zeitraum von einem Jahr erneut eine
vorläufige Zulassung beantragen, aufgrund der in Artikel 19 vorläufige Zulassung beantragen, aufgrund der in Artikel 19
angegebenen wissenschaftlichen Gründe. angegebenen wissenschaftlichen Gründe.
Artikel 23 - Um die Öffentlichkeit und die Labore zu informieren, Artikel 23 - Um die Öffentlichkeit und die Labore zu informieren,
werden die Kontaktdaten des Instituts und der zugelassenen Labore im werden die Kontaktdaten des Instituts und der zugelassenen Labore im
Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die antragstellende Behörde Belgischen Staatsblatt veröffentlicht. Die antragstellende Behörde
wird so schnell wie möglich über die anderen Daten, wie die wird so schnell wie möglich über die anderen Daten, wie die
(vorläufigen) Zulassungen, Aussetzungen und Entziehungen über das (vorläufigen) Zulassungen, Aussetzungen und Entziehungen über das
Intranet oder über andere zu diesem Zeitpunkt innerhalb des FÖD Justiz Intranet oder über andere zu diesem Zeitpunkt innerhalb des FÖD Justiz
verfügbare elektronische Möglichkeiten informiert. verfügbare elektronische Möglichkeiten informiert.
Hinsichtlich der in Artikel 24 erwähnten Labore, sind die öffentlichen Hinsichtlich der in Artikel 24 erwähnten Labore, sind die öffentlichen
Daten bereits veröffentlicht worden. Bezüglich des vierten Punktes von Daten bereits veröffentlicht worden. Bezüglich des vierten Punktes von
Paragraph 2 - der zu den internen Veröffentlichungsdaten gehört - wird Paragraph 2 - der zu den internen Veröffentlichungsdaten gehört - wird
also das vorläufige Datum im betreffenden Königlichen also das vorläufige Datum im betreffenden Königlichen
Bestimmungserlass als Anfangsdatum genannt, jedoch allein für Drogen Bestimmungserlass als Anfangsdatum genannt, jedoch allein für Drogen
im Blut und allein bis sie die vorläufige Zulassung für Drogen im Blut im Blut und allein bis sie die vorläufige Zulassung für Drogen im Blut
und im Speichel erhalten haben. und im Speichel erhalten haben.
KAPITEL 5 - Übergangsvorschriften und Aufhebungsbestimmung KAPITEL 5 - Übergangsvorschriften und Aufhebungsbestimmung
Artikel 24 - Alle Labore, die momentan durch einen Königlichen Erlass Artikel 24 - Alle Labore, die momentan durch einen Königlichen Erlass
über eine Zulassung für die Blutanalyse zum Nachweis von Drogen über eine Zulassung für die Blutanalyse zum Nachweis von Drogen
verfügen, können bis zu 1 Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden verfügen, können bis zu 1 Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden
Erlasses auf diese Weise weiterarbeiten. In der Zwischenzeit müssen Erlasses auf diese Weise weiterarbeiten. In der Zwischenzeit müssen
sie jedoch einen Antrag auf die vorläufige Zulassung für Drogen im sie jedoch einen Antrag auf die vorläufige Zulassung für Drogen im
Blut und im Speichel eingereicht und erhalten haben. Die auf Grundlage Blut und im Speichel eingereicht und erhalten haben. Die auf Grundlage
des Königlichen Erlasses vom 4. Juni 1999 erfolgten Königlichen des Königlichen Erlasses vom 4. Juni 1999 erfolgten Königlichen
Erlasse werden anschließend widerrufen. Erlasse werden anschließend widerrufen.
Diese vorläufige Zulassung ist jedoch von einer Bedingung abhängig, Diese vorläufige Zulassung ist jedoch von einer Bedingung abhängig,
nämlich dem Einreichen eines fundierten Validierungsdossiers beim nämlich dem Einreichen eines fundierten Validierungsdossiers beim
Minister, der nach einem positiven Gutachten des Wissenschaftlichen Minister, der nach einem positiven Gutachten des Wissenschaftlichen
Instituts für Volksgesundheit die vorläufige Zulassung beim König Instituts für Volksgesundheit die vorläufige Zulassung beim König
vorlegen wird. Um die Aussetzung zu vermeiden, muss jedoch ab dem vorlegen wird. Um die Aussetzung zu vermeiden, muss jedoch ab dem
Anfangsdatum der vorläufigen Zulassung ein zusammenfassender Bericht Anfangsdatum der vorläufigen Zulassung ein zusammenfassender Bericht
übermittelt werden am Ende des in Paragraph 4 der Artikel 18 und 21 übermittelt werden am Ende des in Paragraph 4 der Artikel 18 und 21
erwähnten Zeitraumes von 6 Monaten. Der vorläufigen Zulassung muss erwähnten Zeitraumes von 6 Monaten. Der vorläufigen Zulassung muss
eine Zulassung folgen. In Ermangelung deren wird die vorläufige eine Zulassung folgen. In Ermangelung deren wird die vorläufige
Zulassung entzogen. Zulassung entzogen.
Artikel 25 - Aufhebungsbestimmung des Königlichen Erlasses vom 4. Juni Artikel 25 - Aufhebungsbestimmung des Königlichen Erlasses vom 4. Juni
1999 1999
Artikel 26 - Beschreibung des offiziellen Titels des Königlichen Artikel 26 - Beschreibung des offiziellen Titels des Königlichen
Erlasses Erlasses
Artikel 27 - Dieser Artikel sieht eine halbjährliche Neubewertung der Artikel 27 - Dieser Artikel sieht eine halbjährliche Neubewertung der
Tarife des vorliegenden Erlasses vor. Dies um Kosteneinsparungen Tarife des vorliegenden Erlasses vor. Dies um Kosteneinsparungen
aufgrund von technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen. aufgrund von technologischen Entwicklungen zu berücksichtigen.
Artikel 28 - Diese Bestimmung regelt das Datum des Inkrafttretens des Artikel 28 - Diese Bestimmung regelt das Datum des Inkrafttretens des
vorliegenden Erlasses. vorliegenden Erlasses.
Der Erlass tritt schrittweise in Kraft da, bezüglich der Systeme zur Der Erlass tritt schrittweise in Kraft da, bezüglich der Systeme zur
Speichelsammlung und -analyse, dies abhängt von einem durch die Speichelsammlung und -analyse, dies abhängt von einem durch die
Behörde vergebenen Auftrag für ein Speichelsammelsystem. Die Behörde vergebenen Auftrag für ein Speichelsammelsystem. Die
Ausschreibung dieses öffentlichen Auftrags konnte nicht stattfinden Ausschreibung dieses öffentlichen Auftrags konnte nicht stattfinden
bevor nicht die gesetzliche Grundlage hierfür über den vorliegenden bevor nicht die gesetzliche Grundlage hierfür über den vorliegenden
Erlass geschaffen wurde. Erlass geschaffen wurde.
Artikel 29 - In diesem Artikel wird festgelegt welche Minister mit der Artikel 29 - In diesem Artikel wird festgelegt welche Minister mit der
Durchführung des Erlasses beauftragt sind. Durchführung des Erlasses beauftragt sind.
Anlage 1 - Nach Stellungnahme des ASP bezüglich des Schutzes von Anlage 1 - Nach Stellungnahme des ASP bezüglich des Schutzes von
medizinischen Daten, wurde der vom Arzt auszufüllende Abschnitt in medizinischen Daten, wurde der vom Arzt auszufüllende Abschnitt in
einen Teil II und einen Teil III aufgeteilt. einen Teil II und einen Teil III aufgeteilt.
Teil II bezieht sich auf allgemeine Verwaltungsdaten und die Angabe, Teil II bezieht sich auf allgemeine Verwaltungsdaten und die Angabe,
ob ein verschlossener Umschlag hinzugefügt wurde. Teil III bezieht ob ein verschlossener Umschlag hinzugefügt wurde. Teil III bezieht
sich auf den eventuellen medizinischen Abschnitt, der unter sich auf den eventuellen medizinischen Abschnitt, der unter
verschlossenem Umschlag dem kontrollierenden Polizeibeamten verschlossenem Umschlag dem kontrollierenden Polizeibeamten
übermittelt werden muss. übermittelt werden muss.
Anlagen 2 und 3 - Der Stellungnahme des ASP bezüglich des Namens des Anlagen 2 und 3 - Der Stellungnahme des ASP bezüglich des Namens des
Partners wird nachgekommen. Partners wird nachgekommen.
Jedoch wird in Anlage 3 die Verwendung der Nationalregisternummer für Jedoch wird in Anlage 3 die Verwendung der Nationalregisternummer für
den Direktor und die Person, die Weisung und Aufsicht ausübt, den Direktor und die Person, die Weisung und Aufsicht ausübt,
beibehalten und dies im Rahmen des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur beibehalten und dies im Rahmen des Gesetzes vom 22. Mai 2003 zur
Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des Organisation des Haushaltsplans und der Buchführung des
Föderalstaates. Föderalstaates.
Dem FÖD Haushalt und Geschäftsführungskontrolle und 13 anderen FÖD, Dem FÖD Haushalt und Geschäftsführungskontrolle und 13 anderen FÖD,
darunter Justiz, die mit FEDCOM arbeiten werden, wurde nämlich durch darunter Justiz, die mit FEDCOM arbeiten werden, wurde nämlich durch
Beratung NR Nr. 46/2008 vom 12. November 2008 der Zugang zu den Beratung NR Nr. 46/2008 vom 12. November 2008 der Zugang zu den
Informationen des Nationalregisters und die Benutzung der Informationen des Nationalregisters und die Benutzung der
Erkennungsnummer dieses Registers im Rahmen der föderalen Buchführung Erkennungsnummer dieses Registers im Rahmen der föderalen Buchführung
genehmigt. genehmigt.
Die Anlagen 1 bis einschließlich 3 wurden ebenfalls an das inzwischen Die Anlagen 1 bis einschließlich 3 wurden ebenfalls an das inzwischen
in Kraft getretene Gesetz "Only Once" angepasst. in Kraft getretene Gesetz "Only Once" angepasst.
Anlage 4 bestimmt die Tarife bezüglich der Blut- und Speichelanalysen Anlage 4 bestimmt die Tarife bezüglich der Blut- und Speichelanalysen
hinsichtlich von Drogen im Straßenverkehr. hinsichtlich von Drogen im Straßenverkehr.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
K. GEENS K. GEENS
Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit Die Ministerin der Sozialen Angelegenheiten und der Volksgesundheit
M. DE BLOCK M. DE BLOCK
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
Die Ministerin der Mobilität Die Ministerin der Mobilität
J. GALANT J. GALANT
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
K. PEETERS K. PEETERS
_______ _______
Nota's Nota's
(1) Tom Blencowe, Anna Pehrsson, Pirjo Lillsunde (Eds), DRUID D 3.2.2. (1) Tom Blencowe, Anna Pehrsson, Pirjo Lillsunde (Eds), DRUID D 3.2.2.
Analytical evaluation of oral fluid screening devices and preceding Analytical evaluation of oral fluid screening devices and preceding
selection procedures. http//www.druid-project.eu. selection procedures. http//www.druid-project.eu.
(2) Widmer-Girod C, Staub C (2004), L'incertitude de mesure : une (2) Widmer-Girod C, Staub C (2004), L'incertitude de mesure : une
notion à définir en toxicologie médico-légale (Measurement notion à définir en toxicologie médico-légale (Measurement
uncertainty: to be defined in forensic toxicology). Ann Toxicol Anal uncertainty: to be defined in forensic toxicology). Ann Toxicol Anal
16: 215 -219 16: 215 -219
(3) Mast A, Overzicht van het Belgisch Administratief Recht, Kluwer, (3) Mast A, Overzicht van het Belgisch Administratief Recht, Kluwer,
Mechelen, 2009, S. 54-65, Nr. 48. Mechelen, 2009, S. 54-65, Nr. 48.
(4) Mast A, ebd., S. 752, Nr. 832. (4) Mast A, ebd., S. 752, Nr. 832.
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