Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 27/01/2022
← Terug naar "Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling Arrêté royal portant la déclaration du maintien de la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES
27 JANUARI 2022. - Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de 27 JANVIER 2022. - Arrêté royal portant la déclaration du maintien de
instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de
coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling coronavirus COVID-19. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 27 januari 2022 houdende de afkondiging van de l'arrêté royal du 27 janvier 2022 portant la déclaration du maintien
instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de de la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de
coronavirus COVID-19 pandemie (Belgisch Staatsblad van 27 januari coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 27 janvier 2022).
2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
INNERES INNERES
27. JANUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Erklärung der 27. JANUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Erklärung der
Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die
Pandemie des Coronavirus COVID-19 Pandemie des Coronavirus COVID-19
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Aufgrund des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche
Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation, des Artikels 3 § 1 Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation, des Artikels 3 § 1
Absatz 2; Absatz 2;
Aufgrund der am 12., 14. und 19. Januar 2022 durchgeführten Aufgrund der am 12., 14. und 19. Januar 2022 durchgeführten
Risikoanalysen, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. Risikoanalysen, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 14.
August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer
epidemischen Notsituation erwähnt, aus denen hervorgeht, dass es sich epidemischen Notsituation erwähnt, aus denen hervorgeht, dass es sich
weiterhin um eine epidemische Notsituation handelt; weiterhin um eine epidemische Notsituation handelt;
Aufgrund der Stellungnahme des Ministers der Volksgesundheit vom 21. Aufgrund der Stellungnahme des Ministers der Volksgesundheit vom 21.
Januar 2022; Januar 2022;
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse, die in Artikel 8 § Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse, die in Artikel 8 §
1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung
erwähnt ist; erwähnt ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Januar 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Januar 2022;
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom
26. Januar 2022; 26. Januar 2022;
Aufgrund der am 26. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der Aufgrund der am 26. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der
Minister, die im Rat darüber beraten haben; Minister, die im Rat darüber beraten haben;
In Erwägung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte In Erwägung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten, des Artikels 2, der das Recht auf Leben schützt; und Grundfreiheiten, des Artikels 2, der das Recht auf Leben schützt;
In Erwägung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, In Erwägung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
des Artikels 191, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der des Artikels 191, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen;
In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23; In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23;
In Erwägung des Gesetzes vom 10. November 2021 zur Bestätigung des In Erwägung des Gesetzes vom 10. November 2021 zur Bestätigung des
Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur Ausrufung der Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur Ausrufung der
epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus
COVID-19; COVID-19;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur
Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des
Coronavirus COVID-19; Coronavirus COVID-19;
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die
verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die
Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die
Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu
verhindern oder einzuschränken; verhindern oder einzuschränken;
In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des
COVID-19-Kommissariats vom 25. Oktober 2021, die sich auf die COVID-19-Kommissariats vom 25. Oktober 2021, die sich auf die
Stellungnahme der RAG vom 20. Oktober 2021, die in der RMG besprochen Stellungnahme der RAG vom 20. Oktober 2021, die in der RMG besprochen
wurde, und auf die Gutachten der GEMS vom 20. und 24. Oktober 2021 wurde, und auf die Gutachten der GEMS vom 20. und 24. Oktober 2021
stützt; stützt;
In Erwägung der späteren Stellungnahmen des COVID-19-Kommissariats vom In Erwägung der späteren Stellungnahmen des COVID-19-Kommissariats vom
11. November 2021 und 16. Dezember 2021 in Bezug auf das Vorhandensein 11. November 2021 und 16. Dezember 2021 in Bezug auf das Vorhandensein
einer epidemischen Notsituation gemäß den Kriterien des einer epidemischen Notsituation gemäß den Kriterien des
Pandemiegesetzes; Pandemiegesetzes;
In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des
COVID-19-Kommissariats vom 14. Januar 2022, die sich auf die COVID-19-Kommissariats vom 14. Januar 2022, die sich auf die
Stellungnahme der RAG vom 12. Januar 2022, die in der RMG besprochen Stellungnahme der RAG vom 12. Januar 2022, die in der RMG besprochen
wurde, stützt und am 19. Januar 2022 aktualisiert wurde; wurde, stützt und am 19. Januar 2022 aktualisiert wurde;
In Erwägung der Beurteilung der epidemiologischen Situation der RAG In Erwägung der Beurteilung der epidemiologischen Situation der RAG
vom 19. Januar 2022; vom 19. Januar 2022;
In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten
Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der
häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses, häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses,
insbesondere der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 21. Januar insbesondere der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 21. Januar
2022; 2022;
In der Erwägung, dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 derzeit In der Erwägung, dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 derzeit
noch eine große Gefahr für die Bevölkerung darstellt; dass es noch eine große Gefahr für die Bevölkerung darstellt; dass es
weiterhin notwendig ist, bestimmte verwaltungspolizeiliche Maßnahmen weiterhin notwendig ist, bestimmte verwaltungspolizeiliche Maßnahmen
aufrechtzuerhalten und je nach Entwicklung der Lage neue Maßnahmen aufrechtzuerhalten und je nach Entwicklung der Lage neue Maßnahmen
ergreifen zu können, um die schädlichen Folgen dieser Krise für die ergreifen zu können, um die schädlichen Folgen dieser Krise für die
Volksgesundheit zu verhindern und einzuschränken; Volksgesundheit zu verhindern und einzuschränken;
In der Erwägung, dass im Rahmen des Gesetzes vom 14. August 2021 über In der Erwägung, dass im Rahmen des Gesetzes vom 14. August 2021 über
verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation
die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erforderlich ist, die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erforderlich ist,
um solche Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder abzuändern, oder um neue um solche Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder abzuändern, oder um neue
Maßnahmen ergreifen zu können; Maßnahmen ergreifen zu können;
In der Erwägung, dass in Artikel 2 Nr. 3 dieses Gesetzes eine In der Erwägung, dass in Artikel 2 Nr. 3 dieses Gesetzes eine
epidemische Notsituation wie folgt definiert ist: "jedes Ereignis, das epidemische Notsituation wie folgt definiert ist: "jedes Ereignis, das
infolge des Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu infolge des Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu
einer ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und: einer ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und:
a. das eine große Anzahl von Menschen in Belgien trifft oder treffen a. das eine große Anzahl von Menschen in Belgien trifft oder treffen
könnte und ihre Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt oder könnte und ihre Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt oder
beeinträchtigen könnte, beeinträchtigen könnte,
b. das eine oder mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder b. das eine oder mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder
haben könnte: haben könnte:
- starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im - starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im
Gesundheitswesen, Gesundheitswesen,
- Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder Unterstützung - Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder Unterstützung
bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im Gesundheitswesen, bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im Gesundheitswesen,
- schnelle und massive Bereitstellung von Arzneimitteln, medizinischen - schnelle und massive Bereitstellung von Arzneimitteln, medizinischen
Hilfsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung, Hilfsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung,
c. das eine Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure c. das eine Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure
auf nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder auf nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder
die schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken, die schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken,
d. und das gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden Folgen d. und das gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden Folgen
nach sich gezogen hat: nach sich gezogen hat:
- Die Situation ist von der Weltgesundheitsorganisation als "Public - Die Situation ist von der Weltgesundheitsorganisation als "Public
Health Emergency of International Concern" anerkannt worden. Health Emergency of International Concern" anerkannt worden.
- Die Situation ist von der Europäischen Kommission gemäß den - Die Situation ist von der Europäischen Kommission gemäß den
Bestimmungen von Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des Bestimmungen von Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu
schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur
Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG anerkannt worden."; Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG anerkannt worden.";
In Erwägung der epidemiologischen Bewertung des RAG vom 19. Januar In Erwägung der epidemiologischen Bewertung des RAG vom 19. Januar
2022 und des epidemiologischen Bulletins von Sciensano vom 25. Januar 2022 und des epidemiologischen Bulletins von Sciensano vom 25. Januar
2022; 2022;
In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten
Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten
sieben Tagen stark gestiegen ist auf 47 606 bestätigte positive Fälle; sieben Tagen stark gestiegen ist auf 47 606 bestätigte positive Fälle;
In der Erwägung, dass die Positivitätsrate auf 44,2 Prozent gestiegen In der Erwägung, dass die Positivitätsrate auf 44,2 Prozent gestiegen
ist, ein Wert, der bis heute noch nie verzeichnet wurde; ist, ein Wert, der bis heute noch nie verzeichnet wurde;
In der Erwägung, dass die Inzidenz am 25. Januar 2022 im In der Erwägung, dass die Inzidenz am 25. Januar 2022 im
14-Tage-Mittel 4.531 pro 100 000 Einwohner beträgt; 14-Tage-Mittel 4.531 pro 100 000 Einwohner beträgt;
In der Erwägung, dass die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl In der Erwägung, dass die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl
der neuen Krankenhausaufnahmen, 1,276 beträgt; der neuen Krankenhausaufnahmen, 1,276 beträgt;
In der Erwägung, dass dieser weiterhin hohe Druck auf die In der Erwägung, dass dieser weiterhin hohe Druck auf die
Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht mit Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht mit
COVID-19 zusammenhängt, seit dem 19. November 2021 einen Übergang zur COVID-19 zusammenhängt, seit dem 19. November 2021 einen Übergang zur
Phase 1B des Krankenhausnoteinsatzplans erforderlich gemacht hat; dass Phase 1B des Krankenhausnoteinsatzplans erforderlich gemacht hat; dass
immer noch 19 Prozent der für Intensivpflege zugelassenen Betten immer noch 19 Prozent der für Intensivpflege zugelassenen Betten
belegt sind; belegt sind;
In der Erwägung, dass am 25. Januar 2022 insgesamt 3 303 Patienten mit In der Erwägung, dass am 25. Januar 2022 insgesamt 3 303 Patienten mit
dem COVID-19-Coronavirus in belgischen Krankenhäusern behandelt dem COVID-19-Coronavirus in belgischen Krankenhäusern behandelt
werden, was einem Anstieg von 42 Prozent auf Wochenbasis entspricht; werden, was einem Anstieg von 42 Prozent auf Wochenbasis entspricht;
dass am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen dass am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen
lagen, was einem Rückgang von 6 Prozent auf Wochenbasis entspricht; lagen, was einem Rückgang von 6 Prozent auf Wochenbasis entspricht;
dass die Belastung der Krankenhäuser sehr hoch ist; dass die Belegung dass die Belastung der Krankenhäuser sehr hoch ist; dass die Belegung
der Intensivstationen zwar einen langsamen Rückgang zeigt, jedoch nach der Intensivstationen zwar einen langsamen Rückgang zeigt, jedoch nach
wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt; dass der Ausschuss Hospital wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt; dass der Ausschuss Hospital
& Transport Surge Capacity (HTSC) von den Krankenhäusern verlangt, & Transport Surge Capacity (HTSC) von den Krankenhäusern verlangt,
nicht dringende elektive Versorgung entsprechend den Richtlinien des nicht dringende elektive Versorgung entsprechend den Richtlinien des
HTSC abzusagen; HTSC abzusagen;
In der Erwägung, dass die lange Dauer der Pandemie ebenfalls In der Erwägung, dass die lange Dauer der Pandemie ebenfalls
Auswirkungen auf die Anzahl der verfügbaren Betten auf den Auswirkungen auf die Anzahl der verfügbaren Betten auf den
Intensivstationen durch den Mangel an Pflegepersonal hat; dass in der Intensivstationen durch den Mangel an Pflegepersonal hat; dass in der
vergangenen Woche ungefähr 200 dieser Betten durch den Ausfall von vergangenen Woche ungefähr 200 dieser Betten durch den Ausfall von
Pflegepersonal aufgrund des Coronavirus COVID-19 oder anderer Pflegepersonal aufgrund des Coronavirus COVID-19 oder anderer
(psychosozialer) Gesundheitsprobleme nicht verfügbar waren; (psychosozialer) Gesundheitsprobleme nicht verfügbar waren;
In der Erwägung, dass die Viruszirkulation sehr hoch ist, mit In der Erwägung, dass die Viruszirkulation sehr hoch ist, mit
erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Krankenhausaufnahmen, die in erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Krankenhausaufnahmen, die in
der letzten Woche um 53 Prozent gestiegen ist, dass die Zahl der der letzten Woche um 53 Prozent gestiegen ist, dass die Zahl der
belegten Krankenhausbetten weiter verringert werden muss; dass belegten Krankenhausbetten weiter verringert werden muss; dass
verhindert werden muss, dass sie auf einem derart hohen Niveau bleibt, verhindert werden muss, dass sie auf einem derart hohen Niveau bleibt,
da ein erneuter Anstieg, zum Beispiel infolge neuer Varianten, da ein erneuter Anstieg, zum Beispiel infolge neuer Varianten,
unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitspflegesystems führen unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitspflegesystems führen
würde; würde;
In der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Todesfälle pro Woche in der In der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Todesfälle pro Woche in der
letzten Woche um 7 Prozent gestiegen ist; letzten Woche um 7 Prozent gestiegen ist;
In der Erwägung, dass das Virus SARS-CoV-2 folglich immer noch eine In der Erwägung, dass das Virus SARS-CoV-2 folglich immer noch eine
große Anzahl Menschen in Belgien trifft, insbesondere da Belgien große Anzahl Menschen in Belgien trifft, insbesondere da Belgien
derzeit von einer neuen Welle betroffen ist, die durch die derzeit von einer neuen Welle betroffen ist, die durch die
Omikron-Variante verursacht wird; Omikron-Variante verursacht wird;
In der Erwägung, dass die Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung am In der Erwägung, dass die Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung am
25. Januar 2022 bei 76,8 Prozent liegt und 54,7 Prozent der 25. Januar 2022 bei 76,8 Prozent liegt und 54,7 Prozent der
Bevölkerung eine Auffrischungsdosis erhalten haben und dass folglich Bevölkerung eine Auffrischungsdosis erhalten haben und dass folglich
große Teile der für eine Impfung in Frage kommenden Bevölkerung weder große Teile der für eine Impfung in Frage kommenden Bevölkerung weder
vollständig noch teilweise geimpft wurden; vollständig noch teilweise geimpft wurden;
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen
und Intensivstationsaufnahmen bei Personen ab 65 Jahren, die eine und Intensivstationsaufnahmen bei Personen ab 65 Jahren, die eine
Auffrischungsdosis erhalten haben, im Vergleich zu Personen derselben Auffrischungsdosis erhalten haben, im Vergleich zu Personen derselben
Altersgruppe, die vollständig geimpft sind, aber keine Altersgruppe, die vollständig geimpft sind, aber keine
Auffrischungsdosis erhalten haben, um 53 Prozent, 78 Prozent Auffrischungsdosis erhalten haben, um 53 Prozent, 78 Prozent
beziehungsweise 84 Prozent und im Vergleich zu Personen derselben beziehungsweise 84 Prozent und im Vergleich zu Personen derselben
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 47 Prozent, 84 Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 47 Prozent, 84
Prozent bzw. 94 Prozent geringer ist; Prozent bzw. 94 Prozent geringer ist;
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen
und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 18 und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 18
bis 64 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben bis 64 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 30 Prozent (69 Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 30 Prozent (69
Prozent bei einer Auffrischungsdosis), 73 Prozent (75 Prozent bei Prozent bei einer Auffrischungsdosis), 73 Prozent (75 Prozent bei
einer Auffrischungsdosis) beziehungsweise 86 Prozent (84 Prozent bei einer Auffrischungsdosis) beziehungsweise 86 Prozent (84 Prozent bei
einer Auffrischungsdosis) geringer ist; einer Auffrischungsdosis) geringer ist;
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen
und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 12 und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 12
bis 18 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben bis 18 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 8 Prozent, 93 Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 8 Prozent, 93
Prozent beziehungsweise 83 Prozent geringer ist; Prozent beziehungsweise 83 Prozent geringer ist;
In der Erwägung, dass die Impfung eine verminderte und abnehmende In der Erwägung, dass die Impfung eine verminderte und abnehmende
Wirksamkeit gegen eine Ansteckung mit der Omikron-Variante aufweist; Wirksamkeit gegen eine Ansteckung mit der Omikron-Variante aufweist;
dass daher erwartet wird, dass die Omikron-Variante in den kommenden dass daher erwartet wird, dass die Omikron-Variante in den kommenden
Wochen trotz einer zunehmenden Immunität durch Impfung oder natürliche Wochen trotz einer zunehmenden Immunität durch Impfung oder natürliche
Infektion weiterhin eine bedeutende Infektionswelle verursachen wird; Infektion weiterhin eine bedeutende Infektionswelle verursachen wird;
In der Erwägung, dass es sich aus den vorgenannten Gründen um ein In der Erwägung, dass es sich aus den vorgenannten Gründen um ein
Ereignis handelt, das infolge des Vorhandenseins eines Ereignis handelt, das infolge des Vorhandenseins eines
Infektionserregers beim Menschen zu einer ernsthaften Bedrohung führt Infektionserregers beim Menschen zu einer ernsthaften Bedrohung führt
oder führen könnte und das eine große Anzahl von Menschen in Belgien oder führen könnte und das eine große Anzahl von Menschen in Belgien
trifft oder treffen könnte und ihre Gesundheit ernsthaft trifft oder treffen könnte und ihre Gesundheit ernsthaft
beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte; beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte;
In der Erwägung, dass die Lage im Gesundheitspflegesystem weiterhin In der Erwägung, dass die Lage im Gesundheitspflegesystem weiterhin
prekär ist, nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in Bezug auf prekär ist, nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in Bezug auf
die Kapazitäten der Primärpflege, insbesondere was Hausärzte und die Kapazitäten der Primärpflege, insbesondere was Hausärzte und
Testzentren sowie Teststrategie und Kontaktrückverfolgung betrifft; Testzentren sowie Teststrategie und Kontaktrückverfolgung betrifft;
dass erneut Verzögerungen der Pflegeleistungen sowohl in der dass erneut Verzögerungen der Pflegeleistungen sowohl in der
Primärpflege als auch in der Krankenhauspflege festzustellen sind; Primärpflege als auch in der Krankenhauspflege festzustellen sind;
In Erwägung der epidemiologischen Beurteilung der RAG vom 19. Januar In Erwägung der epidemiologischen Beurteilung der RAG vom 19. Januar
2022, in der festgestellt wird, dass sich das Land immer noch in der 2022, in der festgestellt wird, dass sich das Land immer noch in der
höchsten epidemiologischen Alarmstufe befindet und die RAG keine höchsten epidemiologischen Alarmstufe befindet und die RAG keine
Verbesserung in den kommenden Wochen erwartet; Verbesserung in den kommenden Wochen erwartet;
In der Erwägung, dass in der aktuellen Situation eines sehr starken In der Erwägung, dass in der aktuellen Situation eines sehr starken
Anstiegs der Zahl der Neuinfektionen in allen Regionen und Provinzen Anstiegs der Zahl der Neuinfektionen in allen Regionen und Provinzen
durch die Ausbreitung der Omikron-Variante zusätzlich hoher Druck auf durch die Ausbreitung der Omikron-Variante zusätzlich hoher Druck auf
die primäre Gesundheitspflege und die Krankenhäuser ausgeübt wird und die primäre Gesundheitspflege und die Krankenhäuser ausgeübt wird und
dass dieser Druck noch zunehmen und sich auf das Funktionieren der dass dieser Druck noch zunehmen und sich auf das Funktionieren der
Gesellschaft im Allgemeinen auswirken kann, da Personal wegen Gesellschaft im Allgemeinen auswirken kann, da Personal wegen
Krankheit/Isolation oder Quarantäne ausfällt, auch in kritischen Krankheit/Isolation oder Quarantäne ausfällt, auch in kritischen
Schlüsselbereichen; dass, obwohl das Risiko einer Krankenhausaufnahme Schlüsselbereichen; dass, obwohl das Risiko einer Krankenhausaufnahme
und insbesondere einer Intensivstationsaufnahme bei einer Ansteckung und insbesondere einer Intensivstationsaufnahme bei einer Ansteckung
mit der Omikron-Variante geringer ist als bei der Delta-Variante, mit der Omikron-Variante geringer ist als bei der Delta-Variante,
erwartet wird, dass der geringere Prozentsatz an Krankenhausaufnahmen erwartet wird, dass der geringere Prozentsatz an Krankenhausaufnahmen
zumindest teilweise durch eine wesentlich höhere Anzahl an zumindest teilweise durch eine wesentlich höhere Anzahl an
Ansteckungen kompensiert wird; dass außerdem, wie oben erläutert, die Ansteckungen kompensiert wird; dass außerdem, wie oben erläutert, die
Belegung der Krankenhausbetten aufgrund der vierten Welle immer noch Belegung der Krankenhausbetten aufgrund der vierten Welle immer noch
hoch ist; dass die oben erwähnte aktuelle Zahl der belegten Betten in hoch ist; dass die oben erwähnte aktuelle Zahl der belegten Betten in
den Intensivstationen immer noch über dem Schwellenwert von 300 Betten den Intensivstationen immer noch über dem Schwellenwert von 300 Betten
liegt, der von der Hospital & Transport Surge Capacity als maximale liegt, der von der Hospital & Transport Surge Capacity als maximale
Kapazität definiert wird, die einen normalen Betrieb der Krankenhäuser Kapazität definiert wird, die einen normalen Betrieb der Krankenhäuser
ermöglicht; dass auch die Zirkulation anderer Atemwegsviren (wie ermöglicht; dass auch die Zirkulation anderer Atemwegsviren (wie
Grippeviren) zunimmt, was sich ebenfalls auf das Grippeviren) zunimmt, was sich ebenfalls auf das
Gesundheitspflegesystem auswirken kann; dass es sich aus den Gesundheitspflegesystem auswirken kann; dass es sich aus den
vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des
Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer
ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine oder ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine oder
mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder haben könnte: mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder haben könnte:
starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im
Gesundheitswesen, Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder Gesundheitswesen, Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder
Unterstützung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im Unterstützung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im
Gesundheitswesen oder schnelle und massive Bereitstellung von Gesundheitswesen oder schnelle und massive Bereitstellung von
Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln oder persönlicher Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln oder persönlicher
Schutzausrüstung; Schutzausrüstung;
In der Erwägung, dass die föderale Phase der Koordinierung und der In der Erwägung, dass die föderale Phase der Koordinierung und der
Bewältigung der Krise des Coronavirus COVID-19 seit ihrer Auslösung am Bewältigung der Krise des Coronavirus COVID-19 seit ihrer Auslösung am
13. März 2020 weiterhin in Kraft ist; 13. März 2020 weiterhin in Kraft ist;
In der Erwägung, dass alle Regionen, trotz der Unterschiede zwischen In der Erwägung, dass alle Regionen, trotz der Unterschiede zwischen
ihnen, von der fünften Welle betroffen sind, wobei in allen Regionen ihnen, von der fünften Welle betroffen sind, wobei in allen Regionen
das Risiko einer Überschreitung der Test- und Pflegekapazitäten das Risiko einer Überschreitung der Test- und Pflegekapazitäten
besteht; dass folglich weiterhin eine nationale Koordinierung besteht; dass folglich weiterhin eine nationale Koordinierung
erforderlich ist, um sowohl über die anwendbaren Maßnahmen zur erforderlich ist, um sowohl über die anwendbaren Maßnahmen zur
Begrenzung der Ausbreitung des Virus (wie Impfstrategie, Begrenzung der Ausbreitung des Virus (wie Impfstrategie,
Teststrategie, Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen, Teststrategie, Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen,
Kontaktrückverfolgung, Maskenpflicht, Luftqualität und Maßnahmen in Kontaktrückverfolgung, Maskenpflicht, Luftqualität und Maßnahmen in
Bezug auf Reisen) als auch über die Organisation der Bezug auf Reisen) als auch über die Organisation der
Krankenhauskapazitäten in den verschiedenen Provinzen oder Regionen Krankenhauskapazitäten in den verschiedenen Provinzen oder Regionen
und die Überwachung der epidemiologischen Situation, einschließlich und die Überwachung der epidemiologischen Situation, einschließlich
der Erhebung und Analyse von Daten, zu entscheiden; dass darüber der Erhebung und Analyse von Daten, zu entscheiden; dass darüber
hinaus neben dem Gesundheitssektor auch alle anderen Sektoren einer hinaus neben dem Gesundheitssektor auch alle anderen Sektoren einer
optimalen Koordinierung bedürfen, um die Auswirkungen von Infektionen optimalen Koordinierung bedürfen, um die Auswirkungen von Infektionen
auf wirtschaftliche Tätigkeiten zu begrenzen; dass es sich aus den auf wirtschaftliche Tätigkeiten zu begrenzen; dass es sich aus den
vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des
Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer
ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine
Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure auf Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure auf
nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder die nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder die
schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken; schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken;
In der Erwägung, dass die Situation von der In der Erwägung, dass die Situation von der
Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit dem 30. Januar 2020 als "Public Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit dem 30. Januar 2020 als "Public
Health Emergency of International Concern" (PHEIC) anerkannt ist; Health Emergency of International Concern" (PHEIC) anerkannt ist;
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom
11. Januar 2022, in der festgestellt wird, dass die hochansteckende 11. Januar 2022, in der festgestellt wird, dass die hochansteckende
Omikron-Variante zu einer Flutwelle von Ansteckungen führt; dass in Omikron-Variante zu einer Flutwelle von Ansteckungen führt; dass in
der ersten Woche des Jahres 2022 über 7 Millionen neue Fälle gemeldet der ersten Woche des Jahres 2022 über 7 Millionen neue Fälle gemeldet
wurden, mehr als eine Verdopplung innerhalb von zwei Wochen; dass sich wurden, mehr als eine Verdopplung innerhalb von zwei Wochen; dass sich
in diesem Tempo in den nächsten sechs bis acht Wochen über 50 Prozent in diesem Tempo in den nächsten sechs bis acht Wochen über 50 Prozent
der Bevölkerung in dieser Region infizieren könnten; dass diese der Bevölkerung in dieser Region infizieren könnten; dass diese
Situation erneut eine schwere Belastung für die Gesundheitssysteme und Situation erneut eine schwere Belastung für die Gesundheitssysteme und
das Pflegepersonal in den verschiedenen Staaten darstellen wird; das Pflegepersonal in den verschiedenen Staaten darstellen wird;
In der Erwägung, dass in derselben Erklärung die Ergreifung In der Erwägung, dass in derselben Erklärung die Ergreifung
verschiedener Maßnahmen gefordert wird, um die Ausbreitung von verschiedener Maßnahmen gefordert wird, um die Ausbreitung von
Ansteckungen zu verlangsamen, wie das allgemeine Tragen von Masken, Ansteckungen zu verlangsamen, wie das allgemeine Tragen von Masken,
die Impfung und die Auffrischungsimpfungen, die Sensibilisierung der die Impfung und die Auffrischungsimpfungen, die Sensibilisierung der
Bevölkerung und insbesondere die Einhaltung der sofortigen Isolierung Bevölkerung und insbesondere die Einhaltung der sofortigen Isolierung
bei Auftreten von Krankheitssymptomen; dass daraus hervorgeht, dass bei Auftreten von Krankheitssymptomen; dass daraus hervorgeht, dass
vor allem auf die Vermeidung und Begrenzung von negativen Folgen für vor allem auf die Vermeidung und Begrenzung von negativen Folgen für
besonders anfällige Personen geachtet und die Beeinträchtigung von besonders anfällige Personen geachtet und die Beeinträchtigung von
Gesundheitssystemen und wesentlichen Dienstleistungen vermieden werden Gesundheitssystemen und wesentlichen Dienstleistungen vermieden werden
sollte; sollte;
In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 18. In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 18.
Januar 2022, in der er unter anderem erklärt, dass die Januar 2022, in der er unter anderem erklärt, dass die
COVID-19-Epidemie noch lange nicht vorbei ist, und hervorhebt, dass COVID-19-Epidemie noch lange nicht vorbei ist, und hervorhebt, dass
der weniger schwere Charakter der Omikron-Variante nicht von ihrer der weniger schwere Charakter der Omikron-Variante nicht von ihrer
Gefährlichkeit ablenken darf, insbesondere im Hinblick auf ihre Gefährlichkeit ablenken darf, insbesondere im Hinblick auf ihre
Übertragbarkeit; Übertragbarkeit;
In der Erwägung, dass somit alle in der Begriffsbestimmung der In der Erwägung, dass somit alle in der Begriffsbestimmung der
epidemischen Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes epidemischen Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes
vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer
epidemischen Notsituation vorgesehenen Kriterien weiterhin erfüllt epidemischen Notsituation vorgesehenen Kriterien weiterhin erfüllt
sind; sind;
In der Erwägung, dass die vorerwähnten Risikoanalysen, die am 12., 14. In der Erwägung, dass die vorerwähnten Risikoanalysen, die am 12., 14.
und 19. Januar 2022 durchgeführt wurden, und die Stellungnahme des und 19. Januar 2022 durchgeführt wurden, und die Stellungnahme des
Ministers der Volksgesundheit vom 21. Januar 2022 ebenfalls zeigen, Ministers der Volksgesundheit vom 21. Januar 2022 ebenfalls zeigen,
dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 immer noch eine epidemische dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 immer noch eine epidemische
Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 14. August Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 14. August
2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen
Notsituation ist und dass die Kriterien dieser Begriffsbestimmung Notsituation ist und dass die Kriterien dieser Begriffsbestimmung
weiterhin erfüllt sind; weiterhin erfüllt sind;
In der Erwägung, dass aus all diesen Gründen die epidemische In der Erwägung, dass aus all diesen Gründen die epidemische
Notsituation aufrechterhalten werden muss; Notsituation aufrechterhalten werden muss;
In der Erwägung, dass aus der Stellungnahme des Ministers der In der Erwägung, dass aus der Stellungnahme des Ministers der
Volksgesundheit und den oben erwähnten Risikoanalysen hervorgeht, dass Volksgesundheit und den oben erwähnten Risikoanalysen hervorgeht, dass
es erforderlich ist, die epidemische Notsituation für einen Zeitraum es erforderlich ist, die epidemische Notsituation für einen Zeitraum
von drei Monaten aufrechtzuerhalten, wie dies durch Artikel 3 § 1 von drei Monaten aufrechtzuerhalten, wie dies durch Artikel 3 § 1
Absatz 2 des Gesetzes vom 14. August 2021 über die Absatz 2 des Gesetzes vom 14. August 2021 über die
verwaltungspolizeilichen Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation verwaltungspolizeilichen Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation
erlaubt ist; dass aus dem Prognosemodell, das in der Unterlage erlaubt ist; dass aus dem Prognosemodell, das in der Unterlage
"Modelling results by the SIMID-consortium - rapport v20220105" "Modelling results by the SIMID-consortium - rapport v20220105"
enthalten ist, und den Beobachtungen bis zum 18. Januar 2022 zu den enthalten ist, und den Beobachtungen bis zum 18. Januar 2022 zu den
Modellszenarien in Bezug auf neue Krankenhausaufnahmen und die Modellszenarien in Bezug auf neue Krankenhausaufnahmen und die
Reproduktionsrate für neue Krankenhausaufnahmen eine Entwicklung Reproduktionsrate für neue Krankenhausaufnahmen eine Entwicklung
unterhalb oder am unteren Ende der Erwartungen hinsichtlich der unterhalb oder am unteren Ende der Erwartungen hinsichtlich der
Schätzungen des Modells für neue Krankenhausaufnahmen hervorgeht; dass Schätzungen des Modells für neue Krankenhausaufnahmen hervorgeht; dass
es derzeit einen starken Anstieg der neuen Krankenhausaufnahmen gibt, es derzeit einen starken Anstieg der neuen Krankenhausaufnahmen gibt,
was sich auch in einer steigenden Reproduktionsrate für neue was sich auch in einer steigenden Reproduktionsrate für neue
Krankenhausaufnahmen widerspiegelt; dass auch die festgestellten Krankenhausaufnahmen widerspiegelt; dass auch die festgestellten
Zahlen in Bezug auf die Gesamtbelastung der Krankenhäuser am unteren Zahlen in Bezug auf die Gesamtbelastung der Krankenhäuser am unteren
Ende des diesbezüglichen Schätzungsmodells liegen; dass die Ende des diesbezüglichen Schätzungsmodells liegen; dass die
epidemiologische Situation trotz der Auffrischungsimpfkampagne epidemiologische Situation trotz der Auffrischungsimpfkampagne
weiterhin kritisch ist; dass, wie oben erläutert, eine weiterhin kritisch ist; dass, wie oben erläutert, eine
Verschlechterung der meisten epidemiologischen Indikatoren zu Verschlechterung der meisten epidemiologischen Indikatoren zu
beobachten ist, die das Gesundheitssystem immer noch stark beobachten ist, die das Gesundheitssystem immer noch stark
beeinträchtigt und sein normales Funktionieren unmöglich macht, mit beeinträchtigt und sein normales Funktionieren unmöglich macht, mit
Auswirkungen auf die Versorgung, die nicht mit COVID-19 zusammenhängt; Auswirkungen auf die Versorgung, die nicht mit COVID-19 zusammenhängt;
dass die Entwicklung in den kommenden Monaten noch ungewiss ist und dass die Entwicklung in den kommenden Monaten noch ungewiss ist und
dass daher eine Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene dass daher eine Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene
zumindest für die nächsten drei Monate wichtig ist; zumindest für die nächsten drei Monate wichtig ist;
In der Erwägung, dass aus diesen Gründen die epidemische Notsituation In der Erwägung, dass aus diesen Gründen die epidemische Notsituation
für einen Zeitraum von drei Monaten aufrechterhalten wird; dass die für einen Zeitraum von drei Monaten aufrechterhalten wird; dass die
Gesundheitslage jedoch kontinuierlich bewertet wird, wodurch neue Gesundheitslage jedoch kontinuierlich bewertet wird, wodurch neue
Entscheidungen getroffen werden können; Entscheidungen getroffen werden können;
In der Erwägung, dass in Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 14. August In der Erwägung, dass in Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 14. August
2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen
Notsituation vorgesehen ist, dass diese Stellungnahme und diese Notsituation vorgesehen ist, dass diese Stellungnahme und diese
Risikoanalysen schnellstmöglich dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer Risikoanalysen schnellstmöglich dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer
übermittelt werden; dass die zuständigen Behörden und Dienste dafür übermittelt werden; dass die zuständigen Behörden und Dienste dafür
sorgen, dass sie schnellstmöglich und sobald sie verfügbar und nutzbar sorgen, dass sie schnellstmöglich und sobald sie verfügbar und nutzbar
sind, der Bevölkerung bekannt gemacht werden, gemäß Artikel 3 § 3 sind, der Bevölkerung bekannt gemacht werden, gemäß Artikel 3 § 3
desselben Gesetzes; desselben Gesetzes;
In der Erwägung, dass nach Ablauf des Zeitraums von drei Monaten, wenn In der Erwägung, dass nach Ablauf des Zeitraums von drei Monaten, wenn
diese Situation andauert, erneut für einen Zeitraum von maximal drei diese Situation andauert, erneut für einen Zeitraum von maximal drei
Monaten die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erklärt Monaten die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erklärt
werden kann, nach dem gleichen Verfahren, gemäß Artikel 3 § 1 Absatz 2 werden kann, nach dem gleichen Verfahren, gemäß Artikel 3 § 1 Absatz 2
desselben Gesetzes; desselben Gesetzes;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass am 28. Januar 2022 in Kraft In der Erwägung, dass vorliegender Erlass am 28. Januar 2022 in Kraft
tritt, jedoch innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach seinem tritt, jedoch innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach seinem
Inkrafttreten durch Gesetz bestätigt werden muss; dass in Ermangelung Inkrafttreten durch Gesetz bestätigt werden muss; dass in Ermangelung
einer solchen Bestätigung der vorliegende Erlass und der Königliche einer solchen Bestätigung der vorliegende Erlass und der Königliche
Erlass über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen außer Kraft treten; Erlass über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen außer Kraft treten;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass nicht den erforderlichen In der Erwägung, dass vorliegender Erlass nicht den erforderlichen
Verordnungscharakter im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten Verordnungscharakter im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat hat; dass vorliegender Erlass daher der Gesetze über den Staatsrat hat; dass vorliegender Erlass daher der
Gesetzgebungsabteilung nicht zur Begutachtung vorgelegt werden muss; Gesetzgebungsabteilung nicht zur Begutachtung vorgelegt werden muss;
dass dies in der Stellungnahme Nr. 68.936/AG der dass dies in der Stellungnahme Nr. 68.936/AG der
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates vom 7. April 2021 zum Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates vom 7. April 2021 zum
Vorentwurf eines Gesetzes über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in Vorentwurf eines Gesetzes über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in
einer epidemischen Notsituation bestätigt wird; einer epidemischen Notsituation bestätigt wird;
Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und des Ministers des Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und des Ministers des
Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber
beraten haben, beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in Artikel 1 - Die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in
Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 wird bis zum 27. April Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 wird bis zum 27. April
2022 einschließlich erklärt. 2022 einschließlich erklärt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 28. Januar 2022 in Kraft.
Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister und der für Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister und der für
Inneres zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der Inneres zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2022 Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2022
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Volksgesundheit Der Minister der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
A. VERLINDEN A. VERLINDEN
^