← Terug naar "Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling | Arrêté royal portant la déclaration du maintien de la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de coronavirus COVID-19. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES |
27 JANUARI 2022. - Koninklijk besluit houdende de afkondiging van de | 27 JANVIER 2022. - Arrêté royal portant la déclaration du maintien de |
instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de | la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de |
coronavirus COVID-19 pandemie. - Duitse vertaling | coronavirus COVID-19. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 27 januari 2022 houdende de afkondiging van de | l'arrêté royal du 27 janvier 2022 portant la déclaration du maintien |
instandhouding van de epidemische noodsituatie betreffende de | de la situation d'urgence épidémique concernant la pandémie de |
coronavirus COVID-19 pandemie (Belgisch Staatsblad van 27 januari | coronavirus COVID-19 (Moniteur belge du 27 janvier 2022). |
2022). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER |
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST | NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST |
INNERES | INNERES |
27. JANUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Erklärung der | 27. JANUAR 2022 - Königlicher Erlass zur Erklärung der |
Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die | Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die |
Pandemie des Coronavirus COVID-19 | Pandemie des Coronavirus COVID-19 |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche | Aufgrund des Gesetzes vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche |
Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation, des Artikels 3 § 1 | Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation, des Artikels 3 § 1 |
Absatz 2; | Absatz 2; |
Aufgrund der am 12., 14. und 19. Januar 2022 durchgeführten | Aufgrund der am 12., 14. und 19. Januar 2022 durchgeführten |
Risikoanalysen, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. | Risikoanalysen, wie in Artikel 3 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. |
August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer | August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer |
epidemischen Notsituation erwähnt, aus denen hervorgeht, dass es sich | epidemischen Notsituation erwähnt, aus denen hervorgeht, dass es sich |
weiterhin um eine epidemische Notsituation handelt; | weiterhin um eine epidemische Notsituation handelt; |
Aufgrund der Stellungnahme des Ministers der Volksgesundheit vom 21. | Aufgrund der Stellungnahme des Ministers der Volksgesundheit vom 21. |
Januar 2022; | Januar 2022; |
Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse, die in Artikel 8 § | Aufgrund der Befreiung von der Auswirkungsanalyse, die in Artikel 8 § |
1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung | 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur Festlegung |
verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung | verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative Vereinfachung |
erwähnt ist; | erwähnt ist; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Januar 2022; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. Januar 2022; |
Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom | Aufgrund des Einverständnisses des Staatssekretärs für Haushalt vom |
26. Januar 2022; | 26. Januar 2022; |
Aufgrund der am 26. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der | Aufgrund der am 26. Januar 2022 abgegebenen Stellungnahme der |
Minister, die im Rat darüber beraten haben; | Minister, die im Rat darüber beraten haben; |
In Erwägung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte | In Erwägung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte |
und Grundfreiheiten, des Artikels 2, der das Recht auf Leben schützt; | und Grundfreiheiten, des Artikels 2, der das Recht auf Leben schützt; |
In Erwägung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, | In Erwägung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
des Artikels 191, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der | des Artikels 191, in dem das Prinzip der Vorsorge im Rahmen der |
Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven | Bewältigung einer internationalen Gesundheitskrise und der aktiven |
Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses | Vorbereitung auf einen möglichen Krisenfall verankert ist; dass dieses |
Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der | Prinzip voraussetzt, dass die öffentlichen Behörden bei der |
Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten | Feststellung, dass ein ernstes Risiko höchstwahrscheinlich eintreten |
wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; | wird, dringende und vorläufige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen; |
In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23; | In Erwägung der Verfassung, des Artikels 23; |
In Erwägung des Gesetzes vom 10. November 2021 zur Bestätigung des | In Erwägung des Gesetzes vom 10. November 2021 zur Bestätigung des |
Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur Ausrufung der | Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur Ausrufung der |
epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus | epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus |
COVID-19; | COVID-19; |
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur | In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 zur |
Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des | Ausrufung der epidemischen Notsituation in Bezug auf die Pandemie des |
Coronavirus COVID-19; | Coronavirus COVID-19; |
In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die | In Erwägung des Königlichen Erlasses vom 28. Oktober 2021 über die |
verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die | verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die erforderlich sind, um die |
Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die | Folgen der ausgerufenen epidemischen Notsituation in Bezug auf die |
Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu | Pandemie des Coronavirus COVID-19 für die Volksgesundheit zu |
verhindern oder einzuschränken; | verhindern oder einzuschränken; |
In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des | In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des |
COVID-19-Kommissariats vom 25. Oktober 2021, die sich auf die | COVID-19-Kommissariats vom 25. Oktober 2021, die sich auf die |
Stellungnahme der RAG vom 20. Oktober 2021, die in der RMG besprochen | Stellungnahme der RAG vom 20. Oktober 2021, die in der RMG besprochen |
wurde, und auf die Gutachten der GEMS vom 20. und 24. Oktober 2021 | wurde, und auf die Gutachten der GEMS vom 20. und 24. Oktober 2021 |
stützt; | stützt; |
In Erwägung der späteren Stellungnahmen des COVID-19-Kommissariats vom | In Erwägung der späteren Stellungnahmen des COVID-19-Kommissariats vom |
11. November 2021 und 16. Dezember 2021 in Bezug auf das Vorhandensein | 11. November 2021 und 16. Dezember 2021 in Bezug auf das Vorhandensein |
einer epidemischen Notsituation gemäß den Kriterien des | einer epidemischen Notsituation gemäß den Kriterien des |
Pandemiegesetzes; | Pandemiegesetzes; |
In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des | In Erwägung der konsolidierten Stellungnahme des |
COVID-19-Kommissariats vom 14. Januar 2022, die sich auf die | COVID-19-Kommissariats vom 14. Januar 2022, die sich auf die |
Stellungnahme der RAG vom 12. Januar 2022, die in der RMG besprochen | Stellungnahme der RAG vom 12. Januar 2022, die in der RMG besprochen |
wurde, stützt und am 19. Januar 2022 aktualisiert wurde; | wurde, stützt und am 19. Januar 2022 aktualisiert wurde; |
In Erwägung der Beurteilung der epidemiologischen Situation der RAG | In Erwägung der Beurteilung der epidemiologischen Situation der RAG |
vom 19. Januar 2022; | vom 19. Januar 2022; |
In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten | In Erwägung der Konzertierung zwischen den Regierungen der föderierten |
Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der | Teilgebiete und den zuständigen föderalen Behörden im Rahmen der |
häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses, | häufig abgehaltenen Sitzungen des Konzertierungsausschusses, |
insbesondere der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 21. Januar | insbesondere der Sitzung des Konzertierungsausschusses vom 21. Januar |
2022; | 2022; |
In der Erwägung, dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 derzeit | In der Erwägung, dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 derzeit |
noch eine große Gefahr für die Bevölkerung darstellt; dass es | noch eine große Gefahr für die Bevölkerung darstellt; dass es |
weiterhin notwendig ist, bestimmte verwaltungspolizeiliche Maßnahmen | weiterhin notwendig ist, bestimmte verwaltungspolizeiliche Maßnahmen |
aufrechtzuerhalten und je nach Entwicklung der Lage neue Maßnahmen | aufrechtzuerhalten und je nach Entwicklung der Lage neue Maßnahmen |
ergreifen zu können, um die schädlichen Folgen dieser Krise für die | ergreifen zu können, um die schädlichen Folgen dieser Krise für die |
Volksgesundheit zu verhindern und einzuschränken; | Volksgesundheit zu verhindern und einzuschränken; |
In der Erwägung, dass im Rahmen des Gesetzes vom 14. August 2021 über | In der Erwägung, dass im Rahmen des Gesetzes vom 14. August 2021 über |
verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation | verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation |
die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erforderlich ist, | die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erforderlich ist, |
um solche Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder abzuändern, oder um neue | um solche Maßnahmen aufrechtzuerhalten oder abzuändern, oder um neue |
Maßnahmen ergreifen zu können; | Maßnahmen ergreifen zu können; |
In der Erwägung, dass in Artikel 2 Nr. 3 dieses Gesetzes eine | In der Erwägung, dass in Artikel 2 Nr. 3 dieses Gesetzes eine |
epidemische Notsituation wie folgt definiert ist: "jedes Ereignis, das | epidemische Notsituation wie folgt definiert ist: "jedes Ereignis, das |
infolge des Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu | infolge des Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu |
einer ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und: | einer ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und: |
a. das eine große Anzahl von Menschen in Belgien trifft oder treffen | a. das eine große Anzahl von Menschen in Belgien trifft oder treffen |
könnte und ihre Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt oder | könnte und ihre Gesundheit ernsthaft beeinträchtigt oder |
beeinträchtigen könnte, | beeinträchtigen könnte, |
b. das eine oder mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder | b. das eine oder mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder |
haben könnte: | haben könnte: |
- starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im | - starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im |
Gesundheitswesen, | Gesundheitswesen, |
- Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder Unterstützung | - Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder Unterstützung |
bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im Gesundheitswesen, | bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im Gesundheitswesen, |
- schnelle und massive Bereitstellung von Arzneimitteln, medizinischen | - schnelle und massive Bereitstellung von Arzneimitteln, medizinischen |
Hilfsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung, | Hilfsmitteln oder persönlicher Schutzausrüstung, |
c. das eine Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure | c. das eine Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure |
auf nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder | auf nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder |
die schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken, | die schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken, |
d. und das gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden Folgen | d. und das gegebenenfalls eine oder mehrere der nachstehenden Folgen |
nach sich gezogen hat: | nach sich gezogen hat: |
- Die Situation ist von der Weltgesundheitsorganisation als "Public | - Die Situation ist von der Weltgesundheitsorganisation als "Public |
Health Emergency of International Concern" anerkannt worden. | Health Emergency of International Concern" anerkannt worden. |
- Die Situation ist von der Europäischen Kommission gemäß den | - Die Situation ist von der Europäischen Kommission gemäß den |
Bestimmungen von Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des | Bestimmungen von Artikel 12 des Beschlusses Nr. 1082/2013/EU des |
Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu | Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zu |
schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur | schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und zur |
Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG anerkannt worden."; | Aufhebung der Entscheidung Nr. 2119/98/EG anerkannt worden."; |
In Erwägung der epidemiologischen Bewertung des RAG vom 19. Januar | In Erwägung der epidemiologischen Bewertung des RAG vom 19. Januar |
2022 und des epidemiologischen Bulletins von Sciensano vom 25. Januar | 2022 und des epidemiologischen Bulletins von Sciensano vom 25. Januar |
2022; | 2022; |
In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten | In der Erwägung, dass der Tagesdurchschnitt der festgestellten |
Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten | Neuansteckungen mit dem Coronavirus COVID-19 in Belgien in den letzten |
sieben Tagen stark gestiegen ist auf 47 606 bestätigte positive Fälle; | sieben Tagen stark gestiegen ist auf 47 606 bestätigte positive Fälle; |
In der Erwägung, dass die Positivitätsrate auf 44,2 Prozent gestiegen | In der Erwägung, dass die Positivitätsrate auf 44,2 Prozent gestiegen |
ist, ein Wert, der bis heute noch nie verzeichnet wurde; | ist, ein Wert, der bis heute noch nie verzeichnet wurde; |
In der Erwägung, dass die Inzidenz am 25. Januar 2022 im | In der Erwägung, dass die Inzidenz am 25. Januar 2022 im |
14-Tage-Mittel 4.531 pro 100 000 Einwohner beträgt; | 14-Tage-Mittel 4.531 pro 100 000 Einwohner beträgt; |
In der Erwägung, dass die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl | In der Erwägung, dass die Reproduktionsrate, basierend auf der Zahl |
der neuen Krankenhausaufnahmen, 1,276 beträgt; | der neuen Krankenhausaufnahmen, 1,276 beträgt; |
In der Erwägung, dass dieser weiterhin hohe Druck auf die | In der Erwägung, dass dieser weiterhin hohe Druck auf die |
Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht mit | Krankenhäuser und die Kontinuität der Versorgung, die nicht mit |
COVID-19 zusammenhängt, seit dem 19. November 2021 einen Übergang zur | COVID-19 zusammenhängt, seit dem 19. November 2021 einen Übergang zur |
Phase 1B des Krankenhausnoteinsatzplans erforderlich gemacht hat; dass | Phase 1B des Krankenhausnoteinsatzplans erforderlich gemacht hat; dass |
immer noch 19 Prozent der für Intensivpflege zugelassenen Betten | immer noch 19 Prozent der für Intensivpflege zugelassenen Betten |
belegt sind; | belegt sind; |
In der Erwägung, dass am 25. Januar 2022 insgesamt 3 303 Patienten mit | In der Erwägung, dass am 25. Januar 2022 insgesamt 3 303 Patienten mit |
dem COVID-19-Coronavirus in belgischen Krankenhäusern behandelt | dem COVID-19-Coronavirus in belgischen Krankenhäusern behandelt |
werden, was einem Anstieg von 42 Prozent auf Wochenbasis entspricht; | werden, was einem Anstieg von 42 Prozent auf Wochenbasis entspricht; |
dass am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen | dass am selben Tag insgesamt 371 Patienten auf Intensivstationen |
lagen, was einem Rückgang von 6 Prozent auf Wochenbasis entspricht; | lagen, was einem Rückgang von 6 Prozent auf Wochenbasis entspricht; |
dass die Belastung der Krankenhäuser sehr hoch ist; dass die Belegung | dass die Belastung der Krankenhäuser sehr hoch ist; dass die Belegung |
der Intensivstationen zwar einen langsamen Rückgang zeigt, jedoch nach | der Intensivstationen zwar einen langsamen Rückgang zeigt, jedoch nach |
wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt; dass der Ausschuss Hospital | wie vor auf einem sehr hohen Niveau liegt; dass der Ausschuss Hospital |
& Transport Surge Capacity (HTSC) von den Krankenhäusern verlangt, | & Transport Surge Capacity (HTSC) von den Krankenhäusern verlangt, |
nicht dringende elektive Versorgung entsprechend den Richtlinien des | nicht dringende elektive Versorgung entsprechend den Richtlinien des |
HTSC abzusagen; | HTSC abzusagen; |
In der Erwägung, dass die lange Dauer der Pandemie ebenfalls | In der Erwägung, dass die lange Dauer der Pandemie ebenfalls |
Auswirkungen auf die Anzahl der verfügbaren Betten auf den | Auswirkungen auf die Anzahl der verfügbaren Betten auf den |
Intensivstationen durch den Mangel an Pflegepersonal hat; dass in der | Intensivstationen durch den Mangel an Pflegepersonal hat; dass in der |
vergangenen Woche ungefähr 200 dieser Betten durch den Ausfall von | vergangenen Woche ungefähr 200 dieser Betten durch den Ausfall von |
Pflegepersonal aufgrund des Coronavirus COVID-19 oder anderer | Pflegepersonal aufgrund des Coronavirus COVID-19 oder anderer |
(psychosozialer) Gesundheitsprobleme nicht verfügbar waren; | (psychosozialer) Gesundheitsprobleme nicht verfügbar waren; |
In der Erwägung, dass die Viruszirkulation sehr hoch ist, mit | In der Erwägung, dass die Viruszirkulation sehr hoch ist, mit |
erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Krankenhausaufnahmen, die in | erheblichen Auswirkungen auf die Zahl der Krankenhausaufnahmen, die in |
der letzten Woche um 53 Prozent gestiegen ist, dass die Zahl der | der letzten Woche um 53 Prozent gestiegen ist, dass die Zahl der |
belegten Krankenhausbetten weiter verringert werden muss; dass | belegten Krankenhausbetten weiter verringert werden muss; dass |
verhindert werden muss, dass sie auf einem derart hohen Niveau bleibt, | verhindert werden muss, dass sie auf einem derart hohen Niveau bleibt, |
da ein erneuter Anstieg, zum Beispiel infolge neuer Varianten, | da ein erneuter Anstieg, zum Beispiel infolge neuer Varianten, |
unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitspflegesystems führen | unmittelbar zu einer Überlastung des Gesundheitspflegesystems führen |
würde; | würde; |
In der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Todesfälle pro Woche in der | In der Erwägung, dass die Gesamtzahl der Todesfälle pro Woche in der |
letzten Woche um 7 Prozent gestiegen ist; | letzten Woche um 7 Prozent gestiegen ist; |
In der Erwägung, dass das Virus SARS-CoV-2 folglich immer noch eine | In der Erwägung, dass das Virus SARS-CoV-2 folglich immer noch eine |
große Anzahl Menschen in Belgien trifft, insbesondere da Belgien | große Anzahl Menschen in Belgien trifft, insbesondere da Belgien |
derzeit von einer neuen Welle betroffen ist, die durch die | derzeit von einer neuen Welle betroffen ist, die durch die |
Omikron-Variante verursacht wird; | Omikron-Variante verursacht wird; |
In der Erwägung, dass die Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung am | In der Erwägung, dass die Durchimpfungsrate der Gesamtbevölkerung am |
25. Januar 2022 bei 76,8 Prozent liegt und 54,7 Prozent der | 25. Januar 2022 bei 76,8 Prozent liegt und 54,7 Prozent der |
Bevölkerung eine Auffrischungsdosis erhalten haben und dass folglich | Bevölkerung eine Auffrischungsdosis erhalten haben und dass folglich |
große Teile der für eine Impfung in Frage kommenden Bevölkerung weder | große Teile der für eine Impfung in Frage kommenden Bevölkerung weder |
vollständig noch teilweise geimpft wurden; | vollständig noch teilweise geimpft wurden; |
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen | In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen |
und Intensivstationsaufnahmen bei Personen ab 65 Jahren, die eine | und Intensivstationsaufnahmen bei Personen ab 65 Jahren, die eine |
Auffrischungsdosis erhalten haben, im Vergleich zu Personen derselben | Auffrischungsdosis erhalten haben, im Vergleich zu Personen derselben |
Altersgruppe, die vollständig geimpft sind, aber keine | Altersgruppe, die vollständig geimpft sind, aber keine |
Auffrischungsdosis erhalten haben, um 53 Prozent, 78 Prozent | Auffrischungsdosis erhalten haben, um 53 Prozent, 78 Prozent |
beziehungsweise 84 Prozent und im Vergleich zu Personen derselben | beziehungsweise 84 Prozent und im Vergleich zu Personen derselben |
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 47 Prozent, 84 | Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 47 Prozent, 84 |
Prozent bzw. 94 Prozent geringer ist; | Prozent bzw. 94 Prozent geringer ist; |
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen | In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen |
und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 18 | und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 18 |
bis 64 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben | bis 64 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben |
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 30 Prozent (69 | Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 30 Prozent (69 |
Prozent bei einer Auffrischungsdosis), 73 Prozent (75 Prozent bei | Prozent bei einer Auffrischungsdosis), 73 Prozent (75 Prozent bei |
einer Auffrischungsdosis) beziehungsweise 86 Prozent (84 Prozent bei | einer Auffrischungsdosis) beziehungsweise 86 Prozent (84 Prozent bei |
einer Auffrischungsdosis) geringer ist; | einer Auffrischungsdosis) geringer ist; |
In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen | In der Erwägung, dass das Risiko von Infektionen, Krankenhausaufnahmen |
und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 12 | und Intensivstationsaufnahmen bei geimpften Personen im Alter von 12 |
bis 18 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben | bis 18 Jahren einschließlich im Vergleich zu Personen derselben |
Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 8 Prozent, 93 | Altersgruppe, die überhaupt nicht geimpft wurden, um 8 Prozent, 93 |
Prozent beziehungsweise 83 Prozent geringer ist; | Prozent beziehungsweise 83 Prozent geringer ist; |
In der Erwägung, dass die Impfung eine verminderte und abnehmende | In der Erwägung, dass die Impfung eine verminderte und abnehmende |
Wirksamkeit gegen eine Ansteckung mit der Omikron-Variante aufweist; | Wirksamkeit gegen eine Ansteckung mit der Omikron-Variante aufweist; |
dass daher erwartet wird, dass die Omikron-Variante in den kommenden | dass daher erwartet wird, dass die Omikron-Variante in den kommenden |
Wochen trotz einer zunehmenden Immunität durch Impfung oder natürliche | Wochen trotz einer zunehmenden Immunität durch Impfung oder natürliche |
Infektion weiterhin eine bedeutende Infektionswelle verursachen wird; | Infektion weiterhin eine bedeutende Infektionswelle verursachen wird; |
In der Erwägung, dass es sich aus den vorgenannten Gründen um ein | In der Erwägung, dass es sich aus den vorgenannten Gründen um ein |
Ereignis handelt, das infolge des Vorhandenseins eines | Ereignis handelt, das infolge des Vorhandenseins eines |
Infektionserregers beim Menschen zu einer ernsthaften Bedrohung führt | Infektionserregers beim Menschen zu einer ernsthaften Bedrohung führt |
oder führen könnte und das eine große Anzahl von Menschen in Belgien | oder führen könnte und das eine große Anzahl von Menschen in Belgien |
trifft oder treffen könnte und ihre Gesundheit ernsthaft | trifft oder treffen könnte und ihre Gesundheit ernsthaft |
beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte; | beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte; |
In der Erwägung, dass die Lage im Gesundheitspflegesystem weiterhin | In der Erwägung, dass die Lage im Gesundheitspflegesystem weiterhin |
prekär ist, nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in Bezug auf | prekär ist, nicht nur in den Krankenhäusern, sondern auch in Bezug auf |
die Kapazitäten der Primärpflege, insbesondere was Hausärzte und | die Kapazitäten der Primärpflege, insbesondere was Hausärzte und |
Testzentren sowie Teststrategie und Kontaktrückverfolgung betrifft; | Testzentren sowie Teststrategie und Kontaktrückverfolgung betrifft; |
dass erneut Verzögerungen der Pflegeleistungen sowohl in der | dass erneut Verzögerungen der Pflegeleistungen sowohl in der |
Primärpflege als auch in der Krankenhauspflege festzustellen sind; | Primärpflege als auch in der Krankenhauspflege festzustellen sind; |
In Erwägung der epidemiologischen Beurteilung der RAG vom 19. Januar | In Erwägung der epidemiologischen Beurteilung der RAG vom 19. Januar |
2022, in der festgestellt wird, dass sich das Land immer noch in der | 2022, in der festgestellt wird, dass sich das Land immer noch in der |
höchsten epidemiologischen Alarmstufe befindet und die RAG keine | höchsten epidemiologischen Alarmstufe befindet und die RAG keine |
Verbesserung in den kommenden Wochen erwartet; | Verbesserung in den kommenden Wochen erwartet; |
In der Erwägung, dass in der aktuellen Situation eines sehr starken | In der Erwägung, dass in der aktuellen Situation eines sehr starken |
Anstiegs der Zahl der Neuinfektionen in allen Regionen und Provinzen | Anstiegs der Zahl der Neuinfektionen in allen Regionen und Provinzen |
durch die Ausbreitung der Omikron-Variante zusätzlich hoher Druck auf | durch die Ausbreitung der Omikron-Variante zusätzlich hoher Druck auf |
die primäre Gesundheitspflege und die Krankenhäuser ausgeübt wird und | die primäre Gesundheitspflege und die Krankenhäuser ausgeübt wird und |
dass dieser Druck noch zunehmen und sich auf das Funktionieren der | dass dieser Druck noch zunehmen und sich auf das Funktionieren der |
Gesellschaft im Allgemeinen auswirken kann, da Personal wegen | Gesellschaft im Allgemeinen auswirken kann, da Personal wegen |
Krankheit/Isolation oder Quarantäne ausfällt, auch in kritischen | Krankheit/Isolation oder Quarantäne ausfällt, auch in kritischen |
Schlüsselbereichen; dass, obwohl das Risiko einer Krankenhausaufnahme | Schlüsselbereichen; dass, obwohl das Risiko einer Krankenhausaufnahme |
und insbesondere einer Intensivstationsaufnahme bei einer Ansteckung | und insbesondere einer Intensivstationsaufnahme bei einer Ansteckung |
mit der Omikron-Variante geringer ist als bei der Delta-Variante, | mit der Omikron-Variante geringer ist als bei der Delta-Variante, |
erwartet wird, dass der geringere Prozentsatz an Krankenhausaufnahmen | erwartet wird, dass der geringere Prozentsatz an Krankenhausaufnahmen |
zumindest teilweise durch eine wesentlich höhere Anzahl an | zumindest teilweise durch eine wesentlich höhere Anzahl an |
Ansteckungen kompensiert wird; dass außerdem, wie oben erläutert, die | Ansteckungen kompensiert wird; dass außerdem, wie oben erläutert, die |
Belegung der Krankenhausbetten aufgrund der vierten Welle immer noch | Belegung der Krankenhausbetten aufgrund der vierten Welle immer noch |
hoch ist; dass die oben erwähnte aktuelle Zahl der belegten Betten in | hoch ist; dass die oben erwähnte aktuelle Zahl der belegten Betten in |
den Intensivstationen immer noch über dem Schwellenwert von 300 Betten | den Intensivstationen immer noch über dem Schwellenwert von 300 Betten |
liegt, der von der Hospital & Transport Surge Capacity als maximale | liegt, der von der Hospital & Transport Surge Capacity als maximale |
Kapazität definiert wird, die einen normalen Betrieb der Krankenhäuser | Kapazität definiert wird, die einen normalen Betrieb der Krankenhäuser |
ermöglicht; dass auch die Zirkulation anderer Atemwegsviren (wie | ermöglicht; dass auch die Zirkulation anderer Atemwegsviren (wie |
Grippeviren) zunimmt, was sich ebenfalls auf das | Grippeviren) zunimmt, was sich ebenfalls auf das |
Gesundheitspflegesystem auswirken kann; dass es sich aus den | Gesundheitspflegesystem auswirken kann; dass es sich aus den |
vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des | vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des |
Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer | Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer |
ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine oder | ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine oder |
mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder haben könnte: | mehrere der nachstehenden Folgen in Belgien hat oder haben könnte: |
starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im | starke Überlastung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im |
Gesundheitswesen, Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder | Gesundheitswesen, Notwendigkeit zur Verstärkung, Entlastung oder |
Unterstützung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im | Unterstützung bestimmter Berufsfachkräfte und Dienste im |
Gesundheitswesen oder schnelle und massive Bereitstellung von | Gesundheitswesen oder schnelle und massive Bereitstellung von |
Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln oder persönlicher | Arzneimitteln, medizinischen Hilfsmitteln oder persönlicher |
Schutzausrüstung; | Schutzausrüstung; |
In der Erwägung, dass die föderale Phase der Koordinierung und der | In der Erwägung, dass die föderale Phase der Koordinierung und der |
Bewältigung der Krise des Coronavirus COVID-19 seit ihrer Auslösung am | Bewältigung der Krise des Coronavirus COVID-19 seit ihrer Auslösung am |
13. März 2020 weiterhin in Kraft ist; | 13. März 2020 weiterhin in Kraft ist; |
In der Erwägung, dass alle Regionen, trotz der Unterschiede zwischen | In der Erwägung, dass alle Regionen, trotz der Unterschiede zwischen |
ihnen, von der fünften Welle betroffen sind, wobei in allen Regionen | ihnen, von der fünften Welle betroffen sind, wobei in allen Regionen |
das Risiko einer Überschreitung der Test- und Pflegekapazitäten | das Risiko einer Überschreitung der Test- und Pflegekapazitäten |
besteht; dass folglich weiterhin eine nationale Koordinierung | besteht; dass folglich weiterhin eine nationale Koordinierung |
erforderlich ist, um sowohl über die anwendbaren Maßnahmen zur | erforderlich ist, um sowohl über die anwendbaren Maßnahmen zur |
Begrenzung der Ausbreitung des Virus (wie Impfstrategie, | Begrenzung der Ausbreitung des Virus (wie Impfstrategie, |
Teststrategie, Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen, | Teststrategie, Isolierungs- und Quarantänemaßnahmen, |
Kontaktrückverfolgung, Maskenpflicht, Luftqualität und Maßnahmen in | Kontaktrückverfolgung, Maskenpflicht, Luftqualität und Maßnahmen in |
Bezug auf Reisen) als auch über die Organisation der | Bezug auf Reisen) als auch über die Organisation der |
Krankenhauskapazitäten in den verschiedenen Provinzen oder Regionen | Krankenhauskapazitäten in den verschiedenen Provinzen oder Regionen |
und die Überwachung der epidemiologischen Situation, einschließlich | und die Überwachung der epidemiologischen Situation, einschließlich |
der Erhebung und Analyse von Daten, zu entscheiden; dass darüber | der Erhebung und Analyse von Daten, zu entscheiden; dass darüber |
hinaus neben dem Gesundheitssektor auch alle anderen Sektoren einer | hinaus neben dem Gesundheitssektor auch alle anderen Sektoren einer |
optimalen Koordinierung bedürfen, um die Auswirkungen von Infektionen | optimalen Koordinierung bedürfen, um die Auswirkungen von Infektionen |
auf wirtschaftliche Tätigkeiten zu begrenzen; dass es sich aus den | auf wirtschaftliche Tätigkeiten zu begrenzen; dass es sich aus den |
vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des | vorgenannten Gründen um ein Ereignis handelt, das infolge des |
Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer | Vorhandenseins eines Infektionserregers beim Menschen zu einer |
ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine | ernsthaften Bedrohung führt oder führen könnte und das eine |
Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure auf | Koordinierung und ein Management der zuständigen Akteure auf |
nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder die | nationaler Ebene erfordert, um die Bedrohung zu beseitigen oder die |
schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken; | schädlichen Folgen des Ereignisses einzuschränken; |
In der Erwägung, dass die Situation von der | In der Erwägung, dass die Situation von der |
Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit dem 30. Januar 2020 als "Public | Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit dem 30. Januar 2020 als "Public |
Health Emergency of International Concern" (PHEIC) anerkannt ist; | Health Emergency of International Concern" (PHEIC) anerkannt ist; |
In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom | In Erwägung der Erklärung des Regionaldirektors der WHO für Europa vom |
11. Januar 2022, in der festgestellt wird, dass die hochansteckende | 11. Januar 2022, in der festgestellt wird, dass die hochansteckende |
Omikron-Variante zu einer Flutwelle von Ansteckungen führt; dass in | Omikron-Variante zu einer Flutwelle von Ansteckungen führt; dass in |
der ersten Woche des Jahres 2022 über 7 Millionen neue Fälle gemeldet | der ersten Woche des Jahres 2022 über 7 Millionen neue Fälle gemeldet |
wurden, mehr als eine Verdopplung innerhalb von zwei Wochen; dass sich | wurden, mehr als eine Verdopplung innerhalb von zwei Wochen; dass sich |
in diesem Tempo in den nächsten sechs bis acht Wochen über 50 Prozent | in diesem Tempo in den nächsten sechs bis acht Wochen über 50 Prozent |
der Bevölkerung in dieser Region infizieren könnten; dass diese | der Bevölkerung in dieser Region infizieren könnten; dass diese |
Situation erneut eine schwere Belastung für die Gesundheitssysteme und | Situation erneut eine schwere Belastung für die Gesundheitssysteme und |
das Pflegepersonal in den verschiedenen Staaten darstellen wird; | das Pflegepersonal in den verschiedenen Staaten darstellen wird; |
In der Erwägung, dass in derselben Erklärung die Ergreifung | In der Erwägung, dass in derselben Erklärung die Ergreifung |
verschiedener Maßnahmen gefordert wird, um die Ausbreitung von | verschiedener Maßnahmen gefordert wird, um die Ausbreitung von |
Ansteckungen zu verlangsamen, wie das allgemeine Tragen von Masken, | Ansteckungen zu verlangsamen, wie das allgemeine Tragen von Masken, |
die Impfung und die Auffrischungsimpfungen, die Sensibilisierung der | die Impfung und die Auffrischungsimpfungen, die Sensibilisierung der |
Bevölkerung und insbesondere die Einhaltung der sofortigen Isolierung | Bevölkerung und insbesondere die Einhaltung der sofortigen Isolierung |
bei Auftreten von Krankheitssymptomen; dass daraus hervorgeht, dass | bei Auftreten von Krankheitssymptomen; dass daraus hervorgeht, dass |
vor allem auf die Vermeidung und Begrenzung von negativen Folgen für | vor allem auf die Vermeidung und Begrenzung von negativen Folgen für |
besonders anfällige Personen geachtet und die Beeinträchtigung von | besonders anfällige Personen geachtet und die Beeinträchtigung von |
Gesundheitssystemen und wesentlichen Dienstleistungen vermieden werden | Gesundheitssystemen und wesentlichen Dienstleistungen vermieden werden |
sollte; | sollte; |
In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 18. | In Erwägung der einleitenden Rede des Generaldirektors der WHO vom 18. |
Januar 2022, in der er unter anderem erklärt, dass die | Januar 2022, in der er unter anderem erklärt, dass die |
COVID-19-Epidemie noch lange nicht vorbei ist, und hervorhebt, dass | COVID-19-Epidemie noch lange nicht vorbei ist, und hervorhebt, dass |
der weniger schwere Charakter der Omikron-Variante nicht von ihrer | der weniger schwere Charakter der Omikron-Variante nicht von ihrer |
Gefährlichkeit ablenken darf, insbesondere im Hinblick auf ihre | Gefährlichkeit ablenken darf, insbesondere im Hinblick auf ihre |
Übertragbarkeit; | Übertragbarkeit; |
In der Erwägung, dass somit alle in der Begriffsbestimmung der | In der Erwägung, dass somit alle in der Begriffsbestimmung der |
epidemischen Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes | epidemischen Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes |
vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer | vom 14. August 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer |
epidemischen Notsituation vorgesehenen Kriterien weiterhin erfüllt | epidemischen Notsituation vorgesehenen Kriterien weiterhin erfüllt |
sind; | sind; |
In der Erwägung, dass die vorerwähnten Risikoanalysen, die am 12., 14. | In der Erwägung, dass die vorerwähnten Risikoanalysen, die am 12., 14. |
und 19. Januar 2022 durchgeführt wurden, und die Stellungnahme des | und 19. Januar 2022 durchgeführt wurden, und die Stellungnahme des |
Ministers der Volksgesundheit vom 21. Januar 2022 ebenfalls zeigen, | Ministers der Volksgesundheit vom 21. Januar 2022 ebenfalls zeigen, |
dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 immer noch eine epidemische | dass die Pandemie des Coronavirus COVID-19 immer noch eine epidemische |
Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 14. August | Notsituation im Sinne von Artikel 2 Nr. 3 des Gesetzes vom 14. August |
2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen | 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen |
Notsituation ist und dass die Kriterien dieser Begriffsbestimmung | Notsituation ist und dass die Kriterien dieser Begriffsbestimmung |
weiterhin erfüllt sind; | weiterhin erfüllt sind; |
In der Erwägung, dass aus all diesen Gründen die epidemische | In der Erwägung, dass aus all diesen Gründen die epidemische |
Notsituation aufrechterhalten werden muss; | Notsituation aufrechterhalten werden muss; |
In der Erwägung, dass aus der Stellungnahme des Ministers der | In der Erwägung, dass aus der Stellungnahme des Ministers der |
Volksgesundheit und den oben erwähnten Risikoanalysen hervorgeht, dass | Volksgesundheit und den oben erwähnten Risikoanalysen hervorgeht, dass |
es erforderlich ist, die epidemische Notsituation für einen Zeitraum | es erforderlich ist, die epidemische Notsituation für einen Zeitraum |
von drei Monaten aufrechtzuerhalten, wie dies durch Artikel 3 § 1 | von drei Monaten aufrechtzuerhalten, wie dies durch Artikel 3 § 1 |
Absatz 2 des Gesetzes vom 14. August 2021 über die | Absatz 2 des Gesetzes vom 14. August 2021 über die |
verwaltungspolizeilichen Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation | verwaltungspolizeilichen Maßnahmen in einer epidemischen Notsituation |
erlaubt ist; dass aus dem Prognosemodell, das in der Unterlage | erlaubt ist; dass aus dem Prognosemodell, das in der Unterlage |
"Modelling results by the SIMID-consortium - rapport v20220105" | "Modelling results by the SIMID-consortium - rapport v20220105" |
enthalten ist, und den Beobachtungen bis zum 18. Januar 2022 zu den | enthalten ist, und den Beobachtungen bis zum 18. Januar 2022 zu den |
Modellszenarien in Bezug auf neue Krankenhausaufnahmen und die | Modellszenarien in Bezug auf neue Krankenhausaufnahmen und die |
Reproduktionsrate für neue Krankenhausaufnahmen eine Entwicklung | Reproduktionsrate für neue Krankenhausaufnahmen eine Entwicklung |
unterhalb oder am unteren Ende der Erwartungen hinsichtlich der | unterhalb oder am unteren Ende der Erwartungen hinsichtlich der |
Schätzungen des Modells für neue Krankenhausaufnahmen hervorgeht; dass | Schätzungen des Modells für neue Krankenhausaufnahmen hervorgeht; dass |
es derzeit einen starken Anstieg der neuen Krankenhausaufnahmen gibt, | es derzeit einen starken Anstieg der neuen Krankenhausaufnahmen gibt, |
was sich auch in einer steigenden Reproduktionsrate für neue | was sich auch in einer steigenden Reproduktionsrate für neue |
Krankenhausaufnahmen widerspiegelt; dass auch die festgestellten | Krankenhausaufnahmen widerspiegelt; dass auch die festgestellten |
Zahlen in Bezug auf die Gesamtbelastung der Krankenhäuser am unteren | Zahlen in Bezug auf die Gesamtbelastung der Krankenhäuser am unteren |
Ende des diesbezüglichen Schätzungsmodells liegen; dass die | Ende des diesbezüglichen Schätzungsmodells liegen; dass die |
epidemiologische Situation trotz der Auffrischungsimpfkampagne | epidemiologische Situation trotz der Auffrischungsimpfkampagne |
weiterhin kritisch ist; dass, wie oben erläutert, eine | weiterhin kritisch ist; dass, wie oben erläutert, eine |
Verschlechterung der meisten epidemiologischen Indikatoren zu | Verschlechterung der meisten epidemiologischen Indikatoren zu |
beobachten ist, die das Gesundheitssystem immer noch stark | beobachten ist, die das Gesundheitssystem immer noch stark |
beeinträchtigt und sein normales Funktionieren unmöglich macht, mit | beeinträchtigt und sein normales Funktionieren unmöglich macht, mit |
Auswirkungen auf die Versorgung, die nicht mit COVID-19 zusammenhängt; | Auswirkungen auf die Versorgung, die nicht mit COVID-19 zusammenhängt; |
dass die Entwicklung in den kommenden Monaten noch ungewiss ist und | dass die Entwicklung in den kommenden Monaten noch ungewiss ist und |
dass daher eine Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene | dass daher eine Koordinierung der Maßnahmen auf nationaler Ebene |
zumindest für die nächsten drei Monate wichtig ist; | zumindest für die nächsten drei Monate wichtig ist; |
In der Erwägung, dass aus diesen Gründen die epidemische Notsituation | In der Erwägung, dass aus diesen Gründen die epidemische Notsituation |
für einen Zeitraum von drei Monaten aufrechterhalten wird; dass die | für einen Zeitraum von drei Monaten aufrechterhalten wird; dass die |
Gesundheitslage jedoch kontinuierlich bewertet wird, wodurch neue | Gesundheitslage jedoch kontinuierlich bewertet wird, wodurch neue |
Entscheidungen getroffen werden können; | Entscheidungen getroffen werden können; |
In der Erwägung, dass in Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 14. August | In der Erwägung, dass in Artikel 3 § 2 des Gesetzes vom 14. August |
2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen | 2021 über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in einer epidemischen |
Notsituation vorgesehen ist, dass diese Stellungnahme und diese | Notsituation vorgesehen ist, dass diese Stellungnahme und diese |
Risikoanalysen schnellstmöglich dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer | Risikoanalysen schnellstmöglich dem Präsidenten der Abgeordnetenkammer |
übermittelt werden; dass die zuständigen Behörden und Dienste dafür | übermittelt werden; dass die zuständigen Behörden und Dienste dafür |
sorgen, dass sie schnellstmöglich und sobald sie verfügbar und nutzbar | sorgen, dass sie schnellstmöglich und sobald sie verfügbar und nutzbar |
sind, der Bevölkerung bekannt gemacht werden, gemäß Artikel 3 § 3 | sind, der Bevölkerung bekannt gemacht werden, gemäß Artikel 3 § 3 |
desselben Gesetzes; | desselben Gesetzes; |
In der Erwägung, dass nach Ablauf des Zeitraums von drei Monaten, wenn | In der Erwägung, dass nach Ablauf des Zeitraums von drei Monaten, wenn |
diese Situation andauert, erneut für einen Zeitraum von maximal drei | diese Situation andauert, erneut für einen Zeitraum von maximal drei |
Monaten die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erklärt | Monaten die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation erklärt |
werden kann, nach dem gleichen Verfahren, gemäß Artikel 3 § 1 Absatz 2 | werden kann, nach dem gleichen Verfahren, gemäß Artikel 3 § 1 Absatz 2 |
desselben Gesetzes; | desselben Gesetzes; |
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass am 28. Januar 2022 in Kraft | In der Erwägung, dass vorliegender Erlass am 28. Januar 2022 in Kraft |
tritt, jedoch innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach seinem | tritt, jedoch innerhalb einer Frist von 15 Tagen nach seinem |
Inkrafttreten durch Gesetz bestätigt werden muss; dass in Ermangelung | Inkrafttreten durch Gesetz bestätigt werden muss; dass in Ermangelung |
einer solchen Bestätigung der vorliegende Erlass und der Königliche | einer solchen Bestätigung der vorliegende Erlass und der Königliche |
Erlass über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen außer Kraft treten; | Erlass über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen außer Kraft treten; |
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass nicht den erforderlichen | In der Erwägung, dass vorliegender Erlass nicht den erforderlichen |
Verordnungscharakter im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten | Verordnungscharakter im Sinne von Artikel 3 § 1 der koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat hat; dass vorliegender Erlass daher der | Gesetze über den Staatsrat hat; dass vorliegender Erlass daher der |
Gesetzgebungsabteilung nicht zur Begutachtung vorgelegt werden muss; | Gesetzgebungsabteilung nicht zur Begutachtung vorgelegt werden muss; |
dass dies in der Stellungnahme Nr. 68.936/AG der | dass dies in der Stellungnahme Nr. 68.936/AG der |
Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates vom 7. April 2021 zum | Gesetzgebungsabteilung des Staatsrates vom 7. April 2021 zum |
Vorentwurf eines Gesetzes über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in | Vorentwurf eines Gesetzes über verwaltungspolizeiliche Maßnahmen in |
einer epidemischen Notsituation bestätigt wird; | einer epidemischen Notsituation bestätigt wird; |
Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und des Ministers des | Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und des Ministers des |
Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber | Innern und aufgrund der Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber |
beraten haben, | beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in | Artikel 1 - Die Aufrechterhaltung der epidemischen Notsituation in |
Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 wird bis zum 27. April | Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 wird bis zum 27. April |
2022 einschließlich erklärt. | 2022 einschließlich erklärt. |
Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. | Art. 2 - Vorliegender Erlass tritt am 28. Januar 2022 in Kraft. |
Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister und der für | Art. 3 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister und der für |
Inneres zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der | Inneres zuständige Minister sind, jeder für seinen Bereich, mit der |
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2022 | Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2022 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister der Volksgesundheit | Der Minister der Volksgesundheit |
F. VANDENBROUCKE | F. VANDENBROUCKE |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
A. VERLINDEN | A. VERLINDEN |