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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 27/01/2008
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Koninklijk besluit tot goedkeuring van het reglement betreffende het verlenen van eervolle onderscheidingen in de Nationale Orden aan de leden van de geïntegreerde politiediensten. - Duitse vertaling Arrêté royal portant approbation du règlement relatif à l'attribution de distinctions honorifiques dans les Ordres nationaux aux membres des services de la police intégrée. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
27 JANUARI 2008. - Koninklijk besluit tot goedkeuring van het 27 JANVIER 2008. - Arrêté royal portant approbation du règlement
reglement betreffende het verlenen van eervolle onderscheidingen in de relatif à l'attribution de distinctions honorifiques dans les Ordres
Nationale Orden aan de leden van de geïntegreerde politiediensten. - nationaux aux membres des services de la police intégrée. - Traduction
Duitse vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 27 januari 2008 tot goedkeuring van het reglement l'arrêté royal du 27 janvier 2008 portant approbation du règlement
betreffende het verlenen van eervolle onderscheidingen in de Nationale relatif à l'attribution de distinctions honorifiques dans les Ordres
Orden aan de leden van de geïntegreerde politiediensten (Belgisch nationaux aux membres des services de la police intégrée (Moniteur
Staatsblad van 26 februari 2008). belge du 26 février 2008).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN, AUSSENHANDEL
UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Billigung der Regelung über 27. JANUAR 2008 - Königlicher Erlass zur Billigung der Regelung über
die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die
Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei
ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, ALBERT II, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruss! Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 1. Mai 2006 über die Verleihung von Aufgrund des Gesetzes vom 1. Mai 2006 über die Verleihung von
Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden, insbesondere des Artikels Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden, insbesondere des Artikels
3; 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Oktober 2006 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Oktober 2006 zur Festlegung
der Regeln und des Verfahrens für die Verleihung von der Regeln und des Verfahrens für die Verleihung von
Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden, insbesondere des Artikels Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden, insbesondere des Artikels
2; 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Premierministers vom 21. März 2007; Aufgrund der Stellungnahme des Premierministers vom 21. März 2007;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. April 2007; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 26. April 2007;
Aufgrund des Gutachtens 43.270/2 des Staatsrates vom 4. Juli 2007, Aufgrund des Gutachtens 43.270/2 des Staatsrates vom 4. Juli 2007,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom koordinierten Gesetze über den Staatsrat, ersetzt durch das Gesetz vom
2. April 2003; 2. April 2003;
Aufgrund des Vorschlags Unseres Ministers des Innern; Aufgrund des Vorschlags Unseres Ministers des Innern;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten Auf Vorschlag Unseres Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die vorliegendem Erlass beigefügte Regelung über die Artikel 1 - Die vorliegendem Erlass beigefügte Regelung über die
Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die
Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei wird gebilligt. Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei wird gebilligt.
Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 8. April 2001. Art. 2 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 8. April 2001.
Art. 3 - Unser Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Art. 3 - Unser Minister der Auswärtigen Angelegenheiten ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2008 Gegeben zu Brüssel, den 27. Januar 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten Der Minister der Auswärtigen Angelegenheiten
K. DE GUCHT K. DE GUCHT
Anlage zum Königlichen Erlass zur Billigung der Regelung über die Anlage zum Königlichen Erlass zur Billigung der Regelung über die
Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an die
Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei
Regelung über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Regelung über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen
Orden an die Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei Orden an die Mitglieder der Dienste der integrierten Polizei
1. Die Tabelle in Anlage I zur vorliegenden Regelung "Tabelle für die 1. Die Tabelle in Anlage I zur vorliegenden Regelung "Tabelle für die
Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an das Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den nationalen Orden an das
Personal der integrierten Polizei" enthält die Leitlinien für die Personal der integrierten Polizei" enthält die Leitlinien für die
Verleihung der Auszeichnungen an das Personal der integrierten Verleihung der Auszeichnungen an das Personal der integrierten
Polizei, wobei sich das Vertikalkriterium auf die erforderliche Polizei, wobei sich das Vertikalkriterium auf die erforderliche
Mindestanzahl Dienstjahre und das Horizontalkriterium auf die Gruppen Mindestanzahl Dienstjahre und das Horizontalkriterium auf die Gruppen
von Funktionen, Stufen und Dienstgraden der Polizeidienste bezieht, von Funktionen, Stufen und Dienstgraden der Polizeidienste bezieht,
die die Verleihung einer Auszeichnung in den nationalen Orden, wie in die die Verleihung einer Auszeichnung in den nationalen Orden, wie in
Anlage 2 aufgeführt, ermöglichen. Anlage 2 aufgeführt, ermöglichen.
2. Das in der Tabelle für die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in 2. Das in der Tabelle für die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in
den nationalen Orden an das Personal der integrierten Polizei den nationalen Orden an das Personal der integrierten Polizei
aufgeführte Dienstalter (10-20-30 Jahre) umfasst ebenfalls die aufgeführte Dienstalter (10-20-30 Jahre) umfasst ebenfalls die
statutarischen Dienstjahre im (föderalen, föderierten oder lokalen) statutarischen Dienstjahre im (föderalen, föderierten oder lokalen)
öffentlichen Dienst. öffentlichen Dienst.
3. In vorliegender Regelung wird das Mindestalter für eine 3. In vorliegender Regelung wird das Mindestalter für eine
Auszeichnung in den nationalen Orden auf 40 Jahre festgelegt. Auszeichnung in den nationalen Orden auf 40 Jahre festgelegt.
Wer im Alter von 40 Jahren die Bedingungen erfüllt, um zwei Wer im Alter von 40 Jahren die Bedingungen erfüllt, um zwei
Auszeichnungen zu erhalten, erhält die erste Auszeichnung, die in der Auszeichnungen zu erhalten, erhält die erste Auszeichnung, die in der
Tabelle vorgesehen ist. Die anderen Auszeichnungen werden Tabelle vorgesehen ist. Die anderen Auszeichnungen werden
anschliessend in der Reihenfolge, in der sie in der Tabelle vorkommen, anschliessend in der Reihenfolge, in der sie in der Tabelle vorkommen,
unter Einhaltung der in Artikel 4 vorgesehenen Frist verliehen. unter Einhaltung der in Artikel 4 vorgesehenen Frist verliehen.
4. Zwischen zwei Ernennungen in den nationalen Orden zugunsten ein und 4. Zwischen zwei Ernennungen in den nationalen Orden zugunsten ein und
derselben Person muss in der Regel eine Frist von zehn Jahren derselben Person muss in der Regel eine Frist von zehn Jahren
eingehalten werden, ausser wenn es sich um Auszeichnungen für eingehalten werden, ausser wenn es sich um Auszeichnungen für
Kriegshandlungen handelt. Kriegshandlungen handelt.
5. Das Amt muss mindestens zwei Jahre ausgeübt worden sein, damit die 5. Das Amt muss mindestens zwei Jahre ausgeübt worden sein, damit die
Verleihung der vorgesehenen Auszeichnung möglich ist. Zudem müssen Verleihung der vorgesehenen Auszeichnung möglich ist. Zudem müssen
Bedienstete der Gruppe A ein Stufenalter von 25 Jahren erreicht haben, Bedienstete der Gruppe A ein Stufenalter von 25 Jahren erreicht haben,
um die letzte Auszeichnung, die in der Tabelle vorgesehen ist, zu um die letzte Auszeichnung, die in der Tabelle vorgesehen ist, zu
erhalten. Haben sie dieses Stufenalter nicht erreicht, kann ihnen die erhalten. Haben sie dieses Stufenalter nicht erreicht, kann ihnen die
in der kombinierten Hierarchie der drei Orden nächsttiefere in der kombinierten Hierarchie der drei Orden nächsttiefere
Auszeichnung verliehen werden. Auszeichnung verliehen werden.
6. Für die Anwendung vorliegender Regelung wird die zeitweilige 6. Für die Anwendung vorliegender Regelung wird die zeitweilige
Ausübung eines Amtes, das dem Amt des effektiven hierarchischen Ranges Ausübung eines Amtes, das dem Amt des effektiven hierarchischen Ranges
übergeordnet ist, nicht berücksichtigt. übergeordnet ist, nicht berücksichtigt.
7. Mitglieder der integrierten Polizei dürfen nicht in einer anderen 7. Mitglieder der integrierten Polizei dürfen nicht in einer anderen
Eigenschaft in den nationalen Orden ausgezeichnet werden. Eigenschaft in den nationalen Orden ausgezeichnet werden.
Ausnahmen gibt es nur für: Ausnahmen gibt es nur für:
1. Auszeichnungen für Kriegshandlungen, 1. Auszeichnungen für Kriegshandlungen,
2. Reserveoffiziere, die die Wahl haben zwischen der Verwaltungs- und 2. Reserveoffiziere, die die Wahl haben zwischen der Verwaltungs- und
der Militärregelung; die getroffene Wahl gilt auf jeden Fall für die der Militärregelung; die getroffene Wahl gilt auf jeden Fall für die
ganze Dauer der Eintragung der Betreffenden im Reservekader der Armee. ganze Dauer der Eintragung der Betreffenden im Reservekader der Armee.
8. Eine Auszeichnung kann von einem Minister, dem der Betreffende 8. Eine Auszeichnung kann von einem Minister, dem der Betreffende
nicht untersteht, nur mit vorheriger Erlaubnis des Aufsichtsministers nicht untersteht, nur mit vorheriger Erlaubnis des Aufsichtsministers
verliehen werden. verliehen werden.
Von dieser Regel wird nur in Kriegszeiten abgewichen, falls der Von dieser Regel wird nur in Kriegszeiten abgewichen, falls der
Betreffende in der Armee dient. Betreffende in der Armee dient.
9. Nichtstatutarische Personalmitglieder werden nicht ausgezeichnet. 9. Nichtstatutarische Personalmitglieder werden nicht ausgezeichnet.
Nach ihrer Ernennung wird der Zeitraum, während dessen sie als solche Nach ihrer Ernennung wird der Zeitraum, während dessen sie als solche
beschäftigt waren, jedoch angerechnet, als wären sie definitiv beschäftigt waren, jedoch angerechnet, als wären sie definitiv
beschäftigt gewesen, sofern dieser Zeitraum ein ununterbrochenes beschäftigt gewesen, sofern dieser Zeitraum ein ununterbrochenes
Ganzes bildet. Ganzes bildet.
10. Die Zeit, während deren ein Personalmitglied während seiner 10. Die Zeit, während deren ein Personalmitglied während seiner
administrativen Laufbahn der Armee eingegliedert ist, wird nicht von administrativen Laufbahn der Armee eingegliedert ist, wird nicht von
dieser Laufbahn abgezogen. dieser Laufbahn abgezogen.
11. Personalmitglieder der integrierten Polizei werden nicht 11. Personalmitglieder der integrierten Polizei werden nicht
ausgezeichnet, wenn sie die Endnote « ungenügend » bei der Bewertung ausgezeichnet, wenn sie die Endnote « ungenügend » bei der Bewertung
erhalten haben. erhalten haben.
12. Jede Verleihung erfolgt bei der letzten Ordensverleihung vor dem 12. Jede Verleihung erfolgt bei der letzten Ordensverleihung vor dem
Zeitpunkt, an dem der Betreffende genau die Bedingungen erfüllen Zeitpunkt, an dem der Betreffende genau die Bedingungen erfüllen
würde, um ausgezeichnet zu werden. würde, um ausgezeichnet zu werden.
13. Zwischen der Verleihung einer Auszeichnung in den nationalen Orden 13. Zwischen der Verleihung einer Auszeichnung in den nationalen Orden
und der Verleihung einer Auszeichnung anderer Art ist keine Frist und der Verleihung einer Auszeichnung anderer Art ist keine Frist
einzuhalten. einzuhalten.
14. Besondere Abwesenheiten 14. Besondere Abwesenheiten
a) langfristige Abwesenheit aus persönlichen Gründen: a) langfristige Abwesenheit aus persönlichen Gründen:
Diese Zeit wird für die Verleihung einer Auszeichnung nicht Diese Zeit wird für die Verleihung einer Auszeichnung nicht
berücksichtigt. berücksichtigt.
b) Vorruhestandsurlaub b) Vorruhestandsurlaub
Diese Zeit wird für die Verleihung einer Auszeichnung nicht Diese Zeit wird für die Verleihung einer Auszeichnung nicht
berücksichtigt. berücksichtigt.
c) zeitweilige Versetzung in den Ruhestand aus Gesundheitsgründen: c) zeitweilige Versetzung in den Ruhestand aus Gesundheitsgründen:
(1) Bei endgültiger Versetzung in den Ruhestand nach einer (1) Bei endgültiger Versetzung in den Ruhestand nach einer
zeitweiligen Versetzung in den Ruhestand: Die Zeit der zeitweiligen zeitweiligen Versetzung in den Ruhestand: Die Zeit der zeitweiligen
Versetzung in den Ruhestand wird für die Verleihung einer Auszeichnung Versetzung in den Ruhestand wird für die Verleihung einer Auszeichnung
nicht berücksichtigt. nicht berücksichtigt.
(2) Bei Wiederaufnahme des Dienstes: Die Zeit der zeitweiligen (2) Bei Wiederaufnahme des Dienstes: Die Zeit der zeitweiligen
Versetzung in den Ruhestand wird für die Verleihung einer Auszeichnung Versetzung in den Ruhestand wird für die Verleihung einer Auszeichnung
berücksichtigt. berücksichtigt.
d) Sonstige: d) Sonstige:
Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternschaftsurlaub, Mutterschaftsurlaub, Vaterschaftsurlaub, Elternschaftsurlaub,
Aufnahmeurlaub wegen Adoption, Urlaub aus zwingenden Gründen Aufnahmeurlaub wegen Adoption, Urlaub aus zwingenden Gründen
familiärer Art, Krankheitsurlaub, Zurdispositionstellung wegen familiärer Art, Krankheitsurlaub, Zurdispositionstellung wegen
Krankheit, Urlaub wegen Ausübung eines Amtes in einem Sekretariat, im Krankheit, Urlaub wegen Ausübung eines Amtes in einem Sekretariat, im
Büro für die allgemeine Koordinierung der Politik, in einem Büro für Büro für die allgemeine Koordinierung der Politik, in einem Büro für
allgemeine Politik, im Kabinett eines Inhabers eines föderalen, allgemeine Politik, im Kabinett eines Inhabers eines föderalen,
gemeinschaftlichen, regionalen, provinzialen oder lokalen politischen gemeinschaftlichen, regionalen, provinzialen oder lokalen politischen
Mandats oder im Kabinett eines Inhabers eines politischen Mandats der Mandats oder im Kabinett eines Inhabers eines politischen Mandats der
gesetzgebenden Gewalt, Urlaub wegen Auftrag allgemeinen Interesses gesetzgebenden Gewalt, Urlaub wegen Auftrag allgemeinen Interesses
(sofern das Allgemeininteresse anerkannt wird), (sofern das Allgemeininteresse anerkannt wird),
Laufbahnunterbrechungsurlaub (mit einer Einschränkung in Bezug auf Laufbahnunterbrechungsurlaub (mit einer Einschränkung in Bezug auf
Punkt 14 a )). Punkt 14 a )).
Diese Abwesenheiten werden für die Verleihung einer Auszeichnung Diese Abwesenheiten werden für die Verleihung einer Auszeichnung
berücksichtigt. berücksichtigt.
15. Disziplinarstrafen 15. Disziplinarstrafen
Folgende Disziplinarstrafen verursachen einen Aufschub der jeweils Folgende Disziplinarstrafen verursachen einen Aufschub der jeweils
angegebenen Dauer: angegebenen Dauer:
Verwarnung 6 Monate Verwarnung 6 Monate
Verweis 9 Monate Verweis 9 Monate
Gehaltskürzung 1 Jahr Gehaltskürzung 1 Jahr
einstweilige Amtsenthebung aus Disziplinargründen 2 Jahre einstweilige Amtsenthebung aus Disziplinargründen 2 Jahre
Zurückstufung im Dienstgrad (Gehaltstabelle) 3 Jahre Zurückstufung im Dienstgrad (Gehaltstabelle) 3 Jahre
Diese Fristen beginnen zum Zeitpunkt der Verkündung der Strafe. In Diese Fristen beginnen zum Zeitpunkt der Verkündung der Strafe. In
diesen Fällen erfolgt die Auszeichnung bei der ersten Ordensverleihung diesen Fällen erfolgt die Auszeichnung bei der ersten Ordensverleihung
nach der Tilgung der Strafe. nach der Tilgung der Strafe.
16. Für jede Abweichung von vorliegender Regelung muss das im Gesetz 16. Für jede Abweichung von vorliegender Regelung muss das im Gesetz
vom 1. Mai 2006 über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den vom 1. Mai 2006 über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in den
nationalen Orden vorgesehene Verfahren, insbesondere seine Artikel 6 nationalen Orden vorgesehene Verfahren, insbesondere seine Artikel 6
und 13, angewandt werden. und 13, angewandt werden.
Anlage I zur Regelung über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in Anlage I zur Regelung über die Verleihung von Ehrenauszeichnungen in
den nationalen Orden an die Mitglieder der Dienste der integrierten den nationalen Orden an die Mitglieder der Dienste der integrierten
Polizei: Polizei:
TABELLE FÜR DIE VERLEIHUNG VON EHRENAUSZEICHNUNGEN IN DEN NATIONALEN TABELLE FÜR DIE VERLEIHUNG VON EHRENAUSZEICHNUNGEN IN DEN NATIONALEN
ORDEN AN DAS PERSONAL DER INTEGRIERTEN POLIZEI ORDEN AN DAS PERSONAL DER INTEGRIERTEN POLIZEI
Grp. Grp.
St. St.
10 Jahre 10 Jahre
20 Jahre 20 Jahre
30 Jahre 30 Jahre
1. 1.
A A
Kommandeur des Kronenordens Kommandeur des Kronenordens
Grossoffizier des Leopold-II-Ordens Grossoffizier des Leopold-II-Ordens
Grossoffizier des Leopoldordens Grossoffizier des Leopoldordens
2. 2.
Kommandeur des Leopold-II-Ordens Kommandeur des Leopold-II-Ordens
Kommandeur des Leopoldordens Kommandeur des Leopoldordens
Grossoffizier des Kronenordens Grossoffizier des Kronenordens
3. 3.
Offizier des Leopoldordens Offizier des Leopoldordens
Kommandeur des Kronenordens Kommandeur des Kronenordens
Grossoffizier des Leopold-II-Ordens Grossoffizier des Leopold-II-Ordens
4. 4.
Offizier des Kronenordens Offizier des Kronenordens
Kommandeur des Leopold-II-Ordens Kommandeur des Leopold-II-Ordens
Kommandeur des Leopoldordens Kommandeur des Leopoldordens
5. 5.
Ritter des Leopoldordens Ritter des Leopoldordens
Offizier des Kronenordens Offizier des Kronenordens
Kommandeur des Leopold-II-Ordens Kommandeur des Leopold-II-Ordens
6. 6.
B B
Ritter des Kronenordens Ritter des Kronenordens
Ritter des Leopoldordens Ritter des Leopoldordens
Offizier des Leopold-II-Ordens Offizier des Leopold-II-Ordens
7. 7.
Ritter des Leopold-II-Ordens Ritter des Leopold-II-Ordens
Ritter des Kronenordens Ritter des Kronenordens
Ritter des Leopoldordens Ritter des Leopoldordens
8 + 9 8 + 9
C C
Goldene Palmen des Kronenordens Goldene Palmen des Kronenordens
Ritter des Leopold-II-Ordens Ritter des Leopold-II-Ordens
Ritter des Kronenordens Ritter des Kronenordens
10 + 11 10 + 11
D D
Silberne Palmen des Kronenordens Silberne Palmen des Kronenordens
Goldene Palmen des Kronenordens Goldene Palmen des Kronenordens
Ritter des Leopold-II-Ordens Ritter des Leopold-II-Ordens
Anlage 2 - Gruppen von Funktionen, Stufen und Dienstgraden der Anlage 2 - Gruppen von Funktionen, Stufen und Dienstgraden der
Polizeidienste, die die Verleihung einer Auszeichnung in den Polizeidienste, die die Verleihung einer Auszeichnung in den
nationalen Orden ermöglichen nationalen Orden ermöglichen
Grp. Grp.
Stufe Stufe
Dienstgrade Dienstgrade
1. 1.
A A
Generalkommissar Generalkommissar
2. 2.
A A
1. Hauptkommissar, Gehaltstabelle 07 bzw. 08 1. Hauptkommissar, Gehaltstabelle 07 bzw. 08
2. Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in Kategorie 2. Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in Kategorie
5 der Mandate aufgeführt ist 5 der Mandate aufgeführt ist
3. * Als Übergangsmassnahme: Hauptkommissar, Gehaltstabelle 08bis 3. * Als Übergangsmassnahme: Hauptkommissar, Gehaltstabelle 08bis
3. 3.
A A
1. Hauptkommissar, Gehaltstabelle 05 bzw. 06 1. Hauptkommissar, Gehaltstabelle 05 bzw. 06
2. Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den 2. Hauptkommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den
Kategorien 3 und 4 der Mandate aufgeführt ist Kategorien 3 und 4 der Mandate aufgeführt ist
4. 4.
A A
1. Kommissar 03 bzw. 04 1. Kommissar 03 bzw. 04
2. Kommissar erster Klasse 03 bzw. 04 2. Kommissar erster Klasse 03 bzw. 04
3. Kommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den Kategorien 3. Kommissar, Inhaber einer leitenden Funktion, die in den Kategorien
1 und 2 der Mandate aufgeführt ist 4. Berater, Gehaltstabelle AA4 bzw. 1 und 2 der Mandate aufgeführt ist 4. Berater, Gehaltstabelle AA4 bzw.
AA5 AA5
5. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten 5. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten
Dienstgrad, Gehaltstabelle A4A bzw. A5A Dienstgrad, Gehaltstabelle A4A bzw. A5A
6. * Als Übergangsmassnahme erhält der am 01/04/01 in einer 6. * Als Übergangsmassnahme erhält der am 01/04/01 in einer
Gehaltstabelle 01 bis 04 bzw. 01ir bis 04ir eingestufte Kommissar in Gehaltstabelle 01 bis 04 bzw. 01ir bis 04ir eingestufte Kommissar in
der Gehaltstabelle 04bis oder 04bisir die Auszeichnungen, die dem der Gehaltstabelle 04bis oder 04bisir die Auszeichnungen, die dem
Polizeihauptkommissar 05 bzw. 06 nach 20 und 30 Dienstjahren verliehen Polizeihauptkommissar 05 bzw. 06 nach 20 und 30 Dienstjahren verliehen
werden. werden.
5. 5.
A A
1. Polizeikommissar, Gehaltstabelle 02 1. Polizeikommissar, Gehaltstabelle 02
2. Kommissar erster Klasse 02 2. Kommissar erster Klasse 02
3. Berater, Gehaltstabelle AA1 bis AA3 3. Berater, Gehaltstabelle AA1 bis AA3
4. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten 4. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten
Dienstgrad, Gehaltstabelle A1A bis A3A Dienstgrad, Gehaltstabelle A1A bis A3A
6. 6.
B B
1. Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M3.1 bzw. M4.1 oder M3.2 bzw. 1. Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M3.1 bzw. M4.1 oder M3.2 bzw.
M4.2 M4.2
2. Konsultant, Gehaltstabelle BB3 bzw. BB4 2. Konsultant, Gehaltstabelle BB3 bzw. BB4
3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten 3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Beraters gleichgesetzten
Dienstgrad, Gehaltstabelle B3 bzw. B4 Dienstgrad, Gehaltstabelle B3 bzw. B4
4. * Als Übergangsmassnahme: der am 01/04/01 in einer Gehaltstabelle 4. * Als Übergangsmassnahme: der am 01/04/01 in einer Gehaltstabelle
M5.1 - M5.2 - M6 oder M7bis eingestufte Kommissar M5.1 - M5.2 - M6 oder M7bis eingestufte Kommissar
7. 7.
B B
1. Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M1.1 bzw. M1.2 oder M2.1 bzw. 1. Polizeihauptinspektor, Gehaltstabelle M1.1 bzw. M1.2 oder M2.1 bzw.
M2.2 M2.2
2. Konsultant, Gehaltstabelle BB1 bzw. BB2 2. Konsultant, Gehaltstabelle BB1 bzw. BB2
3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Konsultanten gleichgesetzten 3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Konsultanten gleichgesetzten
Dienstgrad, Gehaltstabelle B1 bis B2 Dienstgrad, Gehaltstabelle B1 bis B2
8 + 9 8 + 9
C C
1. Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B4 bzw. B5 1. Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B4 bzw. B5
2. Assistent, Gehaltstabelle CC3 bzw. CC4 2. Assistent, Gehaltstabelle CC3 bzw. CC4
3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten 3. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten
Dienstgrads, Gehaltstabelle C3 bzw. C4 Dienstgrads, Gehaltstabelle C3 bzw. C4
4. Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B1 bis B3 4. Polizeiinspektor, Gehaltstabelle B1 bis B3
5. Assistent, Gehaltstabelle CC1 bzw. CC2 5. Assistent, Gehaltstabelle CC1 bzw. CC2
6. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten 6. Inhaber eines dem Dienstgrad eines Assistenten gleichgesetzten
Dienstgrad, Gehaltstabelle C1 bzw. C3 Dienstgrad, Gehaltstabelle C1 bzw. C3
10 + 11 10 + 11
D D
1. Polizeibediensteter, Gehaltstabelle HAU 1 bis HAU 3 1. Polizeibediensteter, Gehaltstabelle HAU 1 bis HAU 3
2. Vorarbeiter, Gehaltstabelle D2C bis D4C 2. Vorarbeiter, Gehaltstabelle D2C bis D4C
3. Hilfskraft und Arbeiter, Gehaltstabelle DD1 bis DD4 3. Hilfskraft und Arbeiter, Gehaltstabelle DD1 bis DD4
4. Inhaber eines dem Dienstgrad einer Hilfskraft oder eines Arbeiters 4. Inhaber eines dem Dienstgrad einer Hilfskraft oder eines Arbeiters
gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle D1 bis D4 gleichgesetzten Dienstgrad, Gehaltstabelle D1 bis D4
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