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| Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande |
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| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 APRIL 2007. - Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 AVRIL 2007. - Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 27 april 2007 betreffende de registratie en de controle | l'arrêté royal du 27 avril 2007 relatif à l'enregistrement et au |
| van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie | contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement |
| (Belgisch Staatsblad van 18 mei 2007). | touristique (Moniteur belge du 18 mai 2007). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
| uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot | exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes |
| hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen | institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par |
| bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 | l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 |
| van de wet van 21 april 2007. | de la loi du 21 avril 2007. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
| 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und | 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und |
| -kontrolle | -kontrolle |
| in touristischen Beherbergungsbetrieben | in touristischen Beherbergungsbetrieben |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener | Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener |
| Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung | Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung |
| der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die | der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die |
| eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher | eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher |
| musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte | musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte |
| (offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und | (offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und |
| Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt) | Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt) |
| ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und | ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und |
| in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach | in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach |
| der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die | der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die |
| Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt. | Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt. |
| Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand | Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand |
| bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung | bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung |
| dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung | dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung |
| des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische | des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische |
| Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden | Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden |
| Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet. | Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet. |
| Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch | Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch |
| für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge. | für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge. |
| Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl | Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl |
| Pflichtfelder vorgesehen. | Pflichtfelder vorgesehen. |
| In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche | In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche |
| Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn | Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn |
| vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital | vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital |
| gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert | gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert |
| werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die | werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die |
| spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie | spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie |
| in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten | in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten |
| die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn | die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn |
| sie gebraucht werden. | sie gebraucht werden. |
| Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem | Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem |
| Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die | Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die |
| Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis | Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis |
| verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen | verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen |
| Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern. | Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern. |
| Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet | Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet |
| wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen | wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen |
| Personalausweis verfügen werden, wird es für die | Personalausweis verfügen werden, wird es für die |
| Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso | Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso |
| mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden | mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden |
| können. | können. |
| Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können | Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können |
| oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen | oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen |
| und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren | und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren |
| Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft | Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft |
| werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die | werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die |
| Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht, | Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht, |
| jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält. | jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält. |
| Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach | Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach |
| einsehbar sein, wenn es notwendig ist. | einsehbar sein, wenn es notwendig ist. |
| Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung | Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung |
| unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht | unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht |
| verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen. | verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen. |
| Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig | Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig |
| erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die | erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die |
| Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu | Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu |
| übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle | übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle |
| überprüft werden können. | überprüft werden können. |
| Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die | Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die |
| digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum | digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum |
| Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine | Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine |
| andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst | andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst |
| gebilligte Weise erfolgen. | gebilligte Weise erfolgen. |
| Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben | Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben |
| Jahre lang vor Ort aufzubewahren. | Jahre lang vor Ort aufzubewahren. |
| Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im | Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im |
| Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten | Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten |
| Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in | Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in |
| die Buchführung integriert werden können. | die Buchführung integriert werden können. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der getreue und ehrerbietige Diener | der getreue und ehrerbietige Diener |
| Eurer Majestät | Eurer Majestät |
| zu sein. | zu sein. |
| Der Premierminister | Der Premierminister |
| G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung | Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung |
| V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
| 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und | 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und |
| -kontrolle | -kontrolle |
| in touristischen Beherbergungsbetrieben | in touristischen Beherbergungsbetrieben |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener | Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener |
| Bestimmungen (III); | Bestimmungen (III); |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; |
| Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20. |
| Juli 2006; | Juli 2006; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April |
| 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten | 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten |
| Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern |
| und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und | und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und |
| aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber | aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber |
| beraten haben, | beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen | Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen |
| Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder | Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder |
| elektronisch. | elektronisch. |
| Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem | Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem |
| die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des | die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des |
| Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
| (III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und | (III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und |
| chronologisch eingetragen werden. | chronologisch eingetragen werden. |
| Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses | Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses |
| System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass | System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass |
| eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen | eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen |
| werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des | werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des |
| Beherbergungsbetreibers integriert werden. | Beherbergungsbetreibers integriert werden. |
| Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung | Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung |
| stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann | stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann |
| darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck | darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck |
| oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden. | oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden. |
| Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben | Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben |
| Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser | Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser |
| Frist müssen die Daten vernichtet werden. | Frist müssen die Daten vernichtet werden. |
| Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Premierminister | Der Premierminister |
| G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| P. DEWAEL | P. DEWAEL |
| Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung | Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung |
| V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |