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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 27/04/2007
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Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 APRIL 2007. - Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 AVRIL 2007. - Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 27 april 2007 betreffende de registratie en de controle l'arrêté royal du 27 avril 2007 relatif à l'enregistrement et au
van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement
(Belgisch Staatsblad van 18 mei 2007). touristique (Moniteur belge du 18 mai 2007).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en
uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes
hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par
bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6
van de wet van 21 april 2007. de la loi du 21 avril 2007.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und
-kontrolle -kontrolle
in touristischen Beherbergungsbetrieben in touristischen Beherbergungsbetrieben
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung
der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die
eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher
musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte
(offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und (offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und
Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt) Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt)
ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und
in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach
der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die
Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt. Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt.
Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand
bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung
dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung
des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische
Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden
Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet. Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet.
Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch
für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge. für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge.
Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl
Pflichtfelder vorgesehen. Pflichtfelder vorgesehen.
In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche
Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn
vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital
gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert
werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die
spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie
in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten
die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn
sie gebraucht werden. sie gebraucht werden.
Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem
Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die
Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis
verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen
Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern. Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern.
Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet
wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen
Personalausweis verfügen werden, wird es für die Personalausweis verfügen werden, wird es für die
Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso
mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden
können. können.
Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können
oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen
und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren
Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft
werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die
Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht, Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht,
jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält. jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält.
Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach
einsehbar sein, wenn es notwendig ist. einsehbar sein, wenn es notwendig ist.
Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung
unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht
verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen. verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen.
Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig
erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die
Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu
übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle
überprüft werden können. überprüft werden können.
Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die
digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum
Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine
andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst
gebilligte Weise erfolgen. gebilligte Weise erfolgen.
Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben
Jahre lang vor Ort aufzubewahren. Jahre lang vor Ort aufzubewahren.
Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im
Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten
Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in
die Buchführung integriert werden können. die Buchführung integriert werden können.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der getreue und ehrerbietige Diener der getreue und ehrerbietige Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und
-kontrolle -kontrolle
in touristischen Beherbergungsbetrieben in touristischen Beherbergungsbetrieben
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener
Bestimmungen (III); Bestimmungen (III);
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20. Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20.
Juli 2006; Juli 2006;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April
2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat; Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern
und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und
aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber
beraten haben, beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen
Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder
elektronisch. elektronisch.
Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem
die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des
Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen
(III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und (III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und
chronologisch eingetragen werden. chronologisch eingetragen werden.
Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses
System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass
eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen
werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des
Beherbergungsbetreibers integriert werden. Beherbergungsbetreibers integriert werden.
Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung
stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann
darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck
oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden. oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden.
Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben
Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser
Frist müssen die Daten vernichtet werden. Frist müssen die Daten vernichtet werden.
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007 Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
G. VERHOFSTADT G. VERHOFSTADT
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung
V. VAN QUICKENBORNE V. VAN QUICKENBORNE
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