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Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 27 APRIL 2007. - Koninklijk besluit betreffende de registratie en de controle van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 27 AVRIL 2007. - Arrêté royal relatif à l'enregistrement et au contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement touristique. Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 27 april 2007 betreffende de registratie en de controle | l'arrêté royal du 27 avril 2007 relatif à l'enregistrement et au |
van reizigers die verblijven in een toeristische verblijfsaccommodatie | contrôle des voyageurs résidant dans un service d'hébergement |
(Belgisch Staatsblad van 18 mei 2007). | touristique (Moniteur belge du 18 mai 2007). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling bij de Adjunct-arrondissementscommissaris in Malmedy in | allemande auprès du Commissaire d'arrondissement adjoint à Malmedy en |
uitvoering van artikel 76 van de wet van 31 december 1983 tot | exécution de l'article 76 de la loi du 31 décembre 1983 de réformes |
hervorming der instellingen voor de Duitstalige Gemeenschap, vervangen | institutionnelles pour la Communauté germanophone, remplacé par |
bij artikel 16 van de wet van 18 juli 1990 en gewijzigd bij artikel 6 | l'article 16 de la loi du 18 juillet 1990 et modifié par l'article 6 |
van de wet van 21 april 2007. | de la loi du 21 avril 2007. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS |
27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und | 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und |
-kontrolle | -kontrolle |
in touristischen Beherbergungsbetrieben | in touristischen Beherbergungsbetrieben |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener | Mit dem Gesetz vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener |
Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung | Bestimmungen (III) ist das Gesetz vom 17. Dezember 1963 zur Einführung |
der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die | der Gästekontrolle in Unterkunftshäusern durch eine neue Regelung, die |
eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher | eine bedeutende Vereinfachung ermöglicht, ersetzt worden. Bisher |
musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte | musste für jeden Hotelgast oder Zimmermieter eine Kontrollkarte |
(offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und | (offiziell « Karte für die Gästekontrolle in Hotels und |
Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt) | Unterkunftshäusern » genannt, aber auch als « Gästeblatt » bekannt) |
ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und | ausgefüllt werden. Das Ausfüllen der Gästekarte erfolgte manuell und |
in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach | in doppelter Ausfertigung. Das Oberblatt musste spätestens am Tag nach |
der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die | der Ankunft des Gastes an die Polizeibehörde übermittelt werden. Die |
Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt. | Durchschrift wurde ein Jahr lang aufbewahrt. |
Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand | Mit Recht wird dieses System heute als übermässiger Verwaltungsaufwand |
bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung | bezeichnet. In Zeiten der Automatisierung werden die Handausfüllung |
dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung | dieser Karte (meistens von den Gästen selbst) sowie die Übermittlung |
des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische | des Oberblatts an die Polizei im Hinblick auf eine systematische |
Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden | Kontrolle in Frage gestellt. Auch die Anzahl der auszufüllenden |
Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet. | Datenfelder wird als zu hoch und zum Teil als unnötig betrachtet. |
Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch | Die Regelung hat nicht nur für die Bürger und Hoteliers, sondern auch |
für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge. | für die Polizeidienste übermässigen Verwaltungsaufwand zur Folge. |
Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl | Im Gesetz ist im Verhältnis zu heute schon eine geringere Anzahl |
Pflichtfelder vorgesehen. | Pflichtfelder vorgesehen. |
In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche | In Ausführung des vorerwähnten Gesetzes ist eine zusätzliche |
Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn | Vereinfachung im vorliegenden Königlichen Erlass in dem Sinn |
vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital | vorgesehen, dass die zu registrierenden Daten im Prinzip auch digital |
gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert | gespeichert werden können. Insofern alle Daten richtig aktualisiert |
werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die | werden, dürfen die verschiedenen Beherbergungsbetreiber die |
spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie | spezifische Informationsverarbeitungsform oder -weise frei wählen. Wie |
in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten | in Artikel 3 bestimmt, wird damit beabsichtigt, den Polizeidiensten |
die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn | die Daten in einsehbarer Form zur Verfügung stellen zu können, wenn |
sie gebraucht werden. | sie gebraucht werden. |
Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem | Durch diese breit konzipierte Bestimmung wird jedem |
Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die | Beherbergungsbetreiber, der es wünscht, die Möglichkeit gegeben, die |
Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis | Personalien jedes über einen elektronischen Personalausweis |
verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen | verfügenden Einwohners von Belgien - später sogar auch von anderen |
Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern. | Ländern - automatisch in seiner Datenbank zu speichern. |
Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet | Da in Belgien mehr als 50% der Gäste auf belgischem Staatsgebiet |
wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen | wohnen und alle in ein paar Jahren über einen elektronischen |
Personalausweis verfügen werden, wird es für die | Personalausweis verfügen werden, wird es für die |
Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso | Beherbergungsbetreiber eine erhebliche Arbeitsersparnis bedeuten, umso |
mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden | mehr, da fast alle anderen Pflichtdaten automatisch generiert werden |
können. | können. |
Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können | Den Beherbergungsbetreibern, die Daten nicht digital speichern können |
oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen | oder möchten, wird die Möglichkeit gegeben, eine Liste aufzustellen |
und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren | und diese laufend zu aktualisieren. Mit anderen Worten: Die früheren |
Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft | Gästeblätter können für die Beherbergungsbetreiber auch abgeschafft |
werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die | werden, was eine erhebliche Papiereinsparung ermöglicht. Die |
Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht, | Beherbergungsbetreiber dürfen bestimmen, wie die Datenliste aussieht, |
jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält. | jedoch unter der Voraussetzung, dass diese alle Pflichtdaten enthält. |
Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach | Selbstverständlich muss diese Liste für Polizeidienste einfach |
einsehbar sein, wenn es notwendig ist. | einsehbar sein, wenn es notwendig ist. |
Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung | Pro Zimmer, Bungalow, ... bedarf es nur einer einzigen Eintragung |
unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht | unter derselben laufenden Nummer. Der Beherbergungsbetreiber ist nicht |
verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen. | verpflichtet, für jeden Gast eine separate Eintragung vorzunehmen. |
Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig | Wie gesagt, können die Polizeidienste, insofern sie es für notwendig |
erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die | erachten, die Daten vor Ort kontrollieren oder die |
Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu | Beherbergungsbetreiber darum bitten, die Daten in einsehbarer Form zu |
übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle | übermitteln, damit sie zum Beispiel in der Polizeidienststelle |
überprüft werden können. | überprüft werden können. |
Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die | Auch in diesem Fall bestehen verschiedene Möglichkeiten, wobei die |
digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum | digitale Übermittlung der Daten bevorzugt wird; diese kann zum |
Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine | Beispiel anhand einer CD-Rom, eines USB-Schlüssels oder auf irgendeine |
andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst | andere für nützlich erachtete und vom betreffenden Polizeidienst |
gebilligte Weise erfolgen. | gebilligte Weise erfolgen. |
Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben | Übrigens besteht die einzige Verpflichtung darin, die Daten sieben |
Jahre lang vor Ort aufzubewahren. | Jahre lang vor Ort aufzubewahren. |
Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im | Diese Frist ist in Übereinstimmung mit der für dieselben Daten im |
Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten | Rahmen der steuerrechtlichen Verpflichtungen auferlegten |
Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in | Aufbewahrungsfrist festgelegt worden, da diese Daten gegebenenfalls in |
die Buchführung integriert werden können. | die Buchführung integriert werden können. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der getreue und ehrerbietige Diener | der getreue und ehrerbietige Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Premierminister | Der Premierminister |
G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung | Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |
27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und | 27. APRIL 2007 - Königlicher Erlass über die Gästeeintragung und |
-kontrolle | -kontrolle |
in touristischen Beherbergungsbetrieben | in touristischen Beherbergungsbetrieben |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener | Aufgrund des Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener |
Bestimmungen (III); | Bestimmungen (III); |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 20. |
Juli 2006; | Juli 2006; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 42.435/2 des Staatsrates vom 2. April |
2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten | 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Nr.1 der koordinierten |
Gesetze über den Staatsrat; | Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Premierministers, Unseres Ministers des Innern |
und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und | und Unseres Staatssekretärs für Administrative Vereinfachung und |
aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber | aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber |
beraten haben, | beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen | Artikel 1 - Die Eintragung der Daten der sich in touristischen |
Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder | Beherbergungsbetrieben aufhaltenden Gäste erfolgt auf Papier oder |
elektronisch. | elektronisch. |
Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem | Art. 2 - Die Papiereintragung muss in einem Register erfolgen, in dem |
die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des | die Pflichtdaten nach der in Artikel 142 Absatz 2 Nummer 2 des |
Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen | Gesetzes vom 1. März 2007 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen |
(III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und | (III) vorgesehenen einzigen durchlaufenden Nummer lesbar und |
chronologisch eingetragen werden. | chronologisch eingetragen werden. |
Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses | Bei Eintragung anhand eines Datenverarbeitungssystems muss dieses |
System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass | System angepassten Prozeduren unterliegen, damit vermieden wird, dass |
eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen | eine Eintragung unsichtbar abgeändert, hinzugefügt oder gestrichen |
werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des | werden kann. Die Pflichtdaten dürfen im eigenen Verwaltungssystem des |
Beherbergungsbetreibers integriert werden. | Beherbergungsbetreibers integriert werden. |
Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung | Art. 3 - Die eingetragenen Daten müssen der Polizei zur Verfügung |
stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann | stehen; die Polizei muss diese Daten vor Ort einsehen können oder kann |
darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck | darum bitten, dass bestimmte Daten ihr als Datei, Computerausdruck |
oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden. | oder Kopie des Papierregisters übermittelt werden. |
Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben | Der Beherbergungsbetreiber muss die eingetragenen Daten während sieben |
Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser | Jahre nach der Abreise des Gastes aufbewahren. Nach Ablauf dieser |
Frist müssen die Daten vernichtet werden. | Frist müssen die Daten vernichtet werden. |
Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 4 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 27. April 2007 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Premierminister | Der Premierminister |
G. VERHOFSTADT | G. VERHOFSTADT |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung | Der Staatssekretär für Administrative Vereinfachung |
V. VAN QUICKENBORNE | V. VAN QUICKENBORNE |