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| Koninklijk besluit betreffende de vertaling van de arresten van de Raad van State Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à la traduction des arrêts du Conseil d'Etat Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
| 25 JANUARI 2001. - Koninklijk besluit betreffende de vertaling van de | 25 JANVIER 2001. - Arrêté royal relatif à la traduction des arrêts du |
| arresten van de Raad van State Duitse vertaling | Conseil d'Etat Traduction allemande |
| De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 25 januari 2001 betreffende de vertaling van de arresten | l'arrêté royal du 25 janvier 2001 relatif à la traduction des arrêts |
| van de Raad van State (Belgisch Staatsblad van 16 maart 2001). | du Conseil d'Etat (Moniteur belge du 16 mars 2001). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| MINISTERIUM DES INNERN | MINISTERIUM DES INNERN |
| 25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die Übersetzung der | 25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die Übersetzung der |
| Entscheide des Staatsrates | Entscheide des Staatsrates |
| BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
| Sire, | Sire, |
| der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer | der Entwurf eines Königlichen Erlasses, den wir die Ehre haben, Eurer |
| Majestät zur Unterschrift vorzulegen, zielt darauf ab, Artikel 21 des | Majestät zur Unterschrift vorzulegen, zielt darauf ab, Artikel 21 des |
| Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der koordinierten Gesetze | Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der koordinierten Gesetze |
| über den Staatsrat in Kraft zu setzen. | über den Staatsrat in Kraft zu setzen. |
| Tatsächlich mussten vor dem Gesetz vom 16. Juni 1989 zur Festlegung | Tatsächlich mussten vor dem Gesetz vom 16. Juni 1989 zur Festlegung |
| verschiedener institutioneller Reformen alle, sei es in | verschiedener institutioneller Reformen alle, sei es in |
| niederländischer oder in französischer Sprache verfassten Entscheide | niederländischer oder in französischer Sprache verfassten Entscheide |
| des Staatsrates übersetzt werden. Durch das vorerwähnte Gesetz vom 16. | des Staatsrates übersetzt werden. Durch das vorerwähnte Gesetz vom 16. |
| Juni 1989 wurde Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den | Juni 1989 wurde Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat dann in dem Sinne abgeändert, dass alle Entscheide | Staatsrat dann in dem Sinne abgeändert, dass alle Entscheide |
| unverzüglich übersetzt werden mussten, ausser in den vom König | unverzüglich übersetzt werden mussten, ausser in den vom König |
| vorgesehenen Ausnahmefällen. | vorgesehenen Ausnahmefällen. |
| Im Königlichen Erlass vom 12. Juni 1990 über die Übersetzung der | Im Königlichen Erlass vom 12. Juni 1990 über die Übersetzung der |
| Entscheide des Staatsrates ist diese Bestimmung wie folgt umgesetzt | Entscheide des Staatsrates ist diese Bestimmung wie folgt umgesetzt |
| worden: | worden: |
| « Die in Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den | « Die in Artikel 63 Absatz 1 der koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat erwähnten Entscheide werden nicht übersetzt, wenn der | Staatsrat erwähnten Entscheide werden nicht übersetzt, wenn der |
| Präsident der Kammer, die den betreffenden Entscheid erlassen hat, der | Präsident der Kammer, die den betreffenden Entscheid erlassen hat, der |
| Ansicht ist, dass die Einsichtnahme in diese Entscheide durch andere | Ansicht ist, dass die Einsichtnahme in diese Entscheide durch andere |
| Personen oder Behörden als die Parteien des Rechtsstreits für das | Personen oder Behörden als die Parteien des Rechtsstreits für das |
| Verständnis der Rechtsprechung nicht von Belang ist. Im Zweifelsfall | Verständnis der Rechtsprechung nicht von Belang ist. Im Zweifelsfall |
| obliegt die Entscheidung dem Ersten Präsidenten. » | obliegt die Entscheidung dem Ersten Präsidenten. » |
| Durch Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der | Durch Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat wird Artikel 63 Absatz 1 der | koordinierten Gesetze über den Staatsrat wird Artikel 63 Absatz 1 der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat erneut abgeändert, um den | koordinierten Gesetze über den Staatsrat erneut abgeändert, um den |
| Grundsatz der Verpflichtung zur Übersetzung aufzuheben: | Grundsatz der Verpflichtung zur Übersetzung aufzuheben: |
| « In den vom König bestimmten Fällen werden die Entscheide übersetzt. | « In den vom König bestimmten Fällen werden die Entscheide übersetzt. |
| » | » |
| Vorliegender Erlassentwurf zielt infolgedessen darauf ab, diese | Vorliegender Erlassentwurf zielt infolgedessen darauf ab, diese |
| Bestimmung in Kraft zu setzen. | Bestimmung in Kraft zu setzen. |
| Soweit der Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen | Soweit der Gegenstand des vorliegenden Entwurfs eines Königlichen |
| Erlasses, der Eurer Majestät zur Unterschrift vorgelegt wird. | Erlasses, der Eurer Majestät zur Unterschrift vorgelegt wird. |
| Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
| Sire, | Sire, |
| der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
| Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |
| 25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die Übersetzung der | 25. JANUAR 2001 - Königlicher Erlass über die Übersetzung der |
| Entscheide des Staatsrates | Entscheide des Staatsrates |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
| Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den | Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den |
| Staatsrat, insbesondere der Artikel 28 Absatz 4 und 63 Absatz 1 | Staatsrat, insbesondere der Artikel 28 Absatz 4 und 63 Absatz 1 |
| zweiter Satz, ersetzt durch das Gesetz vom 4. August 1996; | zweiter Satz, ersetzt durch das Gesetz vom 4. August 1996; |
| Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der | Aufgrund des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 47 | koordinierten Gesetze über den Staatsrat, insbesondere des Artikels 47 |
| Absatz 3; | Absatz 3; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Juni 1990 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Juni 1990 über die |
| Übersetzung der Entscheide des Staatsrates; | Übersetzung der Entscheide des Staatsrates; |
| Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die |
| Veröffentlichung der Entscheide des Staatsrates; | Veröffentlichung der Entscheide des Staatsrates; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 8. August 2000; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 8. August 2000; |
| Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; |
| Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
| Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Entscheide des Staatsrates in Bezug auf Erlasse mit | Artikel 1 - Entscheide des Staatsrates in Bezug auf Erlasse mit |
| Verordnungscharakter werden übersetzt. | Verordnungscharakter werden übersetzt. |
| Entscheide, die aufgrund ihres Nutzens für das allgemeine Verständnis | Entscheide, die aufgrund ihres Nutzens für das allgemeine Verständnis |
| der Rechtsprechung des Staatsrates von dem in Artikel 2 erwähnten | der Rechtsprechung des Staatsrates von dem in Artikel 2 erwähnten |
| Ausschuss ausgewählt worden sind, werden ebenfalls übersetzt. Der | Ausschuss ausgewählt worden sind, werden ebenfalls übersetzt. Der |
| Ausschuss befindet auf der Grundlage einer Vorauswahl, die in jeder | Ausschuss befindet auf der Grundlage einer Vorauswahl, die in jeder |
| Kammer vom jeweiligen Präsidenten oder vom Staatsrat, der ihn | Kammer vom jeweiligen Präsidenten oder vom Staatsrat, der ihn |
| vertritt, vorgenommen wird; der Ausschuss kann diese Auswahl auf | vertritt, vorgenommen wird; der Ausschuss kann diese Auswahl auf |
| eigene Initiative ergänzen. | eigene Initiative ergänzen. |
| Art. 2 - § 1 - Ein Auswahlausschuss wird eingesetzt, dessen Mitglieder | Art. 2 - § 1 - Ein Auswahlausschuss wird eingesetzt, dessen Mitglieder |
| von der Generalversammlung des Staatsrates bestimmt werden und der | von der Generalversammlung des Staatsrates bestimmt werden und der |
| sich wie folgt in sprachlicher Hinsicht paritätisch zusammensetzt: | sich wie folgt in sprachlicher Hinsicht paritätisch zusammensetzt: |
| 1. zwei Mitglieder des Staatsrates, die vom Ersten Präsidenten | 1. zwei Mitglieder des Staatsrates, die vom Ersten Präsidenten |
| vorgeschlagen werden, | vorgeschlagen werden, |
| 2. zwei Mitglieder des Auditorats, die vom Generalauditor | 2. zwei Mitglieder des Auditorats, die vom Generalauditor |
| vorgeschlagen werden, | vorgeschlagen werden, |
| 3. zwei Mitglieder des Koordinationsbüros, die vom Ersten Präsidenten | 3. zwei Mitglieder des Koordinationsbüros, die vom Ersten Präsidenten |
| vorgeschlagen werden. | vorgeschlagen werden. |
| Für jedes Mitglied wird gemäss denselben Regeln ein Stellvertreter | Für jedes Mitglied wird gemäss denselben Regeln ein Stellvertreter |
| bestimmt. | bestimmt. |
| § 2 - Den Vorsitz des Ausschusses führt das Mitglied des Staatsrates, | § 2 - Den Vorsitz des Ausschusses führt das Mitglied des Staatsrates, |
| das das höchste Amt in der Rangliste bekleidet. Der Ausschuss tritt | das das höchste Amt in der Rangliste bekleidet. Der Ausschuss tritt |
| nach Bedarf auf Initiative seines Vorsitzenden zusammen. Die | nach Bedarf auf Initiative seines Vorsitzenden zusammen. Die |
| Stellvertreter vertreten die verhinderten Mitglieder. | Stellvertreter vertreten die verhinderten Mitglieder. |
| Art. 3 - Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der | Art. 3 - Artikel 21 des Gesetzes vom 4. August 1996 zur Abänderung der |
| koordinierten Gesetze über den Staatsrat tritt in Kraft. | koordinierten Gesetze über den Staatsrat tritt in Kraft. |
| Art. 4 - Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die | Art. 4 - Artikel 6 des Königlichen Erlasses vom 7. Juli 1997 über die |
| Veröffentlichung der Entscheide des Staatsrates wird wie folgt | Veröffentlichung der Entscheide des Staatsrates wird wie folgt |
| ergänzt: | ergänzt: |
| « Ihre etwaige Übersetzung wird ebenfalls veröffentlicht. » | « Ihre etwaige Übersetzung wird ebenfalls veröffentlicht. » |
| Art. 5 - Vorliegender Erlass findet ebenfalls Anwendung auf | Art. 5 - Vorliegender Erlass findet ebenfalls Anwendung auf |
| verkündete, aber am Datum seines Inkrafttretens noch nicht übersetzte | verkündete, aber am Datum seines Inkrafttretens noch nicht übersetzte |
| Entscheide. | Entscheide. |
| Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 12. Juni 1990 über die Überseztung | Art. 6 - Der Königliche Erlass vom 12. Juni 1990 über die Überseztung |
| der Entscheide des Staatsrates wird aufgehoben. | der Entscheide des Staatsrates wird aufgehoben. |
| Art. 7 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 7 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
| vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 25. Januar 2001 | Gegeben zu Brüssel, den 25. Januar 2001 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
| A. DUQUESNE | A. DUQUESNE |