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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 24/04/2020
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Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen door de ondernemingen die erkend zijn voor uitzendarbeid van de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction par les entreprises agréées pour le travail intérimaire de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN 24 APRIL 2020. - Koninklijk besluit tot wijziging van het KB/WIB 92 met betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen door de ondernemingen die erkend zijn voor uitzendarbeid van de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen 1992 bedoelde verklaring. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 24 april 2020 tot wijziging van het KB/WIB 92 met betrekking tot de nadere regels en modaliteiten voor het indienen door de ondernemingen die erkend zijn voor uitzendarbeid van de in artikel 2755, § 4, zevende lid, van het Wetboek van de inkomstenbelastingen SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES 24 AVRIL 2020. - Arrêté royal modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction par les entreprises agréées pour le travail intérimaire de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 24 avril 2020 modifiant l'AR/CIR 92 en ce qui concerne les règles et modalités d'introduction par les entreprises agréées pour le travail intérimaire de l'attestation visée à l'article 2755, § 4, alinéa 7, du Code des impôts sur les revenus 1992 (Moniteur
1992 bedoelde verklaring (Belgisch Staatsblad van 30 april 2020). belge du 30 avril 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
24. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 24. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnten Bescheinigung durch die für Leiharbeit zugelassenen erwähnten Bescheinigung durch die für Leiharbeit zugelassenen
Unternehmen Unternehmen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
im Königlichen Erlass vom 3. April 2019 zur Abänderung des KE/EStGB 92 im Königlichen Erlass vom 3. April 2019 zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnten Bescheinigung sind die Regeln und Modalitäten für die erwähnten Bescheinigung sind die Regeln und Modalitäten für die
Einreichung der sogenannten De-minimis-Bescheinigung festgelegt Einreichung der sogenannten De-minimis-Bescheinigung festgelegt
worden, die erforderlich ist, um die in Artikel 2755 § 4 des EStGB 92 worden, die erforderlich ist, um die in Artikel 2755 § 4 des EStGB 92
vorgesehene Regelung, die auf den Bereich der Systemschifffahrt vorgesehene Regelung, die auf den Bereich der Systemschifffahrt
anwendbar ist, mit der De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. anwendbar ist, mit der De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr.
1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der
Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) in Übereinstimmung zu Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen) in Übereinstimmung zu
bringen. bringen.
In Artikel 2755 § 4 Absatz 6 des EStGB 92 ist jedoch vorgesehen, dass In Artikel 2755 § 4 Absatz 6 des EStGB 92 ist jedoch vorgesehen, dass
für Leiharbeit zugelassene Unternehmen den in Artikel 2755 § 4 Absatz für Leiharbeit zugelassene Unternehmen den in Artikel 2755 § 4 Absatz
1 des EStGB 92 erwähnten Unternehmen (nachstehend: in der 1 des EStGB 92 erwähnten Unternehmen (nachstehend: in der
Systemschifffahrt tätige Unternehmen) gleichgestellt sind, wenn diese Systemschifffahrt tätige Unternehmen) gleichgestellt sind, wenn diese
für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen den in der Systemschifffahrt für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen den in der Systemschifffahrt
tätigen Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen. Damit tätigen Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellen. Damit
zielte der Gesetzgeber darauf ab, in Anlehnung an ähnliche, in den zielte der Gesetzgeber darauf ab, in Anlehnung an ähnliche, in den
Artikeln 2751, 2755 §§ 1 bis 3, 2758 und 2759 des EStGB 92 erwähnte Artikeln 2751, 2755 §§ 1 bis 3, 2758 und 2759 des EStGB 92 erwähnte
Maßnahmen eine Form der Transparenz zu schaffen, durch die eine Maßnahmen eine Form der Transparenz zu schaffen, durch die eine
Befreiung, für die ein bestimmter Arbeitgeber in Frage kommt, Befreiung, für die ein bestimmter Arbeitgeber in Frage kommt,
ebenfalls auf ein für Leiharbeit zugelassenes Unternehmen anwendbar ebenfalls auf ein für Leiharbeit zugelassenes Unternehmen anwendbar
sein kann, wenn dieses dem erstgenannten Unternehmen einen oder sein kann, wenn dieses dem erstgenannten Unternehmen einen oder
mehrere Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt. Damit soll die mehrere Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt. Damit soll die
Gleichbehandlung von Entlohnungen, die direkt vom Arbeitgeber gezahlt Gleichbehandlung von Entlohnungen, die direkt vom Arbeitgeber gezahlt
werden, und Entlohnungen, die indirekt über eine Leiharbeitsagentur werden, und Entlohnungen, die indirekt über eine Leiharbeitsagentur
gezahlt werden, sichergestellt werden. gezahlt werden, sichergestellt werden.
Im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 3. April 2019 wurde jedoch Im vorerwähnten Königlichen Erlass vom 3. April 2019 wurde jedoch
nicht präzisiert, welche Beihilfe auf der Bescheinigung anzugeben ist, nicht präzisiert, welche Beihilfe auf der Bescheinigung anzugeben ist,
wenn die Befreiung von einem für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen wenn die Befreiung von einem für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen
beantragt wird, das einem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen beantragt wird, das einem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen
einen oder mehrere Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt. Diese einen oder mehrere Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt. Diese
Rechtsunsicherheit hat bisher verhindert, dass für Leiharbeit Rechtsunsicherheit hat bisher verhindert, dass für Leiharbeit
zugelassene Unternehmen diese Regelung in Anspruch nehmen. Um dieser zugelassene Unternehmen diese Regelung in Anspruch nehmen. Um dieser
Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen, wird mit vorliegendem Entwurf Rechtsunsicherheit ein Ende zu setzen, wird mit vorliegendem Entwurf
daher auch bezweckt, die Regeln und Modalitäten für die für Leiharbeit daher auch bezweckt, die Regeln und Modalitäten für die für Leiharbeit
zugelassenen Unternehmen näher zu bestimmen, sodass für diese zugelassenen Unternehmen näher zu bestimmen, sodass für diese
Unternehmen die Hindernisse, die derzeit die effektive Nutzung dieser Unternehmen die Hindernisse, die derzeit die effektive Nutzung dieser
Maßnahme verhindern, beseitigt werden. Maßnahme verhindern, beseitigt werden.
Ähnlich wie beim oben erwähnten Ziel, eine Ungleichbehandlung zu Ähnlich wie beim oben erwähnten Ziel, eine Ungleichbehandlung zu
vermeiden zwischen einerseits Entlohnungen, die direkt von einem in vermeiden zwischen einerseits Entlohnungen, die direkt von einem in
der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen gezahlt werden, und der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen gezahlt werden, und
andererseits Entlohnungen, die von einem für Leiharbeit zugelassenen andererseits Entlohnungen, die von einem für Leiharbeit zugelassenen
Unternehmen gezahlt werden, wird mit vorliegendem Entwurf beabsichtigt Unternehmen gezahlt werden, wird mit vorliegendem Entwurf beabsichtigt
zu verdeutlichen, dass in dem Fall, in dem die Befreiung von einem für zu verdeutlichen, dass in dem Fall, in dem die Befreiung von einem für
Leiharbeit zugelassenen Unternehmen beantragt wird, in der in Artikel Leiharbeit zugelassenen Unternehmen beantragt wird, in der in Artikel
2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnten Bescheinigung die Beihilfe 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnten Bescheinigung die Beihilfe
des in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmens angegeben werden des in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmens angegeben werden
muss, dem die Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, so als muss, dem die Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, so als
ob dieses in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen selbst die in ob dieses in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen selbst die in
Artikel 2755 § 4 des EStGB 92 erwähnte Befreiung beantragt hätte. Artikel 2755 § 4 des EStGB 92 erwähnte Befreiung beantragt hätte.
Dies hat also ebenfalls zur Folge, dass, wenn das für Leiharbeit Dies hat also ebenfalls zur Folge, dass, wenn das für Leiharbeit
zugelassene Unternehmen mehreren in der Systemschifffahrt tätigen zugelassene Unternehmen mehreren in der Systemschifffahrt tätigen
Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, das erstgenannte Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, das erstgenannte
Unternehmen mehrere Bescheinigungen übermitteln muss, nämlich eine für Unternehmen mehrere Bescheinigungen übermitteln muss, nämlich eine für
jedes in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen, dem das für jedes in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen, dem das für
Leiharbeit zugelassene Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung Leiharbeit zugelassene Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung
stellt. stellt.
Obwohl die Befreiung in erster Linie dem für Leiharbeit zugelassenen Obwohl die Befreiung in erster Linie dem für Leiharbeit zugelassenen
Unternehmen zugutekommt, kann davon ausgegangen werden, dass der Unternehmen zugutekommt, kann davon ausgegangen werden, dass der
wirtschaftliche Vorteil der Befreiung aufgrund der Funktionsweise des wirtschaftliche Vorteil der Befreiung aufgrund der Funktionsweise des
Marktes einen niedrigeren Kostenpreis zugunsten des in der Marktes einen niedrigeren Kostenpreis zugunsten des in der
Systemschifffahrt tätigen Unternehmens, dem die Leiharbeitnehmer zur Systemschifffahrt tätigen Unternehmens, dem die Leiharbeitnehmer zur
Verfügung gestellt werden, zur Folge haben wird. Verfügung gestellt werden, zur Folge haben wird.
Da für Leiharbeit zugelassene Unternehmen durch die Anwendung dieser Da für Leiharbeit zugelassene Unternehmen durch die Anwendung dieser
Maßnahme einem erhöhten Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind und es Maßnahme einem erhöhten Verwaltungsaufwand ausgesetzt sind und es
möglich sein muss, die damit verbundenen Kosten ganz oder teilweise möglich sein muss, die damit verbundenen Kosten ganz oder teilweise
auf die Unternehmen abzuwälzen, denen die Leiharbeitnehmer zur auf die Unternehmen abzuwälzen, denen die Leiharbeitnehmer zur
Verfügung gestellt werden, zielt vorliegender Entwurf nicht darauf ab, Verfügung gestellt werden, zielt vorliegender Entwurf nicht darauf ab,
das wirtschaftliche und vertragliche Verhältnis zwischen diesen beiden das wirtschaftliche und vertragliche Verhältnis zwischen diesen beiden
Unternehmen zu regeln. Unternehmen zu regeln.
Dennoch wird empfohlen, beim Abschluss eines Leiharbeitsvertrags Dennoch wird empfohlen, beim Abschluss eines Leiharbeitsvertrags
zwischen dem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen und dem für zwischen dem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen und dem für
Leiharbeit zugelassenen Unternehmen besonders aufmerksam zu sein auf Leiharbeit zugelassenen Unternehmen besonders aufmerksam zu sein auf
die Möglichkeit, dass meine Verwaltung infolge der von ihr die Möglichkeit, dass meine Verwaltung infolge der von ihr
durchgeführten Untersuchung feststellt, dass das in der durchgeführten Untersuchung feststellt, dass das in der
Systemschifffahrt tätige Unternehmen, dem die Leiharbeitnehmer zur Systemschifffahrt tätige Unternehmen, dem die Leiharbeitnehmer zur
Verfügung gestellt werden, nicht alle Anwendungsbedingungen erfüllt. Verfügung gestellt werden, nicht alle Anwendungsbedingungen erfüllt.
In diesem Fall wird nämlich der unrechtmäßig befreite In diesem Fall wird nämlich der unrechtmäßig befreite
Berufssteuervorabzug beim Schuldner zurückgefordert, das heißt in Berufssteuervorabzug beim Schuldner zurückgefordert, das heißt in
diesem Fall bei dem Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer zur diesem Fall bei dem Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer zur
Verfügung gestellt hat und die Entlohnungen dieser Arbeitnehmer zahlt. Verfügung gestellt hat und die Entlohnungen dieser Arbeitnehmer zahlt.
Darüber hinaus wird ebenfalls empfohlen, in diesen Vertrag Darüber hinaus wird ebenfalls empfohlen, in diesen Vertrag
Bestimmungen über den Informationsaustausch aufzunehmen, um Bestimmungen über den Informationsaustausch aufzunehmen, um
sicherzustellen, dass beide Vertragsparteien über alle relevanten sicherzustellen, dass beide Vertragsparteien über alle relevanten
Informationen verfügen, die erforderlich sind, um die in Artikel 2755 Informationen verfügen, die erforderlich sind, um die in Artikel 2755
§ 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnte Bescheinigung und gegebenenfalls § 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnte Bescheinigung und gegebenenfalls
jede zukünftige ähnliche De-minimis-Bescheinigung korrekt auszufüllen. jede zukünftige ähnliche De-minimis-Bescheinigung korrekt auszufüllen.
So muss einerseits das in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen, So muss einerseits das in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen,
dem die Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, über jede dem die Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, über jede
Bescheinigung, die das für Leiharbeit zugelassene Unternehmen infolge Bescheinigung, die das für Leiharbeit zugelassene Unternehmen infolge
der Zurverfügungstellung von Leiharbeitnehmern eingereicht hat, der Zurverfügungstellung von Leiharbeitnehmern eingereicht hat,
informiert werden. Andererseits muss das für Leiharbeit zugelassene informiert werden. Andererseits muss das für Leiharbeit zugelassene
Unternehmen über alle De-minimis-Beihilfen informiert werden, die das Unternehmen über alle De-minimis-Beihilfen informiert werden, die das
in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen oder eine Gesellschaft, in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen oder eine Gesellschaft,
die Teil der Unternehmensgruppe ist, der dieses angehört, während des die Teil der Unternehmensgruppe ist, der dieses angehört, während des
laufenden Besteuerungszeitraums und der beiden vorhergehenden laufenden Besteuerungszeitraums und der beiden vorhergehenden
Besteuerungszeiträume erhalten hat. Besteuerungszeiträume erhalten hat.
Selbstverständlich kann das Fehlen dieses Informationsaustauschs Selbstverständlich kann das Fehlen dieses Informationsaustauschs
niemals gegen meine Verwaltung geltend gemacht werden, um eine falsch niemals gegen meine Verwaltung geltend gemacht werden, um eine falsch
ausgefüllte Bescheinigung zu rechtfertigen. ausgefüllte Bescheinigung zu rechtfertigen.
Schließlich wird auf den besonderen Fall hingewiesen, in dem innerhalb Schließlich wird auf den besonderen Fall hingewiesen, in dem innerhalb
desselben Erklärungszeitraums sowohl das für Leiharbeit zugelassene desselben Erklärungszeitraums sowohl das für Leiharbeit zugelassene
Unternehmen, das einem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen Unternehmen, das einem in der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen
Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, als auch dieses in der Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, als auch dieses in der
Systemschifffahrt tätige Unternehmen von der in Artikel 2755 § 4 des Systemschifffahrt tätige Unternehmen von der in Artikel 2755 § 4 des
EStGB 92 erwähnten Befreiung Gebrauch machen. In diesem Fall wird die EStGB 92 erwähnten Befreiung Gebrauch machen. In diesem Fall wird die
Befreiung zwei verschiedenen Arbeitgebern gewährt, die beide die in Befreiung zwei verschiedenen Arbeitgebern gewährt, die beide die in
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnte Bescheinigung Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des EStGB 92 erwähnte Bescheinigung
einreichen müssen. Es stellt sich dann die Frage, in welche einreichen müssen. Es stellt sich dann die Frage, in welche
Bescheinigung welche Beihilfe aufgenommen werden soll. Bescheinigung welche Beihilfe aufgenommen werden soll.
Im Bericht an den König zum Königlichen Erlass vom 3. April 2019 zur Im Bericht an den König zum Königlichen Erlass vom 3. April 2019 zur
Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für Abänderung des KE/EStGB 92 hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für
die Einreichung der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des die Einreichung der in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wurde bereits Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Bescheinigung wurde bereits
klargestellt, dass der Betrag der Befreiung von der Zahlung des klargestellt, dass der Betrag der Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs, die in der zweiten Erklärung für einen Berufssteuervorabzugs, die in der zweiten Erklärung für einen
bestimmten Erklärungszeitraum beantragt wird, ebenfalls in der bestimmten Erklärungszeitraum beantragt wird, ebenfalls in der
Bescheinigung in Bezug auf diesen Zeitraum vermerkt sein muss. Auf Bescheinigung in Bezug auf diesen Zeitraum vermerkt sein muss. Auf
diese Weise ist der betreffende Schuldner des Berufssteuervorabzugs diese Weise ist der betreffende Schuldner des Berufssteuervorabzugs
verpflichtet zu prüfen, ob der De-minimis-Höchstbetrag durch die verpflichtet zu prüfen, ob der De-minimis-Höchstbetrag durch die
beantragte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nicht beantragte Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nicht
überschritten wird. überschritten wird.
Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der De-minimis-Verordnung gilt als Gemäß Artikel 3 Absatz 4 der De-minimis-Verordnung gilt als
Bewilligungszeitpunkt einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem Bewilligungszeitpunkt einer De-minimis-Beihilfe der Zeitpunkt, zu dem
das Unternehmen nach belgischen Rechtsvorschriften einen das Unternehmen nach belgischen Rechtsvorschriften einen
Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt, und zwar unabhängig davon, Rechtsanspruch auf die Beihilfe erwirbt, und zwar unabhängig davon,
wann die De-minimis-Beihilfe tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt wann die De-minimis-Beihilfe tatsächlich an das Unternehmen ausgezahlt
wird. Außer bei Berichtigungen gilt folglich als Bewilligungszeitpunkt wird. Außer bei Berichtigungen gilt folglich als Bewilligungszeitpunkt
einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der Zahlung des einer Beihilfe in Form einer Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs für die Anwendung dieser Verordnung der Berufssteuervorabzugs für die Anwendung dieser Verordnung der
Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug und Zeitpunkt, zu dem die zweite Erklärung zum Berufssteuervorabzug und
die De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden. die De-minimis-Bescheinigung bei der Verwaltung eingereicht werden.
Streng genommen ist also die Reihenfolge, in der die zweiten Streng genommen ist also die Reihenfolge, in der die zweiten
Erklärungen eingereicht werden, wichtig um zu bestimmen, wer welche Erklärungen eingereicht werden, wichtig um zu bestimmen, wer welche
Beihilfe in die Bescheinigung aufnimmt. Beide Unternehmen können Beihilfe in die Bescheinigung aufnimmt. Beide Unternehmen können
jedoch - wenn sie für denselben Erklärungszeitraum eine zweite jedoch - wenn sie für denselben Erklärungszeitraum eine zweite
Erklärung und eine Bescheinigung einreichen, je nachdem, ob die Erklärung und eine Bescheinigung einreichen, je nachdem, ob die
Befreiung gewährt wurde oder nicht - auch dafür optieren, ihre Befreiung gewährt wurde oder nicht - auch dafür optieren, ihre
jeweiligen Befreiungsbeträge in die Bescheinigung aufzunehmen. In jeweiligen Befreiungsbeträge in die Bescheinigung aufzunehmen. In
diesem Fall ist die Reihenfolge, in der diese Erklärungen und diesem Fall ist die Reihenfolge, in der diese Erklärungen und
Bescheinigungen eingereicht werden, nicht wichtig und man ist also Bescheinigungen eingereicht werden, nicht wichtig und man ist also
nicht von den Handlungen einer dritten Partei abhängig. nicht von den Handlungen einer dritten Partei abhängig.
Die Reihenfolge, in der die Bescheinigungen eingereicht werden, ist im Die Reihenfolge, in der die Bescheinigungen eingereicht werden, ist im
letzteren Fall ebenfalls wichtig, wenn meine Verwaltung prüfen muss, letzteren Fall ebenfalls wichtig, wenn meine Verwaltung prüfen muss,
ob die in Artikel 2755 § 4 Absatz 4 des EStGB 92 erwähnte Bedingung ob die in Artikel 2755 § 4 Absatz 4 des EStGB 92 erwähnte Bedingung
erfüllt ist. Nehmen wir beispielsweise an, meine Verwaltung stellt erfüllt ist. Nehmen wir beispielsweise an, meine Verwaltung stellt
fest, dass das in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen bestimmte fest, dass das in der Systemschifffahrt tätige Unternehmen bestimmte
De-minimis-Beihilfen, die in der Vergangenheit unrechtmäßig erhalten De-minimis-Beihilfen, die in der Vergangenheit unrechtmäßig erhalten
wurden, irrtümlicherweise nicht in die Bescheinigung aufgenommen hat wurden, irrtümlicherweise nicht in die Bescheinigung aufgenommen hat
und auch das Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer zur Verfügung und auch das Unternehmen, das die Leiharbeitnehmer zur Verfügung
gestellt hat, nicht darüber informiert hat, so dass die Höchstbeträge gestellt hat, nicht darüber informiert hat, so dass die Höchstbeträge
für Beihilfen überschritten wurden. In diesem Fall ist es für die für Beihilfen überschritten wurden. In diesem Fall ist es für die
Anwendung der Steuervorschriften nicht relevant, welche Partei den Anwendung der Steuervorschriften nicht relevant, welche Partei den
Fehler begangen hat, und es muss überprüft werden, ob die in Artikel Fehler begangen hat, und es muss überprüft werden, ob die in Artikel
2755 § 4 Absatz 4 des EStGB 92 erwähnte Bedingung sowohl von dem in 2755 § 4 Absatz 4 des EStGB 92 erwähnte Bedingung sowohl von dem in
der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen als auch vom Unternehmen, der Systemschifffahrt tätigen Unternehmen als auch vom Unternehmen,
das Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, erfüllt wird. In diesem das Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, erfüllt wird. In diesem
Fall ist daher die Reihenfolge, in der die zweite Erklärung und die Fall ist daher die Reihenfolge, in der die zweite Erklärung und die
Bescheinigung eingereicht worden sind, ausschlaggebend für die Bescheinigung eingereicht worden sind, ausschlaggebend für die
Feststellung, wem die Befreiung unrechtmäßig gewährt wurde und bei wem Feststellung, wem die Befreiung unrechtmäßig gewährt wurde und bei wem
sie zurückgefordert werden muss. sie zurückgefordert werden muss.
Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass in vorliegendem Entwurf Schließlich wird noch darauf hingewiesen, dass in vorliegendem Entwurf
keine spezifische Inkrafttretungsbestimmung vorgesehen ist, da bisher keine spezifische Inkrafttretungsbestimmung vorgesehen ist, da bisher
noch kein Leiharbeitsunternehmen auf diese Maßnahme zurückgreift. Aus noch kein Leiharbeitsunternehmen auf diese Maßnahme zurückgreift. Aus
diesem Grund gilt die gemeinrechtliche Inkrafttretungsbestimmung, diesem Grund gilt die gemeinrechtliche Inkrafttretungsbestimmung,
aufgrund deren vorliegender Entwurf ab dem zehnten Tag nach seiner aufgrund deren vorliegender Entwurf ab dem zehnten Tag nach seiner
Veröffentlichung in Kraft tritt. Veröffentlichung in Kraft tritt.
Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses. Soweit, Sire, die Tragweite des Ihnen vorgelegten Erlasses.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
24. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92 24. APRIL 2020 - Königlicher Erlass zur Abänderung des KE/EStGB 92
hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in hinsichtlich der Regeln und Modalitäten für die Einreichung der in
Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Artikel 2755 § 4 Absatz 7 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnten Bescheinigung durch die für Leiharbeit zugelassenen erwähnten Bescheinigung durch die für Leiharbeit zugelassenen
Unternehmen Unternehmen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6, Aufgrund des Einkommensteuergesetzbuches 1992, des Artikels 2755 § 6,
eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019; eingefügt durch das Gesetz vom 23. März 2019;
Aufgrund des KE/EStGB 92; Aufgrund des KE/EStGB 92;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die
Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14; Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14;
In der Erwägung, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses keine In der Erwägung, dass die Bestimmungen des vorliegenden Erlasses keine
direkten oder indirekten finanziellen Auswirkungen haben können; direkten oder indirekten finanziellen Auswirkungen haben können;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass: In der Erwägung, dass:
- durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des - durch das Gesetz vom 23. März 2019 zur Abänderung des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen Einkommensteuergesetzbuches 1992 in Bezug auf die steuerrechtlichen
Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines Bestimmungen über den Jobdeal eine Befreiung von der Zahlung eines
Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt Teils des Berufssteuervorabzugs für die Systemschifffahrt eingeführt
worden ist, worden ist,
- diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs auf die ab
dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar dem 1. Januar 2019 gezahlten oder zuerkannten Entlohnungen anwendbar
ist, ist,
- diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur - diese Befreiung von der Zahlung des Berufssteuervorabzugs nur
angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs angewandt werden kann, wenn der Schuldner des Berufssteuervorabzugs
gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des gleichzeitig mit seinem Antrag auf Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung Berufssteuervorabzugs eine Bescheinigung in Bezug auf die Einhaltung
der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen der Höchstbeträge für Beihilfen wie erwähnt in der allgemeinen
De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission De-minimis-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission
vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf
De-minimis-Beihilfen) einreicht, De-minimis-Beihilfen) einreicht,
- Klärungsbedarf besteht für den Fall, dass dieser Schuldner ein für - Klärungsbedarf besteht für den Fall, dass dieser Schuldner ein für
Leiharbeit zugelassenes Unternehmen ist, das Unternehmen, die die in Leiharbeit zugelassenes Unternehmen ist, das Unternehmen, die die in
Artikel 2755 § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 Artikel 2755 § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnten Bedingungen erfüllen, Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt, erwähnten Bedingungen erfüllen, Leiharbeitnehmer zur Verfügung stellt,
- die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher - die Regeln und Modalitäten in Bezug auf diese Bescheinigung daher
dringend ergänzt werden müssen, damit die Regeln sowohl für die für dringend ergänzt werden müssen, damit die Regeln sowohl für die für
Leiharbeit zugelassenen Unternehmen als auch für die Unternehmen, die Leiharbeit zugelassenen Unternehmen als auch für die Unternehmen, die
die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzbuches 1992
erwähnten Bedingungen erfüllen und denen von diesen für Leiharbeit erwähnten Bedingungen erfüllen und denen von diesen für Leiharbeit
zugelassenen Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt zugelassenen Unternehmen Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt
werden, verdeutlicht werden, werden, verdeutlicht werden,
- vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss; - vorliegender Erlass folglich schnellstmöglich ergehen muss;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Artikel 954/1 § 2 des KE/EStGB 92 wird durch zwei Absätze Artikel 1 - Artikel 954/1 § 2 des KE/EStGB 92 wird durch zwei Absätze
mit folgendem Wortlaut ergänzt: mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Ist der in Absatz 1 erwähnte Schuldner ein für Leiharbeit "Ist der in Absatz 1 erwähnte Schuldner ein für Leiharbeit
zugelassenes Unternehmen und stellt dieses Unternehmen einem zugelassenes Unternehmen und stellt dieses Unternehmen einem
Unternehmen, das die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 desselben Unternehmen, das die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 desselben
Gesetzbuches erwähnten Bedingungen erfüllt, einen oder mehrere Gesetzbuches erwähnten Bedingungen erfüllt, einen oder mehrere
Leiharbeitnehmer zur Verfügung, so wird auf dieser Bescheinigung die Leiharbeitnehmer zur Verfügung, so wird auf dieser Bescheinigung die
in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 desselben Gesetzbuches erwähnte Beihilfe in Artikel 2755 § 4 Absatz 7 desselben Gesetzbuches erwähnte Beihilfe
dieses Unternehmens, dem diese Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt dieses Unternehmens, dem diese Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt
werden, so angegeben, als ob dieses Unternehmen selbst die in Artikel werden, so angegeben, als ob dieses Unternehmen selbst die in Artikel
2755 § 4 desselben Gesetzbuches erwähnte Befreiung von der Zahlung des 2755 § 4 desselben Gesetzbuches erwähnte Befreiung von der Zahlung des
Berufssteuervorabzugs beantragen würde. Berufssteuervorabzugs beantragen würde.
Die Beihilfe, die auf der in vorliegendem Artikel erwähnten Die Beihilfe, die auf der in vorliegendem Artikel erwähnten
Bescheinigung angegeben ist, umfasst in allen Fällen ebenfalls die Bescheinigung angegeben ist, umfasst in allen Fällen ebenfalls die
Beihilfe, die einem für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen infolge Beihilfe, die einem für Leiharbeit zugelassenen Unternehmen infolge
der Zurverfügungstellung von Leiharbeitnehmern an das Unternehmen, das der Zurverfügungstellung von Leiharbeitnehmern an das Unternehmen, das
die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzbuches erwähnten die in Artikel 2755 § 4 Absatz 1 desselben Gesetzbuches erwähnten
Bedingungen erfüllt, gewährt worden ist, so als ob dieses Unternehmen, Bedingungen erfüllt, gewährt worden ist, so als ob dieses Unternehmen,
dem diese Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, die Beihilfe dem diese Leiharbeitnehmer zur Verfügung gestellt werden, die Beihilfe
selbst erhalten hätte." selbst erhalten hätte."
Art. 2 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 2 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 24. April 2020 Gegeben zu Brüssel, den 24. April 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
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