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Koninklijk besluit betreffende het secretariaat van de Vaste Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif au secrétariat de la Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de membres du personnel des services de police et de situations similaires et introduisant des mesures diverses. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
23 DECEMBER 2008. - Koninklijk besluit betreffende het secretariaat | 23 DECEMBRE 2008. - Arrêté royal relatif au secrétariat de la |
van de Vaste Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het | Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal |
koninklijk besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele | du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de |
detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van | membres du personnel des services de police et de situations |
soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen. - Duitse vertaling | similaires et introduisant des mesures diverses. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 23 december 2008 betreffende het secretariaat van de Vaste | l'arrêté royal du 23 décembre 2008 relatif au secrétariat de la |
Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het koninklijk | Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal |
besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele | du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de |
detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van | membres du personnel des services de police et de situations |
soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen (Belgisch Staatsblad van 16 januari 2009). | similaires et introduisant des mesures diverses (Moniteur belge du 16 janvier 2009). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER |
DIENST JUSTIZ | DIENST JUSTIZ |
23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des | 23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des |
Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des | Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen | Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen |
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher | Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher |
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen | Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät | mit dem Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät |
zur Billigung vorzulegen, wird die Schaffung und die Arbeitsweise | zur Billigung vorzulegen, wird die Schaffung und die Arbeitsweise |
eines Sekretariats zur Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die | eines Sekretariats zur Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die |
Lokale Polizei geregelt. | Lokale Polizei geregelt. |
Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur | Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur |
Regelung der strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der | Regelung der strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der |
Polizeidienste und ähnlicher Situationen und zur Einführung | Polizeidienste und ähnlicher Situationen und zur Einführung |
verschiedener Massnahmen wird darin abgeändert. | verschiedener Massnahmen wird darin abgeändert. |
Das Sekretariat wird sich aus Personalmitgliedern der lokalen Polizei | Das Sekretariat wird sich aus Personalmitgliedern der lokalen Polizei |
oder der föderalen Polizei zusammensetzen, die zu diesem Zweck auf | oder der föderalen Polizei zusammensetzen, die zu diesem Zweck auf |
unbestimmte Zeit entsandt werden. | unbestimmte Zeit entsandt werden. |
Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei | Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei |
ersetzt das ehemalige Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die | ersetzt das ehemalige Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei, der aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 228 | Gemeindepolizei, der aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 228 |
des neuen Gemeindegesetzes eingerichtet wurde. | des neuen Gemeindegesetzes eingerichtet wurde. |
ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN PRO ARTIKEL | ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN PRO ARTIKEL |
Artikel 2 - Der Begriff "leitende Funktion in einem Korps der lokalen | Artikel 2 - Der Begriff "leitende Funktion in einem Korps der lokalen |
Polizei" bedeutet nicht, dass der ständige Sekretär Korpschef gewesen | Polizei" bedeutet nicht, dass der ständige Sekretär Korpschef gewesen |
sein muss. | sein muss. |
Artikel 3 - Mit dem Begriff "Sachverständiger" sind die | Artikel 3 - Mit dem Begriff "Sachverständiger" sind die |
Personalmitglieder gemeint, die ausgewählt worden sind, um dem | Personalmitglieder gemeint, die ausgewählt worden sind, um dem |
Sekretariat anzugehören, weil sie aufgrund bestimmter Kenntnisse oder | Sekretariat anzugehören, weil sie aufgrund bestimmter Kenntnisse oder |
Erfahrungen einen spezifischen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses | Erfahrungen einen spezifischen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses |
leisten können. | leisten können. |
Die Mitglieder des Sekretariats werden aus der föderalen Polizei oder | Die Mitglieder des Sekretariats werden aus der föderalen Polizei oder |
aus der lokalen Polizei entsandt. Ihre besondere statutarische | aus der lokalen Polizei entsandt. Ihre besondere statutarische |
Situation wird also durch die Entsendungsregeln bestimmt. | Situation wird also durch die Entsendungsregeln bestimmt. |
Artikel 96 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines | Artikel 96 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines |
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes ist durch | auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes ist durch |
einen Königlichen Erlass vom 26. März 2005 ausgeführt worden. In | einen Königlichen Erlass vom 26. März 2005 ausgeführt worden. In |
Artikel 21 dieses Königlichen Erlasses zur Regelung der strukturellen | Artikel 21 dieses Königlichen Erlasses zur Regelung der strukturellen |
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher | Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher |
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen wird | Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen wird |
vorgesehen, welche Regeln auf die in das Sekretariat des Ständigen | vorgesehen, welche Regeln auf die in das Sekretariat des Ständigen |
Ausschusses für die Lokale Polizei entsandten Personalmitglieder zur | Ausschusses für die Lokale Polizei entsandten Personalmitglieder zur |
Anwendung kommen. Es handelt sich um Entsendungen, die strukturellen | Anwendung kommen. Es handelt sich um Entsendungen, die strukturellen |
Entsendungen gleichgesetzt werden. | Entsendungen gleichgesetzt werden. |
Artikel 4 - Die Entsendungen erfolgen auf Vorschlag des Ständigen | Artikel 4 - Die Entsendungen erfolgen auf Vorschlag des Ständigen |
Ausschusses für die Lokale Polizei. | Ausschusses für die Lokale Polizei. |
Der Ausschuss sorgt dafür, dass die drei Regionen des Landes vertreten | Der Ausschuss sorgt dafür, dass die drei Regionen des Landes vertreten |
sind. | sind. |
Für jede in das Sekretariat entsandte Person wird ein unbefristeter | Für jede in das Sekretariat entsandte Person wird ein unbefristeter |
Entsendungsvertrag zwischen dem Belgischen Staat, vertreten durch den | Entsendungsvertrag zwischen dem Belgischen Staat, vertreten durch den |
Minister des Innern, der Polizeizone, der der Entsandte angehört, und | Minister des Innern, der Polizeizone, der der Entsandte angehört, und |
dem Entsandten abgeschlossen. Diese Verträge werden mit einem | dem Entsandten abgeschlossen. Diese Verträge werden mit einem |
Sichtvermerk des Finanzinspektors versehen. | Sichtvermerk des Finanzinspektors versehen. |
Artikel 6 - Aufgrund dieses Artikels soll den Mitgliedern des | Artikel 6 - Aufgrund dieses Artikels soll den Mitgliedern des |
Sekretariats eine jährliche pauschale Funktionszulage gewährt werden. | Sekretariats eine jährliche pauschale Funktionszulage gewährt werden. |
Es handelt sich um eine dem Ständigen Ausschuss eigene Zulage, die | Es handelt sich um eine dem Ständigen Ausschuss eigene Zulage, die |
also komplementär zu den in Artikel 3 erwähnten statutarischen | also komplementär zu den in Artikel 3 erwähnten statutarischen |
Bestimmungen ist. Sie kann mit allen statutarischen Vorteilen und | Bestimmungen ist. Sie kann mit allen statutarischen Vorteilen und |
Entschädigungen kumuliert werden. | Entschädigungen kumuliert werden. |
Der Betrag dieser Zulage entspricht demjenigen der Zulage für | Der Betrag dieser Zulage entspricht demjenigen der Zulage für |
Mitglieder der Dienste für Verwaltungsunterstützung bei der föderalen | Mitglieder der Dienste für Verwaltungsunterstützung bei der föderalen |
Polizei. Er ist jedoch proportional zu den Leistungen, die der | Polizei. Er ist jedoch proportional zu den Leistungen, die der |
Entsandte erbringt. | Entsandte erbringt. |
Die Zulage ist dadurch gerechtfertigt, dass die Mitglieder des | Die Zulage ist dadurch gerechtfertigt, dass die Mitglieder des |
Sekretariats im Gegensatz zu anderen Entsandten die föderale oder die | Sekretariats im Gegensatz zu anderen Entsandten die föderale oder die |
lokale Polizei bei Foren vertreten und dort Stellung nehmen müssen, | lokale Polizei bei Foren vertreten und dort Stellung nehmen müssen, |
was mit einer grossen Verantwortung verbunden ist. Schliesslich | was mit einer grossen Verantwortung verbunden ist. Schliesslich |
schliesst diese Zulage an die zahlreichen Beispielen von Zulagen an, | schliesst diese Zulage an die zahlreichen Beispielen von Zulagen an, |
die den Verdienstverlust ausgleichen sollen, der darauf zurückzuführen | die den Verdienstverlust ausgleichen sollen, der darauf zurückzuführen |
ist, dass die Personen Funktionen und Aufträge in einem durchgehenden | ist, dass die Personen Funktionen und Aufträge in einem durchgehenden |
Dienst verlassen haben und/oder diese mit verschiedenen Zulagen und | Dienst verlassen haben und/oder diese mit verschiedenen Zulagen und |
Entschädigungen verbunden sind. | Entschädigungen verbunden sind. |
Ferner hat uns die eher geringe Anzahl geeigneter Bewerber, die sich | Ferner hat uns die eher geringe Anzahl geeigneter Bewerber, die sich |
um eine Funktion beim Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die | um eine Funktion beim Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die |
Lokale Polizei beworben haben, gelehrt, dass ein bestimmter Anreiz | Lokale Polizei beworben haben, gelehrt, dass ein bestimmter Anreiz |
vorgesehen werden muss. | vorgesehen werden muss. |
In Anwendung von Artikel 21 § 4 des Königlichen Erlasses vom 26. März | In Anwendung von Artikel 21 § 4 des Königlichen Erlasses vom 26. März |
2005 wird diese Zulage dem Arbeitgeber vollständig vom Staat | 2005 wird diese Zulage dem Arbeitgeber vollständig vom Staat |
zurückgezahlt. | zurückgezahlt. |
In Artikel 7 werden Übergangsmassnahmen vorgesehen, insbesondere um | In Artikel 7 werden Übergangsmassnahmen vorgesehen, insbesondere um |
die Kontinuität der Arbeit des Sekretariats zu gewährleisten. | die Kontinuität der Arbeit des Sekretariats zu gewährleisten. |
Demnach können die betreffenden Personalmitglieder ihren Auftrag im | Demnach können die betreffenden Personalmitglieder ihren Auftrag im |
Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei | Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei |
fortsetzen, ohne dass die Stellen erneut formell für vakant erklärt | fortsetzen, ohne dass die Stellen erneut formell für vakant erklärt |
werden müssen und eine neue Untersuchung über sie angestellt werden | werden müssen und eine neue Untersuchung über sie angestellt werden |
muss. Wenn sie sich entscheiden, beim Sekretariat des Ständigen | muss. Wenn sie sich entscheiden, beim Sekretariat des Ständigen |
Ausschusses zu bleiben, bleiben ihre derzeitigen Entsendungsverträge | Ausschusses zu bleiben, bleiben ihre derzeitigen Entsendungsverträge |
gültig. | gültig. |
Schliesslich sind in den Artikeln 9 und 12 Aufhebungs- und | Schliesslich sind in den Artikeln 9 und 12 Aufhebungs- und |
Abänderungsbestimmungen vorgesehen. | Abänderungsbestimmungen vorgesehen. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des | 23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des |
Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des | Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des |
Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen | Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen |
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher | Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher |
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen | Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 91 Absatz 2 und des Artikels 121; | des Artikels 91 Absatz 2 und des Artikels 121; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. April 1995 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. April 1995 zur Festlegung der |
Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Ständigen Ausschusses für die | Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei; | Gemeindepolizei; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der |
strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste | strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste |
und ähnlicher Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen, | und ähnlicher Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen, |
insbesondere des Artikels 21 § 1 Nr. 1; | insbesondere des Artikels 21 § 1 Nr. 1; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2006 über den | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2006 über den |
Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei; | Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 216/4 des Verhandlungsausschusses für die | Aufgrund des Protokolls Nr. 216/4 des Verhandlungsausschusses für die |
Polizeidienste vom 27. Juni 2007; | Polizeidienste vom 27. Juni 2007; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 26. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 26. |
Februar 2007; | Februar 2007; |
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterberates vom 26. Juni 2007; | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterberates vom 26. Juni 2007; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt |
vom 9. Mai 2008; | vom 9. Mai 2008; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen |
Dienstes vom 4. Juni 2008; | Dienstes vom 4. Juni 2008; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 45.133/2 des Staatsrates vom 17. September | Aufgrund des Gutachtens Nr. 45.133/2 des Staatsrates vom 17. September |
2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 Absatz 1 Nr. 2 der | 2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 Absatz 1 Nr. 2 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der |
Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat | Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat |
darüber beraten haben, | darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Einrichtung und Zusammensetzung | KAPITEL I - Einrichtung und Zusammensetzung |
Artikel 1 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale | Artikel 1 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale |
Polizei, der nachstehend "Ausschuss" genannt wird, setzt sich im | Polizei, der nachstehend "Ausschuss" genannt wird, setzt sich im |
Rahmen der Haushaltsmittel aus mindestens sieben und höchstens zwölf | Rahmen der Haushaltsmittel aus mindestens sieben und höchstens zwölf |
Mitgliedern zusammen. | Mitgliedern zusammen. |
Der Ständige Sekretär ist darin einbegriffen. Er leitet das | Der Ständige Sekretär ist darin einbegriffen. Er leitet das |
Sekretariat. | Sekretariat. |
Art. 2 - Der Ständige Sekretär, Mitglied eines Korps der lokalen | Art. 2 - Der Ständige Sekretär, Mitglied eines Korps der lokalen |
Polizei und im Dienstgrad eines Hauptkommissars ernannt, muss eine | Polizei und im Dienstgrad eines Hauptkommissars ernannt, muss eine |
Erfahrung von mindestens fünf Jahren in einer leitenden Funktion in | Erfahrung von mindestens fünf Jahren in einer leitenden Funktion in |
einem Korps der lokalen Polizei aufweisen. | einem Korps der lokalen Polizei aufweisen. |
Er sorgt unter der Aufsicht des Vorsitzenden für die Leitung, die | Er sorgt unter der Aufsicht des Vorsitzenden für die Leitung, die |
Organisation und die Ausführung der Verwaltung des Sekretariats sowie | Organisation und die Ausführung der Verwaltung des Sekretariats sowie |
für die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Sekretariats. | für die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Sekretariats. |
Der Ständige Sekretär wohnt den Sitzungen des Ausschusses bei und | Der Ständige Sekretär wohnt den Sitzungen des Ausschusses bei und |
erstellt die diesbezüglichen Berichte. Seine anderen Aufgaben werden | erstellt die diesbezüglichen Berichte. Seine anderen Aufgaben werden |
in der Geschäftsordnung definiert. | in der Geschäftsordnung definiert. |
Art. 3 - Zur Gewährleistung der Unterstützung der Mitglieder des | Art. 3 - Zur Gewährleistung der Unterstützung der Mitglieder des |
Ausschusses verfügt der Ständige Sekretär über ein Team aus | Ausschusses verfügt der Ständige Sekretär über ein Team aus |
Sachverständigen und Verwaltungsassistenten, die aus einem | Sachverständigen und Verwaltungsassistenten, die aus einem |
Polizeidienst entsandt sind. | Polizeidienst entsandt sind. |
Die Sachverständigen werden aus dem Einsatzkader oder aus dem Personal | Die Sachverständigen werden aus dem Einsatzkader oder aus dem Personal |
des Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A oder B entsandt. Sie | des Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A oder B entsandt. Sie |
werden "beigeordnete Sekretäre" genannt. | werden "beigeordnete Sekretäre" genannt. |
Die Verwaltungsmitarbeiter sind Personalmitglieder der Stufe C oder D, | Die Verwaltungsmitarbeiter sind Personalmitglieder der Stufe C oder D, |
die aus dem Verwaltungs- und Logistikkader entsandt sind. Sie werden | die aus dem Verwaltungs- und Logistikkader entsandt sind. Sie werden |
"Assistenten-Sekretäre" genannt. | "Assistenten-Sekretäre" genannt. |
Art. 4 - Die Mitglieder des Sekretariats werden auf unbefristete Zeit | Art. 4 - Die Mitglieder des Sekretariats werden auf unbefristete Zeit |
vollzeitig auf Vorschlag des Ausschusses entsandt. | vollzeitig auf Vorschlag des Ausschusses entsandt. |
Jede vakante Stelle wird allen Mitgliedern der integrierten Polizei | Jede vakante Stelle wird allen Mitgliedern der integrierten Polizei |
zur Kenntnis gebracht. Die Anzeigen werden in das Personalblatt | zur Kenntnis gebracht. Die Anzeigen werden in das Personalblatt |
aufgenommen. | aufgenommen. |
Der Vorschlag von Bewerbern erfolgt durch Vergleich der Ansprüche und | Der Vorschlag von Bewerbern erfolgt durch Vergleich der Ansprüche und |
Verdienste der jeweiligen Bewerber nach einer Auswahl gemäss einer | Verdienste der jeweiligen Bewerber nach einer Auswahl gemäss einer |
oder mehreren vom Ausschuss bestimmten Auswahlmodalitäten. | oder mehreren vom Ausschuss bestimmten Auswahlmodalitäten. |
Für die Bestellung zu einer Funktion beim Sekretariat kommt | Für die Bestellung zu einer Funktion beim Sekretariat kommt |
ausschliesslich das Personalmitglied in Frage, das: | ausschliesslich das Personalmitglied in Frage, das: |
- dem vom Präsidium des Ausschusses festgelegten Profil entspricht, | - dem vom Präsidium des Ausschusses festgelegten Profil entspricht, |
- keine Bewertung mit der Endnote "ungenügend" im Laufe der fünf Jahre | - keine Bewertung mit der Endnote "ungenügend" im Laufe der fünf Jahre |
vor der Bestellung erhalten hat, | vor der Bestellung erhalten hat, |
- sich in einem administrativen Stand befindet, in dem es seine | - sich in einem administrativen Stand befindet, in dem es seine |
Ansprüche auf Beförderung und auf die Gehaltstabellenlaufbahn geltend | Ansprüche auf Beförderung und auf die Gehaltstabellenlaufbahn geltend |
machen kann. | machen kann. |
Art. 5 - Die Mitglieder des Ausschusses und die Mitglieder des | Art. 5 - Die Mitglieder des Ausschusses und die Mitglieder des |
Sekretariats können vom Ausschuss den Auftrag erhalten, die lokale | Sekretariats können vom Ausschuss den Auftrag erhalten, die lokale |
Polizei in Arbeitsgruppen und in Kommissionen zu vertreten, die von | Polizei in Arbeitsgruppen und in Kommissionen zu vertreten, die von |
den verschiedenen Behörden oder bei einem Polizeidienst eingerichtet | den verschiedenen Behörden oder bei einem Polizeidienst eingerichtet |
worden sind. Der Ausschuss oder das Präsidium bestimmt die Grenzen | worden sind. Der Ausschuss oder das Präsidium bestimmt die Grenzen |
ihres Auftrags. Derselbe Auftrag kann anderen Personalmitgliedern | ihres Auftrags. Derselbe Auftrag kann anderen Personalmitgliedern |
eines Polizeidienstes erteilt werden, es sei denn, ihr Korpschef oder | eines Polizeidienstes erteilt werden, es sei denn, ihr Korpschef oder |
gegebenenfalls, für Personalmitglieder der föderalen Polizei, der | gegebenenfalls, für Personalmitglieder der föderalen Polizei, der |
Generaldirektor der Generaldirektion, der sie angehören, spricht sich | Generaldirektor der Generaldirektion, der sie angehören, spricht sich |
dagegen aus. | dagegen aus. |
Das Sekretariat kann bei den Korps der lokalen Polizei andere als die | Das Sekretariat kann bei den Korps der lokalen Polizei andere als die |
in Artikel 44/1 bis 44/6 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten | in Artikel 44/1 bis 44/6 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten |
Informationen zugunsten der lokalen Polizei oder ihrer Vertretung, des | Informationen zugunsten der lokalen Polizei oder ihrer Vertretung, des |
Ausschusses, des Ministers des Innern oder anderer Behörden einholen. | Ausschusses, des Ministers des Innern oder anderer Behörden einholen. |
Art. 6 - Die Mitarbeiter des Sekretariats erhalten für die Dauer ihrer | Art. 6 - Die Mitarbeiter des Sekretariats erhalten für die Dauer ihrer |
Bestellung eine jährliche Zulage von 3.402,84 EUR oder, falls sie | Bestellung eine jährliche Zulage von 3.402,84 EUR oder, falls sie |
nicht dem Offizierskader oder der Stufe A angehören, von 2.381,98 EUR. | nicht dem Offizierskader oder der Stufe A angehören, von 2.381,98 EUR. |
Diese Zulage wird nach Ablauf eines jeden Monats ausgezahlt. Die | Diese Zulage wird nach Ablauf eines jeden Monats ausgezahlt. Die |
monatliche Zulage entspricht 1/12 des Jahresbetrags. Die für die | monatliche Zulage entspricht 1/12 des Jahresbetrags. Die für die |
Gehälter des Personals der Ministerien geltende Mobilitätsregel ist | Gehälter des Personals der Ministerien geltende Mobilitätsregel ist |
auf diese Zulage anwendbar. | auf diese Zulage anwendbar. |
Sie an den Schwellenindex 138,01 gebunden. | Sie an den Schwellenindex 138,01 gebunden. |
Die Bestimmungen von Artikel XI.II.17 § 3 des Königlichen Erlasses vom | Die Bestimmungen von Artikel XI.II.17 § 3 des Königlichen Erlasses vom |
30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der | 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der |
Polizeidienste sind mutatis mutandis auf diese Zulage anwendbar. | Polizeidienste sind mutatis mutandis auf diese Zulage anwendbar. |
KAPITEL II - Übergangsbestimmungen | KAPITEL II - Übergangsbestimmungen |
Art. 7 - Die Mitglieder des Sekretariats des Ständigen Ausschusses für | Art. 7 - Die Mitglieder des Sekretariats des Ständigen Ausschusses für |
die Gemeindepolizei, die am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden | die Gemeindepolizei, die am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden |
Erlasses dort tätig sind, können ihre Funktion innerhalb des Ständigen | Erlasses dort tätig sind, können ihre Funktion innerhalb des Ständigen |
Ausschusses für die Lokale Polizei weiter ausüben. | Ausschusses für die Lokale Polizei weiter ausüben. |
Art. 8 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die | Art. 8 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die |
Gemeindepolizei funktioniert zugunsten des Ständigen Ausschusses für | Gemeindepolizei funktioniert zugunsten des Ständigen Ausschusses für |
die Lokale Polizei bis zur Einrichtung des Sekretariats des Ständigen | die Lokale Polizei bis zur Einrichtung des Sekretariats des Ständigen |
Ausschusses für die Lokale Polizei und bis zur Bestellung seiner | Ausschusses für die Lokale Polizei und bis zur Bestellung seiner |
Mitglieder. | Mitglieder. |
KAPITEL III - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen | KAPITEL III - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen |
Art. 9 - [Abänderungsbestimmung ] | Art. 9 - [Abänderungsbestimmung ] |
Art. 10 - [Abänderungsbestimmung ] | Art. 10 - [Abänderungsbestimmung ] |
Art. 11 - [Abänderungsbestimmung ] | Art. 11 - [Abänderungsbestimmung ] |
Art. 12 - In Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. | Art. 12 - In Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. |
März 2005 zur Regelung der strukturellen Entsendungen von | März 2005 zur Regelung der strukturellen Entsendungen von |
Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Situationen und | Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Situationen und |
zur Einführung verschiedener Massnahmen werden zwischen den Wörtern | zur Einführung verschiedener Massnahmen werden zwischen den Wörtern |
"die Personalmitglieder" und den Wörtern "der lokalen Polizei" die | "die Personalmitglieder" und den Wörtern "der lokalen Polizei" die |
Wörter "der föderalen Polizei oder" eingefügt. | Wörter "der föderalen Polizei oder" eingefügt. |
KAPITEL IV - Schlussbestimmung | KAPITEL IV - Schlussbestimmung |
Art. 13 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 13 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2008 | Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2008 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |