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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 23/12/2008
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Koninklijk besluit betreffende het secretariaat van de Vaste Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het koninklijk besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen. - Duitse vertaling Arrêté royal relatif au secrétariat de la Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de membres du personnel des services de police et de situations similaires et introduisant des mesures diverses. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
23 DECEMBER 2008. - Koninklijk besluit betreffende het secretariaat 23 DECEMBRE 2008. - Arrêté royal relatif au secrétariat de la
van de Vaste Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal
koninklijk besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de
detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van membres du personnel des services de police et de situations
soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen. - Duitse vertaling similaires et introduisant des mesures diverses. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 23 december 2008 betreffende het secretariaat van de Vaste l'arrêté royal du 23 décembre 2008 relatif au secrétariat de la
Commissie van de Lokale Politie en tot wijziging van het koninklijk Commission permanente de la Police locale et modifiant l'arrêté royal
besluit van 26 maart 2005 tot regeling van de structurele du 26 mars 2005 portant réglementation des détachements structurels de
detacheringen van personeelsleden van de politiediensten en van membres du personnel des services de police et de situations
soortgelijke toestanden en tot invoering van verschillende maatregelen (Belgisch Staatsblad van 16 januari 2009). similaires et introduisant des mesures diverses (Moniteur belge du 16 janvier 2009).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER
DIENST JUSTIZ DIENST JUSTIZ
23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des 23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des
Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät mit dem Entwurf eines Erlasses, den ich die Ehre habe, Eurer Majestät
zur Billigung vorzulegen, wird die Schaffung und die Arbeitsweise zur Billigung vorzulegen, wird die Schaffung und die Arbeitsweise
eines Sekretariats zur Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die eines Sekretariats zur Unterstützung des Ständigen Ausschusses für die
Lokale Polizei geregelt. Lokale Polizei geregelt.
Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur
Regelung der strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der Regelung der strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der
Polizeidienste und ähnlicher Situationen und zur Einführung Polizeidienste und ähnlicher Situationen und zur Einführung
verschiedener Massnahmen wird darin abgeändert. verschiedener Massnahmen wird darin abgeändert.
Das Sekretariat wird sich aus Personalmitgliedern der lokalen Polizei Das Sekretariat wird sich aus Personalmitgliedern der lokalen Polizei
oder der föderalen Polizei zusammensetzen, die zu diesem Zweck auf oder der föderalen Polizei zusammensetzen, die zu diesem Zweck auf
unbestimmte Zeit entsandt werden. unbestimmte Zeit entsandt werden.
Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei
ersetzt das ehemalige Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die ersetzt das ehemalige Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei, der aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 228 Gemeindepolizei, der aufgrund des inzwischen aufgehobenen Artikels 228
des neuen Gemeindegesetzes eingerichtet wurde. des neuen Gemeindegesetzes eingerichtet wurde.
ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN PRO ARTIKEL ZUSÄTZLICHE ERLÄUTERUNGEN PRO ARTIKEL
Artikel 2 - Der Begriff "leitende Funktion in einem Korps der lokalen Artikel 2 - Der Begriff "leitende Funktion in einem Korps der lokalen
Polizei" bedeutet nicht, dass der ständige Sekretär Korpschef gewesen Polizei" bedeutet nicht, dass der ständige Sekretär Korpschef gewesen
sein muss. sein muss.
Artikel 3 - Mit dem Begriff "Sachverständiger" sind die Artikel 3 - Mit dem Begriff "Sachverständiger" sind die
Personalmitglieder gemeint, die ausgewählt worden sind, um dem Personalmitglieder gemeint, die ausgewählt worden sind, um dem
Sekretariat anzugehören, weil sie aufgrund bestimmter Kenntnisse oder Sekretariat anzugehören, weil sie aufgrund bestimmter Kenntnisse oder
Erfahrungen einen spezifischen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses Erfahrungen einen spezifischen Beitrag zur Arbeit des Ausschusses
leisten können. leisten können.
Die Mitglieder des Sekretariats werden aus der föderalen Polizei oder Die Mitglieder des Sekretariats werden aus der föderalen Polizei oder
aus der lokalen Polizei entsandt. Ihre besondere statutarische aus der lokalen Polizei entsandt. Ihre besondere statutarische
Situation wird also durch die Entsendungsregeln bestimmt. Situation wird also durch die Entsendungsregeln bestimmt.
Artikel 96 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines Artikel 96 des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines
auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes ist durch auf zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes ist durch
einen Königlichen Erlass vom 26. März 2005 ausgeführt worden. In einen Königlichen Erlass vom 26. März 2005 ausgeführt worden. In
Artikel 21 dieses Königlichen Erlasses zur Regelung der strukturellen Artikel 21 dieses Königlichen Erlasses zur Regelung der strukturellen
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen wird Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen wird
vorgesehen, welche Regeln auf die in das Sekretariat des Ständigen vorgesehen, welche Regeln auf die in das Sekretariat des Ständigen
Ausschusses für die Lokale Polizei entsandten Personalmitglieder zur Ausschusses für die Lokale Polizei entsandten Personalmitglieder zur
Anwendung kommen. Es handelt sich um Entsendungen, die strukturellen Anwendung kommen. Es handelt sich um Entsendungen, die strukturellen
Entsendungen gleichgesetzt werden. Entsendungen gleichgesetzt werden.
Artikel 4 - Die Entsendungen erfolgen auf Vorschlag des Ständigen Artikel 4 - Die Entsendungen erfolgen auf Vorschlag des Ständigen
Ausschusses für die Lokale Polizei. Ausschusses für die Lokale Polizei.
Der Ausschuss sorgt dafür, dass die drei Regionen des Landes vertreten Der Ausschuss sorgt dafür, dass die drei Regionen des Landes vertreten
sind. sind.
Für jede in das Sekretariat entsandte Person wird ein unbefristeter Für jede in das Sekretariat entsandte Person wird ein unbefristeter
Entsendungsvertrag zwischen dem Belgischen Staat, vertreten durch den Entsendungsvertrag zwischen dem Belgischen Staat, vertreten durch den
Minister des Innern, der Polizeizone, der der Entsandte angehört, und Minister des Innern, der Polizeizone, der der Entsandte angehört, und
dem Entsandten abgeschlossen. Diese Verträge werden mit einem dem Entsandten abgeschlossen. Diese Verträge werden mit einem
Sichtvermerk des Finanzinspektors versehen. Sichtvermerk des Finanzinspektors versehen.
Artikel 6 - Aufgrund dieses Artikels soll den Mitgliedern des Artikel 6 - Aufgrund dieses Artikels soll den Mitgliedern des
Sekretariats eine jährliche pauschale Funktionszulage gewährt werden. Sekretariats eine jährliche pauschale Funktionszulage gewährt werden.
Es handelt sich um eine dem Ständigen Ausschuss eigene Zulage, die Es handelt sich um eine dem Ständigen Ausschuss eigene Zulage, die
also komplementär zu den in Artikel 3 erwähnten statutarischen also komplementär zu den in Artikel 3 erwähnten statutarischen
Bestimmungen ist. Sie kann mit allen statutarischen Vorteilen und Bestimmungen ist. Sie kann mit allen statutarischen Vorteilen und
Entschädigungen kumuliert werden. Entschädigungen kumuliert werden.
Der Betrag dieser Zulage entspricht demjenigen der Zulage für Der Betrag dieser Zulage entspricht demjenigen der Zulage für
Mitglieder der Dienste für Verwaltungsunterstützung bei der föderalen Mitglieder der Dienste für Verwaltungsunterstützung bei der föderalen
Polizei. Er ist jedoch proportional zu den Leistungen, die der Polizei. Er ist jedoch proportional zu den Leistungen, die der
Entsandte erbringt. Entsandte erbringt.
Die Zulage ist dadurch gerechtfertigt, dass die Mitglieder des Die Zulage ist dadurch gerechtfertigt, dass die Mitglieder des
Sekretariats im Gegensatz zu anderen Entsandten die föderale oder die Sekretariats im Gegensatz zu anderen Entsandten die föderale oder die
lokale Polizei bei Foren vertreten und dort Stellung nehmen müssen, lokale Polizei bei Foren vertreten und dort Stellung nehmen müssen,
was mit einer grossen Verantwortung verbunden ist. Schliesslich was mit einer grossen Verantwortung verbunden ist. Schliesslich
schliesst diese Zulage an die zahlreichen Beispielen von Zulagen an, schliesst diese Zulage an die zahlreichen Beispielen von Zulagen an,
die den Verdienstverlust ausgleichen sollen, der darauf zurückzuführen die den Verdienstverlust ausgleichen sollen, der darauf zurückzuführen
ist, dass die Personen Funktionen und Aufträge in einem durchgehenden ist, dass die Personen Funktionen und Aufträge in einem durchgehenden
Dienst verlassen haben und/oder diese mit verschiedenen Zulagen und Dienst verlassen haben und/oder diese mit verschiedenen Zulagen und
Entschädigungen verbunden sind. Entschädigungen verbunden sind.
Ferner hat uns die eher geringe Anzahl geeigneter Bewerber, die sich Ferner hat uns die eher geringe Anzahl geeigneter Bewerber, die sich
um eine Funktion beim Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die um eine Funktion beim Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die
Lokale Polizei beworben haben, gelehrt, dass ein bestimmter Anreiz Lokale Polizei beworben haben, gelehrt, dass ein bestimmter Anreiz
vorgesehen werden muss. vorgesehen werden muss.
In Anwendung von Artikel 21 § 4 des Königlichen Erlasses vom 26. März In Anwendung von Artikel 21 § 4 des Königlichen Erlasses vom 26. März
2005 wird diese Zulage dem Arbeitgeber vollständig vom Staat 2005 wird diese Zulage dem Arbeitgeber vollständig vom Staat
zurückgezahlt. zurückgezahlt.
In Artikel 7 werden Übergangsmassnahmen vorgesehen, insbesondere um In Artikel 7 werden Übergangsmassnahmen vorgesehen, insbesondere um
die Kontinuität der Arbeit des Sekretariats zu gewährleisten. die Kontinuität der Arbeit des Sekretariats zu gewährleisten.
Demnach können die betreffenden Personalmitglieder ihren Auftrag im Demnach können die betreffenden Personalmitglieder ihren Auftrag im
Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei
fortsetzen, ohne dass die Stellen erneut formell für vakant erklärt fortsetzen, ohne dass die Stellen erneut formell für vakant erklärt
werden müssen und eine neue Untersuchung über sie angestellt werden werden müssen und eine neue Untersuchung über sie angestellt werden
muss. Wenn sie sich entscheiden, beim Sekretariat des Ständigen muss. Wenn sie sich entscheiden, beim Sekretariat des Ständigen
Ausschusses zu bleiben, bleiben ihre derzeitigen Entsendungsverträge Ausschusses zu bleiben, bleiben ihre derzeitigen Entsendungsverträge
gültig. gültig.
Schliesslich sind in den Artikeln 9 und 12 Aufhebungs- und Schliesslich sind in den Artikeln 9 und 12 Aufhebungs- und
Abänderungsbestimmungen vorgesehen. Abänderungsbestimmungen vorgesehen.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des 23. DEZEMBER 2008 - Königlicher Erlass über das Sekretariat des
Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des Ständigen Ausschusses für die Lokale Polizei und zur Abänderung des
Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der strukturellen
Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher
Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 91 Absatz 2 und des Artikels 121; des Artikels 91 Absatz 2 und des Artikels 121;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. April 1995 zur Festlegung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 5. April 1995 zur Festlegung der
Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Ständigen Ausschusses für die Zusammensetzung und der Arbeitsweise des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei; Gemeindepolizei;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 26. März 2005 zur Regelung der
strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste strukturellen Entsendungen von Personalmitgliedern der Polizeidienste
und ähnlicher Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen, und ähnlicher Situationen und zur Einführung verschiedener Massnahmen,
insbesondere des Artikels 21 § 1 Nr. 1; insbesondere des Artikels 21 § 1 Nr. 1;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2006 über den Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 7. Dezember 2006 über den
Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei; Ständigen Ausschuss für die Lokale Polizei;
Aufgrund des Protokolls Nr. 216/4 des Verhandlungsausschusses für die Aufgrund des Protokolls Nr. 216/4 des Verhandlungsausschusses für die
Polizeidienste vom 27. Juni 2007; Polizeidienste vom 27. Juni 2007;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 26. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 26.
Februar 2007; Februar 2007;
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterberates vom 26. Juni 2007; Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterberates vom 26. Juni 2007;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt Aufgrund des Einverständnisses Unseres Staatssekretärs für Haushalt
vom 9. Mai 2008; vom 9. Mai 2008;
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen
Dienstes vom 4. Juni 2008; Dienstes vom 4. Juni 2008;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 45.133/2 des Staatsrates vom 17. September Aufgrund des Gutachtens Nr. 45.133/2 des Staatsrates vom 17. September
2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 Absatz 1 Nr. 2 der 2008, abgegeben in Anwendung des Artikels 84 Absatz 1 Nr. 2 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der
Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat Justiz und aufgrund der Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat
darüber beraten haben, darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Einrichtung und Zusammensetzung KAPITEL I - Einrichtung und Zusammensetzung
Artikel 1 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale Artikel 1 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Lokale
Polizei, der nachstehend "Ausschuss" genannt wird, setzt sich im Polizei, der nachstehend "Ausschuss" genannt wird, setzt sich im
Rahmen der Haushaltsmittel aus mindestens sieben und höchstens zwölf Rahmen der Haushaltsmittel aus mindestens sieben und höchstens zwölf
Mitgliedern zusammen. Mitgliedern zusammen.
Der Ständige Sekretär ist darin einbegriffen. Er leitet das Der Ständige Sekretär ist darin einbegriffen. Er leitet das
Sekretariat. Sekretariat.
Art. 2 - Der Ständige Sekretär, Mitglied eines Korps der lokalen Art. 2 - Der Ständige Sekretär, Mitglied eines Korps der lokalen
Polizei und im Dienstgrad eines Hauptkommissars ernannt, muss eine Polizei und im Dienstgrad eines Hauptkommissars ernannt, muss eine
Erfahrung von mindestens fünf Jahren in einer leitenden Funktion in Erfahrung von mindestens fünf Jahren in einer leitenden Funktion in
einem Korps der lokalen Polizei aufweisen. einem Korps der lokalen Polizei aufweisen.
Er sorgt unter der Aufsicht des Vorsitzenden für die Leitung, die Er sorgt unter der Aufsicht des Vorsitzenden für die Leitung, die
Organisation und die Ausführung der Verwaltung des Sekretariats sowie Organisation und die Ausführung der Verwaltung des Sekretariats sowie
für die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Sekretariats. für die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Sekretariats.
Der Ständige Sekretär wohnt den Sitzungen des Ausschusses bei und Der Ständige Sekretär wohnt den Sitzungen des Ausschusses bei und
erstellt die diesbezüglichen Berichte. Seine anderen Aufgaben werden erstellt die diesbezüglichen Berichte. Seine anderen Aufgaben werden
in der Geschäftsordnung definiert. in der Geschäftsordnung definiert.
Art. 3 - Zur Gewährleistung der Unterstützung der Mitglieder des Art. 3 - Zur Gewährleistung der Unterstützung der Mitglieder des
Ausschusses verfügt der Ständige Sekretär über ein Team aus Ausschusses verfügt der Ständige Sekretär über ein Team aus
Sachverständigen und Verwaltungsassistenten, die aus einem Sachverständigen und Verwaltungsassistenten, die aus einem
Polizeidienst entsandt sind. Polizeidienst entsandt sind.
Die Sachverständigen werden aus dem Einsatzkader oder aus dem Personal Die Sachverständigen werden aus dem Einsatzkader oder aus dem Personal
des Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A oder B entsandt. Sie des Verwaltungs- und Logistikkaders der Stufe A oder B entsandt. Sie
werden "beigeordnete Sekretäre" genannt. werden "beigeordnete Sekretäre" genannt.
Die Verwaltungsmitarbeiter sind Personalmitglieder der Stufe C oder D, Die Verwaltungsmitarbeiter sind Personalmitglieder der Stufe C oder D,
die aus dem Verwaltungs- und Logistikkader entsandt sind. Sie werden die aus dem Verwaltungs- und Logistikkader entsandt sind. Sie werden
"Assistenten-Sekretäre" genannt. "Assistenten-Sekretäre" genannt.
Art. 4 - Die Mitglieder des Sekretariats werden auf unbefristete Zeit Art. 4 - Die Mitglieder des Sekretariats werden auf unbefristete Zeit
vollzeitig auf Vorschlag des Ausschusses entsandt. vollzeitig auf Vorschlag des Ausschusses entsandt.
Jede vakante Stelle wird allen Mitgliedern der integrierten Polizei Jede vakante Stelle wird allen Mitgliedern der integrierten Polizei
zur Kenntnis gebracht. Die Anzeigen werden in das Personalblatt zur Kenntnis gebracht. Die Anzeigen werden in das Personalblatt
aufgenommen. aufgenommen.
Der Vorschlag von Bewerbern erfolgt durch Vergleich der Ansprüche und Der Vorschlag von Bewerbern erfolgt durch Vergleich der Ansprüche und
Verdienste der jeweiligen Bewerber nach einer Auswahl gemäss einer Verdienste der jeweiligen Bewerber nach einer Auswahl gemäss einer
oder mehreren vom Ausschuss bestimmten Auswahlmodalitäten. oder mehreren vom Ausschuss bestimmten Auswahlmodalitäten.
Für die Bestellung zu einer Funktion beim Sekretariat kommt Für die Bestellung zu einer Funktion beim Sekretariat kommt
ausschliesslich das Personalmitglied in Frage, das: ausschliesslich das Personalmitglied in Frage, das:
- dem vom Präsidium des Ausschusses festgelegten Profil entspricht, - dem vom Präsidium des Ausschusses festgelegten Profil entspricht,
- keine Bewertung mit der Endnote "ungenügend" im Laufe der fünf Jahre - keine Bewertung mit der Endnote "ungenügend" im Laufe der fünf Jahre
vor der Bestellung erhalten hat, vor der Bestellung erhalten hat,
- sich in einem administrativen Stand befindet, in dem es seine - sich in einem administrativen Stand befindet, in dem es seine
Ansprüche auf Beförderung und auf die Gehaltstabellenlaufbahn geltend Ansprüche auf Beförderung und auf die Gehaltstabellenlaufbahn geltend
machen kann. machen kann.
Art. 5 - Die Mitglieder des Ausschusses und die Mitglieder des Art. 5 - Die Mitglieder des Ausschusses und die Mitglieder des
Sekretariats können vom Ausschuss den Auftrag erhalten, die lokale Sekretariats können vom Ausschuss den Auftrag erhalten, die lokale
Polizei in Arbeitsgruppen und in Kommissionen zu vertreten, die von Polizei in Arbeitsgruppen und in Kommissionen zu vertreten, die von
den verschiedenen Behörden oder bei einem Polizeidienst eingerichtet den verschiedenen Behörden oder bei einem Polizeidienst eingerichtet
worden sind. Der Ausschuss oder das Präsidium bestimmt die Grenzen worden sind. Der Ausschuss oder das Präsidium bestimmt die Grenzen
ihres Auftrags. Derselbe Auftrag kann anderen Personalmitgliedern ihres Auftrags. Derselbe Auftrag kann anderen Personalmitgliedern
eines Polizeidienstes erteilt werden, es sei denn, ihr Korpschef oder eines Polizeidienstes erteilt werden, es sei denn, ihr Korpschef oder
gegebenenfalls, für Personalmitglieder der föderalen Polizei, der gegebenenfalls, für Personalmitglieder der föderalen Polizei, der
Generaldirektor der Generaldirektion, der sie angehören, spricht sich Generaldirektor der Generaldirektion, der sie angehören, spricht sich
dagegen aus. dagegen aus.
Das Sekretariat kann bei den Korps der lokalen Polizei andere als die Das Sekretariat kann bei den Korps der lokalen Polizei andere als die
in Artikel 44/1 bis 44/6 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten in Artikel 44/1 bis 44/6 des Gesetzes über das Polizeiamt erwähnten
Informationen zugunsten der lokalen Polizei oder ihrer Vertretung, des Informationen zugunsten der lokalen Polizei oder ihrer Vertretung, des
Ausschusses, des Ministers des Innern oder anderer Behörden einholen. Ausschusses, des Ministers des Innern oder anderer Behörden einholen.
Art. 6 - Die Mitarbeiter des Sekretariats erhalten für die Dauer ihrer Art. 6 - Die Mitarbeiter des Sekretariats erhalten für die Dauer ihrer
Bestellung eine jährliche Zulage von 3.402,84 EUR oder, falls sie Bestellung eine jährliche Zulage von 3.402,84 EUR oder, falls sie
nicht dem Offizierskader oder der Stufe A angehören, von 2.381,98 EUR. nicht dem Offizierskader oder der Stufe A angehören, von 2.381,98 EUR.
Diese Zulage wird nach Ablauf eines jeden Monats ausgezahlt. Die Diese Zulage wird nach Ablauf eines jeden Monats ausgezahlt. Die
monatliche Zulage entspricht 1/12 des Jahresbetrags. Die für die monatliche Zulage entspricht 1/12 des Jahresbetrags. Die für die
Gehälter des Personals der Ministerien geltende Mobilitätsregel ist Gehälter des Personals der Ministerien geltende Mobilitätsregel ist
auf diese Zulage anwendbar. auf diese Zulage anwendbar.
Sie an den Schwellenindex 138,01 gebunden. Sie an den Schwellenindex 138,01 gebunden.
Die Bestimmungen von Artikel XI.II.17 § 3 des Königlichen Erlasses vom Die Bestimmungen von Artikel XI.II.17 § 3 des Königlichen Erlasses vom
30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der 30. März 2001 zur Festlegung der Rechtsstellung des Personals der
Polizeidienste sind mutatis mutandis auf diese Zulage anwendbar. Polizeidienste sind mutatis mutandis auf diese Zulage anwendbar.
KAPITEL II - Übergangsbestimmungen KAPITEL II - Übergangsbestimmungen
Art. 7 - Die Mitglieder des Sekretariats des Ständigen Ausschusses für Art. 7 - Die Mitglieder des Sekretariats des Ständigen Ausschusses für
die Gemeindepolizei, die am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden die Gemeindepolizei, die am Tag des Inkrafttretens des vorliegenden
Erlasses dort tätig sind, können ihre Funktion innerhalb des Ständigen Erlasses dort tätig sind, können ihre Funktion innerhalb des Ständigen
Ausschusses für die Lokale Polizei weiter ausüben. Ausschusses für die Lokale Polizei weiter ausüben.
Art. 8 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die Art. 8 - Das Sekretariat des Ständigen Ausschusses für die
Gemeindepolizei funktioniert zugunsten des Ständigen Ausschusses für Gemeindepolizei funktioniert zugunsten des Ständigen Ausschusses für
die Lokale Polizei bis zur Einrichtung des Sekretariats des Ständigen die Lokale Polizei bis zur Einrichtung des Sekretariats des Ständigen
Ausschusses für die Lokale Polizei und bis zur Bestellung seiner Ausschusses für die Lokale Polizei und bis zur Bestellung seiner
Mitglieder. Mitglieder.
KAPITEL III - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen KAPITEL III - Aufhebungs- und Abänderungsbestimmungen
Art. 9 - [Abänderungsbestimmung ] Art. 9 - [Abänderungsbestimmung ]
Art. 10 - [Abänderungsbestimmung ] Art. 10 - [Abänderungsbestimmung ]
Art. 11 - [Abänderungsbestimmung ] Art. 11 - [Abänderungsbestimmung ]
Art. 12 - In Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26. Art. 12 - In Artikel 21 § 1 Nr. 1 des Königlichen Erlasses vom 26.
März 2005 zur Regelung der strukturellen Entsendungen von März 2005 zur Regelung der strukturellen Entsendungen von
Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Situationen und Personalmitgliedern der Polizeidienste und ähnlicher Situationen und
zur Einführung verschiedener Massnahmen werden zwischen den Wörtern zur Einführung verschiedener Massnahmen werden zwischen den Wörtern
"die Personalmitglieder" und den Wörtern "der lokalen Polizei" die "die Personalmitglieder" und den Wörtern "der lokalen Polizei" die
Wörter "der föderalen Polizei oder" eingefügt. Wörter "der föderalen Polizei oder" eingefügt.
KAPITEL IV - Schlussbestimmung KAPITEL IV - Schlussbestimmung
Art. 13 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 13 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2008 Gegeben zu Brüssel, den 23. Dezember 2008
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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