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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 22/05/2001
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse C Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif au fonctionnement et à l'administration des établissements de jeux de hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe C
MINISTERIE VAN BINNENLANDSE ZAKEN MINISTERE DE L'INTERIEUR
22 MEI 2001. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële 22 MAI 2001. - Arrêté royal établissant la traduction officielle en
Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000 relatif au
betreffende de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen fonctionnement et à l'administration des établissements de jeux de
klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme de la
C licence de classe C
ALBERT II, Koning der Belgen, ALBERT II, Roi des Belges,
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. A tous, présents et à venir, Salut.
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3,
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté
besluit van 22 december 2000 betreffende de werking en het beheer van royal du 22 décembre 2000 relatif au fonctionnement et à
de kansspelinrichtingen klasse III, de wijze van aanvraag en de vorm l'administration des établissements de jeux de hasard de classe III,
van de vergunning klasse C, opgemaakt door de Centrale dienst voor aux modalités des demandes et à la forme de la licence de classe C,
Duitse vertaling van het Adjunct-arrondissementscommissariaat in établi par le Service central de traduction allemande du Commissariat
Malmedy; d'arrondissement adjoint à Malmedy;
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur,
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : Nous avons arrêté et arrêtons :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

vertaling van het koninklijk besluit van 22 december 2000 betreffende officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 22 décembre 2000
relatif au fonctionnement et à l'administration des établissements de
de werking en het beheer van de kansspelinrichtingen klasse III, de jeux de hasard de classe III, aux modalités des demandes et à la forme
wijze van aanvraag en de vorm van de vergunning klasse C. de la licence de classe C.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

uitvoering van dit besluit. présent arrêté.
Gegeven te Brussel, 22 mei 2001. Donné à Bruxelles, le 22 mai 2001.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Bijlage Annexe
MINISTERIUM DER JUSTIZ MINISTERIUM DER JUSTIZ
22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über den Betrieb und die 22. DEZEMBER 2000 - Königlicher Erlass über den Betrieb und die
Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen
der Klasse III, die Modalitäten der Beantragung und die Form der der Klasse III, die Modalitäten der Beantragung und die Form der
C-Lizenz C-Lizenz
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Aufgrund des Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere der Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler, insbesondere der
Artikel 20, 21, 43 Nr. 1, 2 und 3 und 61; Artikel 20, 21, 43 Nr. 1, 2 und 3 und 61;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 8. Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für Glücksspiele vom 8.
November 2000; November 2000;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 22. November 2000; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 22. November 2000;
Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21. Aufgrund des Einverständnisses des Ministers des Haushalts vom 21.
Dezember 2000; Dezember 2000;
Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass es Aufgrund der Dringlichkeit, begründet durch die Tatsache, dass es
absolut notwendig ist, neben der Liste der zugelassenen Glücksspiele absolut notwendig ist, neben der Liste der zugelassenen Glücksspiele
und deren Betriebsregeln die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die und deren Betriebsregeln die Regeln in Bezug auf den Betrieb und die
Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse III festzulegen, Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse III festzulegen,
die Modalitäten der Beantragung und die Form der C-Lizenzen zu die Modalitäten der Beantragung und die Form der C-Lizenzen zu
bestimmen und all diese Bestimmungen gleichzeitig vor dem 1. Januar bestimmen und all diese Bestimmungen gleichzeitig vor dem 1. Januar
2001 in Kraft treten zu lassen, dem Datum, an dem die Betreiber die 2001 in Kraft treten zu lassen, dem Datum, an dem die Betreiber die
Steuer zahlen müssen, die es ihnen erlaubt, der Staatskasse gegenüber Steuer zahlen müssen, die es ihnen erlaubt, der Staatskasse gegenüber
ihre Geräte zu behalten; ihre Geräte zu behalten;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 21. November 2000, Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates vom 21. November 2000,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten abgegeben in Anwendung von Artikel 84 Absatz 1 Nr. 2 der koordinierten
Gesetze über den Staatsrat; Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der Auf Vorschlag Unseres Ministers der Justiz, Unseres Ministers der
Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des Finanzen, Unseres Ministers der Wirtschaft, Unseres Ministers des
Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit, Innern und Unseres Ministers der Volksgesundheit,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Antrag KAPITEL I - Antrag
Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer C-Lizenz wird per Einschreiben Artikel 1 - Der Antrag auf Erhalt einer C-Lizenz wird per Einschreiben
bei der Kommission für Glücksspiele, nachstehend "Kommission" genannt, bei der Kommission für Glücksspiele, nachstehend "Kommission" genannt,
eingereicht anhand eines Formulars, dessen Muster in Anlage I zu eingereicht anhand eines Formulars, dessen Muster in Anlage I zu
vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Formular wird auf einfachen vorliegendem Erlass beigefügt ist. Dieses Formular wird auf einfachen
Antrag des Antragstellers hin von der Kommission bereitgestellt. Antrag des Antragstellers hin von der Kommission bereitgestellt.
KAPITEL II - Prüfung des Antrags KAPITEL II - Prüfung des Antrags
Art. 2 - Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per Art. 2 - Der Beschluss der Kommission wird dem Antragsteller per
Einschreiben mitgeteilt. Einschreiben mitgeteilt.
Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine C-Lizenz, deren Bei günstigem Beschluss wird dem Antragsteller eine C-Lizenz, deren
Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt. Muster in Anlage II zu vorliegendem Erlass beigefügt ist, ausgestellt.
KAPITEL III - Verwaltung und Betrieb der Glücksspieleinrichtungen der KAPITEL III - Verwaltung und Betrieb der Glücksspieleinrichtungen der
Klasse III Klasse III
Art. 3 - Es darf weder innerhalb noch ausserhalb der Art. 3 - Es darf weder innerhalb noch ausserhalb der
Glücksspieleinrichtung irgendwelche Werbung in Bezug auf die Glücksspieleinrichtung irgendwelche Werbung in Bezug auf die
betriebenen Glücksspiele verbreitet werden. betriebenen Glücksspiele verbreitet werden.
Art. 4 - Der Lizenzinhaber muss in einem Abstand von weniger als einem Art. 4 - Der Lizenzinhaber muss in einem Abstand von weniger als einem
Meter zu den Spielgeräten deutlich ein Schild mit folgendem Text Meter zu den Spielgeräten deutlich ein Schild mit folgendem Text
anbringen: anbringen:
« In dieser Einrichtung werden unter der Lizenz Nr. . . . . . « In dieser Einrichtung werden unter der Lizenz Nr. . . . . .
Glücksspiele betrieben. Es dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse Glücksspiele betrieben. Es dürfen weder Darlehen noch Vorschüsse
gewährt werden. Unter diesem Schild liegt ein Faltblatt zur Warnung gewährt werden. Unter diesem Schild liegt ein Faltblatt zur Warnung
des Spielers vor Spielsucht bereit. Die Teilnahme an Glücksspielen ist des Spielers vor Spielsucht bereit. Die Teilnahme an Glücksspielen ist
Minderjährigen untersagt. » Minderjährigen untersagt. »
Dieses Schild wird den Glücksspieleinrichtungen der Klasse III von der Dieses Schild wird den Glücksspieleinrichtungen der Klasse III von der
Kommission zur Verfügung gestellt. Kommission zur Verfügung gestellt.
Art. 5 - Der Lizenzinhaber muss Kunden und Spielern das Faltblatt mit Art. 5 - Der Lizenzinhaber muss Kunden und Spielern das Faltblatt mit
Informationen über Spielsucht in einem Ständer zur Verfügung stellen, Informationen über Spielsucht in einem Ständer zur Verfügung stellen,
der deutlich sichtbar unter das in Artikel 4 des vorliegenden Erlasses der deutlich sichtbar unter das in Artikel 4 des vorliegenden Erlasses
erwähnte Schild gestellt werden muss. Um die Nachfrage zu befriedigen, erwähnte Schild gestellt werden muss. Um die Nachfrage zu befriedigen,
müssen immer mindestens zwei Faltblätter im Ständer vorhanden sein. müssen immer mindestens zwei Faltblätter im Ständer vorhanden sein.
Art. 6 - Der Betreiber der Glücksspieleinrichtung muss stets für Art. 6 - Der Betreiber der Glücksspieleinrichtung muss stets für
Ehrlichkeit und ordnungsgemässen Betrieb der Spiele sorgen. Ehrlichkeit und ordnungsgemässen Betrieb der Spiele sorgen.
Art. 7 - Der Betreiber muss jeden Defekt eines in der Einrichtung Art. 7 - Der Betreiber muss jeden Defekt eines in der Einrichtung
betriebenen Glücksspiels unmittelbar in ein dazu bestimmtes Register betriebenen Glücksspiels unmittelbar in ein dazu bestimmtes Register
eintragen. eintragen.
Im Falle eines Defekts muss das Gerät ausser Betrieb gesetzt werden. Im Falle eines Defekts muss das Gerät ausser Betrieb gesetzt werden.
KAPITEL IV - Übergangsbestimmung KAPITEL IV - Übergangsbestimmung
Art. 8 - Betreiber bereits bestehender Einrichtungen dürfen diese Art. 8 - Betreiber bereits bestehender Einrichtungen dürfen diese
weiter betreiben, bis die Kommission über ihre Anträge entschieden weiter betreiben, bis die Kommission über ihre Anträge entschieden
hat, unter der Bedingung, dass diese Anträge vollständig sind und hat, unter der Bedingung, dass diese Anträge vollständig sind und
innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses innerhalb eines Monats nach In-Kraft-Treten des vorliegenden Erlasses
eingereicht worden sind. eingereicht worden sind.
Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat: Wenn die Kommission über den Antrag entschieden hat:
verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung über drei verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung über drei
Monate, um das Betreiben der Glücksspiele in ihrer Monate, um das Betreiben der Glücksspiele in ihrer
Glücksspieleinrichtung der Klasse III einzustellen, wenn die Lizenz Glücksspieleinrichtung der Klasse III einzustellen, wenn die Lizenz
verweigert worden ist, verweigert worden ist,
verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung der Erteilung verfügen die Betreiber ab dem Datum der Notifizierung der Erteilung
der C-Lizenz über zwölf Monate, um den Betrieb ihrer der C-Lizenz über zwölf Monate, um den Betrieb ihrer
Glücksspieleinrichtung der Klasse III gemäss den Artikeln 3 bis 7 des Glücksspieleinrichtung der Klasse III gemäss den Artikeln 3 bis 7 des
vorliegenden Erlasses anzupassen. vorliegenden Erlasses anzupassen.
KAPITEL V - In-Kraft-Treten KAPITEL V - In-Kraft-Treten
Art. 9 - Vorliegender Erlass und die in Artikel 78 Absatz 2 des Art. 9 - Vorliegender Erlass und die in Artikel 78 Absatz 2 des
Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Gesetzes vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die
Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler erwähnten Glücksspieleinrichtungen und den Schutz der Spieler erwähnten
Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden Bestimmungen treten am Tag der Veröffentlichung des vorliegenden
Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Artikel Erlasses im Belgischen Staatsblatt in Kraft, mit Ausnahme der Artikel
24, 28 bis 33, 38 Nr. 5, 43 Nr. 5, 44 bis 47, 52, 53 Nr. 3 bis 6, 54 24, 28 bis 33, 38 Nr. 5, 43 Nr. 5, 44 bis 47, 52, 53 Nr. 3 bis 6, 54
§§ 3 bis 5, 55 bis 57, 61 Absatz 1, 62, 75 und 76 des besagten §§ 3 bis 5, 55 bis 57, 61 Absatz 1, 62, 75 und 76 des besagten
Gesetzes vom 7. Mai 1999. Gesetzes vom 7. Mai 1999.

Artikel 1.- Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen,

Artikel 1. - Unser Minister der Justiz, Unser Minister der Finanzen,
Unser Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser Unser Minister der Wirtschaft, Unser Minister des Innern und Unser
Minister der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der Minister der Volksgesundheit sind, jeder für seinen Bereich, mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2003 Gegeben zu Brüssel, den 22. Dezember 2003
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Anlage I Anlage I
FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER C-LIZENZ FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER C-LIZENZ
A) NATÜRLICHE PERSONEN A) NATÜRLICHE PERSONEN
I. IDENTIFIZIERUNG I. IDENTIFIZIERUNG
Name: . . . . . Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Geschlecht: . . . . . Geschlecht: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Personenstand: . . . . . Personenstand: . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Land: . . . . . Land: . . . . .
Adresse: Adresse:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Wohnort: Wohnort:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister* und Eintragungsort: . . . .
. .
Mehrwertsteuernummer*: . . . . . Mehrwertsteuernummer*: . . . . .
(*) Verfügt die betreffende Person noch nicht über eine (*) Verfügt die betreffende Person noch nicht über eine
Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, muss sie Handelsregisternummer oder über eine Mehrwertsteuernummer, muss sie
diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission diese innerhalb eines Monats nach Erteilung der Lizenz der Kommission
mitteilen. mitteilen.
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
1. eine Unterlage, die von der Gemeinde/Stadt, in der Sie im 1. eine Unterlage, die von der Gemeinde/Stadt, in der Sie im
Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der Bevölkerungsregister eingetragen sind, ausgestellt wird, aus der
hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte hervorgeht, dass Sie die zivilen und politischen Rechte
uneingeschränkt besitzen, uneingeschränkt besitzen,
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate
alt). alt).
B) JURISTISCHE PERSONEN B) JURISTISCHE PERSONEN
I. IDENTIFIZIERUNG I. IDENTIFIZIERUNG
Bezeichnung: . . . . . Bezeichnung: . . . . .
Rechtsform: . . . . . Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . . Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Adresse des Gesellschaftssitzes:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister und Eintragungsort: . . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister und Eintragungsort: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . . Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . .
. . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Land: . . . . . Land: . . . . .
Adresse: Adresse:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER II. GERICHTLICHE VERGANGENHEIT DER VERWALTER UND GESCHÄFTSFÜHRER
Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden: Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:
1. eine Unterlage, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter 1. eine Unterlage, die von der Gemeinde / Stadt, in der die Verwalter
/ Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind, / Geschäftsführer im Bevölkerungsregister eingetragen sind,
ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und ausgestellt wird, aus der hervorgeht, dass sie die zivilen und
politischen Rechte uneingeschränkt besitzen, politischen Rechte uneingeschränkt besitzen,
2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate 2. ein Auszug neueren Datums aus dem Strafregister (höchstens 3 Monate
alt). alt).
C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN C) BETRIFFT SOWOHL NATÜRLICHE ALS AUCH JURISTISCHE PERSONEN
ANGABEN ZUR GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG ANGABEN ZUR GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG
1. Vorschlag in Bezug auf die zu betreibenden Spiele 1. Vorschlag in Bezug auf die zu betreibenden Spiele
Bitte geben Sie an, welche Spiele Sie betreiben möchten. Glücksspiele Bitte geben Sie an, welche Spiele Sie betreiben möchten. Glücksspiele
müssen mit einer Zulassungsnummer müssen mit einer Zulassungsnummer
versehen sein, die im Antrag vermerkt werden muss. versehen sein, die im Antrag vermerkt werden muss.
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
2. Angaben zum Glücksspiellieferanten 2. Angaben zum Glücksspiellieferanten
Bitte geben Sie Name und Adresse des Lieferanten an. Bitte geben Sie Name und Adresse des Lieferanten an.
3. Angaben zum Reparaturdienst 3. Angaben zum Reparaturdienst
Bitte geben Sie Name und Adresse des Reparaturdienstes an, der in Bitte geben Sie Name und Adresse des Reparaturdienstes an, der in
Anspruch genommen werden wird. Anspruch genommen werden wird.
4. Bezeichnung oder zukünftige Bezeichnung der Glücksspieleinrichtung 4. Bezeichnung oder zukünftige Bezeichnung der Glücksspieleinrichtung
oder Schankstätte + Adresse oder Schankstätte + Adresse
5. In der Anlage muss eine Stellungnahme des Bürgermeisters der 5. In der Anlage muss eine Stellungnahme des Bürgermeisters der
Gemeinde / Stadt, in der die Glücksspieleinrichtung betrieben wird, Gemeinde / Stadt, in der die Glücksspieleinrichtung betrieben wird,
beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen beigefügt werden, aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen
Bedingungen erfüllt sind, was das Betreiben der Schankstätte betrifft. Bedingungen erfüllt sind, was das Betreiben der Schankstätte betrifft.
Anmerkungen: Anmerkungen:
1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu 1. Falls der Platz nicht ausreicht, um die Fragen vollständig zu
beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angebenund auf die Anlage beantworten, müssen Sie dies ausdrücklich angebenund auf die Anlage
verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben. verweisen, in der Sie die Antworten vervollständigt haben.
2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben, 2. Sollten sich während der Behandlung des Antrags Änderungen ergeben,
müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden. müssen sie so schnell wie möglich der Kommission mitgeteilt werden.
Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden. Die Richtigkeit der Angaben muss gewährleistet werden.
3. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die 3. Jede vorsätzliche Mitteilung fehlerhafter Informationen hat die
Verweigerung der Lizenz zur Folge. Verweigerung der Lizenz zur Folge.
Datum: . . . . . Datum: . . . . .
Unterschrift: . . . . . Unterschrift: . . . . .
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Anlage II Anlage II
C-LIZENZ C-LIZENZ
Lizenznummer: . . . . . Lizenznummer: . . . . .
Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . . Nummer der Eintragung im Handelsregister: . . . . .
BEZEICHNUNG + ADRESSE DER GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG BEZEICHNUNG + ADRESSE DER GLÜCKSSPIELEINRICHTUNG
Bezeichnung: . . . . . Bezeichnung: . . . . .
Adresse der Glücksspieleinrichtung: Adresse der Glücksspieleinrichtung:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
ANGABEN ZUM LIZENZINHABER ANGABEN ZUM LIZENZINHABER
Name: . . . . . Name: . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . . Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Bezeichnung der juristischen Person: . . . . . Bezeichnung der juristischen Person: . . . . .
Rechtsform: . . . . . Rechtsform: . . . . .
Gründungsdatum: . . . . . Gründungsdatum: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Mehrwertsteuernummer: . . . . . Mehrwertsteuernummer: . . . . .
Adresse des Gesellschaftssitzes: Adresse des Gesellschaftssitzes:
Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . . Strasse: . . . . . Nr.: . . . . . Bfk: . . . . .
Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . . Postleitzahl: . . . . . Gemeinde: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . . Name des geschäftsführenden Verwalters oder des Geschäftsführers: . .
. . . . . .
Vorname(n): . . . . . Vorname(n): . . . . .
Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . . Geburtsdatum: . . . . . Geburtsort: . . . . .
Staatsangehörigkeit: . . . . . Staatsangehörigkeit: . . . . .
Nummer des Nationalregisters: . . . . . Nummer des Nationalregisters: . . . . .
Telefonnummer: . . . . . Telefonnummer: . . . . .
ANGABEN ZU DEN ZUGELASSENEN SPIELEN ANGABEN ZU DEN ZUGELASSENEN SPIELEN
Höchstanzahl: . . . . . Höchstanzahl: . . . . .
Zulassungsnummern: . . . . . Zulassungsnummern: . . . . .
VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes VORLIEGENDE LIZENZ KANN NICHT ABGETRETEN WERDEN (Art. 26 des Gesetzes
vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen vom 7. Mai 1999 über die Glücksspiele, die Glücksspieleinrichtungen
und den Schutz der Spieler). und den Schutz der Spieler).
DATUM DER ERTEILUNG: DATUM DER ERTEILUNG:
GÜLTIGKEITSDAUER: GÜLTIGKEITSDAUER:
UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE UNTERSCHRIFT DES PRÄSIDENTEN DER KOMMISSION FÜR GLÜCKSSPIELE
Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 22. Dezember 2000 beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Justiz Der Minister der Justiz
M. VERWILGHEN M. VERWILGHEN
Der Minister der Finanzen Der Minister der Finanzen
D. REYNDERS D. REYNDERS
Der Minister der Wirtschaft Der Minister der Wirtschaft
Ch. PICQUE Ch. PICQUE
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
Die Ministerin der Volksgesundheit Die Ministerin der Volksgesundheit
Frau M. AELVOET Frau M. AELVOET
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 22 mei 2001. Vu pour être annexé à Notre arrêté du 22 mai 2001.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
A. DUQUESNE A. DUQUESNE
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