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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 20/09/2023
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Koninklijk besluit bepalende de lijst van de verpleegkundige technische verstrekkingen betreffende de basisverpleegkundige, alsmede hun uitoefeningsvoorwaarden. - Officieuze coördinatie in het Duits Arrêté royal fixant la liste des prestations techniques de l'art infirmier relative à l'assistant en soins infirmiers, ainsi que leurs conditions d'exercice. - Coordination officieuse en langue allemande
20 SEPTEMBER 2023. - Koninklijk besluit bepalende de lijst van de 20 SEPTEMBRE 2023. - Arrêté royal fixant la liste des prestations
verpleegkundige technische verstrekkingen betreffende de techniques de l'art infirmier relative à l'assistant en soins
basisverpleegkundige, alsmede hun uitoefeningsvoorwaarden. - infirmiers, ainsi que leurs conditions d'exercice. - Coordination
Officieuze coördinatie in het Duits officieuse en langue allemande
De hierna volgende tekst is de officieuze coördinatie in het Duits van Le texte qui suit constitue la coordination officieuse en langue
het koninklijk besluit van 20 september 2023 bepalende de lijst van de allemande de l'arrêté royal du 20 septembre 2023 fixant la liste des
verpleegkundige technische verstrekkingen betreffende de prestations techniques de l'art infirmier relative à l'assistant en
basisverpleegkundige, alsmede hun uitoefeningsvoorwaarden (Belgisch soins infirmiers, ainsi que leurs conditions d'exercice (Moniteur
Staatsblad van 30 oktober 2023), zoals het werd gewijzigd bij het belge du 30 octobre 2023), tel qu'il a été modifié par l'arrêté royal
koninklijk besluit van 14 april 2024 tot wijziging van het koninklijk du 14 avril 2024 modifiant l'arrêté royal du 20 septembre 2023 fixant
besluit van 20 september 2023 bepalende de lijst van de
verpleegkundige technische verstrekkingen betreffende de la liste des prestations techniques de l'art infirmier relative à
basisverpleegkundige, alsmede hun uitoefeningsvoorwaarden (Belgisch l'assistant en soins infirmiers, ainsi que leurs conditions d'exercice
Staatsblad van 25 april 2024). (Moniteur belge du 25 avril 2024).
Deze officieuze coördinatie in het Duits is opgemaakt door de Centrale Cette coordination officieuse en langue allemande a été établie par le
dienst voor Duitse vertaling in Malmedy. Service central de traduction allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
20. SEPTEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Liste der 20. SEPTEMBER 2023 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Liste der
fachlichen Krankenpflegeleistungen in Bezug auf fachlichen Krankenpflegeleistungen in Bezug auf
Krankenpflegeassistenten sowie der Bedingungen für die Ausübung dieser Krankenpflegeassistenten sowie der Bedingungen für die Ausübung dieser
Krankenpflegeleistungen Krankenpflegeleistungen
Artikel 1 - Die Liste der in Artikel 46 § 1 Nr. 2 des am 10. Mai 2015 Artikel 1 - Die Liste der in Artikel 46 § 1 Nr. 2 des am 10. Mai 2015
koordinierten Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe koordinierten Gesetzes über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe
erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, die erwähnten fachlichen Krankenpflegeleistungen, die
Krankenpflegeassistenten ausüben dürfen, wird in der Anlage zu Krankenpflegeassistenten ausüben dürfen, wird in der Anlage zu
vorliegendem Erlass festgelegt. vorliegendem Erlass festgelegt.
Art. 2 - § 1 - In weniger komplexen Situationen können Art. 2 - § 1 - In weniger komplexen Situationen können
Krankenpflegeassistenten die Krankenpflege im Rahmen ihrer Befugnisse Krankenpflegeassistenten die Krankenpflege im Rahmen ihrer Befugnisse
eigenständig ausüben. eigenständig ausüben.
§ 2 - In komplexeren Situationen arbeiten Krankenpflegeassistenten in § 2 - In komplexeren Situationen arbeiten Krankenpflegeassistenten in
Absprache und im Team mit dem für die allgemeine Pflege Absprache und im Team mit dem für die allgemeine Pflege
verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der für die allgemeine verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der für die allgemeine
Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem Pflegeteam nicht angehört, Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem Pflegeteam nicht angehört,
mit dem Arzt. mit dem Arzt.
Krankenpflegeassistenten erbringen die Pflegeleistungen, wie sie im Krankenpflegeassistenten erbringen die Pflegeleistungen, wie sie im
Pflegeplan angegeben sind, der von dem für die allgemeine Pflege Pflegeplan angegeben sind, der von dem für die allgemeine Pflege
verantwortlichen Krankenpfleger, der die Pflegediagnose stellt, verantwortlichen Krankenpfleger, der die Pflegediagnose stellt,
erstellt wird. In diesem Pflegeplan sind ebenfalls die Grenzen erstellt wird. In diesem Pflegeplan sind ebenfalls die Grenzen
festgelegt, innerhalb deren Krankenpflegeassistenten Angaben des festgelegt, innerhalb deren Krankenpflegeassistenten Angaben des
Pflegeplans selbst anpassen können. Pflegeplans selbst anpassen können.
§ 3 - [Die Erstbeurteilung des Grades der Komplexität wird von dem für § 3 - [Die Erstbeurteilung des Grades der Komplexität wird von dem für
die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der
für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem
Pflegeteam nicht angehört, vom Arzt vorgenommen. Der für die Pflegeteam nicht angehört, vom Arzt vorgenommen. Der für die
allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger oder der Arzt sorgen allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger oder der Arzt sorgen
ebenfalls für eine Neubeurteilung der Komplexität der Situation, wenn ebenfalls für eine Neubeurteilung der Komplexität der Situation, wenn
sie dies für nötig erachten. Diese Erstbeurteilung kann von sie dies für nötig erachten. Diese Erstbeurteilung kann von
Krankenpflegeassistenten vorgenommen werden, wenn es sich um fachliche Krankenpflegeassistenten vorgenommen werden, wenn es sich um fachliche
Leistungen handelt, die Krankenpflegeassistenten während eines Leistungen handelt, die Krankenpflegeassistenten während eines
Zeitraums von weniger als vierundzwanzig Stunden erbringen müssen.] Zeitraums von weniger als vierundzwanzig Stunden erbringen müssen.]
Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Patienten und des Unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands des Patienten und des
Pflegekontexts können Krankenpflegeassistenten im Rahmen ihrer Pflegekontexts können Krankenpflegeassistenten im Rahmen ihrer
Befugnisse mit der Pflege beginnen, und zwar auf der Grundlage eines Befugnisse mit der Pflege beginnen, und zwar auf der Grundlage eines
Standardpflegeplans und ohne Erstbeurteilung durch den für die Standardpflegeplans und ohne Erstbeurteilung durch den für die
allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder den Arzt, wenn allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder den Arzt, wenn
der für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem der für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem
Pflegeteam nicht angehört. Die Beurteilung des Zustands des Patienten Pflegeteam nicht angehört. Die Beurteilung des Zustands des Patienten
durch den für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger durch den für die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger
und/oder den Arzt folgt schnellstmöglich. und/oder den Arzt folgt schnellstmöglich.
§ 4 - Krankenpflegeassistenten, die bei der Pflegeleistung § 4 - Krankenpflegeassistenten, die bei der Pflegeleistung
feststellen, dass aufgrund der Entwicklung des Pflegebedarfs die feststellen, dass aufgrund der Entwicklung des Pflegebedarfs die
notwendige Pflege ihre Befugnisse übersteigt, informieren notwendige Pflege ihre Befugnisse übersteigt, informieren
schnellstmöglich den für die allgemeine Pflege verantwortlichen schnellstmöglich den für die allgemeine Pflege verantwortlichen
Krankenpfleger oder, wenn der für die allgemeine Pflege Krankenpfleger oder, wenn der für die allgemeine Pflege
verantwortliche Krankenpfleger dem Pflegeteam nicht angehört, den verantwortliche Krankenpfleger dem Pflegeteam nicht angehört, den
Arzt, um den Gesundheitszustand des Patienten und die notwendige Arzt, um den Gesundheitszustand des Patienten und die notwendige
gegenseitige Zusammenarbeit neu zu beurteilen. gegenseitige Zusammenarbeit neu zu beurteilen.
[Art. 2 § 3 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 14. April 2024 [Art. 2 § 3 Abs. 1 ersetzt durch Art. 1 des K.E. vom 14. April 2024
(B.S. vom 25. April 2024)] (B.S. vom 25. April 2024)]
Art. 3 - Die fachlichen Krankenpflegeleistungen B1 und B2, wie in der Art. 3 - Die fachlichen Krankenpflegeleistungen B1 und B2, wie in der
Anlage erwähnt, werden anhand von Standardpflegeplänen und/oder Anlage erwähnt, werden anhand von Standardpflegeplänen und/oder
Verfahren durchgeführt. Verfahren durchgeführt.
Ein Standardpflegeplan ermöglicht es, auf einen Patienten mit Ein Standardpflegeplan ermöglicht es, auf einen Patienten mit
bestimmten Gesundheitsproblemen systematisch einzugehen und diesen bestimmten Gesundheitsproblemen systematisch einzugehen und diesen
Patienten systematisch zu behandeln. Patienten systematisch zu behandeln.
Ein Verfahren beschreibt, wie eine bestimmte fachliche Ein Verfahren beschreibt, wie eine bestimmte fachliche
Krankenpflegeleistung ausgeführt wird. Gegebenenfalls können ein oder Krankenpflegeleistung ausgeführt wird. Gegebenenfalls können ein oder
mehrere Verfahren Teil eines Standardpflegeplans oder einer mehrere Verfahren Teil eines Standardpflegeplans oder einer
Dauerverordnung sein, wie beschrieben in Artikel 5 § 5 des Dauerverordnung sein, wie beschrieben in Artikel 5 § 5 des
vorliegenden Erlasses. vorliegenden Erlasses.
Die Verfahren für die fachlichen Krankenpflegeleistungen B2, wie in Die Verfahren für die fachlichen Krankenpflegeleistungen B2, wie in
der Anlage erwähnt, werden in Absprache zwischen dem Arzt und dem für der Anlage erwähnt, werden in Absprache zwischen dem Arzt und dem für
die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der die allgemeine Pflege verantwortlichen Krankenpfleger oder, wenn der
für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem für die allgemeine Pflege verantwortliche Krankenpfleger dem
Pflegeteam nicht angehört, zwischen dem Arzt und dem Pflegeteam nicht angehört, zwischen dem Arzt und dem
Krankenpflegeassistenten erstellt. Krankenpflegeassistenten erstellt.
Art. 4 - § 1 - Die fachlichen Krankenpflegeleistungen mit der Art. 4 - § 1 - Die fachlichen Krankenpflegeleistungen mit der
Bezeichnung B2 werden durchgeführt: Bezeichnung B2 werden durchgeführt:
- auf der Grundlage einer schriftlichen ärztlichen Verschreibung, - auf der Grundlage einer schriftlichen ärztlichen Verschreibung,
gegebenenfalls in elektronischer Form, gegebenenfalls in elektronischer Form,
- auf der Grundlage einer mündlich formulierten ärztlichen - auf der Grundlage einer mündlich formulierten ärztlichen
Verschreibung, die gegebenenfalls per Telefon, Radio oder Webcam Verschreibung, die gegebenenfalls per Telefon, Radio oder Webcam
mitgeteilt wird, mitgeteilt wird,
- auf der Grundlage einer schriftlichen Dauerverordnung. - auf der Grundlage einer schriftlichen Dauerverordnung.
§ 2 - Bei der schriftlichen ärztlichen Verschreibung muss der Arzt § 2 - Bei der schriftlichen ärztlichen Verschreibung muss der Arzt
oder Zahnarzt folgende Regeln einhalten: oder Zahnarzt folgende Regeln einhalten:
a) Die Verschreibung muss vollständig ausgeschrieben werden; es dürfen a) Die Verschreibung muss vollständig ausgeschrieben werden; es dürfen
lediglich Standardabkürzungen benutzt werden. lediglich Standardabkürzungen benutzt werden.
b) Die Verschreibung muss deutlich lesbar auf einem dazu bestimmten b) Die Verschreibung muss deutlich lesbar auf einem dazu bestimmten
Dokument, das Teil der Patientenakte ist, geschrieben werden. Dokument, das Teil der Patientenakte ist, geschrieben werden.
c) Wenn auf einen Standardpflegeplan, eine Dauerverordnung oder ein c) Wenn auf einen Standardpflegeplan, eine Dauerverordnung oder ein
Verfahren verwiesen wird, wird ihre vereinbarte Bezeichnung oder ihre Verfahren verwiesen wird, wird ihre vereinbarte Bezeichnung oder ihre
Nummerierung angegeben. Nummerierung angegeben.
d) Die Verschreibung enthält Datum, Namen und Vornamen des Patienten d) Die Verschreibung enthält Datum, Namen und Vornamen des Patienten
sowie Namen, Vornamen, Unterschrift und gegebenenfalls LIKIV-Nummer sowie Namen, Vornamen, Unterschrift und gegebenenfalls LIKIV-Nummer
des Arztes. des Arztes.
e) Bei der Verschreibung von Arzneimitteln werden folgende Angaben e) Bei der Verschreibung von Arzneimitteln werden folgende Angaben
vermerkt: vermerkt:
- Name des Arzneimittels (Internationale Kurzbezeichnung und/oder - Name des Arzneimittels (Internationale Kurzbezeichnung und/oder
ursprünglicher oder generischer Handelsname) oder Nummer des ursprünglicher oder generischer Handelsname) oder Nummer des
magistralen Präparats, magistralen Präparats,
- Menge und Dosierung, - Menge und Dosierung,
- eventuelle Konzentration in der Lösung, - eventuelle Konzentration in der Lösung,
- Verabreichungsform, - Verabreichungsform,
- Zeitraum oder Häufigkeit der Verabreichung. - Zeitraum oder Häufigkeit der Verabreichung.
§ 3 - Bei einer Verschreibung, die dem Krankenpflegeassistenten vom § 3 - Bei einer Verschreibung, die dem Krankenpflegeassistenten vom
Arzt oder Zahnarzt mündlich mitgeteilt wird und die im Beisein des Arzt oder Zahnarzt mündlich mitgeteilt wird und die im Beisein des
Arztes oder Zahnarztes auszuführen ist, wiederholt der Arztes oder Zahnarztes auszuführen ist, wiederholt der
Krankenpflegeassistent die Verschreibung und informiert den Arzt oder Krankenpflegeassistent die Verschreibung und informiert den Arzt oder
Zahnarzt über deren Ausführung. Der Arzt oder Zahnarzt bestätigt die Zahnarzt über deren Ausführung. Der Arzt oder Zahnarzt bestätigt die
Verschreibung schnellstmöglich schriftlich. Verschreibung schnellstmöglich schriftlich.
§ 4 - Eine mündlich formulierte Verschreibung kann nur in Notfällen in § 4 - Eine mündlich formulierte Verschreibung kann nur in Notfällen in
Abwesenheit des Arztes oder Zahnarztes ausgeführt werden. In diesem Abwesenheit des Arztes oder Zahnarztes ausgeführt werden. In diesem
Fall gelten folgende Regeln: Fall gelten folgende Regeln:
a) Die Verschreibung erfolgt per Telefon, Radio oder Webcam. a) Die Verschreibung erfolgt per Telefon, Radio oder Webcam.
b) Falls notwendig wird auf einen Standardpflegeplan, eine b) Falls notwendig wird auf einen Standardpflegeplan, eine
Dauerverordnung oder ein Verfahren verwiesen. Dauerverordnung oder ein Verfahren verwiesen.
c) Erachtet die Krankenpflegefachkraft die Anwesenheit des Arztes oder c) Erachtet die Krankenpflegefachkraft die Anwesenheit des Arztes oder
Zahnarztes beim Patienten für notwendig, kann sie nicht gezwungen Zahnarztes beim Patienten für notwendig, kann sie nicht gezwungen
werden, die Verschreibung auszuführen. In diesem Fall ist sie werden, die Verschreibung auszuführen. In diesem Fall ist sie
verpflichtet, den Arzt oder Zahnarzt davon in Kenntnis zu setzen. verpflichtet, den Arzt oder Zahnarzt davon in Kenntnis zu setzen.
d) Der Arzt oder Zahnarzt bestätigt die Verschreibung schnellstmöglich d) Der Arzt oder Zahnarzt bestätigt die Verschreibung schnellstmöglich
schriftlich. schriftlich.
§ 5 - Eine Dauerverordnung ist ein vom Arzt oder Zahnarzt im Voraus § 5 - Eine Dauerverordnung ist ein vom Arzt oder Zahnarzt im Voraus
erstelltes schriftliches Behandlungsschema, in dem gegebenenfalls auf erstelltes schriftliches Behandlungsschema, in dem gegebenenfalls auf
Standardpflegepläne oder Verfahren verwiesen wird. Standardpflegepläne oder Verfahren verwiesen wird.
Der Arzt oder Zahnarzt muss den Patienten, für den eine Der Arzt oder Zahnarzt muss den Patienten, für den eine
Dauerverordnung angewandt werden muss, namentlich angeben. Handelt es Dauerverordnung angewandt werden muss, namentlich angeben. Handelt es
sich um eine schriftliche Verschreibung, sind die in § 2 Buchstabe a), sich um eine schriftliche Verschreibung, sind die in § 2 Buchstabe a),
b), c), d) und e) erwähnten Regeln anwendbar. b), c), d) und e) erwähnten Regeln anwendbar.
Handelt es sich um eine mündliche Verschreibung, sind die in § 4 Handelt es sich um eine mündliche Verschreibung, sind die in § 4
Buchstabe a) und b) erwähnten Regeln anwendbar. Buchstabe a) und b) erwähnten Regeln anwendbar.
In der Dauerverordnung gibt der Arzt oder Zahnarzt die Bedingungen an, In der Dauerverordnung gibt der Arzt oder Zahnarzt die Bedingungen an,
unter denen der Krankenpflegeassistent diese Handlungen durchführen unter denen der Krankenpflegeassistent diese Handlungen durchführen
kann. kann.
Der Krankenpflegeassistent prüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind, Der Krankenpflegeassistent prüft, ob diese Bedingungen erfüllt sind,
und nur in diesem Fall führt er die verschriebenen Handlungen aus. Im und nur in diesem Fall führt er die verschriebenen Handlungen aus. Im
gegenteiligen Fall ist er verpflichtet, den Arzt oder Zahnarzt darüber gegenteiligen Fall ist er verpflichtet, den Arzt oder Zahnarzt darüber
zu informieren. zu informieren.
Eine Dauerverordnung darf nur in Notfällen ohne namentliche Angabe des Eine Dauerverordnung darf nur in Notfällen ohne namentliche Angabe des
Patienten angewandt werden. Patienten angewandt werden.
Art. 5 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der Art. 5 - Der für die Volksgesundheit zuständige Minister ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
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