Etaamb.openjustice.be
Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 20/07/2020
← Terug naar "Koninklijk besluit tot vastlegging van het model van attest bedoeld in artikel 16, § 4, 3° van de wet van 29 mei 2020 houdende diverse dringende fiscale bepalingen ten gevolge van de COVID-19-pandemie, wat de uitgaven voor kinderoppas betreft. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit tot vastlegging van het model van attest bedoeld in artikel 16, § 4, 3° van de wet van 29 mei 2020 houdende diverse dringende fiscale bepalingen ten gevolge van de COVID-19-pandemie, wat de uitgaven voor kinderoppas betreft. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant le modèle d'attestation visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020 portant diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST FINANCIEN SERVICE PUBLIC FEDERAL FINANCES
20 JULI 2020. - Koninklijk besluit tot vastlegging van het model van 20 JUILLET 2020. - Arrêté royal déterminant le modèle d'attestation
attest bedoeld in artikel 16, § 4, 3° van de wet van 29 mei 2020 visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020 portant
houdende diverse dringende fiscale bepalingen ten gevolge van de diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du
COVID-19-pandemie, wat de uitgaven voor kinderoppas betreft. - Duitse COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants. -
vertaling Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 20 juli 2020 tot vastlegging van het model van attest l'arrêté royal du 20 juillet 2020 déterminant le modèle d'attestation
bedoeld in artikel 16, § 4, 3° van de wet van 29 mei 2020 houdende visée à l'article 16, § 4, 3°, de la loi du 29 mai 2020 portant
diverse dringende fiscale bepalingen ten gevolge van de diverses mesures fiscales urgentes en raison de la pandémie du
COVID-19-pandemie, wat de uitgaven voor kinderoppas betreft (Belgisch COVID-19, en ce qui concerne les dépenses pour garde d'enfants
Staatsblad van 27 juli 2020). (Moniteur belge du 27 juillet 2020).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FINANZEN
20. JULI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters der in 20. JULI 2020 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Musters der in
Artikel 16 § 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung Artikel 16 § 4 Nr. 3 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung
verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der
COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung in Bezug auf Ausgaben für COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung in Bezug auf Ausgaben für
Kinderbetreuung Kinderbetreuung
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener Aufgrund des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener
dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie, des dringender Steuermaßnahmen aufgrund der COVID-19-Pandemie, des
Artikels 16 § 4 Nr. 3, abgeändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Artikels 16 § 4 Nr. 3, abgeändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15.
Juli 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen Juli 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen
aufgrund der COVID-19-Pandemie (CORONA III); aufgrund der COVID-19-Pandemie (CORONA III);
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. November 1994 über die
Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14; Verwaltungs- und Haushaltskontrolle, der Artikel 5 und 14;
In der Erwägung, dass durch vorliegenden Erlass lediglich ein Muster In der Erwägung, dass durch vorliegenden Erlass lediglich ein Muster
der Bescheinigung festgelegt wird, die dem Steuerpflichtigen der Bescheinigung festgelegt wird, die dem Steuerpflichtigen
auszustellen ist, und der Erlass daher an sich keine budgetären auszustellen ist, und der Erlass daher an sich keine budgetären
Auswirkungen hat; Auswirkungen hat;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, des Artikels 3 § 1; Staatsrat, des Artikels 3 § 1;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass vorliegender Erlass für die korrekte Anwendung In der Erwägung, dass vorliegender Erlass für die korrekte Anwendung
der in Artikel 14535 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten der in Artikel 14535 des Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten
Steuerermäßigung für Kinderbetreuung unerlässlich ist; Steuerermäßigung für Kinderbetreuung unerlässlich ist;
Dass Artikel 16 § 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung Dass Artikel 16 § 4 des Gesetzes vom 29. Mai 2020 zur Festlegung
verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der
COVID-19-Pandemie dem Steuerpflichtigen ermöglicht, die betreffende COVID-19-Pandemie dem Steuerpflichtigen ermöglicht, die betreffende
Ermäßigung auch für Ausgaben zu erhalten, die für Betreuungen getätigt Ermäßigung auch für Ausgaben zu erhalten, die für Betreuungen getätigt
wurden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden haben; wurden, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattgefunden haben;
Dass Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 zur Festlegung Dass Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Juli 2020 zur Festlegung
verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der verschiedener dringender Steuermaßnahmen aufgrund der
COVID-19-Pandemie (CORONA III) diese Möglichkeit auch auf Ausgaben COVID-19-Pandemie (CORONA III) diese Möglichkeit auch auf Ausgaben
ausgedehnt hat, die 2019 für Betreuungen getätigt wurden, die 2020 ausgedehnt hat, die 2019 für Betreuungen getätigt wurden, die 2020
stattfinden sollen; stattfinden sollen;
Dass solche Ausgaben, die im Laufe des Besteuerungszeitraums 2019 Dass solche Ausgaben, die im Laufe des Besteuerungszeitraums 2019
getätigt wurden, für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 zu getätigt wurden, für die Steuererklärung für das Steuerjahr 2020 zu
berücksichtigen sind, deren äußerstes Datum für die Einreichung der berücksichtigen sind, deren äußerstes Datum für die Einreichung der
16. Juli 2020 war; 16. Juli 2020 war;
Dass vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss; Dass vorliegender Erlass folglich in aller Dringlichkeit ergehen muss;
In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der
Steuerverwaltung einerseits versichern sollte, dass die Ausgaben Steuerverwaltung einerseits versichern sollte, dass die Ausgaben
tatsächlich einer in Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des tatsächlich einer in Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Einrichtung gezahlt worden Einkommensteuergesetzbuches 1992 erwähnten Einrichtung gezahlt worden
sind; sind;
In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der In der Erwägung, dass die betreffende Bescheinigung der
Steuerverwaltung andererseits genügend Informationen liefern sollte, Steuerverwaltung andererseits genügend Informationen liefern sollte,
um die Steuerermäßigung anwenden zu können, insbesondere den Betrag um die Steuerermäßigung anwenden zu können, insbesondere den Betrag
der gezahlten Ausgaben, den Tagessatz, die Anzahl Betreuungstage und der gezahlten Ausgaben, den Tagessatz, die Anzahl Betreuungstage und
den oder die Betreuungszeiträume; den oder die Betreuungszeiträume;
Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen Auf Vorschlag des Vizepremierministers und Ministers der Finanzen
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Das Muster der in Artikel 16 § 4 Nr. 3 des Gesetzes vom Artikel 1 - Das Muster der in Artikel 16 § 4 Nr. 3 des Gesetzes vom
29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen 29. Mai 2020 zur Festlegung verschiedener dringender Steuermaßnahmen
aufgrund der COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung wird in der aufgrund der COVID-19-Pandemie erwähnten Bescheinigung wird in der
Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt. Anlage zu vorliegendem Erlass festgelegt.
Art. 2 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 2 - Der für Finanzen zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2020 Gegeben zu Brüssel, den 20. Juli 2020
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
ANLAGE ANLAGE
BESCHEINIGUNG ÜBER IM EINKOMMENSJAHR .............. GEZAHLTE AUSGABEN BESCHEINIGUNG ÜBER IM EINKOMMENSJAHR .............. GEZAHLTE AUSGABEN
FÜR DIE BETREUUNG VON KINDERN UNTER 12 JAHREN ODER KINDERN MIT FÜR DIE BETREUUNG VON KINDERN UNTER 12 JAHREN ODER KINDERN MIT
SCHWERER BEHINDERUNG SCHWERER BEHINDERUNG
UNTER 18 JAHREN IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM(1) UNTER 18 JAHREN IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM(1)
Feld I(2) Feld I(2)
Der Unterzeichnete bescheinigt, dass: Der Unterzeichnete bescheinigt, dass:
. . . . . (3) . . . . . . . . . . . . . . . (3) . . . . . . . . . .
O O
von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Klötzerbahn 32 - von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Klötzerbahn 32 -
4700 Eupen, zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst, kontrolliert 4700 Eupen, zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst, kontrolliert
oder beaufsichtigt wird(4), oder beaufsichtigt wird(4),
O O
von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen Behörden der von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen Behörden der
Gemeinschaften oder der Regionen zugelassen oder anerkannt ist, Gemeinschaften oder der Regionen zugelassen oder anerkannt ist,
bezuschusst oder kontrolliert wird(4), bezuschusst oder kontrolliert wird(4),
O O
von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem anderen von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem anderen
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind,
zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst oder kontrolliert wird(4), zugelassen oder anerkannt ist, bezuschusst oder kontrolliert wird(4),
O O
mit einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, mit einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist,
oder dem Schulträger einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum oder dem Schulträger einer Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum
ansässig ist, verbunden ist(4), ansässig ist, verbunden ist(4),
in Anwendung von Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des in Anwendung von Artikel 14535 Absatz 2 Nr. 3 des
Einkommensteuergesetzbuches 1992. Einkommensteuergesetzbuches 1992.
Vorliegende Bescheinigung ist für den Zeitraum vom xx.xx.20xx bis zum Vorliegende Bescheinigung ist für den Zeitraum vom xx.xx.20xx bis zum
xx.xx.20xx gültig. xx.xx.20xx gültig.
Ausgestellt in ......................................... am xx.xx.20xx Ausgestellt in ......................................... am xx.xx.20xx
Name, Eigenschaft und Unterschrift des verantwortlichen Vertreters der Name, Eigenschaft und Unterschrift des verantwortlichen Vertreters der
Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen öffentlichen Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft, der lokalen öffentlichen
Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region, Behörde, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region,
der ausländischen öffentlichen Einrichtung, die in einem anderen der ausländischen öffentlichen Einrichtung, die in einem anderen
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, der Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, der
Schule oder des Schulträgers oder eines Bevollmächtigten(5) Schule oder des Schulträgers oder eines Bevollmächtigten(5)
Name und vollständige Adresse der lokalen öffentlichen Behörde, der Name und vollständige Adresse der lokalen öffentlichen Behörde, der
öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region, der öffentlichen Behörde der Gemeinschaft oder der Region, der
ausländischen öffentlichen Einrichtung, der Schule oder des ausländischen öffentlichen Einrichtung, der Schule oder des
Schulträgers: Schulträgers:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(1) Vorliegende Bescheinigung, die in einer einzigen Ausfertigung (1) Vorliegende Bescheinigung, die in einer einzigen Ausfertigung
auszufüllen ist, ist dem Schuldner der Ausgaben auszustellen, der sie auszufüllen ist, ist dem Schuldner der Ausgaben auszustellen, der sie
zur Verfügung der Verwaltung halten muss. zur Verfügung der Verwaltung halten muss.
(2) Feld I ist nur auszufüllen: (2) Feld I ist nur auszufüllen:
- entweder von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft - entweder von der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- oder von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen - oder von den lokalen öffentlichen Behörden, den öffentlichen
Behörden der Gemeinschaften oder der Regionen Behörden der Gemeinschaften oder der Regionen
- oder von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem - oder von ausländischen öffentlichen Einrichtungen, die in einem
anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind, anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig sind,
- oder von der Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig - oder von der Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig
ist, oder dem Schulträger einer solchen Schule, mit der/dem die ist, oder dem Schulträger einer solchen Schule, mit der/dem die
Einrichtungen oder Betreuungszentren verbunden sind. Einrichtungen oder Betreuungszentren verbunden sind.
Werden die Betreuungskosten direkt einer der vorerwähnten Werden die Betreuungskosten direkt einer der vorerwähnten
Einrichtungen gezahlt, ist nur Feld II auszufüllen. Einrichtungen gezahlt, ist nur Feld II auszufüllen.
(3) Name und vollständige Adresse der Einrichtung, des (3) Name und vollständige Adresse der Einrichtung, des
Betreuungszentrums, der Tageseltern oder der Kindertagesstätte. Betreuungszentrums, der Tageseltern oder der Kindertagesstätte.
(4) Zutreffendes bitte ankreuzen. (4) Zutreffendes bitte ankreuzen.
(5) Gibt es einen Bevollmächtigten, ist seiner Unterschrift der (5) Gibt es einen Bevollmächtigten, ist seiner Unterschrift der
Vermerk "mittels Vollmacht" voranzustellen. Vermerk "mittels Vollmacht" voranzustellen.
Feld II (Auszufüllen von der Einrichtung, dem Betreuungszentrum, der Feld II (Auszufüllen von der Einrichtung, dem Betreuungszentrum, der
Kindertagesstätte, den Tageseltern, der Schule, die im Europäischen Kindertagesstätte, den Tageseltern, der Schule, die im Europäischen
Wirtschaftsraum ansässig ist, dem Schulträger einer solchen Schule, Wirtschaftsraum ansässig ist, dem Schulträger einer solchen Schule,
der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der
Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen
Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Einrichtung, die in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums ansässig ist) Wirtschaftsraums ansässig ist)
1.Laufende Nummer der Bescheinigung: 1.Laufende Nummer der Bescheinigung:
2.Name, Vorname und Adresse des Schuldners der Ausgaben für 2.Name, Vorname und Adresse des Schuldners der Ausgaben für
Kinderbetreuung: Kinderbetreuung:
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
3.Name und Vorname des Kindes: . . . . . 3.Name und Vorname des Kindes: . . . . .
4.Geburtsdatum des Kindes: . . . . . 4.Geburtsdatum des Kindes: . . . . .
5.Zeitraum, in dem das Kind betreut wurde(1): 5.Zeitraum, in dem das Kind betreut wurde(1):
vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx
vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx vom xx.xx.20xx bis zum xx.xx.20xx
6.Anzahl Betreuungstage: . . . . . 6.Anzahl Betreuungstage: . . . . .
7.Tagessatz(2): . . . . . EUR 7.Tagessatz(2): . . . . . EUR
8.Erhaltener Gesamtbetrag: . . . . . EUR 8.Erhaltener Gesamtbetrag: . . . . . EUR
Der Unterzeichnete bestätigt die Richtigkeit der weiter oben gemachten Der Unterzeichnete bestätigt die Richtigkeit der weiter oben gemachten
Angaben. Angaben.
Ausgestellt in ................................................... am Ausgestellt in ................................................... am
xx.xx.20xx xx.xx.20xx
Name, Eigenschaft und Unterschrift der Person, die ermächtigt ist, die Name, Eigenschaft und Unterschrift der Person, die ermächtigt ist, die
Einrichtung, das Betreuungszentrum, die Kindertagesstätte, die Einrichtung, das Betreuungszentrum, die Kindertagesstätte, die
Tageseltern, die Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig Tageseltern, die Schule, die im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig
ist, oder den Schulträger einer solchen Schule, die lokale öffentliche ist, oder den Schulträger einer solchen Schule, die lokale öffentliche
Behörde, die öffentliche Behörde der Gemeinschaft oder der Region oder Behörde, die öffentliche Behörde der Gemeinschaft oder der Region oder
die ausländische öffentliche Einrichtung, die in einem anderen die ausländische öffentliche Einrichtung, die in einem anderen
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, zu Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums ansässig ist, zu
vertreten vertreten
Name und vollständige Adresse der Schule, des Schulträgers, der Name und vollständige Adresse der Schule, des Schulträgers, der
lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der lokalen öffentlichen Behörde, der öffentlichen Behörde der
Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen Gemeinschaft oder der Region oder der ausländischen öffentlichen
Einrichtung(3): Einrichtung(3):
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
(1) Die Angaben auf der Bescheinigung dürfen sich nur auf den Teil des (1) Die Angaben auf der Bescheinigung dürfen sich nur auf den Teil des
Jahres beziehen, der dem 12. Geburtstag des Kindes beziehungsweise dem Jahres beziehen, der dem 12. Geburtstag des Kindes beziehungsweise dem
18. Geburtstag des Kindes mit schwerer Behinderung vorausgeht. 18. Geburtstag des Kindes mit schwerer Behinderung vorausgeht.
(2) Werden mehrere Tarife angewandt, sollten Einzelheiten zur (2) Werden mehrere Tarife angewandt, sollten Einzelheiten zur
Gesamtzahl der Betreuungstage pro Tarif angegeben werden. Diese Gesamtzahl der Betreuungstage pro Tarif angegeben werden. Diese
Einzelheiten können vorliegender Bescheinigung gegebenenfalls in einer Einzelheiten können vorliegender Bescheinigung gegebenenfalls in einer
Anlage beigefügt werden. Anlage beigefügt werden.
Der Tagessatz muss jedoch nur angegeben werden, wenn er über dem Der Tagessatz muss jedoch nur angegeben werden, wenn er über dem
Höchstbetrag von 11,20 EUR pro Betreuungstag liegt. Höchstbetrag von 11,20 EUR pro Betreuungstag liegt.
(3) Nur auszufüllen, wenn die Betreuungskosten den erwähnten (3) Nur auszufüllen, wenn die Betreuungskosten den erwähnten
Einrichtungen direkt gezahlt werden. Einrichtungen direkt gezahlt werden.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Juli 2020 beigefügt zu werden Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Juli 2020 beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen Der Vizepremierminister und Minister der Finanzen
A. DE CROO A. DE CROO
^