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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 20/12/2018
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Koninklijk besluit tot vastlegging van de elektronische middelen die gebruikt mogen worden voor de voordracht van kandidaten bij de verkiezingen van het Europees Parlement, de Kamer van Volksvertegenwoordigers, het Vlaams Parlement, het Waals Parlement, het Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest, de Brusselse leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de Duitstalige Gemeenschap. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant les moyens électroniques pouvant être utilisés pour la présentation de candidats lors des élections du Parlement européen, de la Chambre des représentants, du Parlement wallon, du Parlement flamand, du Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale, des membres bruxellois du Parlement flamand et du Parlement de la Communauté germanophone. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
20 DECEMBER 2018. - Koninklijk besluit tot vastlegging van de 20 DECEMBRE 2018. - Arrêté royal déterminant les moyens électroniques
elektronische middelen die gebruikt mogen worden voor de voordracht pouvant être utilisés pour la présentation de candidats lors des
van kandidaten bij de verkiezingen van het Europees Parlement, de élections du Parlement européen, de la Chambre des représentants, du
Kamer van Volksvertegenwoordigers, het Vlaams Parlement, het Waals
Parlement, het Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest, de Parlement wallon, du Parlement flamand, du Parlement de la Région de
Brusselse leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de Bruxelles-Capitale, des membres bruxellois du Parlement flamand et du
Duitstalige Gemeenschap. - Duitse vertaling Parlement de la Communauté germanophone. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 20 december 2018 tot vastlegging van de elektronische l'arrêté royal du 20 décembre 2018 déterminant les moyens
middelen die gebruikt mogen worden voor de voordracht van kandidaten électroniques pouvant être utilisés pour la présentation de candidats
bij de verkiezingen van het Europees Parlement, de Kamer van lors des élections du Parlement européen, de la Chambre des
Volksvertegenwoordigers, het Vlaams Parlement, het Waals Parlement, représentants, du Parlement wallon, du Parlement flamand, du Parlement
het Parlement van het Brussels Hoofdstedelijk Gewest, de Brusselse de la Région de Bruxelles-Capitale, des membres bruxellois du
leden van het Vlaams Parlement en het Parlement van de Duitstalige Parlement flamand et du Parlement de la Communauté germanophone
Gemeenschap (Belgisch Staatsblad van 21 januari 2019). (Moniteur belge du 21 janvier 2019).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
20. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der 20. DEZEMBER 2018 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der
elektronischen Mittel, die für den Wahlvorschlag bei den Wahlen des elektronischen Mittel, die für den Wahlvorschlag bei den Wahlen des
Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Europäischen Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen
Parlaments, des Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region Parlaments, des Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region
Brüssel-Hauptstadt, der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments Brüssel-Hauptstadt, der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments
und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt und des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft eingesetzt
werden können werden können
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 116 § 3/1, abgeändert Aufgrund des Wahlgesetzbuches, des Artikels 116 § 3/1, abgeändert
durch das Gesetz vom 19. April 2018; durch das Gesetz vom 19. April 2018;
Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten Aufgrund des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten
für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der für die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, des Artikels 11 § 1 Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, des Artikels 11 § 1
Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 21. Mai 2018; Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 21. Mai 2018;
Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen Aufgrund des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Europäischen
Parlaments, des Artikels 21 § 2 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz Parlaments, des Artikels 21 § 2 Absatz 1, abgeändert durch das Gesetz
vom 19. April 2018; vom 19. April 2018;
Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten Aufgrund des Gesetzes vom 6. Juli 1990 zur Regelung der Modalitäten
für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des für die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des
Artikels 22 Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 21. Mai 2018; Artikels 22 Absatz 2, abgeändert durch das Gesetz vom 21. Mai 2018;
Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung Aufgrund des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung
der föderalen Staatsstruktur, des Artikels 14 Absatz 2, abgeändert der föderalen Staatsstruktur, des Artikels 14 Absatz 2, abgeändert
durch das Gesetz vom 21. Mai 2018; durch das Gesetz vom 21. Mai 2018;
Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Aufgrund der am 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den
Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1; Staatsrat, insbesondere des Artikels 3 § 1 Absatz 1;
Aufgrund der Dringlichkeit; Aufgrund der Dringlichkeit;
In der Erwägung, dass die Einreichung der Kandidaturen für die In der Erwägung, dass die Einreichung der Kandidaturen für die
gleichzeitigen Wahlen vom 26. Mai 2019 des Europäischen Parlaments, gleichzeitigen Wahlen vom 26. Mai 2019 des Europäischen Parlaments,
der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Parlaments, des Flämischen der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Parlaments, des Flämischen
Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt, der Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt, der
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments und des Parlaments der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments und des Parlaments der
Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Freitag, den 29. März 2019, und Deutschsprachigen Gemeinschaft auf Freitag, den 29. März 2019, und
Samstag, den 30. März 2019, festgelegt worden ist; dass die Samstag, den 30. März 2019, festgelegt worden ist; dass die
elektronischen Mittel, die für den Wahlvorschlag bei diesen Wahlen elektronischen Mittel, die für den Wahlvorschlag bei diesen Wahlen
eingesetzt werden können, folglich unverzüglich bestimmt werden eingesetzt werden können, folglich unverzüglich bestimmt werden
müssen; müssen;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern Auf Vorschlag Unseres Ministers der Sicherheit und des Innern
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Der Wahlvorschlag bei den Wahlen des Europäischen Artikel 1 - Der Wahlvorschlag bei den Wahlen des Europäischen
Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Parlaments, des Parlaments, der Abgeordnetenkammer, des Wallonischen Parlaments, des
Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt, Flämischen Parlaments, des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt,
der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments und des Parlaments der Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments und des Parlaments
der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann traditionell anhand eines der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann traditionell anhand eines
handgeschriebenen Formulars oder elektronisch erfolgen. handgeschriebenen Formulars oder elektronisch erfolgen.
Erfolgt der Wahlvorschlag vollständig oder teilweise elektronisch, Erfolgt der Wahlvorschlag vollständig oder teilweise elektronisch,
muss die Online-EDV-Anwendung verwendet werden, die vom Föderalen muss die Online-EDV-Anwendung verwendet werden, die vom Föderalen
Öffentlichen Dienst Inneres zur Verfügung gestellt wird. Die Öffentlichen Dienst Inneres zur Verfügung gestellt wird. Die
Internetadresse dieser Anwendung ist auf der Seite www.wahlen.fgov.be, Internetadresse dieser Anwendung ist auf der Seite www.wahlen.fgov.be,
www.elections.fgov.be beziehungsweise www.verkiezingen.fgov.be bekannt www.elections.fgov.be beziehungsweise www.verkiezingen.fgov.be bekannt
gegeben. gegeben.
Die im vorhergehenden Absatz erwähnte Anwendung ermöglicht sowohl die Die im vorhergehenden Absatz erwähnte Anwendung ermöglicht sowohl die
elektronische Signatur der Kandidaten als auch die Unterstützung der elektronische Signatur der Kandidaten als auch die Unterstützung der
Listen durch ausscheidende Gewählte oder Wähler. Diese elektronische Listen durch ausscheidende Gewählte oder Wähler. Diese elektronische
Signatur wird anhand des elektronischen Personalausweises angebracht. Signatur wird anhand des elektronischen Personalausweises angebracht.
Art. 2 - § 1 - Erfolgt der Wahlvorschlag vollständig oder teilweise Art. 2 - § 1 - Erfolgt der Wahlvorschlag vollständig oder teilweise
elektronisch, müssen die Daten in Bezug auf die Kandidaturen in die in elektronisch, müssen die Daten in Bezug auf die Kandidaturen in die in
Artikel 1 erwähnte Online-EDV-Anwendung eingegeben werden. Artikel 1 erwähnte Online-EDV-Anwendung eingegeben werden.
Der Wahlvorschlag erfolgt vollständig elektronisch, wenn alle für den Der Wahlvorschlag erfolgt vollständig elektronisch, wenn alle für den
Wahlvorschlag erforderlichen Signaturen (Kandidaten, Unterstützung Wahlvorschlag erforderlichen Signaturen (Kandidaten, Unterstützung
durch ausscheidende Gewählte oder Wähler) und alle für den durch ausscheidende Gewählte oder Wähler) und alle für den
Wahlvorschlag erforderlichen Belege elektronisch über die in Artikel 1 Wahlvorschlag erforderlichen Belege elektronisch über die in Artikel 1
erwähnte Online-EDV-Anwendung erfasst werden. erwähnte Online-EDV-Anwendung erfasst werden.
Der Wahlvorschlag erfolgt teilweise elektronisch, wenn nur ein Teil Der Wahlvorschlag erfolgt teilweise elektronisch, wenn nur ein Teil
der für den Wahlvorschlag erforderlichen Signaturen (Kandidaten, der für den Wahlvorschlag erforderlichen Signaturen (Kandidaten,
Unterstützung durch ausscheidende Gewählte oder Wähler) elektronisch Unterstützung durch ausscheidende Gewählte oder Wähler) elektronisch
erfasst wird und/oder die für den Wahlvorschlag erforderlichen Belege erfasst wird und/oder die für den Wahlvorschlag erforderlichen Belege
nicht vollständig elektronisch über die in Artikel 1 erwähnte nicht vollständig elektronisch über die in Artikel 1 erwähnte
Online-EDV-Anwendung erfasst werden. Online-EDV-Anwendung erfasst werden.
§ 2 - Um die Gleichbehandlung der traditionell eingereichten Listen § 2 - Um die Gleichbehandlung der traditionell eingereichten Listen
und der vollständig oder teilweise elektronisch eingereichten Listen und der vollständig oder teilweise elektronisch eingereichten Listen
zu gewährleisten, muss eine durch die in Artikel 1 erwähnte Anwendung zu gewährleisten, muss eine durch die in Artikel 1 erwähnte Anwendung
generierte Unterlage ausgedruckt werden und folgenden Personen generierte Unterlage ausgedruckt werden und folgenden Personen
unbedingt auf die gleiche Weise ausgehändigt werden wie ein unbedingt auf die gleiche Weise ausgehändigt werden wie ein
Wahlvorschlag, der traditionell anhand eines handgeschriebenen Wahlvorschlag, der traditionell anhand eines handgeschriebenen
Formulars erfolgt: Formulars erfolgt:
- was die Wahl des Europäischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden - was die Wahl des Europäischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden
des Hauptwahlvorstandes des Kollegiums gemäß den Bestimmungen von des Hauptwahlvorstandes des Kollegiums gemäß den Bestimmungen von
Artikel 19 des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des Artikel 19 des Gesetzes vom 23. März 1989 über die Wahl des
Europäischen Parlaments, Europäischen Parlaments,
- was die Wahl der Abgeordnetenkammer betrifft, dem Vorsitzenden des - was die Wahl der Abgeordnetenkammer betrifft, dem Vorsitzenden des
Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von Artikel Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von Artikel
115 des Wahlgesetzbuches, 115 des Wahlgesetzbuches,
- was die Wahl des Flämischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden - was die Wahl des Flämischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden
des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von
Artikel 11 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung Artikel 11 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung
der föderalen Staatsstruktur, der föderalen Staatsstruktur,
- was die Wahl des Wallonischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden - was die Wahl des Wallonischen Parlaments betrifft, dem Vorsitzenden
des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises gemäß den Bestimmungen von
Artikel 11 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung Artikel 11 des ordentlichen Gesetzes vom 16. Juli 1993 zur Vollendung
der föderalen Staatsstruktur, der föderalen Staatsstruktur,
- was die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der - was die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments betrifft, dem Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments betrifft, dem
Vorsitzenden des Regionalvorstandes gemäß den Bestimmungen von Artikel Vorsitzenden des Regionalvorstandes gemäß den Bestimmungen von Artikel
9 des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten für 9 des Gesetzes vom 12. Januar 1989 zur Regelung der Modalitäten für
die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der die Wahl des Parlaments der Region Brüssel-Hauptstadt und der
Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments, Brüsseler Mitglieder des Flämischen Parlaments,
- was die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft - was die Wahl des Parlaments der Deutschsprachigen Gemeinschaft
betrifft, dem Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises betrifft, dem Vorsitzenden des Hauptwahlvorstandes des Wahlkreises
gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1990 gemäß den Bestimmungen von Artikel 20 des Gesetzes vom 6. Juli 1990
zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Parlaments der zur Regelung der Modalitäten für die Wahl des Parlaments der
Deutschsprachigen Gemeinschaft. Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Die in Absatz 1 erwähnte Unterlage enthält die erforderlichen Die in Absatz 1 erwähnte Unterlage enthält die erforderlichen
Informationen, damit der betreffende Hauptwahlvorstand die Informationen, damit der betreffende Hauptwahlvorstand die
elektronisch erfassten Daten überprüfen kann. elektronisch erfassten Daten überprüfen kann.
Was den Wahlvorschlag betrifft, der teilweise elektronisch erfolgt, Was den Wahlvorschlag betrifft, der teilweise elektronisch erfolgt,
muss die ausgehändigte Unterlage die Signaturen und/oder die muss die ausgehändigte Unterlage die Signaturen und/oder die
Unterlagen enthalten, die nicht elektronisch erfasst worden sind. Unterlagen enthalten, die nicht elektronisch erfasst worden sind.
Art. 3 - Der Vorsitzende des betreffenden Hauptwahlvorstandes kann Art. 3 - Der Vorsitzende des betreffenden Hauptwahlvorstandes kann
eine Empfangsbescheinigung für das Einreichen eines Wahlvorschlags eine Empfangsbescheinigung für das Einreichen eines Wahlvorschlags
ausstellen, indem er eine durch die in Artikel 1 erwähnte Anwendung ausstellen, indem er eine durch die in Artikel 1 erwähnte Anwendung
generierte Unterlage ausdruckt. generierte Unterlage ausdruckt.
Art. 4 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der Art. 4 - Unser Minister der Sicherheit und des Innern ist mit der
Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2018 Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
P. DE CREM P. DE CREM
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