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Koninklijk besluit betreffende de rechtspositie van de personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie overgeplaatst naar de voormalige rijkswacht. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à la position juridique des membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférésà l'ancienne gendarmerie. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
20 DECEMBER 2007. - Koninklijk besluit betreffende de rechtspositie | 20 DECEMBRE 2007. - Arrêté royal relatif à la position juridique des |
van de personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie | membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférésà |
overgeplaatst naar de voormalige rijkswacht. - Duitse vertaling | l'ancienne gendarmerie. - Traduction allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 20 december 2007 betreffende de rechtspositie van de | l'arrêté royal du 20 décembre 2007 relatif à la position juridique des |
personeelsleden van de voormalige luchtvaartpolitie overgeplaatst naar | membres du personnel de l'ancienne police aéronautique transférés à |
de voormalige rijkswacht (Belgisch Staatsblad van 1 februari 2008). | l'ancienne gendarmerie (Moniteur belge du 1er février 2008). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur | 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur |
ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen | ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen |
Luftfahrtpolizei | Luftfahrtpolizei |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
der Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift | der Erlass, den wir die Ehre haben, Eurer Majestät zur Unterschrift |
vorzulegen, mag zwar anachronistisch erscheinen, er ist aber durchaus | vorzulegen, mag zwar anachronistisch erscheinen, er ist aber durchaus |
eine juristische Notwendigkeit. Er ist das Ergebnis einer Reihe von | eine juristische Notwendigkeit. Er ist das Ergebnis einer Reihe von |
Aufhebungserlassen des Staatsrates und sogar des Schiedshofs und | Aufhebungserlassen des Staatsrates und sogar des Schiedshofs und |
betrifft die Rechtsstellung von etwa dreissig Personalmitgliedern der | betrifft die Rechtsstellung von etwa dreissig Personalmitgliedern der |
ehemaligen Luftfahrtpolizei anlässlich ihrer Integrierung in die | ehemaligen Luftfahrtpolizei anlässlich ihrer Integrierung in die |
ehemalige Gendarmerie am 1. März 1999 | ehemalige Gendarmerie am 1. März 1999 |
Der Kern der Sache betrifft die Einstufung dieser Personalmitglieder | Der Kern der Sache betrifft die Einstufung dieser Personalmitglieder |
im Jahr 1999 in einen gleichwertigen Dienstgrad der Gendarmerie, | im Jahr 1999 in einen gleichwertigen Dienstgrad der Gendarmerie, |
zumindest für diejenigen, die sich für einen Übergang zum | zumindest für diejenigen, die sich für einen Übergang zum |
Gendarmeriestatut entschieden haben. In den damaligen | Gendarmeriestatut entschieden haben. In den damaligen |
Gesetzesbestimmungen sind nämlich drei Möglichkeiten vorgesehen | Gesetzesbestimmungen sind nämlich drei Möglichkeiten vorgesehen |
worden: entweder zu einer besonderen Personalkategorie überzuwechseln, | worden: entweder zu einer besonderen Personalkategorie überzuwechseln, |
die neben dem ehemaligen operativen Korps bestand, oder in dieses | die neben dem ehemaligen operativen Korps bestand, oder in dieses |
operative Korps mit oder ohne beschränkte Polizeibefugnisse eingestuft | operative Korps mit oder ohne beschränkte Polizeibefugnisse eingestuft |
zu werden. | zu werden. |
Die Mitglieder der ehemaligen besonderen Personalkategorie haben ihr | Die Mitglieder der ehemaligen besonderen Personalkategorie haben ihr |
ursprüngliches Statut behalten, einschliesslich der Dienstgrade und | ursprüngliches Statut behalten, einschliesslich der Dienstgrade und |
Gehaltstabellen. Diejenigen, die zum operativen Korps übergegangen | Gehaltstabellen. Diejenigen, die zum operativen Korps übergegangen |
sind, sind unter das Gendarmeriestatut gefallen, jedoch mit einigen | sind, sind unter das Gendarmeriestatut gefallen, jedoch mit einigen |
Sonderregeln für diejenigen, die sich für auf die Luftfahrtpolizei | Sonderregeln für diejenigen, die sich für auf die Luftfahrtpolizei |
beschränkte Polizeibefugnisse entschieden haben. | beschränkte Polizeibefugnisse entschieden haben. |
Derzeit ist die Situation so, dass der Staatsrat entschieden hat, dass | Derzeit ist die Situation so, dass der Staatsrat entschieden hat, dass |
die ehemalige Gleichwertigkeit der Dienstgrade der Gendarmerie auf | die ehemalige Gleichwertigkeit der Dienstgrade der Gendarmerie auf |
Ebene des Kaders des Personals im einfachen Dienst, insbesondere der | Ebene des Kaders des Personals im einfachen Dienst, insbesondere der |
ehemaligen Dienstgrade eines Wachtmeisters und eines ersten | ehemaligen Dienstgrade eines Wachtmeisters und eines ersten |
Wachtmeisters, gesetzwidrig war. Dies hat auch der Schiedshof | Wachtmeisters, gesetzwidrig war. Dies hat auch der Schiedshof |
entschieden, indem er ihre Einstufung zum 1. April 2001 in den | entschieden, indem er ihre Einstufung zum 1. April 2001 in den |
Dienstgrad eines Polizeiinspektors, der dem Dienstgrad des Personals | Dienstgrad eines Polizeiinspektors, der dem Dienstgrad des Personals |
im einfachen Dienst im neuen Statut der integrierten Polizei | im einfachen Dienst im neuen Statut der integrierten Polizei |
entspricht, für diskriminierend befunden hat. Durch das Gesetz vom 3. | entspricht, für diskriminierend befunden hat. Durch das Gesetz vom 3. |
Juli 2005 ist dieser Situation Abhilfe geschaffen worden, wobei diese | Juli 2005 ist dieser Situation Abhilfe geschaffen worden, wobei diese |
Gleichwertigkeit auf Ebene des Kaders des Personals im mittleren | Gleichwertigkeit auf Ebene des Kaders des Personals im mittleren |
Dienst der integrierten Polizei festgelegt worden ist. Hierzu kann auf | Dienst der integrierten Polizei festgelegt worden ist. Hierzu kann auf |
die entsprechenden Parlamentsdokumente verwiesen werden: Kammer, | die entsprechenden Parlamentsdokumente verwiesen werden: Kammer, |
2004-2005, 1680/1, S. 6 ff. | 2004-2005, 1680/1, S. 6 ff. |
Mit vorliegendem Erlass wird also bezweckt, das | Mit vorliegendem Erlass wird also bezweckt, das |
"Gendarmerieintervall"- selbstverständlich rückwirkend - zu regeln. | "Gendarmerieintervall"- selbstverständlich rückwirkend - zu regeln. |
Wichtigster Ausgangspunkt ist hierbei das vorerwähnte Gesetz vom 3. | Wichtigster Ausgangspunkt ist hierbei das vorerwähnte Gesetz vom 3. |
Juli 2005; darin wird für Personalmitglieder, die ihr ursprüngliches | Juli 2005; darin wird für Personalmitglieder, die ihr ursprüngliches |
Statut während dieses Intervalls beibehalten haben, eine Einstufung in | Statut während dieses Intervalls beibehalten haben, eine Einstufung in |
den Dienstgrad eines Hauptinspektors mit der jeweiligen neuen | den Dienstgrad eines Hauptinspektors mit der jeweiligen neuen |
Gehaltstabelle ab dem 1. April 2001 vorgesehen. Vorliegender Erlass | Gehaltstabelle ab dem 1. April 2001 vorgesehen. Vorliegender Erlass |
schliesst daran an; darin wird mutatis mutandis eine Einstufung, unter | schliesst daran an; darin wird mutatis mutandis eine Einstufung, unter |
anderem des Dienstgrads eines Oberwachtmeisters und eines ersten | anderem des Dienstgrads eines Oberwachtmeisters und eines ersten |
Oberwachtmeisters, in die jeweiligen Dienstgrade des ehemaligen Kaders | Oberwachtmeisters, in die jeweiligen Dienstgrade des ehemaligen Kaders |
des Personals im mittleren Dienst der Gendarmerie vorgesehen. | des Personals im mittleren Dienst der Gendarmerie vorgesehen. |
In der vorerwähnten statutarischen Regelung werden zudem noch andere | In der vorerwähnten statutarischen Regelung werden zudem noch andere |
Gegebenheiten berücksichtigt, die zwischenzeitlich bekannt wurden. So | Gegebenheiten berücksichtigt, die zwischenzeitlich bekannt wurden. So |
hat 2007 eine retroaktive Möglichkeit, zwischen den beschränkten und | hat 2007 eine retroaktive Möglichkeit, zwischen den beschränkten und |
den allgemeinen Polizeibefugnissen zu wählen, keinen Sinn mehr, zumal | den allgemeinen Polizeibefugnissen zu wählen, keinen Sinn mehr, zumal |
diese Unterscheidung in den derzeitigen statutarischen Bestimmungen | diese Unterscheidung in den derzeitigen statutarischen Bestimmungen |
heute nicht mehr gemacht wird. Ferner sind 2007 auch die Personen | heute nicht mehr gemacht wird. Ferner sind 2007 auch die Personen |
bekannt, die seinerzeit integriert worden sind, und es sind keine | bekannt, die seinerzeit integriert worden sind, und es sind keine |
Beförderungsmöglichkeiten (z.B. in den Dienstgrad eines Adjutanten, | Beförderungsmöglichkeiten (z.B. in den Dienstgrad eines Adjutanten, |
geschweige denn eines Oberadjutanten) ausgeschrieben worden, für die | geschweige denn eines Oberadjutanten) ausgeschrieben worden, für die |
sie, angesichts ihrer Laufbahn und ihres Dienstalters, sowieso nicht | sie, angesichts ihrer Laufbahn und ihres Dienstalters, sowieso nicht |
in Frage kommen. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass | in Frage kommen. In diesem Zusammenhang muss festgestellt werden, dass |
in dem vorerwähnten Gesetz vom 3. Juli 2005 nicht nur die Einstufung | in dem vorerwähnten Gesetz vom 3. Juli 2005 nicht nur die Einstufung |
in den Kader des Personals im mittleren Dienst vorgeschrieben wird, | in den Kader des Personals im mittleren Dienst vorgeschrieben wird, |
sondern auch allen Betroffenen die Möglichkeit geboten wird, sich über | sondern auch allen Betroffenen die Möglichkeit geboten wird, sich über |
das Mobilitätsverfahren um eine Stelle des Offizierskaders zu | das Mobilitätsverfahren um eine Stelle des Offizierskaders zu |
bewerben. Wenn sie erfolgreich an dem oben erwähnten | bewerben. Wenn sie erfolgreich an dem oben erwähnten |
Mobilitätsverfahren teilgenommen haben, werden sie in den Dienstgrad | Mobilitätsverfahren teilgenommen haben, werden sie in den Dienstgrad |
eines Polizeikommissars ernannt. Diese neuen zwischenzeitlich | eines Polizeikommissars ernannt. Diese neuen zwischenzeitlich |
bekannten - gesetzlichen - statutarischen Gegebenheiten müssen demnach | bekannten - gesetzlichen - statutarischen Gegebenheiten müssen demnach |
berücksichtigt werden. Es ist also ganz klar, dass die Rechtsstellung | berücksichtigt werden. Es ist also ganz klar, dass die Rechtsstellung |
dieser Personalmitglieder durch das Zusammenspiel des vorliegenden | dieser Personalmitglieder durch das Zusammenspiel des vorliegenden |
Erlasses und des vorerwähnten Gesetzes erheblich verbessert worden | Erlasses und des vorerwähnten Gesetzes erheblich verbessert worden |
ist: Die neue Referenz-Gleichwertigkeit ist auf Ebene des Kaders des | ist: Die neue Referenz-Gleichwertigkeit ist auf Ebene des Kaders des |
Personals im mittleren Dienst (Oberwachtmeister anstelle des | Personals im mittleren Dienst (Oberwachtmeister anstelle des |
Wachtmeisters) festgelegt und die Betreffenden können durch Mobilität, | Wachtmeisters) festgelegt und die Betreffenden können durch Mobilität, |
d.h. ohne Prüfungen im Wettbewerbsverfahren und | d.h. ohne Prüfungen im Wettbewerbsverfahren und |
Ausbildungsanforderungen, sogar in den Offizierskader aufsteigen. | Ausbildungsanforderungen, sogar in den Offizierskader aufsteigen. |
Das alles ist nur realisierbar, wenn zwischen den dreiunddreissig | Das alles ist nur realisierbar, wenn zwischen den dreiunddreissig |
Betroffenen keine unverhältnismässige oder diskriminierende Behandlung | Betroffenen keine unverhältnismässige oder diskriminierende Behandlung |
aufgrund ihrer Einstufung in den Kader des Personals im mittleren | aufgrund ihrer Einstufung in den Kader des Personals im mittleren |
Dienst der ehemaligen Gendarmerie geschaffen wird. Ausserdem muss auf | Dienst der ehemaligen Gendarmerie geschaffen wird. Ausserdem muss auf |
ein Gleichgewicht geachtet werden hinsichtlich der statutarischen | ein Gleichgewicht geachtet werden hinsichtlich der statutarischen |
Möglichkeiten, über die die Gendarmen verfügten, die Mitglieder eines | Möglichkeiten, über die die Gendarmen verfügten, die Mitglieder eines |
allgemeinen Polizeidienstes mit allgemeinen Polizeibefugnissen waren | allgemeinen Polizeidienstes mit allgemeinen Polizeibefugnissen waren |
und dazu nach strengen Kriterien ausgewählt und ausgebildet worden | und dazu nach strengen Kriterien ausgewählt und ausgebildet worden |
sind. Man darf auch nicht die Tatsache vergessen, dass 1999 zwei | sind. Man darf auch nicht die Tatsache vergessen, dass 1999 zwei |
weitere besondere Polizeidienste in die Gendarmerie integriert worden | weitere besondere Polizeidienste in die Gendarmerie integriert worden |
sind, und zwar die Schifffahrtspolizei und die Eisenbahnpolizei. Dies | sind, und zwar die Schifffahrtspolizei und die Eisenbahnpolizei. Dies |
erklärt auch die in Artikel 7 des Erlasses aufgeführte technische | erklärt auch die in Artikel 7 des Erlasses aufgeführte technische |
Massnahme. In Bezug auf die statutarische Einstufung in die | Massnahme. In Bezug auf die statutarische Einstufung in die |
integrierte Polizei ist Artikel XII.II.22 RSPol natürlich | integrierte Polizei ist Artikel XII.II.22 RSPol natürlich |
uneingeschränkt auf die Betreffenden anwendbar: Sie behalten also ihr | uneingeschränkt auf die Betreffenden anwendbar: Sie behalten also ihr |
gesamtes Dienstalter. | gesamtes Dienstalter. |
Konkret werden die betroffenen Personalmitglieder nach | Konkret werden die betroffenen Personalmitglieder nach |
Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses erneut eine Wahl treffen | Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses erneut eine Wahl treffen |
können, was ihre statutarische Einstufung in die Gendarmerie am 1. | können, was ihre statutarische Einstufung in die Gendarmerie am 1. |
März 1999 betrifft. Die gleiche Wahl gilt auch für ihren | März 1999 betrifft. Die gleiche Wahl gilt auch für ihren |
statutarischen Übergang zur integrierten Polizei am 1. April 2001. | statutarischen Übergang zur integrierten Polizei am 1. April 2001. |
Somit werden all ihre diesbezüglichen Rechte gewährleistet. | Somit werden all ihre diesbezüglichen Rechte gewährleistet. |
Das Gesetz vom 15. Mai 2007 bildet die ausdrückliche Rechtsgrundlage | Das Gesetz vom 15. Mai 2007 bildet die ausdrückliche Rechtsgrundlage |
für den vorliegenden Erlass: Somit werden in diesem Punkt auch die | für den vorliegenden Erlass: Somit werden in diesem Punkt auch die |
Erwägungen des Staatsrats berücksichtigt. | Erwägungen des Staatsrats berücksichtigt. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur | 20. DEZEMBER 2007 - Königlicher Erlass über die Rechtsstellung der zur |
ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen | ehemaligen Gendarmerie versetzten Personalmitglieder der ehemaligen |
Luftfahrtpolizei | Luftfahrtpolizei |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur Abänderung bestimmter | Aufgrund des Gesetzes vom 3. Juli 2005 zur Abänderung bestimmter |
Aspekte des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur | Aspekte des Statuts der Personalmitglieder der Polizeidienste und zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Polizeidienste, | Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Polizeidienste, |
insbesondere der Artikel 2, 6, 7, 8 und 10; | insbesondere der Artikel 2, 6, 7, 8 und 10; |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Generalinspektion und |
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung | zur Festlegung verschiedener Bestimmungen über die Rechtsstellung |
bestimmter Mitglieder der Polizeidienste; | bestimmter Mitglieder der Polizeidienste; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. November 1991 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 29. November 1991 zur Festlegung |
des Statuts der Bediensteten der Regie der Luftfahrtwege, abgeändert | des Statuts der Bediensteten der Regie der Luftfahrtwege, abgeändert |
durch die Königlichen Erlasse vom 25. Juli 1994, 9. März 1995, 5. Mai | durch die Königlichen Erlasse vom 25. Juli 1994, 9. März 1995, 5. Mai |
1997, 8. September 1997 und 27. März 1998; | 1997, 8. September 1997 und 27. März 1998; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1989 zur Festlegung | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 12. Oktober 1989 zur Festlegung |
bestimmter Verordnungsbestimmungen und zur Abänderung des Königlichen | bestimmter Verordnungsbestimmungen und zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 7. November 1980 über die hierarchische Rangordnung und | Erlasses vom 7. November 1980 über die hierarchische Rangordnung und |
die Laufbahn bestimmter Bediensteter der Regie der Luftfahrtwege, | die Laufbahn bestimmter Bediensteter der Regie der Luftfahrtwege, |
abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. September 1991; | abgeändert durch den Königlichen Erlass vom 11. September 1991; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. September 1997 zur | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. September 1997 zur |
Festlegung der Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu | Festlegung der Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu |
bestimmten Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung | bestimmten Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung |
in diese Dienstgrade; | in diese Dienstgrade; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 27. März 1998 zur Festlegung der |
Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu bestimmten | Sonderbestimmungen zur Regelung der Zulassung zu bestimmten |
Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung in diese | Dienstgraden der Regie der Luftfahrtwege und der Ernennung in diese |
Dienstgrade; | Dienstgrade; |
Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 94.455 bis 94.459 vom 30. | Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 94.455 bis 94.459 vom 30. |
März 2001, Nr. 97.061 und 97.062 vom 27. Juni 2001, Nr. 116.929 bis | März 2001, Nr. 97.061 und 97.062 vom 27. Juni 2001, Nr. 116.929 bis |
116.935 vom 12. März 2003 und Nr. 118.925 bis 118.928 vom 30. April | 116.935 vom 12. März 2003 und Nr. 118.925 bis 118.928 vom 30. April |
2003; | 2003; |
Aufgrund des Entscheids des Schiedshofs Nr. 102/2003 vom 22. Juli | Aufgrund des Entscheids des Schiedshofs Nr. 102/2003 vom 22. Juli |
2003; | 2003; |
In der Erwägung, dass infolge der Entscheide des Schiedshofs und des | In der Erwägung, dass infolge der Entscheide des Schiedshofs und des |
Staatsrates eine neue Verordnungsgrundlage geschaffen werden muss, um | Staatsrates eine neue Verordnungsgrundlage geschaffen werden muss, um |
rückwirkend die Versetzung bestimmter Personalmitglieder der | rückwirkend die Versetzung bestimmter Personalmitglieder der |
ehemaligen Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie zu | ehemaligen Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie zu |
verwirklichen, wie ausführlich im Bericht an den König erklärt; | verwirklichen, wie ausführlich im Bericht an den König erklärt; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2006; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Öffentlichen |
Dienstes vom 29. August 2006; | Dienstes vom 29. August 2006; |
Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 12. | Aufgrund des Einverständnisses Unseres Ministers des Haushalts vom 12. |
Oktober 2006; | Oktober 2006; |
Aufgrund des Protokolls Nr. 184/1 des Verhandlungsausschusses für die | Aufgrund des Protokolls Nr. 184/1 des Verhandlungsausschusses für die |
Polizeidienste vom 20. Juni 2006; | Polizeidienste vom 20. Juni 2006; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.297/2 des Staatsrates vom 15. Januar | Aufgrund des Gutachtens Nr. 41.297/2 des Staatsrates vom 15. Januar |
2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | 2007, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen | KAPITEL 1 - Begriffsbestimmungen |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. "versetzten Personalmitgliedern": die Personalmitglieder der | 1. "versetzten Personalmitgliedern": die Personalmitglieder der |
öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Brussels International | öffentlich-rechtlichen Aktiengesellschaft Brussels International |
Airport Company (BIAC), ehemalige Personalmitglieder der | Airport Company (BIAC), ehemalige Personalmitglieder der |
Luftfahrtpolizei bei der Regie der Luftfahrtwege, die am 1. März 1999 | Luftfahrtpolizei bei der Regie der Luftfahrtwege, die am 1. März 1999 |
zur Kategorie besonderes Polizeipersonal der Gendarmerie versetzt | zur Kategorie besonderes Polizeipersonal der Gendarmerie versetzt |
worden sind, | worden sind, |
2. "Kategorie besonderes Polizeipersonal": die in Artikel 11 § 4 des | 2. "Kategorie besonderes Polizeipersonal": die in Artikel 11 § 4 des |
Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie | Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie |
des besonderen Polizeipersonals, Dienst Luftfahrtpolizei, | des besonderen Polizeipersonals, Dienst Luftfahrtpolizei, |
3. "Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen": die in | 3. "Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen": die in |
Artikel 11 § 2 Absatz 6 und § 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Dezember | Artikel 11 § 2 Absatz 6 und § 4 Absatz 5 des Gesetzes vom 2. Dezember |
1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie des Personals mit | 1957 über die Gendarmerie erwähnte Kategorie des Personals mit |
allgemeinen Polizeibefugnissen des operativen Korps der ehemaligen | allgemeinen Polizeibefugnissen des operativen Korps der ehemaligen |
Gendarmerie, | Gendarmerie, |
4. "ursprünglichem Statut": die in Artikel 11 § 4 Absatz 3 des | 4. "ursprünglichem Statut": die in Artikel 11 § 4 Absatz 3 des |
Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnten | Gesetzes vom 2. Dezember 1957 über die Gendarmerie erwähnten |
statutarischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, die unbeschadet | statutarischen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen, die unbeschadet |
der Anwendung von Artikel 11 § 4 Absatz 4 zum Zeitpunkt der Versetzung | der Anwendung von Artikel 11 § 4 Absatz 4 zum Zeitpunkt der Versetzung |
der Personalmitglieder der Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie | der Personalmitglieder der Luftfahrtpolizei zur ehemaligen Gendarmerie |
auf sie Anwendung finden. | auf sie Anwendung finden. |
KAPITEL II - Statutarische Wahl | KAPITEL II - Statutarische Wahl |
Art. 2 - Die versetzten Personalmitglieder können einen Antrag | Art. 2 - Die versetzten Personalmitglieder können einen Antrag |
einreichen, um zur Kategorie Personal mit allgemeinen | einreichen, um zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
Polizeibefugnissen versetzt zu werden. | Polizeibefugnissen versetzt zu werden. |
Art. 3 - Die versetzten Personalmitglieder verfügen über eine Frist | Art. 3 - Die versetzten Personalmitglieder verfügen über eine Frist |
von drei Monaten ab Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses, um | von drei Monaten ab Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses, um |
ihren Antrag auf Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen | ihren Antrag auf Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
Polizeibefugnissen gemäss dem Muster in Anlage 1 per Einschreiben oder | Polizeibefugnissen gemäss dem Muster in Anlage 1 per Einschreiben oder |
gegen Empfangsbestätigung an den Generaldirektor der Generaldirektion | gegen Empfangsbestätigung an den Generaldirektor der Generaldirektion |
der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei zu richten. | der Unterstützung und der Verwaltung der föderalen Polizei zu richten. |
In diesem Antrag muss ausdrücklich das von den in Absatz 1 erwähnten | In diesem Antrag muss ausdrücklich das von den in Absatz 1 erwähnten |
Personalmitgliedern gewählte Datum der Versetzung vermerkt werden. | Personalmitgliedern gewählte Datum der Versetzung vermerkt werden. |
Dieses Datum muss obligatorisch auf den Ersten eines Monats und darf | Dieses Datum muss obligatorisch auf den Ersten eines Monats und darf |
frühestens auf den 1. März 1999 fallen. | frühestens auf den 1. März 1999 fallen. |
Der Antrag ist ab Einreichung endgültig und unwiderruflich. | Der Antrag ist ab Einreichung endgültig und unwiderruflich. |
Art. 4 - Versetzte Personalmitglieder, die keinen Antrag einreichen, | Art. 4 - Versetzte Personalmitglieder, die keinen Antrag einreichen, |
behalten ihr ursprüngliches Statut bis zum 31. März 2001. | behalten ihr ursprüngliches Statut bis zum 31. März 2001. |
KAPITEL III - Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen | KAPITEL III - Versetzung zur Kategorie Personal mit allgemeinen |
Polizeibefugnissen | Polizeibefugnissen |
Art. 5 - Versetzte Personalmitglieder, die sich für die Versetzung zur | Art. 5 - Versetzte Personalmitglieder, die sich für die Versetzung zur |
Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen entscheiden, | Kategorie Personal mit allgemeinen Polizeibefugnissen entscheiden, |
werden zum Zeitpunkt der Versetzung in den gleichwertigen Dienstgrad, | werden zum Zeitpunkt der Versetzung in den gleichwertigen Dienstgrad, |
wie in Anlage 2 bestimmt, ernannt. | wie in Anlage 2 bestimmt, ernannt. |
Art. 6 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 | Art. 6 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 |
ernannt werden, erhalten im Hinblick auf die Bestimmung ihrer | ernannt werden, erhalten im Hinblick auf die Bestimmung ihrer |
Rangordnung im operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie zum | Rangordnung im operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie zum |
Zeitpunkt ihrer Ernennung ein Kader- und Dienstgradalter, das der | Zeitpunkt ihrer Ernennung ein Kader- und Dienstgradalter, das der |
Summe der Dienstalter entspricht, die sie in dem beziehungsweise den | Summe der Dienstalter entspricht, die sie in dem beziehungsweise den |
Dienstgraden des ursprünglichen Dienstes, die für die Bestimmung des | Dienstgraden des ursprünglichen Dienstes, die für die Bestimmung des |
gleichwertigen Dienstgrades berücksichtigt worden sind, erworben | gleichwertigen Dienstgrades berücksichtigt worden sind, erworben |
haben. | haben. |
Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad | Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad |
werden die in Artikel 5 erwähnten Personalmitglieder nach den | werden die in Artikel 5 erwähnten Personalmitglieder nach den |
Personalmitgliedern des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie | Personalmitgliedern des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie |
eingestuft, deren Dienstgradalter das gleiche ist wie dasjenige, das | eingestuft, deren Dienstgradalter das gleiche ist wie dasjenige, das |
sie im gleichwertigen Dienstgrad erhalten. | sie im gleichwertigen Dienstgrad erhalten. |
Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad | Für die Bestimmung des relativen Dienstalters im neuen Dienstgrad |
werden die in Artikel 5 erwähnten versetzten Personalmitglieder dem | werden die in Artikel 5 erwähnten versetzten Personalmitglieder dem |
Alter nach untereinander eingestuft. | Alter nach untereinander eingestuft. |
Art. 7 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 | Art. 7 - Versetzte Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 |
ernannt werden, werden dem Dienstalter nach in den Dienstgrad eines | ernannt werden, werden dem Dienstalter nach in den Dienstgrad eines |
ersten Oberwachtmeisters befördert, nach einem Dienstalter von 10 | ersten Oberwachtmeisters befördert, nach einem Dienstalter von 10 |
Jahren im Dienstgrad eines Oberwachtmeisters, gerechnet ab dem 1. März | Jahren im Dienstgrad eines Oberwachtmeisters, gerechnet ab dem 1. März |
1999. | 1999. |
Art. 8 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines ersten | Art. 8 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines ersten |
Oberwachtmeisters der Gendarmerie unterliegen versetzte | Oberwachtmeisters der Gendarmerie unterliegen versetzte |
Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 ernannt werden, den | Personalmitglieder, die aufgrund von Artikel 5 ernannt werden, den |
Regeln, die im ursprünglichen Statut für die Beförderung in den | Regeln, die im ursprünglichen Statut für die Beförderung in den |
Dienstgrad eines untergeordneten Flugplatzleiters erster Klasse | Dienstgrad eines untergeordneten Flugplatzleiters erster Klasse |
gelten. | gelten. |
KAPITEL IV - Gemeinsame Bestimmung | KAPITEL IV - Gemeinsame Bestimmung |
Art. 9 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines untergeordneten | Art. 9 - Für die Beförderung in den Dienstgrad eines untergeordneten |
Flugplatzleiters erster Klasse und für die Anwendung von Artikel 8 | Flugplatzleiters erster Klasse und für die Anwendung von Artikel 8 |
legt der Minister des Innern jährlich eine gemeinsame Quote fest, die | legt der Minister des Innern jährlich eine gemeinsame Quote fest, die |
16 % der Anzahl versetzter Personalmitglieder nicht übersteigen darf. | 16 % der Anzahl versetzter Personalmitglieder nicht übersteigen darf. |
KAPITEL V - Besoldung | KAPITEL V - Besoldung |
Art. 10 - Das versetzte Personalmitglied, das aufgrund von Artikel 5 | Art. 10 - Das versetzte Personalmitglied, das aufgrund von Artikel 5 |
ernannt wird, behält, einschliesslich der zwischenzeitlichen | ernannt wird, behält, einschliesslich der zwischenzeitlichen |
Erhöhungen, das Anrecht auf die Gehaltstabelle, die mit dem Dienstgrad | Erhöhungen, das Anrecht auf die Gehaltstabelle, die mit dem Dienstgrad |
oder der Funktion verbunden ist, die es vor der Versetzung innehatte, | oder der Funktion verbunden ist, die es vor der Versetzung innehatte, |
solange diese Gehaltstabelle für das Personalmitglied vorteilhafter | solange diese Gehaltstabelle für das Personalmitglied vorteilhafter |
ist als die Gehaltstabelle, einschliesslich der zwischenzeitlichen | ist als die Gehaltstabelle, einschliesslich der zwischenzeitlichen |
Erhöhungen, auf die es als Personalmitglied des operativen Korps der | Erhöhungen, auf die es als Personalmitglied des operativen Korps der |
ehemaligen Gendarmerie Anspruch erheben kann. | ehemaligen Gendarmerie Anspruch erheben kann. |
Es kommt ausserdem in den Genuss einer Zusatzzulage, die der Differenz | Es kommt ausserdem in den Genuss einer Zusatzzulage, die der Differenz |
entspricht zwischen der in Anwendung von Absatz 1 erhaltenen festen | entspricht zwischen der in Anwendung von Absatz 1 erhaltenen festen |
Besoldung und der vorteilhaftesten festen Besoldung, auf die es | Besoldung und der vorteilhaftesten festen Besoldung, auf die es |
Anspruch erheben kann, je nachdem, ob es die mit dem ursprünglichen | Anspruch erheben kann, je nachdem, ob es die mit dem ursprünglichen |
Statut der Luftfahrtpolizei verbundene feste Besoldung oder die mit | Statut der Luftfahrtpolizei verbundene feste Besoldung oder die mit |
dem Statut des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie verbundene | dem Statut des operativen Korps der ehemaligen Gendarmerie verbundene |
feste Besoldung erhält. | feste Besoldung erhält. |
Unter der mit dem Statut des operativen Korps der ehemaligen | Unter der mit dem Statut des operativen Korps der ehemaligen |
Gendarmerie verbundenen festen Besoldung versteht man das Gehalt, | Gendarmerie verbundenen festen Besoldung versteht man das Gehalt, |
erhöht um die Wohnungszulage oder die Zulage für besondere Funktionen | erhöht um die Wohnungszulage oder die Zulage für besondere Funktionen |
und gegebenenfalls um die Haushalts- und Ortszulage. | und gegebenenfalls um die Haushalts- und Ortszulage. |
Unter der mit dem ursprünglichen Statut verbundenen festen Besoldung | Unter der mit dem ursprünglichen Statut verbundenen festen Besoldung |
versteht man das Gehalt, erhöht um die Haushalts- und Ortszulage. | versteht man das Gehalt, erhöht um die Haushalts- und Ortszulage. |
KAPITEL VI - Schlussbestimmungen | KAPITEL VI - Schlussbestimmungen |
Art. 11 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. März 1999. | Art. 11 - Vorliegender Erlass wird wirksam mit 1. März 1999. |
Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 12 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 | Gegeben zu Brüssel, den 20. Dezember 2007 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern, | Der Vizepremierminister und Minister des Innern, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 | Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 |
FORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG DER VERSETZUNG ZUR KATEGORIE PERSONAL MIT | FORMULAR FÜR DIE BEANTRAGUNG DER VERSETZUNG ZUR KATEGORIE PERSONAL MIT |
ALLGEMEINEN POLIZEIBEFUGNISSEN | ALLGEMEINEN POLIZEIBEFUGNISSEN |
NAME UND VORNAME DES ANTRAGSTELLERS: | NAME UND VORNAME DES ANTRAGSTELLERS: |
DERZEITIGER POLIZEIDIENST: | DERZEITIGER POLIZEIDIENST: |
IDENTIFIZIERUNGSNUMMER: | IDENTIFIZIERUNGSNUMMER: |
GEBURTSDATUM: | GEBURTSDATUM: |
. . . . . | . . . . . |
. . . . . | . . . . . |
Der Unterzeichnete beantragt die Versetzung zur Kategorie Personal mit | Der Unterzeichnete beantragt die Versetzung zur Kategorie Personal mit |
allgemeinen Polizeibefugnissen am . . . . . * | allgemeinen Polizeibefugnissen am . . . . . * |
Datum: | Datum: |
Unterschrift: | Unterschrift: |
* Das Datum der Versetzung muss obligatorisch auf den Ersten eines | * Das Datum der Versetzung muss obligatorisch auf den Ersten eines |
Monats und darf frühestens auf den 1. März 1999 fallen. | Monats und darf frühestens auf den 1. März 1999 fallen. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die |
Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten | Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten |
Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden | Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 | Anlage 2 zum Königlichen Erlass vom 20. Dezember 2007 |
GLEICHWERTIGKEIT DER STUFEN UND DIENSTGRADE | GLEICHWERTIGKEIT DER STUFEN UND DIENSTGRADE |
STUFE | STUFE |
DIENSTGRAD DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS | DIENSTGRAD DES URSPRÜNGLICHEN STATUTS |
DIENSTGRAD DES OPERATIVEN KORPS | DIENSTGRAD DES OPERATIVEN KORPS |
UnteroffizierDienstgrad | UnteroffizierDienstgrad |
Dienstgrad | Dienstgrad |
A. Unteroffizier | A. Unteroffizier |
- / | - / |
- / | - / |
B. Elite-Unteroffizier | B. Elite-Unteroffizier |
- Untergeordneter Flugplatzleiter | - Untergeordneter Flugplatzleiter |
- Erster untergeordneter Flugplatzleiter | - Erster untergeordneter Flugplatzleiter |
- Untergeordneter Hauptflugplatzleiter | - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter |
- Untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse | - Untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse |
- Oberwachtmeister | - Oberwachtmeister |
- erster Oberwachtmeister | - erster Oberwachtmeister |
C. Höherer Unteroffizier | C. Höherer Unteroffizier |
- Erster untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse | - Erster untergeordneter Flugplatzleiter erster Klasse |
- Untergeordneter Hauptflugplatzleiter erster Klasse | - Untergeordneter Hauptflugplatzleiter erster Klasse |
- Adjutant | - Adjutant |
- Oberadjutant | - Oberadjutant |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die | Gesehen, um Unserem Erlass vom 20. Dezember 2007 über die |
Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten | Rechtsstellung der zur ehemaligen Gendarmerie versetzten |
Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden | Personalmitglieder der ehemaligen Luftfahrtpolizei beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Vizepremierminister und Minister des Innern | Der Vizepremierminister und Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |