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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 19/12/2014
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Koninklijk besluit tot vastlegging van de organisatie van de brandpreventie in de hulpverleningszones. - Duitse vertaling Arrêté royal fixant l'organisation de la prévention incendie dans les zones de secours. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 19 DECEMBER 2014. - Koninklijk besluit tot vastlegging van de organisatie van de brandpreventie in de hulpverleningszones. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 19 DECEMBRE 2014. - Arrêté royal fixant l'organisation de la prévention incendie dans les zones de secours. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 19 december 2014 tot vastlegging van de organisatie van de l'arrêté royal du 19 décembre 2014 fixant l'organisation de la
brandpreventie in de hulpverleningszones (Belgisch Staatsblad van 30 prévention incendie dans les zones de secours (Moniteur belge du 30
januari 2015). janvier 2015).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation
der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe,
Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird hauptsächlich die Eurer Majestät zur Unterschrift vorzulegen, wird hauptsächlich die
Ausführung von Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Ausführung von Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit bezweckt. Es handelt sich insbesondere um die zivile Sicherheit bezweckt. Es handelt sich insbesondere um die
Festlegung der Modalitäten in Sachen Organisation der Brandverhütung Festlegung der Modalitäten in Sachen Organisation der Brandverhütung
auf dem Gebiet der Zonen. auf dem Gebiet der Zonen.
Die Hilfeleistungszone führt auf ihrem Gebiet mehrere Aufträge in Die Hilfeleistungszone führt auf ihrem Gebiet mehrere Aufträge in
Sachen Brandverhütung aus. Das Gebiet der Hilfeleistungszone umfasst Sachen Brandverhütung aus. Das Gebiet der Hilfeleistungszone umfasst
das Gebiet, wie es im Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur das Gebiet, wie es im Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur
territorialen Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt ist. Hier territorialen Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt ist. Hier
wird nicht die Einsatzzone gemeint. Diese kann je nach dem wird nicht die Einsatzzone gemeint. Diese kann je nach dem
Feuerwehrdienst, der die schnellstmögliche angemessene Hilfe leisten Feuerwehrdienst, der die schnellstmögliche angemessene Hilfe leisten
kann, ändern. kann, ändern.
Im Prinzip erstellt der Zonenkommandant jedes Jahr einen Aktionsplan Im Prinzip erstellt der Zonenkommandant jedes Jahr einen Aktionsplan
in Sachen Brandschutz. Dieser jährliche Aktionsplan wird auf die in Sachen Brandschutz. Dieser jährliche Aktionsplan wird auf die
Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für Brandverhütung Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für Brandverhütung
zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen Dienstes zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Inneres erstellt wird. Der jährliche Aktionsplan findet seine Inneres erstellt wird. Der jährliche Aktionsplan findet seine
Grundlage in dem in Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die Grundlage in dem in Artikel 23 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit erwähnten mehrjährigen allgemeinen zivile Sicherheit erwähnten mehrjährigen allgemeinen
Richtlinienprogramm. Im jährlichen Aktionsplan werden die Richtlinienprogramm. Im jährlichen Aktionsplan werden die
Themenbereiche festgelegt, die vorrangig in der Zone bearbeitet Themenbereiche festgelegt, die vorrangig in der Zone bearbeitet
werden. Dieser Plan wird den Gemeinderäten der Zone zur Stellungnahme werden. Dieser Plan wird den Gemeinderäten der Zone zur Stellungnahme
vorgelegt und muss vom Zonenrat gebilligt werden. vorgelegt und muss vom Zonenrat gebilligt werden.
Die Aufträge "Sensibilisierung" und "Abgabe von Stellungnahmen" werden Die Aufträge "Sensibilisierung" und "Abgabe von Stellungnahmen" werden
ausgeführt, ohne dass eine Kontrolle ausgeübt wird. Unter ausgeführt, ohne dass eine Kontrolle ausgeübt wird. Unter
Sensibilisierung versteht man das Informieren bestimmter Zielgruppen Sensibilisierung versteht man das Informieren bestimmter Zielgruppen
insbesondere durch Vorbeugungskampagnen, aber auch durch insbesondere durch Vorbeugungskampagnen, aber auch durch
Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür usw. So fällt auch Informationsveranstaltungen, Tage der offenen Tür usw. So fällt auch
das Anspornen zum eigenverantwortlichen Handeln unter das Anspornen zum eigenverantwortlichen Handeln unter
Sensibilisierung. Durch eigenverantwortliches Handeln verbessert der Sensibilisierung. Durch eigenverantwortliches Handeln verbessert der
Bürger die eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner unmittelbaren Bürger die eigene Sicherheit und die Sicherheit seiner unmittelbaren
Umgebung. Hierbei geht es darum, dem Bürger beizubringen, wie er mit Umgebung. Hierbei geht es darum, dem Bürger beizubringen, wie er mit
Brandrisiken umzugehen hat, einen Brand verhindern kann und bei Brand Brandrisiken umzugehen hat, einen Brand verhindern kann und bei Brand
reagieren soll. Sozial schwächere Zielgruppen, die öfter Opfer eines reagieren soll. Sozial schwächere Zielgruppen, die öfter Opfer eines
Brands sind, sind nur schwer erreichbar. Daher ist es wichtig, eine Brands sind, sind nur schwer erreichbar. Daher ist es wichtig, eine
spezifische, niedrigschwellige Vorgehensweise zu entwickeln, damit spezifische, niedrigschwellige Vorgehensweise zu entwickeln, damit
ihre Sicherheit und die ihrer unmittelbaren Umgebung verbessert ihre Sicherheit und die ihrer unmittelbaren Umgebung verbessert
werden. Diese Aufträge sollen jedoch ihren rein informativen Charakter werden. Diese Aufträge sollen jedoch ihren rein informativen Charakter
behalten und das Vertrauen des Bürgers darf dabei nicht angetastet behalten und das Vertrauen des Bürgers darf dabei nicht angetastet
werden. Darum hält sich das Zonenmitglied, das einen werden. Darum hält sich das Zonenmitglied, das einen
Sensibilisierungsauftrag ausführt, an die Diskretionspflicht in Bezug Sensibilisierungsauftrag ausführt, an die Diskretionspflicht in Bezug
auf die eingesammelten Informationen, insbesondere in Bezug auf auf die eingesammelten Informationen, insbesondere in Bezug auf
Verstöße gegen die Sicherheit, insofern auf Anhieb keine schwere Verstöße gegen die Sicherheit, insofern auf Anhieb keine schwere
Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert.
Der Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen" besteht darin, demjenigen, der Der Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen" besteht darin, demjenigen, der
eine Stellungnahme oder einen Rat braucht, Auskunft zu geben. Die eine Stellungnahme oder einen Rat braucht, Auskunft zu geben. Die
Hilfeleistungszone liefert hier unverbindlich eine Stellungnahme. Es Hilfeleistungszone liefert hier unverbindlich eine Stellungnahme. Es
handelt sich um einen Dienst, der dem Antragsteller erwiesen wird, um handelt sich um einen Dienst, der dem Antragsteller erwiesen wird, um
ihm professionell beizustehen. Dieser Dienst beinhaltet unter anderem ihm professionell beizustehen. Dieser Dienst beinhaltet unter anderem
Hausbesuche, bei denen dem Bewohner eine maßgeschneiderte Hausbesuche, bei denen dem Bewohner eine maßgeschneiderte
Stellungnahme in Bezug auf den Brandschutz in seiner Privatwohnung Stellungnahme in Bezug auf den Brandschutz in seiner Privatwohnung
abgegeben wird. Auch Stellungnahmen zu einem ersten Planentwurf, wenn abgegeben wird. Auch Stellungnahmen zu einem ersten Planentwurf, wenn
noch kein Genehmigungsantrag eingereicht worden ist, sowie noch kein Genehmigungsantrag eingereicht worden ist, sowie
Stellungnahmen zu Beschlussentwürfen des Gemeinderates in Sachen Stellungnahmen zu Beschlussentwürfen des Gemeinderates in Sachen
Brandverhütung fallen unter den Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen". Brandverhütung fallen unter den Auftrag "Abgabe von Stellungnahmen".
Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend. Diese Aufzählung ist nicht erschöpfend.
Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist einem Zonenmitglied Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist einem Zonenmitglied
den Auftrag Abgabe von Stellungnahmen zu, das die von Uns festgelegte den Auftrag Abgabe von Stellungnahmen zu, das die von Uns festgelegte
Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat.
Der Antragsteller muss im Antrag deutlich angeben, in welchem Rahmen Der Antragsteller muss im Antrag deutlich angeben, in welchem Rahmen
und zu welchem Zweck er um Stellungnahme bittet. Es kann sich zum und zu welchem Zweck er um Stellungnahme bittet. Es kann sich zum
Beispiel um eine Studie für ein großangelegtes Projekt handeln, bei Beispiel um eine Studie für ein großangelegtes Projekt handeln, bei
der es zu untersuchen gilt, ob der Standort eines bestimmten Gebäudes der es zu untersuchen gilt, ob der Standort eines bestimmten Gebäudes
an einer bestimmten Stätte hinsichtlich der Zugänglichkeit für die an einer bestimmten Stätte hinsichtlich der Zugänglichkeit für die
Feuerwehrdienste eventuell problematisch ist. Ferner muss der Feuerwehrdienste eventuell problematisch ist. Ferner muss der
Antragsteller darlegen, welches Interesse er daran hat, diesen Antrag Antragsteller darlegen, welches Interesse er daran hat, diesen Antrag
auf Stellungnahme einzureichen. Wenn der Antragsteller sein Interesse auf Stellungnahme einzureichen. Wenn der Antragsteller sein Interesse
nicht zufriedenstellend begründen kann, kann der Feuerwehrdienst sich nicht zufriedenstellend begründen kann, kann der Feuerwehrdienst sich
weigern, eine Stellungnahme abzugeben. weigern, eine Stellungnahme abzugeben.
Sowohl bei den Sensibilisierungen als auch bei der Abgabe von Sowohl bei den Sensibilisierungen als auch bei der Abgabe von
Stellungnahmen betrachtet die ratgebende Person festgestellte Verstöße Stellungnahmen betrachtet die ratgebende Person festgestellte Verstöße
als vertrauliche Informationen, insofern auf Anhieb keine schwere als vertrauliche Informationen, insofern auf Anhieb keine schwere
Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. Der Gefahr droht, die den sofortigen Einsatz der Behörden erfordert. Der
Bürger soll sich nicht fürchten, die Stellungnahme des Bürger soll sich nicht fürchten, die Stellungnahme des
Feuerwehrdienstes einzuholen. Feuerwehrdienstes einzuholen.
Die Personen, die Stellungnahmen abgeben, respektieren das Privatleben Die Personen, die Stellungnahmen abgeben, respektieren das Privatleben
bei ihren Hausbesuchen. Die ratgebenden Personen, die im Rahmen ihres bei ihren Hausbesuchen. Die ratgebenden Personen, die im Rahmen ihres
Auftrags das Vertrauen des Bürgers genießen und somit persönliche Auftrags das Vertrauen des Bürgers genießen und somit persönliche
Informationen erhalten, dürfen diese wegen der Diskretionspflicht Informationen erhalten, dürfen diese wegen der Diskretionspflicht
nicht preisgeben. Die Diskretionspflicht gilt für alle Informationen nicht preisgeben. Die Diskretionspflicht gilt für alle Informationen
in Bezug auf Gesundheit, soziale und familiäre Lage, Finanzlage, in Bezug auf Gesundheit, soziale und familiäre Lage, Finanzlage,
soziale Probleme und persönliche, religiöse, philosophische oder soziale Probleme und persönliche, religiöse, philosophische oder
ideologische Überzeugungen. ideologische Überzeugungen.
Im Gegensatz zu den vorerwähnten Sensibilisierungen und Abgaben von Im Gegensatz zu den vorerwähnten Sensibilisierungen und Abgaben von
Stellungnahmen finden im Rahmen eines eventuellen Einsatzes der Stellungnahmen finden im Rahmen eines eventuellen Einsatzes der
Behörden oder zur Vorbereitung eines Beschlusses der Behörden in Bezug Behörden oder zur Vorbereitung eines Beschlusses der Behörden in Bezug
auf einen bestimmten Bau oder eine bestehende Akte Kontrollen statt. auf einen bestimmten Bau oder eine bestehende Akte Kontrollen statt.
Auch wenn das von der Zone ausgestellte Dokument "Stellungnahme" Auch wenn das von der Zone ausgestellte Dokument "Stellungnahme"
heißt, verhindert dies nicht, dass es sich um eine Kontrolle handelt. heißt, verhindert dies nicht, dass es sich um eine Kontrolle handelt.
Die Kontrolle kann auf der Grundlage der Aktenstücke einer Akte, wie Die Kontrolle kann auf der Grundlage der Aktenstücke einer Akte, wie
zum Beispiel Baupläne, erfolgen oder aber nach Durchführung einer zum Beispiel Baupläne, erfolgen oder aber nach Durchführung einer
Kontrolle vor Ort an einer Stätte oder in einem Bau. Nach der Kontrolle vor Ort an einer Stätte oder in einem Bau. Nach der
Kontrolle wird ein Brandschutzbericht erstellt. Kontrolle wird ein Brandschutzbericht erstellt.
Die Kontrollen werden auf der Grundlage der Vorschriften in Sachen Die Kontrollen werden auf der Grundlage der Vorschriften in Sachen
Brandschutz, einschließlich des Artikels 135 § 2 Nr. 5 des Brandschutz, einschließlich des Artikels 135 § 2 Nr. 5 des
Gemeindegesetzes durchgeführt. Die Tatsache, dass der König noch keine Gemeindegesetzes durchgeführt. Die Tatsache, dass der König noch keine
spezifischen Bestimmungen für bestimmte Kategorien von Bauten auf der spezifischen Bestimmungen für bestimmte Kategorien von Bauten auf der
Grundlage des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Grundlage des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und
Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen
Fällen vorgesehen hat, hat keinen Einfluss auf die Befugnis der Fällen vorgesehen hat, hat keinen Einfluss auf die Befugnis der
Hilfeleistungszone, einen Brandschutzbericht für nicht reglementierte Hilfeleistungszone, einen Brandschutzbericht für nicht reglementierte
Kategorien zu erstellen. Die Hilfeleistungszone kann ebenfalls Kategorien zu erstellen. Die Hilfeleistungszone kann ebenfalls
Brandschutzberichte für nicht reglementierte Kategorien von Bauten Brandschutzberichte für nicht reglementierte Kategorien von Bauten
erstellen. In dieser Hinsicht sind die Grundsätze des Rundschreibens erstellen. In dieser Hinsicht sind die Grundsätze des Rundschreibens
über den Brandschutzbericht, das am 17. November 2009 an die über den Brandschutzbericht, das am 17. November 2009 an die
Provinzgouverneure gerichtet wurde und für die Gemeindebehörden Provinzgouverneure gerichtet wurde und für die Gemeindebehörden
bestimmt war, immer noch relevant. Der Zonenkommandant sorgt dafür, bestimmt war, immer noch relevant. Der Zonenkommandant sorgt dafür,
dass die für ein Gebäude abgegebenen Stellungnahmen kohärent sind und dass die für ein Gebäude abgegebenen Stellungnahmen kohärent sind und
das berechtigte Vertrauen des Bürgers nicht verletzen. das berechtigte Vertrauen des Bürgers nicht verletzen.
Für die Ausübung der Kontrolle der Aktenstücke einer bestimmten Akte Für die Ausübung der Kontrolle der Aktenstücke einer bestimmten Akte
in Sachen Brandschutz und für die Durchführung einer Kontrolle in in Sachen Brandschutz und für die Durchführung einer Kontrolle in
einem bestimmten Bau oder an einer bestimmten Stätte zieht jegliche einem bestimmten Bau oder an einer bestimmten Stätte zieht jegliche
Behörde die Hilfeleistungszone heran. Hier sind alle in Sachen Behörde die Hilfeleistungszone heran. Hier sind alle in Sachen
Brandschutz zuständigen Behörden aller Zuständigkeitsebenen gemeint. Brandschutz zuständigen Behörden aller Zuständigkeitsebenen gemeint.
Wenn ein Brandschutzbericht beantragt wird, wird die Ausübung der Wenn ein Brandschutzbericht beantragt wird, wird die Ausübung der
Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften in Sachen Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften in Sachen
Brandschutz von den Hilfeleistungszonen wahrgenommen. Brandschutz von den Hilfeleistungszonen wahrgenommen.
Die antragstellende Behörde kann den Antrag auf Kontrolle entweder Die antragstellende Behörde kann den Antrag auf Kontrolle entweder
selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den Bauherrn, selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den Bauherrn,
den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der
Hilfeleistungszone einreichen. Im Prinzip wird der Antrag auf Hilfeleistungszone einreichen. Im Prinzip wird der Antrag auf
Kontrolle von der Behörde gestellt, aber falls Vorschriften eine Kontrolle von der Behörde gestellt, aber falls Vorschriften eine
andere Prozedur vorschreiben, ist diese Rolle des Bauherrn, des andere Prozedur vorschreiben, ist diese Rolle des Bauherrn, des
Eigentümers oder des Betreibers vorgesehen. Eigentümers oder des Betreibers vorgesehen.
Der Beantrager der Kontrolle muss im Antrag auf Brandschutzbericht Der Beantrager der Kontrolle muss im Antrag auf Brandschutzbericht
angeben, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck der Bericht beantragt angeben, in welchem Rahmen und zu welchem Zweck der Bericht beantragt
wird. Er kann zum Beispiel den Bericht im Rahmen eines wird. Er kann zum Beispiel den Bericht im Rahmen eines
Bezuschussungsantrags oder im Hinblick auf die Erlangung einer Bezuschussungsantrags oder im Hinblick auf die Erlangung einer
Genehmigung oder zwecks Ergreifung von Maßnahmen wegen der Genehmigung oder zwecks Ergreifung von Maßnahmen wegen der
Unsicherheit eines Gebäudes beantragen. Unsicherheit eines Gebäudes beantragen.
Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Sensibilisierung in Zusammenfassend kann man also festhalten, dass die Sensibilisierung in
der Organisation von Kampagnen besteht, dass Stellungnahmen der Organisation von Kampagnen besteht, dass Stellungnahmen
unverbindlich, ohne direkte Folgen, abgegeben werden, und dass die unverbindlich, ohne direkte Folgen, abgegeben werden, und dass die
Kontrolle zu einem Brandschutzbericht führt, der einen Beschluss der Kontrolle zu einem Brandschutzbericht führt, der einen Beschluss der
Behörde nach sich zieht (zum Beispiel Erteilung einer Genehmigung, Behörde nach sich zieht (zum Beispiel Erteilung einer Genehmigung,
Zuerkennung von Zuschüssen, Schließung einer Einrichtung). Zuerkennung von Zuschüssen, Schließung einer Einrichtung).
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass alle schriftlichen Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass alle schriftlichen
Stellungnahmen, ob sie im Rahmen der Abgabe von Stellungnahmen oder Stellungnahmen, ob sie im Rahmen der Abgabe von Stellungnahmen oder
anlässlich der Kontrolle der Anwendung der durch die Vorschriften anlässlich der Kontrolle der Anwendung der durch die Vorschriften
vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen abgegeben werden, vom vorgesehenen Sicherheitsmaßnahmen abgegeben werden, vom
Zonenkommandanten unterzeichnet werden, der für ihre Kohärenz Zonenkommandanten unterzeichnet werden, der für ihre Kohärenz
verantwortlich ist. verantwortlich ist.
Der Zonenkommandant weist jeden Brandschutzauftrag einem in dieser Der Zonenkommandant weist jeden Brandschutzauftrag einem in dieser
Hinsicht kompetenten Zonenmitglied zu. Dabei berücksichtigt er die Hinsicht kompetenten Zonenmitglied zu. Dabei berücksichtigt er die
erlangten Brevets, die absolvierte Anpassungsfortbildung und die erlangten Brevets, die absolvierte Anpassungsfortbildung und die
Fähigkeiten, über die der Befehlsempfänger verfügt. Komplexe Akten Fähigkeiten, über die der Befehlsempfänger verfügt. Komplexe Akten
werden nur Personen zugewiesen, die über die nötigen Kompetenzen werden nur Personen zugewiesen, die über die nötigen Kompetenzen
verfügen. Die Politik der Zone muss so ausgerichtet sein, dass sie verfügen. Die Politik der Zone muss so ausgerichtet sein, dass sie
jederzeit über ausreichend Personal verfügt, um jede Akte rechtzeitig jederzeit über ausreichend Personal verfügt, um jede Akte rechtzeitig
und professionell zu bearbeiten. Die Zone sieht die notwendigen und professionell zu bearbeiten. Die Zone sieht die notwendigen
Ausbildungen und Anpassungsfortbildungen vor, um jederzeit über Ausbildungen und Anpassungsfortbildungen vor, um jederzeit über
genügend Personal zu verfügen, das für die ihm anvertrauten Aufträge genügend Personal zu verfügen, das für die ihm anvertrauten Aufträge
kompetent ist. kompetent ist.
Hilfeleistungszonen haben zudem den Auftrag, im Voraus erstellte Hilfeleistungszonen haben zudem den Auftrag, im Voraus erstellte
Einsatzpläne auszuarbeiten. Einsatzpläne auszuarbeiten.
Im Hinblick auf die Erstellung der im Voraus erstellten Einsatzpläne Im Hinblick auf die Erstellung der im Voraus erstellten Einsatzpläne
kann jeder Betreiber und jeder Eigentümer eines Gebäudes, mit Ausnahme kann jeder Betreiber und jeder Eigentümer eines Gebäudes, mit Ausnahme
der Wohnungen, verpflichtet werden, die für die Erstellung von im der Wohnungen, verpflichtet werden, die für die Erstellung von im
Voraus erstellten Einsatzplänen notwendige Zusammenarbeit zu liefern. Voraus erstellten Einsatzplänen notwendige Zusammenarbeit zu liefern.
Die Hilfeleistungszone bestimmt selbst, ob der Betreiber oder der Die Hilfeleistungszone bestimmt selbst, ob der Betreiber oder der
Eigentümer des Gebäudes die Informationen liefern muss. Eigentümer des Gebäudes die Informationen liefern muss.
Für Wohnungen ist ein im Voraus erstellter Einsatzplan im Prinzip Für Wohnungen ist ein im Voraus erstellter Einsatzplan im Prinzip
überflüssig. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Unverletzlichkeit überflüssig. Im Hinblick auf die Gewährleistung der Unverletzlichkeit
des Wohnsitzes und den Schutz des Privatlebens sind Wohnungen vom des Wohnsitzes und den Schutz des Privatlebens sind Wohnungen vom
Anwendungsbereich ausgeschlossen. Die "Wohnung" umfasst ebenfalls den Anwendungsbereich ausgeschlossen. Die "Wohnung" umfasst ebenfalls den
privaten Teil eines Appartements. privaten Teil eines Appartements.
Angesichts der Komplexität einer bestimmten Materie oder eines Angesichts der Komplexität einer bestimmten Materie oder eines
Teilaspekts des Brandschutzes kann eine Hilfeleistungszone Dritte Teilaspekts des Brandschutzes kann eine Hilfeleistungszone Dritte
heranziehen, insbesondere eine andere Hilfeleistungszone, eine andere heranziehen, insbesondere eine andere Hilfeleistungszone, eine andere
Einrichtung wie zum Beispiel ein Kontrollorgan oder einen anderen Einrichtung wie zum Beispiel ein Kontrollorgan oder einen anderen
öffentlichen Dienst, damit sie ihr bei der Durchführung eines öffentlichen Dienst, damit sie ihr bei der Durchführung eines
Brandschutzauftrags behilflich sind. Artikel 7 § 2 bestimmt, dass die Brandschutzauftrags behilflich sind. Artikel 7 § 2 bestimmt, dass die
Zone diesen Antrag nur stellen kann, wenn die Zone nicht über die Zone diesen Antrag nur stellen kann, wenn die Zone nicht über die
spezifische Kompetenz verfügt oder wenn die Rechtsvorschriften eine spezifische Kompetenz verfügt oder wenn die Rechtsvorschriften eine
solche Unterstützung bereits vorsehen. Es handelt sich dabei zum solche Unterstützung bereits vorsehen. Es handelt sich dabei zum
Beispiel um Bescheinigungen über die Konformität von Sprinkleranlagen Beispiel um Bescheinigungen über die Konformität von Sprinkleranlagen
oder Branderkennungsanlagen mit den Regeln des Fachs durch eine zu oder Branderkennungsanlagen mit den Regeln des Fachs durch eine zu
diesem Zweck akkreditierte Kontrollstelle. diesem Zweck akkreditierte Kontrollstelle.
Gemäß Artikel 7 § 2 liegt die Endverantwortung für diese Akten jedoch Gemäß Artikel 7 § 2 liegt die Endverantwortung für diese Akten jedoch
bei der Hilfeleistungszone, die einen Dritten herangezogen hat. Es mag bei der Hilfeleistungszone, die einen Dritten herangezogen hat. Es mag
ja vorkommen, dass in einer ganz bestimmten Materie die nötige ja vorkommen, dass in einer ganz bestimmten Materie die nötige
Fachkompetenz fehlt, aber die Zone muss dennoch dafür sorgen, dass sie Fachkompetenz fehlt, aber die Zone muss dennoch dafür sorgen, dass sie
für ein Maximum an Materien über die nötige Kompetenz verfügt. Die für ein Maximum an Materien über die nötige Kompetenz verfügt. Die
Kontrollorgane bleiben selbstverständlich verantwortlich für ihren Kontrollorgane bleiben selbstverständlich verantwortlich für ihren
Teil der Stellungnahme oder der Kontrolle. Teil der Stellungnahme oder der Kontrolle.
Wenn im Rahmen spezifischer Vorschriften, die Vorschriften in Sachen Wenn im Rahmen spezifischer Vorschriften, die Vorschriften in Sachen
Brandschutz vorsehen, die Erstellung der Stellungnahme und der Brandschutz vorsehen, die Erstellung der Stellungnahme und der
Kontrolle einem spezifischen (öffentlichen) Dienst, der nicht die Zone Kontrolle einem spezifischen (öffentlichen) Dienst, der nicht die Zone
ist, anvertraut wird, ist im Prinzip kein Eingriff der Zone ist, anvertraut wird, ist im Prinzip kein Eingriff der Zone
erforderlich und ist die Zone selbstverständlich nicht verantwortlich erforderlich und ist die Zone selbstverständlich nicht verantwortlich
für die Stellungnahmen dieses spezifischen Dienstes. So sind zum für die Stellungnahmen dieses spezifischen Dienstes. So sind zum
Beispiel Arbeitsinspektoren mit der Kontrolle der Vorschriften in Beispiel Arbeitsinspektoren mit der Kontrolle der Vorschriften in
Sachen Brandschutz beauftragt, die in Artikel 52 der allgemeinen Sachen Brandschutz beauftragt, die in Artikel 52 der allgemeinen
Arbeitsschutzordung und im Königlichen Erlass vom 28. März 2014 über Arbeitsschutzordung und im Königlichen Erlass vom 28. März 2014 über
den Brandschutz am Arbeitsplatz stehen. den Brandschutz am Arbeitsplatz stehen.
Hat der Aktenverwalter persönliche Interessen in einer Akte, Hat der Aktenverwalter persönliche Interessen in einer Akte,
benachrichtigt er den Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten. benachrichtigt er den Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten.
Dieser entscheidet, ob die Akte von einem anderen Brevetinhaber Dieser entscheidet, ob die Akte von einem anderen Brevetinhaber
bearbeitet werden muss oder nicht. Hat der Zonenkommandant oder sein bearbeitet werden muss oder nicht. Hat der Zonenkommandant oder sein
Beauftragter persönliche Interessen in einer Akte, lässt er den Beauftragter persönliche Interessen in einer Akte, lässt er den
Brandschutzbericht von einem anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. Brandschutzbericht von einem anderen Offizier der Zone gegenzeichnen.
Dieser unterzeichnet den Brandschutzbericht, wenn er mit dem Inhalt Dieser unterzeichnet den Brandschutzbericht, wenn er mit dem Inhalt
dieses Berichts einverstanden ist und der Meinung ist, dass der dieses Berichts einverstanden ist und der Meinung ist, dass der
Zonenkommandant oder sein Beauftragter sich nicht durch persönliche Zonenkommandant oder sein Beauftragter sich nicht durch persönliche
Interessen hat verleiten lassen. Interessen hat verleiten lassen.
Die Fakturierung der Aufträge in Sachen Brandschutz wird durch den Die Fakturierung der Aufträge in Sachen Brandschutz wird durch den
Königlichen Erlass vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der Königlichen Erlass vom 25. April 2007 zur Bestimmung der Aufträge der
Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis Hilfsdienste, die fakturiert werden können, und derjenigen, die gratis
sind, geregelt. sind, geregelt.
Der Entwurf eines Königlichen Erlasses ist entsprechend den Der Entwurf eines Königlichen Erlasses ist entsprechend den
Bemerkungen des Staatsrates wie folgt angepasst worden. Bemerkungen des Staatsrates wie folgt angepasst worden.
Der Vorspann ist angepasst worden. Der Vorspann ist angepasst worden.
Der ausdrückliche Vermerk der Aufgaben "Sensibilisierung" und "Abgabe Der ausdrückliche Vermerk der Aufgaben "Sensibilisierung" und "Abgabe
von Stellungnahmen" ist in Artikel 1 beibehalten worden, um die von Stellungnahmen" ist in Artikel 1 beibehalten worden, um die
verschiedenen Brandschutzaufträge, die von den Feuerwehrdiensten verschiedenen Brandschutzaufträge, die von den Feuerwehrdiensten
ausgeführt werden, zu verdeutlichen. ausgeführt werden, zu verdeutlichen.
Die in Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für die Person, die Die in Artikel 3 vorgesehene Verpflichtung für die Person, die
Ratschläge erteilt, und in Artikel 4 vorgesehene Verpflichtung für die Ratschläge erteilt, und in Artikel 4 vorgesehene Verpflichtung für die
Person, die Stellungnahmen abgibt, festgestellte Verstöße als Person, die Stellungnahmen abgibt, festgestellte Verstöße als
vertrauliche Informationen zu behandeln, ist gestrichen worden. Die vertrauliche Informationen zu behandeln, ist gestrichen worden. Die
Tatsache, dass sie sensibilisieren und Stellungnahmen abgeben, ohne Tatsache, dass sie sensibilisieren und Stellungnahmen abgeben, ohne
eine wie in Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 erwähnte eine wie in Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juli 1979 erwähnte
Kontrolle auszuüben, ist beibehalten worden, damit das berechtigte Kontrolle auszuüben, ist beibehalten worden, damit das berechtigte
Vertrauen des Bürgers in die Feuerwehrdienste nicht verletzt wird. Vertrauen des Bürgers in die Feuerwehrdienste nicht verletzt wird.
Der Entwurf ist durch eine Ausführungsbestimmung ergänzt worden. Der Entwurf ist durch eine Ausführungsbestimmung ergänzt worden.
Ferner ist das Datum des Inkrafttretens entsprechend dem für die Ferner ist das Datum des Inkrafttretens entsprechend dem für die
Reform der Feuerwehrdienste vorgesehenen Timing angepasst worden. Reform der Feuerwehrdienste vorgesehenen Timing angepasst worden.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige der ehrerbietige
und treue Diener und treue Diener
Eurer Majestät zu sein. Eurer Majestät zu sein.
Der Minister der Sicherheit und des Innern Der Minister der Sicherheit und des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation 19. DEZEMBER 2014 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Organisation
der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen der Brandverhütung in den Hilfeleistungszonen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 177 und 224 Absatz 2; Artikel 177 und 224 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. November 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. November 2013;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.902/2 des Staatsrates vom 23. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 54.902/2 des Staatsrates vom 23. April
2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 3 § 1 der am 12. Januar 1973 2014, abgegeben in Anwendung von Artikel 3 § 1 der am 12. Januar 1973
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.252/4 des Staatsrates vom 19. Mai 2014, Aufgrund des Gutachtens Nr. 56.252/4 des Staatsrates vom 19. Mai 2014,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers des Innern Auf Vorschlag des Ministers des Innern
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Die Hilfeleistungszone erfüllt auf ihrem Gebiet, wie durch Artikel 1 - Die Hilfeleistungszone erfüllt auf ihrem Gebiet, wie durch
den Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur territorialen den Königlichen Erlass vom 2. Februar 2009 zur territorialen
Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt, folgende Aufträge in Abgrenzung der Hilfeleistungszonen festgelegt, folgende Aufträge in
Sachen Brandschutz: Sachen Brandschutz:
1. Erstellung eines Aktionsplans in Sachen Brandschutz, 1. Erstellung eines Aktionsplans in Sachen Brandschutz,
2. Sensibilisierung, 2. Sensibilisierung,
3. Abgabe von Stellungnahmen, 3. Abgabe von Stellungnahmen,
4. Erstellung eines Brandschutzberichts nach Ausführung der Kontrolle 4. Erstellung eines Brandschutzberichts nach Ausführung der Kontrolle
der Aktenstücke einer Akte oder nach Ausführung einer Inspektion vor der Aktenstücke einer Akte oder nach Ausführung einer Inspektion vor
Ort, Ort,
5. Beteiligung an der Ausarbeitung der im Voraus erstellen 5. Beteiligung an der Ausarbeitung der im Voraus erstellen
Einsatzpläne. Einsatzpläne.
Art. 2 - Der Aktionsplan in Sachen Brandschutz, der Teil des Art. 2 - Der Aktionsplan in Sachen Brandschutz, der Teil des
mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms ist, das in Artikel 23 mehrjährigen allgemeinen Richtlinienprogramms ist, das in Artikel 23
des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit definiert des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit definiert
ist, wird auf die Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für ist, wird auf die Rahmenmitteilung abgestimmt, die von der für
Brandverhütung zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen Brandverhütung zuständigen Generaldirektion des Föderalen Öffentlichen
Dienstes Inneres erstellt wird. Dienstes Inneres erstellt wird.
Art. 3 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann aus eigener Initiative oder Art. 3 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann aus eigener Initiative oder
auf Antrag eingreifen, um im Rahmen des Brandschutzes zu auf Antrag eingreifen, um im Rahmen des Brandschutzes zu
sensibilisieren, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des sensibilisieren, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des
Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung
sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen.
§ 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag
einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in
Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat.
Art. 4 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann jedem Antragsteller, der Art. 4 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann jedem Antragsteller, der
ein Interesse daran hat, einen entsprechenden Antrag einzureichen, ein Interesse daran hat, einen entsprechenden Antrag einzureichen,
Stellungnahmen abgeben, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des Stellungnahmen abgeben, ohne eine Kontrolle im Sinne von Artikel 5 des
Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und Explosionsverhütung
sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen. sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen Fällen durchzuführen.
§ 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag § 2 - Der Zonenkommandant oder sein Beauftragter weist den Auftrag
einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in einem Zonenmitglied zu, das die von Uns festgelegte Ausbildung in
Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat. Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert hat.
§ 3 - Der Antragsteller gibt deutlich an, in welchem Rahmen und zu § 3 - Der Antragsteller gibt deutlich an, in welchem Rahmen und zu
welchem Zweck die Stellungnahme beantragt wird und welches Interesse welchem Zweck die Stellungnahme beantragt wird und welches Interesse
in Sachen Brandschutz er daran hat, den Antrag einzureichen. in Sachen Brandschutz er daran hat, den Antrag einzureichen.
Derjenige, der die Stellungnahme abgibt, berücksichtigt den Rahmen, in Derjenige, der die Stellungnahme abgibt, berücksichtigt den Rahmen, in
dem und den Zweck, zu dem die Stellungnahme beantragt worden ist, und dem und den Zweck, zu dem die Stellungnahme beantragt worden ist, und
stimmt seine Empfehlungen darauf ab. stimmt seine Empfehlungen darauf ab.
Art. 5 - § 1 - Jegliche Behörde zieht die Hilfeleistungszone für die Art. 5 - § 1 - Jegliche Behörde zieht die Hilfeleistungszone für die
Ausübung der Kontrolle in Sachen Brandschutz heran, wenn ein Ausübung der Kontrolle in Sachen Brandschutz heran, wenn ein
Brandschutzbericht erforderlich ist. Brandschutzbericht erforderlich ist.
§ 2 - Diese Kontrolle wird auf der Grundlage der Aktenstücke einer § 2 - Diese Kontrolle wird auf der Grundlage der Aktenstücke einer
bestimmten Akte durchgeführt oder erfolgt in einem bestimmten Bau oder bestimmten Akte durchgeführt oder erfolgt in einem bestimmten Bau oder
an einer bestimmten Stätte. an einer bestimmten Stätte.
§ 3 - Die antragstellende Behörde reicht den Antrag auf Kontrolle § 3 - Die antragstellende Behörde reicht den Antrag auf Kontrolle
entweder selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den entweder selbst oder, wenn eine Prozedur das vorschreibt, über den
Bauherrn, den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der Bauherrn, den Eigentümer oder den Betreiber des Gebäudes bei der
Hilfeleistungszone ein. Hilfeleistungszone ein.
§ 4 - Der Bauherr, der Eigentümer beziehungsweise der Betreiber des § 4 - Der Bauherr, der Eigentümer beziehungsweise der Betreiber des
Gebäudes stellt die notwendigen Aktenstücke auf die von der Gebäudes stellt die notwendigen Aktenstücke auf die von der
Hilfeleistungszone festgelegte oder in den Vorschriften vorgesehene Hilfeleistungszone festgelegte oder in den Vorschriften vorgesehene
Weise zur Verfügung. Der Antragsteller präzisiert, in welchem Rahmen Weise zur Verfügung. Der Antragsteller präzisiert, in welchem Rahmen
und zu welchem Zweck die Kontrolle beantragt wird. Derjenige, der den und zu welchem Zweck die Kontrolle beantragt wird. Derjenige, der den
Brandschutzbericht erstellt, berücksichtigt den Rahmen, in dem und den Brandschutzbericht erstellt, berücksichtigt den Rahmen, in dem und den
Zweck, zu dem der Brandschutzbericht beantragt worden ist, und stimmt Zweck, zu dem der Brandschutzbericht beantragt worden ist, und stimmt
seine Schlussfolgerung darauf ab. seine Schlussfolgerung darauf ab.
§ 5 - Nach erfolgter Kontrolle einer Akte und/oder in einem Bau oder § 5 - Nach erfolgter Kontrolle einer Akte und/oder in einem Bau oder
an einer Stätte erstellt das Zonenmitglied, das die von Uns an einer Stätte erstellt das Zonenmitglied, das die von Uns
festgelegte Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert festgelegte Ausbildung in Sachen Brandschutz erfolgreich absolviert
hat, den Brandschutzbericht. Dieser Bericht wird vom Berichterstatter hat, den Brandschutzbericht. Dieser Bericht wird vom Berichterstatter
und von dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten unterzeichnet. und von dem Zonenkommandanten oder seinem Beauftragten unterzeichnet.
Art. 6 - Jeder Betreiber eines Gebäudes und jeder Eigentümer eines Art. 6 - Jeder Betreiber eines Gebäudes und jeder Eigentümer eines
Gebäudes, mit Ausnahme der Wohnungen, bietet der Hilfeleistungszone Gebäudes, mit Ausnahme der Wohnungen, bietet der Hilfeleistungszone
die für die Erstellung eines im Voraus erstellten Einsatzplans nötige die für die Erstellung eines im Voraus erstellten Einsatzplans nötige
Zusammenarbeit. Sie teilen jede Information mit, die für die Zusammenarbeit. Sie teilen jede Information mit, die für die
Aktualisierung des im Voraus erstellen Einsatzplans notwendig ist. Aktualisierung des im Voraus erstellen Einsatzplans notwendig ist.
Art. 7 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann für die Ausführung eines Art. 7 - § 1 - Die Hilfeleistungszone kann für die Ausführung eines
Auftrags in Sachen Brandschutz auf die Unterstützung einer anderen Auftrags in Sachen Brandschutz auf die Unterstützung einer anderen
Hilfeleistungszone, einer anderen Einrichtung oder eines anderen Hilfeleistungszone, einer anderen Einrichtung oder eines anderen
öffentlichen Dienstes zurückgreifen. Der Antrag auf Unterstützung kann öffentlichen Dienstes zurückgreifen. Der Antrag auf Unterstützung kann
nur gestellt werden, wenn die Hilfeleistungszone nicht über eine nur gestellt werden, wenn die Hilfeleistungszone nicht über eine
spezifische Kompetenz verfügt oder wenn dies sich aus den Vorschriften spezifische Kompetenz verfügt oder wenn dies sich aus den Vorschriften
ergibt. ergibt.
§ 2 - Die Hilfeleistungszone bleibt verantwortlich für die dem § 2 - Die Hilfeleistungszone bleibt verantwortlich für die dem
Antragsteller abgegebenen und die von ihr erstellten oder validierten Antragsteller abgegebenen und die von ihr erstellten oder validierten
Stellungnahmen, außer wenn die Erstellung der Stellungnahme aufgrund Stellungnahmen, außer wenn die Erstellung der Stellungnahme aufgrund
spezifischer Vorschriften einem spezifischen Organ oder einem spezifischer Vorschriften einem spezifischen Organ oder einem
spezifischen öffentlichen Dienst zugewiesen worden ist. spezifischen öffentlichen Dienst zugewiesen worden ist.
Art. 8 - § 1 - Der Aktenverwalter ist verpflichtet, den Art. 8 - § 1 - Der Aktenverwalter ist verpflichtet, den
Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten zu benachrichtigen, wenn er Zonenkommandanten oder seinen Beauftragten zu benachrichtigen, wenn er
persönliche Interessen in einer Akte hat. persönliche Interessen in einer Akte hat.
§ 2 - Hat der Zonenkommandant oder sein Beauftragter persönliche § 2 - Hat der Zonenkommandant oder sein Beauftragter persönliche
Interessen in einer Akte, lässt er den Brandschutzbericht von einem Interessen in einer Akte, lässt er den Brandschutzbericht von einem
anderen Offizier der Zone gegenzeichnen. anderen Offizier der Zone gegenzeichnen.
Art. 9 - Der Minister des Innern kann die Muster für den Art. 9 - Der Minister des Innern kann die Muster für den
Brandschutzbericht festlegen. Brandschutzbericht festlegen.
Art. 10 - § 1 - Unter den Begriffen "Zone" oder "Hilfeleistungszone" Art. 10 - § 1 - Unter den Begriffen "Zone" oder "Hilfeleistungszone"
versteht man in vorliegendem Erlass auch den Feuerwehrdienst und versteht man in vorliegendem Erlass auch den Feuerwehrdienst und
Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. Dienst für dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt.
§ 2 - Unter dem Begriff "Zonenkommandant" versteht man im vorliegenden § 2 - Unter dem Begriff "Zonenkommandant" versteht man im vorliegenden
Erlass auch den Dienstleiter des Feuerwehrdienstes und Dienstes für Erlass auch den Dienstleiter des Feuerwehrdienstes und Dienstes für
dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt. dringende medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt.
Art. 11 - Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Art. 11 - Artikel 177 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile
Sicherheit tritt an demselben Datum wie dem Datum des Inkrafttretens Sicherheit tritt an demselben Datum wie dem Datum des Inkrafttretens
des vorliegenden Erlasses in Kraft. des vorliegenden Erlasses in Kraft.
Art. 12 - Die Artikel 22 und 22bis des Königlichen Erlasses vom 8. Art. 12 - Die Artikel 22 und 22bis des Königlichen Erlasses vom 8.
November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen November 1967 zur Organisation der kommunalen und regionalen
Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in Feuerwehrdienste und zur Koordinierung der Hilfeleistung bei Brand in
Friedenszeiten werden aufgehoben. Friedenszeiten werden aufgehoben.
Art. 13 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Art. 13 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in In Abweichung von Absatz 1 tritt vorliegender Erlass für die in
Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten Artikel 220 § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten
vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die vorläufigen Zonen an dem vom Rat bestimmten Datum, an dem die
Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1. Feuerwehrdienste in die Zone integriert werden, und spätestens am 1.
Januar 2016 in Kraft. Januar 2016 in Kraft.
Art. 14 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 14 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2014 Gegeben zu Brüssel, den 19. Dezember 2014
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
J. JAMBON J. JAMBON
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