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Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 juli 2008 tot vaststelling van de samenstelling en de werking van de Commissie voor afwijking. - Duitse vertaling | Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 18 juillet 2008 fixant la composition et le fonctionnement de la Commission de dérogation. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN 18 JULI 2018. - Koninklijk besluit tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 juli 2008 tot vaststelling van de samenstelling en de werking van de Commissie voor afwijking. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 18 juli 2018 tot wijziging van het koninklijk besluit van 18 juli 2008 tot vaststelling van de samenstelling en de werking van | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR 18 JUILLET 2018. - Arrêté royal modifiant l'arrêté royal du 18 juillet 2008 fixant la composition et le fonctionnement de la Commission de dérogation. - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de l'arrêté royal du 18 juillet 2018 modifiant l'arrêté royal du 18 juillet 2008 fixant la composition et le fonctionnement de la |
de Commissie voor afwijking (Belgisch Staatsblad van 28 augustus | Commission de dérogation (Moniteur belge du 28 août 2018). |
2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
18. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 18. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der | Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der |
Arbeitsweise der Kommission für Abweichung | Arbeitsweise der Kommission für Abweichung |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
in dem abgeänderten Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli | in dem abgeänderten Artikel 2 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli |
2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der | 2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der |
Kommission für Abweichung wird die Zusammensetzung dahingehend | Kommission für Abweichung wird die Zusammensetzung dahingehend |
angepasst, dass statt der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit des | angepasst, dass statt der Generaldirektion der Zivilen Sicherheit des |
FÖD Inneres nunmehr die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung für | FÖD Inneres nunmehr die Generaldirektion Sicherheit und Vorbeugung für |
die Kommission für Abweichung zuständig ist. Der Vorsitz wird ferner | die Kommission für Abweichung zuständig ist. Der Vorsitz wird ferner |
vom Direktor des betreffenden Dienstes geführt, wobei dieser jedoch | vom Direktor des betreffenden Dienstes geführt, wobei dieser jedoch |
nicht mehr mindestens Klasse A3 angehören muss, und alle Ingenieure | nicht mehr mindestens Klasse A3 angehören muss, und alle Ingenieure |
der Direktion Brandschutz können in der Kommission für Abweichung | der Direktion Brandschutz können in der Kommission für Abweichung |
tagen. Unter Berücksichtigung der neuen Organisation der | tagen. Unter Berücksichtigung der neuen Organisation der |
Feuerwehrdienste in Hilfeleistungszonen wird von nun an auf die | Feuerwehrdienste in Hilfeleistungszonen wird von nun an auf die |
Hilfeleistungszonen verwiesen und nicht mehr auf einen Feuerwehrdienst | Hilfeleistungszonen verwiesen und nicht mehr auf einen Feuerwehrdienst |
oder eine Gemeinde. | oder eine Gemeinde. |
Die Artikel 3 und 4 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 werden | Die Artikel 3 und 4 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 werden |
dahingehend abgeändert, dass nunmehr alle Ingenieure der Direktion | dahingehend abgeändert, dass nunmehr alle Ingenieure der Direktion |
Brandschutz des FÖD Inneres in der Kommission für Abweichung tagen, | Brandschutz des FÖD Inneres in der Kommission für Abweichung tagen, |
auch wenn sie nicht vom Minister des Innern ernannt worden sind. | auch wenn sie nicht vom Minister des Innern ernannt worden sind. |
Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 wird abgeändert, | Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 wird abgeändert, |
um dem Mandat eines Mitglieds der Kommission für Abweichung ein Ende | um dem Mandat eines Mitglieds der Kommission für Abweichung ein Ende |
setzen zu können, wenn dieses Mitglied nicht mehr den | setzen zu können, wenn dieses Mitglied nicht mehr den |
Ernennungsbedingungen genügt und langfristig abwesend ist. In seinem | Ernennungsbedingungen genügt und langfristig abwesend ist. In seinem |
Gutachten hat der Staatsrat angemerkt, dass dem Betreffenden die | Gutachten hat der Staatsrat angemerkt, dass dem Betreffenden die |
Möglichkeit geboten werden muss, seine Abwesenheit zu rechtfertigen. | Möglichkeit geboten werden muss, seine Abwesenheit zu rechtfertigen. |
Meiner Ansicht nach muss das Recht, angehört zu werden, nicht explizit | Meiner Ansicht nach muss das Recht, angehört zu werden, nicht explizit |
in den Text des Erlasses aufgenommen werden, aber es wird | in den Text des Erlasses aufgenommen werden, aber es wird |
gegebenenfalls als allgemeiner Grundsatz der verantwortungsvollen | gegebenenfalls als allgemeiner Grundsatz der verantwortungsvollen |
Staatsführung berücksichtigt. | Staatsführung berücksichtigt. |
Durch Artikel 8 des Erlasses vom 18. Juli 2008 wird die Art und Weise | Durch Artikel 8 des Erlasses vom 18. Juli 2008 wird die Art und Weise |
der Beschlussfassung erleichtert. | der Beschlussfassung erleichtert. |
Die übrigen Abänderungen scheinen mir ausreichend deutlich aus den | Die übrigen Abänderungen scheinen mir ausreichend deutlich aus den |
Abänderungsbestimmungen hervorzugehen. | Abänderungsbestimmungen hervorzugehen. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige | der ehrerbietige |
und treue Diener | und treue Diener |
Eurer Majestät zu sein. | Eurer Majestät zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |
18. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen | 18. JULI 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung des Königlichen |
Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der | Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der Zusammensetzung und der |
Arbeitsweise der Kommission für Abweichung | Arbeitsweise der Kommission für Abweichung |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und | Aufgrund des Gesetzes vom 30. Juli 1979 über die Brand- und |
Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen | Explosionsverhütung sowie über die Haftpflichtversicherung in diesen |
Fällen, des Artikels 2 § 3; | Fällen, des Artikels 2 § 3; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 zur Festlegung der |
Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Kommission für Abweichung; | Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Kommission für Abweichung; |
Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Brand- und | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Brand- und |
Explosionsschutz vom 18. Mai 2017; | Explosionsschutz vom 18. Mai 2017; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.291/2 des Staatsrates vom 13. Dezember | Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.291/2 des Staatsrates vom 13. Dezember |
2017; | 2017; |
In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, | In der Erwägung der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, |
die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | die gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
In der Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. | In der Erwägung der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 5. |
September 2017; | September 2017; |
Auf Vorschlag des Ministers des Innern | Auf Vorschlag des Ministers des Innern |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 | Artikel 1 - Artikel 2 § 1 des Königlichen Erlasses vom 18. Juli 2008 |
zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Kommission | zur Festlegung der Zusammensetzung und der Arbeitsweise der Kommission |
für Abweichung wird wie folgt abgeändert: | für Abweichung wird wie folgt abgeändert: |
a) In Nr. 1 werden die Wörter "einem Beamten der Generaldirektion der | a) In Nr. 1 werden die Wörter "einem Beamten der Generaldirektion der |
Zivilen Sicherheit, der mindestens Klasse A3 angehört," durch die | Zivilen Sicherheit, der mindestens Klasse A3 angehört," durch die |
Wörter "dem Direktor der Direktion Brandschutz des FÖD Inneres," | Wörter "dem Direktor der Direktion Brandschutz des FÖD Inneres," |
ersetzt. | ersetzt. |
b) In Nr. 2 wird das Wort "zwei" gestrichen und werden die Wörter | b) In Nr. 2 wird das Wort "zwei" gestrichen und werden die Wörter |
"Generaldirektion der Zivilen Sicherheit" durch die Wörter "Direktion | "Generaldirektion der Zivilen Sicherheit" durch die Wörter "Direktion |
Brandschutz des FÖD Inneres" ersetzt. | Brandschutz des FÖD Inneres" ersetzt. |
c) In Nr. 5 werden die Wörter "eines Feuerwehrdienstes" durch die | c) In Nr. 5 werden die Wörter "eines Feuerwehrdienstes" durch die |
Wörter "einer Hilfeleistungszone" ersetzt. | Wörter "einer Hilfeleistungszone" ersetzt. |
d) In Nr. 6 werden die Wörter "eines Feuerwehrdienstes" durch die | d) In Nr. 6 werden die Wörter "eines Feuerwehrdienstes" durch die |
Wörter "einer Hilfeleistungszone" ersetzt. | Wörter "einer Hilfeleistungszone" ersetzt. |
Art. 2 - In Artikel 2 § 3 desselben Erlasses wird das Wort "Gemeinde" | Art. 2 - In Artikel 2 § 3 desselben Erlasses wird das Wort "Gemeinde" |
durch das Wort "Hilfeleistungszone" ersetzt. | durch das Wort "Hilfeleistungszone" ersetzt. |
Art. 3 - Artikel 2 desselben Erlasses wird durch einen Paragraphen 4 | Art. 3 - Artikel 2 desselben Erlasses wird durch einen Paragraphen 4 |
mit folgendem Wortlaut ergänzt: | mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
" § 4 - Unter dem Begriff "Hilfeleistungszone" versteht man in | " § 4 - Unter dem Begriff "Hilfeleistungszone" versteht man in |
vorliegendem Artikel auch den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende | vorliegendem Artikel auch den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende |
medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt." | medizinische Hilfe der Region Brüssel-Hauptstadt." |
Art. 4 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 4 - Artikel 3 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In der einleitenden Bestimmung werden zwischen dem Wort "Die" und | 1. In der einleitenden Bestimmung werden zwischen dem Wort "Die" und |
den Wörtern "Mitglieder der Kommission" die Wörter "in Artikel 2 § 1 | den Wörtern "Mitglieder der Kommission" die Wörter "in Artikel 2 § 1 |
Nr. 3 bis 6 erwähnten" eingefügt. | Nr. 3 bis 6 erwähnten" eingefügt. |
2. In Nr. 1 werden die Wörter "der Zivilen Sicherheit" durch die | 2. In Nr. 1 werden die Wörter "der Zivilen Sicherheit" durch die |
Wörter ", der für die Direktion Brandschutz zuständig ist," und die | Wörter ", der für die Direktion Brandschutz zuständig ist," und die |
Wörter "in Artikel 2 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter "in Artikel 2 § 1 | Wörter "in Artikel 2 Nr. 1 bis 4" durch die Wörter "in Artikel 2 § 1 |
Nr. 3 bis 4" ersetzt. | Nr. 3 bis 4" ersetzt. |
3. In Nr. 2 werden die Wörter "in Artikel 2 Nr. 5" durch die Wörter | 3. In Nr. 2 werden die Wörter "in Artikel 2 Nr. 5" durch die Wörter |
"in Artikel 2 § 1 Nr. 5" ersetzt. | "in Artikel 2 § 1 Nr. 5" ersetzt. |
4. In Nr. 3 werden die Wörter "in Artikel 2 Nr. 6" durch die Wörter | 4. In Nr. 3 werden die Wörter "in Artikel 2 Nr. 6" durch die Wörter |
"in Artikel 2 § 1 Nr. 6" ersetzt. | "in Artikel 2 § 1 Nr. 6" ersetzt. |
Art. 5 - In Artikel 4 Absatz 2 desselben Erlasses werden zwischen den | Art. 5 - In Artikel 4 Absatz 2 desselben Erlasses werden zwischen den |
Wörtern "das jeweils für die" und den Wörtern "ordentlichen | Wörtern "das jeweils für die" und den Wörtern "ordentlichen |
Mitglieder" die Wörter "in Artikel 2 § 1 Nr. 3 bis 6 erwähnten" | Mitglieder" die Wörter "in Artikel 2 § 1 Nr. 3 bis 6 erwähnten" |
eingefügt. | eingefügt. |
Art. 6 - Artikel 5 § 2 desselben Erlasses wird durch die Nummern 4 und | Art. 6 - Artikel 5 § 2 desselben Erlasses wird durch die Nummern 4 und |
5 mit folgendem Wortlaut ergänzt: | 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt: |
"4. wenn das Mitglied den in Artikel 2 erwähnten Ernennungsbedingungen | "4. wenn das Mitglied den in Artikel 2 erwähnten Ernennungsbedingungen |
nicht mehr genügt, | nicht mehr genügt, |
5. durch Beschluss des Ministers des Innern auf Vorschlag des | 5. durch Beschluss des Ministers des Innern auf Vorschlag des |
Kommissionsvorsitzenden im Fall von Abwesenheit bei mehr als der | Kommissionsvorsitzenden im Fall von Abwesenheit bei mehr als der |
Hälfte der Versammlungen der Kommission in einem Kalenderjahr." | Hälfte der Versammlungen der Kommission in einem Kalenderjahr." |
Art. 7 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: | Art. 7 - Artikel 8 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: |
1. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "absoluter" durch das Wort | 1. In § 2 Absatz 1 wird das Wort "absoluter" durch das Wort |
"einfacher" ersetzt. | "einfacher" ersetzt. |
2. In § 2 Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "dem Minister" und den | 2. In § 2 Absatz 2 werden zwischen den Wörtern "dem Minister" und den |
Wörtern "die verschiedenen Stellungnahmen" die Wörter "oder seinem | Wörtern "die verschiedenen Stellungnahmen" die Wörter "oder seinem |
Beauftragten" eingefügt. | Beauftragten" eingefügt. |
Art. 8 - In Artikel 11 desselben Erlasses werden die Wörter | Art. 8 - In Artikel 11 desselben Erlasses werden die Wörter |
"Generaldirektion der Zivilen Sicherheit" durch die Wörter "Direktion | "Generaldirektion der Zivilen Sicherheit" durch die Wörter "Direktion |
Brandschutz des FÖD Inneres" ersetzt. | Brandschutz des FÖD Inneres" ersetzt. |
Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des Monats nach | Art. 9 - Vorliegender Erlass tritt am ersten Tag des Monats nach |
Ablauf einer Frist von zehn Tagen, die am Tag nach seiner | Ablauf einer Frist von zehn Tagen, die am Tag nach seiner |
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beginnt, in Kraft. | Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt beginnt, in Kraft. |
Art. 10 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 10 - Der Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Brüssel, den 18. Juli 2018 | Brüssel, den 18. Juli 2018 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
J. JAMBON | J. JAMBON |