← Terug naar "Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone "
Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone | Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de répartition des dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
17 SEPTEMBER 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de | 17 SEPTEMBRE 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle |
officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 | en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les |
houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de | règles particulières de calcul et de répartition des dotations |
gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone | communales au sein d'une zone de police pluricommunale |
ALBERT II, Koning der Belgen, | ALBERT II, Roi des Belges, |
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. | A tous, présents et à venir, Salut. |
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen | Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la |
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, | Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3, |
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; | remplacé par la loi du 18 juillet 1990; |
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk | Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté |
besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de | royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de |
berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot | répartition des dotations communales au sein d'une zone de police |
van een meergemeentenpolitiezone, opgemaakt door de Centrale dienst | pluricommunale, établi par le Service central de traduction allemande |
voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; | auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy; |
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, | Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur, |
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : | Nous avons arrêté et arrêtons : |
Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse |
Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction |
vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de | officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005 |
nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de | fixant les règles particulières de calcul et de répartition des |
gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone. | dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale. |
Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de |
Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du |
uitvoering van dit besluit. | présent arrêté. |
Gegeven te Brussel, 17 september 2005. | Donné à Bruxelles, le 17 septembre 2005. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Bijlage | Annexe |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen | 7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen |
Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen | Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen |
innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone | innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, | mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, |
Eurer Majestät vorzulegen, wird die Ausführung von Artikel 40 Absatz 6 | Eurer Majestät vorzulegen, wird die Ausführung von Artikel 40 Absatz 6 |
des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei | des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei |
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bezweckt, wobei die | Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bezweckt, wobei die |
besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der Dotationen | besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der Dotationen |
und die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden, festgelegt werden. | und die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden, festgelegt werden. |
Dem Königlichen Erlass sind zwei Anlagen beigefügt. Die erste Anlage | Dem Königlichen Erlass sind zwei Anlagen beigefügt. Die erste Anlage |
umfasst eine Beschreibung der « KUL-Norm ». Die zweite Anlage enthält | umfasst eine Beschreibung der « KUL-Norm ». Die zweite Anlage enthält |
pro Gemeinde die KUL-Norm und den Prozentsatz, der anzuwenden ist, | pro Gemeinde die KUL-Norm und den Prozentsatz, der anzuwenden ist, |
falls innerhalb der Mehrgemeindepolizeizone kein Konsens über eine | falls innerhalb der Mehrgemeindepolizeizone kein Konsens über eine |
Verteilung der kommunalen Dotation zustande kommt. | Verteilung der kommunalen Dotation zustande kommt. |
Zudem wird im neuen Königlichen Erlass die KUL-Norm unverändert als | Zudem wird im neuen Königlichen Erlass die KUL-Norm unverändert als |
einer der finanziellen Verteilerschlüssel gehandhabt. Bei der | einer der finanziellen Verteilerschlüssel gehandhabt. Bei der |
Definition der KUL-Norm ist den Entscheiden des Staatsrates Nr. | Definition der KUL-Norm ist den Entscheiden des Staatsrates Nr. |
113.088 vom 29. November 2002, Nr 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr | 113.088 vom 29. November 2002, Nr 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr |
135.394 vom 24. September 2004 Rechnung getragen worden. | 135.394 vom 24. September 2004 Rechnung getragen worden. |
Der Text zur Beschreibung der KUL-Norm ist im Vergleich zur vorigen | Der Text zur Beschreibung der KUL-Norm ist im Vergleich zur vorigen |
Fassung neu strukturiert und in bestimmten Punkten ergänzt worden. Die | Fassung neu strukturiert und in bestimmten Punkten ergänzt worden. Die |
Dokumentationsquellen zur Festlegung der Variablen, die die | Dokumentationsquellen zur Festlegung der Variablen, die die |
Polizeikapazität bestimmen, und die Bezugsjahre der berücksichtigten | Polizeikapazität bestimmen, und die Bezugsjahre der berücksichtigten |
Kriterien werden vermerkt. Die angewandte wissenschaftliche Methode | Kriterien werden vermerkt. Die angewandte wissenschaftliche Methode |
wird genau beschrieben. | wird genau beschrieben. |
Diese wissenschaftliche Methode wird die multiple Regressionsanalyse | Diese wissenschaftliche Methode wird die multiple Regressionsanalyse |
genannt. Die multiple Regressionsanalyse ist die geeignete | genannt. Die multiple Regressionsanalyse ist die geeignete |
statistische Methode, um die Werte einer Variablen auf der Grundlage | statistische Methode, um die Werte einer Variablen auf der Grundlage |
mehrerer unabhängiger Variablen vorherzusagen. In diesem Fall wird die | mehrerer unabhängiger Variablen vorherzusagen. In diesem Fall wird die |
bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der | bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der |
Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde | Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde |
eingeschätzt. | eingeschätzt. |
Somit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden lokalen | Somit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden lokalen |
Polizeikapazitäten einerseits durch eine Reihe objektiv messbarer | Polizeikapazitäten einerseits durch eine Reihe objektiv messbarer |
Indikatoren und andererseits durch Abweichungen bestimmt werden, die | Indikatoren und andererseits durch Abweichungen bestimmt werden, die |
sich aus Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in | sich aus Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in |
der betroffenen Gemeinde ergeben. Die vorhergesagten Regressionswerte | der betroffenen Gemeinde ergeben. Die vorhergesagten Regressionswerte |
werden durch die Werte bestimmt, die jede Gemeinde aufgrund objektiver | werden durch die Werte bestimmt, die jede Gemeinde aufgrund objektiver |
Indikatoren erhält. Die Differenz zwischen den vorhergesagten Werten | Indikatoren erhält. Die Differenz zwischen den vorhergesagten Werten |
und der bestehenden lokalen Polizeikapazität entspricht den lokalen | und der bestehenden lokalen Polizeikapazität entspricht den lokalen |
Abweichungen. | Abweichungen. |
Dadurch, dass die vorhergesagten Werte als Norm dienen, werden alle | Dadurch, dass die vorhergesagten Werte als Norm dienen, werden alle |
Gemeinden auf einer gleichen, objektiv messbaren Grundlage behandelt. | Gemeinden auf einer gleichen, objektiv messbaren Grundlage behandelt. |
Erst wenn Indikatoren, die für die einen Gemeinden relevant sind und | Erst wenn Indikatoren, die für die einen Gemeinden relevant sind und |
für die anderen nicht, weggelassen würden, könnte von ungleicher | für die anderen nicht, weggelassen würden, könnte von ungleicher |
Behandlung die Rede sein. Diese Situation wird vermieden, indem eine | Behandlung die Rede sein. Diese Situation wird vermieden, indem eine |
sehr grosse Anzahl möglicher Indikatoren (75 Variablen) berücksichtigt | sehr grosse Anzahl möglicher Indikatoren (75 Variablen) berücksichtigt |
wird und indem die Lösung mit den kleinstmöglichen Abweichungen | wird und indem die Lösung mit den kleinstmöglichen Abweichungen |
gewählt wird (18,97% der Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen | gewählt wird (18,97% der Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen |
bestehender Polizeikapazität). Einzige Ausnahme hierzu ist die | bestehender Polizeikapazität). Einzige Ausnahme hierzu ist die |
Sonderbehandlung von Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent und Charleroi, | Sonderbehandlung von Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent und Charleroi, |
die aufgrund ihres Grossstadtcharakters weiterhin relativ grosse | die aufgrund ihres Grossstadtcharakters weiterhin relativ grosse |
Abweichungen aufweisen. Das bedeutet also, dass keine messbaren | Abweichungen aufweisen. Das bedeutet also, dass keine messbaren |
Indikatoren verfügbar sind, um die genaue Auswirkung dieses | Indikatoren verfügbar sind, um die genaue Auswirkung dieses |
Grossstadtcharakters auf die Polizeikapazität zu messen. Für diese | Grossstadtcharakters auf die Polizeikapazität zu messen. Für diese |
fünf Städte dient de facto die bestehende Polizeikapazität als Norm. | fünf Städte dient de facto die bestehende Polizeikapazität als Norm. |
Selbstverständlich müssen die lokalen Verwaltungen vor allen Dingen | Selbstverständlich müssen die lokalen Verwaltungen vor allen Dingen |
einen Konsens in Bezug auf die kommunale Dotation anstreben, um einen | einen Konsens in Bezug auf die kommunale Dotation anstreben, um einen |
Schlüssel zu finden, nach dem diese Dotation unter die Gemeinden einer | Schlüssel zu finden, nach dem diese Dotation unter die Gemeinden einer |
Mehrgemeindepolizeizone verteilt werden sollen. Erst wenn kein Konsens | Mehrgemeindepolizeizone verteilt werden sollen. Erst wenn kein Konsens |
erreicht werden kann, sind die Bestimmungen dieses Königlichen | erreicht werden kann, sind die Bestimmungen dieses Königlichen |
Erlasses anzuwenden. Nichts hindert die Gemeinden jedoch daran, sich | Erlasses anzuwenden. Nichts hindert die Gemeinden jedoch daran, sich |
auf einen Verteilerschlüssel zu einigen, der mit demjenigen | auf einen Verteilerschlüssel zu einigen, der mit demjenigen |
übereinstimmt, der in diesem Königlichen Erlass festgelegt ist. | übereinstimmt, der in diesem Königlichen Erlass festgelegt ist. |
Schliesslich werden in Anlage II die Prozentsätze in Bezug auf die | Schliesslich werden in Anlage II die Prozentsätze in Bezug auf die |
Verteilerschlüssel mehr im Detail, d.h. mit bis zu vier Stellen hinter | Verteilerschlüssel mehr im Detail, d.h. mit bis zu vier Stellen hinter |
dem Komma, wiedergegeben. Das ist die Folge der Feststellung, dass | dem Komma, wiedergegeben. Das ist die Folge der Feststellung, dass |
beim Abrunden auf zwei Ziffern hinter dem Komma, wie in der vorigen | beim Abrunden auf zwei Ziffern hinter dem Komma, wie in der vorigen |
Fassung, die Summe der Prozentsätze für einige Polizeizonen 99,99% | Fassung, die Summe der Prozentsätze für einige Polizeizonen 99,99% |
oder 100,1% betrug, was manchmal zu praktischen Problemen führte. In | oder 100,1% betrug, was manchmal zu praktischen Problemen führte. In |
der heutigen Anlage beträgt die Summe der Prozentsätze pro Zone 100%. | der heutigen Anlage beträgt die Summe der Prozentsätze pro Zone 100%. |
Durch Verlagerung der Abrundung von der zweiten auf die vierte Ziffer | Durch Verlagerung der Abrundung von der zweiten auf die vierte Ziffer |
hinter dem Komma werden im Vergleich zur vorigen Fassung eventuelle | hinter dem Komma werden im Vergleich zur vorigen Fassung eventuelle |
Abrundungsunterschiede auf einen minimalen Betrag reduziert. | Abrundungsunterschiede auf einen minimalen Betrag reduziert. |
Ich habe die Ehre, | Ich habe die Ehre, |
Sire, | Sire, |
der ehrerbietige und getreue Diener | der ehrerbietige und getreue Diener |
Eurer Majestät | Eurer Majestät |
zu sein. | zu sein. |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen | 7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen |
Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen | Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen |
innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone | innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf | Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf |
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere | zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere |
des Artikels 40 Absatz 6; | des Artikels 40 Absatz 6; |
Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November | Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November |
2002, Nr. 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr. 135.394 vom 24. September | 2002, Nr. 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr. 135.394 vom 24. September |
2004; | 2004; |
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. | Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. |
November 2003; | November 2003; |
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 20. November | Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 20. November |
2003; | 2003; |
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 38.073/2 vom 16. Februar | Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 38.073/2 vom 16. Februar |
2005; | 2005; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der |
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Königlichen Erlasses | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Königlichen Erlasses |
versteht man unter « KUL-Norm »: die in Anlage II zum vorliegenden | versteht man unter « KUL-Norm »: die in Anlage II zum vorliegenden |
Erlass neben dem Namen der Gemeinde vermerkte Zahl, die dem Ergebnis | Erlass neben dem Namen der Gemeinde vermerkte Zahl, die dem Ergebnis |
der Neuverteilung aller lokalen Polizeieinsatzkräfte auf die Gemeinden | der Neuverteilung aller lokalen Polizeieinsatzkräfte auf die Gemeinden |
nach der in Anlage I zum vorliegenden Erlass beschriebenen | nach der in Anlage I zum vorliegenden Erlass beschriebenen |
Berechnungsmethode entspricht. | Berechnungsmethode entspricht. |
Art. 2 - Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 wird der | Art. 2 - Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 wird der |
Prozentsatz des Anteils jeder Gemeinde an der globalen kommunalen | Prozentsatz des Anteils jeder Gemeinde an der globalen kommunalen |
Dotation im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den verschiedenen | Dotation im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den verschiedenen |
Gemeinderäten bestimmt. | Gemeinderäten bestimmt. |
Art. 3 - Wenn die Gemeinden einer Mehrgemeindezone keine Einigung | Art. 3 - Wenn die Gemeinden einer Mehrgemeindezone keine Einigung |
erzielen, wird der Prozentsatz vorbehaltlich der Anwendung von Artikel | erzielen, wird der Prozentsatz vorbehaltlich der Anwendung von Artikel |
4 anhand folgender Faktoren festgelegt: | 4 anhand folgender Faktoren festgelegt: |
1. KUL-Norm, | 1. KUL-Norm, |
2. durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen 1999 pro Einwohner | 2. durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen 1999 pro Einwohner |
der Gemeinde, | der Gemeinde, |
3. durchschnittliches Katastereinkommen 1999 innerhalb der Gemeinde. | 3. durchschnittliches Katastereinkommen 1999 innerhalb der Gemeinde. |
Diese Faktoren werden wie folgt gewichtet: 6, 2, 2. | Diese Faktoren werden wie folgt gewichtet: 6, 2, 2. |
Der in Absatz 1 erwähnte Prozentsatz wird gemäss Anlage II zum | Der in Absatz 1 erwähnte Prozentsatz wird gemäss Anlage II zum |
vorliegenden Erlass für die Jahre 2002 bis einschliesslich 2005 | vorliegenden Erlass für die Jahre 2002 bis einschliesslich 2005 |
festgelegt. | festgelegt. |
Art. 4 - Mit Ausnahme der Haushaltsmittelbeträge für Zivilpersonal, | Art. 4 - Mit Ausnahme der Haushaltsmittelbeträge für Zivilpersonal, |
das nicht der Polizeizone zugewiesen ist, wird die Subvention, die | das nicht der Polizeizone zugewiesen ist, wird die Subvention, die |
eine Gemeinde im Jahr 2001 erhalten hat, aufgrund des Teils Polizei | eine Gemeinde im Jahr 2001 erhalten hat, aufgrund des Teils Polizei |
der Sicherheitsvereinbarung von der Dotation der Gemeinde an die | der Sicherheitsvereinbarung von der Dotation der Gemeinde an die |
Polizeizone abgezogen, vorbehaltlich anders lautender einstimmiger | Polizeizone abgezogen, vorbehaltlich anders lautender einstimmiger |
Entscheidung der Gemeinderäte der Polizeizone. | Entscheidung der Gemeinderäte der Polizeizone. |
Der Betrag des in Absatz 1 erwähnten Abzugs geht gemäss Artikel 2 oder | Der Betrag des in Absatz 1 erwähnten Abzugs geht gemäss Artikel 2 oder |
3 zu Lasten der anderen Gemeinden der Zone. | 3 zu Lasten der anderen Gemeinden der Zone. |
Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 4. Dezember 2001 wirksam. | Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 4. Dezember 2001 wirksam. |
Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des | Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des |
vorliegenden Erlasses beauftragt. | vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2005 | Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2005 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage I zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der | Anlage I zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der |
besonderen Regeln für die Berechnung | besonderen Regeln für die Berechnung |
und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer | und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer |
Mehrgemeindepolizeizone | Mehrgemeindepolizeizone |
KUL-Norm: Definition | KUL-Norm: Definition |
Die KUL-Norm bestimmt die lokale Polizeikapazität für jede Gemeinde | Die KUL-Norm bestimmt die lokale Polizeikapazität für jede Gemeinde |
des Königreichs. Diese Kapazität wird ermittelt durch Anwendung einer | des Königreichs. Diese Kapazität wird ermittelt durch Anwendung einer |
wissenschaftlichen Technik aus der beschreibenden Statistik, nämlich | wissenschaftlichen Technik aus der beschreibenden Statistik, nämlich |
der multiplen linearen Regressionsanalyse mit Interzept. Der | der multiplen linearen Regressionsanalyse mit Interzept. Der |
Ausgangspunkt der Regressionsanalyse besteht darin, die bestehende | Ausgangspunkt der Regressionsanalyse besteht darin, die bestehende |
lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer | lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer |
Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde vorherzusagen. | Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde vorherzusagen. |
Diese Vorhersage erfolgt in Form eines linearen Vergleichs, wobei der | Diese Vorhersage erfolgt in Form eines linearen Vergleichs, wobei der |
vorhergesagte Wert das Ergebnis der Summe der mit einem Koeffizienten | vorhergesagte Wert das Ergebnis der Summe der mit einem Koeffizienten |
gewichteten Indikatoren und einer Konstante (dem Interzept) ist. | gewichteten Indikatoren und einer Konstante (dem Interzept) ist. |
Dieser Vergleich erfolgt in Form folgender Gleichung: y = aX1 + bX2 + | Dieser Vergleich erfolgt in Form folgender Gleichung: y = aX1 + bX2 + |
cX3 + ... zXn + C. | cX3 + ... zXn + C. |
Die Koeffizienten werden so berechnet, dass die Quadratsumme der | Die Koeffizienten werden so berechnet, dass die Quadratsumme der |
Abweichungen zwischen berechneter und bestehender Kapazität auf ein | Abweichungen zwischen berechneter und bestehender Kapazität auf ein |
Minimum reduziert ist. | Minimum reduziert ist. |
Es wird davon ausgegangen, dass die erhaltenen vorhergesagten Werte | Es wird davon ausgegangen, dass die erhaltenen vorhergesagten Werte |
die Polizeibedürfnisse am besten wiedergeben. Die Abweichungen | die Polizeibedürfnisse am besten wiedergeben. Die Abweichungen |
zwischen der vorhergesagten Kapazität und der bestehenden Kapazität | zwischen der vorhergesagten Kapazität und der bestehenden Kapazität |
werden als Folge von Zufällen oder nicht begründeter Über- oder | werden als Folge von Zufällen oder nicht begründeter Über- oder |
Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde angesehen. Das Ergebnis der | Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde angesehen. Das Ergebnis der |
multiplen linearen Regression mit Interzept ist somit eine Formel, die | multiplen linearen Regression mit Interzept ist somit eine Formel, die |
der bestehenden lokalen Polizeikapazität am nächsten kommt, und zwar | der bestehenden lokalen Polizeikapazität am nächsten kommt, und zwar |
auf der Grundlage objektiver messbarer Indikatoren. | auf der Grundlage objektiver messbarer Indikatoren. |
Für die bestehende lokale Polizeikapazität sind folgende Daten benutzt | Für die bestehende lokale Polizeikapazität sind folgende Daten benutzt |
worden: für die Gemeindepolizei die Zahlen der morphologischen | worden: für die Gemeindepolizei die Zahlen der morphologischen |
Datensammlung am Stichtag 31. Dezember 1999, einschliesslich bezüglich | Datensammlung am Stichtag 31. Dezember 1999, einschliesslich bezüglich |
der Polizeihilfsbediensteten; für die Gendarmerie die Situation am 23. | der Polizeihilfsbediensteten; für die Gendarmerie die Situation am 23. |
Mai 1998 auf Ebene der lokalen Brigaden. Dort, wo die lokalen Brigaden | Mai 1998 auf Ebene der lokalen Brigaden. Dort, wo die lokalen Brigaden |
nicht mit Gemeinden übereinstimmten, sind die Personalbestände der | nicht mit Gemeinden übereinstimmten, sind die Personalbestände der |
Gendarmerie fiktiv auf die Gemeinden verteilt worden. | Gendarmerie fiktiv auf die Gemeinden verteilt worden. |
Es handelt sich hier um 19.783 beziehungsweise 7.539 Personen. Diese | Es handelt sich hier um 19.783 beziehungsweise 7.539 Personen. Diese |
lokale Polizeikapazität ist für jede Gemeinde in Personalbestände pro | lokale Polizeikapazität ist für jede Gemeinde in Personalbestände pro |
tausend Einwohner umgewandelt worden. | tausend Einwohner umgewandelt worden. |
Für die erklärenden Variablen sind alle verfügbaren Variablen | Für die erklärenden Variablen sind alle verfügbaren Variablen |
zusammengetragen worden, von denen man annimmt, dass sie Indikatoren | zusammengetragen worden, von denen man annimmt, dass sie Indikatoren |
für eine Anzahl Elemente in direkter oder indirekter Verbindung mit | für eine Anzahl Elemente in direkter oder indirekter Verbindung mit |
der polizeilichen Arbeitslast sind. Es handelt sich um 75 Indikatoren | der polizeilichen Arbeitslast sind. Es handelt sich um 75 Indikatoren |
in Bezug auf die Grösse der Gemeinde (Fläche und Bevölkerung), den | in Bezug auf die Grösse der Gemeinde (Fläche und Bevölkerung), den |
Grad der Verstädterung, den Tourismus, die Einkommen, der | Grad der Verstädterung, den Tourismus, die Einkommen, der |
Beschäftigungsstand, die Arbeitslosigkeit, die Schulbevölkerung, die | Beschäftigungsstand, die Arbeitslosigkeit, die Schulbevölkerung, die |
Schulbesuchsquote, die Alterspyramide und Struktur der Haushalte, die | Schulbesuchsquote, die Alterspyramide und Struktur der Haushalte, die |
Staatsangehörigkeit, die Migration, die Wohnungsmerkmale, das | Staatsangehörigkeit, die Migration, die Wohnungsmerkmale, das |
Katastereinkommen, die Kriminalität, die Unfälle, die Fussballspiele | Katastereinkommen, die Kriminalität, die Unfälle, die Fussballspiele |
und die Gefängnispopulation. | und die Gefängnispopulation. |
Die Regressionsanalyse erlaubt es nun, die Variablen zu finden, die, | Die Regressionsanalyse erlaubt es nun, die Variablen zu finden, die, |
einzeln oder in Verbindung mit anderen Variablen betrachtet, die | einzeln oder in Verbindung mit anderen Variablen betrachtet, die |
bestehende lokale Polizeikapazität möglichst genau wiedergeben. Es | bestehende lokale Polizeikapazität möglichst genau wiedergeben. Es |
wird nach den Variablen gesucht, die einen hohen Vorhersagewert in | wird nach den Variablen gesucht, die einen hohen Vorhersagewert in |
Bezug auf die Polizeikapazität aufweisen. Es geht also nicht darum, | Bezug auf die Polizeikapazität aufweisen. Es geht also nicht darum, |
möglichst viele Variablen festzuhalten, sondern darum, die wichtigsten | möglichst viele Variablen festzuhalten, sondern darum, die wichtigsten |
aufzuspüren. | aufzuspüren. |
Diese Suche nach den optimalen erklärenden Variablen erfolgt | Diese Suche nach den optimalen erklärenden Variablen erfolgt |
schrittweise. Zunächst sucht das Computerprogramm die erklärende | schrittweise. Zunächst sucht das Computerprogramm die erklärende |
Variable, die am meisten mit der bestehenden Polizeikapazität | Variable, die am meisten mit der bestehenden Polizeikapazität |
zusammenhängt. Dann wird nach der erklärenden Variablen gesucht, die | zusammenhängt. Dann wird nach der erklärenden Variablen gesucht, die |
zusammen mit der ersten der bestehende Polizeikapazität am nächsten | zusammen mit der ersten der bestehende Polizeikapazität am nächsten |
kommt. Auf diese Weise werden mehrere Variablen Schritt für Schritt | kommt. Auf diese Weise werden mehrere Variablen Schritt für Schritt |
hinzugefügt oder auch weglassen. Es kann nämlich vorkommen, dass | hinzugefügt oder auch weglassen. Es kann nämlich vorkommen, dass |
bestimmte Variablen, die zu Beginn ausgewählt wurden, im Laufe der | bestimmte Variablen, die zu Beginn ausgewählt wurden, im Laufe der |
nächsten Schritte des Vorgangs zur Erreichung der bestehenden | nächsten Schritte des Vorgangs zur Erreichung der bestehenden |
Polizeikapazität ihre Bedeutung gänzlich verlieren. Dies kann | Polizeikapazität ihre Bedeutung gänzlich verlieren. Dies kann |
geschehen, wenn andere Variablen untereinander einen besseren | geschehen, wenn andere Variablen untereinander einen besseren |
Zusammenhang mit der Polizeikapazität aufweisen. Das Hinzufügen oder | Zusammenhang mit der Polizeikapazität aufweisen. Das Hinzufügen oder |
Weglassen von Variablen endet in dem Augenblick, wo die verbleibenden | Weglassen von Variablen endet in dem Augenblick, wo die verbleibenden |
Variablen nicht in signifikanter Weise zur Prognose oder Erklärung der | Variablen nicht in signifikanter Weise zur Prognose oder Erklärung der |
bestehenden Polizeikapazität beitragen können. | bestehenden Polizeikapazität beitragen können. |
Nach Aussonderung der Variablen, die mangels genauer, aktueller und | Nach Aussonderung der Variablen, die mangels genauer, aktueller und |
vollständiger Angaben nicht für die wissenschaftliche Berechnung | vollständiger Angaben nicht für die wissenschaftliche Berechnung |
benutzt werden konnten, sind auf diese Weise 14 erklärende Variablen | benutzt werden konnten, sind auf diese Weise 14 erklärende Variablen |
ausgewählt worden. Daran sind Dummy-Variablen hinzugefügt worden, um | ausgewählt worden. Daran sind Dummy-Variablen hinzugefügt worden, um |
die Polizeikapazität der 5 Grossstädte wiederzugeben. Ohne diese | die Polizeikapazität der 5 Grossstädte wiederzugeben. Ohne diese |
Variablen konnte die bestehende Polizeikapazität dieser Städte durch | Variablen konnte die bestehende Polizeikapazität dieser Städte durch |
keinen Regressionsvergleich ausreichend vorhergesagt werden. Eine | keinen Regressionsvergleich ausreichend vorhergesagt werden. Eine |
Dummy-Variable ist eine Variable mit dem Wert 1 für die betroffene | Dummy-Variable ist eine Variable mit dem Wert 1 für die betroffene |
Stadt und dem Wert 0 für alle anderen Gemeinden. Folglich wird der | Stadt und dem Wert 0 für alle anderen Gemeinden. Folglich wird der |
Koeffizient dieser Dummy-Variable durch die Regressionsanalyse so | Koeffizient dieser Dummy-Variable durch die Regressionsanalyse so |
festgelegt, dass der Regressionsvergleich die bestehende | festgelegt, dass der Regressionsvergleich die bestehende |
Polizeikapazität der betroffenen Stadt genau wiedergibt. Diese | Polizeikapazität der betroffenen Stadt genau wiedergibt. Diese |
Dummy-Variable hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der | Dummy-Variable hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der |
Kapazität der anderen Gemeinden. | Kapazität der anderen Gemeinden. |
Folgende Variablen sind beibehalten worden: | Folgende Variablen sind beibehalten worden: |
* Ausrüstungsgrad (1) / 1.000 Einwohner | * Ausrüstungsgrad (1) / 1.000 Einwohner |
* Gesamtbevölkerung der Gemeinde | * Gesamtbevölkerung der Gemeinde |
* Gesamtfläche der Gemeinde in km2 | * Gesamtfläche der Gemeinde in km2 |
* Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner | * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner |
* Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter | * Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter |
Vollarbeitsloser und Arbeitssuchender / 1.000 Einwohner | Vollarbeitsloser und Arbeitssuchender / 1.000 Einwohner |
* Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner | * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner |
* Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner | * Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner |
* Anzahl begangener Straftaten / 1.000 Einwohner (Es handelt sich nur | * Anzahl begangener Straftaten / 1.000 Einwohner (Es handelt sich nur |
um Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten | um Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten |
(ausserhalb der Familie).) | (ausserhalb der Familie).) |
* Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen / | * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen / |
1.000 Einwohner | 1.000 Einwohner |
* Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner | * Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner |
* Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder | * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder |
Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner | Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner |
* Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche | * Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche |
* Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtzahl Wohnungen | * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtzahl Wohnungen |
* durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner | * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner |
* Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen | * Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen |
Gemeinden) | Gemeinden) |
* Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle | * Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle |
anderen Gemeinden) | anderen Gemeinden) |
* Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen | * Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen |
Gemeinden) | Gemeinden) |
* Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen | * Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen |
Gemeinden) | Gemeinden) |
* Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle | * Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle |
anderen Gemeinden) | anderen Gemeinden) |
(1) Der Ausrüstungsgrad ist ein Indikator, mit dem die « Verstädterung | (1) Der Ausrüstungsgrad ist ein Indikator, mit dem die « Verstädterung |
» und « Zentralität » einer Gemeinde auf der Grundlage ihrer | » und « Zentralität » einer Gemeinde auf der Grundlage ihrer |
Ausrüstung für 8 Funktionen ausgedrückt werden, nämlich: medizinische | Ausrüstung für 8 Funktionen ausgedrückt werden, nämlich: medizinische |
Pflege, Leistungen für die Allgemeinheit und Sozialleistungen; Sport, | Pflege, Leistungen für die Allgemeinheit und Sozialleistungen; Sport, |
Freizeit und Horeca; Verkehr; Schalterdienstleistungen; öffentliche | Freizeit und Horeca; Verkehr; Schalterdienstleistungen; öffentliche |
Funktionen; Kultur; Unterrichtswesen; Einzelhandel. Dieser Indikator | Funktionen; Kultur; Unterrichtswesen; Einzelhandel. Dieser Indikator |
ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse von 35 Variablen, | ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse von 35 Variablen, |
siehe E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en | siehe E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en |
Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », | Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », |
Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, | Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, |
1998/3, SS. 45-76. | 1998/3, SS. 45-76. |
Quellen der Werte der Variablen | Quellen der Werte der Variablen |
* Ausrüstungsgrad: wissenschaftliche Analyse von Prof. Dr. E. Van | * Ausrüstungsgrad: wissenschaftliche Analyse von Prof. Dr. E. Van |
Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / « | Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / « |
Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du | Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du |
Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS. | Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS. |
45-76 (Ausrüstungsgrad für 8 Funktionen / Bevölkerung am 1. Januar | 45-76 (Ausrüstungsgrad für 8 Funktionen / Bevölkerung am 1. Januar |
1999 x 1.000) | 1999 x 1.000) |
* Gesamtbevölkerung der Gemeinde: Landesamt für Statistiken (LAS) am | * Gesamtbevölkerung der Gemeinde: Landesamt für Statistiken (LAS) am |
1. Januar 1999 | 1. Januar 1999 |
* Gesamtfläche der Gemeinde in km2: LAS am 1. Januar 1999 | * Gesamtfläche der Gemeinde in km2: LAS am 1. Januar 1999 |
* Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre: LAS am 1. Januar 1999 | * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre: LAS am 1. Januar 1999 |
* Anzahl Empfänger des Existenzminimums: Ministerium der Sozialen | * Anzahl Empfänger des Existenzminimums: Ministerium der Sozialen |
Angelegenheiten, Durchschnitt der Jahre 1997, 1998 und 1999 (in | Angelegenheiten, Durchschnitt der Jahre 1997, 1998 und 1999 (in |
Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Januar 1999) | Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Januar 1999) |
* Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser: Landesamt für | * Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser: Landesamt für |
Arbeitsbeschaffung, Gesamtzahl der entschädigten Vollarbeitslosen für | Arbeitsbeschaffung, Gesamtzahl der entschädigten Vollarbeitslosen für |
die Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. | die Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. |
Januar 1999) | Januar 1999) |
* Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor: Landesamt für Soziale | * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor: Landesamt für Soziale |
Sicherheit am 30. Juni 1998 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. | Sicherheit am 30. Juni 1998 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. |
Januar 1999) | Januar 1999) |
* Anzahl Übernachtungen: LAS am 1. Januar 1999 (Anzahl Übernachtungen | * Anzahl Übernachtungen: LAS am 1. Januar 1999 (Anzahl Übernachtungen |
im Jahr 1998 pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) | im Jahr 1998 pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) |
* Anzahl begangener Straftaten: Allgemeiner | * Anzahl begangener Straftaten: Allgemeiner |
Polizeiunterstützungsdienst für die Jahre 1997, 1998 und 1999 | Polizeiunterstützungsdienst für die Jahre 1997, 1998 und 1999 |
(Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Gewalttaten ausserhalb der | (Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Gewalttaten ausserhalb der |
Familie, pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) | Familie, pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) |
* Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde und Anzahl Einwanderungen: | * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde und Anzahl Einwanderungen: |
LAS, Durchschnitt der Jahre 1996, 1997 und 1998 (pro tausend Einwohner | LAS, Durchschnitt der Jahre 1996, 1997 und 1998 (pro tausend Einwohner |
am 1. Januar 1999) | am 1. Januar 1999) |
* Gefängniskapazität: SIDIS (Informatisiertes System für die | * Gefängniskapazität: SIDIS (Informatisiertes System für die |
Verwaltung der Daten über Inhaftierte) am 1. Mai 2000 (pro tausend | Verwaltung der Daten über Inhaftierte) am 1. Mai 2000 (pro tausend |
Einwohner am 1. Januar 1999) | Einwohner am 1. Januar 1999) |
* Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder Verwundeten: LAS am 1. | * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder Verwundeten: LAS am 1. |
Januar 1999 (pro 1.000 Einwohner am 1. Januar 1999) | Januar 1999 (pro 1.000 Einwohner am 1. Januar 1999) |
* Katastereinkommen von bebauten Parzellen pro ha bebaute Fläche: LAS | * Katastereinkommen von bebauten Parzellen pro ha bebaute Fläche: LAS |
am 1. Januar 1999 | am 1. Januar 1999 |
* Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort: LAS, Volkszählung 1991 (in | * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort: LAS, Volkszählung 1991 (in |
Prozent der Gesamtanzahl Wohnungen) | Prozent der Gesamtanzahl Wohnungen) |
* durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen: LAS am 1. | * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen: LAS am 1. |
Januar 1999 (durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen, | Januar 1999 (durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen, |
Steuerjahr 1998, pro Einwohner am 1. Januar 1999) | Steuerjahr 1998, pro Einwohner am 1. Januar 1999) |
Mit dem Interzept und den Koeffizienten entsteht folgende Formel: | Mit dem Interzept und den Koeffizienten entsteht folgende Formel: |
Personalbestand pro 1.000 Einwohner = | Personalbestand pro 1.000 Einwohner = |
- 0,316888 | - 0,316888 |
+ 2,440647 x (Ausrüstungsgrad / 1.000 Einwohner) | + 2,440647 x (Ausrüstungsgrad / 1.000 Einwohner) |
+ 0,000004866 x (Gesamtbevölkerung der Gemeinde) | + 0,000004866 x (Gesamtbevölkerung der Gemeinde) |
+ 0,001392 x (Gesamtfläche der Gemeinde) | + 0,001392 x (Gesamtfläche der Gemeinde) |
+ 0,005323 x (Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 | + 0,005323 x (Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 |
Einwohner) | Einwohner) |
+ 0,003762 x (Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl | + 0,003762 x (Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl |
entschädigter Vollarbeitsloser / 1.000 Einwohner) | entschädigter Vollarbeitsloser / 1.000 Einwohner) |
+ 0,005006 x (Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner) | + 0,005006 x (Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner) |
+ 0,000008099 x (Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner) | + 0,000008099 x (Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner) |
+ 0,011825 x (Anzahl begangener Straftaten (Wohnungseinbrüche, | + 0,011825 x (Anzahl begangener Straftaten (Wohnungseinbrüche, |
Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der | Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der |
Familie)) / 1.000 Einwohner) | Familie)) / 1.000 Einwohner) |
+ 0,007887 x (Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl | + 0,007887 x (Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl |
Einwanderungen / 1.000 Einwohner) | Einwanderungen / 1.000 Einwohner) |
+ 8,713153 x (Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner) | + 8,713153 x (Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner) |
+ 0,033242 x (Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder | + 0,033242 x (Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder |
Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner) | Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner) |
+ 0,000000189 x (Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche) | + 0,000000189 x (Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche) |
+ 0,004005 x (Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtanzahl | + 0,004005 x (Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtanzahl |
Wohnungen) | Wohnungen) |
- 0,000000787 x (durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen | - 0,000000787 x (durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen |
pro Einwohner) | pro Einwohner) |
+ 6,965663 x (Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für | + 6,965663 x (Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für |
alle anderen Gemeinden)) | alle anderen Gemeinden)) |
+ 0,790629 x (Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 | + 0,790629 x (Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 |
für alle anderen Gemeinden)) | für alle anderen Gemeinden)) |
+ 1,450377 x (Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für | + 1,450377 x (Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für |
alle anderen Gemeinden)) | alle anderen Gemeinden)) |
+ 0,230696 x (Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle | + 0,230696 x (Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle |
anderen Gemeinden)) | anderen Gemeinden)) |
+ 0,104033 x (Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 | + 0,104033 x (Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 |
für alle anderen Gemeinden)) | für alle anderen Gemeinden)) |
Um für eine bestimmte Gemeinde die durch die KUL-Norm festgelegten | Um für eine bestimmte Gemeinde die durch die KUL-Norm festgelegten |
Personalbestände zu berechnen, müssen die Werte für die 14 | Personalbestände zu berechnen, müssen die Werte für die 14 |
unabhängigen Variablen in die Formel eingetragen werden. Das Ergebnis | unabhängigen Variablen in die Formel eingetragen werden. Das Ergebnis |
ist eine Norm für die Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner. | ist eine Norm für die Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner. |
Um die schlussendliche lokale Polizeikapazität zu erhalten, muss | Um die schlussendliche lokale Polizeikapazität zu erhalten, muss |
letztere Zahl durch 1.000 geteilt und dann mit der Bevölkerungszahl | letztere Zahl durch 1.000 geteilt und dann mit der Bevölkerungszahl |
dieser Gemeinde multipliziert werden. | dieser Gemeinde multipliziert werden. |
Die Interpretation der Ergebnisse bedarf folgender Erläuterung: | Die Interpretation der Ergebnisse bedarf folgender Erläuterung: |
Pro Erhöhung der unabhängigen Variablen um eine Einheit gibt ein | Pro Erhöhung der unabhängigen Variablen um eine Einheit gibt ein |
Koeffizient den Wert des Zuwachses der Anzahl Personalmitglieder pro | Koeffizient den Wert des Zuwachses der Anzahl Personalmitglieder pro |
1.000 Einwohner wieder. Mit anderen Worten: In der Annahme, dass zwei | 1.000 Einwohner wieder. Mit anderen Worten: In der Annahme, dass zwei |
Gemeinden für alle unabhängigen Variablen genau die gleichen Werte | Gemeinden für alle unabhängigen Variablen genau die gleichen Werte |
aufweisen, ausser dass die Fläche der zweiten Gemeinde um einen km2 | aufweisen, ausser dass die Fläche der zweiten Gemeinde um einen km2 |
grösser ist, wird die Formel ergeben, dass die zweite Gemeinde über | grösser ist, wird die Formel ergeben, dass die zweite Gemeinde über |
0,001392 Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner mehr als die erste | 0,001392 Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner mehr als die erste |
Gemeinde verfügen wird. | Gemeinde verfügen wird. |
Die Koeffizienten dürfen nicht miteinander verglichen werden, um die | Die Koeffizienten dürfen nicht miteinander verglichen werden, um die |
Bedeutung des Beitrags verschiedener Variablen zur KUL-Norm einander | Bedeutung des Beitrags verschiedener Variablen zur KUL-Norm einander |
gegenüberzustellen, da nicht alle Variablen in derselben Masseinheit | gegenüberzustellen, da nicht alle Variablen in derselben Masseinheit |
ausgedrückt sind (Prozentsätze, Flächenmasse, Zahlen, ...). | ausgedrückt sind (Prozentsätze, Flächenmasse, Zahlen, ...). |
Bei der Interpretation der Regressionsanalyse muss man sich dessen | Bei der Interpretation der Regressionsanalyse muss man sich dessen |
bewusst sein, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der berechneten | bewusst sein, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der berechneten |
Polizeikapazität und den erklärenden Variablen besteht. Ein Anstieg | Polizeikapazität und den erklärenden Variablen besteht. Ein Anstieg |
der Erwerbsbevölkerung im Horeca-Sektor kann zum Beispiel keine | der Erwerbsbevölkerung im Horeca-Sektor kann zum Beispiel keine |
direkte Ursache für einen Anstieg der Polizeikapazität sein. Dieser | direkte Ursache für einen Anstieg der Polizeikapazität sein. Dieser |
Anstieg zeigt aber, dass die Zone eine Zentrumsfunktion hat, was zu | Anstieg zeigt aber, dass die Zone eine Zentrumsfunktion hat, was zu |
höherer Arbeitslast führt. | höherer Arbeitslast führt. |
Die auf der Grundlage der KUL-Norm berechnete Polizeikapazität ist | Die auf der Grundlage der KUL-Norm berechnete Polizeikapazität ist |
eine Neuverteilung der 1998 und 1999 bestehenden lokalen | eine Neuverteilung der 1998 und 1999 bestehenden lokalen |
Polizeikapazitäten. Darum ergibt diese Berechnung eine | Polizeikapazitäten. Darum ergibt diese Berechnung eine |
durchschnittliche Kapazität pro Zone und kann nicht als | durchschnittliche Kapazität pro Zone und kann nicht als |
Mindestkapazität betrachtet werden, die die Zone im Rahmen ihrer neuen | Mindestkapazität betrachtet werden, die die Zone im Rahmen ihrer neuen |
Zuständigkeiten benötigt. Deshalb dient diese Kapazität nur als | Zuständigkeiten benötigt. Deshalb dient diese Kapazität nur als |
Schlüssel für die Verteilung der auf lokaler Ebene bestehenden Anzahl | Schlüssel für die Verteilung der auf lokaler Ebene bestehenden Anzahl |
Polizeibeamter auf die Polizeizonen, erstens als Ausgangspunkt der | Polizeibeamter auf die Polizeizonen, erstens als Ausgangspunkt der |
Verteilung der Haushaltsmittel und zweitens, in Ermangelung eines | Verteilung der Haushaltsmittel und zweitens, in Ermangelung eines |
diesbezüglichen Konsenses, als Teil des finanziellen | diesbezüglichen Konsenses, als Teil des finanziellen |
Verteilerschlüssels, mit dem die Gemeindedotation an die Polizeizone | Verteilerschlüssels, mit dem die Gemeindedotation an die Polizeizone |
in Mehrgemeindezonen bestimmt wird. | in Mehrgemeindezonen bestimmt wird. |
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung |
der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der | der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der |
kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone | kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone |
beigefügt zu werden | beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Anlage II zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 | Anlage II zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 |
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld | Pour la consultation du tableau, voir image |
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung | Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung |
der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der | der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der |
kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone | kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone |
beigefügt zu werden | beigefügt zu werden |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 17 september 2005. | Vu pour être annexé à Notre arrêté du 17 septembre 2005. |
ALBERT | ALBERT |
Van Koningswege : | Par le Roi : |
De Minister van Binnenlandse Zaken, | Le Ministre de l'Intérieur, |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |