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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 17/09/2005
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone Arrêté royal établissant la traduction officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de répartition des dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
17 SEPTEMBER 2005. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de 17 SEPTEMBRE 2005. - Arrêté royal établissant la traduction officielle
officiële Duitse vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005 fixant les
houdende de nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de règles particulières de calcul et de répartition des dotations
gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone communales au sein d'une zone de police pluricommunale
ALBERT II, Koning der Belgen, ALBERT II, Roi des Belges,
Aan allen die nu zijn en hierna wezen zullen, Onze Groet. A tous, présents et à venir, Salut.
Gelet op de wet van 31 december 1983 tot hervorming der instellingen Vu la loi du 31 décembre 1983 de réformes institutionnelles pour la
voor de Duitstalige Gemeenschap, inzonderheid op artikel 76, § 1, 1°, Communauté germanophone, notamment l'article 76, § 1er, 1°, et § 3,
en § 3, vervangen bij de wet van 18 juli 1990; remplacé par la loi du 18 juillet 1990;
Gelet op het ontwerp van officiële Duitse vertaling van het koninklijk Vu le projet de traduction officielle en langue allemande de l'arrêté
besluit van 7 april 2005 houdende de nadere regels inzake de royal du 7 avril 2005 fixant les règles particulières de calcul et de
berekening en de verdeling van de gemeentelijke dotaties in de schoot répartition des dotations communales au sein d'une zone de police
van een meergemeentenpolitiezone, opgemaakt door de Centrale dienst pluricommunale, établi par le Service central de traduction allemande
voor Duitse vertaling bij het Adjunct-arrondissementscommissariaat in Malmedy; auprès du Commissariat d'arrondissement adjoint à Malmedy;
Op de voordracht van Onze Minister van Binnenlandse Zaken, Sur la proposition de Notre Ministre de l'Intérieur,
Hebben Wij besloten en besluiten Wij : Nous avons arrêté et arrêtons :

Artikel 1.De bij dit besluit gevoegde tekst is de officiële Duitse

Article 1er.Le texte annexé au présent arrêté constitue la traduction

vertaling van het koninklijk besluit van 7 april 2005 houdende de officielle en langue allemande de l'arrêté royal du 7 avril 2005
nadere regels inzake de berekening en de verdeling van de fixant les règles particulières de calcul et de répartition des
gemeentelijke dotaties in de schoot van een meergemeentenpolitiezone. dotations communales au sein d'une zone de police pluricommunale.

Art. 2.Onze Minister van Binnenlandse Zaken is belast met de

Art. 2.Notre Ministre de l'Intérieur est chargé de l'exécution du

uitvoering van dit besluit. présent arrêté.
Gegeven te Brussel, 17 september 2005. Donné à Bruxelles, le 17 septembre 2005.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
Bijlage Annexe
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen 7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen
Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen
innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe, mit dem Entwurf eines Königlichen Erlasses, den ich die Ehre habe,
Eurer Majestät vorzulegen, wird die Ausführung von Artikel 40 Absatz 6 Eurer Majestät vorzulegen, wird die Ausführung von Artikel 40 Absatz 6
des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf zwei
Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bezweckt, wobei die Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes bezweckt, wobei die
besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der Dotationen besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der Dotationen
und die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden, festgelegt werden. und die Art und Weise, wie sie ausgezahlt werden, festgelegt werden.
Dem Königlichen Erlass sind zwei Anlagen beigefügt. Die erste Anlage Dem Königlichen Erlass sind zwei Anlagen beigefügt. Die erste Anlage
umfasst eine Beschreibung der « KUL-Norm ». Die zweite Anlage enthält umfasst eine Beschreibung der « KUL-Norm ». Die zweite Anlage enthält
pro Gemeinde die KUL-Norm und den Prozentsatz, der anzuwenden ist, pro Gemeinde die KUL-Norm und den Prozentsatz, der anzuwenden ist,
falls innerhalb der Mehrgemeindepolizeizone kein Konsens über eine falls innerhalb der Mehrgemeindepolizeizone kein Konsens über eine
Verteilung der kommunalen Dotation zustande kommt. Verteilung der kommunalen Dotation zustande kommt.
Zudem wird im neuen Königlichen Erlass die KUL-Norm unverändert als Zudem wird im neuen Königlichen Erlass die KUL-Norm unverändert als
einer der finanziellen Verteilerschlüssel gehandhabt. Bei der einer der finanziellen Verteilerschlüssel gehandhabt. Bei der
Definition der KUL-Norm ist den Entscheiden des Staatsrates Nr. Definition der KUL-Norm ist den Entscheiden des Staatsrates Nr.
113.088 vom 29. November 2002, Nr 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr 113.088 vom 29. November 2002, Nr 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr
135.394 vom 24. September 2004 Rechnung getragen worden. 135.394 vom 24. September 2004 Rechnung getragen worden.
Der Text zur Beschreibung der KUL-Norm ist im Vergleich zur vorigen Der Text zur Beschreibung der KUL-Norm ist im Vergleich zur vorigen
Fassung neu strukturiert und in bestimmten Punkten ergänzt worden. Die Fassung neu strukturiert und in bestimmten Punkten ergänzt worden. Die
Dokumentationsquellen zur Festlegung der Variablen, die die Dokumentationsquellen zur Festlegung der Variablen, die die
Polizeikapazität bestimmen, und die Bezugsjahre der berücksichtigten Polizeikapazität bestimmen, und die Bezugsjahre der berücksichtigten
Kriterien werden vermerkt. Die angewandte wissenschaftliche Methode Kriterien werden vermerkt. Die angewandte wissenschaftliche Methode
wird genau beschrieben. wird genau beschrieben.
Diese wissenschaftliche Methode wird die multiple Regressionsanalyse Diese wissenschaftliche Methode wird die multiple Regressionsanalyse
genannt. Die multiple Regressionsanalyse ist die geeignete genannt. Die multiple Regressionsanalyse ist die geeignete
statistische Methode, um die Werte einer Variablen auf der Grundlage statistische Methode, um die Werte einer Variablen auf der Grundlage
mehrerer unabhängiger Variablen vorherzusagen. In diesem Fall wird die mehrerer unabhängiger Variablen vorherzusagen. In diesem Fall wird die
bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der bestehende lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der
Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde Grundlage einer Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde
eingeschätzt. eingeschätzt.
Somit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden lokalen Somit wird davon ausgegangen, dass die bestehenden lokalen
Polizeikapazitäten einerseits durch eine Reihe objektiv messbarer Polizeikapazitäten einerseits durch eine Reihe objektiv messbarer
Indikatoren und andererseits durch Abweichungen bestimmt werden, die Indikatoren und andererseits durch Abweichungen bestimmt werden, die
sich aus Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in sich aus Zufällen oder nicht begründeter Über- oder Unterbesetzung in
der betroffenen Gemeinde ergeben. Die vorhergesagten Regressionswerte der betroffenen Gemeinde ergeben. Die vorhergesagten Regressionswerte
werden durch die Werte bestimmt, die jede Gemeinde aufgrund objektiver werden durch die Werte bestimmt, die jede Gemeinde aufgrund objektiver
Indikatoren erhält. Die Differenz zwischen den vorhergesagten Werten Indikatoren erhält. Die Differenz zwischen den vorhergesagten Werten
und der bestehenden lokalen Polizeikapazität entspricht den lokalen und der bestehenden lokalen Polizeikapazität entspricht den lokalen
Abweichungen. Abweichungen.
Dadurch, dass die vorhergesagten Werte als Norm dienen, werden alle Dadurch, dass die vorhergesagten Werte als Norm dienen, werden alle
Gemeinden auf einer gleichen, objektiv messbaren Grundlage behandelt. Gemeinden auf einer gleichen, objektiv messbaren Grundlage behandelt.
Erst wenn Indikatoren, die für die einen Gemeinden relevant sind und Erst wenn Indikatoren, die für die einen Gemeinden relevant sind und
für die anderen nicht, weggelassen würden, könnte von ungleicher für die anderen nicht, weggelassen würden, könnte von ungleicher
Behandlung die Rede sein. Diese Situation wird vermieden, indem eine Behandlung die Rede sein. Diese Situation wird vermieden, indem eine
sehr grosse Anzahl möglicher Indikatoren (75 Variablen) berücksichtigt sehr grosse Anzahl möglicher Indikatoren (75 Variablen) berücksichtigt
wird und indem die Lösung mit den kleinstmöglichen Abweichungen wird und indem die Lösung mit den kleinstmöglichen Abweichungen
gewählt wird (18,97% der Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen gewählt wird (18,97% der Unterschiede zwischen den Gemeinden in Sachen
bestehender Polizeikapazität). Einzige Ausnahme hierzu ist die bestehender Polizeikapazität). Einzige Ausnahme hierzu ist die
Sonderbehandlung von Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent und Charleroi, Sonderbehandlung von Brüssel, Antwerpen, Lüttich, Gent und Charleroi,
die aufgrund ihres Grossstadtcharakters weiterhin relativ grosse die aufgrund ihres Grossstadtcharakters weiterhin relativ grosse
Abweichungen aufweisen. Das bedeutet also, dass keine messbaren Abweichungen aufweisen. Das bedeutet also, dass keine messbaren
Indikatoren verfügbar sind, um die genaue Auswirkung dieses Indikatoren verfügbar sind, um die genaue Auswirkung dieses
Grossstadtcharakters auf die Polizeikapazität zu messen. Für diese Grossstadtcharakters auf die Polizeikapazität zu messen. Für diese
fünf Städte dient de facto die bestehende Polizeikapazität als Norm. fünf Städte dient de facto die bestehende Polizeikapazität als Norm.
Selbstverständlich müssen die lokalen Verwaltungen vor allen Dingen Selbstverständlich müssen die lokalen Verwaltungen vor allen Dingen
einen Konsens in Bezug auf die kommunale Dotation anstreben, um einen einen Konsens in Bezug auf die kommunale Dotation anstreben, um einen
Schlüssel zu finden, nach dem diese Dotation unter die Gemeinden einer Schlüssel zu finden, nach dem diese Dotation unter die Gemeinden einer
Mehrgemeindepolizeizone verteilt werden sollen. Erst wenn kein Konsens Mehrgemeindepolizeizone verteilt werden sollen. Erst wenn kein Konsens
erreicht werden kann, sind die Bestimmungen dieses Königlichen erreicht werden kann, sind die Bestimmungen dieses Königlichen
Erlasses anzuwenden. Nichts hindert die Gemeinden jedoch daran, sich Erlasses anzuwenden. Nichts hindert die Gemeinden jedoch daran, sich
auf einen Verteilerschlüssel zu einigen, der mit demjenigen auf einen Verteilerschlüssel zu einigen, der mit demjenigen
übereinstimmt, der in diesem Königlichen Erlass festgelegt ist. übereinstimmt, der in diesem Königlichen Erlass festgelegt ist.
Schliesslich werden in Anlage II die Prozentsätze in Bezug auf die Schliesslich werden in Anlage II die Prozentsätze in Bezug auf die
Verteilerschlüssel mehr im Detail, d.h. mit bis zu vier Stellen hinter Verteilerschlüssel mehr im Detail, d.h. mit bis zu vier Stellen hinter
dem Komma, wiedergegeben. Das ist die Folge der Feststellung, dass dem Komma, wiedergegeben. Das ist die Folge der Feststellung, dass
beim Abrunden auf zwei Ziffern hinter dem Komma, wie in der vorigen beim Abrunden auf zwei Ziffern hinter dem Komma, wie in der vorigen
Fassung, die Summe der Prozentsätze für einige Polizeizonen 99,99% Fassung, die Summe der Prozentsätze für einige Polizeizonen 99,99%
oder 100,1% betrug, was manchmal zu praktischen Problemen führte. In oder 100,1% betrug, was manchmal zu praktischen Problemen führte. In
der heutigen Anlage beträgt die Summe der Prozentsätze pro Zone 100%. der heutigen Anlage beträgt die Summe der Prozentsätze pro Zone 100%.
Durch Verlagerung der Abrundung von der zweiten auf die vierte Ziffer Durch Verlagerung der Abrundung von der zweiten auf die vierte Ziffer
hinter dem Komma werden im Vergleich zur vorigen Fassung eventuelle hinter dem Komma werden im Vergleich zur vorigen Fassung eventuelle
Abrundungsunterschiede auf einen minimalen Betrag reduziert. Abrundungsunterschiede auf einen minimalen Betrag reduziert.
Ich habe die Ehre, Ich habe die Ehre,
Sire, Sire,
der ehrerbietige und getreue Diener der ehrerbietige und getreue Diener
Eurer Majestät Eurer Majestät
zu sein. zu sein.
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen 7. APRIL 2005 - Königlicher Erlass zur Festlegung der besonderen
Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der kommunalen Dotationen
innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf Aufgrund des Gesetzes vom 7. Dezember 1998 zur Organisation eines auf
zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere zwei Ebenen strukturierten integrierten Polizeidienstes, insbesondere
des Artikels 40 Absatz 6; des Artikels 40 Absatz 6;
Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November Aufgrund der Entscheide des Staatsrates Nr. 113.088 vom 29. November
2002, Nr. 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr. 135.394 vom 24. September 2002, Nr. 121.365 vom 4. Juli 2003 und Nr. 135.394 vom 24. September
2004; 2004;
Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12. Aufgrund der Stellungnahme des Generalinspektors der Finanzen vom 12.
November 2003; November 2003;
Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 20. November Aufgrund der Stellungnahme des Bürgermeisterbeirats vom 20. November
2003; 2003;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 38.073/2 vom 16. Februar Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates Nr. 38.073/2 vom 16. Februar
2005; 2005;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und aufgrund der
Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme Unserer Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Königlichen Erlasses Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Königlichen Erlasses
versteht man unter « KUL-Norm »: die in Anlage II zum vorliegenden versteht man unter « KUL-Norm »: die in Anlage II zum vorliegenden
Erlass neben dem Namen der Gemeinde vermerkte Zahl, die dem Ergebnis Erlass neben dem Namen der Gemeinde vermerkte Zahl, die dem Ergebnis
der Neuverteilung aller lokalen Polizeieinsatzkräfte auf die Gemeinden der Neuverteilung aller lokalen Polizeieinsatzkräfte auf die Gemeinden
nach der in Anlage I zum vorliegenden Erlass beschriebenen nach der in Anlage I zum vorliegenden Erlass beschriebenen
Berechnungsmethode entspricht. Berechnungsmethode entspricht.
Art. 2 - Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 wird der Art. 2 - Vorbehaltlich der Anwendung von Artikel 4 wird der
Prozentsatz des Anteils jeder Gemeinde an der globalen kommunalen Prozentsatz des Anteils jeder Gemeinde an der globalen kommunalen
Dotation im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den verschiedenen Dotation im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den verschiedenen
Gemeinderäten bestimmt. Gemeinderäten bestimmt.
Art. 3 - Wenn die Gemeinden einer Mehrgemeindezone keine Einigung Art. 3 - Wenn die Gemeinden einer Mehrgemeindezone keine Einigung
erzielen, wird der Prozentsatz vorbehaltlich der Anwendung von Artikel erzielen, wird der Prozentsatz vorbehaltlich der Anwendung von Artikel
4 anhand folgender Faktoren festgelegt: 4 anhand folgender Faktoren festgelegt:
1. KUL-Norm, 1. KUL-Norm,
2. durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen 1999 pro Einwohner 2. durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen 1999 pro Einwohner
der Gemeinde, der Gemeinde,
3. durchschnittliches Katastereinkommen 1999 innerhalb der Gemeinde. 3. durchschnittliches Katastereinkommen 1999 innerhalb der Gemeinde.
Diese Faktoren werden wie folgt gewichtet: 6, 2, 2. Diese Faktoren werden wie folgt gewichtet: 6, 2, 2.
Der in Absatz 1 erwähnte Prozentsatz wird gemäss Anlage II zum Der in Absatz 1 erwähnte Prozentsatz wird gemäss Anlage II zum
vorliegenden Erlass für die Jahre 2002 bis einschliesslich 2005 vorliegenden Erlass für die Jahre 2002 bis einschliesslich 2005
festgelegt. festgelegt.
Art. 4 - Mit Ausnahme der Haushaltsmittelbeträge für Zivilpersonal, Art. 4 - Mit Ausnahme der Haushaltsmittelbeträge für Zivilpersonal,
das nicht der Polizeizone zugewiesen ist, wird die Subvention, die das nicht der Polizeizone zugewiesen ist, wird die Subvention, die
eine Gemeinde im Jahr 2001 erhalten hat, aufgrund des Teils Polizei eine Gemeinde im Jahr 2001 erhalten hat, aufgrund des Teils Polizei
der Sicherheitsvereinbarung von der Dotation der Gemeinde an die der Sicherheitsvereinbarung von der Dotation der Gemeinde an die
Polizeizone abgezogen, vorbehaltlich anders lautender einstimmiger Polizeizone abgezogen, vorbehaltlich anders lautender einstimmiger
Entscheidung der Gemeinderäte der Polizeizone. Entscheidung der Gemeinderäte der Polizeizone.
Der Betrag des in Absatz 1 erwähnten Abzugs geht gemäss Artikel 2 oder Der Betrag des in Absatz 1 erwähnten Abzugs geht gemäss Artikel 2 oder
3 zu Lasten der anderen Gemeinden der Zone. 3 zu Lasten der anderen Gemeinden der Zone.
Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 4. Dezember 2001 wirksam. Art. 5 - Vorliegender Erlass wird mit 4. Dezember 2001 wirksam.
Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des Art. 6 - Unser Minister des Innern ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2005 Gegeben zu Brüssel, den 7. April 2005
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage I zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der Anlage I zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung der
besonderen Regeln für die Berechnung besonderen Regeln für die Berechnung
und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer und die Verteilung der kommunalen Dotationen innerhalb einer
Mehrgemeindepolizeizone Mehrgemeindepolizeizone
KUL-Norm: Definition KUL-Norm: Definition
Die KUL-Norm bestimmt die lokale Polizeikapazität für jede Gemeinde Die KUL-Norm bestimmt die lokale Polizeikapazität für jede Gemeinde
des Königreichs. Diese Kapazität wird ermittelt durch Anwendung einer des Königreichs. Diese Kapazität wird ermittelt durch Anwendung einer
wissenschaftlichen Technik aus der beschreibenden Statistik, nämlich wissenschaftlichen Technik aus der beschreibenden Statistik, nämlich
der multiplen linearen Regressionsanalyse mit Interzept. Der der multiplen linearen Regressionsanalyse mit Interzept. Der
Ausgangspunkt der Regressionsanalyse besteht darin, die bestehende Ausgangspunkt der Regressionsanalyse besteht darin, die bestehende
lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer lokale Polizeikapazität so gut wie möglich auf der Grundlage einer
Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde vorherzusagen. Anzahl relevanter Indikatoren der betroffenen Gemeinde vorherzusagen.
Diese Vorhersage erfolgt in Form eines linearen Vergleichs, wobei der Diese Vorhersage erfolgt in Form eines linearen Vergleichs, wobei der
vorhergesagte Wert das Ergebnis der Summe der mit einem Koeffizienten vorhergesagte Wert das Ergebnis der Summe der mit einem Koeffizienten
gewichteten Indikatoren und einer Konstante (dem Interzept) ist. gewichteten Indikatoren und einer Konstante (dem Interzept) ist.
Dieser Vergleich erfolgt in Form folgender Gleichung: y = aX1 + bX2 + Dieser Vergleich erfolgt in Form folgender Gleichung: y = aX1 + bX2 +
cX3 + ... zXn + C. cX3 + ... zXn + C.
Die Koeffizienten werden so berechnet, dass die Quadratsumme der Die Koeffizienten werden so berechnet, dass die Quadratsumme der
Abweichungen zwischen berechneter und bestehender Kapazität auf ein Abweichungen zwischen berechneter und bestehender Kapazität auf ein
Minimum reduziert ist. Minimum reduziert ist.
Es wird davon ausgegangen, dass die erhaltenen vorhergesagten Werte Es wird davon ausgegangen, dass die erhaltenen vorhergesagten Werte
die Polizeibedürfnisse am besten wiedergeben. Die Abweichungen die Polizeibedürfnisse am besten wiedergeben. Die Abweichungen
zwischen der vorhergesagten Kapazität und der bestehenden Kapazität zwischen der vorhergesagten Kapazität und der bestehenden Kapazität
werden als Folge von Zufällen oder nicht begründeter Über- oder werden als Folge von Zufällen oder nicht begründeter Über- oder
Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde angesehen. Das Ergebnis der Unterbesetzung in der betroffenen Gemeinde angesehen. Das Ergebnis der
multiplen linearen Regression mit Interzept ist somit eine Formel, die multiplen linearen Regression mit Interzept ist somit eine Formel, die
der bestehenden lokalen Polizeikapazität am nächsten kommt, und zwar der bestehenden lokalen Polizeikapazität am nächsten kommt, und zwar
auf der Grundlage objektiver messbarer Indikatoren. auf der Grundlage objektiver messbarer Indikatoren.
Für die bestehende lokale Polizeikapazität sind folgende Daten benutzt Für die bestehende lokale Polizeikapazität sind folgende Daten benutzt
worden: für die Gemeindepolizei die Zahlen der morphologischen worden: für die Gemeindepolizei die Zahlen der morphologischen
Datensammlung am Stichtag 31. Dezember 1999, einschliesslich bezüglich Datensammlung am Stichtag 31. Dezember 1999, einschliesslich bezüglich
der Polizeihilfsbediensteten; für die Gendarmerie die Situation am 23. der Polizeihilfsbediensteten; für die Gendarmerie die Situation am 23.
Mai 1998 auf Ebene der lokalen Brigaden. Dort, wo die lokalen Brigaden Mai 1998 auf Ebene der lokalen Brigaden. Dort, wo die lokalen Brigaden
nicht mit Gemeinden übereinstimmten, sind die Personalbestände der nicht mit Gemeinden übereinstimmten, sind die Personalbestände der
Gendarmerie fiktiv auf die Gemeinden verteilt worden. Gendarmerie fiktiv auf die Gemeinden verteilt worden.
Es handelt sich hier um 19.783 beziehungsweise 7.539 Personen. Diese Es handelt sich hier um 19.783 beziehungsweise 7.539 Personen. Diese
lokale Polizeikapazität ist für jede Gemeinde in Personalbestände pro lokale Polizeikapazität ist für jede Gemeinde in Personalbestände pro
tausend Einwohner umgewandelt worden. tausend Einwohner umgewandelt worden.
Für die erklärenden Variablen sind alle verfügbaren Variablen Für die erklärenden Variablen sind alle verfügbaren Variablen
zusammengetragen worden, von denen man annimmt, dass sie Indikatoren zusammengetragen worden, von denen man annimmt, dass sie Indikatoren
für eine Anzahl Elemente in direkter oder indirekter Verbindung mit für eine Anzahl Elemente in direkter oder indirekter Verbindung mit
der polizeilichen Arbeitslast sind. Es handelt sich um 75 Indikatoren der polizeilichen Arbeitslast sind. Es handelt sich um 75 Indikatoren
in Bezug auf die Grösse der Gemeinde (Fläche und Bevölkerung), den in Bezug auf die Grösse der Gemeinde (Fläche und Bevölkerung), den
Grad der Verstädterung, den Tourismus, die Einkommen, der Grad der Verstädterung, den Tourismus, die Einkommen, der
Beschäftigungsstand, die Arbeitslosigkeit, die Schulbevölkerung, die Beschäftigungsstand, die Arbeitslosigkeit, die Schulbevölkerung, die
Schulbesuchsquote, die Alterspyramide und Struktur der Haushalte, die Schulbesuchsquote, die Alterspyramide und Struktur der Haushalte, die
Staatsangehörigkeit, die Migration, die Wohnungsmerkmale, das Staatsangehörigkeit, die Migration, die Wohnungsmerkmale, das
Katastereinkommen, die Kriminalität, die Unfälle, die Fussballspiele Katastereinkommen, die Kriminalität, die Unfälle, die Fussballspiele
und die Gefängnispopulation. und die Gefängnispopulation.
Die Regressionsanalyse erlaubt es nun, die Variablen zu finden, die, Die Regressionsanalyse erlaubt es nun, die Variablen zu finden, die,
einzeln oder in Verbindung mit anderen Variablen betrachtet, die einzeln oder in Verbindung mit anderen Variablen betrachtet, die
bestehende lokale Polizeikapazität möglichst genau wiedergeben. Es bestehende lokale Polizeikapazität möglichst genau wiedergeben. Es
wird nach den Variablen gesucht, die einen hohen Vorhersagewert in wird nach den Variablen gesucht, die einen hohen Vorhersagewert in
Bezug auf die Polizeikapazität aufweisen. Es geht also nicht darum, Bezug auf die Polizeikapazität aufweisen. Es geht also nicht darum,
möglichst viele Variablen festzuhalten, sondern darum, die wichtigsten möglichst viele Variablen festzuhalten, sondern darum, die wichtigsten
aufzuspüren. aufzuspüren.
Diese Suche nach den optimalen erklärenden Variablen erfolgt Diese Suche nach den optimalen erklärenden Variablen erfolgt
schrittweise. Zunächst sucht das Computerprogramm die erklärende schrittweise. Zunächst sucht das Computerprogramm die erklärende
Variable, die am meisten mit der bestehenden Polizeikapazität Variable, die am meisten mit der bestehenden Polizeikapazität
zusammenhängt. Dann wird nach der erklärenden Variablen gesucht, die zusammenhängt. Dann wird nach der erklärenden Variablen gesucht, die
zusammen mit der ersten der bestehende Polizeikapazität am nächsten zusammen mit der ersten der bestehende Polizeikapazität am nächsten
kommt. Auf diese Weise werden mehrere Variablen Schritt für Schritt kommt. Auf diese Weise werden mehrere Variablen Schritt für Schritt
hinzugefügt oder auch weglassen. Es kann nämlich vorkommen, dass hinzugefügt oder auch weglassen. Es kann nämlich vorkommen, dass
bestimmte Variablen, die zu Beginn ausgewählt wurden, im Laufe der bestimmte Variablen, die zu Beginn ausgewählt wurden, im Laufe der
nächsten Schritte des Vorgangs zur Erreichung der bestehenden nächsten Schritte des Vorgangs zur Erreichung der bestehenden
Polizeikapazität ihre Bedeutung gänzlich verlieren. Dies kann Polizeikapazität ihre Bedeutung gänzlich verlieren. Dies kann
geschehen, wenn andere Variablen untereinander einen besseren geschehen, wenn andere Variablen untereinander einen besseren
Zusammenhang mit der Polizeikapazität aufweisen. Das Hinzufügen oder Zusammenhang mit der Polizeikapazität aufweisen. Das Hinzufügen oder
Weglassen von Variablen endet in dem Augenblick, wo die verbleibenden Weglassen von Variablen endet in dem Augenblick, wo die verbleibenden
Variablen nicht in signifikanter Weise zur Prognose oder Erklärung der Variablen nicht in signifikanter Weise zur Prognose oder Erklärung der
bestehenden Polizeikapazität beitragen können. bestehenden Polizeikapazität beitragen können.
Nach Aussonderung der Variablen, die mangels genauer, aktueller und Nach Aussonderung der Variablen, die mangels genauer, aktueller und
vollständiger Angaben nicht für die wissenschaftliche Berechnung vollständiger Angaben nicht für die wissenschaftliche Berechnung
benutzt werden konnten, sind auf diese Weise 14 erklärende Variablen benutzt werden konnten, sind auf diese Weise 14 erklärende Variablen
ausgewählt worden. Daran sind Dummy-Variablen hinzugefügt worden, um ausgewählt worden. Daran sind Dummy-Variablen hinzugefügt worden, um
die Polizeikapazität der 5 Grossstädte wiederzugeben. Ohne diese die Polizeikapazität der 5 Grossstädte wiederzugeben. Ohne diese
Variablen konnte die bestehende Polizeikapazität dieser Städte durch Variablen konnte die bestehende Polizeikapazität dieser Städte durch
keinen Regressionsvergleich ausreichend vorhergesagt werden. Eine keinen Regressionsvergleich ausreichend vorhergesagt werden. Eine
Dummy-Variable ist eine Variable mit dem Wert 1 für die betroffene Dummy-Variable ist eine Variable mit dem Wert 1 für die betroffene
Stadt und dem Wert 0 für alle anderen Gemeinden. Folglich wird der Stadt und dem Wert 0 für alle anderen Gemeinden. Folglich wird der
Koeffizient dieser Dummy-Variable durch die Regressionsanalyse so Koeffizient dieser Dummy-Variable durch die Regressionsanalyse so
festgelegt, dass der Regressionsvergleich die bestehende festgelegt, dass der Regressionsvergleich die bestehende
Polizeikapazität der betroffenen Stadt genau wiedergibt. Diese Polizeikapazität der betroffenen Stadt genau wiedergibt. Diese
Dummy-Variable hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der Dummy-Variable hat jedoch keinen Einfluss auf die Berechnung der
Kapazität der anderen Gemeinden. Kapazität der anderen Gemeinden.
Folgende Variablen sind beibehalten worden: Folgende Variablen sind beibehalten worden:
* Ausrüstungsgrad (1) / 1.000 Einwohner * Ausrüstungsgrad (1) / 1.000 Einwohner
* Gesamtbevölkerung der Gemeinde * Gesamtbevölkerung der Gemeinde
* Gesamtfläche der Gemeinde in km2 * Gesamtfläche der Gemeinde in km2
* Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 Einwohner
* Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter * Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl entschädigter
Vollarbeitsloser und Arbeitssuchender / 1.000 Einwohner Vollarbeitsloser und Arbeitssuchender / 1.000 Einwohner
* Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner
* Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner * Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner
* Anzahl begangener Straftaten / 1.000 Einwohner (Es handelt sich nur * Anzahl begangener Straftaten / 1.000 Einwohner (Es handelt sich nur
um Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten um Wohnungseinbrüche, Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten
(ausserhalb der Familie).) (ausserhalb der Familie).)
* Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen / * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl Einwanderungen /
1.000 Einwohner 1.000 Einwohner
* Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner * Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner
* Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder
Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner
* Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche * Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche
* Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtzahl Wohnungen * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtzahl Wohnungen
* durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen pro Einwohner
* Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen * Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für alle anderen
Gemeinden) Gemeinden)
* Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle * Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 für alle
anderen Gemeinden) anderen Gemeinden)
* Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen * Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für alle anderen
Gemeinden) Gemeinden)
* Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen * Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle anderen
Gemeinden) Gemeinden)
* Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle * Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 für alle
anderen Gemeinden) anderen Gemeinden)
(1) Der Ausrüstungsgrad ist ein Indikator, mit dem die « Verstädterung (1) Der Ausrüstungsgrad ist ein Indikator, mit dem die « Verstädterung
» und « Zentralität » einer Gemeinde auf der Grundlage ihrer » und « Zentralität » einer Gemeinde auf der Grundlage ihrer
Ausrüstung für 8 Funktionen ausgedrückt werden, nämlich: medizinische Ausrüstung für 8 Funktionen ausgedrückt werden, nämlich: medizinische
Pflege, Leistungen für die Allgemeinheit und Sozialleistungen; Sport, Pflege, Leistungen für die Allgemeinheit und Sozialleistungen; Sport,
Freizeit und Horeca; Verkehr; Schalterdienstleistungen; öffentliche Freizeit und Horeca; Verkehr; Schalterdienstleistungen; öffentliche
Funktionen; Kultur; Unterrichtswesen; Einzelhandel. Dieser Indikator Funktionen; Kultur; Unterrichtswesen; Einzelhandel. Dieser Indikator
ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse von 35 Variablen, ist das Ergebnis einer wissenschaftlichen Analyse von 35 Variablen,
siehe E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en siehe E. Van Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en
Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Belgique » / « Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België »,
Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, Bulletin du Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet,
1998/3, SS. 45-76. 1998/3, SS. 45-76.
Quellen der Werte der Variablen Quellen der Werte der Variablen
* Ausrüstungsgrad: wissenschaftliche Analyse von Prof. Dr. E. Van * Ausrüstungsgrad: wissenschaftliche Analyse von Prof. Dr. E. Van
Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / « Hecke, « Actualisation de la hiérarchie urbaine en Belgique » / «
Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du Actualisering van de stedelijke hiërarchie in België », Bulletin du
Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS. Crédit communal / Tijdschrift van het Gemeentekrediet, 1998/3, SS.
45-76 (Ausrüstungsgrad für 8 Funktionen / Bevölkerung am 1. Januar 45-76 (Ausrüstungsgrad für 8 Funktionen / Bevölkerung am 1. Januar
1999 x 1.000) 1999 x 1.000)
* Gesamtbevölkerung der Gemeinde: Landesamt für Statistiken (LAS) am * Gesamtbevölkerung der Gemeinde: Landesamt für Statistiken (LAS) am
1. Januar 1999 1. Januar 1999
* Gesamtfläche der Gemeinde in km2: LAS am 1. Januar 1999 * Gesamtfläche der Gemeinde in km2: LAS am 1. Januar 1999
* Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre: LAS am 1. Januar 1999 * Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre: LAS am 1. Januar 1999
* Anzahl Empfänger des Existenzminimums: Ministerium der Sozialen * Anzahl Empfänger des Existenzminimums: Ministerium der Sozialen
Angelegenheiten, Durchschnitt der Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Angelegenheiten, Durchschnitt der Jahre 1997, 1998 und 1999 (in
Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Januar 1999) Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Januar 1999)
* Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser: Landesamt für * Anzahl entschädigter Vollarbeitsloser: Landesamt für
Arbeitsbeschaffung, Gesamtzahl der entschädigten Vollarbeitslosen für Arbeitsbeschaffung, Gesamtzahl der entschädigten Vollarbeitslosen für
die Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. die Jahre 1997, 1998 und 1999 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1.
Januar 1999) Januar 1999)
* Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor: Landesamt für Soziale * Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor: Landesamt für Soziale
Sicherheit am 30. Juni 1998 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1. Sicherheit am 30. Juni 1998 (in Promille der Gesamtbevölkerung am 1.
Januar 1999) Januar 1999)
* Anzahl Übernachtungen: LAS am 1. Januar 1999 (Anzahl Übernachtungen * Anzahl Übernachtungen: LAS am 1. Januar 1999 (Anzahl Übernachtungen
im Jahr 1998 pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) im Jahr 1998 pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999)
* Anzahl begangener Straftaten: Allgemeiner * Anzahl begangener Straftaten: Allgemeiner
Polizeiunterstützungsdienst für die Jahre 1997, 1998 und 1999 Polizeiunterstützungsdienst für die Jahre 1997, 1998 und 1999
(Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Gewalttaten ausserhalb der (Wohnungseinbrüche, Autodiebstähle, Gewalttaten ausserhalb der
Familie, pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999) Familie, pro tausend Einwohner am 1. Januar 1999)
* Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde und Anzahl Einwanderungen: * Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde und Anzahl Einwanderungen:
LAS, Durchschnitt der Jahre 1996, 1997 und 1998 (pro tausend Einwohner LAS, Durchschnitt der Jahre 1996, 1997 und 1998 (pro tausend Einwohner
am 1. Januar 1999) am 1. Januar 1999)
* Gefängniskapazität: SIDIS (Informatisiertes System für die * Gefängniskapazität: SIDIS (Informatisiertes System für die
Verwaltung der Daten über Inhaftierte) am 1. Mai 2000 (pro tausend Verwaltung der Daten über Inhaftierte) am 1. Mai 2000 (pro tausend
Einwohner am 1. Januar 1999) Einwohner am 1. Januar 1999)
* Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder Verwundeten: LAS am 1. * Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder Verwundeten: LAS am 1.
Januar 1999 (pro 1.000 Einwohner am 1. Januar 1999) Januar 1999 (pro 1.000 Einwohner am 1. Januar 1999)
* Katastereinkommen von bebauten Parzellen pro ha bebaute Fläche: LAS * Katastereinkommen von bebauten Parzellen pro ha bebaute Fläche: LAS
am 1. Januar 1999 am 1. Januar 1999
* Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort: LAS, Volkszählung 1991 (in * Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort: LAS, Volkszählung 1991 (in
Prozent der Gesamtanzahl Wohnungen) Prozent der Gesamtanzahl Wohnungen)
* durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen: LAS am 1. * durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen: LAS am 1.
Januar 1999 (durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen, Januar 1999 (durchschnittliches steuerpflichtiges Einkommen,
Steuerjahr 1998, pro Einwohner am 1. Januar 1999) Steuerjahr 1998, pro Einwohner am 1. Januar 1999)
Mit dem Interzept und den Koeffizienten entsteht folgende Formel: Mit dem Interzept und den Koeffizienten entsteht folgende Formel:
Personalbestand pro 1.000 Einwohner = Personalbestand pro 1.000 Einwohner =
- 0,316888 - 0,316888
+ 2,440647 x (Ausrüstungsgrad / 1.000 Einwohner) + 2,440647 x (Ausrüstungsgrad / 1.000 Einwohner)
+ 0,000004866 x (Gesamtbevölkerung der Gemeinde) + 0,000004866 x (Gesamtbevölkerung der Gemeinde)
+ 0,001392 x (Gesamtfläche der Gemeinde) + 0,001392 x (Gesamtfläche der Gemeinde)
+ 0,005323 x (Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000 + 0,005323 x (Anzahl Einwohner der Gemeinde über 65 Jahre / 1.000
Einwohner) Einwohner)
+ 0,003762 x (Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl + 0,003762 x (Anzahl Empfänger des Existenzminimums + Anzahl
entschädigter Vollarbeitsloser / 1.000 Einwohner) entschädigter Vollarbeitsloser / 1.000 Einwohner)
+ 0,005006 x (Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner) + 0,005006 x (Anzahl Beschäftigter im Horeca-Sektor / 1.000 Einwohner)
+ 0,000008099 x (Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner) + 0,000008099 x (Anzahl Übernachtungen / 1.000 Einwohner)
+ 0,011825 x (Anzahl begangener Straftaten (Wohnungseinbrüche, + 0,011825 x (Anzahl begangener Straftaten (Wohnungseinbrüche,
Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der Diebstähle von oder in Autos sowie Gewalttaten (ausserhalb der
Familie)) / 1.000 Einwohner) Familie)) / 1.000 Einwohner)
+ 0,007887 x (Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl + 0,007887 x (Anzahl Adressenänderungen in der Gemeinde + Anzahl
Einwanderungen / 1.000 Einwohner) Einwanderungen / 1.000 Einwohner)
+ 8,713153 x (Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner) + 8,713153 x (Gefängniskapazität / 1.000 Einwohner)
+ 0,033242 x (Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder + 0,033242 x (Anzahl Verkehrsunfälle mit Toten und/oder (Leicht- oder
Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner) Schwer-)Verwundeten / 1.000 Einwohner)
+ 0,000000189 x (Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche) + 0,000000189 x (Katastereinkommen pro ha bebaute Fläche)
+ 0,004005 x (Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtanzahl + 0,004005 x (Anzahl Wohnungen mit Basiskomfort / Gesamtanzahl
Wohnungen) Wohnungen)
- 0,000000787 x (durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen - 0,000000787 x (durchschnittliches steuerpflichtiges Nettoeinkommen
pro Einwohner) pro Einwohner)
+ 6,965663 x (Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für + 6,965663 x (Dummy-Variable für Brüssel (= 1 für Brüssel und 0 für
alle anderen Gemeinden)) alle anderen Gemeinden))
+ 0,790629 x (Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0 + 0,790629 x (Dummy-Variable für Antwerpen (= 1 für Antwerpen und 0
für alle anderen Gemeinden)) für alle anderen Gemeinden))
+ 1,450377 x (Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für + 1,450377 x (Dummy-Variable für Lüttich (= 1 für Lüttich und 0 für
alle anderen Gemeinden)) alle anderen Gemeinden))
+ 0,230696 x (Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle + 0,230696 x (Dummy-Variable für Gent (= 1 für Gent und 0 für alle
anderen Gemeinden)) anderen Gemeinden))
+ 0,104033 x (Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0 + 0,104033 x (Dummy-Variable für Charleroi (= 1 für Charleroi und 0
für alle anderen Gemeinden)) für alle anderen Gemeinden))
Um für eine bestimmte Gemeinde die durch die KUL-Norm festgelegten Um für eine bestimmte Gemeinde die durch die KUL-Norm festgelegten
Personalbestände zu berechnen, müssen die Werte für die 14 Personalbestände zu berechnen, müssen die Werte für die 14
unabhängigen Variablen in die Formel eingetragen werden. Das Ergebnis unabhängigen Variablen in die Formel eingetragen werden. Das Ergebnis
ist eine Norm für die Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner. ist eine Norm für die Anzahl Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner.
Um die schlussendliche lokale Polizeikapazität zu erhalten, muss Um die schlussendliche lokale Polizeikapazität zu erhalten, muss
letztere Zahl durch 1.000 geteilt und dann mit der Bevölkerungszahl letztere Zahl durch 1.000 geteilt und dann mit der Bevölkerungszahl
dieser Gemeinde multipliziert werden. dieser Gemeinde multipliziert werden.
Die Interpretation der Ergebnisse bedarf folgender Erläuterung: Die Interpretation der Ergebnisse bedarf folgender Erläuterung:
Pro Erhöhung der unabhängigen Variablen um eine Einheit gibt ein Pro Erhöhung der unabhängigen Variablen um eine Einheit gibt ein
Koeffizient den Wert des Zuwachses der Anzahl Personalmitglieder pro Koeffizient den Wert des Zuwachses der Anzahl Personalmitglieder pro
1.000 Einwohner wieder. Mit anderen Worten: In der Annahme, dass zwei 1.000 Einwohner wieder. Mit anderen Worten: In der Annahme, dass zwei
Gemeinden für alle unabhängigen Variablen genau die gleichen Werte Gemeinden für alle unabhängigen Variablen genau die gleichen Werte
aufweisen, ausser dass die Fläche der zweiten Gemeinde um einen km2 aufweisen, ausser dass die Fläche der zweiten Gemeinde um einen km2
grösser ist, wird die Formel ergeben, dass die zweite Gemeinde über grösser ist, wird die Formel ergeben, dass die zweite Gemeinde über
0,001392 Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner mehr als die erste 0,001392 Personalmitglieder pro 1.000 Einwohner mehr als die erste
Gemeinde verfügen wird. Gemeinde verfügen wird.
Die Koeffizienten dürfen nicht miteinander verglichen werden, um die Die Koeffizienten dürfen nicht miteinander verglichen werden, um die
Bedeutung des Beitrags verschiedener Variablen zur KUL-Norm einander Bedeutung des Beitrags verschiedener Variablen zur KUL-Norm einander
gegenüberzustellen, da nicht alle Variablen in derselben Masseinheit gegenüberzustellen, da nicht alle Variablen in derselben Masseinheit
ausgedrückt sind (Prozentsätze, Flächenmasse, Zahlen, ...). ausgedrückt sind (Prozentsätze, Flächenmasse, Zahlen, ...).
Bei der Interpretation der Regressionsanalyse muss man sich dessen Bei der Interpretation der Regressionsanalyse muss man sich dessen
bewusst sein, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der berechneten bewusst sein, dass kein Kausalzusammenhang zwischen der berechneten
Polizeikapazität und den erklärenden Variablen besteht. Ein Anstieg Polizeikapazität und den erklärenden Variablen besteht. Ein Anstieg
der Erwerbsbevölkerung im Horeca-Sektor kann zum Beispiel keine der Erwerbsbevölkerung im Horeca-Sektor kann zum Beispiel keine
direkte Ursache für einen Anstieg der Polizeikapazität sein. Dieser direkte Ursache für einen Anstieg der Polizeikapazität sein. Dieser
Anstieg zeigt aber, dass die Zone eine Zentrumsfunktion hat, was zu Anstieg zeigt aber, dass die Zone eine Zentrumsfunktion hat, was zu
höherer Arbeitslast führt. höherer Arbeitslast führt.
Die auf der Grundlage der KUL-Norm berechnete Polizeikapazität ist Die auf der Grundlage der KUL-Norm berechnete Polizeikapazität ist
eine Neuverteilung der 1998 und 1999 bestehenden lokalen eine Neuverteilung der 1998 und 1999 bestehenden lokalen
Polizeikapazitäten. Darum ergibt diese Berechnung eine Polizeikapazitäten. Darum ergibt diese Berechnung eine
durchschnittliche Kapazität pro Zone und kann nicht als durchschnittliche Kapazität pro Zone und kann nicht als
Mindestkapazität betrachtet werden, die die Zone im Rahmen ihrer neuen Mindestkapazität betrachtet werden, die die Zone im Rahmen ihrer neuen
Zuständigkeiten benötigt. Deshalb dient diese Kapazität nur als Zuständigkeiten benötigt. Deshalb dient diese Kapazität nur als
Schlüssel für die Verteilung der auf lokaler Ebene bestehenden Anzahl Schlüssel für die Verteilung der auf lokaler Ebene bestehenden Anzahl
Polizeibeamter auf die Polizeizonen, erstens als Ausgangspunkt der Polizeibeamter auf die Polizeizonen, erstens als Ausgangspunkt der
Verteilung der Haushaltsmittel und zweitens, in Ermangelung eines Verteilung der Haushaltsmittel und zweitens, in Ermangelung eines
diesbezüglichen Konsenses, als Teil des finanziellen diesbezüglichen Konsenses, als Teil des finanziellen
Verteilerschlüssels, mit dem die Gemeindedotation an die Polizeizone Verteilerschlüssels, mit dem die Gemeindedotation an die Polizeizone
in Mehrgemeindezonen bestimmt wird. in Mehrgemeindezonen bestimmt wird.
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung
der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der
kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone
beigefügt zu werden beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Anlage II zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005 Anlage II zum Königlichen Erlass vom 7. April 2005
Voor de raadpleging van de tabel, zie beeld Pour la consultation du tableau, voir image
Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung Gesehen, um dem Königlichen Erlass vom 7. April 2005 zur Festlegung
der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der der besonderen Regeln für die Berechnung und die Verteilung der
kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone kommunalen Dotationen innerhalb einer Mehrgemeindepolizeizone
beigefügt zu werden beigefügt zu werden
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
Gezien om te worden gevoegd bij Ons besluit van 17 september 2005. Vu pour être annexé à Notre arrêté du 17 septembre 2005.
ALBERT ALBERT
Van Koningswege : Par le Roi :
De Minister van Binnenlandse Zaken, Le Ministre de l'Intérieur,
P. DEWAEL P. DEWAEL
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