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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 16/05/2004
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Koninklijk besluit betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling Arrêté royal relatif à la lutte contre le trafic et la traite des êtres humains. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
16 MEI 2004. - Koninklijk besluit betreffende de bestrijding van de 16 MAI 2004. - Arrêté royal relatif à la lutte contre le trafic et la
mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling traite des êtres humains. - Traduction allemande
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 16 mei 2004 betreffende de bestrijding van de l'arrêté royal du 16 mai 2004 relatif à la lutte contre le trafic et
mensensmokkel en mensenhandel (Belgisch Staatsblad van 28 mei 2004). la traite des êtres humains (Moniteur belge du 28 mai 2004).
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vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST
INNERES INNERES
16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des 16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels Menschenschmuggels und des Menschenhandels
BERICHT AN DEN KÖNIG BERICHT AN DEN KÖNIG
Sire, Sire,
vorliegender Erlass zielt darauf ab, eine erneuerte Basisstruktur zur vorliegender Erlass zielt darauf ab, eine erneuerte Basisstruktur zur
Entwicklung einer integrierten Politik in Bezug auf die Bekämpfung des Entwicklung einer integrierten Politik in Bezug auf die Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu bieten. Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu bieten.
I. Allgemeine Erläuterungen I. Allgemeine Erläuterungen
Die Regierung hat stets ihren Willen betont, die Bekämpfung des Die Regierung hat stets ihren Willen betont, die Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu einer der Prioritäten Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu einer der Prioritäten
der Justiz zu machen. der Justiz zu machen.
Im Regierungsabkommen "Kreatives und solides Belgien, frischer Wind Im Regierungsabkommen "Kreatives und solides Belgien, frischer Wind
für das Land" vom 12. Juli 2003 ist bereits festgelegt worden, dass für das Land" vom 12. Juli 2003 ist bereits festgelegt worden, dass
der Bekämpfung des Menschenhandels und anderer Formen der Ausbeutung der Bekämpfung des Menschenhandels und anderer Formen der Ausbeutung
besondere Priorität eingeräumt wird. besondere Priorität eingeräumt wird.
Der später eingereichte allgemeine Richtlinienplan der Ministerin der Der später eingereichte allgemeine Richtlinienplan der Ministerin der
Justiz (Dok. Kammer 51 03251016; Dok. Abgeordnetenkammer) und die Justiz (Dok. Kammer 51 03251016; Dok. Abgeordnetenkammer) und die
Debatte im Unterausschuss "Menschenhandel" des Senats geben die Debatte im Unterausschuss "Menschenhandel" des Senats geben die
Regierungspolitik in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels Regierungspolitik in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels
deutlich wieder. deutlich wieder.
Menschenschmuggel und Menschenhandel erfordern eine multidisziplinäre, Menschenschmuggel und Menschenhandel erfordern eine multidisziplinäre,
integrierte und umfassende Vorgehensweise sowohl auf internationaler integrierte und umfassende Vorgehensweise sowohl auf internationaler
als auch auf nationaler Ebene: als auch auf nationaler Ebene:
- eine integrierte Vorgehensweise mit dem Ziel, dass alle betroffenen - eine integrierte Vorgehensweise mit dem Ziel, dass alle betroffenen
Ministerien sich auf eine einzige politische Option verständigen und Ministerien sich auf eine einzige politische Option verständigen und
diese anstreben, diese anstreben,
- eine umfassende Vorgehensweise, die nicht nur die präventive und - eine umfassende Vorgehensweise, die nicht nur die präventive und
repressive Politik beinhaltet, sondern sich auch der Betreuung der repressive Politik beinhaltet, sondern sich auch der Betreuung der
Opfer von Menschenhandel und Menschenschmuggel widmet, Opfer von Menschenhandel und Menschenschmuggel widmet,
- eine internationale und nationale Vorgehensweise, da die nationale - eine internationale und nationale Vorgehensweise, da die nationale
Politik weitgehend auf die internationale Politik abgestimmt werden Politik weitgehend auf die internationale Politik abgestimmt werden
muss, und zwar in erster Linie auf die Politik der Europäischen Union, muss, und zwar in erster Linie auf die Politik der Europäischen Union,
auf die Instrumente der Europäischen Union und auf die Vorschriften auf die Instrumente der Europäischen Union und auf die Vorschriften
der Europäischen Union. der Europäischen Union.
Die Regierung hat schnell festgestellt, dass diesen beiden Phänomenen Die Regierung hat schnell festgestellt, dass diesen beiden Phänomenen
bereits eine gewisse politische Aufmerksamkeit geschenkt wird: bereits eine gewisse politische Aufmerksamkeit geschenkt wird:
Zahlreiche Instanzen setzen sich nämlich, jede aus ihrem Blickwinkel, Zahlreiche Instanzen setzen sich nämlich, jede aus ihrem Blickwinkel,
im Bereich der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des im Bereich der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des
Menschenhandels ein. Darüber hinaus besteht seit 1995 ein Menschenhandels ein. Darüber hinaus besteht seit 1995 ein
Interministerielles Koordinationsbüro, dessen Arbeit jedoch etwas ins Interministerielles Koordinationsbüro, dessen Arbeit jedoch etwas ins
Stocken geraten ist. Das erklärt, dass die notwendigen politischen Stocken geraten ist. Das erklärt, dass die notwendigen politischen
Massnahmen nicht aufeinander abgestimmt wurden, sodass Massnahmen nicht aufeinander abgestimmt wurden, sodass
nebeneinanderher gearbeitet wurde und sich die Arbeit oftmals nebeneinanderher gearbeitet wurde und sich die Arbeit oftmals
überschnitt. überschnitt.
Ausgehend von dieser Feststellung und im Rahmen seiner Koordinations- Ausgehend von dieser Feststellung und im Rahmen seiner Koordinations-
und Leitungsaufgaben innerhalb der Regierung hat der Premierminister und Leitungsaufgaben innerhalb der Regierung hat der Premierminister
im Dezember 2000 die Initiative zur Einrichtung einer Taskforce im Dezember 2000 die Initiative zur Einrichtung einer Taskforce
"Menschenhandel" ergriffen. "Menschenhandel" ergriffen.
Ihre Aufgabe bestand unter anderem darin, in kurzer Zeit die Ihre Aufgabe bestand unter anderem darin, in kurzer Zeit die
grundlegenden Bedingungen für diese integrierte Politik festzulegen, grundlegenden Bedingungen für diese integrierte Politik festzulegen,
die den administrativen, den sozialrechtlichen sowie den die den administrativen, den sozialrechtlichen sowie den
strafrechtlichen Aspekt umfasst und sich ebenfalls der Hilfe für die strafrechtlichen Aspekt umfasst und sich ebenfalls der Hilfe für die
Opfer widmet. Opfer widmet.
Aufgrund des Fehlens eines effizienten Informationsaustauschs hat die Aufgrund des Fehlens eines effizienten Informationsaustauschs hat die
Taskforce die Notwendigkeit erkannt, ein (computergestütztes) Taskforce die Notwendigkeit erkannt, ein (computergestütztes)
Informationsnetz zu entwickeln, das die Informationen nicht nur Informationsnetz zu entwickeln, das die Informationen nicht nur
zentralisieren, sondern auch analysieren, vertiefen und den zentralisieren, sondern auch analysieren, vertiefen und den
verschiedenen Betroffenen zugänglich machen sollte. verschiedenen Betroffenen zugänglich machen sollte.
Gleichzeitig erschien eine Belebung des bestehenden Gleichzeitig erschien eine Belebung des bestehenden
Interministeriellen Koordinationsbüros notwendig. Interministeriellen Koordinationsbüros notwendig.
Schliesslich wird die Rolle des Zentrums für Chancengleichheit und Schliesslich wird die Rolle des Zentrums für Chancengleichheit und
Bekämpfung des Rassismus im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Bekämpfung des Rassismus im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 zur
Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der
Kinderpornographie beibehalten und sogar verstärkt. Kinderpornographie beibehalten und sogar verstärkt.
Diese drei Elemente bilden den Kern der erneuerten Struktur, die im Diese drei Elemente bilden den Kern der erneuerten Struktur, die im
vorliegenden Erlass vorgeschlagen wird. Jedes dieser Elemente wird vorliegenden Erlass vorgeschlagen wird. Jedes dieser Elemente wird
hiernach ausführlich vorgestellt. hiernach ausführlich vorgestellt.
1. Das Interministerielle Koordinationsbüro zur Bekämpfung des 1. Das Interministerielle Koordinationsbüro zur Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels Menschenschmuggels und des Menschenhandels
Das Interministerielle Koordinationsbüro ist geschaffen worden durch Das Interministerielle Koordinationsbüro ist geschaffen worden durch
den Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 über den Auftrag und den den Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 über den Auftrag und den
Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie.
Dieses Büro hat bereits mehrere konkrete Initiativen gestartet, seine Dieses Büro hat bereits mehrere konkrete Initiativen gestartet, seine
Tätigkeiten waren jedoch, wie bereits erwähnt, etwas in den Tätigkeiten waren jedoch, wie bereits erwähnt, etwas in den
Hintergrund gerückt. Hintergrund gerückt.
Das Koordinationsbüro muss erneut eine Schlüsselrolle bei der Das Koordinationsbüro muss erneut eine Schlüsselrolle bei der
Entwicklung der integrierten Politik in Bezug auf Menschenhandel und Entwicklung der integrierten Politik in Bezug auf Menschenhandel und
Menschenschmuggel spielen, die sowohl die Ausführung als auch die Menschenschmuggel spielen, die sowohl die Ausführung als auch die
Vorbereitung der Politik umfasst. Vorbereitung der Politik umfasst.
Es muss vor allem die koordinierte Umsetzung der Politik übernehmen: Es muss vor allem die koordinierte Umsetzung der Politik übernehmen:
- indem es als Konzertierungsorgan für alle betroffenen Akteure - indem es als Konzertierungsorgan für alle betroffenen Akteure
fungiert, bei dem eine effiziente Koordination der Ausführung der fungiert, bei dem eine effiziente Koordination der Ausführung der
Politik stattfinden kann, Politik stattfinden kann,
- indem es die Arbeitsweise des Informations- und Analysezentrums - indem es die Arbeitsweise des Informations- und Analysezentrums
Menschenschmuggel und Menschenhandel (IAMM) festlegt, sodass der Menschenschmuggel und Menschenhandel (IAMM) festlegt, sodass der
computergestützte Informationsaustausch zwischen den verschiedenen computergestützte Informationsaustausch zwischen den verschiedenen
Partnern optimal organisiert werden kann, Partnern optimal organisiert werden kann,
- indem es als kritischer Bewerter der erreichten Ergebnisse - indem es als kritischer Bewerter der erreichten Ergebnisse
interveniert. interveniert.
Diese Ex-Post-Bewertung dient für das Büro natürlich auch zur Diese Ex-Post-Bewertung dient für das Büro natürlich auch zur
Erfüllung seiner vorbereitenden Rolle: Man erwartet von ihm ebenfalls Erfüllung seiner vorbereitenden Rolle: Man erwartet von ihm ebenfalls
die Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen hinsichtlich der die Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen hinsichtlich der
Politik in Bezug auf Menschenhandel und Menschenschmuggel. Politik in Bezug auf Menschenhandel und Menschenschmuggel.
Um sowohl die ausführende als auch die vorbereitende Funktion Um sowohl die ausführende als auch die vorbereitende Funktion
bestmöglich zu erfüllen, wurde die Zusammensetzung des Büros unter bestmöglich zu erfüllen, wurde die Zusammensetzung des Büros unter
anderem um politische Vertreter, nämlich Vertreter des anderem um politische Vertreter, nämlich Vertreter des
Premierministers und der Vizepremierminister, ausgeweitet. Premierministers und der Vizepremierminister, ausgeweitet.
Darüber hinaus ist ein Präsidium vorgesehen, in dem die Dienste, die Darüber hinaus ist ein Präsidium vorgesehen, in dem die Dienste, die
direkt mit dem IAMM verbunden sind, vertreten sind und welches als direkt mit dem IAMM verbunden sind, vertreten sind und welches als
technisches Organ die Sitzungen des Interministeriellen technisches Organ die Sitzungen des Interministeriellen
Koordinationsbüros vorbereiten und dessen Beschlüsse ausführen muss. Koordinationsbüros vorbereiten und dessen Beschlüsse ausführen muss.
2. Das Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und 2. Das Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und
Menschenhandel Menschenhandel
Das Hauptziel einer integrierten Vorgehensweise ist ein optimaler Das Hauptziel einer integrierten Vorgehensweise ist ein optimaler
Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren, die sich für Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren, die sich für
die Bekämpfung dieser beiden Phänomene einsetzen. Hierfür wurde das die Bekämpfung dieser beiden Phänomene einsetzen. Hierfür wurde das
Konzept des Informations- und Analysezentrums Menschenschmuggel und Konzept des Informations- und Analysezentrums Menschenschmuggel und
Menschenhandel (IAMM) entwickelt. Menschenhandel (IAMM) entwickelt.
Das IAMM ist eine Site, auf die jeder Partner über ein gesichertes Das IAMM ist eine Site, auf die jeder Partner über ein gesichertes
Extranet Zugriff hat. Diese Verbindung erlaubt allen Partnern, Extranet Zugriff hat. Diese Verbindung erlaubt allen Partnern,
relevante Informationen, über die sie verfügen, direkt auf der Site relevante Informationen, über die sie verfügen, direkt auf der Site
einzuspeisen. Darüber hinaus erhalten die Partner auf diese Weise einzuspeisen. Darüber hinaus erhalten die Partner auf diese Weise
Zugang zu allen Daten, die sich auf dieser Site befinden. Dieses Zugang zu allen Daten, die sich auf dieser Site befinden. Dieses
System muss folglich einen optimalen Informationsfluss zwischen allen System muss folglich einen optimalen Informationsfluss zwischen allen
betroffenen Partnern gewährleisten. betroffenen Partnern gewährleisten.
Das IAMM beschränkt sich jedoch nicht auf einen einfachen Das IAMM beschränkt sich jedoch nicht auf einen einfachen
Informationsaustausch. Die Informationen, die in der Datenbank Informationsaustausch. Die Informationen, die in der Datenbank
gespeichert sind, erlauben nämlich die Durchführung zahlreicher gespeichert sind, erlauben nämlich die Durchführung zahlreicher
relevanter strategischer Analysen, die an die verschiedenen Partner relevanter strategischer Analysen, die an die verschiedenen Partner
weitergeleitet werden. Auf der Grundlage der Analysen kann jeder weitergeleitet werden. Auf der Grundlage der Analysen kann jeder
Partner, je nach seiner Zielsetzung, die nötigen politischen, Partner, je nach seiner Zielsetzung, die nötigen politischen,
strategischen und/oder operativen Massnahmen ergreifen. Darüber hinaus strategischen und/oder operativen Massnahmen ergreifen. Darüber hinaus
sind sie auf diese Weise besser koordiniert. sind sie auf diese Weise besser koordiniert.
Es ist wichtig zu betonen, dass das IAMM keinesfalls darauf abzielt, Es ist wichtig zu betonen, dass das IAMM keinesfalls darauf abzielt,
die bereits bestehenden Informationskanäle und -netzwerke zu ersetzen. die bereits bestehenden Informationskanäle und -netzwerke zu ersetzen.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass alle vom IAMM erfassten Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass alle vom IAMM erfassten
Informationen der Bekämpfung des Menschenhandels und des Informationen der Bekämpfung des Menschenhandels und des
Menschenschmuggels und nicht der Regulierung illegaler Menschenschmuggels und nicht der Regulierung illegaler
Migrationsströme oder der Verfolgung von Schwarzarbeit und von damit Migrationsströme oder der Verfolgung von Schwarzarbeit und von damit
zusammenhängenden Verstössen gegen die sozialen Rechtsvorschriften zusammenhängenden Verstössen gegen die sozialen Rechtsvorschriften
dienen sollen. Man muss zwingend vermeiden, dass sich das Ziel von der dienen sollen. Man muss zwingend vermeiden, dass sich das Ziel von der
Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels hin zu einer Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels hin zu einer
Politik der Verfolgung der Einwanderung verschiebt. Politik der Verfolgung der Einwanderung verschiebt.
Aufgrund der gesetzlichen Einwände, die aus dem Gesetz über den Schutz Aufgrund der gesetzlichen Einwände, die aus dem Gesetz über den Schutz
des Privatlebens hervorgehen, kann die Site zurzeit nur anonyme Daten des Privatlebens hervorgehen, kann die Site zurzeit nur anonyme Daten
übernehmen und keine anonymisierten oder kodierten Daten, die ja noch übernehmen und keine anonymisierten oder kodierten Daten, die ja noch
als personenbezogene Daten angesehen werden können, wie der Staatsrat als personenbezogene Daten angesehen werden können, wie der Staatsrat
in seinem Gutachten bemerkt. Der Handlungsspielraum des IAMM ist in seinem Gutachten bemerkt. Der Handlungsspielraum des IAMM ist
dadurch zweifellos eingeschränkt. Trotzdem hat man sich für eine dadurch zweifellos eingeschränkt. Trotzdem hat man sich für eine
sofortige Einführung des Zentrums entschieden, um zu vermeiden, dass sofortige Einführung des Zentrums entschieden, um zu vermeiden, dass
das Projekt auf die lange Bank geschoben wird. Falls das Gesetz über das Projekt auf die lange Bank geschoben wird. Falls das Gesetz über
den Schutz des Privatlebens die Registrierung von personenbezogenen den Schutz des Privatlebens die Registrierung von personenbezogenen
Daten erlaubt, wird der Zuständigkeitsbereich des IAMM ausgeweitet. Daten erlaubt, wird der Zuständigkeitsbereich des IAMM ausgeweitet.
3. Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus 3. Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus
Seine Rolle ist die eines teilnehmenden Beobachters. Der Jahresbericht Seine Rolle ist die eines teilnehmenden Beobachters. Der Jahresbericht
des Zentrums über die Problematik des Menschenhandels hat in den des Zentrums über die Problematik des Menschenhandels hat in den
letzten Jahren dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Politik und letzten Jahren dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Politik und
der Gesellschaft für das Phänomen Menschenhandel aufrechtzuerhalten. der Gesellschaft für das Phänomen Menschenhandel aufrechtzuerhalten.
Das Zentrum kann seine Rolle eines kritischen Beobachters nur Das Zentrum kann seine Rolle eines kritischen Beobachters nur
erfüllen, wenn es in die Initiativen der verschiedenen Sektoren erfüllen, wenn es in die Initiativen der verschiedenen Sektoren
ausreichend involviert ist. Die Beurteilung erfolgt über das ausreichend involviert ist. Die Beurteilung erfolgt über das
Sekretariat des Interministeriellen Koordinationsbüros und über die Sekretariat des Interministeriellen Koordinationsbüros und über die
Vertretung im Präsidium des Büros und im geschäftsführenden Ausschuss Vertretung im Präsidium des Büros und im geschäftsführenden Ausschuss
des IAMM. des IAMM.
Das Zentrum ist jedoch lediglich ein Beobachter und kein politischer Das Zentrum ist jedoch lediglich ein Beobachter und kein politischer
Akteur: Es muss seinen Jahresbericht vollkommen unabhängig erstellen Akteur: Es muss seinen Jahresbericht vollkommen unabhängig erstellen
und die Politik kritisch beurteilen können. und die Politik kritisch beurteilen können.
Schliesslich erfüllt das Zentrum auch weiterhin seine Schliesslich erfüllt das Zentrum auch weiterhin seine
Koordinationsfunktion für spezialisierte Zentren zur Betreuung der Koordinationsfunktion für spezialisierte Zentren zur Betreuung der
Opfer von Menschenhandel. Opfer von Menschenhandel.
II. Kommentar zu den Artikeln II. Kommentar zu den Artikeln
Diese wesentliche Umstrukturierung erfordert natürlich eine gründliche Diese wesentliche Umstrukturierung erfordert natürlich eine gründliche
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag
und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie.
Dieser Erlass ist von nun an beschränkt auf das Zulassungsverfahren, Dieser Erlass ist von nun an beschränkt auf das Zulassungsverfahren,
um im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 gerichtlich vorzugehen. um im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 gerichtlich vorzugehen.
Die anderen Bestimmungen sind grösstenteils in den vorliegenden Erlass Die anderen Bestimmungen sind grösstenteils in den vorliegenden Erlass
aufgenommen worden. aufgenommen worden.
Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses
ausgeweitet worden durch die Einführung des Begriffs "Bekämpfung des ausgeweitet worden durch die Einführung des Begriffs "Bekämpfung des
Menschenhandels und des Menschenschmuggels", der dem ursprünglichen Menschenhandels und des Menschenschmuggels", der dem ursprünglichen
Begriff "Bekämpfung des internationalen Menschenhandels" vorgezogen Begriff "Bekämpfung des internationalen Menschenhandels" vorgezogen
wird. Der Anwendungsbereich bleibt nur in Kapitel IV über die wird. Der Anwendungsbereich bleibt nur in Kapitel IV über die
Zulassung spezialisierten Zentren zur Betreuung der Opfer von Zulassung spezialisierten Zentren zur Betreuung der Opfer von
Menschenhandel auf den Menschenhandel beschränkt. Menschenhandel auf den Menschenhandel beschränkt.
In Kapitel I wird die ursprüngliche Rolle des Zentrums für In Kapitel I wird die ursprüngliche Rolle des Zentrums für
Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus beibehalten, der Text Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus beibehalten, der Text
wird allerdings an den erweiterten Begriff "Menschenhandel und des wird allerdings an den erweiterten Begriff "Menschenhandel und des
Menschenschmuggel" angepasst. Menschenschmuggel" angepasst.
Kaptitel II befasst sich mit dem Interministeriellen Koordinationsbüro Kaptitel II befasst sich mit dem Interministeriellen Koordinationsbüro
zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels,
nachstehend "das Büro" genannt, und seinem Präsidium. nachstehend "das Büro" genannt, und seinem Präsidium.
Die Arbeitsweise des Büros wurde erneuert, um durch die Möglichkeit, Die Arbeitsweise des Büros wurde erneuert, um durch die Möglichkeit,
Arbeitsgruppen bilden zu können, mehr Flexibilität zu gewährleisten. Arbeitsgruppen bilden zu können, mehr Flexibilität zu gewährleisten.
Die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Büros werden mit Die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Büros werden mit
einer Verstärkung der politischen Vertretung durch Einführung eines einer Verstärkung der politischen Vertretung durch Einführung eines
(einzigen) Vertreters des Premierministers und jedes (einzigen) Vertreters des Premierministers und jedes
Vizepremierministers begründet. Dieser Artikel ist darüber hinaus Vizepremierministers begründet. Dieser Artikel ist darüber hinaus
aufgrund der Überarbeitung der Terminologie im Zuge der Polizeireform aufgrund der Überarbeitung der Terminologie im Zuge der Polizeireform
und der Kopernikus-Reform abgeändert worden. und der Kopernikus-Reform abgeändert worden.
Ein System von Stellvertretern begünstigt einen effizienteren Ein System von Stellvertretern begünstigt einen effizienteren
Entscheidungsprozess, da zu jeder Zeit ein Vertreter jedes betroffenen Entscheidungsprozess, da zu jeder Zeit ein Vertreter jedes betroffenen
Akteurs verfügbar ist. Akteurs verfügbar ist.
Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Es kann eventuell Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Es kann eventuell
häufiger einberufen werden, sei es auf Antrag eines oder mehrerer häufiger einberufen werden, sei es auf Antrag eines oder mehrerer
Mitglieder des Büros, sei es auf Antrag des Präsidiums, was aufgrund Mitglieder des Büros, sei es auf Antrag des Präsidiums, was aufgrund
von dessen Impulsfunktion dem Büro gegenüber wahrscheinlich am von dessen Impulsfunktion dem Büro gegenüber wahrscheinlich am
häufigsten der Fall sein wird. häufigsten der Fall sein wird.
Gemäss Artikel 7 kann das Büro jederzeit Experten zu seinen Sitzungen Gemäss Artikel 7 kann das Büro jederzeit Experten zu seinen Sitzungen
einladen. Man denkt hierbei beispielsweise an spezialisiertes einladen. Man denkt hierbei beispielsweise an spezialisiertes
akademisches Personal, das über eine anerkannte Sachkenntnis im akademisches Personal, das über eine anerkannte Sachkenntnis im
Bereich des Menschenhandels und des Menschenschmuggels oder in direkt Bereich des Menschenhandels und des Menschenschmuggels oder in direkt
oder indirekt damit verbundenen Bereichen verfügt, oder vor Ort tätige oder indirekt damit verbundenen Bereichen verfügt, oder vor Ort tätige
Personen... Personen...
In Artikel 8 werden die Aufgaben des Büros bestimmt. Diese Aufgaben In Artikel 8 werden die Aufgaben des Büros bestimmt. Diese Aufgaben
werden unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Zentrums für werden unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Zentrums für
Chancengleichheit und für die Bekämpfung des Rassismus ausgeführt. Chancengleichheit und für die Bekämpfung des Rassismus ausgeführt.
Den im Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 aufgelisteten Aufgaben Den im Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 aufgelisteten Aufgaben
sind in diesem Artikel noch besondere Aufgaben des IAMM hinzugefügt sind in diesem Artikel noch besondere Aufgaben des IAMM hinzugefügt
worden. Das Büro ist nämlich das Basisorgan des IAMM. Es setzt sich worden. Das Büro ist nämlich das Basisorgan des IAMM. Es setzt sich
aus allen Partnern des IAMM zusammen. Deshalb gewährleistet das Büro aus allen Partnern des IAMM zusammen. Deshalb gewährleistet das Büro
über seine Mitglieder die Übermittlung aller relevanten Informationen, über seine Mitglieder die Übermittlung aller relevanten Informationen,
die auf der Site des IAMM eingespeist werden und als Grundlage für die auf der Site des IAMM eingespeist werden und als Grundlage für
seine Analysen dienen. Die Mitglieder reichen alle Informationen, über seine Analysen dienen. Die Mitglieder reichen alle Informationen, über
die sie verfügen, weiter, um eine gute Arbeitsweise des IAMM zu die sie verfügen, weiter, um eine gute Arbeitsweise des IAMM zu
gewährleisten. gewährleisten.
In seiner Zuständigkeit als Organ des IAMM ist das Büro ebenfalls mit In seiner Zuständigkeit als Organ des IAMM ist das Büro ebenfalls mit
der Festlegung der allgemeinen Politik und der Kontrolle des IAMM der Festlegung der allgemeinen Politik und der Kontrolle des IAMM
beauftragt. Hierfür bestätigt es die Beschlüsse des geschäftsführenden beauftragt. Hierfür bestätigt es die Beschlüsse des geschäftsführenden
Ausschusses des IAMM, fasst die endgültigen Beschlüsse und führt diese Ausschusses des IAMM, fasst die endgültigen Beschlüsse und führt diese
aus. aus.
Das Büro kann Vorschläge zur Schaffung dauerhafter Das Büro kann Vorschläge zur Schaffung dauerhafter
Koordinationsstrukturen vorlegen. Diese Koordinationsstrukturen sollen Koordinationsstrukturen vorlegen. Diese Koordinationsstrukturen sollen
dazu dienen, in besonders stark betroffenen Gebieten die Koordination dazu dienen, in besonders stark betroffenen Gebieten die Koordination
der Aktivitäten vor Ort und den Informationsaustausch zwischen den der Aktivitäten vor Ort und den Informationsaustausch zwischen den
lokalen Akteuren in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenschmuggels lokalen Akteuren in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenschmuggels
und des Menschenhandels zu optimieren. und des Menschenhandels zu optimieren.
Das Büro kann ebenfalls Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Im Rahmen seiner Das Büro kann ebenfalls Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Im Rahmen seiner
Tätigkeiten oder der Analysen des IAMM können nämlich bestimmte Tätigkeiten oder der Analysen des IAMM können nämlich bestimmte
Probleme auftreten. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die je nach Problem Probleme auftreten. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die je nach Problem
eine bestimmte Zusammensetzung, einen bestimmten Zuständigkeitsbereich eine bestimmte Zusammensetzung, einen bestimmten Zuständigkeitsbereich
und eine bestimmte Laufzeit haben, können für ein oder mehrere und eine bestimmte Laufzeit haben, können für ein oder mehrere
spezifische Probleme Lösungen vorbereiten. Die Vorschläge werden spezifische Probleme Lösungen vorbereiten. Die Vorschläge werden
systematisch an das Büro weitergeleitet, das in fine für die systematisch an das Büro weitergeleitet, das in fine für die
endgültige Entscheidung und die Ausführung verantwortlich ist. Dieses endgültige Entscheidung und die Ausführung verantwortlich ist. Dieses
System erlaubt eine schnellere Intervention unter Beibehaltung des System erlaubt eine schnellere Intervention unter Beibehaltung des
notwendigen politischen Handlungsspielraums. notwendigen politischen Handlungsspielraums.
Abschnitt 2 führt ein Präsidium des Büros ein. Die Erfahrungen der Abschnitt 2 führt ein Präsidium des Büros ein. Die Erfahrungen der
Vergangenheit haben gezeigt, dass das Büro nicht regelmässig Vergangenheit haben gezeigt, dass das Büro nicht regelmässig
zusammentrat und infolgedessen viel von seinem Einfluss eingebüsst zusammentrat und infolgedessen viel von seinem Einfluss eingebüsst
hatte. Daher hat man entschieden, ein zusätzliches Organ zu schaffen, hatte. Daher hat man entschieden, ein zusätzliches Organ zu schaffen,
das damit beauftragt ist, die Arbeit des Büros zu stimulieren. Es wird das damit beauftragt ist, die Arbeit des Büros zu stimulieren. Es wird
für die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Büros für die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Büros
verantwortlich sein. Hierzu setzt sich das Präsidium aus Personen mit verantwortlich sein. Hierzu setzt sich das Präsidium aus Personen mit
technischen Kenntnissen zusammen. Das Büro umfasst ganz bewusst keine technischen Kenntnissen zusammen. Das Büro umfasst ganz bewusst keine
politischen Vertreter, da es ja auch nicht über Entscheidungsbefugnis politischen Vertreter, da es ja auch nicht über Entscheidungsbefugnis
verfügt. Diese Zuständigkeit liegt vollständig beim Büro. verfügt. Diese Zuständigkeit liegt vollständig beim Büro.
Kapitel III führt ein Informations- und Analysezentrum Menschenhandel Kapitel III führt ein Informations- und Analysezentrum Menschenhandel
und Menschenschmuggel ein. und Menschenschmuggel ein.
Wie bereits erwähnt, verfolgt das IAMM ein einziges Ziel: die Wie bereits erwähnt, verfolgt das IAMM ein einziges Ziel: die
Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels. Folglich Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels. Folglich
widmet es sich der Erfassung von Informationen in Bezug auf widmet es sich der Erfassung von Informationen in Bezug auf
Menschenhandel und Menschenschmuggel. Menschenhandel und Menschenschmuggel.
Da die Begriffe "Menschenhandel" und "Menschenschmuggel" ähnlich sind, Da die Begriffe "Menschenhandel" und "Menschenschmuggel" ähnlich sind,
ist es notwendig, sie genauer zu definieren. Hierzu schlagen wir vor, ist es notwendig, sie genauer zu definieren. Hierzu schlagen wir vor,
auf die Begriffsbestimmungen der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen auf die Begriffsbestimmungen der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte
Kriminalität, nämlich des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Kriminalität, nämlich des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und
Kinderhandels, und des Protokolls gegen die Schleusung von Migranten Kinderhandels, und des Protokolls gegen die Schleusung von Migranten
auf dem Land-, See- und Luftweg, zu verweisen. auf dem Land-, See- und Luftweg, zu verweisen.
Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des
Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, vermerkt Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, vermerkt
Folgendes: Folgendes:
"Der Ausdruck "Menschenhandel" bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, "Der Ausdruck "Menschenhandel" bezeichnet die Anwerbung, Beförderung,
Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die
Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung,
durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder
Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder
Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des
Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person
hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die
Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller
Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder
sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von
Körperorganen." Körperorganen."
Auf der Grundlage des Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen über Auf der Grundlage des Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen über
Migranten kann "Menschenschmuggel" wie folgt definiert werden: Migranten kann "Menschenschmuggel" wie folgt definiert werden:
"Der Ausdruck "Schleusung von Migranten" bezeichnet die Herbeiführung "Der Ausdruck "Schleusung von Migranten" bezeichnet die Herbeiführung
der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen
Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen
Aufenthalt hat, ihren unerlaubten Aufenthalt in einem solchen Staat Aufenthalt hat, ihren unerlaubten Aufenthalt in einem solchen Staat
sowie die unerlaubte Durchreise durch einen solchen Staat mit dem sowie die unerlaubte Durchreise durch einen solchen Staat mit dem
Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder
sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, unter Verstoss gegen die sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, unter Verstoss gegen die
Rechtsvorschriften dieses Staates im Bereich Einreise, Aufenthalt und Rechtsvorschriften dieses Staates im Bereich Einreise, Aufenthalt und
Durchreise von Ausländern." Durchreise von Ausländern."
Abschnitt 1 enthält eine ausführliche Beschreibung des IAMM. Das IAMM Abschnitt 1 enthält eine ausführliche Beschreibung des IAMM. Das IAMM
ist ein echtes Zentrum, d.h. ein Ort, an dem Informationen zentral ist ein echtes Zentrum, d.h. ein Ort, an dem Informationen zentral
erfasst werden, eine Plattform für Informationsaustausch. Das IAMM erfasst werden, eine Plattform für Informationsaustausch. Das IAMM
kann nur durch die Unterstützung aller Akteure bei der kann nur durch die Unterstützung aller Akteure bei der
Zurverfügungstellung von Informationen sowie der Bereitstellung von Zurverfügungstellung von Informationen sowie der Bereitstellung von
Personal Gestalt annehmen. Das IAMM, eine Koordinations- und Personal Gestalt annehmen. Das IAMM, eine Koordinations- und
Analyseinstanz, fungiert als Erfassungsstelle für alle Arten Analyseinstanz, fungiert als Erfassungsstelle für alle Arten
unverarbeiteter Informationen, aber auch als Ausgeber von unverarbeiteter Informationen, aber auch als Ausgeber von
verarbeiteten oder unverarbeiteten Informationen auf Anfrage der verarbeiteten oder unverarbeiteten Informationen auf Anfrage der
betroffenen Akteure. betroffenen Akteure.
Der Staatsrat merkt in seinem Gutachten an, dass Dienste, die nicht Der Staatsrat merkt in seinem Gutachten an, dass Dienste, die nicht
der allgemeinen Verwaltung angehören, nur unter Einhaltung der der allgemeinen Verwaltung angehören, nur unter Einhaltung der
besonderen Gesetze, die die Grundlage ihrer Tätigkeit bilden, dazu besonderen Gesetze, die die Grundlage ihrer Tätigkeit bilden, dazu
verpflichtet werden können, Informationen zur Verfügung zu stellen. verpflichtet werden können, Informationen zur Verfügung zu stellen.
Es versteht sich von selbst, dass diese Dienste nur unter Einhaltung Es versteht sich von selbst, dass diese Dienste nur unter Einhaltung
ihres gesetzlichen Rahmens Informationen mitteilen. Um jedoch jegliche ihres gesetzlichen Rahmens Informationen mitteilen. Um jedoch jegliche
Verwirrung zu vermeiden, wurde dies explizit in den Bestimmungen des Verwirrung zu vermeiden, wurde dies explizit in den Bestimmungen des
Erlasses bestätigt. Erlasses bestätigt.
Abschnitt 2 sieht die Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses Abschnitt 2 sieht die Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses
des IAMM vor. Dieser geschäftsführende Ausschuss ist im Grunde des IAMM vor. Dieser geschäftsführende Ausschuss ist im Grunde
genommen eine Arbeitsgruppe des Büros, die mit der Leitung des IAMM im genommen eine Arbeitsgruppe des Büros, die mit der Leitung des IAMM im
Rahmen der vom Büro festgelegten strategischen Richtlinien beauftragt Rahmen der vom Büro festgelegten strategischen Richtlinien beauftragt
ist. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet ist. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet
darüber hinaus bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt ihm darüber hinaus bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt ihm
jährlich einen Tätigkeitsbericht. jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Es ist anzumerken, dass zu den Aufgaben des Ausschusses einerseits die Es ist anzumerken, dass zu den Aufgaben des Ausschusses einerseits die
Kontrolle und Förderung der Datenübermittlung von den betroffenen Kontrolle und Förderung der Datenübermittlung von den betroffenen
Akteuren an das IAMM und andererseits die Kontrolle der Akteuren an das IAMM und andererseits die Kontrolle der
Datenübermittlung vom IAMM an die betroffenen Akteure mittels Datenübermittlung vom IAMM an die betroffenen Akteure mittels
vorheriger Genehmigung gehören. vorheriger Genehmigung gehören.
Seine wichtigste Aufgabe besteht in der Ausarbeitung eines technischen Seine wichtigste Aufgabe besteht in der Ausarbeitung eines technischen
Rahmens für das IAMM. Rahmens für das IAMM.
Wie bereits erwähnt, ist das IAMM eine Site. Diese erfordert die Wie bereits erwähnt, ist das IAMM eine Site. Diese erfordert die
Festlegung und Definition aller grundlegenden technischen Bedingungen Festlegung und Definition aller grundlegenden technischen Bedingungen
für den Betrieb der Site und des Netzwerks. Jeder Partner des IAMM für den Betrieb der Site und des Netzwerks. Jeder Partner des IAMM
muss nämlich einen einfachen Zugang zum Extranet erhalten. Darüber muss nämlich einen einfachen Zugang zum Extranet erhalten. Darüber
hinaus ist es notwendig, technische Probleme in Bezug auf die hinaus ist es notwendig, technische Probleme in Bezug auf die
Erfassung der Daten, die sich auf Datenträgern befinden, zu lösen. Erfassung der Daten, die sich auf Datenträgern befinden, zu lösen.
Ferner ist der Ausschuss mit der Kontrolle und Bewertung der Daten und Ferner ist der Ausschuss mit der Kontrolle und Bewertung der Daten und
der Datenübermittlung beauftragt. Das IAMM kann nur anonyme Daten in der Datenübermittlung beauftragt. Das IAMM kann nur anonyme Daten in
Bezug auf Menschenschmuggel und Menschenhandel einspeisen. Um zu Bezug auf Menschenschmuggel und Menschenhandel einspeisen. Um zu
vermeiden, dass dennoch Daten, die nicht den allgemeinen Kriterien vermeiden, dass dennoch Daten, die nicht den allgemeinen Kriterien
entsprechen, eingespeist werden, muss der geschäftsführende Ausschuss entsprechen, eingespeist werden, muss der geschäftsführende Ausschuss
Qualität und Relevanz der übermittelten Daten kontrollieren. Hierfür Qualität und Relevanz der übermittelten Daten kontrollieren. Hierfür
kann der Ausschuss eventuell Kriterien festlegen, denen die Daten kann der Ausschuss eventuell Kriterien festlegen, denen die Daten
entsprechen müssen, bevor sie ins IAMM aufgenommen werden. Ziel ist entsprechen müssen, bevor sie ins IAMM aufgenommen werden. Ziel ist
es, zu vermeiden, dass das IAMM sich zu einer grossen Kompilation es, zu vermeiden, dass das IAMM sich zu einer grossen Kompilation
entwickelt, in die allerlei überflüssige Daten aufgenommen werden, die entwickelt, in die allerlei überflüssige Daten aufgenommen werden, die
letztendlich keinerlei Bezug zu Menschhandel und Menschenschmuggel letztendlich keinerlei Bezug zu Menschhandel und Menschenschmuggel
haben. haben.
Im Rahmen der Beschlüsse, die im Büro gefasst werden, bestimmt der Im Rahmen der Beschlüsse, die im Büro gefasst werden, bestimmt der
geschäftsführende Ausschuss die nötigen Analysen. Hierzu beauftragt er geschäftsführende Ausschuss die nötigen Analysen. Hierzu beauftragt er
Analytiker im Bereich strategische Analyse und gewährleistet das Analytiker im Bereich strategische Analyse und gewährleistet das
Follow-up der Analysen. Anschliessend bestätigt er die durchgeführten Follow-up der Analysen. Anschliessend bestätigt er die durchgeführten
Analysen. Analysen.
Wie der Staatsrat zu Recht bemerkt hat, kann es tatsächlich nicht das Wie der Staatsrat zu Recht bemerkt hat, kann es tatsächlich nicht das
Ziel sein, die verschiedenen Akteure entgegen den Ziel sein, die verschiedenen Akteure entgegen den
Gesetzesbestimmungen, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der Gesetzesbestimmungen, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der
Beschlüsse zu verpflichten. Beschlüsse zu verpflichten.
Um dies deutlicher auszudrücken, wurde der Text in Artikel 18 in dem Um dies deutlicher auszudrücken, wurde der Text in Artikel 18 in dem
Sinne angepasst, dass alle Akteure soweit möglich und in ihrem Sinne angepasst, dass alle Akteure soweit möglich und in ihrem
gesetzlichen Rahmen zur Ausführung der Politik beitragen, die vom Büro gesetzlichen Rahmen zur Ausführung der Politik beitragen, die vom Büro
festgelegt und vom geschäftsführenden Ausschuss weiter konkretisiert festgelegt und vom geschäftsführenden Ausschuss weiter konkretisiert
wird. wird.
In Kapitel IV wird der Königliche Erlass vom 16. Juni 1995 In Kapitel IV wird der Königliche Erlass vom 16. Juni 1995
schliesslich grundlegend abgeändert. Dieser Erlass ist von nun an auf schliesslich grundlegend abgeändert. Dieser Erlass ist von nun an auf
die einfache Ausführung von Artikel 11 § 5 des Gesetzes vom 13. April die einfache Ausführung von Artikel 11 § 5 des Gesetzes vom 13. April
1995, d.h. das Zulassungsverfahren, um im Rahmen dieses Gesetzes 1995, d.h. das Zulassungsverfahren, um im Rahmen dieses Gesetzes
gerichtlich vorzugehen, beschränkt. gerichtlich vorzugehen, beschränkt.
Wir haben die Ehre, Wir haben die Ehre,
Sire, Sire,
die ehrerbietigen und getreuen Diener die ehrerbietigen und getreuen Diener
Eurer Majestät zu sein, Eurer Majestät zu sein,
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des 16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels Menschenschmuggels und des Menschenhandels
ALBERT II., König der Belgier, ALBERT II., König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss!
Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung; Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Aufgrund des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von
Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der
Kinderpornographie, insbesondere des Artikels 11 §§ 2 und 5; Kinderpornographie, insbesondere des Artikels 11 §§ 2 und 5;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag
und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie; Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie;
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 16/2003 des Ausschusses für den Schutz Aufgrund der Stellungnahme Nr. 16/2003 des Ausschusses für den Schutz
des Privatlebens vom 27. März 2003; des Privatlebens vom 27. März 2003;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2003; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2003;
Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 25. Februar 2003 in Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 25. Februar 2003 in
Bezug auf den Antrag auf Begutachtung seitens des Staatsrates Bezug auf den Antrag auf Begutachtung seitens des Staatsrates
innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat; innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 35.118/2 des Staatsrates vom 28. April Aufgrund des Gutachtens Nr. 35.118/2 des Staatsrates vom 28. April
2003, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der 2003, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der
Justiz, Justiz,
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: Haben Wir beschlossen und erlassen Wir:
KAPITEL I - Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus KAPITEL I - Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus
Artikel 1 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Artikel 1 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus ist damit beauftragt, die Politik zur Bekämpfung des Rassismus ist damit beauftragt, die Politik zur Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu fördern, zu koordinieren Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu fördern, zu koordinieren
und zu überwachen. und zu überwachen.
Art. 2 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Art. 2 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus erstellt jährlich einen unabhängigen öffentlichen Rassismus erstellt jährlich einen unabhängigen öffentlichen
Evaluationsbericht über die Entwicklung und die Ergebnisse der Evaluationsbericht über die Entwicklung und die Ergebnisse der
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels und Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels und
übermittelt ihn der Regierung. übermittelt ihn der Regierung.
Art. 3 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Art. 3 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus ist mit der Koordination und der Gewährleistung der Rassismus ist mit der Koordination und der Gewährleistung der
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zugelassenen privaten Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zugelassenen privaten
Stellen, die auf die Hilfe und Betreuung der Opfer von internationalem Stellen, die auf die Hilfe und Betreuung der Opfer von internationalem
Menschenhandel spezialisiert sind, beauftragt. Menschenhandel spezialisiert sind, beauftragt.
KAPITEL II - Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des KAPITEL II - Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels und sein Präsidium Menschenschmuggels und des Menschenhandels und sein Präsidium
Abschnitt 1 - Interministerielles Koordinationsbüro Abschnitt 1 - Interministerielles Koordinationsbüro
Art. 4 - Ein Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des Art. 4 - Ein Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels, nachstehend "Büro" Menschenschmuggels und des Menschenhandels, nachstehend "Büro"
genannt, wird geschaffen. Den Vorsitz führt der Föderale Öffentliche genannt, wird geschaffen. Den Vorsitz führt der Föderale Öffentliche
Dienst Justiz und die Sekretariatsaufgaben werden vom Zentrum für Dienst Justiz und die Sekretariatsaufgaben werden vom Zentrum für
Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus wahrgenommen. Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus wahrgenommen.
Art. 5 - § 1 - Das Büro setzt sich wie folgt zusammen: Art. 5 - § 1 - Das Büro setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Vertreter des Premierministers, - ein Vertreter des Premierministers,
- ein Vertreter für jeden Vizepremierminister, der keinen Vertreter in - ein Vertreter für jeden Vizepremierminister, der keinen Vertreter in
einer anderen Eigenschaft stellt, einer anderen Eigenschaft stellt,
- ein Vertreter des Ministers der Justiz, - ein Vertreter des Ministers der Justiz,
- ein Vertreter des Ministers des Innern, - ein Vertreter des Ministers des Innern,
- ein Vertreter des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, - ein Vertreter des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten,
- ein Vertreter des Ministers der Beschäftigung, - ein Vertreter des Ministers der Beschäftigung,
- ein Vertreter des Ministers der Sozialen Angelegenheiten, - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Angelegenheiten,
- ein Vertreter des Ministers der Sozialen Eingliederung, - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Eingliederung,
- ein Vertreter des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit, - ein Vertreter des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit,
- ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren,
- ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, - ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft,
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Justiz, Öffentlichen Dienstes Justiz,
- ein Vertreter der Generaldirektion der Gesetzgebung, der Grundrechte - ein Vertreter der Generaldirektion der Gesetzgebung, der Grundrechte
und Freiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, und Freiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz,
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen
Polizei, Polizei,
- ein Vertreter der Staatssicherheit, - ein Vertreter der Staatssicherheit,
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Inneres, Inneres,
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung,
- ein Vertreter der Sonderinspektion der Steuern des Föderalen - ein Vertreter der Sonderinspektion der Steuern des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Finanzen, Öffentlichen Dienstes Finanzen,
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit,
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit,
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus, Rassismus,
- ein Vertreter von Child Focus. - ein Vertreter von Child Focus.
§ 2 - Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter bestimmt. § 2 - Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter bestimmt.
§ 3 - Die Vertreter und ihre Stellvertreter werden von ihren § 3 - Die Vertreter und ihre Stellvertreter werden von ihren
jeweiligen Behörden bestimmt. jeweiligen Behörden bestimmt.
Art. 6 - § 1 - Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Art. 6 - § 1 - Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen.
Der Vorsitzende beruft das Büro auf eigene Initiative oder auf Antrag Der Vorsitzende beruft das Büro auf eigene Initiative oder auf Antrag
des Präsidiums ein. des Präsidiums ein.
Jedes Mitglied des Interministeriellen Büros kann zusätzliche Jedes Mitglied des Interministeriellen Büros kann zusätzliche
Sitzungen vorschlagen. Sitzungen vorschlagen.
§ 2 - Das Büro legt bei der ersten Sitzung seine Geschäftsordnung § 2 - Das Büro legt bei der ersten Sitzung seine Geschäftsordnung
fest. fest.
Art. 7 - Das Büro kann, falls erforderlich, andere Experten und Art. 7 - Das Büro kann, falls erforderlich, andere Experten und
zuständige Personen oder Behörden zu Rate ziehen und sie zu den zuständige Personen oder Behörden zu Rate ziehen und sie zu den
Sitzungen einladen. Sitzungen einladen.
Art. 8 - Das Büro erfüllt folgende Aufgaben: Art. 8 - Das Büro erfüllt folgende Aufgaben:
1. Ermöglichung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen den 1. Ermöglichung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen den
betroffenen Ministerien, die hierfür im Hinblick auf die betroffenen Ministerien, die hierfür im Hinblick auf die
Gewährleistung einer kohärenten Politik zur Bekämpfung des Gewährleistung einer kohärenten Politik zur Bekämpfung des
Menschenschmuggels und des Menschenhandels und insbesondere auf die Menschenschmuggels und des Menschenhandels und insbesondere auf die
Aufdeckung und Unterbindung der Aktivitäten von Menschenhändlern und Aufdeckung und Unterbindung der Aktivitäten von Menschenhändlern und
ihrer Netzwerke die nötigen Informationen austauschen, ihrer Netzwerke die nötigen Informationen austauschen,
2. kritische Bewertung der Entwicklung der Ergebnisse hinsichtlich der 2. kritische Bewertung der Entwicklung der Ergebnisse hinsichtlich der
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels,
3. Beitrag zur Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen zur 3. Beitrag zur Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen zur
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels,
4. Leitung des geschäftsführenden Ausschusses des Informations- und 4. Leitung des geschäftsführenden Ausschusses des Informations- und
Analysezentrums Menschenschmuggel und Menschenhandel, wie in Artikel Analysezentrums Menschenschmuggel und Menschenhandel, wie in Artikel
16 erwähnt. 16 erwähnt.
Art. 9 - § 1 - Das Büro kann Vorschläge ausarbeiten, um in den Art. 9 - § 1 - Das Büro kann Vorschläge ausarbeiten, um in den
Gerichtsbezirken, die besonders von dem Phänomen Menschenschmuggel und Gerichtsbezirken, die besonders von dem Phänomen Menschenschmuggel und
Menschenhandel betroffen sind, eine dauerhafte Koordinationsstruktur Menschenhandel betroffen sind, eine dauerhafte Koordinationsstruktur
zu schaffen. zu schaffen.
§ 2 - Unbeschadet von Artikel 16 kann das Büro ebenfalls § 2 - Unbeschadet von Artikel 16 kann das Büro ebenfalls
Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit einer besonderen Arbeitsweise, Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit einer besonderen Arbeitsweise,
Zusammenstellung und Aufgabe bilden. Zusammenstellung und Aufgabe bilden.
Abschnitt 2 - Präsidium des Büros Abschnitt 2 - Präsidium des Büros
Art. 10 - § 1 - Das Büro umfasst ein Präsidium, das damit beauftragt Art. 10 - § 1 - Das Büro umfasst ein Präsidium, das damit beauftragt
ist, dem Büro Vorschläge zu unterbreiten, die Beschlüsse des Büros ist, dem Büro Vorschläge zu unterbreiten, die Beschlüsse des Büros
umzusetzen und die Sitzungen zu koordinieren. umzusetzen und die Sitzungen zu koordinieren.
§ 2 - Das Präsidium tagt einmal pro Monat und erstattet dem Büro bei § 2 - Das Präsidium tagt einmal pro Monat und erstattet dem Büro bei
der darauffolgenden Sitzung des Büros Bericht. der darauffolgenden Sitzung des Büros Bericht.
Art. 11 - Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Art. 11 - Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen:
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt,
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus, der die Sekretariatsaufgaben wahrnimmt, Rassismus, der die Sekretariatsaufgaben wahrnimmt,
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Inneres, Inneres,
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit,
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen
Polizei, Polizei,
- ein Vertreter der Staatssicherheit, - ein Vertreter der Staatssicherheit,
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit,
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung.
KAPITEL III - Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und KAPITEL III - Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und
Menschenhandel Menschenhandel
Abschnitt 1 - Allgemeines Abschnitt 1 - Allgemeines
Art. 12 - Ein Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und Art. 12 - Ein Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und
Menschenhandel, nachstehend "IAMM" genannt, das der Aufsicht des Menschenhandel, nachstehend "IAMM" genannt, das der Aufsicht des
Ministers der Justiz und des Ministers des Innern untersteht, wird Ministers der Justiz und des Ministers des Innern untersteht, wird
geschaffen. geschaffen.
Art. 13 - Das IAMM ist ein computergestütztes Informationsnetzwerk, Art. 13 - Das IAMM ist ein computergestütztes Informationsnetzwerk,
das sich auf anonyme Daten der verschiedenen Partner stützt. Auf der das sich auf anonyme Daten der verschiedenen Partner stützt. Auf der
Grundlage der Daten erstellen die dem IAMM von den verschiedenen Grundlage der Daten erstellen die dem IAMM von den verschiedenen
Partnern zur Verfügung gestellten Analytiker strategische Analysen. Partnern zur Verfügung gestellten Analytiker strategische Analysen.
Unbeschadet von Artikel 17 Nr. 4 haben alle Akteure des IAMM Zugriff Unbeschadet von Artikel 17 Nr. 4 haben alle Akteure des IAMM Zugriff
auf das Informationsnetzwerk und auf die Analysen. auf das Informationsnetzwerk und auf die Analysen.
Art. 14 - Die Aufgaben des IAMM bestehen in der Erfassung, Art. 14 - Die Aufgaben des IAMM bestehen in der Erfassung,
Zentralisierung, Verwaltung, Übermittlung und Analyse der anonymen Zentralisierung, Verwaltung, Übermittlung und Analyse der anonymen
Daten, die der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Daten, die der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des
Menschenhandels im Rahmen der von dem in Artikel 16 erwähnten Menschenhandels im Rahmen der von dem in Artikel 16 erwähnten
geschäftsführenden Ausschuss erarbeiteten Zielsetzungen dienen. geschäftsführenden Ausschuss erarbeiteten Zielsetzungen dienen.
Art. 15 - Die betroffenen Akteure, sprich die verschiedenen Dienste Art. 15 - Die betroffenen Akteure, sprich die verschiedenen Dienste
und Einrichtungen, die im Büro vertreten sind, übermitteln dem IAMM und Einrichtungen, die im Büro vertreten sind, übermitteln dem IAMM
unter Einhaltung der besonderen Gesetze, die auf sie anwendbar sind, unter Einhaltung der besonderen Gesetze, die auf sie anwendbar sind,
alle relevanten anonymen Daten. Dazu bestimmen die betroffenen Akteure alle relevanten anonymen Daten. Dazu bestimmen die betroffenen Akteure
eine Referenzperson beim IAMM. eine Referenzperson beim IAMM.
Das IAMM übermittelt unter Beachtung der ihm auferlegten Zielsetzungen Das IAMM übermittelt unter Beachtung der ihm auferlegten Zielsetzungen
den betroffenen Akteuren die angeforderten Daten. den betroffenen Akteuren die angeforderten Daten.
Abschnitt 2 - Geschäftsführender Ausschuss des IAMM Abschnitt 2 - Geschäftsführender Ausschuss des IAMM
Art. 16 - § 1 - Das Büro setzt gemäss Artikel 9 § 2 einen Art. 16 - § 1 - Das Büro setzt gemäss Artikel 9 § 2 einen
geschäftsführenden Ausschuss des IAMM ein. geschäftsführenden Ausschuss des IAMM ein.
§ 2 - Der geschäftsführende Ausschuss tritt mindestens einmal pro § 2 - Der geschäftsführende Ausschuss tritt mindestens einmal pro
Monat auf Einberufung des Vorsitzenden, aus eigener Initiative oder Monat auf Einberufung des Vorsitzenden, aus eigener Initiative oder
auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen.
Art. 17 - Der geschäftsführende Ausschuss erfüllt folgende Aufgaben: Art. 17 - Der geschäftsführende Ausschuss erfüllt folgende Aufgaben:
1. Festlegung eines Rahmens für die Übermittlung der anonymen Daten, 1. Festlegung eines Rahmens für die Übermittlung der anonymen Daten,
insbesondere des Typs und des Inhalts dieser Daten, der Wege zur insbesondere des Typs und des Inhalts dieser Daten, der Wege zur
Übermittlung und Konsultierung der Daten, des zu verwendenden Formats Übermittlung und Konsultierung der Daten, des zu verwendenden Formats
und des Datenträgers, sowie aller anderen technischen Richtlinien, die und des Datenträgers, sowie aller anderen technischen Richtlinien, die
im Hinblick auf die Gewährleistung einer guten Arbeitsweise des IAMM im Hinblick auf die Gewährleistung einer guten Arbeitsweise des IAMM
erforderlich sind, erforderlich sind,
2. Bewertung der Qualität der Informationen, die zwischen dem IAMM und 2. Bewertung der Qualität der Informationen, die zwischen dem IAMM und
den betroffenen Akteuren übermittelt werden, und Vorschlag von den betroffenen Akteuren übermittelt werden, und Vorschlag von
Massnahmen zur Verbesserung dieser Qualität, Massnahmen zur Verbesserung dieser Qualität,
3. Organisation der Übermittlung von Informationen seitens der 3. Organisation der Übermittlung von Informationen seitens der
betroffenen Akteure an das IAMM, betroffenen Akteure an das IAMM,
4. Kontrolle der Übermittlung von Informationen seitens des IAMM an 4. Kontrolle der Übermittlung von Informationen seitens des IAMM an
die betroffenen Akteure, die betroffenen Akteure,
5. falls erforderlich Hinweis des IAMM, insbesondere der betroffenen 5. falls erforderlich Hinweis des IAMM, insbesondere der betroffenen
Akteure, auf die interdisziplinären strategischen Datenanalysen, die Akteure, auf die interdisziplinären strategischen Datenanalysen, die
auf der Grundlage der vom Büro gemäss Artikel 8 Nr. 4 festgelegten auf der Grundlage der vom Büro gemäss Artikel 8 Nr. 4 festgelegten
Richtlinien durchzuführen sind, Richtlinien durchzuführen sind,
6. Bestätigung der Datenanalysen. 6. Bestätigung der Datenanalysen.
Die betroffenen Akteure tragen unter Einhaltung der besonderen Die betroffenen Akteure tragen unter Einhaltung der besonderen
Gesetze, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der Beschlüsse des Gesetze, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der Beschlüsse des
geschäftsführenden Ausschusses bei und übermitteln ihm alle geschäftsführenden Ausschusses bei und übermitteln ihm alle
zweckdienlichen Auskünfte und Berichte. zweckdienlichen Auskünfte und Berichte.
Art. 18 - Der geschäftsführende Ausschuss setzt sich wie folgt Art. 18 - Der geschäftsführende Ausschuss setzt sich wie folgt
zusammen: zusammen:
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt,
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes
Inneres, Inneres,
- ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren,
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen
Polizei, Polizei,
- ein Vertreter der Staatssicherheit, - ein Vertreter der Staatssicherheit,
- ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, - ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft,
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit,
- ein Analytiker im Bereich strategische Analyse im Dienst des IAMM, - ein Analytiker im Bereich strategische Analyse im Dienst des IAMM,
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit,
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung,
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des
Rassismus. Rassismus.
An den Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses können alle An den Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses können alle
Personen oder Vertreter von Einrichtungen beziehungsweise Personen oder Vertreter von Einrichtungen beziehungsweise
Vereinigungen teilnehmen, deren Anwesenheit der Ausschuss als nützlich Vereinigungen teilnehmen, deren Anwesenheit der Ausschuss als nützlich
erachtet; jedoch haben diese Personen kein Stimmrecht. erachtet; jedoch haben diese Personen kein Stimmrecht.
Art. 19 - Die Sekretariatsaufgaben des geschäftsführenden Ausschusses Art. 19 - Die Sekretariatsaufgaben des geschäftsführenden Ausschusses
werden von der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen werden von der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen
Öffentlichen Dienstes Justiz wahrgenommen. Öffentlichen Dienstes Justiz wahrgenommen.
Art. 20 - Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet Art. 20 - Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet
bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt jährlich einen bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt jährlich einen
Tätigkeitsbericht. Tätigkeitsbericht.
KAPITEL IV - Abänderungs- und Schlussbestimmungen KAPITEL IV - Abänderungs- und Schlussbestimmungen
Art. 21 - [Abänderungsbestimmung] Art. 21 - [Abänderungsbestimmung]
Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Art. 23 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz Art. 23 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz
sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 16. Mai 2004 Gegeben zu Brüssel, den 16. Mai 2004
ALBERT ALBERT
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin der Justiz Die Ministerin der Justiz
Frau L. ONKELINX Frau L. ONKELINX
Der Minister des Innern Der Minister des Innern
P. DEWAEL P. DEWAEL
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