← Terug naar "Koninklijk besluit betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling "
Koninklijk besluit betreffende de bestrijding van de mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif à la lutte contre le trafic et la traite des êtres humains. - Traduction allemande |
---|---|
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
16 MEI 2004. - Koninklijk besluit betreffende de bestrijding van de | 16 MAI 2004. - Arrêté royal relatif à la lutte contre le trafic et la |
mensensmokkel en mensenhandel. - Duitse vertaling | traite des êtres humains. - Traduction allemande |
De hiernavolgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 16 mei 2004 betreffende de bestrijding van de | l'arrêté royal du 16 mai 2004 relatif à la lutte contre le trafic et |
mensensmokkel en mensenhandel (Belgisch Staatsblad van 28 mei 2004). | la traite des êtres humains (Moniteur belge du 28 mai 2004). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST JUSTIZ UND FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST |
INNERES | INNERES |
16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des | 16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels | Menschenschmuggels und des Menschenhandels |
BERICHT AN DEN KÖNIG | BERICHT AN DEN KÖNIG |
Sire, | Sire, |
vorliegender Erlass zielt darauf ab, eine erneuerte Basisstruktur zur | vorliegender Erlass zielt darauf ab, eine erneuerte Basisstruktur zur |
Entwicklung einer integrierten Politik in Bezug auf die Bekämpfung des | Entwicklung einer integrierten Politik in Bezug auf die Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu bieten. | Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu bieten. |
I. Allgemeine Erläuterungen | I. Allgemeine Erläuterungen |
Die Regierung hat stets ihren Willen betont, die Bekämpfung des | Die Regierung hat stets ihren Willen betont, die Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu einer der Prioritäten | Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu einer der Prioritäten |
der Justiz zu machen. | der Justiz zu machen. |
Im Regierungsabkommen "Kreatives und solides Belgien, frischer Wind | Im Regierungsabkommen "Kreatives und solides Belgien, frischer Wind |
für das Land" vom 12. Juli 2003 ist bereits festgelegt worden, dass | für das Land" vom 12. Juli 2003 ist bereits festgelegt worden, dass |
der Bekämpfung des Menschenhandels und anderer Formen der Ausbeutung | der Bekämpfung des Menschenhandels und anderer Formen der Ausbeutung |
besondere Priorität eingeräumt wird. | besondere Priorität eingeräumt wird. |
Der später eingereichte allgemeine Richtlinienplan der Ministerin der | Der später eingereichte allgemeine Richtlinienplan der Ministerin der |
Justiz (Dok. Kammer 51 03251016; Dok. Abgeordnetenkammer) und die | Justiz (Dok. Kammer 51 03251016; Dok. Abgeordnetenkammer) und die |
Debatte im Unterausschuss "Menschenhandel" des Senats geben die | Debatte im Unterausschuss "Menschenhandel" des Senats geben die |
Regierungspolitik in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels | Regierungspolitik in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenhandels |
deutlich wieder. | deutlich wieder. |
Menschenschmuggel und Menschenhandel erfordern eine multidisziplinäre, | Menschenschmuggel und Menschenhandel erfordern eine multidisziplinäre, |
integrierte und umfassende Vorgehensweise sowohl auf internationaler | integrierte und umfassende Vorgehensweise sowohl auf internationaler |
als auch auf nationaler Ebene: | als auch auf nationaler Ebene: |
- eine integrierte Vorgehensweise mit dem Ziel, dass alle betroffenen | - eine integrierte Vorgehensweise mit dem Ziel, dass alle betroffenen |
Ministerien sich auf eine einzige politische Option verständigen und | Ministerien sich auf eine einzige politische Option verständigen und |
diese anstreben, | diese anstreben, |
- eine umfassende Vorgehensweise, die nicht nur die präventive und | - eine umfassende Vorgehensweise, die nicht nur die präventive und |
repressive Politik beinhaltet, sondern sich auch der Betreuung der | repressive Politik beinhaltet, sondern sich auch der Betreuung der |
Opfer von Menschenhandel und Menschenschmuggel widmet, | Opfer von Menschenhandel und Menschenschmuggel widmet, |
- eine internationale und nationale Vorgehensweise, da die nationale | - eine internationale und nationale Vorgehensweise, da die nationale |
Politik weitgehend auf die internationale Politik abgestimmt werden | Politik weitgehend auf die internationale Politik abgestimmt werden |
muss, und zwar in erster Linie auf die Politik der Europäischen Union, | muss, und zwar in erster Linie auf die Politik der Europäischen Union, |
auf die Instrumente der Europäischen Union und auf die Vorschriften | auf die Instrumente der Europäischen Union und auf die Vorschriften |
der Europäischen Union. | der Europäischen Union. |
Die Regierung hat schnell festgestellt, dass diesen beiden Phänomenen | Die Regierung hat schnell festgestellt, dass diesen beiden Phänomenen |
bereits eine gewisse politische Aufmerksamkeit geschenkt wird: | bereits eine gewisse politische Aufmerksamkeit geschenkt wird: |
Zahlreiche Instanzen setzen sich nämlich, jede aus ihrem Blickwinkel, | Zahlreiche Instanzen setzen sich nämlich, jede aus ihrem Blickwinkel, |
im Bereich der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des | im Bereich der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des |
Menschenhandels ein. Darüber hinaus besteht seit 1995 ein | Menschenhandels ein. Darüber hinaus besteht seit 1995 ein |
Interministerielles Koordinationsbüro, dessen Arbeit jedoch etwas ins | Interministerielles Koordinationsbüro, dessen Arbeit jedoch etwas ins |
Stocken geraten ist. Das erklärt, dass die notwendigen politischen | Stocken geraten ist. Das erklärt, dass die notwendigen politischen |
Massnahmen nicht aufeinander abgestimmt wurden, sodass | Massnahmen nicht aufeinander abgestimmt wurden, sodass |
nebeneinanderher gearbeitet wurde und sich die Arbeit oftmals | nebeneinanderher gearbeitet wurde und sich die Arbeit oftmals |
überschnitt. | überschnitt. |
Ausgehend von dieser Feststellung und im Rahmen seiner Koordinations- | Ausgehend von dieser Feststellung und im Rahmen seiner Koordinations- |
und Leitungsaufgaben innerhalb der Regierung hat der Premierminister | und Leitungsaufgaben innerhalb der Regierung hat der Premierminister |
im Dezember 2000 die Initiative zur Einrichtung einer Taskforce | im Dezember 2000 die Initiative zur Einrichtung einer Taskforce |
"Menschenhandel" ergriffen. | "Menschenhandel" ergriffen. |
Ihre Aufgabe bestand unter anderem darin, in kurzer Zeit die | Ihre Aufgabe bestand unter anderem darin, in kurzer Zeit die |
grundlegenden Bedingungen für diese integrierte Politik festzulegen, | grundlegenden Bedingungen für diese integrierte Politik festzulegen, |
die den administrativen, den sozialrechtlichen sowie den | die den administrativen, den sozialrechtlichen sowie den |
strafrechtlichen Aspekt umfasst und sich ebenfalls der Hilfe für die | strafrechtlichen Aspekt umfasst und sich ebenfalls der Hilfe für die |
Opfer widmet. | Opfer widmet. |
Aufgrund des Fehlens eines effizienten Informationsaustauschs hat die | Aufgrund des Fehlens eines effizienten Informationsaustauschs hat die |
Taskforce die Notwendigkeit erkannt, ein (computergestütztes) | Taskforce die Notwendigkeit erkannt, ein (computergestütztes) |
Informationsnetz zu entwickeln, das die Informationen nicht nur | Informationsnetz zu entwickeln, das die Informationen nicht nur |
zentralisieren, sondern auch analysieren, vertiefen und den | zentralisieren, sondern auch analysieren, vertiefen und den |
verschiedenen Betroffenen zugänglich machen sollte. | verschiedenen Betroffenen zugänglich machen sollte. |
Gleichzeitig erschien eine Belebung des bestehenden | Gleichzeitig erschien eine Belebung des bestehenden |
Interministeriellen Koordinationsbüros notwendig. | Interministeriellen Koordinationsbüros notwendig. |
Schliesslich wird die Rolle des Zentrums für Chancengleichheit und | Schliesslich wird die Rolle des Zentrums für Chancengleichheit und |
Bekämpfung des Rassismus im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 zur | Bekämpfung des Rassismus im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 zur |
Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der | Festlegung von Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der |
Kinderpornographie beibehalten und sogar verstärkt. | Kinderpornographie beibehalten und sogar verstärkt. |
Diese drei Elemente bilden den Kern der erneuerten Struktur, die im | Diese drei Elemente bilden den Kern der erneuerten Struktur, die im |
vorliegenden Erlass vorgeschlagen wird. Jedes dieser Elemente wird | vorliegenden Erlass vorgeschlagen wird. Jedes dieser Elemente wird |
hiernach ausführlich vorgestellt. | hiernach ausführlich vorgestellt. |
1. Das Interministerielle Koordinationsbüro zur Bekämpfung des | 1. Das Interministerielle Koordinationsbüro zur Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels | Menschenschmuggels und des Menschenhandels |
Das Interministerielle Koordinationsbüro ist geschaffen worden durch | Das Interministerielle Koordinationsbüro ist geschaffen worden durch |
den Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 über den Auftrag und den | den Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 über den Auftrag und den |
Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und | Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und |
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des | Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des |
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 | internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 |
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur | des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur |
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. | Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. |
Dieses Büro hat bereits mehrere konkrete Initiativen gestartet, seine | Dieses Büro hat bereits mehrere konkrete Initiativen gestartet, seine |
Tätigkeiten waren jedoch, wie bereits erwähnt, etwas in den | Tätigkeiten waren jedoch, wie bereits erwähnt, etwas in den |
Hintergrund gerückt. | Hintergrund gerückt. |
Das Koordinationsbüro muss erneut eine Schlüsselrolle bei der | Das Koordinationsbüro muss erneut eine Schlüsselrolle bei der |
Entwicklung der integrierten Politik in Bezug auf Menschenhandel und | Entwicklung der integrierten Politik in Bezug auf Menschenhandel und |
Menschenschmuggel spielen, die sowohl die Ausführung als auch die | Menschenschmuggel spielen, die sowohl die Ausführung als auch die |
Vorbereitung der Politik umfasst. | Vorbereitung der Politik umfasst. |
Es muss vor allem die koordinierte Umsetzung der Politik übernehmen: | Es muss vor allem die koordinierte Umsetzung der Politik übernehmen: |
- indem es als Konzertierungsorgan für alle betroffenen Akteure | - indem es als Konzertierungsorgan für alle betroffenen Akteure |
fungiert, bei dem eine effiziente Koordination der Ausführung der | fungiert, bei dem eine effiziente Koordination der Ausführung der |
Politik stattfinden kann, | Politik stattfinden kann, |
- indem es die Arbeitsweise des Informations- und Analysezentrums | - indem es die Arbeitsweise des Informations- und Analysezentrums |
Menschenschmuggel und Menschenhandel (IAMM) festlegt, sodass der | Menschenschmuggel und Menschenhandel (IAMM) festlegt, sodass der |
computergestützte Informationsaustausch zwischen den verschiedenen | computergestützte Informationsaustausch zwischen den verschiedenen |
Partnern optimal organisiert werden kann, | Partnern optimal organisiert werden kann, |
- indem es als kritischer Bewerter der erreichten Ergebnisse | - indem es als kritischer Bewerter der erreichten Ergebnisse |
interveniert. | interveniert. |
Diese Ex-Post-Bewertung dient für das Büro natürlich auch zur | Diese Ex-Post-Bewertung dient für das Büro natürlich auch zur |
Erfüllung seiner vorbereitenden Rolle: Man erwartet von ihm ebenfalls | Erfüllung seiner vorbereitenden Rolle: Man erwartet von ihm ebenfalls |
die Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen hinsichtlich der | die Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen hinsichtlich der |
Politik in Bezug auf Menschenhandel und Menschenschmuggel. | Politik in Bezug auf Menschenhandel und Menschenschmuggel. |
Um sowohl die ausführende als auch die vorbereitende Funktion | Um sowohl die ausführende als auch die vorbereitende Funktion |
bestmöglich zu erfüllen, wurde die Zusammensetzung des Büros unter | bestmöglich zu erfüllen, wurde die Zusammensetzung des Büros unter |
anderem um politische Vertreter, nämlich Vertreter des | anderem um politische Vertreter, nämlich Vertreter des |
Premierministers und der Vizepremierminister, ausgeweitet. | Premierministers und der Vizepremierminister, ausgeweitet. |
Darüber hinaus ist ein Präsidium vorgesehen, in dem die Dienste, die | Darüber hinaus ist ein Präsidium vorgesehen, in dem die Dienste, die |
direkt mit dem IAMM verbunden sind, vertreten sind und welches als | direkt mit dem IAMM verbunden sind, vertreten sind und welches als |
technisches Organ die Sitzungen des Interministeriellen | technisches Organ die Sitzungen des Interministeriellen |
Koordinationsbüros vorbereiten und dessen Beschlüsse ausführen muss. | Koordinationsbüros vorbereiten und dessen Beschlüsse ausführen muss. |
2. Das Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und | 2. Das Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und |
Menschenhandel | Menschenhandel |
Das Hauptziel einer integrierten Vorgehensweise ist ein optimaler | Das Hauptziel einer integrierten Vorgehensweise ist ein optimaler |
Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren, die sich für | Informationsfluss zwischen den verschiedenen Akteuren, die sich für |
die Bekämpfung dieser beiden Phänomene einsetzen. Hierfür wurde das | die Bekämpfung dieser beiden Phänomene einsetzen. Hierfür wurde das |
Konzept des Informations- und Analysezentrums Menschenschmuggel und | Konzept des Informations- und Analysezentrums Menschenschmuggel und |
Menschenhandel (IAMM) entwickelt. | Menschenhandel (IAMM) entwickelt. |
Das IAMM ist eine Site, auf die jeder Partner über ein gesichertes | Das IAMM ist eine Site, auf die jeder Partner über ein gesichertes |
Extranet Zugriff hat. Diese Verbindung erlaubt allen Partnern, | Extranet Zugriff hat. Diese Verbindung erlaubt allen Partnern, |
relevante Informationen, über die sie verfügen, direkt auf der Site | relevante Informationen, über die sie verfügen, direkt auf der Site |
einzuspeisen. Darüber hinaus erhalten die Partner auf diese Weise | einzuspeisen. Darüber hinaus erhalten die Partner auf diese Weise |
Zugang zu allen Daten, die sich auf dieser Site befinden. Dieses | Zugang zu allen Daten, die sich auf dieser Site befinden. Dieses |
System muss folglich einen optimalen Informationsfluss zwischen allen | System muss folglich einen optimalen Informationsfluss zwischen allen |
betroffenen Partnern gewährleisten. | betroffenen Partnern gewährleisten. |
Das IAMM beschränkt sich jedoch nicht auf einen einfachen | Das IAMM beschränkt sich jedoch nicht auf einen einfachen |
Informationsaustausch. Die Informationen, die in der Datenbank | Informationsaustausch. Die Informationen, die in der Datenbank |
gespeichert sind, erlauben nämlich die Durchführung zahlreicher | gespeichert sind, erlauben nämlich die Durchführung zahlreicher |
relevanter strategischer Analysen, die an die verschiedenen Partner | relevanter strategischer Analysen, die an die verschiedenen Partner |
weitergeleitet werden. Auf der Grundlage der Analysen kann jeder | weitergeleitet werden. Auf der Grundlage der Analysen kann jeder |
Partner, je nach seiner Zielsetzung, die nötigen politischen, | Partner, je nach seiner Zielsetzung, die nötigen politischen, |
strategischen und/oder operativen Massnahmen ergreifen. Darüber hinaus | strategischen und/oder operativen Massnahmen ergreifen. Darüber hinaus |
sind sie auf diese Weise besser koordiniert. | sind sie auf diese Weise besser koordiniert. |
Es ist wichtig zu betonen, dass das IAMM keinesfalls darauf abzielt, | Es ist wichtig zu betonen, dass das IAMM keinesfalls darauf abzielt, |
die bereits bestehenden Informationskanäle und -netzwerke zu ersetzen. | die bereits bestehenden Informationskanäle und -netzwerke zu ersetzen. |
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass alle vom IAMM erfassten | Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass alle vom IAMM erfassten |
Informationen der Bekämpfung des Menschenhandels und des | Informationen der Bekämpfung des Menschenhandels und des |
Menschenschmuggels und nicht der Regulierung illegaler | Menschenschmuggels und nicht der Regulierung illegaler |
Migrationsströme oder der Verfolgung von Schwarzarbeit und von damit | Migrationsströme oder der Verfolgung von Schwarzarbeit und von damit |
zusammenhängenden Verstössen gegen die sozialen Rechtsvorschriften | zusammenhängenden Verstössen gegen die sozialen Rechtsvorschriften |
dienen sollen. Man muss zwingend vermeiden, dass sich das Ziel von der | dienen sollen. Man muss zwingend vermeiden, dass sich das Ziel von der |
Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels hin zu einer | Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels hin zu einer |
Politik der Verfolgung der Einwanderung verschiebt. | Politik der Verfolgung der Einwanderung verschiebt. |
Aufgrund der gesetzlichen Einwände, die aus dem Gesetz über den Schutz | Aufgrund der gesetzlichen Einwände, die aus dem Gesetz über den Schutz |
des Privatlebens hervorgehen, kann die Site zurzeit nur anonyme Daten | des Privatlebens hervorgehen, kann die Site zurzeit nur anonyme Daten |
übernehmen und keine anonymisierten oder kodierten Daten, die ja noch | übernehmen und keine anonymisierten oder kodierten Daten, die ja noch |
als personenbezogene Daten angesehen werden können, wie der Staatsrat | als personenbezogene Daten angesehen werden können, wie der Staatsrat |
in seinem Gutachten bemerkt. Der Handlungsspielraum des IAMM ist | in seinem Gutachten bemerkt. Der Handlungsspielraum des IAMM ist |
dadurch zweifellos eingeschränkt. Trotzdem hat man sich für eine | dadurch zweifellos eingeschränkt. Trotzdem hat man sich für eine |
sofortige Einführung des Zentrums entschieden, um zu vermeiden, dass | sofortige Einführung des Zentrums entschieden, um zu vermeiden, dass |
das Projekt auf die lange Bank geschoben wird. Falls das Gesetz über | das Projekt auf die lange Bank geschoben wird. Falls das Gesetz über |
den Schutz des Privatlebens die Registrierung von personenbezogenen | den Schutz des Privatlebens die Registrierung von personenbezogenen |
Daten erlaubt, wird der Zuständigkeitsbereich des IAMM ausgeweitet. | Daten erlaubt, wird der Zuständigkeitsbereich des IAMM ausgeweitet. |
3. Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus | 3. Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus |
Seine Rolle ist die eines teilnehmenden Beobachters. Der Jahresbericht | Seine Rolle ist die eines teilnehmenden Beobachters. Der Jahresbericht |
des Zentrums über die Problematik des Menschenhandels hat in den | des Zentrums über die Problematik des Menschenhandels hat in den |
letzten Jahren dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Politik und | letzten Jahren dazu beigetragen, die Aufmerksamkeit der Politik und |
der Gesellschaft für das Phänomen Menschenhandel aufrechtzuerhalten. | der Gesellschaft für das Phänomen Menschenhandel aufrechtzuerhalten. |
Das Zentrum kann seine Rolle eines kritischen Beobachters nur | Das Zentrum kann seine Rolle eines kritischen Beobachters nur |
erfüllen, wenn es in die Initiativen der verschiedenen Sektoren | erfüllen, wenn es in die Initiativen der verschiedenen Sektoren |
ausreichend involviert ist. Die Beurteilung erfolgt über das | ausreichend involviert ist. Die Beurteilung erfolgt über das |
Sekretariat des Interministeriellen Koordinationsbüros und über die | Sekretariat des Interministeriellen Koordinationsbüros und über die |
Vertretung im Präsidium des Büros und im geschäftsführenden Ausschuss | Vertretung im Präsidium des Büros und im geschäftsführenden Ausschuss |
des IAMM. | des IAMM. |
Das Zentrum ist jedoch lediglich ein Beobachter und kein politischer | Das Zentrum ist jedoch lediglich ein Beobachter und kein politischer |
Akteur: Es muss seinen Jahresbericht vollkommen unabhängig erstellen | Akteur: Es muss seinen Jahresbericht vollkommen unabhängig erstellen |
und die Politik kritisch beurteilen können. | und die Politik kritisch beurteilen können. |
Schliesslich erfüllt das Zentrum auch weiterhin seine | Schliesslich erfüllt das Zentrum auch weiterhin seine |
Koordinationsfunktion für spezialisierte Zentren zur Betreuung der | Koordinationsfunktion für spezialisierte Zentren zur Betreuung der |
Opfer von Menschenhandel. | Opfer von Menschenhandel. |
II. Kommentar zu den Artikeln | II. Kommentar zu den Artikeln |
Diese wesentliche Umstrukturierung erfordert natürlich eine gründliche | Diese wesentliche Umstrukturierung erfordert natürlich eine gründliche |
Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag | Abänderung des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag |
und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und | und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und |
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des | Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des |
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 | internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 |
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur | des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur |
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. | Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie. |
Dieser Erlass ist von nun an beschränkt auf das Zulassungsverfahren, | Dieser Erlass ist von nun an beschränkt auf das Zulassungsverfahren, |
um im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 gerichtlich vorzugehen. | um im Rahmen des Gesetzes vom 13. April 1995 gerichtlich vorzugehen. |
Die anderen Bestimmungen sind grösstenteils in den vorliegenden Erlass | Die anderen Bestimmungen sind grösstenteils in den vorliegenden Erlass |
aufgenommen worden. | aufgenommen worden. |
Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses | Darüber hinaus ist der Anwendungsbereich des Königlichen Erlasses |
ausgeweitet worden durch die Einführung des Begriffs "Bekämpfung des | ausgeweitet worden durch die Einführung des Begriffs "Bekämpfung des |
Menschenhandels und des Menschenschmuggels", der dem ursprünglichen | Menschenhandels und des Menschenschmuggels", der dem ursprünglichen |
Begriff "Bekämpfung des internationalen Menschenhandels" vorgezogen | Begriff "Bekämpfung des internationalen Menschenhandels" vorgezogen |
wird. Der Anwendungsbereich bleibt nur in Kapitel IV über die | wird. Der Anwendungsbereich bleibt nur in Kapitel IV über die |
Zulassung spezialisierten Zentren zur Betreuung der Opfer von | Zulassung spezialisierten Zentren zur Betreuung der Opfer von |
Menschenhandel auf den Menschenhandel beschränkt. | Menschenhandel auf den Menschenhandel beschränkt. |
In Kapitel I wird die ursprüngliche Rolle des Zentrums für | In Kapitel I wird die ursprüngliche Rolle des Zentrums für |
Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus beibehalten, der Text | Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus beibehalten, der Text |
wird allerdings an den erweiterten Begriff "Menschenhandel und des | wird allerdings an den erweiterten Begriff "Menschenhandel und des |
Menschenschmuggel" angepasst. | Menschenschmuggel" angepasst. |
Kaptitel II befasst sich mit dem Interministeriellen Koordinationsbüro | Kaptitel II befasst sich mit dem Interministeriellen Koordinationsbüro |
zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, | zur Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, |
nachstehend "das Büro" genannt, und seinem Präsidium. | nachstehend "das Büro" genannt, und seinem Präsidium. |
Die Arbeitsweise des Büros wurde erneuert, um durch die Möglichkeit, | Die Arbeitsweise des Büros wurde erneuert, um durch die Möglichkeit, |
Arbeitsgruppen bilden zu können, mehr Flexibilität zu gewährleisten. | Arbeitsgruppen bilden zu können, mehr Flexibilität zu gewährleisten. |
Die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Büros werden mit | Die Änderungen in Bezug auf die Zusammensetzung des Büros werden mit |
einer Verstärkung der politischen Vertretung durch Einführung eines | einer Verstärkung der politischen Vertretung durch Einführung eines |
(einzigen) Vertreters des Premierministers und jedes | (einzigen) Vertreters des Premierministers und jedes |
Vizepremierministers begründet. Dieser Artikel ist darüber hinaus | Vizepremierministers begründet. Dieser Artikel ist darüber hinaus |
aufgrund der Überarbeitung der Terminologie im Zuge der Polizeireform | aufgrund der Überarbeitung der Terminologie im Zuge der Polizeireform |
und der Kopernikus-Reform abgeändert worden. | und der Kopernikus-Reform abgeändert worden. |
Ein System von Stellvertretern begünstigt einen effizienteren | Ein System von Stellvertretern begünstigt einen effizienteren |
Entscheidungsprozess, da zu jeder Zeit ein Vertreter jedes betroffenen | Entscheidungsprozess, da zu jeder Zeit ein Vertreter jedes betroffenen |
Akteurs verfügbar ist. | Akteurs verfügbar ist. |
Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Es kann eventuell | Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. Es kann eventuell |
häufiger einberufen werden, sei es auf Antrag eines oder mehrerer | häufiger einberufen werden, sei es auf Antrag eines oder mehrerer |
Mitglieder des Büros, sei es auf Antrag des Präsidiums, was aufgrund | Mitglieder des Büros, sei es auf Antrag des Präsidiums, was aufgrund |
von dessen Impulsfunktion dem Büro gegenüber wahrscheinlich am | von dessen Impulsfunktion dem Büro gegenüber wahrscheinlich am |
häufigsten der Fall sein wird. | häufigsten der Fall sein wird. |
Gemäss Artikel 7 kann das Büro jederzeit Experten zu seinen Sitzungen | Gemäss Artikel 7 kann das Büro jederzeit Experten zu seinen Sitzungen |
einladen. Man denkt hierbei beispielsweise an spezialisiertes | einladen. Man denkt hierbei beispielsweise an spezialisiertes |
akademisches Personal, das über eine anerkannte Sachkenntnis im | akademisches Personal, das über eine anerkannte Sachkenntnis im |
Bereich des Menschenhandels und des Menschenschmuggels oder in direkt | Bereich des Menschenhandels und des Menschenschmuggels oder in direkt |
oder indirekt damit verbundenen Bereichen verfügt, oder vor Ort tätige | oder indirekt damit verbundenen Bereichen verfügt, oder vor Ort tätige |
Personen... | Personen... |
In Artikel 8 werden die Aufgaben des Büros bestimmt. Diese Aufgaben | In Artikel 8 werden die Aufgaben des Büros bestimmt. Diese Aufgaben |
werden unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Zentrums für | werden unbeschadet der gesetzlichen Aufgaben des Zentrums für |
Chancengleichheit und für die Bekämpfung des Rassismus ausgeführt. | Chancengleichheit und für die Bekämpfung des Rassismus ausgeführt. |
Den im Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 aufgelisteten Aufgaben | Den im Königlichen Erlass vom 16. Juni 1995 aufgelisteten Aufgaben |
sind in diesem Artikel noch besondere Aufgaben des IAMM hinzugefügt | sind in diesem Artikel noch besondere Aufgaben des IAMM hinzugefügt |
worden. Das Büro ist nämlich das Basisorgan des IAMM. Es setzt sich | worden. Das Büro ist nämlich das Basisorgan des IAMM. Es setzt sich |
aus allen Partnern des IAMM zusammen. Deshalb gewährleistet das Büro | aus allen Partnern des IAMM zusammen. Deshalb gewährleistet das Büro |
über seine Mitglieder die Übermittlung aller relevanten Informationen, | über seine Mitglieder die Übermittlung aller relevanten Informationen, |
die auf der Site des IAMM eingespeist werden und als Grundlage für | die auf der Site des IAMM eingespeist werden und als Grundlage für |
seine Analysen dienen. Die Mitglieder reichen alle Informationen, über | seine Analysen dienen. Die Mitglieder reichen alle Informationen, über |
die sie verfügen, weiter, um eine gute Arbeitsweise des IAMM zu | die sie verfügen, weiter, um eine gute Arbeitsweise des IAMM zu |
gewährleisten. | gewährleisten. |
In seiner Zuständigkeit als Organ des IAMM ist das Büro ebenfalls mit | In seiner Zuständigkeit als Organ des IAMM ist das Büro ebenfalls mit |
der Festlegung der allgemeinen Politik und der Kontrolle des IAMM | der Festlegung der allgemeinen Politik und der Kontrolle des IAMM |
beauftragt. Hierfür bestätigt es die Beschlüsse des geschäftsführenden | beauftragt. Hierfür bestätigt es die Beschlüsse des geschäftsführenden |
Ausschusses des IAMM, fasst die endgültigen Beschlüsse und führt diese | Ausschusses des IAMM, fasst die endgültigen Beschlüsse und führt diese |
aus. | aus. |
Das Büro kann Vorschläge zur Schaffung dauerhafter | Das Büro kann Vorschläge zur Schaffung dauerhafter |
Koordinationsstrukturen vorlegen. Diese Koordinationsstrukturen sollen | Koordinationsstrukturen vorlegen. Diese Koordinationsstrukturen sollen |
dazu dienen, in besonders stark betroffenen Gebieten die Koordination | dazu dienen, in besonders stark betroffenen Gebieten die Koordination |
der Aktivitäten vor Ort und den Informationsaustausch zwischen den | der Aktivitäten vor Ort und den Informationsaustausch zwischen den |
lokalen Akteuren in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenschmuggels | lokalen Akteuren in Bezug auf die Bekämpfung des Menschenschmuggels |
und des Menschenhandels zu optimieren. | und des Menschenhandels zu optimieren. |
Das Büro kann ebenfalls Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Im Rahmen seiner | Das Büro kann ebenfalls Ad-hoc-Arbeitsgruppen bilden. Im Rahmen seiner |
Tätigkeiten oder der Analysen des IAMM können nämlich bestimmte | Tätigkeiten oder der Analysen des IAMM können nämlich bestimmte |
Probleme auftreten. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die je nach Problem | Probleme auftreten. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppen, die je nach Problem |
eine bestimmte Zusammensetzung, einen bestimmten Zuständigkeitsbereich | eine bestimmte Zusammensetzung, einen bestimmten Zuständigkeitsbereich |
und eine bestimmte Laufzeit haben, können für ein oder mehrere | und eine bestimmte Laufzeit haben, können für ein oder mehrere |
spezifische Probleme Lösungen vorbereiten. Die Vorschläge werden | spezifische Probleme Lösungen vorbereiten. Die Vorschläge werden |
systematisch an das Büro weitergeleitet, das in fine für die | systematisch an das Büro weitergeleitet, das in fine für die |
endgültige Entscheidung und die Ausführung verantwortlich ist. Dieses | endgültige Entscheidung und die Ausführung verantwortlich ist. Dieses |
System erlaubt eine schnellere Intervention unter Beibehaltung des | System erlaubt eine schnellere Intervention unter Beibehaltung des |
notwendigen politischen Handlungsspielraums. | notwendigen politischen Handlungsspielraums. |
Abschnitt 2 führt ein Präsidium des Büros ein. Die Erfahrungen der | Abschnitt 2 führt ein Präsidium des Büros ein. Die Erfahrungen der |
Vergangenheit haben gezeigt, dass das Büro nicht regelmässig | Vergangenheit haben gezeigt, dass das Büro nicht regelmässig |
zusammentrat und infolgedessen viel von seinem Einfluss eingebüsst | zusammentrat und infolgedessen viel von seinem Einfluss eingebüsst |
hatte. Daher hat man entschieden, ein zusätzliches Organ zu schaffen, | hatte. Daher hat man entschieden, ein zusätzliches Organ zu schaffen, |
das damit beauftragt ist, die Arbeit des Büros zu stimulieren. Es wird | das damit beauftragt ist, die Arbeit des Büros zu stimulieren. Es wird |
für die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Büros | für die Vorbereitung der Sitzungen und der Beschlüsse des Büros |
verantwortlich sein. Hierzu setzt sich das Präsidium aus Personen mit | verantwortlich sein. Hierzu setzt sich das Präsidium aus Personen mit |
technischen Kenntnissen zusammen. Das Büro umfasst ganz bewusst keine | technischen Kenntnissen zusammen. Das Büro umfasst ganz bewusst keine |
politischen Vertreter, da es ja auch nicht über Entscheidungsbefugnis | politischen Vertreter, da es ja auch nicht über Entscheidungsbefugnis |
verfügt. Diese Zuständigkeit liegt vollständig beim Büro. | verfügt. Diese Zuständigkeit liegt vollständig beim Büro. |
Kapitel III führt ein Informations- und Analysezentrum Menschenhandel | Kapitel III führt ein Informations- und Analysezentrum Menschenhandel |
und Menschenschmuggel ein. | und Menschenschmuggel ein. |
Wie bereits erwähnt, verfolgt das IAMM ein einziges Ziel: die | Wie bereits erwähnt, verfolgt das IAMM ein einziges Ziel: die |
Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels. Folglich | Bekämpfung des Menschenhandels und des Menschenschmuggels. Folglich |
widmet es sich der Erfassung von Informationen in Bezug auf | widmet es sich der Erfassung von Informationen in Bezug auf |
Menschenhandel und Menschenschmuggel. | Menschenhandel und Menschenschmuggel. |
Da die Begriffe "Menschenhandel" und "Menschenschmuggel" ähnlich sind, | Da die Begriffe "Menschenhandel" und "Menschenschmuggel" ähnlich sind, |
ist es notwendig, sie genauer zu definieren. Hierzu schlagen wir vor, | ist es notwendig, sie genauer zu definieren. Hierzu schlagen wir vor, |
auf die Begriffsbestimmungen der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen | auf die Begriffsbestimmungen der Zusatzprotokolle zum Übereinkommen |
der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte | der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte |
Kriminalität, nämlich des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und | Kriminalität, nämlich des Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und |
Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und | Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und |
Kinderhandels, und des Protokolls gegen die Schleusung von Migranten | Kinderhandels, und des Protokolls gegen die Schleusung von Migranten |
auf dem Land-, See- und Luftweg, zu verweisen. | auf dem Land-, See- und Luftweg, zu verweisen. |
Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des | Das Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des |
Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, vermerkt | Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, vermerkt |
Folgendes: | Folgendes: |
"Der Ausdruck "Menschenhandel" bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, | "Der Ausdruck "Menschenhandel" bezeichnet die Anwerbung, Beförderung, |
Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die | Verbringung, Beherbergung oder den Empfang von Personen durch die |
Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, | Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, |
durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder | durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder |
Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder | Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder |
Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des | Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des |
Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person | Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person |
hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die | hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst mindestens die |
Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller | Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen sexueller |
Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder | Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder |
sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von | sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von |
Körperorganen." | Körperorganen." |
Auf der Grundlage des Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen über | Auf der Grundlage des Zusatzprotokolls der Vereinten Nationen über |
Migranten kann "Menschenschmuggel" wie folgt definiert werden: | Migranten kann "Menschenschmuggel" wie folgt definiert werden: |
"Der Ausdruck "Schleusung von Migranten" bezeichnet die Herbeiführung | "Der Ausdruck "Schleusung von Migranten" bezeichnet die Herbeiführung |
der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen | der unerlaubten Einreise einer Person in einen Vertragsstaat, dessen |
Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen | Staatsangehörige sie nicht ist oder in dem sie keinen ständigen |
Aufenthalt hat, ihren unerlaubten Aufenthalt in einem solchen Staat | Aufenthalt hat, ihren unerlaubten Aufenthalt in einem solchen Staat |
sowie die unerlaubte Durchreise durch einen solchen Staat mit dem | sowie die unerlaubte Durchreise durch einen solchen Staat mit dem |
Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder | Ziel, sich unmittelbar oder mittelbar einen finanziellen oder |
sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, unter Verstoss gegen die | sonstigen materiellen Vorteil zu verschaffen, unter Verstoss gegen die |
Rechtsvorschriften dieses Staates im Bereich Einreise, Aufenthalt und | Rechtsvorschriften dieses Staates im Bereich Einreise, Aufenthalt und |
Durchreise von Ausländern." | Durchreise von Ausländern." |
Abschnitt 1 enthält eine ausführliche Beschreibung des IAMM. Das IAMM | Abschnitt 1 enthält eine ausführliche Beschreibung des IAMM. Das IAMM |
ist ein echtes Zentrum, d.h. ein Ort, an dem Informationen zentral | ist ein echtes Zentrum, d.h. ein Ort, an dem Informationen zentral |
erfasst werden, eine Plattform für Informationsaustausch. Das IAMM | erfasst werden, eine Plattform für Informationsaustausch. Das IAMM |
kann nur durch die Unterstützung aller Akteure bei der | kann nur durch die Unterstützung aller Akteure bei der |
Zurverfügungstellung von Informationen sowie der Bereitstellung von | Zurverfügungstellung von Informationen sowie der Bereitstellung von |
Personal Gestalt annehmen. Das IAMM, eine Koordinations- und | Personal Gestalt annehmen. Das IAMM, eine Koordinations- und |
Analyseinstanz, fungiert als Erfassungsstelle für alle Arten | Analyseinstanz, fungiert als Erfassungsstelle für alle Arten |
unverarbeiteter Informationen, aber auch als Ausgeber von | unverarbeiteter Informationen, aber auch als Ausgeber von |
verarbeiteten oder unverarbeiteten Informationen auf Anfrage der | verarbeiteten oder unverarbeiteten Informationen auf Anfrage der |
betroffenen Akteure. | betroffenen Akteure. |
Der Staatsrat merkt in seinem Gutachten an, dass Dienste, die nicht | Der Staatsrat merkt in seinem Gutachten an, dass Dienste, die nicht |
der allgemeinen Verwaltung angehören, nur unter Einhaltung der | der allgemeinen Verwaltung angehören, nur unter Einhaltung der |
besonderen Gesetze, die die Grundlage ihrer Tätigkeit bilden, dazu | besonderen Gesetze, die die Grundlage ihrer Tätigkeit bilden, dazu |
verpflichtet werden können, Informationen zur Verfügung zu stellen. | verpflichtet werden können, Informationen zur Verfügung zu stellen. |
Es versteht sich von selbst, dass diese Dienste nur unter Einhaltung | Es versteht sich von selbst, dass diese Dienste nur unter Einhaltung |
ihres gesetzlichen Rahmens Informationen mitteilen. Um jedoch jegliche | ihres gesetzlichen Rahmens Informationen mitteilen. Um jedoch jegliche |
Verwirrung zu vermeiden, wurde dies explizit in den Bestimmungen des | Verwirrung zu vermeiden, wurde dies explizit in den Bestimmungen des |
Erlasses bestätigt. | Erlasses bestätigt. |
Abschnitt 2 sieht die Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses | Abschnitt 2 sieht die Schaffung eines geschäftsführenden Ausschusses |
des IAMM vor. Dieser geschäftsführende Ausschuss ist im Grunde | des IAMM vor. Dieser geschäftsführende Ausschuss ist im Grunde |
genommen eine Arbeitsgruppe des Büros, die mit der Leitung des IAMM im | genommen eine Arbeitsgruppe des Büros, die mit der Leitung des IAMM im |
Rahmen der vom Büro festgelegten strategischen Richtlinien beauftragt | Rahmen der vom Büro festgelegten strategischen Richtlinien beauftragt |
ist. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet | ist. Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet |
darüber hinaus bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt ihm | darüber hinaus bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt ihm |
jährlich einen Tätigkeitsbericht. | jährlich einen Tätigkeitsbericht. |
Es ist anzumerken, dass zu den Aufgaben des Ausschusses einerseits die | Es ist anzumerken, dass zu den Aufgaben des Ausschusses einerseits die |
Kontrolle und Förderung der Datenübermittlung von den betroffenen | Kontrolle und Förderung der Datenübermittlung von den betroffenen |
Akteuren an das IAMM und andererseits die Kontrolle der | Akteuren an das IAMM und andererseits die Kontrolle der |
Datenübermittlung vom IAMM an die betroffenen Akteure mittels | Datenübermittlung vom IAMM an die betroffenen Akteure mittels |
vorheriger Genehmigung gehören. | vorheriger Genehmigung gehören. |
Seine wichtigste Aufgabe besteht in der Ausarbeitung eines technischen | Seine wichtigste Aufgabe besteht in der Ausarbeitung eines technischen |
Rahmens für das IAMM. | Rahmens für das IAMM. |
Wie bereits erwähnt, ist das IAMM eine Site. Diese erfordert die | Wie bereits erwähnt, ist das IAMM eine Site. Diese erfordert die |
Festlegung und Definition aller grundlegenden technischen Bedingungen | Festlegung und Definition aller grundlegenden technischen Bedingungen |
für den Betrieb der Site und des Netzwerks. Jeder Partner des IAMM | für den Betrieb der Site und des Netzwerks. Jeder Partner des IAMM |
muss nämlich einen einfachen Zugang zum Extranet erhalten. Darüber | muss nämlich einen einfachen Zugang zum Extranet erhalten. Darüber |
hinaus ist es notwendig, technische Probleme in Bezug auf die | hinaus ist es notwendig, technische Probleme in Bezug auf die |
Erfassung der Daten, die sich auf Datenträgern befinden, zu lösen. | Erfassung der Daten, die sich auf Datenträgern befinden, zu lösen. |
Ferner ist der Ausschuss mit der Kontrolle und Bewertung der Daten und | Ferner ist der Ausschuss mit der Kontrolle und Bewertung der Daten und |
der Datenübermittlung beauftragt. Das IAMM kann nur anonyme Daten in | der Datenübermittlung beauftragt. Das IAMM kann nur anonyme Daten in |
Bezug auf Menschenschmuggel und Menschenhandel einspeisen. Um zu | Bezug auf Menschenschmuggel und Menschenhandel einspeisen. Um zu |
vermeiden, dass dennoch Daten, die nicht den allgemeinen Kriterien | vermeiden, dass dennoch Daten, die nicht den allgemeinen Kriterien |
entsprechen, eingespeist werden, muss der geschäftsführende Ausschuss | entsprechen, eingespeist werden, muss der geschäftsführende Ausschuss |
Qualität und Relevanz der übermittelten Daten kontrollieren. Hierfür | Qualität und Relevanz der übermittelten Daten kontrollieren. Hierfür |
kann der Ausschuss eventuell Kriterien festlegen, denen die Daten | kann der Ausschuss eventuell Kriterien festlegen, denen die Daten |
entsprechen müssen, bevor sie ins IAMM aufgenommen werden. Ziel ist | entsprechen müssen, bevor sie ins IAMM aufgenommen werden. Ziel ist |
es, zu vermeiden, dass das IAMM sich zu einer grossen Kompilation | es, zu vermeiden, dass das IAMM sich zu einer grossen Kompilation |
entwickelt, in die allerlei überflüssige Daten aufgenommen werden, die | entwickelt, in die allerlei überflüssige Daten aufgenommen werden, die |
letztendlich keinerlei Bezug zu Menschhandel und Menschenschmuggel | letztendlich keinerlei Bezug zu Menschhandel und Menschenschmuggel |
haben. | haben. |
Im Rahmen der Beschlüsse, die im Büro gefasst werden, bestimmt der | Im Rahmen der Beschlüsse, die im Büro gefasst werden, bestimmt der |
geschäftsführende Ausschuss die nötigen Analysen. Hierzu beauftragt er | geschäftsführende Ausschuss die nötigen Analysen. Hierzu beauftragt er |
Analytiker im Bereich strategische Analyse und gewährleistet das | Analytiker im Bereich strategische Analyse und gewährleistet das |
Follow-up der Analysen. Anschliessend bestätigt er die durchgeführten | Follow-up der Analysen. Anschliessend bestätigt er die durchgeführten |
Analysen. | Analysen. |
Wie der Staatsrat zu Recht bemerkt hat, kann es tatsächlich nicht das | Wie der Staatsrat zu Recht bemerkt hat, kann es tatsächlich nicht das |
Ziel sein, die verschiedenen Akteure entgegen den | Ziel sein, die verschiedenen Akteure entgegen den |
Gesetzesbestimmungen, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der | Gesetzesbestimmungen, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der |
Beschlüsse zu verpflichten. | Beschlüsse zu verpflichten. |
Um dies deutlicher auszudrücken, wurde der Text in Artikel 18 in dem | Um dies deutlicher auszudrücken, wurde der Text in Artikel 18 in dem |
Sinne angepasst, dass alle Akteure soweit möglich und in ihrem | Sinne angepasst, dass alle Akteure soweit möglich und in ihrem |
gesetzlichen Rahmen zur Ausführung der Politik beitragen, die vom Büro | gesetzlichen Rahmen zur Ausführung der Politik beitragen, die vom Büro |
festgelegt und vom geschäftsführenden Ausschuss weiter konkretisiert | festgelegt und vom geschäftsführenden Ausschuss weiter konkretisiert |
wird. | wird. |
In Kapitel IV wird der Königliche Erlass vom 16. Juni 1995 | In Kapitel IV wird der Königliche Erlass vom 16. Juni 1995 |
schliesslich grundlegend abgeändert. Dieser Erlass ist von nun an auf | schliesslich grundlegend abgeändert. Dieser Erlass ist von nun an auf |
die einfache Ausführung von Artikel 11 § 5 des Gesetzes vom 13. April | die einfache Ausführung von Artikel 11 § 5 des Gesetzes vom 13. April |
1995, d.h. das Zulassungsverfahren, um im Rahmen dieses Gesetzes | 1995, d.h. das Zulassungsverfahren, um im Rahmen dieses Gesetzes |
gerichtlich vorzugehen, beschränkt. | gerichtlich vorzugehen, beschränkt. |
Wir haben die Ehre, | Wir haben die Ehre, |
Sire, | Sire, |
die ehrerbietigen und getreuen Diener | die ehrerbietigen und getreuen Diener |
Eurer Majestät zu sein, | Eurer Majestät zu sein, |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |
16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des | 16. MAI 2004 - Königlicher Erlass über die Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels | Menschenschmuggels und des Menschenhandels |
ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruss! |
Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung; | Aufgrund der Artikel 37 und 107 Absatz 2 der Verfassung; |
Aufgrund des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von | Aufgrund des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von |
Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der | Bestimmungen zur Bekämpfung des Menschenhandels und der |
Kinderpornographie, insbesondere des Artikels 11 §§ 2 und 5; | Kinderpornographie, insbesondere des Artikels 11 §§ 2 und 5; |
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag | Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 16. Juni 1995 über den Auftrag |
und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und | und den Zuständigkeitsbereich des Zentrums für Chancengleichheit und |
Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des | Bekämpfung des Rassismus in Bezug auf die Bekämpfung des |
internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 | internationalen Menschenhandels und zur Ausführung von Artikel 11 § 5 |
des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur | des Gesetzes vom 13. April 1995 zur Festlegung von Bestimmungen zur |
Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie; | Bekämpfung des Menschenhandels und der Kinderpornographie; |
Aufgrund der Stellungnahme Nr. 16/2003 des Ausschusses für den Schutz | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 16/2003 des Ausschusses für den Schutz |
des Privatlebens vom 27. März 2003; | des Privatlebens vom 27. März 2003; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2003; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 21. Februar 2003; |
Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 25. Februar 2003 in | Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom 25. Februar 2003 in |
Bezug auf den Antrag auf Begutachtung seitens des Staatsrates | Bezug auf den Antrag auf Begutachtung seitens des Staatsrates |
innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat; | innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 35.118/2 des Staatsrates vom 28. April | Aufgrund des Gutachtens Nr. 35.118/2 des Staatsrates vom 28. April |
2003, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der | 2003, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der |
koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der | Auf Vorschlag Unseres Ministers des Innern und Unseres Ministers der |
Justiz, | Justiz, |
Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: | Haben Wir beschlossen und erlassen Wir: |
KAPITEL I - Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus | KAPITEL I - Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus |
Artikel 1 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des | Artikel 1 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus ist damit beauftragt, die Politik zur Bekämpfung des | Rassismus ist damit beauftragt, die Politik zur Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu fördern, zu koordinieren | Menschenschmuggels und des Menschenhandels zu fördern, zu koordinieren |
und zu überwachen. | und zu überwachen. |
Art. 2 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des | Art. 2 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus erstellt jährlich einen unabhängigen öffentlichen | Rassismus erstellt jährlich einen unabhängigen öffentlichen |
Evaluationsbericht über die Entwicklung und die Ergebnisse der | Evaluationsbericht über die Entwicklung und die Ergebnisse der |
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels und | Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels und |
übermittelt ihn der Regierung. | übermittelt ihn der Regierung. |
Art. 3 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des | Art. 3 - Das Zentrum für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus ist mit der Koordination und der Gewährleistung der | Rassismus ist mit der Koordination und der Gewährleistung der |
Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zugelassenen privaten | Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen zugelassenen privaten |
Stellen, die auf die Hilfe und Betreuung der Opfer von internationalem | Stellen, die auf die Hilfe und Betreuung der Opfer von internationalem |
Menschenhandel spezialisiert sind, beauftragt. | Menschenhandel spezialisiert sind, beauftragt. |
KAPITEL II - Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des | KAPITEL II - Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels und sein Präsidium | Menschenschmuggels und des Menschenhandels und sein Präsidium |
Abschnitt 1 - Interministerielles Koordinationsbüro | Abschnitt 1 - Interministerielles Koordinationsbüro |
Art. 4 - Ein Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des | Art. 4 - Ein Interministerielles Koordinationsbüro zur Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels, nachstehend "Büro" | Menschenschmuggels und des Menschenhandels, nachstehend "Büro" |
genannt, wird geschaffen. Den Vorsitz führt der Föderale Öffentliche | genannt, wird geschaffen. Den Vorsitz führt der Föderale Öffentliche |
Dienst Justiz und die Sekretariatsaufgaben werden vom Zentrum für | Dienst Justiz und die Sekretariatsaufgaben werden vom Zentrum für |
Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus wahrgenommen. | Chancengleichheit und Bekämpfung des Rassismus wahrgenommen. |
Art. 5 - § 1 - Das Büro setzt sich wie folgt zusammen: | Art. 5 - § 1 - Das Büro setzt sich wie folgt zusammen: |
- ein Vertreter des Premierministers, | - ein Vertreter des Premierministers, |
- ein Vertreter für jeden Vizepremierminister, der keinen Vertreter in | - ein Vertreter für jeden Vizepremierminister, der keinen Vertreter in |
einer anderen Eigenschaft stellt, | einer anderen Eigenschaft stellt, |
- ein Vertreter des Ministers der Justiz, | - ein Vertreter des Ministers der Justiz, |
- ein Vertreter des Ministers des Innern, | - ein Vertreter des Ministers des Innern, |
- ein Vertreter des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, | - ein Vertreter des Ministers der Auswärtigen Angelegenheiten, |
- ein Vertreter des Ministers der Beschäftigung, | - ein Vertreter des Ministers der Beschäftigung, |
- ein Vertreter des Ministers der Sozialen Angelegenheiten, | - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Angelegenheiten, |
- ein Vertreter des Ministers der Sozialen Eingliederung, | - ein Vertreter des Ministers der Sozialen Eingliederung, |
- ein Vertreter des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit, | - ein Vertreter des Ministers der Entwicklungszusammenarbeit, |
- ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, | - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, |
- ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, | - ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, |
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen | - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Justiz, | Öffentlichen Dienstes Justiz, |
- ein Vertreter der Generaldirektion der Gesetzgebung, der Grundrechte | - ein Vertreter der Generaldirektion der Gesetzgebung, der Grundrechte |
und Freiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, | und Freiheiten des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz, |
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen | - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen |
Polizei, | Polizei, |
- ein Vertreter der Staatssicherheit, | - ein Vertreter der Staatssicherheit, |
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes | - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Inneres, | Inneres, |
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen | - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, |
- ein Vertreter der Sonderinspektion der Steuern des Föderalen | - ein Vertreter der Sonderinspektion der Steuern des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Finanzen, | Öffentlichen Dienstes Finanzen, |
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen | - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, | Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, |
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige | - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige |
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, | Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, |
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des | - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus, | Rassismus, |
- ein Vertreter von Child Focus. | - ein Vertreter von Child Focus. |
§ 2 - Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter bestimmt. | § 2 - Für jeden Vertreter wird ein Stellvertreter bestimmt. |
§ 3 - Die Vertreter und ihre Stellvertreter werden von ihren | § 3 - Die Vertreter und ihre Stellvertreter werden von ihren |
jeweiligen Behörden bestimmt. | jeweiligen Behörden bestimmt. |
Art. 6 - § 1 - Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. | Art. 6 - § 1 - Das Büro tritt mindestens zwei Mal im Jahr zusammen. |
Der Vorsitzende beruft das Büro auf eigene Initiative oder auf Antrag | Der Vorsitzende beruft das Büro auf eigene Initiative oder auf Antrag |
des Präsidiums ein. | des Präsidiums ein. |
Jedes Mitglied des Interministeriellen Büros kann zusätzliche | Jedes Mitglied des Interministeriellen Büros kann zusätzliche |
Sitzungen vorschlagen. | Sitzungen vorschlagen. |
§ 2 - Das Büro legt bei der ersten Sitzung seine Geschäftsordnung | § 2 - Das Büro legt bei der ersten Sitzung seine Geschäftsordnung |
fest. | fest. |
Art. 7 - Das Büro kann, falls erforderlich, andere Experten und | Art. 7 - Das Büro kann, falls erforderlich, andere Experten und |
zuständige Personen oder Behörden zu Rate ziehen und sie zu den | zuständige Personen oder Behörden zu Rate ziehen und sie zu den |
Sitzungen einladen. | Sitzungen einladen. |
Art. 8 - Das Büro erfüllt folgende Aufgaben: | Art. 8 - Das Büro erfüllt folgende Aufgaben: |
1. Ermöglichung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen den | 1. Ermöglichung einer effizienten Zusammenarbeit zwischen den |
betroffenen Ministerien, die hierfür im Hinblick auf die | betroffenen Ministerien, die hierfür im Hinblick auf die |
Gewährleistung einer kohärenten Politik zur Bekämpfung des | Gewährleistung einer kohärenten Politik zur Bekämpfung des |
Menschenschmuggels und des Menschenhandels und insbesondere auf die | Menschenschmuggels und des Menschenhandels und insbesondere auf die |
Aufdeckung und Unterbindung der Aktivitäten von Menschenhändlern und | Aufdeckung und Unterbindung der Aktivitäten von Menschenhändlern und |
ihrer Netzwerke die nötigen Informationen austauschen, | ihrer Netzwerke die nötigen Informationen austauschen, |
2. kritische Bewertung der Entwicklung der Ergebnisse hinsichtlich der | 2. kritische Bewertung der Entwicklung der Ergebnisse hinsichtlich der |
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, | Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, |
3. Beitrag zur Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen zur | 3. Beitrag zur Formulierung von Vorschlägen und Empfehlungen zur |
Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, | Bekämpfung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels, |
4. Leitung des geschäftsführenden Ausschusses des Informations- und | 4. Leitung des geschäftsführenden Ausschusses des Informations- und |
Analysezentrums Menschenschmuggel und Menschenhandel, wie in Artikel | Analysezentrums Menschenschmuggel und Menschenhandel, wie in Artikel |
16 erwähnt. | 16 erwähnt. |
Art. 9 - § 1 - Das Büro kann Vorschläge ausarbeiten, um in den | Art. 9 - § 1 - Das Büro kann Vorschläge ausarbeiten, um in den |
Gerichtsbezirken, die besonders von dem Phänomen Menschenschmuggel und | Gerichtsbezirken, die besonders von dem Phänomen Menschenschmuggel und |
Menschenhandel betroffen sind, eine dauerhafte Koordinationsstruktur | Menschenhandel betroffen sind, eine dauerhafte Koordinationsstruktur |
zu schaffen. | zu schaffen. |
§ 2 - Unbeschadet von Artikel 16 kann das Büro ebenfalls | § 2 - Unbeschadet von Artikel 16 kann das Büro ebenfalls |
Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit einer besonderen Arbeitsweise, | Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit einer besonderen Arbeitsweise, |
Zusammenstellung und Aufgabe bilden. | Zusammenstellung und Aufgabe bilden. |
Abschnitt 2 - Präsidium des Büros | Abschnitt 2 - Präsidium des Büros |
Art. 10 - § 1 - Das Büro umfasst ein Präsidium, das damit beauftragt | Art. 10 - § 1 - Das Büro umfasst ein Präsidium, das damit beauftragt |
ist, dem Büro Vorschläge zu unterbreiten, die Beschlüsse des Büros | ist, dem Büro Vorschläge zu unterbreiten, die Beschlüsse des Büros |
umzusetzen und die Sitzungen zu koordinieren. | umzusetzen und die Sitzungen zu koordinieren. |
§ 2 - Das Präsidium tagt einmal pro Monat und erstattet dem Büro bei | § 2 - Das Präsidium tagt einmal pro Monat und erstattet dem Büro bei |
der darauffolgenden Sitzung des Büros Bericht. | der darauffolgenden Sitzung des Büros Bericht. |
Art. 11 - Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: | Art. 11 - Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: |
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen | - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, | Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, |
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des | - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus, der die Sekretariatsaufgaben wahrnimmt, | Rassismus, der die Sekretariatsaufgaben wahrnimmt, |
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes | - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Inneres, | Inneres, |
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige | - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige |
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, | Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, |
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen | - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen |
Polizei, | Polizei, |
- ein Vertreter der Staatssicherheit, | - ein Vertreter der Staatssicherheit, |
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen | - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, | Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, |
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen | - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung. |
KAPITEL III - Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und | KAPITEL III - Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und |
Menschenhandel | Menschenhandel |
Abschnitt 1 - Allgemeines | Abschnitt 1 - Allgemeines |
Art. 12 - Ein Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und | Art. 12 - Ein Informations- und Analysezentrum Menschenschmuggel und |
Menschenhandel, nachstehend "IAMM" genannt, das der Aufsicht des | Menschenhandel, nachstehend "IAMM" genannt, das der Aufsicht des |
Ministers der Justiz und des Ministers des Innern untersteht, wird | Ministers der Justiz und des Ministers des Innern untersteht, wird |
geschaffen. | geschaffen. |
Art. 13 - Das IAMM ist ein computergestütztes Informationsnetzwerk, | Art. 13 - Das IAMM ist ein computergestütztes Informationsnetzwerk, |
das sich auf anonyme Daten der verschiedenen Partner stützt. Auf der | das sich auf anonyme Daten der verschiedenen Partner stützt. Auf der |
Grundlage der Daten erstellen die dem IAMM von den verschiedenen | Grundlage der Daten erstellen die dem IAMM von den verschiedenen |
Partnern zur Verfügung gestellten Analytiker strategische Analysen. | Partnern zur Verfügung gestellten Analytiker strategische Analysen. |
Unbeschadet von Artikel 17 Nr. 4 haben alle Akteure des IAMM Zugriff | Unbeschadet von Artikel 17 Nr. 4 haben alle Akteure des IAMM Zugriff |
auf das Informationsnetzwerk und auf die Analysen. | auf das Informationsnetzwerk und auf die Analysen. |
Art. 14 - Die Aufgaben des IAMM bestehen in der Erfassung, | Art. 14 - Die Aufgaben des IAMM bestehen in der Erfassung, |
Zentralisierung, Verwaltung, Übermittlung und Analyse der anonymen | Zentralisierung, Verwaltung, Übermittlung und Analyse der anonymen |
Daten, die der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des | Daten, die der Bekämpfung des Menschenschmuggels und des |
Menschenhandels im Rahmen der von dem in Artikel 16 erwähnten | Menschenhandels im Rahmen der von dem in Artikel 16 erwähnten |
geschäftsführenden Ausschuss erarbeiteten Zielsetzungen dienen. | geschäftsführenden Ausschuss erarbeiteten Zielsetzungen dienen. |
Art. 15 - Die betroffenen Akteure, sprich die verschiedenen Dienste | Art. 15 - Die betroffenen Akteure, sprich die verschiedenen Dienste |
und Einrichtungen, die im Büro vertreten sind, übermitteln dem IAMM | und Einrichtungen, die im Büro vertreten sind, übermitteln dem IAMM |
unter Einhaltung der besonderen Gesetze, die auf sie anwendbar sind, | unter Einhaltung der besonderen Gesetze, die auf sie anwendbar sind, |
alle relevanten anonymen Daten. Dazu bestimmen die betroffenen Akteure | alle relevanten anonymen Daten. Dazu bestimmen die betroffenen Akteure |
eine Referenzperson beim IAMM. | eine Referenzperson beim IAMM. |
Das IAMM übermittelt unter Beachtung der ihm auferlegten Zielsetzungen | Das IAMM übermittelt unter Beachtung der ihm auferlegten Zielsetzungen |
den betroffenen Akteuren die angeforderten Daten. | den betroffenen Akteuren die angeforderten Daten. |
Abschnitt 2 - Geschäftsführender Ausschuss des IAMM | Abschnitt 2 - Geschäftsführender Ausschuss des IAMM |
Art. 16 - § 1 - Das Büro setzt gemäss Artikel 9 § 2 einen | Art. 16 - § 1 - Das Büro setzt gemäss Artikel 9 § 2 einen |
geschäftsführenden Ausschuss des IAMM ein. | geschäftsführenden Ausschuss des IAMM ein. |
§ 2 - Der geschäftsführende Ausschuss tritt mindestens einmal pro | § 2 - Der geschäftsführende Ausschuss tritt mindestens einmal pro |
Monat auf Einberufung des Vorsitzenden, aus eigener Initiative oder | Monat auf Einberufung des Vorsitzenden, aus eigener Initiative oder |
auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. | auf Antrag eines seiner Mitglieder zusammen. |
Art. 17 - Der geschäftsführende Ausschuss erfüllt folgende Aufgaben: | Art. 17 - Der geschäftsführende Ausschuss erfüllt folgende Aufgaben: |
1. Festlegung eines Rahmens für die Übermittlung der anonymen Daten, | 1. Festlegung eines Rahmens für die Übermittlung der anonymen Daten, |
insbesondere des Typs und des Inhalts dieser Daten, der Wege zur | insbesondere des Typs und des Inhalts dieser Daten, der Wege zur |
Übermittlung und Konsultierung der Daten, des zu verwendenden Formats | Übermittlung und Konsultierung der Daten, des zu verwendenden Formats |
und des Datenträgers, sowie aller anderen technischen Richtlinien, die | und des Datenträgers, sowie aller anderen technischen Richtlinien, die |
im Hinblick auf die Gewährleistung einer guten Arbeitsweise des IAMM | im Hinblick auf die Gewährleistung einer guten Arbeitsweise des IAMM |
erforderlich sind, | erforderlich sind, |
2. Bewertung der Qualität der Informationen, die zwischen dem IAMM und | 2. Bewertung der Qualität der Informationen, die zwischen dem IAMM und |
den betroffenen Akteuren übermittelt werden, und Vorschlag von | den betroffenen Akteuren übermittelt werden, und Vorschlag von |
Massnahmen zur Verbesserung dieser Qualität, | Massnahmen zur Verbesserung dieser Qualität, |
3. Organisation der Übermittlung von Informationen seitens der | 3. Organisation der Übermittlung von Informationen seitens der |
betroffenen Akteure an das IAMM, | betroffenen Akteure an das IAMM, |
4. Kontrolle der Übermittlung von Informationen seitens des IAMM an | 4. Kontrolle der Übermittlung von Informationen seitens des IAMM an |
die betroffenen Akteure, | die betroffenen Akteure, |
5. falls erforderlich Hinweis des IAMM, insbesondere der betroffenen | 5. falls erforderlich Hinweis des IAMM, insbesondere der betroffenen |
Akteure, auf die interdisziplinären strategischen Datenanalysen, die | Akteure, auf die interdisziplinären strategischen Datenanalysen, die |
auf der Grundlage der vom Büro gemäss Artikel 8 Nr. 4 festgelegten | auf der Grundlage der vom Büro gemäss Artikel 8 Nr. 4 festgelegten |
Richtlinien durchzuführen sind, | Richtlinien durchzuführen sind, |
6. Bestätigung der Datenanalysen. | 6. Bestätigung der Datenanalysen. |
Die betroffenen Akteure tragen unter Einhaltung der besonderen | Die betroffenen Akteure tragen unter Einhaltung der besonderen |
Gesetze, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der Beschlüsse des | Gesetze, die auf sie anwendbar sind, zur Ausführung der Beschlüsse des |
geschäftsführenden Ausschusses bei und übermitteln ihm alle | geschäftsführenden Ausschusses bei und übermitteln ihm alle |
zweckdienlichen Auskünfte und Berichte. | zweckdienlichen Auskünfte und Berichte. |
Art. 18 - Der geschäftsführende Ausschuss setzt sich wie folgt | Art. 18 - Der geschäftsführende Ausschuss setzt sich wie folgt |
zusammen: | zusammen: |
- ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen | - ein Vertreter der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, | Öffentlichen Dienstes Justiz, der den Vorsitz führt, |
- ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes | - ein Vertreter des Ausländeramtes des Föderalen Öffentlichen Dienstes |
Inneres, | Inneres, |
- ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, | - ein Vertreter des Kollegiums der Generalprokuratoren, |
- ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen | - ein Vertreter des Zentralen Büros "Menschenhandel" der föderalen |
Polizei, | Polizei, |
- ein Vertreter der Staatssicherheit, | - ein Vertreter der Staatssicherheit, |
- ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, | - ein Vertreter der Föderalstaatsanwaltschaft, |
- ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige | - ein Vertreter des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige |
Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, | Angelegenheiten, Aussenhandel und Entwicklungszusammenarbeit, |
- ein Analytiker im Bereich strategische Analyse im Dienst des IAMM, | - ein Analytiker im Bereich strategische Analyse im Dienst des IAMM, |
- ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen | - ein Vertreter des Sozialinspektionsdienstes des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, | Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit, |
- ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen | - ein Vertreter der Inspektion der Sozialgesetze des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, | Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung, |
- ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des | - ein Vertreter des Zentrums für Chancengleichheit und Bekämpfung des |
Rassismus. | Rassismus. |
An den Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses können alle | An den Sitzungen des geschäftsführenden Ausschusses können alle |
Personen oder Vertreter von Einrichtungen beziehungsweise | Personen oder Vertreter von Einrichtungen beziehungsweise |
Vereinigungen teilnehmen, deren Anwesenheit der Ausschuss als nützlich | Vereinigungen teilnehmen, deren Anwesenheit der Ausschuss als nützlich |
erachtet; jedoch haben diese Personen kein Stimmrecht. | erachtet; jedoch haben diese Personen kein Stimmrecht. |
Art. 19 - Die Sekretariatsaufgaben des geschäftsführenden Ausschusses | Art. 19 - Die Sekretariatsaufgaben des geschäftsführenden Ausschusses |
werden von der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen | werden von der Dienststelle für Kriminalpolitik des Föderalen |
Öffentlichen Dienstes Justiz wahrgenommen. | Öffentlichen Dienstes Justiz wahrgenommen. |
Art. 20 - Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet | Art. 20 - Der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses erstattet |
bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt jährlich einen | bei jeder Sitzung des Büros Bericht und übermittelt jährlich einen |
Tätigkeitsbericht. | Tätigkeitsbericht. |
KAPITEL IV - Abänderungs- und Schlussbestimmungen | KAPITEL IV - Abänderungs- und Schlussbestimmungen |
Art. 21 - [Abänderungsbestimmung] | Art. 21 - [Abänderungsbestimmung] |
Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im | Art. 22 - Vorliegender Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung im |
Belgischen Staatsblatt in Kraft. | Belgischen Staatsblatt in Kraft. |
Art. 23 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz | Art. 23 - Unser Minister des Innern und Unser Minister der Justiz |
sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden | sind, jeder für seinen Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden |
Erlasses beauftragt. | Erlasses beauftragt. |
Gegeben zu Brüssel, den 16. Mai 2004 | Gegeben zu Brüssel, den 16. Mai 2004 |
ALBERT | ALBERT |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin der Justiz | Die Ministerin der Justiz |
Frau L. ONKELINX | Frau L. ONKELINX |
Der Minister des Innern | Der Minister des Innern |
P. DEWAEL | P. DEWAEL |