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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 15/04/2018
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Koninklijk besluit tot wijziging van meerdere koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni 2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling van uittreksels Arrêté royal modifiant plusieurs arrêtés royaux en matière de marchés publics et de concessions et adaptant un seuil dans la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. - Traduction allemande d'extraits
FEDERALE OVERHEIDSDIENST KANSELARIJ VAN DE EERSTE MINISTER SERVICE PUBLIC FEDERAL CHANCELLERIE DU PREMIER MINISTRE
15 APRIL 2018. - Koninklijk besluit tot wijziging van meerdere 15 AVRIL 2018. - Arrêté royal modifiant plusieurs arrêtés royaux en
koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en matière de marchés publics et de concessions et adaptant un seuil dans
concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni la loi du 17 juin 2013 relative à la motivation, à l'information et
2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen aux voies de recours en matière de marchés publics, de certains
inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken,
leveringen en diensten en concessies. - Duitse vertaling van marchés de travaux, de fournitures et de services et de concessions. -
uittreksels Traduction allemande d'extraits
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van de artikelen 46 Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande des
tot 62 van het koninklijk besluit van 15 april 2018 tot wijziging van articles 46 à 62 de l'arrêté royal du 15 avril 2018 modifiant
meerdere koninklijke besluiten op het vlak van overheidsopdrachten en plusieurs arrêtés royaux en matière de marchés publics et de
concessies en tot aanpassing van een drempel in de wet van 17 juni concessions et adaptant un seuil dans la loi du 17 juin 2013 relative
2013 betreffende de motivering, de informatie en de rechtsmiddelen à la motivation, à l'information et aux voies de recours en matière de
inzake overheidsopdrachten, bepaalde opdrachten voor werken, marchés publics, de certains marchés de travaux, de fournitures et de
leveringen en diensten en concessies (Belgisch Staatsblad van 18 april services et de concessions (Moniteur belge du 18 avril 2018).
2018). Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST KANZLEI DES PREMIERMINISTERS
15. APRIL 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener 15. APRIL 2018 - Königlicher Erlass zur Abänderung verschiedener
Königlicher Erlasse im Bereich der öffentlichen Aufträge und der Königlicher Erlasse im Bereich der öffentlichen Aufträge und der
Konzessionen und zur Anpassung eines Schwellenwertes im Gesetz vom 17. Konzessionen und zur Anpassung eines Schwellenwertes im Gesetz vom 17.
Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel Juni 2013 über die Begründung, die Unterrichtung und die Rechtsmittel
im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und im Bereich der öffentlichen Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und
Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen Dienstleistungsaufträge und der Konzessionen
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung; Aufgrund der Artikel 37 und 108 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge Aufgrund des Gesetzes vom 13. August 2011 über öffentliche Aufträge
und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den und bestimmte Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den
Bereichen Verteidigung und Sicherheit, der Artikel 8 Absatz 2, 22 Bereichen Verteidigung und Sicherheit, der Artikel 8 Absatz 2, 22
Absatz 3, 26, 27 Absatz 2, 30 Absatz 6, 35, 37 § 2 Absatz 3, 40/1 § 1 Absatz 3, 26, 27 Absatz 2, 30 Absatz 6, 35, 37 § 2 Absatz 3, 40/1 § 1
Absatz 1 und § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Juni 2016, und 45 Absatz 1 und § 2, eingefügt durch das Gesetz vom 17. Juni 2016, und 45
Absatz 3; Absatz 3;
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2013 über die Begründung, die
Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen Unterrichtung und die Rechtsmittel im Bereich der öffentlichen
Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der Aufträge, bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und der
Konzessionen, der Artikel 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16. Konzessionen, der Artikel 29 § 2, ersetzt durch das Gesetz vom 16.
Februar 2017, und 61 Absatz 2; Februar 2017, und 61 Absatz 2;
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen
Aufträge, der Artikel 9 Absatz 1, 12 Absatz 2, 16 Absatz 1, 17 Absatz Aufträge, der Artikel 9 Absatz 1, 12 Absatz 2, 16 Absatz 1, 17 Absatz
2, 36 § 5, 37 § 6, 38 § 9, 39 § 9, 40 § 7, 41 § 7, 42 § 4, 44 § 5, 45 2, 36 § 5, 37 § 6, 38 § 9, 39 § 9, 40 § 7, 41 § 7, 42 § 4, 44 § 5, 45
§ 5, 46 § 3, 48 Absatz 4, 50 Absatz 1, 68 § 2, 72, 74, 81 § 5, 86 § 5, 46 § 3, 48 Absatz 4, 50 Absatz 1, 68 § 2, 72, 74, 81 § 5, 86
Absatz 1, 118 § 5, 119 § 3, 120 § 3, 121 § 8 Absatz 2, 122 § 7, 123 § Absatz 1, 118 § 5, 119 § 3, 120 § 3, 121 § 8 Absatz 2, 122 § 7, 123 §
3, 124 § 3, 132 Absatz 1, 151 § 3 Absatz 1, 153 Nr. 1, 156 § 1, 168 § 3, 124 § 3, 132 Absatz 1, 151 § 3 Absatz 1, 153 Nr. 1, 156 § 1, 168 §
2 Absatz 1 und § 3, 169 Absatz 3, 171 Absatz 1 und 193; 2 Absatz 1 und § 3, 169 Absatz 3, 171 Absatz 1 und 193;
Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge, Aufgrund des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die Konzessionsverträge,
der Artikel 3 § 1 Absatz 5, 35, 46 § 7, 62 § 2 Absatz 1 und § 3 und 63 der Artikel 3 § 1 Absatz 5, 35, 46 § 7, 62 § 2 Absatz 1 und § 3 und 63
Absatz 3; Absatz 3;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2010 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 20. Dezember 2010 über die
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge im Rahmen Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge im Rahmen
öffentlicher Aufträge; öffentlicher Aufträge;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 14. Januar 2013 zur Festlegung
der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge; der allgemeinen Regeln für die Ausführung öffentlicher Aufträge;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2013 über das Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 3. April 2013 über das
Eingreifen des Ministerrates, die Befugnisübertragungen und die Eingreifen des Ministerrates, die Befugnisübertragungen und die
Ermächtigungen hinsichtlich der Vergabe und Ausführung von Ermächtigungen hinsichtlich der Vergabe und Ausführung von
öffentlichen Aufträgen, Projektwettbewerben und öffentlichen öffentlichen Aufträgen, Projektwettbewerben und öffentlichen
Baukonzessionen auf föderaler Ebene; Baukonzessionen auf föderaler Ebene;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2014 über die Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 13. Juli 2014 über die
Energieeffizienzanforderungen im Rahmen bestimmter öffentlicher Energieeffizienzanforderungen im Rahmen bestimmter öffentlicher
Aufträge über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Aufträge über die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und
Gebäuden; Gebäuden;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. April 2017 über die Vergabe
öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen; öffentlicher Aufträge in den klassischen Bereichen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über die Vergabe
öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen; öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen;
Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über die Vergabe Aufgrund des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über die Vergabe
und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von
Konzessionsverträgen; Konzessionsverträgen;
Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen Aufgrund der Stellungnahme der Kommission für die Öffentlichen
Aufträge vom 25. September 2017; Aufträge vom 25. September 2017;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die
gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 gemäß den Artikeln 6 § 1 und 7 § 1 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013
zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative
Vereinfachung am 25. September 2017 durchgeführt worden ist; Vereinfachung am 25. September 2017 durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2017; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 2. Oktober 2017;
Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 4. Aufgrund des Einverständnisses der Ministerin des Haushalts vom 4.
Dezember 2017; Dezember 2017;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.690/1 des Staatsrates vom 16. Februar Aufgrund des Gutachtens Nr. 62.690/1 des Staatsrates vom 16. Februar
2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 2018, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der Auf Vorschlag des Premierministers und aufgrund der Stellungnahme der
Minister, die im Rat darüber beraten haben, Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
[...] [...]
KAPITEL 7 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über KAPITEL 7 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 18. Juni 2017 über
die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen
Art. 46 - Artikel 37 Absatz 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni Art. 46 - Artikel 37 Absatz 3 des Königlichen Erlasses vom 18. Juni
2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen 2017 über die Vergabe öffentlicher Aufträge in den Sonderbereichen
wird wie folgt ersetzt: wird wie folgt ersetzt:
"Der Wert der Angebote wird Mehrwertsteuer einbegriffen bewertet, wenn "Der Wert der Angebote wird Mehrwertsteuer einbegriffen bewertet, wenn
die Mehrwertsteuer Kosten für Auftraggeber mit sich bringt." die Mehrwertsteuer Kosten für Auftraggeber mit sich bringt."
Art. 47 - In den einleitenden Sätzen von Artikel 40 §§ 2 und 3 Art. 47 - In den einleitenden Sätzen von Artikel 40 §§ 2 und 3
desselben Erlasses werden die Wörter "Messungen und Leistungen" desselben Erlasses werden die Wörter "Messungen und Leistungen"
jeweils durch die Wörter "Maßnahmen und Lasten" ersetzt. jeweils durch die Wörter "Maßnahmen und Lasten" ersetzt.
Art. 48 - In Artikel 47 § 1 Absatz 3 und § 2 desselben Erlasses werden Art. 48 - In Artikel 47 § 1 Absatz 3 und § 2 desselben Erlasses werden
die Wörter "spätestens am Stichtag" jeweils durch die Wörter "vor dem die Wörter "spätestens am Stichtag" jeweils durch die Wörter "vor dem
Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 49 - In Artikel 63 § 1 Absatz 1 desselben Erlasses werden die Art. 49 - In Artikel 63 § 1 Absatz 1 desselben Erlasses werden die
Wörter "das äußerste Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter Wörter "das äußerste Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter
"das Enddatum und die Enduhrzeit" ersetzt. "das Enddatum und die Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 50 - In Artikel 80 Absatz 1 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 50 - In Artikel 80 Absatz 1 desselben Erlasses werden die Wörter
"Ab dem gegebenenfalls verlängerten Schlusstermin" durch die Wörter "Ab dem gegebenenfalls verlängerten Schlusstermin" durch die Wörter
"Ab dem gegebenenfalls verlängerten Enddatum und der gegebenenfalls "Ab dem gegebenenfalls verlängerten Enddatum und der gegebenenfalls
verlängerten Enduhrzeit" ersetzt. verlängerten Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 51 - In Artikel 81 desselben Erlasses werden die Wörter "dem Art. 51 - In Artikel 81 desselben Erlasses werden die Wörter "dem
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum
und der Uhrzeit" ersetzt. und der Uhrzeit" ersetzt.
Art. 52 - In Artikel 87 Absatz 3 und 4 desselben Erlasses werden die Art. 52 - In Artikel 87 Absatz 3 und 4 desselben Erlasses werden die
Wörter "dem äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" jeweils durch Wörter "dem äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" jeweils durch
die Wörter "dem Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. die Wörter "dem Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 53 - In Artikel 89 desselben Erlasses werden die Wörter "dem Art. 53 - In Artikel 89 desselben Erlasses werden die Wörter "dem
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem Datum
und der Uhrzeit" ersetzt. und der Uhrzeit" ersetzt.
Art. 54 - In Artikel 91 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter Art. 54 - In Artikel 91 Nr. 2 desselben Erlasses werden die Wörter
"äußerstes Datum und äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "Enddatum und "äußerstes Datum und äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "Enddatum und
Enduhrzeit" ersetzt. Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 55 - In denselben Erlass wird ein Artikel 123/1 mit folgendem Art. 55 - In denselben Erlass wird ein Artikel 123/1 mit folgendem
Wortlaut eingefügt: Wortlaut eingefügt:
"Unterrichtung für die in den Artikeln 114 und 115 des Gesetzes "Unterrichtung für die in den Artikeln 114 und 115 des Gesetzes
erwähnten Aufträge erwähnten Aufträge
Art. 123/1 - Auftraggeber melden der Europäischen Kommission falls Art. 123/1 - Auftraggeber melden der Europäischen Kommission falls
gefordert folgende Angaben in Bezug auf die Anwendung der Artikel 114 gefordert folgende Angaben in Bezug auf die Anwendung der Artikel 114
§§ 2 und 3 und 115 des Gesetzes: §§ 2 und 3 und 115 des Gesetzes:
1. die Namen der betreffenden Unternehmen oder 1. die Namen der betreffenden Unternehmen oder
Gemeinschaftsunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen,
2. Art und Wert der jeweiligen öffentlichen Aufträge, 2. Art und Wert der jeweiligen öffentlichen Aufträge,
3. die Angaben, die nach Auffassung der Europäischen Kommission 3. die Angaben, die nach Auffassung der Europäischen Kommission
erforderlich sind, um zu belegen, dass die Beziehungen zwischen dem erforderlich sind, um zu belegen, dass die Beziehungen zwischen dem
Unternehmen oder Gemeinschafts-unternehmen, an das die Aufträge Unternehmen oder Gemeinschafts-unternehmen, an das die Aufträge
vergeben werden, und dem Auftraggeber den Anforderungen der Artikel vergeben werden, und dem Auftraggeber den Anforderungen der Artikel
114 beziehungsweise 115 des Gesetzes genügen. 114 beziehungsweise 115 des Gesetzes genügen.
Eine Abschrift der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung wird ebenfalls Eine Abschrift der in Absatz 1 erwähnten Mitteilung wird ebenfalls
sofort der in Artikel 163 § 2 des Gesetzes erwähnten Kontaktstelle sofort der in Artikel 163 § 2 des Gesetzes erwähnten Kontaktstelle
übermittelt." übermittelt."
Art. 56 - Artikel 130 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert: Art. 56 - Artikel 130 desselben Erlasses wird wie folgt abgeändert:
1. In Absatz 1 werden die Wörter "treten die Artikel 14 § 1 Absatz 1 1. In Absatz 1 werden die Wörter "treten die Artikel 14 § 1 Absatz 1
und 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des und 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des
Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge" durch die Gesetzes vom 17. Juni 2016 über die öffentlichen Aufträge" durch die
Wörter "tritt Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt. Wörter "tritt Artikel 14 § 1 Absatz 1 des Gesetzes" ersetzt.
2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt: 2. Der Artikel wird durch einen Absatz mit folgendem Wortlaut ergänzt:
"Für öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich von Titel 3 "Für öffentliche Aufträge, die in den Anwendungsbereich von Titel 3
des Gesetzes fallen, tritt Artikel 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 § des Gesetzes fallen, tritt Artikel 73 § 2, zusammen mit Artikel 151 §
3 Absatz 1 und 2 gelesen, des Gesetzes am 18. April 2018 in Kraft für 3 Absatz 1 und 2 gelesen, des Gesetzes am 18. April 2018 in Kraft für
Aufträge, die ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten Aufträge, die ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten
veröffentlicht werden müssen oder für die in Ermangelung einer veröffentlicht werden müssen oder für die in Ermangelung einer
Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab dem betreffenden Datum Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab dem betreffenden Datum
zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird." zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird."
KAPITEL 8 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über KAPITEL 8 - Abänderung des Königlichen Erlasses vom 25. Juni 2017 über
die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die Ausführung von
Konzessionsverträgen Konzessionsverträgen
Art. 57 - In Artikel 25 § 1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25. Art. 57 - In Artikel 25 § 1 Absatz 1 des Königlichen Erlasses vom 25.
Juni 2017 über die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die Juni 2017 über die Vergabe und die allgemeinen Regeln für die
Ausführung von Konzessionsverträgen werden die Wörter "das äußerste Ausführung von Konzessionsverträgen werden die Wörter "das äußerste
Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "das Enddatum und die Datum und die äußerste Uhrzeit" durch die Wörter "das Enddatum und die
Enduhrzeit" ersetzt. Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 58 - In Artikel 27 desselben Erlasses werden die Wörter "dem Art. 58 - In Artikel 27 desselben Erlasses werden die Wörter "dem
äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem äußersten Datum und der äußersten Uhrzeit" durch die Wörter "dem
Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt. Enddatum und der Enduhrzeit" ersetzt.
Art. 59 - [Abänderung des französischen Textes von Artikel 27 Art. 59 - [Abänderung des französischen Textes von Artikel 27
desselben Erlasses] desselben Erlasses]
Art. 60 - [Abänderung der Anlage 1.A zu demselben Erlass] Art. 60 - [Abänderung der Anlage 1.A zu demselben Erlass]
KAPITEL 9 - Inkrafttreten und Schlussbestimmung KAPITEL 9 - Inkrafttreten und Schlussbestimmung
Art. 61 - Vorliegender Erlass mit Ausnahme der Artikel 7, 9, 11, 13, Art. 61 - Vorliegender Erlass mit Ausnahme der Artikel 7, 9, 11, 13,
31, 44, 46 und 56 tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im 31, 44, 46 und 56 tritt am zehnten Tag nach seiner Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft. Belgischen Staatsblatt in Kraft.
Artikel 13 wird wirksam mit 30. Juni 2017. Artikel 13 wird wirksam mit 30. Juni 2017.
Die Artikel 44 und 56 treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Die Artikel 44 und 56 treten am Tag ihrer Veröffentlichung im
Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die ab diesem Datum Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die ab diesem Datum
veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht werden müssen, und
für Aufträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung zur für Aufträge, für die in Ermangelung einer Verpflichtung zur
vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines Angebots vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe eines Angebots
aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert mindestens die aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert mindestens die
Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung erreicht, ist das zu Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung erreicht, ist das zu
berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der berücksichtigende Veröffentlichungsdatum das Datum der
Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen.
Die Artikel 7, 9, 11, 31 und 46 treten am zehnten Tag nach ihrer Die Artikel 7, 9, 11, 31 und 46 treten am zehnten Tag nach ihrer
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft für Aufträge, die
ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht ab diesem Datum veröffentlicht werden oder hätten veröffentlicht
werden müssen, und für Aufträge, für die in Ermangelung einer werden müssen, und für Aufträge, für die in Ermangelung einer
Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe Verpflichtung zur vorherigen Bekanntmachung ab diesem Datum zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert eines Angebots aufgefordert wird. Für Aufträge, deren geschätzter Wert
mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung mindestens die Schwellenwerte für die europäische Bekanntmachung
erreicht, ist das zu berücksichtigende Veröffentlichungs-datum das erreicht, ist das zu berücksichtigende Veröffentlichungs-datum das
Datum der Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen. Datum der Veröffentlichung im Anzeiger der Ausschreibungen.
Art. 62 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden Art. 62 - Der Premierminister ist mit der Ausführung des vorliegenden
Erlasses beauftragt. Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 15. April 2018 Gegeben zu Brüssel, den 15. April 2018
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Premierminister Der Premierminister
Ch. MICHEL Ch. MICHEL
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