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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 14/10/2013
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, derde lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele veiligheid. - Duitse vertaling Arrêté royal fixant le contenu et les conditions minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile. - Traduction allemande
FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR
14 OKTOBER 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud 14 OCTOBRE 2013. - Arrêté royal fixant le contenu et les conditions
en de minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de
derde lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile. - Traduction
veiligheid. - Duitse vertaling allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 14 oktober 2013 tot vaststelling van de inhoud en de l'arrêté royal du 14 octobre 2013 fixant le contenu et les conditions
minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, derde minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de
lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele veiligheid la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile (Moniteur belge du
(Belgisch Staatsblad van 30 oktober 2013). 30 octobre 2013).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES
14. OKTOBER 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Inhalts und 14. OKTOBER 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Inhalts und
der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom
15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der
Artikel 5 Absatz 3 und 224 Absatz 2; Artikel 5 Absatz 3 und 224 Absatz 2;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2013; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2013;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.937/2/V des Staatsrates vom 21. August Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.937/2/V des Staatsrates vom 21. August
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man
unter: unter:
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit, zivile Sicherheit,
2. wiederkehrenden Risiken: Risiken, die täglich vorkommen und über 2. wiederkehrenden Risiken: Risiken, die täglich vorkommen und über
die ausreichende Beobachtungen vorliegen, sodass sie auf der Grundlage die ausreichende Beobachtungen vorliegen, sodass sie auf der Grundlage
statistischer Daten messbar sind. Wiederkehrende Risiken werden durch statistischer Daten messbar sind. Wiederkehrende Risiken werden durch
die in Artikel 2 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die die in Artikel 2 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die
zivile Sicherheit erwähnten angemessenen Mittel der Zone abgedeckt, zivile Sicherheit erwähnten angemessenen Mittel der Zone abgedeckt,
3. punktuellen Risiken: Risiken, die eine Anzahl spezifischer Orte 3. punktuellen Risiken: Risiken, die eine Anzahl spezifischer Orte
betreffen, für die es unmöglich ist, die Häufigkeit von Zwischenfällen betreffen, für die es unmöglich ist, die Häufigkeit von Zwischenfällen
mit möglichen schwerwiegenden Auswirkungen einzuschätzen. Punktuelle mit möglichen schwerwiegenden Auswirkungen einzuschätzen. Punktuelle
Risiken erfordern spezifische Einsatzmittel beziehungsweise den Risiken erfordern spezifische Einsatzmittel beziehungsweise den
Einsatz bedeutender personeller oder materieller Mittel, Einsatz bedeutender personeller oder materieller Mittel,
4. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Zone 4. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Zone
sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe
der Region Brüssel-Hauptstadt. der Region Brüssel-Hauptstadt.
Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der
Risiken und einer Bewertung der Risiken. Risiken und einer Bewertung der Risiken.
Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen
Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen
Risiken. Risiken.
Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung
jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des
eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative
Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste
operative Antwort zu bestimmen. operative Antwort zu bestimmen.
Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die
Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3 Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3
erwähnt sind, zu erstellen. erwähnt sind, zu erstellen.
Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann
der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen, der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen,
verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr. verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr.
Art. 4 - Die Zone erstellt eine detaillierte Beschreibung der Merkmale Art. 4 - Die Zone erstellt eine detaillierte Beschreibung der Merkmale
der Zone und der zu ihr gehörenden Gemeinden, wie in Anlage 1 der Zone und der zu ihr gehörenden Gemeinden, wie in Anlage 1
aufgeführt. aufgeführt.
Art. 5 - § 1 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der auf ihrem Art. 5 - § 1 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der auf ihrem
Gebiet wiederkehrenden Risiken, bei der zumindest die Gebiet wiederkehrenden Risiken, bei der zumindest die
durchschnittliche Anzahl Einsätze für folgende Kategorien von durchschnittliche Anzahl Einsätze für folgende Kategorien von
Einsätzen berücksichtigt wird: Einsätzen berücksichtigt wird:
1. Innenbrände, 1. Innenbrände,
2. Außenbrände, 2. Außenbrände,
3. andere dringende Einsätze, 3. andere dringende Einsätze,
4. dringende medizinische Hilfe, 4. dringende medizinische Hilfe,
5. nicht dringende Einsätze. 5. nicht dringende Einsätze.
Zur Beibringung der Angaben, die zur Erstellung des in Artikel 23 des Zur Beibringung der Angaben, die zur Erstellung des in Artikel 23 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten mehrjährigen allgemeinen Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten mehrjährigen allgemeinen
Richtlinienprogramms sowohl für das gesamte Gebiet der Zone als auch Richtlinienprogramms sowohl für das gesamte Gebiet der Zone als auch
für die Gebiete der Gemeinden erforderlich sind, wird die für die Gebiete der Gemeinden erforderlich sind, wird die
Bestandsaufnahme der wiederkehrenden Risiken pro Gemeinde der Zone Bestandsaufnahme der wiederkehrenden Risiken pro Gemeinde der Zone
gemacht. Die Zone kann die Bestandsaufnahme für einen Bereich machen, gemacht. Die Zone kann die Bestandsaufnahme für einen Bereich machen,
der kleiner oder größer als das Gemeindegebiet ist, je nach der kleiner oder größer als das Gemeindegebiet ist, je nach
Erfordernis des Netzes der Wachen. Erfordernis des Netzes der Wachen.
§ 2 - Die Zone erstellt eine Analyse der wiederkehrenden Risiken gemäß § 2 - Die Zone erstellt eine Analyse der wiederkehrenden Risiken gemäß
der Einteilung nach Einsatzarten in Anlage 2. der Einteilung nach Einsatzarten in Anlage 2.
Die statistische Analyse der wiederkehrenden Risiken ermöglicht es, Die statistische Analyse der wiederkehrenden Risiken ermöglicht es,
auf der Grundlage der von der Zone festgelegten angemessenen Mittel zu auf der Grundlage der von der Zone festgelegten angemessenen Mittel zu
überprüfen, ob die verfügbaren Einsatzmittel den Mitteln entsprechen, überprüfen, ob die verfügbaren Einsatzmittel den Mitteln entsprechen,
die die Zone benötigt, um ihre Aufträge auszuführen. die die Zone benötigt, um ihre Aufträge auszuführen.
Für wiederkehrende Risiken umfasst die Risikoanalyse mindestens: Für wiederkehrende Risiken umfasst die Risikoanalyse mindestens:
1. eine Untersuchung der Wahrscheinlichkeit eines zeitgleichen 1. eine Untersuchung der Wahrscheinlichkeit eines zeitgleichen
Ausrückens der Wachen der Zone, Ausrückens der Wachen der Zone,
2. den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes Gebiet (abgedeckte Fläche für 2. den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes Gebiet (abgedeckte Fläche für
eine gegebene Einsatzfrist), eine gegebene Einsatzfrist),
3. den Abdeckungsgrad für eine bestimmte Bevölkerung (Anzahl 3. den Abdeckungsgrad für eine bestimmte Bevölkerung (Anzahl
abgedeckter Bürger für eine gegebene Einsatzfrist), abgedeckter Bürger für eine gegebene Einsatzfrist),
4. den Abdeckungsgrad pro Gruppe von Aufträgen, wie in § 1 Absatz 1 4. den Abdeckungsgrad pro Gruppe von Aufträgen, wie in § 1 Absatz 1
erwähnt. erwähnt.
Art. 6 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der punktuellen Risiken Art. 6 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der punktuellen Risiken
und bewertet diese Risiken gemäß Anlage 3. Die Zone kann andere und bewertet diese Risiken gemäß Anlage 3. Die Zone kann andere
punktuelle Risiken, die sie als relevant erachtet, hinzufügen. punktuelle Risiken, die sie als relevant erachtet, hinzufügen.
Art. 7 - Die Risikoanalyse wird der in Titel VII des Gesetzes vom 15. Art. 7 - Die Risikoanalyse wird der in Titel VII des Gesetzes vom 15.
Mai 2007 erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen Mai 2007 erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen
Sicherheit übermittelt. Sicherheit übermittelt.
Art. 8 - Folgende Bestimmungen treten gleichzeitig mit dem Königlichen Art. 8 - Folgende Bestimmungen treten gleichzeitig mit dem Königlichen
Erlass, in dem festgestellt wird, dass die in Artikel 220 des Gesetzes Erlass, in dem festgestellt wird, dass die in Artikel 220 des Gesetzes
vom 15. Mai 2007 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, in Kraft: vom 15. Mai 2007 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, in Kraft:
1. Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, 1. Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007,
2. vorliegender Erlass. 2. vorliegender Erlass.
Der für Inneres zuständige Minister lässt in Anwendung von Absatz 1 im Der für Inneres zuständige Minister lässt in Anwendung von Absatz 1 im
Belgischen Staatsblatt die Bekanntmachung veröffentlichen, in der das Belgischen Staatsblatt die Bekanntmachung veröffentlichen, in der das
Datum, an dem Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 und der Datum, an dem Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 und der
vorliegende Erlass in Kraft treten, vermerkt ist. vorliegende Erlass in Kraft treten, vermerkt ist.
Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Brüssel, den 14. Oktober 2013 Brüssel, den 14. Oktober 2013
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 1 - Mindestangaben für eine detaillierte Beschreibung der Anlage 1 - Mindestangaben für eine detaillierte Beschreibung der
Merkmale der Zone Merkmale der Zone
1. Geografische Lage 1. Geografische Lage
a) angrenzende Zonen a) angrenzende Zonen
b) Grenzen b) Grenzen
c) Fläche c) Fläche
2. Natürliche Umgebung 2. Natürliche Umgebung
a) Landschaften (städtisch, ländlich, Hochebenen, Ebenen, ...) a) Landschaften (städtisch, ländlich, Hochebenen, Ebenen, ...)
b) Wassernetz b) Wassernetz
c) schiffbare Wasserläufe c) schiffbare Wasserläufe
d) Grenzen der Naturbereiche d) Grenzen der Naturbereiche
e) Fläche der Naturbereiche e) Fläche der Naturbereiche
3. Bevölkerung 3. Bevölkerung
a) Einwohnerzahl a) Einwohnerzahl
b) Bevölkerungsdichte b) Bevölkerungsdichte
c) ländliche Zonen c) ländliche Zonen
d) städtische Zonen d) städtische Zonen
e) Bevölkerungsveränderung im Laufe des Jahres (saisonabhängiger e) Bevölkerungsveränderung im Laufe des Jahres (saisonabhängiger
Fremdenverkehr) Fremdenverkehr)
4. Verwaltungsstruktur 4. Verwaltungsstruktur
a) Anzahl Gemeinden a) Anzahl Gemeinden
b) Bezirk b) Bezirk
5. Wirtschaftszweige 5. Wirtschaftszweige
a) Landwirtschaft a) Landwirtschaft
b) Industrie b) Industrie
c) Dienstleistungen c) Dienstleistungen
d) Tourismus d) Tourismus
6. Verkehrsnetze 6. Verkehrsnetze
a) Straßennetz a) Straßennetz
- Autobahnen - Autobahnen
- Regionalstraßen - Regionalstraßen
b) Eisenbahnnetz (Zug, Tram, Metro) b) Eisenbahnnetz (Zug, Tram, Metro)
- "klassische" Schienenwege - "klassische" Schienenwege
- Schienenwege für Hochgeschwindigkeitszüge - Schienenwege für Hochgeschwindigkeitszüge
- Personenbahnhöfe - Personenbahnhöfe
- Rangierbahnhöfe - Rangierbahnhöfe
- Sonderzüge - Sonderzüge
c) Flugplätze c) Flugplätze
- Anzahl - Anzahl
- Art - Art
- Größe - Größe
d) Wasserstraßennetz d) Wasserstraßennetz
- Beschreibung der schiffbaren Wasserläufe - Beschreibung der schiffbaren Wasserläufe
- Sondertransporte - Sondertransporte
7. Unter- und oberirdische Leitungen 7. Unter- und oberirdische Leitungen
a) Gas a) Gas
b) Strom b) Strom
c) andere gefährliche Fluide c) andere gefährliche Fluide
8. Kartierung 8. Kartierung
Alle in der Beschreibung aufgeführten Angaben sind auf Kartenmaterial Alle in der Beschreibung aufgeführten Angaben sind auf Kartenmaterial
eingezeichnet. eingezeichnet.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte
Risikoanalyse beigefügt zu werden Risikoanalyse beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 2 - Einteilung der wiederkehrenden Risiken nach Einsatzarten Anlage 2 - Einteilung der wiederkehrenden Risiken nach Einsatzarten
1. Innenbrände 1. Innenbrände
a) Allgemeine Branderkennung a) Allgemeine Branderkennung
b) Brandgeruch innen b) Brandgeruch innen
c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung innen c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung innen
d) Kontrolle der Rauchentwicklung d) Kontrolle der Rauchentwicklung
e) Tunnel, Tiefgarage, Metrostation e) Tunnel, Tiefgarage, Metrostation
f) Gebäude f) Gebäude
g) Industrie g) Industrie
h) Explosion innen h) Explosion innen
i) Hochspannungskabine oder -anlage i) Hochspannungskabine oder -anlage
j) Kaminbrand j) Kaminbrand
2. Außenbrände 2. Außenbrände
a) Auto, landwirtschaftliche Maschine a) Auto, landwirtschaftliche Maschine
b) Brandgeruch außen b) Brandgeruch außen
c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung außen c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung außen
d) Bus, Zug, Tram d) Bus, Zug, Tram
e) Lastkraftwagen e) Lastkraftwagen
f) Wald und Heide (ausgedehnter Brand) f) Wald und Heide (ausgedehnter Brand)
g) Explosion außen g) Explosion außen
h) Luftfahrzeug h) Luftfahrzeug
i) Container, Mülltonne i) Container, Mülltonne
j) Wiese, Graben, Böschung j) Wiese, Graben, Böschung
3. Andere dringende Einsätze 3. Andere dringende Einsätze
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die in den Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die in den
Punkten 2, 3 und 4 von Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 10. Punkten 2, 3 und 4 von Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 10.
November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel
erwähnt sind. erwähnt sind.
4. Dringende medizinische Hilfe 4. Dringende medizinische Hilfe
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze im Rahmen der Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze im Rahmen der
dringenden medizinischen Hilfe, die in Artikel 1 des Gesetzes vom 8. dringenden medizinischen Hilfe, die in Artikel 1 des Gesetzes vom 8.
Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe erwähnt sind. Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe erwähnt sind.
5. Nicht dringende Einsätze 5. Nicht dringende Einsätze
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die nicht in Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die nicht in
den Punkten 1 bis 4 der vorliegenden Anlage erwähnt sind. den Punkten 1 bis 4 der vorliegenden Anlage erwähnt sind.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte
Risikoanalyse beigefügt zu werden Risikoanalyse beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
Anlage 3 - Bestandsaufnahme und Analyse der punktuellen Risiken Anlage 3 - Bestandsaufnahme und Analyse der punktuellen Risiken
1. Naturrisiken 1. Naturrisiken
a) Definition a) Definition
Ein Naturrisiko ist das Aufeinandertreffen eines Naturereignisses Ein Naturrisiko ist das Aufeinandertreffen eines Naturereignisses
(Überschwemmung, Waldbrand, ...) mit menschlicher Verwundbarkeit, das (Überschwemmung, Waldbrand, ...) mit menschlicher Verwundbarkeit, das
heißt Tätigkeiten und Anlagen, die durch das Eintreten des heißt Tätigkeiten und Anlagen, die durch das Eintreten des
betreffenden Ereignisses Schaden nehmen können. Naturrisiken können in betreffenden Ereignisses Schaden nehmen können. Naturrisiken können in
verschiedene Kategorien unterteilt werden: verschiedene Kategorien unterteilt werden:
- Erdbeben, - Erdbeben,
- Erdrutsche, - Erdrutsche,
- Überschwemmungen, - Überschwemmungen,
- Tiefs, - Tiefs,
- Eisregen, - Eisregen,
- Waldbrände. - Waldbrände.
b) Analyse b) Analyse
Für jede Art von Naturrisiken macht die Zone eine Bestandsaufnahme Für jede Art von Naturrisiken macht die Zone eine Bestandsaufnahme
dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen Übersicht über dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen Übersicht über
die Einsätze und der geografischen und geologischen Daten der die Einsätze und der geografischen und geologischen Daten der
Sektoren. Sektoren.
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort
auf das Eintreten von Naturrisiken zu reagieren, und bestimmt die auf das Eintreten von Naturrisiken zu reagieren, und bestimmt die
spezialisierten Mittel, die zur Bewältigung eines Naturereignisses spezialisierten Mittel, die zur Bewältigung eines Naturereignisses
größeren Ausmaßes erforderlich sind. größeren Ausmaßes erforderlich sind.
2. Industrielle Risiken 2. Industrielle Risiken
a) Definition a) Definition
Ein industrielles Risiko ist ein Unfall auf einem Industriegelände. Ein industrielles Risiko ist ein Unfall auf einem Industriegelände.
Hierbei sind gefährliche Produkte und Verfahren betroffen und Hierbei sind gefährliche Produkte und Verfahren betroffen und
entstehen sofort schwerwiegende Folgen für das Personal, die entstehen sofort schwerwiegende Folgen für das Personal, die
benachbarte Bevölkerung, die Güter oder die Umwelt. benachbarte Bevölkerung, die Güter oder die Umwelt.
Die am häufigsten vorkommenden industriellen Risiken sind: Die am häufigsten vorkommenden industriellen Risiken sind:
- Brand fester, flüssiger oder gasförmiger entzündlicher Stoffe, bei - Brand fester, flüssiger oder gasförmiger entzündlicher Stoffe, bei
dem zusätzlich zu den Verbrennungen eine Erstickungsgefahr aufgrund dem zusätzlich zu den Verbrennungen eine Erstickungsgefahr aufgrund
der Emission giftiger Stoffe bestehen kann, der Emission giftiger Stoffe bestehen kann,
- Explosion aufgrund der Bildung besonders reaktiver Mischungen oder - Explosion aufgrund der Bildung besonders reaktiver Mischungen oder
aufgrund eines Brands, die zugleich thermische (Brandwunden) und aufgrund eines Brands, die zugleich thermische (Brandwunden) und
mechanische (Überdruck und Raketeneffekt) Auswirkungen haben kann, mechanische (Überdruck und Raketeneffekt) Auswirkungen haben kann,
- Freisetzung von Gefahrstoffen, die durch Einatmung, Einnahme oder - Freisetzung von Gefahrstoffen, die durch Einatmung, Einnahme oder
Hautkontakt giftig sind, und dann Ausbreitung dieser Stoffe in der Hautkontakt giftig sind, und dann Ausbreitung dieser Stoffe in der
Luft, im Wasser oder im Boden, wodurch eine Umweltverschmutzung und Luft, im Wasser oder im Boden, wodurch eine Umweltverschmutzung und
eine Gefahr für den Menschen entstehen können. eine Gefahr für den Menschen entstehen können.
b) Analyse b) Analyse
Für jede Art industrieller Risiken erstellt die Zone eine Für jede Art industrieller Risiken erstellt die Zone eine
Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der Eigenschaften Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der Eigenschaften
der hohen Risiken. der hohen Risiken.
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
Sie verteilt die verschiedenen Arten von Risiken auf dem Gebiet der Sie verteilt die verschiedenen Arten von Risiken auf dem Gebiet der
Zone: Zone:
- Brand, - Brand,
- Explosion, - Explosion,
- chemische Risiken und Umweltrisiken, - chemische Risiken und Umweltrisiken,
- Naturrisiken. - Naturrisiken.
3. Risiken auf Ebene von Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten, 3. Risiken auf Ebene von Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten,
die eine besondere Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise von die eine besondere Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise von
Gebäuden, die im Brandfall besonders schwerwiegende Risiken aufweisen Gebäuden, die im Brandfall besonders schwerwiegende Risiken aufweisen
a) Definition a) Definition
Gebäude, in dem sich Personen aufhalten, die eine besondere Gebäude, in dem sich Personen aufhalten, die eine besondere
Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise Gebäude, Gebäudekomplex und Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise Gebäude, Gebäudekomplex und
Anlage, die besonders schwerwiegende Risiken aufweisen. Anlage, die besonders schwerwiegende Risiken aufweisen.
b) Analyse b) Analyse
Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der Gebäude, in denen sich Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der Gebäude, in denen sich
Personen aufhalten, die eine besondere Wachsamkeit erfordern, Personen aufhalten, die eine besondere Wachsamkeit erfordern,
beziehungsweise der Gebäude, die im Brandfall besonders schwerwiegende beziehungsweise der Gebäude, die im Brandfall besonders schwerwiegende
Risiken aufweisen. Risiken aufweisen.
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
Sie bestimmt die spezialisierten Mittel, über die sie verfügen muss, Sie bestimmt die spezialisierten Mittel, über die sie verfügen muss,
um einen Zwischenfall in dieser Art Einrichtung zu bewältigen. um einen Zwischenfall in dieser Art Einrichtung zu bewältigen.
4. Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen 4. Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen
a) Definition a) Definition
Die mit dem Verkehrswesen verbundenen Risiken betreffen die Risiken in Die mit dem Verkehrswesen verbundenen Risiken betreffen die Risiken in
Verbindung mit dem Straßenverkehr, dem Schienenverkehr, dem Verbindung mit dem Straßenverkehr, dem Schienenverkehr, dem
Gefahrguttransport und dem Seeverkehr. Gefahrguttransport und dem Seeverkehr.
b) Analyse b) Analyse
Für jede Art von Risiko in Verbindung mit dem Verkehrswesen macht die Für jede Art von Risiko in Verbindung mit dem Verkehrswesen macht die
Zone eine Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der Zone eine Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der
chronologischen Übersicht über die Einsätze und der geografischen chronologischen Übersicht über die Einsätze und der geografischen
Daten der Sektoren (Autobahnnetz, Wasserstraßennetz usw.). Daten der Sektoren (Autobahnnetz, Wasserstraßennetz usw.).
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort
auf das Eintreten von Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen zu auf das Eintreten von Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen zu
reagieren, und bestimmt die spezialisierten Mittel, die zur reagieren, und bestimmt die spezialisierten Mittel, die zur
Bewältigung eines Zwischenfalls in Verbindung mit dem Verkehrswesen Bewältigung eines Zwischenfalls in Verbindung mit dem Verkehrswesen
erforderlich sind. erforderlich sind.
5. Nukleare, radiologische, biologische und chemische Risiken 5. Nukleare, radiologische, biologische und chemische Risiken
a) Definition a) Definition
Hiervon betroffen ist der Einsatz der Hilfsdienste bei einem Hiervon betroffen ist der Einsatz der Hilfsdienste bei einem
Zwischenfall oder schweren Unfall technologischer Art oder infolge Zwischenfall oder schweren Unfall technologischer Art oder infolge
einer böswilligen Handlung im Zusammenhang mit Industrieprodukten oder einer böswilligen Handlung im Zusammenhang mit Industrieprodukten oder
Kampfstoffen. Kampfstoffen.
b) Analyse b) Analyse
Die Zone erstellt eine Liste der in der Zone vorhandenen Die Zone erstellt eine Liste der in der Zone vorhandenen
technologischen Risiken. Sie bestimmt für jedes dieser Risiken die technologischen Risiken. Sie bestimmt für jedes dieser Risiken die
damit verbundenen Auswirkungen (toxisches Risiko, Explosionsrisiko, damit verbundenen Auswirkungen (toxisches Risiko, Explosionsrisiko,
Brandrisiko, Verschmutzungsrisiko). Brandrisiko, Verschmutzungsrisiko).
Sie bestimmt, wie sie solche Risiken bewältigen wird, und legt in Sie bestimmt, wie sie solche Risiken bewältigen wird, und legt in
ihrem Plan zur Organisation der operativen Abdeckung fest, welche ihrem Plan zur Organisation der operativen Abdeckung fest, welche
spezialisierten Teams einzurichten sind, um solche Zwischenfälle zu spezialisierten Teams einzurichten sind, um solche Zwischenfälle zu
bewältigen. bewältigen.
Die Organisation bei solchen Zwischenfällen erfolgt unter Die Organisation bei solchen Zwischenfällen erfolgt unter
Berücksichtigung der Spezialitäten anderer Zonen oder anderer Berücksichtigung der Spezialitäten anderer Zonen oder anderer
benachbarter Hilfsdienste. benachbarter Hilfsdienste.
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
6. Gesellschaftliche Risiken 6. Gesellschaftliche Risiken
a) Definition a) Definition
Gesellschaftliche Risiken sind Risiken, die durch einen plötzlichen Gesellschaftliche Risiken sind Risiken, die durch einen plötzlichen
Anstieg der Bevölkerungsdichte an einem bestimmten Ort und während Anstieg der Bevölkerungsdichte an einem bestimmten Ort und während
eines bestimmten Zeitraums verursacht werden. eines bestimmten Zeitraums verursacht werden.
Hierbei wird Folgendes berücksichtigt: Hierbei wird Folgendes berücksichtigt:
- Tourismus, - Tourismus,
- Massenansammlungen. - Massenansammlungen.
b) Analyse b) Analyse
Für jede Art von gesellschaftlichen Risiken macht die Zone eine Für jede Art von gesellschaftlichen Risiken macht die Zone eine
Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen
Übersicht über die Einsätze und der Daten, die touristischen Orten Übersicht über die Einsätze und der Daten, die touristischen Orten
eigen sind. eigen sind.
Sie kartiert jedes dieser Risiken. Sie kartiert jedes dieser Risiken.
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte
Risikoanalyse beigefügt zu werden Risikoanalyse beigefügt zu werden
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Die Ministerin des Innern Die Ministerin des Innern
Frau J. MILQUET Frau J. MILQUET
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