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Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud en de minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, derde lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele veiligheid. - Duitse vertaling | Arrêté royal fixant le contenu et les conditions minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile. - Traduction allemande |
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FEDERALE OVERHEIDSDIENST BINNENLANDSE ZAKEN | SERVICE PUBLIC FEDERAL INTERIEUR |
14 OKTOBER 2013. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de inhoud | 14 OCTOBRE 2013. - Arrêté royal fixant le contenu et les conditions |
en de minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, | minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de |
derde lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele | la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile. - Traduction |
veiligheid. - Duitse vertaling | allemande |
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
besluit van 14 oktober 2013 tot vaststelling van de inhoud en de | l'arrêté royal du 14 octobre 2013 fixant le contenu et les conditions |
minimale voorwaarden van de risicoanalyse bedoeld in artikel 5, derde | minimales de l'analyse des risques visée à l'article 5, alinéa 3, de |
lid, van de wet van 15 mei 2007 betreffende de civiele veiligheid | la loi du 15 mai 2007 relative à la sécurité civile (Moniteur belge du |
(Belgisch Staatsblad van 30 oktober 2013). | 30 octobre 2013). |
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale Dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST INNERES |
14. OKTOBER 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Inhalts und | 14. OKTOBER 2013 - Königlicher Erlass zur Festlegung des Inhalts und |
der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom | der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des Gesetzes vom |
15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse | 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte Risikoanalyse |
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
Unser Gruß! | Unser Gruß! |
Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der | Aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit, der |
Artikel 5 Absatz 3 und 224 Absatz 2; | Artikel 5 Absatz 3 und 224 Absatz 2; |
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2013; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 11. Juli 2013; |
Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.937/2/V des Staatsrates vom 21. August | Aufgrund des Gutachtens Nr. 53.937/2/V des Staatsrates vom 21. August |
2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2013, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme | Auf Vorschlag der Ministerin des Innern und aufgrund der Stellungnahme |
der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man | Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man |
unter: | unter: |
1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die | 1. Gesetz vom 15. Mai 2007: das Gesetz vom 15. Mai 2007 über die |
zivile Sicherheit, | zivile Sicherheit, |
2. wiederkehrenden Risiken: Risiken, die täglich vorkommen und über | 2. wiederkehrenden Risiken: Risiken, die täglich vorkommen und über |
die ausreichende Beobachtungen vorliegen, sodass sie auf der Grundlage | die ausreichende Beobachtungen vorliegen, sodass sie auf der Grundlage |
statistischer Daten messbar sind. Wiederkehrende Risiken werden durch | statistischer Daten messbar sind. Wiederkehrende Risiken werden durch |
die in Artikel 2 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die | die in Artikel 2 § 1 Nr. 4 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die |
zivile Sicherheit erwähnten angemessenen Mittel der Zone abgedeckt, | zivile Sicherheit erwähnten angemessenen Mittel der Zone abgedeckt, |
3. punktuellen Risiken: Risiken, die eine Anzahl spezifischer Orte | 3. punktuellen Risiken: Risiken, die eine Anzahl spezifischer Orte |
betreffen, für die es unmöglich ist, die Häufigkeit von Zwischenfällen | betreffen, für die es unmöglich ist, die Häufigkeit von Zwischenfällen |
mit möglichen schwerwiegenden Auswirkungen einzuschätzen. Punktuelle | mit möglichen schwerwiegenden Auswirkungen einzuschätzen. Punktuelle |
Risiken erfordern spezifische Einsatzmittel beziehungsweise den | Risiken erfordern spezifische Einsatzmittel beziehungsweise den |
Einsatz bedeutender personeller oder materieller Mittel, | Einsatz bedeutender personeller oder materieller Mittel, |
4. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Zone | 4. Zone: die in Artikel 14 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnte Zone |
sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe | sowie den Feuerwehrdienst und Dienst für dringende medizinische Hilfe |
der Region Brüssel-Hauptstadt. | der Region Brüssel-Hauptstadt. |
Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der | Art. 2 - Die Risikoanalyse besteht aus einer Bestandsaufnahme der |
Risiken und einer Bewertung der Risiken. | Risiken und einer Bewertung der Risiken. |
Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen | Die Bestandsaufnahme der Risiken besteht aus einer vollständigen |
Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen | Auflistung der auf dem Gebiet der Zone wiederkehrenden und punktuellen |
Risiken. | Risiken. |
Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung | Die Bewertung der Risiken besteht aus einer objektiven Untersuchung |
jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des | jedes erfassten Risikos, um zu bestimmen, ob die Auswirkungen des |
eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative | eingetretenen Zwischenfalls, der das Risiko verursacht, eine operative |
Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste | Antwort erfordern, und um die erforderlichen Mittel für die angepasste |
operative Antwort zu bestimmen. | operative Antwort zu bestimmen. |
Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die | Art. 3 - Die Zone verwendet Statistiken der letzten drei Jahre, um die |
Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3 | Beschreibung und die Bestandsaufnahmen, die in den Anlagen 1, 2 und 3 |
erwähnt sind, zu erstellen. | erwähnt sind, zu erstellen. |
Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann | Wenn keine Statistiken für die letzten drei Jahre verfügbar sind, kann |
der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen, | der Referenzzeitraum auf den Zeitraum, für den Statistiken vorliegen, |
verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr. | verkürzt werden, bei einem Mindestzeitraum von einem Jahr. |
Art. 4 - Die Zone erstellt eine detaillierte Beschreibung der Merkmale | Art. 4 - Die Zone erstellt eine detaillierte Beschreibung der Merkmale |
der Zone und der zu ihr gehörenden Gemeinden, wie in Anlage 1 | der Zone und der zu ihr gehörenden Gemeinden, wie in Anlage 1 |
aufgeführt. | aufgeführt. |
Art. 5 - § 1 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der auf ihrem | Art. 5 - § 1 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der auf ihrem |
Gebiet wiederkehrenden Risiken, bei der zumindest die | Gebiet wiederkehrenden Risiken, bei der zumindest die |
durchschnittliche Anzahl Einsätze für folgende Kategorien von | durchschnittliche Anzahl Einsätze für folgende Kategorien von |
Einsätzen berücksichtigt wird: | Einsätzen berücksichtigt wird: |
1. Innenbrände, | 1. Innenbrände, |
2. Außenbrände, | 2. Außenbrände, |
3. andere dringende Einsätze, | 3. andere dringende Einsätze, |
4. dringende medizinische Hilfe, | 4. dringende medizinische Hilfe, |
5. nicht dringende Einsätze. | 5. nicht dringende Einsätze. |
Zur Beibringung der Angaben, die zur Erstellung des in Artikel 23 des | Zur Beibringung der Angaben, die zur Erstellung des in Artikel 23 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten mehrjährigen allgemeinen | Gesetzes vom 15. Mai 2007 erwähnten mehrjährigen allgemeinen |
Richtlinienprogramms sowohl für das gesamte Gebiet der Zone als auch | Richtlinienprogramms sowohl für das gesamte Gebiet der Zone als auch |
für die Gebiete der Gemeinden erforderlich sind, wird die | für die Gebiete der Gemeinden erforderlich sind, wird die |
Bestandsaufnahme der wiederkehrenden Risiken pro Gemeinde der Zone | Bestandsaufnahme der wiederkehrenden Risiken pro Gemeinde der Zone |
gemacht. Die Zone kann die Bestandsaufnahme für einen Bereich machen, | gemacht. Die Zone kann die Bestandsaufnahme für einen Bereich machen, |
der kleiner oder größer als das Gemeindegebiet ist, je nach | der kleiner oder größer als das Gemeindegebiet ist, je nach |
Erfordernis des Netzes der Wachen. | Erfordernis des Netzes der Wachen. |
§ 2 - Die Zone erstellt eine Analyse der wiederkehrenden Risiken gemäß | § 2 - Die Zone erstellt eine Analyse der wiederkehrenden Risiken gemäß |
der Einteilung nach Einsatzarten in Anlage 2. | der Einteilung nach Einsatzarten in Anlage 2. |
Die statistische Analyse der wiederkehrenden Risiken ermöglicht es, | Die statistische Analyse der wiederkehrenden Risiken ermöglicht es, |
auf der Grundlage der von der Zone festgelegten angemessenen Mittel zu | auf der Grundlage der von der Zone festgelegten angemessenen Mittel zu |
überprüfen, ob die verfügbaren Einsatzmittel den Mitteln entsprechen, | überprüfen, ob die verfügbaren Einsatzmittel den Mitteln entsprechen, |
die die Zone benötigt, um ihre Aufträge auszuführen. | die die Zone benötigt, um ihre Aufträge auszuführen. |
Für wiederkehrende Risiken umfasst die Risikoanalyse mindestens: | Für wiederkehrende Risiken umfasst die Risikoanalyse mindestens: |
1. eine Untersuchung der Wahrscheinlichkeit eines zeitgleichen | 1. eine Untersuchung der Wahrscheinlichkeit eines zeitgleichen |
Ausrückens der Wachen der Zone, | Ausrückens der Wachen der Zone, |
2. den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes Gebiet (abgedeckte Fläche für | 2. den Abdeckungsgrad für ein bestimmtes Gebiet (abgedeckte Fläche für |
eine gegebene Einsatzfrist), | eine gegebene Einsatzfrist), |
3. den Abdeckungsgrad für eine bestimmte Bevölkerung (Anzahl | 3. den Abdeckungsgrad für eine bestimmte Bevölkerung (Anzahl |
abgedeckter Bürger für eine gegebene Einsatzfrist), | abgedeckter Bürger für eine gegebene Einsatzfrist), |
4. den Abdeckungsgrad pro Gruppe von Aufträgen, wie in § 1 Absatz 1 | 4. den Abdeckungsgrad pro Gruppe von Aufträgen, wie in § 1 Absatz 1 |
erwähnt. | erwähnt. |
Art. 6 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der punktuellen Risiken | Art. 6 - Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der punktuellen Risiken |
und bewertet diese Risiken gemäß Anlage 3. Die Zone kann andere | und bewertet diese Risiken gemäß Anlage 3. Die Zone kann andere |
punktuelle Risiken, die sie als relevant erachtet, hinzufügen. | punktuelle Risiken, die sie als relevant erachtet, hinzufügen. |
Art. 7 - Die Risikoanalyse wird der in Titel VII des Gesetzes vom 15. | Art. 7 - Die Risikoanalyse wird der in Titel VII des Gesetzes vom 15. |
Mai 2007 erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen | Mai 2007 erwähnten Generalinspektion der Dienste der zivilen |
Sicherheit übermittelt. | Sicherheit übermittelt. |
Art. 8 - Folgende Bestimmungen treten gleichzeitig mit dem Königlichen | Art. 8 - Folgende Bestimmungen treten gleichzeitig mit dem Königlichen |
Erlass, in dem festgestellt wird, dass die in Artikel 220 des Gesetzes | Erlass, in dem festgestellt wird, dass die in Artikel 220 des Gesetzes |
vom 15. Mai 2007 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, in Kraft: | vom 15. Mai 2007 erwähnten Bedingungen erfüllt sind, in Kraft: |
1. Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, | 1. Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007, |
2. vorliegender Erlass. | 2. vorliegender Erlass. |
Der für Inneres zuständige Minister lässt in Anwendung von Absatz 1 im | Der für Inneres zuständige Minister lässt in Anwendung von Absatz 1 im |
Belgischen Staatsblatt die Bekanntmachung veröffentlichen, in der das | Belgischen Staatsblatt die Bekanntmachung veröffentlichen, in der das |
Datum, an dem Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 und der | Datum, an dem Artikel 5 des Gesetzes vom 15. Mai 2007 und der |
vorliegende Erlass in Kraft treten, vermerkt ist. | vorliegende Erlass in Kraft treten, vermerkt ist. |
Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung | Art. 9 - Der für Inneres zuständige Minister ist mit der Ausführung |
des vorliegenden Erlasses beauftragt. | des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
Brüssel, den 14. Oktober 2013 | Brüssel, den 14. Oktober 2013 |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage 1 - Mindestangaben für eine detaillierte Beschreibung der | Anlage 1 - Mindestangaben für eine detaillierte Beschreibung der |
Merkmale der Zone | Merkmale der Zone |
1. Geografische Lage | 1. Geografische Lage |
a) angrenzende Zonen | a) angrenzende Zonen |
b) Grenzen | b) Grenzen |
c) Fläche | c) Fläche |
2. Natürliche Umgebung | 2. Natürliche Umgebung |
a) Landschaften (städtisch, ländlich, Hochebenen, Ebenen, ...) | a) Landschaften (städtisch, ländlich, Hochebenen, Ebenen, ...) |
b) Wassernetz | b) Wassernetz |
c) schiffbare Wasserläufe | c) schiffbare Wasserläufe |
d) Grenzen der Naturbereiche | d) Grenzen der Naturbereiche |
e) Fläche der Naturbereiche | e) Fläche der Naturbereiche |
3. Bevölkerung | 3. Bevölkerung |
a) Einwohnerzahl | a) Einwohnerzahl |
b) Bevölkerungsdichte | b) Bevölkerungsdichte |
c) ländliche Zonen | c) ländliche Zonen |
d) städtische Zonen | d) städtische Zonen |
e) Bevölkerungsveränderung im Laufe des Jahres (saisonabhängiger | e) Bevölkerungsveränderung im Laufe des Jahres (saisonabhängiger |
Fremdenverkehr) | Fremdenverkehr) |
4. Verwaltungsstruktur | 4. Verwaltungsstruktur |
a) Anzahl Gemeinden | a) Anzahl Gemeinden |
b) Bezirk | b) Bezirk |
5. Wirtschaftszweige | 5. Wirtschaftszweige |
a) Landwirtschaft | a) Landwirtschaft |
b) Industrie | b) Industrie |
c) Dienstleistungen | c) Dienstleistungen |
d) Tourismus | d) Tourismus |
6. Verkehrsnetze | 6. Verkehrsnetze |
a) Straßennetz | a) Straßennetz |
- Autobahnen | - Autobahnen |
- Regionalstraßen | - Regionalstraßen |
b) Eisenbahnnetz (Zug, Tram, Metro) | b) Eisenbahnnetz (Zug, Tram, Metro) |
- "klassische" Schienenwege | - "klassische" Schienenwege |
- Schienenwege für Hochgeschwindigkeitszüge | - Schienenwege für Hochgeschwindigkeitszüge |
- Personenbahnhöfe | - Personenbahnhöfe |
- Rangierbahnhöfe | - Rangierbahnhöfe |
- Sonderzüge | - Sonderzüge |
c) Flugplätze | c) Flugplätze |
- Anzahl | - Anzahl |
- Art | - Art |
- Größe | - Größe |
d) Wasserstraßennetz | d) Wasserstraßennetz |
- Beschreibung der schiffbaren Wasserläufe | - Beschreibung der schiffbaren Wasserläufe |
- Sondertransporte | - Sondertransporte |
7. Unter- und oberirdische Leitungen | 7. Unter- und oberirdische Leitungen |
a) Gas | a) Gas |
b) Strom | b) Strom |
c) andere gefährliche Fluide | c) andere gefährliche Fluide |
8. Kartierung | 8. Kartierung |
Alle in der Beschreibung aufgeführten Angaben sind auf Kartenmaterial | Alle in der Beschreibung aufgeführten Angaben sind auf Kartenmaterial |
eingezeichnet. | eingezeichnet. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des |
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des | Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte | Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte |
Risikoanalyse beigefügt zu werden | Risikoanalyse beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage 2 - Einteilung der wiederkehrenden Risiken nach Einsatzarten | Anlage 2 - Einteilung der wiederkehrenden Risiken nach Einsatzarten |
1. Innenbrände | 1. Innenbrände |
a) Allgemeine Branderkennung | a) Allgemeine Branderkennung |
b) Brandgeruch innen | b) Brandgeruch innen |
c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung innen | c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung innen |
d) Kontrolle der Rauchentwicklung | d) Kontrolle der Rauchentwicklung |
e) Tunnel, Tiefgarage, Metrostation | e) Tunnel, Tiefgarage, Metrostation |
f) Gebäude | f) Gebäude |
g) Industrie | g) Industrie |
h) Explosion innen | h) Explosion innen |
i) Hochspannungskabine oder -anlage | i) Hochspannungskabine oder -anlage |
j) Kaminbrand | j) Kaminbrand |
2. Außenbrände | 2. Außenbrände |
a) Auto, landwirtschaftliche Maschine | a) Auto, landwirtschaftliche Maschine |
b) Brandgeruch außen | b) Brandgeruch außen |
c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung außen | c) Kontrolle der korrekten Brandbekämpfung außen |
d) Bus, Zug, Tram | d) Bus, Zug, Tram |
e) Lastkraftwagen | e) Lastkraftwagen |
f) Wald und Heide (ausgedehnter Brand) | f) Wald und Heide (ausgedehnter Brand) |
g) Explosion außen | g) Explosion außen |
h) Luftfahrzeug | h) Luftfahrzeug |
i) Container, Mülltonne | i) Container, Mülltonne |
j) Wiese, Graben, Böschung | j) Wiese, Graben, Böschung |
3. Andere dringende Einsätze | 3. Andere dringende Einsätze |
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die in den | Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die in den |
Punkten 2, 3 und 4 von Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 10. | Punkten 2, 3 und 4 von Anlage 1 zum Königlichen Erlass vom 10. |
November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die | November 2012 zur Festlegung der Mindestbedingungen für die |
schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel | schnellstmögliche angemessene Hilfe und der angemessenen Mittel |
erwähnt sind. | erwähnt sind. |
4. Dringende medizinische Hilfe | 4. Dringende medizinische Hilfe |
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze im Rahmen der | Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze im Rahmen der |
dringenden medizinischen Hilfe, die in Artikel 1 des Gesetzes vom 8. | dringenden medizinischen Hilfe, die in Artikel 1 des Gesetzes vom 8. |
Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe erwähnt sind. | Juli 1964 über die dringende medizinische Hilfe erwähnt sind. |
5. Nicht dringende Einsätze | 5. Nicht dringende Einsätze |
Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die nicht in | Alle von der Hilfeleistungszone durchgeführten Einsätze, die nicht in |
den Punkten 1 bis 4 der vorliegenden Anlage erwähnt sind. | den Punkten 1 bis 4 der vorliegenden Anlage erwähnt sind. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des |
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des | Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte | Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte |
Risikoanalyse beigefügt zu werden | Risikoanalyse beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |
Anlage 3 - Bestandsaufnahme und Analyse der punktuellen Risiken | Anlage 3 - Bestandsaufnahme und Analyse der punktuellen Risiken |
1. Naturrisiken | 1. Naturrisiken |
a) Definition | a) Definition |
Ein Naturrisiko ist das Aufeinandertreffen eines Naturereignisses | Ein Naturrisiko ist das Aufeinandertreffen eines Naturereignisses |
(Überschwemmung, Waldbrand, ...) mit menschlicher Verwundbarkeit, das | (Überschwemmung, Waldbrand, ...) mit menschlicher Verwundbarkeit, das |
heißt Tätigkeiten und Anlagen, die durch das Eintreten des | heißt Tätigkeiten und Anlagen, die durch das Eintreten des |
betreffenden Ereignisses Schaden nehmen können. Naturrisiken können in | betreffenden Ereignisses Schaden nehmen können. Naturrisiken können in |
verschiedene Kategorien unterteilt werden: | verschiedene Kategorien unterteilt werden: |
- Erdbeben, | - Erdbeben, |
- Erdrutsche, | - Erdrutsche, |
- Überschwemmungen, | - Überschwemmungen, |
- Tiefs, | - Tiefs, |
- Eisregen, | - Eisregen, |
- Waldbrände. | - Waldbrände. |
b) Analyse | b) Analyse |
Für jede Art von Naturrisiken macht die Zone eine Bestandsaufnahme | Für jede Art von Naturrisiken macht die Zone eine Bestandsaufnahme |
dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen Übersicht über | dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen Übersicht über |
die Einsätze und der geografischen und geologischen Daten der | die Einsätze und der geografischen und geologischen Daten der |
Sektoren. | Sektoren. |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort | Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort |
auf das Eintreten von Naturrisiken zu reagieren, und bestimmt die | auf das Eintreten von Naturrisiken zu reagieren, und bestimmt die |
spezialisierten Mittel, die zur Bewältigung eines Naturereignisses | spezialisierten Mittel, die zur Bewältigung eines Naturereignisses |
größeren Ausmaßes erforderlich sind. | größeren Ausmaßes erforderlich sind. |
2. Industrielle Risiken | 2. Industrielle Risiken |
a) Definition | a) Definition |
Ein industrielles Risiko ist ein Unfall auf einem Industriegelände. | Ein industrielles Risiko ist ein Unfall auf einem Industriegelände. |
Hierbei sind gefährliche Produkte und Verfahren betroffen und | Hierbei sind gefährliche Produkte und Verfahren betroffen und |
entstehen sofort schwerwiegende Folgen für das Personal, die | entstehen sofort schwerwiegende Folgen für das Personal, die |
benachbarte Bevölkerung, die Güter oder die Umwelt. | benachbarte Bevölkerung, die Güter oder die Umwelt. |
Die am häufigsten vorkommenden industriellen Risiken sind: | Die am häufigsten vorkommenden industriellen Risiken sind: |
- Brand fester, flüssiger oder gasförmiger entzündlicher Stoffe, bei | - Brand fester, flüssiger oder gasförmiger entzündlicher Stoffe, bei |
dem zusätzlich zu den Verbrennungen eine Erstickungsgefahr aufgrund | dem zusätzlich zu den Verbrennungen eine Erstickungsgefahr aufgrund |
der Emission giftiger Stoffe bestehen kann, | der Emission giftiger Stoffe bestehen kann, |
- Explosion aufgrund der Bildung besonders reaktiver Mischungen oder | - Explosion aufgrund der Bildung besonders reaktiver Mischungen oder |
aufgrund eines Brands, die zugleich thermische (Brandwunden) und | aufgrund eines Brands, die zugleich thermische (Brandwunden) und |
mechanische (Überdruck und Raketeneffekt) Auswirkungen haben kann, | mechanische (Überdruck und Raketeneffekt) Auswirkungen haben kann, |
- Freisetzung von Gefahrstoffen, die durch Einatmung, Einnahme oder | - Freisetzung von Gefahrstoffen, die durch Einatmung, Einnahme oder |
Hautkontakt giftig sind, und dann Ausbreitung dieser Stoffe in der | Hautkontakt giftig sind, und dann Ausbreitung dieser Stoffe in der |
Luft, im Wasser oder im Boden, wodurch eine Umweltverschmutzung und | Luft, im Wasser oder im Boden, wodurch eine Umweltverschmutzung und |
eine Gefahr für den Menschen entstehen können. | eine Gefahr für den Menschen entstehen können. |
b) Analyse | b) Analyse |
Für jede Art industrieller Risiken erstellt die Zone eine | Für jede Art industrieller Risiken erstellt die Zone eine |
Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der Eigenschaften | Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der Eigenschaften |
der hohen Risiken. | der hohen Risiken. |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
Sie verteilt die verschiedenen Arten von Risiken auf dem Gebiet der | Sie verteilt die verschiedenen Arten von Risiken auf dem Gebiet der |
Zone: | Zone: |
- Brand, | - Brand, |
- Explosion, | - Explosion, |
- chemische Risiken und Umweltrisiken, | - chemische Risiken und Umweltrisiken, |
- Naturrisiken. | - Naturrisiken. |
3. Risiken auf Ebene von Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten, | 3. Risiken auf Ebene von Gebäuden, in denen sich Personen aufhalten, |
die eine besondere Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise von | die eine besondere Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise von |
Gebäuden, die im Brandfall besonders schwerwiegende Risiken aufweisen | Gebäuden, die im Brandfall besonders schwerwiegende Risiken aufweisen |
a) Definition | a) Definition |
Gebäude, in dem sich Personen aufhalten, die eine besondere | Gebäude, in dem sich Personen aufhalten, die eine besondere |
Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise Gebäude, Gebäudekomplex und | Wachsamkeit erfordern, beziehungsweise Gebäude, Gebäudekomplex und |
Anlage, die besonders schwerwiegende Risiken aufweisen. | Anlage, die besonders schwerwiegende Risiken aufweisen. |
b) Analyse | b) Analyse |
Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der Gebäude, in denen sich | Die Zone macht eine Bestandsaufnahme der Gebäude, in denen sich |
Personen aufhalten, die eine besondere Wachsamkeit erfordern, | Personen aufhalten, die eine besondere Wachsamkeit erfordern, |
beziehungsweise der Gebäude, die im Brandfall besonders schwerwiegende | beziehungsweise der Gebäude, die im Brandfall besonders schwerwiegende |
Risiken aufweisen. | Risiken aufweisen. |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
Sie bestimmt die spezialisierten Mittel, über die sie verfügen muss, | Sie bestimmt die spezialisierten Mittel, über die sie verfügen muss, |
um einen Zwischenfall in dieser Art Einrichtung zu bewältigen. | um einen Zwischenfall in dieser Art Einrichtung zu bewältigen. |
4. Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen | 4. Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen |
a) Definition | a) Definition |
Die mit dem Verkehrswesen verbundenen Risiken betreffen die Risiken in | Die mit dem Verkehrswesen verbundenen Risiken betreffen die Risiken in |
Verbindung mit dem Straßenverkehr, dem Schienenverkehr, dem | Verbindung mit dem Straßenverkehr, dem Schienenverkehr, dem |
Gefahrguttransport und dem Seeverkehr. | Gefahrguttransport und dem Seeverkehr. |
b) Analyse | b) Analyse |
Für jede Art von Risiko in Verbindung mit dem Verkehrswesen macht die | Für jede Art von Risiko in Verbindung mit dem Verkehrswesen macht die |
Zone eine Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der | Zone eine Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der |
chronologischen Übersicht über die Einsätze und der geografischen | chronologischen Übersicht über die Einsätze und der geografischen |
Daten der Sektoren (Autobahnnetz, Wasserstraßennetz usw.). | Daten der Sektoren (Autobahnnetz, Wasserstraßennetz usw.). |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort | Sie bestimmt die Mittel, über die jede Wache verfügen muss, um sofort |
auf das Eintreten von Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen zu | auf das Eintreten von Risiken in Verbindung mit dem Verkehrswesen zu |
reagieren, und bestimmt die spezialisierten Mittel, die zur | reagieren, und bestimmt die spezialisierten Mittel, die zur |
Bewältigung eines Zwischenfalls in Verbindung mit dem Verkehrswesen | Bewältigung eines Zwischenfalls in Verbindung mit dem Verkehrswesen |
erforderlich sind. | erforderlich sind. |
5. Nukleare, radiologische, biologische und chemische Risiken | 5. Nukleare, radiologische, biologische und chemische Risiken |
a) Definition | a) Definition |
Hiervon betroffen ist der Einsatz der Hilfsdienste bei einem | Hiervon betroffen ist der Einsatz der Hilfsdienste bei einem |
Zwischenfall oder schweren Unfall technologischer Art oder infolge | Zwischenfall oder schweren Unfall technologischer Art oder infolge |
einer böswilligen Handlung im Zusammenhang mit Industrieprodukten oder | einer böswilligen Handlung im Zusammenhang mit Industrieprodukten oder |
Kampfstoffen. | Kampfstoffen. |
b) Analyse | b) Analyse |
Die Zone erstellt eine Liste der in der Zone vorhandenen | Die Zone erstellt eine Liste der in der Zone vorhandenen |
technologischen Risiken. Sie bestimmt für jedes dieser Risiken die | technologischen Risiken. Sie bestimmt für jedes dieser Risiken die |
damit verbundenen Auswirkungen (toxisches Risiko, Explosionsrisiko, | damit verbundenen Auswirkungen (toxisches Risiko, Explosionsrisiko, |
Brandrisiko, Verschmutzungsrisiko). | Brandrisiko, Verschmutzungsrisiko). |
Sie bestimmt, wie sie solche Risiken bewältigen wird, und legt in | Sie bestimmt, wie sie solche Risiken bewältigen wird, und legt in |
ihrem Plan zur Organisation der operativen Abdeckung fest, welche | ihrem Plan zur Organisation der operativen Abdeckung fest, welche |
spezialisierten Teams einzurichten sind, um solche Zwischenfälle zu | spezialisierten Teams einzurichten sind, um solche Zwischenfälle zu |
bewältigen. | bewältigen. |
Die Organisation bei solchen Zwischenfällen erfolgt unter | Die Organisation bei solchen Zwischenfällen erfolgt unter |
Berücksichtigung der Spezialitäten anderer Zonen oder anderer | Berücksichtigung der Spezialitäten anderer Zonen oder anderer |
benachbarter Hilfsdienste. | benachbarter Hilfsdienste. |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
6. Gesellschaftliche Risiken | 6. Gesellschaftliche Risiken |
a) Definition | a) Definition |
Gesellschaftliche Risiken sind Risiken, die durch einen plötzlichen | Gesellschaftliche Risiken sind Risiken, die durch einen plötzlichen |
Anstieg der Bevölkerungsdichte an einem bestimmten Ort und während | Anstieg der Bevölkerungsdichte an einem bestimmten Ort und während |
eines bestimmten Zeitraums verursacht werden. | eines bestimmten Zeitraums verursacht werden. |
Hierbei wird Folgendes berücksichtigt: | Hierbei wird Folgendes berücksichtigt: |
- Tourismus, | - Tourismus, |
- Massenansammlungen. | - Massenansammlungen. |
b) Analyse | b) Analyse |
Für jede Art von gesellschaftlichen Risiken macht die Zone eine | Für jede Art von gesellschaftlichen Risiken macht die Zone eine |
Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen | Bestandsaufnahme dieser Risiken auf der Grundlage der chronologischen |
Übersicht über die Einsätze und der Daten, die touristischen Orten | Übersicht über die Einsätze und der Daten, die touristischen Orten |
eigen sind. | eigen sind. |
Sie kartiert jedes dieser Risiken. | Sie kartiert jedes dieser Risiken. |
Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des | Gesehen, um Unserem Erlass vom 14. Oktober 2013 zur Festlegung des |
Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des | Inhalts und der Mindestbedingungen für die in Artikel 5 Absatz 3 des |
Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte | Gesetzes vom 15. Mai 2007 über die zivile Sicherheit erwähnte |
Risikoanalyse beigefügt zu werden | Risikoanalyse beigefügt zu werden |
PHILIPPE | PHILIPPE |
Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
Die Ministerin des Innern | Die Ministerin des Innern |
Frau J. MILQUET | Frau J. MILQUET |