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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 13/11/1991
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Koninklijk besluit tot bepaling van de regels die gelden bij de beoordeling van de karakteriële hoedanigheden van een kandidaat-militair van het actief kader of van een dienstplichtige, kandidaat-reserveofficier of kandidaat-reserve-onderofficier. - Duitse vertaling Arrêté royal fixant les règles applicables à l'appréciation des qualités caractérielles d'un candidat militaire du cadre actif ou d'un milicien, candidats officier de réserve ou candidat sous-officier de réserve - Traduction allemande
MINISTERIE VAN LANDSVERDEDIGING 13 NOVEMBER 1991. - Koninklijk besluit tot bepaling van de regels die gelden bij de beoordeling van de karakteriële hoedanigheden van een kandidaat-militair van het actief kader of van een dienstplichtige, kandidaat-reserveofficier of kandidaat-reserve-onderofficier. - Duitse vertaling De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk MINISTERE DE LA DEFENSE 13 NOVEMBRE 1991. - Arrêté royal fixant les règles applicables à l'appréciation des qualités caractérielles d'un candidat militaire du cadre actif ou d'un milicien, candidats officier de réserve ou candidat sous-officier de réserve - Traduction allemande Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 13 november 1991.- Koninklijk besluit tot bepaling van de l'arrêté royal du 13 novembre 1991.- Arrêté royal fixant les règles
regels die gelden bij de beoordeling van de karakteriële hoedanigheden applicables à l'appréciation des qualités caractérielles d'un candidat
van een kandidaat-militair van het actief kader of van een militaire du cadre actif ou d'un milicien, candidats officier de
dienstplichtige, kandidaat-reserveofficier of
kandidaat-reserve-onderofficier (Belgisch Staatsblad van 7 december réserve ou candidat sous-officier de réserve (Moniteur belge du 7
1991). décembre 1991).
MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG MINISTERIUM DER LANDESVERTEIDIGUNG
13. NOVEMBER 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln, die 13. NOVEMBER 1991 - Königlicher Erlass zur Festlegung der Regeln, die
bei der Bewertung bei der Bewertung
der charakterlichen Eigenschaften der Anwärter der Streitkräfte gelten der charakterlichen Eigenschaften der Anwärter der Streitkräfte gelten
Aufgrund des Gesetzes vom 23. Dezember 1955 bezüglich der Aufgrund des Gesetzes vom 23. Dezember 1955 bezüglich der
Hilfsoffiziere der Lufstreitkräfte, Piloten und Navigatoren, Hilfsoffiziere der Lufstreitkräfte, Piloten und Navigatoren,
insbesondere des Artikels 3 Nr. 5; insbesondere des Artikels 3 Nr. 5;
Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 1989 über das Statut der Aufgrund des Gesetzes vom 22. Dezember 1989 über das Statut der
Milizpflichtigen, insbesondere der Artikel 11 § 1 Nr. 4 und 13 § 2; Milizpflichtigen, insbesondere der Artikel 11 § 1 Nr. 4 und 13 § 2;
Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1990 über das Statut der Aufgrund des Gesetzes vom 21. Dezember 1990 über das Statut der
Militäranwärter des aktiven Kaders, insbesondere des Artikels 15; Militäranwärter des aktiven Kaders, insbesondere des Artikels 15;
Aufgrund des Gutachtens des beratenden Ausschusses des Aufgrund des Gutachtens des beratenden Ausschusses des
Militärpersonals der Land-, Luft- und Seestreitkräfte und des Militärpersonals der Land-, Luft- und Seestreitkräfte und des
Sanitätsdienstes; Sanitätsdienstes;
Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates; Aufgrund des Gutachtens des Staatsrates;
Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung, Auf Vorschlag Unseres Ministers der Landesverteidigung,
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Militäranwärter Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist anwendbar auf die Militäranwärter
des aktiven Kaders und auf die angehenden Reservesoldaten. des aktiven Kaders und auf die angehenden Reservesoldaten.
Für die Anwendung vorliegenden Erlasses wird jede der in Absatz 1 Für die Anwendung vorliegenden Erlasses wird jede der in Absatz 1
erwähnten Personen als "Anwärter" bezeichnet. erwähnten Personen als "Anwärter" bezeichnet.
Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man unter "dem Gesetz Für die Anwendung vorliegenden Erlasses versteht man unter "dem Gesetz
vom 28. Februar 2007": das Gesetz vom 28. Februar 2007 zur Festlegung vom 28. Februar 2007": das Gesetz vom 28. Februar 2007 zur Festlegung
des Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des des Statuts der Militärpersonen und angehenden Militärpersonen des
aktiven Kaders der Streitkräfte. aktiven Kaders der Streitkräfte.
Art. 2 - [...] Art. 2 - [...]
[Art. 2 aufgehoben durch Art. 4 des K.E. vom 23. Mai 2006 (B.S. vom [Art. 2 aufgehoben durch Art. 4 des K.E. vom 23. Mai 2006 (B.S. vom
29. Mai 2006)] 29. Mai 2006)]
Art. 3 - [...] Art. 3 - [...]
[Art. 3 aufgehoben durch Art. 4 des K.E. vom 23. Mai 2006 (B.S. vom [Art. 3 aufgehoben durch Art. 4 des K.E. vom 23. Mai 2006 (B.S. vom
29. Mai 2006)] 29. Mai 2006)]
KAPITEL II - Bewertung bei der Anwerbung [aufgehoben durch Art.70 des KAPITEL II - Bewertung bei der Anwerbung [aufgehoben durch Art.70 des
K.E. K.E.
vom 11. September 2003 (B.S. vom 29. Oktober 2003)] vom 11. September 2003 (B.S. vom 29. Oktober 2003)]
Art. 4 - [...] Art. 4 - [...]
[Art. 4 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S. [Art. 4 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S.
vom 29. Oktober 2003)] vom 29. Oktober 2003)]
Art. 5 - [...] Art. 5 - [...]
[Art. 5 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S. [Art. 5 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S.
vom 29. Oktober 2003)] vom 29. Oktober 2003)]
Art. 6 - [...] Art. 6 - [...]
[Art. 6 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S. [Art. 6 aufgehoben durch Art. 70 des K.E. vom 11. September 2003 (B.S.
vom 29. Oktober 2003)] vom 29. Oktober 2003)]
KAPITEL III - Bewertung während der Ausbildung KAPITEL III - Bewertung während der Ausbildung
Art. 7 - § 1 - Die charakterlichen Eigenschaften des Anwärters, mit Art. 7 - § 1 - Die charakterlichen Eigenschaften des Anwärters, mit
Ausnahme des in Absatz 2 erwähnten Anwärters, werden, außer zu den Ausnahme des in Absatz 2 erwähnten Anwärters, werden, außer zu den
Zeitpunkten im Sinne von Artikel 98 § 2 des Gesetzes oder, je nach dem Zeitpunkten im Sinne von Artikel 98 § 2 des Gesetzes oder, je nach dem
Fall, zu den Zeitpunkten im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Nr. 3 des Fall, zu den Zeitpunkten im Sinne von Artikel 21 Absatz 2 Nr. 3 des
Gesetzes vom 16. Mai 2001 zur Festlegung des Statuts der Gesetzes vom 16. Mai 2001 zur Festlegung des Statuts der
Militärpersonen des Reservekaders der Streitkräfte, bewertet: Militärpersonen des Reservekaders der Streitkräfte, bewertet:
1. am Ende des Ausbildungsteils, der das Modul Ausbildung Kader 1. am Ende des Ausbildungsteils, der das Modul Ausbildung Kader
umfasst; umfasst;
2. am Ende des Teilabschnitts Militärgrundausbildung. 2. am Ende des Teilabschnitts Militärgrundausbildung.
Die charakterlichen Eigenschaften des angehenden Berufsoffiziers der Die charakterlichen Eigenschaften des angehenden Berufsoffiziers der
normalen Anwerbung, der in der Königlichen Militärschule angenommen normalen Anwerbung, der in der Königlichen Militärschule angenommen
wird, sowie des angehenden Berufsunteroffiziers in der Schulbildung wird, sowie des angehenden Berufsunteroffiziers in der Schulbildung
werden, außer zu den Zeitpunkten im Sinne von Artikel 98 § 2 des werden, außer zu den Zeitpunkten im Sinne von Artikel 98 § 2 des
Gesetzes, einmal während oder am Ende des ersten Semesters des ersten Gesetzes, einmal während oder am Ende des ersten Semesters des ersten
Ausbildungsjahrs bewertet. Ausbildungsjahrs bewertet.
§ 2 - Die charakterlichen Eigenschaften des Offiziersanwärters oder § 2 - Die charakterlichen Eigenschaften des Offiziersanwärters oder
Unteroffiziersanwärters werden außerdem dreimonatlich während der Unteroffiziersanwärters werden außerdem dreimonatlich während der
Probezeit oder des Bewertungszeitraums bewertet. Probezeit oder des Bewertungszeitraums bewertet.
Die charakterlichen Eigenschaften des Freiwilligenanwärters werden Die charakterlichen Eigenschaften des Freiwilligenanwärters werden
außerdem dreimonatlich während der Probezeit und halbjährlich während außerdem dreimonatlich während der Probezeit und halbjährlich während
des Bewertungszeitraums bewertet. des Bewertungszeitraums bewertet.
§ 3 - [...] § 3 - [...]
§ 4 - [...] § 4 - [...]
§ 5 - Die Bewertungen werden von dem für die Ausbildung des Anwärters § 5 - Die Bewertungen werden von dem für die Ausbildung des Anwärters
unmittelbar verantwortlichen Offizier erstellt. unmittelbar verantwortlichen Offizier erstellt.
Während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums werden die Während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums werden die
jährlichen Bewertungen und die Bewertungen am Ende des Zeitraums jährlichen Bewertungen und die Bewertungen am Ende des Zeitraums
allerdings vom Korpskommandanten des Anwärters, nach Stellungnahme des allerdings vom Korpskommandanten des Anwärters, nach Stellungnahme des
für die Ausbildung des Anwärters unmittelbar verantwortlichen für die Ausbildung des Anwärters unmittelbar verantwortlichen
Offiziers, erstellt. Offiziers, erstellt.
Jede andere während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums Jede andere während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums
erstellte Bewertung wird dem Korpskommandanten zur Kenntnisnahme erstellte Bewertung wird dem Korpskommandanten zur Kenntnisnahme
unterbreitet. unterbreitet.
§ 6 - [...] § 6 - [...]
Art. 7bis - § 1 - Am Anfang jedes Ausbildungsjahres eines Art. 7bis - § 1 - Am Anfang jedes Ausbildungsjahres eines
Schulbildungszeitraums sowie am Anfang jedes Ausbildungszeitraums und Schulbildungszeitraums sowie am Anfang jedes Ausbildungszeitraums und
Ausbildungsteils im Sinne der Anlage zu vorliegendem Erlass wird der Ausbildungsteils im Sinne der Anlage zu vorliegendem Erlass wird der
Anwärter schriftlich über Folgendes informiert: Anwärter schriftlich über Folgendes informiert:
1. die Zeitpunkte und die statutarische bzw. nichtstatutarische Art 1. die Zeitpunkte und die statutarische bzw. nichtstatutarische Art
der Bewertungen; der Bewertungen;
2. die bewerteten Kompetenzen sowie die Verhaltensindikatoren, die für 2. die bewerteten Kompetenzen sowie die Verhaltensindikatoren, die für
diese Bewertung verwendet werden; diese Bewertung verwendet werden;
3. die Benotungen und Noten, die zum Bestehen erzielt bzw. bekommen 3. die Benotungen und Noten, die zum Bestehen erzielt bzw. bekommen
werden müssen. werden müssen.
§ 2 - Mindestens ein Funktionierungsgespräch zwischen dem Anwärter und § 2 - Mindestens ein Funktionierungsgespräch zwischen dem Anwärter und
seinem Bewerter findet statt: seinem Bewerter findet statt:
1. vor der ersten statutarischen Bewertung; 1. vor der ersten statutarischen Bewertung;
2. zwischen zwei aufeinanderfolgenden statutarischen Bewertungen. 2. zwischen zwei aufeinanderfolgenden statutarischen Bewertungen.
Während des Funktionierungsgesprächs werden die Kompetenzen des Während des Funktionierungsgesprächs werden die Kompetenzen des
Anwärters mithilfe der in der Anlage zu vorliegendem Erlass bestimmten Anwärters mithilfe der in der Anlage zu vorliegendem Erlass bestimmten
Kompetenzen und Verhaltensindikatoren mit ihm besprochen. Kompetenzen und Verhaltensindikatoren mit ihm besprochen.
Es wird ein knapper Bericht über das Funktionierungsgespräch erstellt. Es wird ein knapper Bericht über das Funktionierungsgespräch erstellt.
Dieser Bericht enthält mindestens die starken und schwachen Punkte des Dieser Bericht enthält mindestens die starken und schwachen Punkte des
Anwärters und wird vom Anwärter für gesehen unterzeichnet, und in Anwärters und wird vom Anwärter für gesehen unterzeichnet, und in
seine Ausbildungsakte aufgenommen. seine Ausbildungsakte aufgenommen.
§ 3 - Jede Bewertung wird nach Ablauf eines Bewertungsgesprächs § 3 - Jede Bewertung wird nach Ablauf eines Bewertungsgesprächs
zwischen dem Anwärter und seinem Bewerter erstellt. zwischen dem Anwärter und seinem Bewerter erstellt.
Während dieses Bewertungsgesprächs werden die starken und schwachen Während dieses Bewertungsgesprächs werden die starken und schwachen
Punkte des Anwärters erläutert. Punkte des Anwärters erläutert.
Jede Note "sehr schlecht", "schlecht", "unzureichend" oder "zu Jede Note "sehr schlecht", "schlecht", "unzureichend" oder "zu
verbessern" für eine Kompetenz muss vom Bewerter anhand der in der verbessern" für eine Kompetenz muss vom Bewerter anhand der in der
Anlage zu vorliegendem Erlass bestimmten Verhaltensindikatoren Anlage zu vorliegendem Erlass bestimmten Verhaltensindikatoren
begründet werden. begründet werden.
Jede Bewertung wird dem Anwärter spätestens fünf Werktage, die dem Jede Bewertung wird dem Anwärter spätestens fünf Werktage, die dem
Datum des Bewertungsgesprächs folgen, zugestellt und wird vom Anwärter Datum des Bewertungsgesprächs folgen, zugestellt und wird vom Anwärter
für gesehen unterzeichnet, und in seine Ausbildungsakte aufgenommen. für gesehen unterzeichnet, und in seine Ausbildungsakte aufgenommen.
§ 4 - Der Anwärter kann seine Einwände gegen den Inhalt des von seinem § 4 - Der Anwärter kann seine Einwände gegen den Inhalt des von seinem
Bewerter erstellten Funktionierungs- oder Bewertungsgesprächs Bewerter erstellten Funktionierungs- oder Bewertungsgesprächs
vorbringen. vorbringen.
Die begründeten Einwände werden schriftlich beim Bewerter eingereicht, Die begründeten Einwände werden schriftlich beim Bewerter eingereicht,
und dies spätestens am fünften Werktag, der der Notifizierung des und dies spätestens am fünften Werktag, der der Notifizierung des
Inhalts des betreffenden Berichts an den Anwärter folgt. Inhalts des betreffenden Berichts an den Anwärter folgt.
Wenn der Bewerter der Meinung ist, dass er seinen Bericht nicht ändern Wenn der Bewerter der Meinung ist, dass er seinen Bericht nicht ändern
muss und dass er der Verteidigungsschrift des Anwärters ebenso wenig muss und dass er der Verteidigungsschrift des Anwärters ebenso wenig
Beobachtungen hinzuzufügen hat, datiert und unterzeichnet er die Beobachtungen hinzuzufügen hat, datiert und unterzeichnet er die
Verteidigungsschrift und fügt er diese Verteidigungsschrift der Verteidigungsschrift und fügt er diese Verteidigungsschrift der
Ausbildungsakte des Anwärters bei. Ausbildungsakte des Anwärters bei.
Jede Beobachtung, deren Hinzufügung an den Inhalt der Jede Beobachtung, deren Hinzufügung an den Inhalt der
Verteidigungsschrift der Bewerter für notwendig erachtet, sowie die Verteidigungsschrift der Bewerter für notwendig erachtet, sowie die
Punkte, worüber er mit dem Anwärter einverstanden ist, werden Punkte, worüber er mit dem Anwärter einverstanden ist, werden
Letztgenanntem schriftlich zur Kenntnis gebracht, der gegebenenfalls Letztgenanntem schriftlich zur Kenntnis gebracht, der gegebenenfalls
neue und letzte Argumente hinzufügen kann. Der Anwärter datiert und neue und letzte Argumente hinzufügen kann. Der Anwärter datiert und
unterzeichnet diese Dokumente nach dem Vermerk "gesehen und für unterzeichnet diese Dokumente nach dem Vermerk "gesehen und für
Kenntnisnahme". Danach fügt der Bewerter diese Dokumente der Kenntnisnahme". Danach fügt der Bewerter diese Dokumente der
Ausbildungsakte des Anwärters bei. Ausbildungsakte des Anwärters bei.
Art. 8 - Für die Anwendung dieses Artikels versteht man unter Art. 8 - Für die Anwendung dieses Artikels versteht man unter
"statutarischer Bewertung": jede Bewertung im Sinne von Artikel 7 § 1. "statutarischer Bewertung": jede Bewertung im Sinne von Artikel 7 § 1.
Um die charakterlichen Eigenschaften zu besitzen, die von den Um die charakterlichen Eigenschaften zu besitzen, die von den
Mitarbeitern der Personalkategorie, für die er ausgebildet wird, Mitarbeitern der Personalkategorie, für die er ausgebildet wird,
erfordert werden, muss der Anwärter eine globale Benotung erzielen: erfordert werden, muss der Anwärter eine globale Benotung erzielen:
1. von mindestens vierzig Prozent bei der ersten statutarischen 1. von mindestens vierzig Prozent bei der ersten statutarischen
Bewertung des Ausbildungszyklus; Bewertung des Ausbildungszyklus;
2. von mindestens fünfzig Prozent bei der letzten statutarischen 2. von mindestens fünfzig Prozent bei der letzten statutarischen
Bewertung des Ausbildungszyklus; Bewertung des Ausbildungszyklus;
3. entweder von mindestens vierzig Prozent und mehr als der globalen 3. entweder von mindestens vierzig Prozent und mehr als der globalen
Benotung der vorigen statutarischen Bewertung oder von mindestens Benotung der vorigen statutarischen Bewertung oder von mindestens
fünfzig Prozent, bei jeder der anderen statutarischen Bewertungen. fünfzig Prozent, bei jeder der anderen statutarischen Bewertungen.
Um die charakterlichen Eigenschaften zu besitzen, die von den Um die charakterlichen Eigenschaften zu besitzen, die von den
Mitarbeitern der Personalkategorie, für die er ausgebildet wird, Mitarbeitern der Personalkategorie, für die er ausgebildet wird,
erfordert werden, darf der Anwärter außerdem, bei jeder statutarischen erfordert werden, darf der Anwärter außerdem, bei jeder statutarischen
Bewertung: Bewertung:
1. keine Note "sehr schlecht", "schlecht" oder "unzureichend" für eine 1. keine Note "sehr schlecht", "schlecht" oder "unzureichend" für eine
allgemeine Kompetenz bekommen; allgemeine Kompetenz bekommen;
2. keine Note "sehr schlecht" oder "schlecht" für eine spezifische 2. keine Note "sehr schlecht" oder "schlecht" für eine spezifische
Kompetenz bekommen. Kompetenz bekommen.
Die Kompetenzen, die Verhaltensindikatoren sowie die Noten und die Die Kompetenzen, die Verhaltensindikatoren sowie die Noten und die
entsprechenden Benotungen werden in der Anlage zu vorliegendem Erlass entsprechenden Benotungen werden in der Anlage zu vorliegendem Erlass
bestimmt. bestimmt.
Alle Kompetenzen und, innerhalb jeder Kompetenz, alle Alle Kompetenzen und, innerhalb jeder Kompetenz, alle
Verhaltensindikatoren haben dieselbe Gewichtung. Verhaltensindikatoren haben dieselbe Gewichtung.
Art. 8bis - Jede statutarische Bewertung, für die der angehende Art. 8bis - Jede statutarische Bewertung, für die der angehende
Reservesoldat, der angehende Hilfsoffizier ATC die in Artikel 8 Reservesoldat, der angehende Hilfsoffizier ATC die in Artikel 8
erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat, wird, je nach dem Fall: erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat, wird, je nach dem Fall:
1. einer Prüfungsberatungskommission unterbreitet, wenn es sich um 1. einer Prüfungsberatungskommission unterbreitet, wenn es sich um
eine während eines Unterrichtszeitraums durchgeführte Bewertung eine während eines Unterrichtszeitraums durchgeführte Bewertung
handelt; handelt;
2. einer Bewertungskommission unterbreitet, wenn es sich um eine 2. einer Bewertungskommission unterbreitet, wenn es sich um eine
während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums durchgeführte während einer Probezeit oder eines Bewertungszeitraums durchgeführte
Bewertung handelt. Bewertung handelt.
Die Kommission entscheidet, dass der Anwärter, je nach dem Fall: Die Kommission entscheidet, dass der Anwärter, je nach dem Fall:
1. die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt und, 1. die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften besitzt und,
gegebenenfalls, die Ausbildung weiterführen darf; gegebenenfalls, die Ausbildung weiterführen darf;
2. die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften nicht besitzt und 2. die erforderlichen charakterlichen Eigenschaften nicht besitzt und
endgültig durchgefallen ist. endgültig durchgefallen ist.
Jede statutarische Bewertung, für die der angehende Hilfsoffizier Jede statutarische Bewertung, für die der angehende Hilfsoffizier
Pilot die in Artikel 8 erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat, Pilot die in Artikel 8 erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat,
während der Militäreinführungsphase oder der allgemeinen und während der Militäreinführungsphase oder der allgemeinen und
Militärausbildung eines Offiziers oder während des akademischen Militärausbildung eines Offiziers oder während des akademischen
Abschnitts der Berufsausbildung zum Erwerben des Patents als Pilot und Abschnitts der Berufsausbildung zum Erwerben des Patents als Pilot und
des höheren Patents als Pilot im Sinne von Artikel 4 § 1 Absatz 1 des des höheren Patents als Pilot im Sinne von Artikel 4 § 1 Absatz 1 des
Königlichen Erlasses vom 2. September 1978 über das Statut der Königlichen Erlasses vom 2. September 1978 über das Statut der
Hilfsoffiziere und angehenden Hilfsoffiziere Piloten, wird der Hilfsoffiziere und angehenden Hilfsoffiziere Piloten, wird der
Prüfungsberatungskommission im Sinne von Artikel 4 § 5 des Prüfungsberatungskommission im Sinne von Artikel 4 § 5 des
vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 2. September 1978 unterbreitet. vorerwähnten Königlichen Erlasses vom 2. September 1978 unterbreitet.
Jede statutarische Bewertung, für die der angehende Hilfsoffizier Jede statutarische Bewertung, für die der angehende Hilfsoffizier
Pilot die in Artikel 8 erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat, Pilot die in Artikel 8 erwähnten Erfolgskriterien nicht erfüllt hat,
während eines anderen Abschnitts des Ausbildungszyklus als jenes im während eines anderen Abschnitts des Ausbildungszyklus als jenes im
Sinne von Absatz 3, wird der Bewertungskommission im Sinne von Artikel Sinne von Absatz 3, wird der Bewertungskommission im Sinne von Artikel
26 des Königlichen Erlasses vom 13. Mai 2004 bezüglich des fliegenden 26 des Königlichen Erlasses vom 13. Mai 2004 bezüglich des fliegenden
Personals der Streitkräfte unterbreitet. Personals der Streitkräfte unterbreitet.
Art. 8ter - Der angehende Reservesoldat oder der angehende Art. 8ter - Der angehende Reservesoldat oder der angehende
Hilfsoffizier kann eine begründete Beschwerde gegen eine Entscheidung Hilfsoffizier kann eine begründete Beschwerde gegen eine Entscheidung
im Sinne von Artikel 8bis Absatz 2 oder 3 bei der Beschwerdeinstanz im Sinne von Artikel 8bis Absatz 2 oder 3 bei der Beschwerdeinstanz
einlegen. einlegen.
Die Beschwerdeinstanz trifft eine der Entscheidungen im Sinne von Die Beschwerdeinstanz trifft eine der Entscheidungen im Sinne von
Artikel 8bis Absatz 2. Artikel 8bis Absatz 2.
Die Zusammensetzung und das Verfahren der Beschwerdeinstanz sind gemäß Die Zusammensetzung und das Verfahren der Beschwerdeinstanz sind gemäß
den auf die angehenden Berufssoldaten anwendbaren Regeln festgelegt. den auf die angehenden Berufssoldaten anwendbaren Regeln festgelegt.
KAPITEL IV - Schlussbestimmungen KAPITEL IV - Schlussbestimmungen
Art. 9 - Der König bestimmt für jede der in vorliegendem Erlass Art. 9 - Der König bestimmt für jede der in vorliegendem Erlass
erwähnten Personalkategorien den Tag, an dem jede der Bestimmungen erwähnten Personalkategorien den Tag, an dem jede der Bestimmungen
vorliegenden Erlasses in Kraft tritt. (ANMERKUNG: Art. 56 des K.E. vom vorliegenden Erlasses in Kraft tritt. (ANMERKUNG: Art. 56 des K.E. vom
09.06.1999 verfügt: Der Königliche Erlass vom 13. November 1991 zur 09.06.1999 verfügt: Der Königliche Erlass vom 13. November 1991 zur
Festlegung der Vorschriften, die bei der Bewertung der charakterlichen Festlegung der Vorschriften, die bei der Bewertung der charakterlichen
Eigenschaften eines Militäranwärters des aktiven Kaders oder eines Eigenschaften eines Militäranwärters des aktiven Kaders oder eines
Milizpflichtigen, eines angehenden Reserveoffiziers oder angehenden Milizpflichtigen, eines angehenden Reserveoffiziers oder angehenden
Reserveunteroffiziers gelten, wird für die Anwärter im Sinne von Reserveunteroffiziers gelten, wird für die Anwärter im Sinne von
Artikel 2 Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1990 über Artikel 2 Absatz 1 Nr. 2 und 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 1990 über
das Statut der Militäranwärter des aktiven Kaders am 01.01.2000 in das Statut der Militäranwärter des aktiven Kaders am 01.01.2000 in
Kraft gesetzt.) Kraft gesetzt.)
Art. 10 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung Art. 10 - Unser Minister der Landesverteidigung ist mit der Ausführung
des vorliegenden Erlasses beauftragt. des vorliegenden Erlasses beauftragt.
Anlage zum Königlichen Erlass vom 13. November 1991 zur Festlegung der Anlage zum Königlichen Erlass vom 13. November 1991 zur Festlegung der
Regeln, die bei der Bewertung der charakterlichen Eigenschaften der Regeln, die bei der Bewertung der charakterlichen Eigenschaften der
Anwärter der Streitkräfte gelten Anwärter der Streitkräfte gelten
Anlage zum Königlichen Erlass vom 13. November 1991 zur Festlegung der Anlage zum Königlichen Erlass vom 13. November 1991 zur Festlegung der
Regeln, die bei der Bewertung der charakterlichen Eigenschaften der Regeln, die bei der Bewertung der charakterlichen Eigenschaften der
Anwärter der Streitkräfte gelten Anwärter der Streitkräfte gelten
TABELLE I: BEWERTUNGSSCHLÜSSEL DER KOMPETENZEN DES ANWÄRTERS TABELLE I: BEWERTUNGSSCHLÜSSEL DER KOMPETENZEN DES ANWÄRTERS
Umschreibung Umschreibung
Note Note
Benotung Benotung
Die Kompentenz ist überhaupt nicht vorhanden. Die Kompentenz ist überhaupt nicht vorhanden.
Sehr schlecht Sehr schlecht
1 1
Lässt ernste Mängel für die Kompetenz erkennen. Lässt ernste Mängel für die Kompetenz erkennen.
Schlecht Schlecht
2 2
Besitzt die Kompetenz in unzureichendem Maß. Besitzt die Kompetenz in unzureichendem Maß.
Unzureichend Unzureichend
3 3
Besitzt die Kompetenz unter der Bedingung einer Verbesserung. Besitzt die Kompetenz unter der Bedingung einer Verbesserung.
Zu verbessern Zu verbessern
4 4
Besitzt die Kompetenz in ausreichendem Maß. Besitzt die Kompetenz in ausreichendem Maß.
Ausreichend Ausreichend
6 6
Besitzt die Kompetenz in großem Maß. Besitzt die Kompetenz in großem Maß.
Gut Gut
7 7
Besitzt die Kompetenz in sehr großem Maß. Besitzt die Kompetenz in sehr großem Maß.
Sehr gut Sehr gut
8 8
Zeichnet sich aus in der Kompetenz. Zeichnet sich aus in der Kompetenz.
Ausgezeichnet Ausgezeichnet
9 9
TABELLE 2: STUFE DER VERHALTENSINDIKATOREN FUR DIE BEWERTUNG DER TABELLE 2: STUFE DER VERHALTENSINDIKATOREN FUR DIE BEWERTUNG DER
KOMPETENZEN DES ANWÄRTERS KOMPETENZEN DES ANWÄRTERS
Tabelle 2.1: Freiwilligenanwärter Tabelle 2.1: Freiwilligenanwärter
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Kompetenzen Kompetenzen
Teilabschnitt Teilabschnitt
Militärgrundausbildung Militärgrundausbildung
Teilabschnitt Teilabschnitt
spezialisierte Berufsausbildung spezialisierte Berufsausbildung
Probezeit Probezeit
Bewertungs-zeitraum Bewertungs-zeitraum
1. 1.
Zusammenarbeiten Zusammenarbeiten
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
2. 2.
Andere respektieren Andere respektieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
3. 3.
Flexibel sein Flexibel sein
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
4. 4.
Integer handeln Integer handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen Organisationsloyalität zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
6. 6.
Ergebnisorientiert handeln Ergebnisorientiert handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
7. 7.
Befolgen von Regeln Befolgen von Regeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
8. 8.
Kommunizieren Kommunizieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
9. 9.
Zeit und Stress managen Zeit und Stress managen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
10. 10.
Unabhängig handeln Unabhängig handeln
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
11. 11.
Sich selbst entwickeln Sich selbst entwickeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Tabelle 2.2: Unteroffiziersanwärter in Schulbildung Tabelle 2.2: Unteroffiziersanwärter in Schulbildung
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Kompetenzen Kompetenzen
Militärein- führungs- phase Militärein- führungs- phase
Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Unteroffiziere Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Unteroffiziere
beziehenden Militärgrund-ausbildung beziehenden Militärgrund-ausbildung
Erstes Ausbil- dungsjahr Erstes Ausbil- dungsjahr
Zweites Ausbil-dungsjahr Zweites Ausbil-dungsjahr
Teilabschnitt spezialisierte Berufsaus- bildung Teilabschnitt spezialisierte Berufsaus- bildung
Probezeit Probezeit
Bewertungs- zeitraum Bewertungs- zeitraum
Drittes Ausbil-dungsjahr Drittes Ausbil-dungsjahr
1. 1.
Zusammenarbeiten Zusammenarbeiten
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
2. 2.
Andere respektieren Andere respektieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
3. 3.
Flexibel sein Flexibel sein
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
4. 4.
Integer handeln Integer handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen Organisationsloyalität zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
6. 6.
Ergebnisorientiert handeln Ergebnisorientiert handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
7. 7.
Befolgen von Regeln Befolgen von Regeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
8. 8.
Kommunizieren Kommunizieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
9. 9.
Zeit und Stress managen Zeit und Stress managen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
10. 10.
Unabhängig handeln Unabhängig handeln
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
11. 11.
Sich selbst entwickeln Sich selbst entwickeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
12. 12.
Andere motivieren Andere motivieren
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1* Stufe 1*
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
13. 13.
Lenken Lenken
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1* Stufe 1*
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
14. 14.
Das Beispiel zeigen Das Beispiel zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
* Wenn der Unteroffiziersanwärter eine technische Richtung besucht, * Wenn der Unteroffiziersanwärter eine technische Richtung besucht,
wird diese Kompetenz während des Teilabschnitts spezialisierte wird diese Kompetenz während des Teilabschnitts spezialisierte
Berufsausbildung nicht bewertet. Berufsausbildung nicht bewertet.
Tabelle 2.3: Andere Unteroffiziersanwärter als jene im Sinne von Tabelle 2.3: Andere Unteroffiziersanwärter als jene im Sinne von
Tabelle 2.2 Tabelle 2.2
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Kompetenzen Kompetenzen
Militärein- führungsphase Militärein- führungsphase
Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Unteroffiziere Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Unteroffiziere
beziehenden Militärgrund- ausbildung beziehenden Militärgrund- ausbildung
Teilabschnitt spezialisierte Berufsausbildung Teilabschnitt spezialisierte Berufsausbildung
Probezeit Probezeit
Bewertungs-zeitraum Bewertungs-zeitraum
1. 1.
Zusammenarbeiten Zusammenarbeiten
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
2. 2.
Andere respektieren Andere respektieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
3. 3.
Flexibel sein Flexibel sein
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
4. 4.
Integer handeln Integer handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen Organisationsloyalität zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
6. 6.
Ergebnisorientiert handeln Ergebnisorientiert handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
7. 7.
Befolgen von Regeln Befolgen von Regeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
8. 8.
Kommunizieren Kommunizieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
9. 9.
Zeit und Stress managen Zeit und Stress managen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
10. 10.
Unabhängig handeln Unabhängig handeln
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
11. 11.
Sich selbst entwickeln Sich selbst entwickeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
12. 12.
Andere motivieren Andere motivieren
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1* Stufe 1*
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
13. 13.
Lenken Lenken
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1* Stufe 1*
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
14. 14.
Das Beispiel zeigen Das Beispiel zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
* Wenn der Unteroffiziersanwärter den Ausbildungsteil "allgemeine * Wenn der Unteroffiziersanwärter den Ausbildungsteil "allgemeine
technische Ausbildung" besucht, wird diese Kompetenz während des technische Ausbildung" besucht, wird diese Kompetenz während des
Teilabschnitts spezialisierte Berufsausbildung nicht bewertet. Teilabschnitts spezialisierte Berufsausbildung nicht bewertet.
Tabelle 2.4: Angehender Berufsoffizier, der aus der normalen oder Tabelle 2.4: Angehender Berufsoffizier, der aus der normalen oder
ergänzenden Anwerbung stammt ergänzenden Anwerbung stammt
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Kompetenzen Kompetenzen
Militärein- führungsphase Militärein- führungsphase
Erstes Ausbil- dungsjahr Erstes Ausbil- dungsjahr
Zweites Ausbil- dungsjahr Zweites Ausbil- dungsjahr
Drittes Ausbil- dungsjahr Drittes Ausbil- dungsjahr
Viertes Ausbil- dungsjahr Viertes Ausbil- dungsjahr
Fünftes Ausbil- dungsjahr und folgende Fünftes Ausbil- dungsjahr und folgende
1. 1.
Zusammenarbeiten Zusammenarbeiten
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
2. 2.
Andere respektieren Andere respektieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
3. 3.
Flexibel sein Flexibel sein
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
4. 4.
Integer handeln Integer handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen Organisationsloyalität zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
6. 6.
Ergebnisorientiert handeln Ergebnisorientiert handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
7. 7.
Befolgen von Regeln Befolgen von Regeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
8. 8.
Kommunizieren Kommunizieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
9. 9.
Zeit und Stress managen Zeit und Stress managen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
10. 10.
Unabhängig handeln Unabhängig handeln
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
11. 11.
Sich selbst entwickeln Sich selbst entwickeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
12. 12.
Andere motivieren Andere motivieren
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
13. 13.
Lenken Lenken
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
14. 14.
Das Beispiel zeigen Das Beispiel zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Tabelle 2.5: Andere Offiziersanwärter als jene im Sinne von Tabelle Tabelle 2.5: Andere Offiziersanwärter als jene im Sinne von Tabelle
2.4 2.4
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Kompetenzen Kompetenzen
Militärein- führungsphase Militärein- führungsphase
Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Offiziere beziehenden Abschnitt der Phase der sich spezifisch auf die Offiziere beziehenden
Militärgrund- ausbildung Militärgrund- ausbildung
Teilabschnitt spezialisierte Berufsausbildung Teilabschnitt spezialisierte Berufsausbildung
Probezeit Probezeit
Bewertungs-zeitraum Bewertungs-zeitraum
1. 1.
Zusammenarbeiten Zusammenarbeiten
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
2. 2.
Andere respektieren Andere respektieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
3. 3.
Flexibel sein Flexibel sein
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
4. 4.
Integer handeln Integer handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen Organisationsloyalität zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
6. 6.
Ergebnisorientiert handeln Ergebnisorientiert handeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
7. 7.
Befolgen von Regeln Befolgen von Regeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
8. 8.
Kommunizieren Kommunizieren
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
9. 9.
Zeit und Stress managen Zeit und Stress managen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
10. 10.
Unabhängig handeln Unabhängig handeln
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
11. 11.
Sich selbst entwickeln Sich selbst entwickeln
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
12. 12.
Andere motivieren Andere motivieren
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
13. 13.
Lenken Lenken
Nicht bewertet Nicht bewertet
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
14. 14.
Das Beispiel zeigen Das Beispiel zeigen
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
15. 15.
Lösungsorientiertes Denken Lösungsorientiertes Denken
Nicht bewertet Nicht bewertet
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
Stufe 2 Stufe 2
TABELLE 3: KOMPETENZEN UND VERHALTENSINDIKATOREN TABELLE 3: KOMPETENZEN UND VERHALTENSINDIKATOREN
Tabelle 3.1: Allgemeine Kompetenzen und Verhaltensindikatoren Tabelle 3.1: Allgemeine Kompetenzen und Verhaltensindikatoren
Allgemeine Kompetenzen sind Kompetenzen, die von allen Militärpersonen Allgemeine Kompetenzen sind Kompetenzen, die von allen Militärpersonen
erfordert werden und die sich aus der Mission, der Vision und den erfordert werden und die sich aus der Mission, der Vision und den
Werten der Verteidigung ergeben. Werten der Verteidigung ergeben.
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Allgemeine Kompetenzen Allgemeine Kompetenzen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
1. 1.
Zusammenarbeiten: Zusammenarbeiten:
imstande sein, sowohl mit Mitarbeitern als mit Kollegen und imstande sein, sowohl mit Mitarbeitern als mit Kollegen und
Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, um Ziele zu erreichen. Vorgesetzten zusammenzuarbeiten, um Ziele zu erreichen.
Zeigt Gruppengeist. Zeigt Gruppengeist.
Arbeitet ohne Zurückhaltung zusammen. Arbeitet ohne Zurückhaltung zusammen.
Ist aufgeschlossen für die Ideen von anderen. Ist aufgeschlossen für die Ideen von anderen.
Nimmt aktiv teil an der Arbeit der Gruppe. Nimmt aktiv teil an der Arbeit der Gruppe.
Ermutigt zur Teilnahme von jedem. Ermutigt zur Teilnahme von jedem.
Teilt spontan Kenntnisse und Information. Teilt spontan Kenntnisse und Information.
Schlägt Initiativen vor. Schlägt Initiativen vor.
Ermutigt zum Gedankenaustausch. Ermutigt zum Gedankenaustausch.
2. 2.
Andere repektieren: Andere repektieren:
Respektieren der Gleichwertigkeit von jedem, ungeachtet des Respektieren der Gleichwertigkeit von jedem, ungeachtet des
Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der Weltanschauung, der Geschlechts, der Herkunft, des Alters, der Weltanschauung, der
Veranlagung oder der körperlichen Eigenschaften. Arbeiten in einer Veranlagung oder der körperlichen Eigenschaften. Arbeiten in einer
Atmosphäre gleicher Behandlung. Atmosphäre gleicher Behandlung.
Berücksichtigt die Eigenschaften der anderen. Berücksichtigt die Eigenschaften der anderen.
Behandelt die anderen mit Respekt. Behandelt die anderen mit Respekt.
Zeigt Empathie den anderen gegenüber. Zeigt Empathie den anderen gegenüber.
Fördert Gleichwertigkeit und Toleranz in der Organisation. Fördert Gleichwertigkeit und Toleranz in der Organisation.
Weist auf den Mehrwert von Diversität hin. Weist auf den Mehrwert von Diversität hin.
Ergreift Maßnahmen bei intolerantem Verhalten. Ergreift Maßnahmen bei intolerantem Verhalten.
3. 3.
Flexibel sein: Flexibel sein:
sich ändernden Umständen anpassen können und weiterhin für Anregungen sich ändernden Umständen anpassen können und weiterhin für Anregungen
und neue Ideen offen sein. und neue Ideen offen sein.
Führt neue Ausgaben durch. Führt neue Ausgaben durch.
Führt einen zusätzlichen Auftrag durch, wenn die Umstände dies Führt einen zusätzlichen Auftrag durch, wenn die Umstände dies
erfordern. erfordern.
Reagiert auf unerwartete Probleme. Reagiert auf unerwartete Probleme.
Passt seine Arbeitsweise je nach Zeitdruck, dringenden Anforderungen Passt seine Arbeitsweise je nach Zeitdruck, dringenden Anforderungen
oder Bedürfnissen an. oder Bedürfnissen an.
Antizipiert mögliche Änderungen. Antizipiert mögliche Änderungen.
Passt seinen Standpunkt je nach den sich ändernden Umständen an. Passt seinen Standpunkt je nach den sich ändernden Umständen an.
Ändert seine Agenda und Planung je nach geänderten Prioritäten und Ändert seine Agenda und Planung je nach geänderten Prioritäten und
dringenden Problemen. dringenden Problemen.
4. 4.
Integer handeln: Integer handeln:
Respektieren ethischer Normen, sowohl in den persönlichen als in den Respektieren ethischer Normen, sowohl in den persönlichen als in den
beruflichen Aktivitäten. beruflichen Aktivitäten.
Bleibt unter allen Umständen ehrlich, sogar bei Schwierigkeiten. Bleibt unter allen Umständen ehrlich, sogar bei Schwierigkeiten.
Respektiert den vertraulichen Charakter der ihm anvertrauten Respektiert den vertraulichen Charakter der ihm anvertrauten
Information. Information.
Gibt einen ehrlichen Ratschlag. Gibt einen ehrlichen Ratschlag.
Handelt korrekt, respektvoll und ethisch, sogar in Situationen, in Handelt korrekt, respektvoll und ethisch, sogar in Situationen, in
denen ein großer externer Druck ausgeübt wird. denen ein großer externer Druck ausgeübt wird.
Übernimmt Verantwortung für eigenes Handeln. Übernimmt Verantwortung für eigenes Handeln.
Gegenstandslos Gegenstandslos
5. 5.
Organisationsloyalität zeigen: Organisationsloyalität zeigen:
sich mit seinem Beruf und der Organisation verbunden zeigen und ihre sich mit seinem Beruf und der Organisation verbunden zeigen und ihre
Interessen bei anderen verteidigen, indem er ein der Kultur, den Interessen bei anderen verteidigen, indem er ein der Kultur, den
Bedürfnissen, Prioritäten und Zielen der Organisation entspechendes Bedürfnissen, Prioritäten und Zielen der Organisation entspechendes
Verhalten an den Tag legt. Verhalten an den Tag legt.
Zeigt Interesse für die Organisation. Zeigt Interesse für die Organisation.
Rückt die Organisation in ein positives, aber ehrliches Licht. Rückt die Organisation in ein positives, aber ehrliches Licht.
Kann Kritik an der Organisation relativieren. Kann Kritik an der Organisation relativieren.
Gegenstandslos Gegenstandslos
Tabelle 3.2: Spezifische Kompetenzen und Verhaltensindikatoren Tabelle 3.2: Spezifische Kompetenzen und Verhaltensindikatoren
Verhaltensindikatoren Verhaltensindikatoren
Nr. Nr.
Spezifische Kompetenzen Spezifische Kompetenzen
Stufe 1 Stufe 1
Stufe 2 Stufe 2
1. 1.
Ergebnisorientiert handeln: Ergebnisorientiert handeln:
aktiv auf das Erzielen von Ergebnissen und auf die Erfüllung von aktiv auf das Erzielen von Ergebnissen und auf die Erfüllung von
Zielen gerichtet sein, und die Bereitschaft zeigen, um bei Zielen gerichtet sein, und die Bereitschaft zeigen, um bei
enttäuschenden Ergebnissen einzugreifen. Durchhaltevermögen zeigen und enttäuschenden Ergebnissen einzugreifen. Durchhaltevermögen zeigen und
Wert legen auf seine Arbeit. Wert legen auf seine Arbeit.
Kontrolliert systematisch die eigene Arbeit. Kontrolliert systematisch die eigene Arbeit.
Berichtet spontan über den Fortgang seiner Arbeit. Berichtet spontan über den Fortgang seiner Arbeit.
Begründet den Beitrag jeder Aktion zum zu erzielenden Ergebnis. Begründet den Beitrag jeder Aktion zum zu erzielenden Ergebnis.
Korrigiert bei enttäuschenden Ergebnissen. Korrigiert bei enttäuschenden Ergebnissen.
Überprüft regelmäßig die Deadlines seiner Arbeit. Überprüft regelmäßig die Deadlines seiner Arbeit.
Gegenstandslos Gegenstandslos
2. 2.
Befolgen von Regeln: Befolgen von Regeln:
die innerhalb der Organisation geltenden Verhaltensregeln und die innerhalb der Organisation geltenden Verhaltensregeln und
Verfahren einhalten und die anderen ermutigen, dasselbe zu machen. Verfahren einhalten und die anderen ermutigen, dasselbe zu machen.
Respektiert den hierarchischen Weg. Respektiert den hierarchischen Weg.
Trägt Sorge für seine Kleidung und Ausrüstung. Trägt Sorge für seine Kleidung und Ausrüstung.
Zeigt Respekt für seine Vorgesetzten und Kollegen. Zeigt Respekt für seine Vorgesetzten und Kollegen.
Führt die innerhalb des Teams oder von seinem Chef getroffenen Führt die innerhalb des Teams oder von seinem Chef getroffenen
Entscheidungen aus. Entscheidungen aus.
Hält die gemachten Versprechen und getroffenen Verabredungen ein. Hält die gemachten Versprechen und getroffenen Verabredungen ein.
Passt sich den Regeln an, sogar wenn diese im Widerspruch zu den Passt sich den Regeln an, sogar wenn diese im Widerspruch zu den
persönlichen Wünschen stehen. persönlichen Wünschen stehen.
Gegenstandslos Gegenstandslos
3. 3.
Kommunizieren: imstande sein, Ideen und Meinungen mit anderen Kommunizieren: imstande sein, Ideen und Meinungen mit anderen
auszutauschen, unter Benutzung von einer deutlichen Sprache, auszutauschen, unter Benutzung von einer deutlichen Sprache,
deutlichen Gebärden oder Haltungen, mit Anpassung des Stils und der deutlichen Gebärden oder Haltungen, mit Anpassung des Stils und der
Methode, je nach der Situation und dem Personal. Methode, je nach der Situation und dem Personal.
Drückt sich verständlich aus. Drückt sich verständlich aus.
Lässt die anderen sich ausdrücken. Lässt die anderen sich ausdrücken.
Strukturiert seine Ideen, um die gewünschte Botschaft deutlich zu Strukturiert seine Ideen, um die gewünschte Botschaft deutlich zu
überbringen. überbringen.
Kontrolliert, ob der andere ihn gut verstanden hat. Kontrolliert, ob der andere ihn gut verstanden hat.
Formuliert die Botschaft neu, wenn diese von den anderen nicht gut Formuliert die Botschaft neu, wenn diese von den anderen nicht gut
verstanden wird. verstanden wird.
Reagiert auf passende Weise auf die gestellten Fragen. Reagiert auf passende Weise auf die gestellten Fragen.
Passt das Niveau seiner Sprache dem Publikum an. Passt das Niveau seiner Sprache dem Publikum an.
Kann mit einer Stille umgehen und benutzt diese zweckmäßig. Kann mit einer Stille umgehen und benutzt diese zweckmäßig.
Verteidigt seine Meinung auf eine ruhige und überzeugende Weise. Verteidigt seine Meinung auf eine ruhige und überzeugende Weise.
Erörtert Meinungsverschiedenheiten, ohne dem Konflikt aus dem Weg zu Erörtert Meinungsverschiedenheiten, ohne dem Konflikt aus dem Weg zu
gehen. gehen.
4. 4.
Zeit und Stress managen: Zeit und Stress managen:
Erhalten eines zweckmäßigen Verhaltens in komplexen Situationen, sogar Erhalten eines zweckmäßigen Verhaltens in komplexen Situationen, sogar
bei Zeitdruck und Arbeitsbelastung, bei einem Rückschlag, einer bei Zeitdruck und Arbeitsbelastung, bei einem Rückschlag, einer
Enttäuschung oder bei Kritik. Enttäuschung oder bei Kritik.
Kennt seine Grenzen, um Fristen einzuhalten. Kennt seine Grenzen, um Fristen einzuhalten.
Plant seine Arbeit zweckmäßig. Plant seine Arbeit zweckmäßig.
Versucht, Zeitverlust zu vermeiden. Versucht, Zeitverlust zu vermeiden.
Führt zweckmäßiges Handeln unter Zeitdruck fort. Führt zweckmäßiges Handeln unter Zeitdruck fort.
Bleibt ruhig und beherrscht, wenn er unter Druck steht. Bleibt ruhig und beherrscht, wenn er unter Druck steht.
Beherrscht die eigenen Emotionen in Stresssituationen. Beherrscht die eigenen Emotionen in Stresssituationen.
Geht passend mit verbalem Druck um. Geht passend mit verbalem Druck um.
Geht passend mit physischem Druck um. Geht passend mit physischem Druck um.
Nimmt Kritik nicht persönlich und führt die Arbeit auf konstruktive Nimmt Kritik nicht persönlich und führt die Arbeit auf konstruktive
Weise fort. Weise fort.
Bleibt in Stresssituationen weiterhin richtige Entscheidungen treffen. Bleibt in Stresssituationen weiterhin richtige Entscheidungen treffen.
5. 5.
Unabhängig handeln: Unabhängig handeln:
imstande sein, mangels spezieller Anweisungen oder Überwachung seine imstande sein, mangels spezieller Anweisungen oder Überwachung seine
Funktion auszuüben und Initiative zu zeigen. Funktion auszuüben und Initiative zu zeigen.
Ergreift die Initiative bei unerwarteten Umständen. Ergreift die Initiative bei unerwarteten Umständen.
Trifft die richtigen Entscheidungen am richtigen Augenblick bei Trifft die richtigen Entscheidungen am richtigen Augenblick bei
Abwesenheit des Chefs. Abwesenheit des Chefs.
Handelt auf autonome und zweckmäßige Weise in komplexen Situationen. Handelt auf autonome und zweckmäßige Weise in komplexen Situationen.
Handelt proaktiv. Handelt proaktiv.
Gegenstandslos Gegenstandslos
6. 6.
Sich selbst entwickeln: Sich selbst entwickeln:
Schritte unternehmen, um im Hinblick auf eine bessere Leistung eigene Schritte unternehmen, um im Hinblick auf eine bessere Leistung eigene
Kompetenzen zu erweitern oder zu verbessern. Kompetenzen zu erweitern oder zu verbessern.
Sucht die eigenen Stärken und zu verbessernden Punkte. Sucht die eigenen Stärken und zu verbessernden Punkte.
Ist aufgeschlossen für Feedback, sowohl von Vorgesetzten als von Ist aufgeschlossen für Feedback, sowohl von Vorgesetzten als von
Mitarbeitern. Mitarbeitern.
Stellt sich selbst regelmäßig infrage zur Verbesserung seiner Stellt sich selbst regelmäßig infrage zur Verbesserung seiner
Kenntnisse. Kenntnisse.
Gegenstandslos Gegenstandslos
7. 7.
Andere motivieren: Andere motivieren:
andere ermutigen, eine positive Einstellung bei der Erfüllung ihres andere ermutigen, eine positive Einstellung bei der Erfüllung ihres
Auftrags anzunehmen, um auf diese Weise die Ziele der Organisation Auftrags anzunehmen, um auf diese Weise die Ziele der Organisation
oder der Gruppe zu verwirklichen. oder der Gruppe zu verwirklichen.
Anerkennt den Wert der Arbeit der Mitarbeiter. Anerkennt den Wert der Arbeit der Mitarbeiter.
Schätzt Mitarbeiter nach ihrem richtigen Wert. Schätzt Mitarbeiter nach ihrem richtigen Wert.
Sagt den Mitarbeitern deutlich was von ihnen erwartet wird. Sagt den Mitarbeitern deutlich was von ihnen erwartet wird.
Überträgt den Enthusiasmus und den Arbeitseifer auf die Kollegen. Überträgt den Enthusiasmus und den Arbeitseifer auf die Kollegen.
Ermutigt die Mitarbeiter durchzuhalten. Ermutigt die Mitarbeiter durchzuhalten.
Gegenstandslos Gegenstandslos
8. 8.
Lenken: Lenken:
Das Personal unter seiner Verantwortung bei der Durchführung ihrer Das Personal unter seiner Verantwortung bei der Durchführung ihrer
Aufgaben lenken, und zwar durch die Anpassung des Stils und der Aufgaben lenken, und zwar durch die Anpassung des Stils und der
Methode, je nach dem betreffenden Personal und der Situation. Methode, je nach dem betreffenden Personal und der Situation.
Zeigt seine Qualitäten als Chef, indem er voraussieht, befiehlt und Zeigt seine Qualitäten als Chef, indem er voraussieht, befiehlt und
kontrolliert. kontrolliert.
Trifft als Chef schnell Entscheidungen. Trifft als Chef schnell Entscheidungen.
Gibt unter allen Umständen deutliche und genaue Befehle. Gibt unter allen Umständen deutliche und genaue Befehle.
Dezentralisiert und delegiert seine Verantwortlichkeiten, wenn die Dezentralisiert und delegiert seine Verantwortlichkeiten, wenn die
Situation dies erfordert. Situation dies erfordert.
Unterstützt seine Mitarbeiter. Unterstützt seine Mitarbeiter.
Nötigt Respekt und Gehorsam ab. Nötigt Respekt und Gehorsam ab.
Gegenstandslos Gegenstandslos
9. 9.
Das Beispiel geben: Das Beispiel geben:
Die Werte, Normen, und Regeln der Organisation vertreten, sich des Die Werte, Normen, und Regeln der Organisation vertreten, sich des
Einflusses des eigenen Verhaltens auf andere bewusst sein und in Einflusses des eigenen Verhaltens auf andere bewusst sein und in
entsprechender Weise handeln. entsprechender Weise handeln.
Ist sich der Folgen des eigenen Verhaltens auf andere bewusst. Ist sich der Folgen des eigenen Verhaltens auf andere bewusst.
Traut sich, sich selbst infrage zu stellen. Traut sich, sich selbst infrage zu stellen.
Gibt seine Fehler zu. Gibt seine Fehler zu.
Unternimmt Schritte, um persönliche schwache Punkte zu verbessern. Unternimmt Schritte, um persönliche schwache Punkte zu verbessern.
Lässt sich bei Entscheidungen durch die Werte der Organisation leiten. Lässt sich bei Entscheidungen durch die Werte der Organisation leiten.
Legt immer ein von der Organisation akzeptiertes Verhalten an den Tag. Legt immer ein von der Organisation akzeptiertes Verhalten an den Tag.
Wird durch das eigene Verhalten von den anderen respektiert. Wird durch das eigene Verhalten von den anderen respektiert.
10. 10.
Lösungsorientiertes Denken: Lösungsorientiertes Denken:
Analysieren der Probleme auf logische Weise, um zwischen Ursache und Analysieren der Probleme auf logische Weise, um zwischen Ursache und
Folge zu unterscheiden, sodass daraus Folgerungen gezogen werden Folge zu unterscheiden, sodass daraus Folgerungen gezogen werden
können, mit dem Zweck, eine Lösung zu finden. können, mit dem Zweck, eine Lösung zu finden.
Sammelt alle Informationen im Zusammenhang mit dem Problem. Sammelt alle Informationen im Zusammenhang mit dem Problem.
Unterscheidet die relevante von der irrelevanten Information. Unterscheidet die relevante von der irrelevanten Information.
Geht das Problem auf logische Weise an. Geht das Problem auf logische Weise an.
Betrachtet ein Problem unter verschiedenen Gesichtswinkeln. Betrachtet ein Problem unter verschiedenen Gesichtswinkeln.
Definiert deutlich den Kern des Problems. Definiert deutlich den Kern des Problems.
Formuliert eine Meinung aufgrund der gesammelten Information. Formuliert eine Meinung aufgrund der gesammelten Information.
Berücksichtigt die Meinungen der anderen in seinen Vorschlägen. Berücksichtigt die Meinungen der anderen in seinen Vorschlägen.
Formuliert Lösungen für Probleme, für die man nicht über zureichende Formuliert Lösungen für Probleme, für die man nicht über zureichende
Informationen verfügt. Informationen verfügt.
Vergleicht die verschiedenen vorgeschlagenen Lösungen aufgrund von Vergleicht die verschiedenen vorgeschlagenen Lösungen aufgrund von
ihren Vorteilen und Nachteilen. ihren Vorteilen und Nachteilen.
Betrachtet die vorgeschlagene Lösung in einem weiteren Rahmen. Betrachtet die vorgeschlagene Lösung in einem weiteren Rahmen.
^