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| Koninklijk besluit betreffende de officiële meesterschapwedstrijden. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif aux concours officiels d'excellence professionnelle. - Traduction allemande |
|---|---|
| FEDERALE OVERHEIDSDIENST ECONOMIE, K.M.O., MIDDENSTAND EN ENERGIE | SERVICE PUBLIC FEDERAL ECONOMIE, P.M.E., CLASSES MOYENNES ET ENERGIE |
| 12 OKTOBER 2009. - Koninklijk besluit betreffende de officiële | 12 OCTOBRE 2009. - Arrêté royal relatif aux concours officiels |
| meesterschapwedstrijden. - Duitse vertaling | d'excellence professionnelle. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 12 oktober 2009 betreffende de officiële | l'arrêté royal du 12 octobre 2009 relatif aux concours officiels |
| meesterschapwedstrijden (Belgisch Staatsblad van 23 oktober 2009). | d'excellence professionnelle (Moniteur belge du 23 octobre 2009). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
| 12. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass über die offiziellen | 12. OKTOBER 2009 - Königlicher Erlass über die offiziellen |
| Meisterwettbewerbe | Meisterwettbewerbe |
| ALBERT II., König der Belgier, | ALBERT II., König der Belgier, |
| Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! | Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, Unser Gruß! |
| Aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen | Aufgrund des Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen |
| Meisterwettbewerbe, des Artikels 4; | Meisterwettbewerbe, des Artikels 4; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Mai 2009; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 25. Mai 2009; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
| vom 25. Juni 2009; | vom 25. Juni 2009; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.118/1/V des Staatsrates vom 25. August | Aufgrund des Gutachtens Nr. 47.118/1/V des Staatsrates vom 25. August |
| 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am | 2009, abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am |
| 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, | 12. Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat, |
| Auf Vorschlag des Ministers der KMB und der Selbständigen | Auf Vorschlag des Ministers der KMB und der Selbständigen |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung | Artikel - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung |
| werden in Anwendung der am 28. Mai 1979 koordinierten Gesetze über die | werden in Anwendung der am 28. Mai 1979 koordinierten Gesetze über die |
| Organisation des Mittelstandes von einem nationalen beruflichen oder | Organisation des Mittelstandes von einem nationalen beruflichen oder |
| überberuflichen Verband in seiner Eigenschaft als Organisator | überberuflichen Verband in seiner Eigenschaft als Organisator |
| eingereicht. | eingereicht. |
| Im Zulassungsantrag werden insbesondere die Art des Handels- oder | Im Zulassungsantrag werden insbesondere die Art des Handels- oder |
| Handwerksberufs, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, die Beweggründe | Handwerksberufs, der Gegenstand des Wettbewerbs ist, die Beweggründe |
| und die gewünschte Dauer der Zulassung, die ein, zwei, drei, vier oder | und die gewünschte Dauer der Zulassung, die ein, zwei, drei, vier oder |
| fünf Jahre betragen muss, angegeben. Dem Antrag wird ebenfalls ein | fünf Jahre betragen muss, angegeben. Dem Antrag wird ebenfalls ein |
| Entwurf der Wettbewerbsbedingungen beigefügt, die gemäß Artikel 9 des | Entwurf der Wettbewerbsbedingungen beigefügt, die gemäß Artikel 9 des |
| Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe dem | Gesetzes vom 13. Mai 2009 über die offiziellen Meisterwettbewerbe dem |
| Minister zur Billigung vorzulegen sind. | Minister zur Billigung vorzulegen sind. |
| Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden mindestens sechzig Tage | Anträge auf Erneuerung der Zulassung werden mindestens sechzig Tage |
| vor Ablauf der vorhergehenden Zulassung eingereicht. Dem Antrag werden | vor Ablauf der vorhergehenden Zulassung eingereicht. Dem Antrag werden |
| eine Kopie der vorhergehenden Zulassung und eine Kopie der | eine Kopie der vorhergehenden Zulassung und eine Kopie der |
| Wettbewerbsbedingungen, die gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes | Wettbewerbsbedingungen, die gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes |
| vom Minister gebilligt worden sind, beigefügt. | vom Minister gebilligt worden sind, beigefügt. |
| Art. 2 - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung | Art. 2 - Zulassungsanträge oder Anträge auf Erneuerung der Zulassung |
| werden per Einschreibebrief, der an den mit dem Mittelstand | werden per Einschreibebrief, der an den mit dem Mittelstand |
| beauftragten Minister gerichtet wird, eingereicht; dieser behält sich | beauftragten Minister gerichtet wird, eingereicht; dieser behält sich |
| jederzeit das Recht vor, weitere Informationen anzufordern. In | jederzeit das Recht vor, weitere Informationen anzufordern. In |
| Ermangelung einer Entscheidung binnen sechzig Tagen gilt die | Ermangelung einer Entscheidung binnen sechzig Tagen gilt die |
| Entscheidung als positiv. | Entscheidung als positiv. |
| Art. 3 - Die Zulassung ist nur gültig, wenn sie mit der Unterschrift | Art. 3 - Die Zulassung ist nur gültig, wenn sie mit der Unterschrift |
| des mit dem Mittelstand beauftragten Ministers versehen ist. | des mit dem Mittelstand beauftragten Ministers versehen ist. |
| Art. 4 - Der mit dem Mittelstand beauftragte Minister kann seine | Art. 4 - Der mit dem Mittelstand beauftragte Minister kann seine |
| Zulassung zu einem Wettbewerb aussetzen oder entziehen, wenn dieser | Zulassung zu einem Wettbewerb aussetzen oder entziehen, wenn dieser |
| Wettbewerb gegen anwendbare gesetzliche oder verordnungsrechtliche | Wettbewerb gegen anwendbare gesetzliche oder verordnungsrechtliche |
| Vorschriften verstößt, wenn er nicht gemäß den Wettbewerbsbedingungen | Vorschriften verstößt, wenn er nicht gemäß den Wettbewerbsbedingungen |
| verläuft oder wenn diese Wettbewerbsbedingungen geändert worden sind, | verläuft oder wenn diese Wettbewerbsbedingungen geändert worden sind, |
| ohne dass gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes die ministerielle | ohne dass gemäß Artikel 9 des vorerwähnten Gesetzes die ministerielle |
| Billigung beantragt worden ist. | Billigung beantragt worden ist. |
| Art. 5 - Der für den Mittelstand zuständige Minister ist mit der | Art. 5 - Der für den Mittelstand zuständige Minister ist mit der |
| Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2009 | Gegeben zu Brüssel, den 12. Oktober 2009 |
| ALBERT | ALBERT |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Die Ministerin der KMB und der Selbständigen | Die Ministerin der KMB und der Selbständigen |
| Frau S. LARUELLE | Frau S. LARUELLE |