← Terug naar "Koninklijk besluit betreffende ongevraagde bezoeken door een onderneming bij de consument thuis, strekkende tot de levering van elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel VI.66, § 2, eerste lid, van het Wetboek van economisch recht. - Duitse vertaling"
| Koninklijk besluit betreffende ongevraagde bezoeken door een onderneming bij de consument thuis, strekkende tot de levering van elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel VI.66, § 2, eerste lid, van het Wetboek van economisch recht. - Duitse vertaling | Arrêté royal relatif aux visites non sollicitées d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, alinéa 1er, du Code de droit économique. - Traduction allemande |
|---|---|
| 12 NOVEMBER 2023. - Koninklijk besluit betreffende ongevraagde | 12 NOVEMBRE 2023. - Arrêté royal relatif aux visites non sollicitées |
| bezoeken door een onderneming bij de consument thuis, strekkende tot | d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture |
| de levering van elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel | d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, |
| VI.66, § 2, eerste lid, van het Wetboek van economisch recht. - Duitse vertaling | alinéa 1er, du Code de droit économique. - Traduction allemande |
| De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk | Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de |
| besluit van 12 november 2023 betreffende ongevraagde bezoeken door een | l'arrêté royal du 12 novembre 2023 relatif aux visites non sollicitées |
| onderneming bij de consument thuis, strekkende tot de levering van | d'une entreprise au domicile des consommateurs en vue de la fourniture |
| elektriciteit en/of gas met toepassing van artikel VI.66, § 2, eerste | d'électricité et/ou de gaz en application de l'article VI.66, § 2, |
| lid, van het Wetboek van economisch recht (Belgisch Staatsblad van 14 | alinéa 1er, du Code de droit économique (Moniteur belge du 14 décembre |
| december 2023). | 2023). |
| Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse | Cette traduction a été établie par le Service central de traduction |
| vertaling in Malmedy. | allemande à Malmedy. |
| FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE | FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST WIRTSCHAFT, KMB, MITTELSTAND UND ENERGIE |
| 12. NOVEMBER 2023 - Königlicher Erlass über unerbetene Besuche eines | 12. NOVEMBER 2023 - Königlicher Erlass über unerbetene Besuche eines |
| Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick auf die | Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick auf die |
| Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel VI.66 § 2 | Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel VI.66 § 2 |
| Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches | Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches |
| PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, | PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, |
| Unser Gruß! | Unser Gruß! |
| Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.66 § 2, | Aufgrund des Wirtschaftsgesetzbuches, des Artikels VI.66 § 2, |
| eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2022, und § 3 Absatz 1, | eingefügt durch das Gesetz vom 8. Mai 2022, und § 3 Absatz 1, |
| eingefügt durch das Gesetz vom 5. November 2023; | eingefügt durch das Gesetz vom 5. November 2023; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB | Aufgrund der Stellungnahme des Hohen Rates für Selbständige und KMB |
| vom 3. Juni 2022; | vom 3. Juni 2022; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses | Aufgrund der Stellungnahme des Besonderen Beratungsausschusses |
| "Verbraucherschutz" vom 20. Juni 2022; | "Verbraucherschutz" vom 20. Juni 2022; |
| Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023; | Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 12. Januar 2023; |
| Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die | Aufgrund der Auswirkungsanalyse beim Erlass von Vorschriften, die |
| gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur | gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember 2013 zur |
| Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative | Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen administrative |
| Vereinfachung durchgeführt worden ist; | Vereinfachung durchgeführt worden ist; |
| Aufgrund der Stellungnahme Nr. 65/2023 der Datenschutzbehörde vom 24. | Aufgrund der Stellungnahme Nr. 65/2023 der Datenschutzbehörde vom 24. |
| März 2023; | März 2023; |
| Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.209/1 des Staatsrates vom 8. Mai 2023, | Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.209/1 des Staatsrates vom 8. Mai 2023, |
| abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. | abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 1 der am 12. |
| Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; | Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; |
| Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft, des Ministers des | Auf Vorschlag des Ministers der Wirtschaft, des Ministers des |
| Mittelstands, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Energie und | Mittelstands, des Ministers der Justiz, der Ministerin der Energie und |
| der Staatssekretärin für Verbraucherschutz und aufgrund der | der Staatssekretärin für Verbraucherschutz und aufgrund der |
| Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, | Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, |
| Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: | Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: |
| Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist auf Energielieferverträge | Artikel 1 - Vorliegender Erlass ist auf Energielieferverträge |
| anwendbar, die im Rahmen von unerbetenen Besuchen eines Unternehmens | anwendbar, die im Rahmen von unerbetenen Besuchen eines Unternehmens |
| in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossen werden. | in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossen werden. |
| Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: | Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses versteht man unter: |
| 1. "Energieliefervertrag": Vertrag über die Lieferung von Strom | 1. "Energieliefervertrag": Vertrag über die Lieferung von Strom |
| und/oder Gas, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer | und/oder Gas, wenn sie nicht in einem begrenzten Volumen oder in einer |
| bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, mit Ausnahme von | bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden, mit Ausnahme von |
| Verträgen über die Lieferung von Wärme aus Wärmenetzen, | Verträgen über die Lieferung von Wärme aus Wärmenetzen, |
| 2. "Energieversorger": Unternehmen, das aufgrund eines | 2. "Energieversorger": Unternehmen, das aufgrund eines |
| Energieliefervertrags Energie liefert. | Energieliefervertrags Energie liefert. |
| Art. 2 - Beim Besuch eines Unternehmens in der Wohnung eines | Art. 2 - Beim Besuch eines Unternehmens in der Wohnung eines |
| Verbrauchers darf das Unternehmen dem Verbraucher nur ein | Verbrauchers darf das Unternehmen dem Verbraucher nur ein |
| unverbindliches Angebot für einen Energieliefervertrag unterbreiten. | unverbindliches Angebot für einen Energieliefervertrag unterbreiten. |
| Dieses Angebot wird auf einem dauerhaften Datenträger erstellt und dem | Dieses Angebot wird auf einem dauerhaften Datenträger erstellt und dem |
| Verbraucher ausgehändigt. Auf Ersuchen des Unternehmens wird eine | Verbraucher ausgehändigt. Auf Ersuchen des Unternehmens wird eine |
| Ausfertigung des Angebots ausschließlich zur Empfangsbestätigung vom | Ausfertigung des Angebots ausschließlich zur Empfangsbestätigung vom |
| Verbraucher unterzeichnet. | Verbraucher unterzeichnet. |
| Das Angebot enthält in unmittelbarer Nähe der Unterschrift des | Das Angebot enthält in unmittelbarer Nähe der Unterschrift des |
| Verbrauchers den folgenden Text in Fettdruck und in derselben | Verbrauchers den folgenden Text in Fettdruck und in derselben |
| Schriftart wie der Rest des Dokuments: Dieses Dokument ist ein | Schriftart wie der Rest des Dokuments: Dieses Dokument ist ein |
| unverbindliches Angebot und kein Energieliefervertrag. | unverbindliches Angebot und kein Energieliefervertrag. |
| Der Verbraucher kann das Angebot erst nach einer Frist von mindestens | Der Verbraucher kann das Angebot erst nach einer Frist von mindestens |
| drei Tagen bestätigen. | drei Tagen bestätigen. |
| Die Annahme des Angebots kann nur auf einem dauerhaften Datenträger | Die Annahme des Angebots kann nur auf einem dauerhaften Datenträger |
| oder telefonisch erfolgen, je nachdem, was im Voraus zwischen dem | oder telefonisch erfolgen, je nachdem, was im Voraus zwischen dem |
| Unternehmen und dem Verbraucher vereinbart worden ist. | Unternehmen und dem Verbraucher vereinbart worden ist. |
| Das in Absatz 3 erwähnte Dokument enthält die Vereinbarung zwischen | Das in Absatz 3 erwähnte Dokument enthält die Vereinbarung zwischen |
| dem Unternehmen und dem Verbraucher über die Art und Weise, wie das | dem Unternehmen und dem Verbraucher über die Art und Weise, wie das |
| Angebot vom Verbraucher angenommen werden kann. | Angebot vom Verbraucher angenommen werden kann. |
| Art. 3 - Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich | Art. 3 - Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften hinsichtlich |
| vorvertraglicher Informationen stellt das Unternehmen dem Verbraucher | vorvertraglicher Informationen stellt das Unternehmen dem Verbraucher |
| zum Zeitpunkt des Besuchs in seiner Wohnung auf einem dauerhaften | zum Zeitpunkt des Besuchs in seiner Wohnung auf einem dauerhaften |
| Datenträger folgende Informationen klar, lesbar und unzweideutig zur | Datenträger folgende Informationen klar, lesbar und unzweideutig zur |
| Verfügung: | Verfügung: |
| 1. eine Tarifkarte und, wenn möglich, einen Vergleich der Bedingungen | 1. eine Tarifkarte und, wenn möglich, einen Vergleich der Bedingungen |
| des vom Unternehmen angebotenen Energieliefervertrags mit den | des vom Unternehmen angebotenen Energieliefervertrags mit den |
| Bedingungen des aktuellen Energieliefervertrags des Verbrauchers, | Bedingungen des aktuellen Energieliefervertrags des Verbrauchers, |
| 2. ein Dokument, in dem alle aktiven Produkte des Energieversorgers | 2. ein Dokument, in dem alle aktiven Produkte des Energieversorgers |
| aufgelistet sind, für die das Angebot gemacht wird. Dieses Dokument | aufgelistet sind, für die das Angebot gemacht wird. Dieses Dokument |
| enthält maximal zwei Seiten pro Produkt, | enthält maximal zwei Seiten pro Produkt, |
| 3. einen Link zur Website der föderalen und regionalen | 3. einen Link zur Website der föderalen und regionalen |
| Regulierungsbehörde für den Vergleich von Energiepreisen, | Regulierungsbehörde für den Vergleich von Energiepreisen, |
| 4. das Dokument in der Anlage zu vorliegendem Erlass, in dem der | 4. das Dokument in der Anlage zu vorliegendem Erlass, in dem der |
| Verbraucher angeben kann, dass er für einen Zeitraum von einem Jahr | Verbraucher angeben kann, dass er für einen Zeitraum von einem Jahr |
| nicht über Haustürverkäufe kontaktiert werden möchte. Wenn der | nicht über Haustürverkäufe kontaktiert werden möchte. Wenn der |
| Verbraucher diesen Wunsch äußert, wird eine Ausfertigung des Dokuments | Verbraucher diesen Wunsch äußert, wird eine Ausfertigung des Dokuments |
| vom Unternehmen zur Empfangsbestätigung unterzeichnet und dem | vom Unternehmen zur Empfangsbestätigung unterzeichnet und dem |
| Verbraucher als Nachweis ausgehändigt. | Verbraucher als Nachweis ausgehändigt. |
| Art. 4 - Wenn der Verbraucher das Dokument in der Anlage zu | Art. 4 - Wenn der Verbraucher das Dokument in der Anlage zu |
| vorliegendem Erlass ausgefüllt hat, dürfen der in Artikel 2 Nr. 15bis | vorliegendem Erlass ausgefüllt hat, dürfen der in Artikel 2 Nr. 15bis |
| des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
| Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, der | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, der |
| den Haustürverkauf veranlasst hat, sowie die Unternehmen, die im | den Haustürverkauf veranlasst hat, sowie die Unternehmen, die im |
| Auftrag dieses Versorgers handeln, die Postadresse des Verbrauchers | Auftrag dieses Versorgers handeln, die Postadresse des Verbrauchers |
| erst nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr erneut aufsuchen, um | erst nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr erneut aufsuchen, um |
| einen Energieliefervertrag gemäß den Bestimmungen des vorliegenden | einen Energieliefervertrag gemäß den Bestimmungen des vorliegenden |
| Erlasses abzuschließen. | Erlasses abzuschließen. |
| Art. 5 - § 1 - Das Unternehmen handelt als für die Verarbeitung | Art. 5 - § 1 - Das Unternehmen handelt als für die Verarbeitung |
| Verantwortlicher, um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des | Verantwortlicher, um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des |
| Verbrauchers, vom Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner | Verbrauchers, vom Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner |
| Wohnung kontaktiert zu werden, entsprochen wird. | Wohnung kontaktiert zu werden, entsprochen wird. |
| § 2 - Ist das Unternehmen nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des | § 2 - Ist das Unternehmen nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des |
| Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
| Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, so | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger, so |
| handelt der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 | handelt der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 |
| über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger | über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger |
| und/oder der Gasversorger als für die Verarbeitung Verantwortlicher, | und/oder der Gasversorger als für die Verarbeitung Verantwortlicher, |
| um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des Verbrauchers, vom | um sicherzustellen, dass dem Ersuchen des Verbrauchers, vom |
| Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner Wohnung kontaktiert zu | Unternehmen nicht durch einen Besuch in seiner Wohnung kontaktiert zu |
| werden, entsprochen wird. | werden, entsprochen wird. |
| Das Unternehmen, das nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom | Das Unternehmen, das nicht der in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom |
| 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte | 29. April 1999 über die Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnte |
| Versorger und/oder der Gasversorger ist, übermittelt dem in Artikel 2 | Versorger und/oder der Gasversorger ist, übermittelt dem in Artikel 2 |
| Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
| Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem Gasversorger den | Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem Gasversorger den |
| Namen, den Vornamen und die Postadresse der Verbraucher, die ein Jahr | Namen, den Vornamen und die Postadresse der Verbraucher, die ein Jahr |
| lang nicht kontaktiert werden möchten. | lang nicht kontaktiert werden möchten. |
| Um dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, speichert der in Artikel | Um dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, speichert der in Artikel |
| 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
| Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die |
| Daten in einer Liste der Personen, die nicht kontaktiert werden | Daten in einer Liste der Personen, die nicht kontaktiert werden |
| möchten, und macht er diese Liste über eine ausreichend gesicherte | möchten, und macht er diese Liste über eine ausreichend gesicherte |
| Verbindung allen natürlichen und juristischen Personen zugänglich, die | Verbindung allen natürlichen und juristischen Personen zugänglich, die |
| im Hinblick auf den Abschluss eines Energieliefervertrags in seinem | im Hinblick auf den Abschluss eines Energieliefervertrags in seinem |
| Auftrag handeln. | Auftrag handeln. |
| Diese personenbezogenen Daten dürfen nur im Hinblick auf die | Diese personenbezogenen Daten dürfen nur im Hinblick auf die |
| Durchsetzung des Willens der Verbraucher verarbeitet werden und werden | Durchsetzung des Willens der Verbraucher verarbeitet werden und werden |
| nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum der | nach Ablauf eines Zeitraums von einem Jahr ab dem Datum der |
| Speicherung endgültig gelöscht. | Speicherung endgültig gelöscht. |
| Alle erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die | Alle erforderlichen Maßnahmen werden ergriffen, um die |
| personenbezogenen Daten in der Liste der Personen, die nicht | personenbezogenen Daten in der Liste der Personen, die nicht |
| kontaktiert werden möchten, vor Diebstahl oder Missbrauch oder vor | kontaktiert werden möchten, vor Diebstahl oder Missbrauch oder vor |
| Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen | Verstößen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen |
| Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher | Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher |
| Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien | Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien |
| Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG zu schützen. | Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG zu schützen. |
| § 3 - Wenn der Verbraucher seine Postadresse ändert, kann er dies dem | § 3 - Wenn der Verbraucher seine Postadresse ändert, kann er dies dem |
| in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die | in Artikel 2 Nr. 15bis des Gesetzes vom 29. April 1999 über die |
| Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem | Organisation des Elektrizitätsmarktes erwähnten Versorger und/oder dem |
| Gasversorger melden. In diesem Fall passt der in Artikel 2 Nr. 15bis | Gasversorger melden. In diesem Fall passt der in Artikel 2 Nr. 15bis |
| des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des | des Gesetzes vom 29. April 1999 über die Organisation des |
| Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die | Elektrizitätsmarktes erwähnte Versorger und/oder der Gasversorger die |
| in den Paragraphen 1 und 2 erwähnte Liste der Personen, die nicht | in den Paragraphen 1 und 2 erwähnte Liste der Personen, die nicht |
| kontaktiert werden möchten, schnellstmöglich an. | kontaktiert werden möchten, schnellstmöglich an. |
| Art. 6 - Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden | Art. 6 - Spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des vorliegenden |
| Erlasses legt der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMB, | Erlasses legt der Föderale Öffentliche Dienst Wirtschaft, KMB, |
| Mittelstand und Energie den für Wirtschaft, Verbraucherschutz und | Mittelstand und Energie den für Wirtschaft, Verbraucherschutz und |
| Energie zuständigen Ministern eine Beurteilung der Umsetzung der | Energie zuständigen Ministern eine Beurteilung der Umsetzung der |
| Bestimmungen des vorliegenden Erlasses vor. Diese Beurteilung enthält | Bestimmungen des vorliegenden Erlasses vor. Diese Beurteilung enthält |
| unter anderem die Anzahl der bei ihm eingegangenen Meldungen. | unter anderem die Anzahl der bei ihm eingegangenen Meldungen. |
| Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. | Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. |
| Art. 8 - Die für Wirtschaft, Mittelstand, Energie beziehungsweise | Art. 8 - Die für Wirtschaft, Mittelstand, Energie beziehungsweise |
| Verbraucherschutz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren | Verbraucherschutz zuständigen Minister sind, jeweils für ihren |
| Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. | Bereich, mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt. |
| Gegeben zu Brüssel, den 12. November 2023 | Gegeben zu Brüssel, den 12. November 2023 |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
| Der Minister des Mittelstands | Der Minister des Mittelstands |
| D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Ministerin der Energie | Die Ministerin der Energie |
| T. VAN DER STRAETEN | T. VAN DER STRAETEN |
| Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
| A. BERTRAND | A. BERTRAND |
| Anlage | Anlage |
| MUSTER DES FORMULARS FÜR DIE ERKLÄRUNG DES VERBRAUCHERS, DASS ER NICHT | MUSTER DES FORMULARS FÜR DIE ERKLÄRUNG DES VERBRAUCHERS, DASS ER NICHT |
| ÜBER HAUSTÜRVERKÄUFE KONTAKTIERT WERDEN MÖCHTE | ÜBER HAUSTÜRVERKÄUFE KONTAKTIERT WERDEN MÖCHTE |
| (Bitte füllen Sie dieses Formular nur dann aus und senden Sie es | (Bitte füllen Sie dieses Formular nur dann aus und senden Sie es |
| zurück, wenn Sie während eines Zeitraums von einem Jahr nicht über | zurück, wenn Sie während eines Zeitraums von einem Jahr nicht über |
| Haustürverkäufe vom Versorger und von jeglichem Unternehmen, das in | Haustürverkäufe vom Versorger und von jeglichem Unternehmen, das in |
| seinem Auftrag handelt, kontaktiert werden möchten.) | seinem Auftrag handelt, kontaktiert werden möchten.) |
| - Zu Händen von [der Versorger fügt hier seinen Namen, seine | - Zu Händen von [der Versorger fügt hier seinen Namen, seine |
| geographische Anschrift und seine E-Mail-Adresse ein]: | geographische Anschrift und seine E-Mail-Adresse ein]: |
| - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), teile(n) Ihnen hiermit | - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), teile(n) Ihnen hiermit |
| meinen/unseren Wunsch mit, während eines Zeitraums von einem Jahr | meinen/unseren Wunsch mit, während eines Zeitraums von einem Jahr |
| nicht durch Haustürverkäufe von dem vorerwähnten Versorger und | nicht durch Haustürverkäufe von dem vorerwähnten Versorger und |
| jeglichem Unternehmen, das in seinem Auftrag handelt, kontaktiert zu | jeglichem Unternehmen, das in seinem Auftrag handelt, kontaktiert zu |
| werden. | werden. |
| - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), gebe(n) meine/unsere | - Ich/Wir (*), der/die Unterzeichnete(n), gebe(n) meine/unsere |
| Zustimmung zur Verarbeitung meiner/unserer nachstehenden | Zustimmung zur Verarbeitung meiner/unserer nachstehenden |
| personenbezogenen Daten. | personenbezogenen Daten. |
| - Name(n) und Vorname(n) des/der Verbraucher(s): | - Name(n) und Vorname(n) des/der Verbraucher(s): |
| - Postadresse des/der Verbraucher(s): | - Postadresse des/der Verbraucher(s): |
| - Datum: | - Datum: |
| - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): | - Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): |
| Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. November 2023 über unerbetene | Gesehen, um Unserem Erlass vom 12. November 2023 über unerbetene |
| Besuche eines Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick | Besuche eines Unternehmens in der Wohnung von Verbrauchern im Hinblick |
| auf die Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel | auf die Lieferung von Strom und/oder Gas in Anwendung von Artikel |
| VI.66 § 2 Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches beigefügt zu werden. | VI.66 § 2 Absatz 1 des Wirtschaftsgesetzbuches beigefügt zu werden. |
| PHILIPPE | PHILIPPE |
| Von Königs wegen: | Von Königs wegen: |
| Der Minister der Wirtschaft | Der Minister der Wirtschaft |
| P.-Y. DERMAGNE | P.-Y. DERMAGNE |
| Der Minister des Mittelstands | Der Minister des Mittelstands |
| D. CLARINVAL | D. CLARINVAL |
| Der Minister der Justiz | Der Minister der Justiz |
| P. VAN TIGCHELT | P. VAN TIGCHELT |
| Die Ministerin der Energie | Die Ministerin der Energie |
| T. VAN DER STRAETEN | T. VAN DER STRAETEN |
| Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz | Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz |
| A. BERTRAND | A. BERTRAND |
| (*) Unzutreffendes bitte streichen. | (*) Unzutreffendes bitte streichen. |