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Meertalige weergave van Koninklijk Besluit van 12/05/2024
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Koninklijk besluit tot vaststelling van de modaliteiten bedoeld in de artikelen 3 en 4 van de wet van 6 november 2022 betreffende de verbetering van de binnenluchtkwaliteit in gesloten plaatsen die publiek toegankelijk zijn. - Duitse vertaling Arrêté royal déterminant les modalités visées aux articles 3 et 4 de la loi du 6 novembre 2022 relative à l'amélioration de la qualité de l'air intérieur dans les lieux fermés accessibles au public. - Traduction allemande
12 MEI 2024. - Koninklijk besluit tot vaststelling van de modaliteiten 12 MAI 2024. - Arrêté royal déterminant les modalités visées aux
bedoeld in de artikelen 3 en 4 van de wet van 6 november 2022 articles 3 et 4 de la loi du 6 novembre 2022 relative à l'amélioration
betreffende de verbetering van de binnenluchtkwaliteit in gesloten de la qualité de l'air intérieur dans les lieux fermés accessibles au
plaatsen die publiek toegankelijk zijn. - Duitse vertaling public. - Traduction allemande
De hierna volgende tekst is de Duitse vertaling van het koninklijk Le texte qui suit constitue la traduction en langue allemande de
besluit van 12 mei 2024 tot vaststelling van de modaliteiten bedoeld l'arrêté royal du 12 mai 2024 déterminant les modalités visées aux
in de artikelen 3 en 4 van de wet van 6 november 2022 betreffende de articles 3 et 4 de la loi du 6 novembre 2022 relative à l'amélioration
verbetering van de binnenluchtkwaliteit in gesloten plaatsen die de la qualité de l'air intérieur dans les lieux fermés accessibles au
publiek toegankelijk zijn (Belgisch Staatsblad van 11 juni 2024). public (Moniteur belge du 11 juin 2024).
Deze vertaling is opgemaakt door de Centrale dienst voor Duitse Cette traduction a été établie par le Service central de traduction
vertaling in Malmedy. allemande à Malmedy.
FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER FÖDERALER ÖFFENTLICHER DIENST VOLKSGESUNDHEIT, SICHERHEIT DER
NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT NAHRUNGSMITTELKETTE UND UMWELT
12. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der in den Artikeln 3 12. MAI 2024 - Königlicher Erlass zur Bestimmung der in den Artikeln 3
und 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der und 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der
Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen
geschlossenen Räumlichkeiten erwähnten Modalitäten geschlossenen Räumlichkeiten erwähnten Modalitäten
PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen, PHILIPPE, Konig der Belgier, Allen Gegenwartigen und Zukunftigen,
Unser Gruß! Unser Gruß!
Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung; Aufgrund des Artikels 108 der Verfassung;
Aufgrund des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Aufgrund des Gesetzes vom 6. November 2022 über die Verbesserung der
Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen Innenraumluftqualität in den für die Öffentlichkeit zugänglichen
geschlossenen Räumlichkeiten, des Artikels 3 §§ 3 und 4, des Artikels geschlossenen Räumlichkeiten, des Artikels 3 §§ 3 und 4, des Artikels
4 Absatz 3, des Artikels 8 und des Artikels 9; 4 Absatz 3, des Artikels 8 und des Artikels 9;
In der Erwägung, dass durch vorliegenden Königlichen Erlass die In der Erwägung, dass durch vorliegenden Königlichen Erlass die
Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 teilweise ausgeführt Artikel 3 und 4 des Gesetzes vom 6. November 2022 teilweise ausgeführt
werden. In anderen Königlichen Erlassen sind ergänzende Bestimmungen werden. In anderen Königlichen Erlassen sind ergänzende Bestimmungen
festgelegt, die unter anderem Anforderungen an Luftqualitätsmessgeräte festgelegt, die unter anderem Anforderungen an Luftqualitätsmessgeräte
und Luftreinigungssysteme sowie Bestimmungen für die Zertifizierung und Luftreinigungssysteme sowie Bestimmungen für die Zertifizierung
und Kennzeichnung betreffen; und Kennzeichnung betreffen;
In der Erwägung, dass in Artikel 9 Absatz 2 des Königlichen Erlasses In der Erwägung, dass in Artikel 9 Absatz 2 des Königlichen Erlasses
vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die vom 28. Oktober 2021 über die verwaltungspolizeilichen Maßnahmen, die
erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen erforderlich sind, um die Folgen der ausgerufenen epidemischen
Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für Notsituation in Bezug auf die Pandemie des Coronavirus COVID-19 für
die Volksgesundheit zu verhindern oder einzuschränken bereits die Volksgesundheit zu verhindern oder einzuschränken bereits
vorgesehen war, dass die gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieses Königlichen vorgesehen war, dass die gemäß Artikel 9 Absatz 1 dieses Königlichen
Erlasses platzierten Luftqualitätsmessgeräte an einer gut einsehbaren Erlasses platzierten Luftqualitätsmessgeräte an einer gut einsehbaren
Stelle installiert sein mussten, es sei denn, es wurde ein Stelle installiert sein mussten, es sei denn, es wurde ein
alternatives System einer öffentlich zugänglichen Echtzeit-Anzeige alternatives System einer öffentlich zugänglichen Echtzeit-Anzeige
bereitgestellt. Seitdem ist die Öffentlichkeit in diesen bereitgestellt. Seitdem ist die Öffentlichkeit in diesen
Räumlichkeiten an Transparenz im Rahmen der Innenraumluftqualität Räumlichkeiten an Transparenz im Rahmen der Innenraumluftqualität
gewöhnt; gewöhnt;
In der Erwägung, dass Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit als In der Erwägung, dass Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit als
Bedingung für die korrekte Verwendung der Luftqualitätsmessgeräte Bedingung für die korrekte Verwendung der Luftqualitätsmessgeräte
gemäß Artikel 4 letzter Absatz des Gesetzes vom 6. November 2022 gemäß Artikel 4 letzter Absatz des Gesetzes vom 6. November 2022
angesehen wird; angesehen wird;
Aufgrund der Auswirkungsanalyse des vorliegenden Erlasses, die am 8. Aufgrund der Auswirkungsanalyse des vorliegenden Erlasses, die am 8.
November 2022 gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember November 2022 gemäß den Artikeln 6 und 7 des Gesetzes vom 15. Dezember
2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen 2013 zur Festlegung verschiedener Bestimmungen in Sachen
administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist; administrative Vereinfachung durchgeführt worden ist;
Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. November 2022; Aufgrund der Stellungnahme des Finanzinspektors vom 16. November 2022;
Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom Aufgrund des Einverständnisses der Staatssekretärin für Haushalt vom
22. März 2023; 22. März 2023;
Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.389/3 des Staatsrates vom 17. Mai 2023, Aufgrund des Gutachtens Nr. 73.389/3 des Staatsrates vom 17. Mai 2023,
abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12. abgegeben in Anwendung von Artikel 84 § 1 Absatz 1 Nr. 2 der am 12.
Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat; Januar 1973 koordinierten Gesetze über den Staatsrat;
Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und aufgrund der Auf Vorschlag des Ministers der Volksgesundheit und aufgrund der
Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben, Stellungnahme der Minister, die im Rat darüber beraten haben,
Haben Wir beschloßen und erlassen Wir: Haben Wir beschloßen und erlassen Wir:
KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen in Ausführung des Gesetzes vom 6. KAPITEL 1 - Allgemeine Bestimmungen in Ausführung des Gesetzes vom 6.
November 2022 November 2022
Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten Artikel 1 - Für die Anwendung des vorliegenden Erlasses gelten
folgende Begriffsbestimmungen: folgende Begriffsbestimmungen:
1. Belüftungssystem: System, das die in Artikel 2 Nr. 11 des Gesetzes 1. Belüftungssystem: System, das die in Artikel 2 Nr. 11 des Gesetzes
vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität
in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen
Räumlichkeiten erwähnte Belüftung gewährleistet, Räumlichkeiten erwähnte Belüftung gewährleistet,
2. Luftreinigungssystem: System, das in Artikel 2 Nr. 7 des Gesetzes 2. Luftreinigungssystem: System, das in Artikel 2 Nr. 7 des Gesetzes
vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität vom 6. November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität
in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen in den für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen
Räumlichkeiten erwähnt ist, Räumlichkeiten erwähnt ist,
3. Räumlichkeit: für die Öffentlichkeit zugängliche geschlossene 3. Räumlichkeit: für die Öffentlichkeit zugängliche geschlossene
Räumlichkeit, erwähnt in Artikel 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 6. Räumlichkeit, erwähnt in Artikel 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes vom 6.
November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den November 2022 über die Verbesserung der Innenraumluftqualität in den
für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten, für die Öffentlichkeit zugänglichen geschlossenen Räumlichkeiten,
4. FÖD Volksgesundheit: Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit, 4. FÖD Volksgesundheit: Föderaler Öffentlicher Dienst Volksgesundheit,
Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt. Sicherheit der Nahrungsmittelkette und Umwelt.
Art. 2 - Mit vorliegendem Erlass wird Folgendes bezweckt: Art. 2 - Mit vorliegendem Erlass wird Folgendes bezweckt:
1. Bestimmung der Bedingungen für die Platzierung von 1. Bestimmung der Bedingungen für die Platzierung von
Luftqualitätsmessgeräten und der Sichtbarkeit der gemessenen Daten Luftqualitätsmessgeräten und der Sichtbarkeit der gemessenen Daten
oder der Leistung von Belüftungs- oder Luftreinigungssystemen, oder der Leistung von Belüftungs- oder Luftreinigungssystemen,
2. Bestimmung der Struktur der Risikoanalyse und des Aktionsplans, 2. Bestimmung der Struktur der Risikoanalyse und des Aktionsplans,
3. Bestimmung der Anforderungen für die Installation, das 3. Bestimmung der Anforderungen für die Installation, das
ordnungsgemäße Funktionieren und die Wartung von Belüftungs- und ordnungsgemäße Funktionieren und die Wartung von Belüftungs- und
Luftreinigungssystemen. Luftreinigungssystemen.
Art. 3 - § 1 - In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 6. Art. 3 - § 1 - In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 des Gesetzes vom 6.
November 2022 erwähnte Luftqualitätsmessgeräte erfüllen folgende November 2022 erwähnte Luftqualitätsmessgeräte erfüllen folgende
Bedingungen: Bedingungen:
1. Luftqualitätsmessgeräte entsprechen den Bestimmungen in Bezug auf 1. Luftqualitätsmessgeräte entsprechen den Bestimmungen in Bezug auf
CO2-Messgeräte, die in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 7. CO2-Messgeräte, die in Anwendung des Königlichen Erlasses vom 7.
Februar 2024 zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen Februar 2024 zur Festlegung der Bedingungen für das Inverkehrbringen
tragbarer und transportabler CO2-Messgeräte im Rahmen der Überwachung tragbarer und transportabler CO2-Messgeräte im Rahmen der Überwachung
der Innenraumluftqualität, ergangen in Ausführung des Gesetzes vom 21. der Innenraumluftqualität, ergangen in Ausführung des Gesetzes vom 21.
Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher Dezember 1998 über Produktnormen zur Förderung umweltverträglicher
Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der Produktions- und Konsummuster und zum Schutz der Umwelt, der
Gesundheit und der Arbeitnehmer, festgelegt worden sind. Gesundheit und der Arbeitnehmer, festgelegt worden sind.
2. Betreiber stellen sicher, dass Luftqualitätsmessgeräte regelmäßig 2. Betreiber stellen sicher, dass Luftqualitätsmessgeräte regelmäßig
gemäß dem technischen Handbuch des Herstellers und dem Leitfaden für gemäß dem technischen Handbuch des Herstellers und dem Leitfaden für
die Wahl, die Installation, die Verwendung und die Wartung der die Wahl, die Installation, die Verwendung und die Wartung der
Luftqualitätsmessgeräte kontrolliert werden. Luftqualitätsmessgeräte kontrolliert werden.
§ 2 - In jeder Räumlichkeit wird mindestens ein Luftqualitätsmessgerät § 2 - In jeder Räumlichkeit wird mindestens ein Luftqualitätsmessgerät
installiert: installiert:
1. Wenn die Räumlichkeit nicht mit einem mechanischen Abzug der Abluft 1. Wenn die Räumlichkeit nicht mit einem mechanischen Abzug der Abluft
über einen Kanal ausgestattet ist, muss jedes Luftqualitätsmessgerät über einen Kanal ausgestattet ist, muss jedes Luftqualitätsmessgerät
in der Räumlichkeit selbst installiert werden. Messungen erfolgen: in der Räumlichkeit selbst installiert werden. Messungen erfolgen:
- entfernt von Fenstern, Türen und anderen Öffnungen, die regelmäßig - entfernt von Fenstern, Türen und anderen Öffnungen, die regelmäßig
oder lange Zeit offen bleiben, und von der Luftzufuhr des oder lange Zeit offen bleiben, und von der Luftzufuhr des
Belüftungssystems, Belüftungssystems,
- dort, wo sich üblicherweise Personen aufhalten, und unter - dort, wo sich üblicherweise Personen aufhalten, und unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoanalyse, wie in Artikel 4 § Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikoanalyse, wie in Artikel 4 §
1 Nr. 5 des vorliegenden Erlasses bestimmt, damit die Messung 1 Nr. 5 des vorliegenden Erlasses bestimmt, damit die Messung
zumindest an der Stelle erfolgt, die insbesondere als Stelle bestimmt zumindest an der Stelle erfolgt, die insbesondere als Stelle bestimmt
wird, an der die Messungen der Luftqualität am ungünstigsten sind. wird, an der die Messungen der Luftqualität am ungünstigsten sind.
2. Wenn die Räumlichkeit mit einem mechanischen Abzug der Abluft über 2. Wenn die Räumlichkeit mit einem mechanischen Abzug der Abluft über
einen oder mehrere Kanäle ausgestattet ist, werden einen oder mehrere Kanäle ausgestattet ist, werden
Luftqualitätsmessgeräte wie folgt installiert: Luftqualitätsmessgeräte wie folgt installiert:
a) entweder in der Räumlichkeit selbst gemäß den Bestimmungen von § 2 a) entweder in der Räumlichkeit selbst gemäß den Bestimmungen von § 2
Nr. 1 Nr. 1
b) oder im Abluftkanal beziehungsweise in den Abluftkanälen. b) oder im Abluftkanal beziehungsweise in den Abluftkanälen.
Gibt es in der Räumlichkeit nur eine Stelle für den mechanischen Abzug Gibt es in der Räumlichkeit nur eine Stelle für den mechanischen Abzug
der Abluft, misst das Luftqualitätsmessgerät die Qualität der der Abluft, misst das Luftqualitätsmessgerät die Qualität der
abgezogenen Luft. abgezogenen Luft.
Gibt es in der Räumlichkeit mehrere Stellen für den mechanischen Abzug Gibt es in der Räumlichkeit mehrere Stellen für den mechanischen Abzug
der Abluft, wird mindestens ein Luftqualitätsmessgerät installiert, um der Abluft, wird mindestens ein Luftqualitätsmessgerät installiert, um
die nach Durchsatz gewichtete mittlere CO2-Konzentration zu bestimmen. die nach Durchsatz gewichtete mittlere CO2-Konzentration zu bestimmen.
§ 3 - Der Betreiber sensibilisiert die Öffentlichkeit, die die § 3 - Der Betreiber sensibilisiert die Öffentlichkeit, die die
Räumlichkeit besucht, für die Innenraumluftqualität in dieser Räumlichkeit besucht, für die Innenraumluftqualität in dieser
Räumlichkeit, entweder (i) auf der Grundlage der vom Räumlichkeit, entweder (i) auf der Grundlage der vom
Luftqualitätsmessgerät gemessenen Werte, wie in § 2 bestimmt, von Luftqualitätsmessgerät gemessenen Werte, wie in § 2 bestimmt, von
denen mindestens die CO2-Konzentration angezeigt wird, oder (ii) auf denen mindestens die CO2-Konzentration angezeigt wird, oder (ii) auf
der Grundlage der Durchsätze, die mit einem vorhandenen Belüftungs- der Grundlage der Durchsätze, die mit einem vorhandenen Belüftungs-
und/oder Luftreinigungssystem erreicht werden können. Diese Daten und/oder Luftreinigungssystem erreicht werden können. Diese Daten
werden der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt. werden der Öffentlichkeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Wenn es dem Betreiber aufgrund der Modalitäten des Betriebs oder der Wenn es dem Betreiber aufgrund der Modalitäten des Betriebs oder der
Räumlichkeit nicht möglich ist, die Öffentlichkeit gemäß Räumlichkeit nicht möglich ist, die Öffentlichkeit gemäß
vorhergehendem Paragraphen zu sensibilisieren, muss er die Gründe vorhergehendem Paragraphen zu sensibilisieren, muss er die Gründe
dafür in der Risikoanalyse angeben und im Aktionsplan die Maßnahmen dafür in der Risikoanalyse angeben und im Aktionsplan die Maßnahmen
beschreiben, die ergriffen werden müssen, um eine solche beschreiben, die ergriffen werden müssen, um eine solche
Sensibilisierung zukünftig durchführen zu können. Sensibilisierung zukünftig durchführen zu können.
§ 4 - Wenn der Betreiber sich dafür entscheidet, die Besucher der § 4 - Wenn der Betreiber sich dafür entscheidet, die Besucher der
Räumlichkeit auf der Grundlage der vom Luftqualitätsmessgerät Räumlichkeit auf der Grundlage der vom Luftqualitätsmessgerät
gemessenen Werte zu sensibilisieren, muss diese Sensibilisierung gemessenen Werte zu sensibilisieren, muss diese Sensibilisierung
mindestens durch Angabe der CO2-Konzentration auf eine der folgenden mindestens durch Angabe der CO2-Konzentration auf eine der folgenden
Weisen erfolgen: Weisen erfolgen:
1. Der/die Messwert(e) wird/werden entweder in der Räumlichkeit selbst 1. Der/die Messwert(e) wird/werden entweder in der Räumlichkeit selbst
mittels eines nicht unbedingt beleuchteten Bildschirms oder mittels mittels eines nicht unbedingt beleuchteten Bildschirms oder mittels
eines QR-Codes oder einer vergleichbaren Technologie zur Verfügung eines QR-Codes oder einer vergleichbaren Technologie zur Verfügung
gestellt. Die in vorliegendem Absatz erwähnten Messwerte dürfen nicht gestellt. Die in vorliegendem Absatz erwähnten Messwerte dürfen nicht
älter als fünf Minuten sein. älter als fünf Minuten sein.
2. Oder die Messwerte werden auf einer gesonderten Seite der 2. Oder die Messwerte werden auf einer gesonderten Seite der
offiziellen Website oder in einer Anwendung oder anhand einer offiziellen Website oder in einer Anwendung oder anhand einer
ähnlichen Technologie des Betreibers angezeigt. Ergebnisse der ähnlichen Technologie des Betreibers angezeigt. Ergebnisse der
Messungen werden in Abständen von höchstens fünfzehn Minuten und für Messungen werden in Abständen von höchstens fünfzehn Minuten und für
einen Zeitraum von mindestens drei Tagen veröffentlicht. einen Zeitraum von mindestens drei Tagen veröffentlicht.
§ 5 - Wenn der Betreiber sich dafür entscheidet, die Öffentlichkeit in § 5 - Wenn der Betreiber sich dafür entscheidet, die Öffentlichkeit in
der Räumlichkeit durch Angabe der Durchsätze, die mit einem der Räumlichkeit durch Angabe der Durchsätze, die mit einem
vorhandenen Belüftungs- und/oder Luftreinigungssystem erreicht werden vorhandenen Belüftungs- und/oder Luftreinigungssystem erreicht werden
können, zu sensibilisieren, muss diese Sensibilisierung erfolgen, können, zu sensibilisieren, muss diese Sensibilisierung erfolgen,
indem Folgendes angegeben wird: indem Folgendes angegeben wird:
1. sofern mindestens ein Belüftungssystem in der Räumlichkeit 1. sofern mindestens ein Belüftungssystem in der Räumlichkeit
vorhanden ist: vorhanden ist:
a) gesamter in dieser Räumlichkeit erreichbarer Außenluftdurchsatz, a) gesamter in dieser Räumlichkeit erreichbarer Außenluftdurchsatz,
b) Höchstzahl Personen, die sich in der Räumlichkeit aufhalten dürfen, b) Höchstzahl Personen, die sich in der Räumlichkeit aufhalten dürfen,
und gesamter in dieser Räumlichkeit erreichbarer Außenluftdurchsatz und gesamter in dieser Räumlichkeit erreichbarer Außenluftdurchsatz
pro Person bei dieser Maximalbelegung, pro Person bei dieser Maximalbelegung,
c) Zusicherung, dass das Belüftungssystem gesteuert und in c) Zusicherung, dass das Belüftungssystem gesteuert und in
regelmäßigen Abständen kontrolliert wird, regelmäßigen Abständen kontrolliert wird,
d) Datum der letzten Kontrolle des Belüftungssystems und Name der d) Datum der letzten Kontrolle des Belüftungssystems und Name der
Organisation, die diese Kontrolle durchgeführt hat, Organisation, die diese Kontrolle durchgeführt hat,
2. sofern mindestens ein Luftreinigungssystem in der Räumlichkeit 2. sofern mindestens ein Luftreinigungssystem in der Räumlichkeit
vorhanden ist: vorhanden ist:
a) gesamte in dieser Räumlichkeit erreichbare Menge gereinigter Luft, a) gesamte in dieser Räumlichkeit erreichbare Menge gereinigter Luft,
b) Höchstzahl Personen, die sich in der Räumlichkeit aufhalten dürfen, b) Höchstzahl Personen, die sich in der Räumlichkeit aufhalten dürfen,
und gesamte in dieser Räumlichkeit erreichbare Menge gereinigter Luft und gesamte in dieser Räumlichkeit erreichbare Menge gereinigter Luft
pro Person bei dieser Maximalbelegung, pro Person bei dieser Maximalbelegung,
c) Zusicherung, dass das Luftreinigungssystem gesteuert und in c) Zusicherung, dass das Luftreinigungssystem gesteuert und in
regelmäßigen Abständen kontrolliert wird, regelmäßigen Abständen kontrolliert wird,
d) Datum der letzten Kontrolle des Luftreinigungssystems und Name der d) Datum der letzten Kontrolle des Luftreinigungssystems und Name der
Organisation, die diese Kontrolle durchgeführt hat. Organisation, die diese Kontrolle durchgeführt hat.
Die in den Nummern 1 und 2 erwähnten Durchsätze und Mengen gereinigter Die in den Nummern 1 und 2 erwähnten Durchsätze und Mengen gereinigter
Luft werden in m3 pro Stunde ausgedrückt. Luft werden in m3 pro Stunde ausgedrückt.
Im Hinblick auf die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens der Im Hinblick auf die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens der
Systeme stellt der Betreiber sicher, dass die CO2-Konzentration Systeme stellt der Betreiber sicher, dass die CO2-Konzentration
ständig gemäß vorliegendem Artikel überwacht wird, sobald sich ständig gemäß vorliegendem Artikel überwacht wird, sobald sich
Personen in der Räumlichkeit aufhalten. Personen in der Räumlichkeit aufhalten.
§ 6 - Für Räumlichkeiten, die kleiner als 15 m2 sind und/oder in denen § 6 - Für Räumlichkeiten, die kleiner als 15 m2 sind und/oder in denen
sich Personen weniger als fünfzehn Minuten lang aufhalten, muss weder sich Personen weniger als fünfzehn Minuten lang aufhalten, muss weder
die Installation noch die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts die Installation noch die Verwendung eines Luftqualitätsmessgeräts
noch die in den Paragraphen 3 bis 5 des vorliegenden Artikels erwähnte noch die in den Paragraphen 3 bis 5 des vorliegenden Artikels erwähnte
Sensibilisierung vorgesehen werden. Sensibilisierung vorgesehen werden.
Art. 4 - § 1 - Die Risikoanalyse umfasst mindestens folgende Punkte: Art. 4 - § 1 - Die Risikoanalyse umfasst mindestens folgende Punkte:
1. Beschreibung jeder Räumlichkeit, insbesondere Fläche und Volumen 1. Beschreibung jeder Räumlichkeit, insbesondere Fläche und Volumen
jeder Räumlichkeit und Anzahl von Fenstern, Türen und anderen jeder Räumlichkeit und Anzahl von Fenstern, Türen und anderen
Öffnungen, die zur Frischluftzufuhr beitragen können, Öffnungen, die zur Frischluftzufuhr beitragen können,
2. für jede Räumlichkeit: Beschreibung der Tätigkeiten, die dort 2. für jede Räumlichkeit: Beschreibung der Tätigkeiten, die dort
organisiert werden können: organisiert werden können:
a) Art und Intensität dieser Tätigkeiten, a) Art und Intensität dieser Tätigkeiten,
b) vorgesehene Höchstzahl Personen, die die Räumlichkeit aufnehmen b) vorgesehene Höchstzahl Personen, die die Räumlichkeit aufnehmen
kann. Falls verschiedene Arten von Tätigkeiten stattfinden, kann die kann. Falls verschiedene Arten von Tätigkeiten stattfinden, kann die
vorgesehene Anzahl Personen pro Tätigkeit variieren, vorgesehene Anzahl Personen pro Tätigkeit variieren,
3. für jede Räumlichkeit: Beschreibung der bestehenden Belüftungs- und 3. für jede Räumlichkeit: Beschreibung der bestehenden Belüftungs- und
Luftreinigungssysteme, Luftreinigungssysteme,
4. für jede Räumlichkeit: mögliche Quellen von 4. für jede Räumlichkeit: mögliche Quellen von
Innenraumluftverschmutzung, Innenraumluftverschmutzung,
5. für jede Räumlichkeit: Ergebnisse einer repräsentativen Reihe von 5. für jede Räumlichkeit: Ergebnisse einer repräsentativen Reihe von
Luftqualitätsmessungen gemäß Artikel 3 des vorliegenden Erlasses und Luftqualitätsmessungen gemäß Artikel 3 des vorliegenden Erlasses und
gegebenenfalls Durchsatzmessungen. So müssen die Bedingungen erwähnt gegebenenfalls Durchsatzmessungen. So müssen die Bedingungen erwähnt
werden, unter denen diese Messungen durchgeführt wurden: Uhrzeit, werden, unter denen diese Messungen durchgeführt wurden: Uhrzeit,
genauer Standort der Messgeräte und zu diesem Zeitpunkt stattfindende genauer Standort der Messgeräte und zu diesem Zeitpunkt stattfindende
Tätigkeiten. Diese Messungen werden an verschiedenen Stellen Tätigkeiten. Diese Messungen werden an verschiedenen Stellen
durchgeführt, um den Grad der Frischluftverteilung in der Räumlichkeit durchgeführt, um den Grad der Frischluftverteilung in der Räumlichkeit
abschätzen zu können. abschätzen zu können.
§ 2 - Der Aktionsplan, der erstellt wird, wenn die Risikoanalyse die § 2 - Der Aktionsplan, der erstellt wird, wenn die Risikoanalyse die
Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen ergibt, umfasst mindestens folgende Notwendigkeit von Abhilfemaßnahmen ergibt, umfasst mindestens folgende
Punkte: Punkte:
1. Niveau der Innenraumluftqualität, das der Betreiber und/oder 1. Niveau der Innenraumluftqualität, das der Betreiber und/oder
Eigentümer kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte, ungeachtet Eigentümer kurz-, mittel- und langfristig erreichen möchte, ungeachtet
der Anforderungen der Artikel III.1-34 bis III.1-37 des Gesetzbuches der Anforderungen der Artikel III.1-34 bis III.1-37 des Gesetzbuches
über das Wohlbefinden bei der Arbeit, über das Wohlbefinden bei der Arbeit,
2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Belüftung und 2. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Belüftung und
Luftreinigung und die Kapazität nach Art der Tätigkeit auf kurze, Luftreinigung und die Kapazität nach Art der Tätigkeit auf kurze,
mittlere und lange Sicht, mittlere und lange Sicht,
3. gegebenenfalls Anzahl der zusätzlichen Luftqualitätsmessgeräte und 3. gegebenenfalls Anzahl der zusätzlichen Luftqualitätsmessgeräte und
ihre Standorte gemäß Artikel 3 des vorliegenden Erlasses, um die ihre Standorte gemäß Artikel 3 des vorliegenden Erlasses, um die
Öffentlichkeit über die Innenraumluftqualität an anderen spezifischen Öffentlichkeit über die Innenraumluftqualität an anderen spezifischen
Stellen in der Räumlichkeit zu informieren, Stellen in der Räumlichkeit zu informieren,
4. geplante Maßnahmen zur Begrenzung der Quellen von 4. geplante Maßnahmen zur Begrenzung der Quellen von
Innenraumluftverschmutzung, Innenraumluftverschmutzung,
5. Maßnahmen, die zur Gewährleistung einer angemessenen Wartung 5. Maßnahmen, die zur Gewährleistung einer angemessenen Wartung
eventuell vorhandener Belüftungs- und Luftreinigungssysteme getroffen eventuell vorhandener Belüftungs- und Luftreinigungssysteme getroffen
werden müssen. werden müssen.
§ 3 - Risikoanalysen und Aktionspläne werden vom Betreiber und § 3 - Risikoanalysen und Aktionspläne werden vom Betreiber und
gegebenenfalls von der Person, die sie erstellt hat, datiert und gegebenenfalls von der Person, die sie erstellt hat, datiert und
unterzeichnet. unterzeichnet.
§ 4 - Wenn zusätzliche Informationen zur Verfügung stehen oder bei § 4 - Wenn zusätzliche Informationen zur Verfügung stehen oder bei
Änderungen in Zusammenhang mit den in den Paragraphen 1 und 2 des Änderungen in Zusammenhang mit den in den Paragraphen 1 und 2 des
vorliegenden Artikels erwähnten Informationen, stellt der Betreiber vorliegenden Artikels erwähnten Informationen, stellt der Betreiber
die Aktualisierung dieser Unterlagen sicher. die Aktualisierung dieser Unterlagen sicher.
Art. 5 - Der Betreiber stellt das ordnungsgemäße Funktionieren der Art. 5 - Der Betreiber stellt das ordnungsgemäße Funktionieren der
Belüftungs- und Luftreinigungssysteme sicher und ergreift die Belüftungs- und Luftreinigungssysteme sicher und ergreift die
erforderlichen Maßnahmen, damit diese Systeme regelmäßig von einer vom erforderlichen Maßnahmen, damit diese Systeme regelmäßig von einer vom
Betreiber bestimmten befugten Person und unter Berücksichtigung der Betreiber bestimmten befugten Person und unter Berücksichtigung der
Anweisungen des Herstellers hinsichtlich der Systeme kontrolliert Anweisungen des Herstellers hinsichtlich der Systeme kontrolliert
werden, damit diese Systeme jederzeit einsatzbereit sind. werden, damit diese Systeme jederzeit einsatzbereit sind.
Art. 6 - § 1 - Der FÖD Volksgesundheit stellt auf seiner Website einen Art. 6 - § 1 - Der FÖD Volksgesundheit stellt auf seiner Website einen
oder mehrere Leitfäden mit Erläuterungen zur Anwendung des oder mehrere Leitfäden mit Erläuterungen zur Anwendung des
vorliegenden Erlasses zur Verfügung, insbesondere für die Wahl, vorliegenden Erlasses zur Verfügung, insbesondere für die Wahl,
Installation, Verwendung und Wartung von Luftqualitätsmessgeräten, für Installation, Verwendung und Wartung von Luftqualitätsmessgeräten, für
die Ausarbeitung einer Risikoanalyse und eines Aktionsplans und für die Ausarbeitung einer Risikoanalyse und eines Aktionsplans und für
die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens von Belüftungs- und die Kontrolle des ordnungsgemäßen Funktionierens von Belüftungs- und
Luftreinigungssystemen. Luftreinigungssystemen.
§ 2 - Die in § 1 erwähnten Leitfäden und etwaige zusätzliche Leitfäden § 2 - Die in § 1 erwähnten Leitfäden und etwaige zusätzliche Leitfäden
zu den anderen Artikeln des vorliegenden Erlasses werden aktualisiert, zu den anderen Artikeln des vorliegenden Erlasses werden aktualisiert,
wann immer die technischen Bestimmungen dies erfordern. Der FÖD wann immer die technischen Bestimmungen dies erfordern. Der FÖD
Volksgesundheit veröffentlicht die neuen Fassungen dieser Leitfäden Volksgesundheit veröffentlicht die neuen Fassungen dieser Leitfäden
auf seiner Website. auf seiner Website.
KAPITEL 2 - Bestimmungen über das Inkrafttreten und den KAPITEL 2 - Bestimmungen über das Inkrafttreten und den
Anwendungsbereich Anwendungsbereich
Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am zehnten Tag nach seiner Art. 7 - Vorliegender Erlass tritt am zehnten Tag nach seiner
Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt und spätestens am 1. Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt und spätestens am 1.
Oktober 2024 in Kraft. Oktober 2024 in Kraft.
Art. 8 - § 1 - Betreiber von Räumlichkeiten, die in den Art. 8 - § 1 - Betreiber von Räumlichkeiten, die in den
Anwendungsbereich des Gesetzes vom 6. November 2022 fallen, können auf Anwendungsbereich des Gesetzes vom 6. November 2022 fallen, können auf
freiwilliger Basis die Verwendung von Luftqualitätsmessgeräten, die freiwilliger Basis die Verwendung von Luftqualitätsmessgeräten, die
Durchführung einer Risikoanalyse und gegebenenfalls die Erstellung Durchführung einer Risikoanalyse und gegebenenfalls die Erstellung
eines Aktionsplans gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Erlasses eines Aktionsplans gemäß den Bestimmungen des vorliegenden Erlasses
vorsehen. vorsehen.
§ 2 - Wenn der König gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes vom 6. § 2 - Wenn der König gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes vom 6.
November 2022 die Räumlichkeiten bestimmt, die in den November 2022 die Räumlichkeiten bestimmt, die in den
Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist vorliegender Erlass Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, ist vorliegender Erlass
gemäß den Modalitäten, die in dem vom König gefassten Erlass gemäß den Modalitäten, die in dem vom König gefassten Erlass
vorgesehen sind, auf diese Räumlichkeiten und somit auf diese vorgesehen sind, auf diese Räumlichkeiten und somit auf diese
Betreiber verpflichtend anwendbar. Betreiber verpflichtend anwendbar.
Art. 9 - Der Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung des Art. 9 - Der Minister der Volksgesundheit ist mit der Ausführung des
vorliegenden Erlasses beauftragt. vorliegenden Erlasses beauftragt.
Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2024 Gegeben zu Brüssel, den 12. Mai 2024
PHILIPPE PHILIPPE
Von Königs wegen: Von Königs wegen:
Der Minister der Volksgesundheit Der Minister der Volksgesundheit
F. VANDENBROUCKE F. VANDENBROUCKE
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